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Zeitschrift des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) SOLARBRIEF 4. Ausgabe 2009 Seite 7 .. Warnungen vor den Folgen des Klimawandels Verhängnisvolle Entwicklung schneller als vorhergesehen Seite 14 .. Energiewenderechner des SFV modernisiert 100 Prozent Erneuerbare Energien: Rechnen Sie selber nach Seite 3 .. Strafanzeige gegen den Klimawandel ist sinnlos Privilegierung der fossilen Energien verfassungsgemäß? Seite 38, 43 Wichtige Termine für Anlagenbetreiber Inbetriebnahme von Solarstromanlagen vor dem Jahresende, Zügige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur Kopf hoch - wir haben alles im Griff!

Solarbrief409 Internetpdf

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100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel2... Unser Flyer: 100 % Erneuerbare Energien sind möglichBereits 400.000 Exemplare verteilt!3... Editorial - Strafanzeige gegen den Klimawandel?Von Wolf von Fabeck7... Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Privilegierung der fossilen Energiewirtschaft7... Klimaforscher stellen „Kopenhagen-Diagnose“Dramatische Warnung führender Klimaforscher10.. The same procedure as last year? - The same procedure as every year!Kritische Gedanken zum Klimagipfel in Kopenhagen und zur Sinnlosigkeit des Emissionshandels:Von Dr. Jürgen Grahl

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Page 1: Solarbrief409 Internetpdf

Zeitschrift desSolarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

Solarbrief4. Ausgabe 2009

Seite 7 .. Warnungen vor den Folgen des Klimawandels Verhängnisvolle Entwicklung schneller als vorhergesehen

Seite 14 .. Energiewenderechner des SFV modernisiert 100 Prozent Erneuerbare Energien: Rechnen Sie selber nach

Seite 3 .. Strafanzeige gegen den Klimawandel ist sinnlos Privilegierung der fossilen Energien verfassungsgemäß? Seite 38, 43 Wichtige Termine für Anlagenbetreiber Inbetriebnahme von Solarstromanlagen vor dem Jahresende, Zügige Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Kopf hoch - wir haben alles im Griff!

Page 2: Solarbrief409 Internetpdf

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Unser Ziel• ist die Umstellung der Energieversorgung auf 100 % Erneuerbare Energien unter Schonung der natürlichen Umwelt und des sozialen Gefüges.

Umfassender Ansatz:• Wir befassen uns mit dem Zusammenwirken der verschiedenen Energietechniken und mit der Wirksamkeit der unterschiedlichen Markteinführungsverfahren.

Lösungsvorschläge• erarbeiten wir ohne Rücksicht auf Partikular–interessen. Kompromisse überlassen wir den Politikern.

Energiesteuer:• Unsere Arbeit beinhaltet auch ein Konzept zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Unsere Basis:• Etwa 2700 Mitglieder tragen den Verein und sichern seine finanzielle Unabhängigkeit.

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)BundesgeschäftsstelleFrère-Roger-Str. 8-10 52062 AachenTel.: 0241 / 51 16 16 Fax: 0241 / 53 57 86E-mail: [email protected]: http://www.sfv.deBürozeiten: Mo-Fr 8.30 - 12.30

Solarbrief:vierteljährlich, Einzelpreis 6 €Für Mitglieder ist der Bezug des Solarbriefes im Mitgliedsbeitrag enthalten. Spender erhalten den Solarbrief als Dankeschön.

Werbeanzeigen: Der Solarbrief ist frei von bezahlten Anzeigen.

SFV-Mitgliedschaft:Jahresbeitrag: mind. 61,36 Euroermäß. Beitrag: mind. 23,01 Euro(Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuer abzugsfähig.)

Bankverbindung:Pax-Bank Aachen, BLZ 37060193KtoNr.: 100 541 50 19BIC: GENODED1PAXIBAN: DE16 370601931005415019

Beiträge von:Dr. Bernhard Bennertz, Hermann Bähr, Georg Engelhard, Wolf von Fabeck (vF), Dr. Jürgen Grahl, Petra Hörst mann-Jungemann (PHJ), Herwig Hufnagel, Susanne Jung (SJ), Dr. Horst Kluttig, Dr. Aribert Peters, Linda Rosenkranz, Alfons Schulte, Kerstin Watzke

Verantwortlich: Wolf von Fabeck (V.i.S.d.P.)

Layout: Susanne Jung

Auflage:6000

Erscheinungsdatum:Dezember 2009, Redaktionsschluss 04.12.2009

Druckerei: Zypresse: gedruckt auf 100% Recyclingpapier

ISSN 0946-8684

Titelbild*: Gerhard Mester, gezeichnet nach einer Idee des SFV.

impressum

Bereits 400.000 Exemplare verteilt!

Unser Flyer: 100 % Erneuerbare Energien sind möglichHaben Sie sich nicht auch schon einmal gewünscht, dass Sie Ihren Brieffreunden auf einem Blatt Papier und in einfacher Sprache darlegen können, wie wir vom SFV die Energiewende zu 100 % Erneuerbaren Energien schaffen wollen?

Wir haben jetzt ein Angebot für Sie. In ansprechen-der Aufmachung und in der Form eines handlichen Flyers haben wir die wichtigsten Argumente zusam-mengefasst. Es ist kein Flyer im üblichen Sinne, der bereits Bekanntes mit pfiffigen neuen Skizzen und Sprüchen an den Mann oder die Frau bringt. Es sind

vielmehr zwei gut lesbare erklärende Texte auf einem einzigen DIN-A4 Blatt. Sie wenden sich an Menschen, die zwar die Erneuerbaren Energien begrüßen, denen aber die Idee neu ist, dass man mit Erneuerbaren Energien eine vollständige Energiewende schaffen kann. Die zwei Beiträge tragen die Überschriften:

• „100 Prozent Erneuerbare Energien - Wie soll man sich das vorstellen?“ von Maria Waffenschmidt• „Das technisch Machbare muss politisch gewollt sein“ von Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck

Das Faltblatt können wir auch Ihnen kostenlos in größeren Stückzahlen per Post zusenden.

Name .........................................................................................................

Anschrift ....................................................................................................

Anzahl der Flyer: ..................................

Über eine Spende zur Weiterführung der Aktion würden wir uns freuen. Spendenquittungen werden auf Wunsch ausgestellt.

* Wenn Ihnen zum Titelbild eine andere Bildunterschrift einfällt, so teilen Sie uns diese bitte mit. Eine Sammlung der uns bisher zugegangenen Vorschläge finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/karikatur_zur_klimakonferenz.htm

Page 3: Solarbrief409 Internetpdf

3Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Editorial

Strafanzeige gegen den Klimawandel?

Ob es in der kommenden Weltkatastrophe, die sich mit der Beschleunigung des Klimawandels immer sichtlicher anbahnt, noch Richter geben wird, wissen wir nicht. Jeden-falls hätten sie dann viel zu tun!

Wir erleben, wie in diesen Jahren trotz massiver Warnung der Fachleute das Klima unserer gemeinsamen Welt aus purer Gewinnsucht immer nachhaltiger geschädigt wird. Schon jetzt müssen wir damit rechnen, dass Milliarden von Menschen die Lebensgrundlage entzogen wird. In einer Zeit, die sich ansonsten nicht scheut, Grausamkeiten und Scheußlichkeiten drastisch darzustellen, gilt es merkwürdi-gerweise als politisch inkorrekt, die Ereignisse bei Namen zu nennen, die wir und unsere Kinder und Enkelkinder er-leben und möglicherweise mit erleiden müssen: Milliarden von Menschen könnten ertrinken, unter orkanzerstörten Bauwerken verschüttet und zerquetscht werden, in nicht mehr löschbaren Wald- und Buschbränden verkohlen, in unerträglich heißer Atmosphäre einen tödlichen Kreislauf-kollaps erleiden, an mangelnder Nahrung auf vertrockneten Feldern elendig verhungern oder jämmerlich verdursten und Millionen werden auf der Flucht durch die staatlichen Grenzorgane zu Tode gebracht werden. Doch in guter Gesellschaft darf man allenfalls vom „Klimawandel“ spre-chen, sonst wird man mit dem Knüppel „Panikmache“ zum Schweigen gebracht.

In meiner Empörung habe ich schon im Strafgesetzbuch geblättert, welche Strafe diejenigen zu erwarten haben, die aus Gewinnsucht Maschinen zur Energienutzung weiterhin betreiben, obwohl bekannt ist, dass deren Abgase die hier geschilderten Folgen haben. Das Ergebnis ist allerdings dürftig: Solange diesen Maschinen nicht durch eine staat-liche Vorschrift verboten sind, machen sich ihre Betreiber nicht strafbar. Eine solche Verbotsvorschrift - natürlich mit ausreichenden Übergangsfristen - gibt es aber immer noch nicht.

Ich habe dann geschaut, welche Strafen diejenigen er-wartet, die aus Gewinnsucht oder aus anderen niederen Motiven die Folgen des industriellen Ausstoßes von Klima-gasen leugnen. Das Ergebnis: Es steht jedem Menschen frei, die entsetzlichen Folgen zu leugnen, die die fossile Energienutzung für Milliarden von Menschen in der Zukunft haben wird. Unser Strafgesetzbuch behandelt diesen Fall nicht und hinkt damit eine oder zwei Generationen hinter den Taten her, die heute verübt werden.

Für diese Versäumnisse tragen unsere Politiker die Haupt-verantwortung, denn sie sind es, die mit den Gesetzen die Rahmenbedingungen schaffen, unter denen die Menschen leben und handeln.

Sage keiner, die Politiker müssten den Willen des Volkes ausführen, und das Volk wolle die Abkehr von der billigen Stromerzeugung und die angeblichen Mehrausgaben für Erneuerbare Energien nicht. Erstens will das Volk bren-nend gerne den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien, und zweitens steht es unseren Politikern frei, wie sie ihr Versprechen, dem Wohl unseres Volkes zu dienen, in die

Tat umsetzen. Wir haben keine plebiszitäre Demokratie, in der jede Maßnahme vom Volk beschlos-sen werden muss, sondern eine repräsentative Demokratie, in der die Politiker verantwortlich selber entscheiden und sich alle vier Jahre wieder zur Wahl stellen! Damit sie sachgemäß entscheiden können, stehen unseren Politikern die besten

und teuersten Informationssysteme und Berater zur Verfü-gung. Sie haben damit einen ungeheuren Informationsvor-sprung vor dem einfachen Volk. Allerdings gibt es zu jeder Aufgabe von unterschiedlichen Beratern unterschiedliche Vorschläge. Wir erwarten von den Volksvertretern, dass sie die Eigeninteressen und damit die Glaubwürdigkeit ihrer Berater hinreichend berücksichtigen.

Für den Schutz des Klimas sind weder das RWE noch das RWI, (die sich für den Emissionshandel einsetzen), die geeigneten Berater. Für die Beurteilung von Klimafragen sind die Regierungsberater aus dem Potsdamer Institut für Klimafolgenabschätzung (PIK) zuständig. Das Potsdamer Institut - allen voran sein Chef, Prof. Schellnhuber - schlagen immer schrilleren Alarm. Die Verpflichtung der Politik zum raschen und energischen Handeln ist nicht mehr wegzudis-kutieren. Es muss unglaublich viel getan werden.

Doch der Blick der Politik und der Medien verengt sich schon seit Monaten einzig auf die Klimakonferenz in Ko-penhagen. Und diese, die 15., 16. (oder ist es schon die 17.?) internationale Klimakonferenz, wird wieder ohne ausreichende Ergebnisse zu Ende gehen, denn die zwei Schritte, die längst überfällig sind - internationale Ächtung der energetischen Nutzung fossiler Energien und Maßnah-men zur raschest möglichen Einführung der CO2-freien Erneuerbaren Energien - stehen noch nicht einmal auf der Tagesordnung.

Also warten auf die nächste Konferenz?Wir sagen Nein!Wir erwarten mehr von unseren Politikern als von einer

Brummfliege, die immer wieder mit dem Kopf gegen die leuchtende Lampe fliegt. Wir erwarten Lernfähigkeit!

Es ist heller Wahnsinn, in einer lebensbedrohlichen Notsi-tuation darüber zu diskutieren, was und wieviel die Anderen tun sollen. Entscheidend ist, dass man selbst im eigenen Bereich so viel wie möglich tut - und die Anderen darüber informiert!

Wir erwarten, dass unsere Politiker damit aufhören, ihr ei-genes Tätigwerden von dem Tätigwerden ihrer Kollegen aus den anderen Ländern abhängig zu machen. Deutschland kann - wenn die Politik es endlich wirklich will - sehr wohl auch im Alleingang in kurzer Zeit auf 100 Prozent Erneuer-bare Energien umsteigen und damit einen wichtigen Anstoß für den weltweiten Markteintritt der neuen Techniken geben. Dies wird auch wieder Hauptinhalt dieses Solarbriefs sein.

Page 4: Solarbrief409 Internetpdf

4 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

2.... Unser Flyer: 100 % Erneuerbare Energien sind möglich

Bereits 400.000 Exemplare verteilt!

3.... Editorial - Strafanzeige gegen den Klimawandel?Von Wolf von Fabeck

7.... Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Privilegierung der fossilen Energiewirtschaft

Antwort auf Leserbriefe zum aktuellen Editorial: Von Wolf von Fabeck

7.... Klimaforscher stellen „Kopenhagen-Diagnose“Dramatische Warnung führender Klimaforscher

10.. The same procedure as last year? - The same procedure as every year!

Kritische Gedanken zum Klimagipfel in Kopenhagen und zur Sinnlosigkeit des Emissionshandels: Von Dr. Jürgen Grahl

12.. Verpufft das EEG?Wie der Emissionsrechtehandel das EEG konterkariert: Von Georg Engelhard

14.. Benutzeroberfläche des neuen SFV-Energie- wenderechners

15.. Erste Berührung mit dem EnergiewenderechnerÜber seine ersten Erfahrungen berichtet: Dr. rer.nat. Bernhard Bennertz

16.. Der modernisierte Energiewenderechner - Bitte um Mitarbeit bei der Entwicklung

Welchen Anteil können Windenergie, Sonne, Wasserkraft, und die übrigen Erneuerbaren Energien leisten? Wieviel kostet zukünftig die Stromerzeugung aus diesen Quellen? Werden wir genug Strom haben, um die Speicherverluste zu decken? Wie kommen wir weg vom Erdöl? Solche und weitere Fragen beantwortet der modernisierte Energie-wenderechner des SFV: Von Wolf von Fabeck

17.. Was zu tun istWie lassen sich die lokalen Widerstände gegen den Bau von Windanlagen durch eine objektivierbare Güterabwä-gung überwinden. Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Hessischen Landtages zu Erneuerbaren Energien und Klimaschutz am 2. und 3. Dezember 2009: Von Dr. Horst Kluttig

21..Netzparität - ein irreführender BegriffDie Verwendung des Begriffs „Netzparität“ schwächt die Argumentationslinie der Freunde Erneuerbarer Energien:Von Wolf von Fabeck

22.. Irreführung der VerbraucherDie Differenzkosten auf der Stromrechnung stellen nicht die Mehrkosten der Erneuerbaren Energien dar: Von Wolf von Fabeck

25.. VDE-Empfehlungen zur EnergiepolitikKritische Stellungnahme des SFV und Vergleich mit den Thesen des Sachverständigenrats für Umweltfragen: Von Alfons Schulte

26.. Grenzen des Wachstums„Nachhaltige Entwicklung ist eine Fantasie von Leuten, die von den wirklichen Problemen ablenken wollen“: Prof. Dr. Dennis Meadows

28.. Markteinführung der Photovoltaik durch Senkung der Einspeisevergütung?

Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht: Von Wolf von Fabeck

29.. Bundesverband Solarwirtschaft schlägt vorgezogene Senkung der PV-Vergütung im Sommer 2010 vor

Kurzkommentar von Wolf von Fabeck

29.. Erhöhung der Vergütung für Anlagen bis 10 kWp ist notwendig

Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP mit Kurzkommentar des SFV

30.. Höhe der EinspeisevergütungStellungnahme des Bundes der Energieverbraucher zu den Forderungen nach Absenkung der Solarstromvergü-tung: Von Dr. Aribert Peters

32.. Verbraucherverbände für SolarförderungDer Bundesverband der Verbraucherzentralen schließt sich bezüglich der Solarstromvergütung dem Kurs des Bundes der Energieverbraucher an

33.. Deutsche Einspeisetarife „hinken“ hinterher Informationen zu Einspeisetarifen in Frankreich, Griechen-land und Italien: Von Petra Hörstmann-Jungemann

34.. Freiflächenanlagen boomen! – Warum sie dennoch abzulehnen sind.

Informationen zu Diskussionen zur Frage des Landver-brauchs und Aktivitäten der Infostelle Nordbayern: Von Hermann Bähr

Inhaltsverzeichnis

Page 5: Solarbrief409 Internetpdf

5Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Rechtsinformationen

36.. Solarstromvergütungen für 2010Degression der Einspeisevergütung nach § 20 (2a) EEG: Von Susanne Jung

36.. Eigenverbrauch von Solarstrom im Jahr 2010 Welche Wirkung hat Degression der Vergütungssätze? Von Susanne Jung

37.. Neue Regelungen in EnEV 2009Kurzinfo zur Anrechnung von Strom aus Erneuerbaren Von Susanne Jung

38.. Anschlussverzögerung der Netzbetreiber nicht hinnehmen

Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Fischer

38.. Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Wie kann man vermeiden, dass durch Anschlussverzöge-rung die verminderte Einspeisevergütung des nächsten Jahres gezahlt wird: Von Susanne Jung

40.. RWE-Vorbehaltsklausel zurückgenommenRWE bestätigte endlich Rücknahme der Vorbehaltsklausel bei Auszahlung der Einspeisevergütung: Von Susanne Jung

41.. Aktuelle Rechtsprechungen bei PV-AnlagenZum Gebäudebegriff, zum Netzanschluss und zu Abfallge-bühren: Von Susanne Jung

41.. Beratung in Rechtsfragen?Angebot des SFV

42.. Was bedeutet „innerhalb von zwölf Kalendermonaten“ in § 19 (1) EEG

Kurzinformation zum Ergebnis des Hinweisverfahrens der Clearingstelle EEG: Von Susanne Jung

42.. JahresabschlussrechnungErinnerung zur Mitteilung des Zählerstandes zum Jahres-ende an den Netzbetreiber: Von Petra Hörstmnann-Jungemann

43.. Anmeldung bei der BundesnetzagenturNicht vergessen! Von Susanne Jung

Praktische Erfahrungen

44.. Unser persönlicher FeldversuchBericht über Erfahrungen beim CO2-Einsparungen im privatem Bereich: Von Herwig Hufnagel

Nachrichten

43.. Kostenlose Strahlungsdaten im InternetVon Petra Hörstmann-Jungemann

43.. Emnid-Umfrage: Mehrheit der Deutschen wollen den Atomausstieg

Von Petra Hörstmann-Jungemann

54.. „Home“ - unser Filmtipp

Sonnino - Die Kinderseite

48..100 Prozent-Ernergie-Versorgung - für Kinder erklärt

Von Kerstin Watzke

Internes

2... Impressum, Ziele des SFV

50.. SFV-Rechenschaftsbericht sowie Vorstellung der weiteren Arbeit

zur Mitgliederversammlung 2009

53.. Der neue Vorstand des SFV und neuer Termin Mitgliederversammlung 2010

54.. Große Resonanz auf unseren AufrufViele Spenden und freiwillige Erhöhungen der Mitglieds-beiträge: Herzlichen Dank!

54.. Spendenbescheinigung?Versand nach Jahreswechsel

55.. Mitglied werden im SFVBeitrittsformular

55.. Infostellen des SFVÜbersicht über Kontaktadressen, Bürozeiten und regelmäßige Treffen

Inhaltsverzeichnis

Page 6: Solarbrief409 Internetpdf

6 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Privilegierung der fossilen EnergiewirtschaftAntwort von Wolf von Fabeck auf Leserbriefe zum Editorial

Auf mein vorab im Internet veröffentlichtes Editorial - Anzeige wegen Klimawandel - erhielt ich neben vielen zustimmenden auch einige besorgte Reaktionen. Diese waren nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Ich gehe aber davon aus, dass es sinnvoll ist, auf die dort geäußerten Gedanken einzugehen.

Hauptziel meines Editorials ist es, dass erheblich mehr für die Einführung der Erneuerbaren Energien getan werden muss. Aber es geht mir auch um eine rechtsphilosophische Aufarbeitung, zu der ich als Nichtjurist nur einige grundsätzliche Gedanken beitragen will.

Wir erleben in Bezug auf die Beurteilung der Klimagefah-ren in den Köpfen der Menschen leider eine merkwürdige Umkehrung der Beweislast, der auch wir uns nicht ganz entziehen können. Es wird von uns verlangt, dass wir im ju-ristischen Sinne zweifelsfrei und im naturwissenschaftlichen Sinne schlüssig beweisen, dass die energetische Nutzung von fossilen Energien zur Klimakatastrophe führt. Und wir sollen möglichst auch noch angeben, wann und wie sie sich in etwa auswirken wird. Zur Lösung dieser praktisch unlösbaren Aufgabe werden in Hunderten von Forschungseinrichtungen weltweit Milliarden ausgegeben und von Monat zu Monat steigt die Gewissheit, dass wir auf dem Weg in ein ungeheures Ver-derben sind. Dennoch gibt es aber immer noch Klimazweifler, die die Forschungsergebnisse aus diesem oder jenem Grund nicht vollständig anerkennen wollen.

Bei einem so komplizierten naturwissenschaftlichen Thema ist ein endgültiger Beweis nicht möglich. Denn den letzten Be-weis kann nur ein Experiment im Maßstab 1:1 liefern. Dieses Experiment wird schon seit Jahrzehnten durch die Energiewirt-schaft gegen unseren Willen bedenkenlos durchgeführt. Es ist höchste Zeit, dieses Experiment abzubrechen!

Beweisen Sie das erst einmal, fordern die Vertreter der Energiewirtschaft, wenn sie sich überhaupt auf eine derartige Diskussion einlassen.

Aber warum müssen eigentlich WIR den Beweis führen? Die ganze Situation spricht für eine Umkehrung der Beweislast.

1. Es gibt schwerwiegende Indizien dafür, dass die energeti-sche Nutzung fossiler Energien das Klima nachhaltig schädigt mit unabsehbaren schlimmen Folgen für das Überleben von Milliarden von Menschen.

2. Es gibt Erneuerbare Energien, die die Nutzung fossiler Energien überflüssig machen können.

3. Der einzige Vorbehalt gegenüber den Erneuerbaren Ener-gien (der zudem nicht einmal stimmt) besteht heutzutage nur noch darin, sie seien zu teurer.

Wer unter diesen drei Voraussetzungen weiterhin auf der Nutzung der fossilen Energien besteht, müsste seinerseits beweisen, dass die Befürchtungen der Klimaforscher im IPCC falsch sind und die Nutzung der fossilen Energien das Klima NICHT schädigt. Da er das nicht kann, muss er sich vorwerfen lassen, dass er grob fahrlässig das Überleben einer nicht un-beträchtlichen Zahl von Menschen hochgradig gefährdet.

Damit wäre die Beweislast umgedreht, sozusagen vom Kopf auf die Füße gestellt. Das wäre übrigens nichts Ungewöhnli-ches. Im Bereich der Ingenieurwissenschaften ist es selbst-verständlich, dass z.B. eine Brücke, an deren Standfestigkeit Zweifel bestehen, gesperrt wird, auch ohne dass der Gutachter beweisen muss, dass sie auf jeden Fall einstürzen wird. Hier gilt das Vorsorgeprinzip.

Und sogar im Strafrecht gibt es im 28. Abschnitt - Gemein-gefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) verschiedene Bestim-mungen, die Freiheitsstrafen androhen, wenn durch bestimmte Tätigkeiten oder Unterlassungen Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert nur gefährdet werden.

Die Justiz verurteilt also nicht erst, wenn es wirklich zu einem Unfall kommt, sondern wird bereits strafend tätig, wenn es eine bloße Gefährdung gibt.

Mir liegt es natürlich ferne, nun diejenigen zur Anzeige zu bringen, die „mit dem Auto zum Briefkasten fahren“, aber es geht mir um eine Überarbeitung oder Aufhebung solcher Gesetze, die dazu führen, dass der Normalbürger und die Wirtschaftsführer klimaschädigende Aktivitäten entwickeln, die nicht lebensnotwendig sind oder durch weniger klima-schädliche Aktivitäten ersetzt werden können. So führt z.B. die Steuerbefreiung für Flugkraftstoffe dazu, dass die klima-schädigenden Luftreisen immer weiter zunehmen. Oder die Privilegierung der fossilen Energiewirtschaft führt dazu, dass immer noch neue Kohlekraftwerke und Braunkohlegruben errichtet werden können. Es gibt etliche Gesetze, die den weiteren CO2-Ausstoß und damit eine weitere Schädigung der Atmosphäre begünstigen.

Den Rahmen, der angibt, welche Gesetze zulässig und welche unzulässig sind, finden wir im Grundgesetz:

Artikel 2 Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und kör-perliche Unversehrtheit.“

Artikel 14 Absatz 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Artikel 14 Absatz 3: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“

Artikel 19 Absatz 2: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Deshalb ist zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen der Klimaforscher der Betrieb von fossilen Kraftwerken überhaupt noch dem Wohle der Allgemeinheit dient. Falls diese Frage verneint wird, wären alle Gesetze zur Privilegierung der fossilen Energien verfassungswidrig, z.B. die Enteignung von Grund und Boden zur Braunkohleförderung.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist anzumahnen. Die Zeit dafür ist reif. Die öffentliche Diskussion dieses Themas könnte manche Menschen aufrütteln, die derzeit das Thema Klimagefährdung noch überhaupt nicht wahrgenommen ha-ben. (vF)

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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7Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Klimaforscher stellen „Kopenhagen-Diagnose“Gemeinsame Mitteilung der Autoren und Zusammenfassung zum Bericht

Gemeinsame Mitteilung der Autoren des Be-richts „The Copenhagen Diagnosis“

Der Klimawandel vollzieht sich schneller als erwar-tet. Die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen ist dringend erforderlich, sagen Wissenschaftler.

Die großen Eisschilde der Erde verlieren zuneh-mend an Masse; das arktische Meereis schwindet deutlich schneller als noch kürzlich projiziert und der Meeresspiegel wird wahrscheinlich stärker ansteigen als bislang angenommen. Das geht aus einem neuen globalen Synthesebericht hervor, den einige der führenden Klimawissenschaftler der Welt verfasst haben.

In dem „Copenhagen Diagnosis” genannten Bericht kommen 26 Wissenschaftler, die meisten davon Au-toren früherer Berichte des Weltklimarates IPCC, zu dem Schluss, dass einige Aspekte des Klimawandels früher und stärker eintreten als noch vor wenigen Jahren vermutet.

Der globale Temperaturanstieg folgt weiterhin den früheren Projektionen des IPCC aufgrund der wachsenden Treibhausgas-Konzentrationen in der Atmosphäre. Ohne deutliche Verminderung der Emis-sionen könnte die globale Durchschnittstemperatur bis zum Jahr 2100 um bis zu sieben Grad Celsius

ansteigen, berichten die Autoren.

Der Bericht ist Ergebnis einer einjährigen Zusam-menarbeit. Die Autoren fassen darin neue Schlüssel-ergebnisse der Klimaforschung zusammen, die noch nicht im vierten Sachstandsbericht des IPCC (Fourth Assessment Report, 2007) enthalten waren:

• Satelliten- und direkte Messungen zeigen, dass sowohl der Grönländische als auch der Antarktische Eisschild zunehmend an Masse verlieren und zum Anstieg des Meeresspiegels beitragen.

• Das arktische Meereis schwindet deutlich schneller als nach den Projektionen von Klimamodellen zu erwarten war. So war der Eisverlust in den Sommern der Jahre 2007 bis 2009 jeweils rund 40 Prozent grö-ßer als der Mittelwert der Simulationsrechnungen für den vierten Sachstandsbericht des IPCC von 2007.

• In den vergangenen 15 Jahren ist der Meeres-spiegel um mehr als fünf Zentimeter angestiegen. Der Anstieg liegt damit rund 80 Prozent über den Projektionen aus dem dritten Sachstandsbericht des IPCC von 2001. Durch den Schmelzwasserzufluss von Eisschilden und Gebirgsgletschern könnte der Pegel bis zum Jahr 2100 global um mehr als einen Meter bis maximal zwei Meter ansteigen - deutlich stärker als nach den Projektionen des IPCC. In den

Beobachtete (dunkelgraue Line) und simulierte Meereisbedeckung der Arktis für den Monat September in Millionen Quadratkilometern. Die dicke schwar-ze Linie repräsentiert den Ensemble Mittelwert von 13 IPCC AR4 Modellen während die gestrichelten Linien die Variationsbreite wiedergeben. Nach Stroeve et al. (2007) ergänzt mit Daten von 2008. Das Minimum für 2009 wurde kürzlich mit 5.1 Millionen Quadratkilometern berechnet und ist damit der drittkleinste aller bisher gemessenen Werte und liegt noch deutlich unter dem Worst-Case-Szenario des IPCC. Quelle: Copenhagen Diagnosis, 2009

Quelle: Darstellung 13 der Präsentation zur „Copenhagen-Diagnosis“ unter http://www.ccrc.unsw.edu.au/Copenhagen/Copenhagen_Diagnosis_FIGURES.pdf

Quellen

• Gemeinsame Mitteilung der Autoren, Pressemit-teilung des PIK unter http://www.pik-potsdam.de/aktuelles/pressemit-teilungen/klimaforscher-stellen-201ekopenhagen-diagnose201c

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

• Der vollständige Bericht kann heruntergeladen werden unter www.copen-hagendiagnosis.org

Page 8: Solarbrief409 Internetpdf

8 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

nächsten Jahrhunderten muss mit einem weiteren Anstieg um mehrere Meter gerechnet werden.

* Im Jahr 2008 wurden rund 40 Prozent mehr Kohlendioxid aus fossilen Quellen freigesetzt als im Jahr 1990. Selbst wenn die Emissionen nicht weiter zunähmen, wäre schon innerhalb von 20 Jahren das Emissionsbudget aufgebraucht, das der Welt noch zur Verfügung steht, wenn die globale Erwärmung auf höchstens zwei Grad Celsius begrenzt werden soll.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die globalen Emissionen in spätestens fünf bis zehn Jahren ihren Gipfel überschritten haben und anschließend schnell abnehmen müssen, damit die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels vermieden werden können.

Um das Klimasystem zu stabilisieren, müssen die Emissio-nen von Kohlendioxid und anderen langlebigen Treibhausga-sen noch in diesem Jahrhundert fast auf Null gesenkt werden, berichten die Autoren.

Autoren des Berichts

I. Allison, N.L. Bindoff, R.A. Bindschadler, P.M. Cox, N. de Noblet, M.H. England, J.E. Francis, N. Gruber, A.M. Haywood, D.J. Karoly, G. Kaser, C. Le Quéré, T.M. Lenton, M.E. Mann, B.I. McNeil, A.J. Pitman, S. Rahmstorf, E. Rignot, H.J. Schelln-huber, S.H. Schneider, S.C. Sherwood, R.C.J. Somerville, K. Steffen, E.J. Steig, M. Visbeck, A.J. Weaver. University of New South Wales Climate Change Research Centre (CCRC), Sydney, Australia

Zusammenfassung zum Berichts(aus: www.copenhagendiagnosis.org)

Die bedeutensten Forschungsergebnisse, die den aktuellen Klimawandel betreffen, sind:

Treibhausgas-Emissionen steigen plötzlich an: Globale Kohlendioxid Emissionen von fossilem Brennstoff waren im Jahr 2008 fast 40% höher als 1990. Selbst eine Stabilisierung heutiger globaler Emissionswerte würde in 20 Jahren mit 25-prozentiger Wahrscheinlichkeit eine Erwärmung von mehr als 2 Grad C verursachen. Das würde auch ohne jegliche Emissionen nach 2030 der Fall sein. Mit jedem Jahr, in dem nichts unternommen wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die 2 Grad C überschritten werden.

Aktuelle globale Temperturen zeigen, dass die Erwärmung auf Menschen zurückzuführen ist: Seit 25 Jahren haben sich die Temperaturen um 0,19 Grad C pro Jahrzehnt erhöht – das entspricht genau den Vorraussagungen, die auf einem Treibhausgasanstieg basieren. Sogar in den letzten zehn Jahren hat sich der Erwärmungstrend fortgesetzt, obwohl sich solare Einflüsse vermindert haben. Natürliche, kurzzei-tige Schwankungen kommen wie gewohnt vor, aber es gab keine einschneidenden Veränderungen im grundlegenden Erwärmungstrend.

Eisdecke, Gletscher und Eiskappen schmelzen schneller: Eine große Anzahl von Messungen, die von Satellliten und am Eis vorgenommen wurden, zeigen jetzt ohne jeden Zweifel, dass die Eisdecken von Grönland und der Antarktis immer schneller, und immer mehr, Masse verlieren. Die Gletscher

und Eiskappen in anderen Teilen der Welt schmelzen seit 1990 auch schneller.

Das arktische Meereis verschwindet rapide: Das Schmel-zen von arktischem Meereis während der Sommerzeit hat sich weit über Klimamodell-Erwartungen hinweg beschleunigt. Das Gebiet, in dem das Meereis von 2007-2009 schmolz, war ungefähr 40% größer als die durchschnittliche Vorraussage des Klimamodells des IPSS AR4 – dem 4. Beurteilungsbericht des zwischenstaatlichen Ausschlusses für Klimawechsel.

