Outsourcing unter Solvency II -Auswirkungen auf Versicherungsunternehmen und deren Vertriebspartner
Frankfurter Vorträge
Frankfurt, 17. November 2016
Seite 2 Outsourcing unter Solvency II
Agenda
► Regulatorische Anforderungen
► Auswirkungen auf Versicherungs-
unternehmen
► Auswirkungen auf Vertriebs-
partner
Seite 3 Outsourcing unter Solvency II
Agenda
► Regulatorische Anforderungen
► Auswirkungen auf Versicherungs-
unternehmen
► Auswirkungen auf Vertriebs-
partner
Seite 4 Outsourcing unter Solvency II
Implementierung innerhalb der VU
Solvency IIRichtlinie vom 25. November 2009 betreffend die
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der
Rückversicherungstätigkeit
Delegierte Verordnung der EU
zur Ergänzung der S-II-Richtlinie
Europäische Implementierung
Leitlinien zum Governance-System
der EIOPA
Nationale Umsetzung
► § 32 „Ausgliederung”
VAG
Insbesondere:
► Abschnitt 8 „Allgemeine
Governance-Anforderungen”
► Abschnitt 10 „Risikomanagement-
system”
► Abschnitt 13 „Ausgliederung”
Entwurf
MaGO
Insbesondere zu:
► „Governance”
► „Fit & Proper”
► „Outsourcing”
► „Risikomanagement”
BaFin-Auslegungs-
entscheidungen
Regulatorische AnforderungenÜberblick Outsourcing
Seite 5 Outsourcing unter Solvency II
Regulatorische AnforderungenOutsourcing als Teil des Governance-Systems
Risikomanagement System
Strategie, Risikoappetit und Leitlinien
Vorstand
Operative
Geschäfts-
bereiche
(„Risk Owner“)
1. Linie
Risikomanagement-Funktion
Compliance-Funktion
Versicherungsmathematische
Funktion
2. Linie
Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)
Rahmenwerk für Interne Kontrollen / Notfallmanagement
Interne
Revision
3. Linie
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Governance-System nach Solvency II
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Outsourcing
Seite 6 Outsourcing unter Solvency II
Regulatorische AnforderungenOutsourcing-Begriff: Neue Definition
„(…) eine Vereinbarung jeglicher Form zwischen einem Versicherungsunternehmen und
einem Dienstleister, auf Grund derer der Dienstleister direkt oder durch weitere Ausgliederung
einen Prozess, eine Dienstleistung oder eine Tätigkeit erbringt, die ansonsten vom
Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würde (…)“
„Ausgliederung“ gemäß Solvency II und VAG
Unter dem Regime von Solvency II bewegen sich die Anforderungen an
Outsourcing weg von einem regelorientierten und einfachen hin zu einem
prinzipien-orientierten und komplexen Regulierungsansatz.
• Inhalt der betroffenen Tätigkeit
• Umfang der betroffenen Tätigkeit
• Dauer der Inanspruchnahme des Dienstleisters
• Häufigkeit der Inanspruchnahme des Dienstleisters
Kriterien für die Abgrenzung von Ausgliederungen Bedeutung
der betroffenen
Tätigkeit für das
jeweilige
Unternehmen
maßgeblich
Seite 7 Outsourcing unter Solvency II
Vorgaben zum Outsourcing gelten grundsätzlich
auch für konzern-/gruppeninterne Ausgliederungen 1
Genaue Zuordnung der ausgegliederten Aktivitäten
zu den jeweiligen rechtlichen Einheiten3
Angemessene Berücksichtigung von Besonderheiten
der ausgliedernden rechtlichen Einheiten4
Im Einzelfall faktische Erleichterungen denkbar
(z.B. Vereinbarung Service Level Agreement)2
Regulatorische AnforderungenKonzern-/Gruppeninternes Outsourcing
Seite 8 Outsourcing unter Solvency II
Agenda
► Regulatorische Anforderungen
► Auswirkungen auf Versicherungs-
unternehmen
► Auswirkungen auf Vertriebs-
partner
Seite 9 Outsourcing unter Solvency II
Outsourcing-
entscheidung
Due Diligence und
Risikoanalyse
Vertrags- und
Anzeigewesen
Steuerung und
ÜberwachungBeendigung
