Menschenrechte und Familienrecht –
die überfälligen Probleme
Herbert Ebel, ISUV/VDU e.V.
Beck’sches Rechtslexikon1.800 Rechtsbegriffe
→ Abänderungsklage ... Seite 1
. .→ Familienrecht Gesamtheit d. Rechtsnormen für
Seite 289 Mitglieder der Familie ... ∙ .→ Menschenraub ...
→ ??? Menschenrechte ??? nicht vorhanden Seite 448
→ Menschenwürde ... . .→ Zwischenurteil
Seite 791
Grundgesetz I
Artikel 1
(1) ... Würde des Menschen ist unantastbar ...
(2) ... unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft ...
(3) ... binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung ...
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung …
Allgemeine Erklärung der MenschenrechteResolution 217 (III) vom 10.12.1949
unhchr.int
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Sie sind mit Vernunft und Gewissen
begabt
und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
UN-Generalversammlung www.un.org/ga
UN-Charta
eröffnet jährlich in 3. Septemberwoche am Donnerstag mit Diskussionenderzeit läuft die 60. ganzjährige Tagung
von 6 Komitees interessiert uns das Dritte KomiteeSoziales, Menschenrechte und Kulturelles2006: aus dem Dritten Komitee soll ein Menschenrechtsrat
entstehen Bisher: Viele Reden und Resolutionen ohne rechtsverbindliche
Wirkungen z.B. viele Spezial-Projekte, UNGASS, ...
Weltkindergipfel 2001
0hne Wirkung auf die Rechte der Einzelnen … aber Entscheidung über neue UN-
Programme
Vereinte Nationen un.org
Hochkommissar für Menschenrechte ohchr.org
7 Komitees überwachen 7 Konventionen über Prüfung von Staatenberichten CESCR Wirtschaft, Soziales und Kultur 16 Dez. 1966
HRC Menschenrechte, früher CCPR 16. Dez. 1966 2 Protokolle
CAT Folter 10. Dez. 1984 1
Protokoll CERD Rassendiskriminierung 10. Dez. 1984 CEDAW Frauendiskriminierung 18. Dez. 1979 1
Protokoll CRC Kinder 25. Mai 2000 2
Protokolle CRMW Gastarbeiter mit Familien 18. Dez. 1990
... nach jeder Prüfung eine „Concluding Observations“
„Treaty Bodies“, Vertrags-Körperschaften, Arbeitsweise in Runden
Stichtag Staatenbericht Öffentliche
Prüfung NGO-Berichte „List of Issues” „Concluding Observations“ mit folgendem
Stichtag zusätzlich
Sitzungsprotokolle
Runden in UN-„Treaty-Bodies“je ca. 5 Jahre
Öffentliche Prüfung
Monitoring
Staatenbericht
Nichtregierungsorganisationen = NGO’s
Internationale und nationale Verbände in Zusammenarbeit mit den Komitees
→ Registrieren
→ Mitarbeit mittels Beiträgen zu Spezialthemen
→ Teilnahme an Sonderveranstaltungen
→ Kommentare zu „Issues“
→ Kein Rederecht bei Prüfungen
Beispiel: CRC (Kinderrechtskonvention, KRK) Deutschland, Status im Jahre 2005
Ratifikation: 6. März 1992 Fälligkeit Vorlage Prüfung
→ Erstbericht: 04.04.94 30.08.94 6./7. 11.95 St.ber.: CRC/C/11/Add.5 Concl. Observ.:CRC/C/15/Add.43 CRC/C/15/Add.43;
Summ.Rec.: CRC/C/SR:243, 244, 245
→ Zweitbericht: 04.04.99 23.07.01 16.01.04 CRC/C/83/Add.7 CO:
CRC/C/15/Add.226 SR: CRC/C/SR.