Der gegenwärtige Anstieg der Meeresspiegel wird unter-schätzt: Der von Satelliten angezeigte, weltweit hohe Anstieg der Meeresspiegel (3,4 mm/Jahr in den letzten 15 Jahren) liegt 80% über früheren Vorraussagen des IPCC. Dieser beschleunigte Anstieg der Meeresspiegel stimmt mit einer Verdopplung der eingebrachten Zugaben von schmelzenden Gletschern, Eiskappen und den Eisdecken von Grönland und der westlichen Antarktis überein.

Meeresspiegel Voraussagen werden korrigiert: Zum Jahr 2100 wird der weltweite Anstieg der Meeresspiegel wahrscheinlich mindestens doppelt so hoch sein wie er von der Arbeitsgruppe 1 des IPSS AR4 hochgerechnet wurde; für uneingeschränkte Emissionen könnte er sogar 1 Meter überschreiten. Die obere Grenze wurde als bis zu 2 Meter Meeresspiegelanstieg zum Jahr 2100 eingeschätzt. Die Meeresspiegel werden noch Jahrhunderte, nachdem die weltweiten Temperaturen stabilisiert worden sind, weiterhin ansteigen und mit einem Anstieg der Meeresspiegel von meh-

Veränderung der Konzentration der Klimagase CO2 und Methan in der Atmosphäre.

Quelle: Darstellung 2 der Präsentation zur „Copenhagen-Diagnosis“ unter http://www.ccrc.unsw.edu.au/Copenhagen/Copenhagen_Diagnosis_FIGU-RES.pdf

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

Page 9: Solarbrief409 Internetpdf

9Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

reren Metern muss in den nächsten Jahrhunderten gerechnet werden.

Mit Handlungsverzug riskiert man einen Schaden, der nicht rückgängig zu machen ist: Sollte die Erwärmung in diesem Jahrhundert wie gewohnt weiter gehen, könnten meh-rere gefährdete Elemente des Klimasystems (z.B. kontinentale Eisdecken, Regenwald im Amazongebiet, westafrikanischer Monsun und andere) zu plötzlichen oder nicht rückgängig zu machenden Veränderungen gedrängt werden. Das Risiko, kritische Schwellen zu überschreiten („kritische Punkte») steigt mit anhaltendem Klimawandel steil an. Deshalb könnte das Warten auf stärkere wissenschaftliche Gewissheit bedeuten, dass einige kritische Punkte überschritten werden, bevor man sie als solche erkannt hat.

Der Wendepunkt muss bald kommen: Weltweite Emissi-onen müssten zwischen 2015 und 2020 ihre Höchstwerte erreichen und dann schnell abfallen, wenn die weltweite Erwärmung auf ein Maximum von 2 Grad C über vorindus-triellen Werten eingeschränkt werden soll. Um das Klima zu stabilisieren, muss sich eine dekarbonisierte weltweite Gesellschaft - mit Kohlendioxid-Emissionen und anderen langlebigen Treibhausgasen auf fast Null reduziert - auf jeden Fall in diesem Jahrhundert etablieren. Genauer gesagt, die durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf Emissionen müssen bis zum Jahr 2050 auf weit unter eine metrische Tonne CO2 reduziert werden. Das liegt 80-95% unter den Pro-Kopf Emis-sionen im Jahr 2000 in entwickelten Ländern.

Statements von autoren:

„Dies ist der letzte wissenschaftliche Aufruf an die Unterhändler von 192 Staaten, den Klimaschutz-Zug in Kopenhagen nicht zu verpassen. Sie müssen die ganze Wahrheit über die globale Erwärmung und die damit verbundenen nie dage-wesenen Risiken kennen.“

Hans Joachim Schellnhuber, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)

„Der Meeresspiegel steigt rascher und das arktische Meereis schwindet deutlich schneller als erwartet. Leider zeigen uns diese Daten, dass wir die Klimakrise bislang unterschätzt haben.“

Stefan Rahmstorf, Professor für Physik der Ozeane und Abteilungsleiter des Forschungsbereichs Erdsystemanalyse am PIK

„Die Ozeane sind durch die Erwärmung und die gesteigerte Aufnahme von Kohlendioxid zunehmend gefährdet. Die Ver-luste an biologischer Vielfalt aufgrund der Wassererwärmung, der Versauerung und des auftretenden Sauerstoffmangels werden in Zukunft erheblich zur aktuellen Gefährdung durch Überfischung und Meeresverschmutzung beitragen.“

Martin Visbeck, Professor für Physikalische Ozeanographie und Stellvertretender Direktor des IFM-GEOMAR

„Schon die Anpassung der Gletscher an das heutige Klima wird den Meeresspiegel voraussichtlich um 18 Zentimeter ansteigen lassen. Bei weiterer Erwärmung könnten sie bis zum Jahr 2100 mehr als einen halben Meter zum Anstieg beitragen.“

Georg Kaser, Glaziologe an der Universität Innsbruck

„Das Klimasystem hält uns keinen Rettungsanker bereit. Den müssen wir selber auswerfen, indem wir die Emissionen von CO2 und den anderen Treibhausgasen möglichst schnell reduzieren.“

Nicolas Gruber, Professor für Umweltphysik, ETH Zürich

„Die Kohlendioxid-Emissionen dürfen nicht weiter zunehmen, wenn die Menschheit das Risiko unbeherrschbarer Aus-wirkungen des Klimawandels begrenzen will. Wir müssen den Wendepunkt bald erreichen; die Aufgabe duldet keinen Aufschub. Wenn wir die Erwärmung auf zwei Grad Celsius begrenzen wollen, was sich viele Länder zum Ziel gesetzt haben, müssen die Emissionen ihr Maximum vor 2020 erreichen und anschließend schnell abnehmen.“

Richard Somerville, Professor Emeritus für Atmosphärenwissenschaften an der University of California, San Diego

„Unser Spielraum für ‘erlaubte Emissionen’, die unsere Klimazukunft nicht zu stark gefährden, ist so gut wie ausgeschöpft. Innerhalb nur eines Jahrzehnts müssen die globalen Emissionen beginnen abzunehmen. Angesichts des schnellen Wirt-schaftswachstums in einigen Nationen brauchen wir dringend eine verbindliche Einigung, die sicherstellt, dass die großen Emittenten einmütig handeln.“

Matthew England, Direktor am Climate Change Research Centre der University of New South Wales, Australien

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10 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

The same procedure as last year? - The same procedure as every year!Einige Gedanken zum Klimagipfel in Kopenhagen

Man benötigt keine prophetischen Fähigkeiten, um den Ausgang der (erst nach Redaktionsschluss dieses Solarbriefs beginnenden) Kopenhagener Kli-makonferenz vorherzusagen: Sie wird scheitern wie alle ihre 14 Vorgänger seit 1992. Pardon, natürlich wird sie nicht scheitern, sondern man wird weltbewe-gende Erklärungen darüber abgeben, welch ernste Bedrohung und nie gekannte Herausforderung der Klimawandel doch darstelle, wie sehr und mit welch tiefer persönlicher Betroffenheit man sich der Not-wendigkeit bewusst sei, entschlossen, energisch, konsequent und ohne weiteren Zeitverlust, ohne um den heißen Brei herumzureden und ohne die Weltgemeinschaft weiter mit unnützen leeren, sal-bungsvollen Worthülsen zu quälen und einzulullen, wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten, und so wird man den weltbewegenden Beschluss fassen, eine Nachfolgekonferenz einzuberufen, auf der man sich dann entschlossen, energisch, konsequent und ohne weiteren Zeitverlust, ohne um den heißen Brei herumzureden....

Und so weiter in Endlosschleife.

Mit solch beißender Kritik sollen nicht etwa die ehrenwerten Bemühungen der vielen für ein interna-tionales Klimaschutzabkommen streitenden Akteure ins Lächerliche gezogen werden - zumal diese sich vermutlich vielfach selbst der Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens zunehmend bewusst sind und trotzdem aus Verantwortungsgefühl und vermeintlichem Man-gel an Alternativen weitermachen. Aber angesichts des bedrohlichen Tempos, mit dem die Welt in die Kli-makatastrophe hineinrast, ist es schlicht allerhöchste Zeit, sich das totale Scheitern der internationalen Klimadiplomatie einzugestehen, deren einzige - frei-lich kontraproduktive - Wirkung bisher darin bestand, als Feigenblatt für nationale Untätigkeit herhalten zu müssen, nach dem Motto „Global reden - national aufschieben“, wie Hermann Scheer es ausgedrückt hat. Dieses - zugegeben bittere - Eingeständnis ist die Voraussetzung dafür, endlich neue Wege zu beschrei-ten, um den Klimaschutz auch ohne internationalen Konsens voranzubringen.

Dazu bedarf es der Einsicht, dass das Scheitern nicht nur durch Zukunftsblindheit und intellektuelle wie ethische Unreife der Verantwortlichen verschuldet ist, sondern wesentlich auch durch einen prinzipiell falschen Ansatz, demzufolge es darum gehen müsse, in einem internationalen Abkommen feste Emissi-onsrechte für die einzelnen Staaten zu vereinbaren,

die dann im Rahmen eines Emissionshandels ver-schachert werden können. Wir wollen darum einige wesentliche der in früheren Artikeln ausführlich dargestellten Strukturfehler des Emissionshandels noch einmal kurz beleuchten.

Der Emissionshandel geht von der kurzsichtigen Prämisse aus, Klimaschutz sei eine wirtschaftliche Last, die es möglichst gleichmäßig zu verteilen gelte. Noch schlimmer ist, dass er übernommene Redukti-onsverpflichtungen tatsächlich in finanzielle Nachteile umsetzt und es dadurch attraktiv macht, sich ihnen so weit wie möglich zu verweigern: Jedem Staat muss daran gelegen sein, sich möglichst viele Emissions-rechte zu sichern, denn diese sind ja bares Geld wert. Dies gilt sogar für eine aus Klimaschutzperspektive „ideale“ Regierung, die nicht nur von der Dringlichkeit rascher Emissionsminderungen überzeugt, sondern auch gewillt ist, dabei eine entschlossene nationale Vorreiterrolle zu übernehmen und diese als große ökonomische Chance und nicht als „Last“ begreift: Selbst sie wird im Interesse der Wirtschaft ihres ei-genen Landes bemüht sein, ihre Reduktionszusagen möglichst unambitioniert zu halten - damit die Wirt-schaft möglichst viele der dann gar nicht benötigten Emissionsrechte verkaufen kann.1

Auf diese Weise entsteht ein spieltheoretischer Zwang, auf den internationalen Klimakonferenzen als Bremser aufzutreten; der Klimaschutz wird letzt-lich den idealistischsten (oder „unpatriotischsten“) Staaten aufgebürdet, die die Interessen der eigenen Wirtschaft am ehesten hintanstellen - was ebenso wirkungsarm bleiben muss wie etwa die Finanzie-rung der Energiewende durch Ökostrom kaufende Idealisten. Es ist nun einmal höchst ungeschickt, zunächst potentielle Vermögenswerte in Form von Emissionsrechten zu generieren, die natürlich für jeden Staat den Reflex auslösen, sich möglichst viele davon sichern zu wollen – und dann zu hoffen, man könne diese gerade neu geschaffenen und verteilten Rechte ernsthaft verknappen.

Natürlich sieht sich auch so ziemlich jede wirksa-me Klimaschutzmaßnahme auf nationaler Ebene (z.B. eine Energiesteuerreform) ebenfalls mit dem Protestgeheul derjenigen konfrontiert, die Nachteile von ihr befürchten, während die potentiellen Nutz-nießer sich meist still im Hintergrund halten. Doch sind beide Situationen fundamental unterschiedlich: Bei Maßnahmen im nationalen Rahmen mag es zwar individuelle Verlierer und Gewinner geben, eine

Literaturhinweis Zahlreiche Aufsätze zum Emissionshandel finden sich unter http://www.sfv.de/sachgeb/Emission.htm

1 Dies erklärt vielleicht auch das Verhalten der neuen US-Regierung, die in Sachen Klimaschutz international wesentlich zögerlicher agiert als national.

Autor

Dr. Jürgen Grahl, Stellver-treter des Vorstandes des SFV

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11Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

weitsichtige Regierung kann sich aber immer noch darauf berufen, dass die Maßnahme für die eigene Volkswirtschaft als Ganzes ökonomisch vorteilhaft ist – und sie guten Gewissens gegen Widerstände durchsetzen. Internationale Reduktionszusagen hingegen sind kaum als für das betreffende Land öko-nomisch sinnvoll zu rechtfertigen, denn sie bedeuten einen unmittelbaren Verlust an Vermögenswerten in Form von Emissionsrechten; und selbst wenn man mit den vermiedenen Schäden der Klimakatastrophe argumentiert, so verteilt sich dieser Nutzeffekt auf die ganze Welt, während die entgangenen Emissi-onsrechte das einzelne Land treffen. Bekanntlich haben Umweltschutzbemühungen seit jeher mit dem Dilemma zu kämpfen, dass kollektiv schädliches (um-weltzerstörerisches) Handeln individuell vorteilhaft ist. Wie unsere Betrachtungen zeigen, wird dieses Dilemma durch den Emissionshandel (anders als von seinen Erfindern beabsichtigt) nicht komplett entschärft, sondern in einem wesentlichen Teilaspekt eher noch verschärft: Zwar kann er - sobald erst einmal ambitionierte Reduktionsziele vereinbart sind - tatsächlich zu einer Internalisierung der externen Kosten der Klimazerstörung führen, nur wird es zu solchen Vereinbarungen gar nicht erst kommen, denn das würde den beteiligten Regierungen ein Handeln abverlangen, das zwar kollektiv nützlich, für ihr eige-nes Land aber ökonomisch nachteilig ist.

Ein zweiter grundlegender Strukturfehler des Emissionshandels besteht darin, dass er direkt die Emissionsmengen zu steuern versucht. Von Ökono-men wird gerade dies als sein großer Vorteil geprie-sen, da damit ja die Erfüllung der Reduktionsziele punktgenau garantiert sei. Außer Acht gelassen wird dabei, dass eine Mengensteuerung zwangsläufig die Kontrolle über die Kosten der Reduktionen auf-gibt, denn der Zusammenhang zwischen Reduktion und Zertifikatspreisen ist natürlich nur mit großen Ungenauigkeiten und Unsicherheiten bestimmbar. Hierbei ist die Feststellung wesentlich, dass der Ener-gieeinsatz angesichts der fundamentalen Rolle der Energie als Produktionsfaktor nur recht unelastisch auf steigende Preise reagiert, d.h. auch bei starken Preissteigerungen nur relativ wenig zurückgeht; die Preise, die sich bei einer Mengenregelung wie dem Emissionshandel am Zertifikatemarkt bilden, hän-gen daher sehr empfindlich von der vorgegebenen Menge ab. Die Steuerung über den Börsenkurs von Zertifikaten gleicht somit einem Vabanquespiel; bei knappen Zertifikaten und hohen Börsenkursen wäre die Wirkung ähnlich wie in vergangenen Ölkrisen: Es käme zu heftigen Preisausschlägen, denen die Wirtschaft aber nicht sofort ausweichen kann, da Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen nur mit einer gewissen Verzögerung greifen. Ähnlich wie bei den Ölkrisen würde sofort Druck auf die Regierungen ausgeübt werden, zusätzliche Zertifikate auszugeben oder den Emissionshandel auszusetzen. Oder der Schwarzmarkt würde mit der „Emission“ zusätzlicher Zertifikate reagieren. Und das Argument, man könne sich gegen allzu starke Schwankungen der Zertifi-katspreise durch Futures absichern, klingt angesichts

der jüngsten Erfahrungen mit den destabilisierenden Wirkungen eines sich zunehmend von der Realwirt-schaft abkoppelnden Derivathandels eher wie eine Drohung: Der Energiepreis würde den Spekulanten überlassen, die Emissionsrechte horten und später teuer verkaufen könnten...

Spätestens bei durch die Decke schießenden Zer-tifikatspreisen würde die Verheißung einer punktge-nauen Einhaltung der Reduktionsziele also ohnehin unerfüllbar. Dabei kommt es darauf gar nicht an: Es gibt nämlich keinen „richtigen“ Reduktionspfad, an den sich sklavisch zu halten irgendeinen Sinn ergä-be; jede weitere Emission von Treibhausgasen ist eigentlich schon zu viel und führt uns tiefer in die Ka-tastrophe. Der einzig „richtige“ Reduktionspfad kann daher nur der schnellstmögliche sein. Was „schnellst-möglich“ genau bedeutet, bemisst sich dabei am technisch Möglichen und an der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaften. Dies zeigt, dass es nicht darauf ankommt, die Reduktionen punktgenau zu steuern, sondern die ökonomischen Rahmenbedingungen so rasch und entschlossen wie irgend möglich zu ändern, um alle verfügbaren volkswirtschaftlichen Ressourcen (insbesondere die heute ungenutzten in Form von Millionen von Arbeitslosen!) in Richtung Treibhausgasreduktion umzulenken. Hierfür sind Preisregelungen (wie eine Energiesteuerreform oder EEG-artige Regelungen), nicht Mengenregelungen der richtige Ansatzpunkt.

Eine weitere, psychologisch fatale Wirkung des Emissionshandels hat Hermann Scheer treffend beschrieben: „Der Begriff des ,Emissionsrechts' macht aus einer bisher legal geduldeten Emission eine öffentlich legitimierte. Die Duldung wurde immer damit begründet, dass es keine Alternative gebe und Energie eben unverzichtbar ist. Die Geschichte des

Karikatur: Gerhard Mester

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12 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Verpufft das EEG?Wie der Emissionsrechtehandel das EEG konterkariert

Bereits seit etlichen Jahren weist der SFV immer wieder darauf hin, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der CO2-Emissionsrechtehandel (Emission Trading System, ETS) schlecht kompatibel sind*. Er ist dafür regelmäßig scharf kritisiert worden, insbesondere von den Freunden der Erneuerbaren Energien. Jetzt erweist sich, dass der SFV (leider) Recht hatte. Eine neue Studie rechnet vor, wie die Erfolge des EEG vom ETS aufgefressen werden.

Eigentlich ist es ja eine ganz einfache Idee, fast so einleuchtend wie die Idee der Einspeisevergütungen im EEG. Man teile jedem großen Erzeuger von CO2 das Recht zu, CO2 zu erzeugen. Aber nicht in beliebi-ger Menge, sondern nur etwas weniger als er bisher erzeugt hat. Er hat nun die Wahl, entweder seinen CO2-Ausstoß etwas zu verringern oder die fehlenden Rechte (auch „Zertifikate“ genannt) von anderen CO2-Erzeugern zu kaufen. Diese anderen CO2-Erzeuger werden einen Teil ihrer Zertifikate nur verkaufen, wenn sie dafür einen Preis erzielen können, der höher ist als die Kosten durch ei-gene CO2-Ein-sparmaßnah-men. Denn sie haben ja eigent-lich auch etwas zu wenig Rechte zugeteilt bekom-men, und ohne CO 2-E inspar -m a ß n a h m e n wäre da nichts zu verkaufen.

So denkt natürlich jeder der CO2-Emissionsrechte hat. Letztlich führt das dazu, dass bei irgendwelchen CO2-Erzeugern gerade soviel CO2 eingespart wird, dass die ausgeteilten Rechte ausreichen. Nach einer gewissen Zeit verfallen die CO2-Rechte und eine neue Runde mit neu zugeteilten (oder auch ersteigerten) Zertifikaten beginnt.

In der ersten Handelsperiode von 2005 bis 2007 zeigte sich direkt ein erster Schwachpunkt. Es wurden von den europäischen Regierungen zu viele CO2-Rechte zugeteilt. Die Erzeuger hatten kein Problem damit auszukommen, und der Preis für die Zertifikate im europäischen Handel brach lange vor dem Ende der Handelsperiode massiv ein. Anreiz zum CO2-Einsparen entstand dadurch natürlich nicht.

Hier soll es jedoch um einen anderen Schwachpunkt gehen: Das schlechte Zusammenwirken von ETS und EEG. In ihrer Studie** zeigen die Autoren Traber und Kemfert, wie sich das EEG auf emittierte CO2-

Mengen sowie auf die Strom-preise auswirkt. Betrachtet wird dabei ein euro-päisches Ver-bundnetz mit 25 Ländern unter der Annahme, dass ein ETS existiert, durch das europaweit C O 2- E m i s s i -onsrechte ge-handelt werden

Rechts zeigt, dass kein legaler Rahmen auf Dauer aufrecht zu erhalten ist, wenn er als nicht mehr legitim empfunden wird. Nicht alles, was rechtens ist, ist auch legitim. Mit der Erkenntnis, dass es die Möglichkeit einer emissionsfreien Energieversorgung mit Erneu-erbaren Energien gibt, verlieren fossile Energien ihre Legitimität. Durch ein völkerrechtlich verankertes System von quotierten und handelbaren „Emissions-rechten“ erscheinen jedoch nur noch die rechtlosen Emissionen als illegitim. Denjenigen mit ,Emissi-onsrecht' wird die höhere Weihe verliehen, dass sie integraler Bestandteil eines Weltrettungsversuchs sind. Sie werden damit legitimatorisch aufgewertet und auf eine Stufe mit den Erneuerbaren Energien gestellt, deren besondere Legitimation dadurch relativiert wird.“ (H. Scheer, Das Kyoto-Syndrom und das Elend der Energie- und Umweltökonomie, Solarzeitalter 1/2005, S. 18)

Bedenkt man dies alles, dann kann man sich vielleicht leichter mit dem Scheitern eines weiteren Klimagipfels abfinden. Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich wäre es ungleich besser, die Weltgemeinschaft würde sich in einem Anfall von Erleuchtung auf ein entschlossenes gemeinsames Vorgehen gegen die wohl größte Herausforderung der Menschheitsgeschichte einigen. Nach Lage der Dinge ist damit freilich nicht zu rechnen. So bleibt nur zu hoffen, dass jeder weitere gescheiterte Klimagipfel die Einsicht fördert, dass sich der tote Punkt, in den der Konsensualismus die Klimaschutzbemühungen hineinmanövriert hat, wohl nur dadurch überwinden lässt, dass einzelne, einsichtigere Länder nationale Vorreiterrollen übernehmen - und damit demonst-rieren, dass Klimaschutz keine Bürde, sondern eine große ökonomische Chance ist.

Autor

Dipl.-Ing. Georg Engelhard, bis 2008 2. Vorsitzender des SFV,

Eine Meldung und ihre Geschichte... zum Artikel aus DER SPIEGEL, Heft 47 / 2009, Seite 20

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13Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

können. Ein EEG existiert jedoch nur in Deutschland. Die Studie baut ein Modell auf, in das zahlreiche grundlegende Parameter eingehen: Erzeugungskapazitäten einzelner Un-ternehmen, CO2-Intensitäten verschiedener Erzeugungsarten, Brennstoffpreise, Stromtransportkapazitäten zwischen den Ländern. Außerdem werden die durch das EEG induzierten EE-Strommengen berücksichtigt.

Mit Hilfe des mathematischen Modells untersucht die Studie insbesondere zwei Szenarien:

Szenario 1: Der tatsächliche Stand der Dinge im Jahr 2006.

Szenario 2: Eine Welt ohne EEG-Strom.

Letztlich kann die Wirkung des EEG auf den Strompreis (auf Erzeugerseite, nicht auf Verbraucherseite!) und die erzeugte Menge CO2 beziffert werden.

Hier die wichtigsten Erkenntnisse:

• In Deutschland werden 16% des CO2 bei den vom ETS betroffenen Unternehmen eingespart, da konventioneller Strom verdrängt wird. Allerdings gehen 5% davon sofort wieder verloren, da die Unternehmen weniger CO2-Rechte benötigen und somit weniger Anreiz zum Vermeiden von CO2-Emissionen haben. Es bleiben innerhalb Deutschlands 11% CO2-Einsparung auf der Erzeugerseite.

• Bezieht man alle betrachteten Länder in die Rechnung mit ein, dann schrumpft die CO2-Einsparung auf 0,5%. Das liegt daran, dass durch das erhöhte Angebot an CO2-freiem Strom der Preis für CO2-Rechte europaweit sinkt. Der Anreiz CO2 zu sparen entfällt, sodass in anderen Ländern mehr CO2 emittiert wird, als wenn es kein EEG gäbe.

• Frankreich ist von den Effekten des EEG fast gar nicht betroffen, da es seinen Strom weitgehend durch Atomkraft erzeugt und dafür keine CO2-Rechte benötigt.

• In der Schweiz sinkt der Strompreis durch billigere CO2-Rechte um 6%, die CO2-Emissionen verändern sich aber aufgrund der hohen Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Stromerzeuger nicht. Mit anderen Worten: Eine Verdrängung von Schweizer Strom findet nicht statt und damit bleiben auch die CO2-Emissionen konstant.

• Die Reduktion der Preise für CO2-Rechte betrifft alle Län-der. Dadurch gehen tendenziell die Strompreise zurück und die CO2-Emissionen steigen.

Die Ergebnisse der Studie sind besonders interessant, da je nach politischem Standpunkt ganz unterschiedliche Schluss-folgerungen gezogen werden können. Die Fragestellung zielt klar in eine bestimmte Richtung: An einer Stelle heißt es aus-drücklich, dass der Fokus der Analyse auf den Auswirkungen des EEG auf die Strompreise und die Emissionen liegt. Das zeigt sich auch in der Wahl der Szenarien. Es werden aus-schließlich Szenarien untersucht, in denen es ein ETS gibt

und probeweise wird das EEG entfernt. Szenarien mit EEG aber ohne ETS bleiben außen vor.

Dennoch kann man den Spieß auch umdrehen, denn die Autoren beschreiben sehr genau die zugrunde liegenden Mechanismen. Ergebnis: Das EEG funktioniert so wie es soll. Es führt zu einer erheblichen Reduktion der CO2-Emissionen in seinem Geltungsbereich. Der Handel mit Emissionsrechten führt jedoch dazu, dass die Erfolge des EEG in andere Län-der exportiert werden. Dort kommt es einerseits in einigen Ländern zu geringeren Strompreisen. Andererseits werden CO2-Emissionsrechte in ganz Europa billiger und damit entfällt der Anreiz CO2 einzusparen. Der ursprünglich positive Effekt des EEG wird dadurch fast vollständig aufgefressen.

Von anderer Seite hört man jedoch eine ganz andere Inter-pretation. Demnach ist das ETS sozusagen „gesetzt“, da in-ternational vereinbart, also nicht wegzudiskutieren. Schädlich ist vielmehr das EEG, welches mit hohen Kosten für Industrie und Verbraucher keine Erfolge bringt. Das EEG gehört daher abgeschafft. Diese Meinung vertritt z. B. schon seit längerem der Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung Hans-Werner Sinn***. Die vorliegende Studie wird ihm und anderen Leuten neue Argumente liefern.

Doch diese Argumente stehen auf tönernen Füßen. In der Tat bestätigt die Studie nur, was der SFV seit Jahren sagt: ETS und EEG vertragen sich schlecht, doch auf das EEG kann keinesfalls verzichten werden. Das bestätigt auch die Autorin der Studie Claudia Kemfert: „Der Emissionshandel verteuert Strom aus fossilen Energien um ein bis zwei Cent je kWh. Damit kann der Emissionshandel allein – ohne eine spezielle Förderung – in den meisten Fällen keine Wirtschaftlichkeit von Strom aus erneuerbaren Energien bewirken.“****

Eine denkbare Lösung wäre, den Stromsektor vom ETS auszunehmen. Die CO2-Zertifikate würden also nur für Emis-sionen aus Verkehr und Wärme gelten. Leider ist aber das ETS durch internationale Vereinbarungen so fest verankert, dass das praktisch nicht erreichbar ist.

Ein Ausweg bleibt aber: Die vom EEG induzierten CO2-Reduktionen müssen automatisch von den in Deutschland ausgegebenen CO2-Rechten abgezogen werden. Dasselbe müsste für alle Länder gelten, in denen es eine EEG-ähnliche Gesetzgebung (oder ETS-unabhängige Quotensysteme) gibt. Damit wären EEG und ETS in ihren Wirkungen voneinander entkoppelt.

Die vorliegende Studie so zu lesen wie es der Spiegel suggeriert ist völlig falsch. Der Autor Thure Traber: „Politische Schlussfolgerungen für oder wider die Abschaffung des EEG oder des Emissionshandelssystems werden - im Gegensatz zur Darstellung des Spiegels - [...] nicht hergeleitet.“

Quellenverweise:*) z. B. in "Emissionshandel statt EEG?" vom 31.3.2004, http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/weizseeg.htm**) Impacts of the German Support for Renewable Energy on Electricity Prices, Emissions, and Firms (The Energy Journal, Vol. 30, No. 3., 2009). Download: http://www.claudiakemfert.de/fileadmin/user_upload/pdf/pdf_publikationen/TraberKemfertEnJ.pdf***) Hans-Werner Sinn, "Das grüne Paradoxon", Econ-Verlag, 2008****) Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 11/2009, Kemfert/Diekmann

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14 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

SFV-EnergiewenderechnerTestversion

Warnmeldung bei roter Leuchtanzeige

Bedarfsdeckung aus Erneuerbaren Energien

5,8 %Einführung Ertragsrechng.BilanzGrundfunktion

EE-Stromkosten: 18 Ct/kWhMinderverbrauch: 0 %

Details Hilfe

[Hilfe] rechts oben: Informationen, Quellen, Bildmaterial und Kurzvideos

Grüner Kasten rechts: Anzeige der bereitgestellten Energie in Terawattstunden Atom- bzw. fossile Energien decken den an 100% fehlenden Rest. Sie entfallen, wenn Erneuerbare Energien mehr als 100 % decken.

Schieberegler unten: Wieviel Prozent des technischen Potentials sollen genutzt werden

Schalter über dem Schiebereglern: Voreingestelltes technisches Potential überprüfen ggf. abändern

[Bilanz] Menüleiste rechts oben: Gegenüberstellung der erzielten Endenergieerträge zu bisherigem und zukünftigen Endenergiebedarf Voreingestellte Effizienzverbesserungen, Mehr- oder Minderbedarf, Speicherbedarf und Speicherverluste überprüfen, ggf. abändern.

____________

SolarthermieFlächen und Erträge

Dachfl. Fassaden____________

____________

Photovoltaik

Dachfl. Fassaden____________

Lärmschutz____________

BiomasseTechn. Potential

Nutzung Nutzung____________

Techn. Potential

Geothermie

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____________

Verkehrsfl. Freiflächen

WindenergieFlächen und Erträge

Landw. Fläche____________

____________

____________

Wald Offshore

WasserkraftTechn. Potential

____________

Nutzung

Datei ...

Flächen und Erträge - Einstellung des technischen Potentials

0 % 0 % 0 % 0 % 80 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %V 0.51

Endenergie-Erträge TWh Strom Wärme

Solarthermie 0- davon Speicher-/Nutz.-Verluste 0Biomasse 0 0Geothermie 0Photovoltaik 163Wind 0Wasserkraft 0 -------------- --------------

Summe Erneuerbare Energien 163 0

DieBenutzeroberflächedesSFV-Energiewenderechners http://www.sfv.de/ewr

Einstellung am Schieberegler per

Mauszeiger

Erzeugte Terawattstunden

Anteil am End-energie- Gesamt-

verbrauch

Die Prozentzahlen beziehen sich auf das jeweilige technische

Potential

Stromerzeu-gungskosten

Was geschieht bei Betätigung der Schieberegler?

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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15Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Erste Berührung mit dem Energiewenderechner des SFV

Mal wieder ist Urlaubszeit - Zeit, die Arbeit hinter sich zu lassen und anderes kennenzulernen. Und da treffe ich doch eine Gruppe von Mitgliedern des Solarenergie-Fördervereins, die sich mit einer fast präsentierfertigen Version ihres Energie-wenderechners beschäftigt und mich einlädt, diesen Rechner auszuprobieren und zu kommentieren. [Ansicht siehe links]

Die Aussage, die mit diesem Rechner verbreitet werden soll und belegt werden kann, ist, dass auch in Deutschland genügend erneuerbare Energie zur Verfügung steht, um den gesamten Energiebedarf zu decken. Eigentlich sogar viel mehr. Und mit dem Energiewenderechner kann ich in seiner einfachsten Bedienart die verschiedenen Arten erneuerbarer Energie mit verschiedenen Anteilen so kombinieren, dass ein Teil des Energiebedarfs oder auch der gesamte Energiebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.

Erste Erkenntnis: Wenn die hinterlegten Zahlen realis-tisch sind, dann ist es gar kein Problem, den gesamten Energiebedarf der Republik aus erneuerbaren Energien zu decken.

Über die Kosten dieser Energie mache ich mir erst einmal keine Gedanken, das kommt später.

Jetzt will ich aber schon auch wissen, ob die zu Grunde lie-genden Ausgangsdaten sinnvoll sind. In einer anderen Ansicht zeigt mir der Energiewenderechner, wie der Energiebedarf ermittelt wurde und gibt mir Möglichkeiten, diese Zahlen nach meinem Geschmack zu ändern, wenn sie mir nicht plausibel erscheinen. Hier kann ich sehen, wie viel Energie zur Zeit in Form von Treibstoffen für Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge verbraucht wird und kann einstellen, wieviel mehr oder we-niger elektrische Energie ich schätze, dass diese Fahrzeuge nach einer Umstellung auf elektrischen Antrieb benötigen wer-den. Es ist sicher mit einiger Arbeit verbunden, hier zu einer eigenen qualifizierten Meinung zu kommen, aber ich kann hier eigene Ergebnisse verwenden, wenn ich sie habe.

