Gutachtliche Stellungnahmen im Bereich Luftreinhaltung * Belästigungserhebungen Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime und Lärm Genehmigungsanträge * Emissionserklärungen * Umweltverträglichkeitsstudien
Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen gem. § 26 BImSchG
Akkreditiertes Prüflaboratorium für Geruchsuntersuchungen gemäß ISO/IEC 17025 Bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG
Barth & Bitter GmbH . Ihmeplatz 4 . 30449 Hannover
Tel. 0511-3536563-0. Fax 0511-3536563-11. e-mail: [email protected] . www.barth-bitter.de
Gutachtliche Stellungnahme
Auftraggeber : Gemeinde Seggebruch Cronsbruchstraße 20 31691 Seggebruch Auftragsgegenstand : Gutachtliche Stellungnahme zu den Geruchsimmissionen im Rahmen der Ausweisung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet der Gemein-
den Seggebruch
Art der Anlage : Anlagen zur Haltung von Pferden
Standort : Gemarkung Seggebruch Flur 2, Flurstück 93
__________________________________________________________________ Bearbeiter : Dipl.-Ing. Diener Unser Zeichen : Di Seitenzahl : 29 + Anhänge Projekt -Nr. : 16 143 Datum : 26.06.2017
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 2 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung ..................................................................................................... 3
2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung ..................................................................... 4
2.1 Örtliche Verhältnisse ......................................................................................... 4
2.2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung ................................................................. 5
3 Beurteilungsgrundlagen .......................................................................................... 9
3.1 Zu schützende Bereiche ................................................................................... 9
3.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung von Gerüchen ..................................... 9
3.3 Allgemeines zur Beurteilung von Gerüchen ...................................................... 9
3.4 Immissionswerte (Gerüche) ............................................................................ 10
4 Emissionsprognose Geruch ................................................................................. 12
4.1 „Reiterhof Büte“ ............................................................................................... 12
4.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“ ............................................................................. 12
4.3 Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“ .............................................. 13
4.4 Hofstelle „Wilfried Heinen“ .............................................................................. 14
4.5 „Reiterhof Hartmann“ ...................................................................................... 15
4.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“ ............................................................... 15
4.7 Hofstelle „Böse“ .............................................................................................. 15
5 Ermittlung der Immissionen der Stallanlagen ..................................................... 16
5.1 Ausbreitungsrechnungen ................................................................................ 16
5.2 Meteorologische Daten ................................................................................... 20
5.3 Eingangsdaten der Ausbreitungsrechnungen ................................................. 24
5.4 Vorbelastungssituation Geruch ....................................................................... 26
6 Auswertung und Diskussion der Ergebnisse ...................................................... 27
7 Einzelfallbetrachtung ............................................................................................. 28
8 Zusammenfassung ................................................................................................ 29
Anhänge
Protokolldatei AUSTAL2000
Protokoll zur Selektion des Repräsentativen Jahres
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 3 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
1 Aufgabenstellung
Die Gemeinde Seggebruch plant in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-
straße die Ausweisung eines Bebauungsplanes. Südlich des Plangebietes befindet sich auf dem
Grundstück „In den Zäunen 4“ ein Reiterhof. Weitere hinsichtlich Geruchsfreisetzungen relevante
landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung befinden sich in einer Entfernung von 450 m in nord-
westlicher Richtung im Bereich Schierneichen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die
immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit zwischen den bestehenden landwirtschaftlichen
Nutzungen und der und der geplanten Bebauung zu klären. Andere Emittenten sind im Umfeld
der geplanten Bebauung nicht vorhanden. Der Bereich nördlich und östlich wird durch Wohn-
nutzungen geprägt.
Die Gemeinde Seggebruch hat die Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz
GmbH als in Niedersachsen bekanntgegebene Messstelle für Messungen nach § 26 BImSchG
für Gerüche beauftragt, die zu erwartenden Geruchsemissionen und -immissionen durch die
bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen im Bereich der geplanten Wohnbebauung zu er-
mitteln.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 4 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung
2.1 Örtliche Verhältnisse
Die geplante Wohnbebauung liegt in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-
straße.
Seggebruch ist eine Gemeinde im Landkreis Schaumburg und Teil der Samtgemeinde Nien-
städt. Die Gemeinde schließt sich südlich an den Naturpark Weserbergland Schaumburg-
Hameln an. Seggebruch liegt auf einer Höhe von 59 m ü. NHN.
Die nähere Umgebung des Standortes ist durch Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nut-
zung geprägt. Das Gebiet ist überwiegend eben. In einer Entfernung von rund 300 m nördlich
des Bebauungsplangebietes befindet sich eine begrünte ehemalige Abraumhalde. Diese wird
mit einer Höhe von etwa 75 m über Grund angegeben. Sie stellt die höchste Erhebung im Um-
kreis von 1 km um das geplante Bebauungsplangebiet dar.
Abbildung 1 „Übersichtskarte“.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 5 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Abbildung 2 „Lageplan“.
2.2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung
Es soll im Rahmen der Abwägung untersucht werden, ob aufgrund möglicher Geruchsimmissi-
onen durch den unmittelbar benachbarten Reiterhof aus Sicht des Immissionsschutzes Beden-
ken gegen die geplante Wohnbebauung bestehen. Als weitere Emittenten sind die landwirt-
schaftlichen Betriebe im Bereich „Schierneichen“ zu berücksichtigen. Bei diesen Betrieben
handelt es sich um die Hofstellen an der „Hauptstraße“ mit den Hausnummern 6 und 8. Weitere
Betriebe befinden sich südöstlich des Plangebietes im Bereich „Zu den Höfen“.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 6 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
2.2.1 „Reiterhof Büte“
Frau Julia Büte hält auf dem Grundstück „In den Zäunen 4“ Pferde. Das Grundstück befindet
sich unmittelbar südlich der geplanten Wohnbebauung in 31691 Seggebruch.
Reiterhof „Büte“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe
m
1 Pferde 15 1,1 16,5 Fenster/ Türen
0..3
2.2.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“
Herr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch in der
Hauptstraße 6 an den Sohn Christian Gerling verpachtet. Die Ställe sind umgenutzt zur Bul-
lenmast 40 Tierplätze (1 – 2 Jahre) und 40 Tierplätze (bis 1 Jahr).
Aus der Baugenehmigung von 1982 gehen 22 Milchkühe mit Nachzucht und 15 Sauen mit
Nachzucht als genehmigte Tierhaltung sowie ein offener Güllebehälter mit 250 m3 und eine
Fahrsiloanlage mit 630 m3 hervor. Diese hinsichtlich der Emissionen ungünstigeren Angaben
werden verwendet.
