Natura 2000 -
Ausgleichszahlungen für den
Privatwald - Stand: 01.07.2017 -
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Foto: M. Weirauch Foto: D. Gutzeit
Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000
I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?
II. Wer erhält Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?
III. Welche Flächen sind ausgleichszahlungsfähig ?
IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?
V. Wofür werden die Ausgleichszahlungen geleistet ?
VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
VIII. Warum sollten Sie einen Antrag stellen ?
Gliederung des Vortrages
2 Waldbesitzerinformation 2017 - Natura 2000
Vorbemerkung:
Die Ausführungen des Vortrages stehen unter Änderungsvorbehalt.
Das Verwaltungsverfahren für die Natura-2000-Ausgleichszahlungen wird
von der Forstverwaltung (oberste Forstbehörde und Landesforst MV)
ständig weiter entwickelt und optimiert.
Im Zuge der Entwicklung können sich Änderungen ergeben, die in
vorliegendem Vortrag noch nicht berücksichtigt werden können.
Aus den Informationen des vorliegenden Vortrages können deshalb keine
Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Der Vortrag verfolgt den Zweck, die privaten Waldbesitzer in M-V
bestmöglich über die Natura-2000-Ausgleichszahlungen zu informieren, so
dass betriebliche Entscheidungen auf einer soliden Grundlage erfolgen
können.
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I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?
• Geldzahlungen, die zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgleichen,
die im Wald durch Erschwernisse aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-
Richtlinie entstehen
Erschwernisse können sein:
erhöhte Bewirtschaftungsaufwendungen
z.B. Erhaltung/Erhöhung des Anteils lebensraumtypischer Baumarten
verminderte Bewirtschaftungserträge
z.B. Ausweisung von Totholz-, Alt- und Biotopbäumen,
Beschränkung des Anbaus nicht-lebensraumtypischer Baumarten
erhöhte Verwaltungsaufwendungen
z.B. erhöhte Verkehrssicherungspflicht, zusätzliche
Abstimmungen mit Behörden, Beschaffung von Karteninformationen
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I. Was sind Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?
• Ausgleichszahlungen erfolgen im Sinne einer Entschädigung in € pro
Hektar und Jahr
• Jährliche Antragsstellung und Auszahlung (wie Landwirtschaft)
• Grundlage für Natura-2000-Ausgleichszahlungen sind:
EU-Verordnungen / FFH- und Vogelschutzgebiets-Richtlinie
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (EPLR):
Richtlinie des Landes M-V zu Natura-2000-Ausgleichszahlungen
(Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie - Wald EARL M-V v.
10.08.2016)
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II. Wer erhält Natura-2000-Ausgleichszahlungen ?
• Private Waldeigentümer oder private Waldbesitzer oder deren Vereinigungen
auch Kirchenwald (Privatwald gemäß § 4 LWaldG M-V)
private Stiftungen (Einzelfallprüfung notwendig!)
• Voraussetzungen:
Bagatellgrenze von 200 € Auszahlungssumme pro Antrag muss erreicht
werden
Zusammenhängende Eigentums-/Besitzfläche von mind. 0,3 ha
• Ausgeschlossen von Ausgleichszahlungen:
Kommunen
Bundesrepublik
Öffentliche Stiftungen
Verbände
Land M-V, Landesforst MV
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III. Welche Flächen sind ausgleichszahlungsfähig ?
• Waldflächen in FFH-Gebieten
• Waldflächen in Schreiadlerschutzarealen innerhalb von EU-
Vogelschutzgebieten
• Folgende Flächen sind ausgeschlossen:
Unentgeltlich für Naturschutzzwecke übertragene Flächen
Flurstücke im öffentlichen Eigentum (auch öffentliches Miteigentum)
Flächen mit förmlicher Nullnutzung (z.B. Rechtsnorm, grundbuchliche
Sicherung, öffentlich-rechtlicher Vertrag)
Flächen „Nationales Naturerbe“
Flächen, die Bestandteil der landwirtschaftlichen Feldblöcke sind
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IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?
