R E G E N B O G E N - S C H U L E
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit den Schwerpunkten - körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz
Markus Treutler, Schulleiter
Telefon-Durchwahl: 07531 / 36 18 9-11 Sekretariat: 07531 / 36 18 9-0 Fax: 07531 / 36 18 9-29
E-Mail: [email protected] Homepage: www.sbbz-regenbogen.de
Träger: Landkreis Konstanz
Ergänzungen zum Hygieneplan:
Vorgaben der Regenbogen-Schule Konstanz
zum Umgang mit COVID-19
aktualisierte Fassung vom 11.05.2020
Markus Treutler, Rektor
Konstanz, den 11.05.2020
Regenbogen-Schule, Leipziger Str. 6, 78467 Konstanz
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung .......................................................................................................................... 3
2. Organisation der Schule .................................................................................................... 4
2.1. Schüler:......................................................................................................................... 4
2.2. Mitarbeiter ..................................................................................................................... 5
3. Zentrale Hygienemaßnahmen .......................................................................................... 6
3.1. Beschaffung von notwendigen Materialien ................................................................... 7
3.2. Verhaltensregeln ........................................................................................................... 7
3.3. Nase-Mundschutz / Alltagsmasken /FFP2-Masken ...................................................... 8
3.4. Hygiene im Sanitärbereich ......................................................................................... 9
3.5. Lüften - Verringerung der Keimlast in der Raumluft durch Lüften ................................ 9
3.6. Reinigung ..................................................................................................................... 9
4. Organisatorische Regelungen für einzelne Bereiche ..................................................... 10
4.1. Gruppenbildung .......................................................................................................... 10
4.2. Schulzeiten ................................................................................................................ 11
4.3. Wahl des Klassen/Gruppenraums .............................................................................. 11
4.4. Schülertransport: ........................................................................................................ 12
4.5. Ankommenssituation: ................................................................................................. 12
4.6. Wegeführung .............................................................................................................. 12
5. Organisation des Unterrichts ......................................................................................... 13
5.1. Unterrichtsangebote .................................................................................................. 13
5.2. Lerngänge außerhalb des Schulgeländes, z.B. Spaziergänge in die Schulumgebung und Fahrten in den Wald:............................................................................................ 13
5.3. Sport 13
5.4. Hauswirtschaft / Kochen ............................................................................................. 13
5.5. Infektionsschutz in den Pausen: ................................................................................. 13
5.6. Mittagessen ................................................................................................................ 13
5.7. Pflegesituationen ........................................................................................................ 14
6. Zugangsregelung ins Gebäude ..................................................................................... 14
6.1. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen ................................................. 15
Führen eines Gruppenbuches ............................................................................................. 15
MELDEPFLICHT ................................................................................................................ 15
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1. Einleitung Die Konzeption versucht, die Empfehlungen der UKBW, die Vorschriften des Ministeriums zum Schulbetrieb
und die Empfehlungen des Gesundheitsamtes Konstanz nach der Ortsbegehung am 21.04.2020 zu einem
schulspezifischen Hygienekonzept zu vereinen.
Folgende Quellen und Empfehlungen liegen der Ergänzung zum Hygieneplan zu Grunde:
der Hygienehinweise für die Schulen in Baden-Württemberg. Die Schutzhinweise für die
Notbetreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung (KVJS, UKBS, LGA) sind ebenfalls für
die Regenbogen-Schule anwendbar.
den Allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard (BMAS)
Checkliste zur Pravention von SARS-CoV2 (BZH GmbH)
der Unfallkasse Baden-Württemberg:
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes: Pravention und Management von COVID-19 in Alten-
und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen fur Menschen mit Beeintrachtigungen
Die Erarbeitung fand in Zusammenarbeit mit der Lehrer-AG Hygiene und der Schulleitungsgruppe statt.