Hofstelle „Heinrich Gerling“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe
m
1
Milchkühe 22 1,2 26,4
Fenster/ Türen
0..3
weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
11 0,6 6,6
weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
6 0,4 2,4
Kälber 6 0,19 1,14
2
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen
(14 kg) 10 0,45 5,0
Fenster/ Türen
0..3 Niedertragende und leere Sauen
5 0,3 1,5
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
50 0,03 1,5
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 7 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
2.2.3 Hofstelle „Christian Gerling“, ehemals Hofstelle „Vehling“
Herr Christian Gerling betreibt seit 2015 Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691 Seggebruch
in der Hauptstraße 8. Diese hat er vom Vorbesitzer Heinrich Vehling übernommen.
Aus der Baugenehmigung von 1990 gehen 20 Milchkühe mit 50 Kopf Nachzucht, 10 Mastbul-
len, 26 Sauen mit Nachzucht und 210 Mastschweine als genehmigte Tierhaltung sowie zwei of-
fene Güllebehälter mit 350 m3 und 500 m3 sowie eine Fahrsiloanlage hervor.
Hofstelle „Christian Gerling“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe
m
1
Milchkühe 20 1,2 24,0
Fenster/ Türen
0..3
weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
10 0,6 6,0
männliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
10 0,7 7,0
weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
5 0,4 2,0
männliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
5 0,5 2,5
Kälber 10 0,19 1,9
2
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen
(18 kg) 17 0,5 5,0
Fenster/ Türen
0..3 Niedertragende und leere Sauen
9 0,3 1,5
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
85 0,03 1,5
2.2.4 Hofstelle „Wilfried Heinen
Herr Wilfried Heinen betreibt auf seiner Hofstelle Tierhaltung mit 385 Sauen mit Nachzucht auf
seiner Hofstelle „Zu den Höfen 1“, 31691 Seggebruch. Auf der Hofstelle befinden sich neben
den Stallungen zwei Güllebehälter mit 10 m bzw. 16 m Durchmesser.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 8 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Hofstelle „Wilfried Heinen“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe
m
1
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen
(14 kg) 128 0,45 57,6
Kamin mit Einfluss des Gebäudes
0..9 Niedertragende und leere Sauen
257 0,3 77,1
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
1270 0,03 38,1
2.2.5 „Reiterhof Hartmann“
Auf dem Grundstück „Zu den Höfen 3“ werden 3 Pferde gehalten.
Reiterhof „Hartmann“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV Lüftung Quellhöhe
m
1 Pferde 3 1,1 3,3 Fenster/ Türen
0..3
2.2.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“
Herr Hans Heinrich Hartmann hat die Stallanlagen zur Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691
Seggebruch „Zu den Höfen 6“ aufgegeben.
2.2.7 Hofstelle „Böse“
Im Bereich „Schierneichen-Deinsen befindet sich auf dem Flurstück 6/22 in der Flur 5 eine
Stallanlage zur Haltung von 36.730 Legehennen. Diese befindet sich in ausreichend großer
Entfernung zum Plangebiet (> 1.100 m), so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beur-
teilung nicht erfolgt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 9 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
3 Beurteilungsgrundlagen
Beurteilungsgrundlagen sind neben den im Folgenden zitierten rechtlichen Grundlagen die
Aussagen und Unterlagen des Auftraggebers.
3.1 Zu schützende Bereiche
Die geplante Wohnbebauung liegt in 31691 Seggebruch, „Im Bruche“ südlich der Cronsbruch-
straße.
3.2 Rechtliche Grundlagen zur Beurteilung von Gerüchen
Grundlage für die Beurteilung von Geruchsimmissionen ist die Geruchsimmissions-Richtlinie
(GIRL) in der Fassung des Landesausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 10.09.2008, in
der die hierzu zulässigen Verfahren und Immissionswerte festgelegt sind. Sie gilt zunächst nur
für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlagen,
kann aber sinngemäß auch für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht genehmi-
gungsbedürftige Anlagen angewendet werden. So wird sichergestellt, dass bei der Beurteilung
von Geruchsimmissionen und bei den daraus ggf. folgenden Anforderungen im Interesse der
Gleichbehandlung einheitliche Maßstäbe und Beurteilungsverfahren angewandt werden.
3.3 Allgemeines zur Beurteilung von Gerüchen
Die Beurteilung von Geruchsbelästigungen bereitet besondere Schwierigkeiten, da diese in der
Regel nicht wie die Massenkonzentrationen luftverunreinigender Stoffe mit Hilfe physikalisch-
chemischer Messverfahren objektiv nachgewiesen werden können. Da Geruchsbelästigungen
meist schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und im Übrigen durch das Zusammenwir-
ken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden, ist ein Nachweis mittels physikalisch-
chemischer Messverfahren äußerst aufwendig oder überhaupt nicht möglich. Hinzu kommt,
dass die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen sehr stark von der Sensibilität und der
subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängt. Dies erfordert, dass bei Erfassung, Bewertung
und Beurteilung von Geruchsimmissionen eine Vielzahl von Kriterien in Betracht zu ziehen
sind. So hängt die Frage, ob eine derartige Belästigung als erheblich und damit als schädliche
Umwelteinwirkung anzusehen ist, nicht nur von der jeweiligen Geruchskonzentration sondern
auch von der Geruchsart, der Hedonik, der tages- und jahreszeitlichen Verteilung der Einwir-
kungen, dem Rhythmus, in dem die Belästigungen auftreten, der Nutzung des beeinträchtigten
Gebietes sowie von weiteren Kriterien ab. Für einzelne dieser Kriterien liegen jedoch noch kei-
ne ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, um sie für eine allgemein gültige Rege-
lung nutzbar zu machen.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 10 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Geruchsstoffkonzentrationen werden nach GIRL als Geruchseinheit je Kubikmeter Luft (GE/m³)
ausgedrückt. Eine Geruchseinheit (1 GE/m³) ist die Geruchsstoffkonzentration, bei der im Mittel
der Bevölkerung ein Geruch gerade wahrgenommen wird (Wahrnehmungsschwelle).
Die Messung von Gerüchen erfolgt in der Regel über eine Verdünnungseinheit (Olfaktometer),
an der die geruchsbeladene Luft bis zur Wahrnehmungsschwelle verdünnt und von einem aus-
gewählten repräsentativen Probandenteam berochen wird. Das Verdünnungsverhältnis gibt an,
um welches Vielfache die geruchsbeladene Luftprobe über der Wahrnehmungsschwelle liegt,
dieses entspricht dann einer Geruchsstoffkonzentration der Probe in GE/m³. Ist bei geruchs-
emittierenden Anlagen zusätzlich der Volumenstrom der geruchsbeladenen Luft in m³/h be-
kannt, so kann ein Geruchsstoffmassenstrom in GE/s oder MGE/h angegeben werden.
Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung werden gemäß GIRL in Abhängigkeit
von der Nutzung von Baugebieten Immissionswerte als regelmäßiger Maßstab für die höchst-
zulässigen Geruchsimmissionen festgelegt. Bei den Immissionswerten handelt es sich um rela-
tive Häufigkeiten von Geruchsstunden. Als Geruchsstunde gilt jede Stunde, in der während
mindestens 6 Minuten die Geruchswahrnehmungsschwelle von 1 GE/m³ überschritten wird.
