LeistungsfeststellungLeistungsfeststellungin Notebookklassenin Notebookklassen
Ingeborg KanzIngeborg Kanz
LSR f. BurgenlandLSR f. Burgenland
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
22
eLearningeLearning Wissenserwerb und Durchführung von Wissenserwerb und Durchführung von
Lernprozessen mit elektronischen Lernprozessen mit elektronischen HilfsmittelnHilfsmitteln
Inhaltliche Führung der Lernenden durch Inhaltliche Führung der Lernenden durch „Lernplattformen“ (strukturierte „Lernplattformen“ (strukturierte Lernumgebung): Lektionen, interaktive Lernumgebung): Lektionen, interaktive Übungen, Online-Testaufgaben usw.Übungen, Online-Testaufgaben usw.
Ständiger Dialog unter den Lernenden und Ständiger Dialog unter den Lernenden und mit dem Lehrermit dem Lehrer
Kooperatives eLearning wichtig für Kooperatives eLearning wichtig für LernerfolgLernerfolg
Wissen wird nicht nur aufgenommen Wissen wird nicht nur aufgenommen sondern auch selbst kreiertsondern auch selbst kreiert
Unterstützung durch Tutoren oder Unterstützung durch Tutoren oder ModeratorenModeratoren
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
33
WichtigWichtig
Standardsoftware lizenzrechtlich an die Standardsoftware lizenzrechtlich an die Schule gebundenSchule gebunden
Kann vom Schulerhalter als erforderlich Kann vom Schulerhalter als erforderlich erklärt werdenerklärt werden
Bei gravierenden Problemen Bei gravierenden Problemen (Leistungsabfall o.ä.) temporäres (Leistungsabfall o.ä.) temporäres Aussetzen der Notebooks als Aussetzen der Notebooks als Unterrichtsmittel Unterrichtsmittel Moratorium Moratorium
Vereinbarung zwischen den Schulpartnern Vereinbarung zwischen den Schulpartnern über Einsatzbereiche, Verwendungszweck über Einsatzbereiche, Verwendungszweck und Verhaltensregelnund Verhaltensregeln
Versicherungsschutz wird empfohlenVersicherungsschutz wird empfohlen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
44
Unterrichtsführung und Unterrichtsführung und PrüfungsgeschehenPrüfungsgeschehen
Notebookeinsatz hat keinen Notebookeinsatz hat keinen Einfluss auf Bildungsziele und Einfluss auf Bildungsziele und LehrpläneLehrpläne
Veränderungen betreffen Veränderungen betreffen Organisation des UnterrichtsOrganisation des Unterrichts Methoden der Methoden der
LeistungsfeststellungLeistungsfeststellung und Leistungsberechnungund Leistungsberechnung
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
55
VoraussetzungenVoraussetzungen
Anwendung durch längere Zeit Anwendung durch längere Zeit (mindestens 1 Semester) vor (mindestens 1 Semester) vor Einsatz bei PrüfungenEinsatz bei Prüfungen Keine ÜberraschungseffekteKeine Überraschungseffekte
Adäquate Übungs- oder Adäquate Übungs- oder PrüfunginhaltePrüfunginhalte
Art der Fragestellung ändert Art der Fragestellung ändert sichsich
Praxisgerechte HilfsmittelPraxisgerechte Hilfsmittel
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
66
Formen der Formen der LeisungsfeststellungLeisungsfeststellungin Notebookklassenin Notebookklassen
ProjekteProjekte Mündliche Übungen (Referate)Mündliche Übungen (Referate) Schriftliche Schriftliche
Leistungsfeststellungen Leistungsfeststellungen
(Tests, Schularbeiten,…)(Tests, Schularbeiten,…)
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
77
ProjekteProjekte
als Partner-, Gruppen- oder als Partner-, Gruppen- oder TeamarbeitTeamarbeit Einzelleistung muss erkennbar seinEinzelleistung muss erkennbar sein Individuelle BeurteilungIndividuelle Beurteilung Keine Vor- oder Nachteile durch Keine Vor- oder Nachteile durch
Mitschüler im TeamMitschüler im Team pädagogisch besonders wertvollpädagogisch besonders wertvoll allgemeine und berufliche allgemeine und berufliche
FähigkeitenFähigkeiten Hohe Wertigkeit Hohe Wertigkeit Schularbeiten Schularbeiten
können auf 1 SA/Semester reduziert können auf 1 SA/Semester reduziert werden!werden!