• Je nach Betroffenheit der Fläche können jährlich 25 € / ha bis 200 € / ha
ausgezahlt werden
• Bei Beachtung der Bagatellgrenze von 200 € pro Antrag:
bei geringster Betroffenheit muss die beantragte Fläche eine Größe
von mindestens 8 Hektar haben
bei höchster Betroffenheit muss die beantragte Fläche eine Größe
von mindestens 1 Hektar haben
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IV. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen ?
• Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist abhängig von den Betroffenheiten:
Waldfläche innerhalb eines FFH-Gebietes (FFH): 25 € / ha * Jahr
Waldfläche innerhalb eines Waldlebensraumtypes (WLRT): 88 € / ha * Jahr
Waldfläche innerhalb eines Eremit-Habitates (Eremit): 104 € / ha * Jahr
Waldfläche innerhalb eines Fledermaus-Habitates (FleHa): 56 € / ha * Jahr
Waldfläche innerhalb eines Schreiadler-Schutzareales (SaSA): 165 € / ha * Jahr
• Die Betroffenheiten sind durch Fachplanungen kartiert und festgelegt, der
Waldbesitzer kann Betroffenheiten nicht verändern
• Bei Überlagerung der Betroffenheiten:
Ausgleichszahlungen erhöhen sich, summieren sich jedoch nicht automatisch und
werden bei 200 € / ha gekappt (siehe Punkt VI.)
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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?
• Ausgleichszahlungen werden dafür gezahlt, dass die rechtmäßige und
ordnungsgemäße Forstwirtschaft aufgrund der Anforderungen der FFH- und
EU-Vogelschutzrichtlinie wesentlich erschwert ist
• Wenn Ausgleichszahlungen geleistet werden, werden die Erschwernisse
durch Auflagen konkretisiert:
Siehe folgende Folien
• Für alle Flächen gilt die Beachtung des Verschlechterungsverbotes
• Für alle beantragten Flächen ist ein Maßnahmentagebuch vom Waldbesitzer
zu führen (Ausnahme: FFH-Flächen ohne weitere Betroffenheit): siehe spätere
Ausführungen (Folie 32)
• Die Zahlung von 25 €/ha*Jahr für Waldflächen innerhalb von FFH-Gebieten
ohne weitere Betroffenheit ist mit keinen weiteren Auflagen verbunden und
wird für den erhöhten Verwaltungsaufwand gezahlt
Diese Zahlung ist pro Forstbetrieb auf jährlich maximal 2.500 €
begrenzt (= maximal 100 ha aller Waldflächen eines Waldbesitzers)
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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?
• Auflagen für Waldlebensraumtypen (WLRT: 88 €/ha*Jahr):
1. In Laub- und Nadelholzbeständen (ab 120 Jahre; in Erlen- und
Birkenbeständen ab 60 Jahre) ist ein Restvorrat/-schirm von mindestens
6 mitherrschenden, herrschenden oder vorherrschenden Bäumen des
Oberstandes pro Hektar mit einem Mindestbrustdurchmesser von 40 cm als
Alt-, Biotop-, Habitat- oder Potentialbäume zu belassen.
[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein]
2. Die Befahrung der Waldbestände mit Holzernte- und Rückemaschinen
erfolgt nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 20 Metern
haben.
3. Das aktive Einbringen eines höheren Anteils von lebensraumuntypischen
Gehölzen ist untersagt.
4. Abgestorbene Bäume sind im Bestand zu belassen. Eine Fällung ist nur
aus Gründen der Verkehrssicherung zulässig. Auch nach einer Fällung
verbleibt dieses Totholz im Bestand. Eine Ausnahme bilden von
Kalamitäten geschädigte Bestände.
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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?