Auch für die Heizenergie finde ich Zahlen zum derzeitigen Bedarf und kann den geschätzten zukünftigen Bedarf selber einstellen. Da kann ich z.B. erwartete Entwicklungen wie bessere Gebäudeisolierung berücksichtigen. Und Zahlen zum aktuellen Strombedarf finde ich auch.

Auf dieser Ebene der Benutzung des Energiewenderech-ners sehe ich eine große Menge Zahlen, die vom Solar-energie-Förderverein zusammengetragen wurden. Muss ich diese Zahlen einfach glauben? Nein, eine kontextbezogene Hilfe gibt mir Informationen zu den voreingestellten Zahlen und zu bekannten Technologien, die eingesetzt werden kön-nen. Ich kann die Zahlen also auch überprüfen. Das schafft Vertrauen. Jetzt habe ich verstanden, wie der Energiebedarf ermittelt wird.

Und zum Thema Bereitstellung der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen? Es ist für mich keine Überraschung mehr, dass ich auch hier recht detaillierte Angaben zum Potential der verschiedenen Energiequellen finden kann.

Und auch diese Zahlen sind durch mich änderbar, wenn ich eigene Erkenntnisse habe, die von den vorgeschlagenen Zahlen abweichen.

Zweite Erkenntnis: Die hinterlegten Zahlen sind über-prüfbar und ich kann sie ändern, wenn sie nach meiner Meinung und eigener Recherche zu optimistisch oder zu pessimistisch sind.

Jetzt will ich aber doch wissen, zu welchen Kosten die Umstellung möglich ist. In allen Betriebsarten werden mir im oberen Teil des Rechners zusammen mit dem Anteil der Bedarfsdeckung aus erneuerbaren Energiequellen auch die für den von mir gewählten Mix berechneten Kosten pro elektrischer kWh angezeigt. Und wenn ich wissen will, wie die ermittelt werden? Dann lasse ich mir das anzeigen und ändere die Zahlen, die mir nicht plausibel sind. Und wenn mich die Lust überkommt, dann kann ich auch verschiedene Szenarien ausprobieren und immer gleich sehen, wie sich die jeweiligen Annahmen auf das Ergebnis auswirken.

Die Möglichkeit, Szenarien durchzuspielen, habe ich nicht nur beim Strompreis, sondern in allen Bereichen dieses Rechners.

Der Energiewenderechner erschließt sich erst nach und nach dem Benutzer. Die dafür nötige Zeit kommt mir aber gut investiert vor, denn nach der Beschäftigung damit habe ich den deutlichen Eindruck gewonnen, dass eine Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien möglich ist.

Das gilt zunächst für die pauschale Betrachtung des Ge-samtenergiebedarfs. Da die Ergebnisse aber nachvollziehbar und so die zu Grunde liegenden Annahmen gut erkennbar sind, können die Technikbereiche gut identifiziert werden, in denen noch viel Innovation nötig ist, um eine Wende zu erneuerbaren Energien hin zu ermöglichen. Der Weg zum elektrischen Straßenverkehr wird zur Zeit ja schon durch den „nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ der Bundesre-gierung skizziert. Die nötigen Forschungen und Entwicklungen werden gezielt gefördert.

Eine Umstellung des Luftverkehrs weg vom Verbrauch fossiler Treibstoffe liegt für mich noch in weiterer Ferne, aber wer weiß, welche Innovationen morgen stattfinden. Aus den im Energiewenderechner hinterlegten Zahlen kann ich sehen, wieviel Energie der Luftverkehr benötigt und beschließe für mich, dass es erst einmal lohnendere Ziele für die Investition in eine Umstellung gibt.

Ich empfinde den Energiewenderechner als sehr gute Ar-beits- und Diskussionsgrundlage für eine Wende in der Ener-gieversorgung und wünsche ihm eine weite Verbreitung.

Autor Dr. rer. nat. Bernhard Bennertz, Physiker, derzeitiger Hauptar-beitsschwerpunkt: Softwareent-wicklung

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16 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Der modernisierte Energiewenderechner des SFVBitte um Mitarbeit bei der Entwicklung

Zusammenfassung

Die große Mehrheit der Deutschen wünscht sich den vollständigen Umstieg, den Umstieg zu 100 Prozent auf Erneuerbare Energien. Sie wünschen es von Herzen, aber viele von ihnen bekommen dann doch Angst vor der eigenen Courage.

Für diejenigen, die sicherheitshalber selber nachrechnen wollen, entwickelt der Solarenergie-Förderverein Deutschland jetzt einen neuartigen „Energiewenderechner“.

Details

Unter der Internetadresse www.sfv.de/ewr verbirgt sich ein Rechenprogramm, das jeden vom Benutzer eingegebenen Beitrag an Erneuerbaren Energien auf Plausibilität überprüft, hinzuaddiert und das Er-gebnis mit dem zukünftigen Endenergiebedarf ganz Deutschlands vergleicht. Das Ergebnis wird unmittel-bar in Prozenten des zukünftigen Endenergiebedarfs angezeigt.

Es geht nicht nur um die Stromversorgung, sondern auch um den Ersatz von Kohle, Erdöl, Erdgas und Atom ausschließlich durch Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien. Die voraussichtlichen Kosten zur Herstellung des Stroms aus den Erneuerbaren Energien lassen sich ablesen. Die Unstetigkeit von Wind- und Sonnenenergie wird berücksichtigt, indem Zwischenspeicherung von Strom mit Energieverlus-ten angenommen wird.

Effizienzverbesserungen, Energieeinsparungen oder ggf. auch eine Steigerung der Energienachfrage lassen sich vorgeben und werden im Endergebnis ebenfalls angezeigt.

Die Bedienung erfolgt über Schieberegler, Dreh-knöpfe, Drucktasten und Drehfelder. Eine Bedie-nungsanleitung findet sich auf der Internetseite.

Die technischen Potentiale sowie weitere reali-tätsnahe Ausgangswerte sind in der Grundfunktion voreingestellt, jedoch behält der Benutzer die völlige Freiheit in der Wahl auch anderer Werte. Dazu muss er in die Expertenmodi umschalten. Dezente Warn-

hinweise machen auf ungewöhnliche Eingabewerte aufmerksam, unterbinden sie jedoch nicht.

Transparenz

Wenn der Bediener auf den Expertenmodus „Ertragsrechnung“ umschaltet, erkennt er in einer excel-ähnlichen Tabelle alle eingestellten Werte, ihre rechnerische Verknüpfung und alle Zwischenwerte. Er kann somit jeden einzelnen Rechengang persön-lich nachvollziehen und überprüfen.

Die Hilfefunktion gibt nicht nur Bedienungshinwei-se, sondern nennt auch Quellen, Begründungen bzw. Herleitungen und bietet informative Bilder und Videos zu neuartigen Techniken an. Sie wird nach und nach zu einem illustrierten Nachschlagewerk für die Ener-giewende und die Steigerung der Energieeffizienz ausgeweitet werden.

Zur Verbesserung insbesondere der Hilfefunktion bitten wir um Ihre Mitarbeit. Wenn Sie z.B. weitere informative Kurzvideos vorschlagen wollen, oder auch wenn Sie Fehlfunktionen entdecken, schreiben Sie uns bitte unter [email protected] oder per Fax an 0241-535786. Und nennen Sie bitte die Versionsnum-mer, die ganz klein in der rechten unteren Ecke des Energiewenderechners zu lesen ist.

Das Endergebnis? Es zeigt sich rasch, dass die Potentiale der Erneuerbaren Energien in Deutschland erheblich mehr schaffen können als 100 Prozent. Aber - in der allgemeinen Diskussion sehr wichtig - man erkennt auch rasch, was noch zu tun ist und welche Lösungsansätze keine Aussicht auf Erfolg bie-ten. Alleine mit Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern z.B. schaffen wir die Energiewende nicht .

Vorhersagen über den Zeitbedarf für eine vollstän-dige Energiewende erfolgen nicht, da das Tempo extrem abhängig von politischen Weichenstellungen ist. Der SFV betont jedoch, dass jede Verzögerung der Energiewende nach den neuesten Erkenntnissen der Klimaforschung unkalkulierbar furchtbare Folgen für die Bewohnbarkeit der Erde nach sich ziehen wird. (vF)

Energiewenderechner des SFV

http://www.sfv.de/ewr

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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17Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Was zu tun istSchriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Hessischen Land-tages zu Erneuerbaren Energien und Klimaschutz am 2. und 3. Dezember 2009

Seid aber Täter des Wortes, und nicht Hörer allein, auf dass Ihr euch nicht selbst betrügt!

Jakobus 1, 22

1. Wie sieht die zukünftige Energieversor-gung aus?

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. setzt sich für die schnelle Umstellung der gesamten Energieversorgung auf erneuerbare Quellen ein.

Noch vor wenigen Jahren löste diese Bemerkung regelmäßig Kopfschütteln aus. Seither hat sich einiges getan. Das verbale Bekenntnis zu einer nachhaltigen Energiezukunft geht inzwischen auch vielen Vertretern der etablierten Energiewirtschaft und folglich den meisten Politikern - gleich welcher Couleur - flott von den Lippen. Fossile und nukleare Energietechnik wird zunehmend und eher verschämt als „Übergangslösung“ gehandelt. Aber wozu Über-gangslösungen? Warum nicht gleich das erkannte Ziel entschlossen anstreben? Sind die erforderlichen Techniken etwa noch nicht vorhanden? Gelten Adam Rieses Rechenregeln vielleicht doch nicht für Erdöl, Erdgas, Kohle und Uran, und die fossilen und nukle-aren Energieträger erweisen sich am Ende noch als unerschöpflich?

Worauf warten wir? Wofür wollen wir Zeit gewin-nen?

„Zeit gewinnen“ heißt: weiterhin auf Kosten ande-rer leben; als Schmarotzer an unseren Kindern und Kindeskindern, weil wir uns selbst die erforderlichen Anstrengungen nicht zumuten wollen. Der jährliche Zubau bei den Erneuerbaren Energien in Deutsch-land entspricht derzeit weniger als 1% des Energie-bedarfs. Im Hinblick auf den Klimawandel und die Ressourcen verknappung muss das Ausbautempo vervielfacht werden.

Der Weg von den Lippen(bekenntnissen) bis zum Entscheidungszentrum im Gehirn ist wohl länger, als es der Augenschein vermuten lässt.

Das Ziel ist klar. Aber auch der Weg dorthin zeichnet sich immer deutlicher ab. Es ist kein einfacher Weg, aber er ist unumgänglich.

Hier einige Orientierungspunkte, erfreuliche wie unbequeme:

1. Die Wasserkraftnutzung ist in Mitteleuropa kaum noch ausbaubar. Das ist weitgehend bekannt und als unabänderlich akzeptiert. Weniger akzeptiert ist die Tatsache, dass auch die energetische Biomassenut-zung schon an ihre Grenzen stößt.

2. 20% der heutigen deutschen Erdölimporte wer-den nicht energetisch, sondern stofflich genutzt (z. B.

Herstellung von Synthetikfasern und Werkstoffen) und müssen vor allem durch Biomasse ersetzt werden. Die energetische Nutzung von Biomasse wird sich im Wesentlichen auf Rest- und Abfallstoffe beschränken. Übrigens enden alle stofflichen Nutzungen letztend-lich in Abfall; die stofflich genutzte Biomasse geht also nicht dauerhaft für die Energiegewinnung verloren, sie dient vielmehr als Langzeit-Kohlenstoffspeicher und somit als Langzeit-Energiespeicher. Da ihr Kohlenstoff durch Photosynthese aus dem CO2 der Atmosphäre entnommen wurde, entlastet sie außer-dem langzeitig die Atmosphäre von CO2.

3. In Zukunft wird trotz aller Einsparbemühungen mehr Elektrizität gebraucht werden als heute, da auch der Verkehr und die Wärmeversorgung (durch Wärmepumpen) weitgehend auf Strom umgestellt werden müssen.

4. Es ist eine viel höhere installierte Leistung für die Elektrizitätserzeugung erforderlich, als numerisch zur Erzeugung der Jahresstrommengen benötigt wird, da Speicherverluste auszugleichen und Reserven vor-zuhalten sind. Der zukünftige deutsche Kraftwerkspark ist nicht auf ein Erzeugungspotential von 600 TWh/a (heutiger Stromverbrauch), sondern auf etwa das Doppelte auszulegen.

5. Den Hauptbeitrag zur Elektrizitätserzeugung werden Wind- und Solarenergie leisten müssen. Was-serkraft, Geothermie und Biomasse sind hauptsäch-lich für Speicher- und Regelzwecke einzusetzen.

6. Die klassischen Energieunternehmen (Stadtwer-ke usw.) werden im Erzeugungs sektor marginalisiert werden, da sie für den Betrieb von PV- und Windanla-gen weder erforderlich noch konkurrenzfähig sind.

7. Der Bedarf an Speichern wird immens zunehmen.

8. Photovoltaik an und auf Gebäuden und an Lärm schutz wänden kann einen merklichen, aller-dings nicht den überwiegenden Teil des zukünftigen Elektrizitäts bedarfs decken. Auch bei Nutzung sämt-licher Dächer, Fassaden und Lärmschutz wände in Deutschland wird der Beitrag der Photovoltaik zum benötigten Erzeugungs potential (1200 TWh/a, s.o.) kaum über 25% hinaus gehen.

9. Die Offshore-Windenergie kann maximal 15% zur zukünftigen Energieversorgung beisteuern.

10. Die Windenergienutzung an Land muss den Hauptpfeiler einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland bilden. Dazu ist ein Vielfaches der heutigen Standorte erforderlich.

Autor

Dr. Horst Kluttig, Physiker mit langjähriger Erfahrung bei der Planung und Umset-zung von Windenergiepro-jekten, Mitglied des SFV

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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18 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

11. Der Ausbau der Windenergienutzung an Land stößt unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen bereits an Grenzen. Da der weitere Ausbau zwingend erforderlich und das Potential vorhanden ist, müssen die planerischen Rahmen bedingungen geändert werden.

12. Das Baurecht ist so zu präzisieren, dass die Privilegie-rung der Windenergie nicht von den Bundesländern, Kreisen und Kommunen unterlaufen werden kann.

13. Die rechtliche Bevorzugung fossiler und nuklearer Ener-gietechniken ist zu beenden (Baurecht, Immissionsschutz, Schadenshaftung u. a.).

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. entwickelt einen Energiewende-Rechner, mit dem jeder Internet-Nutzer anhand realistischer Daten ein Szenario zur Versorgung Deutschlands mit heimischen Erneuerbaren Energien zu-sammenstellen kann. Die Testversion ist bereits unter http://www.sfv.de/ewr online. Mit Hilfe des Energiewende-Rechners kann man sich davon überzeugen, dass in Deutschland genügend Erneuerbare Energien für eine 100%-Versorgung vorhanden sind. Ebenso wird aber deutlich, dass die vorhan-denen Potentiale weitgehend ausgeschöpft werden müssen, dass z. B. eine Vollversorgung nur mit Solarenergie (an und auf Gebäuden) und Offshore-Wind nicht einmal ansatzweise möglich ist. Viele der oben nur schlagwortartig angedeuteten Eckpunkte lassen sich mit dem Energiewende-Rechner rasch überprüfen und präzisieren.

2. Wie kann Hessen den Anschluss an die Entwick-lungfinden?

Wind- und Solarenergie tragen derzeit 8% bzw. 1% zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Ein Ausbau um weit mehr als eine Größenordnung ist erforderlich und möglich. An dieser Aufgabe sollte auch Hessen anteilig mitarbeiten.

Nach Auffassung des Solarenergie-Förderverein Deutsch-land e. V. sollen Solaranlagen vor allem an und auf Gebäuden und Lärmschutzwänden errichtet werden. Bund, Länder und Gemeinden verfügen nur über einen geringen Anteil des deutschen Gebäudebestands. Selbstverständlich gehören Solaranlagen auf jedes öffentliche Gebäude. Darüber hinaus und in größerem Umfang ist die öffentliche Hand als Investor und Solaranlagen betreiber im Bereich der Verkehrsflächen (Schallschutzwände, Brücken usw.) gefordert.

Die meisten Solaranlagen müssen auf Privatgebäuden, vor allem auf Wohnhäusern, errichtet werden. Die Errichtung solcher verhältnismäßig kleinen Anlagen (unter 10 kW) ist in den letzten Jahren fast zum Erliegen gekommen, der Ausbau der Photovoltaik konzentriert sich zur Zeit fast vollständig auf Großanlagen. Diese Entwicklung muss umgekehrt, der finanzi-elle Anreiz zur Errichtung von Solaranlagen auf Wohnhäusern erhöht werden. In dieser Hinsicht kann das Land Hessen am wirksamsten durch Einflussnahme auf den Bundesgesetzge-ber tätig werden (Bundesratsantrag).

Die Windenergie wird mengenmäßig den größten Beitrag zur Energieversorgung leisten müssen. Bereits heute liefert sie den Hauptanteil des Regenerativ-Stroms in Deutschland. Wesentliche technische Fortschritte und Kostendegressionen sind nicht mehr zu erwarten und auch nicht nötig. Es ist al-lerdings viel zu wenig bekannt, dass mit modernen höheren

Türmen gerade im Binnenland erheblich höhere Erträge zu erzielen sind, sogar in Gebieten, die vor wenigen Jahren für die damaligen kleineren Anlagen noch als ungeeignet eingestuft worden sind. Der sofortige energische Ausbau wird vor allem durch die Landes-, Regional- und Kommunalplanung verhin-dert. Ein Blick auf die Verteilung der Windenergie nutzung in Deutschland zeigt, dass die drei Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg erheblichen Nachholbedarf haben.

Wenn die Windenergienutzung für mehr als 99% einer Planfläche ausgeschlossen wird, liegt ein eklatanter Abwä-gungsfehler vor, wie erste Gerichtsurteile zeigen. Die Landes- und Kommunalplanung sollte die Arbeit nicht den Gerichten überlassen, sondern das vom Gesetzgeber offensichtlich Gewollte umsetzen, d. h. ausreichend Raum für die Wind-energie nutzung schaffen. Die im Gesetzentwurf der SPD ge-forderte Ausweisung von 1,5% der Landesfläche ist übrigens im Hinblick auf den Klimaschutz nicht ausreichend.

Das folgende Kapitel enthält Hinweise zur Potentialermitt-lung und Flächennutzungs planung.

3. Wie kann eine systematische Güterabwägung bei derAusweisungvonWindenergieflächenerfolgen?

Für eine gegebene Region (Gemeinde, Kreis, Regierungs-bezirk, Bundesland) sollen die für die Windenergienutzung geeigneten Standorte ermittelt und bezüglich ihrer Eignung unter Abwägung aller planerischen Belange in eine Rangfolge gebracht werden.

1. Schritt: Berücksichtigung aller harten Belange

Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung:

a) Abstandflächen, die sich aus den Vorschriften der TA Lärm ergeben. Die für die einzelnen Schutzbereiche (Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet usw.) geltenden Grenzwerte sind einzu-halten. In dieser Planungsstufe sind pauschalierte Abstands werte ausreichend, z. B. für ein Dorfgebiet/Einzelgehöft: 400 m Min-destabstand für einzelne Windanlage; 550 m Mindestabstand, wenn mehrere Windanlagen etwa gleich stark einwirken kön-

Foto: Armin Krejsa

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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19Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

nen. Eine genaue Einzelfallprüfung mit eventueller Erhöhung der Abstände ist dem späteren Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

b) Naturschutzgebiete einschließlich der vorgeschriebenen Randzonen (i. allg. 200 m).

c) alle weiteren Zonen, in denen nach der Rechtslage unter keinen Umständen eine Windenergienutzung zulässig ist (z. B. aus Gründen der Flugsicherheit).

Durch die harten Kriterien entfällt in aller Regel bereits derweitausgrößteTeilderPlanflächefürdieWindener-gienutzung.

Auf der verbleibenden Fläche ist nach der Rechtslage die Windenergie nutzung grundsätzlich möglich. Diese Fläche wird im Folgenden „Legalfläche“ L genannt. Sie besteht i. allg. aus mehreren Teilflächen Li. Da die harten Belange (Immissions-schutz, Naturschutz, Vogel schutz, Verkehrssicherheit u. a.) bereits berücksichtigt sind - und sich in der Regel auf über 90% der Planfläche gegenüber der Windenergienutzung durch-gesetzt haben - kann eine weitere Flächen einschränkung nur aufgrund „weicher“, ermessens abhängiger Belange erfolgen, für die dann jedoch in der planerischen Abwägung klar und quantitativ zu begrün den ist, warum sie gegenüber dem Klimaschutz und der baurechtlichen Privilegierung der Windenergienutzung überwiegen.

2. Schritt: Ermittlung der in jedem Teilgebiet der Legalflä-che möglichen (jährlichen) Windstrom erzeugung

Eine Abschätzung anhand einfacher Regeln und vorhan-dener Daten ist ausreichend und meistens ohne großen Auf-wand möglich. Für jede Teilfläche Li erhält man das anteilige Legalpotential LPi. Die Summe aller Teilpotentiale bildet das gesamte Legalpotential LP des Plangebiets.

Der Windwert Wi eines Teilgebiets ist der prozentuale Anteil des betreffenden Legal potentials am Gesamtpotential:

Wi = 100* LPi / LP.

3. Schritt: Festlegung der erforderlichen Windstrommenge durch die (oberste) politische Instanz des Plangebiets

Landtag bzw. Kreistag bzw. Stadtrat legen fest, welcher Anteil des Legalpotentials im Hinblick auf den Klima- und Ressourcenschutz genutzt werden muss. Falls das gesamte Legal potential eingesetzt werden soll, entfallen alle weiteren Schritte.

4. Schritt: Feststellung der weichen Belange, die bei der Ermittlung einer Ausbau rangfolge berücksichtigt werden sollen

Zu den weichen, ermessensabhängigen Belangen gehören z. B. der Schutz des Ortsbildes sowie ein über die „harten“ gesetzlichen Regelungen (s. o.) hinausgehender Anwohner-, Natur- und Vogelschutz. Die für das Plangebiet zuständige oberste Planungsbehörde legt fest, welche weichen Belange zu berücksichtigen sind, und sie vergibt Wichtungs faktoren für die einzelnen Negativbelange. Die Summe aller Wichtungsfak-toren ist 1. Sind z. B. vier Negativbelange zu berücksichtigen, die nach Auffassung der obersten Planungsbehörde gleiches Gewicht haben, so betragen alle Wichtungsfaktoren 0,25. Die-

se Wichtungsfaktoren gelten für das gesamte Plangebiet.

5. Schritt: Quantitative Bewertung aller Legalflächen bezüglich der weichen Belange

Für jeden weichen Einzelbelang (z. B. ästhetischer Wert des Landschaftsbildes) vergeben die im Plangebiet zuständigen Fachbehörden insgesamt 100 Negativpunkte, die auf die Legalflächen Li entsprechend der zu erwartenden Beeinträch-tigung des Belangs durch Windanlagen zu verteilen sind.

Beispiel: vier Teilflächen, Nr. 1 ist nach Auffassung der Be-hörde im Hinblick auf die Beeinträchtigung das Landschafts-bilds unkritisch, Nr. 4 ist sehr kritisch, die anderen beiden liegen dazwischen. Aufteilung der Negativpunkte für das Landschaftsbild: NL1= 0; NL2 = -25; NL3 = -25; NL4 = -50.

6. Schritt: Ermittlung der Rangfolge der Legalflächen

Für jedes Teilgebiet i wird der planerische Bilanzwert Bi als Summe aus Windenergiewert und allen gewichteten Negativwerten gebildet.

Alle Bi liegen zwischen –100 und +100, die Summe aller Bi ist Null.

Die Teilgebiete werden nach abnehmendem Bi geordnet. Die Teilgebiete mit den höchsten Summenwerten sind für die Errichtung von Windanlagen zu nutzen, und zwar soweit, dass die in Schritt 3 festgelegte Windstrommenge sicher erreicht wird.

Grafik1:ErmittlungdermöglichenWindstrommengen(Legalpotential)einer Region

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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20 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

ErläuterungdesVerfahrensanhandeines(fiktiven)Beispiels

HypothetischePlanfläche: gesamter gezeigter Karten-ausschnitt (ca. 50 qkm).

1. Schritt: Es fallen weg: Naturschutzgebiete samt Rand-zonen; Schutzzonen nach TA Lärm um jedes Wohngebäude; Abstandflächen zur Autobahn u. a..

Die verbleibenden Bereiche 1-5 bilden die Legalfläche (ca. 3% der gesamten Planfläche).

2. Schritt: Ermittlung der möglichen Windstrommengen (siehe Grafik 1, links) und der prozentualen Windwerte Wi. Legalpotential = 121 GWh/a

W1 = 41,32W2 = 5,79W3 = 12,40W4 = 23,14W5 = 17,36

3. Schritt: Der Regionaltag beschließt, mindestens 50% des Legalpotentials zu nutzen, um dem Klimaschutz und der Privilegie rung der Windenergie Genüge zu tun.

4. Schritt: Die oberste Planungsbehörde der Region legt die folgenden drei Negativbelange und die zugehörigen Wich-tungsfaktoren fest:

Erweiterter Anwohnerschutz: 0,5Erweiterter Vogelschutz: 0,25Schutz des Landschaftsbildes: 0,25

5. Schritt: Die zuständigen Fachbehörden verteilen, evtl. unter Einschaltung von Beiräten und Gutachtern, für jeden Negativbelang 100 Negativpunkte auf die fünf Bereiche der Legalfläche:

L1 L2 L3 L4 L5

Anwohner -11 -17 -7 -21 -44Vögel -21 -22 -24 -24 -9Landschaft -45 -5 -15 -15 -20

Zur Ermittlung der Negativpunkte „Anwohnerschutz“ wird berücksichtigt, wie viele Personen in einer erweiterten Zone (z. B. 1000 m Abstand) um die Legalfläche herum wohnen. Im obigen Beispiel wohnen 44% dieser „Fernanrainer“ in der Umgebung von L5 (alle jedoch außerhalb des Schutzbereichs nach TA Lärm). In der weiteren Umgebung von L3 wohnen dagegen vergleichsweise wenige Menschen.

Die Negativpunkte zum erweiterten Vogelschutz legt die Naturschutzbehörde fest anhand der Anzahl und Schutzbe-dürftigkeit betroffener Brut- und Rastvögel und ggf. zusätzli-cher Kriterien (Vogelzugrouten etc.).

6. Schritt: Unter Verwendung der zuvor fachlich ermittelten Windwerte (Schritt 2), Wichtungs faktoren (Schritt 4) und Ne-gativpunkte (Schritt 5) ergeben sich dann zwanglos die plane-rischen Bilanzwerte und die abgewägte Nutzungsrangfolge:

L1 L2 L3 L4 L5

Wind 41,32 5,79 12,40 23,14 17,36Anwohner -5,50 -8,50 -3,50 -10,50 -22,00Vögel -5,25 -5,50 -5,50 -6,00 -2,25Landschaft -11,25 -1,50 -3,75 -3,75 -5,00Bilanzwert 19,32 -9,71 0,35 2,89 -11,89

Rangfolge nach abnehmendem Bilanzwert:

L1 L4 L3 L2 L5

Bilanzwert 19,32 2,89 -0,35 -9,71 -11,89Windwert 41,32 23,14 12,40 5,79 17,36

Ergebnis: Um die politischen Vorgaben (Schritt 3) zu erfül-len, sind die Teilgebiete L1 und L4 der Legalfläche (64% des Windpotentials) zu nutzen.

Bemerkungen:

1. Das Verfahren ist weitgehend willkürfrei. Die Abwägung der einzelnen Belange ist quantitativ nachvollziehbar. Im obi-gen Beispiel hat L5 vor allem wegen der vielen Fernanrainer einen schlechten Bilanzwert, bei L2 steht der geringe Ener-gieertrag (Senkenlage, kleine Fläche) in keinem Verhältnis zur Beeinträchtigung der Anwohner und der Vogelwelt (Rast-, Brut und Nahrungs suchfläche).

2. Erforderliche Fachentscheidungen werden von den Fach-instanzen, politische Entscheidungen von den zuständigen po-litischen Gremien getroffen. Jeder Entscheidungsträger kann und muss sich auf seine Kernkompetenz konzentrieren.

3. Alle Beteiligten und Betroffenen werden genötigt, sich an sachliche Argumente zu halten. Im obigen Beispiel gibt es in der Umgebung von L5 viermal so viele Fernanrainer wie in L1. Der durchschnittlich verständige Anwohner auch in L1 kann nachvollziehen, dass L1 unter dem Gesichtspunkt des erweiterten Anwohnerschutzes eher für die Errichtung von Windanlagen in Frage kommt als L5.

4. Wie im obigen Beispiel entfaltet das Verfahren auf natürli-che Weise die planerisch erwünschte Konzentrationswirkung, da Einzelstandorte (hier: Fläche Nr. 2) wegen ihrer im Vergleich zum Windwert unverhältnismäßig großen Negativwirkung in der Bilanz meistens nachrangig abschneiden.

5. Aus Übersichtlichkeitsgründen wurde im obigen Beispiel ein sehr kleines Plangebiet mit nur fünf (Teil-)Legalzonen gewählt. Bei größeren Gebieten mit einer Vielzahl von Legal-zonen ergeben sich i. allg. feinere Abstufungen der Wind- und Bilanzwerte. Im Beispielfall würde es reichen, nur einen Teil der Zone L4 auszuwählen, um auf die geforderte 50%ige Potenti-alnutzung zu kommen; man könnte deshalb die Bilan zie rung für die reduzierte Zone L4red und die verbliebenen Zonen L2, L3, L5 wiederholen, wobei nun möglicherweise L3 anstelle von L4red ausgewählt würde. Bei einer größeren Anzahl von Teil flächen spielt diese Komplikation kaum eine Rolle.

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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21Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Netzparität - ein irreführender BegriffVielfach hört man die Meinung, die sogenannte

Netzparität („Grid-Parity“) des Solarstroms sei bald erreicht, nämlich dann, wenn die rasch sinkende Ein-speisevergütung mit dem Preis übereinstimmt, den der private Endkunde für Strom aus der Steckdose bezahlen muss. Solarstrom und „Steckdosenstrom“ seien dann gleich teuer. Von diesem Zeitpunkt an seien die Solarstromeinspeiser nicht mehr auf die Unterstützung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angewiesen. Doch hier liegen einige Irrtümer vor:

Zunächst einmal - aber das ist nur einer von vielen Gründen - ist bei dem hohen Tempo, mit dem derzeit die Einspeisevergütung abgesenkt wird, zu befürch-ten, dass zur Zeit die Einspeisevergütung für Solar-strom nicht mehr nachhaltig die tatsächlichen Kosten der gesamten Produktionskette vom Solarsilizium bis zur Solarstromerzeugung deckt. Unverhältnismäßig viele Firmenzusammenbrüche in der Solarindustrie deuten darauf hin. Umsatzeinbrüche bei der So-larenergie. Dazu noch ausführlicher unser früherer Beitrag: „Markteinführung der PV durch Senkung der Einspeisevergütung?“ auf Seite 28.

Aber selbst wenn die Einspeisevergütung korrekt den Solarstromkosten entsprechen und mit den Kos-ten des Steckdosenstroms übereinstimmen würde, ist eine echte „Grid-Parity“ noch keinesfalls erreicht.

Betriebswirtschaftlich sauber gerechnet wäre die Grid-Parity erst dann, wenn der Solarstrom den Steckdosenstrom jederzeit ersetzen könnte. Das ist jedoch nicht der Fall: Mögen sie auch gleich teuer sein; Strom aus der Steckdose steht IMMER zur Ver-fügung, wenn man ihn braucht. PV-Strom hingegen steht nur zur Verfügung, wenn die Sonne scheint.

Welche Vorteile uns der Anschluss an das öffentli-che Netz bietet, merkt ein Solaranlagenbetreiber erst richtig, wenn er sich - nur theoretisch - einmal vor Augen führt, was er tun und bezahlen müsste, wenn er sich vom öffentlichen Netz abkoppeln und nur mit dem eigenen Solarstrom versorgen will. Zunächst einmal müsste er zusätzlich einen Batteriespeicher installieren. Daraus ergibt sich, er müsste auf den PV-Strompreis noch den Preis für die Solarstrom-speicherung in der Batterie aufschlagen (Kosten der Batterie umgelegt auf die im Lauf ihrer Lebensdauer gespeicherte Strommenge und zusätzliche Berück-sichtigung der Speicherverluste). Die Batterie müsste sehr groß gewählt werden, damit sie den Überschuss des Sommerhalbjahres für das Winterhalbjahr spei-chern könnte. Für sonnenarme Jahre müsste der Solaranlagenbetreiber dann gedanklich noch die Kosten eines Notstromaggregats hinzurechnen. Und für sonnenreiche Jahre müsste er die nicht genutzten Kilowattstunden als Verlust buchen. Daraus ergibt

sich, dass der Solarstrompreis nicht mit dem „Steck-dosenstrompreis“ verglichen werden darf.

