Steinbrecher Johann Hinterberg 91
Zandl Johann sen. Hinterberg 94
Zeiler Bernhard Hinterberg 87
Schunko Anton Bruck/Mur - Oberaich 74
Wetzelhütter Johann Breitenau am Hochlantsch 79
Karlon Konrad Turnau 90
Deml Edith Pernegg/Mixnitz 75
Weber Franz St.Josef/Stainz 79
Wiesler Josef Hatzendorf 76
Ziegner Alois Hatzendorf 67
Pizzera Erich Graz-Stadt 86
Ganster Florian Peggau-Deutschfeistritz 86
Puschnik Gernot Carnica-Imkerverein Frohnleiten 83
Schwab Josef Am Schemmerl 61
Jaritz Franz sen. Peggau-Deutschfeistritz
Peinthor Alois Friedberg u. Umgebung 83
Ganster Alois Vorau 87
Selbitschka Johann Naturpark - Pöllauertal 75
Buchner Franz Friedberg u. Umgebung 87
Meier Rudolf Judenburg 74
Taurer Franz Judenburg 88
Hackl Emmerich Wildon 89
Damm Franz Großklein 73
Weber Franz Trofaiach 88
Schweiger Heinrich Rottenmann 80
Sieder Johann Schladming 85
OSR.VDir.i.R.Köstner Johann Schladming 89
Walcher Johann Öblarn 84
Pircher Johann Öblarn 85
Schitter Friedrich Ranten 91
Brunner Bettina Oberwölz 37
Gruber Rudolf Neuberg/Mürz 85
Geissrigler Maria Mürzhofen - Allerheiligen 90
Auer Alois Geistthal 88
Ing. Bauer Otto Ligist 87
Gruber Maria Oberes Feistritztal - Waldheimat 90
Brandl Hermann Oberes Feistritztal - Waldheimat 90
Schiefer Josef Sinabelkirchen 67
Köck Sophie Sinabelkirchen 91
Waldhauser Maria St.Ruprecht/Raab 81
Knoll Vinzenz Passail 90
Goldenes Verbandsabzeichen:
Grinschgl Werner BZV Ligist
Fuchs Erwin BZV Ligist
Trolp Alois BZV Ligist
Baier Stephan BZV St.Stefan/Rosental
Ehrungen
Bronzene Weipplmedaille:
Predl Hans-Herwig Obmann BZV Bruck/Mur-Oberaich
Trummer Alois BZV Kirchbach
Fink Franz BZV Markt Hartmannsdorf
Schinnerl Lorenz eh. Obmann BZV Passail
Kutilin Paul Obmann BZV St.Lorenzen/St.Marein
Schlögl Erwin eh. Kassier u. Obmann BZV St.Stefan/Rosental
Haider Johann Obmann BZV Turnau
Zorn Johann Obmann BZV St.Stefan/Stainz
Ehrungen
400
11%
2550
72%
280
8%
240
7%
88
2%
Betriebsgrößen
keine Bienenvölker
1 bis 15 Bienenvölker
16 bis 30 Bienenvölker
31 bis 50 Bienenvölker
mehr als 50 Bienenvölker
Unser Verband eine Servicestelle für 3558 steirische ImkerInnen davon 3158 mit Bienenvölkern
Betriebsgrößen
Die Mehrheit bezahlt an den Verband einen Jahresbeitrag von 19,50 €
2550
81%
280
9%
240
7%
88
3%
Völkerverteilung
1 bis 15 Bienenvölker
16 bis 30 Bienenvölker
31 bis 50 Bienenvölker
mehr als 50 Bienenvölker
Die Imker u. - Bienenvölkerstruktur
Betriebsgrößen
3158 Imker betreuen ca. 50.000 Bienenvölker81% unserer Imkerein betreuen ca. 50% der Bienen = 2550 Bienenstände19% unserer Imkerein betreuen auch 50% der Bienen = ca. 1400 Bienenstände3% Erwerbsimker des Verbandes betreuen ca. 10.000 Bienenvölker = 20%
Verwaltung
Imkerschule Ausbildung
Imkerei und Zucht
Labor - Bienengesundheit
- Qualitätsüberprüfung v. Bienenprodukten
Forschung - ein Beitrag zur Standortsicherung
Handel
Das Imkerzentrum ist Servicestelle für alle fachspezifischen Bereiche
Imkerzentrum
Beratung
Obligatorische Imkerversicherung
Sollen die Entschädigungssummen bei Versicherungsfällen erhöht werden?
z.B.: von € 70.- auf € 100.- bei einem Totalausfall eines Volkes
Kosten: für den ersten Versicherungsblock = 1- 50 Bienenvölkerstatt bisher € 6.- auf € 9.- ?
2 Bildungseinheiten (Wanderlehrer) - Teilnehmer: 640 890 + 250
4 Bildungseinheiten - Teilnehmer: 830 922 + 92
8 Bildungseinheiten - Teilnehmer: 1606 1728 + 122
Leistungserlöse: 207.313,21 €
2014 2015
20% Selbstbehalt u. 80% Kofinanzierte EU-Förderung Schulungstätigkeiten
• Tag der offen Tür und 150 Jahr-Feier
• Honigverkostung für die Steirische Honigprämierung
• Honigprämierung
• 102 Kurse (ganztags oder halbtags) davon 11 Grundkurse (Anfängerkurs)
• 1 Facharbeiterlehrgang (Abschluss -> Facharbeiterprüfung)
• 1 Imkermeisterlehrgang
• 40 Schulgruppen (ca. 1.000 Schüler)
• und mehrere Besuchergruppen aus dem Ausland
Insgesamt fanden somit an 117 Tagen (ca. jeden 2.Tag) Veranstaltungen - Führungen und Kurse in unserem Haus statt!
Auslastung des Imkerzentrums
2015 genehmigte Landesrat Seitinger
ein Sonderbudget für Bienenverluste
40.000.- €Aufgeteilt in 2 Bereiche:1) Projekt Varroabehandlung
Untersuchungen zur Wirksamkeit verschiedener Applikationen bei der Behandlung mit Ameisensäure
2) Wiederaufbau des Völkerbestandes (200 * €100.- *)
Es wurden bis jetzt erst sehr wenige Gutscheine bei uns eingelöst – Bitte mit diesen Gutscheinen zu uns kommen!
Sonderbudget für Bienenverluste
Winter 2014 auf 2015 war europaweit ein Katastrophenjahr.
Verbände meldeten bis zu 50% Völkerverluste.
Die Steiermark lag im Vergleich im unteren Bereich, mit ca. 23%.
Hauptgrund Varroa
Bienengesundheit
Konsequenzen daraus:
• Bekämpfungsstrategien wurden evaluiert
• Ausbildung neu erarbeitet
• Meldepflicht
• Förderung (Stmk.: Völkerankauf, Projekt)
• Das Bienenseuchengesetz wird angeglichen
Zukünftig: Nur wer gut ausgebildet ist wird Bienen halten können (dürfen?).
Bienengesundheit
Optimale Bienenpflege im Jahresablauf ist die Grundlage für Bienengesundheit
• Integrierte Jungvolkbildung (ca. 30% des Bestandes)
• „Bienenstockhygiene“ = regelmäßig junger Wabenbau
• Standortwahl = vitale Völker
Die Biene ist kein Haustier – daher hoher natürlicher Selektionsdruck
Bienengesundheit
Honigankauf 2015
Waldhonig13.328 kg
Wald-Blüte1186kg
Blütenhonig7.243 kg
Kastanien1.439kg
Akazien 1.807kg
Lagerbestand 2015:16.987 kg
2015 wurden25.003 kgangekauft
Das Team des Imkerzentrums bedankt sich bei allen Beteiligten, die diesen Erfolg mitgestaltet
haben
AchtungVon 1. April bis 31. August
Freitag von 13.00 – 18.00 Uhrgeöffnet
2718
2479
1734
996804
611
214 18657 47 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
aufgeführte Königinnen 2016
Belegstellenbericht
Fortbildungsmassnahmen
Titel Datum Ort BE Teilnehmer
Königinnenzuchtkurs 18.05.2015 Graz 8 17
Facharbeiterausbildung 06.07.2015 - 11.07.2015 Graz 8 24
Meisterausbildung 16.11.2015 - 28.11.2015 Graz 12 26
Wanderlehrervortrag 04.02.2015 Graz 2 43
Wanderlehrervortrag 12.02.2015 Bruck/Mur 2 40
Wanderlehrervortrag 25.4.2015 Oberwölz 4 21
Laborleistungen
2014 -2015
Honiguntersuchung 1369 1857 + 488
Wieselburg 1024 + 1024
Propolisuntersuchung 192 166 - 26
Futterkranzuntersuchung 1812 1913 + 101
2014 2015
Honig –Etikett “NEU“
Ab 13.12.2014
gilt nicht mehr die
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung
sondern die
Lebensmittelinformationsverordnung
Die Honigetikette ab 13.12.2014
1.Die handelsübliche Sachbezeichnung z.B. Bienenhonig
2.Der Name und die Anschrift des Erzeugers oder sonstigen
Ersten der die Ware in Verkehr bringt, in der Regel der
Name der Imkerin oder des Imkers.
