Für Mensch & Umwelt
AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
VOC-Seminar 2015
Outi Ilvonen
Fachgebiet III 1.4 / Stoffbezogene Produktfragen
Gliederung
1 EMISSIONSBEWERTUNG NACH AGBB 2015
1.1 aktuelle Kriterien
1.2 harmonisierte Grundlagen
2 EUROPÄISCHER ANSATZ
2.1 Deklarationsmuster
2.2 Vergleich der nationalen Ansätze
3 KOMMUNIKATION ÜBER VOC
3.1 verfügbare Instrumente
3.2 fehlende Puzzleteile
27.10.2015 / Jüngste Entwicklungen bei VOC-Emissionen und (S)VOC-Gehalt von dekorativen und von Bauprodukten 2
AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
1. Messung
nach 3
Tagen
Prüfung auf:
Kanzerogene3 EU-Kat. 1A und 1B < 0,01 mg/m³ ?
TVOC28 < 1,0 mg/m³?
Kanzerogene28 EU-Kat. 1A und 1B < 0,001 mg/m³ ?
2. Messung
nach 28
Tagen
TVOC3 < 10 mg/m³?
SVOC28 < 0,1 mg/m³?
Ablehnung
Ablehnung
Ablehnung
Ablehnung
Ablehnung
Schema zur gesundheitlichen Bewertung von VVOC-,
VOC- und SVOC- Emissionen aus Bauprodukten
Ausschuss zur
gesundheitlichen
Bewertung von
Bauprodukten
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Benzol,
CARC 1A
Urethan,
CARC 1B
N-Hexan
N-Hexadecan
VOC: flüchtige organische Verbindung (en: volatile organic
compound), die aus einer gaschromatographischen Trennsäule zwischen
und einschließlich n-Hexan und n-Hexadecan eluiert
VVOC: leichtflüchtige organische Verbindung (en: very volatile
organic compound), die aus einer gaschromatographischen Trennsäule
vor n-Hexan eluiert
SVOC: schwerflüchtige organische Verbindung (en: semi-volatile
organic compound), die aus einer gaschromatographischen Trennsäule
nach n-Hexadecan eluiert
Kanzerogene der EU-Kat. 1A und 1B: flüchtige Karzinogene der
Kategorien CARC 1A und CARC 1B (nach Verordnung (EG) Nr.
1272/2008)
TVOC: Summe der Konzentrationen identifizierter und nicht
identifizierter flüchtiger organischer Verbindungen
Begriffe zur gesundheitlichen Bewertung von VVOC-,
VOC- und SVOC- Emissionen aus Bauprodukten
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ja
Prüfung auf:2. Messung nach
28 Tagen
(Fortsetzung)
nein
nein
ja
Bewertbare Stoffe:
Gilt bei Betrachtung aller VVOC, VOC, SVOC
mit NIK (inklusive Kanzerogene mit NIK-
Werten)
R = Ci/NIKi < 1?
Nicht bewertbare Stoffe:
Ist die Summe aller VOC ohne NIK
VOC28 < 0,1 mg/m³?
Das Produkt ist für die Verwendung
in Innenräumen geeignet
Ablehnung
Ablehnung
Sensorische Prüfung (Pilotphase)
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Neu im AgBB-Schema
2015: NIK-Wert für
Formaldehyd = 100 µg/m3
─ CARC 1B ab 1.1.2016
Wie kommt man von Produktemissionen zu Konzentrationen im Innenraum?