Solaranlagenbetreiber, die sich den zusätzlichen Aufwand eines Batteriespeichers nicht leisten wol-len, müssen ihren Strombedarf des nachts oder bei trübem Wetter also weiterhin aus dem öffentlichen Netz decken.

Dazu brauchen sie zwar kein EEG. Da sie aber den Solarstrom nicht durchgängig genau in der Leistung nutzen können, wie der Sonnenschein ihn gerade anbietet, bekommen sie Probleme, wenn sie den nicht genutzten Solarstrom, z.B. in der Mittagspause und in den Sommerferien, ins Netz einspeisen wol-len. Aus kartellrechtlichen Gründen kann ihnen der Netzbetreiber die Einspeisung nicht verwehren. Aber gäbe es das EEG nicht, so würde der Netzbetreiber für Solarstromeinspeisung keinesfalls den „Steck-dosenstrompreis“ bezahlen, sondern den Großhan-delseinkaufspreis für konventionellen Strom. Diese Konsequenz müsste eigentlich jeden PV-Freund davon abhalten, auf die Unterstützung nach dem EEG zu verzichten. Selbst wenn die Einspeisevergütung nach EEG irgendwann geringer sein wird, z.B. 18 ct/kWh, so ist sie immer noch höher als der durchschnitt-liche Stromeinkaufspreis im Stromgroßhandel. Nicht nur die Anschlusspflicht und die Abnahmepflicht, sondern auch die Vergütungspflicht des EEG ist für den Solaranlagenbetreiber unverzichtbar. Soweit die betriebswirtschaftliche Beurteilung aus Sicht eines Solaranlagenbetreibers.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Einführung des Begriffs der Grid-Parity in die öffentliche Diskus-sion ein strategischer Rückschritt.

Das Kriterium der Grid-Parity ist nicht geeignet, den Wert des Photovoltaikstroms sinnvoll zu beschrei-ben, denn es isoliert die Betrachtung des ganzen Spektrums der Erneuerbaren Energien auf einzelne ihrer Sparten. Solarenergie alleine wird mit dem konventionellen Strommix verglichen, Windenergie alleine mit dem konventionellen Strommix usw. Die Stärke der Erneuerbaren Energien, dass sie sich gegenseitig ergänzen und durch ein intelligentes Netz im regionalen Bereich dorthin verteilt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden, wird hier vollkommen ausgeblendet.

Die Vertreter der Erneuerbaren Energien sollten in der Diskussion energisch darauf aufmerksam machen, dass die Verwendung des Begriffs der Grid-Parity die Diskussion zu ihrem Nachteil auf eine eindimensionale Betrachtung der Erneuerbaren Energien verengt. Die Erneuerbaren Energien im Mix sind mehr wert als die Summe ihrer einzelnen Sparten! (vF)

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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22 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Irreführung der VerbraucherDie Differenzkosten auf der Stromrechnung stellen nicht die Mehrkosten der Erneuerbaren Energien dar

ZusammenfassungAuf vielen Stromrechnungen erscheinen schon seit

Jahren die sogenannten „Differenzkosten“ für die Erneuerbaren Energien. Die Stromkunden glauben dann, Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Strom) würde sie um diesen Betrag finanziell stärker belas-ten als Strom aus fossiler Energie und Atomenergie. Doch das ist ein Irrtum, der durch das Bundeswirt-schaftsministerium und die Stromwirtschaft zu Lasten der Erneuerbaren Energien gerne gepflegt wird. Die Stromverbraucher sollen wohl glauben, dass der EE-Strom sie stärker belastet [1]. Die fatale psycho-logische Wirkung dieses Irrtums verstärkt sich noch, weil am 15. Oktober öffentlich angekündigt wurde, die Differenzkosten würden im nächsten Jahr auf 2,047 ct/kWh steigen.

Im Folgenden soll erläutert und begründet werden, wie die Differenzkosten rechnerisch zustande kom-men und dass sie keineswegs den Preisunterschied zwischen EE-Strom und Fossil-/Atomstrom darstellen [2].

Die Differenzkosten nennen den Preisunterschied zwischen dem EE-Strom und dem Börsenpreis für den gesamten Strom-Mix (inklusive EE-Strom). Der Börsenpreis selbst ist also die Bezugsgröße - bildlich gesprochen der Nullpunkt der Messlatte - an der die Differenzkosten abgelesen werden.

Der Börsenpreis für den gesamten Strommix ist jedoch kein unveränderlicher Wert. Er ergibt sich als Schnittpunkt zwischen der Strom-Angebotskurve und der Strom-Nachfragekurve an der Strombörse in Leip-zig [3]. Da im kommenden Jahr auch der EE-Strom an der Börse gehandelt werden wird, beeinflusst das EE-Strom-Angebot den Börsenpreis (was er allerdings indirekt bereits vor dieser Neuregelung auch getan hat.) [4]. Der Börsenpreis sinkt, je mehr EE-Strom eingespeist wird (Begründung folgt weiter unten). Die Messlatte selbst, an der die Differenzkosten abgele-sen werden, bewegt sich also mit dem Börsenpreis rauf oder runter. Da die Messlatte sich exakt mit dem Börsenpreis auf und ab bewegt, kann man an ihr die preissenkende Wirkung von EE-Strom nicht ablesen. Die preissenkende Wirkung des EE-Stroms wird durch dieses Berechnungsverfahren somit vollständig ausgeblendet.

Der politisch psychologische Effekt sei noch einmal ausdrücklich betont: Die preissenkende Wirkung der EE-Stromeinspeisung wird dem Verbraucher vorent-halten, ja verschwiegen, obwohl sie nach einer Studie im Auftrag des BMU [5] vom Volumen her (Preis mal Strommenge) sogar das Volumen der Differenzkosten übersteigen kann und bereits überstiegen hat.

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland fordert deshalb, dass auf den Stromrechnungen nicht nur die Belastung durch die Differenzkosten, sondern auch

die Entlastung durch den börsenpreissenkenden Effekt des EE-Stroms genannt wird. Die Stromver-braucher können dann selber feststellen, wie stark EE-Strom den Strompreis senkt.

Erläuterung im EinzelnenAb 2010 soll EE-Strom an der Strombörse in Leipzig

verkauft werden. Die vier Übertragungsnetzbetreiber sind mit dem Verkauf beauftragt. Zunächst einmal müssen sie dazu den eingespeisten EE-Strom von den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern aufkaufen und dafür die im EEG vorgeschriebene Einspeise-vergütung bezahlen [6]. Nun gehört der EE-Strom ihnen.

Sodann sind sie verpflichtet, den EE-Strom an der Strombörse in Leipzig billigst anzubieten, d.h. so bil-lig, dass er auf jeden Fall gekauft wird. Insbesondere Solarstrom, aber auch anderer EE-Strom wird somit zukünftig meist weit unter seinen Herstellungskosten verkauft werden. Daraus ergeben sich zwei Effekte:

1. Die Übertragungsnetzbetreiber machen dabei Verluste.

2. Es erhöht sich das Stromangebot an der Strom-börse.

Zu 1) Die Betreiber der Übertragungsnetze erhalten an der Strombörse für den EE-Strom den jeweiligen Börsenpreis. Dieser dürfte voraussichtlich in der Mehrzahl der Fälle nicht ausreichen, um die im EEG festgesetzten Einspeisevergütungen zu decken. Es verbleibt ein Fehlbetrag, nämlich die Differenzkosten. Diese lassen sich die Übertragungsnetzbetreiber von den Stromversorgern erstatten, die Strom an Letzt-verbraucher liefern [2].

Die Stromversorger müssen für jede von ihnen an Letztverbraucher verkaufte Kilowattstunde die genannten Differenzkosten an den Übertragungsnetz-betreiber bezahlen (EEG-Umlage).

Sie dürfen die Differenzkosten auf den Stromrech-nungen angeben [7].

Zu 2) Beim Börsenhandel wird nicht zwischen der unterschiedlichen Herkunft des Stroms unterschie-den. Der Börsenpreis gilt einheitlich für alle Arten von Strom, sowohl für Strom aus abgeschriebenen Braunkohlekraftwerken als auch für Strom aus Spitzenlastkraftwerken und auch für EE-Strom. Der EE-Strom wird billigst angeboten, damit er auf jeden Fall gekauft wird. Bei einem solchen Angebot kommt weniger Strom aus den teureren Kraftwerken zum Verkauf. Es sinkt der Börsenpreis, denn er richtet sich nach dem teuersten gerade noch zum Zuge kommenden Angebot. Je mehr EE-Strom billigst an der Börse angeboten wird, desto niedriger wird somit der Börsenpreis auch für den Strom aus allen anderen Kraftwerken.

100 % Erneuerbare gegen den Klimawandel

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23Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Strompreis

Strommenge

Börsenpreisohne EE-Strom

Börsenpreismit EE-Strom

Börsenpreisohne EE-Strom

Nachfragekurve

Angebotskurve mit EE-Strom

EE-Strom-Angebot

Hier liegt die Frage nahe: Wieso kann Strom aus Braunkoh-le- oder Atomkraftwerken billiger werden?

Die Antwort: Zu unterscheiden ist hier zwischen Herstellungs-KOSTEN und Verkaufs-PREIS. Natürlich bleiben die Herstel-lungs-KOSTEN gleich, aber der Verkaufspreis (das ist der Börsenpreis) ändert sich. Bei Braunkohle- oder Atomstrom liegt der Verkaufspreis immer dann über den Herstellungskosten, wenn die Stromnachfrage auch die Teilnahme eines teureren Stromangebots (z.B. aus einem Steinkohlekraftwerk oder gar einem Spitzenlastkraftwerk) erzwingt. Die Kraftwerksbetreiber erzielten bisher also beim Verkauf zum Börsenpreis erhebliche Gewinne (Gewinn = Verkaufspreis minus Herstellungskosten). Da die Herstellungskosten des Stroms gleich bleiben, der Ver-kaufspreis zukünftig (infolge des EE-Stromes) jedoch sinken wird, werden die Gewinne der Kraftwerksbetreiber geringer. Aus diesem Grund sind die Erneuerbaren Energien bei den Kraftwerksbetreibern nicht sonderlich beliebt.

Aber was für die Kraftwerksbetreiber ein Nachteil ist, ist für die Versorgungsunternehmen, die Letztkunden beliefern, ein Vorteil, denn der Verkaufspreis im Börsenhandel ist gleichzeitig für sie der Einkaufspreis. Die Letztkunden-Versorgungsunter-nehmer bekommen den Strom um so billiger, je mehr EE-Strom angeboten wird.

Dieser wichtige Punkt wird in der allgemeinen Diskussi-on meistens vergessen. Auch der Verordnungsgeber hat diese Tatsache offenbar nicht bedacht. Er hat nämlich den Letztkunden-Stromversorgern nicht auferlegt, dass sie die Absenkung des Börsenpreises durch EE-Strom ebenfalls auf den Stromrechnungen angeben müssen.

So erfährt der Letztkunde nur, dass sein Stromversorger hö-here Differenzkosten für den EE-Strom zahlen muss, er erfährt aber nicht, dass sein Stromversorger wegen der EE-Strom-Einspeisung beim Stromeinkauf weniger bezahlen muss und somit den Strompreis senken oder (wenn er die Preissenkung nicht weitergeben will) höhere Gewinne erzielen kann.

Die spannende Frage ist natürlich, um wieviel der Börsen-preis durch den EE-Stromverkauf gesunken ist.

Diese Frage ist leicht zu beantworten. Der Strombörse liegen die vollständigen Angebots- und Nachfragedaten für jede Stunde des Jahres vor. Sie könnte also nachträglich die EE-Strom-Angebote aus den Angebots-kurven entfernen, die Angebotskurve nach links verschieben und den neuen Schnittpunkt der EE-freien Angebots-kurve mit der unveränderten Nachfra-gekurve ermitteln. So lässt sich genau feststellen, wie hoch der Börsenpreis gewesen wäre, wenn kein EE-Strom eingespeist worden wäre.

Für das Jahr 2006 ist das bereits in einer Studie geschehen. Eine Un-tersuchung aller 8760 Stunden des Jahres durch das IfnE (Ingenieurbüro für neue Energien) vom 30. November 2007 im Auftrag des BMU [5] ergab eine Senkung des Großhandelspreises durch alle Erneuerbaren Energien (ein-schließlich Solarstrom!) für das Jahr 2006 mit einem Volumen von bis zu 5 Mrd. Euro. Zieht man davon die ge-samte Einspeisevergütung nach EEG für den Windstrom und alle anderen

Erneuerbaren Energien ab, so ergeben sich für die Letztver-braucher-Versorgungsunternehmen nicht etwa Mehrausgaben, sondern sogar eine Netto-Ersparnis von ca. 2 Mrd. Euro. Die Mitteilung der Differenzkosten ohne Nennung der Ersparnis beim Börsenpreis war also schon damals und ist auch noch heute und in Zukunft eine Irreführung der Stromverbraucher.

Anmerkungen[1] Die Stromverbraucher werden über die Bedeutung der Diffe-renzkosten grob getäuscht. Die Fehlinformation stammt sogar direkt aus dem BMWi: Im „Informationsportal für Verbraucher“ des BMWi http://www.energie-verstehen.de/Energieportal/Navigation/Energieversorgung/nachhaltigkeit,did=249976.html ist zu lesen:

„(...) Wie hoch erneuerbare Energien insgesamt subventio-niert werden, erkennt man anhand der sogenannten Diffe-renzkosten. Das ist der Unterschied zwischen den gezahlten Fördervergütungen und den (eingesparten) durchschnittlichen unternehmensspezifischen Strombezugskosten, d.h. sämtli-chen Kosten, die bei dem jeweiligen Energieversorgungsun-ternehmen für den Strombezug tatsächlich entstanden sind. Diese Differenzkosten betrugen 2008 über 4,5 Milliarden EUR insgesamt, für das Jahr 2015 sind nach den derzeitigen Re-gelungen im EEG über 7 Milliarden EUR zu erwarten. (...)“ So werden die Erneuerbaren Energien in Misskredit gebracht.

[2] Die Informationsplattform zum EEG und KWK-Gesetz der deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, Vattenfall Europe Transmission, EnBW Transportnetze und transpower stromübertragungs gmbh beschreibt dies detailliert unter EEG-Umlage 2010.

Die Beschreibung wird hier auszugsweise wiedergegeben: „Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (Ausgl-MechV) vom 17. Juli 2009 werden ab dem 1. Januar 2010 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Statt dessen haben die Übertragungsnetzbetrei-ber künftig den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt zu geben und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen haben für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber

Graphik SFV

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24 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

EEG-Umlage 2010 Mio €

Ausgaben: 12.717,84

davon EEG-Vergütungszahlung abzgl. vermiedene Netzentgelte 12.333,34

davon Summe Profilservicekosten u. Handelsan-bindung 384,50

Einnahmen aus Day-ahead-Vermarktung: 4.482,42

Differenz, zu decken über EEG-Umlage: 8.235,42

ct/kWh Letztverbraucher-Absatz (MWh) Mio. €

EEG-Umlage auf privi-legierten Letztverbrau-cherabsatz(nach Verordnung be-grenzt)

0,05 67.886.310 33,94

EEG-Umlage auf nicht-privilegierten Letztver-braucherabsatz

2,047 400.595.002 8.201,47

Quelle: „Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV“ unter http://www.eeg-kwk.net/cps/rde/xchg/eeg_kwk/hs.xsl/484.htm, Seite 12

zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertra-gungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV gedeckt werden.“

„Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Ok-tober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu veröffentlichen.“

„Die EEG-Umlage ist die Differenz zwischen den prog-nostizierten Einnahmen für das folgende Kalenderjahr und den prognostizierten Ausgaben für das folgende Kalenderjahr (§ 3 Abs. 2 Satz 1)“

„Für die Prognose der Einnahmen ist der durchschnitt-liche Preis für das Produkt Phelix Baseload Year Fu-ture an der Strombörse European Energy Exchange AG in Leipzig für das folgende Kalenderjahr zu Grunde zu legen. Maßgeblich ist dabei der Handelszeitraum zwischen dem 1. Oktober des vorangegangenen Ka-lenderjahres und dem 30. September des laufenden Kalenderjahres.“

Die Berechnung der EEG-Umlage 2010 findet sich auf Seite 12 der o.a. Beschreibung. Siehe dazu die folgende Tabelle:

[3] Die Verfahrensabläufe beim Stromhandel an der Strombörse sind ausführlich erklärt unter http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/applica-tion/pdf/studie_strombezugskosten.pdf

Zu empfehlen sind in diesem Zusammenhang auch die Informationen des BMU unter http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/39649.php

Durchschnitts- und durchschnittliche Spitzenpreise der EEX http://www.udo-leuschner.de/energie-chro-nik/phelix.htm

Weitere Informationen findet man in den Schu-lungsunterlagen der EEX http://www.eex.com/de/document /4423/Einf%C3%BChrung%20B%C3%B6rsenhandel_Release_01B.pdf

[4] Bereits in den zurückliegenden Jahren hat die Ein-speisung von EE-Strom den Börsenpreis beeinflusst, weil die Stromkäufer in Erwartung von EE-Strom, den sie anteilig abnehmen und weiterverkaufen mussten, ihre Nachfrage vorsorglich zurücknahmen. Bisher wurde die Nachfragekurve nach links verschoben, zukünftig wird die Angebotskurve nach rechts ver-schoben. Der Schnittpunkt liegt in beiden Fällen beim selben Börsenpreis, d.h. Im Endeffekt ergab sich auch damals durch die Einspeisung von EE-Strom eine entsprechende Absenkung des Börsenpreises.

[5] Der erwähnte Fachbeitrag zum Merit-Order-Effekt findet sich unter www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg_kosten_nut-zen_lang.pdf

[6] § 34 und § 35 EEG 2009

Anmerkung: die eingesparten Netzkosten werden vorher von den EEG-Vergütungen abgezogen, doch ändert das nichts an der prinzipiellen Überlegung. Der EE-Strom gehört nun den Übertragungsnetzbe-treibern.

[7] § 53 (1) EEG 2009 „Elektrizitätsversorgungsun-ternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind berechtigt, die Differenz zwischen den nach § 37 Abs. 3 im jeweils betrachteten Abrechungszeitraum zu erwartenden Vergütungen und den Strombezugskos-ten pro Kilowattstunde (Differenzkosten) gegenüber Dritten anzuzeigen.“

§ 53 (2) EEG 2009 „Bei der Anzeige von Differenz-kosten ist deutlich sichtbar und in gut lesbarer Schrift anzugeben, wie viele Kilowattstunden Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas für die Berechnung der Differenzkosten zu Grunde gelegt wurden. Die Berechnung der Differenzkosten ist so zu begründen, dass sie ohne weitere Informationen nachvollziehbar ist.“

§ 54 (2) EEG 2009 „Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann für die Abrechnung auch die Differenz zwischen den nach § 37 Abs. 3 gezahlten Vergütungen und dem durchschnittlichen, ungewichteten Preis für Jahresfu-tures des für die Abrechnung jeweils maßgeblichen Kalenderjahres an der Strombörse European Energy Exchange AG in Leipzig (Amtl. Hinweis: Im Internet abrufbar unter http://www.eex.com) zu Grunde gelegt werden. Maßgeblich ist dabei jeweils der Handelszeit-raum zwischen dem 1. Oktober des dem betrachteten Jahres vorangegangenem Vorvorjahres und dem 30. September des Vorjahres.“

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25Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

VDE-Empfehlungen zur EnergiepolitikKritische Stellungnahme des SFV

Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik Informations-technik e.V. (VDE) hat am 27.10. diesen Jahres „Fünf Emp-fehlungen zur Zukunft der elektrischen Energieversorgung“, herausgegeben. Die Empfehlungen des VDE in Kurzform finden Sie im nebenstehenden Kasten.

Der SFV setzt sich mit den vorgenannten Thesen kritisch auseinander.

Die Empfehlung (3) zu einem modernisierten Stromnetz (smart grid) unter Einschluss innovativer Kommunikations-technik unterstützen wir voll. Ebenso die Anwendung von E-Mobility-Anwendungen (4) und die Nutzung der Fahrzeug-batterien als Speicher für Erneuerbare Energien.

Die Forderung des VDE nach einer verstärkten Energiefor-schung (1) darf jedoch nicht als Argument missbraucht wer-den, die Erneuerbaren Energien seien für den vollständigen Systemwechsel noch nicht reif. Wir vertreten in der Frage der Energieforschung zwar auch die Meinung, dass sie einer lang-fristigen Perspektive und der Verfolgung eines Gesamtkon-zepts bedarf. Nur die klare Formulierung des Gesamtkonzepts bleibt der VDE allerdings in seinen Empfehlungen schuldig. Dieses lautet aus Sicht des SFV: Die schnellstmögliche 100-prozentige Versorgung aus heimischen regenerativen Energiequellen. Insbesondere Forschung zur Netzstabilisie-rung durch dezentrale Langzeit-Stromspeicher sehen wir zur Erreichung dieses Ziels als dringend notwendig an.

Die Empfehlung (2) zur Stromerzeugung 2020 müssen wir allerdings scharf zurückweisen. Wenn der VDE von einem „umweltoptimalen“ Mix mit 48,5 Prozent fossilen Energieträ-gern spricht, so wird das in den Ohren der vom Klimawandel am stärksten betroffenen Menschen wie Hohn klingen. Wenn er weiterhin erklärt, dass „die entscheidenden Stellschrauben Hightech-Kraftwerke mit neuester Technologie“ seien, so lässt er außer Acht, dass gerade diese neuen fossilen Kraftwerke zwar vordergründig zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen, jedoch die immer noch sehr hohen Emissionen auf weitere 40 Jahre (die typische Amortisations- und Laufzeit der Kraftwerke) zementieren. Damit sind alle Investitionen in neue fossile Kohlekraftwerke, auch wenn sie effizienter als alte bestehende sind, absolut ungeeignet, schnellstmöglich (d.h. aus SFV-Sicht sehr viel früher als 2050) den Weg in eine praktisch CO2-freie Zukunft zu gehen. Im Gegenteil: diese Kraftwerke werden die Blockadeinstrumente einer zukunfts-fähigen, erneuerbaren Stromversorgung sein und die schnelle Umstellung auf Erneuerbare Energien verzögern.

Der Empfehlung (5) des VDE zu einer energieeffizienten Stromnutzung stimmen wir zu. Aus der richtigen Analyse, wonach der Energieverbrauch auch deshalb noch steigt, weil der Einsatz von Maschinen und Geräten kosten- statt energieoptimiert ist, zieht der VDE die richtige Schlussfol-gerung, dass sich Investitionen in Energieeffizienz schneller amortisieren müssen. Wie das geschehen soll, lässt er allerdings ebenfalls offen. Wir möchten hier erneut auf die SFV-Publikationen zur

VDe-empfehlungen zur Zukunft der elektrischen energieversorgung

(gekürzt)

1. EnergieforschungPrioritäre Aufgaben auf dem Feld der Energieforschung sind die Aufstockung der Fördermittel auf ein international konkur-renzfähiges Niveau, die Zusammenführung der Verantwortlich-keiten und Kompetenzen für den gesamten Energiebereich in einem Ministerium, die Intensivierung und Fokussierung der Forschungsanstrengungen insbesondere auf dem Gebiet der Speichertechnologien sowie die Entwicklung eines strategisch ausgerichteten Gesamtkonzepts. [..]

2. StromerzeugungDer VDE empfiehlt im Hinblick auf das energiepolitische Ziel-dreieck Umweltschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaft-lichkeit einen ausgewogenen Energiemix mit den folgenden Komponenten: fossile Kraftwerke mit verbessertem Wirkungs-grad, deutlich geringerer Stromverbrauch von Produkten, Sys-temen und Anlagen, Technologien zur Abscheidung von CO2 bei Kraftwerken, weitere Nutzung von Kernkraft und zügiger Ausbau erneuerbarer Energien. [..]

3. Stromübertragung und -verteilungDie Modernisierung und umfassende IT-Aufrüstung der Netze auf Basis genormter Kommunikationstechnik und die Einbe-ziehung der Verbraucher in die Systemsteuerung – kurz: der Abschied von traditionellen Netzen mit ihrer vertikalen Struktur hin zu komplexen Smart Grids, Virtuelle Kraftwerke, Smart Metering – ist neben der Entwicklung neuer Speichertechnolo-gien eine wichtige Voraussetzung für die optimale Einbindung eines wachsenden Anteils regenerativer Energien und eröffnet Chancen für den Export. [..]

4. Anwendung E-Mobility: Zusammenwachsen von Strom- und Verkehrsnetz Die Anbindung des Elektromobils (Plug-in-Hybrid-Fahrzeug) an das Stromnetz eröffnet die Chance, die volatile Energieer-zeugung aus regenerativen Energien durch die Speicherka-pazitäten der Elektromobile zu puffern, regenerative Energien effizient zu nutzen und den CO2-Ausstoß zu verringern.[..]

5.EnergieeffizienteStromnutzungDie Steigerung der Energieeffizienz eröffnet große Potentiale zur Energieeinsparung und - als Leitinnovation – auch für die Industrie. Deshalb sollte die Stromeffizienz von Geräten, Anlagen und Prozessen wirtschaftlich durch Marktanreize für energieoptimierte Produkte, durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht und durch Impulsprogramme gefördert sowie technologisch insbesondere mittels Systemintegration in der Leistungselektronik verbessert werden. [..]“

Vollständige Fassung der Empfehlungen: http://www.vde.com/de/Verband/Pressecenter/Pressemeldungen/Fach-und-Wirtschaftspresse/Seiten/2009-88.aspx

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26 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Grenzen des Wachstums„Nachhaltige Entwicklung ist eine Fantasie von Leuten, die von den wirklichen Problemen ablenken wollen“ Prof. Dr. Dennis Meadows

Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum durch Nahrungsmittelknappheit, Umweltverschmutzung und Rohstoffknappheit Grenzen gesetzt sind. Nur durch massive Anstrengungen insbesondere bei der Geburtenkontrolle und im Umweltschutz sowie durch sparsame Rohstoffkreisläufe könnte eine langfristige Stabilität der Weltwirtschaft erreicht werden.

Im Solarbrief 1/08 veröffentlichten wir bereits eine Rezension zu seinem - gemeinsam mit Donella Me-adows und Jorgen Randers - verfassten Buch „Die Grenzen des Wachstums - Das 30-Jahre-Update“

Die Schweizer Energiestiftung veröffentlichte in Ausgabe 3/09 der Zeitschrift Energie & Umwelt (E&U) ein Interview mit Prof. Dr. Dennis Meadows, dass wir - mit freundlicher Genehmigung - hier abdrucken möchten.

Prof. Dr. Meadows ist Gründungsmitglied des Club of Rome und erregte bereits 1972 Aufsehen mit seiner Studie zu den Grenzen des Wachstums. Dort untersuchte er in einem Modell das System-verhalten der Erde als Wirtschaftsraum im Zeitraum bis zum Jahr 2100. Die Analyse ergab, dass dem

interview mit Prof. Dr. Dennis MeadowsE&U: Die Finanzkrise macht den Menschen Angst. Was sagen Sie diesen Leuten?

Ich kann sie leider nicht beruhigen. All die Phänomene, die wir als Krise sehen, sind nur die Symptome. Das Problem ist die Endlichkeit unseres Planeten. Wir bewegen uns auf die Ressourcen-Grenzen zu. Das ist wie bei einem Gehirntumorpatienten. Vom Tumor bekommt er Kopfschmerzen. Sie sind aber nicht das Problem, sondern das Symptom. Es ist zwar sinnvoll, dagegen zu handeln, aber das Problem ist damit nicht gelöst. Die Krisen, von denen wir heute sprechen, sind Symptome. Die meisten Experten versprechen sich vom Wachstum eine Art Heilung, doch sie liegen falsch. Das Problem ist das Bevölkerungswachstum und unser hoher Lebensstandard. Vielleicht hilft die Finanzkrise, eine echte Diskussion über Wachstum zu führen. Aber im Moment sehe ich das nicht.

Zum Buch

Donella Meadows, Joergen Randers, Dennis Meadows Grenzen des Wachstums„Das 30-Jahre-Update“ 2. ergänzte Auflage 2007, S.Hirzel Verlag, Stuttgart 29,- Euro

Wirkung von Energiesteuern1 verweisen. Bei richti-gem Einsatz üben diese einen wirksamen Druck zur Senkung des Energieverbrauchs aus. Die Steigerung der Energieeffizienz kann damit praktisch zum Selbst-läufer werden und nebenbei lassen sich die Schulden-lasten der öffentlichen Haushalte reduzieren.

Zusammenfassend möchten wir den VDE-Emp-fehlungen das Thesenpapier des Sachverständi-genrats für Umweltfragen (SRU) vom Mai 2009 entgegenstellen, in dem die Weichenstellungen für eine nachhaltige Stromversorgung kurz und knapp beschrieben sind.

Die Thesen des SRU lauten: 1. Bis 2050 müssen die Industrieländer ihre Treib-hausgasemissionen um mind. 80% reduzieren.2. Die Weichenstellungen von heute prägen die Emissionen von 2050.3. Die vollständige Strombedarfsdeckung mit Er-neuerbaren Energien ist möglich.

4. Hohe Anteile von Grundlastkraftwerken sind mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ver-einbar. 5. Die Systementscheidung sollte zu Gunsten der erneuerbare Energien erfolgen. 2

Hinsichtlich der heute dringend notwendigen richti-gen Weichenstellungen haben wir den SRU-Thesen nichts hinzuzufügen, in der Frage der Umsetzungszeit möchten wir jedoch klar hervorheben, dass diese Umsetzung so schnell wie möglich erfolgen muss. Eine Zielorientierung auf 2050 ist angesichts des viel schneller als prognostiziert verlaufenden Klimawan-dels viel zu spät. Alfons Schulte

Fußnoten1) Wirkung von Energiesteuern, siehe hierzu z.B. http://www.sfv.de/artikel/die_krise_als_chance.htm2) Die vollständige Fassung der SRU-Thesen ist zu finden unter: http://www.umweltrat.de/cae/servlet/contentblob/581556/publication-File/34408/2009_Thesen_Weichenstellungen_Stromversorgung_Hohmeyer.pdf

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27Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

E&U: Müssen wir denn unsere Lebensweise ändern? Oder dürfen wir auf neue, bessere Technologien hoffen?

Ich zeige das gerne an einem weiteren Beispiel: Ein Mann will jemanden erschiessen. Nun ändern wir seine Tech-nologie. Wir nehmen ihm die Waffe weg und geben ihm eine Flasche. Würde er deswegen seinen Plan ändern? Es dauert zwar länger, bis er sein Ziel erreicht, weil er weniger effiziente Technologien zur Verfügung hat. Aber sein Plan ändert sich deswegen nicht. Neue Technologien können unser Problem nicht lösen. Nur wenn wir unser Verhalten ändern, kommen wir weiter. Aber wir wollen immer noch mehr, das kann nur zum Kollaps führen. Die Frage ist nur: Wann?

E&U: Und, wann kommt es zum Kollaps?

Die Schweiz ist ein sehr reiches Land. Aber es gibt knapp sieben Milliarden Menschen auf der Welt und mehr als ein Drittel davon lebt von nur einem Dollar täglich. Fragt mal diesen Teil der Bevölkerung, wann es zum Kollaps kommt. Sie wird sagen: Das System ist schon lange kollabiert.

E&U: Heute reden alle von einem nachhaltigen Wachstum. Das wäre doch die Lösung, oder?

Nachhaltige Entwicklung ist ein Paradox, ein Widerspruch. Es ist einfach eine Fantasie und wird meist gebraucht von Leuten, welche die Aufmerksamkeit von den wirklichen Problemen ablenken wollen.

E&U: 1972 haben Sie Ihre Studie «Die Grenzen des Wachstums» veröffentlicht, 2004 das 30-Jahre-Update. Was hat sich verändert?

Die Schlussfolgerungen von 1972 gelten noch heute. Nur ist der Zeithorizont kürzer geworden. Unsere Szenarien werden früher eintreffen als erwartet. Ich weiss mit absoluter Sicherheit, dass unser materieller Wohlstand sinken wird. Aber wann genau? Keine Ahnung. Das hängt davon ab, wie sich die Bevölkerung verhält.

E&U: Unsere Ressourcen werden knapp. Um was wird als erstes gekämpft?

Eine der Hauptideen meines Buches ist, dass wir diese Dinge nicht voneinander trennen können. Alles hängt zu-sammen. Klar ist: Das Thema Energie spielt eine spezielle Rolle. Fossile Brennstoffe wie Erdöl und Erdgas haben ihren Peak bereits erreicht. Ich bin überzeugt, dass bald niemand mehr über den Klimawandel spricht. Die Ener-gieversorgung wird zum Hauptthema werden. Aber das macht keinen Unterschied, da es nur ein anderer Aspekt desselben Problems ist. Aber Regierungen, JournalistInnen und Zeitungen können nicht immer nur über ein und dasselbe Problem sprechen, sonst langweilen wir uns und werden müde.

E&U: In vier bis fünf Jahren werden wir in der Schweiz über drei neue AKW abstimmen. Die BefürworterInnen be-haupten, Atomstrom wäre CO2-neutral und billig. Was sagen Sie dazu?