Hygienegruppe
Markus Treutler, Rektor
Norbert Rahm, Konrektor
Fred Stellmacher, Altenpfleger
Sabine Graf, Kinderkrankenschwester
Miriam Schelle, Betreuungskraft
Die Regenbogen-Schule Konstanz verfügt nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen
einrichtungsspezifischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Verfahrensweisen zur Infektionshygiene
festgelegt sind, um durch ein hygieneorientiertes Verhalten und ein gesundheitsförderliches Umfeld zur
Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an der Schule Beteiligten beizutragen.
Die vorliegenden Hinweise dienen als Ergänzung zu diesem Hygieneplan.
Vor Aufnahme in den Schulbetrieb werden die Eltern der Schüler, die an der Notbetreuung bzw.
beginnendem Schulbetrieb teilnehmen eingehend informiert: In der Notbetreuung kann trotz Beachtung
der Hygieneanweisungen eine Übertragung von Krankheitserregern nicht gänzlich ausgeschlossen
werden. Eltern von Schülern, die ihr Kind in die Notbetreuung schicken, werden über diese Tatsache
informiert.
Die Schulleitung hat entsprechende Eltern-Information verfasst und von den entsprechenden Eltern
unterschreiben lassen, dass Sie diese Information zur Kenntnis genommen haben.
Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Schülerinnen und Schüler und die
Erziehungsberechtigten jeweils auf geeignete Weise zu unterrichten. Die Gesundheitsbehörden stellen
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hierfür Materialien zur Verfügung, z.B. unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder
https://km-bw.de/Coronavirus.
Dieses Papier wird an Eltern und Mitarbeiter per Mail verschickt.
2. Organisation der Schule Der Unterricht und die Betreuung erfolgen in kleinen Gruppen. Uns ist bewusst, dass die Schüler
untereinander in der Regel das Abstandsgebot und Hygienevorschriften nicht verlässlich einhalten
können.
Daher gilt die Abstandsvorgabe wie im Kindertageseinrichtungen nur für Mitarbeiter, aber nicht für
Schülerinnen und Schüler.
Alle Abstandsregelungen können innerhalb einer Gruppe nicht konsequent umgesetzt werden, da dies mit
unserer Schülerschaft aufgrund der Schülervoraussetzungen nicht durchführbar ist.
Jede Gruppe hat einen Raum, in dem der Unterricht vorrangig stattfindet. Spontane Zimmerwechsel sind
nicht möglich und bedürfen, der Anmeldung in der Verwaltung.
Die Gruppen haben eine Größe von ca. 3 Schülerinnen und Schüler (in Ausnahmefällen richten sich nach
Raumgröße), maximal 6 Personen in einem Raum.
Entsprechend müssen gewohnte Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden. Hierfür ist
gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt eine Reduzierung der Zahl der
Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich.
Die verschiedenen Notbetreuungs-Gruppen laufen räumlich komplett voneinander getrennt. Schüler
verschiedener Gruppen sollten sich also nach Möglichkeit nicht begegnen, auch nicht auf dem Pausenhof,
da die Schüler an der Regenbogen-Schule teilweise nur ein sehr begrenztes Verständnis für das Einhalten
dieser Regeln haben.
Die einzelnen Notbetreuungsgruppen sollen organisatorisch so geführt werden, dass im Falle einer
Infektion nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler und des Personals in Quarantäne muss.
So kann verhindert werden, dass es zu einer kompletten Schließung der Einrichtung kommt.
Seit dem 17.03.2020 findet eine Notbetreuung an der Schule statt.
Ab dem 04.05.2020 werden 3 Notgruppen und 3 Berufsschulklassen an der Regenbogen-Schule Konstanz
betreut bzw. unterrichtet.
2.1. Schüler: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die
Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen
(Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.
