Herzlich Willkommen zum
Brown Bag Meeting „Nudging im Kontext des digitalen
Wandels“
6. Februar 2019Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung
Dresden
Eine Veranstaltung im Rahmen des Scientific Area Network „Wandel durch Digitalisierung“ (SAN-III) innerhalb des
DRESDEN-concept
Nudging: Psychologische Grundlagen
Mathias Hofmann, TU Dresden, Medienzentrum [email protected]
CC-BY-4.0 Mathias Hofmann 2019, TU Dresden (soweit nicht anders angegeben)
Nuding: Psychologische Grundlagen
Wirkung Situation → Verhalten:
Hintergründe
Situation (Umwelt) ist Auslöser fürgewohnheitsmäßiges Verhalten → starker Prädiktorfür Verhaltengewohnheitsmäßige Verhaltensweisen entlasten unsvon elaborierter Verarbeitung wiederkehrenderSituationenviel Verhalten ist automatisiert, läuftgewohnheitsmäßig ab
CC-BY-3.0: Николай Максимович. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:London_-_look_right_-_panoramio.jpg
CC-BY-3.0-CH: Gustav Broennimann. https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Urinal_Fly.JPG
Begriffsbestimmung
Nudges
sind kleine Anstöße (wörtlich: »Stupser«)lenken das Verhalten von Menschen in eine Richtung… zum Vorteil der Gesellschaft… ohne Nachteil für die betreffende Person
Psychologische Ansatzpunkte
Kognitive Defizite oder automatisierte mentaler ProzesseUnwissen, Ignoranz (z. B. freiwillge Altersvorsorge)Trägheit (z. B. Standard-Steuersätze)WillensschwächeVermeidung unangenehmer Gedanken
Keine ganz neue Erfindung
Wirtschaft nutzt solche Techniken schon langeAls politisches Instrument sind Nudges jedoch noch relativ jung.
van Kleef, E., Otten, K., & van Trijp, H. C. (2012). Healthy snacks at the checkout counter: a lab and field study on the impactof shelf arrangement and assortment structure on consumer choices. BMC Public Health, 12, 1072--1072, doi: 10/gbck63.
Evaluation einer Nudging-Intervention
Evaluation einer Nudging-Intervention
van Kleef, E., Otten, K., & van Trijp, H. C. (2012). Healthy snacks at the checkout counter: a lab and field study on the impactof shelf arrangement and assortment structure on consumer choices. BMC Public Health, 12, 1072--1072, doi: 10/gbck63.
Interventionen für Nachhaltigkeit
Nudging für Nachhaltigkeit: Green default rules
Drucker-Voreinstellungen in BürosÖkostrom als Standard (Schönau/Schwarzwald; Energiedienst GmbH)
Sunstein, C. R. & Reisch, L. A. (2014). Automatically green: behavioral economics and environmental protection. Harvard
Environmental Law Review, 38(1), 127-158.Pichert, D. & Katsikopoulos, K. V. (2008). Green defaults: information presentation and pro-environmental behaviour. Journal
of Environmental Psychology, 28(1), 63 - 73, doi: 10/drdvs2.
Ethisch sensibles Nudging
Nach: Hansen, P. G. & Jespersen, A. M. (2013). Nudge and the manipulation of choice: a framework for the responsible use of the nudge approach to behaviour change in public policy. European Journal of Risk Regulation, 4(1), 3.28.
Institut für Geistiges Eigentum, Technikrecht und Medienrecht
https://tu-dresden.de/gsw/jura/igetem
Nudging –eine juristische Perspektive
06.02.2019
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 2
Nudging
= „Aspekt der Entscheidungsstruktur, welcher das Verhalten der Menschen in einem vorhersehbaren Maß verändert, ohne eine Handlungsoption zu verbieten oder deren ökonomischen Anreizstrukturen zu verändern.“
Sunstein in: Thaler/Sunstein, Nudge, 2008, 6
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 3
Wesentliche Anwendungsbereiche Big-Data-gestützter Verhaltensbeeinflussung
• Innerbetriebliche Steuerung- Uber Driver App- Standard-Einstellung der Universitätskopierer auf doppelseitig
• Beeinflussung von KundenNudgr: soll Kund*innen möglichst lange auf den Webseiten von Online-Shops halten, z.B. durch Pop-Ups.Flugvermittlungsportale: „nur noch wenige Plätze verfügbar“
• Selbstbeobachtung und SelbstbeeinflussungWearables, Fitnesstracker
Grafenstein/Hölzel/Irgmaier/Pohle, Nudging – Regulierung durch Big Data und Verhaltenswissenschaften, 2018, S. 25 ff.
