Untervazer Burgenverein Untervaz
Texte zur Dorfgeschichte
von Untervaz
1817
Prozessanträge um Rechte in Friewis und Frättis
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1111817817817817 Prozessanträge um Rechte in Friewis und FrättisProzessanträge um Rechte in Friewis und FrättisProzessanträge um Rechte in Friewis und FrättisProzessanträge um Rechte in Friewis und Frättis Gemeindearchiv Untervaz
Gemeindearchiv Untervaz: Urkunde Nr. 150.
1817, 28. Januar
Rechtsäze Beklagterseits.Rechtsäze Beklagterseits.Rechtsäze Beklagterseits.Rechtsäze Beklagterseits.
1./ Ueber die Beyurthel vom 17. dieses, das wohl Sentensirt1 u. übel Apelliert
2 sey, dass
das Gmd.buch3 vom Berg,
4 welches früher nie aufgelegt wurde, obgleich die heutig
Beklagten vor Anfang des Procehses, von Gegner gegen Kosten u. Schaden alle
allenfalls aufzulegende Documente, Schriften, etc. zur einsicht verlangten! also auch
jezt nicht aufgelegt werden darf noch soll, auch unterm 16. diess man einverstanden
war keine Berger Zeugen zu produzieren,5 also dieses als ein Berger Zeugnis
anzusehen ist, u. da dieses Buch von 1781 etwas sagen soll, u. die Urthel vom
Cantonsgericht de dato 4. May 1816 ausweiset dass der Genussame wegen von 1792
an, also später als dieses Buch, der Beweis gefürt werden solle, mithin dieses Buch
in keinem Fall was zu bedeuten hat u. bedeuten kann.
2./ Betreff denen 4 Documenten so Kleger verlangen das solche deponiert werden, sezt
man zu Recht,6 1./ beruft man sich auf das einverständniss lt. Protocoll, dass wenn
nemlich das Civil Gericht finde, das diese Documenten nichts zur Sache als
Behelligung dienen, nemlich das Protocol,7 denselben wieder zurück erstattet
werden sollen ist richtig, u. was Gegner dagegen sagen ist unrichtig, mithin sollen
dieselben lt. Einverständniss zurük gegeben bleiben, umsomehr denen Krätli nie von
Rechts wegen zugemutet werden kann, dass sie etwas Deponieren sollen, wozu
Niemand anderes als Sie Eigentümer sind etc.
3./ also wohl Senzenzirt u. übel apellirt worden - Da es genugsam gezeigt, dargethan, u.
erwiesen sein wird, dass die Krätli die ihnen von der hohen Cantons Gerichtlichen
Urthel de dato 4. May 1816 zwey zu führende Beweisen - geführt haben. So sey es
wohl Sentenziert u. übel apelliert worden, auch sollen die heutigen Kleger alle
Kosten seyen es Gerichtliche u. ausser Gerichtliche allein abführen u. bezahlen.
Ohne sich ferner über diese so deutliche Sache etwas länger aufzuhalten haben die Hl.8
Krätli die Ehre sich Ihnen Hochgeachte Herren gehorsamst zu empfehlen u. aus dero
Auftrag
Zizers, d. 28. Jenner 1817 Joh. Bapt. Dolf älter.
1 Sentenz = richterliches Urteil
2 Appellation = Weiterzug einer Streitsache an das nächst höher Gericht
3 Gemeindebuch = Buch mit Versammlungs-, Gerichts- und Gesetzesprotokollen
4 Mastrilserberg
5 produzieren = Akten einem Gericht zur Beweisführung einreichen
6 Rechtsatz, (mhd: rëht-saz) = Antrag auf ein Urteil
7 unsicher, Wort oben eingefügt und stark verstümmelt
8 hochlöblichen
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Anfang der Prozessanträge von 1817
Original Papier, 22cm breit, 33cm hoch, nur eine Seite des Bogens beschrieben Einfügungen berücksichtigt, Streichungen nicht. Titel auf Gegenseite: Rechtsatz des
Beklagten Theils, produciert vor Appellaz in Zizers den 28. Jan. 1817 bescheint der
Landschreiber sig. J.B. Dolf jünger. Produciert vor dem Kantons Ober Appellations
Gericht d. 21. May 1817.
Gleiches Dokument in Händen der Fam. Krättli, Friewis.
Hinweis: Zum gleichen Rechtsstreit gehören die Urkunden GAU Nr. 111, 114. 115, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152 und 188
Urkunde Nr. 150. Gemeindearchiv Untervaz
Internet-Bearbeitung: K. J. Version 04/2006
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