4.Die Angabe des Ursprunglandes
5.Die Angabe des Gewichtes in Gramm oder kg
Die Honigetikette ab 13.12.2014
6.Das Mindesthaltbarkeitsdatum
7.Die empfohlenen Lagerbedingungen –z.B.
Lagerung: Trocken, vor Wärmeeinwirkung
geschützt lagern!
8.Kein Buchstabe darf kleiner als 1,2 mm sein
gemessen am kleinen „x“
Honig -ÄnderungLaut Lebensmittelinformationsverordnung
(muss “Mindestens haltbar bis“ nicht mehr im Sichtfeld sein)
Sachbezeichnung: Honig (Österreichischer)Füllgewicht: 200-1000g 4mm Schriftgröße
Mindestens haltbar bis: Tag-Monat-Jahr
Trocken und vor Wärme geschützt lagern!
aber
Muster -Etikett
Max MusterMustergasse 2
8099 Musterdorf
1000g
Österreichischer Honig
Mindestens haltbar bis:
31.01.2017
Text ohne gesundheitsbezogene
Angaben
Trocken und vor Wärme geschützt lagern
von 50g bis 200g 3mmüber 200g – 1000g 4mm
Der Wortlaut “kühl“ soll nicht mehr verwendet werden.(Temperaturbereich von 9 – 18°)
Falsche -EtikettierungMax Muster
Mustergasse 28099 Musterdorf
1000g
Österreichischer Honig
Mindestens haltbar bis:
31.01.2017
Text ohnegesundheitsbezogene
Angaben
Tro
cke
n u
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lage
rn
Max MusterMustergasse 2
8099 Musterdorf
1000g
Österreichischer Honig
Mindestens haltbar bis:
31.01.2017
Text ohnegesundheitsbezogene
Angaben
Trocken und vor Wärme geschützt lagern
Max MusterMustergasse 2
8099 Musterdorf
1000g
Österreichischer Honig
Mindestens haltbar bis:
31.01.2017
Text ohnegesundheitsbezogene
Angaben
Trocken und vor Wärme geschützt lagern
Max MusterMustergasse 2
8099 Musterdorf
1000g
Österreichischer Honig
Mindestens haltbar bis:
31.01.2017
Text ohnegesundheitsbezogene
Angaben
MHD - TextVariante 1: Mindestens haltbar bis:
Tag, Monat u. Jahr31.10.2017
bei der Variante entfällt die Losangabe
Variante 2: Mindestens haltbar bis Ende:Monat und Jahr
10.2017zusätzlich die Losangabe
L.: 1
Jedes abgefüllte Glas muss jederzeit zurück verfolgbar sein.
FKP
1913 Proben
1464 negativ = 76,5 %
380 gering positiv = 19,9 %
69 hoch positiv = 3,6 %
Futterkranzproben 2015
FKP warum?
Vorsorgeuntersuchung lange bevor Krankheitssymptome sichtbar werden.
Gesundheitszeugnis, z.B. Wanderkarte
Ankauf bzw. Verkauf von Völkern
©Steirische Imkerschule, IM Dr. Michael Rubinigg
FKP warum?
• Name & Anschrift
• Standbezeichnung
• Stocknummer(n)
Beschriftung
©Steirische Imkerschule, IM Dr. Michael Rubinigg
Qualitätsuntersuchung
Paket 5• Wassergehalt• Leitfähigkeit• ph-Wert• Invertase und falls erforderlich
Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF)• Aussehen• Fehlgeruch/FehlgeschmackFörderbarer Pauschalbetrag € 60/Probe
Selbstbehalt: € 14,50.-
Prozedere der „Steirischen Honigprämierung“
Die Laborwerte, um es bis zur Verkosterjury zu schaffen, werden jedes Jahr an das jeweilige Qualitätsaufkommen angepasst.
Flexibilität bei den jeweiligen Kategorien je nach vorhandener Tracht z.B.: 2014 Kategorie „Blütenhonig mit Lindenhonig“,
2015 Kategorie „Tannenhonig“
Seit 2013 gibt es auch eine Sonderauszeichnung (Trophäe):
„Steirischer Imker des Jahres“
•Abgabeschluss ist auch heuer wieder der letzte Freitag im August (26.08.2016).