Nuklearenergie hat sehr viele wirklich negative Konsequenzen für uns. Umweltkonsequenzen oder ungelöste Ab-fallprobleme als Beispiele. Und sie begünstigt den Bau von Atomwaffen. Aber vergessen wir all das: Nuklearenergie ist keine reelle Lösung. Denn unser grösstes Problem wird die Treibstoffversorgung sein. Können wir das Uran überhaupt noch zu den Reaktoren transportieren? Dazu kommt ein ökonomischer Gedanke: Wir profitieren viel mehr, wenn wir das Geld anders investieren. Es gibt nur einen einzigen Grund, dass überhaupt über Nuklearenergie nachgedacht wird: Grosse Unternehmen mögen sie sehr, denn sie können sie besitzen und Profite daraus ziehen. Die wollen nicht, dass wir unsere eigenen Energie-Versorger werden. Weil sie uns nicht besitzen können. Eines verstehe ich nicht: Nehmen wir als Beispiel das Basler Geothermie-Erdbeben. Dort gingen ein paar wenige Teller in Brüche. Niemand aber nahm ernsthaft Schaden. Trotzdem wurde das Projekt eingestellt. Und jetzt baut ihr lieber neue AKW? Wir alle wissen: Wenn es einen Unfall gibt, dann sterben Tausende. Das ist doch verrückt: Ihr stoppt eine vielversprechende Technologie, weil ein paar Teller zu Bruch gehen und eine andere Technologie fördert ihr, wohlwissend, dass sie Tausende töten kann. Verrückte Idee.

E&U: Liegt die Lösung im Bau von grossen Solarkraftwerken wie etwa Desertec?

Ich habe Desertec gesehen und muss sagen: Das Projekt ist nicht rational. Aber es wird zu Ende gebaut werden, weil es genau das ist, was grosse Unternehmen wollen: Viel Geld in ein Projekt stecken und die Kontrolle haben. Und es ist politisch attraktiv, die EU kann den Nordafrikanern dafür Entsalzungsanlagen günstiger geben und wir können alle gute Freunde werden.

Das Interview führte Linda Rosenkranz von der Schweizer Energiestiftung.

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28 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Markteinführung der Photovoltaik durch Senkung der Einspeisevergütung?Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht

Derzeit verengt sich die öffentliche Diskussion auf die Frage, wie man die Photovoltaik rasch verbilligen könne. Diese Diskussion führt uns auf einen Irrweg. Es ist zwar richtig, dass die Photovoltaik sich von alleine nur dann in großem Maßstab ausbreiten kann, wenn sie billiger ist als die fossilen Konkurrenztech-niken. Aber wie das zu erreichen ist, dazu werden Vorschläge gemacht, deren Befolgung keine nach-haltige Wirkung haben kann. Man solle die Einspei-severgütung rasch senken, heißt es. Warum dieses Rezept keinen nachhaltigen Erfolg haben kann, soll hier kurz erläutert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man ein Produkt verbilligt.

• Drosselung der Nachfrage• Ankurbelung der Massenproduktion

Drosselung der Nachfrage durch Senkung der Einspeisevergütung

Die erste Möglichkeit - Drosselung der Nachfrage, z.B. durch Senkung der Einspeisevergütung - funk-tioniert schnell, aber mit unerwünschten Folgen. Die Hersteller müssen ihr Produkt verbilligen, um es überhaupt noch loszuwerden. Zunächst müssen sie ihre Gewinne verkleinern. Wenn das nicht ausreicht, müssen sie weiter verbilligen und ggf. vollständig auf den Gewinn verzichten. Reicht auch das nicht aus, so verkaufen sie das Produkt unter den Herstel-lungskosten, entlassen Personal, schließen ganze Abteilungen, und bei noch weiterer Preissenkung beginnen sie mit dem Ausverkauf, und schließlich gehen sie in den Konkurs. Die hier angesprochene Möglichkeit ist somit nicht nachhaltig.

Außerdem gibt es eine weitere Gefahr. Nur die stärksten, die am besten aufgestellten, Betriebe blei-ben übrig. „Marktbereinigung“ ist das beschönigende Stichwort. Auf diese Weise werden Neueinsteiger, die erfolgversprechende neue Forschungsergeb-nisse in die Produktion einführen wollten, schon bei den ersten Schritten aus dem Markt geworfen. Eine Beschränkung der Produktionsvielfalt in einem so frühen Stadium der Entwicklung birgt die Gefahr in sich, dass aussichtsreiche Entwicklungslinien nicht weiter verfolgt werden.

Senkung der Herstellungskosten durch An-kurbelung der Massenproduktion

Die zweite Möglichkeit - Senkung der Herstellungs-kosten durch Ankurbelung der Massenproduktion - wirkt erst auf längere Sicht und kostet zunächst Geld.

Doch sie ist die einzige nachhaltige Möglichkeit.

Die Wirtschaftswissenschaften haben aus den Er-fahrungen von Generationen sogar empirisch ein Ge-setz hergeleitet, die Lern- bzw. Erfahrungskurve.

Die Lernkurve / Erfahrungskurve

Jede Verdoppelung der weltweit insgesamt her-gestellten - der kumulierten - Menge führt zu einem Rückgang der Stückkosten um einen produktspezi-fischen festen Prozentsatz.

(Anmerkung: Für den produktspezifischen festen Prozentsatz wird in der Literatur ein Wert zwischen 15 und 20 Prozent angegeben.)

Diese Regel wird leicht missverstanden. Der Rück-gang der Stückkosten um den produktspezifischen festen Prozentsatz ergibt sich nicht etwa nach einer Verdoppelung der Herstellungskapazitäten (der Fa-briken), sondern erst dann, wenn genau noch einmal insgesamt so viel Solarmodule hergestellt worden sind wie bisher weltweit in all den vergangenen Jah-ren seit Herstellung des ersten Solarmoduls. Darüber können viele Jahre vergehen. Und noch etwas: Je mehr Solarmodule weltweit bisher hergestellt worden sind, desto länger muss man tendenziell warten, bis wieder die gleiche Menge noch einmal produziert worden ist. Die Kosten sinken also nur bei exponen-tiellem Wachstum der Produktion jedes Jahr um die gleiche Prozentzahl, ansonsten (im Regelfall) sinken sie von Jahr zu Jahr weniger schnell.

Wer durch eine schnellere Senkung der Einspeise-vergütung einen schnelleren Rückgang der Kosten erzwingen will als die Lernkurve vorgibt, der ruiniert die Herstellerfirmen, wie weiter oben geschildert. Wie schon das Sprichwort sagt: „Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.“

Wenn Solarmodule dauerhaft billiger werden sol-len, dann hilft also nur eines: Produzieren und dabei lernen - und immer mehr produzieren und immer mehr lernen!

Aber warum braucht man zum Lernen neue Pro-duktionsstätten?

An bereits bestehenden Produktionsstätten lässt sich nur noch schwer etwas verbessern. Nur der Aufbau neuer Produktionsstätten eröffnet die Chance, die bisher gemachten Fehler zu vermeiden und dabei neue Erfahrungen zu sammeln. Nur die Ausweitung der Produktion, der Bau neuer Fabriken bietet die

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29Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Chance, dass neue Erkenntnisse, Forschungsergebnisse und Erfindungen in die Praxis umgesetzt werden. Gerade in der Anfangszeit einer neuen Technik ist es wichtig, dass viele verschiedene Wege beschritten werden, bis sich nach längerer Entwicklungszeit die effektivsten Produktionsverfahren her-auskristallisieren. Eine vorzeitige "Marktbereinigung" würde die Entwicklung der Technik auf wenige oder gar nur einen einzigen Entwicklungspfad verengen und das forschende Vorangehen auf mehreren alternativen - möglicherweise noch erfolgversprechenderen - Wegen verhindern.

Massenproduktion ist bekanntlich nur durch steigende Nachfrage zu erreichen. Steigende Nachfrage setzt voraus, dass man in der Zeit des Wachstums auch bereit ist, Geld für die neue Technik auszugeben.

Der Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien ist nicht umsonst zu haben. Er benötigt Kapital. Kapital fließt dorthin, wo die größten Gewinne winken. Solar- und Wind-energie brauchen deshalb eine gewinnbringende Vergütung. Überlegungen, dass man durch sparsamere Einspeisevergü-tungen den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen würde, werden von den Erfahrungen der Wirtschaftswissenschaften keinesfalls gestützt. Wir haben noch nie gehört, dass eine

neue Technik dadurch eingeführt wurde, dass man ihr den Geldhahn zugedreht hat, bevor sie konkurrenzfähig war. Das wäre ähnlich unsinnig, als würde man intelligente Schüler ab der zweiten Grundschulklasse zwingen, sich ihren Lebens-unterhalt selber zu verdienen.

Wenn wir auf Atom- und fossilen Energien verzichten wollen, muss sich die Politik endlich für eine mutige Verbesserung der Anreize im EEG einsetzen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) schlägt nach einer Meldung der Solarthe-men vom 3.12.09 eine vorgezogene Degres-sion der Photovoltaikvergütung um weitere 5 Prozent im Sommer 2010 vor.

Diese bedrückende Meldung traf erst nach Fertigstellung des voranstehenden Beitrages beim SFV ein. Wir kommen-tieren die Entscheidung mit dem Hinweis auf den voranste-henden Artikel und können nicht erkennen, wem sie nutzen soll. (vF)

Erhöhung der Vergütung für Anlagen bis 10 kWp notwendigAuszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP mit Kurzkommentar des SFV

Auszug zum Thema: "Erneuerbare Energien":

"(...) "Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. (...) Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Ver-braucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die För-derung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann."

Kommentar des SFV:

In dieser Passage zeigt sich die verständliche Suche der Umweltpolitiker nach Lösungen für das Problem des fortwäh-renden Verbrauchs naturnaher Flächen.

Dabei gibt es ein riesiges, bisher kaum genutztes und unbeachtetes Potential bereits versiegelter Flächen. Ein Blick aus der Vogelperspektive auf unsere Städte zeigt die unübersehbare Menge kleinteiliger Dachflächen, die noch auf PV-Anlagen warten - genau dort, wo auch der PV-Strom benötigt wird. Leider ist bisher jedoch der prozentuale Anteil der PV-Nutzung auf kleinen Dach- und Fassadenflächen ständig weiter zurückgegangen. PV-Anlagen bis 5 kWp - also Anlagen, die Platz auf Einfamilienhäusern finden - stellten im zurückliegenden Jahr von 1.Okt. 2008 bis 30.9.09 nur noch

3 Prozent der neu installierten Leistung. Hier wird ökologisch hochinteressantes Potential verschenkt.

Diese Fehlentwicklung beruht auf zwei unterschiedlichen Effekten, die bei der bisherigen Förderung zu wenig beachtet wurden.

Erstens ist zu bedenken, dass Großanlagen, insbesonde-re Freiflächenanlagen mit hunderttausenden gleichartigen Aufständerungen errichtet werden können, deren Massenan-fertigung kaum noch Entwicklungsarbeit erfordert, während die Entwicklung geeigneter photoaktiver Normteile für den Witterungsschutz von Dach- und Fassadenflächen mangels besonderer Fördermaßnahmen sozusagen eingeschlafen ist. Hier zeigt sich die Notwendigkeit eines besonderen Bonus für dach-und fassadenintegrierte PV-Anlagen.

Zweitens bedeutet der Bau vieler kleiner Anlagen anstelle weniger großer Anlagen für die Installateure erheblich mehr Aquisitionsarbeit, mehr Planungs- und Organisationsarbeit, so dass sie gezwungen sind, höhere Preise zu verlangen, die jedoch nicht durch die Einspeisevergütung gedeckt sind. Geradezu widersinnig erscheint es, dass das Wachstum bei den Großanlagen zur zusätzlichen Reduzierung bei den Kleinanlagen geführt hat.

Der SFV regt deshalb an, für Solarstromanlagen bis 10 kWp die Degression beim Übergang auf das Jahr 2010 völlig auszusetzen. (vF)

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30 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Höhe der EinspeisevergütungStellungnahme des Bund der Energieverbraucher zur Solarstromvergütung

Einleitung

Die Einspeisevergütung nach dem EEG bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen unglaublich raschen Ausbau der Stromerzeugung aus erneu-erbaren Energien. Das Wachstum war in den ver-gangenen Jahren so groß, dass bereits in weiteren acht Jahren 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt würde, wenn das Wachstumstempo angehalten hätte.

Die dafür notwendigen Finanzmittel werden von Investoren aufgebracht und über den Strompreis hauptsächlich von privaten Stromverbrauchern über einen Zeitraum von 20 Jahren rückvergütet.

Derzeitige Vergütung und Belastung der Verbraucher

Im Jahr 2008 wurden 8,8 Milliarden Euro an Ver-gütung nach dem EEG gezahlt. Allerdings wurde für diese Vergütung ja auch Strom geliefert, der einen Wert hat: 71 Mrd kWh. Bewertet man diesen Strom mit dem durchschnittlichen Strombeschaffungspreis von 5,5 Cent je Kilowattstunde, dann hat dieser Strom einen Wert von rund vier Milliarden Euro. Unter dem Strich haben dann die Verbraucher noch jährlich 4,8 Milliarden Euro aufzubringen. Die durch erneuerbare Stromerzeugung vermiedenen Kosten des Klima-wandels und der Luftverschmutzung übersteigen nach Berechnungen des Umweltministeriums diese Kosten, so dass sich volkswirtschaftlich eine positive Bilanz ergibt.

Die monatliche Stromrechnung verteuert sich für Haushaltskunden durch das EEG um monatlich 3,19 Euro, jährlich also um 38 Euro und je Kilowattstunde um etwa 1,5 Cent (siehe: Strom aus erneuerbaren Energien, Broschüre des BMU).

Die Einspeisevergütung wird an den Anlagenbe-treiber gezahlt in einer garantierten Höhe über 20 Jahre.

Nach Studien für das BMU steigt die Belastung durch die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren nicht an.

Vergütungshöhe: Grundsätzlich

Die Höhe der Einspeisevergütung ist für Verbrau-cher ein kritisches Thema: Denn die Verbraucher sind letztlich die Hauptbetroffenen, die zur Kasse gebeten werden.

Durch die Vergütungen nach dem EEG stützen und ermöglichen die Verbraucher das weltweite Wachstum des PV-Marktes und dadurch eine Sen-kung der Herstellungskosten: Jede Verdoppelung

der weltweiten Produktionsmenge senkt die Kosten um etwa 20 Prozent. Im Ergebnis profitieren die Verbraucher dann in späteren Jahren von diesen gesunkenen Herstellungskosten. Denn sie können dann den Strom günstiger, sicherer und mit geringe-ren Umweltbelastungen verbunden beziehen.

Dabei stößt die deutsche Vergütung ein weltweites Wachstum der Produktion an. Andere Länder haben ähnliche Vergütungssysteme wie Deutschland einge-führt. Zwar profitieren auch ausländische Hersteller von den deutschen Vergütungszahlungen. Aber es werden mehr deutsche Solarmodule ins Ausland exportiert, als ausländische Module in Deutschland montiert werden.

Die Einspeisevergütung muss so hoch sein, dass die Anlagenbetreiber einen Investitionsanreiz erhal-ten und die Anlagen errichten und betreiben. Dies setzt voraus, dass die Anlagen so günstig beschafft werden können, dass für den Anlagenbetreiber noch eine Rendite verbleibt. Die Industrie muss die Anla-gen auch zu diesen Preisen liefern können.

Ist die Vergütung zu hoch, dann entstehen unange-messen hohe Gewinne bei Betreibern und Herstellern auf Kosten der Verbraucher.

Ist die Vergütung zu niedrig, dann sind entweder die Anlagen so teuer, dass eine Investition nicht lohnt und der Markt als Folge zusammenbricht. Oder die Hersteller geraten, um einen Marktzusammenbruch zu vermeiden, derartig unter Preisdruck, dass sie Ver-luste schreiben und binnen kurzem das Geschäft ein-stellen müssen. Gewinne sind auch bei erneuerbaren Energien wichtig. Denn sie sichern die notwendigen Investitionen in diesem Sektor.

Jede Absenkung der Einspeisevergütung senkt zwar die Vergütungen, die für PV aufzubringen sind. Aber die Kosten der PV Anlagen sinken nur durch eine Ausweitung der Herstellung. Wird die Vergütung schneller abgesenkt, als die Kosten sinken, dann er-reicht man statt der beabsichtigten Marktausweitung das Gegenteil: Der Mark bricht zusammen. Eine zu schnelle Absenkung der Vergütung gefährdet also das Ziel der gesamten bisherigen Vergütungszah-lungen.

Um das Vertrauen der Investoren und deren Inves-titionsbereitschaft zu erhalten, sind verlässliche poli-tische Rahmenbedingungen wichtig. Ein plötzliches einmaliges Absenken der Vergütung in nie vorher dagewesener Größenordnung von 30 Prozent wäre Gift für die künftige Entwicklung.

Verbraucher sind langfristig die finanziellen Nutz-nießer einer regenerativen Stromerzeugung. Denn während die Kosten der fossilen und nuklearen

AutorDr. Aribert Peters, Vorsitzen-der und Gründer des Bund der EnergieverbraucherQuelle:http://www.energieverbrau-cher.de/de/Erneuerbare/Er-neuerbare/Das-EEG__510//ContentDetail__9956

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31Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Stromerzeugung ständig und vorhersehbar stei-gen, sinken die Herstellungskosten von regenerativ erzeugtem Strom Jahr für Jahr. In wenigen Jahren schneiden sich die Kostenkurven und die regene-rative Stromerzeugung ist dann kostengünstiger: Zum Vorteil der Verbraucher. Der große Vorteil der Photovoltaik ist, dass sie kleinteilig und dezentral zu installieren ist.

Kleine Anlagen weisen fast den gleichen Wir-kungsgrad wie Großanlagen auf. Die Photovoltaik ist deshalb die ideale Bürgerenergie.

PV Einspeisevergütung

Die Produktivität im Energiesektor steigt wie in anderen Sektoren auch.

Die derzeitige Vergütung für gebäudeinstallierte PV beträgt 43,01 Ct/kWh und sinkt im Jahr 2010 um acht Prozent und ab 2011 um neun Prozent jährlich. Sie richtet sich nach dem Jahr den Anlageninbe-triebnahme und ist für 20 Jahre zu zahlen. Steigt das Marktvolumen über einen im EEG vorgegebenen Korridor hinaus, werden die Vergütungssätze um ei-nen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. Dies ist nach der aktuellen Marktentwicklung bereits für 2010 sehr wahrscheinlich.

Wenn im Zuge der weiteren Marktentwicklung die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Solarstrom auf 25 Cent sinken, dann entspricht das den Strombezugskosten aus dem Stromnetz (soge-nannte Grid Parity). Von diesem Zeitpunkt an stellt die Vergütung der PV nach dem EEG keine finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher mehr dar. Das könnte bereits im Jahr 2015 der Fall sein.

Kosten der PV

In Deutschland wird für 2010 ein PV-Zubau von 2.000 bis 3.000 MW erwartet.

Jedes kW PV erzeugt im Jahr etwa 800 kWh Strom, vergütet mit 43 Cent, also 344 Euro, über 20 Jahre 6.880 Euro. Für Freiflächenanlagen und größere Anlagen ist die Vergütung geringer. 1.000 MW PV ziehen also über 20 Jahre Vergütungszahlungen von rund sechs Milliarden Euro nach sich. Der Wert des erzeugten Strom steht auf der Habenseite und reduziert die Kosten um rund 800 Millionen Euro. Es ergeben sich über 20 Jahre Differenzkosten von 5,2 Milliarden Euro für 1.000 MW.

Das RWI, das bekanntlich der Versorgungswirt-schaft nahesteht, rechnet damit, dass die Differenz-kosten der bis 2013 errichteten Anlagen einschließlich der daraus entstehenden Verpflichtungen sich auf 77 Mrd. Euro summieren. Die Leitstudie des BMU kommt auf Differenzkosten bis 2020 von 38 Mrd. Euro.

Derzeitige Marktsituation

Die Systempreise für Freiflächenanlagen sind zwischen 2008 und September 2009 um etwa 15 Prozent gesunken (von 3.300 auf 2.800 Euro/kW).

Für dachmontierte Anlagen sind die Preise um bis zu 30 Prozent gesunken.

Daraus nun zu schließen, die Vergütung könne den fallenden Preisen folgen und auch um 30 Prozent gesenkt werden, ist aus mehreren Gründen falsch:

• Der überwiegende Anteil der neuen PV-Anlagen sind größere Anlagen

Im Mittel sind also die Anlagenpreise nicht um 30 Prozent, sondern bestenfalls um 20 Prozent gesun-ken.

Anlagenzubau 2009 in kWp, Graphik: www.sfv.de

Anlagenzubau 2009 in Prozent, Graphik: www.sfv.de

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32 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Verbraucherverbände für Solarförderung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 2. Okto-ber 2009 mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst: „Die Mitglieder des VZBV befürworten das Fördersystem für Erneuerbare Energien nach dem EEG. Das System hat sich in den vergangenen Jah-ren bewährt und sollte beibehalten werden.

Die Senkung der Einspeisevergütung muss ständig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden". Dem VZBV gehören alle 16 Verbraucherzentralen, der Bund der Energieverbraucher und 25 weitere Verbän-de an, wie zum Beispiel der Deutsche Mieterbund. Vorangegangen war die öffentliche Forderung des Energieexperten Holger Krawinkel des VZBV nach einer sofortigen 30-prozentigen Absenkung der Ver-gütung für Photovoltaikanlagen und der Aufruf des Bund der Energieverbraucher, an der beschlossenen jährlichen Absenkung der Vergütung von zehn Pro-zent festzuhalten.

Umfrage

Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom von 43 Cent pro kWh um 30% geht am Wählerwillen vorbei. Das ergab eine Umfrage des Nürnberger Immobilienpor-tals Immowelt.de unter 1052 Befragten.

Über zwei Drittel bzw. 69% lehnen die Pläne ab. 51% fordern sogar mehr Solarstrom, 18% halten den Solarstrom längst nicht für etabliert genug, dass man auf staatliche Förderungen verzichten könne. 31% befürworten die Reduktionspläne. Das passiert aus verschiedenen Gründen: 18,5% halten die Sätze für völlig überhöht, 12,5% finden die derzeitigen Förder-sätze zu hoch, weil sie den Strom verteuern.

aus: Bund der Energieverbraucherwww.energieverbraucher.de/de/start__2229/NewsDetail__10004/

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen folgt dem Bund der Energieverbraucher

• Ein Teil der Kostensenkung ist bereits durch die sinkende Vergütungen aufgezehrt worden.

• Die Preise für die Anlagen sind im vergangenen Jahr stärker gesunken als deren Herstellungskosten. Das hat die Hersteller unter starken Kostendruck gesetzt und bereits zu Firmenpleiten geführt. Eine weitere Absenkung der Vergütung über den bisher festgelegten Rahmen hinaus würde diesen Druck drastisch erhöhen und auch wirtschaftlich gesunde Firmen gefährden.

• Anlagenbetreiber profitieren von den derzeitig gesunkenen Anlagenpreisen. Die Kosten einer Solaranlage enthalten jedoch nicht nur die reinen Anlagenkosten, sondern auch Kosten für Landpacht, Finanzierung, Versicherung, Planung usw. Diese Kos-ten sind nicht gesunken, sondern gestiegen. Deshalb halten sich die Zusatzgewinne der Anlagenbetreiber in einem vertretbaren Rahmen.

Fazit

Die PV-Firmen mussten in diesem Jahr einen dramatischen Preisrutsch verkraften, der durch

Kostensenkungen nicht aufgefangen werden kann. In Deutschland gab es bereits erste Insolvenzen (bei-spielsweise sunline, Econcern), in China sind gar zwei Drittel der Solarfirmen vom Markt verschwunden. Ein Konsolidierungsprozess ist normal und gesund, doch was hier geschieht, geht weit darüber hinaus. Ab 2002 waren in drei Gesetzen - dem EEG 2000, dem Solarstromvorschaltgesetz und dem EEG 2004 - nur 5 Prozent jährliche Degression der Einspeise-vergütung vorgesehen. 2009 wurde die Degression plötzlich fast verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2009 wurden nach aktuellen Statistiken nur ein Drittel so viele Solarmodule auf deutsche Dächer montiert, wie im ganzen Jahr 2008.

Eine weitere dramatische Absenkung der Einspei-severgütung um zum Beispiel 30 Prozent würde die PV Branche insgesamt schwer treffen und die Auf-bauarbeit der vergangenen Jahre gefährden.

Die bis heute von der Verbrauchern für den Aufbau der PV Industrie gezahlten Milliardenbeträge wären entwertet, die Zukunft der Branche ungewiss.

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33Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Deutsche Einspeisetarife „hinken“ hinterher

2010 wird die derzeitige Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen um 9 Prozent gekürzt: zum Beispiel von 43,01 Ct/kWh auf 39,14 Ct/kWh bei Anlagen bis 30 kWp. Nach dem Koalitionsvertrag steht die neue Bundesregierung zwar zum EEG, sie will aber ausloten, mit welchen „Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können.“

Das kann ja „duster“ werden, wird sich so mancher Investitionswillige gedacht haben: gerade für Kleinan-lagen werden die Renditen unter den oben genannten Voraussetzungen immer schwieriger, vor allem der Zubau im Privathaushaltsbereich ist gefährdet (s.a. Solarbrief 3/09, Seite 15).

Schaut man sich dagegen die Einspeisetarife im europäischen Ausland, wie z.B. in Griechenland, Italien oder Frankreich an, dann werden in manchen Gebieten wesentlich bessere Einspeisetarife für Solarstrom gezahlt.

Griechenland

Die Förderung der Erzeugung von Solarstrom erfolgt in Griechenland unter anderem über eine feste Einspeisevergütung; sie hängt vom Standort (Festland oder Inseln) und der Anlagengröße ab und ist degressiv gestaltet. Für Solarstrom, der auf den griechischen Inseln in Anlagen kleiner 100 kWp produziert wird, wird eine Vergütung von 50 Cent pro Kilowattstunde gezahlt, bei Anlagen größer 100 kWp sind es 45 Cent je kWh. Dies gilt für eine Anlagen-größe bis 150 kWp. Auf dem griechischem Festland werden jeweils 5 Cent weniger je kWh gezahlt. Bei Photovoltaik-Anlagen gilt eine Laufzeit von zunächst 20 Jahren.

Eine besondere Förderung gilt für PV-Dachanlagen bis 10 kWp von Privatpersonen oder kleinen Unter-nehmen: Der Einspeisetarif beträgt 55 Ct/kWh mit einer Laufzeit von 25 Jahren.

Vergütungen: jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex* für PV-Anlagen bis 150 kWp

Italien

In Italien gibt es verschiedene Fördermöglich-keiten für Strom aus Erneuerbaren Energien. Für

PV-Anlagen unter 1 MWp besteht die Möglichkeit einer Preisregelung nach dem „conto energia per il solare fotovoltaico“ Die Vergütungshöhe ist abhängig von dem Anlagentyp und der Größe der Anlage und beträgt normalerweise zwischen 35,28 und 48,02 Ct je kWh (2009). Unterschieden wird zwischen nicht in-tegrierten (Freiflächenanlagen), teilweise integrierten (Aufdachanlagen) und integrierten Anlagen (Fassa-den- und Dachanlagen). Die Einspeisetarife für 2009 befinden sich in der Tabelle in Ct/kWh. Deutlich wird, dass Italien besonders die kleinen Anlagen fördert. Die Vergütung wird über 20 Jahre gezahlt.

Frankreich

Nur in Frankreich wird eine noch höhere Vergütung für fassadenintegrierte Anlagen gezahlt, ab 2010 sol-len es nach einer Pressemitteilung von Frankreichs Energieminister Borloo 60,2 Cent je eingespeister kWh für fassadenintegrierte Anlagen sein. Die Ver-gütung erfolgt über 20 Jahre.

In Frankreich richtet sich die Höhe der Einspei-severgütung nicht nach der Anlagengröße, sondern nach dem jeweiligen Standort und der Gebäudein-tegration.

Quelle: • www.res-legal.de, Stand 30.11.2009• www.helapco.de• www.sinalco-italia.com/• http://www.developpe-ment-durable.gouv.fr/article.php3?id_article=5800• Caroline PERSONNAZ, Agence Economique de la Savoie, BP 273 Savoie Technolac 73375 Le Bour-get du Lac Cedex

Leistung Nicht integriert

Teilweise integriert

Integriert

1 - 3 kW 39,2 43,12 48,023 - 20 kW 37,24 41,16 45,08> 20 kW 35,28 39,2 43,12

Einspeisetarife in Italien; 2010: Degression um 2%

Dach-anlagen

Festland Inseln

kWp < 10 < 100 > 100* < 100 > 100* 2009:

Ct/kWh 55 45 40 50 45

2010: Ct/kWh 55

ab Aug.44,105

ab Aug.39,204

ab Aug. 49,005

ab Aug.44,105

Jahr gebäude-integriert

„Intégrati-on simplifi-ée au bâti“

Grundtarif

2009 60 Ct/kWh 33 Ct/kWh2010

(geplant)60,2 Ct/kWh 45 Ct /kWh

(für Anlagen > 3 kWp)

32,8-39,4 Ct/kWh *)

Einspeisetarife für Kontinentalfrankreich (ohne Korsika)*) abhängig vom geograph. Standort

Im Vergleich zu Deutschland

Deutschland hat im Vergleich zu Italien und Grie-chenland schlechtere klimatische Bedingungen. Der Aufbau einer dezentralen Energieerzeugungstruktur unter der Beteiligung des einzelnen Bürgers wird durch die starke Absenkung der Einspeisevergütung bei kleinen PV-Anlagen massiv erschwert. Das EEG, als wichtigstes Instrument für die Energiewende muss besonders bei Kleinanlagen bis 10 kWp, dringend nachgebessert werden. (PHJ)

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34 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Freiflächenanlagenboomen!–Warum sie abzulehnen sind.

Der Anstoß, mich etwas näher mit diesem Thema zu befassen, war die Teilnahme an einer Podiums-diskussion am 24.06.2009 als Vertreter des SFV in Neustadt bei Coburg. Dem dortigen Stadtrat lagen mehrere Anträge für den Bau von Freiflächenanlagen zur Entscheidung vor. Der ÖdP Vertreter des Gremi-ums hatte ein Bürgerbegehren seiner Partei unter dem Motto „Weil Strom nicht satt macht!“ angekün-digt. Um die Bevölkerung in die Thematik einzubin-den, wurde eine Podiumsdiskussion als „öffentliche Anhörung“ veranstaltet, die sich über 90 Minuten erstreckte und von dem am Ort vorhanden lokalen Fernsehsender live übertragen, bzw. in das Übertra-gungskabel eingespeist wurde. Auf Wunsch der ÖdP sollte Herr Dr. Grahl als Vertreter des SFV und damit als parteipolitisch neutrale Instanz an dieser Diskussi-on teilnehmen. Sein Terminkalender ließ dies jedoch nicht zu. Daher wurde ich von der Vereinsführung gebeten, diesen Termin wahrzunehmen.

Es zeigte sich sehr schnell in der Diskussion, dass bei den anderen politischen Parteien bzw. Entschei-dungsträgern das kommerzielle Interesse dominierte. Schließlich hatte sich erst kürzlich eine Solarfirma angesiedelt, die vertraglich an eine jährliche Abnah-memenge von mehr als einem Megawatt (MW) an Solarmodulen gebunden ist. So war die Antwort des Firmenvertreters auf eine meiner Aussagen, doch erst einmal alle geeigneten Dächer mit Solaranlagen zu belegen, nicht überraschend. Er behauptete näm-lich als „Fachmann für Solaranlagen“, es gäbe trotz intensivster Bemühungen keine geeigneten Dächer mehr. Entweder stimme die Ausrichtung nicht oder sie seien so marode, dass sie erst einmal saniert werden müssten. Dazu sei aber niemand bereit. Des-halb brauche man unbedingt die Freiflächenanlagen, denn man wolle ja damit einen effektiven Beitrag

zur regenerativen Stromerzeugung leisten. Der 1. Bürgermeister unterstellte mir sehr aufgebracht man-gelnde Seriosität, weil ich mir erlaubt hatte, darauf hinzuweisen, dass niemand genau wisse, was uns der Klimawandel noch an geeigneten Ackerflächen übrig lassen würde, bzw. wie viele Menschen wir aufgrund der bereits begonnenen Migrationen künftig mit Nahrungsmitteln zu versorgen hätten. Ich würde eine Hungersnot heraufbeschwören, die es auch auf absehbare Zeit doch gar nicht geben werde. In der Diskussion gingen diejenigen als „Sieger“ hervor, die das kommerzielle Interesse der Solarfirma und die zu erwartenden Arbeitsplätze und Steuereinahmen als prioritär für die Zukunft von Neustadt darstellten. – So war es dann auch kein Wunder, trotz eines gewonne-nen Bürgerbegehrens und einer gezielten Bürgerin-formation, dass der anschließende Bürgerentscheid negativ für den Antrag stellende ÖdP ausging.

