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Slides für einen Fachinput zum Thema Voraussetzungen und Möglichkeiten für Social Media in der Schule.
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Social Media in der Schule
Fachinput 26. April 2013
Philippe [email protected]
phwa.ch/buch
1. Lernen mit Social Media
2. Voraussetzungen bei LP und Eltern
3. Beispiele
4. Merkblatt
Ablauf Input
Teil 1Lernen mit Social Media
Twittern im KindergartenElbert Chu, New York TimesApril 2012
Was wird gelernt?
soziale Einbettunggemeinschaftlich
schreiben und lesen
SprachkompetenzSätze, Abkürzungen
Re!exionNachdenken über Alltag
»Öffentlich-keitsarbeit«
phwa.ch/hep
Social Media lösen das ein, was eine moderne Vorstellung von Unterricht einfordert: Die Lernenden sind aktiv, tauschen Wissen direkt aus und bringen ihre privaten Interessen in schulische Lernprozesse ein.
Beispiele
inverted classroom
Hausaufgabenforum
FremdsprachenSkypen
Klassenblogs
Wikis
Begabtenförderung: MOOCs
»Bring Your Own Device«
Ablenkung
Information
Dienstag, 13. November 2012 | az | www.aargauerzeitung.ch 21
AARGAU, WOHLEN, MURI, BREMGARTENFREIAMT
Der Fall liegt zwar schon rund zweiMonate zurück, dennoch gibt er zureden. An der Kantonsschule Wohlennahm der langjährige Italienisch-lehrer Luigi D’Amico einer Schülerindas Handy weg und hielt es unterden Wasserhahn. Dies berichtet die«Neue Aargauer Kantizeitung Trouba-dour» (NAKT) in ihrer aktuellen Aus-gabe. Die Schülerin hatte ihr Handyim Unterricht benutzt, obwohl derLehrer dies untersagt hatte. Das fastneue, 850 Franken teure Smartphoneüberstand die kalte Dusche nicht.
D’Amico rechtfertigte sein Verhal-ten gegenüber NAKT damit, dass ihndie Schülerin angelogen habe, als ersie nach dem Natel fragte. «Und sol-che Superdinger sollten doch nichtso schnell kaputtgehen», ergänzte er.Gegenüber der AZ sagt D’Amico: «Es
war für diese Klasse völlig klar, dassHandys bei mir im Unterricht verbo-ten sind.» Wenn sich Schüler nichtan das Verbot hielten, habe er zuvormehrfach Mobiltelefone eingezogenund auf dem Lehrerpult deponiert.D’Amico ergänzt: «Ich habe angekün-digt, bei weiteren Verstössen zu tes-ten, ob das Handy wasserdicht ist.»
Lehrer musste Handy ersetzenFranz Widmer, Rektor der Kan-
tonsschule Wohlen, erklärte gegen-über NAKT: «Diese Reaktion liegtnicht in dem Rahmen, der an unsererSchule als angemessen gilt.» Ausser-dem handle es sich juristisch gese-hen um Sachbeschädigung. Widmermeinte: «Am besten regeln die Betei-ligten die Sache unter sich.»
Dies ist inzwischen passiert, derLehrer hat der Schülerin den Scha-den ersetzt. «Ich habe mit der jungenFrau gesprochen, der Fall ist damitauch für sie erledigt», sagt Widmer.An der Kantonsschule Wohlen gebees keine verbindliche Regelung fürdie Handyproblematik. «Wir habendas vor rund einem halben Jahr an
der Lehrerkonferenz besprochen,damals war eine klare Mehrheit derAnsicht, dies solle jede Lehrpersonindividuell handhaben», führt FranzFranz Widmer aus. Auch allfälligeStrafen liegen an der Kanti Wohlenim Ermessen der Lehrer. «Ich finde eszum Beispiel vertretbar, wenn einHandy bis zum Ende einer Lektioneingezogen wird», sagt Widmer.
Handy vor Prüfungen abgebenEine kleine Umfrage bei den Aar-
gauer Kantonsschulen zeigt: Es gibt
keine einheitlichen Regeln zur Frageder Handynutzung (siehe auch Kas-ten oben rechts). In der Hausordnungder Alten Kanti Aarau heisst es: «DerGebrauch von Mobiltelefonen wäh-rend des Unterrichts ist verboten;diese sind während des Unterrichtsauszuschalten.» Bei der Neuen KantiAarau findet sich keine Handy-Rege-lung in der Hausordnung. Klar ist dieVorgabe in Zofingen: «In der Unter-richtszeit bleiben Handys ausgeschal-tet», hält die Schulordnung fest. Ander Kanti Baden ist die Handynut-
zung im Unterricht laut ProrektorinYvonne Stocker kein grosses Pro-blem. «Unsere Schüler müssen ihreMobiltelefone bei Prüfungen abge-ben», erklärt sie. Sekretärin JehonaElezi sagt, es sei auch schon vorge-kommen, «dass Lehrpersonen Han-dys von Schülern bei uns im Sekreta-riat abgegeben haben, und die Schü-ler ihr Telefon dann erst am Abendwieder abholen konnten».