Aufbauorganisation
► Aufbauorganisatorische Einbettung des Outsourcings in das Governance-System
► Einsatz eines Ausgliederungsbeauftragten
► Prüfung von
potenziellen
Dienstleistern
(Marktanalyse)
► Durchführung
Risikoanalyse
► Leistungen und
Konditionen
► Abstimmung hin-
sichtlich der Lei-
stungserbringung/
-beschreibung
► Verantwortlich-
keiten und
Schnittstellen
► (Rahmen-)Vertrag
und SLA
► Sicherstellung
einer adäquaten
Steuerung und
Überwachung der
Ausgliederungen
► Einbindung in das
Risikomanagement
und das IKS
► Bestimmung des
auszugliedernden
Bereiches
► Marktanalyse
(„Make-or-Buy-
Entscheidung“)
► Strategische
Analyse
► Ausschreibung
► Exit-Strategien
► Re-Insourcing
versus Neu-
Ausgliederung
► Notfallpläne
Laufende Administration
► Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation im Bezug auf Outsourcing
► Vertragsmanagement, Vertragsverwaltung
► Laufende Überwachung und Steuerung der Outsourcing-Beauftragten, ggf. Unterstützung bei der Durchführungdes operativen Outsourcing-Controllings, z. B. hinsichtlich Notfallplänen, Revisionsprüfungen
► Turnusmäßige Berichterstattung
Schematische Darstellung des Outsourcing-Prozesses unter Solvency II
Seite 10 Outsourcing unter Solvency II
Wann ist ein Ausgliederungs-beauftragter zu benennen?
Outsourcing
von Schlüsselaufgaben von sonstigen wichtigen Aktivitäten
zwingend einzurichtende
vier Schlüsselfunktionen
weitere „andere“
Schlüsselaufgaben“
Zwingender Einsatz eines
Ausgliederungsbeauftragten:
• Der Ausgliederungsbeauftragte ist nicht operativ,
sondern überwachend tätig.
• Er trägt die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags.
• Er muss zuverlässig sein und über eine
mindestens seinem Überwachungsauftrag
genügende fachliche Eignung verfügen.
• Er ist bei der BaFin anzuzeigen
Prüfung, ob ein
Ausgliederungs-
beauftragter eingesetzt
werden sollte
Seite 11 Outsourcing unter Solvency II
Wann kann ein Geschäftsleiter als Ausgliederungsbeauftragter fungieren?
Geschäftsleiter
fungiert zugleich als
Ausgliederungs-
beauftragter
Angemessene
Trennung der
Zuständigkeiten
Keine
Behinderung
bei weiteren
Aufgaben
Überwachungs-
intensität höher
als bei Geschäfts-
leitung
Fachliche
Eignung und
Zuverlässigkeit
Gegebenenfalls
Ergreifung von
Maßnahmen zur
Vermeidung von
Interessen-
konflikten
Personenidentität
zwischen
Ausgliederungs-
beauftragtem und
zuständiger
Person beim
Dienstleister ist
unzulässig
Gewährleistung
einer dem
Risikoprofil des
Unternehmens
angemessenen
Trennung der
Zuständigkeiten
Keine
Behinderung
bei der Ausübung
der Aufgaben als
Geschäftsleiter
Ausreichende
zeitliche
Kapazitäten
“Die BaFin hält es derzeit für vertretbar, dass ein Geschäftsleiter zugleich als Ausgliederungs-
beauftragter für eine Schlüsselfunktion oder selbst definierte Schlüsselaufgabe fungiert, ohne dass
diese Abweichung von der Zwei-Ebenen-Struktur durch Proportionalitätserwägungen gerechtfertigt
sein müsste.”
Entwurf MaGO vom 19.10.2016 Tz. 284
Seite 12 Outsourcing unter Solvency II
Risikoanalyse: Sollte aus Risikosicht ausgegliedert werden?
► Systematische Bewertung sämtlicher Risiken, die mit einer Übertragung von Tätigkeiten,
Funktionen oder Prozessen an Dienstleister einhergehen
► Die Risikoanalyse dient der Identifikation von Einzelrisiken
► Definition geeigneter Maßnahmen sowie Über-führung der Outsourcing-Risiken und
Maßnahmen in das Risikomanagementsystem
► …
Da sich die zugrunde liegenden Risikofaktoren im Zeitverlauf ändern können, genügt eine einmalige
Betrachtung von Outsourcing-Risiken nicht. Vielmehr sind Ausgliederungen fortlaufend zu beobachten.
Eine umfassende Risikoanalyse sollte beispielsweise enthalten:
► Allgemeine Informationen zum Outsourcing
► Grundsätzliche Zulässigkeit; ggf. Bewertung internes vs. externes Outsourcing
► Bewertung der „Wichtigkeit“
► Geeignetheit des potenziellen Dienstleisters (Due Diligence)
► Mögliche Auswirkungen des Outsourcings auf das VU
► Beurteilung der Integrationsfähigkeit des Outsourcings in das RMS/ IKS des VU
► Analyse der wesentlichen Risiken (vor allem operationelle, strategische sowie Reputations- und Konzentrationsrisiken)
► Gesamtergebnis
► Dokumentation des Einbezugs von maßgeblichen Geschäftsbereichen
► Ggf. Anhänge (z. B. Geschäftsberichte, weitere Recherche-Ergebnisse)
► …
Ziele der
Risikoanalyse
im Vorfeld von
Outsourcing
Seite 13 Outsourcing unter Solvency II
Handelt es sich um ein Outsourcing
gemäß VAG/ eigener Definition?
nein
Outsourcing nicht möglichIst die Tätigkeit, Prozess, Funktion,
etc. grundsätzlich ausgliederbar?
Regulatorische Anforderungen und
Strategiekonformität
Handelt es sich um eine intern definierte
Schlüsselaufgabe oder „wichtige“ Ausgliederung?
!Definition von Kriterien
für „wichtige
Ausgliederungen“
Wichtigkeitsanalyse(BaFin-Kriterium: Unverzichtbarkeit)
Kategorie 1
Fremdbezug von Leistungen
1
2
3
Wichtige Funktionen/
Tätigkeiten gem. EIOPA:
► Tarifierung
► Kapitalanlage
► Schadenbearbeitung
► Rechnungslegung
► Schlüsselfunktionen
► IT-Leistungen
► ORSA-Prozess
Schlüsselfunktionen gem.
EIOPA:
► Risikocontrolling
► Compliance
► VMA
► Interne Revision
Handelt es sich um eine per se „wichtige“ Ausgliederung
gem. EIOPA oder BaFin?
Wichtige Ausgliederung
gem. BaFin
► Alle Schlüsselaufgaben
► Vertrieb
► Bestandsverwaltung
► Leistungsbearbeitung
► Rechnungswesen
► Vermögensanlage/
-verwaltung
► Abschluss von Versiche-
rungsdienstleistungen
► Schadenregulierung
durch Vermittler
ja
Kategorie 2
Outsourcing
nein
Kategorie 3
Wichtiges Outsourcing
3
4 nein
ja
ja
nein
ja
Prozess zur Identifikation von „wichtigem“ Outsourcing (Beispiel)
Seite 14 Outsourcing unter Solvency II
Due Diligence: Welcher Dienstleister kommt prinzipiell in Frage?
► Erlangung eines umfassenden Bildes und Verständnisses von potenziellen Dienstleistern
► Beantwortung der Frage: Welcher Dienstleister kommt generell in Frage?
► Prüfung, ob gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Anforderungen entsprochen werden kann
► Prüfung der Gewährleistung der Sicherheit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im
Falle des Outsourcings
► …
Die Due Diligence sollte in der Praxis insbesondere umfassen…
► …die zu berücksichtigenden Aspekte gem. EIOPA:
‒ Finanzielle und technische Fähigkeiten des Dienstleisters
‒ Einschätzung der Kapazitäten, die entsprechende Leistung zu erbringen
‒ Kontrollrahmen des Dienstleisters
‒ Einschätzung bzgl. möglicher Interessenkonflikte
► …die zur Leistungserbringung angewandten (IT-)Systeme und org. Regelungen
► …die personelle Ausstattung (quantitativ) und mit der Leistungsübernahme betraute Personal (qualitativ)
► …die Sicherstellung der Vertraulichkeit im Umgang mit Daten
► …Organisationsstruktur, Prozesse und schriftlich fixierte Ordnung (Aufbau- und Ablauforganisation) im Hinblick darauf, ob diese geeignet
erscheinen, zugesicherte Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen
► …die Beachtung (aufsichts-)rechtlicher Standards der vorgesehenen Vertragsregelungen
► …die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen und Kontrollsysteme
Ziele der
Due Diligence
im Vorfeld von
Outsourcing
Die Ergebnisse der Due Diligence sind zu dokumentieren. Das Ergebnis sollte nachvollziehbar
darlegen, ob der Dienstleister zur Erbringung der auszugliedernden Leistung geeignet ist oder nicht.