Schüler mit Symptomen einer Erkältung sollten derzeit während der Coronapandemie nicht die Schule
betreten. Auch bei anderen Kindern, die aus anderen Gründen z.B. sehr häufig niesen müssen ist eine
Teilnahme an der Notgruppe individuell zu überlegen, da eine vermehrte Keimbelastung der Raumluft nicht
auszuschließen ist. Hier ist ggfs. der Kinderarzt, der die Kinder kennt, zu konsultieren.
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Die Krankheitssymptome bei Kindern sind häufig deutlich geringer ausgeprägt als bei Erwachsenen. Kinder
mit Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Fieber sollen schnellstmöglich von den Eltern zur
Abklärung der Symptomatik abgeholt werden.
Zeigen sich während der Betreuung Krankheitszeichen bei Beschäftigten, ist die Arbeitstätigkeit sofort zu
beenden. Es wird empfohlen, sich dann telefonisch an einen Arzt, eine Ärztin, den ärztlichen
Bereitschaftsdienst oder das Gesundheitsamt zu wenden.
2.2. Mitarbeiter Hatten zum Einsatz in der Betreuung vorgesehene Beschäftigte in den letzten 14 Tagen vor dem geplanten
Einsatz engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID19-Diagnose, darf die
Regenbogen-Schule Konstanz von diesen Personen nicht betreten werden. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte
während der Kinderbetreuung Kenntnis erlangen, dass ein enger Kontakt zu einer Person bestand, die
nachweislich infiziert ist. Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem
Erkrankten Gesichts- oder Sprachkontakt hatte bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser
ansteckend war.
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3. Zentrale Hygienemaßnahmen Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die
Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über
die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick Abstandsgebot: Die Mitarbeiter versuchen mindestens 1,50 m Abstand zu den Schülerinnen und
Schülern zu halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten, bei denen eine engere
körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete Schutzmaßnahmen, z.B.
Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden.
Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung
von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.,
vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Mund-Nasen-
Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch
a) Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden (siehe auch
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder, wenn dies nicht möglich ist,
b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein
gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender
Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die
Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe
auch https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html).
Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten
Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen
halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder
Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand
nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in
der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.
Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung hat das Sozialministerium
Informationen zusammengestellt:
https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/auch-einfache-
masken-helfen/
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an
Mund, Augen oder Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit
der Hand anfassen, z.B. Ellenbogen benutzen.
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-
/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/
Behandlung in Anspruch nehmen.
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3.1. Beschaffung von notwendigen Materialien
Das Landratsamt Konstanz als Träger ist verantwortlich für die Bereitstellung der notwendigen Hygiene und Schutzausrüstung.
Die Beschaffung erfolgt in Absprache mit der Schule.
Flächendesinfektion der Böden, Tische, Klinken, Arbeitsmittel
2 Handdesinfektionsspender im Eingang inkl. Desinfektionsmittel zum Nachfüllen.
Handdesinfektionsmittel Wischtücher für Pflegetoiletten
Flächendesinfektionsmittel Personaltoilette
Handdesinfektionsmittel (Gel in Fläschchen) für Pflegetoiletten, Lehrerzimmer, Mitarbeitertoiletten, Verteilerküche, Hausmeister inkl. Vorrat an Händedesinfektion.
FFP2-Masken
OP-Masken
Visiere
Schutzkittel
Sollten an der Schulen die bisherigen Materialbestände an Schutzutensilien aufgebraucht sein und aufgrund von Lieferengpässen nicht von der Schule im herkömmlichen Verfahren beschafft werden können, werden SBBZ und Schulkindergärten, die besonders vulnerable Schulkindergartenkinder oder Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung bzw. im Präsenzunterricht haben, von den Stadt- und Landkreisen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste aus dem Bestand der vom Land allen Stadt und Landkreisen überlassenen Kontingente prioritär behandelt. Dabei erfolgt aufgrund des teilweise nach wie vor begrenzten Materialbestands eine Verteilung von medizinischer Schutzausrüstung im Rahmen des Verfügbaren (Landkreistag 28.04.2020)
3.2. Verhaltensregeln Die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen haben untereinander das Abstandsgebot von 1,50 Metern
sowie die Hygieneregeln einzuhalten. Ausstattung der Waschbecken mit Flüssigseife und
Papierhandtüchern ist als Voraussetzung für die Händehygiene sicherzustellen und umgehend aufzufüllen.