Arbeitsgruppe an Kanti WettingenKurt Wiedemeier, Rektor der Kan-
ti Wettingen, hat eine Arbeitsgruppeeingesetzt, die sich mit Handy-Re-geln befasst. «Wir haben eine zuneh-mende Nutzung von Mobiltelefonenim Unterricht festgestellt», sagt Wie-demeier. Dies hätten einige Lehrper-sonen als problematisch empfunden.Nun suche die Arbeitsgruppe nachRegeln und Lösungen, «wobei dasCommitment der Schüler wichtig ist».Es gehe nicht darum, Handys zu ver-bieten oder einzuziehen. «Wir versu-chen im Gespräch mit Schülern einenvernünftigen Umfang der Handynut-zung zu definieren», sagt Wiedemeier.
Smartphone unter dem WasserhahnVON FABIAN HÄGLER
Wohlen Kantonsschullehrer «wässerte» das Handy einer Schülerin – dies löst Diskussionen aus
«Ich finde es vertretbar,wenn ein Handy biszum Ende einer Lektioneingezogen wird.»Franz Widmer, RektorKantonsschule Wohlen
Weil eine Schülerin ihr Handy im Unterricht benutzte, hielt ihr Lehrerdas Gerät unter den Wasserhahn (Symbolbild). CARO/OBERHAEUSER
Im Aargau gibt es keine einheitli-chen Regelungen zum Umgangmit Handys an Schulen. Das hieltder Regierungsrat Ende August inder Antwort zu einer Interpellationvon Roland Basler (BDP, Oftrin-gen) fest. Es obliege den Schul-pflegen, Regeln und eine Hausord-nung zu formulieren, schrieb derRegierungsrat. In den meistenSchulen gelte folgende Regel:«Elektronische Geräte müssenausgeschaltet und dürfen nichtsichtbar sein.» Was passiert, wennSchüler ihr Handy doch benutzen?Die Strafen beginnen mit Ermah-nungen, führen über Verweiseund können bis zu einem Schul-ausschluss führen. Bei leichtenVerstössen werden die Geräte ein-gezogen und Straflektionen oderArbeitseinsätze verhängt. (FH)
Handynutzung an Schulennicht einheitlich geregelt
Was halten Sie von Handys im Schul-unterricht? Diskutieren Sie online mitauf www.aargauerzeitung.ch
Seit mehreren Jahren schon setzt sichBruno Bühler für die korrekte Platzie-rung von Wahlplakaten entlang derStrassen ein. Eigenhändig mass derZufiker den Abstand vom Strassen-rand, prangerte fehlbare Politiker aufeiner Website an oder ging juristischgegen sie vor. Zuletzt reichte BrunoBühler beim Aargauer Regierungsrat
im Juli eine Aufsichtsbeschwerdegegen Andreas Glarner (Gemeinde-ammann von Oberwil-Lieli), Peter C.Beyeler (Baudirektor des Kantons)und Manfred Tschannen (Chef derRegionalpolizei Bremgarten) ein. Inseiner Anzeige warf Bühler den dreiBehördenvertretern im Wesentlichenvor, sie würden zu wenig unterneh-men, um die Abstandsvorschriftenfür Wahlplakate durchzusetzen.
Plakate gefährden Verkehr nichtDer Regierungsrat, der ohne den
angezeigten Baudirektor Peter Beye-ler über den Fall beriet, sieht diesanders. Er hat die Beschwerde abge-wiesen, weil «von der nicht regelkon-formen Platzierung einiger Plakatekeine Verkehrsgefährdung ausging».Bühler stelle lediglich Behauptungenauf, er könne aber nicht nachweisen,
dass die Plakate eine Gefahr für Ver-kehrsteilnehmer darstellten. «Ebensofehlt es an konkreten Ereignissen wiez. B. Unfällen, die auf die angeblicheVerkehrsgefährdung zurückzuführenwären», schreibt der Regierungsrat.
Distanzvorschriften nur RichtwerteWeiter hält die Regierung fest, die
Abstandsvorschriften für Wahlpla-kate seien lediglich Richtwerte. Büh-ler verlangte, die Distanzvorschriftenmüssten akribisch umgesetzt wer-den. Der Regierungsrat entgegnet, so-lange die Verkehrssicherheit gewähr-leistet bleibe, sei eine Abweichung inbegründeten Einzelfällen möglich.
Die Regierung stützt die Ansichtvon Andreas Glarner, Verkehrssicher-heit lasse sich «in keiner Weise aus-schliesslich auf Meter und Zentime-ter reduzieren». Der SVP-Gemeinde-
ammann von Oberwil-Lieli argumen-tierte, es gelte im Einzelfall abzuwä-gen, ob es verhältnismässig sei, falschplatzierte Plakate zu entfernen.
