Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2022 07:04:28
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
E 17/1089
08.01.2020 Integrationsausschuss Margret Voßeler-Deppe MdL
Einladung 46. Sitzung (öffentlich) des Integrationsausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, 13.30 Uhr, Raum E 1 - A 16 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“
Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2825 in Verbindung mit Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreise-pflichtige (UfA) in Büren“ Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2783
2. Stigmatisierung durch Nationalitätennennung Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2929
Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2022 07:04:28
3. Vorstellung der 7. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2892
4. Verschiedenes
gez. Margret Voßeler-Deppe
- Vorsitzende - F. d. R. Susanne Stall Ausschussassistentin
Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089
Integrationsausschuss
- TOP 1 -
Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister
Aß . Dezember 2019
Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]
Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen
„Sachstand staatliches Asylsystem“Bericht an den Integrationsausschuss
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht „Sachstand staatliches
Asylsystem“ für das Quartal 3/2019 zur Information der Mitglieder des In
tegrationsausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nnw
Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße
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VORLAGE
17/2825A19
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des Landtags Nord rhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
"Sachstand staatliches Asylsystem"
Bericht an den Integrationsausschuss
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht "Sachstand staatliches
Asylsystem" für das Quartal 3/2019 zur Information der Mitglieder des In
tegrationsausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Stamp
. Dezember 2019
Dr. EdgarVoß
Telefon 0211 837-2370
Edgar. [email protected]
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
www.ml<ffi.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
706, 708, 709
Haltestelle Poststraße
Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Dr. Joachim Stamp
zur Information des Integrationsausschusses
"Sachstandsbericht staatliches Asylsystem"
3. Quartal 2019
Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30 .. September 2019 zugrunde gelegt.
Das zusammengestellte Zahlenmaterial setzt sich aus Meldungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei, dem durch Auswertungen aus dem landesseitig betriebenen Programm DiAs gewonnenen Datenmaterial, Datenmaterial der Internationalen Organisation für Migration (10M) sowie Auswertungen auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters zusammen. Zahlen zu Asylsuchenden werden für unterschiedliche Zwecke in verschiedenen statistischen Systemen erfasst.
Dabei bildet das im EASY-Verfahren (Erstverteilung von asylbegehrenden Erstantragstellern im bundesweiten Verteilsystem) ausgewiesene Zahlenwerk den landesweiten Zugang an Erstantragstellern ab, welcher auch den Zugang von Neugeborenen erfasst, bei denen sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes befanden oder bereits kommunal zugewiesen waren (vgl. hierzu auch die Vorlage 17/1077 vom 12.09.2018).
Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum aufsuchten, ist jedoch größer. Begründet ist dies insbesondere durch Asylsuchende, die sich über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus in der Landeserstaufnahmeeinrichtung unmittelbar gemeldet haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle) sowie durch Folgeantragsteller.
Die durch das BAMF in seiner Statistik zu Asylantragstellern ausgewiesenen Kennzahlen sind nicht mit den Zugängen nach NRW gleichzusetzen, da unter die Asylantragszahlen auch diejenigen Asylsuchenden fallen, die ihren Asylantrag im schriftlichen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 Asylgesetz (AsyIG) gestellt haben und somit zu keinem Zeitpunkt in einer Landeseinrichtung untergebracht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass zwischen dem Zeitpunkt der Ankunft des Asylsuchenden und der Antragstellung beim BAMF ein gewisser Zeitabstand liegt, sodass es zu einer unterschiedlichen Erfassung in den Statistiken kommen kann. Dies bedeutet, dass in Einzelfällender Erfassungsmonat des Zugangs nicht identisch mit dem Erfassungsmonat der AsylantragsteIlung ist.
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Entwicklung der Zahlen für Nordrhein-Westfalen im Monatsvergleich:
EASY-Zugang 2019 EASY-Zugang 2018
Januar 2.748 2.983
Februar 2.186 2.571
März 2.122 2.677
April 2.205 2.497
Mai 1.848 2.478
Juni 1.681 2.506
Juli 2.311 2.817
August 2.116 2.468
September 2.129 2.246
Gesamt 19.346 ' 23.243
Entwicklung der Zugänge bis 30. September des Jahres 2019
In den drei Quartalen 2019 erreichten im Durchschnitt monatlich ca. 1.740 asylsuchende Erstantragsteller und Erstantragstellerinnen die Einrichtungen in NordrheinWestfalen und wurden anschließend einem nord rhein-westfälischen Ankunftszentrum des BAMF zugeführt. Unter Einbezug der von hier aus in andere Bundesländer weitergeleiteten Personen (Ex-NRW-Fälle) beträgt der Zugang ca. 2.660 im monatlichen Durchschnitt der drei Quartale.
Hauptherkunftsländer
Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und September 2019 beläuft sich auf insgesamt 91.700 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit:
TOP HKL Zugang 2019 Anteil am Gesamtzugang in %
1 Syrien 17.692 19,3
2 Irak 9.030 9,9
3 Türkei 8.135 8,9
4 Nigeria 7.607 8,3
5 Afghanistan 6.871 7,5
6 Iran 6.415 7,0
7 Georgien 2.451 2,7
8 Russische Föderation 2.318 2,5
2
9 Somalia 2.172 2,4
10 Eritrea 1.773 1,9
11 Pakistan 1.696 1,9
12 Guinea 1.658 1,8
13 Albanien 1.429 1,6
14 Ungeklärt 1.221 1,3
15 Moldau 1.041 1,1
16 Nordmazedonien 1.019 1,1
17 Serbien 955 1,0
18 Aserbaidschan 921 1,0
19 Algerien 887 1,0
20 Ukraine 878 1,0
(EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
Der Gesamtzugang für Nordrhein-Westfalen zwischen Januar und September 2019 beläuft sich auf insgesamt 19.346 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer landesweit:
TOP HKL Zugang 2019 Anteil am Gesamtzugang in %
1 Syrien 3.889 20,1
2 Irak 2.196 11,4
3 Türkei 2.180 11,3
4 Iran 1.696 8,8
5 Nigeria 1.179 6,1
6 Afghanistan 1.076 5,6
7 Guinea 611 3,2
8 Pakistan 526 2,7
9 China 458 2,4
10 Georgien 394 2,0
11 Albanien 375 1,9
12 Russische Föderation 341 1,8
13 Nordmazedonien 339 1,8
14 Aserba idscha n 301 1,6
15 Somalia 277 1,4
16 Ukraine 274 1,4
17 Angola 270 1,4
18 Eritrea 240 1,2
3
19 I Ägypten 224 1,2
20 Serbien 210 1,1
(EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)
Sachstand Asylverfahren
Die Entwicklung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen (Zahlen gerundet):
2019 Neuanträge Entscheidungen Offene Verfahren
Januar 3.700 5.000 16.500
Februar 3.300 5.000 15.400 ,
März 2.800 5.200 14.300
April 2.600 3.500 14.200
Mai 3.200 3.500 14.800
Juni 2.300 2.900 14.800
Juli 3.200 3.900 14.900
August 3.000 3.200 15.500
September 2.600 3.000 15.900
(Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge)
Weitere Kennzahlen aus der BAMF-Statistik (Stand: 30.09.2019):
111 2.600 Asylanträge in Nordrhein-Westfalen im September (der NRW-Anteil entspricht 20,9 % der bundesweit gestellten Anträge)
• 3.000 Entscheidungen im September (NRW-Anteil: 22,5 %) => Gesamtschutzquote in Nordrhein-Westfalen im September: 46 % (Bund: 38 %)
111 15.900 offene Verfahren Ende September. Vergleich Bund: 54.700 (NRW-Anteil: 29,0 %)
4
UnterbringunqskaQazität und Belequnq in den Aufnahmeeinrichtunqen des Landes aktive Kapazität aktuelle Belegung
Gesamt Landeseinrichtungen 20.116 9.693
EAE(6) 4.926 2.670
Arnsberg 600 382
EAE Unna 600 382
Detmold 960 342
EAE Bleiefeld 950 342
DOsseidorf 1.776 1.140
EAE Essen 775 458
EAE Mönchengladbach 1.000 682
Köln 1.600 806
EAE Köln/Bonn ··qospi'HTte Plü!.z," 1.600 806
ZUE(29) 16.190 6.923
Arnsberg 2760 1.149
ZUE Hamm 700 349
ZUE Möhnesee 700 210
ZUE Olpe 400 158
ZUE Rüthen 550 227
ZUE VVlckede 400 205
Detmold 1.600 734
ZUE Bad Drlburg 300 188
ZUE Borgentreich 500 318
ZUE Herford ':la" PfH'[tr: Pliit?o- 500 228
ZUE Oerlinghausen 300 0
DOsseidorf 4.160 1.936
ZUE Neuss 1.000 402
ZUE Niederkrüchten 1.000 566
ZUE Ratingen ("~ pu i tU Pliliz8· 900 415
ZUE Rees 1+11 360 138
ZUE Rheinberg 500 217
ZUE Viersen 400 198
Köln 4.480 2.263
ZUE Bonnnoc; pimt'·! Pi;i!7ci 480 99
ZUE Düren 800 367
ZUE Eusklrchen 11 500 190
ZUE Ka,lI 300 106
ZUE Kerpen 500 314
ZUE Kreuzau 200 140
ZUE Sankt Augustin 600 330
ZUE Schleiden 300 254
ZUE Wegberg 800 453
MOnster 2.200 861
ZUE Ibbenbüren 550 202
ZUE Mari 250 133
ZUE Münster (York Kaserne) 500 190
ZUE Rheine 400 141
ZUE Schöpplngen 500 185
NU 0 0
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Erläuterungen zu den als gesperrt ausgewiesenen Einrichtungen:
• EAE Bonn: Derzeit wird das Brandschutzkonzept überarbeitet. Für 161 Plätze liegt aktuell keine Freigabe vor.
• ZUE Herford: Sperrung von 134 Plätzen bis vorläufig 31.12.2019, da die Brandmeideanlage nicht vollumfänglich einsatzbereit ist.
• ZUE Ratingen: Sperrung von 150 Plätzen wegen eines Brandes (Ausführungen dazu unter besonderen Vorkommnissen im 2. Quartalsbericht 2018, Vorlagennummer 17/1077).
• ZUE Bonn: Sperrung von 327 Plätzen wegen eines Brandes (nähere Ausführungen dazu unter besonderen Vorkommnissen).
Erläuterungen zu sonstigen Änderungen bei Einrichtungen:
• ZUE Oerlinghausen: Schließung der Einrichtung zum 30.09.2019.
Besondere Vorkommnisse
• Brand in der ZUE Bonn am 05.08.2019
Ein 24-jähriger albanischer Bewohner ist verdächtig, in einem Zimmer der ZUE Feuer gelegt zu haben. Die Tatausführung wurde von einem 19-jährigen albanischen Bewohner mit seinem Mobiltelefon aufgenommen und in sozialen Medien veröffentlicht. Beide Tatverdächtige konnten ermittelt und festgenommen werden. Die betroffene Etage der ZUE sowie zwei weitere Zimmer mussten aufgrund der entstandenen Brandschäden vorübergehend gesperrt, 119 Bewohner in eine andere ZUE verlegt werden.
• Brand in der ZUE Ratingen am 15.08.2019
Aufgrund einer Brandstiftung unbekannter Täter in einem Bewohnerzimmer musste eine Etage der ZUE - bedingt durch die Rauchentwicklung und Schäden durch das Löschwasser - komplett gesperrt werden. Die Räumung des Gebäudes während des Brandes verlief reibungslos. Zwei Sicherheitsmitarbeiter und zwei Feuerwehrmänner wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Etwa 50 Personen mussten in andere Einrichtungen verlegt werden.
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Zuweisungen
Im dritten Quartal 2019 wurden von der Bezirksregierung Arnsberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 5.157 Asylsuchende aufnahmepflichtigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zugewiesen. Darüber hinaus erfolgten aus den Landeseinrichtungen 413 Zuweisungen anerkannter Schutzberechtigter nach § 12a AufenthG. Seit dem Inkrafttreten der landesinternen Wohnsitzregelung für anerkannte Schutzberechtigte am 29.11.2016 wurden bislang ca. 116.874 Personen nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen.
§ 3 FlüAG Zuweisungen 2019
Januar 2.922
Februar 1.916
März 1.831
April 2.467
Mai 1.955
Juni 1.358
Juli 2.472
August 1.348
September 1.337 ,
Gesamt 17.606
Personen, die sich zum Personen mit Wohnsitz Zeitpunkt der Anerken- in einer Kommune
Gesamt nung in einer landesein-
richtung befanden
Januar 232 936 1.168
Februar 195 956 1.151
März 158 1.029 1.187
April 108 699 807
Mai 74 623 697
Juni 36 478 514
Juli 146 846 992
August 117 700 817
September 150 636 786
Gesamt 1.213 6.903 8.119
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Finanzielle Unterstützung der Kommunen
Auf Basis der gesetzlich geregelten FlüAG-Pauschale in Höhe von monatlich 866,Euro pro tatsächlich anwesendem Asylbewerber im Sinne des § 2 FlüAG bzw. 10.392 Eurol Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr 2017 (Januar bis einschließlich Dezember 2017) ca. 940 Mio. Euro an die Kommunen aus. Im Jahr 2018 wurden für denselben Zeitraum rd. 634 Mio. Euro nach dem FlüAG an die Kommunen ausgezahlt. 2019 (Januar bis September) wurden bisher rd. 405 Mio. Euro an die Kommunen ausgezahlt.
Sachstand Rückführungl freiwillige Rückkehr
2018 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus Nordrhein-Westfalen heraus. So wurden im Vorjahreszeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 insgesamt 3.952 freiwillige Ausreisen aus NRW über das REAG/GARP-Programm gefördert. Dies entspricht ca. 30,82 % der bundesweiten REAG/GARP-Ausreisen.
Im Jahr 2019 wurden bis zum Stichtag 30.09.2019 insgesamt 2.858 REAG/GARPAnträge bewilligt. Dies entspricht ca. 28 % der bundesweiten REAG/GARP-Bewilligungen, so dass aktuell auch weiterhin die meisten freiwilligen Ausreisen bundesweit aus Nord rhein-Westfalen erfolgen.
2019 wurden bis zum Stichtag 30.09.2019 laut Statistik der Bundespolizei 4.848 Rückführungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) aus Nordrhein-Westfalen erfasst. Dies entspricht ca. 28,84 % der bundesweiten Abschiebungen und RückübersteIlungen.
Die Abschiebungen (einschließlich Dublin-Üqerstellungen), die von nordrhein-westfälischen Behörden vollzogen worden sind, stellen sich bezogen auf die 20 Hauptherkunftsländer wie folgt dar:
TOP Staatsangeh9rigkeit Zielland Gesamt Anteil an Gesam-trückführungen
in%
1 Albanien Albanien 419 8,64
2 Serbien Serbien 302 6,23
3 Nordmazedonien Nordmazedonien 272 5,61
4 Marokko Marokko 204 4,21
5 Georgien Georgien 195 3,02
6 Kosovo Kosovo 184 3,80
7 Aigerien Aigerien 155 3,20
8 Nigeria Italien 143 2,95
9 Pakistan Pakistan 128 2,64
8
10 Bangladesch Bangladesch 124 2,56
11 Guinea Italien 106 2,19
12 Guinea Spanien 102 2,17
13 Ghana Ghana 90 1,86
14 Russland Polen 90 1,86
15 Armenien Armenien 77 1,59
16 Türkei Türkei 69 1,42
17 Aserbaidschan Aserbaidschan 66 1,36
18 Nigeria Nigeria 65 1,34
19 Angola Portugal 62 1,28
20 Indien· Indien 53 1,09
Zahl der Ausreisepflichtigen laut Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.09.2019:
Bund:
247.406 ausreisepflichtige Personen, davon 196.967 Personen mit einer Duldung.
Nordrhein-Westfalen:
72.749 ausreisepflichtige Personen, davon 59.514 Personen mit einer Duldung.
Die Ausreisepflichtigen in NRW verteilen sich dabei auf die 20 Hauptherkunftsländer wie folgt:
TOP Staatsangehörigkeit Gesamt Gesamt
1 Serbien 5.551 7,63
2 Irak 5.256 7,22
3 Albanien 4.766 6,55
4 Afghanistan 3.792 5,21
5 I<osovo 3.496 4,81
6 Guinea 3.386 4,65
7 Nigeria 3.022 4,20
8 Nordmazedonien 3.006 4,13
9 Libanon 2.931 4,00
10 Armenien 2.279 3,10
9
11 Russische Förderation 2.169 3,00
12 Türkei 2.084 2,89
13 Ghana 2.005 2,76
14 Aserbaidschan 1.868 2,57
15 Bangladesch 1.727 2,37
16 Indien 1.727 2,37
17 Iran 1.717 2,36
18 Pakistan 1.712 2,35
19 Marokko 1.482 2,04
20 Ungeklärt 1.448 1,99
Nachfolgende Themen werden aufgrund der erbetenen Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem" dargestellt.
Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen
Die Landesdatenbank als Fachverfahren zur informationstechnischen Unterstützung in den Bereichen Unterbringung, Versorgung, Verteilung, Zuweisung und Rückführung von Flüchtlingen (DiAs NRW) befindet sich weiter im kontinuierlichen Aufbau. Der Entwicklungsstand des Fachverfahrens lässt gegenwärtig erste Auswertungen insbesondere zu den Aufenthaltszeiten verschiedener Gruppen zu. Die nachfolgend abgebildeten Auswertungen werden einzelfallscharf validiert. Es ist zu berücksichtigen, dass es momentan systembedingt noch nicht möglich ist, längere Abwesenheitszeiten einzeln aus der Verweildauer auszuweisen, da das Verfahren eines Asylsuchenden fortlaufend unter derselben internen Nummer geführt wird. Dies bedeutet, dass bei Asylsuchenden, die zwischenzeitlich untergetaucht oder ausgereist waren, die Abwesenheitszeiten weiterhin in die Verweildauer eingerechnet werden, obwohl der Asylsuchende tatsächlich nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht war.