• Auflagen für Eremit-Habitate (Eremit: 104 €/ha*Jahr):
1. In Beständen sind auf der gesamten Fläche pro Hektar 6 heimische
Laubbäume mit einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 40 cm zu
belassen und nach Vorgabe der Bewilligungsbehörde zu kennzeichnen.
[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein,
die Kennzeichnung erfolgt mit einem blauen „E“] ]
• Auflagen für Fledermaus-Habitate (FleHa: 56 €/ha*Jahr):
1. Auf der gesamten Fläche sind pro Hektar 6 Laub- oder Nadelbäume mit
einem Mindestbrusthöhendurchmesser von 40 cm zu belassen.
[Bäume müssen kartenmäßig dargestellt oder per GPS eingemessen sein]
2. Bei Wiederaufforstungsmaßnahmen darf der Anteil des Nadelholzes
einen Flächenanteil von 40% nicht überschreiten.
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V. Wofür werden Ausgleichszahlungen geleistet ?
• Auflagen für Schreiadler-Schutzareale (SASA: 165 €/ha*Jahr):
1. Ab einem Bestandesalter von 40 Jahren darf der Bestockungsgrad des
Oberstandes nicht unter 1,0 abgesenkt werden.
2. Die Befahrung der Waldbestände mit Holzernte- und Rückemaschinen
erfolgt nur auf Rückegassen, die einen Mindestabstand von 40 Metern
haben.
3. Abweichend davon können in hiebsreifen Beständen Einzelregelungen zur
langfristigen Verjüngung der Bestände vereinbart werden (Waldbesitzer und
Bewilligungsbehörde im Einvernehmen mit LUNG MV).
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
• Die förderfähige Fläche im Privatwald ist in Waldblöcke aufgeteilt
• Ein Waldblock wurde aus allen aneinandergrenzenden Flurstücken eines
Eigentümers/Besitzers gebildet
• Jeder Waldblock setzt sich aus einer oder mehreren Parzellen zusammen
• Die Parzellen entstehen durch 17 verschiedene Kombinations-
möglichkeiten der 5 Betroffenheiten
• Jede Parzelle hat ein Bindung, die für jeweils eine Kombination steht:
Bindungen 73001 bis 73018
(Bindung 73018 ist Sonderfall, die bei Kleinstflächen entsteht)
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Bildung von Waldblöcken (braune Linie mit Waldblock-Nr.)
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Bildung von Parzellen innerhalb eines Waldblockes
Parzelle 3:
FFH_FleHa
Parzelle 1:
FFH_FleHa
Parzelle 2: FFH
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Bildung von Parzellen innerhalb eines Waldblockes
Parzelle 3:
FFH_FleHa
(Bindung 73004
Parzelle 1:
FFH_FleHa
(Bindung 73004)
Parzelle 2: FFH
(Bindung 73001)
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
• Jeder Bindung ist ein Ausgleichszahlungs-Betrag zugeordnet (siehe
folgende Folien)
• Für jeden Waldblock lässt sich aus der Fläche der Parzellen (=Bindungen)
und den jeweiligen Beträgen ein Auszahlungsbetrag für den Waldblock
berechnen
• Berechnung erfolgt automatisiert über das InVeKoS-System der
Landwirtschaft
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Bindung Betroffenheit-Kombination Zahlungsbetrag
[€/ha*Jahr]
73001 FFH (ohne Auflagen) 25
73002 WLRT_FFH 113
73003 FleHa_WLRT_FFH 113
73004 FleHa_FFH 81
73005 FleHa_WLRT_Eremit_FFH 181
73006 FleHa_Eremit_FFH 149
73007 WLRT_Eremit_FFH 181
73008 Eremit_FFH 129
73009 Schreiadlerschutzareal (SASA) 165
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Bindung Betroffenheit-Kombination Zahlungsbetrag
[€/ha*Jahr]
73010 SASA_FFH 190
73011 SASA_WLRT_FFH 200
73012 SASA_FleHa_WLRT_FFH 200
73013 SASA_FleHa_FFH 200
73014 SASA_FleHa_WLRT_Eremit_FFH 200
73015 SASA_FleHa_Eremit_FFH 200
73016 SASA_WLRT_Eremit_FFH 200
73017 SASA_Eremit_FFH 200
73018 Kleinstfläche (ohne Auflagen) 25
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes
Parzelle 3 (73004):
5,52 ha
Parzelle 1 (73004):
4,21 ha
Parzelle 2 (73001):
3,33 ha
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes
Parzelle 3 (73004):
5,52 ha * 81€/ha
Parzelle 1 (73004):
4,21 ha * 81 €/ha
Parzelle 2 (73001):
3,33 ha * 25 €/ha
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes
Parzelle 3 (73004):
5,52 ha * 81€/ha = 447,12 €
Parzelle 1 (73004):
4,21 ha * 81 €/ha = 341,01 €
Parzelle 2 (73001):
3,33 ha * 25 €/ha = 83,25 €
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VI. Wie werden die Ausgleichszahlungen berechnet ?