Ähnlich äusserte sich Regionalpo-lizeichef Manfred Tschannen. Für dieRepol hätten sich keine Interventio-nen oder Abklärungen aufgedrängt,«zumal keine unmittelbare Gefahrfür Dritte bestanden hätte». Dass dieRepol nach eigenem Ermessen ent-scheide, wann, wo und wie interve-niert werden solle, ist laut Regie-rungsrats angemessen und korrekt.
Zusammenfassend hält der Regie-rungsrat fest, im Fall der falsch auf-gestellten Wahlplakate seien keineUmstände auszumachen, die ein auf-sichtsrechtliches Einschreiten nötigmachen würden. Aufgrund dieserErwägungen weist der RegierungsratBühlers Beschwerde ab.
Verkehrssicherheit war durch Wahlplakate nicht gefährdetZufikon Der Regierungsrat hateine Aufsichtsbeschwerde vonBruno Bühler aus Zufikon abge-wiesen. Dieser hatte mehrerenBehördenvertretern vorgewor-fen, sie würden zu wenig unter-nehmen, um die Richtlinien fürWahlplakate durchzusetzen.
VON FABIAN HÄGLER
Bruno Bühler blieb mit seiner Auf-sichtsanzeige erfolglos. FH/ARCHIV
Waltenschwil Nach zehn Jahrenund insgesamt 40 Ausstellungen istSchluss: Nadette Bamert schliesst perEnde Jahr ihre Galerie Artena. Es seiwirtschaftlich nicht mehr gegangen,erläutert die Galeristin. In einer letz-ten Ausstellung zeigen Evelyn Döni-cke und Nick Röllin ihre Werke inder Galerie, die Besucher oft «Klein-Venedig» nannten. (SV) Seite 29
Galeria Artenawird geschlossen
Mutschellen Die katholischen Kirch-gemeinden auf dem Mutschellenwollen im Frühling 2013 eine Sozial-dienst-Stelle eröffnen. Die Kosten desgeplanten Sozialdienstes betragenalles in allem rund 100 000 Frankenjährlich. Der Mutschellen wäre dervierte Standort im Aargau. KirchlicheSozialdienste gibt es schon in Baden,Frick und Oftringen. (SL) Seite 25
Kirche plantSozialdienst
Berikon In der Nacht vom Samstagauf den Sonntag wurden drei Hexen-puppen gestohlen. Sie dienten zurfasnächtlichen Dekoration des 30-Jahr-Jubiläumsfestes der Fasnachtsge-sellschaft Berikon. Ehrenhexenmeis-terin Susanne Stulz glaubt, dass«Nachtbuben» für den Diebstahl ver-antwortlich sind. Sie ist sehr traurigüber den Verlust. (AZ) Seite 27
Diebe klautenHexenfiguren
Inwil/Dietwil Die Hochschule Lu-zern, Technik und Architektur, unddie Centralschweizerische Kraftwer-ke AG (CKW) haben eine Absichtser-klärung unterzeichnet, welche dieHochschule zum bevorzugten For-schungspartner für das geplantegrösste schweizerische Solarkraft-werk in Inwil macht. (ES) Seite 26
Forschung beimSolarkraftwerk
Überforderung
informelles Lernen
Cybergewalt
Vernetzung
Betrugdigitale Einsamkeit
Gute Projekte
• etwas Tolles tun• Technik steht nicht im Vordergrund
• Schonraum im Internet: SuS sind anonym und vor Übergriffen geschützt
• Eltern und Interessierte erhalten Einblick
• Re!exion ist möglich
Teil 3: Beispiele
PLNphwa.ch/pln
Wikis im Sachunterrichtelba-tools.ch
Sprachkompetenz
Social Media als Lerninhalt
Netzwerkeffektphwa.ch/netwerkeffekt
Vine
phwa.ch/blogssus
Dieser Blog ist also für mich eine ganz neue Seite des Internets: Das erst Mal schreibe ich aktiv im Internet und theoretisch kann es auch jeder ansehen, lesen und dabei mitdiskutieren! Genau das ist ja auch der Unterschied zu einem herkömmlichen Schulaufsatz: Jeder, sogar Aussenstehende, können den Blog lesen und ihren Kommentar hinterlassen. Das Bloggen ist also regelrecht eine neue Kommunikationsform und beinhaltet als solche auch viele Vorteile, denn jegliche zeitliche und örtliche Grenzen werden aufgehoben.
Teil 2: Voraussetzungen Lehrpersonen & Eltern
§Bewusstsein für rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge
Dialog mit Lernenden
Soziale Netzwerke mit Kindern nutzen
Strassenverkehrsanalogie
Teil 4: Merkblatt
Danke!
Slides & Kontaktphwa.ch/swisscombern