Walter-Eucken-Schule
WES Karlsruhe: Kaufmännisches Berufskolleg 1 + ÜFAVerordnung über die Ausbildung und Prüfung ab 2015/2016
Überblick:
1. Warum das einjährige BK1?
2. Stundentafel
3. Probezeit
4. Erfolgreicher Abschluss
(Noten-Ausgleichsmöglichkeiten)
5. Infos zur Prüfung im BK2
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Warum das einjährige BK1?(Wie geht es danach weiter?)
● Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung
● Übertritt in das BK2: Notendurchschnitt besser als 3,0in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M) mit dem Ziel Fachhochschulreife und „Staatlich Geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
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Religionslehre 1Mathematik 2Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2Englisch 3Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation 3
Stundentafel
1. Pflichtbereich1.1 Allgemeiner Bereich
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Stundentafel
1. Pflichtbereich1.2 Berufsfachlicher Bereich
Betriebswirtschaft 7Steuerung und Kontrolle 3Gesamtwirtschaft 2Informatik 1Textverarbeitung 1
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Stundentafel
2. Wahlpflichtbereich 5 Std.Übungsfirma/JuniorenfirmaGeschäftsprozesseProjektkompetenz
Insgesamt 30 Std.
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Stundentafel
3. Wahlbereich
im Rahmen der schulischen Möglichkeiten
4. Praktikum 4 Wochen
in Ferienzeiten und nach ZK im Juli
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Maßgebende Fächer:
Alle Fächer des Pflichtbereichs
Rel, M, GmGK, E, D, BW, SuK, GW, Inf, TV, GP bzw. Üfa, PK
Kernfächer:
Von den maßgebenden Fächern:
D, E, M, BW
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Aufnahme auf Probe
1. Halbjahr = Probezeit, d.h.Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit
EntscheidungskriteriumEntscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten
Entscheidungsorgan:Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz
Konsequenz: Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK1 verlassen
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Zu: Aufnahme auf Probe
Zusatzregelung (zugunsten der Schüler):
Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls:
●Beratungsgespräch●Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten
Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)
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Falls 1. Halbjahr nicht bestanden
-> 3 mögliche Fälle am Schuljahresende:
1. Nicht bestanden -> keine Wiederholung möglich
(höchstens: Kolloquium, falls freie Plätze)
1. Bestanden, aber nicht BK2-Schnitt -> abgehen
2. Bestanden mit BK2-Schnitt -> BK2 (falls Plätze)
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Zu: Aufnahme auf Probe
Ausnahmeregelung:
Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären
(Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)
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Erfolgreicher Abschluss:
a) Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0
b) Ø aller Kernfächer ≤ 4,0
c) kein Kernfach = 6,0
d) max. 1 maßgeb. Fach > 4,0
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zu: Erfolgreicher Abschluss:
zu d)
Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig!
Ausgeglichen werden können:
(1) maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0
(2) Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0
(3) maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0
od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0
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Infos zur Prüfung im BK2:
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)
Ohne wichtigen Grund:
Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!
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Infos zur Prüfung im BK2:
Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m)
1.Bis 7:30 Anruf im Sekretariat –
folgende Infos an BK-Abteilungsleitung:-Name, Klasse, Grund-Welche Prüfung verpasst-Frage nach Nachtermin
2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen
Krankmeldung im Sekretariat
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung
oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu
beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach
Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder
Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch
leistet, begeht eine Täuschungshandlung.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die
Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In
schweren Fällen kann der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren
Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als
Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach
Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere
Schulaufsichtsbehörde die ergangene
Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis
einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder
die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären.
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Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch
•Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwer stört,
dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die Prüfung
anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, wird von
der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen
der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
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Für BK1-ZK und BK2-Prüfung:
Handyregelung für Prüfung (s bzw. m)
-Handy ausschalten-Handy in Schultasche verschließen-Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen
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