Beispiel für die Berechnung der Ausgleichszahlung eines Waldblockes
447,12 €
83,25 €
341,01 €
Ausgleichszahlung für Waldblock: 871,38 € / Jahr
Waldblock kann nur
im Ganzen
beantragt werden!
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
1. Flächenvorklärung im Forstamt durchführen
2. EU-Betriebsnummer (BNRZD) beantragen, sofern noch nicht vorhanden
3. Antrag stellen (ab ca. April 2018 bis spätestens 15.Mai 2018)
4. Eremit-Bäume kennzeichnen (nur in Parzellen mit Eremit-Betroffenheit)
5. Habitat-Bäume in Karte erfassen (in Parzellen mit WLRT-, Eremit-, FleHa-
Betroffenheit)
6. Auflagen einhalten, wenn Bewirtschaftungsmaßnahmen durchgeführt werden
7. Maßnahmetagebuch führen und spätestens am 15. Januar d. Folgejahres
abgeben
8. Ggf. Vor-Ort-Kontrollen / CC-Kontrollen zulassen (Teilnahme freiwillig)
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 1.: Flächenvorklärung im Forstamt durchführen
• Ausfüllen des Formulars „Flächenidentifizierung“ und Abgabe im Forstamt
Auflistung der Flurstücke/Flurstücksteile, die innerhalb der Ausgleichskulisse liegen
Landesweite Ausgleichskulisse ist unter www.gaia-mv.de abrufbar
Formular muss korrekt ausgefüllt und unterschrieben sein: Waldbesitzer ist für
Flächenangaben verantwortlich
• Nachweise zu Eigentum/Besitz abgeben
Ggf. Vorlage von Grundbuchauszügen, die nicht älter als 3 Monate sind, wenn Eigentumsverhältnisse
von den Angaben im Waldverzeichnis des Forstamtes abweichen
Ggf. Vorlage von Kaufverträgen, wenn Besitzübergang erfolgt ist, aber Eintrag ins Grundbuch noch
nicht vollzogen wurde
Ggf. Vorlage von Vollmachten (z. B. Erbengemeinschaften) oder Einverständniserklärungen (z. B. bei
mehreren Miteigentümern)
Ggf. Vorlage von GbR-Verträgen
Ggf. Vorlage der Satzung der Forstbetriebsgemeinschaft (Waldgemeinschaft)
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 1.: Flächenvorklärung im Forstamt durchführen
Flächenvorklärung
muss bis spätestens
30.11.2017
abgeschlossen sein,
um 2018 einen
Antrag stellen zu
Können!
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 2.: EU-Betriebsnummer (BNRZD) beantragen
Stammdatenbogen rechtzeitig im FoA
einreichen (spätestens bis 30.11.2017)!
Waldbesitzer mit steuerlichem Hauptwohnsitz
in anderen Bundesländern müssen die
EU-Betriebsnummer dort beantragen
(zuständige Stellen können im FoA erfragt
werden) !
