Das neue ‚Helgoländer Papier‘ – zu brisant um allseitig akzeptiert zu werden?!
GNOR-Herbsttagung, 12.11.2016, TH Bingen
Dr. Klaus RicharzVorsitzender Bundesverband Wissenschaftlicher Vogelschutzund Geschäftsführer AGFH im NABU Hessen
Eigene Erfahrungen durch Mitarbeit an drei Länder-
Leitfäden während meiner aktiven Dienstzeit
Als Beamter im Ruhestand seit Mai 2013 stelle ich aus gegebenem Anlass fest:
Laut Beamtenstatusgesetz haben Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen (§ 33, Abs. 1 ,auszugsweise)
Ich gehöre keiner politischen Partei an, engagiere mich im Naturschutz auf fachlicher Basis und versuche damit weiterhin dem ganzen Volk zu dienen.
Eine Kompaktstudie sorgt 2014 für Aufregung
Was bin ich: Teufel oder Heilsbringer ?
Weder, noch!
Die bisher oft vermisste Ausgewogenheit ist gefragt:
Es gilt, sich um eine objektive Aufarbeitung der Risiken und Konflikte zu bemühen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Sinne einer effizienten Energiewende sowie gleichrangig der Erhaltung der Biodiversität umzusetzen
Neue Studie, für die Deutsche Wildtier Stiftungverfasst
Reaktionen von Brutvögeln auf WEA:
Einige Brutvogelarten reagieren störempfindlich auf Windkraftanlagen (Störungs-Tatbestand)
Für andere Brutvogelarten besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko (Tötungs-Tatbestand) Kollisionsopfer Rotmilan an WKA bei Haupersweiler,
Lkr. St. Wendel, SL vom 22.10.2012 (Nestjung beringt von Prof. Dr. Stubbe im Harzvorland am 3.6.2011)
Konfliktfeld Vögel/WEA
„Helgoländer Papier“: Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW)
erste Fassung 2007Veröffentlichung der Neufassung bis 2015
verzögert
Fazit: Einheitliche Fachstandards existieren,
Umsetzung aber mangelhaft
Nach Erscheinen des Helgoländer Papiers (2015): zwei unterschiedliche rechtliche Sichtweisen auf ein Papier!
Das Helgoländer Papier 2015
Nach Brandt (2015):
Nur ein Beitrag zur fachlichen Diskussion, dessen Nutzenfreigestellt bleibt
Nach Schlacke und Schnittker (2015):
Eine hohe fachliche Hürde, die schwer zuüberspringen ist
Anerkennung als fachlicher Beurteilungsmaßstab durch das aktuelle Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs : Anstelle der im „Windkrafterlass Bayern“ vom 20.12.2011 genannten Distanzen sind die angegebenen Entfernungen der von der von der LAG VSW (2015) herausgegebenen „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“ getreten (Urteil vom 17.03.2016, Az. 22 B 14.1875 und 22 B 14.1878).
Vögel
FuE-Vorhaben Avifaunistische Methodenstandards für WEA-Genehmigungsverfahren in den 16 Bundesländern
Zwischenergebnis:• Untersuchungsumfänge räumlich und zeitlich unterschiedlich• Aus vier Bundesländern keine Angaben verfügbar (z.T. in Vorb.)• In fünf Bundesländern eigene Vorgaben• In sieben Bundesländern nach den/ bzw. in Anlehnung an die Empfehlungen
der LAG VSW (2007, 2015)
Fazit: Harmonisierung/Vereinheitlichung des Vorgehens notwendig
(unter Berücksichtigung ev. landesspezifischer Besonderheiten)
Ziel EU-Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
Überführung aller Arten der Richtlinien in einen langfristig wirksamen günstigen Erhaltungszustand
Vor dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Vögel gleich? Aus Ländersicht: Fehlanzeige!