Häufiges Händewaschen mit Seife (auch immer mal wieder während der Arbeit)
Es muss die ganze Hand, einschließlich Handrücken, Fingerzwischenräume, Daumen und
Fingernägel für mindestens 20 Sekunden mit Seife kräftig eingeschäumt und gewaschen werden.
Hände sind grundsätzlich aus dem Gesicht fernzuhalten.
Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, auf keinen Fall in die Hand.
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Schutzhandschuhe und Desinfektionsmöglichkeiten im Sanitär- und Wickelbereich und bei der
Versorgung von Wunden bereitstellen.
Desinfektion der Hände erfolgt nur bei den im Hygieneplan genannten Tätigkeiten.
Achten Sie darauf, dass Trinkgläser, Besteck und Essgeschirr immer nur von einer Person benutzt
werden.
Die Verhaltensregeln sind mit den Schülern einzuüben und umzusetzen. Besonders auf das gründliche
Händewaschen ist zu achten, Hinweise siehe zum Beispiel: https://hygiene-tipps-
fuerkids.de/files/download/pdf/Elternseiten/3.8Technik_Haendwaschen_ Merkblatt.pdf oder https://
hygiene-tipps-fuer-kids.de/poster
3.3. Nase-Mundschutz / Alltagsmasken /FFP2-Masken Unsere Schüler sind häufig nicht in der Lage, zuverlässig einen MNS (Mundnasenschutz) zu tragen, sondern
nur das Personal. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für die Teilnahme am Unterricht keine
Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht
nichts dagegen.
Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören und auf freiwilliger Basis
arbeiten wollen, FFP2-Schutzmasken zur Verwendung tragen. Mit FFP2-Masken wird bei korrekter
Anwendung das Risiko einer Ansteckung, auch mit dem Coronavirus reduziert.
Für den Umgang mit diesen FFP2-Masken gibt das Gesundheitsamt folgende Empfehlungen aus:
Die Masken sollten nach einer Durchfeuchtung gewechselt werden. Eine Durchfeuchtung tritt beim
permanenten Tragen schneller ein, als beim gelegentlichen Auf- und Absetzen der Masken. Hier ist
bei Verwendung der Masken die Gebrauchsanleitung der verwandten Maske zu beachten.
Die Schulleitung hat pro Mitarbeiter drei Schutzmasken angefordert. FFP2-Masken werden vom
Landratsamt, falls vorhanden zur Verfügung gestellt.
Die Masken können, wenn sie getrocknet sind und in der Innenseite nicht kontaminiert wurden,
wiederverwendet werden.
Die Masken sollen personalisiert sein (bspw. Initialen mit Permanentmarker an Außenseite
anbringen).
Wenn eine Maske gewechselt wird, sollte sie an der Innenseite nicht berührt werden und mit
einem Einmal-Papierhandtuch umwickelt werden, damit die Innenseite auch bei der Lagerung nicht
kontaminiert wird.
Ergänzung: (s. Anlagen, Wiederverwendung von Masken, befristet für 6 Monate, BMG und BMAS)
Das Tragen von FFP2- Masken erschwert die Atmung etwas, so dass dies unter Umständen
manchen Personen nicht permanent möglich sein wird.
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschrieben.
Schüler, die hierzu nicht in der Lage sind, werden in die Schülerbeförderung wiederaufgenommen.
Inwieweit eine Wiederaufnahme in den Schulbus für Selbstfahrer möglich ist, klärt die Schulleitung mit dem
Landratsamt. Bei Bedarf sollen sich Eltern an die Schulleitung wenden.
