Erste Beurteilung
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Wiederholte Beurteilung
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Gefährdungsbeurteilung
Betrieb: Musikinstrumentenbau
Abteilung:
Ersteller/in:
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -1-
Inhaltsverzeichnis
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau........................................ 9
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation............................................. 9
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren...................................................................... 9
Arbeitsmedizinische Vorsorge.................................................................................... 9
Arbeitsschutzausschuss (ASA)................................................................................ 11
Auslandseinsatz......................................................................................................... 12
Beschaffung technischer Arbeitsmittel.................................................................... 14
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.................................................... 16
Brandschutz............................................................................................................... 18
Erste Hilfe................................................................................................................... 20
Fremdfirmen............................................................................................................... 22
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)..................................................................... 24
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte..................................................................... 26
Prüfung....................................................................................................................... 27
Sicherheitsbeauftragte.............................................................................................. 29
Unternehmermodell................................................................................................... 30
Unterweisungen der Mitarbeiter............................................................................... 31
Zeitarbeit..................................................................................................................... 32
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau.......................................... 32
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung.................................................................. 32
Bunsenbrenner.......................................................................................................... 33
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)...................................................... 34
Drücken von Schallstücken...................................................................................... 35
Fräsmaschine, Metallbearbeitung............................................................................ 36
Gasleitungen.............................................................................................................. 37
Handlötarbeitsplatz.................................................................................................... 38
Handspindelpresse.................................................................................................... 40
Handwerkzeuge......................................................................................................... 41
Löten von Hand, kurzzeitig....................................................................................... 43
Maschinen, allgemein und Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau...............44
Presse, allgemein...................................................................................................... 46
Presse, Exzenter....................................................................................................... 48
Presse, Hydraulik....................................................................................................... 49
Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln............................................................... 50
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -2-
Schweißen und Schneiden....................................................................................... 51
Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau............................................................. 52
Strahlarbeiten............................................................................................................. 53
Walzen........................................................................................................................ 55
Zuführeinrichtungen von Blechstreifen.................................................................... 56
Tätigkeit: Galvanik...................................................................................................... 56
Absaugung am Elektrolyten; Galvanotechnik......................................................... 57
Behälter, Behandlungsbäder; Galvanotechnik....................................................... 58
Beizen......................................................................................................................... 59
Brennen...................................................................................................................... 60
Chromatieren............................................................................................................. 61
Dekapieren; Galvanotechnik.................................................................................... 62
Elektrolyt- und Badzusätze; Galvanotechnik.......................................................... 63
Eloxieren, Schwefelsäureverfahren......................................................................... 64
Entfetten, elektrolytisch (anodisch und kathodisch)............................................... 65
Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen................................................................................ 66
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung................................................................................ 68
Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport.............................................................. 69
Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern...........71
Handbeschickung; Galvanotechnik......................................................................... 73
Hartverchromen, Glanzverchromen........................................................................ 74
Hautschutz und Hygiene........................................................................................... 76
Laugen........................................................................................................................ 77
Lösemittelreinigungsanlage...................................................................................... 78
Lüftungseinrichtung zum Ableiten von Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen..................................................................................................................................... 79
Lüftungstechnische Anlagen/Raumluft.................................................................... 81
Organische Lösemittel.............................................................................................. 82
Polieren, Glänzen...................................................................................................... 84
Reinigen und Entfetten; alkalisch, Abkochentfettung............................................ 86
Reinigen und Entfetten; Chlorkohlenwasserstoffe (Per, Tri etc.).......................... 87
Reinigen und Entfetten; Kohlenwasserstoffe.......................................................... 89
Reinigen und Entfetten; wässrig und alkalisch....................................................... 91
Rohrleitungen und Entnahmestellen....................................................................... 93
Verkupfern, cyanidisch.............................................................................................. 94
Vernickeln, chemisch................................................................................................. 95
Vernickeln, galvanisch............................................................................................... 96
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -3-
Zentrifuge................................................................................................................... 97
Tätigkeit: Lackieren.................................................................................................... 97
Beschichten mit brennbaren flüssigen Beschichtungsstoffen undBeschichtungspulvern............................................................................................... 98
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)........................................... 100
Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen............................................................................. 102
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung............................................................................. 104
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz........................................................... 105
Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport............................................................ 106
Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern........ 108
Lackierarbeiten........................................................................................................ 110
Lacktrockner............................................................................................................. 112
Lagerung von Beschichtungsstoffen...................................................................... 113
Lüftungstechnische Anlagen/Raumluft.................................................................. 114
Tätigkeit: Polieren..................................................................................................... 114
Poliermaschine......................................................................................................... 115
Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder.................................................. 116
Tätigkeit: Umgang mit Blei...................................................................................... 117
Umgang mit Blei beim Blasinstrumentenbau........................................................ 118
Arbeitsbereich: Bogenmacher................................................................ 118
Tätigkeit: Beizen - Lackieren.................................................................................. 118
Arbeiten mit UV-Licht............................................................................................... 119
Beizen mit Salpetersäure....................................................................................... 120
Lackieren mit Spirituslack....................................................................................... 121
Neutralisieren mit Ammoniak................................................................................. 122
Tätigkeit: Hitzearbeiten........................................................................................... 122
Biegen der Stangen mit Hitze................................................................................ 123
Druckgase, Flüssiggas............................................................................................ 124
Erdgas-Leitungsanlage........................................................................................... 126
Gasleitungen............................................................................................................ 127
Heißluftgeräte, Fön................................................................................................. 128
Tätigkeit: Holzbearbeitung..................................................................................... 128
Bandsäge................................................................................................................. 129
Holzstäube bei manuellen Arbeiten....................................................................... 130
Tätigkeit: Metallbearbeitung ................................................................................... 131
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank).................................................... 132
Fräsmaschine, Metallbearbeitung......................................................................... 133
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -4-
Arbeitsbereich: Büro................................................................................ 133
Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit.................................................................. 133
Bildschirmarbeitsplätze........................................................................................... 134
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer..............134
Tätigkeit: Lackieren.................................................................................................. 134
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)........................................... 135
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung............................................................................. 137
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz........................................................... 138
Lackierarbeiten........................................................................................................ 139
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten.................................................................................. 140
Handwerkzeuge....................................................................................................... 141
Heißbiegen von Zargen.......................................................................................... 143
Holzstäube bei manuellen Arbeiten....................................................................... 144
Tätigkeit: Metallbearbeitung ................................................................................... 145
Abkanten von Hand................................................................................................. 146
Bandsäge................................................................................................................. 147
Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine.......................................................... 148
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank).................................................... 150
Druckgase, Acetylen............................................................................................... 151
Druckgase, Flüssiggas............................................................................................ 153
Druckgase, Sauerstoff............................................................................................ 155
Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung............................................................. 157
Fräsmaschine, Metallbearbeitung......................................................................... 158
Handspindelpresse.................................................................................................. 159
Handwerkzeuge....................................................................................................... 160
Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.............................................. 162
Kühlschmierstoffe (KSS)......................................................................................... 164
Schleifbock............................................................................................................... 166
Schweißen und Schneiden..................................................................................... 168
Schweißen, autogen (Gasschweißen).................................................................. 169
Sondermaschinen wie Eindrück-, Rändelmaschinen usw.................................. 171
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten................................ 172
Winden, Hub- und Zuggeräte................................................................................. 173
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten.............................................................................. 173
2-Komponentenkleber............................................................................................. 174
Handlötarbeitsplätze, Arbeit mit Handlötkolben; Elektronikfertigung................. 175
Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber.................................................................. 176
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -5-
Klebstoffe, manuelle................................................................................................ 177
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen ........................................ 177
Abrichthobelmaschine............................................................................................. 178
Bandsäge................................................................................................................. 179
Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine....................................................... 180
Dickenhobelmaschine............................................................................................. 181
Hobelmaschine........................................................................................................ 183
Holzbearbeitungsmaschinen.................................................................................. 184
Holzstäube............................................................................................................... 185
Kreissäge................................................................................................................. 187
Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff.................................................... 189
Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau.......................................................... 191
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine......................................................... 192
Tischfräsmaschine................................................................................................... 193
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes............................ 193
Tätigkeit: Arbeitsstätte............................................................................................ 193
Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume...................................................................... 194
Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege........................................................... 196
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung........................................... 197
Verkehrswege.......................................................................................................... 199
Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration................ 200
Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.............................................. 201
Lärm; allgemein....................................................................................................... 203
Vibration; Hand-Arm-Vibration............................................................................... 205
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten.................................................................... 206
Arbeitsplätze mit Absturzgefahr (ohne Bauarbeiten).......................................... 207
Druckluftbehälter mit Kompressor......................................................................... 209
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein.............................................. 211
Kraftfahrzeuge......................................................................................................... 212
Leitern und Tritte..................................................................................................... 214
Arbeitsbereich: Lager............................................................................... 215
Tätigkeit: Lagerarbeiten.......................................................................................... 215
Lagern: Regale/Regalbühnen................................................................................ 216
Lagerung von Beschichtungsstoffen..................................................................... 218
Leitern und Tritte..................................................................................................... 219
Arbeitsbereich: Saitenherstellung......................................................... 220
Tätigkeit: Saitenherstellung ................................................................................... 220Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -6-
Saiten schleifen....................................................................................................... 221
Saitenwickelmaschine............................................................................................. 222
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau............................................. 222
Tätigkeit: Lackieren.................................................................................................. 222
Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)........................................... 223
Gefahrstoffe, Abfallbehandlung............................................................................. 225
Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz........................................................... 226
Lackierarbeiten........................................................................................................ 227
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten.................................................................................. 228
Handwerkzeuge....................................................................................................... 229
Holzstäube bei manuellen Arbeiten....................................................................... 231
Tätigkeit: Metallbearbeitung ................................................................................... 232
Abkanten von Hand................................................................................................. 233
Bandsäge................................................................................................................. 234
Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine.......................................................... 235
Bunsenbrenner........................................................................................................ 237
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank).................................................... 238
Drücken von Schallstücken.................................................................................... 239
Druckgase, Acetylen............................................................................................... 240
Druckgase, Flüssiggas............................................................................................ 242
Druckgase, Sauerstoff............................................................................................ 244
Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung............................................................. 246
Fräsmaschine, Metallbearbeitung......................................................................... 247
Gasleitungen............................................................................................................ 248
Handlötarbeitsplatz.................................................................................................. 249
Handspindelpresse.................................................................................................. 251
Handwerkzeuge....................................................................................................... 252
Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten.............................................. 254
Kühlschmierstoffe (KSS)......................................................................................... 256
Löten von Hand, kurzzeitig..................................................................................... 258
Maschinen, allgemein und Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau............ 259
Presse, allgemein.................................................................................................... 261
Presse, Exzenter..................................................................................................... 263
Presse, Hydraulik.................................................................................................... 264
Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln............................................................. 265
Schleifbock............................................................................................................... 266
Schweißen und Schneiden..................................................................................... 268
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -7-
Schweißen, autogen (Gasschweißen).................................................................. 269
Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau.......................................................... 271
Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten................................ 272
Strahlarbeiten........................................................................................................... 273
Walzen...................................................................................................................... 275
Winden, Hub- und Zuggeräte................................................................................. 276
Zuführeinrichtungen von Blechstreifen................................................................. 277
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten.............................................................................. 277
2-Komponentenkleber............................................................................................. 278
Handlötarbeitsplätze, Arbeit mit Handlötkolben; Elektronikfertigung................. 279
Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber.................................................................. 280
Klebstoffe, manuelle................................................................................................ 281
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen ........................................ 281
Abrichthobelmaschine............................................................................................. 282
Bandsäge................................................................................................................. 283
Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine....................................................... 284
Dickenhobelmaschine............................................................................................. 285
Hobelmaschine........................................................................................................ 287
Holzbearbeitungsmaschinen.................................................................................. 288
Holzstäube............................................................................................................... 289
Kreissäge................................................................................................................. 291
Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff.................................................... 293
Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau.......................................................... 295
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine......................................................... 296
Tischfräsmaschine................................................................................................... 297
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -8-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDurch die Gefährdungsbeurteilung wurde ermittelt, obBeschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen oder mitGefahrstoffen umgehen, die eine arbeitsmedizinischeVorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschuntersuchung)erforderlich machen.Die Durchführung von Eignungs- oderTauglichkeitsuntersuchungen erfolgt entweder- aufgrund arbeitsrechtlicher Grundlagen (z. B.Jugendarbeitsschutzgesetz, Röntgenverordnung,Strahlenschutzverordnung, Fahrerlaubnisverordnung) oder- aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers(Betriebsvereinbarung, Arbeits- oder Tarifvertrag).
Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird diePflichtvorsorge der Mitarbeiter veranlasst. Diese werden alsErst- und Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständendurchgeführt.
Über die Pflichtvorsorge wird eine Vorsorgekartei mitAngaben über Anlass, Tagund Ergebnis jederUntersuchung geführt.
Nach Maßgabe der ArbMedVV (Anhang) wird dieAngebotsvorsorge den Mitarbeiter angeboten. Diesewerden als Erst- und Nachuntersuchung in regelmäßigenAbständen durchgeführt.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge findet während derArbeitszeit statt.
Die Beschäftigten sind darüber informiert, daß SieWunschuntersuchungen wahrnehmen können.
Die Fristen für die Veranlassung der arbeitsmedizinischenVorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Regel AMR 2.1(www.baua.de) sind eingehalten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Arbeitsmedizinische Vorsorge
GefährdungenDurch fehlende medizinische Vorsorge Nichterkennen von Erkrankungen
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -9-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -10-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAn der ASA-Sitzung nehmen regelmäßig teil:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- der Betriebsarzt,- die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und- die Sicherheitsbeauftragten
Hinweis:- Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert dasArbeitssicherheitsgesetz § 11 den Unternehmer auf, einenArbeitsschutzausschuss zu bilden.
Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen,um Anliegen des Arbeitsschutzes oder der Unfallverhütungzu beraten.
Die Einladung zu den ASA-Sitzungen erfolgt durch denArbeitgeber oder einen Beauftragten.
Die ASA-Sitzungen werden durch die Fachkraft fürArbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorbereitet undausgewertet.
Die Ergebnisse der Besprechungen sind schriftlichfestgehalten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Arbeitsschutzausschuss (ASA)
GefährdungenOrganisatorische Mängel
Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -11-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamHilfestellung bei längerer Abwesenheit von derheimatlichen Wohnung insbesondere für Singles
den Landesvorstellungen entsprechendes Verhalten undreligiöse Wertvorstellungen erlernen (interkulturellesTraining)
Schulung der Mitarbeiter/-innen über situationsgerechtesVerhalten (z. B. an religiösen Versammlungsstätten, beiUmweltkatastrophen, bei Unfällen, Trunkenheit,Erkrankungen, bei Raub, Diebstahl von Fahrzeugen,Verkehrsunfällen, bei Geiselnahme, bei Demonstrationen,bei Sicherheitskontrollen, bei Überfällen durch bewaffneteBanden, bei plötzlichem Kriegsausbruch, politischemMachtwechsel, Aufständen)
Schulung der Mitarbeiter/-innen über Zollformalitäten,Carnets, zollrechtliche Probleme, Ein- / Ausfuhr vonDevisen, Strafrechtliche Vorschriften
doppelseitige Visitenkarten (Landessprache und Englisch)
mehrere Reisepässe und mehrere Kreditkarten mitgenügend Limit zur Verfügung stellen
Anlaufstellen für Notfallsituationen bekanntgeben
Reisemerkblätter mit Sicherheitshinweisen mitgeben
Rechtzeitig notwendige Impfungen veranlassen undvorbeugende Medizin der/dem Mitarbeiterin/Mitarbeiterbewusst machen.Entsprechende Reiseapotheke zusammenstellen.Geomedizinische Kenntnisse stärken.
Wechselnde epidemiologische Risiken beachten.
Untersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 35
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Auslandseinsatz
Gefährdungengesundheitliche Risiken (z. B. Nahrungsmittel- und Trinkwasserhygiene, Tiere, Insekten)psychische Belastungen (z. B. Zeitumstellung, fremde Kultur und Sprache, Trennung von der Familie)unsichere/gefährliche Arbeitssituationen (z. B. ungeeignete Arbeitsmittel)unsichere/gefährliche Landessituationen (z. B. Putsche, Terroranschläge, Entführungen, Raub,Diebstahl)Nicht situationsgerechter Umgang mit Behörden, Ordnungskräften, hohen „Persönlichkeiten“
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -12-
Versicherungsschutz abklären (BG-Schutz, evtl. separateAuslandsunfallversicherung, Rückholversicherung)
Sicherstellung von eventuell notwendig werdendermedizinischer Versorgung vor Ort und einenNotfallplan für kritische Situationen (z. B. fluchtartigemVerlassen des Landes) erstellen.
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -13-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Vorgaben zum Arbeitsschutz werden ermittelt.Hinweis:- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt können beiBedarf mit einbezogen werden- Maßgebliche Anforderungen können mit Hilfe derBerufsgenossenschaft sowie derArbeitsschutzbehörde ermittelt werden. Anforderungenkönnen sich auch aus DGUV-I, DGUV-R(www.dguv.de) oder Expositionsbeschreibungen(http://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/fachinformationen/gefahrstoffe/messungen-1) ergeben
Vorgaben zum Arbeitsschutz werden schriftlich in die Verträgemit den Lieferanten aufgenommen.
Es werden technische Arbeitsmittel bestellt, die demProduktsicherheitsgesetz und dem jeweiligen Stand derTechnik (Normen) entsprechen:- mit CE- Kennzeichen,- Konformitätserklärung des Herstellers,- Betriebsanleitung in deutscher Sprache,- Angaben z. B. von Geräusch- und Vibrationsemissionswerten(gilt auch für Eigenbaumaschinen).
Vor der Inbetriebnahme wird die sicherheitstechnischeAbnahme hinsichtlich der Einhaltung der vertraglichfestgelegten Sicherheitsanforderungen, gegebenenfalls unterEinbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und desBetriebsarztes, durchgeführt.
Die notwendige PSA wird vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln beschafft und bereitgestellt.
Es ist mit Hilfe der Betriebsanleitung eine Betriebsanweisungfür das Arbeitsmittel erstellt worden.
Die Beschäftigten werden vor dem ersten Einsatz von neuentechnischen Arbeitsmitteln über den Umgang mit diesenunterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Beschaffung technischer Arbeitsmittel
GefährdungenSicherheitstechnisch mangelhafte Arbeitsmittel
Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -14-
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -15-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie sicherheitstechnische und arbeitsmedizinischeBetreuung ist nach DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte undFachkräfte für Arbeitssicherheit" organisiert.
Die Aufgaben und der Umfang der Betreuung sind ermittelt.Sie richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten unddem gewählten Betreuungsmodell:
Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, besteht die Betreuung ausGrundbetreuung und anlassbezogenen Betreuungen nachAnlage 1 der DGUV Vorschrift 2.
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die dieRegelbetreuung gewählt haben, errechnet sich dieGrundbetreuung nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2. DieAufgaben und Leistungen sowie der zeitliche Umfang derzusätzlichen betriebsspezifischen Betreuung sind ermitteltund festgelegt (mögliche Aufgabenfelder siehe Anhang 4der DGUV Vorschrift 2).
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die dasUnternehmermodell gewählt haben, gilt Anlage 3 derDGUV Vorschrift 2 mit bedarfsorientierter Betreuung.
Eine Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft fürArbeitssicherheit hat statt gefunden.