Verweildauer AnzahlAsy~uchende Anteil (gerundet)
Asylsuchende in den UE 9.113
des Landes NRW
bis zu einem Monat 2.117 23% -
bis zu zwei Monate 1.695 19%
10
bis zu drei Monate 1.518 17%
bis zu vier Monate 1.253 14%
bis zu fünf Monate 789 9%
bis zu sechs Monate 756 8%
länger als sechs Monate 819 9%
länger als neun Monate 102 1%
länger als 12 Monate 64 1%
Fluchtgemeinschaft Anzahl Anteil (gerundet)
Asylsuchende Anträge
Asylsuchende in den 9.113 5.561 UE des landes NRW
Familie mit Kindern 3.046 726 34%
Frau mit Kindern 1.259 441 14%
Frau ohne Kinder 1.037 1.032 11%
Mann mit Kindern 146 56 2%
Mann ohne Kinder 3.014 3.008 33%
Paar ohne Kinder 593 298 7%
Die Verweildauer von minderjährigen Gefluchteten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wird nachfolgend aufgeführt:
Altersgruppe Anzahl Asylsuchende Anteil (gerundet)
Asylsuchende in den UE 2.565
des landes NRW
Von 0 bis unter 6 1.056 41 %
von 6 bis unter 18 Jahre 1.509 59%
Verweildauer Anzahl Asylsuchende Anteil (gerundet)
Asylsuchende in den UE 2.565
des landes NRW
bis zu einem Monat 695 27%
bis zu zwei Monate 531 21 %
11
bis zu drei Monate 482 19%
bis zu vier Monate 369 14%
bis zu fünf Monate 199 8%
bis zu sechs Monate 200 8%
länger als sechs Monate 70 3%
länger als neun Monate , 15 1%
länger als 12 Monate 4 0%
U msetzu ngsstand Landesgewaltschutzkonzept
Seit zwei Jahren wird das Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) in allen Aufnahmeeinrichtungen des Landes LS.d. § 44 AsylG sukzessiv umgesetzt. Es ist seit 2017 fester Vertragsbestandteil im Rahmen der Vergabeverfahren für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Landeseinrichtungen. Seit November 2018 wird die. Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzepts auch im Rahmen der mobilen Kontrollen zur Überwachung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch die Bezirksregierungen überprüft. Im Übrigen wird auf den Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zum "Umsetzungsstand des Landesgewaltschutzkonzepts
. (LGSK NRW) in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes" im Integrationsausschusses am 2. Oktober 2019 (Vorlage 17/2517) verwiesen.
Umsetzung EU-Aufnahmerichtlinie
Die Landesregierung setzt die EU-Aufnahmerichtlinie, die bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes LS.d. § 44 AsylG bereits im Wesentlichen um. So wird bei allen Standortplanungen ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen geachtet. Zudem gibt das umfassende Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) verbindliche Leitlinien zur Unterbringung vulnerabler Personen vor. Der präventive Schutz in den Einrichtungen des Landes wird durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten vorOrt kontinuierlich verstärkt.
Das am 1. November 2018 gestartete Modellprojekt zur psychosozialen Erstberatung in der ZUE Borgentreich wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Da es sich als erfolgreich erwiesen hat, wird für das kommende Jahr eine landesweite Implementierung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen über das Förderprogramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" angestrebt. Psychosoziale Erstberatungsstellen sollen bereits in den ZUE bei psychischer Belastung
12
von Geflüchteten insbesondere eine Anamnese, diagnostische Einschätzungen, Stabilisierung, Hilfe zur Selbsthilfe, psychologische Krisenintervention in akuten Fällen sowie die Erstellung klientenbezogener Stellungnahmen anbieten.
Dezentrales Beschwerdemanagement (Zahl und Art der Beschwerden)
In jeder Aufnahmeeinrichtung des Landes i.S.d. § 44 AsylG wird im Rahmen des Förderprogramms "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement gefördert. Diese Dezentralen BeschwerdesteIlen dienen Flüchtlingen als unmittelbare AnlaufsteIle bei Beschwerden jeglicher Art. Ziel ist es, möglichst vor Ort Abhilfe für die Beschwerden zu schaffen.
Träger der Dezentralen Beschwerdestellen sind derzeit die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW sowie die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW.
Im Zeitraum 01.01.2019 - 30.09.2019 wurden insgesamt 1.656 Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Taschengeld anspruch/-auszahlung" (Bezirksregierung vor Ort) mit 220 Fällen (13,29 %), "Verpflegung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 208 Fällen (12,56 %), "Zuweisung in die Gemeinde" (Bezirksregierung Arnsberg) mit 192 Fällen (11,59 %), "Unterbringung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 142 Fällen (8,57 %), "medizinische Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 127 Fällen (7,67 %), "Unterbringung" (Bezirksregierung vor Ort) mit 113 Fällen (6,82 %) und "Durchführung des Asylverfahrens" (BAMF) mit 87 Fällen (5,25 %). 172 Beschwerden (10,39 %) wurden entsprechend des im Konzept festgelegten Verfahrens an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet.
Im Vergleich dazu wurden im Zeitraum 01.01.2018 - 30.09.2018 insgesamt 2118 Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Verpflegung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 494 Fällen (23,32%), "Zuweisungen in die Gemeinde" (Bezirksregierung Arnsberg) mit 265 Fällen (12,51 %), "Unterbringung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 238 Beschwerden (11,23%), "medizinische Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 154 Beschwerden (7,27%), "Taschengeldanspruch/-auszahlung" (Bezirksregierung vor Ort) mit 169 Fällen (7,97%) und "Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 129 Fällen (6,09%). 293 Beschwerden (13,83%) wurden entsprechend des im Konzept festgelegten Verfahrens an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet.
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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089
Integrationsausschuss
- TOP 1 -
Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) inBüren“
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Sitzung des Integrationsausschusses am 11.12.2019
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
hiermit übersende ich Ihnen zur Information der Mitglieder des Integrationsausschusses den Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren” für das Quartal 3/2019 und - wie in der letzten Ausschusssitzung zugesagt - einen Bericht zum Brand in der UfA Büren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße
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VORLAGE
17/2783A19
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
Sitzung des Integrationsausschusses am 11.12.2019
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
hiermit übersende ich Ihnen zur Information der Mitglieder des Integrationsausschusses den Quartalsbericht "Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren" für das Quartal 3/2019 und - wie in der letzten Ausschusssitzung zugesagt - einen Bericht zum Brand in der UfA Büren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
8 ,Dezember 2019
Dr. EdgarVoß
Telefon 0211 837-2370
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
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Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
706, 708, 709
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Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp
zur Information des Integrationsausschusses Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA)
in Büren
3. Quartal 2019
Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30. September 2019 zugrunde gelegt (Quelle: Bezirksregierung Detmold).
Entwicklung der Belegungszahlen im 3. Quartal des Jahres 2019
Die maximale Belegungskapazität der UfA in Büren lag im 3. Quartal 2019 bei 160 (Juli und August) bzw. 175 (September) Unterbringungsplätzen.
Entwicklung der Aufnahmen und Entlassungen im 3. Quartal:
Juli 99 120
August 126 105
September 136 132
Gesamt 361 357
Die durchschnittliche Belegung im 3. Quartal stellte sich wie folgt dar:
..
Juli 99 August 106
September 122
Somit waren - bezogen auf das gesamte 3. Quartal 2019 - im Durchschnitt monatlich 109 Personen in Büren untergebracht.
Die durchschnittliche Belegungsdauer im 3. Quartal lag bei 29,58 Tagen.
1
Herkunftsländer
Die im 3. Quartal 2019 in der UfA Büren aufgenommenen Personen verteilten sich -bezogen auf die 10 Hauptherkunftsländer - wie folgt:
1 Marokko 44 12,19% 2 Aigerien 35 9,70% 3 Albanien 24 6,65%
3 Guinea 24 6,65% 3 Nigeria 24 6,65% 6 Serbien 19 5,26%
7 Pakistan 18 5,99% 8 Ghana 17 4,71% 9 Bangladesch 13 3,60%
10 Georgien 10 2,77%
10 Mazedonien 10 2,77%
10 Tunesien 10 2,77%
Unterbringungsarten
Beim überwiegenden Teil der Unterbringungsfälle handelte es sich um Sicherungshaft (71,47%), gefolgt von ÜbersteIlungshaft in Dublin-Fällen (25,48 %).
Sicherungshaft 258
Dublin 92
Ausreisegewahrsam 11
Zurückweisungshaft o Gesamtergebnis 361
Besondere Vorkommnisse:
Im 3. Quartal gab es keine besonderen Vorkommnisse.
2
Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Dr. Joachim Stamp zur Information des Integrationsausschusses über den
Brand in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren am 29.10.2019
Im Vorgriff auf den Sachstandsbericht zum 4. Quartal 2019 möchte ich Ihnen - wie im Integrationsausschuss am 30.10.2019 zugesagt - ausführlicher zu einem besonderen Vorkommnis in der UfA Büren berichten:
Am 29. Oktober 2019 gegen 17:00 Uhr entzündete ein 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, der im Rahmen der Dublin 111 Verordnung nach Finnland überstellt werden sollte, in seinem Unterbringungsraum die Bettwäsche. Der Brand wurde durch die Brandmeldeanlage gemeldet, so dass Bedienstete den Zimmerbewohner unmittelbar aus der Gefahrenzone bringen und die Wäsche löschen konnten.
Feuerwehr und Rettungsdienst waren auf Grund des ausgelösten Alarms schnell vor Ort. Die Feuerwehr belüftete die Flure, eine Brandbekämpfung war jedoch nicht mehr erforderlich.
Gemeinsam mit der vor Ort anwesenden Einrichtungsärztin untersuchte und versorgte der Rettungsdienst den betroffenen Untergebrachten sowie die an dem Vorfall beteiligten Mitarbeiter. Anzeichen für Rauchgasintoxikationen konnten nicht festgestellt werden. Der Untergebrachte hatte sich zusätzlich leichte, oberflächliche Schnittverletzungen am Arm beigebracht, die von der Einrichtungsärztin versorgt wurden. Die Bediensteten konnten ohne weiteren Behandlungsbedarf den Dienst wieder aufnehmen.
Die Sicherheit in der Einrichtung war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die betroffene Belegabteilung wurde von der Feuerwehr gelüftet und konnte anschließend weiter genutzt werden. Es entstand nur geringer Sachschaden. Feuerwehr und Rettungsdienst verließen gegen 18.00 Uhr die UfA Büren wieder.
Der Beirat wurde unverzüglich informiert.
Nach dem Vorfall führte der in der Einrichtung tätige Psychologe ein Gespräch mit dem Untergebrachten, der sich in der Folgezeit unauffällig verhielt. Der Betroffene wurde im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 22 Nr. 5 Abschiebungshaftvollzugsgesetz (AHaftVollzG) unter Entzug potentiell gefährlicher Gegenstände, die eine Fremd- oder Eigengefährdung begünstigen würden, in einen anderen Gewahrsamstrakt verlegt. Zu weiteren Vorkommnissen kam es nicht. Die ÜbersteIlung nach Finnland ist am 03.12.2019 erfolgt.
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Integrationsausschuss
- TOP 2 -
Stigmatisierung durch Nationalitätennennung
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldoff
An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Sitzung des Integrationsausschusses am 15.01.2020
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
für die o, g. Ausschusssitzung bin ich um einen schriftlichen Bericht zum
Thema „Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?“ gebeten wor
den.
Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach und übersende zur Informa
tion der Mitglieder des Ausschusses den beigefügten Bericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
. Januar 2020
Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]
Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nrw
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VORLAGE
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Ministerium fllr Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldoli
An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
Sitzung des Integrationsausschusses am 15.01.2020
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
für die o. g. Ausschusssitzung bin ich um einen schriftlichen Bericht zum
Thema "Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?" gebeten wor
den.
Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach und übersende zur Informa
tion der Mitglieder des Ausschusses den beigefügten Bericht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
. Januar 2020
Dr. EdgarVoß
Telefon 0211 837-2370
Edgar. [email protected]
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
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Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
zum Thema "Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?"
Sitzung des Integrationsausschusses am 15. Januar 2020
Bereits am 4. September 2019 habe ich in einem mündlichen Bericht gegenüber dem Integrationsausschuss meine Haltung zu dem Thema dargelegt. Der Sachverhalt befindet sich in der Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts. Einen neuen Sachstand gibt es insofern nicht.
Die Landesregierung tritt konsequent g'egen Ressentiments und Stigmatisierung von Minderheiten ein. Dies gilt selbstverständlich auch für den Innenminister Herbert Reul. Sein Anliegen bei der Anwendungspraxis, generell die Herkunft zu nennen, ist, Stigmatisierungen entgegenzutreten und Verschwörungstheorien die Grundlage zu entziehen, da alle Statistiken zeigen, dass die Mehrheit der Straftäter Deutsche sind.
Zum Schutz von Minderheiten vor Stigmatisierung und Diskriminierung arbeitet die Landesregierung an einer Vielzahl von Maßnahmen, über die den Mitgliedern des Integrationsausschusses am 4. September bereits mündlich berichtet wurde:
Zentraler Partner für die Umsetzung der Antidiskriminierungsarbeit im Land ist die Freie Wohlfahrtspflege, die mit 186 Integrationsagenturen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie und Antisemitismus umsetzt. Darunter befinden sich 13 ServicesteIlen für Antidiskriminierungsarbeit, die regional und überregional gegen jegliche Form rassistischer Diskriminierung vorgehen sowie Beratungs- und Empowermentangebote für Betroffene anbieten. Auch leisten sie Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit, um Vorurteile und Ressentiments abzubauen, und bieten Unterstützung für weitere Institutionen und Organisationen in der. Antidiskriminierungsarbeit. 2017 haben wir die Standorte von fünf auf 13 ausgeweitet. In diesem Jahr ist eine weitere Erhöhung geplant.
Ein weiterer Teil der Antidiskriminierungsarbeit in meinem Ministerium umfasst die Unterstützung der anerkannten deutschen Minderheit der Sinti und Roma in NordrheinWestfalen. Mein Haus fördert jährlich als Projekt eine Soziale Beratungsstelle für Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Nordrhein-Westfalen. Die Expertise der Beratungsstelle wird auch von öffentlichen und anderen Einrichtungen der Mehrheitsgesellschaft in Anspruch genommen.
Darüber hinaus fördert das Integrationsministerium eine Vielzahl von Projekten, die von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte durchgeführt wer-
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den, undzahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Verbänden, Unternehmen und Behörden. Es werden gezielt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Islamfeindlichkeit umgesetzt.
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Integrationsausschuss
- TOP 3 -
Vorstellung der 7. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik
Ministerium für Kinder, Familie,BA Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den
Präsidenten des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Herr Andre Kuper MdL
Platz des Landtags 1
40211 Düsseldorf
7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nord
rhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
anbei übersende ich Ihnen die 7. Kommentierte Zuwanderungs- und
Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, diese den Mit
gliedern des Integrationsausschusses zur Information zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
fl . Januar 2020
Dr. Edgar Voß
Telefon 0211 837-2370
Telefax 0211 837-2505
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
www.mkffi.nrw
Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
706, 708, 709
Haltestelle Poststraße
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VORLAGE
17/2892A19
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
. WAHLPERIODE
7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nord
rhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
anbei übersende ich Ihnen die 7. Kommentierte Zuwanderungs- und
Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, diese den Mit
gliedern des Integrationsausschusses zur Information zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp
Januar 2020
Dr. EdgarVoß
Telefon 0211 837-2370
Telefax 0211 837-2505
Edgar. [email protected]
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
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Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien
706, 708, 709
Haltestelle Poststraße
www.chancen.nrw
7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen.
Ausgabe 2018.
Ministerium tllr Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
7. Kommentierte Zuwanderungs- und
Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Inhaltsverzeichnis
Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2 Demografie und Rechtsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in NRW nach Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2.2 Bevölkerung in NRW nach Migrationsstatus und Verwaltungsbezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2.3 Ausländische Bevölkerung nach Hauptherkunftsländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
2.4 Saldo der Zu- und Fortzüge aus dem bzw. in das Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2.5 Flucht- und Asylzuwanderung nach Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.6 Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.7 Einbürgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
3 Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
3.1 Ausländische und deutsche Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform . . . . . . . . . . 21
3.2 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss . . . . . . . . . 22
3.3 Allgemeinbildende Schulabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3.4 Berufliche Bildungsabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
4.1 Erwerbstätigenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
4.2 Stellung im Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4.3 Berufssektoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4.4 Abhängig Erwerbstätige in NRW nach Regionen und Arbeitszeitumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4.5 Erwerbslose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4.6 Arbeitslose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
4.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4.8 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
5.1 Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
5.2 Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5.3 Erwerbstätigenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
5.4 Erwerbslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
5.5 SGB-II-Bezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
6.1 Vorwiegend im Haushalt gesprochene Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
6.2 Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Zeichenerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
5Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Landesergebnisse nach Bevölkerungsgruppen:
• 5,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben einen Migrationshintergrund. Das sind
28,7 % der Bevölkerung. Am höchsten ist der Anteil in Wuppertal (40,5 %), gefolgt von Bielefeld
und Hagen mit jeweils 39,8 %; am niedrigsten ist der Anteil im Kreis Höxter mit 14,7 %. Nach
dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2017 2,57 Millionen Ausländerinnen und Ausländer
in NRW und somit etwas mehr als im Vorjahr (2,51 Millionen).
• Gegenüber 2016 (4,6 Millionen) hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im
Mikrozensus um knapp 500 000 erhöht. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass die Gruppe der
Geflüchteten heute besser erfasst werden kann, da sie mittlerweile verstärkt in Privathaushal-
ten lebt.
• 43,2 % der 3- bis unter 6-jährigen Kinder haben einen Migrationshintergrund, aber nur 14,0 %
der Älteren ab 65 Jahren.
• Die Türkei stellte 2017 die stärkste ausländische Bevölkerungsgruppe in Nordrhein-Westfalen
mit rund 500 000 Personen. Danach folgte Polen mit rund 216 000. Ausländerinnen und Aus-
länder aus Syrien nahmen mit rund 190 000 den dritten Rang ein.