KONVENTION: STANDARDISIERTER REFERENZRAUM
1. Anforderungen = Konzentrationen im Referenzraum =
Gebäude- / Bauwerksebene
2. Das AgBB-Schema bezieht sich auf den harmonisierten
Referenzraum von CEN/TS 16516
3. Alle Prüfergebnisse ─ unabhängig von Kammergröße ─
anzugeben als Referenzraumkonzentrationen
4. Direkter Link zwischen Produktprüfung und
Anforderungen an Bauwerke:
Test in der Prüfkammer;
Deklaration der Ergebnisse
für den Referenzraum
6
4 m
Referenzraum
Luftvolumen: 30 m³
Oberflächen:
Boden: 12 m²
Decke: 12 m²
Wände: 31,4 m²
1 Tür – 1,6 m²
1 Fenster – 2 m² 3 m
2,5 m
Prüfkammer
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Bewertbare Stoffe ─ Stoffe mit NIK-Werten
NIEDRIGSTE INTERESSIERENDE KONZENTRATION
NIK-Werte:
•Hilfsgrößen der gesundheitsbezogenen
Einzelstoffbewertung bei der Produktemission
•Aktualisierung in ungefähr zweijährlichem Turnus
•Nur innerhalb des kompletten Textes des AgBB-
Bewertungsschemas veröffentlicht
• Für noch nicht gelistete Stoffe ─ Antrag auf Ableitung
eines NIK-Wertes beim AgBB unter Vorlage vorhandener
Daten möglich
• Im AgBB-Schema 2015: 184 NIK-Werte:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommi
ssionen-arbeitsgruppen/ausschuss-zur-gesundheitlichen-
bewertung-von
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AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
Beispiele für NIK-Werte
n-Heptan: 21.000 μg/m³→Unbedenklicher Stoff mit einem hohen NIK-Wert
2-Ethoxyethanol: 8 μg/m³→Unerwünschter Stoff mit einem sehr niedrigen NIK-Wert
Harmonisierung der NIK-Werte → EU-LCI
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AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
Stoffgruppen EU-LCI + NIK
AROMATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE 12 19
ALIPHATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE 3 5
TERPENE 5 -
ALIPHATISCHE ALKOHOLE 7 8
AROMATISCHE ALKOHOLE 2 1
GLYKOLE / GLYKOLETHER 17 29
ALDEHYDE 9 12
KETONE 6 4
SÄUREN 2 8
ESTER 15 11
CHLORIERTE KOHLENWASSERSTOFFE 1 -
ANDERE 5 12
∑ 84 109
Noch zu
harmonisieren
VOC-Klassen ─ möglicher künftiger Weg zur Kommunikation in der CE-Kennzeichnung
AKTUELLER VORSCHLAG
• Fünf Klassen für VOC (A – E)
TVOC
Französische Kriterien
Deutsche + belgische Kriterien
• F für Formaldehyd
f1 bis f4 (oder bis f6)
• In Deutschland erforderlich:
VOC-Klasse A
Bisher: f3 oder besser für
Formaldehyd
Ab 2016: keine gesonderte f-
Angabe erforderlich, da
Formaldehyd bereits integriert
in den deutschen Kriterien für
die VOC-Klasse A
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AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
Quelle: Dr. Edmund Vankann, Harmonized EU VOC Classes, Mai 2015
Veröffentlichung der Beratungsergebnisse erwartet in
etwa im folgenden Format:
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. xxxx/2016
DER KOMMISSION
vom xx.yy.2016
über die Klassifizierung unter die VERORDNUNG
(EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011
zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die
Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung
der Richtlinie 89/106/EWG des Rates
fallender Bauprodukte zur Verwendung in
Innenräumen im Hinblick auf deren VVOC-; VOC und
SVOC-Emissionen
(Text von Bedeutung für den EWR)
Quellen: http://rundum-natur.de/images/leinos/ue-emissionsgeprueft-240-245_kl.jpg; http://www.developpement-
durable.gouv.fr/IMG/jpg/site_MEDDTL_etiquetage_produits_construction.jpg
27.10.2015 10
Belgien Deutschland Frankreich
Produkte Bodenbeläge,
Wandbeläge
Ausgewählte
Produkte
Alle Innenraum-
Bauprodukte
Kriterien angelehnt an
AgBB
Anspruchsvolle
Kriterien
Vier Klassen,
keine
Mindeststandards
Kennzeichnung
bisher
Bisher keine,
künftig mit CE
Ü-Zeichen* mit
Hinweis auf
Emissionsprüfung
A+; A, B oder C
Verbindlichkeit Einhaltung
Voraussetzung
für Vermarktung
Einhaltung
Voraussetzung für
Verwendung
Kennzeichnung
Voraussetzung für
Vermarktung
Vorteile Leichte
Umsetzung
Hohes
Schutzniveau
Keine Lücken
Nachteile Unsichtbarkeit Eingeschränkter
Produktumfang
Schwache
Kriterien
WANN IST KOMMUNIKATION ÜBER VOC-EMISSIONEN DURCH CE ZULÄSSIG?