Die Ergebnisse sind schriftlich dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
GefährdungenMängel in der Arbeitsorganisation, unzureichende Beratung in arbeitsmedizinischen undgesundheitlichen Fragen, z.B. arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkendeGesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Sucht, Depression, Berufskrankheiten,psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, Erste Hilfe.Unzureichende Beratung in sicherheitstechnischen Fragen, z. B. bei der Planung und Gestaltung vonArbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, bei der Prävention von Unfällen, Berufserkrankungen undarbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen.
Quellen:Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2 Bestellung von Betriebsärzten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -16-
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -17-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamVorbeugender Brandschutz ist organisiert.
Es wurden Mitarbeitern gemäß BGI/GUV 5182 zuBrandschutzhelfern ausgebildet. Die Ausbildung ist inAbständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern ist vorhanden(BGR 133: Punkt 4.5).
Die bereitgestellten Feuerlöscher sind gut sichtbar undleicht erreichbar.Der Standort ist mit Brandschutzzeichen (ASR A1.3:Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 1)gekennzeichnet.
Es sind Maßnahmen gegen Entstehungsbrände getroffen,z.B.- Brandlasten wurden begrenzt (an oder in der Nähe vonArbeitsplätzen sind extrem leicht bzw. leicht entzündbareoder selbstentzündbare Stoffe nur in einer Menge gelagert,die für den Fortgang der Arbeit erforderlich ist),- Zündquellen wurden vermieden,- feuergefährdete Bereiche wurden gekennzeichnet.
Ein Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) für den Brandfallist aufgestellt.
Fluchtwege werden freigehalten und sind gekennzeichnet(ASR A1.3: Anhang 1, 4 Rettungszeichen).
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten werden über das Verhalten im Brandfallund den Grundprinzipien des Brandlöschens regelmäßigunterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher wird veranlasstDie Prüfnachweise der letzten Prüfung liegen vor.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Brandschutz
GefährdungenGefährdung durch Feuer, Brandgase und Brandrauche, Brandrückstände
Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -18-
BGR 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, InhaltBGI 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 504-42: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach demBerufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 \"Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung\", 1Rechtsvorschriften
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -19-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl an Ersthelfernausgebildet (BGV A1: § 26 (1)).
Die Ersthelfer nehmen regelmäßig an Aus- undFortbildungsveranstaltungen teil (BGV A1: § 26 (3)).
Der Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials ist schnellerreichbar und leicht zugänglich, mit einemRettungszeichen gekennzeichnet und den Beschäftigtenbekannt gemacht.
Über einen Aushang „Erste-Hilfe“ werden dieNotrufnummern, des Erste-Hilfe-Personals und derErste-Hilfe-Einrichtungen bekanntgegeben.
Erste-Hilfe-Leistungen werden im Verbandbucheingetragen, die Aufzeichnungen werden 5 Jahreaufbewahrt. Die Nachweisführung erfolgt unter Wahrungdes Datenschutzes.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Beschäftigte sind über das Verhalten bei Unfällenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen(Verfalldatum) und die Ergänzung von Materialien beiBedarf werden veranlasst.
Die BGI 509 "Erste Hilfe im Betrieb" ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Erste Hilfe
GefährdungenMangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen
Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBGI 510-1: Erste Hilfe (Plakat), TitelBGI/GUV-I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -20-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -21-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei gegenseitigen Gefährdungen wird ein Koordinator fürdas Abstimmen der Arbeiten festlegt und bekannt gegeben.Der Koordinator hat zur Durchsetzung von Sicherheit undGesundheitsschutz Weisungsbefugnisse gegenüber denAuftragnehmern und deren Beschäftigten.Hinweis:- Auftraggeber und Fremdunternehmer haben sich bei derBestimmung eines Koordinators abgestimmt.- Die Aufgaben, Kompetenzen und Weisungsbefugnissewerden im Vertrag wie auch im Pflichtenheft desKoordinators festgelegt.
Es werden gegenseitige Gefährdungen ermittelt undSicherheitsmaßnahmen festlegt.
Ein Leistungsverzeichnis über die zu erbringendeArbeitsaufgabe ist erstellt, z.B. in Form einesPflichtenheftes oder einer Zeichnung.
Fremdfirmen sind schriftlich verpflichtet, die für dieDurchführung des Auftrags maßgeblichen staatlichen,berufsgenossenschaftlichen und betrieblichenArbeitsschutzbestimmungen zu beachten.
Bei der Überlassung von Arbeitsmitteln sindBeschaffenheit, Mängelfreiheit, Prüfungen,sicherheitstechnische Anforderungen und Maßnahmenvertraglich geregelt.
Es ist ein Auftragsverantwortlicher als Ansprechpartnerbenannt.Hinweis:- Auftragsverantwortlicher kann auch der Unternehmersein,- Der Auftragsverantwortliche kann in Personaluniongleichzeitig als Koordinator eingesetzt werden.
Die Beschäftigten der Fremdfirma werden vorTätigkeitsbeginn unterwiesen.
Die Beschäftigten werden über zusätzliche Gefährdungendurch Tätigkeiten der Fremdfirma unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Fremdfirmen
GefährdungenMangelnde Abstimmung zwischen den Beteiligtenfehlende Gefährdungsbeurteilung,fehlende/mangelhafte Unterweisung und Einweisung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -22-
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -23-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs wurde überprüft, ob der Einsatz von PSA durchtechnische oder organisatorische Maßnahmen vermiedenwerden kann. Die notwendige PSA und die Anforderungenan diese sind durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Bei der Auswahl der PSA wurden die ergonomischen undgesundheitlichen Anforderungen der Mitarbeiter beachtet(z. B. Haut-, Atem-, Gehörschutz; arbeitsmedizinischeVorsorge).Hinweis:- Beschäftigte an der Auswahl beteiligen (dies steigert dieAkzeptanz).
Es ist überprüft, dass durch die ausgewählte PSA keinezusätzliche Gefährdung auftritt.
Für die bereitgestellte PSA liegenEG-Konformitätserklärungen vor.Hinweis:- die Kosten für die PSA trägt der Unternehmer.
Die PSA ist in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt,so dass alle betroffenen Beschäftigten geschützt sind.
Die PSA wird sachgerecht gereinigt, gepflegt undaufbewahrt.
Die PSA ist entsprechend der Betriebsanweisungen zurVerfügung gestellt.
Die Beschäftigten sind über die Benutzung der PSAunterwiesen und bei PSA, die gegen tödliche Gefahrenoder bleibende Gesundheitsgefahren schützt, wurde eineUnterweisung mit Übungen durchgeführt.
Für die PSA, die einer besonderen Prüfpflicht unterliegt, isteine regelmäßige Prüfung veranlasst.Handlungshilfe: Tabelle mit Prüffristen (z. B. Otoplastikenalle zwei Jahre)Hinweis:- Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden,- die Tabellemit den Prüffristen sollte nur als Orientierungdienen, da sie dem derzeitigen Stand der Technikentspricht.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GefährdungenFehlende, nicht geeignete oder defekte persönliche Schutzausrüstung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -24-
Quellen:PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 515: Persönliche Schutzausrüstungen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -25-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamMit Vorgesetzten ist schriftlich vereinbart, welche Aufgabensie im betrieblichen Arbeitsschutz haben (z.B. inArbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsplatzbeschreibungen).
Vorgesetzte und Aufsichtführende sind schriftlich mit denzusätzlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutzbeauftragt.Muster für die Beauftragung
Zuständigkeit und Abgrenzung vonVerantwortungsbereichen sind festgelegt.
Die Vorgesetzten haben eindeutige und ausreichendeWeisungs- und Entscheidungsbefugnisse, sowie dieVerfügungsbefugnis über bestimmte Geldmittel fürfinanzielle Entscheidungen im Arbeits- undGesundheitsschutz.
Vorgesetzte und Aufsichtführende sind über ihreVerantwortung und Pflichten sowie mögliche Rechtsfolgenim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte
GefährdungenUnkenntnis der Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, mangelnde Wahrnehmung derVerantwortung
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 508: Übertragung von Unternehmerpflichten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -26-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamArbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen,Sicherheitseinrichtungen und Gebäudeinstallationenwerden vor der ersten Inbetriebnahme sowie nachÄnderung und Instandsetzung geprüft.
Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel,überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen,Gebäudeinstallationen und Persönlicher Schutzausrüstungist veranlasst.
Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert, z.B. in:- einer Gerätekartei,- einem Prüfprotokoll- einem Prüfbuch oder- in elektronischer Form.
Die Dokumentation umfasst:- Datum der Prüfung- Art der Prüfung- Prüfgrundlage- den Umfang der Prüfung (was wurde im Einzelnengeprüft)- das Prüfergebnis- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zumWeiterbetrieb- Name des Prüfers.
Art, Umfang und Fristen für die Prüfungen müssen durchdie Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die Tabellemit den Prüffristen dient als Orientierungshilfe.
Geprüfte Anlagen und Betriebsmittel werden eindeutig, z.B.durch eine Prüfplakette, gekennzeichnet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Prüfung
GefährdungenMangelhafte Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen, Einrichtungen, Gebäudeinstallationenund Persönliche Schutzausrüstung
Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelTRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, InhaltTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Inhaltsübersicht
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -27-
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -28-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs ist mindestens die geforderte Anzahl anSicherheitsbeauftragten bestellt (BGV A1: Anlage 2).Es sind Beschäftigte ausgewählt, die in dem ihnenzugeteilten Bereich als sachkundige und erfahreneMitarbeiter anerkannt werden.
Es wird dem Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit zurErfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Den Beschäftigten ist mitgeteilt, wer ihnen alsSicherheitsbeauftragter hilfreich zur Seite steht.
Der Sicherheitsbeauftragte arbeitet eng mit der Fachkraftfür Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.
Der Sicherheitsbeauftragte nimmt an denBetriebsbesichtigungen sowie den Untersuchungen vonUnfällen und Berufskrankheiten teil.