• Störungs-, Tötungsverbote sowie der Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten windkraftsensibler Arten werden in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich behandelt, indem
• wissenschaftlich belegte Mindestabstandsempfehlungen für Brut- und Rastplätze durch ländereigene Abstandskriterien unterschritten werden (z.B. für den Schreiadler in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern mit nur 3.000 m Mindestabstand zum Brutplatz anstelle von den durch die LAG VSW empfohlenen 6.000 m)
Beispiel Schreiadler• < 100 Paare, 4 Todfunde• LAG VSW : Tabuzone 6000 m• Länder: Tabuzone 3000 m,
Prüfbereich/Restriktionen 6000 m• Raumnutzungsanalysen in
Genehmigungsverfahren nicht ausreichend
Folge: im „Prüfbereich“ • Planung von Eignungsgebieten• tlw. Genehmigung trotz Schreiadleraktivität
Keine Gleichbehandlung der Arten in den Ländern, weil
• einige Bundesländer die aktualisierten Abstandsempfehlungen der LAG VSW (2015) in ihre Hinweise/Erlasse nicht übernommen haben (z.B. Rotmilan und Baumfalke in Baden-Württemberg, Rotmilan in Bayern bis 2016, Rotmilan und Wespenbussard in Mecklenburg Vorpommern, Rotmilan und Wespenbussard in Hessen, Baumfalke und Wespenbussard in Rheinland-Pfalz und Saarland, Waldschnepfe in allen Bundesländern)
Bundesland Mindestabstand zwischen Brutplatz und WEA (Helgoländer Papier = 1.500 m)
Prüfbereich (Nahrungshabitate und Flugkorridore) (Helgoländer Papier = 4.000 m)
Baden-Württemberg 1.000 m (gilt nur bei Dichtezentren)
kein Prüfbereich festgelegt
Brandenburg kein Beeinträchtigungs-bereich festgelegt
kein Prüfbereich festgelegt
Hessen 1.000 m 6.000 m
Mecklenburg-Vorpommern 1.000 m 2.000 m
Nordrhein-Westfalen 1.000 m 6.000 m
Sachsen Keine Abstände festgelegt Abwägungssache nach Untersuchung des Gebietes
Thüringen 1.500 m (gilt nur bei Dichtezentren)
kein Prüfbereich festgelegt
Bundesländer mit Abweichungen vom Helgoländer Papier. Beispiel Rotmilan
Greifvögel an WEA besonders gefährdet!
Fischadler: Abstandskriterien(1.000/4.000m)
Schwarzmilan: Abstands-kriterien (1.000/3.000 m)
Wanderfalke: 1.000 m;Baumbrüterpopulation 3.000 m
Vögel als Kollisionsopfer an WEA in Deutschland – gemeldete Funde (Quelle: Zentrale Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg, Stand: 26.09.2016; aus Mammen 2016)
Fotos:Christian Gelpke, Karte: Adrian Aebischer
Der Rotmilan
Deutschlands heimlicher Wappenvogel
Kollisonsursachen
• Rotmilane nehmen WEA nicht als Gefahr wahr (Vorbeiflüge in geringer Entfernung, Windparks werden regelmäßig frequentiert)
• Rotmilane suchen WEA gezielt auf, da andere Kollisionsopfer unter WEA als Beute genutzt werden (Aasfresser)
• und z. T. hohe Kleinsäugerdichte am Mastfuß von WEA vorkommt (extensive Nutzung)
• Bereich um Mastfuß zählt im Mai/Juni oft zu den einzigen zugänglichen (gemähten) Bereichen im Offenland
© Manfred Delpho
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0,4
Rotmilan Mäusebussard Turmfalke
Artspezifisches Kollisionsrisiko (Anteil Kollisionsopfer an Altvogelbestand)
Zudem: Rotmilan nur 9 Monate im Brutgebiet, Mäusebussard/Turmfalke ganzjährig mit Zuzug im Winter
Diagramm3
Rotmilan
Mäusebussard
Turmfalke
0.375
0.048
0.02
Tabelle1
Rotmilan (90)90
Mäusebussard (85)85
Lachmöwe (28)28
Feldlerche (27)27
Seeadler (26)26
Turmfalke (22)22
Sonstige (86 Arten)343
Tabelle1
Tabelle2
Seeadler45026
Rotmilan1200090
Turmfalke5500022
Mäusebussard8850085
Tabelle2
Tabelle3
Seeadler2.945026
Rotmilan0.3751200090
Mäusebussard0.0488850085
Turmfalke0.02
Tabelle3
Jahreszeitliche Verteilung der Rotmilankollisionen an WEA, sofern Todeszeitpunkt bekannt bzw. noch bestimmbar (n = 216) (Stand: November 2013, aus RESCH 2014 nach Mammen 2016).