926 und 927
→ 3.und 4. Bericht : 04.04.09
Beispiel: CRC (Kinderrechtskonvention, KRK)Stand in Deutschland 2005
17.11.95 / 6.-7. 11.95 Tatsächliche Umsetzung der KRK bezweifelt Mängel: Diskriminierungen, Vorrang des Kindeswohls, Trennung von Eltern,
Familienzusammenführung, Anhörung des Kindeswillens,
Flüchtlingskinder
1995 bis 2004 Jahrzehnt der Untätigkeit, typ. „Beute Kind“, Spiegel 25.2.02
30.01.04 / 16.01.04 Alle Empfehlungen sind mit Anstrengungen umzusetzen
Mängel: Vorbehalte nicht zurückgenommen, keine Aufnahme ins Grundgesetz
erfolgt, diskriminierende Ungleichheiten von Kindern nicht beseitigt
Forderung: Vorbehalte zurücknehmen, Koordination Bund-Länder
Ratifikationserklärung vom 10. Juli 1992…
· Das Übereinkommen tritt für Deutschland am 5.April 1992 in Kraft
· Das Übereinkommen findet innerstaatlich keine Anwendung. Es begründet völkerrechtliche Staatenverpflichtungen, die die Bundesrepublik nach näherer Bestimmung ihres mit dem Übereinkommen übereinstimmenden innerstaalichen Rechts erfüllt
· … die Vorschriften des innerstaatlichen Rechtsa) über die gesetzliche Vertretung Minderjähriger bei der
Wahrnehmung ihrer Rechte
b) über das Sorge- und Umgangsrecht bei ehelichen Kindern und
c) über die familien- und erbrechtlichen Verhältnisse nichtehelicher Kinder
nicht berühren…
UN-Komitee für die Rechte des Kindes Aktuelle Probleme behandeln: Diskussionstage
in Genf
16. September 2005: Children without parental care
● Bedeutung des Familienbewusstseins● Aufgabe des Staates zur Trennungsvermeidung ● Anforderungen an Pflege außerhalb des Elternhauses
Kritik: EU-Standard → Heimpflege nur letzter, terminierter Weg● Trotz lebender Eltern verwaisen Kinder in Heimpflege
→ neues Paradigma: Familienpflege anstelle Institutionen
Kindeswohl erfordert Teilnahme am Familienleben
→ Empfehlung zur Vorlage und Annahme in die Generalversammlung 2006
Convention on the Rights of the Child
The Office of the High Commissioner for Human Rights, presented an update of the activities of the Committee on the Rights of the Child. Highlights include the first upcoming session where the Committee will be
examining State party reports in two chambers, the continued work of the Committee on thematic issues, with a recent
decision adopted by the CRC on children without parental care, and a General Comment on child rights in early childhood. Other activities include
regional workshops for follow-up on concluding observations and the participation of the Committee in a recent meeting on the SG's reform proposal, which provided discussion for Treaty bodies' reform.
Update 10/2005
Haager Kommission für internationales Privatrecht
• freiwillige zwischenstaatliche Zusammenarbeit• Mitgliederzahl von 65 Staaten, weiter wachsend • bisher 37 Konventionen mit Leitfunktionen für die Staaten Beispiele für das Familienrecht:
# 8 / 24.10.56 Kindesunterhalt # 10 / 05.10.61 Schutz der Minderjährigen
# 28 / 25.10.80 Kindesentführung# 33 / 29.05.92 zwischenstaatliche Adoptionen# 34 / 19.10.96 Kinderschutz: Elterliche Verantwortung,
gewöhnlicher Aufenthalt
bindend für Gesetzgeber nach Ratifizierung
Menschenrechte in Europa
05.05.49 Satzung des Europarats
04.11.50 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten
→ Garantie der Menschenrechte
u.a. Art. 6 Recht auf ein faires Gerichtsverfahren Art. 8 Recht auf Achtung d. Privat- und Familienlebens Art. 10 Freiheit der Meinungsäußerung Art. 14 Diskriminierungsverbot
Durch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg
Welches Europa ?Europäische Gemeinschaft
CDDHC Steering Committee of Human Rights Europäischer Gerichtshof → Menschenrechts-Kommissar LuxemburgEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte Kommission, EU-
Ministerrat Straßburg Brüssel
Europaparlament SEV Nr. 5: Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
SEV Nr. 192: Convention on Contact concerning Children 15.5.2003 Problem: Nationales Recht blendet SEV (ggf auch Haager) aus ?
Staaten verzögern die Ratifizierungen EU hat Kompetenz für Richtlinien und Verfügungen
Europarat coe.int Straßburg
46 Staaten → 200 Verträge: CETS …
Europäische Union europa.eu Brüssel
25 Staaten → Vertrag von Nizza 7.12.2000 / 1.2.2002
Charta der Grundrechte der EU
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
echr.int
04.11.1950 Rom, Eröffnung zur ZeichnungSeptember 1953 In Kraft mit 3 Institutionen Kommission für MR – Gerichtshof – Ministerrat
Spätere Zusatzprotokolle erweiterten Inhalt und erleichterten Zugang
starkes Anwachsen der Klagen
01.11.1998: Protokoll Nr. 11 löst MR-Kommission aufdafür ● hauptamtliches Gericht
● „case-law“ Präzedenzfälle
● Berufungsinstanz „Große Kammer“
Weiteres Anwachsen der Verfahren bewirkt gegenwärtig neue Reform
Europarat coe.int
● Ausgehandelt von den Expertenausschüssen des Europarats
SEV (engl. ETS) : 200 Europäische Verträge
● Ministerkomitee fordert von den Staaten Bestätigung des Bindungswillens durch Zeichnung und Ratifikation
● Seit 1965 existieren zu fast allen Verträgen „Erläuternde Berichte“
→ Staaten blocken Ratifizierung wegen nationaler Rechte ?