So eingestimmt auf die Thematik „Freiflächenan-lagen“ habe ich als Leiter der Infostelle Nordbayern des SFV - motiviert durch die jüngste Entwicklung im Landkreis - mit der nachstehenden im Wortlaut wiedergegebenen Leserzuschrift in den Lokalzei-tungen ein Unterbinden des Baues von weiteren Freiflächenanlagen gefordert:

„Sogenannte Landschaftsplanungsfirmen werden seit einigen Monaten bei allen Bürgermeistern in den Landkreisen vorstellig und werben für den Bau von Freiflächenanlagen. Da sie ihre Planungsleistungen unentgeltlich anbieten, lässt man sie fast überall gewähren. Landwirte schließen erfreut über die zu erwartenden hohen Pachteinnahmen Vorverträge mit künftigen Investoren ab. Nachdem es im Trend der Zeit liegt, sich für Regenerative Energien einzu-setzen, springen Lokalpolitiker mit Begeisterung und fast ohne kritische Gegenstimmen auf diesen Zug auf. Überall in der Region sind Freiflächenanlagen im Bau, in der Planung oder im Genehmigungsver-fahren. Bilder und Berichte im „Altmühl-Boten“ gab es zu diesem Thema genügend in der jüngsten Zeit. Flächenversiegelungen und Entzug für eine echte landwirtschaftliche Nutzung für 20, 30 oder noch mehr Jahre! Der Solarenergie-Förderverein Deutsch-land e.V. (SFV) mit seiner Infostelle Nordbayern in Heidenheim setzt sich seit 1986 mit Nachdruck für die Fotovoltaik ein, lehnt aber Freiflächenanlagen grundsätzlich ab. Wenn alle geeigneten Dächer und Fassaden genützt würden, könnte man 50 % des der-zeitigen Stromverbrauchs solar erzeugen. Ein völlig ausreichender Beitrag im Zusammenwirken mit den weiteren Regenerativen Energien: Wind, Biomasse, Erdwärme und Wasserkraft, um eine Energieversor-gung zu 100% sicherzustellen.

Aus meiner Sicht muss der Bau von solchen Anla-

Autor:Dipl.-Ing Hermann Bähr, Lei-ter der Infostelle Nordbayern des SFV, Heidenheim

FreiflächenanlageLeipzigerLand: 33.500 SHELL Solarmodule mit einer installierten Leistung von 5 MWp, Foto: GEOSOL

Passfoto?

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35Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

flächenversiegelung in Deutschland

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und das Umweltbundesamt schätzen, dass etwa 50 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt sind. Täglich kommen weitere 125 Hektar Siedlungs- und Verkehrs-fläche hinzu. Dies führt zur Abnahme landwirtschaftlicher oder natürlich geprägter Fläche und zur Versiegelung unterschied-lichen Ausmaßes. Quelle: Wikipedia

gen schnellstens aus folgenden Gründen gestoppt werden:

1. Ein Landwirt wird künftig keine Flächen mehr für den eigenen Betrieb pachten können, wenn er gegen Pachtpreise von 1250 € bis 1500 € pro Hektar1 konkurrieren muss! Dies sind nämlich die Pachtpreise, die für PV Anlagen bezahlt werden!

2. Der Klimawandel wird nach Aussagen der Klimatologen zu einer teilweisen Versteppung und Verkarstung unserer heutigen Landschaft führen. Dieser Prozess kann sehr schnell verlaufen, wie die ständige Zunahme der extremen Witterungsereignisse beweist. Ein Entzug von fruchtbaren Ackerböden ist daher mehr als ein Frevel. (PV-Anlagen er-halten nämlich nur dann die Vergütung nach EEG, wenn die Fläche mindestens drei Jahre zuvor als Ackerland bewirtschaf-tet wurde! - Eine skandalöse gesetzliche Vorschrift unserer derzeitigen Bundesregierung! 2)

3. Die durch den Klimawandel heute schon ausgelöste Mi-gration wird sich verstärken und dazu führen, dass wir mehr Menschen als bisher von unseren Ackerflächen ernähren müssen.

Vielleicht ist die vorstehende Argumentation besser zu verstehen, wenn man weiß, dass wir zwei Drittel unseres derzeitigen Bestandes an Rindern. Schweinen und Geflügel schlachten müssten, wenn die Tiere von unseren Anbauflä-chen ernährt werden sollten. Denn wir importieren Futtermittel für zwei Drittel unseres Tierbestandes und verschärfen damit den Hunger in der Welt. (Quelle: Food-Watch, München). Dabei legen wir Wert auf die Feststellung, dass wir zum christ-lichen Abendland gehören und die Nächstenliebe für uns ei-gentlich als Richtschnur unseres Handelns selbstverständlich ist. Hier klaffen Lippenbekenntnisse und christliches Handeln unserer Regierenden weit auseinander! Wir verbrennen nicht nur Getreide zur Energieerzeugung, sondern wir sorgen nun auch noch dafür, dass unsere kostbaren Ackerflächen auf Jahrzehnte hinaus der landwirtschaftlichen Produktion entzogen werden. Ich verweise hier auf die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes, der sich eindeutig gegen Freiflächenanlagen ausgesprochen hat (Quelle:TOP AGRAR vom 7. September 2009). Erfreulicherweise regt sich auch in einigen der betroffenen Gemeinden Widerstand gegen diesen unnötigen Flächenverbrauch. Es gab in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Bürgerentscheide, die solche Anlagen verhindert haben. Deshalb möchte ich diejenigen ermutigen, deren Blick noch nicht durch Geldgier um jeden Preis getrübt ist, von ihren demokratischen Mitteln Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gebrauch zu machen, um dieser Entwicklung einen Riegel vorzuschieben. (Dipl.-Ing. Hermann Bähr, Leiter der Infostelle Nordbayern des SFV, Heidenheim)“

Was hat nun diese Leserzuschrift bewirkt? Eine der Lokal-zeitungen hat die Leserzuschrift als Basis für ein Interview zum Thema Freiflächenanlagen verwendet. Das Ergebnis war ein Zeitungsartikel, der neben der gesamten von mir verfasste Argumentation auch ein Bild einer Freiflächenanlage und ein Bild von mir enthielt, das bei einem meiner Vorträge von der Redaktion aufgenommen worden war. Der Artikel wurde in alle Wochenzeitungen des Landkreises übernommen, die kosten-los allen Haushalten zugestellt werden. Damit wurde nicht nur

eine größere Breitenwirkung erzielt, sondern das Thema kam nun endlich auch in die öffentliche Diskussion.

Für das Gemeindegebiet Heidenheim selbst, dem Sitz der Infostelle, lagen zwei Anträge auf Freiflächenanlagen vor, über die der Gemeinderat zu entscheiden hatte. Auch hier hatte zuvor eine Planungsfirma kostenlos die Möglichkeiten für Frei-flächenanlagen aufgezeigt. Gespannt auf die Diskussion und die Entscheidung nahm ich an der Gemeinderatssitzung teil. Der 1. Bürgermeister, Herr Ewald Ziegler, leitete zu den vor-liegenden Anträgen auf Freiflächenanlagen sinngemäß ein: Es sei ja in jüngster Zeit in allen Zeitungen von dem heute als Zuhörer anwesenden Herrn Bähr, dem Leiter der Infostelle, ein Artikel zu diesem Thema erschienen. Dieser Artikel sei bei der Bürgermeisterversammlung des Landkreises behan-delt worden und habe zu erheblichen – auch kontroversen - Diskussionen geführt. Er selbst sei zu der Überzeugung gekommen, dass Freiflächenanlagen einen falschen Weg für die Energieerzeugung der Zukunft darstellten. Deshalb rate er vor Behandlung der vorliegenden Anträge, erst einmal darüber zu entscheiden, ob solche Anlagen überhaupt zugelassen werden sollten. Denn nach der Genehmigung einer einzigen Anlage könne man künftige Anträge schwerlich ablehnen. Bei der Diskussion spürte man, dass sich die Mehrzahl der Gemeinderäte meiner Argumentation anschließen würde. Angesichts der Vorgeschichte in Neustadt war es für mich enttäuschend, dass ausgerechnet der Vertreter der ÖdP dafür warb, Freiflächenanlagen nicht generell abzulehnen, sondern jeden Einzelfall zu prüfen und ggf. auch positiv zu entschei-den. InderAbstimmungwurdenFreiflächenanlagen inder Gemarkung der Marktgemeinde Heidenheim mit zwei Drittel Mehrheit abgelehnt. - Über diese Entscheidung habe ich mich sehr gefreut, denn sie könnte dazu führen, dass an-dere Kommunen die Thematik ebenso ausführlich behandeln und zu demselben Ergebnis kommen. – Die Leserzuschrift hat auch in einer Nachbargemeinde zum Aufkeimen einer Bürgerinitiative geführt, die möglicherweise eine bereits im Flächennutzungsplan enthaltene Freiflächenanlage per Bür-gerbegehren und Bürgerentscheid kippen will.

Was lässt sich nun aus dem Dargestellten folgern? Es lohnt sich nach meiner Überzeugung, die Argumente un-seres Vereins zu aktuellen Sachthemen per Leserzuschrift oder Zeitungsartikel in die öffentliche Diskussion zu bringen. Viele aktive Landwirte haben mir in persönlichen Gesprächen und Telefonaten für die klare Position des Vereins gedankt. Es hieß häufig: „Sie haben uns aus der Seele gesprochen!“ Daher möchte ich unsere Mitglieder und die Leser unseres Solarbriefes auffordern und vor allem ermutigen, diese Mittel künftig verstärkt einzusetzen. Auch damit wird ein kleiner Baustein geliefert für unser großes Bauwerk, nämlich das Ziel „100 Prozent Erneuerbare Energien“ für die Energieerzeugung unseres Landes. 1 Mittlerweile bis 2000 € pro Hektar!

2 Beitrag erschien vor der letzten Bundestagswahl

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36 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Solarstromvergütungen für 2010Degression der Einspeisevergütung nach § 20 (2a) EEG

Die Bundesnetzagentur war verpflichtet, gemäß § 20 (2a) Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 EEG für das Jahr 2010 zum 31. Oktober im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Grundlage dieser Bestimmung der Vergütungs-sätze war die Auswertung monatsscharfer Angaben zur installierten PV-Leistung in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009.

Gemäß § 20 Abs. 2a Satz 1 EEG sollten die De-gressionssätze für das Jahr 2010 um einen Prozent-punkt angehoben werden, wenn die Leistung der bei der Bundesnetzagentur im Betrachtungszeitraum registrierten Anlagen 1.500 Megawatt überschreiten würde.

Ergebnis

Die Summe der Leistung der bei der Bundesnetz-agentur vom 1. Januar bis zum 30. September 2009 nach § 16 Abs. 2 S. 2 EEG gemeldeten Anlagen betrug 1.470,829 Megawatt.

Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2008 gingen gemäß Angaben der Verteilnetzbetreiber 868,786 Megawatt in Betrieb.

Dies ergibt eine Gesamtsumme der zu berück-sichtigenden Leistung vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 von 2.339,615 Megawatt (also deutlich höher als 1.500 Megawatt).

Somit wurde die Degression der Vergütungssätze um einen Prozentpunkt angehoben. (SJ)

Degression und Solarstrom-Vergütungssätze 2010

AnlageVergütungsdegression

von 2009 auf 2010 Vergütungshöhe in Ct/kWhFreiflächenanlagen um 11 % 28,43

Anlagen bis einschl. 30 kWp um 9 % 39,14Anlagen bis einschl. 100 kWp um 9 % 37,23Anlagen bis einschl. 1 MWp um 11 % 35,23

Anlagen größer 1 MWp um 11 % 29,37Eigenverbrauchsvergütung um 9 % 22,76

QuelleBundesnetzagenturhttp://www.bundesnetz-agentur.de => Sachgebiete => Elektrizität/Gas => Er-neuerbare-Energien-Gesetz => Vergütungssätze Photo-voltaikanlagen oder unter http://www.bundesnetz-agentur.de/media/archi-ve/17479.pdfDort findet man auch Ex-celtabellen zur Auswertung der installierten Leistung im Betrachtungszeitraum.

Eigenverbrauch von Solarstrom im Jahr 2010Welche Wirkung hat die Degression der Vergütungssätze?

Artikel„Förderung des Eigenver-brauchs von Solarstrom“ unter http://www.sfv.de/arti-kel/2008/foerderung_des_eigenverbrauchs_von_so-larstrom.htmWenn Sie eine Veranstal-tung zu diesem Thema or-ganisieren wollen, so bieten wir gern einen Referenten an.

In den letzten Monaten erreichten uns zahlreiche Anfragen, in denen nähere Informationen zu dem ge-setzlich geförderten Eigenverbrauch von Solarstrom gewünscht wurden. Aber auch Rückmeldungen von Installateuren zeigten auf, dass viele Anlagenbetrei-ber den Solarstrom im Haus gern selbst verbrauchen. Eine genaue Statistik, wieviel Prozent der Neuanla-gen 2009 einen Solarstrom-Eigenbedarf vorsahen, kann leider nicht aufgestellt werden. Zumindest ist jedoch zu vermuten, dass das Interesse am Eigen-verbrauch von Solarstrom im nächsten Jahr auch weiterhin anhalten wird.

Finanzieller Vorteil

Für Anlagen, die in diesem Jahr in Betrieb gingen, wurde für den eigenverbrauchten Strom laut § 33 (2) EEG eine Vergütung von 25,01 Ct/kWh festge-setzt. Dieser Vergütungssatz führt dazu, dass es bereits bei einem Netto-Strombezugspreis von über 18 Ct/kWh überlegenswert ist, den Strom selbst zu verbrauchen. Grund: Die Summe aus vermiedenen Strombezugskosten (z.B. 18,5 Ct/kWh) und Eigenver-brauch-Vergütung (25,01 Ct/kWh) liegt bereits über der herkömmlichen Vergütung für Volleinspeisung (43,01 Ct/kWh).

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37Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Betreiber von Solaranlagen, die im nächsten Jahr angeschlossen werden, könnten nun zunächst ver-muten, dass die Degression der Einspeisevergütung sich ebenso nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit des Solarstrom-Eigenverbrauch ausüben würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Zwar sinkt die Vergütung für netzeingespeisten und eigenverbrauchten Solarstrom um dramatische 9 Prozent, doch zeigt sich, dass diese Degression für die Beurteilung der Wirtschaft-lichkeit der Solarstrom-Eigennutzungs einen leichten positiven Effekt hat. Für Anlagen, die nächstes Jahr in Betrieb gesetzt werden, kann nun bereits bei einem Strombezugspreis von 16,38 Ct/kWh netto (Rechnung: 39,14 Ct/kWh - 22,76 Ct/kWh = 16,38 Ct/kWh) die Eigenbedarfsdeckung durch Solarstrom wirtschaftlich sinnvoll sein.

Wohl die meisten Stromverbraucher werden auf ihrer Abrechnung bereits einen Strombezugspreis von 16,38 Ct/kWh (19,49 Ct/kWh brutto) finden und dieser Preis wird sicher weiter steigen. Da alle Solarstrom-Vergütungen im Jahr der Inbetriebnahme festgelegt werden und für 20 Jahre zzgl. der x Monate des Inbetriebnahmejahres gelten, lohnt es sich län-gerfristig immer mehr, den auf dem Dach erzeugten

Solarstrom selbst zu verbrauchen oder sogar im Haus zu speichern. Ebenso können Sie ihn an Nachbarn oder Mieter, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage befinden, verkaufen. Oder wie wäre es, eine Solarstrom-Tankstelle einzurichten? (SJ)

§ 21 (1) eeG„Vergütungsbeginn und -dauer“

§ 21 (1) Die Vergütungen sind ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem der Generator erstmals Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Abs. 1 oder Abs. 2 eingespeist hat oder der Strom erstmals nach § 33 Abs. 2 verbraucht worden ist.

§ 21 (2) Die Vergütungen sind jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen. (...)

§ 33 (2) eeG„förderung des eigenverbrauchs“

§ 33 (2) „Die Vergütungen verringern sich für Strom aus Anlagen nach Absatz 1 Nr. 1 bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 Kilowatt auf 25,01 Cent pro Kilowattstunde, soweit die Anlagenbetreiberin, der Anlagentreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.“

Neue Regelungen in EnEV 2009 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Am 01.10.2009 trat die neue Energieeinsparverord-nung (EnEV) in Kraft. Sie ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Bau-herren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und teilweise auch für Betriebsgebäude.

In der neuen EnEV ist nun erstmals geregelt, dass Strom aus erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage, bei der Berechnung der Energieeffizienz eines Gebäudes berücksichtigt werden kann.

In § 5 EnEV heißt es dazu: „Wird in zu errichtenden Gebäuden Strom aus erneuerbaren Energien einge-setzt, darf der Strom in den Berechnungen (...) von dem Endenergiebedarf abgezogen werden.“

Bedingung hierfür ist allerdings, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt werden muss. Nur die überschüssige Energiemenge darf in ein öffentliches Netz einge-

speist werden. Da der Eigenverbrauch von Solar-strom seit dem EEG 2009 gefördert wird, könnte die neue Regelung der EnEV für viele Bauherren interessant sein.

Jede selbstverbrauchte Kilowattstunde wird im Jahr 2010 mit 22,76 Cent vergütet.(SJ)

Solarhaus im Osterzgebirge auf 800m Höhe Foto: Dietrich Papsch

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38 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Anschlussverzögerung der Netzbetreiber nicht hinnehmen

Als Inhaber eines örtlichen Quasimonopols sind Netzbetreiber in besonderer Weise gegenüber ihren „Zwangskunden“ kartellrechtlich verpflichtet, staatliche Schutzvorschriften sorgfältig zu beachten. Aus der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 1 EEG 2009 zum unverzüglichen Anschluss von Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien ergibt sich ihre Verpflichtung, die betriebsinternen Abläufe und personelle Ausstattung so zu organisieren, dass eine zügige Bearbeitung von Netzanschlussbegehren zu bewältigen ist. Dies gilt in besonderem Maße gegen-über kleineren Anlagen, wenn diese in unkritischen Netzbereichen angeschlossen werden sollen. Der Hinweis auf Arbeitsüberlastung befreit die Netzbe-treiber von dieser Verpflichtung nicht.

Hierzu empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Jochen Fischer (Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.) folgende Vorgehensweise:

Wichtig ist, dass der Anlagenbetreiber/-errichter die Fertigstellung der Anlage so früh wie möglich unter Angabe eines konkreten Datums ankündigt, damit zwischen der Anmeldung und der Fertigstellung eine möglichst lange Frist liegt.

Bei der Anmeldung einer Anlage zum Netzan-schluss könnte der Anlagenbetreiber/-errichter etwa folgenden Passus aufnehmen:

"Es wird auf der Grundlage der gesetzlichen Rege-lung in § 5 Abs. 1 EEG um unverzügliche Bearbeitung gebeten. Da es sich um eine Anlage mit nur.... kWp (Hausanschluss) handelt und es in dem betroffenen Netzbereich keine Engpässe gibt, gehen wir davon aus, dass eine Freigabe des Anschlusses bis zum angegebenen Anschlussdatum erfolgen kann. Ande-

renfalls bitten wir um Mitteilung bis zum ..... "

Anmerkung des SFV: Als angemessen könnte hier z.B. eine Frist von 2 Wochen angesehen werden. In dieser Zeit ist es bei entsprechender personeller Besetzung und fachlicher Qualifikation ohne Weite-res möglich, die Netzeignung für Hausanschlüsse im betroffenen Netzbereich mitzuteilen. In kompli-zierter gelagerten Fällen kann möglicherweise ein technischer Sachverständiger eine Einschätzung abgeben. Bei der Erstanmeldung von Anlagen größer 30 kW ist zudem empfehlenswert, folgenden Satz hinzuzufügen:

"Sollte der Netzanschluss aus technischer Sicht nicht am bestehenden Grundstücksanschlusspunkt erfolgen können, so bitten wir vorsorglich um Offen-legung der Netzdaten nach § 5 (5) EEG."

Bestätigt der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht bis zum Ablauf der ihm gesetzten Frist, sollte dem Netzbetreiber auf Empfehlung von Ra. Dr. Fischer ein weiteres Schreiben (per Einschreiben) zugesendet werden. Darin sollte eine kurze Frist gesetzt und die Geltendmachung etwaiger Verzöge-rungsschäden angekündigt werden.

Sollte der Netzbetreiber auch hierauf nicht reagie-ren, hilft nur die Möglichkeit, ein „Rechtsschutzver-fahren“ anzustrengen. Hier kommt - je nach Einzelfall - ein zivilgerichtliches Verfahren oder ggf. auch ein Eilrechtsschutz-Verfahren in Frage.

Jedenfalls sind die Grundlagen dafür geschaffen, in nachträglichen Rechtsverfahren den Netzbetreiber für den durch die Verzögerung entstandenen Schaden ersatzpflichtig zu machen. (vF, SJ)

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Jochen FischerKanzlei Gaßner, Groth, Sie-derer & Coll. Energ ieForum Ber l in , Stralauer Platz 34, 10243 BerlinTel. 030-7261026-0Fax. [email protected]

Inbetriebnahme der Solarstromanlage zum Jahreswechsel

Uns erreichen zahlreiche Hilferufe von Investoren, die den Netzanschluss ihrer Solaranlage zum Jah-reswechsel in Gefahr sehen. Viele der in diesem Jahr geplanten und fertig errichteten Solaranlagen werden erst 2010 ans Netz gehen können und dadurch 9 Prozent der Einspeisevergütung verlieren. Die Ent-wicklung ist alarmierend und in fast allen Regionen Deutschlands zu beobachten.

Wer hier die Schuld trägt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Problemstellungen sind viel-schichtig.

Netzbetreiber argumentieren, dass jede Anfrage auf Netzanschluss sorgfältig geprüft werden muss,

um Überlastungen des Netzes zu vermeiden. Dies erfordere nun einmal bei der Vielzahl der Anfragen entsprechend Zeit. Zudem gibt es auch Situationen, wo Netze teilweise verstärkt werden müssen, so dass der Anschluss der Anlage vielerorts aus Witterungs-gründen in diesem Jahr schwer sicherzustellen ist.

Eine weitere Problemstellung, die den Netzan-schluss der Anlage zum Jahreswechsel aus tech-nischer Sicht verhindern kann, ist der derzeitige Wechselrichter-Engpass. Installateure melden, dass sie erst im Frühjahr nächsten Jahres die Nachfrage nach Wechselrichtern wieder bedienen können.

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39Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Sicher ist, dass viele Anlagenbetreiber in finanzielle Be-drängnis kommen können. Ohne Netzanschluss können sie keinen Solarstrom einspeisen, ohne Wechselrichter den Netzanschluss am Anschlusspunkt nicht sicherstellen.

Die Einspeisevergütung 2009 und somit die Refinanzierung ihrer Anlage - so fürchten sie - könnte in Gefahr sein. Sollten die Anlagen erst 2010 in Betrieb gehen, so verringert sich die Einspeisevergütung empfindlich. Anstatt 43,01 werden nur noch 39,14 Cent/kWh gezahlt - das sind 9 Prozent weniger!

Hier könnte man jedoch möglicherweise gegensteuern und durch eine provisorische Inbetriebnahme der Anlage die Einspeisevergütung 2009 doch noch retten.

Denn nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 geht man immer dann von einer Inbetriebnahme aus, wenn eine „erstmalige Inbe-triebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft" erfolgt ist. In der Gesetzesbegründung findet sich zudem folgender wichtiger Hinweis zum Inbetrieb-nahmezeitpunkt: "Maßgeblich ist daher der Zeitpunkt, an dem erstmalig Strom zur Einspeisung in das Netz aufgrund der technischen Bereitschaft des Generators tatsächlich zur Abnahme angeboten wird. Eine Mitwirkung des Netzbetrei-bers ist nicht erforderlich, um willkürliche Verzögerungen ausschließen zu können.“

Die Clearingstelle EEG informiert auf ihrer Internetseite unter http://clearingstelle-eeg.de/node/765 zwar, dass noch nicht abschließend geklärt sei, was unter „erstmalige In-betriebsetzung“ im Sinne des EEG 2009 zu verstehen sei, allerdings weisen einige Netzbetreiber, wie z.B. E.ON Bayern AG und N-ergie, Installateure bereits in offiziellen Schreiben auf Möglichkeiten der Inbetriebsetzung ohne Netzanschluss hin. Demnach könnten Anlagenbetreiber die Inbetriebset-zung der Anlage noch vor dem Jahreswechsel durch einen konzessionierten Elektroinstallateur auf den Weg bringen. Dabei ist aus unserer Sicht folgendes zu beachten: Da jedes einzelne Solarmodul nach dem Gesetzeswortlaut eine Anlage darstellt, müssen alle Module der Anlage technisch betriebs-bereit sein und - wenn auch nur für kurze Zeit - Strom erzeugt haben. Die Inbetriebsetzung der Solarmodule kann jeweils einzeln oder in ihrer Gesamtheit erfolgen. Sollte noch kein Wechselrichter vorliegen, ist auch eine Inbetriebsetzung im Gleichstrombereich denkbar. Im EEG ist im Zusammenhang mit der Inbetriebsetzung der Anlage nicht erwähnt, dass sie im Wechselstrombereich erfolgen muss.

E.ON Bayern schreibt hierzu: "Die technische Betriebs-bereitschaft der Anlage liegt dann vor, wenn diese am Anla-genstandort so montiert ist, dass sie nach Herstellung des Netzanschlusses, der Messeinrichtung sowie ggf. der Wech-selrichter ohne weitere Maßnahmen einspeisen kann."

Wir empfehlen, die kurzzeitige Inbetriebsetzung der So-larmodule im Beisein von Zeugen zu protokollieren. Nur so kann man bei einem späteren Netzanschluss sicher nachweisen, dass die Einspeisevergütung des Jahres 2009 zu zahlen ist.

Sollte diese Art der Inbetriebsetzung einer späteren rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, so haben An-lagenbetreiber zumindest keine Chance ausgelassen, die Einspeisevergütung 2009 zu erhalten. (SJ)

Auszüge aus offiziellen Schreiben der Netz-betreiber E.ON Bayern und N-ergie

(Die vollständigen Schreiben finden Sie auf unserer Homepage unter www.sfv.de/artikel/vorgehensweise_zur_inbetriebnahme_von_pv-anlagen_zum_jahresende.htm)

E.ON Bayern: Vorgehensweise zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen zum JahresendeOffizielles Schreiben vom 11. November 2009

„Sehr geehrte Damen und Herren,

(...) 1. Sicherstellung des Inbetriebnahmejahres 2009

Sofern mit einer Anlage Netzausbaumaßnahmen einhergehen und dies im laufenden Kalenderjahr nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden können, kann unter bestimmten Vorausset-zungen das Inbetriebnahmejahr 2009 dennoch gewährt werden. Im Sinne des Gesetzes ist die Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft.Nach dem Wortlaut des Gesetzes sowie nach der Gesetzesbe-gründung ist eine erstmalige Inbetriebnahme rechtlich auch ohne Netzanschluss möglich, sofern die technische Betriebsbereit-schaft der Anlage hergestellt und danach eine Inbetriebsetzung d.h. die tatsächliche Stromerzeugung durch den Generator, erfolgt ist.Bitte beachten Sie, dass der Generator bei PV-Anlagen das Modul ist. Zur Sicherstellung des Inbetriebnahmejahres müssen alle Module der Anlage technisch betriebsbereit und - wenn auch nur für kurze Zeit - Strom erzeugt haben. (...)

N-ergie: Installateur-Rundschreiben Offizielles Schreiben vom 2. November 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der außerordentlich hohen Nachfrage nach Anschluss von EEG-Anlagen kann die Bearbeitung eines Einzelfalles derzeit u. U. mehrere Wochen in Anspruch nehmen. (...) Die Einspeisewilligen werden hierauf nach Eingang der Anfrage bei uns durch einen Zwischenbescheid hingewiesen.(...) Nach EEG § 3 Ziffer 5 ist festgelegt: „Inbetriebnahme“ ist die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft, unabhängig davon, ob der Generator der Anlage mit Erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde.“ Nach dieser Definition und der Gesetzesbegründung ist eine erstmali-ge Inbetriebnahme zumindest rechtlich auch ohne Netzanschluss möglich, wenn die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt und danach die Inbetriebnahme, d.h. die tatsächliche Stromerzeugung durch den Generator erfolgt ist.Bei PV-Anlagen sind die Module der Generator. Somit müssen zumindest diese betriebsbereit und in Betrieb genommen sein. Wozu der Strom verwendet wird, ist nach dem EEG nicht be-stimmt. Es könnte also zum Beispiel auch eine Batterie geladen werden. (...)Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle vergütungsrelevanten Tatsachen vom Anlagenbetreiber (z. B. durch Angabe auf dem Inbetriebsetzungsprotokoll) dem Netzbetreiber nachprüfbar nachgewiesen werden müssen. (...)

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40 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

RWE-Vorbehaltsklausel zurückgenommenRWE bestätigte endlich Rücknahme der Vorbehaltsklausel bei Auszahlung der Einspeisevergütung

Wenn Anlagenbetreiber die Vergütung für So-larstrom vom Netzbetreiber unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung ausgezahlt bekommen, so entsteht in jedem Fall Verunsicherung. Nur eine uneingeschränkte Vergütungszahlung kann die Wirtschaftlichkeit und Finanzierung der Solaranlage sicherstellen.

Nun erhielten Anlagenbetreiber im Einzugsbereich von RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH und RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH in ihren „Gutschriftanzeigen“ seit September 2007 folgenden Satz:

„Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)“

Diese gezielte Verunsicherung von Anlagenbetrei-bern - und dies ohne jeden erkennbaren Anlass oder Grund - durfte nicht unwidersprochen bleiben.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als ein durch den Deutschen Bundestag ordnungsgemäß verabschiedetes Gesetz war damals (wie auch heute) auf deutscher oder europäischer Ebene nicht rechtsstrittig. Aus diesem Grund wandten wir uns an die RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH und baten um Stellungnahme und Berichtigung.

Ende Februar 2008 erhielten wir eine erste Antwort. In einem offiziellen Schreiben legte man dar, dass RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH natürlich den Anforderungen nach dem EEG vollständig nachkom-men wolle. Der Vorbehalt jedoch müsste sein und erfolge - so RWE - lediglich aus „Vorsichtsgründen“. Denn in juristischen Fachkreisen - so schrieb man - würde immer noch diskutiert, ob die EEG-Förderung als Steuer zu erheben sei. Ein Rechtsverfahren zum EEG kannte man zwar auch nicht, doch wollte man lieber „auf Nummer sicher“ gehen. Alles zum Schutz der Verbraucher - versteht sich.

In diesem offiziellen Antwortschreiben kündigte RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH zudem folgen-des an:

„Im Zuge der erneuten Novellierung des EEG werden wir wie immer prüfen, welche Änderungen sich ergeben werden und damit letztlich ob der hier problematisierte Vorbehalt in unseren Schreiben noch erforderlich ist.“

Diesen Satz nahmen wir zum Anlass, auch in diesem Jahr noch einmal die Rücknahme der Vor-behaltsklausel anzumahnen.

Hierauf erhielten wir folgende erfreuliche Antwort:

RWE-Schreiben vom 17.08.09 Auszug:

„Wie bereits mit unserem Schreiben vom 22. Februar 2008 an Ihren Bundesverband mitge-teilt, haben wir die Novellierung des EEG zum 01.01.2009 zum Anlass genommen, das weitere Erfordernis des Vorbehalts zu prüfen. Als Ergeb-nis dieser Prüfung haben wir entschieden, den Vorbehalt nicht mehr zu formulieren, so dass seit einigen Monaten unsere Gutschriftanzeigen ohne die von Ihnen angesprochene Vorbehalts-formulierung auskommen. (...) Sollten jedoch abweichend von dem beschriebenen Vorgehen aktuelle Gutschriftsanzeigen doch noch den Vor-behaltstext enthalten, möchten wir Sie bitten, uns diese zur Kenntnis zu geben, um dem Vorgang nachgehen zu können. (...)“

Nun endlich will also auch RWE Verteilnetz GmbH und RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH die Solarstromvergütung ohne „Wenn und Aber“ aus-zahlen. Viele Anlagenbetreiber werden aufatmen.

Trotzdem erlaubten wir uns die nachträgliche Fra-ge, ob der bereits ausgesprochene Vorbehalt für die älteren Gutschriftanzeigen noch immer gelten würde oder RWE möglicherweise beabsichtige, die bisheri-gen Empfänger über die Rücknahme des Vorbehalts zu informieren. Auf diese Nachfrage erhielten wir bis heute leider noch keine Antwort.

Zumindest - und dies sollte jeder Anlagenbetrei-ber wissen - gilt nach § 195 ff BGB eine 3-jährige Verjährungsfrist. Sollte innerhalb dieser Frist keine Rückforderung der ausgezahlten Einspeisevergütung erhoben werden, erlischt der Vorbehalt und somit auch der in § 812 BGB formulierte „Herausgabean-spruch“ der gezahlten Vergütung.

Wenn Anlagenbetreiber diese 3-Jahres-Verjäh-rungsfrist immer noch als unzumutbar betrachten, so empfehlen wir, sich nochmals persönlich an RWE zu wenden und offiziell eine Rücknahme des Vorbe-haltes zu fordern. Sollte hier kein Entgegenkommen erkennbar sein, hilft dann leider nur noch eine Fest-stellungsklage, in der geklärt werden kann, ob der Vorbehalt im Einzelfall weiterhin gerechtfertigt ist.

An Rückmeldungen von Anlagenbetreibern sind wir weiterhin sehr interessiert. (SJ)

Weitere InfosSchriftverkehr zwischen RWE Verteilnetz GmbH und SFV unter www.sfv.de/artikel/2008/RWE-Droh.htm oder im Solarbrief 1/08 Seite 43

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41Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Aktuelle Rechtsprechungen bei PV-AnlagenAuch ein Gewächshaus ist ein Gebäude im Sinne des EEG

Solarstromanlagen, die auf oder an Gebäuden und Lärmschutzwänden installiert werden, erhalten nach § 33 (1) EEG eine höhere Vergütung als Anlagen, die sich auf Freiflächen befinden. Der Unterschied in der Vergütungshöhe soll einen Anreiz gegen einen weite-ren Flächenverbrauch bieten. Damit sollen möglichst nur solche Flächen für Solaranlagen genutzt werden, die ohnehin überdacht sind oder überdacht werden.

