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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen des
Werkvertragverfahrens (WVV)
Sofia, 01.12.2010
Susanna Rudalski
Teamleiterin Werkvertragsverfahren
ZAV Stuttgart
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Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn
Ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an 18 Standorten
Die ZAV ist die Fachvermittlung für überregionale Berufsgruppen, z. B. Führungskräfte im Management, Künstler, Bühnen- und Fernsehberufe
Die ZAV vermittelt…
- Arbeitnehmer ins Ausland und ausländische Arbeitnehmer nach Deutschland
- Fachkräfte in Entwicklungsländer
- Führungskräfte zu internationalen Organisationen
Die ZAV erfüllt besondere ordnungspolitische Aufgaben im Werkvertragsverfahren und in der Arbeitsmarktzulassung ausländischer Arbeitnehmer
Im Internet: www.zav.de
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Auslandsvermittlung
Managementvermittlung
Künstlervermittlung
Vermittlung in der Entwicklungs-zusammenarbeit (CIM)
Vermittlung zu Internationalen Organisationen (BFIO)
Werkvertragsverfahren
Arbeitsmarktzulassung
Geschäftsfelder und Standorte der ZAV
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Organisation der ZAV
Direktorin
GB 1Auslandsvermittlung
Arbeitgeberservice
GB 2Fachvermittlung
GB 3Arbeitsmarktzulassung
und Ressourcen
Bewerberservice Berlin Bremen Dortmund Dresden Erfurt Frankfurt Hamburg Magdeburg Nürnberg Rostock Stuttgart Trier
Büro Führungskräfte zu Internationalen
Organisationen (BFIO)
Centrum für internationale Migration und
Entwicklung (CIM) in Frankfurt/M.
Managementvermittlung• Arbeitgeberservice• Bewerberservice
Künstlervermittlung Berlin Hamburg Hannover Köln Leipzig München Stuttgart
Arbeitsmarktzulassung• verschiedene Verfahren zur Zulassung auslän- discher Arbeitnehmer zum deutschen Arbeitsmarkt
Werkvertrags-verfahren• Duisburg• Frankfurt• Stuttgart
Ressourcen• Personal• Infrastruktur• Finanzen
Info-Center ZAV
GleiB SBV
Presse-Marketing-Information
Steuerung-Umsetzung
Personalrat
Justiziariat BCA
EURES-Management
Incoming
Auftragsprojekte• Zeitarbeit• Ingenieurprojekt• ReHa/SB
Koordinierungs-einheit
Programme - Finanzen
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Organisation Bereich 31 und 32
Bereichsleiterin 31
Jutta Feiler
Bereichsleiterin 32
Ute Köstner
Teamleiterin 312
WVV Frankfurt
Barbara Howell
Teamleiterin 313
WVV Duisburg
Regina Woltering
Teamleiter 314
WVV Duisburg
Stefan Schmitz
Teamleiterin 317
AMZ Bonn
Julia Dixon
Teamleiter 316
WVV Duisburg
Joachim Matschy
Teamleiterin 315
WVV Duisburg
Kristin Kloos
Teamleiterin 322
AMZ Bonn
Martina Lambrich
Teamleiterin 323
AMZ Bonn
Stefanie Fischer
Teamleiterin 327
AMZ BonnS. Becker-Hogenschurz
Teamleiterin 324
WVV Stuttgart
Susanna Rudalski
Teamleiter 325
WVV Stuttgart
Hans-Peter Sax
Teamleiter 326
WVV Stuttgart
Volker Röhrich
Teamleiterin 311
WVV Frankfurt
Susanne Beck
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Grundsätze
Werkvertrag:
§ 631 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
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Maßgebende Merkmale für einen Werkvertrag als Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung:- Vereinbarung zur Erstellung eines konkret bestimmten
Werkergebnisses - Eigenverantwortliche Organisation durch den Werkunternehmer
(unternehmerische Dispositionsfreiheit)- keine Einflussnahme des Auftraggebers auf die am Werkvertrag
beteiligten Arbeitnehmer - in der Regel eigene Arbeitsmittel durch den Werkunternehmer - Weisungsrecht des Auftragnehmers gegenüber seinen
Arbeitnehmern- keine Eingliederung in die Arbeitsabläufe oder in den
Produktionsprozess des Auftraggeberbetriebes- Tragen des Unternehmerrisikos durch den Auftragnehmer
(Gewährleistung für Mängel des Werkes)- Ergebnisbezogene Vergütung (keine Abrechnung nach Zeiteinheiten)
Grundsätze
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Grundsätze
Dienstleistungsfreiheit
- Unternehmen aus den Mitgliedstaaten der EU besitzen die Freiheit, ungehindert Dienstleistungen grenzüberschreitend in der EU anzubieten und zu erbringen (Art. 49 EG-Vertrag)
- Diese Dienstleistungsfreiheit gilt grundsätzlich auch für Beitrittsstaaten
- Nach den Beitrittsverträgen kann der Arbeitsmarktzugang von Neu-Unionsbürgern während einer dreiphasigen, insgesamt siebenjährigen Übergangsfrist ("2+3+2-Modell") weiterhin nach nationalem bzw. bilateralem Recht gesteuert werden
