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Unzählige Deutsche richten aufgrund der Fußball-WM aktuell ihren Blick nach Brasilien.
Wer eines der größten Sportereignisse der Welt live miterleben möchte, hat bereits vor
Monaten dafür gesorgt, zumindest ein Flugticket in den Händen zu halten. Dass neben
dem Ticket auch eine Auslandsreisekrankenversicherung mit im Gepäck sein sollte, ver-
steht sich von selbst. Doch was sollten Deutsche beachten, wenn es sie länger als nur für
die Dauer der Fußball-WM nach Brasilien zieht?
Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. hat ein paar Tipps rund um das The-
ma Leben und Arbeiten in Brasilien zusammengestellt.
Ende 2009 wurde das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen unterzeich-
net, das schließlich im Mai 2013 in Kraft getreten ist. Ziel dieses Abkommens ist es, eine
Doppelversicherung im Bereich der Rentenversicherung bei Mitarbeiterentsendungen bis
zu einer Höchstdauer von 24 Monaten zu vermeiden. Das bedeutet: Wird ein deutscher
Mitarbeiter von seiner Firma für ein Projekt oder eine längere Dienstreise nach Brasilien
geschickt, müssen nicht gleichzeitig Beiträge in das deutsche und das brasilianische Sozi-
alversicherungssystem eingezahlt werden.
Zudem regelt das Abkommen, dass die jeweiligen Beitragszeiten für das Rentensystem
zusammengerechnet werden, um die für einen Rentenanspruch nötige Wartezeit vorwei-
sen zu können. Wer eine gewisse Zeit in Brasilien gearbeitet hat, würde dann für diese
Zeit aus Brasilien seine Rente beziehen.
Bei allen anderen Zweigen der Sozialversicherung unterliegen Deutsche in Brasilien aller-
dings zunächst grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes. Das heißt,
dass ein Auslandstätiger in die obligatorische brasilianische Kranken- und Arbeitslosen-
versicherung wechseln muss und nicht im deutschen System verbleiben kann. Arbeitge-
ber müssten dann im Einzelfall prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um ihren Mitar-
beiter – sofern dieser es wünscht – in diesen Zweigen der deutschen Sozialversicherung
zu belassen und welcher zusätzliche private Schutz erforderlich ist.
Deutschland pflegt mit Brasilien schon lange intensive geschäftliche Beziehungen. Mehr
als 1.400 deutsche beziehungsweise deutschstämmige Unternehmen sind in Brasilien
niedergelassen. Experten schätzen, dass auch die Zahl der Mitarbeiterentsendungen aus
Deutschland nach Brasilien kontinuierlich zunehmen wird.
Generell gilt: Die staatlichen Versicherungsleistungen Brasiliens sind nicht mit denjenigen
deutscher Versicherungsträger vergleichbar. Deswegen rät der Bund der Auslands-
Erwerbstätigen dringend dazu, sich entsprechend privat abzusichern (insbesondere Aus-
landskrankenversicherung, private Renten- und Arbeitslosenversicherung).
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mit 10-Punkte-Plan
Hamburg, 13. Juni 2014
Anne-Katrin Schulz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-306874-14
E-Mail: [email protected]
Arbeitnehmer benötigen zur Arbeitsaufnahme ein vom Arbeitsministerium ausgestelltes
Arbeitsbuch (carteira de trabalho). Dieses dient als Nachweis für die Rentenversicherung.
Selbstständig tätige Ausländer müssen sich bei der jeweiligen staatlichen Berufsvertre-
tung registrieren lassen.
Auch Ausländer unterliegen in Brasilien grundsätzlich der fiskalischen Meldepflicht mit
Registrierung und Ausstellung eines Steuerausweises bei der zuständigen Steuerbehörde.
Der Steuerausweis wird sofort ausgestellt, denn die Steuernummer hat in Brasilien eine
immens hohe Bedeutung. Sie ist beispielsweise beim Autokauf, bei der Anmietung einer
Wohnung und der Eröffnung eines Bankkontos obligatorisch.
Ausländische Diplome und akademische Prüfungen werden in Brasilien in der Regel nicht
anerkannt. Die einzige Chance für eine Anerkennung besteht darin, die entsprechenden
Examina nach landesrechtlichen Vorschriften zu wiederholen. Das setzt einerseits sehr
gute Portugiesischkenntnisse voraus und andererseits den eher unwahrscheinlichen Fall,
dass der entsprechende Studiengang dem heimischen in Aufbau und Struktur stark äh-
nelt.
Der BDAE empfiehlt allen Deutschen, die längerfristig in Brasilien leben und arbeiten
wollen, die privaten Policen auf die Dauer und Gültigkeit im Ausland zu prüfen. Das Gros
der Verträge schließt Leistungen aus, wenn Schäden im Ausland entstanden sind, wenn
der Versicherte dort arbeitet und lebt oder eine nur kurze Zeitspanne im Ausland über-
schritten wird. Für gewöhnlich leisten die Versicherer nur dann, wenn Schäden sich im
Urlaub ereignen. Die entsprechende Klausel, dass bei Lebensmittelpunkt und Berufstätig-
keit im Ausland nicht gezahlt wird, findet sich u.a. bei der Rechtsschutzversicherung,
Haftpflicht- und Hausratversicherung, Unfallversicherung, Lebens- und Berufsunfähig-
keitsversicherung und bei der Kfz-Versicherung.
Der BDAE e.V. rät auch temporären Brasilien-Auswanderern zu einer Auslands-
Rechtsschutzversicherung, die weltweit und dauerhaft gültig ist. In Südamerika herr-
schen andere rechtliche Gepflogenheiten und andere Strafmaße. Oft werden Delikte
schärfer als in Deutschland geahndet. Deswegen sollte eine Auslands-
Rechtsschutzversicherung unbedingt auch den erweiterten Strafrechtsschutz integriert
haben.
Auch hinsichtlich der Absicherung von Fahrzeugen sollten sich Brasilien-Auswanderer
erkundigen. In vielen außereuropäischen Ländern reicht den nationalen Behörden eine
deutsche Kfz-Versicherung nicht aus. Dort muss in der Regel eine lokale Kfz-Police
abgeschlossen werden.
Angesichts zahlreicher Hygieneskandale in Krankenhäusern ist zudem eine international
gültige Patientenrechtsschutzversicherung für entsandte Arbeitnehmer anzuraten.
Diese deckt Kunst- und Behandlungsfehler ab, die von Ärzten oder medizinischem Perso-
nal verursacht worden sind. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehand-
lung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedli-
cher medizinischer Standards, groß.
Bei Reisegepäckversicherungen ist oftmals der Transport von teuren Ausrüstungen
nicht mitversichert. Gehen beispielsweise Ingenieure nach Brasilien, haben sie häufig
wertvolle Messtechnik oder Computer dabei. Dafür sollten diese eine Extra-
Transportversicherung abschließen.
Der Bund der Auslands-
Erwerbstätigen (BDAE) e.V.
hat seinen Ursprung im Jahr
1995 und wurde mit dem
Ziel geschaffen, Unterneh-
men und deren Mitarbeiter
sowie Privatpersonen beim
Planen und Umsetzen ihres
langfristigen Auslandsauf-
enthalts zu unterstützen.
Der BDAE e.V. ist Teil der
BDAE GRUPPE, deren Dienst-
leistungsangebot von pass-
genauen Auslandsversiche-
rungen über die Unterneh-
mensberatung in punkto
Auslandsentsendungen bis
hin zur Unterstützung von
Expatriates reicht