Alterszusammensetzung an WEA in Deutschland verunglückter Rotmilane, sofern Alter bekannt bzw. bestimmbar (n = 162) (aus: MAMMEN et al. 2014, nach T. DÜRR, pers. Mitt.; Stand: Februar 2014)
Fotos SVSW Brandenburg, C. Gelpke
Rotmilan Mäusebussard
Brandenburg Deutschland Deutschland
Anzahl WEA (31.12.14) 3319 24.867
Gemeldete Schlagopfer (1.6.15) 65 270 332
Schlagopfer hochgerechnet 320 (165-508) * > 1000 ? 11.936
* für 3294 bis 2012 genehmigte WEA
Rotmilan und Mäusebussard: Schlagopfervergleich
Lebensraum des Rotmilans(Foto: Torsten Kirchner)
Beispiele telemetrierter Rotmilane (HGON-Rotmilanprojekt, C. Gelpke)
Beispiele telemetrierter Rotmilane (HGON-Rotmilanprojekt, C. Gelpke)
Abstand der Ortungen von Rotmilanen zum Horst anhand der Telemetriedatender Jahre 2007-2010, Anzahlen für jeden Sendervogel nach zunehmendem Abstand bis 4.000 m prozentual aufsummiert (aus: MAMMEN et al. 2013)
Aktivitätsmuster von 11 besenderten Rotmilanen in Hessen während der Brutzeit: 75% aller Ortungen liegen innerhalb eines Radius von 2,2 km um das Nest. WEA in diesem Bereich führen zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos (mit freundlicher Genehmigung von Gelpke & Thorn, unpbl.)
Rotmilan: Abstandskriterien vermeiden Opfer
Keine Gleichbehandlung der Arten in den Ländern, weil
• vom Vorsorgeprinzip meist abgerückt wird und das Ergebnis von Einzelfallprüfungen zur Genehmigung von Anlagen führt, obwohl die dazu durchgeführten Raumnutzungsanalysen häufig methodisch unzureichend und/oder nicht standardisiert sind (z.B. Schwarzstorch, Rotmilan).
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Verantwortungsarten für D, Weltverbreitung auf Europa beschränkt
Arten mit Brutbestand in D über 10% (Population am größten oder zweitgrößten für Europa)
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Wichtige Lenkungs-Instrumente
Raumordnung• Landesentwicklungsplanung• Regionalplanung: Konkretisierung durch Eignungsgebiete
Genehmigungsverfahren• Artenschutzrecht – Tötungsverbot § 44 BNatSchG
bundesweit einheitlich erst seit 2009 durch EuGH-Urteil
• Eingriffsregelung (Ausgleich/Ersatz)• UVP-Pflicht – wird gerne umgangen
Lenkung über Regionalplanung
Berücksichtigung von Artenschutz (Abstandskriterien) bei Ausweisung von Eignungsgebieten auf regionaler Ebene
• vermeidet Konflikte und unverhältnismäßige Anforderungen im Genehmigungsverfahren
• kann kumulative Wirkungen auf regionale Populationen begrenzen
Vorteile
Lenkung über Regionalplanung
• Abschaffung der Lenkungswirkung durch Verzicht auf Eignungsgebiete v. a. in Ländern mit hohem Anteil von WEA in Wäldern
Bei Beibehaltung der Eignungsgebiete: • mangelnde Datengrundlage auf Landesebene für viele betroffene Arten• Rechtsunsicherheit durch Klagen (oft von Investorenseite)• Verlagerung von Natur-/Artenschutz auf Genehmigungsverfahren
(durch Nichtberücksichtigung)
Probleme
Artenschutz / Genehmigungsverfahren
• Prognose geringer Kollisionsrisiken vor Baubeginn (Basisuntersuchung) wenig belastbar
Probleme
Artenschutz / Genehmigungsverfahren
• Prognose geringer Kollisionsrisiken vor Baubeginn (Basisuntersuchung) wenig belastbar