Der Sicherheitsbeauftragte erhält alle für seine Tätigkeitnotwendigen Informationen (z.B. Statistiken zumUnfallgeschehen, Informationen zum Arbeits- undGesundheitsschutz).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Sicherheitsbeauftragte
GefährdungenNicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
Quellen:Sozialgesetzbuch (SGB VII), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGI 587: Arbeitsschutz will gelernt sein - Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten,Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -29-
Maßnahmen Bveranlasst
durchgeführt
Ja,wirksam
Ein Grund- und Aufbauseminar wurde absolviert. Die aktuelle Liste deranerkannten Kursveranstalter in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unterwww.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2424 oder Tel.: 02253 / 506 - 2424.
Die Teilnahmean angebotenen Fortbildungen nach spätestens fünf Jahrenwird abgesichert.
Die Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in der DGUV Vorschrift2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.Weitere Erläuterungen finden sie unterhttp://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung
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Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Unternehmermodell
GefährdungenUnzureichende Kenntnisse des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung und zu Arbeits- undGesundheitsschutzmaßnahmenMangelhafte Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -30-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie notwendigen Unterweisungen werden durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt und regelmäßig,mindestens einmal jährlich (Auszubildende zweimaljährlich) wiederholt.(BGV A1 § 4)
Unterweisungen werden bei der Einstellung, beiVeränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführungneuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vorAufnahme der Tätigkeit durch die Beschäftigtendurchgeführt.
Beschäftigte, die mit der Durchführung vonInstandsetzungs-, Wartungs- oder Umbauarbeitenbeauftragt sind, erhalten eine angemessene spezielleUnterweisung.
Die arbeitsplatz- und aufgabenspezifischenUnterweisungen sind thematisch auf den Arbeitsplatz oderden Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet(Unterweisungshilfe "Unterweisungen planen unddurchführen").
Die durchgeführten Unterweisungen sind schriftlichdokumentiert.Dokumentation einer Erst-/ Wiederholungsunterweisung
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Unterweisungen der Mitarbeiter
GefährdungenUngenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie überSchutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -31-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEin Anforderungsprofil für die Tätigkeit hinsichtlichQualifikation und Erfahrungsprofil der Zeitarbeitnehmer istfestgehalten.
Die Arbeitsbedingungen sind beurteilt und Maßnahmen desArbeitsschutzes festgelegt.
Dienstleister werden unter Berücksichtigung desArbeitsschutzes ausgewählt.
Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthält Regelungenüber:- die erforderliche Qualifikation des Zeitarbeitnehmers,- die für die jeweilige Stelle erforderlichearbeitsmedizinische Vorsorge,- die notwendige PSA und- die besondere Gefährdung am jeweiligen Arbeitsplatz.
Mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind dieArbeitsbedingungen, die Schnittstellen und Zuständigkeitenfestgelegt.
Die Zeitarbeitnehmer werden in alle Maßnahmen desArbeits- und Gesundheitsschutzes eingebunden.
Die Zeitarbeitnehmer werden vor Aufnahme der Tätigkeitunterwiesen und eingearbeitet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Arbeitsschutzorganisation
Tätigkeit: Arbeitsschutz organisieren
Objekt: Zeitarbeit
GefährdungenMangelhafte organisatorische Regelungen
Quellen:Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8 Zusammenarbeit mehrerer ArbeitgeberArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -32-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.
Die Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person istorganisiert.
Die Mitarbeite sind unterwiesen;Sicherheitshinweis "Bunsenbrenner";die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Bunsenbrenner
GefährdungenVerbrennung an heißer Flamme oder Werkstücken,Brand durch unkontrolliert austretendes Brenngas
Quellen:BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -33-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -34-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAllgemeine Sicherheitsanforderungen für Maschinenbeachten.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
Betriebsanweisung erstellen.
Unterweisen der Mitarbeiter.
Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Drücken von Schallstücken
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Werkzeuge
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der ArbeitsmittelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -35-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3sind erfüllt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Fräsmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenVerletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -36-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie vorhandenen Gasleitungen sind entsprechend derBetriebsbedingungen ausgelegt.
Es werden nur zugelassenen Verbrauchsanlagenangeschlossen und betrieben.
Sicherheitsventile (bezüglich Druck und Abblaseleistung)sind vorhanden.
Berstscheiben und Druckbegrenzer sind vorhanden.
Bei Gasleitungen in Bereichen, die durch Anfahrengefährdet sind, ist ein Anfahrschutz vorhanden.
Die vorhandenen Gasleitungen sind gekennzeichnet.
Es ist ermittelt worden, in welchen Bereich derBetriebssicherheitsverordnung die Gasleitungen fällt. DiePrüffristen werden dem entsprechend festgelegt.
Die regelmäßige Dichtheitsprüfung der Gasleitungen wirdveranlasst.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Gasleitungen
GefährdungenAustretende GaseExplosionsfähige Atmosphäre
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -37-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Gefahrstoffe; allgemein" ist beachtet.
Es ist eine Absaugung am Arbeitsplatz vorhanden, z. B.- Lötkolben mit integrierter Absaugung- Zentralabsaugung mit Erfassungseinrichtungen- Tischabsaugung mit Filtereinsatz
Die Arbeitsplätze lassen sich den Körpermaßen derBeschäftigten anpassen und bieten ausreichendeVerstellmöglichkeiten, z.B.- höhenverstellbare Tische- höhenverstellbare Stühle- anpassbare Armstützen
Ablageeinrichtungen für Lötkolben sind zur Verfügunggestellt.
Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur Entsorgungvon Lotrückständen sind bereitgestellt.
Eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung, nach ASR A3.4 Anhang 1, ist vorhanden.
Der Mutterschutz wird beachtet, d.h. werdende Mütterwerden nicht mit Lötarbeiten beauftragt.
Eine einseitige Belastung wird durch die Gestaltung desArbeitsplatzes vermieden (z.B. Wechsel zwischenAusführung im Sitzen und im Stehen).
Die Handlötarbeitsplätze werden regelmäßig gereinigt.
Bei Absauganlagen mit Filtern ist eine regelmäßigeFilterwartung organisiert.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitbleihaltigem Weichlot und eine Betriebsanweisung für dasArbeiten mit bleifreiem Weichlot vorhanden.
Die Mitarbeiter sind anhand der arbeitsplatzbezogenenBetriebsanweisungen unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Handlötarbeitsplatz
GefährdungenKontakt mit heißen Medien,Brandgefährdung,Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des Flussmittels,Stäube von bleihaltiger Krätze,Einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -38-
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), InhaltASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltTRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, InhaltTRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten, InhaltTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, InhaltBGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, InhaltsverzeichnisBGI 790-014: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung- Kolbenlöten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -39-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSiehe auch Presse, allgemein.
Die kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder ohneSchwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch Reifen ausBandeisen oder Rohr, befestigt an den Schwengelendenoder Schwunggewichten. Die Reifen müssen mitgelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet sein.
Die Spindel muss festgestellt werden können, z. B. beimEinrichten oder bei Nichtbenutzung.
Die Hände müssen gegen Verletzungen durch denniedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6 mmist, besser durch Handabweiser oder durch verdecktesWerkzeug bzw. Schiebewerkzeug.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Handspindelpresse
Gefährdungenvon drehenden Schwengelenden getroffen werden,Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -40-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.
Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.
Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.
Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Handwerkzeuge
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge
Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -41-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -42-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen.Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zurVerfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse.
Werkstück so platzieren lassen, dass aufsteigendeLötrauche nicht eingeatmet werden:Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauchesorgen.
Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermiedenwird.
Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B.Kolophonium) soll vermieden wird.
Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisungerstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Löten von Hand, kurzzeitig
GefährdungenHeiße MetallteileLötrauchesensibilisierende Flussmittel
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -43-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSGV, 9.ProdSV: Neunte Verordnung zumProduktsicherheitsgesetz, CE-Kennzeichnung,Konformitätserklärung
Maschinen, die vor dem 3.10.2002 erstmals in Verkehrgebracht wurden, müssen den Vorschriften entsprchen, diezum Zeitpunkt des Inverkehrbringens galten, mindestensaber den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) Anhang 1und 2.
Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder sichern(abdecken)
Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal beseitigenlassen (Betriebsanleitung beachten)
Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst beginnen,wenn die Gefahr bringende Bewegung zum Stillstandgekommen und ein unbefugtes, irrtümliches Ingangsetzenvermieden ist
Betreten des Maschinenraumes nur bei Maschinenstillstand
Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in Ganggesetzt werden kann, solange sich noch Personen imBearbeitungsraum befinden
Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten, Verhaltenbei Störungen, etc.) und Mitarbeiter regelmäßigunterweisen
Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen
Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.Stapelvorrichtungen)
Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen(Ausführung siehe DIN 31003)
Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zugestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener ausgeht
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Maschinen, allgemein und Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
Gefährdungenungeschützt bewegte Maschinenteile,unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -44-
Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche undrückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mitPersonenschutzfunktion absichern
Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass dieSchutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird
Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,gefahrlos und leicht erreichbar sind
Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr duchAusfall und Widerkehr elektrischer Energie
Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutiggekennzeichnet und leicht erreichbar sein
Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Persondurchführen lassen
Quellen:Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -45-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Handschutzmaßnahmen durch sicheres Werkzeug, festeVerdeckung, bewegliche Verdeckung, Zweihandschaltungoder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B.Lichtschranken).
Feste Verdeckungen um den gesamten Wirkbereich derPresse (auch bedienerabgewandte Seite).
Betriebsanweisung mit Maßnahmen beim Einrichten undbeim Beseitigen von Störungen erstellen.
Einrichten mittels Checkliste und Kontrollbuch oder mit Hilfeeines Kontrolleinrichters.
Einrichter und Kontrolleinrichter beauftragen, Schulung derbeauftragten Personen.
Regelmäßige Sachkundigenprüfung der Presse sowiederen Schutzeinrichtungen (mind. 1 x jährlich),Prüfplakette sichtbar anbringen.