Seite 15 Outsourcing unter Solvency II
Vertragswesen: Welche Verein-barungen sind vertraglich zu treffen?
► Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art der Daten und Kreis der Betroffenen
► Zu treffende technische und organisatorische Maßnahmen
► Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
► Bestehende Pflichten des DL, insb. Kontrollen
► Berechtigung zur Begründung von Sub-Ausgliederungen
► Rückgabe überlassener Datenträger und Löschung gespeicherter Daten nach Beendigung des Auftrags
Zusätzliche Inhalte bei ADV gem. §11 BDSG (weiterhin anzuwenden)
Solvency II erfordert in der Regel Anpassungen künftiger (und laufender) Outsourcing-Verträge.
► Zugangsrechte für VU, externe Prüfer und Aufsichtsbehörde zu allen einschlägigen Daten
► Möglichkeit direkter Fragen an den DL und Vor-Ort-Prüfungen durch Aufsicht
► Auskunfts- und Weisungsrechte
► Informationspflicht über Sub-Outsourcings durch den DL
► Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten
► Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
► Regelung hinsichtlich der Sicherheit und Vertraulichkeit von Informationen
► Informationspflichten (z. B. Entwicklungen, die eine Leistungs-erbringung beeinträchtigen könnten)
Mindest-
vertrags-
inhalte nach
Solvency II
Seite 16 Outsourcing unter Solvency II
• Grundsätzlich Anzeigepflicht von Angaben zu Verträgen über die Ausgliederung von wichtigen
Funktionen oder Tätigkeiten
• Anzeige bei der BaFin muss mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten der Ausgliederung erfolgen
• Bei der BaFin vorzulegende Dokumente / anzuzeigende Informationen:
Vertragsentwurf
Name und Anschrift des Dienstleisters
Beschreibung des Umfangs der Ausgliederung
Gründe für die Ausgliederung
Zusätzlich bei Ausgliederung von Schlüsselaufgaben: Name des Ausgliederungsbeauftragten
des VU sowie des Verantwortlichen auf Seiten des Dienstleisters
Anzeigepflicht vor Ausgliederung
Anzeigepflicht während der Ausgliederung
Unverzügliche Anzeige „wichtiger Entwicklungen“ nach Vertragsabschluss, z.B.
• wesentliche Veränderungen an der Ausgliederungsvereinbarung (insb. Sub-Outsourcing und
Beendigung des Vertrags),
• gravierende und wiederholte Verstöße des Dienstleisters gegen vereinbarte Vorgaben,
• unzureichender Zugang des VU zu notwendigen Daten und Informationen,
• finanzielle Probleme des Dienstleisters etc.