•Die Bekanntgabe der Sieger – Vergabe der Urkunden und Medaillen in einem feierlichen Rahmen wird auch heuer wieder im Volkshaus Frohnleiten(Anfang Oktober) an einem Samstag stattfinden.
Steirische Honigprämierung
2015 wurden bei der Prämierung aus insgesamt 1600 untersuchten Honigen 237 Medaillen in folgenden Kategorien vergeben:
• Waldhonig
• Honigtauhonig
• Cremehonig
• Blütenhonig
• Tannenhonig
• Wald- Blütenhonig
• Kastanienhonig
Steirische Honigprämierung
Steirischer Imker des Jahres 2015 wurde wie schon 2014:
Herr IM Willibald Klug aus St. Stefan in der Weststeiermark,
der mit 4 mal Gold, 2 mal Silber und 1 mal Bronze in allen sieben Kategorien ausgezeichnet wurde!
Steirische Honigprämierung
Förderungen:
Förderung des Landes Stmk: Gesamt 55.000€1) Basisförderung 20.000€2) AS-Applikatoren 20.000€3) Faulbrut (FKP) 15.000€
Cofinanzierte Förderung = 80% der Gesamtleitung
Labor: Futterkranzuntersuchung 140.000€QualitätsuntersuchungSchulung
Das Imkerzentrum ist von den Imkern ein selbstfinanziertes Servicesystem.
Arbeits- und Förderungsprogramm
Haushaltsvoranschlag 2016
Erlöse aus:
Handelswaren 990.000,- €
Leistungserlöse (Schule, Labor) 235.000,- €
Nebenerlöse 120.000,- €
Summe 1.345.000,- €
Aufwendungen:
Material und Waren 750.000,- €
Löhne und Gehälter 450.000,- €
Laufender Aufwand 120.000,- €
Summe 1.320.000,- €
Betriebsergebnis 25.000,- €
Vom 28.April 2016 bis 2.Mai 2016
Frühjahrsmesse in Graz mit Schwerpunkt Bienen
Große Ausstellung des Landesverbandes mit Lehrpfad und Infostand
Thementag mit Vorträgen
Alle Verbandsmitglieder erhalten über die „Biene Aktuell“ je 2 Eintrittskarten gratis!
Frühjahrsmesse
Bienenbäume (Euodia)
4 Jahre alt
ca. 60 – 100cm im Topf
a` 7,90 €
Abholpreis im Imkerzentrum
Bienenweidenaktion
Warum?
Bienenzuchtgesetz ist unvollständig
-> Ergänzungen
-> Präambel
-> Angleichen an bestehende Gesetze
-> Entrümpeln
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Beteiligte: Steiermärkische Landesregierung
Verfassungsjuristen (Österreicher Staat)
Imkerverbände (Österreich)
Betroffene Landwirtschaftssparten
Landeskammer
Öffentliches Recht
Vorgehensweise:
Zuerst Vorschläge von Verbänden und Landwirtschaftskammer
Gesetzesentwurf
Begutachtung, Prüfung, Einwände,
Beschluss
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
§ 22 betrifft die Zucht der Carnica:
Text: zum Schutze der heimischen Bienenzucht ist ausschließlich die Verbreitung der Carnica – Rasse mit allen Stämmen dieser Rasse zulässig
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Was sagt der Paragraph aus?
Ist Verbreitung und Haltung dasselbe?
Wer oder was soll geschützt werden?
• Die Zucht der Carnica mit Unterstützung alle Imker?
• Die Carnica?
• Die Steirischen Imkerinnen – vor dem Einfluss fremder Bienenrassen?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
a. Wer betreibt in der Steiermark Carnicaschutz?
b. Welche Infrastruktur steht dafür zur Verfügung?
c. Welche gesetzlichen Maßnahmen braucht man für den Schutz der Carnica in der Steiermark?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Welche Wege in der Königinnenzucht geht unsere Imker?
• Standbegattung vor der „Haustüre“?
• Oder Reinzuchtköniginnen von Belegstellen?
Wir gehen in der Steiermark von ca. 30.000 bis 50.000 nachgezogenen Königinnen pro Jahr aus (je nach Entwicklungsverlauf).
Ca. die Hälfte davon ist unkontrolliert bzw. bewusst fremdrassig.
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Zu a.) In erster Linie gut ausgebildete Imker = Züchter
Zu b.) Die Basis für Zucht und Selektion ist Reinzucht auf Belegstellen und im Labor (Besamung).
Zu c.) verschärfte Regeln?