Eine Bewertung unterschiedlicher Geruchskonzentrationen (früher wurde zwischen dem Auftre-
ten von Geruchswahrnehmungen (≥ 1 GE/m³) und dem Auftreten deutlicher Gerüche (≥ 3
GE/m³) unterschieden) erfolgt gemäß GIRL nicht mehr. Entsprechend der Neufassung der
GIRL vom 29.02.2008 i.d.F. vom 10.09.2008 kann im Sinne der Einzelfallprüfung beim Vorlie-
gen hedonisch eindeutig angenehmer Gerüche deren Beitrag zur Gesamtbelastung halbiert
werden. In dieser Neufassung der GIRL wurde außerdem für Tierhaltungsanlagen eine Bewer-
tung der Gesamtbelastung (belästigungsrelevante Kenngröße IGb) eingeführt. Hierbei wird
durch die Multiplikation der berechneten Gesamtbelastung mit dem Faktor fgesamt die belästi-
gungsrelevante Kenngröße IGb berechnet und mit den Immissionswerten verglichen. Für die
bestehende Pferdehaltung kann ein Faktor von 0,5 angesetzt werden. Für Rinder wird ein Fak-
tor von 0,5 und für Schweine ein Faktor von 0,75 zur Beurteilung der Belästigungsrelevanz der
Immissionen herangezogen.
3.4 Immissionswerte (Gerüche)
Eine Geruchsimmission ist nach dieser Richtlinie zu beurteilen, wenn sie nach ihrer Herkunft
aus Anlagen erkennbar, d.h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugver-
kehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder
Ähnlichem.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 11 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Sie ist in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung durch alle
geruchsrelevanten Anlagen die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Immissionswerte
IW überschreitet.
Immissionswerte gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie Wohn-/Mischgebiete Gewerbe-/Industriegebiete Dorfgebiete
IW 0,10* 0,15* 0,15*
* Die Häufigkeiten 0,10 bzw. 0,15 entsprechen 10 % bzw. 15 % der Jahresstunden.
Der Immissionswert der Spalte Dorfgebiete gilt nur für Geruchsimmissionen verursacht durch
Tierhaltungsanlagen in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb.
Für den Außenbereich ist in der GIRL kein Immissionswert definiert. In den Auslegungshinwei-
sen zur GIRL findet sich jedoch, dass unter Prüfung der speziellen Randbedingungen des Ein-
zelfalles bei der Geruchsbeurteilung im Außenbereich ein Wert bis zu 0,25 für landwirtschaftli-
che Gerüche herangezogen werden kann.
Die Geruchsimmissions-Richtlinie stellt fest, dass eine Genehmigung wegen der Überschrei-
tung von Beurteilungswerten nicht versagt werden darf, wenn die von einer zu beurteilenden
Anlage zu erwartende Zusatzbelastung im Verhältnis zur Gesamtbelastung vernachlässigbar
gering ist, d.h. in nicht mehr als 2 % der Jahresstunden Geruchswahrnehmungen durch die An-
lage verursacht werden.
Die Immissionswerte gelten nur in Verbindung mit den in der GIRL festgelegten Verfahren zur
Ermittlung der Kenngrößen für die Geruchsimmissionen.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 12 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
4 Emissionsprognose Geruch
Aus zahlreichen Untersuchungen an verschiedenen Stallanlagen durch unterschiedliche Mess-
institute ist bekannt, dass die spezifischen Geruchsemissionen von Tierhaltungsanlagen tages-
und jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Der Jahresgang der Emissionen ist bei Tier-
haltungsanlagen i.d.R. durch mittlere Werte im Frühjahr und im Herbst sowie höchste Emissio-
nen im Sommer und geringe Emissionen im Winter geprägt. Weitere Parameter für die tatsäch-
lichen Emissionen sind darüber hinaus die Haltungsform, die Art der Fütterung oder die Sau-
berkeit im Stall.
Für die nachfolgenden Emissionsbetrachtungen wurden die spezifischen Emissionsfaktoren
gemäß der im Jahr 2011 veröffentlichten VDI-Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 „Emissionen und Im-
missionen aus Tierhaltungsanlagen“ verwendet.
4.1 „Reiterhof Büte“
Frau Julia Büte betreibt Pferdehaltung südlich des geplanten Wohngrundstückes „In den Zäu-
nen 4“.
Hofstelle „Büte“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s
1 Pferde 15 1,1 16,5 10 165
4.2 Hofstelle „Heinrich Gerling“
Herr Heinrich Gerling hat die Tierhaltung auf seiner Hofstelle in der „Hauptstraße 6“ an den
Sohn Christian Gerling verpachtet. Die Ställe werden aktuell zur Bullenmast genutzt (jeweils 40
Mastbullen jünger als 1 Jahr und älter als 1 Jahr).
Aus der Baugenehmigung von 1982 gehen 22 Milchkühe mit Nachzucht und 15 Sauen mit
Nachzucht als genehmigte Tierhaltung sowie ein offener Güllebehälter mit 250 m3 und eine
Fahrsiloanlage mit 630 m3 hervor. Diese Angaben werden verwendet.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 13 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Hofstelle „Heinrich Gerling“, verpachtet an „Christian Gerling“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s
1
Milchkühe 22 1,2 26,4 12 317
weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
11 0,6 6,6 12 79
weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
6 0,4 2,4 12 29
Kälber 6 0,19 1,14 12 14
2
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen
(14 kg) 10 0,45 5,0 20 90
Niedertragende und leere Sauen
5 0,3 1,5 22 33
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
50 0,03 1,5 75 113
Auf der Hofstelle befindet sich ein Güllebehälter mit 8 m Durchmesser.
Emissionsquelle Durchmesser
m Fläche
m2
Geruchsemissionen in GE/s
100% 25%
Q 1 Güllebehälter 8 50 201 50
Die Maissilage wird auf der Hofstelle mit 10 m2 Anschnittfläche gelagert. Grassilage wird als
Ballen geruchsdicht gelagert.
Emissionsquelle Anschnittfläche
m2
Geruchsemissionen GE/s
Q 1 Maissilage 10 30
4.3 Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“
Herr Christian Gerling betreibt seit 2015 Tierhaltung auf seiner Hofstelle in der Hauptstraße 8,
31691 Seggebruch. Der Vorbesitzer Herr Heinrich Vehling ist vor 4 Jahren verstorben.
Aus der Baugenehmigung von 1990 gehen 20 Milchkühe mit 50 Kopf Nachzucht, 10 Mastbul-
len, 26 Sauen mit Nachzucht und 210 Mastschweine als genehmigte Tierhaltung sowie zwei of-
fene Güllebehälter mit 350 m3 und 500 m3 sowie eine Fahrsiloanlage hervor.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 14 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Hofstelle „Christian Gerling“, vormals „Vehling“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s
1
Milchkühe 20 1,2 24,0 12 288
weibliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
10 0,6 6,0 12 72
männliches Jungvieh 1 bis 2 Jahre
20 0,7 14,0 12 168
weibliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
5 0,4 2,0 12 24
männliches Jungvieh 0,5 bis 1 Jahr
5 0,5 2,5 12 30
Kälber 10 0,19 1,9 12 23
2
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 6 Wochen
(14 kg) 17 0,45 7,65 20 153
Niedertragende und leere Sauen
9 0,3 2,7 22 59
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
85 0,03 2,55 75 191
Auf der Hofstelle befinden sich zwei Güllebehälter mit 8 m bzw. 12 m Durchmesser.
