Herzlich Willkommen zu
Domain-Recht
www-http-URL/URI-Domain-DNS
World wide web Hyper Text Transfer Protocol Uniform Resource Locator Uniform Resource Identifier Domain Name System
Begriff und Arten von Domains
Netzwerke – „IP-Adresse“ Was bezeichnet die IP-Adresse www, second level domain,
top level domain Für was stehen top level domain´s
Country code TLD
Begriff und Arten von Domains
Bestimmte Arten von generic TLDBsp.: com, gov, mil….
Domain als Ausgangspunkt mehrerer Anwendungsbereiche:- e-mail: [email protected] Hompage: www.firma.at
Beachte: „Domain wird nicht benötigt“
Wie ist die InternetDomain rechtlich einzuordnen
Unverbrauchbare, bewegliche und unkörperliche Sache
Gekauft, verkauft, vermietet und versteigert werden
Pfändbarkeit
Rechtliche Grundlage
Kein eigenes Internet-Gesetz
B2B, B2C, C2C
ABGB
Registrierung der InternetDomain
Nic.at
Vertragsabschluss gem AGB der Nic
Zuteilung einer Internet Domain
Domainvergabe
Wie komme ich zu einer eigenen Domain?
Was soll und darf ich verwenden?
First come - first served
First Come - first served: Der große Irrtum mit dem
Prioritätsprinzip
Sachsenspiegel
nic.at
Priorität bei Kollision von Schutzrechten
DomainName und Persönlichkeitsschutz des
§43 ABGB
Nur jener Domain, der einen Namen enthält oder namensmäßig anmutet!
Namen/Firmenrecht
Bsp.: fpo.at - fpoe.atSchutz nach §43 ABGB gegen
unbefugten Namensgebrauch
Ansprüche: Unterlassungsansprüche und bei Verschulden auch Schadenersatz
Schutzbereich §43 ABGB und § 37 HGB
§37 HGB schützt nur vor Interessenverletzung durch unbefugten Firmengebrauch (bei eingetragenen)
§37 HGB gewährt daher nur Unterlassungsanspruch
Das UWG und InternetDomain
Relevante Tatbestände des UWG sind die §1, 2 und 9
Sittenwidrige DomainNamen gem §1 UWG
Kundenfang Behinderung Ausbeute Rechtsbruch
Irreführende DomainNamen gem § 2 UWG Für Irreführung ist wesentlich, dass
die Angaben geeignet sind, den InternetUser in die Irre zu führen.
Bsp.: oe3.com, Täuschung keine Verbindung mit ORF, (com hilft nicht )
Irreführende Gattungsbegriffe nach §2 UWG
Bsp.: - rechtsanwälte-tirol.at - amtsgericht.at
Kennzeichenmissbrauch gem §9 UWG
Voraussetzung: Benutzung im geschäftlichen Verkehr (bei §1, 2 ist auch der Wettbewerbszweck wichtig)
www.buecher.de, ist Missbrauch, da für diese Gattung nur diese Bezeichnung stehen kann!
Verwechslungsgefahr nach §9 UWG
Bsp.: www.gewinn.at, Verwechslungsgefahr zwischen dem Wirtschaftsmagazin und einem Gewinnspielveranstalter,
Im konkreten Fall verneinte der OGH aber die Anwendung des §9 UWG
Markenschutz gegen identische InternetDomains
§10 abs 1 Z 1 MSchG = Doppelidentität
Entscheidend ist also der Domain Name und nicht der InternetDomain für die Identitätsprüfung, TLD bleibt außer Betracht
Haftung der Vergabestelle
Das Problem der Verbreitung von unerlaubten Inhalts durch Domain´s
Bsp www.fpo.at, klage ging nicht gegen den Ersteller (Amerikaner), sondern gegen nic.at
Haftung der Vergabestelle
Wann haftet nic.at? (Strittig)
Eine Rechtsverletzung im Sinne der Haftung liegt dann vor, wenn auch ein juristischer Laie die Rechtsverletzung offenkundig erkennen hätte können.
fpo.at fpoe.at
Der Wert einer Domain
Enormer wirtschaftlicher Wert, Bsp. Tavalua, .tv (26 Km²)
Verkauf von Länderdomains ist die Ausnahme, verkauf von second-level domain´s häufiger
Bsp. Mozart.at
Die österreichischen Domains
Bis 1996 gab es kein .at
Registrierung unter Schubladenco.at, or.at, ac.at, gv.at
Die internationalen Domains
Die Top Level Domains
- die Länderdomains - die generischen Domains
alte/neue (2001)
Die internationale Domainverwaltung
Die Koordination der Vergabe
Pläne zur Einführung der .eu-Domain
Domainstreitigkeiten
Registrierung: 1997: 10.0002002: 270.000
Bereits 25 OGH Entscheidungen
Der gerichtliche Domainstreit