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
88
Beurteilungskriterien von Beurteilungskriterien von GruppenleistungenGruppenleistungen
Kooperations-, Team- und Kooperations-, Team- und KommunikationsfähigkeitKommunikationsfähigkeit
Organisatorische KompetenzOrganisatorische Kompetenz Ergebnisbewertung Ergebnisbewertung Dokumentation der ErgebnisseDokumentation der Ergebnisse Präsentation von Präsentation von
Arbeitsvorgängen und Arbeitsvorgängen und ErgebnissenErgebnissen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
99
HilfsmittelHilfsmittel
Moderne Methoden des e-Moderne Methoden des e-Learnings (elektronische Lexika Learnings (elektronische Lexika etc.) sind prinzipiell zuzulassenetc.) sind prinzipiell zuzulassen
Computer sind bei Computer sind bei Abschlussprüfungen im Vorfeld Abschlussprüfungen im Vorfeld auf Verwendung unerlaubter auf Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu kontrollierenHilfsmittel zu kontrollieren
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1010
Mündliche ÜbungenMündliche Übungen
Sind durch eine anschauliche Sind durch eine anschauliche Präsentation zu unterstützenPräsentation zu unterstützen
Präsentation wird in die Präsentation wird in die Beurteilung miteinbezogenBeurteilung miteinbezogen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1111
Mündliche PrüfungenMündliche Prüfungen
Notebooks dürfen unterstützend Notebooks dürfen unterstützend zum Einsatz kommenzum Einsatz kommen
Mündlicher Charakter der Mündlicher Charakter der Prüfung muss aber gewahrt Prüfung muss aber gewahrt bleibenbleiben
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1212
Schularbeiten und TestsSchularbeiten und Tests
Handschriftlich und/oder elektronischHandschriftlich und/oder elektronisch Dauer entsprechend dem LehrplanDauer entsprechend dem Lehrplan + bis zu 20 Minuten für Vor- und + bis zu 20 Minuten für Vor- und
Nachbereitung:Nachbereitung: AusdruckzeitenAusdruckzeiten ÜberprüfungenÜberprüfungen Rechercheaufaben im Internet mit Rechercheaufaben im Internet mit
ZeitverzögerungZeitverzögerung Arbeitszeit bleibt davon unberührtArbeitszeit bleibt davon unberührt Bei Bedarf StundenblockungenBei Bedarf Stundenblockungen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1313
Schularbeiten und TestsSchularbeiten und Tests
Sicherung der ErgebnisseSicherung der Ergebnisse in elektronischer Form auf dem in elektronischer Form auf dem
Lehrer-PC oder Lehrer-LaufwerkLehrer-PC oder Lehrer-Laufwerk Aufbewahrungsfristen wie bei Aufbewahrungsfristen wie bei
„normalen“ Schularbeiten„normalen“ Schularbeiten Schüler verfügt zeitweilig über Schüler verfügt zeitweilig über
kein Notebook (weil z.B. defekt) kein Notebook (weil z.B. defekt) Schularbeit wird später Schularbeit wird später nachgeholtnachgeholt
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1414
PrüfungenPrüfungen
Feststellungs-, Nachtrags- und Feststellungs-, Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen:Wiederholungsprüfungen: Anwendung von Notebooks Anwendung von Notebooks
möglich (Sinnfrage!)möglich (Sinnfrage!) Abschlussprüfungen:Abschlussprüfungen:
Schulversuchsgenehmigung Schulversuchsgenehmigung erforderlicherforderlich
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1515
Diplomarbeiten, Fach- oder Diplomarbeiten, Fach- oder AbschlussarbeitenAbschlussarbeiten Können durch elektronische Können durch elektronische
Lernumgebungen besonders Lernumgebungen besonders praxisnah dargestellt werdenpraxisnah dargestellt werden Weltweiter Informationszugang über Weltweiter Informationszugang über
InternetInternet Wesentlich:Wesentlich:
Sorgfältiges Zitieren der Webseiten Sorgfältiges Zitieren der Webseiten (Quellen)(Quellen)
Beachtung des UrheberrechtsBeachtung des Urheberrechts Gilt auch für LehrerInnen beim Erstellen Gilt auch für LehrerInnen beim Erstellen
von Prüfungsaufgaben !von Prüfungsaufgaben !
