Kredite & Finanzierungen
Kredit
• KREDIT: Oberbegriff für sämtliche Formen des Ausleihungsgeschäftes
• Unterscheidung zwischen Darlehen und Kredit• Darlehen: Realkontrakt = kommt erst bei
Übergabe des Geldes zustande (ABG)• Kredit: Konsensualkontrakt = bloße Willens-
übereinkunft zur Vertragsbegründung (BWG)
Kreditvertrag
= Auszahlung eines Kapitalbetrages gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Verzinsung
• üblicher Kreditvertrag:– allgemeine Bestimmungen des Vertragsrechtes– konkrete Ausgestaltung des Vertrages durch die von der
Bank vorgelegten Vertragsformulare– Rechtsgrundlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen der
österreichischen Kreditinstitute
Kriterien zur Unterteilung
Verschiedene Kriterien können zur Unterteilung Ausleihungen herangezogen werden:
• Laufzeit
• materielle Ausgestaltung
• Ausnützbarkeit
• Kreditnehmergruppen
Kreditnehmergruppen
• Unternehmen (Industrie, Handwerks-, Dienstleistungsbetriebe)
• Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Gemeinden)• Private Haushalte = Verbraucher:
Verbraucher sind alle Kreditnehmer, bei denen das abgeschlossenen Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören(geregelt im BWG, KSchG, ABGB)
Arten von Krediten
• Kontokorrentkredit
• Verbraucher-/Privatkredit
• Hypothekarkredit
• von öffentlichen Stellen geförderter Kredit
Kontokorrentkredit
• Einräumung als Rahmen über das Konto• wiederholt ausnützbar• dient der Betriebsmittelfinanzierung
(Umlaufvermögen: zB Finanzierung der Produktion)
• kann besichert oder unbesichert sein• Kreditnehmer ist meist Firmenkunde• Vereinbarung häufig in Schriftform
Verbraucher-/Privatkredit
• Standardisierter Privatkredit = Mengengeschäft• Geldkredit, einmalig ausnützbar• mittelfristig: Laufzeit 3 Jahre• Besicherung: meist blanko
(Persönlichkeitsprüfung des Kreditnehmers durch Credit Scoring, Haushaltsrechnung, Kreditkataster)
• Ehegatte muss normalerweise mit haften• Vereinbarung in Schriftform (=> KSchG)
Arten von Verbraucherkrediten
– BARKREDIT: Standard-Finanzierungsform für Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (zB. Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte) oder Dienstleistungen (zB Urlaubsreisen)
– ANKAUFSKREDIT: Teilzahlungskreditfinanzierung für bestimmte Konsumgüter mit Eigentumsvorbehalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den Händlern (zB. Computer, Autos)
Verbraucherkredit-Vertrag
Bestandteile des schriftlichen Vertrages:• Anzahl, Höhe, Fälligkeitszeitpunkte der Raten• Gesamtbelastung• effektiver Jahreszinssatz• Hinweis auf den Aushang
(fiktiver Jahreszinssatz)• Aushändigung einer in deutscher Sprache abgefassten
Vertragsausfertigung bei Vertragsabschluss
Hypothekarkredit
• Investitionskredit (Liegenschaftskäufe, Hausbau)• Hypothekarische Sicherstellung (Liegenschafts-
pfandrecht -> Eintragung ins Grundbuch)• Geldkredit, einmalig ausnützbar• Laufzeit: langfristig 10-20 Jahre• Kreditnehmer: Firmenkunden, Privatkunden• Vereinbarung in Schriftform, Pfandbestellungsurkunden
müssen dem höchst formalistischen Grundbuchsrecht entsprechen.