Emissionsquelle Durchmesser
m Fläche
m2
Geruchsemissionen in GE/s
100% 25%
Q 1 Güllebehälter 8 50 201 50
Q 2 Güllebehälter 12 113 452 113
Die Maissilage wird auf der Hofstelle mit 15 m2 Anschnittfläche gelagert. Grassilage wird als
Ballen geruchsdicht gelagert.
Emissionsquelle Anschnittfläche
m2
Geruchsemissionen GE/s
Q 3 Maissilage 15 45
4.4 Hofstelle „Wilfried Heinen“
Herr Wilfried Heinen betreibt laut telefonischer Auskunft Tierhaltung mit 385 Sauen auf seiner
Hofstelle „Zu den Höfen 1“, 31691 Seggebruch.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 15 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Hofstelle „Wilfried Heinen“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s
1
Zuchtsau mit Ferkeln Absetzen nach 8 Wochen
(14 kg) 128 0,45 57,6 20 1.152
Niedertragende und leere Sauen
257 0,3 77,1 22 1.696
Aufzuchtferkel (Flatdeck) bis 25 kg
1270 0,03 38,1 75 2.858
Auf der Hofstelle befinden sich zwei Güllebehälter mit 10 m bzw. 16 m Durchmesser.
Emissionsquelle Durchmesser
m Fläche
m2
Geruchsemissionen in GE/s
100% 30%
Q 1 Güllebehälter 16 201 1.407 422
Q 2 Güllebehälter 10 79 550 165
4.5 „Reiterhof Hartmann“
Frau Bettina Hartmann betreibt einen kleinen Reiterhof in 31691 Seggebruch zu den Höfen 3.
Reiterhof „Hartmann“
Stall Tierart Anzahl GV/Tier GV GE/(s*GV) GE/s
1 Pferde 3 1,1 3,3 10 33
4.6 Hofstelle „Hans Heinrich Hartmann“
Herr Hans Heinrich Hartmann hat die Stallanlagen zur Tierhaltung auf seiner Hofstelle in 31691
Seggebruch „Zu den Höfen 6“ aufgegeben. Die Gebäude werden nicht mehr zur Tierhaltung
genutzt.
4.7 Hofstelle „Böse“
Im Bereich „Schierneichen-Deinsen befindet sich auf dem Flurstück 6/22 in der Flur 5 eine
Stallanlage zur Haltung von 36.730 Legehennen. Diese befindet sich in ausreichend großer
Entfernung zum Plangebiet (> 1.100 m), so dass eine Berücksichtigung im Rahmen der Beur-
teilung nicht erfolgt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 16 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
5 Ermittlung der Immissionen der Stallanlagen
5.1 Ausbreitungsrechnungen
5.1.1 Ausbreitungsmodell
Die aktuelle Fassung der TA Luft vom 24.07.2002 definiert die Bedingungen zur Ermittlung von
Immissionskenngrößen mittels Ausbreitungsrechnungen. Das Programmsystem AUSTAL2000
berechnet die Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre. Es ist eine
Umsetzung von Anhang 3 der TA Luft vom 24.07.2002. Das dem Programm zu Grunde liegen-
de Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Es wird das Modell AUSTAL2000
in der Version 2.6.11-WI-x vom 02.09.2014 verwendet.
Mit den in Kapitel 4 ermittelten Emissionen wird eine Ausbreitungsrechnung nach TA Luft An-
hang 3 durchgeführt. Die Immissionen werden unter der Maßgabe eines kontinuierlichen Be-
triebes über 8.760 h pro Jahr berechnet.
5.1.2 Rechengebiet und Aufpunkte
Das Rechengebiet bzw. Beurteilungsgebiet ist so groß zu wählen, dass es einen Kreis ein-
schließt, dessen Radius gemäß TA Luft dem 50fachen bzw. gemäß GIRL dem 30fachen der
Schornsteinhöhe entspricht. Als kleinster Radius ist gemäß TA Luft 1 km und gemäß GIRL 600 m
zu wählen. Tragen mehrere Quellen zur Zusatzbelastung bei, dann besteht das Rechengebiet
aus der Vereinigung der Rechengebiete der einzelnen Quellen. Bei besonderen Geländebedin-
gungen kann es erforderlich sein, das Rechengebiet größer zu wählen.
Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen wurde ein Gebiet mit einer Kantenläge von
3.200 m * 5.200 m gewählt. Innerhalb des Rechengebietes befinden sich die zu schützenden
Bereiche. Ausgehend von bodennahen Freisetzungen sind lediglich die durch die GIRL vorge-
gebenen Mindestgrößen für das Rechengebiet zu beachten.
Die horizontale Maschenweite (dd) des Rechengitters zur Berechnung der Immissionen ist so
festzulegen, dass Ort und Betrag der Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmt
werden können. Hierbei sollte die horizontale Maschenweite die Schornsteinbauhöhe nicht
überschreiten. In Quellentfernungen größer als das 10fache der Schornsteinbauhöhe kann die
horizontale Maschenweite proportional größer gewählt werden. Darüber hinaus ist bei Berück-
sichtigung von Gebäudeumströmungen die horizontale Maschenweite der Gebäudegröße so
anzupassen, dass eine sinnvolle Auflösung der Gebäudegeometrie möglich ist. Ausgehend von
den vorhandenen bodennahen Emissionsquellen mit Gebäudeeinfluss sowie dem relativ gro-
ßen Rechengebiet werden im vorliegenden Fall drei geschachtelte Rechennetze mit unter-
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 17 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
schiedlichen, horizontalen Maschenweite festgelegt. Für das engmaschige Netz im Bereich von
Emissionsquellen und Immissionspunkten wird eine Maschenweite von 5 m festgelegt, die aus-
reichend ist, die Bebauungsstruktur in Quellnähe sowie die teilweise niedrigen Quellhöhen wie-
derzugeben. Die nachfolgenden Angaben beschreiben das gewählte Rechenraster mit Bezug
auf das Gauß-Krüger-Koordinatensystem.