• Umfang und Qualität der Basisuntersuchung nicht immer ausreichend• Genehmigungen unterschreiten zunehmend die Abstandskriterien mit Hilfe
von „Vermeidungsmaßnahmen“ • keine Berücksichtigung kumulativer Effekte in Genehmigungsverfahren
Folge: Ausnahme wird schleichend zur RegelAuswirkungen auf Populationsebene trotz verbesserter Rechtslage zunehmend
wahrscheinlich
Probleme
Artenschutz / Genehmigungsverfahren
Durchführung und Kontrolle durch Behörden nicht selten fraglich:• Abschaltung bei landwirtschaftlichen Arbeiten
(waldrandnahe Anlagen/Rotmilan) • Abschaltung bei Kranichzug• Maßnahmen in der Landwirtschaft
Vermeidungsmaßnahmen
Artenschutz / Genehmigungsverfahren
Beispiel: Schwarzstorch-Brutplatz Helpershain (SPA Vogelsberg,HE)• bekannt seit 1998 • 2011 Bau von 7 WEA min. 1.400 m vom Brutplatz und Barriere zu wichtigen
Nahrungsgebieten• „beispielgebende“ Ausgleichs- und Ablenkungsmaßnahmen: mehrere
Flachwasserteiche angelegt und zwei Bachläufe strukturell aufgewertet • Ergebnis:
2007 3 Jungvögel ausgeflogen
2008-11 jährlich 4 Jungvögel
- Errichtung der WEA im Sommer/Herbst 2011 -
2012 1 Jungvogel, wohl aus Nachgelege
2013 2 Jungvögel
2014 kein Bruterfolg, im April/Mai noch Altvögel am Horst
2015 Horst verwaist
Vermeidungsmaßnahmen
• Schutz der Vorkommen hat Vorrang vor Vermeidung/Minderung• dazu Abstandskriterien schon in der Regionalplanung anwenden • Verursacher müssen Wirkung von Vermeidungsmaßnahmen
nachweisen• Monitoringprogramme für Kollisionsopfer• Verfahren zur Ermittlung kumulativer Effekte• Konsequenzen bei Eintreten negativer Auswirkungen
Bedarf
Fazit
Objektive Klärung der Risiken und Konflikte für eine effiziente Energiewende und gleichrangig für die Erhaltung der Biodiversität!
Wälder sind für eine Reihe von „windenergiesensiblen“ Vogel- und Fledermausarten unverzichtbarer Lebensraum.
Windenergieanlagen im Wald können somit zu artenschutzrechtlich relevanten Konflikten mit diesen Arten führen.
Lebensraum Wald
Kollision auf Zug über den Vogelsberg
Hier Schwarzstorch: Revierbesetzung durch großräumige Balzflüge (Paarflug, Synchronflug mit gemeinsamem Flaggen und flötenartigen Balzrufen). Männchen zeigt dem Weibchen unter Erregung den direkt unter ihnen liegenden Nistplatz an.
Schwarzstorch: Abstandskriterien LAG VSW einhalten (3.000/6.000 m)*
* Mindestabstand/ Prüfbereich
Weit über der Kronenschicht älterer Baumbestände führen große Brutvogelarten wie Störche und Greifvögel ihre Revier-, Balz- und Thermikflüge sowie größere Streckenflüge aus. Auch Zugvögel nutzen diesen Bereich.
Im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes allgemein und besonders der Buchenwälder, ist eine bundeseinheitlich abgestimmte Vorgehensweise für den Ausbau von WEA im Wald zu fordern:
1. Vollständige Umsetzung eines nationalen Buchenwaldschutzkonzepts i.S. der Nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
2. Freizuhalten von WEA sind Waldflächen mit besonderer Bedeutung für die Erhaltungs-und Entwicklungsziele des Naturschutzes
Verantwortung für Buchenwälder
DER SPIEGEL Seite 129 43/2014
0,0
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4,5
RLP BB SRL HE BW BY SA NRW
Anzahl WEA pro 100 km² Wald
Anzahl WEA pro 100 km² Wald
Viele WEA im Wald = viele Konflikte ?