• 2017 wanderten 294 000 Personen aus dem Ausland zu, 192 000 wanderten ab. Das ist ein
Zuwanderungsgewinn für Nordrhein-Westfalen von 102 000. Ein Jahr vorher, 2016, lag der Zu-
wanderungsüberschuss noch bei 136 000 und 2015 sogar bei 276 000. 2017 wurden 27 381
Personen eingebürgert, davon 17 847 (65,2 %) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
• 21,5 % der ausländischen, aber 40,5 % der deutschen Schulabgängerinnen und abgänger
erlangten 2017 die Hochschulreife. Gegenüber 2005 bedeutet dies einen Anstieg um 11,3 Pro-
zentpunkte bei ausländischen Schulabgängerinnen und abgängern. Allerdings war der Anstieg
bei der entsprechenden deutschen Gruppe mit 12,7 Prozentpunkten deutlich höher.
• Von 2005 (19,0 %) bis 2017 (6,7 %) ist die Erwerbslosenquote von Personen mit Migrationshin-
tergrund deutlich gesunken. Bei denjenigen ohne Migrationshintergrund hat sie sich mehr als
halbiert (von 8,2 % auf 3,2 %). Der Abstand zwischen beiden Gruppen ging von 10,8 auf 3,5 Pro-
zentpunkte zurück – ein deutliches Zeichen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von
Menschen mit Migrationshintergrund.
6 Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive:
• Die Mehrheit der Menschen mit Migrationshintergrund (56,9 %) spricht zuhause vorwiegend
Deutsch. Als weitere Sprachen folgen Türkisch (9,8 %), Russisch (5,6 %) und Polnisch (4,3 %).
Die starke Fluchtmigration der vergangenen Jahre drückt sich darin aus, dass für 4,3 % der
Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen Arabisch die im Haushalt vorwie-
gend verwendete Sprache ist.
• Es gibt große Unterschiede im Sprachgebrauch abhängig davon, ob und wann die Zuwande-
rung erfolgt ist. Bereits in Deutschland geborene Menschen mit Migrationshintergrund spre-
chen zu über zwei Dritteln (69,7 %) zuhause vorwiegend Deutsch. Ganz anders sieht es bei
denjenigen aus, die nach dem Jahr 2000 zugezogen sind. Von diesen sprechen nur 28,1 % im
Haushalt vorwiegend Deutsch und 10,8 % Arabisch. Die starke EU-interne Migration der jünge-
ren Vergangenheit zeigt sich darin, dass 21,7 % der nach 2000 Zugezogenen zuhause vorwie-
gend eine andere europäische Sprache als Türkisch (4,5 %), Russisch (8,3 %) oder Polnisch
(8,8 %) sprechen.
• Der Gebrauch der deutschen Sprache korreliert mit Bildung und sozialer Stellung. Personen
mit Migrationshintergrund, die keinen allgemeinbildenden Schulabschluss haben, sprechen
zuhause nur zu 31,2 % vorwiegend Deutsch. Ist die Fachoberschulreife der höchste erreichte
Schulabschluss, dann steigt dieser Wert auf 68,4 %. Die hinter Deutsch bei Personen mit
Migra tionshintergrund ohne Schulabschluss am häufigsten im Haushalt gesprochene Sprache
ist Türkisch mit 21,3 %.
• Knapp zwei Drittel (64,3 %) der erwerbstätigen Menschen mit Migrationshintergrund sprechen
zuhause überwiegend Deutsch, von den Erwerbslosen sind es weniger als die Hälfte (48,0 %)
und von den Nichterwerbspersonen 46,7 %. Besonders gering ist der Anteil der zuhause
Deutsch sprechenden bei Personen, deren Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts öffent-
liche Transferleistungen sind (36,7 %). Von denjenigen, die eine Rente oder Pension beziehen,
verwenden 60,0 % zuhause überwiegend die deutsche Sprache.
• Der mit weitem Abstand wichtigste Einwanderungsweg für Nordrhein-Westfalen war und ist
die Familienmigration. Als Hauptmotiv für die Zuwanderung aus dem Ausland nennt knapp die
Hälfte der Menschen mit Migrationserfahrung die Familienzusammenführung bzw. -gründung
(48,3 %). Der zweitwichtigste Grund für die Zuwanderung ist der Wunsch nach Arbeit und
Beschäftigung (16,5 %), dahinter folgt mit 15,5 % der Schutz vor Flucht, Verfolgung und Ver-
treibung.
• Bei den zwischen 2000 und 2017 Zugewanderten liegen die Anteile derer mit dem Wunsch
nach Arbeit und Beschäftigung (18,7 %) sowie nach einem Studium oder einer anderen Aus-
und Weiterbildung (6,4 %) deutlich höher als in früheren Zuwanderungszeiträumen. Der Anteil
derer, die hauptsächlich Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten hat sich von
8,3 % in der Periode von 1950 bis 1989 auf 22,7 % im Zeitraum von 2000 bis 2017 erhöht und
damit nahezu verdreifacht.
• Beim durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen liegen mit 2 209 Euro Personen an der
Spitze, die Studium bzw. Aus- und Weiterbildung als zentrales Wanderungsmotiv nannten. Am
Ende der Skala finden sich diejenigen, die im Kontext von Flucht, Verfolgung, Vertreibung und
Asyl zugezogen sind (1 706 Euro).
71 Einleitung
1 Einleitung
Seit 1995 veröffentlicht die Landesregierung regelmäßig umfassende Berichte zur Zuwanderung und
zum Stand der Integration. Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 14. Februar 2012 stellt
die Zuwanderungs- und Integrationsberichterstattung auf eine gesetzliche Grundlage. Es verpflichtet die
Landesregierung in § 15 dazu, alle fünf Jahre einen Integrationsbericht vorzulegen. Dieser soll neben ei-
nem Zuwanderungs- und Integrationsmonitoring die integrationspolitischen Maßnahmen und Leistungen
des Landes dokumentieren und bewerten. Ergänzend zum Integrationsbericht sieht das Teilhabe- und
Integrationsgesetz die jährliche Veröffentlichung einer Kommentierten Zuwanderungs- und Integrations-
statistik vor.
Ziel und Struktur der Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik
Die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik liefert Indikatoren gestützte Basisinforma-
tionen zum Stand von Migration und Integration in Nordrhein-Westfalen. Für den schnellen Überblick
werden die wichtigsten Ergebnisse »kurz und knapp« auf den ersten Seiten zusammengestellt. Der
Berichtsband besteht aus einem Standardteil, dessen Daten von Jahr zu Jahr aktualisiert werden, und
einem variablen Teil mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen. Die vorliegende siebte Ausgabe der
Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik thematisiert die im Mikrozensus 2017 erstmals
erhobenen Fragen nach dem Hauptmotiv für den Zuzug von Menschen mit Migrationserfahrung sowie
nach der vorwiegend gesprochenen Sprache aller Personen mit Migrationshintergrund. Hinzu kommen
ausführliche Datenbände zum Standardteil und zum Schwerpunktthema.
Migrationshintergrund: Welche Definition wird verwendet?
Mit der statistischen Unterscheidung in Deutsche sowie Ausländerinnen und Ausländer können die viel-
fältigen Formen der Zuwanderung nicht mehr hinreichend abgebildet werden. Nicht nur Ausländerin-
nen und Ausländer, sondern auch viele Deutsche sind zugewandert, etwa als Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedler, als ausländische und später eingebürgerte Arbeitskräfte oder als Familienangehörige.
Daher scheint es angemessen, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund oder Einwande-
rungsgeschichte zu sprechen. Allerdings ist diese Differenzierung bisher nur in wenigen Statistiken mög-
lich. Zudem wird in den vorhandenen Statistiken der Migrationshintergrund unterschiedlich definiert.
Eine bundesweit einheitliche Begriffsbestimmung gibt es nicht. Wenn möglich, greift die vorliegende
Veröffent lichung auf die Definition in § 4 des nordrhein-westfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes
zurück. Ausdrücklich betont wird, dass die Unterscheidung in Menschen mit und ohne Migrationshinter-
grund nicht bedeutet, dass der Migrationshintergrund ursächlich für Unterschiede, etwa bei den
Bildungsabschlüssen oder der Erwerbsstruktur, ist. Stärker als die Einwanderungsgeschichte prägen
der eigene und der Bildungsstand der Eltern, die Erwerbstätigkeit, die Wohnsituation und andere soziale
Einflussfaktoren die Lebenslage der Menschen (siehe Kasten »Methodische Hinweise«).
8 1 Einleitung
Methodische Hinweise:
Die hier dargestellten Daten aus dem Jahr 2017 zu Personen mit Migrationshintergrund lassen
Unterschiede zu den im Teilhabe- und Integrationsbericht NRW 2016 dargestellten Analysen aus
dem Jahr 2013 erkennen. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt, was die Ver-
gleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse mit den Vorjahren einschränkt. Seit 2017 wird der Migra-
tionsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt. Die Ergebnisse beziehen sich
somit auf die Bevölkerung in Privathaushalten. Zu beachten ist die in den Jahren 2015/2016 un-
gewöhnlich hohe Zuwanderung insbesondere Schutzsuchender. In Notunterkünften oder ande-
ren Aufnahmeeinrichtungen lebende Menschen konnten im Mikrozensus nicht befragt werden.
Diese werden jedoch bei der Hochrechnung des Mikrozensus in einer höheren Ausländerzahl ins-
besondere in den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden wie Syrien, Irak oder Afghanistan
berücksichtigt.
Arbeitslosenquoten werden in der Standardberichterstattung mit einer zeitverzögerten und
unter jährig fixierten Bezugsgröße berechnet. Aufgrund der starken Zuwanderung führt diese
Berechnung derzeit bei der Ausländerarbeitslosenquote zu systematischen Verzerrungen. Aus
diesem Grund wurde die Standardberichterstattung über die Ausländerarbeitslosenquote seit
2017 nur noch bis auf die Ebene der Bundesländer weitergeführt und für Kreise, Agenturbezirke,
Geschäftsstellenbezirke und Jobcenterbezirke bis auf weiteres eingestellt. Gleichzeitig wurde der
Migrationsmonitor Arbeitsmarkt um Ausländerarbeitslosenquoten für diese regionalen Einheiten
erweitert. Im Migrationsmonitor Arbeitsmarkt werden die Arbeitslosenquoten monatlich auf Basis
einer anders abgegrenzten, aber periodengleichen Bezugsgröße berechnet. Aufgrund der einge-
schränkten Datenverfügbarkeit muss die Ausländerarbeitslosenquote als engere Bezugsgröße die
Erwerbspersonen für sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung verwenden.
Die Einschränkung ist erforderlich, weil Angaben zu Selbständigen, Beamtinnen und Beamten
sowie Grenzpendlerinnen und pendler zeitnah nicht oder nicht in der erforderlichen Diffe renzierung
zur Verfügung stehen. Aufgrund der eingeschränkten Bezugsgröße ist bei der Inter pretation der
ergänzenden Arbeitslosenquote zu berücksichtigen, dass ihr Niveau überzeichnet ist, weil insbe-
sondere die Selbständigen in die ergänzende Berechnung nicht eingehen. Damit Niveau und Ent-
wicklung der Arbeitslosenquote von Ausländern auf regionaler Ebene auch mit der von Deutschen
verglichen werden können, wird die Arbeitslosenquote auf die gleiche Art auch für Deutsche
berechnet. Die ergänzenden Quoten werden allein im Rahmen der Migrationsberichterstattung
verwendet.
91 Einleitung
Integrationsmessung: Welche Indikatoren sind geeignet?
Es ist wissenschaftlich umstritten, wie Integration »gemessen« werden kann. Nicht alle Lebensbereiche
können in dieser Veröffentlichung berücksichtigt werden, denn nicht für alle liegt eine ausreichend ge-
sicherte Datenbasis vor. Die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik verwendet die
wichtigsten Kennzahlen und Indikatoren, auf die sich alle 16 Bundesländer im Rahmen der Integrations-
ministerkonferenz (IntMK) verständigt haben1. Der Schwerpunkt liegt auf Bildung und Arbeit. Verwendet
werden Daten aus einer Vielzahl von Statistiken. Hauptquelle ist der Mikrozensus, die jährlich durch-
geführte repräsentative »kleine Volkszählung« in rund 76 000 Haushalten in Nordrhein-Westfalen. Die
wichtigsten hier verwendeten Fachtermini werden in einem Glossar am Schluss erläutert. Die Mikro-
zensusdaten berücksichtigen die Ergebnisse des Zensus ab dem Jahr 2011.
Weitere Informationen
Die in dieser Veröffentlichung präsentierten Daten können die Lebenslage von Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund schon wegen des begrenzten Raumes nur ausschnitthaft beleuchten.
Weite re vertiefende Informationen zu spezifischen Gruppen von Menschen mit Migrationshinter-
grund (Deutsche, Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, Aussiedlerinnen und Aussiedler etc.)
und zur Entwicklung von Integrationsprozessen sind abrufbar im Internetportal zum Integrations-
monitoring des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen unter: www.integrationsmonitoring.nrw.de. Dort steht auch der ausführliche Datenband zur
7. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik zum Download zur Verfügung. Verantwort-
lich für die Daten und das Layout ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW). Vergleichende Daten zur Zuwanderung und Integration in den Bundesländern sind abrufbar
unter: www.integrationsmonitoring-laender.de, einem von der Integrationsministerkonferenz ein ge-
rich teten Portal.
Bei den Daten ist zu beachten, dass sich insbesondere aufgrund der historisch hohen Flüchtlingszuwan-
derung der vergangenen Jahre die Zahl und die Zusammensetzung der Menschen mit Migrationshinter-
grund stark erhöht und verändert haben. Viele Menschen sind neu nach Nordrhein-Westfalen gekommen,
die erst am Beginn ihrer Integration stehen, die als Seiteneinsteiger in die Schulen gekommen sind, Inte-
grationskurse besuchen oder erstmals eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die historisch hohe
Zahl der Neuzuwanderer bedingt, dass die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund im Jahr
2017 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar ist. Die veränderte Zusammensetzung ist
bei der Interpretation der Daten und beim Vergleich mit den Vorjahresergebnissen zu berücksichtigen.
Integrationserfolge der Migrantinnen und Migranten, die schon länger in Deutschland leben, werden
durch den Einbezug der Neuzugewanderten in die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund teil-
weise verdeckt.
Die Hauptdatenquelle der vorliegenden Statistik ist der Mikrozensus. Die Flucht- und Asylmigration der
vergangenen Jahre kann im Mikrozensus noch nicht ausreichend abgebildet werden. Wie sich die Inte-
gration dieser Gruppe entwickeln wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Institut für Arbeits-
markt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit beobachtet die Integration der Flüchtlinge in
den Arbeitsmarkt engmaschig und legt monatlich aktualisierte Zahlen zur Beschäftigung, Arbeits losigkeit
1 Vgl. www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/berichte_analysen/Integrationsmonitoring_
der_Laender/index.php
10 1 Einleitung
und SGB-II-Hilfsquote vor. In einer Veröffentlichung vom Mai 2019 kommt das IAB zu folgendem Ergebnis:
»Die Beschäftigung der Bevölkerung aus den Kriegs- und Krisenländern ist überdurchschnittlich gestie-
gen, allerdings war das Ausgangsniveau gering. Zugleich ist die Arbeitslosenquote deutlich gesunken.
Dennoch erfolgt die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aufgrund fehlender Sprachkenntnisse,
geringer Anteile von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie rechtlicher und institutio-
neller Hürden langsamer als bei anderen Gruppen im Arbeitsmarkt.2
Nach einer breit angelegten Befragung von IAB, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und
Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist das im Herkunftsland erworbene schuli sche
und berufliche Bildungsniveau der geflüchteten Männer und Frauen in Deutschland stark polarisiert.
Einerseits haben 40 % der Geflüchteten (41 % der Männer sowie 38 % der Frauen) eine weiterführende
Schule besucht und 35 % haben dort einen Abschluss erworben (35 % der Männer und 33 % der Frauen).
Andererseits haben rund 12 % der Geflüchteten lediglich eine Grundschule besucht und weitere 13 %
(11 % der Männer und 19 % der Frauen) gaben an, in ihrem Heimatland keine Schule besucht zu haben.
Am anderen Ende des Bildungsspektrums haben 17 % der Geflüchteten (16 % der Männer und 17 % der
Frauen) eine (Fach-)Hochschule besucht oder eine Promotion angestrebt.3
2 Vgl. http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_1905.pdf, S.3
3 Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/
Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf, S. 6
112 Demografie und Rechtsstatus
2 Demografie und Rechtsstatus
2.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in NRW nach Altersgruppen
Die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen ist durch Zuwanderung geprägt. 5,1 Millionen Menschen haben
einen Migrationshintergrund. Das sind 28,7 % der Bevölkerung. Bei den Männern ist der Anteil mit 29,8 %
etwas höher als bei den Frauen (27,6 %). Jüngere Personen weisen die höchsten Migrationsanteile auf mit
42,6 % bei den unter 3-Jährigen und 43,2 % bei den 3 bis unter 6-Jährigen. Bei den 6- bis unter 18-Jährigen
haben 41,4 %, bei den 65-Jährigen und Älteren nur 14,0 % eine Migrationsgeschichte.
42,6 43,241,4
34,5
29,2
14,0
28,7
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
unter 3 3 – 6 6 – 18 18 – 25 25 – 65 65 und mehr Insgesamt
Abb. 2.1 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Altersgruppen
*) je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Alter von ... bis unter ... Jahren
Grafik: IT.NRW
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist landesweit durchschnittlich um rund 11 Jahre jünger als
die ohne Migrationshintergrund: 24,5 % der Personen mit Migrationshintergrund sind unter 18 Jahre alt
im Vergleich zu 13,7 % bei denen ohne Migrationshintergrund. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen
finden sich 9,8 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Vergleich zu 24,2 % der Bevölkerung
ohne Migrationshintergrund.