Hypothekarische Sicherstellung
• Grundbuch ist ein öffentliches Register mit allen Liegenschaften in Österreich (mit deren Eigentumsverhältnissen und Belastungen)
• Verpfändung einer Liegenschaft (Grundstück, Haus, Wohnung) als Sicherstellung für Ausleihungen - Hypothek genannt durch Eintragung ins Grundbuch
• Bank kann Liegenschaft versteigern lassen, um bei Zahlungsschwierigkeiten den Kredit aus dem Erlös abzudecken
Geförderte Kredite
• Öffentliche Hand nimmt verschiedene im öffentlichen Interesse gelegene Förderungszwecke wahr, zB:
– Förderung des Wohnbaus (Bausparkassen)– Förderung der Sanierung von Wohnungen– Förderung best. Wirtschaftszweige– Förderung des Exports
Wichtigsten Arten der Förderung
• Einkommensteuergesetzliche Prämien für Bau-sparer -> Verbilligung der Refinanzierung für die Bausparkasse -> Weitergabe an Darlehensnehmer in Form von billigen Darlehenszinsen
• Annuitäten steuerlich gefördert als „Sonderausgaben“ (Errichtung neuen Wohnraums)
• Übernahme von Ausfallsbürgschaften durch öffentliche Stellen
• Annuitätenzuschuss (Wohnungsverbesserung)
Kreditfähigkeit
=>Rechtliche Voraussetzung, Kreditverpflichtungen eingehen zu können:
• bis 14 Jahre: kein Kredit• 17 bis 19 Jahre: Kredit nur in Ausnahmefällen• ab 19 Jahren: voll kreditfähig• notwendig: geregeltes Einkommen und
Mindestbeschäftigungsdauer
Kreditwürdigkeit
• Eigenschaft eines Schuldners, die die Gewähr bietet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und zu wollen
• Bonitätsbeurteilung gibt Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer das notwendigen Einkommen oder die Erträge erwirtschaften kann und somit die erforderliche Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist
Die gängigsten Sicherheiten
• Gehaltsverpfändung (still oder offen)• Kreditrestschuldversicherung bei Ableben• Unfallversicherung• Mitschuldner bzw. Bürge• Sparbuchpfand• Wertpapierpfand• Immobilienpfand/Hypothek• Zession (Abtretung von Forderungen)
Bürgschaft
• Gewöhnliche Bürgschaft: Gläubiger (Bank) erlangt Befriedigung für den Fall der Uneinbringlichkeit (nach Mahnung des Hauptschuldners, Klage nicht erforderlich)
• Selbstschuldnerische (Solidar-)Bürgschaft: Haftung als Bürge und Zahler. Der Gläubiger kann sich wahlweise an den Hauptschuldner oder den Bürgen wenden (häufigste Form)
Pfändbarkeit
= Schlüssel jeder Kreditentscheidung• bei mangelnder Zahlungsfähigkeit: Pfändung des
Gehaltes bis auf das Existenzminimum• Existenzminimum gesetzlich geregelt: trotz Pfändung soll
Kreditnehmer seine Lebensweise in bescheidenerem Ausmaß beibehalten können
• Steigerungsbeträge gemäß Familienverhältnis:(Zahl der Kinder, Unterhaltsverpflichtungen als Alleinverdiener) --> Existenzminimum steigt = Pfändbarkeit sinkt = Kredit-Obergrenze sinkt!
Die wichtigsten Fragen
• Bin ich alt genug für einen Kredit?
• Wofür soll der Kredit verwendet werden?
• Wie hoch darf der Kredit bzw. wie hoch dürfen die monatlichen Rückzahlungsraten sein?
• Über welchen Zeitraum wird der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt?
• Welche Sicherheiten kann ich anbieten?
Kredit heißt Vertrauen
• „credere“ (lat.) = glauben, vertrauen• Kredit ist:
– Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person/Unternehmung, bestehende Verpflichtungen ordnungsgemäß zu begleichen
– das einer Person/Unternehmung kurz- oder langfristig zur Verfügung stehende Kapital
– ein gewährter Zahlungsaufschub (Stundung)
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