Dokumentation der Pressenprüfung (Prüfbuch, etc.).
PSA zur Verfügung stellen (z. B. schnittfeste Handschuhe,Gehörschutz).
Mitarbeiter unterweisen.
Siehe Prüfliste Pressen und Stanzen (Betrieb) und PrüflistePressen und Stanzen (Bau und Ausrüstung).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Presse, allgemein
Gefährdungenmechanische Gefährdung durch unzureichende Sicherung der Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)ZH 1/281: Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen derMetallbearbeitung, 1 AnwendungsbereichZH 1/387: Biegearbeiten auf kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen (Abkantpressen) derMetallbearbeitung, AnwendungsbereichZH 1/456: Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung, 1AnwendungsbereichZH 1/508: Sicherheitsregeln für bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Exzenter- undErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -46-
verwandten Pressen der Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -47-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.
Das Objekt Presse; allgemein ist beachtet.
Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).
Betriebsanweisung - Unterweisung.
Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.
Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Presse, Exzenter
GefährdungenUnzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Anhang 1
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -48-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSichere Werkzeuge, Verdeckungen (siehe Presse,allgemein).
Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).
Betriebsanweisung - Unterweisung.
Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.
Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Presse, Hydraulik
Gefährdungenunzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -49-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamsicherheitstechnische Prüfung von prüfpflichtigenArbeitsmitteln veranlassen, Beispiel: Feuerlöscher alle zweiJahre prüfen lassen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln
GefährdungenGefahren durch defkte Arbeitsmittel. Nicht rechtzeitig erkannte Mängel.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -50-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGeräte und Arbeitsmittel sind vor Arbeitsbeginn aufordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Für wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes istgesorgt, ggf. stehen Atemschutz oderArbeitsplatzabsaugung zur Verfügung.
Der Schweißplatz ist gegenüber dem Arbeitsraumabgeschirmt.
Das Objekt Flüssiggas ist beachtet.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekteGasschläuche austauschen.
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,-brille oder -schild ist zur Verfügung gestellt..
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,Selbstanzündung möglich.
Beim Lichtbogenschweißen auf Schutz gegenKörperdurchstömung achten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge (G39) ist ggf. organisiert.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Schweißen und Schneiden
GefährdungenGefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdungdurch optische Strahlung
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -51-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Versehen von Werkzeugen, Umlenkungen,Presseinrichtungen, Vorschüben usw. mit einer festenAbdeckung.
Bei pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr beiKräften < 150 N oder < 50 N/cm².
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
GefährdungenGefahr durch Quetschstellen, Scherstellen. Einzugstellen, Sägeblättern und weiteren Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -52-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Staubbelastung (Art und Zusammensetzung) istermittelt, eine Anfrage beim Hersteller der Strahlmittel(Sicherheitsdatenblatt) ist erfolgt.
Die Maßnahmen der BGR 500, Kap. 2.24, sind beachtet.
Bei Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel sindVerwendungsbeschränkungen und maximal zulässigeGehalte an Metallen beachtet (vgl. BGR 500, Kap. 2.24,Pkt. 3.2 und 3.4).
Bei Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel sindVerwendungsbeschränkungen und maximal zulässigeGehalte an Metallen beachtet.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) sind eingehaltenund das Risiko von Staubexplosionen (BGR 104) überprüft.
Strahlen erfolgt möglichst in geschlossenen Systemen(Strahlbox, Strahlkabine).
Abgegrenzte Strahlbereiche sind eingerichtet.
Ggf. frei werdende Stäube werden an der Austrittsstelleabgesaugt.
Nur auf den Staub abgestimmte Abscheideeinrichtungenwerden eingesetzt, bei Reinluftrückführung sind nurgeprüfte Abscheider im Einsatz (siehe BGR 121 und TRGS560).
Bei Bearbeitung von Leichtmetallen (Aluminium,Magnesium) sind besondere Explosionsschutzmaßnahmen(Explosionsschutzdokument) beachtet (siehe u. a. BGR109).
Ggf. sind raumlüftungstechnische Maßnahmen ergriffen(mind 30 % Frischluftanteil, siehe BGR 121).
Maßnahmen gegen Brände in Lüftungsanlagen sindgetroffen (Fachfirma einschalten).
Die regelmäßige Prüfung der Absaug- und Lüftungsanlagen
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Strahlarbeiten
GefährdungenGesundheitsgefährdung durch Stäube vom Strahlmittel sowie vom Werkstück (zu strahlendes Material)
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -53-
ist organisiert (mind. jährliche Prüfung durch Sachkundigenmit Dokumentation der Ergebnisse).
Die regelmäßige, sachgerechte Reinigung derArbeitsbereiche (Einsatz geprüfter Industriestaubsauger)ist sichergestellt.
Die Mitarbeiter werden durch den Betriebsarzt überwacht.
Die ggf. erforderliche PSA (Atemschutz, Schutzkleidung,Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, siehe BGR 500, Nr.2.24) steht, je nach Kontakt zu Strahlstäuben, bereit.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, TitelTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -54-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSicherung der Einzugsstellen durch Schutzleisten oder-profile mit maximalem Walzenabstand von 8 mm oderSicherung durch bewegliche Abdeckungen.
Achtung, Walzen immer nur an der Auslaufseite reinigen,evtl. sind die Seiten zu kennzeichnen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Walzen
GefährdungenGefahr des Einziehens
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -55-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamFeste und bewegliche Verdeckungen um dieZuführeinrichtungen.
Schnittfeste Handschuhe mit guter Griffigkeit undschweißabsorbierender Innenfütterung bereitstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Blech- und Rohrbearbeitung
Objekt: Zuführeinrichtungen von Blechstreifen
GefährdungenSchnittverletzungen an Blechen, Quetschungen an Führungseinrichtungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -56-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) nach dem Stand der Technik sind eingehalten. DieEGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung BGI790-16 "Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten.
Der "Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen anGalvanikanlagen" ist eingehalten.
Aerosole und Dämpfe werden direkt an derEntstehungsstelle abgesaugt (Wandabsaugung,Randabsaugung etc.; siehe auch ZVO-Leitfaden:Behandlungsbäder, die mit Absaugungen zu versehen sind,siehe Spalte "Bemerkungen" des Anhang 1Gefahrstoffverzeichnisse, BG ETEM-Broschüre S 015).
Wirksame Netzmittel werden ggf. eingesetzt.
Die regelmäßige Reinigung und Wartung derAbsauganlagen ist organisiert. Eine Hilfestellung bietet dieBGETEM-Broschüre S 019.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Absaugung am Elektrolyten; Galvanotechnik
GefährdungenGesundheitsschädigende Dämpfe und Aerosole von Elektrolyten
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -57-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Galvanotechnische Anlagen (Behälter) haben eineausreichende Randhöhe (grundsätzlich1 m Behälterrandhöhe, Ausnahme: an handbeschicktenBädern von der Bedienseite, mind. 0,7 m).
Die Bildung von ggf. Aerosolen und Dämpfen istvermieden, Arbeitsplatzgrenzwerte sind eingehalten,Aerosole und Dämpfe werden wirksam abgesaugt.
Eine Schutzeinrichtung gegen die Berührung heißerBehälteroberflächen ist installiert.
Behälter und Rohrleitungen sind entsprechend derGefahrstoffverordnung gekennzeichnet (S 015).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Behälter, Behandlungsbäder; Galvanotechnik
GefährdungenEinatmen von Gefahrstoffen und Hautkontakt, Gefahr des Hineinstürzens in den Elektrolyt,Verwechslungsgefahr, Verbrennen an heißen Oberflächen, Verbrühen durch heiße Elektrolyte,Verspritzen gefährlicher Elektrolyte
Quellen:BGI 552: Galvaniseure, TitelBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -58-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (BGI 790-016) bzw. dievorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) sind eingehalten.
Technische Zu- und Abluft im Raum ist installiert.
Geeignete PSA (Schutzkleidung, -handschuhe, -schürze,-brille, -stiefel, Gesichtsschutz) steht zur Verfügung.
Die Vergiftungsgefahr und besondere Verätzungsgefahr(siehe "Polieren, Glänzen") beim Beizen mitFlusssäurezusatz ist bekannt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Beizen
GefährdungenEinatmen von Dämpfen, Verätzung der Haut und Atemwege. Verbrühen, Verbrennen durch heißeMedien. Knallgasbildung
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGI 576: Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -59-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (IFA-Report 3/2013) bzw. dievorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) sind eingehalten.
Nitrose Gase werden abgesaugt, die vorgeschriebenenArbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) eingehalten.
Zu- und Abluft im Raum sind eingerichtet.
Die erforderliche PSA (Schutzkleidung, -handschuhe,-schürze, -brille, -stiefel, Gesichtsschutz, Atemschutz) stehtzur Verfügung.
Beschäftigungsbeschränkungen sind beachtet.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Brennen
GefährdungenBeizen von Kupfer und kupferhaltigen Legierungen mit salpetersäurehaltigen Säuregemischen(Gelbbrennen),Hohe Verätzungsgefahr, Entstehen giftiger, nitroser Gase, gefährliche Reaktionen mit organischenStoffen (Holz, Papier), Lungenödem nach Einatmen
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -60-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (IFA-Report 3/2013) wirdeingehalten.
Die erforderliche PSA (Schutzkleidung, -handschuhe,Augenschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Chromatieren
GefährdungenKrebserzeugende Chrom-(VI)-Verbindungen
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -61-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Hautkontakt wird vermieden.
Geeignete PSA (Schutzkleidung, -handschuhe, -schürze,-brille, -stiefel, Gesichtsschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Dekapieren; Galvanotechnik
GefährdungenVerätzungsgefahr, Reizung der Haut
Quellen:BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -62-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (siehe IFA-Report 3/2013) bzw. dievorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) sind eingehalten.
Direkter Hautkontakt wird vermieden durch den Einsatztechnischer Hilfsmittel (Fasspumpen etc.) oder festinstallierter Zuleitungen.