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 4
„Libertärer Paternalismus“: Verhaltensbeeinflussung durch den Staat
- UK: Behavioural Insights Team (BIT) als Teil des Cabinet Office 2010 gegründet
- Auch die deutsche Bundesregierung soll bereits seit 2014 Nudging zum Thema „wirksames Regieren“ erproben.
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 5
„Libertärer Paternalismus“: Verhaltensbeeinflussung durch den Staat
Bsp. für verhaltensbasierte Regulierung und Kommunikation:- Umstellung des freiwilligen Altersvorsorgeprogramms von Opt-in zu
Opt-out in UK- Personalisierte Kfz-Steuerbescheide: Wenn Foto des eigenen Autos
abgebildet, stieg Rate der pünktlichen Zahler von 40% auf 49% in UK- Hinweis auf Steuerbescheid, dass „die meisten Menschen“ pünktlich
zahlen in UK- Autobahn-Schilder
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 6
Rechtliche Fragen
Bei staatlichen Maßnahmen:
Liegt ein Eingriff in Grundrechte vor (z.B. Art. 2 I GG)?
Nudges bewirken Änderung des Verhaltens, schränken Entscheidungsfreiheit nicht ein, üben keinen Zwang aus.
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 7
Rechtliche Fragen - bei staatlichen Maßnahmen:
Wenn Eingriff in Grundrechte:
- Grundsatz des Gesetzesvorbehalts; Rechtfertigung erforderlich
- Der Nudge ist grds. zulässig, wenn er verhältnismäßig ist, d.h. wenn das mit dem Nudge verfolgte legitime Ziel gegenüber der individuellen Entscheidungsfreiheit überwiegt.
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 8
Rechtliche Fragen - bei staatlichen Maßnahmen:
Maßstäbe streitig, abhängig von Verhältnis zwischen Staat und Individuum:
Nudge unter Umständen gegenüber klassischer Regulierung durch Ge-und Verbote vorzugswürdig, da milderer Eingriff?
Purnhagen/Reisch, “Nudging Germany”? Herausforderungen für eine verhaltensbasierte Regulierung in Deutschland, ZEuP 2016, 629 (650f.)
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 9
Rechtliche Fragen - bei staatlichen Maßnahmen:Oder: „Der demokratische Rechtsstaat rechnet Verantwortung klar zu – mit der Folge, dass politische Maßnahmen Handelnden zugeordnet werden und eine Regierung – eine Politik – sodann abgewählt werden kann. Auch wenn der Staat nur lockt und der Bürger handelt, darf ein Anreiz in aller Regel nicht im Verborgenen und nicht im Unbewussten gesetzt werden. (…) „Nudging“ ist nicht grundsätzlich freiheitsgerecht oder verfassungswidrig. Im Rechtsstaat muss es aber die wohl begründete Ausnahme bleiben. Denn das Grundgesetz warnt nachdrücklich vor einem „Schupsen“, das eine bewusste Gegenwehr ausschaltet, dem Bürger das Recht raubt, jedenfalls im Privatbereich in Ruhe gelassen zu werden, Staatsaufgaben und staatliche Handlungsmittel konturenlos werden lässt und die Balance von Freiheit und Ordnung, von Gesellschaft und öffentlicher Hand gefährdet.“ Kirchhof ZRP 2015, 136 ff.
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 10
Rechtliche Fragen - bei staatlichen Maßnahmen:
Daher flankierend Maßnahmen erforderlich, um Transparenz zu schaffen?
Register über Nudging-Maßnahmen, damit Maßnahmen sowohl rechtlich als auch politisch angegriffen werden können? (so Grafenstein/Hölzel/Irgmaier/Pohle, o. Folie 3, S. S. 88, 109, 111ff.)
Aber: Praktikabilität?