z.B. Deutschland für SEV 85 (15.10.1975): Rechtstellung nichtehelicher Kinder
Gegenwärtig:SEV 192 (15.5.2003), Persönliche Kontakte zu Kindern
Derzeit in heißer Diskussion mit Europarat :
Nur 3 Staaten ratifizierten , nur weitere 13 zeichneten
Europäische Union www.europa.eu
Vertrag von Amsterdam, gültig seit 1.2.2003 in der Form von Nizza mit der Charta der Grundrechte
„institutionelles Dreieck“ für Rechtsvorschriften, Richtlinien und Verordnungen
16./17.10.1999: Tampere: EU ist ein einheitlicher europäischer Rechtsraum mit gegenseitiger Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und größerer Konvergenz
im Zivilrecht
→ Rechtsverbindliche Verordnungen der Kommission über Parlament und Rat
für Ehesachen und elterliche VerantwortungZivil- und HandelssachenVollstreckungen
Europäischer Rat
EuropäischesParlament
Kommission
Europäische Union
Europäischer Rat
Gipfel
Ministerrat
Komitees
Experten
Brüssel IIaVerordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.November 2003 …In Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche
Verantwortung …
→Gemeinsame elterliche Verantwortung→ Zuständig ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 8)→ Rückgabe eines Kindes mit gebotener Eile und den zügigsten
Verfahren, max. 6 Wochen für das Gericht, 1 Monat für die Unterlagen (siehe Art.11)
→ Verfahrensabwicklung mittels Zentraler Behörden und Formularen in allen Staaten und in allen Sprachen der EU
In DeutschlandInternationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG
In Kraft seit 1. März 2005
Literatur: Bundesanzeiger Verlag, Köln, ISBN 3-89817-441-7
Nicht in Brüssel II a
● Feststellung oder Anfechtung des Eltern-Kind-Verhältnisses
● Unterhaltspflichten ● Adoptionsentscheidungen ● Namen und Vornamen ● Erbschaften ● Volljährigkeitserklärung des Kindes
EU-Richtlinie
Mutterschutzzeiten im Versorgungsausgleich
Richtlinie des Rates 86/378 (24.7.86 / 20.12.96)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen in ihrer sozialen SicherheitVersicherungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) schließt Mutterschutzzeiten bei der Berechnung der Anwartschaft aus
Gerichtshof der EG stellt am 13.1.05 Verstoß fest: C-356/03
BGH Urteil IV ZR 100/02 vom 1. Juni 2005 hebt die früheren Urteile der LG /AG Karlsruhe auf
Commission European Family LawCEFL
www2.law.uu.nl/priv/cefl
- Kommission Europäisches Familienrecht -
• Gegründet 01.09.01
• Vergleichende Rechtsanalysen der europäischer Staaten
vorher schon an UNI Regensburg
– 2002: Scheidungsgründe– 2004: Elterliche Verantwortung
Sekretariat der CEFL: Molengraaff Institut für Privatrecht, Nobelstraat 2a, 3512 EN Utrecht, Niederlande
• Grundgesetz II
Art. 23: Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der EU mit Verpflichtet zu demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und
föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität
Art. 24: Zwischenstaatliche Einrichtungen können Hoheitsrechte übernehmen
Art. 25: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts
Gesetzgebung im Jahr 2005 in Deutschland
1. Laufende Projekte unerwartet beeinflusst durch Neuwahl des Bundestags
2. Erstes Inkrafttreten von EU-Verordnungen im Familienrecht3. Mitarbeit der Fachministerien in internationalen Gremien
Reform des Unterhaltsrechts: Referentenentwurf Neue Rangordnung: Kinder an erster Stelle (entspr. Art. 3 der UN-KRK)
Eigenverantwortung wird gestärktAbbau von Diskriminierungen, z.B. der Zweitehefrauen (siehe. AEMR)
٠ ٠ ٠ offen noch die Anpassung im Steuerecht
FGG-Reform, ZPO-Reform, Justiz-Reform sind Aufgaben nun des neuen Bundestags
Wir fordern Einhaltung aller fundierten Menschenrechte
maltadecl_e.pdf
maltadecl_e.pdf
Cochemer Praxis
Psychologie, Soziologie und Recht bilden 3 Säulen für jede Familie:
Richter, Berater, Jugendamt und Fachanwälte
arbeiten direkt vernetzt zur Pflege des Kindeswohls und dann zur Wiederherstellung der Elternautonomie
Weg: Schnell und fachübergreifend das Wohl des Kindes sichern,
das bringt dann selbst zerstrittene Eltern zum Konsens
Erfolge: Allen Kindern werden beide Eltern erhalten
Keine Urteile mehr in streitigen Kindschaftssachen
Fast keine Entscheidung mehr zum Sorgerecht notwendig
Kein Konflikt mehr über Sorge- und Umgangsrecht
Deklaration von Malta
14./17.03.04: Justiz-Konferenz für das grenzüberschreitende Familienrecht
● UN-Kinderrechtskonvention ist die Leitlinie● Trennung des Kindes von einem Elternteil unverzüglich beenden● Elternrechte auf Kontakt sind von den Staaten zu erleichtern● Zwischenstaatliche Kooperation mit Vernetzung geschulter Richter● Internationale Datenbasis INCADAT der Haager Kommission● Umsetzung mit Hilfe internationaler Organisationen incl. der
Europäischen Union