Koordinaten-Ursprung: gx: 3506380 gy:5796792
Festgelegte Rechennetze
Rechennetz 1 2 3
Maschenweite dd [m] 5 10 20
x0 [m] 20 -400 -800
y0 [m] 20 -400 -3000
nx 250 250 160
ny 250 250 260
Zur Beurteilung der Geruchseinwirkung sind entsprechend der GIRL Beurteilungsflächen
festzulegen. Hierbei handelt es sich um quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, de-
ren Seitenlänge i.d.R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsfläche soll gewählt
werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von
Beurteilungsflächen zu erwarten sind. Im direkten Nahbereich von Anlagen ist eine Verkleine-
rung auf eine Seitenlänge von 50 m bis hin zu einer Punktbetrachtung zulässig. Das quadrati-
sche Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte einer Beurtei-
lungsfläche liegt. Beurteilungsflächen sind nur dort festzulegen, wo sich Menschen nicht nur vo-
rübergehend aufhalten, d.h. z.B. nicht auf Wald- oder Ackerflächen. Mit den höchsten Immissi-
onen ist in Quellnähe zu rechnen. Da die beurteilungsrelevanten Bebauungen im Plangebiet bis
in eine Entfernung von weniger als 100 m an die Emissionsquellen heranreichen, werden Beur-
teilungsflächen mit Seitenlängen von 20 m x 20 m festgelegt, die geeignet sind, die Immissio-
nen im Bereich der geplanten Bebauung wiederzugeben.
Die Rauhigkeitslänge (z0) beschreibt die Bodenrauhigkeit des Geländes innerhalb des Re-
chengebietes und beeinflusst die Turbulenz des Strömungsfeldes. Die Rauhigkeitslänge wird
aus den Landnutzungsklassen des CORINE-Katasters bestimmt. Sie ist für ein kreisförmiges
Gebiet um die Quelle festzulegen, dessen Radius das 10fache der Bauhöhe der Quelle (min-
destens 10 m) beträgt. Es wird ein Mindestradius von 200 m empfohlen. Sofern Gebäude mo-
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 18 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
dellhaft berücksichtigt werden, sollten diese nicht für die Bestimmung der Rauhigkeitslänge
einbezogen werden. Die gemäß CORINE-Kataster festgelegten Werte sind entsprechend zu
korrigieren.
Die Rauhigkeitslänge wurde aus dem Corine-Kataster bestimmt. Danach beträgt die Rauhig-
keitslänge z0 = 0,28 m und wird auf z0 = 0,2 für die Klasse 5 (u.a. Landwirtschaft und komplexe
Parzellenstruktur) gerundet.
5.1.3 Gebäudeeinfluss
Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind gemäß TA Luft, Anhang 3
Nr. 10 zu berücksichtigen. Maßgeblich für die Wahl der Vorgehensweise zur Berücksichtigung
der Bebauung sind alle Gebäude, deren Abstand von der Emissionsquelle geringer ist als das
6fache der Schornsteinbauhöhe.
Sofern die Schornsteinbauhöhe mehr als das 1,7fache der Gebäudehöhen beträgt, ist die allei-
nige Berücksichtigung der Bebauung durch die Vorgabe von entsprechenden Rauhigkeitslän-
gen ausreichend. Die Berechnung mit einem diagnostischen Windfeldmodell (entsprechend
VDI-Richtlinie 3783 Blatt 8) ist in der Regel möglich, wenn die Schornsteinhöhe weniger als das
1,7fache aber mehr als das 1,2fache der Gebäudehöhen beträgt. Das zum Programmsystem
AUSTAL2000 gehörende Windfeldmodell TALdia ist ein solches diagnostisches Windfeldmo-
dell. Gibt es Emissionsquellen, deren Quellhöhen unterhalb dem 1,2fachen der Gebäudehöhen
im entsprechenden Entfernungsabstand liegen, ist die Verwendung eines diagnostischen Wind-
feldmodells nur eingeschränkt möglich. In diesem Fall kann die Umströmung der Gebäude mit
einem prognostischen mikroskaligen Windfeldmodell (entsprechend VDI-Richtlinie 3783 Blatt 9)
durchgeführt werden. Alternativ kann die Modellierung der betroffenen Emissionsquellen im
Sinne einer pessimalen Abschätzung als vertikale Linienquellen erfolgen.
Bei allen betrachteten Emissionsquellen handelt es sich um diffuse bodennahe Emissionen in
einem Bereich von weniger als dem 1,2fachen der umliegenden Gebäude. Die Anwendungs-
einschränkungen des diagnostischen Windfeldmodells TALdia beruhen jedoch auf einer unge-
nügenden Abbildung der Immissionskonzentrationen für Emissionsquellen bei < 1,2fachen Ge-
bäudehöhe mit Ableitungen auf Gebäuden.
Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde der Einsatz eines diagnostischen Windfeldmo-
dells bei bodennahen diffusen Quellen untersucht, deren Ableitungen niedriger sind als die um-
liegenden Gebäude. Demnach kann das diagnostische Modell sehr wohl für bodennahe Quell-
typen eingesetzt werden. Ein Vergleich von im Windkanal gemessenen und berechneten Kon-
zentrationen zeigte meist keine grundsätzlichen Unterschiede, im Mittel wird die gemessene
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 19 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Konzentration vom Modell leicht überschätzt. Aus diesem Grund erfolgt für die vorliegende Be-
rechnung der Einsatz des mesoskaligen diagnostischen Windfeldmodells TALdia.
Für die vorliegende Berechnung wurde die benachbarte Reithalle mit Außenboxen als Volu-
menquelle modelliert. Die Freisetzungen im Bereich der übrigen landwirtschaftlichen Betriebe
wurden ebenfalls als Volumenquellen oder als vertikale Linienquellen berücksichtigt.
5.1.4 Geländeeinfluss
Entsprechend TA Luft, Anhang 3 Nr. 11 sind Geländeunebenheiten zu berücksichtigen, falls in-
nerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen
der Schornsteinbauhöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Ein mesoskaliges diag-
nostisches Windfeldmodell (z.B. TALdia) kann i.d.R. eingesetzt werden, wenn die Steigung des
Geländes den Wert 1:5 nicht überschreitet und wesentliche Einflüsse von lokalen Windsyste-
men oder anderen meteorologischen Besonderheiten ausgeschlossen werden können. Liegt
innerhalb des Rechengebietes großflächig eine höhere Geländesteigung vor, können Berech-
nungen mit einem prognostischen mesoskaligen Windfeldmodell durchgeführt werden. Alterna-
tiv können auch pessimale Maximalabschätzungen der Emissionen oder Vergleichsrechnungen
zur Verifizierung der Ergebnisse vorgenommen werden.
Im Rechengebiet liegen Geländesteigungen von weniger als 1:20 vor, so dass ein relevanter
Geländeeinfluss auf die Ausbreitung nicht gegeben ist.