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3.4. Hygiene im Sanitärbereich
In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt
und regelmäßig aufgefüllt werden. Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.
Der Hausmeister füllt regelmäßig auf.
Damit nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die jeweils zugeordneten Toiletten benutzen, muss
durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle (Aufsicht) durchgeführt werden.
Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden:
Vor den Toiletten sollen jeweils nur einzelne Schülerinnen und Schüler warten und sich ansonsten in ihren
Klassenräumen aufhalten.
Abstandsmarkierungen vor den Toilettenräumen sind angebracht. Bei weiterem Bedarf sofort beim
Hausmeister melden.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit
Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit
Flächendesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine gezielte Desinfektion erforderlich. Dabei sind
Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
Die Personaltoilette sollte nach jeder Benutzung desinfiziert werden.
Jede Notgruppe sollte eigene Sanitärräume benutzen. Unter Umständen wird die Geschlechtertrennung bei
den Sanitärräumen aufgehoben, um ausreichend Sanitärräume für die Notbetreuungs-Gruppen festlegen
zu können (bei Einzeltoiletten). Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.
3.5. Lüften - Verringerung der Keimlast in der Raumluft durch Lüften Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht
wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig
geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen müssen
verschlossene Fenster daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Fenstergriffe
möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. auch Einmaltaschentuch oder
Einmalhandtücher verwenden.
Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für
den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage)
vorhanden.
Angebote auf dem Schulhof werden empfohlen, hierzu wird eine Aufteilung des Schulhofes in drei strikt
voneinander getrennten Bereichen baulich vorbereitet. Es ist darauf zu achten, dass sich die Gruppen auf
dem Pausenhof nicht mischen.
3.6. Reinigung Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu
beachten.
In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, denen
antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden müssen, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen
mechanisch entfernt werden sollen.
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Mit der Erweiterung der Notgruppenbetreuung werden die sanitären Einrichtungen entsprechend mehr
frequentiert. Für diese Situation empfehlen die sozialmedizinischen Assistentinnen, dass das
Infektionsrisiko durch vermehrte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Sanitäreinrichtungen
verringert werden kann.
Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich,
ggf. auch mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-
Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmitteln inaktiviert wird,
sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist):
• Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
• Treppen- und Handläufe,
• Lichtschalter,
• Tische, Telefone, Kopierer (Handkontaktflächen),
• alle weiteren Griffbereiche, wie z. B. Computermäuse und Tastaturen.
Während der Lüftungsintervalle sorgt das Klassenteam für eine Desinfektion im Klassenzimmer (Tische,
Türklingen, Lichtschalter).
Der Hausmeister reinigt Kaffeemaschinenknöpfe, Handläufe im Treppenhaus, Toilettentürenklinken,
Zugangsschalter Eingangstüren.
4. Organisatorische Regelungen für einzelne Bereiche
4.1. Gruppenbildung Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal
in möglichst kleinen Gruppen statt. Externe Therapeuten haben aktuell keine Genehmigung das Gebäude
zu betreten. Die Gruppengröße orientiert sich an der Hälfte einer rechnerischen Klassengröße. (6:2=3). In
Einzelfällen wird die Vorgabe für Kindergärten: maximal 5 Schüler im Einzelfall zugelassen.
Eine Lehrperson arbeitet zusammen mit einer Betreuungsperson. Bei einfachen Gruppen wäre auch eine
zeitweise Betreuung durch eine Einzelperson denkbar. Bei einzelnen Schülern wird eine Einzelbetreuung
durch Schulbegleitung oder Lehrkräfte favorisiert.
Geschlechtsspezifische Regelungen (immer eine weibliche Betreuungskraft vorhanden) werden bedacht.
Die Schulleitungen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren organisieren das Angebot
und stimmen sich mit den für den Einsatz der Pflege- und Betreuungskräfte und den für die
Schülerbeförderung verantwortlichen Personen ab.