12 2 Demografie und Rechtsstatus
Abb. 2.2 Bevölkerung in Privathaushalten in NRW 2017 nach Altersgruppen und Migrationsstatus
Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
211
206
830
477
2 859
500
5 083
0 2 000 4 000 6 000
unter 3
3 – 6
6 – 18
18 – 25
25 – 65
65 und mehr
Insgesamt
Anzahl in 1 000
Alter von ... bis unter ... Jahren
Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Altersgruppen
4,4 8,2
9,3
16,37,2
9,4
54,9
56,2
24,2
9,8
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Migrationshintergrund
Alter von ... bis unter ... Jahren
Altersstruktur der Bevölkerung nach Migrationsstatus
nein ja
6 – 18
18 – 25
unter 6
25 – 65
65 und mehr
Grafik: IT.NRW
Grafik: IT.NRW
2.2 Bevölkerung in NRW nach Migrationsstatus und Verwaltungsbezirken
Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist in den Städten des Ruhrgebiets und der Rhein-
schiene deutlich höher als in den eher ländlich geprägten Kreisen. An der Spitze der Skala finden sich 2017
Wuppertal (40,5 %), gefolgt von Bielefeld und Hagen (jeweils 39,8 %), Remscheid (39,1 %), Düsseldorf
(39,0 %) sowie Duisburg (38,5 %). Die niedrigsten Anteile von Menschen mit Migrationshintergrund hat
der Kreis Höxter (14,7 %), gefolgt vom Kreis Borken (16,8 %), dem Hochsauerlandkreis (16,9 %), den
Kreisen Steinfurt (17,6 %), Coesfeld (18,0 %) und Wesel (18,6 %).
132 Demografie und Rechtsstatus
© GeoBasis-DE/BKG 2018Grafik: IT.NRW
Bevölkerung mit
Migrationshintergrund in %
unter 21
21 bis unter 26
26 bis unter 29
29 bis unter 35
35 und mehr
*) je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe in Privathaus-halten – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Abb. 2.3 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017
nach kreisfreien Städten und Kreisen
Ober-hausen
Gel- sen-kirchen
Duis-burg
Krefeld
Mül-heim/Ruhr
Bottrop
Herne
Bochum
Dortmund
Hagen
WuppertalDüssel-
dorf
Viersen
Rhein-Kreis Neuss
Mönchen-gladbach
Rheinisch-Bergischer-
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Märkischer Kreis
Hochsauerlandkreis
Paderborn
Warendorf
Coesfeld
Steinfurt
Recklinghausen
Kleve
Wesel
Borken
Münster
Gütersloh
Herford
Lippe
Höxter
Minden-Lübbecke
Bielefeld
Oberbergischer Kreis Siegen-
WittgensteinRhein-Erft-
Kreis
Heinsberg
Euskirchen
StädteregionAachen
Mettmann
RemscheidSolingen
Lever-kusen
Olpe
Köln
Düren
Bonn
Essen
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hamm
SoestUnna
14 2 Demografie und Rechtsstatus
2.3 Ausländische Bevölkerung nach Hauptherkunftsländern
Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen ist von 1,814 Millionen im Jahr 2005
auf 2,572 Millionen im Jahr 2017 gestiegen. Sechs Länder gehörten sowohl 2005 als auch 2017 zur Liste
der zehn Hauptherkunftsländer (Türkei, Polen, Italien, ehemaliges Serbien und Montenegro, Griechenland
und Niederlande).
An der Spitze der Skala befindet sich 2017 die Türkei mit rund 500 000 Personen. Danach folgt die polni-
sche Bevölkerung, deren Zahl sich insbesondere seit der EU-Freizügigkeit für neu beigetretene Mitglied-
staaten im Jahr 2011 auf rund 216 000 erhöht hat. Gleiches gilt auch für Menschen mit rumänischer
bzw. bulgarischer Staatsangehörigkeit, für die seit 2014 die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt: Ihre
Zahl hat sich seitdem auf rund 114 000 bzw. 67 000 erhöht und damit jeweils mehr als verdoppelt. Rund
190 000 Ausländerinnen und Ausländer aus Syrien nehmen mittlerweile den dritten Rang ein. Die Zahl
der irakischen Bevölkerung hat sich im Zeitraum von 2015 bis 2017 auf nunmehr 76 000 etwa verdrei-
facht.
590 384
128 688
94 619
90 693
71 970
60 143
58 035
41 385
38 422
37 544
497 630
216 230
190 360
141 375
129 125
114 520
99 945
76 370
70 855
67 490
0 200 000 400 000 600 000
Türkei
Italien
Griechenland
Polen
ehem. Serbien und Montenegro
Niederlande
ehem. Jugoslawien, Bundesrepublik
Russische Föderation
Bosnien und Herzegowina
Marokko
Türkei
Polen
Syrien, Arabische Republik
Italien
ehem. Serbien und Montenegro
Rumänien
Griechenland
Irak
Niederlande
Bulgarien
Abb. 2.4 Ausländische Bevölkerung in NRW 2005 und 2017 nach den 10 Hauptherkunftsländern der Staatsangehörigkeit
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR) Grafik: IT.NRW
2005
2017
Grafik: IT.NRW
152 Demografie und Rechtsstatus
2.4 Saldo der Zu- und Fortzüge aus dem bzw. in das Ausland
Die Zu- und Fortzüge über die Grenzen Nordrhein-Westfalens geben Hinweise auf den demografischen
Wandel durch Wanderung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich hinter einem geringen Bevölkerungs-
saldo durchaus eine hohe Bevölkerungsfluktuation verbergen kann. Seit dem 01.01.2016 werden Zu- und
Fortzüge von Deutschen von bzw. nach »Unbekannt/ohne Angabe« in der Wanderungsstatistik ver-
bucht. Zuvor blieben sie in der Wanderungsstatistik und damit auch in der Bevölkerungsfortschreibung
unberück sichtigt.4 Um eine Vergleichbarkeit zu früheren Daten zu gewährleisten, werden nachfolgend
ungeklärte Fälle bzw. Fälle ohne Angaben nicht berücksichtigt.
Nach Jahren geringer Wanderungsgewinne nahm die Zuwanderung aus dem Ausland seit 2010 wieder
zu. Das gilt aber nur für die ausländische Bevölkerung. Die Wanderungsbilanz (Zahl der Zuzüge abzüglich
der Fortzüge) der deutschen Bevölkerung war in den Jahren von 2005 bis 2016 stets negativ. Es zogen
konstant mehr Deutsche ins Ausland als aus dem Ausland zuwanderten. Von 2005 (–6 100) bis zum Jahr
2008 (–12 769) stieg der Wanderungsverlust der Deutschen an, danach sank er und lag im Jahr 2012 bei
–2 269 Personen. Danach erhöhte sich der Wanderungsverlust wieder und lag im Jahr 2016 bei –3 574
Personen.
Die Wanderungsbilanz der ausländischen Bevölkerung war im betrachteten Zeitraum hingegen durch-
gehend positiv. Im Jahr 2008 lag sie jedoch mit +89 gerade noch im positiven Bereich. Dies dürfte aller-
dings in erster Linie auf die Bereinigung der Melderegister im Rahmen der Einführung der persönlichen
Steueridentifikationsnummer zurückzuführen sein. Personen, die weggezogen waren, sich aber nicht
abgemeldet hatten, wurden nun nachträglich – insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 – als Fort-
züge registriert. Nach Abschluss dieser Korrekturmaßnahmen zeigte sich im Jahr 2010 bei der auslän-
dischen Bevölkerung wieder eine deutlich positive Wanderungsbilanz mit +32 599 Personen, 2014 fiel sie
mit einem Plus von insgesamt 111 648 Personen nochmals deutlich höher aus.
-5 156
-3 871
-2 269
-2 990
-3 876
-3 242
-3 574
- 787
+32 599
+56 444
+71 522
+84 253
+111 648
+275 928
+135 817
+102 423
-20 000 +40 000 +100 000 +160 000 +220 000 +280 000
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Abb. 2.5 Saldo der Zu- und Fortzüge*) von Deutschen und Nichtdeutschen aus dem bzw. in das Ausland über die Grenzen Nordrhein-Westfalens 2010 – 2017**)
*) ohne ungeklärte Fälle und Fälle ohne Angabe – **) ab November 2008 bis Ende 2011 einschließlich der Meldungen, die durch Melderegisterbereinigungen bei der Vergabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer entstanden sind – – – Ergebnisse der Wanderungsstatistik Grafik: IT.NRW
Deutsche
Nichtdeutsche
Grafik: IT.NRW
4 http://www.integrationsberichte.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/indikatoren/A_bevoelkerung/
A2_Zu-und_Fortzuege/Hinweise-zu-den-Jahresergebnissen-ab-2016.docx
16 2 Demografie und Rechtsstatus
Infolge der Flüchtlingsmigration wies das Jahr 2015 mit +275 928 ausländischen Personen einen erneu-
ten deutlichen Anstieg an Zuzügen aus dem Ausland auf. Der Wanderungsgewinn der deutschen und aus-
ländischen Bevölkerung im Jahr 2015 lag zusammen bei rund 273 000 und war der höchste seit 1995. Im
Jahr 2017 sind insgesamt 293 807 Personen aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen zugewandert,
192 171 verließen das Land wieder. Der Wanderungsgewinn der deutschen und ausländischen Bevölke-
rung liegt zusammen bei rund 102 000 Personen. Durch einen methodischen Effekt ist der Wanderungs-
saldo der deutschen Bevölkerung 2017 deutlich geringer als in den Vorjahren.
Wichtigstes Herkunftsland ist 2017 Rumänien mit 42 338 Zu- und 32 301 Fortzügen vor Polen mit 33 299
Zu- und 26 095 Fortzügen und Bulgarien mit 18 430 Zu- und 11 052 Fortzügen. Nicht nur aufgrund von
Einbürgerungen, sondern auch aufgrund der Wanderungsverluste sank bis 2015 die Zahl der türkischen
Staatsangehörigen in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich. Im Saldo der Zu- und Fortzüge liegt 2017
Syrien mit einem Wanderungsgewinn von 10 671 an der Spitze, vor Rumänien und Bulgarien. 2016 war
der Wanderungssaldo der Türkei mit 1 766 erstmals seit 2005 wieder positiv. 2017 ist die Bilanz mit 12 052
Zu- und 7 894 Fortzügen ins Ausland deutlicher zugunsten der Zuzüge. Allerdings sind die Ergebnisse der
Wanderungsstatistik und als Folge die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 aufgrund metho-
discher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen an
die Statistik sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit
den Vorjahreswerten vergleichbar.
10 671
10 037
7 378
7 204
6 187
4 819
4 158
3 443
3 397
2 599
0 2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000
Syrien, Arabische Republik
Rumänien
Bulgarien
Polen
Irak
Italien
Türkei
Kroatien
Griechenland
China
Abb. 2.6 Saldo der Zu- und Fortzüge*) aus den bzw. in die 10 Herkunftsländer mit der höchsten Zahl Zugewanderter über die Grenzen Nordrhein-Westfalens 2017
*) ohne ungeklärte Fälle und Fälle ohne Angabe – – – Ergebnisse der Wanderungsstatistik Grafik: IT.NRWGrafik: IT.NRW
172 Demografie und Rechtsstatus
2.5 Flucht- und Asylzuwanderung nach Nordrhein-Westfalen
Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, war noch nie so hoch wie heute.
Ende 2018 waren insgesamt 70,8 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Im Vergleich waren es
2016 rund 65,6 Millionen und 2009 43,3 Millionen. Die UNHCR unterscheidet zwischen Flüchtlingen
(25,9 Milli o nen), Vertriebenen in ihrem Heimatland (41,3 Millionen) und Asylsuchenden (3,5 Millionen).
Flüchtlinge sind Menschen, die aus begründeter Angst vor Verfolgung nicht länger in ihrem Heimat-
land leben können.5 Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,9 Millionen auf einem Rekordhoch. 84 % der
Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern. Etwa die Hälfte aller Flüchtlinge kommt aus nur fünf Ländern:
Syrien (6,7 Millionen), Afghanistan (2,7 Millionen), Südsudan (2,3 Millionen), Myanmar (1,1 Millionen) und
Somalia (0,9 Millionen). Weltweit ist also jeder 110. Mensch von Flucht oder Vertreibung betroffen – 50 %
der Betroffenen sind Kinder.6
Seit 1953 stellten rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon 4,7 Millionen seit
1990. Lediglich 16,8 % der gestellten Asylanträge entfallen auf den Betrachtungszeitraum bis 1989. Der
größte Anteil aller Asylanträge (83,2 %) wurde seit 1990 gestellt.7
Nachdem die Entwicklung der Asylbewerberzahlen über einen längeren Zeitraum rückläufig war, hatte
Nordrhein-Westfalen – ebenso wie das gesamte Bundesgebiet – seit 2010 wieder stark steigende Asyl-
bewerberzahlen zu verzeichnen.
45 025
39 579
5 446 0
30 000
60 000
90 000
120 000
150 000
180 000
210 000
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Abb. 2.7 Entwicklung der Zahl der Asylanträge in NRW 2009 bis 2018*)
Grafik: IT.NRW
Folgeanträge
Insgesamt
Erstanträge
*) Aufgrund der im Jahr 2016 noch erfolgten Registrierungen von Asylanträgen der im Jahr 2015 Eingereisten ist die Zahl der Asylanträge 2016 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylgeschäftsstatistik
Grafik: IT.NRW
Im Jahr 2000 wurden in Nordrhein-Westfalen 28 718 Asylanträge gestellt, darunter 17 114 Erstanträge.
Die Zahl der Anträge sank in den Folgejahren stark ab, blieb bis etwa 2010 auf niedrigem Niveau stabil
und erhöht sich seitdem von Jahr zu Jahr. 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 203 129 Anträge auf Asyl
gestellt. Allerdings ist die Zahl der Asylanträge 2016 aufgrund der im Jahr 2016 noch erfolgten Regis-
trierungen von Asylanträgen der im Jahr 2015 Eingereisten gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Seit
5 Vgl. https://www.unhcr.org/dach/de/services/faq/faq-fluechtlinge
6 Vgl. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten/
7 Vgl. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2017.pdf, S. 12.
18 2 Demografie und Rechtsstatus
2017 (59 666) ist die Zahl der Anträge auf Asyl wieder rückläufig. 2018 wurden 45 025 Asylanträge gestellt
und damit rund 4 200 weniger als im Jahr 2014, davon waren 39 579 Erstanträge und 5 446 Folgeanträge.
Der Anteil der Erstanträge ist, abgesehen von zwischenzeitlichen Schwankungen, bis 2017 (89,4 %)
deutlich gestiegen. Noch im Jahr 2000 waren 59,6 % Erstanträge, im Jahr 2018 ist der Anteil mit 87,9 %
leicht rückläufig. 77,3 % der Asylerstanträge in NRW stammen im Jahr 2018 von Asylbewerberinnen und
Asylbewerbern aus den zehn Hauptherkunftsländern einschließlich ungeklärter Länder. Im Jahr 2018 lag
Syrien mit 30,8 % aller Asylerstanträge klar an der Spitze der Herkunftsländer in Nordrhein-Westfalen,
vor dem Irak mit 12,6 % und der Türkei mit 8,3 %.
30,8
12,6
8,3
6,7
4,4
4,1
3,2
2,8
2,3
2,1
77,3
0 % 20 % 40 % 60 % 80 %
Syrien, Arabische Republik
Irak
Türkei
Iran, Islamische Republik
Nigeria
Afghanistan
Guinea
Eritrea
Somalia
Ungeklärt
Hauptherkunftsländer zusammen
Abb. 2.8 Asylerstanträge*) der Asylbewerber/-innen aus den 10 Hauptherkunftsländern in NRW vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
*) Anteil der Erstanträge von Personen des jeweiligen Herkunftslandes je 100 Erstanträge– – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylgeschäftsstatistik Grafik: IT.NRW
Grafik: IT.NRW
192 Demografie und Rechtsstatus
2.6 Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus zeigt, inwiefern der Aufenthalt in Deutschland gefestigt oder zeitlich befristet ist.
Der langfristige Aufenthaltsstatus umfasst die Niederlassungserlaubnis, die in allen Fällen zur Ausübung
einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Dies ist bei der Aufenthaltserlaubnis nicht immer der Fall, bei der
Aufenthaltsgestattung und der Duldung nur in bestimmten Fällen. Je höher die Zahl der Personen mit
Nieder lassungserlaubnis ist, desto höher ist auch mittel- bis langfristig das Potenzial für Einbürgerungen.
Bei den vorliegenden Daten ist zu beachten, dass bundesweit 499 000 im Jahr 2015 eingereiste Auslän-
derinnen und Ausländer – zumeist Schutzsuchende – erst 2016 im Ausländerzentralregister registriert
wurden. In der Folge ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr
deutlich erhöht, insbesondere von Personen mit dem unsicheren Status der Aufenthaltsgestattung.
Aufgrund der zunehmenden Zuwanderung steigt auch die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer
in NRW und überschritt am 31.12.2014 laut Ausländerzentralregister die Zwei-Millionen-Grenze. Am
31.12.2017 betrug die Zahl der ausländischen Bevölkerung 2,571 Millionen. Gegenüber dem 31.12.2016
(2,508 Millionen) stieg sie um 63 400. Von diesen rund 2,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländern in
Nordrhein-Westfalen sind 15,9 % in Deutschland geboren. Die Mehrheit der Ausländerinnen und Aus-
länder in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2017 einen sicheren und unbefristeten Aufenthaltsstatus.
Mehr als zwei Drittel (68,5 %) haben ein langfristiges Aufenthaltsrecht. Davon stammen 38,4 % aus EU-
Staaten, 18,4 % aus den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie aus der Schweiz und der
Türkei und weitere 11,7 % aus Drittstaaten. 18,8 % haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, 2,0 % eine
Duldung und 3,2 % sind Asylsuchende bzw. Personen mit Aufenthaltsgestattung. Außerdem besteht eine
Restkategorie mit sonstigen oder nicht geklärten Aufenthaltstiteln, die im Jahr 2017 immerhin 7,4 % der
ausländischen Bevölkerung umfasste.
68,5
38,4
18,4
11,7
18,8
2,0
3,2
7,4
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %
Langfristiges Aufenthaltsrecht
davon
EU-Staaten
EWR-Staaten , Schweiz und Türkei
Drittstaaten
Befristete Aufenthaltserlaubnis
Duldung
Asylsuchende/Aufenthaltsgestattung
Sonstige/ungeklärt
Abb. 2.9 Ausländerinnen und Ausländer in NRW 2017 nach Aufenthaltsstatus
1) die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ohne EU-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerzentralregister (AZR) Grafik: IT.NRW
1)
Grafik: IT.NRW
20 2 Demografie und Rechtsstatus
2.7 Einbürgerungen
Einbürgerung ist Ausdruck gelingender Integration. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbür-
gerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.
Abgesehen von einer kurzen Phase des Anstiegs zwischen 2009 und 2012 sind die Einbürgerungs-
zahlen in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig. 2017 nahmen die Einbürgerungen gegenüber
dem Vorjahr um 354 auf 27 381 Personen leicht zu. Die Einbürgerungszahlen liegen deutlich unter dem
im Jahr 2000 erreichten bisherigen Höchststand von 65 744. Im Jahr 2017 lag die Einbürgerungsquote
(Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von acht und mehr
Jahren) bei 1,93 %. Das Herkunftsland mit der höchsten Zahl von Eingebürgerten ist die Türkei. 4 425
ehemals türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhielten 2017 die deutsche Staatsangehörig-
keit. Auf Platz 2 folgte Polen mit 1 628 Eingebürgerten vor dem Irak mit 1 334 Personen. Nach Angaben
des Ministeriums des Innern NRW fand im Jahr 2016 bei 16 486 Personen die Einbürgerung unter Hin-
nahme von Mehrstaatigkeit statt (entspricht 61,0 %). 2017 erhöhte sich dieser Anteil deutlich. Bei 17 847
Einbürgerungen (65,2 %) wurde Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung hingenommen. Die Hinnahme von
Mehrstaatigkeit ist also längst keine Ausnahme mehr.
1,95 1,952,07 2,14 2,18 2,12
1,97 1,88 1,91 1,93
1,00
2,00
3,00
4,00
0
400
800
1 200
1 600
2 000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Abb. 2.10 Einbürgerungsquoten*) in NRW 2008 bis 2017
*) Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländer/-innen mit einer Aufenthaltsdauer von 8 und mehr Jahren jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerzentralregister (AZR)und IT.NRW, Einbürgerungsstatistik
Ausländer/-innen Einbürgerungsquote
Ausländer/-innen in Tausend
Einbürgerungsquotein Prozent
0
Grafik: IT.NRW
213 Bildung
3 Bildung
3.1 Ausländische und deutsche Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform
Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat sich die Zusammensetzung der ausländischen
Schülerschaft in Nordrhein-Westfalen stark verändert. So hat sich in den fünf Jahren vom Schuljahr
2011/2012 zum Schuljahr 2016/2017 die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit syrischer Staatsange-
hörigkeit um 1 035,5 % von 3 017 auf 34 258 erhöht, die der rumänischen Schülerinnen und Schüler stieg
um 484,9 % von 1 837 auf 10 744 und die der afghanischen Schülerinnen und Schüler um 413,7 % von
2 321 auf 11 923.8
Bildung entscheidet über den Integrationserfolg. Der Besuch der 8. Klasse einer bestimmten Schulform
ist richtungsweisend für den weiteren Bildungswerdegang. Jährlich aktualisierte schulstatistische Daten
liegen nur differenziert für Deutsche und Ausländerinnen und Ausländer vor.
Beide Gruppen verteilen sich sehr unterschiedlich über die Schularten. Während ein Viertel (21,5 %) der
ausländischen Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse im Schuljahr 2017/18 eine Hauptschule besucht,
sind es lediglich 5,9 % der deutschen Schülerinnen und Schüler.
Ganz anders ist die Situation auf dem Gymnasium: 23,3 % der ausländischen Schülerinnen bzw. Schüler
gehen auf das Gymnasium – bei den deutschen sind es mit 38,7 % deutlich mehr. Von großer Bedeutung
für ausländische Schülerinnen bzw. Schüler ist die Gesamtschule: 25,8 % sind 2017/18 in der 8. Klasse in
einer Gesamtschule, von den deutschen Schülerinnen und Schülern sind es 27,4 %.
5,9 6,9
21,2
27,4
38,7
21,5
7,0
22,4
25,823,3
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
Hauptschule Schularten mitmehreren
Bildungsgängen
Realschule IntegrierteGesamtschule
Gymnasium
Abb. 3.1 Deutsche und ausländische Schüler/-innen in der 8. Klasse in NRW zu Beginn des Schuljahres 2017/18 nach Schulformen*)
*) ohne Förderschulen – 1) und Volksschule – 2) Gemeinschaftsschule sowie Sekundarschule, die sich im Aufbau befindet –3) und Freie Waldorfschule und PRIMUS-Schule– – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW
1)
2)
3)
Deutsche Ausländer/-innen
Grafik: IT.NRW
8 Vgl. Information und Technik Nordrhein-Westfalen: NRW (ge)zählt: Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der Schulstatistik,
Ausgabe 2017, S. 23.
22 3 Bildung
Deutliche Unterschiede beim Schulbesuch gibt es nach dem Geschlecht. Ausländische Schülerinnen
gehen mit einem Anteil von 19,0 % seltener auf die Hauptschule als ausländische Schüler (23,8 %) und
besuchen häufiger die Realschule, die Gesamtschule und das Gymnasium. Mit 25,4 % ist mehr als jede
fünfte ausländische Schülerin in der achten Klasse auf dem Gymnasium, von den ausländischen Schü-
lern sind es 21,4 %.
23,8
7,0
22,2
25,6
21,419,0
6,9
22,7
26,0 25,4
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
Hauptschule Schularten mitmehreren
Bildungsgängen
Realschule IntegrierteGesamtschule
Gymnasium
Abb. 3.2 Ausländische Schüler/-innen in der 8. Klasse in NRW zu Beginn des Schuljahres 2017/18 nach Geschlecht und Schulformen*)
*) ohne Förderschulen – 1) und Volksschule – 2) Gemeinschaftsschule sowie Sekundarschule, die sich im Aufbau befindet –3) und Freie Waldorfschule und PRIMUS-Schule – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW
männlich weiblich
1)
2)
3)
Grafik: IT.NRW
3.2 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss
Der erreichte Schulabschluss ist die Grundlage für den weiteren Bildungs- und Berufswerdegang.
Ausländische Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit 16,4 % wesentlich häufiger ohne
Abschluss als deutsche (4,7 %). 40,5 % der deutschen Schulabgängerinnen bzw. abgänger gingen 2017
mit der Hochschulreife von den Schulen der allgemeinbildenden Ausbildung ab. Bei den ausländischen
Abgängerinnen und Abgängern waren es 21,5 % und somit etwas mehr als die Hälfte des Anteils der
deutschen Schulabgängerinnen bzw. abgänger. Bei der Fachoberschulreife gibt es die geringsten Unter-
schiede zwischen deutschen (38,6 %) und ausländischen Schulabgängerinnen bzw. -abgängern (31,3 %).
Der Anteil derer, die die Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen, liegt bei ausländischen Schul-
abgängerinnen und Schulabgängern mit 27,2 % doppelt so hoch wie bei deutschen (13,5 %). Für auslän-
dische Abgängerinnen und Abgänger ist gleichwohl nicht mehr der Hauptschul-, sondern der Abschluss
mit Fachoberschulreife der am häufigsten erreichte Schulabschluss.
233 Bildung
4,71,6
13,5
38,6
2,7
40,5
16,4
3,0
27,2
31,3
3,6
21,5
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
ohne Haupt-schulabschluss
darunterförderspezifischer
Abschluss
Hauptschul-abschluss
Fachober-schulreife
Fachhoch-schulreife
Hoch-schulreife
Abb. 3.3 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW im Abgangsjahr 2017 nach Schulabschluss
*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen – 2) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD)
Deutsche Ausländer/-innen
2)
1)
Grafik: IT.NRW
Auch bei den Schulabgangsdaten schneiden bei der ausländischen Bevölkerung Frauen besser ab als
Männer: 32,7 % der Frauen erlangen die Fachoberschulreife (Männer 30,1 %) und 25,7 % die Hochschul-
reife (Männer 17,6 %). Auch bleiben ausländische Schulabgängerinnen seltener ohne Abschluss (12,9 %)
als ausländische Abgänger (19,5 %).
19,5
3,4
29,8 30,1
3,0
17,6
12,9
2,5
24,4
32,7
4,2
25,7
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
ohne Haupt-schulabschluss
darunterförderspezifischer
Abschluss
Hauptschul-abschluss
Fachober-schulreife
Fachhoch-schulreife
Hoch-schulreife
Abb. 3.4 Ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW im Abgangsjahr 2017 nach Geschlecht und Schulabschluss
*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen – 2) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW
männlich weiblich
2)
1)
Grafik: IT.NRW
Gegenüber dem Abgangsjahr 2016 hat sich der Anteil der ausländischen Schulabgängerinnen und
Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss von 12,3 % auf 16,4 % und der von ausländischen Schülern
von 14,2 % auf 19,5 % deutlich erhöht. Erklärbar ist dieser Trend durch eingewanderte Schülerinnen und
Schüler, die bis zum Ende der Schulpflicht keinen Abschluss erreichen konnten und diesen in vielen Fällen
erst verspätet nachholen. Viele Schulabgängerinnen und -abgänger, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt,
aber keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, absolvieren im Anschluss daran ein Berufsvorberei-
tungsjahr (BVJ) oder ähnliche Angebote, um gegebenenfalls noch fehlende Sprachkenntnisse zu erwer-
ben und mögliche Berufsfelder kennenzulernen.
24 3 Bildung
3.3 Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Die Bildungsstruktur der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit Migrationshintergrund gibt
Hinweise zur strukturellen Integration und Chancengleichheit im Bildungssystem. Allerdings treten diese
strukturellen Veränderungen nur sehr langsam auf, da die Zahl der Neuzugänge aus dem Bildungssys-
tem und die der neu Zugewanderten gemessen an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt
gering ist. Datengrundlage ist der Mikrozensus.
12,2 % der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit Migrationshintergrund verfügen über
keinen allgemeinbildenden Abschluss, bei der Gruppe ohne Migrationshintergrund sind es nur 1,8 %.
1,8
26,027,5
13,6
31,1
12,2
29,4
21,2
9,4
27,8
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
ohne Abschluss Hauptschul-abschluss
Fachober-schulreife
Fachhoch-schulreife
Hoch-schulreife
Abb. 3.5 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss**)
*) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren – **) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
mit Migrationshintergrund
ohne Migrationshintergrund
Grafik: IT.NRW
Für knapp jede dritte Person mit Migrationshintergrund (29,4 %) ist der Volksschul-bzw. Hauptschul-
abschluss der höchste erreichte schulische Abschluss. Gleichzeitig verfügen viele Menschen mit Migra-
tionshintergrund über eine hohe Bildung. Deutlich mehr als ein Drittel (37,1 %) haben entweder die Fach-
hochschulreife (9,4 %) oder die Hochschulreife (27,8 %) erlangt.
253 Bildung
3.4 Berufliche Bildungsabschlüsse
Berufliche Qualifikationen beeinflussen die Position am Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche Teilhabe.
Auch für die berufliche Qualifikationsstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gilt, dass sie
sich insgesamt nur langsam verändert.
Bei den beruflichen Bildungsabschlüssen sind die Unterschiede stärker ausgeprägt als bei den allgemein-
bildenden Abschlüssen. Von den 25- bis unter 65-Jährigen haben 40,7 % der Menschen mit Migrations-
hintergrund keinen beruflichen Bildungsabschluss, bei denjenigen ohne Migrationshintergrund beträgt
der Anteil nur 12,6 %.
Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen 37,1 % der Personen mit und 56,0 % der Personen
ohne Migrationshintergrund. Einen tertiären Bildungsabschluss, d. h. einen (Fach-)Hochschulabschluss
oder eine Meister- oder Technikerausbildung, haben 22,3 % der Menschen mit Migrationshintergrund
erreicht. Bei denjenigen ohne Migrationshintergrund ist es nahezu jede bzw. jeder Dritte (31,3 %).
12,6
56,0
31,3
40,737,1
22,3
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
ohne Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung tertiärer Bildungsabschluss
Abb. 3.6 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und höchstem beruflichen Bildungsabschluss**)
*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlernausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
ohne Migrationshintergrund
mit Migrations-hintergrund
1) 2)
Grafik: IT.NRW
26 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4.1 Erwerbstätigenquote
Neben Bildung ist Arbeit die Grundvoraussetzung für gelingende Integration. Ein wichtiger Indikator für
die Verankerung auf dem Arbeitsmarkt ist die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an den
Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren).
Die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt mit 62,7 % deutlich niedriger
als die Quote der Menschen ohne Migrationshintergrund (75,9 %).
Um Verzerrungen zu vermeiden, werden nachfolgend nur Kreisfreie Städte bzw. Kreise mit mehr als
10 000 erwerbstätigen Migrantinnen und Migranten beschrieben. In allen Kreisfreien Städten und Kreisen
ist die Erwerbstätigenquote von Migrantinnen und Migranten niedriger als die von Personen ohne Migra-
tionshintergrund. Die höchsten Erwerbstätigenquoten haben Menschen mit Migrationshintergrund in
den eher ländlich geprägten Regionen. An erster Stelle steht der Kreis Viersen (74,8 %). Danach folgen die
Kreise Gütersloh (72,2 %), Hochsauerlandkreis (71,5 %), Kleve (71,4 %) sowie Remscheid und Steinfurt
mit jeweils rund 70 %.
Niedrige Erwerbstätigenquoten zeigen sich bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund vor allem in
den Städten des Ruhrgebiets. Am unteren Ende liegt hier Gelsenkirchen mit 49,3 %. Dann folgen Herne
(53,3 %), Mülheim an der Ruhr (54,0 %), Duisburg (54,3 %), Bottrop (54,5 %) und der Kreis Wesel (55,6 %).
Die Unterschiede in der Erwerbstätigenquote von Personen mit und ohne Migrationshintergrund fallen in
den eher ländlich geprägten Regionen niedriger aus als in den großen Städten des Landes. V ergleichsweise
geringe Unterschiede bestehen in den Kreisen Viersen (2,5 Prozentpunkte), Kleve (5,1 Prozentpunkte),
Hochsauerlandkreis (5,5 Prozentpunkte) sowie in Krefeld (6,1 Prozentpunkte) und im Kreis Gütersloh
(6,8 Prozentpunkte). Am deutlichsten ausgeprägt sind die Unterschiede in der Erwerbstätigenquote von
Personen mit und ohne Migrationshintergrund in Mülheim an der Ruhr (24,2 Prozentpunkte), Bottrop
(19,8 Prozentpunkte), im Kreis Coesfeld (19,7 Prozentpunkte) sowie in Essen (17,3 Prozentpunkte) und
Duisburg (17,1 Prozentpunkte).
274 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
© GeoBasis-DE/BKG 2018Grafik: IT.NRW
*) Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Privathaushalten je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Erwerbstätigenquote in %
unter 57
57 bis unter 63
63 bis unter 65
65 bis unter 68
68 und mehr
Abb. 4.1 Erwerbstätigenquoten*) der Personen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017
nach kreisfreien Städten und Kreisen
Ober-hausen
Gel- sen-kirchen
Duis-burg
Krefeld
Mül-heim/Ruhr
Bottrop
Herne
Bochum
Dortmund
Hagen
WuppertalDüssel-
dorf
Viersen
Rhein-Kreis Neuss
Mönchen-gladbach
Rheinisch-Bergischer-
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Märkischer Kreis
Hochsauerlandkreis
Paderborn
Warendorf
Coesfeld
Steinfurt
Recklinghausen
Kleve
Wesel
Borken
Münster
Gütersloh
Herford
Lippe
Höxter
Minden-Lübbecke
Bielefeld
Oberbergischer Kreis Siegen-
WittgensteinRhein-Erft-
Kreis
Heinsberg
Euskirchen
StädteregionAachen
Mettmann
RemscheidSolingen
Lever-kusen
Olpe
Köln
Düren
Bonn
Essen
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hamm
SoestUnna
28 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4.2 Stellung im Beruf
Die Öffnung zentraler beruflicher Positionen für Erwerbstätige mit Migrationshintergrund ist Ausdruck
einer gelingenden Integration. Hier wird die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren betrachtet.
Viele Menschen mit Migrationshintergrund sind als Selbstständige tätig. Mit 8,5 % liegt die Selbststän-
digenquote etwas niedriger als bei Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund (9,5 %). Der Beamten-
status ist noch weitgehend eine Domäne der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund. Nur 1,6 % aller
Erwerbstätigen mit Wurzeln im Ausland sind Beamtinnen und Beamte. Arbeiterberufe werden hingegen
von Personen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger ausgeübt (31,6 %) als in der Gruppe ohne
Migrationshintergrund (13,6 %). 69,9 % aller Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund sind Angestell-
te. Deutlich weniger sind es bei denjenigen mit Migrationshintergrund (58,3 %).
9,5 7,0
69,9
13,6
8,5 1,6
58,3
31,6
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
Selbstständige Beamtinnen/Beamte Angestellte Arbeiter/-innen
Abb. 4.2 Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Stellung im Beruf**)
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) ohne Auszubildende – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
Grafik: IT.NRW
4.3 Berufssektoren
27,4 % der Personen mit Migrationshintergrund sind in Produktionsberufen tätig und somit ist der Anteil
höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund (22,6 %). Schwerpunkte der rund 608 000
Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund dieses Berufssektors sind die Maschinen- und Fahrzeug-
technik (22,8 %) sowie die Erzeugung bzw. Bearbeitung von Metall (21,0 %). Von den rund 1,4 Millionen
Erwerbstätigen in Produktionsberufen ohne Migrationshintergrund hat die Maschinen- und Fahrzeug-
technik einen etwa gleich hohen Stellenwert (18,8 %), die zweithöchste Bedeutung haben hier die Mecha-
tronik-, Energie- und Elektroberufe (13,9 %).
Die Anteile bei den personenbezogenen Dienstleistungsberufen liegen bei beiden Bevölkerungsgruppen
mit rund 26 % gleichauf. Die hier rund 580 000 Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund haben ihre
Hauptanteile bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln (16,3 %) sowie bei medizinischen
Gesundheitsberufen (25,7 %). Letztere sind bei den rund 1,6 Millionen Erwerbstätigen ohne Migrationshin-
tergrund in personenbezogenen Dienstleistungsberufen noch stärker besetzt (30,7 %). An zweiter Stelle
rangieren hier die erzieherischen, sozialen, hauswirtschaftlichen sowie theologischen Berufe (21,3 %).
294 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
Besonders auffällig ist der Unterschied bei den kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienst-
leistungsberufen. Hier weisen die Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund einen Anteil von 22,1 % auf,
im Vergleich zu 36,2 % bei den Personen ohne Migrationshintergrund. Schwerpunkte sind bei beiden
Bevölkerungsgruppen die Verkaufsberufe sowie die Berufe der Unternehmensführung bzw. -organisation:
Bei den rund 491 000 Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund stehen die Verkaufsberufe an erster
Stelle (35,5 %), bei den rund 2,3 Millionen Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund an zweiter Position
(19,1 %). Umgekehrt ist die Reihenfolge bei den Berufen der Unternehmensführung bzw. -organisation:
33,7 % der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund bzw. 38,4 % der Erwerbstätigen ohne Migrations-
hintergrund führen diese Berufe aus.
In den sonstigen Dienstleistungsberufen (Sicherheitsberufe, Verkehrs- und Logistikberufe sowie Reini-
gungsberufe) sind Erwerbstätige mit Migrationshintergrund mit 21,2 % überproportional häufig vertreten,
gegenüber 10,9 % bei Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund. Für die rund 470 000 Erwerbstätigen
mit Migrationshintergrund bilden die Reinigungsberufe mit 33,8 % und die Verkehrs- und Logistikberufe
mit 37,9 % die Schwerpunkte. Letztere Berufe haben auch bei den rund 680 000 Erwerbstätigen ohne
Migrationshintergrund die höchste Bedeutung (40,6 %). An zweiter Stelle steht hier jedoch das Führen
von Fahrzeug- und Transportgeräten (21,0 %).
27,4
26,2
22,1
3,1
21,2
22,6
26,1
36,2
4,2
10,9
0 % 10 % 20 % 30 % 40 %
Produktionsberufe
PersonenbezogeneDienstleistungsberufe
Kaufmännische undunternehmensbezogene
Dienstleistungsberufe
IT- und naturwissen-schaftliche
Dienstleistungsberufe
Sonstige wirtschaftlicheDienstleistungsberufe
Abb. 4.3 Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Berufssektoren**)
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Klassifizierung der Berufe 2010 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
Grafik: IT.NRW
30 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4.4 Abhängig Erwerbstätige in NRW nach Regionen und Arbeitszeitumfang
Nachfolgend werden die Beschäftigungsverhältnisse abhängig Erwerbstätiger im Alter von 15 bis unter
65 Jahren dargestellt. Arbeitszeitumfänge unterhalb der Vollzeit, insbesondere als geringfügige Teilzeit-
tätigkeit, können Hinweise auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse liefern.
Die Vollzeittätigkeit ist die Regelbeschäftigung beider Bevölkerungsgruppen. Der Vollzeitanteil von
Perso nen mit Migrationshintergrund liegt mit 70,1 % etwas niedriger als bei abhängig Erwerbstätigen
ohne Migrationshintergrund (72,1 %).
72,1
19,7
8,2
70,1
17,112,8
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
Vollzeit Teilzeit geringfügige Beschäftigung
Abb. 4.4 Abhängig Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Art des Beschäftigungsverhältnisses**)
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – 1) ohne geringfügige Beschäftigung – 2) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
1) 2)
ohne Migrationshintergrund
mit Migrations-hintergrund
Grafik: IT.NRW
Auch der Anteil der regulären Teilzeittätigkeit von 17,1 % unterscheidet sich nur geringfügig von dem Anteil
der Personen ohne Migrationshintergrund (19,7 %). Geringfügige Tätigkeiten werden dagegen deutlich
häufiger ausgeübt (12,8 %) als bei abhängig Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund (8,2 %).
4.5 Erwerbslose
Der Ausschluss aus dem Erwerbsleben ist eine der zentralen Ursachen für Armut. Ein dauerhafter
Ausschluss hat negative Konsequenzen für fast alle Lebensbereiche. Die Erwerbslosenquote (Anteil
der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren) wird hier nach dem
ILO-Konzept9 berechnet. Danach ist erwerbslos, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und aktiv
nach einer Erwerbstätigkeit sucht. Die Erwerbslosenquote ist in hohem Maße von der wirtschaftlichen
Entwicklung und der Wirtschaftsstruktur des Landes abhängig.
Menschen mit Migrationshintergrund sind überproportional häufig von Erwerbslosigkeit betroffen: Die
Erwerbslosenquote ist mit 6,7 % doppelt so hoch wie die Quote der Personen ohne Migrationshinter-
grund (3,2 %). Frauen mit Migrationshintergrund sind seltener erwerbslos (5,3 %) als Männer (7,8 %).
9 Siehe Glossar »Erwerbstätige – ILO-Konzept«
314 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
3,23,7
2,7
6,7
7,8
5,3
0 %
2 %
4 %
6 %
8 %
10 %
Insgesamt Männer Frauen
Abb. 4.5 Erwerbslosenquoten*) der Erwerbslosen in Privathaushalten in NRW 2017 nach Geschlecht und Migrationsstatus
*) Zahl der Erwerbslosen (ILO-Konzept) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
Grafik: IT.NRW
4.6 Arbeitslose
Die Arbeitslosenzahlen beziehen sich auf Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos
gemeldet sind. Insgesamt liegt die Arbeitslosenquote der abhängigen zivilen Erwerbspersonen mit aus-
ländischem Pass in Nordrhein-Westfalen im Jahresdurchschnitt 2017 bei 23,3 %.
Auf Kreisebene werden die Arbeitslosenquoten monatlich auf Basis einer anders abgegrenzten, aber
periodengleichen Bezugsgröße berechnet.10 Besonders hoch ist die Quote in den Städten des Ruhr ge-
biets. Im April 2018 waren in Essen 30,2 %, in Gelsenkirchen 29,8 %, im Kreis Recklinghausen 26,7 %, in
Herne 25,5 % und in Duisburg 25,3 % der Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos. Am niedrigsten lag
die Arbeitslosenquote im Kreis Gütersloh (11,1 %), gefolgt vom Kreis Olpe mit 11,5 %, dem Kreis Coesfeld
(12,5 %), dem Oberbergischen Kreis (13,0 %), dem Hochsauerlandkreis (13,5 %) und dem Kreis Heinsberg
(13,7 %). Von den kreisfreien Städten zeigte sich in Düsseldorf mit 14,2 % die niedrigste Arbeitslosen-
quote. Auffallend dabei ist, dass selbst der niedrigste Wert der Kreise bzw. kreisfreien Städte noch deut-
lich über dem Durchschnittswert der deutschen Bevölkerung von 6,3 % lag.
10 Siehe Kasten »Methodische Hinweise« auf Seite 8
32 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
*) Zahl der registrierten Arbeitslosen je 100 der eingeschränkten Bezugsgröße im April; Datenstand Oktober 2018 – – – Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik
© GeoBasis-DE/BKG 2019Grafik: IT.NRW
Arbeitslosenquote in %
unter 15
15 bis unter 17
17 bis unter 19
19 bis unter 22
22 und mehr
Abb. 4.6 Arbeitslosenquoten*) der Ausländerinnen und Ausländer in NRW im April 2018
nach kreisfreien Städten und Kreisen
Ober-hausen
Gel- sen-kirchen
Duis-burg
Krefeld
Mül-heim/Ruhr
Bottrop
Herne
Bochum
Dortmund
Hagen
WuppertalDüssel-
dorf
Viersen
Rhein-Kreis Neuss
Mönchen-gladbach
Rheinisch-Bergischer-
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Märkischer Kreis
Hochsauerlandkreis
Paderborn
Warendorf
Coesfeld
Steinfurt
Recklinghausen
Kleve
Wesel
Borken
Münster
Gütersloh
Herford
Lippe
Höxter
Minden-Lübbecke
Bielefeld
Oberbergischer Kreis Siegen-
WittgensteinRhein-Erft-
Kreis
Heinsberg
Euskirchen
StädteregionAachen
Mettmann
RemscheidSolingen
Lever-kusen
Olpe
Köln
Düren
Bonn
Essen
Ennepe-Ruhr-Kreis
Hamm
SoestUnna
334 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II
Leistungen nach SGB II sind die wichtigste Form der Sozialtransfers. Diese Leistung wird vor allem von
Langzeitarbeitslosen bezogen. Die SGB II-Quote ist hier definiert als Anteil der erwerbsfähigen Leistungs-
berechtigten nach SGB II je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter
65 Jahren. Eine hohe SGB II-Quote gibt Hinweise auf eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt.
Ein Rückgang der SGB II-Quote bei der ausländischen Bevölkerung zeigt einen strukturellen Integrations-
fortschritt an (siehe Kapitel 5.5).
Die schlechtere Verankerung der zugewanderten Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt ist die wichtigste
Erklärung für den häufigeren Bezug von SGB-II-Leistungen. Diese werden von 25,7 % der erwerbsfähigen
ausländischen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Bei der entsprechenden Gruppe
von Deutschen sind es 7,3 %. Ausländische wie auch deutsche Frauen erhalten jeweils zu etwas größeren
Teilen SGB-II-Leistungen als Männer.
7,3 7,1 7,4
25,724,7
26,8
0 %
5 %
10 %
15 %
20 %
25 %
30 %
Insgesamt Männer Frauen
Abb. 4.7 Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II*) in NRW im Dezember 2017 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit
*) je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung –1) ohne Staatenlose sowie Personen mit unbekannter bzw. fehlender Angabe zur Staatsangehörigkeit – – – Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und IT.NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011
Deutsche Ausländer/-innen1)
Grafik: IT.NRW
34 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt
4.8 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die
Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird hier ausschließlich
die wesentliche Quelle berücksichtigt. Die Angaben werden durch eine Selbsteinstufung der Befragten
ermittelt. Von besonderer Bedeutung zur Messung von Fortschritten des Integrationsprozesses sind die
überwiegenden Lebensunterhalte aus Erwerbstätigkeit und öffentlichen Transferzahlungen. Hier wird die
Bevölkerung im Alter von 15 und mehr Jahren betrachtet.
Personen mit Migrationshintergrund können ihren Lebensunterhalt häufig durch ihre Erwerbstätigkeit
bestreiten. Der Anteil liegt mit 49,4 % etwas unter dem Anteil der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund
(51,5 %). Dagegen sind Personen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger auf die Unterstützung ihrer
Angehörigen (21,1 %) und auf öffentliche Transferleistungen angewiesen (16,5 %). Die Bevölkerung ohne
Migrationshintergrund lebt häufiger von Renten bzw. Pensionen (27,8 %), der Anteil der Bevölkerung mit
Migrationshintergrund und Rentenbezug liegt bei 12,7 %. Zu berücksichtigen ist hier allerdings der deut-
lich niedrigere Altersdurchschnitt, der zu geringeren Anteilen bei der Rente bzw. Pension führt.
51,5
14,1
27,8
0,9 5,7
49,4
21,1
12,7
0,4
16,5
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
Erwerbstätigkeit Angehörige Rente/Pension eigenes Vermögen öffentlicheTransferleistungen
Abb. 4.8 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
*) im Alter ab 15 Jahren – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
ohne Migrationshintergrund
mit Migrationshintergrund
Grafik: IT.NRW
355 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren
5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren
Um das Datenmaterial möglichst übersichtlich zu halten, wurde in den vorigen Darstellungen auf Zeit-
vergleiche verzichtet. Der Blick auf die Daten der Zuwanderungs- und Integrationsstatistik war bis-
lang nur eine Momentaufnahme. Aus integrationspolitischer Sicht ist es jedoch notwendig, Entwick-
lungen nachvollziehen und aufzeigen zu können. Hierfür stehen für die verwendeten und weiteren
Indikatoren ausführliche Datenreihen, beginnend mit dem Jahr 2005, im Integrationsportal des Landes
(www.inte grationsmonitoring.nrw.de) zur Verfügung. Im Folgenden werden für einige ausgewählte zen-
trale Indikatoren die Veränderungen im Zeitverlauf auf Landesebene dokumentiert.
5.1 Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform
Bei der Verteilung über die Schulformen zeigen sich zwischen 2005 und 2017 positive Entwicklungen bei
ausländischen Schülerinnen und Schülern. Der Anteil derer, die in der achten Klasse eine Hauptschule
besuchen, geht kontinuierlich zurück, der Gymnasialbesuch gewinnt an Bedeutung. Während 2005 noch
45,1 % der ausländischen Achtklässler auf eine Hauptschule gingen, sind es 21,5 % in 2017: Dies bedeu-
tet einen Rückgang um 23,6 Prozentpunkte. Der Anteil verringerte sich bei deutschen Schülerinnen und
Schülern um 15,4 Prozentpunkte. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der ausländischen Achtklässler,
die das Gymnasium besuchen, von 11,9 % im Jahr 2005 auf 23,3 % im Jahr 2017. Damit erhöhte sich der
Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien deutlich stärker als bei deutschen.
36 5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren
5.2 Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss
Auch bezogen auf die Schulabgängerinnen und -abgänger werden im zeitlichen Vergleich Entwicklungen
erkennbar. 2005 gingen noch 14,5 % der ausländischen Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschul-
abschluss ab, 2017 sind es 16,4 %. Während im Jahr 2005 10,2 % der ausländischen Schülerinnen und
Schüler die Schule mit Hochschulreife abschlossen, liegt ihr Anteil 2017 bei 21,5 %. Wird der Anstieg im
Vergleich zu deutschen Schülerinnen und Schülern betrachtet, zeigt sich, dass dieser bei ausländischen
Abgängerinnen und Abgängern bei 11,3 Prozentpunkten lag, während sich der entsprechende Anteil bei
deutschen Abgängerinnen und Abgängern im gleichen Zeitraum um 12,7 Prozentpunkte und somit etwas
stärker erhöhte.
6,0 4,714,5 16,4
20,713,5
35,627,2
42,6
38,6
37,2
31,3
27,8
40,5
10,221,5
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
2005 2017 2005 2017
Hochschulreife
Abb. 5.1 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW in den Abgangsjahren 2005 und 2017 nach Schulabschluss
*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW
Deutsche Ausländer/-innen
ohne Haupt-schulabschluss
Hauptschulabschluss
Fachoberschulreife
Fachhochschulreife1)
Grafik: IT.NRW
5.3 Erwerbstätigenquote
Der Vergleich über einen längeren Zeitraum zeigt auch bezüglich der Erwerbstätigkeit signifikante Fort-
schritte für die Menschen mit Migrationshintergrund. 2005 lag ihre Erwerbstätigenquote noch bei 53,1 %
und somit 9,6 Prozentpunkte niedriger als 2017 (62,7 %). Die Quote der Personen ohne Migrationshinter-
grund erhöhte sich in diesem Zeitraum mit +9,4 Prozentpunkten ähnlich stark.
375 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren
5.4 Erwerbslosenquote
Im Jahr 2017 sind Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener erwerbslos als noch im Jahr
2005: Seit 2005 (19,0 %) hat sich ihre Erwerbslosenquote deutlich auf 6,7 % reduziert. Die positive
wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre hat die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit
Migrationshintergrund signifikant verbessert. Bei den Menschen ohne Migrationshintergrund ist sie
ebenfalls deutlich zurückgegangen und sank in diesem Zeitraum von 8,2 % auf 3,2 %.
66,5
53,1
8,2
19,0
75,9
62,7
3,26,7
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
ohne Migrations-hintergrund
mit Migrations-hintergrund
ohne Migrations-hintergrund
mit Migrations-hintergrund
2005 2017
Erwerbstätigenquoten Erwerbslosenquoten
Abb. 5.2 Erwerbstätigenquoten*) und Erwerbslosenquoten**) in Privathaushalten in NRW 2005 und 2017 nach Migrationsstatus
*) Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe –**) Zahl der Erwerbslosen (ILO-Konzept) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; 2016 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
5.5 SGB-II-Bezug
Der Anteil der erwerbsfähigen Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach dem SGB II beziehen,
hat sich zwischen 2006 und 2017 von 20,7 % auf 25,7 % erhöht. Bei Deutschen ging der Anteil von 8,6 %
auf 7,3 % leicht zurück. Insgesamt ist, insbesondere wenn der Abstand zwischen ausländischer und deut-
scher Bevölkerung betrachtet wird, kein positiver Entwicklungstrend erkennbar.
38 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1 Vorwiegend im Haushalt gesprochene Sprache
Der 2017 durchgeführte Mikrozensus erlaubt erstmals Auskunft über die in Nordrhein-Westfalen gespro-
chenen Sprachen. Konkret wurde bei der Erhebung gefragt: »Welche Sprache wird in Ihrem Haushalt vor-
wiegend gesprochen?« Die Auswertung hat ergeben, dass deutlich mehr als die Hälfte (56,9 %) der Men-
schen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen zuhause vorwiegend Deutsch spricht. Knapp
ein Drittel (30,9 %) verwendet eine europäische Sprache und zwar Türkisch (9,8 %), Russisch (5,6 %),
Polnisch (4,3 %) oder eine andere europäische Sprache (11,2 %). Personen, die vorwiegend Englisch,
Französisch, Italienisch oder Spanisch sprechen, haben als Untergruppe der anderen europäischen
Sprachen einen Anteil von zusammen nur 4,0 %. Vorwiegend Arabisch wird von 4,3 % der Menschen mit
Migrationshintergrund zuhause gesprochen. Der Anteil sonstiger Sprachen beträgt 7,9 %.
56,9
9,85,6 4,3
11,2
4,37,9
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
Deutsch Türkisch Russisch Polnisch andereeuropäische
Sprache
Arabisch sonstigeSprache
Abb. 6.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache
Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW
396 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.1 Geschlecht
Frauen mit Migrationshintergrund sprechen häufiger überwiegend Deutsch im Haushalt (58,6 %) als
Männer (55,4 %). Bei den weiteren Sprachgruppen zeigen sich nach dem Geschlecht nur geringe Unter-
schiede: Türkisch (10,0 %) und Russisch (5,9 %) wird von Frauen im Haushalt etwas häufiger gesprochen
als von Männern (9,6 % bzw. 5,4 %).
55,4 58,6
9,610,0
5,45,94,44,1
11,910,6
4,93,7
8,5 7,3
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
männlich weiblich
Abb. 6.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Geschlecht
Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
6.1.2 Zuwanderungszeitraum
Die Zusammensetzung der heutigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist geprägt durch die wirt-
schaftlichen und globalen politischen Verhältnisse in den jeweiligen Zuwanderungszeiträumen. Von 1950
bis zur Ölkrise 1973 erfolgte die Anwerbung von Arbeitskräften überwiegend aus der Türkei, dem ehema-
ligen Jugoslawien sowie aus Italien, Griechenland, Spanien und Portugal. Aussiedlerinnen und Aussiedler
kamen bis Ende der 1980er Jahre überwiegend aus Polen, der Sowjetunion und Rumänien. Zu den Haupt-
antragstellenden auf Asyl zählten ab 1986 Staatsangehörige aus osteuropäischen Staaten vor allem aus
Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. 65,8 % der in diesem Zeitraum Zugewanderten sprechen zu
Hause vorwiegend Deutsch, 15,0 % überwiegend Russisch.
In die Dekade von 1990 bis 1999 fielen die Auflösung des damaligen Ostblocks und die Bürgerkriege im
ehemaligen Jugoslawien mit der Folge ansteigender Asylanträge in Deutschland. Deutlich rückläufig
waren dagegen ab 1995 die Anträge aus Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Eine große Zahl von
Aussiedlerinnen und Aussiedlern kam mit dem Fall des Eisernen Vorhangs nach Deutschland, meist aus
den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Viele von ihnen hatten bereits deutsche Sprachkenntnisse, was
auch den hohen Anteil derer erklärt, die in diesem Zuwanderungszeitraum vorwiegend Deutsch im Haus-
halt sprechen (63,3 %). Der Anteil der Personen, die überwiegend Russisch sprechen, beträgt 14,5 %.
40 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
69,765,8 63,3
28,1
11,915,0
6,4
4,5
2,8
14,5
8,3
4,42,3
8,8
6,4 9,6 7,2
21,7
10,8
4,9 3,2 5,0
17,8
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
in Deutschlandgeboren
1950 – 1989 1990 – 1999 2000 – 2017
Abb. 6.3 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Zuwanderungszeitraum
Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
Zuwanderungszeitraum
Grafik: IT.NRW
Ab 2000 ging die Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Deutschland stetig zurück.
Dagegen war ab 2009 ein deutlicher Anstieg an Asylanträgen mit dem Höhepunkt im Jahr 2016 zu ver-
zeichnen, welcher insbesondere durch den Bürgerkrieg in Syrien hervorgerufen wurde. Seit 2012 wurde
der Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU eingeführt, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten
für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Die veränderte Zusammensetzung der zugewanderten
Bevölkerung hat das Spektrum der zuhause vorwiegend gesprochenen Sprachen deutlich erweitert.
Ein Zehntel der zwischen 2000 und 2017 Zugewanderten spricht vorwiegend Arabisch im Haushalt und
17,8 % eine sonstige Sprache. Der Anteil derer, die überwiegend Deutsch sprechen (28,1 %), liegt gegen-
über den früheren Zuwanderungszeiträumen um mehr als die Hälfte niedriger. Deutlich mehr Personen
als zu den früheren Zuwanderungszeiträumen sprechen hauptsächlich eine andere europäische Sprache
(21,7 %), was mit der EU-Osterweiterung, aber auch mit der Wirtschaftskrise in Südeuropa und der daraus
resultierenden Migration zu erklären ist. Personen mit Migrationshintergrund, die bereits in Deutschland
geboren wurden, sprechen hingegen mit fast 70 % zuhause vorwiegend Deutsch.
416 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.3 Alter
Von den unter 30 Jahre alten Menschen mit Migrationshintergrund sprechen 55,3 % zuhause über-
wiegend Deutsch, bei den 30 bis 55 Jahre alten Personen sind es 58,7 % und bei den über 55-Jährigen
56,9 %. Jüngere mit Migrationshintergrund sprechen zu Hause häufiger Arabisch (6,1 %), bei den über
55-Jährigen sind es nur 1,8 %: Grund dafür ist die starke Zuwanderung aus Arabisch sprechenden Län-
dern durch die Flüchtlingsmigration. Die Anteile anderer gesprochener europäischer Sprachen steigen
mit zunehmendem Alter, mit Ausnahme von Türkisch mit einem altersübergreifenden Anteil von rund
10 %. Russisch wird bei Älteren deutlich häufiger gesprochen: Der Anteil von 9,6 % liegt um mehr als die
Hälfte höher als bei unter 30-Jährigen (4,1 %).
55,3 58,7 56,9
9,99,7 9,6
4,15,1 9,63,84,3
5,110,5
11,412,46,1
3,61,810,3 7,1 4,5
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
unter 30 30 – 55 55 und mehr
Abb. 6.4 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Altersgruppen
Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
Alter von ... bis unter ... Jahren
Grafik: IT.NRW
42 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.4 Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Welche Sprache Menschen mit Migrationshintergrund zuhause sprechen, hängt in starkem Maße von
ihrem Bildungsgrad ab. Nur knapp ein Drittel (31,2 %) der Personen ohne allgemeinbildenden Schulab-
schluss spricht zuhause überwiegend Deutsch. Häufiger als bei den anderen Bildungsgruppen sprechen
Personen ohne Abschluss im Haushalt Türkisch (21,3 %), Arabisch (9,3 %) oder eine andere europäische
(16,0 %) oder sonstige Sprache (17,6 %). Mit steigendem Bildungsgrad bis zur Fachoberschulreife erge-
ben sich höhere Anteile an Personen, die überwiegend Deutsch (68,4 %) bzw. Russisch sprechen (7,8 %).
Liegt hingegen die (Fach)Hochschulreife als höchster allgemeinbildender Abschluss vor, sinkt der Anteil
derjenigen wieder, die zuhause vorwiegend Deutsch sprechen (62,4 %). Besonders augenfällig sind die
Daten für Personen, die überwiegend Türkisch sprechen: Ihre Anteile nehmen mit dem Grad der Schul-
bildung ab: von 21,3 % bei denen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss bis hin zu 4,5 % bei denen mit
Abschluss einer (Fach)Hochschulreife.
31,2
55,1
68,462,4
21,3
13,4
6,5
4,5
6,4
7,8
4,3
(2,8)
5,8
4,5
4,3
16,0
11,77,6
11,79,3
2,74,417,6
4,9 3,58,3
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
ohne Abschluss
Hauptschul-abschluss
Fachober-schulreife
(Fach-)Hoch-schulreife
Abb. 6.5 Bevölkerung*) mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss**)
*) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren – **) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
436 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.5 Berufliche Bildungsabschlüsse
Personen mit Migrationshintergrund und ohne beruflichen Qualifikationsabschluss sprechen seltener
überwiegend Deutsch (43,2 %) als in höheren Gruppen. Dagegen wird häufiger Türkisch (16,7 %), Arabisch
(5,9 %) sowie eine andere europäische (14,9 %) oder sonstige Sprache (10,9 %) im Haushalt gespro-
chen. Menschen mit absolvierter Berufsausbildung sprechen mit einem Anteil von 70,0 % hauptsächlich
Deutsch und damit deutlich mehr als bei Zugewanderten mit tertiärem Ausbildungsabschluss (63,9 %).
Diese benutzen im Haushalt zu 12,2 % eine andere europäische und zu 7,0 % eine sonstige Sprache.
43,2
70,063,9
16,7
5,5
2,54,8
6,3
6,73,5
6,9
4,414,9
7,7
12,25,9
3,310,9
2,87,0
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
ohne Abschluss abgeschlosseneBerufsausbildung
tertiärer Ausbil-dungsabschluss
Abb. 6.6 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und höchstem beruflichen Bildungsabschluss**)
*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlern-ausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
1)2)
Grafik: IT.NRW
44 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.6 Erwerbsstatus
Erwerbstätige mit Migrationshintergrund sprechen im Haushalt häufiger vorwiegend Deutsch (64,3 %),
Erwerbslose und Nichterwerbspersonen dagegen deutlich häufiger Türkisch (13,3 % bzw. 13,6 %),
Arabisch (7,2 % bzw. 8,0 %) oder eine sonstige Sprache (11,1 % bzw. 12,7 %).
64,3
48,0 46,7
7,4
13,3 13,6
5,8
(5,1) 4,6
5,1
(4,1)3,3
11,0
11,211,2
7,28,0
4,711,1 12,7
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen
Abb. 6.7 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Erwerbsstatus
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe– – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
456 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.7 Stellung im Beruf
Selbstständige (63,9 %) und Angestellte (68,9 %) mit Migrationshintergrund sprechen deutlich häufiger
vorwiegend Deutsch als Arbeiter und Arbeiterinnen (53,8 %). Angestellte gebrauchen die polnische
Sprache deutlich seltener (3,8 %) als die anderen Gruppen. Arbeiterinnen und Arbeiter sprechen doppelt
so häufig Türkisch wie Selbstständige bzw. Angestellte. Eine andere europäische Sprache wird unabhän-
gig von der beruflichen Stellung von etwa 11 % der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund gesprochen.
63,969,9
53,8
5,2
5,1
11,4
5,2
4,6
8,1
6,33,8
8,1
11,710,8 11,9
6,1 4,2 5,1
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Selbstständige Angestellte Arbeiter/-innen
Abb. 6.8 Erwerbstätige mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Stellung im Beruf**)
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) ohne Auszubildende – 1) einschließlich Beamtinnen und Beamte – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
1)
Grafik: IT.NRW
46 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.8 Arbeitszeitumfang
Im Vergleich der Beschäftigungsverhältnisse sprechen Teilzeittätige mit Migrationshintergrund im Haus-
halt häufiger vorwiegend Deutsch (69,3 %), geringfügig Beschäftigte dagegen mit einem Anteil von 58,1 %
deutlich seltener. Bei Letzteren spricht jede bzw. jeder Zehnte überwiegend Arabisch (3,3 %) oder eine
sonstige Sprache (6,4 %). Die Anteile derer mit einer anderen europäischen Sprache variieren zwischen
den Arbeitszeitformen von 9,1 % bis 11,6 %.
64,369,3
58,1
7,55,8
9,8
5,65,5
7,4
5,24,8
4,7
11,6 9,110,3
(3,3)
4,3 4,1 6,4
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Vollzeit Teilzeit geringfügige Beschäftigung
Abb. 6.9 Abhängig Erwerbstätige mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach imHaushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Art des Beschäftigungsverhältnisses
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – 1) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
1)
Grafik: IT.NRW
476 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.9 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Erwerbstätigkeit
bestreiten, sprechen im Vergleich zu den Gruppen mit anderen Unterhaltsquellen zu Hause häufiger
Deutsch (65,0 %). Dagegen sind Personen, die vorwiegend Türkisch sprechen bei der Erwerbstätigkeit
als Einkommensquelle unterrepräsentiert: Ihr Anteil liegt mit 7,1 % um mehr als die Hälfte niedriger als bei
denen, die durch Angehörige unterstützt werden (14,8 %). Menschen mit überwiegendem Bezug öffent-
licher Transferleistungen sprechen im Haushalt deutlich seltener hauptsächlich Deutsch (36,7 %) und
Polnisch (2,9 %), dagegen jede bzw. jeder Siebte (13,7 %) vorwiegend Arabisch und knapp jede/ jeder
Fünfte (18,0 %) eine sonstige Sprache. Die Anteile derer, die überwiegend eine andere europäische
Sprache verwenden, variieren zwischen den Einkommensquellen von etwa rund 11 % bis zu rund 13 %.
65,054,9
60,0
36,7
7,1
14,812,7
9,8
5,65,2
6,7
7,2
5,33,7
4,2
2,9
11,110,6
12,7
11,7
2,8
13,7
4,5 8,02,6
18,0
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Erwerbs-tätigkeit
Ange-hörige
Rente/Pension
öffentlicheTransfer-leistungen
Abb. 6.10 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
*) im Alter ab 15 Jahren – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Deutsch
Türkisch
sonstige Sprache
Arabisch
Polnisch
andere euro-päische Sprache
Russisch
Grafik: IT.NRW
48 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.1.10 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit der Bevölke rung
im Alter von 15 und mehr Jahren beträgt bei Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt 1 817 Euro.
Personen, die vorwiegend Deutsch im Haushalt sprechen haben mit 1 889 Euro das höchste Netto-
einkommen, knapp gefolgt von Menschen, die überwiegend eine andere europäische (1 879 Euro) sowie
eine sonstige Sprache (1 836 Euro) sprechen. Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen Netto-
einkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit bei Personen, die zu Hause hauptsächlich Russisch
(1 580 Euro) oder Arabisch sprechen (1 570 Euro).
1 889
1 624 1 580 1 604
1 879
1 570
1 836
0 €
500 €
1 000 €
1 500 €
2 000 €
Deutsch Türkisch Russisch Polnisch andereeuropäische
Sprache
Arabisch sonstigeSprache
Abb. 6.11 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache
*) im Alter von 15 und mehr Jahren mit Erwerbstätigkeit als Quelle überwiegenden Lebensunterhalts – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW
496 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2 Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland
Als Hauptmotiv für den Zuzug nennt knapp die Hälfte der Menschen mit Migrationserfahrung die Familien-
zusammenführung bzw. -gründung (48,3 %). Der zweitwichtigste Grund für die Zuwanderung ist für ein
Sechstel (16,5 %) der Wunsch nach Arbeit und Beschäftigung. 15,6 % suchten hauptsächlich Schutz vor
Flucht, Verfolgung und Vertreibung. Zum Zweck des Studiums oder einer Aus- und Weiterbildung zogen
3,6 % der Menschen mit Migrationserfahrung nach Deutschland. Sonstige Gründe für ihre Zuwanderung,
wozu auch der Wunsch nach Niederlassung in Deutschland im Rahmen der EU-Freizügigkeit gilt, geben
16,1 % an.
48,3
15,5
16,5
3,6
16,1
0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 %
Familienzusammenführungbzw. Familiengründung
Flucht, Verfolgung,Vertreibung, Asyl
Arbeit/Beschäftigung
Studium bzw. andereAus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Abb. 6.12 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland
*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRWGrafik: IT.NRW
50 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.1 Geschlecht
Nach Zuzugsmotiven der Menschen mit Migrationserfahrung gibt es klare Unterschiede nach dem
Geschlecht: Für 57,2 % der Frauen ist die Familienzusammenführung bzw. -gründung das wichtigste
Motiv gegenüber 39,6 % bei Männern. Umgekehrt kam ein Fünftel (21,6 %) der Männer vorrangig wegen
Arbeit und Beschäftigung nach Deutschland im Vergleich zu 11,3 % der Frauen. Auch Flucht, Verfolgung
und Vertreibung ist für Männer mit einem Anteil von 18,3 % häufiger das Wanderungsmotiv als für Frauen
(12,6 %).
39,6
57,2
18,3
12,6
21,6
11,3
4,2 3,0
16,3 15,9
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
männlich weiblich
Abb. 6.13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Geschlecht
*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Grafik: IT.NRW
516 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.2 Zuwanderungszeitraum
Für ein Fünftel (19,1 %) der zwischen 1950 und 1989 Zugewanderten war der Wunsch nach Arbeit und
Beschäftigung das Hauptmotiv. Für 55,7 % war die sich anschließende Familienzusammenführung bzw.
-gründung der wichtigste Anlass. In der Zuwanderungsdekade von 1990 bis 1999 blieb dieses Motiv mit
einem Anteil von 55,1 % der wichtigste Zuwanderungsgrund, verlor bei den von 2000 bis 2017 Zugewan-
derten mit 37,9 % aber an Bedeutung. Im jüngsten Zuwanderungszeitraum ist der Wunsch nach Arbeit
und Beschäftigung (18,7 %) sowie nach einem Studium oder einer Aus- und Weiterbildung (6,4 %) deut-
lich höher. Der Anteil derer, die hauptsächlich Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten,
stieg von 8,3 % der in der Periode von 1950 bis 1989 Zugewanderten auf 22,7 % der im Zeitraum zwischen
2000 und 2017 Zugewanderten.
55,7 55,1
37,9
8,314,0
22,7
19,1 9,818,7
1,71,9
6,4
15,119,2
14,3
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
1950 – 1989 1990 – 1999 2000 – 2017
Abb. 6.14 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Zuwanderungszeitraum
*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Zuwanderungszeitraum
Grafik: IT.NRW
52 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.3 Alter
Im Vergleich der Altersgruppen ist für Jüngere Flucht, Verfolgung und Vertreibung mit einem Anteil von
27,3 % häufiger das vorrangige Wanderungsmotiv, 7,2 % erhofften sich die Möglichkeit eines Studiums
bzw. einer anderen Aus- und Weiterbildung. 30- bis unter 55-Jährige kamen mit einem Anteil von 51,9 %
häufiger aus Gründen der Familienzusammenführung bzw. -gründung nach Deutschland. Die Anteile der
Zugewanderten mit Wunsch nach Arbeit und Beschäftigung steigen mit zunehmendem Alter von 9,2 %
bei den Jüngeren bis zu 22,0 % bei den Älteren. Die Zuwanderung aus sonstigen Gründen hat altersüber-
greifend eine relativ hohe Bedeutung: Die Anteile steigen von 13,1 % bei unter 30-Jährigen bis zu 18,8 %
bei Älteren.
43,351,9
45,7
27,3 12,9
11,6
9,216,2
22,0
7,2 3,31,8
13,1 15,7 18,8
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
unter 30 30 – 55 55 und mehr
Abb. 6.15 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Altersgruppen
*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Alter von ... bis unter ... Jahren
Grafik: IT.NRW
536 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.4 Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Zugewanderte ohne allgemeinbildenden Schulabschluss nennen mit einem Anteil von 28,2 % häufiger
Flucht, Verfolgung und Vertreibung als wichtigsten Wanderungsgrund. Die Bedeutung dieses Motivs
sinkt mit steigendem Bildungsgrad bis hin zur Fachoberschulreife auf 9,5 %, steigt aber bei der (Fach-)
Hochschulreife mit einem Anteil von 13,5 % wieder an. Zugewanderte mit Hauptschulabschluss kamen
häufiger wegen der Chance auf Arbeit und Beschäftigung (18,2 %) nach Deutschland. Der Wunsch ei-
ner Familienzusammenführung bzw. -gründung war bei Menschen mit Fachoberschulreife (58,5 %) am
stärksten ausgeprägt. Mehr als jede bzw. jeder Zehnte mit dem höchsten Bildungsabschluss beabsich-
tigte zu studieren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren, gegenüber 13,5 %, die Schutz
vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten. Die Anteile sonstiger Gründe für die Zuwanderung sind
bildungsübergreifend relativ hoch, mit einer Spanne von 14,3 % bei der (Fach-)Hochschulreife bis zu
18,8 % bei der Fachoberschulreife.