5.1.5 Statistische Unsicherheit
Die mittels Ausbreitungsrechnung nach TA Luft ermittelten Immissionskenngrößen besitzen ei-
ne statistische Unsicherheit, die in direktem Zusammenhang mit der angesetzten Partikelzahl
steht. Die Partikelzahl wird über die Wahl der Qualitätsstufe der Ausbreitungsrechnung be-
stimmt. Bei einem für Wohngebiete gemäß GIRL zu berücksichtigenden Immissionswert von
10 % der Jahresstunden errechnet sich eine maximale statistische Unsicherheit von 0,31 % der
Jahresstunden.
Die maximale statistische Unsicherheit im gesamten Rechengebiet liegt für die durchgeführte
Ausbreitungsrechnung mit der „Qualitätsstufe 1“ bei maximal 0,1 % der Jahresstunden für Ge-
ruch. Die Vorgaben der TA Luft bezüglich der statistischen Unsicherheit sind somit erfüllt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 20 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
5.1.6 Abgasableitung und Abgasfahnenüberhöhung
Gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie wird, soweit die Ableitung einer geruchsbeladenen Abluft
über Schornsteine erfolgt, gefordert zu prüfen, ob die erforderliche Schornsteinmindestbauhöhe
eingehalten wird, d.h. dass für den jeweiligen Schornstein die Kenngröße der zu erwartenden
Zusatzbelastung (IZ) auf der Beurteilungsfläche maximaler Beaufschlagung den Wert 0,06
nicht überschreitet. Die Abluftableitung erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Abluftfahnen-
überhöhung. Für die Ableitung der geruchsbeladenen Abluft aus den Ställen und den Futter-
und Güllelagerungen wurden Ausbreitungsrechnungen ohne die Berücksichtigung einer Ab-
gasfahnenüberhöhung durchgeführt.
5.2 Meteorologische Daten
5.2.1 Ausbreitungssituation
Eine Ausbreitungssituation ist durch Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die thermische
Schichtung der Atmosphäre gekennzeichnet. Diese Informationen sind in einer meteorologi-
schen Zeitreihe oder einer mehrjährigen Ausbreitungsklassenstatistik klassifiziert. Zur Durch-
führung der Ausbreitungsrechnungen sind für den betreffenden Ort repräsentative meteorologi-
sche Daten zu verwenden.
Um die Situation am Standort wiederzugeben muss für meteorologische Daten von anderen
Messstandorten eine Übertragbarkeitsprüfung durchgeführt werden. Dies geschieht durch eine
Analyse der am Standort zu erwartenden Windverhältnisse und einem Vergleich mit vorliegen-
den meteorologischen Daten. Zur Beschreibung der Situation am Standort erfolgt eine Berück-
sichtigung der Topografie, der örtlichen Lage sowie dem Einfluss von Bewuchs und Bebauung.
Die Daten möglicher Bezugswetterstationen werden hinsichtlich der Windrichtungs- und Wind-
geschwindigkeitsverteilung mit den Erwartungswerten verglichen. Zur Einschätzung der örtli-
chen Windsituation kann auf ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes sowie auf Angaben
zu den bodennahen Windverhältnissen in der BRD des Deutschen Wetterdienstes zurückge-
griffen werden.
Am Standort ist laut statistischem Windfeldmodell des Deutschen Wetterdienstes mit einer mitt-
leren Windgeschwindigkeit von etwa 3,7 bis 4,3 m/s zu rechnen.
Weiterhin muss der Anspruch an die Messstation gestellt werden, die zu erwartenden Windrich-
tungsverteilung des Anlagenstandortes wiederzugeben. Aufgrund der weitestgehend ungestör-
ten Anströmung ist am Standort mit einem für den nord- und mitteldeutschen Raum typischen
Maximum der Windrichtungsverteilung aus westlichen bis südwestlichen Richtungen zu rech-
nen. Weiterhin wird ein sekundäres Maximum aus östlichen Richtungen erwartet.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 21 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Als Vergleichsstandorte gingen in die nähere Betrachtung die Stationen Stadthagen (MM
103370), Bückeburg (DWD 00769) und Wunstorf (DWD 05715) ein. Die Daten der betrachteten
Standorte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Station Primäres
Maximum
Sekundäres
Maximum
Mittlere Wind-
geschwindigkeit
Entfernung
zum Standort
Rauhig-
keitslänge
Stadthagen WSW ENE 3,5 m/s 8,2 km 0,08 m
Bückeburg WSW ENE 4,0 m/s 3,3 km 0,19 m
Wunstorf WSW E 4,2 m/s 28 km 0,062 m
Die Windrichtungsverteilung der Station Stadthagen weist ein primäres Maximum aus west-
südwestlichen Richtungen und ein sekundäres bei ostnordöstlichen Richtungen auf. Dies ent-
spricht den beschriebenen Erwartungen für den Standort. Die mittlere Windgeschwindigkeit der
Station Stadthagen liegt mit 3,5 m/s leicht unterhalb des vom DWD für den Anlagenstandort
prognostizierten Erwartungsbereichs.
Die Messdaten der Station Bückeburg weisen ein primäres Maximum der Windrichtung bei
westsüdwestlichen Richtungen, sowie ein sekundäres Maximum bei ostnordöstlichen Richtun-
gen auf. Damit entspricht die Windrichtungsverteilung den Erwartungen für den Anlagenstand-
ort. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt mit 4,0 m/s innerhalb des Erwartungsbereichs.
An der Station Wunstorf werden ein primäres Maximum aus westsüdwestlichen Richtungen
und ein sekundäres Maximum aus östlichen Richtungen registriert. Diese Verteilung entspricht
der Prognose für den Anlagenstandort. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt mit 4,2 m/s in-
nerhalb des Erwartungsbereichs.
Nach dem Vergleich der Stationen zeigt sich, dass die beste Übereinstimmung zu den Erwar-
tungswerten am Anlagenstandort beim Vergleich mit den Messwerten der Station Wunstorf ge-
funden werden kann, da für die Station Bückeburg Einflüsse auf die Turbulenz durch den
Standort am Flughafen gegeben sind. Die Wahl fällt daher im vorliegenden Fall auf die DWD
Station in Wunstorf.
Die Selektion des repräsentativen Jahres, die am 04.05.2016 durch die Barth & Bitter GmbH
erstellt wurde, ergab für die Wetterstation Wunstorf das Jahr 2009 als repräsentativ für den
Zeitraum von 2006 bis 2015. Hierbei wurde aus einer 10-jährigen Messreihe der Datensatz des
Jahres 2009 als derjenige mit der geringsten Abweichung gegenüber dem langjährigen Mittel
ausgewählt.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 22 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
In der nachfolgenden Abbildung ist die Windrichtungsverteilung der Station Wunstorf des als
repräsentativ ausgewählten Jahres 2009 dargestellt
Abbildung 3 „Windrichtungsverteilung Wunstorf“
5.2.2 Anemometerstandort und -höhe
Bei der Übertragung von meteorologischen Daten zur Ausbreitungsrechnung sollten die Ver-
hältnisse am Ort der Windmessung dem Anemometerstandort im Rechengebiet entsprechen.