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Grundsätze
Dienstleistungsfreiheit
- Übergangsregelungen gelten derzeit hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit und
bei Dienstleistungen im• Baugewerbe (einschl. verwandter
Wirtschaftszweige)• Bereich Reinigung von Gebäuden, Inventar und
Verkehrsmittel• Tätigkeitsbereich von Innendekorateuren
- In diesen Bereichen können Unternehmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten Personal nur im Rahmen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen entsenden
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Grundsätze
Dienstleistungsfreiheit
Zum 01.05.2011 erhalten die folgenden EU-Staaten die volle Freizügigkeit:
• Polen• Ungarn• Tschechien• Slowakei• Slowenien• Lettland• Litauen• Estland
Voraussichtlich spätestens zum 01.01.2014 werden Bulgarien und Rumänien ebenfalls die volle Freizügigkeit erhalten
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Dienstleistungsfreiheit
Beispiele für von der Übergangsregelung betroffene Bereiche:
Rohbauarbeiten
Isolierarbeiten, einschl. technische Isolierungen
Trockenbau
Abbrucharbeiten
Dachdeckerarbeiten
Erstellung von Garten-, Park- und Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen
Freileitungs- und Kabelbau
Kälte- Wärme- Schallschutzarbeiten
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Dienstleistungsfreiheit
Dienstleistungsfreiheit z.B. gilt in folgenden Bereichen:
Schiffbau (auch Isolierung)
Metallerzeugung und –bearbeitung
Softwareentwicklung
Messebau
Montage von Behältern, Wärmetauschern und Pumpen einschl. der dazugehörigen Rohrleitungen
Montage einer Kesselanlage
In diesen Fällen brauchen entsandte Arbeitnehmer aus dem EU-Beitrittstaat keine Arbeitsgenehmigung!
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Dienstleistungsfreiheit
Die ZAV bietet bulgarischen Unternehmen an, anhand von aussagekräftigen Unterlagen zu prüfen, ob es sich um Arbeiten im dienstleistungsfreien Bereich handelt.
Dies bietet bulgarischen Unternehmen und ihren Auftraggebern Rechtssicherheit bei der Ausführung von dienstleistungsfreien Tätigkeiten
Die ZAV Stuttgart erstellt bei Dienstleistungsfähigkeit ein Testat.
Dieser Service ist kostenfrei.
Bei nicht dienstleistungsfreien Tätigkeiten erfolgt dann eine Prüfung im Rahmen der Werkvertragsvereinbarung
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Zwischenstaatliche Vereinbarungen
Mit folgenden 13 Ländern wurden seit 1988 Regierungs-vereinbarungen auf unbestimmte Zeit geschlossen:
EU:
Polen
Lettland
Ungarn
Tschechien
Slowakei
Rumänien
Slowenien
Bulgarien
ZAV Duisburg ZAV Frankfurt ZAV Stuttgart
Nicht-EU:
Kroatien
Bosnien und Herzegowina
Serbien Montenegro
Türkei
Mazedonien
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EU-Beitritt `04= freier Zugang zu anderen Arbeitsmärkten
Überblick / Entwicklung
Auslauf befristeter Sonderkontingente im Jahr 1993
Wirtschaftsaufschwung in Partnerländern
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Überblick / Entwicklung
Kontingentverbrauch im Abrechnungszeitraum 10/2009- 09/2010: Insgesamt: 17.115 (Jahresdurchschnittszahl)
Davon Bulgarien: 375 (Jahresdurchschnittszahl)
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Überblick / Entwicklung
Seit dem Beitritt Bulgariens zur EU am 01.01.2007 ist der Anteil bulgarischer Werkvertragsarbeitnehmer an der Gesamtzahl der ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer stark zurück gegangen.
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Kontingentausschöpfung - Entwicklung
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Bulgarien
Verfügbares Kontingent (10/2010-09/2011) im Jahresdurchschnitt:
1.800 Bisher verbrauchtes Kontingent im Jahresdurchschnitt (Stand:
19.11.10)
333
= 18,5 % Kontingentverbrauch
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Kontingent
- Ausländische Werkvertragsunternehmen können nur gemäß den in der Regierungsvereinbarung festgelegten Höchstzahlen Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Jedes Partnerland verfügt über ein festes Stammkontingent und evtl. Sonder- bzw. Zusatzkontingente (z.B. für das Baugewerbe)
- Die Kontingente werden jährlich gem. den Veränderungen des dt. Arbeitsmarktes angepasst
Sinkt die
Arbeitslosenquote,
erhöht sich das
Kontingent….
Sinkt die
Arbeitslosenquote,
erhöht sich das
Kontingent….