Anzeigewesen: Pflicht zur Anzeige wichtiger Ausgliederungen
Seite 17 Outsourcing unter Solvency II
Outsourcing-Controlling
Intensität Outsourcing-Controlling
Outsourcing-Controlling
► Angemessener und wirksamer Einbezug in das Risikomanagement und das IKS (Berichterstattung)
► Steuerung und Überwachung der Prozesse im operativen Geschäft sowie Aufnahme und Nachverfolgung von
Schlechtleistungen (z. B. regelmäßige Jour-fixes zwischen Dienstleister und Auftraggeber)
► Turnusmäßige Prüfung (z. B. über Performance-Reports) und Leistungskontrolle durch
Ausgliederungsbeauftragter (z. B. quartalsweise, (halb)jährlich)
► …
Ausgeweitetes Outsourcing-Controlling
► Überprüfung der angemessenen finanziellen, personellen und technisch-organisatorischen Ausstattung des DL
► Kurzfristiger Turnus hinsichtlich regelmäßiger Leistungsüberprüfungen (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich)
► Sicherstellung, dass der Outsourcing-Beauftragte des Dienstleisters über ausreichende Expertise und Erfahrung
für diese Tätigkeit verfügt (insbes. bei der (Teil-) Ausgliederung von Schlüsselfunktionen sind die „fit & proper“-
Anforderungen zu erfüllen und der Aufsicht anzuzeigen)
► Prüfung, ob RMS und IKS des Dienstleisters angemessen sind (z.B. Revisionsberichte)
► Sicherstellung angemessener Notfallkonzepte/-pläne für den Umgang mit kritischen Situationen oder
Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs sowie Verabredung von Testings etwaiger Back-up-Möglichkeiten
► …
Allgemeine Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
► Einhaltung gesetzlicher wie regulatorischer Bestimmungen sowie interner Vorgaben
► Regelmäßige Überwachung und Überprüfung hinsichtlich der erbrachten Leistungsqualität des Dienstleisters
► …
Kategorie
Fremdbezug
von
Leistungen
Outsourcing
Wichtiges
Outsourcing
INT
EN
SIT
ÄT
/ AU
FW
AN
D
Die Intensität des Outsourcing-Controlling hängt maßgeblich von der Kategorisierung des
Outsourcing als Fremdbezug, Outsourcing oder wichtiges Outsourcing ab.
Seite 18 Outsourcing unter Solvency II
Fazit: Zentrale Handlungsfelder für Versicherungsunternehmen
Festlegung von Verantwortlichkeiten entlang des Outsourcing-
Prozesses1
Überprüfung und Anpassung bestehender vertraglicher
Ausgliederungsvereinbarungen3
Überprüfung bestehender Ausgliederungen auf Erfüllung der
Due-Diligence-Anforderungen4
Inventarisierung und Kategorisierung bestehender
Ausgliederungsvereinbarungen2
Aufbau systematisches Outsourcing-Controlling5
Seite 19 Outsourcing unter Solvency II
Agenda
► Regulatorische Anforderungen
► Auswirkungen auf Versicherungs-
unternehmen
► Auswirkungen auf Vertriebs-
partner
Seite 20 Outsourcing unter Solvency II
Die Identifizierung von Vermittlertätigkeiten als „(wichtiges) Outsourcing“ hängt sowohl von den
jeweils erteilten Vollmachten als auch von einer Einzelfallbetrachtung bei Teilausgliederungen ab.
Identifizierung von Maklern als „(wichtiges) Outsourcing“
Erteilt ein VU einer Vielzahl von Versicherungsvermittlern
Abschluss- oder Schadenregulierungsvollmachten
(Teilausgliederungen), ist die Wichtigkeit im Zuge einer
Gesamtbetrachtung zu beurteilen.
Unter bestimmten Bedingungen: „wichtiges Outsourcing“
Verfügen Versicherungsvermittler über Abschluss- oder
Schadenregulierungsvollmachten handelt es sich IMMER
(mindestens) um Outsourcing.
„Outsourcing“
Typische Vermittlungstätigkeiten (OHNE Abschluss- oder
Schadenregulierungsvollmacht) unterliegen NICHT den
Ausgliederungsanforderungen.