Im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. September 2009 (AZ 3 U 3/09) wurde nun fest-gestellt, dass ein Gewächshaus auch als bauliche Anlage im Sinne des EEG eingestuft werden soll. Eine Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindli-cher Pflanzen - so das Gericht - stelle auch dann ein Gebäude dar, wenn ihr Dach erst durch die Photo-voltaikanlage gebildet wurde. Somit sei die höhere Solarstrom-Vergütung für Gebäude zu gewähren.

Das Gericht ließ allerdings die Revision zum Bun-desgerichtshof zu.

Netzbetreiber haftet bei unrichtiger Mitteilung des günstigsten Netzverknüpfungspunktes

Im Urteil des Schleswig-Holsteinisches Oberlan-desgerichts vom 3.7.2009 (AZ 14 U 96/08) wurde festgestellt, dass der Netzbetreiber zwar ohne kon-krete Anfrage des Einspeisewilligen nicht verpflichtet sei, dem Anlagenbetreiber den günstigsten Verknüp-fungspunkt mitzuteilen.

Würde der Netzbetreiber allerdings darum gebeten und benenne dann nicht den richtigen Verknüpfungs-punkt, könne darin ein Beratungsverschulden und

damit eine Pflichtverletzung i.S.d § 280 Abs. 1 BGB (Schadensersatz) vorliegen. Im vorliegenden Fall scheitere ein solcher Schadensersatzanspruch leider am Mangel eindeutiger Beweise.

KeineGewerbeabfallentsorgungspflichtbeimBetrieb einer PV-Anlage

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße ver-neinte am 5.3.2009 (AZ K 1029/08.NW) die Frage, ob der Betreiber einer aus steuerrechtlichen Gründen im Gewerberegister angemeldeten Photovoltaikanlage verpflichtet ist, Gebühren für die Gewerbeabfallent-sorgung zu zahlen.

Die Kammer ging davon aus, dass beim Betrieb einer Photovoltaikanlage kein betriebsspezifischer Beseitigungsabfall anfallen kann.

Zum einen würden keine zusätzlichen Büromate-rialien als Abfall aus dem Gewerbebetrieb anfallen. Auch der Einwand der Stadt, durch den Vogelkot auf den Kollektoren der Photovoltaikanlage würde ein erhöhter Reinigungsbedarf auftreten, konnte nicht überzeugen. Die Kammer entschied, dass durch Vogelkot kein „beseitigungspflichtiger Abfall innerhalb des Gewerbebetriebs“ zu erwarten sei. Der Solaran-lagenbetreiber habe nämlich überzeugend dargelegt, dass ein solcher Reinigungsbedarf - soweit er denn überhaupt bestünde - unproblematisch mit Wasser zu befriedigen sei. Der Einsatz von Reinigungsmitteln, deren Behältnisse oder Verpackungen später als Abfall zu beseitigen sein könnten, sei damit nicht erkennbar, so das Gericht.

Der gewerblich tätige Anlagenbetreiber muss somit keinen Mehrbetrag für die Abfallentsorgung entrichten. (SJ)

Quellen• Clearingstelle EEG:http://clearingstelle-eeg.de -> Urteile• Rundbrief zum Recht der Erneuerbaren Energien: http://ww.bme-law.de

beratung in rechtsfragen?Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. bietet Informationen zu allgemeinen Rechtsfragen des Erneuerbaren-Energien-

Rechts an. Unsere Erfahrung zeigt, dass es zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten in vielen Fällen bereits ausreichend sein kann, die gesetzlich festgelegten Rechte zu kennen. So können unsere Hinweise auf die Rechtslage helfen, in Verhandlungen mit dem Netzbetreiber die Rechtsposition des Anlagenbetreibers sicher darzustellen und Probleme auszuräumen.

Sollten Sie also Fragen zur Anwendung des EEG haben, so können Sie sich gern telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Wir können nur Hinweise zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen geben. Ebenso ist unserer Beratungsangebot ohne Gewähr.

Sollte mit unseren allgemeinen Informationen die Probleme nicht aus dem Weg geräumt werden können, so können wir Ihnen gern Fachanwälte für Energierecht nennen. Ebenso könnten Sie bei konkreten Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber die Hilfe der Clearingstelle EEG in Anspruch zu nehmen. Unter http://www.clearingstelle-eeg.de finden Sie neben der Kontakt-adresse auch die Ergebnisse vieler Empfehlungs-, Hinweis- und Votumsverfahren zur Anwendung des EEG und eine Vielzahl von Gerichtsurteilen.

Ihr SFV-Team

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42 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Was bedeutet „innerhalb von zwölf Kalendermonaten“ in § 19 (1) EEGKurzinformation zum Ergebnis des Hinweisverfahrens der Clearingstelle EEG

Paragraph 19 im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2009) ist für Solaranlagenbetreiber immer dann relevant, wenn es um die Bestimmung der Höhe der Staffelvergütung für mehrere Anlagen geht. Leider warfen die Formulierungen in diesem Paragraphen eine Reihe von Fragen auf. So hatte sich die Clea-ringstelle EEG bereits Anfang des Jahres dem Thema gewidmet, was unter den in § 19 (1) genannten Be-griffen „Grundstück“ und „in unmittelbarer räumlicher Nähe“ zu verstehen sei. Wir berichteten bereits im Solarbrief 2/09, Seite 48 darüber.

Im neuen Hinweisverfahren der Clearingstelle EEG diskutierte man über die Auslegung und Anwendung des Begriffs der Inbetriebsetzung „innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten“. Hier kam die Clearingstelle EEG zu folgendem Ergebnis:

Ergebnis des Hinweisverfahren 2009/13 - „Zwölf Kalendermonate“ gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 (Zusammenfassung)

„1. Bei der Fristbestimmung des § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 ist der Monat der Inbetriebsetzung der vorletzten Anlage unabhängig von deren taggenauer Inbetriebsetzung vollständig mitzuzählen.

2. Der letzte Generator ist nur dann „innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten“ in Betrieb gesetzt worden, wenn er spätestens mit Ab-lauf des elften auf die Inbetriebsetzung der vorletzten Anlage folgenden Kalendermonats in Betrieb gesetzt worden ist.

3. Dies führt – beispielsweise – bei einer am 10. November 2008 in Betrieb gesetzten vorletzten An-lage dazu, dass die Anlagen nur dann zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gel-ten, wenn der letzte Generator spätestens am 31. Oktober 2009 in Betrieb gesetzt worden ist. Bereits eine Inbetriebsetzung am 1. November 2009 führt nicht mehr zu einer Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe gem. § 19 EEG 2009.“

Der SFV begrüßt diesen Hinweis der Clearingstelle EEG. So können künftig weitere Unsicherheiten bei der Bestimmung der Staffelvergütung nach § 33 EEG vermieden werden. (SJ)

§ 19 eeG 2009„Vergütung für Strom aus mehreren anlagen“

§ 19 (1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsver-hältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn 1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räum-licher Nähe befinden, 2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen,3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und4. sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gesetzt worden sind.

Jahresabschlussrechnung Nach § 46 Nr. 3 EEG 2009 sind Anlagenbetreibe-

rinnen und -betreiber verpflichtet, dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Jahres die für die End-abrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Deshalb sollte vor allem zum Jahresende nicht vergessen werden, den Stromzäh-ler zur Einspeisung von Solarstrom abzulesen.

Besonders Anlagenbetreiber, die einen eigenen Zähler besitzen, sollten sich dieses Datum merken. Sie müssen selbst ablesen und selbst eine Jahres-endabrechnung stellen. Zur Rechnungstellung kann

ein interaktives Rechenprogramm des SFV genutzt werden. Es ist zu finden unter http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/vr-pv.php

Bei dieser Gelegenheit erinnert der SFV, daran, dass jeder PV-Betreiber eingeladen ist, seine Er-tragsdaten online in die Ertragsdatenbank des SFV einzutragen. Er kann seine Daten dann mit den Daten von zehntausenden anderer Anlagen vergleichen.

Die Ertragsdatenbank finden Sie auf der Startseite des SFV www.sfv.de ganz links unter dem Link „So-larstromerträge“. (PHJ)

QuelleHinweisverfahren der Clea-rinstelle EEG: 2009/13 - „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009vollständig unter: http://clearingstelle-eeg.de/HinwV/2009/13

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43Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Kostenlose Strahlungsdaten im Internet

Zur Planung photovoltaischer Anlagen sind genaue Kennt-nisse über die vorhandene und nutzbare Sonneneinstrahlung am vorgesehenen Standort sinnvoll. In der Bundesrepublik Deutschland ist die jährliche Globalstrahlung regional unter-schiedlich, je nach Region werden Werte von ca. 800 bis 1200 kWh/m² und Jahr erreicht.

Regionale und jahreszeitliche Unterschiede in der Solar-strahlung sind z.B. in „Strahlungskarten“ eingetragen. Der Deutsche Wetterdienst bietet aber auch einen kostenfreien Onlinedienst zu Klimadaten in Deutschland an. Die Zeitreihen der täglichen oder der monatlichen Klimadaten, wie Tempera-tur, Niederschläge, Summe der Sonnenscheindauer oder Mit-tel der Windstärke ausgewählter deutscher Stationen können heruntergeladen werden. Auch entsprechende Klimadaten für verschiedene Orte auf der ganzen Welt sind abrufbar.

Für Nordrhein-Westfalen bietet die Energieagentur NRW die Möglichkeit, mit Hilfe des als Download zur Verfügung gestell-ten Solaratlasses die solaren Rahmenbedingungen in dem Bundesland zu Planungszwecken noch genauer zu ermitteln: Die Solarstrahlung auf eine Fläche für verschiedene Him-melsrichtungen und Neigungswinkeln kann erfasst werden. Sehr einfach kann auch jeder Interessierte in NRW auf dieser Seite über eine interaktive Möglichkeit ermitteln, mit wieviel eingestrahlter Solarenergie auf seine Photovoltaikfläche bei verschiedenen Himmelsrichtungen und Neigungswinkeln grundsätzlich zu rechnen ist.

Noch einfacher ist es natürlich für einen zukünftigen Photo-voltaik-Anlagenbetreiber, wenn er für seine Planungen direkt eine Aussage zu möglichen Solarstromerträgen in seinem Gebiet erhält und nicht den Umweg über die Strahlungsdaten gehen muss. Genau dies bietet die Ertragsdatenbank des SFV an: Nach Postleitzahlen sortiert sind Monats-Stromerträge von bereits installierten Photovoltaikanlagen kostenfrei abrufbar.

Desweiteren wird Betreibern von PV-Anlagen die Möglich-keit gegeben, regelmäßig den Ertrag der eigenen PV-Anlage mit dem regionalen Durchschnitt zu vergleichen und so mög-liche Probleme oder Teilausfälle der PV-Anlage frühzeitig zu erkennen. Zur Zeit haben sich über 11.000 Anlagenbetreiber für diese kostenlose Möglichkeit der regelmäßigen Ertrags-

Emnid-Umfrage: Mehrheit der Deutschen wollen den Atomaustieg

In einer repäsentativen Meinungsumfrage zur Bundes-tagswahl sprechen sich mehr als 70 Prozent der deutschen Bevölkerung grundsätzlich für einen Atomausstieg aus. Mehr als die Hälfte der Befragen lehnten auch eine Verlängerung der Laufzeiten über das Jahr 2021 ab. Sogar die Wähler von FDP (54%) und der CDU/CSU (55%) wollen mehrheitlich den Ausstieg aus der Atomenergie. Bei der FDP wollen sogar 24 Prozent und bei der CDU 14 Prozent einen vorzeitgen Atomausstieg.

Im Rahmen dieser Umfrage wurde auch nach der Akzeptanz eines atomaren Endlagers in der unmittelbaren Umgebung des Wohnortes gefragt. Knapp 90 Prozent lehnten hoch-radioaktive Abfälle in ihrer Nachbarschaft ab. Diese Haltung ist bei den Wählern aller Parteien fast identisch.

Die Umfrage wurde von Emnid im Auftrag von campact am 17.08.2009 bis 19.08.2009 durchgeführt.

Eine entsprechende Umfrage, von Greenpeace initiiert, ergab ein ähnliches Meinungsbild.

Deutlich wird, dass die Wähler beim Thema Atomausstieg nicht der politischer Linie der Bundesregierung folgen. Nach Presseberichten ist sogar Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) für ein Festhalten am Atomausstieg, im Ge-gensatz zu seinen Parteikollegen. Bleibt er bei seiner Haltung, werden innerparteiliche Auseinandersetzungen vorprogram-miert sein. (PHJ)

Quelle: http://www.campact.de/atom2/tour09/presse#emnidhttp://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=wu&dig=2009%2F11%2F27%2Fa0180&cHash=3b678f4cd7http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/atomkraft/Em-nid_LZV_detail_0909.pdf

datenerfassung registrieren lassen. Neuanmeldungen sind stets willkommen! (PHJ)

Quelle: • Online Zugriff für kostenlose Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes: http://www.dwd.de -> Klima+Umwelt -> Klimadaten• Solaratlas NRW: http://www.ea-nrw.de/_infopool/page.asp?InfoID=374

Nachrichten

Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Für Anlagen, die ab 01.01.2009 an das öffentliche Netz angeschlossen wurden, besteht die Solarstrom-Vergütungs-pflicht des Netzbetreibers nur dann, wenn gemäß § 16 (1) EEG 2009 eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erfolgte. Hier müssen Standort und Leistung der Anlage mitgeteilt werden.

Sollten Anlagenbetreiber die Anmeldung aus Unkenntnis versäumt haben, so empfielt es sich, dies baldmöglichst nachzuholen. Installateure sollten ihre Kunden auf diese Pflicht hinweisen.

Das Formular zur Anmeldung mit den dazugehörigen Erläuterungen können Sie auf der Internetseite der Bun-desnetzagentur unter „http://www.bundesnetzagentur.de => Sachgebiete => Elektrizität/Gas => Anzeigen/Mitteilungen => Meldung Photovoltaikanlagen“ abrufen. (SJ)

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44 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Unser persönlicher FeldversuchDas Vorhaben

Es war Sommer 1994 als wir (die Familie Hufnagel) uns entschlossen, ein Haus zu bauen. Da ich als ak-tives SFV-Mitglied schon damals von der Notwendig-keit des Energiesparens und einer Wende hin zu einer Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien überzeugt war, sollte die neue Behausung möglichst wenig Energie verbrauchen. Von einem Plusenergiehaus hatte damals allerdings noch keiner gesprochen. Nach der Besichtigung vieler Ausstellungshäuser war klar: Holz ist unser Werkstoff für unser Haus, in dem wir wohnen wollen.

Die Planungs- und Genehmigungsphase

Damals diskutierte jeder Häuslebauer in meinem Bekanntenkreis die neue bayerische Bauordnung. Diese schrieb einen k-Wert für Gebäudehüllen vor, der letztlich aufgrund der besseren Isolierung unsere Gedanken vom massiven Holzhaus weg zu einem Haus in Holzständer - Bauweise lenkte. Das Dach wurde mit Holzfaserplatten gedämmt, die stehenden Wände wurden mit Isofloc ausgefüllt.

Da es rund um unser Dorf genügend Wald gibt, haben wir vorgesehen, dass ein Holz-Grundofen die Grundlast der Heizung tragen soll. Das Wohnen um den Ofen herum wurde in das Wohnkonzept integriert. Der Ofensetzer trug damals viele gute Ideen zum vernünftigen Heizen bei:

• aufgrund der geringen Masse in den Wänden als Ausgleich schwere Baumaterialien, z.B. in den Böden

• Ein Grundofen ist ein langsames Heizsystem, das kann nur mit einem schnellen Heizsystem ergänzt werden; somit keine Fußboden- oder Wandheizung, nur Heizkörper.

Für die Übergangszeit und die Spitzenlast im Win-ter (wenn wir mal nicht zu Hause sind) musste also noch eine Wärmequelle her. Rechnerisch haben wir eine Grundleistung von 3 - 4 kW ermittelt. Da diese möglichst effektiv erstellt werden sollte, haben wir ein Kleinst-BHKW installiert: Einen kleinen Einzylinder auf Heizöl, der wärmegeführt1 arbeitet. Der entste-hende Strom wurde in erster Linie selbst genutzt, der im Überschuss produzierte Strom ins Netz einge-speist. Um den Strom optimal zu nutzen, ließen wir z.B. die Waschmaschine immer dann laufen, wenn das BHKW in Betrieb war (somit ein „Intelligenter“ Verbraucher). Eine spätere Umrüstung auf Rapsöl wurde nicht mehr durchgeführt, da es schon genug Probleme mit dem Verbrennen von Heizöl in einem Kleinst-Dieselmotor gab.

1 Das BHKW springt nur dann an, wenn im Haus ein Wärmebedarf besteht, der nicht über den Grundofen gedeckt wird. Es erzeugt dann neben der Wärme auch Strom.

Zum AutorHerwig Hufnagel ist seit 1994 Mitglied des SFV und engagiert sich im Vorsitz der Infostelle Nordbayern. Er ist staatl. geprüfter Techniker und im Wasserwirtschaft-samt tätig.

Anmerkung des SFV: Die von Herwig Hufnagel beschriebene Teillösung der Heizungsfrage mit Rest-holz aus dem Wald sehen wir als vorübergehende Lösung an. Für massenhafte Nachahmung ist sie mengenmäßig nicht geeignet. Die langfristige Zielsetzung des SFV sieht Biomasse nur noch für stoffliche Nutzung vor - wie sie Herwig Hufnagel bereits jetzt schon - seiner Zeit voraus - durch die Verwendung von Holz statt Beton beim Hausbau vorbildlich umgesetzt hat. Fehlende Heizwärme soll - soweit die Wärmedämmung nicht ausreicht - nach Vorstellung des SFV später durch Wärmepumpen, vorzugs-weise mit Strom aus Windenergie, erzeugt werden. Damit dies bald möglich wird, drängt der SFV auf beschleunigten Ausbau der Windenergie.

Haus im Rohbau Fertiggestelltes HausFotos: Herwig Hufnagel

Praktische Erfahrungen

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45Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Der Weg weg vom Öl

Aus dem ersten „freien Geld“ hatten wir zwischen-zeitlich im Jahr 2001 eine Photovoltaikanlage (PV) mit 2040 Wp in Betrieb genommen. Nachdem keine „Referenzanlagen“ in unserer Nähe existierten und wir keine reine Südlage hatten, waren wir uns auch gar nicht sicher, was die Anlage bringt. Die Händler meldeten bei einer Süd-West Ausrichtung mit 42° Dachneigung Bedenken an, umso erfreuter sind wir, dass in den ersten sieben Jahren ein jährlicher Schnitt von ca. 980 kWh/kWp erreicht wurde.

Im Laufe der Zeit haben wir uns zusammen mit dem Lieferanten des BHKW durch viele Betriebsprobleme durchgebissen. Ölwechsel und kleinere Reparaturen wurden von uns selbst durchgeführt, nach tausenden von Betriebsstunden haben wir auch einen neuen Motor installiert. Als dieser dann auch ausfiel, konnten wir ihn leider nicht mehr austauschen, da der Herstel-ler die kleine Serie aufgegeben hatte. Im April 2004 wurde die Maschine ausgebaut. Schade, wir hatten uns an das brummige Ding im Keller gewöhnt.

Nach allen Überlegungen über Wirkungsgrad und Effektivität stand fest: es ist besser, ganz weg vom Öl zu kommen.

Folgerichtig haben wir dann nach dem Ausbau des Heizöl-BHKW im April 2004 komplett auf Sonne umgesattelt. Zur PV gesellte sich eine 16m² Warm-wasser-Kollektoranlage. Durch Nutzung des schon vorhandenen Wärmetauschers des ausgebauten BHKW kann die Anlage sowohl warmes Brauchwas-ser erzeugen als auch die Heizung bedienen. Trotz Aufstockung des Wasservorrats (Pufferspeicher) reichte aber die gespeicherte Wärme im Winter nicht ganz, zumal auch unsere Kinder größer wurden, in ihren Zimmern spielten und diese somit nicht mehr nur auf Nachtabsenktemperatur beheizt werden konnten.

So wurde dann im November 2006 eine kleine Wärmepumpe mit max. 1,8 kWel Leistungsaufnahme installiert. Da der Garten sowieso noch nicht fertig hergerichtet war, störte das Vergraben der 150 m Erdwärmekollektorleitung wenig. Inzwischen ist schon wieder alles grün im Garten.

Der Einbau der Wärmepumpe treibt natürlich den Stromverbrauch in die Höhe. Wir versuchen allerdings z.B. durch Energiesparlampen, sparsam mit Strom umzugehen. Auch der Bezug von grünen Strom ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Weitere Maßnahmen: 1. Intelligente Verbraucher

Für das Einrichten und die Organisation im Haus-halt ist meist die Frau zuständig. Deshalb haben wir bereits beim Kauf von Haushaltsgeräten immer auf den Energieverbrauch geachtet. Außerdem werden alle Verbraucher bei Nichtnutzung komplett vom Netz genommen (Ausstecken oder Steckerleiste mit Schalter). Der Energieverbrauch ist möglichst in Zei-

ten gelegt, in denen im Haus Energie produziert wird; damals durch das BHKW, heute durch die PV-Anlage und den Warmwasser-Kollektor. Energiesparlampen, Zwangsentlüftung statt ständig offenstehendes Fens-ter sind eine Selbstverständlichkeit geworden.

2. Regenwasser

Die Nutzung von Regenwasser wurde auch be-reits beim Bau mit integriert. Eine Pumpe fördert das Wasser der Zisterne zu den Entnahmestellen im Hauswirtschaftsraum, zur Waschmaschine und zu den Toiletten. Ein zusätzlicher Wärmetauscher im Boilerkreislauf bereitet das Regenwasser auf, so kann warmes Regenwasser zum Putzen und für die Waschmaschine verwendet werden.

2. Wintergarten

Der Glasanbau als Teil der Wohnzimmer-Außen-wand wurde mit speziellem Lichtfallen-Glas errichtet (dieses ist heute Standard). Die Wärmestrahlung kann ins Gebäude rein, aber nicht mehr hinaus. Der schwere Bodenbelag (Porphyr) nimmt tagsüber viel Sonnenwärme auf, die nachts wieder an die Raumluft abgegeben wird.

3. Die Mobilität

Auch auf diesem Gebiet sind wir nicht untätig geblieben. So haben wir unser ben-zinbetriebenes Klein-fahrzeug verkauft und im September 1999 ein Twike – Elektromobil erstanden, es sollte schließlich das spar-samste Serienfahrzeug sein. Das twike habe ich gerne gefahren, war stolz darauf, et-was Innovatives und Zukunftsweisendes vo-ranbringen zu können. Allerdings ließ die Qua-lität wichtigster Bauteile sehr zu wünschen üb-rig, und so nahm das Elektromobil im September 2004 ein Unfallende.

Busse und Bahn haben dann das Zweitfahrzeug ersetzt. Eine schwierige Zeit: ich bin oft zu spät ge-kommen oder stand oft im Regen, denn die hiesige Infrastruktur gibt da nicht viel her, außerdem fahren außerhalb der Schulzeit viele Buslinien nicht. So habe ich mich sehr gefreut, durch den Kauf eines gebrauchten Elektroautos ERK im November 2005 die einst gewohnte Mobilität wiederzuerlangen. Mit diesem Fahrzeug bin ich bis heute pannenfrei und immer pünktlich unterwegs.

Twike

Elektroauto ERK

Praktische Erfahrungen

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46 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

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47Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Die CO2-Abrechnung

Wir haben alle Jahre unseren Energieverbrauch protokolliert. Wie viel Strom brauchen wir monatlich fürs Haus? Wie viel Sprit haben wir verfahren? Wann kamen die Kinder zur Welt? Was benötigten die E-Autos an Strom aus der Steckdose? Was wurde wann an der Heizung geändert?

Die Welt hat sich in dieser Zeit vielseitig weiterent-wickelt und bot neue Möglichkeiten. Wir wollten es wissen: Hatten unsere Anstrengungen auch wirklich einen Effekt? Erzeugen wir mit unserer Lebensweise heute mehr oder weniger CO2 als früher?

Durch Anlegen einer Tabelle und eine Internet-Recherche bezüglich der entsprechenden CO2-Belastungen oder CO2-Einsparungen haben wir bilanziert: Strombezug Haus, Strom für die Heizung (Wärmepumpe), Lieferung Strom aus BHKW-Hei-zung, Lieferung Strom PV, Kraftstoffverbrauch der Autos, Strombezug Auto.

Wir haben für jede verbrauchte kWh Strom 500g minus, für jede erzeugte kWh PV plus 500g CO2 auf unser Umweltkonto geschrieben. Die Grafik zeigt die Ergebnisse.

Feststellungen:

Erschreckend ist, dass gerade in der Betriebszeit des BHKW die CO2-Produktion im Haus (1) (siehe im Diagramm!) besonders intensiv war. Der selbster-zeugte Strom hat die Bilanz nicht wirklich verbessert (2). Finanziell war es jedoch eine ertragreiche Zeit, wir haben uns bis zur Liberalisierung des Strom-marktes unbewusst zu den „Verdienern durch CO2 Emission“ gesellt. Nach der Liberalisierung brachen die Vergütungen für eingespeisten Strom stark ein (von HT 0,12 /NT 0,06 DM/kWh herunter auf HT 0,08 /NT 0,04 DM/kWh). Nur die Gebühren stiegen in diesem Zeitraum von 50,40 DM/Jahr für einen Drehstromzähler auf einen festen Leistungspreis von 46,017 €/Jahr zuzüglich einem Verrechnungspreis von 43,560 €/Jahr.

Der Bezug von grünem EWS-Strom (3) veränderte unsere Gedanken sehr. Die bis dahin verschmähte Wärmepumpe zur Gebäudeheizung wurde dadurch erst möglich.

Der Ersatz des Benzinmotors durch einen Elek-troantrieb (4) für die Mobilität ist nicht nur für uns Landeier, sondern für fast alle Zweitwagen möglich. Der Ausstoß von CO2 sinkt bei Verwendung von rege-nerativem Strom für Mobilität von umweltbelastenden 190 g/km auf klimafreundliche 5 g/km (z.B. unser ERK). Gerade die Fahrzeugflotte der Zweitwagen legt oft Fahrten im Kurzstreckenbereich zurück.

In einer Stadtwohnung können allerdings die öffent-lichen Verkehrsmittel als Autoersatz wahrscheinlich am besten geeignet sein.

Die Erfassung des Einsparpotentials der Warmwas-ser-Kollektoren (5) war schwierig, da im Solarkreislauf kein Wärmemengenzähler installiert ist. Wir haben die

Betriebsstunden der Solarkreis-Umwälzpumpe auf eine ungefähre Wärmelieferung hochgerechnet.

Von über 500 kg CO2/Monat für einen 2-Personen- Haushalt 1996 auf ca. 107 kg CO2/Monat für einen 4-Personen- Haushalt 2008. Damit haben wir das ambitionierte Ziel der Regierung „80% Rest CO2 im Jahre 2020“ bereits heute mit „20% Rest CO2“ erreicht.

Weitere geplante Schritte:

Gerade bauen wir eine kleine Beschattungsanlage für den Wintergarten. Die Schattenspender bestehen aus 8 Stück PV-Modulen zu 130 W, dazwischen ist Markisenstoff gespannt. Nun können wir mit der verschiebbaren Solaranlage die Sonne im Winter in den Wintergarten durchlassen, im Sommer abhalten. Auch die durch Wind und Wetter belastete Westwand ist nun geschützt.

Die nächsten Schritte werden sein: • Vergrößerung der PV-Dachanlage • Ersatz des Diesel-getriebenen Erst-Fahrzeugs durch ein großes Elektroauto. • Betreiben einer Bürgersolaranlage

Wir wollen mit unserem Beispiel Mut machen und zeigen, dass es schon heute jedermann möglich ist, seine persönliche CO2-Bilanz spürbar zu senken. Be-ginnend mit kleinen Schritten wie dem konsequenten Nutzen von Stromsparmöglichkeiten über gute Ge-bäudedämmung und sparsame Heizung bis hin zur Verwendung und Erzeugung regenerativer Energien. Die Verwendung von alternativen Antriebsarten (z.B. Elektrofahrzeuge aller Art) schränkt den Einzelnen in seiner Mobilität nicht ein.

Wir möchten betonen, ein „ganz normaler Haushalt“ zu sein, der wie alle anderen wirtschaftlich handeln muss. Auf Fernseher, Computer und Zweitwagen haben wir nicht verzichtet. Alle Investitionen haben sich mehr oder weniger durch niedrigere Unterhalts-kosten gerechnet. So wurde z.B. der Mehrpreis des BHKW durch Stromeigennutzung und Stromverkauf finanziert, die beiden PV-Anlagen sind durch die Vergütung nach EEG gesichert.

Beispiel BHKW: Mehrkosten 3800 DM, eingesetzte Energie 8000 l Öl, dabei ca. 47.000 kWh Wärme er-zeugt. Ca. 9000 kWh Strom wurden verkauft (Erlös ca. 900 DM), 16 000 kWh Strom selbst verbraucht (3600 DM weniger Einkauf). 8 000 kWh sind da wohl zum Schornstein raus, aber auch dies wurde durch den finanziellen Vorteil der Stromnutzung getragen.

Unterm Strich: Erneuerbare Energien und Energie-sparen lohnen sich. Auch für unsere Kinder (11 + 12 Jahre) ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie normaler Alltag.

Ein herzliches Danke an Alfons Schulte, der uns mit Rat und Tat wäh-rend der Erstellung dieses Artikels geholfen und beraten hat. Einen Dank auch an den gesamten SFV, der wie ein bester Freund bei allen Energiefragen immer hilft.

Praktische Erfahrungen

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48 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

... die Solarbriefseiten für KinderIhr müsst schon ein gutes Gedächtnis haben, wenn Ihr noch wisst, welche Antwort ich Euch auf den letzten Sonninoseiten schuldig geblieben bin. Na,...ja genau:

Die Frage lautete:

Wie kann die Energieversorgung aus 100 % Erneuerbaren Energien in Deutschland aussehen? Und hier kommt die Antwort: Wir können bei uns die verschiedenen Erneuerbaren Energien nutzen. Es ist die Sonnen-energie, die Windenergie, die Wasserkraft, die Energie aus der Biomasse sowie die Geothermie. Aber welchen Beitrag können die einzelnen Erneuerbaren Energien zu unserer Energieversorgung erbringen?

Wieviel Energie bringen die einzelnen Erneuerbaren Energien?Die Sonnenenergie: Sie kann man nutzen, um z.B. Wasser zum Duschen mit Hilfe von Solarkollek-toren zu erwärmen oder Strom mit Photovoltaikmodulen zu gewinnen. Beide Techniken lassen sich besonders gut auf Hausdächern anbringen.

In Deutschland werden alle geeigneten Dächer* von z.B. Wohnhäusern, Schulen, Fabrikhallen, Einkaufszentren oder Scheunen vor allem mit Photovoltaikmodulen aber auch Solarkollektoren be-stückt. Zu einem kleinen Teil werden auch Häuserfassaden und Lärmschutzwände zur energetischen

Nutzung der Sonnenenergie benötigt. (* Geeignete Dächer: Am besten geeignet sind Dächer, die nach Süden ausgerichtet sind und nicht durch Bäume oder andere Häuser ganz oder teilweise im Schatten liegen. Viele Anlagen befinden sich aber heute schon auf West- und Ostdächern. Wenn die Solarzellen noch besser und preiswerter werden, wird man schließlich sogar die Nordseiten der Häuser mit Photovoltaikmodulen belegen.)

Damit kann etwa 1/8 (oder auch 12,5 %) des heutigen Energiebedarfs (Strom und Wärme) gedeckt werden.

Die Wasserkraft: Da die Wasserkraft bereits heute schon gut ausgenutzt wird,

geht man von einem gleichbleibenden Stromertrag durch Wasserkraftanlagen aus.

Dies entspricht ca. 1 % des heutigen Energiebedarfs.

Die Biomasse: Biomasse zur Energieversorgung soll nur wenig einge-setzt werden, da die landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland zur Anpflanzung von Nahrungsmittelpflanzen (z.B. Zuckerrüben und Weizen für die Weihnachtsbäckerei) aber auch verstärkt zum Anbau von nach-wachsenden Rohstoffen eingesetzt werden sollen. Denn viele Dinge, die heute noch aus Erdöl hergestellt werden (wie Plastiktüten, Klei-dung, Dämmmaterial oder Spielzeug), werden zukünftig vermehrt aus nachwachsenden Rohstoffen (wie z.B. Pflanzenölen, Flachs und Hanf) hergestellt. Es werden deshalb kaum noch Ackerflächen für Pflanzen übrig sein, die wir zur Energieversorgung einsetzen können.

Die Geothermie: Mit geothermischen Anlagen wird die Erdwärme, die in der Erdkruste

gespeichert ist, genutzt. Sie kann sowohl direkt genutzt werden, etwa zum Heizen, als auch zur Erzeugung von elektrischem Strom.