Schwarzstorch: bisher wenige Kollisionsopfer aber hohes Meideverhaltenim Horstumfeld
Schwarzstorch
Bruterfolg steigt mit längerer Besetzungsdauer des Brutplatzes
Bundesland Mindestabstand zwischen Brutplatz und WEA (Helgoländer Papier = 3.000 m)
Prüfbereich (Nahrungshabitate und Flugkorridore)(Helgoländer Papier = 10.000 m)
Brandenburg 1.000 m 6.000 m
Mecklenburg-Vorpommern 3.000 m 7.000 m
Nordhrein-Westfalen 3.000 m Kein Prüfbereich festgelegt
Rheinland-Pfalz 3.000 m 6.000 m
Saarland 3.000 m 6.000 m
Schleswig-Holstein 3.000 m 6.000 m
Sachsen kein Abstand festgelegt Abwägungssache nach Untersuchung des Gebietes
Thüringen 3.000 m (gilt nur für Dichtezentren)
Kein Prüfbereich festgelegt
Bundesländer mit Abweichungen vom Helgoländer Papier. Beispiel Schwarzstorch
Ziegenmelker: Abstandskriterien LAGVSW (2015) einhalten (500 m)
Auerhuhn (rechts) Haselhuhn (links): Abstandskriterien VSW LAG (2015) einhalten (1.000m)
„Nachmieter“ des Schwarzspechts(Foto: Robert Groß)
Baumbrütende Dohlen und Hohltauben:Besondere Berücksichtigung bei WEA Im Wald erfoderlich
Problemfall Waldschnepfe
Sie muss nach aktuellen Untersuchungsergebnissen zu den (hoch?) windkraft-sensiblen Arten gezählt werden (Dorka et al. 2014): starke Störung der Flugbalzinfolge akustischer Überlagerung und Barriere-/Scheuchwirkung der WEA; Abstandskriterien der LAG VSW (2015) einhalten (500 m um Balzreviere; Dichtezentren insgesamt berücksichtigen)
Schlussbemerkung
• Tierverluste an WEA haben Ausmaße erreicht, bei denen artenschutzrechtlich wie naturschutzfachlich ein ungebremstes Töten von Individuen besonders geschützter Arten (alle europäischen Vogel- und Fledermausarten) nicht mehr vertretbar ist.
• Lebensraum-Verluste (vor allem im Wald) sowie eine „Lizenz zum Töten“ (Breuer 2015) dürfen zukünftig nicht von wirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen gesteuert sein, sondern müssen sich an unserer Verantwortung für die Erhaltung der Arten und der Biodiversität orientieren.
Problemlösung WEA/Vogelschutz: Vogelarten zielgerichtet effizient schützen
Strategien bei der Planung:
• Dichtezentren sensibler Vogelarten meiden (Ausschlussprinzip!)
•Abstandskriterien LAG VSW (2015) einhalten• Verhaltensmuster der Vögel nutzen• Standortoptimierung / sonstige Vermeidungsmaßnahmen ausschöpfen
Relevante Fachgrundlagen:Landesweite Artgutachten mit Abstimmung auf Bundesebene
Fotos: Danke an Markus Dietz, Tobias Dürr, Christian Gelpke, Robert Groß , Thomas Bengt Gröbel, Alfred Limbrunner, Torsten Kirchner, Carsten Rhode, Thomas Stephan
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
F und herzlichen Dank!
Die Devise sollte sein: „Wir müssen die Atmosphäre schützen ohne die Biosphäre zu zerstören“: Wilhelm Breuer
Foliennummer 1Foliennummer 2Foliennummer 3Foliennummer 4Foliennummer 5Foliennummer 6Foliennummer 7Foliennummer 8 Foliennummer 10Foliennummer 11Foliennummer 12Foliennummer 13Foliennummer 14Foliennummer 15Vor dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle Vögel gleich? Aus Ländersicht: Fehlanzeige! Foliennummer 17Keine Gleichbehandlung der Arten in den Ländern, weilFoliennummer 19Foliennummer 20Foliennummer 21Foliennummer 22Foliennummer 23Foliennummer 24Foliennummer 25Foliennummer 26Foliennummer 27Foliennummer 28Foliennummer 29Foliennummer 30Foliennummer 31Foliennummer 32Foliennummer 33Foliennummer 34Keine Gleichbehandlung der Arten in den Ländern, weilFoliennummer 36Foliennummer 37Foliennummer 38Foliennummer 39Foliennummer 40Foliennummer 41Foliennummer 42Foliennummer 43Foliennummer 44Foliennummer 45Foliennummer 46Foliennummer 47Foliennummer 48Foliennummer 49Foliennummer 50Foliennummer 51Foliennummer 52Foliennummer 53Foliennummer 54Foliennummer 55Foliennummer 56Foliennummer 57Foliennummer 58Schlussbemerkung �Problemlösung WEA/Vogelschutz: �Vogelarten zielgerichtet effizient schützen �Foliennummer 61