Die Beschäftigten haben untereinander das Abstandsgebot von 1,50 Metern sowie die Hygieneregeln
einzuhalten.
Insgesamt sollen sich nie mehr als 6 Personen in einem Zimmer aufhalten (maximale Obergrenze).
Die Gruppen sollten:
so klein wie organisatorisch möglich sein,
sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen,
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von möglichst immer den gleichen Beschäftigten betreut werden
Eine Vertretung findet nur durch Mitarbeiter einer Gruppe statt bzw. Mitarbeiter, die in den letzten
14 Tagen nicht im Einsatz waren.
sich viel im Außengelände aufhalten,
getrennte gruppenbezogene Wasch- und Toilettenbereiche wurden benannt (Siehe Plan)
und nach Möglichkeit von Fach- und Betreuungskräften beaufsichtigt werden, die den Kindern
bekannt sind.
4.2. SCHULZEITEN Die Notbetreuung orientiert sich an den Unterrichtszeiten und soll in erster Linie und soweit möglich von
den Pflege- und Betreuungskräften des Schulbereichs sowie den Lehrkräften der Schule übernommen
werden.
Mit beginnender Beschulung der Berufsschulstufe wird nach Vorgabe aus dem Schulamt noch auf eine
Beschulung im Ganztag verzichtet
Der Unterrichtsbeginn wird für die verschiedenen Klassen flexibel gestaltet, damit die Stoßzeit gegen 8 Uhr
zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns wird möglichst entzerrt. Pausen
werden im Schulbetrieb so organisiert, dass die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa
Abstandswahrung eingehalten werden können.
Schulöffnung für die verschiedenen Klassen/Gruppen
Notgruppen: 8:15 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:30 Uhr, Unterrichtsende: Individuell max. normale
Schulzeiten
B1 Berufsschulstufe: 8:30 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:45 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)
B2 Berufsschulstufe: 8:05 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:20 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)
B3 Berufsschulstufe: 8:30 Uhr => Unterrichtsbeginn 8:45 Uhr, Unterrichtsende: 12:30 (Auch Freitag)
Bei Schulschluss muss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und
Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.
Ebenso ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-
Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
4.3. WAHL DES KLASSEN/GRUPPENRAUMS strategische Gesichtspunkte: möglichst optimale räumliche Trennung der verschiedenen
Notbetreuungs-Gruppen
Gewohnheit einzelner Schülerinnen und Schüler
Klare Zuweisung von Toiletten pro Gruppe
Siehe Plan
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4.4. Schülertransport: Die Schülerbeförderung berücksichtigt die Gruppenkonstellationen der Notgruppen. Bei der
Schülerbeförderung in Bussen werden die Schüler einer Notbetreuungsgruppe getrennt von anderen
Schülergruppen befördert. Die Gruppengröße in der Notbetreuung liegt in der Regel beim halben
Klassenteiler. Dieser liegt bei SBBZ GENT/ KMENT bei 6 Schülern. Insofern sollten nicht mehr als 3 Schüler
in einer Schülerbeförderungstour mitfahren. Eine Begleitperson ist bei Bedarf anwesend. (Epilepsie).
4.5. Ankommenssituation: Empfohlen wird weiterhin, dass Eltern, die Schüler zur Notbetreuung bringen, das Schulgebäude nicht
betreten und 1,50 m Abstand zu Mitarbeitern halten, die sich im Eingangsbereich aufhalten.
Die verschiedenen Gruppen und Klassen haben ausgewiesene Ein- und Ausgänge, die zwingend zu
benutzen sind (siehe Plan).
Das Gesundheitsamt empfiehlt die Einhaltung eines geregelten Ablaufs zur Händehygiene beim Ankommen
der Schüler.
Ständerdesinfektionsspender sollen ab 04.05.2020 am Haupteingang und Nebeneingang zur Verfügung
stehen.
Die Händedesinfektion ist nicht zwingend notwendig bei sorgfältigem Händewaschen.