Mit Biomasse und Geothermie wird in erster Linie Wärme produziert. Sie könnten zusammen beispielsweise ca. 2 % des heutigen Energiebedarf abdecken.

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49Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Warum ist es denn überhaupt notwendig, mehr Energie als wir brauchen zu produzieren?Häufig ergänzen sich die Erneuerbaren Energien prima. Wenn die Sonne nicht scheint, weht vielleicht gerade ein starker Wind. Und bei Windstille kann man trotzdem Energie aus einem Wasserkraftwerk, einer Biogasanlage oder aus einer geothermischen Anlage nutzen. Es wird jedoch trotzdem über den Tag verteilt und jahreszeitlich bedingt unterschiedlich viel Strom und Wärme produziert und benötigt. Daher ist es notwendig, Energie beispielsweise in Batterien zu speichern. Da bei der Speicherung jedoch auch immer Energie verloren geht, muss dementsprechend mehr Energie produziert werden.

Aber, aber, aber …..

… aber genauso wichtig wie die Umstellung auf 100 % Erneuerbare Energien ist der intelligentere und sparsamere Umgang mit Energie.

Intelligent, weil Geräte und Maschinen entwickelt werden, die die gleichen oder verbesserte Funktionen haben, dabei aber viel weniger Energie verbrauchen (wie z.B. Energiesparbirnen, energieeffiziente Kühlschränke aber auch ver-brauchsarme Autos; Elektroautos brauchen z.B. weniger Energie als Benziner oder Dieselautos).

Sehr viel Wärme und damit Energie geht leider verloren, weil unsere Wohnungen und Häuser zum Großteil noch schlecht isoliert sind. Besonders wichtig ist daher eine verbesserte Wärmedämmung von Gebäuden. Glücklicherweise kann man immer häufiger Bauarbeiter dabei beobachten, wie sie alte aber auch neue Häuser in dicke „Mäntel“ aus Dämmmaterial einpacken. Da der Wärmebedarf in Deutschland sehr groß ist, kann man in diesem Bereich ganz viel Energie einsparen.

Alles in allem ist es möglich, dass man den Energiebedarf in Deutschland um fast die Hälfte reduzieren kann, ohne auf den gewohnten Komfort verzichten zu müssen.

Die oben dargestellte „Energietorte“ ist daher nur als Beispiel für die Zusammensetzung der Erneuerbaren Energien in unserer zukünftigen Energieversorgung zu sehen. Es gibt unendlich viele verschiedene Möglichkeiten Deutschland mit 100 % Erneuerbaren Energien zu versorgen.

Wenn Ihr selbst einmal die verschiedenen Energien miteinander mischen wollt, so könnt Ihr gerne unseren „Energiewenderechner“ ausprobieren. Ihr findet eine Testversion unter www.sfv.de/ewr. Dort gibt es viele Informa-tionen über die Potentiale der Erneuerbaren Energien sowie einige beeindruckende Kurzfilme. Vielleicht haben auch Eure Eltern oder Lehrer mal Lust, „mitzumischen“ und die zukünftige Energieversorgung Deutschlands mit 100 % Erneuerbaren Energien zu simulieren.

Viel Spaß dabei! Eure Kerstin Watzke ([email protected])

Windenergie, Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie können somit nach meinem Beispiel zusammen ca. 140 % des heutigen Energiebedarfs decken.

Die Windenergie: In ganz Deutschland gibt es geeignete Flächen für Windkraftanlagen. Wenn mindestens auf jedem dritten Acker, in jedem fünften Wald und auf einem Fünftel der zu Deutschland gehörenden Meerflächen Wind-kraftanlagen gebaut werden, kann dies den wichtigsten Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten.

Damit kann ca. 125 % des heutigen Energiebedarfs hergestellt werden.

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50 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

SFV-Rechenschaftsbericht sowie Vorstellung der weiteren ArbeitAuszug aus dem Anschreiben zur Mitgliederversammlung 2009

Die energiepolitische Lage und unsere Aktivitäten

Im Rückblick auf das Vereinsjahr 2008/2009 überragt ein Ereignis in seiner energiepolitischen Bedeutung alle übrigen: Die Bundestagswahl, die denjenigen Parteien zur Macht verholfen hat, die die Laufzeit der Atomkraft-werke verlängern wollen.

Das Wahlergebnis spiegelt das immer noch fehlende Vertrauen der Bevölkerung in das Potential der Erneu-erbaren Energien wider.

Zwar wünscht sich eine deutliche Mehrheit eine Ver-sorgung aus Erneuerbaren Energien, aber dass die Erneuerbaren die konventionellen Energien vollständig ersetzen können, hält die Mehrheit weiterhin nicht für realistisch und gibt ihre Stimme lieber denjenigen, die die Atomenergie vorsichtshalber als Brückentechnolo-gie weiterführen wollen. Die Verunsicherungstaktik der konventionellen Stromwirtschaft ("Stromlücke") trägt hier Früchte: Man will ja nicht plötzlich im Dunkeln stehen.

Es war deshalb genau richtig, dass unsere Hauptan-strengungen auch im vergangenen Vereinsjahr darauf gerichtet waren, das Vertrauen in das Potential der Erneuerbaren Energien zu stärken. Unser Faltblatt "100% Erneuerbare Energien sind möglich" haben wir inzwischen in einer Stückzahl von 411.000 Stück drucken lassen und auf verschiedenen Wegen verteilt.

Über 25 Vorträge zum Thema 100 % wurden nach unserer Zählung im letzten Vereinsjahr gehalten. Auf unserer Internetseite unter dem Link "Vorträge und Aktionen" kann man sich informieren, wo die nächsten Vorträge in Deutschland - auch von Nichtangehörigen des SFV - zum Thema 100 % gehalten werden.

Unser Energiewenderechner im Internet wurde neu gestaltet und weiterhin verbessert. Unser Ziel ist es, das Potenzial der Erneuerbaren Energien in Deutschland Entscheidungsträgern und der interessierten Öffentlich-keit aufzuzeigen. Die Anwender sollen an Schiebereglern die Einstellungen vornehmen und das Ergebnis direkt ablesen können. Er ist nun so weit entwickelt, dass die neueste Version bei der Mitgliederversammlung vorge-stellt werden konnte.

In der öffentlichen Diskussion um Fragen der Energie-wende bezogen wir Stellung und konnten häufig aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf verborgene Mängel und Nachteile hinweisen, die sich dem Erstbetrachter nicht sofort erschließen. Deutlich wird dies immer wieder bei solchen Themen wie energetische Nutzung der Bio-masse, Emissionshandel, Desertec (Stromversorgung aus der Wüste), Energie in Bürgerhand, Grid-Parity, Merit-Order-Effekt, Ökostromhandel. In etwa vierzig

Rund- oder Betreibermails haben wir diese Themen angesprochen und im Internet sind unsere Beiträge zu diesen Themen ausführlich dokumentiert.

Auf kommunalem Gebiet haben wir uns für die Aus-weisung neuer Windvorrangsgebiete eingesetzt und in Aachen unsere Erfahrungen mit der unsachlichen und irreführenden Argumentation vieler Windkraftgegner gesammelt. Nicht zuletzt auch unseren Anstrengungen ist es zu verdanken, dass die neue schwarz-grüne Ko-alition im Stadtparlament neue Windvorrangsgebiete ausweisen will, was in den vergangenen Jahren unter Rot-Grün nicht gelungen war.

Global denken - national handeln

Zum besseren Verständnis unserer Vereinsarbeit erläutern wir nachstehend, wie wir den globalen Kli-mawandel ohne internationale Vereinbarungen, alleine durch nationales Handeln eindämmen können: Aus Gründen der politischen Durchsetzbarkeit legen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit auf Deutschland, bedenken dabei aber stets die globalen Auswirkungen. Ein er-folgreiches rasches Voranschreiten der Energiewende in einem hochindustrialisierten und dicht besiedelten Land wie Deutschland würde nicht nur technische und wirtschaftliche Hilfe für die globale Energiewende bereit-stellen, sondern auch argumentativ wichtige Impulse.

Dazu einige Beispiele:

• Alle Erneuerbaren Energien haben ihre besonderen Stärken und Vorzüge, die auch global benötigt werden. Wir fordern deshalb im nationalen Rahmen eine techno-logieabhängige gewinnbringende Einspeisevergütung für alle Erneuerbaren Energien. Ziel ist eine gegenüber dem bisherigen Erneuerbaren-Energien-Gesetz noch gesteigerte Erhöhung der Nachfrage und damit ein wirtschaftlicher Anreiz zum Bau weiterer nationaler und internationaler Produktionsstätten. Die Ausweitung der Massenproduktion verbessert und verbilligt die Tech-niken durch Wettbewerb und Erfahrung und schafft so die Voraussetzung für die nationale, insbesondere aber auch für die globale Anwendung in weniger kapitalkräf-tigen Ländern.

• Bei einer vollständigen Umstellung auf Erneuerbare Energien tritt die Frage der Energiespeicherung stärker als bisher in den Vordergrund. Der Speicherbedarf kann erheblich vermindert werden, wenn unterschiedliche Techniken - Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Geothermie und Bioenergie - sich zeitlich weitgehend ergänzen und überlappen. Dies gilt sowohl für Deutsch-land als auch global gesehen. Deshalb kann auf die Photovoltaik - derzeit noch die teuerste der Erneuer-baren Energien - nicht verzichtet werden. Wir fordern

Internes

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51Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

eine Verbesserung der Einspeisevergütung für Solarstrom - insbesondere für Anlagen bis 5 kWp.

• Auch angesichts des wachsenden Energiebedarfs weltweit kann auf das riesige Potential der Photovoltaik nicht verzichtet werden. Das gilt sowohl für Deutschland, wo die Photovoltaik allein an und auf Gebäuden sowie Lärmschutzwänden im jähr-lichen Durchschnitt fast die Hälfte des jetzigen Strombedarfs erzeugen könnte. Das gilt aber auch global, insbesondere in den südlichen Entwicklungsländern, wo die PV die klimabe-lastenden Dieselgeneratoren ablösen muss.

• Photovoltaik ist die jüngste der Erneuerbaren Energien und muss möglichst rasch den Entwicklungsvorsprung der ande-ren Erneuerbaren Energien aufholen. Sie benötigt deshalb be-sondere staatliche Unterstützung bei der Markteinführung.

• Beim Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien sehen wir das größte Potential in der Erzeugung von elektrischem Strom. Zur Sicherstellung einer ununterbrochenen Versorgung erwarten wir global einen wachsenden Bedarf an Stromspei-chern. Ein deutsches Gesetz zur Schaffung von Anreizen für den Ausbau dezentraler Stromspeicher durch jeden Bürger, ließe sich auch auf die internationale Ebene übertragen. Und die Verbilligung von Batteriespeichern durch Massenproduk-tion wird sich auch global auswirken.

• Energieeffizienz: Sollen wir tatenlos darauf warten, dass die steigenden Energiepreise Energieeffizienz erzwingen? Die Monopol- und Krisengewinne der Energiekonzerne würden derweilen ins Unermessliche steigen und gleichzeitig den An-reiz bieten, diesen Zustand der Verknappung möglichst lange auszudehnen. Wir fordern deshalb eine finanzielle Beteiligung des Produktionsfaktors Energie an den Gemeinschaftsaufga-ben durch eine zügige Verlagerung der Steuerlast von den Personalkosten zu den Energiekosten. Höhere Energiesteu-ern zur Entlastung des Faktors Arbeit (z.B. durch Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgaben) würden wieder angemessene Rahmenbedingungen für zukunftswichtige personalintensive Branchen wie z.B. Arbeitsplätze im Erzie-hungs-, Ausbildungs- und Sozialbereich schaffen, und den vermeintlichen Zwang zu ständigem Wirtschaftswachstum beseitigen. Zur sozialen Abfederung könnte z.B. ein monat-liches Energiegeld dienen. Eine solche Regelung könnte für andere Industriestaaten beispielgebend werden, wenn sich erste nationale Erfolge einstellen.

Bei der Abschätzung von Energieerträgen bei der energe-tischen Biomassenutzung sind wir darauf gestoßen, dass 21 Prozent der deutschen Erdöleinfuhren stofflich verwendet werden - Erzeugung von Kunststoffen bis zur Kohlefaser, Textilien, Schmiermittel und vieles mehr. Bei einer Abkehr vom Erdöl braucht unsere Wirtschaft Ersatz für diese Grundstoffe. Diesen Ersatz können weder Wind- noch Solaranlagen liefern, sondern allenfalls die Biomasse. Wir fühlen uns deshalb darin bestätigt, stoffliche Nutzung von Biomasse der energetischen Nutzung vorzuziehen. Dazu gibt es einen Vorstandsbeschluss, der auf unserer Internetseite unter dem Datum vom 23.05.09 zu finden ist.

Dezentralisierung der Speichertechnik: Als Anreiz fordern wir ein Gesetz, wonach der Strompreis für Endverbraucher je-derzeit das Verhältnis von Angebot und Nachfrage wiederspie-gelt. Jeder Anschlussnehmer in Deutschland soll das Recht haben, Strom zu beliebigen Zeiten gegen eine dem Strompreis

entsprechende Vergütung ins Netz einzuspeisen.

In fast 1000 Beiträgen auf unserer Internetseite machen wir Interessenten mit unseren Vorschlägen bekannt. Dass unsere Beiträge im Internet durchaus wahrgenommen und weiter verlinkt werden, zeigt sich bei der Google-Suche. Wer z.B. die beiden Stichworte "Arbeitsplätze" und "Gerechtigkeit" ein-gibt, findet unseren SFV-Beitrag unter den ersten Einträgen. Unser Vorschlag eines "Energiegeldes" findet sich ebenfalls bei Google ganz vorne. Und es zeigt sich, dass er auch von anderen Organisationen fast wörtlich übernommen wurde.

Beratung von Solaranlagenbetreibern

Neben der politischen Arbeit, die das Ziel verfolgt, die Rah-menbedingungen in unserem Sinne zu verbessern, sehen wir die Betreiberberatung als wichtige Aufgabe an. Hier liegt unser Schwerpunkt weiterhin bei Problemen mit den Netzbetreibern. Offensichtlich soll die Zahl der dezentralen Stromerzeuger durch "Abschreckung" möglichst klein gehalten werden. Täglich gehen Anrufe bei uns ein, in denen potentielle Anla-genbetreiber um Rat nachfragen. Manchmal sind die Verstöße der Netzbetreiber gegen das EEG so offensichtlich, dass sie vom Netzbetreiber nach Hinweis auf die Rechtslage abgestellt werden. In den übrigen Fällen bleibt uns nur, die Betreiber an Fachanwälte für Energierecht zu verweisen.

Mit einem nichtständigen Vertreter sind wir in der Clearing-stelle EEG vertreten. Dort besteht der Wille, die berechtigten Interessen der Anlagenbetreiber gegen Angriffe durch die Stromnetzbetreiber zu schützen. Allerdings ist angesichts der Verkomplizierung des EEG davon auszugehen, dass die Zahl der Streitfälle zunehmen wird, so dass auch eine gut organi-sierte Clearingstelle nur einen geringen Anteil der Fälle wird abarbeiten können. Unsere immer noch aufrecht erhaltene Forderung nach Zahlung einer Bereitstellungsgebühr bei Nichtanschluss einer fertiggestellten Anlage zeigt sich somit weiterhin als vordringlich.

Solarbriefe

Im Vereinsjahr sind vier Solarbriefe (4/08-3/09) erschienen.

Zeitschrift desSolarenergie-Fördervereins Deutschland e.V.

SOLARBRIEF1. Ausgabe 2009

Seite 6 ... Wind- und sogar Solarenergie senken den Strompreis Brandneue Erkenntnisse zum Merit Order Effekt

Seite 3 ... Superwahljahr 2009: An die Rangfolgen der Aufgaben denken Wenden Sie sich an Ihre Abgeordneten

Seite 12 ... Forsa Umfrage ergibt hohe Zustimmung zu Windanlagen in der Nachbarschaft

Zeitschrift desSolarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

SOLARBRIEF2. Ausgabe 2009

Seite 8 ... Wahlprüfsteine zur Energiepolitik Antworten der Parteien - Überparteiliche Kommentare des SFV

Seite 32 .. Desertec - Solarstrom aus der Wüste? Ein alter Plan mit falscher Zielsetzung in falschen Händen

Seite 35 .. Pflanzen zum Schutz des Klimas wachsen lassen, zur Ernährung nutzen, als Biomasse verheizen oder stofflich nutzen? Neue Kursbestimmung des SFV zur Biomasse

Zeitschrift desSolarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV)

SOLARBRIEF3. Ausgabe 2009

Zur Bundestagswahl:

Seite 3 ... Editorial Nichtwähler gegen Zerstörung unserer Lebensgrundlagen mobilisieren. Ist der SFV überhaupt noch überparteilich?

Seite 4 ... Energiepolitik der Parteien auf dem Prüfstand Eine falsche Energiepolitik hat das größte Schadenspotential aller Politikfelder

Seite 16 .. Haust Du meine Kernenergie, haue ich Deine Solarenergie Parteinahme der Medien im Wahlkampf gegen die Erneuerbaren Energien

Gerhard Mester

Internes

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52 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Ertragsdatenbank für Solarstromanlagen

Der SFV betreibt die weitaus größte öffentliche Datenbank mit Erträgen von über 10.000 Solarstromanlagen. Die sta-tistischen Auswertungen dieser Erträge werden auch von der Arbeitsgruppe Statistik des BMU genutzt. Sie geben Anlagenbetreibern einen ungeschminkten Anhalt darüber, wieviel Strom man in den verschiedenen PLZ-Bereichen und in den verschiedenen Monaten aus Solaranlagen gewinnen konnte.

• Nicht der HANDEL mit "grünem Strom", sondern die ER-ZEUGUNG von Strom aus Erneuerbaren Energien muss vorangetrieben werden;

• Gewinnbringende (mehr als kostendeckende) Einspeise-vergütung im EEG. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Vergütung soll (unabhängig von den möglichen Gewinnen der Hersteller) den Betreibern der Anlagen Gewinne ermögli-chen, die denen in der Energiewirtschaft entsprechen. Damit soll die Nachfrage nach neuen Anlagen schneller steigen als bisher;

• Beseitigung der administrativen und gesetzlichen Hemmnis-se für den Ausbau der Windenergie im Binnenland;

• Verstaatlichung der Strom- und Gasnetze;

• Verpflichtung für die Netzbetreiber zur Erschließung weiterer Regionen mit hohem Potential Erneuerbarer Energien durch Neubau von Transportleitungen;

• Verpflichtung der Netzbetreiber zum Erstellen der An-schlussleitungen für Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien;

• Verpflichtung der Netzbetreiber zur Zahlung einer Bereit-stellungsgebühr für betriebsfertige Anlagen der Erneuerbaren Energien, deren Strom - aus welchen Gründen auch immer - nicht abgenommen werden kann;

• Baupflicht für Neubauten und Nachrüstpflicht für Altbauten bei Besitzerwechsel zur Vollwärmedämmung und zur Errich-tung von Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie);

• Der Schutz von Solaranlagenbetreibern gegenüber nachträg-licher - nicht vorhersehbarer - Verschattung muss gesetzlich geregelt werden;

• Wir fordern eine Haftungsbegrenzung für Schäden, die von Anlagen Erneuerbarer Energien am öffentlichen Netz verur-sacht werden, entsprechend der Haftungsbegrenzung für die Stromwirtschaft;

• Durch eine Anhebung der Energiepreise kann die häufig beschworene Energieeffizienz gesteigert werden. Wir fordern - und dies gilt nicht nur für das EEG - jede Ausnahme bei der Besteuerung des Energieverbrauchs bei den energieintensi-ven Betrieben aufzuheben.

23 Jahre Unabhängigkeit - Dank an Mitglieder und Spender!

Unser Verein nimmt seit nunmehr 23 Jahren eine wichtige Funktion in der Energie- und Wirtschaftspolitik als Vordenker und Mitinitiator ein, indem er Grundsatzprobleme anpackt, sie leicht verständlich aufarbeitet und in die öffentliche Diskussion hineinträgt. Wir können stolz darauf sein. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe verlangt finanzielle und geistige Unabhän-gigkeit, die auf die treue Unterstützung von mehr als 2500 Mitgliedern zurückgeht und für die der Vorstand ausdrücklich dankt!

ertragsdatenbank des SfV(gestartet am 26.11.2001, aktueller Stand 26.11.2009)

Gesamtanzahl der teilnehmenden PV-Anlagen: 11.504 (Nicht für jede zur Teilnahme angemeldete PV-Anlage liegen Ertragswerte vor.)

Gesamt-Nennleistung: 119.978 kWpeak

Eingegebene Anzahl Monats-Stromerträge: 350.021

Mitgliederzahlen (Stand 21.10.2009)

Die Vorjahresstände zeigen das kontinuierliche Anwachsen des Vereins:

Persönliche Mitglieder: 2589 (In den Vorjahren 2402, 2273, 2232, 2194, 2076, 2010, 2147, 2040, 1738, 1597)

Fördermitglieder: 265 (210, 205, 192, 179, 171, 160, 155, 150, 106, 78)

Vereinsziel für das Jahr 2009/2010

Die Überzeugung von der Notwendigkeit und der Reali-sierbarkeit einer Energieautonomie auf der Basis von 100 % Erneuerbaren Energien in der Öffentlichkeit weiter verfestigen und auf die entsprechenden Änderungen der wirtschaftspoli-tischen Rahmenbedingungen hinwirken.

Politische Forderungen für das neue Vereinsjahr

• Erneuerbare Energien verbrauchsnah in allen Regionen be-reitstellen, Solaranlagen nicht nur im sonnenreicheren Süden, Windanlagen nicht nur im Küstenbereich und auf See! Nutzung der Sonnenenergie an allen Gebäuden - Sonnenwärme aus Solarthermie und Solarstrom aus Photovoltaikanlagen;

• Keine Genehmigungen für neue fossil oder nuklear betrie-bene Kraftwerke;

• Abschaffung aller Privilegien für die Erschließung neuer Braunkohlegruben, Erdöl- und Erdgasfelder sowie den Abbau von Kernbrennstoffen;

• Schnellstmöglicher Ausstieg aus dem Emissionshandel;

• Ein Gesetz zur konsequenten Liberalisierung des Stromhan-dels und Berücksichtigung des marktwirtschaftlichen Preises bis zum letzten Anschlussnehmer soll die Stromspeicherka-pazitäten bundesweit vergrößern;

Internes

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53Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck, geb. 1935, arbeitete nach Abschluss seines Maschinenbau-Studiums als Offizier in der Bundeswehr in verschiedenen Positionen. Den längsten Teil seiner Dienstzeit war er als Dozent an der FH des Heeres in Darmstadt, Lehrfächer Techn. Mechanik und Kreiseltechnik

tätig und wurde zum Dekan und Leiter des Fachbereiches Ma-thematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung berufen. Nach seiner Pensionierung 1986 initiierte er die Gründung des SFV und ist seitdem Geschäftsführer. Sein unermüdliches Engagement für die Einführung Erneuer barer Energien war stets ehrenamtlich.

Stellvertreter des Vorstandes

Dr. rer. nat. Jürgen Grahl, geb. 1972, studierte Mathematik und ist am Ma-thematischen Institut der Universität Würzburg tätig. Er war lange Jahre Ansprechpartner der SFV-Infostelle in Würzburg und ist seit 2002 Stellver-treter des SFV-Vorstands. Besonders verdient macht sich Herr Grahl durch sein Engagement für Energiesteuern.

Stellvertreter des Vorstandes

Dr.-Ing. Bernd Brinkmeier, geb. 1948, arbeitet als Elektrotechniker und ist Mitinhaber einer Elektronikfirma in Aachen, die Messgeräte für schnellste Datenübertragungstechnik entwickelt. Er ist seit 1987 Mitglied des SFV und unterstützt den SFV seit vielen Jahren ehrenamtlich in Personalangelegenhei-ten, Steuer- und Sozial versicherungs-fragen.

Stellvertreter des Vorstandes

Dipl.-Ing. Frank Busse, geb. 1965, studierte Maschinenbau. Er arbeitet heute als Patentanwalt in Aachen. Herr Busse ist seit 1998 Mitglied des SFV. Er unterstützt den SFV in orga-nisatorischen, in juristischen Fragen sowie in Fragen des elektronischen Datenaustausches.

1. Vorsitzender:

Prof. Dr.-Ing. Adolf Müller-Hellmann, geboren 1944, studierte Allgemeine Elektrotechnik und Elektrische Ener-gietechnik und promovierte 1979 an der RWTH Aachen. Von 1998 bis 2008 Hauptgeschäfts führer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen; nunmehr Geschäftsführer des VEV-

Förderkreis e.V. 1987 bzw. 1993 erhielt er von der RWTH Lehraufträge für die Lehrgebiete „Elektrische Nahverkehrs-systeme“ und „Elektrische Bahnantriebe“. 1995 folgte die Ernennung zum Honorarprofessor. Herr Müller-Hellmann ist Gründungsmitglied des SFV und seit 1989 ehrenamtlich 1. Vorsitzender des SFV.

2. Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Alfons Schulte, geb. 1958, studierte Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen und arbeitet heute in einem Unternehmen, dass Prüfsysteme und Anlagen für die KFZ-Elektronik her-stellt. Er ist seit 2003 Mitglied im SFV und aktiver, ehrenamtlicher Mitarbeiter in politischen Themenstellungen.

Bei Ausfall eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder werden die verbleibenden Vorstandsmitglieder und die drei Stellver-treter unter sich eine Aufgabenteilung vornehmen, die für den Zeitraum bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen funktionsfähigen neuen dreiköpfigen Vorstand ergibt.

Der neue Vorstand des SFVFür das neue Vereinsjahr wurden folgende Personen ein-

stimmig in ihrem Amt bestätigt:

Nächste Mitgliederversammlung 2010

Termin: 13. November 2010, 19.00 Uhr Ort: Aachen, Bischöfliche Akademie

Eine persönliche Einladung wird allen Mitgliedern rechtzeitig zugesandt.

Internes

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54 Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Große Resonanz auf unseren AufrufIm November baten wir alle Mitglieder in einem persönlichen

Brief um zusätzliche Unterstützung unserer Arbeit.

Grund hierfür: Die derzeitigen politischen Weichenstellun-gen auf der einen Seite, der Klimawandel und die zuneh-mende Alterung der Atomkraftwerke auf der anderen Seite, mahnen uns zur Eile. Um den schnellstmöglichen Umbau auf 100 % Erneuerbare Energien auf den Weg zu bringen, muss viel Überzeugungsarbeit geleistet werden - auch und gerade bei den wertkonservativ eingestellten Mitbürgern und Politikern. Deshalb müssen wir dringend unsere Arbeit weiter intensivieren.

Da dies leider auch immer eine Frage des Geldes ist, und sei es nur für so profane Dinge wie Druck- und Portokosten oder die Verbesserung unseres Internetauftritts, baten wir unsere Mitglieder, ihren Beitrag freiwillig zu erhöhen oder zu spenden, damit wir unsere Arbeit ausweiten können.

Die Zahl der Mitglieder unseres Vereins wächst ständig. Der Jahresbeitrag beträgt immer noch 61,36 Euro (ehemals 120 DM) und der ermäßigte Jahresbeitrag für Schüler, Stu-denten, Arbeitslose, Rentner aber auch für Betreiber von Solaranlagen und Mitgliedern mehrerer Vereine 23,01 Euro (ehemals 45 DM). Wir haben nach der Währungsumstellung

die damaligen Beträge Cent-genau umgerechnet und diese Beträge bis heute nicht verändert. Diese gleichbleibend ge-ringen Beiträge erleichtern es möglicherweise vielen, Mitglied im SFV zu werden. Denn es ist uns bewusst, dass im Zeichen der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich vielen ein höherer Jahresbeitrag Probleme bereiten würde. Wir wollten deshalb mit unserer Bitte vor allem diejenigen ansprechen, die es sich inzwischen leisten können, ihren Beitrag freiwillig zu erhöhen.

Auf diese Bitte hin erfuhren wir eine sehr große Resonanz. Zahlreiche Zusagen auf Einzelspenden und freiwillige Bei-tragserhöhungen gingen uns per Post, Fax und E-Mail zu.

Wir danken allen Mitgliedern herzlich!

Dieses Vertrauen hilft und ermutigt uns bei unserer Über-zeugungsarbeit für die Energiewende.

Unsere Beitrittsformulare haben wir nun insoweit geändert, dass die Höhe des Jahresbeitrages bzw. ermäßigten Jahres-beitrages ab sofort den Zusatz „mindestens“ enthält. So kann zukünftig jeder leicht über die Höhe seines Jahresbeitrages entscheiden und damit möglicherweise sogar freiwillig mehr geben. (vF, SJ)

Spendenbescheinigung?Sowohl Spenden also auch Mitgliedsbeiträge können

steuerlich berücksichtigt werden. Durch den letzten zugegan-genen Freistellungsbescheid des Finanzamts Aachen-Stadt vom 20.08.2009 ist der SFV weiterhin wegen Förderung des Umweltschutzes als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes für 2006 bis 2008 von der Kör-perschaftssteuer befreit.

Unterstützen Sie den Solarenergie-Förderverein Deutsch-land e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr, ist kein gesonderter Zuwendungsnachweis des SFV notwendig. Zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung reicht ein Vereinfachter Zuwendungsnachweis zusammen mit einer

Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts (z.B. Kontoauszug) oder einem Einzahlungsbeleg. Bitte beachten Sie, dass im Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort Spende oder Mitgliedsbeitrag vermerkt ist. Bei Zuwendungen, die mehr als 200,- Euro betragen, ist eine vom SFV ausge-stellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebe-nem Vordruck notwendig. Der SFV versendet zu Beginn des nachfolgenden Jahres unaufgefordert eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Einen vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden unter 200 Euro können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.sfv.de/artikel/spenden_und_mitgliedsbeitrae-ge_-_gemeinnuetzigkeit_des_sfv_.htm als pdf-Version her-unterladen. (PHJ)

Home - Ein Film von Yann Arthus-Bertrand

filmtipp

Yann Arthus-Bertrand zum Film: „Wir leben in einer alles-entscheidenden Zeit. Wissenschaftler sagen uns, wir hätten nur 10 Jahre um unsere Lebensweise zu ändern, um das Aufzehren von Rohstoffen zu verhindern und um eine katastrophale Entwicklung des Weltklimas zu ver-hindern. Jeder Einzelne muss an dieser gemeinsamen Anstrengung teilnehmen; und um so viele Leute wie möglich darauf aufmerksam zu machen, habe ich den Film HOME gedreht.“

Kostenloses Download (90 min. Spieldauer, HD-Qualität): www.home-2009.com oder www.youtube.com/homeproject

Zu Kaufen: Preis 9,95 € bei www.amazon.de oder im Handel

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55Solarbrief 4/09Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Wenn ein Vereinsmitglied zusätzlich einer der Info-Stellen zugeordnet sein möchte, so fließen seine Spenden und ein Drittel seines Beitrages dieser Info-Stelle direkt zu. Die Bundesgeschäftsstelle bleibt zentraler Ansprechpartner.

Amberg / Amberg-SulzbachVorsitz: Hans-Jürgen Frey, Lorenz Hirsch, Reichstr. 11, 92224 Amberg, Tel.: 09621-320057, Fax.: 09621-33193, http://www.solarverein-amberg.de, e-mail: [email protected], e-mail: [email protected]

DüsseldorfVorsitz: Peter Köhling, Sebastiansweg 32, 40231 Düsseldorf, Tel.: 0211-227095 Fax: 0211-227076, e-mail: [email protected]

NordbayernVorsitz: Hermann Bähr, Herwig Hufnagel, Hechlinger Str. 23, 91719 Heidenheim, Tel.: 09833-989255, Fax.: 09833-989257, e-Mail: [email protected], http://www.sfv-nordbayern.de, Bürozeit: Montags 17-19.00 Uhr

WürzburgVorsitz: Manfred Dürr, Sascha Behnsen, Spessartstr. 10a, 97082 Würzburg, Tel.: 0931-4174488, Fax: 0931-4174489, e-Mail: [email protected], Treffen jeden 1. Montag im Monat: 20 Uhr, Gaststätte „Brückenbäck”, Zellerstr. 2, Würzburg.

Info-Stellen des SFV

Internes

Name: ................................................................................................................................Straße: ................................................................................................................................PLZ/Ort: ................................................................................................................................Tel.: ..................................... Fax: ................................................E-Mail: (Bitte deutlich schreiben!) Unterschrift:

Per Post, Fax oder E-Mail an: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V., Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen Fax: 0241-535786, [email protected]

Ich will stimmberechtigtes Mitglied im SFV werden.

Der Jahresbeitrag beträgt mind. 61,36 Euro, mind. 23,01 Euro (ermäßigt)

Meine Firma will Fördermitglied im SFV werden (nicht stimmberechtigt).

Der Jahresbeitrag beträgt Euro (Höhe selbst bestimmen)

Alle Mitglieder werden zentral von der Bundesgeschäftsstelle betreut. Wer mit seinem Mitgliedsbeitrag zusätzlich eine lokale Info-Stelle des SFV unterstützen möchte, findet oben die notwendigen Infos und Kontaktadressen.

Beitritt zum Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.

Einzugsermächtigung:

BLZ Kto-Nr.:

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G 8058 - Postvertriebsstück

Absender: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.Bundesgeschäftsstelle, Frère-Roger-Str. 8-10 • D - 52062 Aachen