WisteV-wistra-Neujahrstagung 2020
„Primär- und Sekundärrechtsordnung im Wirtschaftsstrafrecht“
17. und 18. Januar 2020 in Frankfurt am MainHotel The Westin Grand, Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt, Tel. 069/2981-0
Freitag, 17. Januar 2020
Begrüßung der Teilnehmer (RA Dr. Thomas Nuzinger, Mannheim)
Einführende Vorträge, inhaltliche Hinweise zu den Arbeitsgruppen (Plenum)
Mittagessen
Panel 1 (in zwei Arbeitsgruppen): Strohleute und faktische Geschäftsführer
AG 1.1: Strohleute und faktische Geschäftsführer in der Primärrechtsordnung
– Zivilrechtliche Relevanz und Kriterien der Abgrenzung (RA Dr. Frank Scholderer, Frankfurt)
– Steuerrechtliche Relevanz und Kriterien der Abgrenzung (RiBGH Christiane Lang, Karlsruhe)
AG 1.2: Strohleute und faktische Geschäftsführer im Strafrecht
– Strafrechtliche Relevanz und Kriterien der Abgrenzung (LOStA PD Dr. Ralf Peter Anders, Hamburg)
– Problematische Konstellationen und Streitfragen (RA Jan Andrejtschitsch, München)
Panel 2 (in zwei Arbeitsgruppen): Berufsrechtliche und strafrechtliche Lage von Beratern
AG 2.1: Voraussetzungen und Grenzen pflichtgemäßer Interessenwahrnehmung im Berufsrecht von Rechtsanwälten, Steuer-beratern und Wirtschaftsprüfern
– Zivilrechtliche Berater (Prof. Dr. Kai Lewinski, Passau)
– Steuerrechtliche und steuerliche Berater (VRiLG Sönke Volkens, Berlin)
AG 2.2: Voraussetzungen und Grenzen der Beraterstrafbarkeit
– Zivilrechtliche Berater (Prof. Dr. Hans Kudlich, Erlangen)
– Steuerrechtliche und steuerliche Berater (Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Bremen)
Zusammenführung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen (Plenum)
Abendessen
Streitgespräch zu einem noch näher zu bezeichnenden Thema
Samstag, 18. Januar 2020
Panel 3 (in zwei Arbeitsgruppen): Zum Verhältnis des Strafver-fahrens zum Verfahren der Primärrechtsordnung
AG 3.1: Das Nebeneinander des Strafverfahrens sowie des Verfahrens der Primärrechtsordnung anhand ausgewählter Einzelfragen
– Zivilverfahren und Strafverfahren (RiOLG Dr. Dirk Teßmer, Frankfurt)
– Verwaltungs- (insb. Besteuerungs-)Verfahren und Strafverfahren (RiFG Dr. Ulrich Pflaum, Nürnberg)
AG 3.2: Verhältnis der Einziehung zu Schadensersatz, behördlichem Bescheid und gerichtlichem Verfahren der Primär-rechtsordnung
– Der Stand der Rechtsprechung zum neuen Einziehungsrecht (RiAG Dr. Sohre Tschakert, Lübeck)
– Verhältnis der strafrechtlichen Einziehung zum Besteuerungs- und Arrestverfahren nach §§ 324 ff. AO (RA Rainer Biesgen, Düsseldorf)
Panel 4 (in zwei Arbeitsgruppen): Ombudsleute und Whistleblower
AG 4.1: Ombudsleute im Strafverfahren: rechtliche Stellung, Ausgestaltung der Mandats- und Auftragsverhältnisse, mögliche Problemkonstellationen
– Rechtliche Stellung und Gestaltungsmöglichkeiten (Dr. Dirk Michel, Köln)
– Berührungspunkte der Ombudstätigkeit zu Straf- und Strafprozessrecht (RAin Dr. Sibylle von Coelln, Düsseldorf)
AG 4.2: „Whistleblower“ im Strafverfahren: rechtliche Stellung, mögliche Problemkonstellationen
– Stellung des „Whistleblowers“ im materiellen und formellen Strafrecht (Ines Ullrich, Düsseldorf)
– Aktuelle und zukünftige Stellung des „Whistleblowers“ im Arbeitsrecht (Dr. Simon Gerdemann, Göttingen)
Mittagessen
Zusammenführung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen (Plenum)
Zusammenfassung der Tagung (RA Alexander Sättele, Berlin)
10:45 –11:00
11:00 – 12:30
12:30
13:30 – 15:00
15:15 – 16:45
17:00 – 18:00
18:00
20:00 – 21:30
09:30 – 11:00
11:15 – 12:45
12:45
13:30 – 14:30
14:30 – 15:00
Der Tagungsbeitrag beträgt 495,– €.
Eine Teilnahmebescheinigung zur Anerkennung nach § 15 FAO wird auf Wunsch erstellt.Bei Interesse an einer Übernachtung im Tagungshotel TheWestin Grand, Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurtam Main, Tel. 069/2981-0 bitten wir Sie, die Zimmerreservierungselbst und möglichst zeitgleich mit der Anmeldung zur Tagungvorzunehmen, da kein Zimmerkontingent vorgehalten wird.Tel. 069/2981-750Fax 069/2981-811E-Mail: [email protected]
Anmeldung
Bitte an Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e. V. (WisteV), Neusser Str. 99, 50670 Köln,Telefon 0221-9126450, Fax 0221-912645-45, E-Mail: [email protected].
Stornierung
Wenn Sie verhindert sind, informieren Sie uns bitte bis spä-testens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 18,– €. Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung errei-chen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren zu zahlen. Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
Bitte faxen an: 0221-912645-45
AG 1.1 AG 2.1 AG 3.1 AG 4.1
AG 1.2 AG 2.2 AG 3.2 AG 4.2
Angaben des Teilnehmers
Name/Vorname
Kanzlei/Firma
PLZ/Ort
Straße/Hausnummer
Telefon
Fax
Hinweis zum Datenschutz Die WisteV e.V. verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer An- meldung zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO. Daten können zu den genannten Zwecken auch an Dienstleister weiterge-geben werden.Ausführliche Informationen und weitere Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie unter www.wistev.de/datenschutz
Ja, ich bin einverstanden, dass meine Daten (Vorname, Titel, Nachname, Kanzlei/Firma, Ort) in einer Teilnehmerliste erfasst und allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Datum/Unterschrift
Ja, ich nehme an der Neujahrstagung 2020 teil.
Ich interessiere mich für folgende AGs (pro Panel bitte nur eine AG ankreuzen):
Anmeldung
WisteV-wistra-Neujahrstagung 2020
„Primär- und Sekundärrechtsordnung im Wirtschaftsstrafrecht“
17. und 18. Januar 2020 in Frankfurt am MainHotel The Westin Grand, Konrad-Adenauer-Straße 7, 60313 Frankfurt, Tel. 069/2981-0