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Lohnvergleich
- Entlohnung der Werkvertrags-Arbeitnehmer muss dem Lohn entsprechen, welchen die einschlägigen deutschen Tarifverträge für vergleichbare Tätigkeiten vorsehen.
- Vergleichsberechnung im Genehmigungsverfahren auf Nettostundenlohnbasis
- Werkverträge, die unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) fallen (überwiegende Erbringung von Bauleistungen), müssen zusätzlich die Mindestbruttolohnbedingungen erfüllen
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Arbeitsmarktschutzklausel
- Beachtung der Sperrgebiete (Arbeitslosenquote mind. 30% über Bundesdurchschnitt)
- Kurzarbeit (Betrieb des dt. Auftraggebers darf keine Kurzarbeit durchführen / angezeigt haben)
- Entlassungen (Betrieb des dt. Auftraggebers darf keine betriebsbedingten Entlassungen durchführen / beabsichtigen)
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Gebühren (§287 SGB III)
- Grundgebühr für Neuverträge: 200,00 €
- Nachträge: 100,00 €
- Laufzeitgebühr: 75,00 € (für jeden Arbeitnehmer und jeden angefangenen Kalendermonat der Beschäftigung)
- Gebühren werden für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Antragsverfahren und der Überwachung der Einhaltung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen stehen, erhoben.
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Quotierung
- Für die Zahl der Arbeitserlaubnisse an ausländische Arbeitnehmer im Baubereich für Werkverträge mit in Deutschland ansässigen Unternehmen existieren Obergrenzen:
» Erteilung von max. 15 Arbeitserlaubnissen für Werkvertragsarbeitnehmer, wenn der in Deutschland ansässige Auftraggeber bis zu 50 gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt
» Erteilung von Arbeitserlaubnissen an max. 300 Werkvertragsarbeitnehmer oder an bis zu 30% der Anzahl der gewerblichen Arbeitnehmer des dt. Auftraggebers, wenn der in Deutschland ansässige Auftraggeber mehr als 50 gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Einsatz von Facharbeitern für überwiegend qualifizierte Tätigkeiten
- Die vertraglich vereinbarten Leistungen müssen überwiegend den Einsatz von Facharbeitern erfordern
- Arbeitnehmer ohne entsprechende berufliche Qualifikation können bis zu einem Anteil von 10% zum Einsatz kommen
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Auftraggeber
- in der EU oder in der Schweiz bzw. EWR ansässiges Unternehmen
- grds. keine öffentlichen deutschen Auftraggeber (z.B. Städte und Gemeinden) oder Privatpersonen
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Prüftatbestände im Werkvertragsverfahren
Auftragnehmer
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, das als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zur Durchführung des Werkvertrages in das Bundesgebiet entsendet
- Unternehmen muss werkvertragsfähig sein (von seiner materiellen Ausstattung und seiner fachlichen Kompetenz her in der Lage sein, die geschuldete Leistung selbständig zu planen, zu organisieren und eigenverantwortlich durchzuführen und zu überwachen)
- Überwiegende Entsendung von für den Werkvertrag qualifizierten Arbeitnehmern
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Verfahrensablauf
postalisch
Persönliche Vorsprache
Antragsunterlagen:
• Werkvertrag / Nachtrag
• Leistungsverzeichnis
• Erklärung zum WV
• Selbstauskunft des Auftraggebers
• Kontingentbestätigung
• Personaleinsatzplan
• Ggfs. weitere Unterlagen
Prüfung / Zulassung:
• Gebührenprüfung
• Vollständigkeitsprüfung
• Rechtskonformität prüfen
Arbeitserlaubnis- EU
(EU-Staaten)
Werkvertragarbeit-
nehmerkarte
(Drittstaaten)
Bescheid
Ausländisches
UnternehmenArbeitnehmer
Zusammenarbeit mit anderen Stellen im Verfahren:
Gewerbeämter, Sozialkassen der Bauwirtschaft, Zollbehörden, Bundespolizei, Ausländerbehörden,
Botschaften, Finanzamt, übrige Agenturen für Arbeit usw.
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Verfahrensablauf
Wir wünschen uns:
Rechtzeitige Beantragung und Einreichung vollständiger Unterlagen (ca. 3- 4 Wochen vor dem geplanten Beginn)
Meist ist eine schnellere Bearbeitung möglich, diese ist abhängig von dem Antragsaufkommen
Terminierte Vorsprache zur Abgabe von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass das auszuführende Gewerk im Werkvertrag und Leistungsverzeichnis konkret beschrieben ist. Insbesondere bei Großbaustellen ist eine genaue Bezeichnung des Arbeitsortes erforderlich!
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Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.arbeitsagentur.de
→ Unternehmen
→ Arbeitskräftebedarf
→ Beschäftigung
→ Ausländer
→ Werkvertragarbeitsnehmer
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Homepage: http://www.arbeitsagentur.de
Pfad: Unternehmen/Arbeitskraeftebedarf/Beschaeftigung/Auslaender/Werkvertragsarbeitnehmer