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 11
Rechtliche Fragen - bei Maßnahmen Privater:
z.B. Geschäftspraktiken: Lauterkeitsrecht
Verboten sind „irreführende Handlungen“ (§ 5 UWG), z.B. unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, … (§ 5 I Nr. 1 UWG)
Verboten sind „aggressive geschäftliche Handlungen“ (§ 4a UWG)aggressiv = erhebliche Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit
Verbraucherleitbild: durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig!
NudgingIGETeM / Lauber-Rönsberg29.01.2019
Folie 12
Rechtliche Fragen - bei Maßnahmen Privater:
z.B. Datenschutzrecht:
Informierte Einwilligung
Einschränkung der automatisierten Entscheidungsfindung
Informationspflichten, bei automatisierter Entscheidungsfindung einschl. „aussagekräftiger Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“
Nudging für eine nachhaltige Stadtentwicklung?
Dresden Concept-Netzwerk SAN III Arbeitsgruppe
„Wandel durch Digitalisierung“06.02.2019
Dr. Kerstin KrellenbergDr. Robert Hecht
www.ioer.de06.02.2019
Leitfragen
Wie können „kluge“ Entscheidungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung angestoßen werden?
Wie können unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen und Akteure einbezogen bzw. „gestupst“ werden, ohne dass auf Ge- oder Verbote o.ä. zurückgegriffen wird?
www.ioer.de06.02.2019
Aspekte nachhaltiger Stadtentwicklung
- das meinGrün Projekt (BMVI 2018-2021)
Inwertsetzung ökosystemarer DienstleistungenQualität und Erreichbarkeit von Grünflächen
Partizipation und TeilhabeEinbeziehung von Nutzungspräferenzen
Aufbau eines multi-kriteriellen EntscheidungssystemsWebApp basierend auf Big-Data
www.ioer.de06.02.2019
Welche Grünflächen sind für mich geeignet? Und wie komme ich dort hin?
meinGrün: Konzept, Umsetzung und Pilotierung
Quelle: https://openclipart.org Quelle: https://openclipart.org
Pilotstädte: Dresden und Heidelberg http://meingruen.ioer.info/
www.ioer.de06.02.2019
Nudging durch MeinGrün?
Nudges = „kleine Anstöße, die Menschen in eine (für die Gesellschaft und vermeintlich auch für sie) vorteilhafte Richtung «stupsen»“Quelle: Thaler, R. H. & Sunstein, C. R. (2008). Nudge: improving decisions about health, wealth, and happiness. New Haven: Yale University Press.
Einflussnahme auf das Verhalten mittels veränderter Präsentation durch Karten (z.B. gezieltes Betonen/Priorisierung) Quelle: Monmonier, M (2018): How to Lie with Maps.
Third Edition University of Chicago Press
www.ioer.de06.02.2019
Nudging durch MeinGrün?
„Beeinflussung“ der Nutzungsentscheidungen?
Mögliche positive Effekte?Zunahme der Nutzung von Grünflächen
Erholung, Soziale Interaktion, Gesundheit (Kühlung, Sport), Tourismus
Mögliche negative Effekte?Re-bound-Effekte
Im Extremfall: „Übernutzung“/Zerstörung ökosystemarerDienstleistungen
www.ioer.de06.02.2019
Nudging durch MeinGrün?
Beispiel 1: Entscheidungsunterstützungssystem mit vordefinierten Kriterien und Gewichten („Defaults“)
Gezieltes „Vorenthalten“ von Informationen um z.B. Naturschutzbelange zu berücksichtigen oder Besucherströme zu lenken
Beispiel 2: Navigationsunterstützung nur für nichtmotorisierte („gesunde“) Fortbewegung
Gezielte Fokussierung auf Fuß-/Radverkehr
www.ioer.de06.02.2019
Offene Fragen zur Diskussion
Wie kann die „Legitimation“ des Einsatzes von Nudges im Rahmen von meinGrün geprüft werden?Wer kreiert Nudges? (Projektkonsortium oder Stadt)Wie kann die Wirksamkeit von Nudging evaluiert werden? Welche weiteren Nudges könnten experimentell erprobt werden? Welche „Gefahren“ gehen von Nudging aus?