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1616
Einreichen von Einreichen von Prüfungsaufgaben/ProjektenPrüfungsaufgaben/Projekten
Anleitung: Durchführung ist zu Anleitung: Durchführung ist zu verdeutlichenverdeutlichen
Auf Lösungsmöglichkeiten mit Auf Lösungsmöglichkeiten mit elektronischen Hilfsmitteln elektronischen Hilfsmitteln hinweisenhinweisen
Erwünschte Arbeitsmethodik Erwünschte Arbeitsmethodik kurz beschreibenkurz beschreiben
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1717
Abschließende PrüfungenAbschließende Prüfungen Verwendung von PCs grundsätzlich immer Verwendung von PCs grundsätzlich immer
möglich möglich Entsprechende Rahmenbedingungen schaffenEntsprechende Rahmenbedingungen schaffen auf Desktopcomputern oder Notebooksauf Desktopcomputern oder Notebooks Verwendung einschlägiger Software zum Verwendung einschlägiger Software zum
Erreichen produktiver, praxisgerechter Erreichen produktiver, praxisgerechter Ergebnisse gestattetErgebnisse gestattet
Hilfsmittel lt. ReifeprüfungsverordnungHilfsmittel lt. Reifeprüfungsverordnung elektronische Wörterbücher sollen vorinstalliert elektronische Wörterbücher sollen vorinstalliert
seinsein Aufgabestellung der elektronischen Aufgabestellung der elektronischen
Prüfungsumgebung angepasstPrüfungsumgebung angepasst Internetzugang nicht zulässig, Internetzugang nicht zulässig,
Klausurcharakter soll gewahrt bleibenKlausurcharakter soll gewahrt bleiben Abgabe in elektronischer und/oder PapierformAbgabe in elektronischer und/oder Papierform
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1818
Spezielle VorkehrungenSpezielle Vorkehrungen
Abgegrenzte Prüfungsumgebung, Abgegrenzte Prüfungsumgebung, möglichst Schulcomputermöglichst Schulcomputer
Zugriff auf Schülercomputer bei der Zugriff auf Schülercomputer bei der Prüfungsvorbereitung ist zulässig, da Prüfungsvorbereitung ist zulässig, da die Software von der Schule gestellt die Software von der Schule gestellt wirdwird
Eigenes Netzwerk mit Eigenes Netzwerk mit eingeschränkten Zugriffsrechteneingeschränkten Zugriffsrechten
Einheitliche Softwareumgebung für Einheitliche Softwareumgebung für alle Kandidatenalle Kandidaten
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
1919
Spezielle VorkehrungenSpezielle Vorkehrungen
Ausdruckzeit berücksichtigen (Arbeit Ausdruckzeit berücksichtigen (Arbeit muss für die Prüfungskommission muss für die Prüfungskommission auch schriftlich vorliegen!)auch schriftlich vorliegen!)