„Fremdbezug von Leistungen“
Die Entscheidung
über die
„Wichtigkeit“ von
Makler-Tätigkeiten
liegt beim VU
Seite 21 Outsourcing unter Solvency II
Intensität des vom Makler zu betreibenden Aufwands je Kategorie (Bsp. Vertragswesen)
Intensität Vertragswesen
Berücksichtigung aller regulatorischen Mindestinhalte:
► Ggf. datenschutzrechtliche Vereinbarungen (gem. BDSG)
► Grundsätzlich unterliegt der Makler allen Anforderungen wie das ausgliedernde VU im
jeweiligen ausgegliederten Gebiet (klare Nennung der Rechten und Pflichten beider
Vertragspartner)
► Regelungen aus § 32 Abs. 1, 2 und 4 VAG zu beachten
► Vertragliche Sicherstellung, dass Makler das VU im Falle von Sub-Ausgliederungen
informiert und ggf. eine Zustimmung einholt
► Regelungen von Vorgehensweisen im Falle von Schlechtleistungen …
Reg. Mindestinhalte inkl. Inhalte bei wichtigen Ausgliederungen:
► Zusätzliche Regelungen des § 32 Abs. 3 VAG sind zu beachten
► Klare Anforderungen an das Vertragswerk bei wichtigen Ausgliederungen, insb. auch
inwiefern der Makler die Anforderungen an Outsourcing erfüllt
► …
Kategorie
Fremdbezug
von
Leistungen
Outsourcing
Wichtiges
Outsourcing
Keine regulatorischen Anforderungen
► Berücksichtigung der Anforderungen an einen ordentlichen Kaufmann
► Berücksichtigung der Anforderungen der Einkaufs-Richtlinie
► …
INT
EN
SIT
ÄT
/ AU
FW
AN
D
Seite 22 Outsourcing unter Solvency II
Intensität des vom Makler zu betreibenden Aufwands je Kategorie (Bsp. Controlling)
Intensität Outsourcing-Controlling
Outsourcing-Controlling
► Angemessener und wirksamer Einbezug in das Risikomanagement und das IKS
► Steuerung und Überwachung der Prozesse im operativen Geschäft sowie Aufnahme
und Nachverfolgung von Schlechtleistungen
► Turnusmäßige Prüfung und Leistungskontrolle durch das VU
► …
Ausgeweitetes Outsourcing-Controlling
► Kurzfristiger Turnus hinsichtlich regelmäßiger Leistungsüberprüfungen
► Prüfung des RMS und IKS des DL
► Prüfung von Revisionsberichten
► …
Allg. Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit:
► Einhaltung gesetzlicher wie regulatorischer Bestimmungen sowie VU-interner Vorgaben
► Überwachung der Makler-Qualität
► …
INT
EN
SIT
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/ AU
FW
AN
D
Kategorie
Fremdbezug
von
Leistungen
Outsourcing
Wichtiges
Outsourcing
Seite 23 Outsourcing unter Solvency II
Kontrollhandlungen durch die Aufsicht und das Versicherungsunternehmen
§ 305 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 VAG Befragung, Auskunftspflicht
Die Aufsichtsbehörde ist befugt
► Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten,
► die Vorlage oder Übersendung aller Geschäftsunterlagen inkl. der
allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Tarife, der Formblätter und
sonstigen Druckstücke,
► Unternehmensverträge sowie
► Verträge über Ausgliederungen
zu verlangen.
Auskunfts-
recht der
Aufsichts-
Behörden
bei Maklern
gem. VAG
► Prüfung der Erfüllung der SLA-Inhalte
► Prüfung des IKS durch die Interne Revision des Versicherers
► Nachweise über die finanzielle und technische Ausstattung des Vertriebspartners
► Nachweis über funktionierendes Risikomanagementsystem
► Nachweis über das Berichtswesen und Controlling
Das Versicherungsunternehmen ist für die Anforderung von Nachweisen /
für die Durchführung von Kontrollhandlungen zuständig („Hol-Schuld“)
Seite 24 Outsourcing unter Solvency II
Fazit: Bedeutung von Solvency II für Makler
„Vor Ort“-Prüfungen der BaFin möglich
5
Die Entscheidung über die „Wichtigkeit“ von Makler-Tätigkeiten
liegt bei dem Versicherungsunternehmen
2
Die Gesamtverantwortung für den ausgegliederten Vertrieb
verbleibt zu jeder Zeit bei dem Versicherungsunternehmen
1
Kategorisierung des Outsourcing entscheidet maßgeblich
über den vom Makler zu betreibenden Aufwand
3
Hohe Anforderungen infolge Nachweispflichten und
Kontrollhandlungen des Versicherers
4
Seite 26 Outsourcing unter Solvency II
EY-Ansprechpartner
Dr. Bernd Fröhler
Executive Director, Advisory Ernst & Young GmbH WirtschaftsprüfungsgesellschaftArnulfstraße 5980636 München
Telefon: +49 89 14331 15811Mobil: +49 160 939 15811Mail: [email protected]
Seite 27 Outsourcing unter Solvency II
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
Die globale EY-Organisation im Überblick
Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung,
Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren
Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens
gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem
sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen
— für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben.
Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.
Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG).
Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln
und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited
ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen
für Mandanten.
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In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich auf alle deutschen
Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.
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