Unterschiedliche Antworten je nach EU-Mitgliedstaat
/ Jüngste Entwicklungen bei VOC-Emissionen und (S)VOC-Gehalt von dekorativen und von Bauprodukten
* Noch bis 15.10.2016 (für Produkte mit CE)
Quelle: https://www.rakennustieto.fi/material/images/5ewvNaG3D/5oxBGgrpW/M1englanti139x139.gif
Parameter VOC-Deklarationsvorschlag für EPD
R Wert Deklarierter Wert mit zwei signifikanten
Ziffern (z.B. 0,2 oder 1,6)
TVOC Deklarierter Wert in mg/m3 mit zwei
signifikanten Ziffern
(z.B. 0,2 mg/m3 oder 1,6 mg/m3)
∑VOC LCI* Deklarierter Wert in µg/m3 mit einer
signifikanten Ziffer
(z.B. 100 µg/m3 oder 900 µg/m3)
∑VOC ohne LCI Deklarierter Wert in µg/m3 mit einer
signifikanten Ziffer
(z.B. 40 µg/m3 oder 300 µg/m3)
TSVOC Deklarierter Wert in µg/m3 mit einer
signifikanten Ziffer
(z.B. 40 µg/m3 oder 300 µg/m3)
Kanzerogene Stoffe Deklarierter Wert in µg/m3 mit einer
signifikanten Ziffer
(z.B. 1 µg/m3 oder 5 µg/m3) oder nicht
nachweisbar
Freiwillige Kommunikation: verschiedene Ansätze
BLAUER ENGEL UND ANDERE
UMWELTZEICHEN
• Strengere Kriterien möglich
• nicht für alle relevanten
Produkte verfügbar
EPD
• Nur Deklaration, keine
Bewertung
• Bisher VOC-Emissionen oft
nicht enthalten
ÜBERGREIFENDE LABELS
• Z.B. M1 in Finnland
• Für alle Produktgruppen
verfügbar
27.10.2015 11
WENN ES KEINE CE-KENNZEICHNUNG GIBT ODER SIE NICHT AUSREICHT
/ Jüngste Entwicklungen bei VOC-Emissionen und (S)VOC-Gehalt von dekorativen und von Bauprodukten
* EU-LCI sobald komplett harmonisiert, bis dahin Angabe der verwendeten LCI-Liste
erforderlich
Originalquellen zum Nachschlagen
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AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
BEFI
LT DK
FRPL
Arrêté royal établissant les niveaux
seuils pour les émissions dans
l'environnement intérieur de produits de
construction
Décret n° 2011-321 du 23 mars 2011
relatif à l'étiquetage des produits de
construction ou de revêtement de mur
ou de sol et des peintures et vernis sur
leurs émissions de polluants volatils
Litauische Hygienenorm 105:2014 über
polymere Baustoffe und polymere
Möbelwerkstoffe
Kommunikation für
gesetzlich geregelte
Bauprodukte
Schnittstelle Hersteller / Anwender
Hersteller
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KOMMUNIKATION VS. INFORMATIONSLÜCKE
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Anwender
Bauprodukt X Bauprodukt Y Bauprodukt Z
Einhaltung der
gesetzlichen
Mindeststandards
Kommunikation
für ausgewählte
Bauprodukte
Informationen über
gesetzliche
Anforderungen hinaus
Informationslücke
Europäische Technische Bewertung (ETB) als neuer Kommunikationsweg
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AgBB, VOC-Klassen, Formaldehyd ... Unterschiedliche nationale Ansätze, um Emissionen in die Innenraumluft zu bewerten
Besonderheiten:
Enge Fristen:Veröffentlichung im EU-Amtsblatt < 8 Monate nach Antragstellung
Nur vom Hersteller gewünschte Leistungsmerkmale
Noch keine Vorreiter vorhanden
Immer freiwillig
Antrag des Herstellers auf Ausstellung einer ETB
Produktleistung ─ hier VOC-Emission ─ nicht durch hEN abgedeckt
Technische Dokumentation des Herstellers
Entwicklung eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD)
Erarbeitung und Veröffentlichung einer ETB
Wann bekommen wir Leistungserklärungen
mit Angaben zu gefährlichen Stoffen / VOC?
Mandatsergänzungen:
bis 2013 erteilt für 10
Produktgruppen
Prüfmethoden des CEN/TC 351:
ab 2013 als CEN/TS und
ab 2016 / 2017 als EN
Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung
mit Angaben zu
gefährlichen Stoffen / VOC
Bei Normen (hEN)
ab 2014 möglich;
bis 2018 Pflicht
Bei ETB
ab 2014 möglich
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KOMMUNIKATION ALS CHANCE UND PFLICHT
15
Fazit ─ Harmonisierung: gute Zwischenergebnisse, noch viel zu tun
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• Harmonisierte
Prüfmethode CEN/TS
16516
• Harmonisierter
Referenzraum
• Prüfbericht deckt alle
verbindlichen und
freiwilligen
Anforderungen ab
• Harmonisierung der Bezugswerte, EU-LCI
• Notwendige Basis für künftige Anforderungen
und Transparenz im Binnenmarkt
• Notifizierte Stellen /
nach EU-Regeln
anerkannte
Prüflabore
• Zusammenarbeit
der Prüflabore in
Group of Notified
Bodies
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Vielen Dank für IhreAufmerksamkeitOuti ILVONEN
0340 / 2103 3538
www.uba.de/http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/
umwelt-gesundheitsvertraegliche-bauprodukte
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-
konsum/produkte/bauprodukte
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