Mitarbeit aller Steirischen ImkerInnen?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Eine kleinstrukturierte Bienenhaltung garantiert eine flächendeckende Bienenhaltung = schützenswert
1) Was ist notwendig um diese Struktur zu schützen?
2) Oder was sind die Schwächen einer Kleinimkerei und was gefährdet sie?
• Bienengesundheit
• Mangelnde Ausbildung
• Inkonsequenz
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Gedanken zum Reinzuchtbundesland Steiermark
Der Verband hat zu sorgen, dass der Imkerstandort „Steiermark“ gesichert bleibt.
• Wie wichtig ist für das Überleben für die Kleinimkerei das Festhalten an nur einer Rasse = Reinzucht?
• Oder welche Rolle spielt die Carnica beim Erhalt unserer Hobbimkerei?
• Wie schaut es in der übrigen Welt aus? (z.B.: Oberösterreich)
• Sichern strengere Regeln und Strafen unsere Imkerstruktur?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Gedanken zum Reinzuchtbundesland Steiermark
• Welche Folgen hat eine unkontrollierte Bienenrassenvermischung?
• Welchen wirtschaftlichen Stellenwert hat die Carnica in der
• Steiermark?
• Gefährden straffere Gesetze die Wirtschaftlichkeit?
• Wer trägt die Kosten eines strengen Kontrollsystems?
• Was gefährdet unsere Kleinimkerei wirklich?
• Was kann man der Hobbyimkerei zumuten, wenn sie aktiv an einer Reinzucht mitarbeiten müssen?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Mögliche Konsequenzen aus schärferen Regeln!
1. Verbände und Imker müssen einverstanden sein.2. Die Steiermark wird im Gesamten als Reinzuchtgebiet
ausgewiesen. 3. Der Nachweis der Carnicahaltung muss jederzeit erbracht
werden können.4. Ein Verwaltungs- und Kontrollsystem muss eingeführt werden.5. Anfallende Mehrkosten für Imker und Land. 6. Ausbildung vieler Imker muss verbessert werden
(Königinnenzucht, Ablegerbildung usw.).
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Mögliche Konsequenzen aus schärferen Regeln!
7. Strafen bei Nichteinhaltung müssen empfindlich erhöht werden.8. Kollateralschaden sind vorprogrammiert: nicht wollend, nicht
könnend (Zeit, Wissen, Überzeugung).9. Puffer (Grenzen) müssen mit Königinnen versorgt werden
(Ersatz).10. Was ist mit den Wanderungen in ein Reinzuchtgebiet?11. Darf die Wirtschaftlichkeit unter strengen Regeln leiden?
Achtung: zu strenge Auflagen könnten auch ein „Imkersterben“ verursachen!
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Welche Modelle und Vorschläge gibt es, unser Bienenrassenproblem zu lösen?
1.) Strenge Haltungs- und Verbreitungsregeln, Zucht wie gehabt.2.) Zuchtinfrastruktur ausbauen:
Bestehende Belegstellenradien, wenn notwendig erweitern.Reinzuchtgebiete installieren, dort wo 100% Einverständnis und Mitarbeit von den Imkern gegeben ist.Infrastruktur nur für die Carnica, die übrige Steiermark hat Rassenwahlfreiheit.
3.) Gibt es weitere Vorschläge, oder einen Kompromiss zwischen Variante 1 und 2
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Wie könnte ein Reinzuchtbundesland Steiermark funktionieren?
1.) Gesetz als Basis: Haltung und Zucht ausschließlich nur mit der Carnica
Untergeordnet gibt es Verordnungen = Bedingungen
Der Nachweis ist jederzeit zu erbringen = Kontrollen
Wie? Die Dokumentation steht jedem frei
z.B. zentrales Zuchtbuch
privates Zuchtbuch
Stockkarte
Standbegattungen werden über mütterliche Herkünftenachgewiesen.
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes
Konsequenzen:Bei Stichprobenkontrollen (nach Anzeigen) deckt sichder Befund (Einkreuzung) nicht mit der Imker-dokumentation: Strafe? Bezahlung des Probenaufwands
Fahrlässig? Grob Fahrlässig? Vorsätzlich? Wer ist der Verursacher?
Ein vorsätzlicher Imker in der Nachbarschaft?Was, wenn es eine ganz natürliche grenzüberschreitendeEinkreuzung ist?Wie werden Grenzen in Zukunft gesichert? Puffer?Regelmäßiges Umweiseln? Auf welche Kosten?
Novellierung des Steirischen Bienenzuchtgesetzes