Das heißt, es sollten annähernd die gleichen Bedingungen hinsichtlich Topografie, Anströmpro-
fil und Bodenrauhigkeit vorhanden sein. Sofern an allen Standorten ein ebenes und hindernis-
freies Gelände vorliegt, muss keine explizite Auswahl des Anemometerstandortes erfolgen.
Liegt am Ort der Windmessung oder im Rechengebiet ein Einfluss von Topografie, Bebauung
oder Bewuchs vor, muss der Anemometerstandort im Rechengebiet so ausgewählt werden,
dass die Verhältnisse vergleichbar sind.
Im vorliegenden Fall liegt im Rechengebiet keine relevante Topografie vor, so dass keine expli-
zite Auswahl des Anemometerstandortes vorgenommen wurde.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 23 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Standortdaten Windmessung der ausgewählten Wetterstation
Station 05715 DWD Wunstorf Standort 31515 Wunstorf, Fliegerhorst Koordinaten N 52.4605° E 9.4311° Höhe über NN 57 m Messhöhe 10 m
An der Wetterstation beträgt die Rauhigkeitslänge z0 = 0,062 m. Das stimmt nicht mit der ermit-
telten Rauhigkeitslänge für die Fläche um das Plangebiet überein, so dass die Anemometerhö-
he über Grund von der Programmroutine von AUSTAL2000 auf 14,2 m korrigiert wird.
Position des Ersatzanemometers und –höhe im Modell
Position Ersatzanemometer
Rechtswert -237
Hochwert -2541
Anemometerhöhe ha 14,2 m
5.2.3 Einflüsse durch Kaltluft
Kaltluftabflüsse sind katabatische Winde, die in windstillen Strahlungsnächten über topografisch
gegliedertem Gelände entstehen. Dabei kühlt sich die bodennahe Luftschicht stark ab und es bil-
det sich eine bodennahe stabile Schicht kalter Luft. Durch vorhandene Steigungen beginnt diese
Schicht dann der Geländeneigung folgend zu fließen. Wird in einen solchen Kaltluftstrom emit-
tiert, kommt es auf Grund der stabilen Schichtung nur zu sehr geringer Vermischung der Abluft-
fahne mit der Umgebungsluft und damit unter Umständen auch in großen Entfernungen zu Ge-
ruchswahrnehmungshäufigkeiten.
Kaltluftabflüsse sind nahezu stationäre Situationen, die sich frühestens nach einer Stunde mit be-
stimmten Bedingungen auswirken. Diese Bedingungen sind geringe Windgeschwindigkeiten
( 0,5 m/s) und eine stabile Schichtung (Ausbreitungsklasse I).
Kaltluftabflüsse sind im Bereich von Seggebruch nicht zu erwarten.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 24 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
5.3 Eingangsdaten der Ausbreitungsrechnungen
5.3.1 Emissionen
Gemäß TA Luft sind Ausbreitungsrechnungen für Gase und Stäube als Zeitreihenrechnung
über jeweils ein Jahr oder auf der Basis einer mehrjährigen Ausbreitungssituation durchzufüh-
ren. In diesem Fall wird die Ausbreitungsrechnung auf der Basis der meteorologischen Zeitrei-
he für den Zeitabschnitt 01.01.2009 bis 31.12.2009 durchgeführt.
Die Emissionen werden ohne zeitliche Varianz über den Zeitraum von 8.760 h/a kontinuierlich
berücksichtigt.
5.3.2 Emissionsquellen
Für die Ausbreitungsrechnung werden insgesamt 14 Emissionsquellen festgelegt. Die in Kapitel
4.1 bis 4.5 dargestellten verschiedenen emissionsverursachenden Vorgänge werden entspre-
chend ihrer örtlichen Lage den Emissionsquellen zugeordnet.
Für die Ausbreitungsrechnung angesetzte Emissionsquellen
Quelle Nr.
Emissionsvorgang Quellart Quellhöhe Quell-
ausdehnung
1 Pferdestall Büte Volumenquelle 0 – 3 m 28 m * 45 m
2 Stall 1 Heinrich Gerling Volumenquelle 0 – 3 m 18 m * 40 m
3 Stall 2 Heinrich Gerling Volumenquelle 0 – 3 m 25 m * 17 m
4 Güllebehälter Heinrich Gerling vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
5 Maissilage Heinrich Gerling vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
6 Stall 1 Chr. Gerling/ehem. Vehling Volumenquelle 0 – 3 m 28 m * 26 m
7 Stall 2 Chr. Gerling/ehem. Vehling Volumenquelle 0 – 3 m 20 m x 15 m
8 Güllebehälter Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
9 Güllebehälter Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
10 Maissilage Chr. Gerling/ehem. Vehling vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
11 Stall 1 Wilfried Heinen vertikale
Linienquelle 0 – 9 m 0 m
12 Güllebehälter Wilfried Heinen vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
13 Güllebehälter Wilfried Heinen vertikale
Linienquelle 0 – 3 m 0 m
14 Pferdestall Hartmann Volumenquelle 0 – 3 m 20 m x 10 m
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Abbildung 4 „Lage der Emissionsquelle Büte“
Abbildung 5 „Lage der Quellen im Bereich der Hofstellen Gerling“
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 26 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Abbildung 6 „Lage der Quellen im Bereich der Hofstellen Heinen und Hartmann“
5.4 Vorbelastungssituation Geruch
Neben den beschriebenen Geruchsemissionen durch den Betrieb der oben genannten land-
wirtschaftlichen Betriebe sind keine weiteren, gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie zu berück-
sichtigenden, Geruchsemittenten mit Einwirkungen auf das Beurteilungsgebiet bekannt. Im
Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie Nr. 4.4 ist aus diesem Grund von einer vorhandenen
Geruchsbelastung IV = 0 auszugehen.
Für die nicht nach der Geruchsimmissions-Richtlinie zu erfassenden Emissionsquellen können
die nachfolgenden Feststellungen getroffen werden. Es ist abzuschätzen, dass das Fahrzeug-
aufkommen der im Beurteilungsgebiet befindlichen Straßen nicht so hoch ist, dass relevante
Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeugverkehr zu erwarten sind. Nicht ausgeschlossen
werden können darüber hinaus Emissionsvorgänge aus Haushaltungen und Gewerbe, die auf
Grund ihrer Besonderheit oder zeitlichem Auftreten zu Geruchseinwirkungen führen können
(z.B. unzureichende Abgasableitungen, Transport geruchsrelevanter Güter durch das Beurtei-
lungsgebiet, etc.). Insbesondere in der kälteren Jahreszeit sind zudem durch die Abgasablei-
tungen von Heizungsanlagen hervorgerufene Geruchswahrnehmungen möglich.
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 27 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
6 Auswertung und Diskussion der Ergebnisse
Die Ausbreitungsrechnung hat ergeben, dass die belästigungsrelevante Häufigkeit IGb für das
Auftreten von Geruchswahrnehmungen im Plangebiet maximal 7 % der Jahresstunden beträgt.