41,3
53,058,5
44,1
28,211,8
9,5
13,5
15,918,2 12,7
16,5
11,6
14,5 16,5 18,814,3
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
ohne Abschluss
Hauptschul-abschluss
Fachober-schulreife
(Fach-)Hoch-schulreife
Abb. 6.16 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss***)
*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Grafik: IT.NRW
54 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.5 Berufliche Bildungsabschlüsse
Die Strukturen der Hauptmotive für die Zuwanderung nach beruflichen Bildungsabschlüssen sind
weitgehend mit denen der schulischen Abschlüsse vergleichbar. Für Zugewanderte ohne beruflichen
Bildungs abschluss ist Flucht, Verfolgung und Vertreibung mit einem Anteil von 18,6 % häufiger der
Wanderungsgrund, bei Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung dagegen seltener (8,4 %). In
dieser Bildungsgruppe ist der Wunsch nach Familienzusammenführung bzw. -gründung mit einem Anteil
von 58,0 % am stärksten ausgeprägt. Etwa ein Fünftel der Menschen mit tertiärem Abschluss (18,9 %)
erhoffte sich eine Chance auf Arbeit und Beschäftigung und annähernd ein Zehntel (9,1 %) beabsichtigte
zu studieren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren. Etwa jede bzw. jeder Sechste nennt
bildungsübergreifend einen sonstigen Grund als Hauptmotiv für die Zuwanderung.
47,3
58,0
45,1
18,68,4
10,8
16,9 16,0
18,9
9,1
16,3 16,7 16,1
ohne Abschluss abgeschlosseneBerufsausbildung
tertiärer Ausbil-dungsabschluss
Abb. 6.17 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotivfür den Zuzug nach Deutschland und höchstem beruflichen Bildungsabschluss***)
*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlernausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
1)
2)
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Grafik: IT.NRW
556 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.6 Erwerbsstatus
Erwerbstätige haben häufiger das Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung (50,7 %) als
Erwerbslose (42,3 %) und Nichterwerbstätige (47,0 %). Sie nennen auch deutlich häufiger Arbeit und
Beschäftigung als wichtigsten Wanderungsgrund: Der Anteil von 18,9 % liegt um 4,0 Prozentpunkte über
dem der Erwerbslosen (14,9 %) und ist doppelt so hoch wie bei Nichterwerbstätigen (9,5 %). Diese wie-
derum suchten deutlich häufiger Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (24,5 % bzw. 25,1 %).
Etwa jede bzw. jeder sechste Erwerbstätige und etwa jede bzw. jeder siebte Erwerbslose bzw. Nicht-
erwerbstätige nennt sonstige Gründe für die Zuwanderung.
50,742,3
47,0
9,5 24,5
25,1
18,914,9
9,54,1
(3,5) 4,5
16,8 14,8 14,0
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen
Abb. 6.18 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für Zuzug nach Deutschland und Erwerbsstatus
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Arbeit/Beschäftigung
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Grafik: IT.NRW
56 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.7 Stellung im Beruf
Selbstständige haben seltener das Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung (44,2 %) als
Angestellte (52,0 %) und Arbeiterinnen und Arbeiter (50,7 %). Dagegen ist für ein Fünftel (22,0 %) der
Selbstständigen Arbeit und Beschäftigung der wichtigste Wanderungsgrund. Mit der Absicht zu studie-
ren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren, kamen 6,6 % nach Deutschland und damit
geringfügig mehr als bei Angestellten (5,3 %). Letzteres Motiv ist bei Arbeiterinnen und Arbeitern nur
marginal vertreten (0,9 %). Dagegen liegt bei Arbeiterinnen und Arbeitern der Wunsch nach Arbeit und
Beschäftigung mit einem Anteil von 21,4 % auf dem Niveau der Selbstständigen. Angestellte suchten
etwas seltener Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (8,2 %) und haben den geringsten Anteil
(17,7 %) bei denen, die sich hauptsächlich eine Chance auf Arbeit und Beschäftigung erhofften. Unabhän-
gig von der beruflichen Stellung nennen jeweils rund 17 % sonstige Gründe für die Zuwanderung.
44,252,0 50,7
10,4
8,2 10,4
22,017,7
21,4
6,6 5,3
16,9 16,9 16,6
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Selbstständige Angestellte Arbeiter/-innen
Abb. 6.19 Erwerbstätige*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Stellung im Beruf***)
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne Auszubildende –1) einschließlich Beamtinnen und Beamten – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Arbeit/Beschäftigung
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
1)
Grafik: IT.NRW
576 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.8 Arbeitszeitumfang
Im Vergleich der Beschäftigungsverhältnisse wünschten sich Vollzeittätige seltener eine Familienzusam-
menführung bzw. -gründung (49,0 %) und häufiger eine Arbeit oder Beschäftigung (21,2 %). Demgegen-
über hatten geringfügig Beschäftigte bei letzterem Motiv einen nur halb so hohen Anteil (10,9 %). Der
Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (13,1 %) hatte dagegen eine höhere Bedeutung, ebenso
wie der Wunsch nach einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung (6,1 %). Teilzeittätige
hatten häufiger den Wunsch nach Familienzusammenführung bzw. -gründung (58,1 %). Unabhängig von
der Arbeitszeitform nannte etwa jede bzw. jeder Sechste (jeweils rund 16 % bis 17 %) sonstige Gründe für
die Zuwanderung.
49,058,1
53,7
9,1
8,0 13,1
21,214,3 10,9
3,7 (2,9) 6,1
16,9 16,7 16,2
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Vollzeit Teilzeit geringfügigeBeschäftigung
Abb. 6.20 Abhängig Erwerbstätige*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Art des Beschäftigungsverhältnisses
*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – 1) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit– – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Grafik: IT.NRW
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
1)
Arbeit/Beschäftigung
Grafik: IT.NRW
58 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.9 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
Die Motive der Zugewanderten sind je nach Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts sehr unter-
schiedlich. Von den Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Erwerbstätigkeit bestreiten,
suchte ein Fünftel (19,8 %) ursprünglich eine Arbeit und Beschäftigung und zur Hälfte (49,9 %) bestand
der Wunsch nach einer Familienzusammenführung bzw. -gründung. Zugewanderte mit letzterem Motiv
werden häufiger durch Angehörige (61,8 %) unterstützt, deutlich seltener diejenigen mit Wunsch nach Ar-
beit und Beschäftigung (8,2 %). Auf öffentliche Transferleistungen ist nur jede bzw. jeder Dritte (34,2 %)
mit dem Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung angewiesen. Zwei Fünftel (39,4 %) dieser
Einkommensquelle nennen als Wanderungsgrund den Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung
und nur jede bzw. jeder Zehnte (10,6 %) begründet seine Zuwanderung mit der Suche nach Arbeit und
Beschäftigung. Sonstige Gründe werden unabhängig von der Einkommensquelle häufig genannt, mit
einer Spanne von 13,7 % bei öffentlichen Transferleistungen bis zu 18,4 % bei Renten/Pensionen.
49,9
61,8
43,9
34,2
9,0
8,6
9,4
39,4
19,8
8,2
26,8
10,64,2 6,5 (1,5)
2,1
17,0 14,9 18,413,7
0 %
20 %
40 %
60 %
80 %
100 %
Erwerbs-tätigkeit
Ange-hörige
Rente/Pension
öffentliche Transfer-leistungen
Abb. 6.21 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts
*) im Alter ab 15 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.
Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung
sonstige Gründe
Familienzusammenführung bzw. Familiengründung
Arbeit/Beschäftigung
Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl
Grafik: IT.NRW
596 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive
6.2.10 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
Zugewanderte mit dem hauptsächlichen Wanderungsmotiv zu studieren oder eine andere Aus- und Fort-
bildung zu absolvieren haben das deutlich höchste monatliche Nettoeinkommen aus überwiegender
Erwerbstätigkeit (2 209 Euro). Um 200 Euro geringer ist der Verdienst Zugewanderter mit vorrangiger
Suche nach Arbeit und Beschäftigung (2 001 Euro). Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen
Nettoeinkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit bei denen, die als Wanderungsgrund den Schutz
vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung nennen (1 706).
1 813
1 706
2 001
2 209
1 776
0 € 500 € 1 000 € 1 500 € 2 000 € 2 500 €
Familienzusammenführungbzw. Familiengründung
Flucht, Verfolgung,Vertreibung, Asyl
Arbeit/Beschäftigung
Studium bzw. andereAus- und Weiterbildung
Sonstige Gründe
Abb. 6.22 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland
*) im Alter von 15 und mehr Jahren mit Erwerbstätigkeit als Quelle überwiegenden Lebensunterhalts **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW
60 Fazit
Fazit
Deutsch ist die Sprache, die von der Mehrheit (56,9 %) der Menschen mit Migrationshintergrund in
Nordrhein-Westfalen im Haushalt vorwiegend gesprochen wird. Dahinter folgen als weitere Sprachen
Türkisch, Russisch und Polnisch; 4,3 % sprechen zuhause vorwiegend Arabisch. Ist Deutschland das
Geburtsland, dann sprechen 69,7 % der Menschen mit Migrationshintergrund überwiegend Deutsch,
erfolgte die Zuwanderung zwischen 2000 und 2017, sind es noch 28,1 %. Die Fluchtmigration der vergan-
genen Jahre spiegelt sich im Sprachgebrauch wider. Von den seit 2000 Zugewanderten sprechen 10,8 %
im Haushalt Arabisch.
Der Gebrauch der deutschen Sprache korreliert mit Bildung und sozialer Stellung. Personen mit Migra-
tionshintergrund, die vorwiegend Deutsch sprechen, haben ein höheres Bildungsniveau: Ihr Anteil liegt
bei den höheren schulischen Abschlüssen jeweils deutlich höher und bei denen ohne allgemeinbildenden
Abschluss deutlich niedriger. Bei Personen mit überwiegendem Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit
wird zu Hause vorwiegend die deutsche Sprache benutzt, bei Menschen mit überwiegendem Bezug öffent-
licher Transferleistungen dagegen deutlich seltener und häufiger Arabisch oder eine sonstige Sprache.
Personen, die zuhause vorwiegend Deutsch sprechen, haben das höchste Nettoeinkommen aus über-
wiegender Erwerbstätigkeit, knapp gefolgt von Menschen, die hauptsächlich eine andere europä ische
oder sonstige Sprache verwenden. Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen Nettoeinkom-
men bei Personen, die in erster Linie Russisch oder Arabisch sprechen.
Der mit weitem Abstand wichtigste Einwanderungsweg nach Nordrhein-Westfalen war und ist die
Familie nmigration. Insgesamt war für 48,3 % der Personen, die selbst zugewandert sind, die Familien-
zusammenführung bzw. -gründung das zentrale Motiv, gefolgt von dem Wunsch nach Arbeit und Beschäf-
tigung (16,5 %) sowie Flucht, Verfolgung, Vertreibung und Asyl (15,5 %). Dieses Wanderungsmotiv hat in
den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Wer zwischen 2000 und 2017 zugewandert ist, nennt
Flucht und Verfolgung mit 22,7 % als Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland, gegenüber nur 8,3 %
derjenigen, die zwischen 1950 und 1989 nach Deutschland kamen. Stark an Bedeutung gewonnen hat in
der jüngeren Vergangenheit auch die Zuwanderung aufgrund von Studium bzw. Aus- und Weiterbildung.
Für 6,4 % der seit 2000 nach Deutschland zugezogenen Personen war es der ausschlaggebende Wande-
rungsgrund. Zugewanderte mit dem Motiv der Arbeitsuche sind seltener auf öffentliche Transferleistun-
gen angewiesen, Personen mit dem Wanderungsgrund der Flucht, Verfolgung und Vertreibung dagegen
deutlich häufiger. Letztere haben ein deutlich unterdurchschnittliches monatliches Nettoeinkommen aus
überwiegender Erwerbstätigkeit, Menschen mit Studium oder einer Aus- und Fortbildung als Wande-
rungsmotiv dagegen das deutlich höchste.
61Glossar
Glossar
Arbeitslose
Zu den in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassten Arbeitslosen zählen
Personen, die
• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger
als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
• eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäf-
tigung suchen,
• den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung
stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
• in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
• nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht
erreicht haben,
• sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet
haben.
Arbeitslosenquote
Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen abhängigen zivilen Erwerbspersonen
(Arbeits lose sowie sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen
und Beamte ohne Soldatinnen und Soldaten). Die Zahl der abhängigen zivilen Erwerbs -
per sonen wird wohnortsbezogen berechnet.
Seit 2017 können Ausländerarbeitslosenquoten auf regionaler Ebene nur noch monat-
lich auf Basis einer anders abgegrenzten, aber periodengleichen Bezugsgröße berechnet
werden; siehe http://www.integrationsberichte.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/
indikatoren/E_Arbeitsmarkt_und_Lebensunterhalt/E5_arbeitslosenquote/Methodische-
Hinweise-der-Bundesagentur-fuer-Arbeit.docx
Einbürgerungsquote
Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer nach Ausländerzentral-
register jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.
Erwerbslose – ILO-Konzept
Nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept)
gelten Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren als erwerbslos, wenn sie in der Berichts-
woche weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt waren, nicht selbstständig waren,
in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar
sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Regis-
trierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die
vorübergehend geringfügig tätig sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen.
62 Glossar
Erwerbslosenquote
Zahl der Erwerbslosen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen
(Erwerbstätige und Erwerbslose zusammen) der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.
Erwerbstätige – ILO-Konzept
Erwerbstätige sind nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorga-
nisation (ILO-Konzept) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichts-
woche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw.
als mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis
stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur
gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Aus der ILO-Definition der Erwerbstätigkeit folgt,
dass auch Personen mit einer »geringfügigen Beschäftigung« im Sinne der Sozialver siche-
rungs regelungen sowie Soldatinnen und Soldaten (vormals auch Wehrpflichtige und Zivil-
dienstleistende) als Erwerbstätige erfasst werden. Personen, die sich in einem for malen
Arbeitsverhältnis befinden, dieses aber aufgrund von z. B. Elternzeit oder Sonderurlaub
vorübergehend unterbrochen haben, gelten ebenfalls als erwerbstätig.
Erwerbstätigenquote
Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der entspre-
chenden Bevölkerungsgruppe.
Geringfügige Beschäftigung
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche
Einkommen 450 Euro (bis Ende 2012: 400 Euro) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Be-
schäftigung) oder die Beschäftigungsdauer drei Monate (bis Ende 2015: zwei Monate) bzw.
70 Arbeitstage (bis Ende 2015: 50 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreitet (kurz fristige
Beschäftigung). Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie
in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Migrationshintergrund
Gemäß dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Menschen mit
Migrations hintergrund
1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
oder
2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit
dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder
3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.
Bei der Ermittlung des Migrationsstatus der Elternteile ist zu berücksichtigen, dass im
Mikro zensus regelmäßig nur Informationen von Elternteilen vorliegen, die mit ihren Kindern
im Haushalt zusammen wohnen und wirtschaften. In einem Abstand von vier Jahren
(zuletzt 2013) werden im Mikrozensus zusätzlich Zuwanderungsmerkmale der nicht im
Haushalt lebenden bzw. verstorbenen Eltern erhoben, mit der Folge, dass die ermittelte Zahl
der Bevölke rung mit Migrationshintergrund in diesen Jahren gegenüber den Vergleichs-
jahren erhöht ist.
63Glossar
Mikrozensus
Der Mikrozensus (»kleine Volkszählung«) ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen
Statistik. Er dient dazu, die Datenlücke zwischen zwei Volkszählungen zu schließen. Jährlich
werden rund ein Prozent aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschafts unterkünften
befragt. Da die Auskunftserteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für Per-
sonengruppen zuverlässige Ergebnisse, die üblicherweise in Bevölkerungsbefra gungen
schwierig zu erreichen sind. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer
fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaft-
liche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere über Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche,
Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Derzeit berücksichtigt der
Mikro zensus bei der Hochrechnung der Bevölkerungsergebnisse den Zensus 2011 ab dem
Jahr 2011, frühere Jahre basieren auf der Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung aus
dem Jahr 1987.
Nettoeinkommen
Die Höhe des gesamten individuellen Nettoeinkommens wird im Mikrozensus durch eine
Selbsteinstufung der bzw. des Befragten in vorgegebene Einkommensklassen ermittelt.
Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich aus der Summe aller Einkommensarten (ohne
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) zusammen. Die wichtigsten Einkommensarten
sind: Lohn oder Gehalt, Unternehmenseinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstüt-
zungen (darunter auch Leistungen für Unterkunft und Heizung), Einkommen aus Vermie-
tung und Verpachtung, Kindergeld und Wohngeld.
Nichterwerbspersonen
Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben
oder suchen. Personen im Alter von unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nicht-
erwerbspersonen.
SGB II
Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz-IV-Gesetz)
in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die
frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II). Nicht erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfänger/-innen leben, erhalten Sozial-
geld. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus:
• Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (§ 20 SGB II) – für ALG II und Sozialgeld gelten
einheitliche, pauschalierte Regelsätze,
• ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II),
• Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).
SGB-II-Anteil
Anteil der erwerbsfähigen Bezieher/-innen von Leistungen nach SGB II je 100 Personen der
jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung.
64 Glossar/Zeichenerklärung
SGB II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die
• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht
haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf
absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-
markts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gemäß § 9
SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksich-
tigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von
anderen erhält.
Tertiärer Bildungsabschluss
Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/
Technikerausbildung.
Überwiegender Lebensunterhalt
Unterhaltsquelle, aus der die Mittel für den Lebensunterhalt überwiegend bezogen werden.
Bei mehreren Unterhaltsquellen (z. B. Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Zins-
einkünfte) wird die wesentliche Quelle berücksichtigt. Im Mikrozensus werden diese Anga-
ben durch eine Selbsteinstufung der Befragten ermittelt.
Zeichenerklärung(nach DIN 55 301)
0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
– nichts vorhanden (genau null)
. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
. . . Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor
( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann
/ keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist
x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden der Einzelwerte.
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