Unabhängige Speichermöglichkeiten Unabhängige Speichermöglichkeiten (Netzwerk, Directory, Diskette)(Netzwerk, Directory, Diskette)
Aufsicht durch IT-kundige(n) Aufsicht durch IT-kundige(n) LehrerInLehrerIn
Technischen Ersatz (PC/Notebook, Technischen Ersatz (PC/Notebook, Akkus usw.) bereithaltenAkkus usw.) bereithalten
Strenge Kontrolle auf unerlaubte Strenge Kontrolle auf unerlaubte HilfsmittelHilfsmittel
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2020
Spezielle Regelungen Spezielle Regelungen
Deutsch:Deutsch: Keine Änderung bei der Keine Änderung bei der
AufgabestellungAufgabestellung Computer als Werkzeug der Computer als Werkzeug der
TextverarbeitungTextverarbeitung Texte können elektronisch zur Texte können elektronisch zur
Verfügung gestellt werdenVerfügung gestellt werden
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2121
Spezielle RegelungenSpezielle Regelungen
(Fremd)sprachen:(Fremd)sprachen: Elektronische Nachschlagewerke und Elektronische Nachschlagewerke und
Wörterbücher sind zulässigWörterbücher sind zulässig Hörtexte am Beginn der Klausur ohne Hörtexte am Beginn der Klausur ohne
Geräte, Computer dürfen erst nachher Geräte, Computer dürfen erst nachher in Betrieb genommen werdenin Betrieb genommen werden
Erste Lebende Fremdsprache: Erste Lebende Fremdsprache: Überprüfung von Hörtexten auch in Überprüfung von Hörtexten auch in elektronischer Form möglich (z.B. durch elektronischer Form möglich (z.B. durch Multiple Choice-aufgaben, Ergänzungen Multiple Choice-aufgaben, Ergänzungen zum Text o.ä.)zum Text o.ä.)
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2222
Spezielle Regelungen – Spezielle Regelungen – Naturwissenschaftliche Naturwissenschaftliche GegenständeGegenstände
Verwendung einschlägiger Verwendung einschlägiger Software ist sinnvoll und daher Software ist sinnvoll und daher zuzulassenzuzulassen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2323
Mündliche Mündliche AbschlussprüfungenAbschlussprüfungen Präsentationen sollen verstärkt werdenPräsentationen sollen verstärkt werden Vorgefertigte Präsentationen nur zur Vorgefertigte Präsentationen nur zur
Präsentation von Abschlussarbeiten Präsentation von Abschlussarbeiten sinnvoll und runden bloß den sinnvoll und runden bloß den Gesamteindruck abGesamteindruck ab
Wesentliches Kriterium ist aber dieWesentliches Kriterium ist aber dieSprachliche und persönliche KomponenteSprachliche und persönliche Komponente
Keine übertriebenen multimedialen Keine übertriebenen multimedialen DarstellungenDarstellungen
Internet ist zulässigInternet ist zulässig selbständiges Erarbeiten von Aufgabestellungenselbständiges Erarbeiten von Aufgabestellungen Aufgabenstellung dementsprechend abfassenAufgabenstellung dementsprechend abfassen Muss für die Kommission transparent seinMuss für die Kommission transparent sein
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2424
Vorgetäuschte LeistungenVorgetäuschte Leistungen
sind nicht zu beurteilensind nicht zu beurteilen PC ist vor der Prüfung zu PC ist vor der Prüfung zu
überprüfen genauso wie bisher überprüfen genauso wie bisher alle anderen Hilfsmittel alle anderen Hilfsmittel
im Zweifelsfall auf schuleigene im Zweifelsfall auf schuleigene Desktopgeräte ausweichenDesktopgeräte ausweichen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2525
BeurteilungBeurteilung
Keine Änderungen zu früherKeine Änderungen zu früher Äußere Form Bestandteil der Äußere Form Bestandteil der
LeistungLeistung Verwendung praxisüblicher Verwendung praxisüblicher
Hilfsmittel in die Beurteilung mit Hilfsmittel in die Beurteilung mit einbezieheneinbeziehen
Leistungsfeststellung in Notebookklassen (cLeistungsfeststellung in Notebookklassen (c) 2004, Ingeborg Kanz) 2004, Ingeborg Kanz
2626
Technische PannenTechnische Pannen
z.B. Stromausfall, Netzausfall, z.B. Stromausfall, Netzausfall, Feueralarm … Feueralarm … Abbrechen der ArbeitenAbbrechen der Arbeiten Sichern der ZwischenergebnisseSichern der Zwischenergebnisse Warten Warten Ausfallzeit nicht einrechnenAusfallzeit nicht einrechnen