Der Immissionswert für die Beurteilung landwirtschaftlicher Gerüche im Wohngebiet IW = 0,10
(entspricht 10 % der Jahresstunden Geruch) wird im Plangebiet damit eingehalten.
Abbildung 7 „Geruchsbelastung IGb in Prozent der Jahresstunden durch die landwirtschaftli-
chen Betriebe Beurteilungsflächen: 20 m x 20 m“
Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH Bericht-Nr.: 16 143 Seite: 28 von 29 Datum: 26.06.2017 ____________________________________________________________________________
Abbildung 8 „Geruchsbelastung IGb in Prozent der Jahresstunden durch die landwirtschaftli-
chen Betriebe Beurteilungsflächen: 20 m x 20 m“
7 Einzelfallbetrachtung
Im vorliegenden Fall treten keine nennenswerten Geruchsimmissionen aus dem Kraftfahrzeug-
verkehr, dem Hausbrandbereich oder anderen nicht nach GIRL zu erfassenden Quellen auf.
Außerdem ist die Art der zu betrachtenden Gerüche durch die Tierhaltungsanlage in den zu
erwartenden Konzentrationen nicht Ekel oder Übelkeit auslösend, so dass kein Anlass besteht,
niedrigere Immissionswerte als die in der GIRL genannten anzusetzen.
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Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014
Arbeitsverzeichnis: D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf
Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-02 09:08:52Das Programm läuft auf dem Rechner "TTN1".
============================= Beginn der Eingabe ============================> ti "16143 Seggebruch RL 02 15P"> az "D:\16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf\wunstorf2009.akterm"> gh "D:\16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf\BueckeburgDGM.a2k"> xa -237> ya -2541> gx 3506380> gy 5796792> z0 0.2> x0 20 -400 -800> y0 20 -400 -3000> dd 5 10 20> nx 250 250 160> ny 250 250 260> hq 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0> xq 730 240 243 266 266 308 286 330 327 350 855 831 829 1006> yq 552 992 959 995 982 1063 1051 1039 1028 1050 109 96 107 144> aq 28 18 25 0 0 28 20 0 0 0 0 0 0 20> bq 45 40 17 0 0 26 15 0 0 0 0 0 0 10> cq 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 9 3 3 3> wq 356 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0> odor_050 165 439 0 0 30 605 0 0 0 45 0 0 0 33> odor_075 0 0 236 50 0 0 404 50 113 0 5679 422 165 0============================== Ende der Eingabe =============================
Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet.Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 6 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 8 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 9 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 10 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 11 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 12 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 13 beträgt weniger als 10 m.Die Höhe hq der Quelle 14 beträgt weniger als 10 m.Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.10 (0.10).Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.12 (0.12).Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.14 (0.13).Existierende Geländedateien zg0*.dmna werden verwendet.
AKTerm "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/wunstorf2009.akterm" mit 8760 Zeilen, Format 3
Warnung: 1 Zeilen mit ua=0/ra>0 oder ua>0/ra=0 (Kalmen erfordern ua=0)
Es wird die Anemometerhöhe ha=14.2 m verwendet.Verfügbarkeit der AKTerm-Daten 99.2 %.
Prüfsumme AUSTAL 524c519f
Seite 1
austal2000Prüfsumme TALDIA 6a50af80Prüfsumme VDISP 3d55c8b9Prüfsumme SETTINGS fdd2774fPrüfsumme AKTerm c059b36e
=============================================================================
TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_050"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_050-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor_075"TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2)TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s01" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s02" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00z03" ausgeschrieben.TMT: Datei "D:/16143_Seggebruch_RL0_2_15P_Wunstorf/odor_075-j00s03" ausgeschrieben.TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_2.6.11-WI-x.=============================================================================
Auswertung der Ergebnisse:==========================
DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen
WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung!
Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m=====================================================ODOR J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 248 m, y= 998 m (1: 46,196)ODOR_050 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 248 m, y= 998 m (1: 46,196)ODOR_075 J00 : 100.0 % (+/- 0.0 ) bei x= 253 m, y= 968 m (1: 47,190)ODOR_MOD J00 : 75.0 % (+/- ? ) bei x= 253 m, y= 968 m (1: 47,190)=============================================================================
2017-05-11 22:12:03 AUSTAL2000 beendet.
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Bestimmung des repräsentativen Jahres 04.05.2016
Für eine ausgewählte Messstation wird auf Basis einer mehrjährigen Stunden-Zeitreihe ein
repräsentatives Jahr für die Verwendung in Immissionsprognosen ermittelt. Die Bestimmung
erfolgt als Summe der Fehlerquadrate von Windrichtung (12 Sektoren und Windstille) und
Windgeschwindigkeit (9 Klassen). Es wird das Jahr ausgewählt, welches primär bezüglich
der Windrichtungsverteilung und sekundär bezüglich der Windgeschwindigkeit die niedrigste
Abweichungssumme aufweist.
Station: 05715 Wunstorf
Betreiber: Deutscher Wetterdienst, DWD
Datenquelle: Deutscher Wetterdienst, DWD
Bezugszeitraum: 2006 - 2015
Koordinaten: N 52.4605° E 9.4311°
Stationshöhe: 57 m ü. NN
Messhöhe: 10 m
Ermitteltes repr. Jahr: 2009
Das Abweichungsmaß An von den mittleren Verhältnissen wird durch einen χ²-Test ermittelt
und ist je Jahr für den ausgewählten Parameter darstellbar als:
�� =�(��,� − �,�)��,��
mit � Häufigkeit je Sektor/Klasse
n Einzeljahr
m aus langjährigem Mittel errechneter Erwartungswert
i Windrichtungssektor (12) oder Windgeschwindigkeitsklasse (9)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Reihenfolge der Einzeljahre mit getrennter Sortierung je Parameter (Windrichtung und Windgeschwindigkeit) nach aufsteigendem Wert des (auf den kleinsten Wert mit 100) normierten Abweichungsmaßes. Die Repräsentativität der Einzeljahre gilt als umso größer, je geringer die Abweichung vom Mittel ist. Der Windrichtung wird bei der Auswahl die Priorität eingeräumt. Die Jahresmittelwerte der Windgeschwindigkeit sind in m/s angegeben; das langjährige Mittel beträgt 3,87 m/s.
Jahr Windrichtung Windgeschwindigkeit
Datenverfügbarkeit [%] Abweichung Abweichung
Mittelwert [m/s]
2009 100 119 3,82 100,00
2006 291 328 3,81 99,48
2007 374 325 4,11 67,82
2014 533 828 3,6 99,26
2013 569 303 3,82 99,81
2008 633 314 3,77 99,78
2011 695 108 3,98 99,25
2015 788 1442 4,22 98,24
2012 830 100 3,84 97,73
2010 874 422 3,78 97,66