Es ist vor Ort nachvollziehbar, dass in der speziellen Situation mit den Schülern des SBBZ der Schule die
Händedesinfektion bei der Ankunft häufig praktikabler ist und daher beibehalten werden kann.
Ablauf:
1.) Jacken ausziehen
2.) Hände der Schüler desinfizieren
3.) Fieber messen (Berufsschulstufe nur bei Bedarf)
Bei gründlichem Hände waschen ist ein Desinfizieren überflüssig.
Die Hände der Schüler werden außerdem gewaschen vor dem Zubereiten von Speisen, vor dem Essen und
nach dem Toilettengang.
Auf das Schütteln von Händen zur Begrüßung wird verzichtet. Falls aber einzelne Schüler aufgrund einer
zwanghaften Fixierung auf bestimmte Rituale unbedingt die Hände schütteln wollen (z.B. bei autistischer
Störung), könnte man dies mit ihnen durchführen, wenn man anschließend unmittelbar die Hände wäscht
oder desinfiziert.
4.6. Wegeführung Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den
Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen.
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5. Organisation des Unterrichts
5.1. Unterrichtsangebote
Der Unterricht und die Betreuung erfolgen in kleinen Gruppen. Uns ist bewusst, dass die Schüler zumindest
in den Notgruppen untereinander in der Regel das Abstandsgebot und Hygienevorschriften nicht verlässlich
einhalten können.
Mitarbeiter achten darauf, wo möglich den geforderten Abstand von mindestens 1,5m einzuhalten.
Jede Gruppe hat einen Raum, in dem der Unterricht vorrangig stattfindet. Spontane Zimmerwechsel sind
nicht möglich und bedürfen, der Anmeldung in der Verwaltung. Da Materialien nach dem Benutzen
desinfiziert werden müssen, bietet es sich an, dass Personal Material aus den Fachräumen bei Bedarf holt
und anschließend desinfiziert.
5.2. Lerngänge außerhalb des Schulgeländes, z.B. Spaziergänge in die Schulumgebung und Fahrten in den Wald:
Laut Kultusministerium sind alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen verboten. Das Schulamt hat dies
für SBBZ GENT/KMENT bestätigt.
Auch wenn aus Sicht des Gesundheitsamts beim Aufenthalt im Freien das Infektionsrisiko geringer ist, als
bei Aufenthalt in Innenräumen, wenn der Abstand zwischen den Personen gewahrt bleiben kann.
5.3. Sport Offiziell nicht möglich
5.4. Hauswirtschaft / Kochen Offiziell nicht möglich
5.5. Infektionsschutz in den Pausen: Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand zwischen den verschiedenen
Gruppen gehalten wird. Eine Aufteilung des Pausenhofes und versetzte Pausenzeiten können vermeiden,
dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich auf dem Pausenhof sind oder die Toiletten benutzen.
Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (u.a. geöffnete
Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, „tote“ Ecken im
Schulgelände).
Pausen finden bei Regen im Gruppenverband im Zimmer statt.
Für die räumliche Trennung einzelner Pausenbereiche auf dem Schulhof können aktuell aus
Brandschutzgründen keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden. (Die Idee: Doppelabsperrzäune aus
Plastik mit ca. 1,20 m wurde verworfen. Träger bleibt im Kontakt mit der Schulleitung).
5.6. Mittagessen Ein Mittagessen im Speisesaal findet nicht statt. Das Essen wird unter Abstandsvorgaben ausgegeben oder
an das Zimmer geliefert.
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Das Mittagessen erfolgt im Gruppenraum.
Da eine Mittagsverpflegung angeboten wird, ist darauf zu achten, dass möglichst keine Warteschlangen bei
der Essensaus- und Geschirrrückgabe entstehen. Hierfür wurden Abstandsmarkierungen angebracht.
Brötchendienst, Pausenverkäufe und der Restaurantbetrieb des Café Klatsch dürfen nicht angeboten
werden.
Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass
die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den
Tischen und
Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen
gewährleistet ist.
Der Wasserspender steht aus Hygieneschutzgründen nicht mehr zur Verfügung.
5.7. Pflegesituationen Beim Wickeln mit engem Körperkontakt zu Schülern ist das Tragen von Schutzkleidung grundsätzlich
erforderlich, da eine Kontamination der Privatkleidung mit Stuhl oder Urin kaum vermieden werden kann.
Das Tragen von Einmal-Schutzkitteln aus Plastik beim Wickeln mit engem Körperkontakt wird
vorgeschrieben
Die sozialmedizinischen Assistentinnen sprechen keine allgemeine Empfehlung zum Tragen von Visieren
aus. Ein Visier kann nur verhindern, dass Tropfen von z.B. Spucke oder anderen Körperflüssigkeiten auf die
Schleimhäute gelangen (z.B. Auge). Es bietet keinerlei Schutz bezüglich der Inhalation von errregerhaltiger
Atemluft. Somit wäre es sinnvoll, bei bestimmten Tätigkeiten zusätzlich zur Atemschutzmaske ein Visier zu
tragen, aber nicht stattdessen.
Die Zeppelingewerbeschule stellt Visiere zur Verfügung.
6. Zugangsregelung ins Gebäude
Das Gebäude bleibt weiterhin abgeschlossen.
Der Zutritt zur Schule kann nur nach Anmeldung und Genehmigung durch die Schulleitung
erfolgen. Wir folgen der Aufforderung des Ministeriums vom 20.03.2020, darauf zu achten, dass
sich die Lehrkräfte der Schule nur aus zwingenden schulorganisatorischen Anlässen, insbesondere
auch zur Notbetreuung und Schulbetrieb, im Schulgebäude aufhalten sollen. Die Lehrkräfte
befinden sich weiterhin im Dienst, der grundsätzlich von zuhause zu verrichten ist.
außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner (z.B.
Logopädie) am Schulbetrieb sind leider bis zum Schuljahresende laut Anordnung vom Ministerium
bis zu den Sommerferien ausgeschlossen.
Die Schulleitung führt eine Übersicht, wer sich an welchen Tagen zu welcher Zeit in welchen
Räumlichkeiten aufhält.
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6.1. Besprechungen, Konferenzen und Veranstaltungen Besprechungen und Konferenzen müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf
die Einhaltung des Abstandsgebotes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen.
Lehrkräfte ohne Präsenzpflicht an der Schule können nur über Video- oder Telefonkonferenzen an
Besprechungen oder Konferenzen teilnehmen.
Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule sind
untersagt.
Führen eines Gruppenbuches Protokollierung von Begegnungen von Schülern mit Personen außerhalb der Notbetreuungs-Gruppe
Das Gesundheitsamt empfiehlt während der Covid 19 Pandemie, dass Begegnungen von Schülern der
Notbetreuungs-Gruppe mit Personen außerhalb der Gruppe, die über den Zeitpunkt einer kurzen
Begegnung (15 min face-to-face, Abstand <1,5 m) hinausgehen, protokolliert werden.
MELDEPFLICHT Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind
sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem
Gesundheitsamt zu melden.
Das Landratsamt Konstanz hat mit dem Gesundheitsamt folgendes Vorgehen abgestimmt, sollte ein
Coronafall an der Schule auftreten (Stand 12.05.2020):
1) Schüler/in positiv getestet: Testung aller Schülerinnen und Schüler in der Klasse und der
unterrichtenden Lehrkräfte. Alle betroffenen Personen bleiben Zuhause bis die Testergebnisse
vorliegen.
2) Lehrkraft positiv getestet: Testung der Lehrkraft und deren engen Kontakten sowie der
unterrichteten Schülerinnen und Schüler. Alle betroffenen Personen bleiben Zuhause bis die
Testergebnisse vorliegen.