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 3.: Antrag stellen
- Voraussichtl. im April 2018 werden Luftbilder und Zugangsdaten an alle
Waldbesitzer versandt, die Flächenvorklärungsverfahren abgeschlossen
haben
- Antrag muss spätestens zum 15. Mai 2018 gestellt werden
- Antrag ist digital am Computer zu stellen:
Für Antragssteller ohne Computer(kenntnisse) ist Antragsstellung in
Malchin möglich!
- Bei Antragsstellung muss „Datenbegleitschein“ ausgedruckt,
unterschrieben und nach Malchin geschickt werden
- Zeitaufwand für Antragsstellung ist abhängig von Betriebsgröße, jedoch
relativ gering (im Durchschnitt ca. 0,5 Std.)
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 5.: Habitatbäume in Karte erfassen
Habitatbäume sind auf Karten im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000 zu erfassen
Beispiel 2:
Digitale Erfassung der Habitatbäume
Beispiel 1:
Händische Erfassung der Habitatbäume
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 7.: Maßnahmetagebücher (MTB) führen
- Bewirtschaftungsmaßnahmen
auf beantragten Flächen sind
in MTB einzutragen
- Für jeden Waldblock ist ein MTB
auszufüllen
- Für Waldblöcke, die nur Parzellen mit
den Bindungen 73001 und 73018
enthalten, ist kein MTB zu führen
(keine Auflagen!)
- Alle MTB sind spätestens zum 15.01.
d. Folgejahres in Malchin abzugeben
- MTB werden daraufhin geprüft, ob
evtl. Hinweise auf Auflagenverstöße
vorliegen
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen
- Bei 5% der forstwirtschaftlichen Antragssteller eines Jahres werden Vor-Ort-Kontrollen
durchgeführt
- Zusätzlich werden bei 1% aller Antragssteller (Land- und Forstwirtschaft)
CC-Kontrollen durchgeführt
- Bei den Kontrollen wird vor allem die Einhaltung der Auflagen überprüft
- Bei Beachtung bestehender forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen sowie der
Auflagen nach Wald-EARL M-V sind keine Beanstandungen zu erwarten
- Bei festgestellten Verstößen werden Kürzungen, bei schweren Verstößen bzw. in
Wiederholungsfällen werden Sanktionierungen vorgenommen
- Für das Antragsjahr 2016 wurden 6 Forstbetriebe ohne Beanstandungen kontrolliert
- Teilnahme an den Kontrollen steht dem Antragssteller frei
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen
Aufsuchen der Parzellen mit Hilfe von GPS und digitalen Karten
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen
Überprüfung der Auflagen „Belassen von Totholz“ (links) und „Belassen von Habitatbäumen“ (rechts)
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen
Überprüfung der Auflage „Rückegassenabstand“ mit Hilfe eines Maßbandes
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VII. Was müssen Sie als Waldbesitzer tun ?
Zu 8.: Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bzw. Cross Compliance-Kontrollen (CC) zulassen
Überprüfung der Auflage „Absenkung Bestockungsgrad“ im Schreiadler-Schutzareal
mit Bitterlich-Stab
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VIII. Warum sollten Sie einen Antrag stellen ?
2016 2017
Potentielle Antragssteller 127 160
Potentielle Antragsfläche 6.372 ha 8.490 ha
Anzahl Waldblöcke 1.090 1.095
Tatsächliche Antragssteller 109 119
Auszahlungsempfänger 79 ?
- Für die Antragsjahre 2016 und 2017 haben 127 bzw. 160 Waldbesitzer die Flächen-
Vorklärung erfolgreich abgeschlossen
- 109 bzw. 119 Waldbesitzer haben einen Antrag auf Natura-2000-Ausgleichs-
zahlungen gestellt
- Im Juni 2017 wurden für das Antragsjahr 2016 insgesamt 254.000 € ausgezahlt,
das sind durchschnittlich 3.217 € pro Antragssteller
Welche Entscheidung treffen Sie ?
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