Amt für soziale Sicherung und Integration
Amt für soziale Sicherung und Integration
Elterngeld
Amt für soziale Sicherung und Integration
Elterngeld
- Anspruchsvoraussetzungen und
Höhe der Leistungen
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Elterngeld
- Anspruchsvoraussetzungen und
Höhe der Leistungen
Merle Pepmeierstellvertr. Leiterin ElterngeldAmt für soziale Sicherung und Integration
31.01.2012
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Elterngeld
- Anspruchsvoraussetzungen und
Höhe der Leistungen
Merle Pepmeierstellvertr. Leiterin ElterngeldAmt für soziale Sicherung und Integration
31.01.2012
Amt für soziale Sicherung und Integration
Historie
Bis 2006 Erziehungsgeld / ab 2007 Elterngeld
Zuständigkeit des Landes / der Versorgungsämter bis zum 31.12.2007
Die Landeshauptstadt Düsseldorf übernimmt die Aufgabe zum 01.01.2008
Amt für soziale Sicherung und Integration
Elterngeld in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf
10 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen für ca. 7000 Anträge pro Jahr
Für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zahlt der Bund jährlich rund 44 ,6 Millionen Euro
Amt für soziale Sicherung und Integration
Voraussetzungen
Eltern mit Wohnsitz in Deutschland / mit deutschem Arbeitgeber
Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Stunden-Woche)
Amt für soziale Sicherung und Integration
EU-Bürger/EU-Bürgerinnen
Grundsätzlich gilt:
Elterngeldanspruch für Personen, diesich in Deutschland aufhalten und eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen
Ausnahme: vergleichbare Leistungsansprüche im EU Ausland
Evtl. Elterngeldanspruch, wenn ein deutsches Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnort aber im Ausland ist.
Auch bei Entsendung ins Ausland besteht ein Elterngeldanspruch
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Nicht EU-Bürger/EU-Bürgerinnen
Grundsätzlich gilt:
ein auf Dauer angelegter Aufenthalt
und
eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
!!!! Dann besteht ein Anspruch auf Elterngeld !!!!
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Höhe des Elterngeldes
ca. 65% des letzten Nettogehaltes während der Bezugszeit
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung es besteht Krankenversicherungsschutz fürPflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
Sockelbetrag von 300 Euro für Personen ohne Erwerbseinkommen
Maximalbetrag als Lohnersatzleistung 1.800 Euro
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Bezugsmöglichkeiten
Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebens-monat in Anspruch genommen werden
Anspruch auf maximal 12 Monate,wenn nur ein Elternteil beziehtwenn kein realer Einkommensverlust vorliegt
Anspruch auf maximal 14 Monate,wenn Vater und Mutter gemeinsam Elternzeit
beanspruchen und realen Verdienstausfall haben für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht
und realem Verdienstausfall
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Bezugsmöglichkeiten
Seit Anfang 2009 müssen mind. 2 Monate in Anspruch genommen werden
Zu beachten: Es sind immer volle Lebensmonate zu beantragen
Amt für soziale Sicherung und Integration
Besondere Hinweise zum Elterngeld
Lebensmonate können gemeinsam mit dem Partner im gleichen Zeitraum genommen werden
Sofern möglich ist darauf zu achten, dass die Elternzeit in Lebensmonaten genommen wird
Splittung in Monate mit und ohne Erwerbstätigkeit möglich
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Gesetzesänderung zum 01.01.2011
Absenkung des Elterngeldes auf ca. 65% des letzten Lohnes
auch der Sockelbetrag von 300,00 Euro wird im AlG II angerechnet
Kein Anspruch auf Elterngeld bei Einkommen von 250.000/500.000 Euro
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Zahlen / Daten / Fakten(01.01. bis 31.12.2011)
insgesamt 7037 Anträge:davon 5674 Anträge von Müttern (80,6%)davon 1363 Anträge von Vätern (19,4%)
davon 3339 Bewilligungen Sockelbetrag 300 Eurodavon 1000 Bewilligungen Höchstbetrag 1800 Euro
davon 1591 Anträge von ausländischen Mitbürgern
Ausgabevolumen 2011: rund 44,6 Millionen Euro
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit…