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Der Europarat
800 Millionen Europäer
DEMOKRATIEMENSCHENRECHTE
RECHTSSTAATLICHKEIT
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47 Mitgliedsstaaten
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Der Europarat in Kürze
• Gegründet im Jahre 1949 von 10 Staaten• Umfasst 47 Mitgliedstaaten• Sitz in Straßburg, Frankreich• Eine internationale zwischenstaatliche
Organisation • Hauptorgane:
MinisterkomiteeParlamentarische VersammlungKongress der Gemeinden und RegionenEuropäischer Gerichtshof für MenschenrechteKommissar für MenschenrechteKonferenz der Internationalen NGOs
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47 Mitgliedsstaaten
47MitgliedsstaatenAlbanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
BeobachterKanada, Heiliger Stuhl, Japan, Mexiko, USA
Mitgliedsstaaten Beitrittskandidat: Weißrussland
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Die Hauptziele des Europarates
• Die Verteidigung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
• Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte
• Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz
• Förderung der kulturellen Vielfalt Europas• Suche nach gemeinsamen Lösungen für die
gesellschaftlichen Probleme Europas• Entwicklung der Europäischen Identität durch
Initiativen in Bildung, Jugend, Sport und Kulturerbe
Der Europarat im täglichen Leben
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Wie arbeitet der Europarat?
ERGEBNISSE
EMPFEHLUNGEN
ENTSCHEIDUNGEN KONVENTIONEN
KONSULTATIONEN
EMPFEHLUNGEN
KONSULTATIONEN
SEKRETARIAT
PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG
MINISTERKOMITEE
GEMEINDEN UND REGIONEN REGIERUNGENPARLAMENTE
EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
KONGRESS DER GEMEINDEN UND
REGIONEN
Kommissar für Menschenrechte
Konferenz der Internationalen NGOs
800 MILLIONEN EUROPÄER
ERGEBNISSE
• Dialog zwischen den Hauptorganen des Europarates• Das Sekretariat ist in Abteilungen gegliedert, die die Hauptaktivitäten abdecken• Unterschiedliche Ergebnisse: Konventionen, Empfehlugen, Konferenzen und Berichte
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Das Ministerkomitee
• Ist das Entscheidungsorgan des Europarates
• Umfasst die 47 Außenminister der Mitgliedsstaaten oder ihre ständigen Vertreter (Botschafter) in Straßburg
• Entscheidet über die Politik und das Arbeitsprogramm des Europarates
• Verabschiedet das Jahresbudget
• Tritt einmal im Jahr auf Ministerebene und mehrmals im Monat auf Ebene der Botschafter zusammen
Das Ministerkomitee
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Die Parlamentarische Versammlung
• Beratendes Organ, in dem die Parlamente der Mitgliedstaaten vertreten sind
• Umfasst 318 Mitglieder (und 318 Stellvertreter) sowie Delegationen von Beobachter- Staaten
• Leitet Empfehlungen an das Ministerkomitee in den Schlüsselbereichen weiter
• Tagt vier Wochen im Jahr im Rahmen von Plenarsitzungen
• Sitzungen sind öffentlich
Die Parlamentarische Versammlung
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Die Vertreter der Parlamentarischen Versammlung
• Die Zahl der Vertreter pro Mitgliedstaat (zwischen 2 und 18) hängt von der Bevölkerungszahl des Landes ab
• Die Vertreter sind Mitglieder der nationalen Parlamente aller 47 Länder des Europarates und werden nicht direkt gewählt
Die Parlamentarische Versammlung
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Der Kongress der Gemeinden und Regionen
• Ein beratendes Organ
• Besteht aus zwei Kammern: der Kammer der Regionen und der Kammer der Gemeinden
• Berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung bei allen Aspekten der lokalen und regionalen Politik
• Arbeitet eng mit den neuen Mitgliedstaaten bei praktischen Aspekten zur Einrichtung einer effektiven kommunalen und regionalen Selbstverwaltung zusammen
Der Kongress
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
• Prüft Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention
• Überwacht die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten
• Hat seinen ständigen Sitz in Straßburg
• Ist für Einzelpersonen sowie Gruppen und Regierungen zugänglich
• Die Entscheidungen sind für den betroffenen Staat verbindlich
Der Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Kommissar für Menschenrechte
• Ist für die Förderung der Bildung, Sensibilisierung und Achtung der Menschenrechte zuständig
• Prüft die Einhaltung der Konventionen und Empfehlungen des Europarates
• Thomas Hammarberg (Schweden) wurde im April 2006 für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit kann nicht verlängert werden
Der Kommissar
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Die Konferenz der Internationalen NGOs
• Umfasst 400 internationale Nichtregierungsorganisationen
• Stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Politikern und der allgemeinen Öffentlichkeit dar
• Vertritt die Zivilgesellschaft im Europarat
• Der Europarat profitiert vom Fachwissen der internationalen NGOs und ihrer Nähe zu den europäischen Bürgern
Die Konferenz der Internationalen NGOs
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Der Generalsekretär
• Verwaltet das Sekretariat und koordiniert die Aktivitäten der Organisation
• Ist für die strategische Planung und das Tagesgeschäft des Europarates zuständig
• Wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt
• Das Amt hat derzeit Thorbjørn Jagland (Norwegen) inne, der es am 1. Oktober 2009 übernommen hat
Der Generalsekretär
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Der Europarat ist in allen Bereichen aktiv, die die europäische Gesellschaft betreffen – mit Ausnahme der Verteidigung…
Demokratie
Gesundheitswesen
Menschenrechte
Rechtsstaatlichkeit
Juristische Zusammenarbeit
Soziale Kohäsion
Kultur und Kulturerbe
Medien
Naturerbe
Bildung
Jugend
Sport
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… und führt Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch
Kampagne zur Bekämpfung des Menschenhandels
Kampagne gegen körperliche Züchtigung
Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt
Kampagne: Dosta! Bekämpfung der Vorurteile gegen Roma
Kampagne gegen die Todesstrafe
Kampagne: Nein zur Diskriminierung
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Die Teilabkommen
Entwicklungsbank des EuroparatesDEQMPompidou-GruppeEUR-OPAEURIMAGESNord-Süd-Zentrum (Lissabon) „Venedig-Kommission”Teilabkommen in Sachen JungendkarteEuropäische Audiovisuelle InformationsstelleEuropäisches Fremdsprachenzentrum (Graz)GRECO EPAS: Erweitertes Teilabkommen über Sport
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Achten Sie auf den Unterschied
Europäische UnionEuroparat
• 47 Mitgliedsstaaten• 800 Millionen Europäer • Website: www.coe.int
• 27 Mitgliedsstaaten• 497 Millionen Europäer• Website: www.europa.eu
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Achten Sie auf den Unterschied
Europäisches Parlament (EU)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN)
Europäischer Rat (EU)
Internationaler Gerichtshof(UN, Den Haag)
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EU, Luxemburg)
Parlamentarische Versammlung
Europäische Menschenrechtskonvention
Europarat
Europäischer Gerichtshof
für Menschenrechte
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Die Europäischen Symbole
Die Europafahne• stellt einen Kreis mit 12 goldenen
Sternen auf blauem Hintergrund dar• der Kreis der Sterne steht für
die Union der Völker Europas dar• wurde 1955 vom Europarat
verabschiedet
Die Europahymne• ist Herbert von Karajans
musikalisches Arrangement des Vorspiels zur „Ode an die Freude” aus der Neunten Symphonie von Beethoven
• wurde 1972 vom Europarat verabschiedet
N.B. Die Europäische Union übernahm beide Symbole 1986
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Pour plus d’informations sur le Conseil de l’Europe:
www.coe.int 20
Weitere Informationen über den Europarat:
www.coe.int
www.coe.int 21
Back-up Folien
Pour plus d’informations sur le Conseil de l’Europe:
www.coe.int 21
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Der Europarat – Meilensteine
05.05
.1949
04.11
.1950
19.12
.1954
12.01
.1957
18.09
.1959
18.10
.1961
26.11
.1987
06.11
.1990
07.05
.1999
05.05
.2009
Der Vertrag von London gründet den Europarat
Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechts- konvention
Unterzeichnung des Europäischen Kulturabkommens
Gründung der Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas (heute Kongress)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird gegründet
Die Europäische Sozialcharta (des Europarates) tritt in Kraft
Unterzeichung der Europäischen Konvention zur Verhütung vonFolter
Beitritt Ungarns als erstes Land, aus dem ehemaligen Ostblock
Der Kommissar für Menschenrechte
60. Jahrestag des Europarates
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Der Europarat – Beitrittsdaten der Mitgliedsstaaten05.05.1949 Belgien, Dänemark, Frankreich,
Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
09.08.1949 Griechenland, Türkei
1950 Deutschland, Island
1956 Österreich
1961 Zypern
1963 Schweiz
1965 Malta
1976 Portugal
1977 Spanien
1978 Liechtenstein
1988 San Marino
1989 Finnland
1990 Ungarn
1991 Polen
1992 Bulgarien
1993 Estland, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik
1994 Andorra
1995 Albanien, Lettland, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Ukraine
1996 Kroatien, Russische Föderation
1999 Georgien
2001 Armenien, Aserbaidschan
2002 Bosnien und Herzegowina
2003 Serbien*
2004 Monaco
2007 Montenegro
* Mit Wirkung vom 3. Juni 2006 setzt die Republik Serbien die Mitgliedschaft im Europarat fort, die zuvor die Staatenunion Serbien und Montenegro innehatte (Entscheidung des Ministerkomitees vom 14. Juni 2006)
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Der Europarat im täglichen Leben
• Die Arbeit für den interkulturellen und interreligiösen Dialog versucht unterschiedliche Blickwinkel und Ansichten der gemeinsamen europäischen Werte zu verbinden
• Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind eine Referenz für die Juristen in allen Mitgliedstaaten, damit der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kontinuierlich weiterentwickelt werden kann
• Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz bekämpft Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz im größeren Europa
• Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verhindert Folter und unmenschliche Behandlung
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Schweiz 2%
Schweden 2%
Polen 2%
Belgien 2%
Niederlande 4%
Spanien 7%
Italien 12%
Deutschland 12%
Frankreich 12%andere (weniger als 1%
andere (1%-2%)
2009 Budgetbeiträge
2% - 1%:Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Ukraine
Weniger als 1%:Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Moldau, Monaco, Montenegro, Rumänien, San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik Ungarn, Zypern
12%:Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
7% - 2%:Belgien, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei
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Budget des Europarates – Aufschlüsselung der Beiträge
Die Berechnung der Beiträge der Mitgliedstaaten im Europarat gründet sich auf zwei Faktoren:
- Bevölkerung (in den letzten drei Jahren)
- Bruttoinlandsprodukt in US Dollar
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Die Abgeordneten der Parlamentarischen Versammlung
Anzahl der Abgeordneten Mitgliedsstaaten
2 Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino
3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern
4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10 Rumänien
12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Die Parlamentarische Versammlung
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Die Mitglieder des Kongresses der Gemeinden und Regionen
Mitglieder Mitgliedsstaaten
2 Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino
3 Estland, Island, Lettland, Luxemburg, Malta, „Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”, Montenegro, Slowenien, Zypern
4 Albanien, Armenien, Irland, Litauen
5 Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Finnland, Georgien, Kroatien, Moldau, Norwegen, Slowakei
6 Aserbaidschan, Bulgarien, Österreich, Schweden, Schweiz
7 Belgien, Griechenland, Niederlande, Portugal, Serbien, Tschechische Republik, Ungarn
10 Rumänien
12 Polen, Spanien, Türkei, Ukraine
18 Deutschland, Frankreich, Italien, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich
Der Kongress