Erforderliche PSA (Schutzkleidung, -handschuhe, -schürze,-stiefel, Augen- und Gesichtsschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Elektrolyt- und Badzusätze; Galvanotechnik
GefährdungenReizung bei Hautkontakt, Verspritzen von Flüssigkeit, Einatmen von Dämpfen
Quellen:BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -63-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (siehe IFA-Report 3/2013) bzw. dievorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) sind eingehalten.
Am Schwefelsäureelektrolyten ist eine Randabsaugunginstalliert. Im Raum ist eine Zu- und Abluft installiert. Dielufttechnischen Maßnahmen werden mind. jährlich geprüft(siehe auch S 019). Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Andere Emissionsmindernde Verfahren wurdenberücksichtigt (Netzmittel, Kathodenumhüllung, sieheIFA-Report 3/2013).
Verdichtungsbäder sind isoliert und abgedeckt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Eloxieren, Schwefelsäureverfahren
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe, Verätzungen der Haut und Atemwege; Verbrennen, Verbrühen amVerdichtungsbad
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -64-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (siehe IFA-Report 3/2013) bzw. dievorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900) sind eingehalten.
Geeignete PSA (Schutzkleidung, -handschuhe, -schürze,-brille, -stiefel, etc.) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Entfetten, elektrolytisch (anodisch und kathodisch)
GefährdungenEinatmen von Dämpfen; Haut- und Schleimhautreizung sowie Verätzungsgefahr; Knallgasbildung
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -65-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Das Ab- und Umfüllen von Gefahrstoffen ist durch festverlegte Leitungen verhindert, Rohrleitungen sindgekennzeichnet.
Geeignete Fasspumpen oder sonstige Abfülleinrichtungen(diese nennen) stehen zur Verfügung.
Geeignete Aufsaugmittel (diese nennen) für verschütteteGefahrstoffe sind vorhanden.
Bei brennbaren Flüssigkeiten: Die Brand- undExplosionsschutzmaßnahmen (siehe BGR 104 und TRBS2153) sind beachtet.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) sindeingehalten ggf. erforderliche lüftungstechnischeMaßnahmen (Arbeitsplatzabsaugung und Raumlüftung)sind ergriffen.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Schutzbrille,ggf. Schürze, Stiefel und Gesichtsschutz) steht zurVerfügung.
Augendusche/ Notdusche stehen ggf. zur Verfügung.
Arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisungen sind erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen
GefährdungenEinatmen von Dämpfen, ggf. bei Feststoffen Einatmen von Stäuben; Verschütten, Verspritzen,Auslaufen von Gefahrstoffen
Quellen:BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -66-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -67-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Es sind geeignete (beständige), verschließbare undgekennzeichnete Sammelbehältnisse bereitgestellt. Abfällewerden getrennt gesammelt, das Vermischungsverbot istbeachtet!
Sammelplätze für das Aufbewahren von Abfällen für diespätere Entsorgung sind eingerichtet und gekennzeichnet.
Die Entleerung der vollen Sammelbehältnisse und dieEntsorgung ist organisiert.
Ein Abfallbeauftragter ist benannt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Gefahrstoffe, Abfallbehandlung
GefährdungenGefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal
Quellen:Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), TitelTRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -68-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Transport im Betrieb möglichst durch Organisation derProduktionsabläufe, geschlossene Anlagensysteme,Rohrleitungen etc. ausschließen.
Für den innerbetrieblichen Transport geeigneteGefahrstoffbehältnisse werden eingesetzt.
Geeignete Transportmittel (Krananlagen, Fahrzeuge etc.)stehen zur Verfügung.
Zur Aufnahme der Gefahrstoffbehälter geeigneteLastaufnahmemittel stehen bereit z. B. besondereFassgreifer.
Verkehrswege sind entsprechend des notwendigenTransportes ausgelegt (möglichst kurz, ohne Hindernisse,keine Kollision mit Personenverkehr, ausreichend breit).
Handtransport ist möglichst ausgeschlossen, für nocherforderlichen Handtransport stehen bruchsichere Behälterbereit. Der Transport von nicht bruchsicheren Behältnissenerfolgt in "Überbehältern".
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Verschütten, Auslaufen von Gefahrstoffen
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.8 : Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen imHebezeugbetrieb, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 526: Laboratorien, TitelBGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGV D29: Titelseite: FahrzeugeBGV D6: Titelseite: Krane
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -69-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -70-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden diezutreffenden Anforderungen der TRGS 510 beachtet.
Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung, WHG,Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur Verfügung.
Für die Lagerung von Kleinmengen in anderen Räumen alsin Lagerräumen sind die Anforderungen der TRGS 510Kapitel 4 beachtet.
Die Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510 zurZusammenlagerung von Gefahrstoffen sind beachtet.
Die Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird kontrolliert,ein Verantwortlicher ist bestimmt, der Lagerbestanddokumentiert.
Die Erlaubnis der zuständigen Behörde für dieüberwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oderhochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäßBetrSichV liegt vor.
Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.
Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlichmiteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -71-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -72-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der Stand der Technik (siehe IFA-Report 3/2013 und S 015)ist beachtet.
Geeignete Hebehilfen (siehe auch "Heben und Tragen vonLasten") stehen zur Verfügung.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, -schürze,-stiefel, Augen- und Gesichtsschutz) wird bereitgestellt.
Ein Hineinstürzen in die Behandlungsflüssigkeiten beimEintauchen der Ware, ist wirksam verhindert(Behälterrandhöhe der Beschickungsseite beträgt mind. 70cm).
Im Falle des Besteigens der Behälterränder sind wirksameMaßnahmen gegen Hineinstürzen in den Behälter getroffen.
Quetsch- und Scherstellen durchWarenbewegungseinrichtungen sind gegen Eingriffgesichert (z. B. mit festen Verdeckungen).
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Handbeschickung; Galvanotechnik
GefährdungenHerüberbeugen über gefährliche ggf. heiße Flüssigkeiten, Verspritzen von flüssigen Gefahrstoffent,Verbrennen an heißen Behältern, Hautkontakt zu gefährlichen Flüssigkeiten
Quellen:BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -73-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilung der BG ETEM"Hartverchromen" ist beachtet (siehe auchwww.bgetem.de).
Der Stand der Technik (siehe IFA-Report 3/2013) isteingehalten.
TechnischeMaßnahmen für Zu- und Abluft im Raum sindgetroffen (Ausgleich der Luftbilanz).
Eine Randabsaugung an Chromelektrolyten ist vorhandenund wird regelmäßig gewartet und geprüft (siehe S 019).
Das Verspritzen von Chromsäure bei hand- bzw.kranbeschickten Bädern ist verhindert.
Ggf. werden wirksame Netzmittel zur Emissionsminderungeingesetzt.
Die erforderliche PSA zum Arbeiten an Bädern(Schutzkleidung, -schürze, -handschuhe, -stiefel, -brille,ggf. Gesichtsschutz) steht zur Verfügung.
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel,abgestimmt auf den Gefahrstoff, stehen zur Verfügung(Hautschutzplan).
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Ein Explosionsschutzdokument (Galvanik -Hartverchromen) ist erstellt (siehe S 018).
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Hartverchromen, Glanzverchromen
GefährdungenKrebserzeugende Chrom(VI)-Verbindungen in Form von Stäuben und Aerosolen; Hautkontakt zuChromtrioxid, Stäube von Chromtrioxid beim Ansetzen. Starke Wasserstoffentwicklung und damitChromsäureaerosolbildung, Explosionsgefahr
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelS 018: Leitfaden zur Erstellung des Explosionsschutzdokumentes, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BGErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -74-
.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -75-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Hautschutz ist beachtet.
Chemikalien beständige Schutzhandschuhe stehen zurVerfügung.
Die erforderlichen sanitären Einrichtungen (Waschraum,Duschen, etc.) sind eingerichtet.
Getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- undArbeitskleidung sind eingerichtet.
Die Reinigung der Arbeits- und Schutzkleidung istorganisiert (privat waschen ist ausgeschlossen).
Ein Pausenraum (Lebens- und Genussmittel dürfen nichtam Arbeitsplatz aufbewahrt werden) ist eingerichtet.
Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz sindverboten.
Die regelmäßige Reinigung der Arbeitsbereiche istorganisiert.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Hautschutz und Hygiene
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Hauterkrankungen, Vergiftungsgefahr
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, InhaltsverzeichnisBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, InhaltBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -76-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Der IFA-Report 3/2013 ist beachtet.
Anmischen, Ab- und Umfüllen erfolgt möglichst imgeschlossenen System.
Geeignete Pumpen etc. stehen zur Verfügung.
Die erforderliche PSA (Laugen beständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutz,Schutzkleidung, ggf. Schürze) steht zur Verfügung.
Die erforderlichen Hautschutzmittel (Hautschutzplan)stehen zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Laugen
GefährdungenVerätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; heftige (exotherme) Reaktionen mit Säuren undbeim Verdünnen mit Wasser (Verspritzen unter Hitzeeinwirkung möglich)
Quellen:BGI 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -77-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die BGR 180, BGR 104 sind beachtet.
Die BGI 621 ist beachtet.
TechnischeMaßnahmen für Zu- und Abluft im Raum sindgetroffen.
Geeignete PSA (Schutzkleidung, -handschuhe, -schürze,-brille) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Lösemittelreinigungsanlage
GefährdungenEinatmen von Dämpfen, Brand- und Explosionsgefahr, Hautgefährdung bei Hautkontakt
Quellen:BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGI 621: Lösemittel, TitelBGI 767: Chlorkohlenwasserstoffe, TitelBGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -78-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSiehe dazu BGR 157 Punkt 4.7.
Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass dieAtemluft der Versicherten von brennbaren undgesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben undRauchen freigehalten wird durch:1. Absaugung im Entstehungsbereich,2. technische Lüftung,3. freie (natürliche) Lüftung oder4. eine Kombination aus vorgenannten Einrichtungen.Hinsichtlich der einzuhaltenden Grenzwerte, sieheGefahrstoffverordnung und Technische Regeln fürGefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS900).Siehe auch Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 554"Abgase von Dieselmotoren".
Ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, die ebengenannte Forderung zu erfüllen, hat der Unternehmerwirksame und hinsichtlich ihrer Trageeigenschaftengeeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügungzu stellen und in gebrauchsfähigem, hygienischeinwandfreiem Zustand zu halten.Die Einschränkung "nach dem Stand der Technik nichtmöglich" bedeutet, dass nicht in allen Fällen, z. B. beiBeachtung des Rückpralls beim Spritzen oder bei Arbeitenam Kraftstoffsystem unter beengten Verhältnissen,gesundheitsgefährliche Konzentrationen verhindert werdenkönnen.
In Laderäumen von Akkumulatoren müssen Einrichtungenvorhanden sein, die zur Vermeidung vonExplosionsgefahren für eine ausreichende Lüftung sorgen.Eine ausreichende Lüftung ist gegeben, wenn z. B. beinatürlicher Lüftung die zugeführte Frischluft in Bodennähein den Laderaum eintritt und die Abluft möglichst hoch überder Ladestelle an einer gegenüberliegenden Stelle desRaumes (Querlüftung) ins Freie entweichen kann oderwenn durch technische Lüftung die untereExplosionsgrenze sicher unterschritten ist.Siehe DIN VDE 0510 "VDE-Bestimmungen fürAkkumulatoren und Batterie-Anlagen".
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Lüftungseinrichtung zum Ableiten von Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen
Gefährdungengesundheitsgefährliche Gase, Dämpfe, Stäube und Rauche
Quellen:
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -79-
BGR 157: Fahrzeug-Instandhaltung, TitelTRGS 554: Abgase von Dieselmotoren, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -80-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Arbeitsstättenverordnung und konkret die ASR A3.5und ASR A3.6 sind beachtet
Die BGR 121 sowie BGI 5121 sind beachtet.
Zugluft (Luftgeschwindigkeit < 0,2 m/sec) ist vermieden.
Für ausreichende Frischluftzufuhr ist gesorgt.
Die Arbeitsplatzabsaugungen (Badabsaugung etc.) sind aufdie Raumlüftung (Ausgleich der Luftbilanz) abgestimmt.
Reinigung, Pflege und regelmäßige Prüfungen der Anlagendurch eine befähigte Person sind organisiert (sieheHandlungshilfe S 019 der BG ETEM).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Lüftungstechnische Anlagen/Raumluft
GefährdungenZugluft, zu hohe/zu niedrige Lufttemperatur oder Luftfeuchtigkeit,Ermüdung, Konzentrationsschwäche durch mangelnde Frischluftzufuhr,Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGI 7004: Klima im Büro, TitelArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGI 5121: Arbeitsplatzlüftung, TitelASR A3.5: Raumtemperatur, TitelseiteBGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -81-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Zu den eingesetzten organischen Lösemitteln liegen dienotwendigen Informationen (Sicherheitsdatenblätter derHersteller etc. für Gefahrstoffe vor).
Die Verarbeitung erfolgt möglichst im geschlossenenSystem.
Bei Nichteinsatz eines geschlossenen Systems: DieTätigkeiten mit organischen Lösemitteln erfolgen an einemGefahrstoffarbeitsplatz.
Bei Nichteinsatz eines Gefahrstoffarbeitsplatzes: DieEntstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.durch den Einsatz von Absaugungen (Punktabsaugung ander Freisetzungsstelle), verhindert (BGR 180). Für dieAbsaugung liegt herstellerseitig die schriftliche Bestätigungder Wirksamkeit der Gefahrstofferfassung vor.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffenam Arbeitsplatz sind eingehalten.
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen (BGR 121).
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz amArbeitsplatz und ggf. im Raum gemäß BGR 104 sindrealisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, -schürze,Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Organische Lösemittel
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsgefährdende Dämpfe inder Luft am Arbeitsplatz, Hautgefährdung bei Hautkontakt
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -82-
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelTRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung derBeschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -83-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die EGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten (siehe auchS 015).
Eine wirksame Absaugung am Elektrolyten ist installiert.
TechnischeMaßnahmen für Zu- und Abluft im Raum sindgetroffen.
Reinigung, Pflege und Prüfungen der lufttechnischenEinrichtungen durch eine befähigte Person sind organisiert(siehe S 019 der BG ETEM).
Den Mitarbeitern steht die erforderliche PSA (Schürze,Schutzbrille, Gesichtsschutz, Fußschutz,Schutzhandschuhe, säurefester Arbeitsanzug u. a.) zurVerfügung.
Spezielle Erste-Hilfe-Materialien (z. B. Calciumglukonat-Gelgegen Flusssäureverätzungen) stehen zur Verfügung.
Notdusche und Augendusche sind installiert.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Polieren, Glänzen
GefährdungenFlusssäure/SalpetersäureEinatmen von Dämpfen und Aerosolen; starke Verätzungen, auch in tiefer liegendenGewebeschichten.Beim Einsatz von Flusssäure: Stoffwechselstörungen oder Störungen der Leber- bzw. Nierenfunktion;bei Aufnahme über die Haut resorptive Giftwirkung
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, TitelBGI 576: Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle MaßnahmenErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -84-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -85-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die EGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten (siehe auchS 015).
Anmischen, Ab- und Umfüllen erfolgt möglichst imgeschlossenen System.
Geeignete und gekennzeichnete Pumpen etc. stehenbereit.
Die erforderliche PSA (laugenbeständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz, ggf. Gesichtsschutz,Schutzkleidung, ggf. Schürze) steht zur Verfügung.
Die erforderlichen Hautschutzmittel (Hautschutzplan)stehen zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Reinigen und Entfetten; alkalisch, Abkochentfettung
GefährdungenEinatmen von Dämpfen; Hautgefährdung durch hohe Alkalität, Verätzungsgefahr von Augen, Haut undSchleimhaut; Verbrühung, Verbrennungen durch heißen Reiniger und Anlagenteile. BesondereGefährdungen bestehen beim Anmischen, Ab- und Umfüllen, wenn mit konzentriertem, angeliefertemProdukt umgegangen werden muss
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -86-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Verarbeitung erfolgt in geschlossenen Anlagen, diezuständige staatliche Behörde (Beachtung desBundesimmissionsschutzgesetzes, Anzeige an dieBehörde) ist informiert. Die Anforderungen an denUmweltschutz sind erfüllt.
Lufttechnische Einrichtungen sind installiert und wirksam.Eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person istorganisiert (siehe auch S 019 der BG ETEM).
Eine Überwachung der Gefahrstoffkonzentrationen in derLuft am Arbeitsplatz ist organisiert (siehe TRGS 402).
Eine Arbeitsmedizinische Betreuung, ggf.Vorsorgeuntersuchungen sind organisiert.
Ein Hautkontakt ist durch die Gestaltung des Verfahrensausgeschlossen. Spezielle Maßnahmen für die Wartung,Instandsetzung und Reinigung sind festgelegt.
Die erforderliche PSA (Lösemittel beständige Handschuhe,Schutzbrille, Schutzkleidung, ggf. Schürze) steht zurVerfügung.
Die erforderlichen Hautschutzmittel (Hautschutzplan)stehen zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Reinigen und Entfetten; Chlorkohlenwasserstoffe (Per, Tri etc.)
GefährdungenEinatmen gesundheitsgefährdender Dämpfe, Hautgefährdung; giftige Zersetzungsprodukte an offenenFlammen; explosionsartige Zersetzung mit fein verteiltem Aluminium
Quellen:BGI 621: Lösemittel, TitelBGI 767: Chlorkohlenwasserstoffe, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -87-
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -88-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Reiniger mit möglichst hohem Flammpunkt sowie möglichsthohem AGW werden eingesetzt (Anfrage beim Hersteller,Sicherheitsdatenblatt).
Die Bearbeitung erfolgt möglichst im geschlossenenSystem.
Bei Nichteinsatz eines geschlossenen Systems: DieReinigungstätigkeiten erfolgen an einemGefahrstoffarbeitsplatz.
Bei Nichteinsatz eines Gefahrstoffarbeitsplatzes: DieEntstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.durch den Einsatz von Absaugungen (Punktabsaugung ander Freisetzungsstelle) oder bei offenen Waschbecken mitRandabsaugung und dicht schließende Deckel verhindert(BGR 180). Für die Absaugung liegt herstellerseitig dieschriftliche Bestätigung der Wirksamkeit derGefahrstofferfassung vor.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) am Arbeitsplatzsind eingehalten.
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen (BGR 121).
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz amArbeitsplatz und ggf. im Raum gemäß BGR 104 sindrealisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Hautkontakt ist durch die Verfahrensgestaltung (z. B.Einsatz von Hilfswerkzeugen, Tauchkörben etc.)ausgeschlossen bzw. vermindert.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung,ggf. -schürze, Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Reinigen und Entfetten; Kohlenwasserstoffe
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdungen; Gefährdungen durch Stoffe; gesundheitsgefährdende Dämpfe,Hautgefährdung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -89-
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt(Reinigen von Lackierwerkzeugen, Metalleinigung,Lösemittel Kleinstmengen).
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, TitelTRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -90-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Anmischen, Ab- und Umfüllen erfolgt möglichst imgeschlossenen System.
Geeignete Pumpen etc. stehen bereit.
Die Freisetzung gesundheitsgefährlicher Aerosole und ggf.Gase ist durch den Einsatz von Absaugungen verhindert.
Die richtige Vorgehensweise beim Ansetzen der Reinigerwird beachtet (BGI 552).
Die erforderliche PSA (Augenschutz oder Gesichtsschutz,Handschutz, Gummischürze und Gummistiefel sowie ggf.Staubsschutzmaske) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Reinigen und Entfetten; wässrig und alkalisch
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Gefährdung von Augen, Haut und ggf. Atemwegen durch saure oderalkalische Stoffe; Verätzungsgefahr, Gefahr der Reizung der Schleimhäute; besondere Gefährdungenbestehen beim Anmischen sowie Ab- und Umfüllen, wenn mit konzentriertem, angeliefertem Produktumgegangen wird.
Quellen:TRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelBGI 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, TitelBGI 552: Galvaniseure, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -91-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -92-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamInstallation der Rohrleitungen und Entnahmestellen durcheine Fachfirma. Die Regelungen zum Umwelt- undGewässerschutz sind eingehalten (Einschalten derUmweltbehörde).
Ggf. Anbringen von Verdeckungen.Einhaltung des Stands der Technik.
Anfahrschutz, Schutzbügel, Spritzschutz.
Die BGI 640 ist beachtet.
Kennzeichnung der Rohrleitungen entsprechendDurchflussstoff (siehe TRGS 201 und DIN 2403).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Rohrleitungen und Entnahmestellen
GefährdungenGefahrstoffaustritt, Austritt heißer Medien an defekten Flanschen und Verbindungsstellen,Verwechslungsgefahr
Quellen:TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -93-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die EGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten (siehe auchS 015).
Verschleppung und Einbringen von Säuren in dascyanidische Bad sind technisch verhindert. BeiNichtgebrauch sind die Tauchbecken abgedeckt.
Zum Arbeiten am Elektrolyten ist geeignete PSA(Schutzkleidung, -schürze, -handschuhe, -stiefel, -brille,ggf. Gesichtsschutz) zur Verfügung gestellt.
Cyanidhaltige Stoffe werden unter Verschluss gelagert(siehe TRGS 510). Eine fachkundige und zuverlässigePersonen ist bekannt
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Verkupfern, cyanidisch
GefährdungenEinatmen von Dämpfen; Vergiftungen beim cyanidischen Verkupfern; Gefährliche chemischeReaktionen, mit Säuren können sich aus den cyanidhaltigen Elektrolyten giftige Blausäuregaseentwickeln, Verätzungsgefahr
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, InhaltBGI 569: Cyanwasserstoff, InhaltBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -94-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die EGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten (siehe auchS 015).
Es sind Maßnahmen gegen Verbrennungen am Behältergetroffen.
Zum Arbeiten am Elektrolyten ist geeignete PSA(Schutzkleidung, -schürze, -handschuhe, -stiefel, -brille,ggf. Gesichtsschutz) zur Verfügung gestellt.
Die Mitarbeiter werden arbeitsmedizinisch überwacht.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.Ein Beschäftigungsverzeichnis (krebserzeugende Stoffe,siehe GefStoffV) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Vernickeln, chemisch
GefährdungenEinatmen von Dämpfen und Aerosolen; Verbrennen, Verbrühen, Verätzen; Wegen hoherElektrolyttemperatur und stärkerer Wasserstoffentwicklung sind im Gegensatz zum galvanischenVernickeln eher gefährliche Nickelaerosolkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz zu erwarten
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, InhaltBGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -95-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die EGU-Empfehlung (IFA-Report 3/2013) für dieGefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung"Galvanotechnik und Eloxieren" ist eingehalten (siehe auchS 015).
Eine Randabsaugung am stark bewegtenNickelelektrolyten ist vorhanden.
Zum Arbeiten am Elektrolyten ist geeignete PSA(Schutzkleidung, -schürze, -handschuhe, -stiefel, -brille,ggf. Gesichtsschutz) zur Verfügung gestellt.
Die Mitarbeiter werden arbeitsmedizinisch überwacht.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.Ein Beschäftigungsverzeichnis (krebserzeugende Stoffe,siehe GefStoffV) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Vernickeln, galvanisch
GefährdungenEinatmen von Dämpfen und Aerosolen; Verätzungsgefahr, bei bewegten Elektrolyten können auchtrotz der vernachlässigbaren Wasserstoffentwicklung (hohe Stromausbeute) Nickelaerosole in die Luftam Arbeitsplatz gelangen; Krebs erzeugende Nickelaerosole
Quellen:BGI/GUV-I 790-016: Galvanotechnik und Eloxieren - Vorschlag für die geplanten EmpfehlungenGefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung, InhaltBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -96-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG, 9. ProdSV:Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz,CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Prüfungen im Prüfbuch o. Ä. dokumentieren
Regelmäßige Sachkundigenprüfung im Betriebszustandmin. 1x jährlich, sowie im zerlegten Zustand alle 3 Jahredurchführen lassen.
Schutzdeckel muss verriegelt sein und sich erst nachStillstand öffnen lassen (Deckelzuhaltung), Ausnahmensiehe Übergangs- und Ausführungsbestimmungen.
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern bekanntmachen.
Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigen, evtl. persönlicheSchutzausrüstung (PSA) zur Verfügung stellen.
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen beimZentrifugieren entzündlicher Stoffe vornehmen.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Galvanik
Objekt: Zentrifuge
GefährdungenWegschleudern von Teilen,Explosionsgefahr beim Zentrifugieren von entzündlichen,explosionsgefährlichen Stoffen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -97-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGesonderte Räume für das Verarbeiten von leichtentzündlichen oder entzündlichen Stoffen, mindestens abergesonderte Bereiche von 5 m um die Verarbeitungsstellezur Verfügung stellen.
Türen müssen selbstschließend sein und nach außenaufschlagen.
auf Heizungen darf keine Abstellmöglichkeit sein.
Spritzen oder Sprühen nur an Ständen, Wänden oder inKabinen mit Absaugung.
technische Raumlüftung mit Einbeziehung vonTrocknungsräumen und Abdunstplätzen.
Festlegung und Kennzeichnung der definierten Zonen nachBGR 104. Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes(Pulverbeschichten und Spritzkabine).
Sicherheitskennzeichnung nach Arbeitsstättenrichtlinie"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASRA1.3).
im Feuer gefährdeten Bereich Anforderungen anelektrische Betriebsmittel beachten, z. B. Langfeld-Leuchten in IP 54.
Ausschluss von Zündquellen im gesamtengekennzeichneten Bereich.
regelmäßige Reinigung, Papierauskleidungen täglichentfernen.
Errichtung und Betrieb elektrostatischer Sprüheinrichtungennach BGI 740 und BGI 764, Prüfung fürHandsprüheinrichtungen, wiederkehrende Prüfung bei allenSprühanlagen mindestens 1x jährlich durch Sachkundigen.
Betriebsanweisungen erarbeiten und auslegen u. a.:- Vorhalten von Arbeitsstoffen nur im Umfang von einerSchicht, tägliches Entfernen entleerter Behälter,- elektrostatische Erdung aufladbarer Behälter,- kein wechselweises Verarbeiten von Nitro- und
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Beschichten mit brennbaren flüssigen Beschichtungsstoffen undBeschichtungspulvern
GefährdungenBrand- und Explosionsgefahr
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -98-
Kunstharzlacken,- antistatisches Schuhwerk,- verschließbare, nicht brennbare Behälter für Putzmaterial,- jährliche Unterweisung.
Quellen:BGI 740: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe, GefährdungenBGI 764: Elektrostatisches Beschichten, 1 EinführungBGR 142: Luftfahrzeug-Instandhaltung, 5 BetriebMB 024: Sicherheit durch Brand- und Explosionsschutz, 7 Explosionsschutz
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -99-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Es werden Produkte mit möglichst geringemGefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar, ohnegefährliche Pigmente etc., Anfrage beim Hersteller,Sicherheitsdatenblatt) eingesetzt.
Die Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an derEntstehungsstelle.
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sindentsprechend der Menge, des Flammpunktes, derVerarbeitungstemperatur etc. (siehe BGR 104, VDE 0165)getroffen.
Die Aufbewahrung bzw. das Umfüllen inLebensmittelbehältnisse ist verboten.
Produkte werden am Arbeitsplatz in einem abschließbarenSchrank aus Metall (bei brennbaren Flüssigkeiten,gemeinsam mit Reinigungs- und Lösemitteln in einemzugelassenen Sicherheitsschrank entsprechend TRGS510) aufbewahrt.
Das Objekt Hautschutz ist beachtet.
Die erforderliche PSA (lösemittelbeständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)
GefährdungenGesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BGErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -100-
.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -101-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Das Ab- und Umfüllen von Gefahrstoffen ist durch festverlegte Leitungen verhindert, Rohrleitungen sindgekennzeichnet.
Geeignete Fasspumpen oder sonstige Abfülleinrichtungen(diese nennen) stehen zur Verfügung.
Geeignete Aufsaugmittel (diese nennen) für verschütteteGefahrstoffe sind vorhanden.
Bei brennbaren Flüssigkeiten: Die Brand- undExplosionsschutzmaßnahmen (siehe BGR 104 und TRBS2153) sind beachtet.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) sindeingehalten ggf. erforderliche lüftungstechnischeMaßnahmen (Arbeitsplatzabsaugung und Raumlüftung)sind ergriffen.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Schutzbrille,ggf. Schürze, Stiefel und Gesichtsschutz) steht zurVerfügung.
Augendusche/ Notdusche stehen ggf. zur Verfügung.
Arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisungen sind erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Ab- und Umfüllen
GefährdungenEinatmen von Dämpfen, ggf. bei Feststoffen Einatmen von Stäuben; Verschütten, Verspritzen,Auslaufen von Gefahrstoffen
Quellen:BGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -102-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -103-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Es sind geeignete (beständige), verschließbare undgekennzeichnete Sammelbehältnisse bereitgestellt. Abfällewerden getrennt gesammelt, das Vermischungsverbot istbeachtet!
Sammelplätze für das Aufbewahren von Abfällen für diespätere Entsorgung sind eingerichtet und gekennzeichnet.
Die Entleerung der vollen Sammelbehältnisse und dieEntsorgung ist organisiert.
Ein Abfallbeauftragter ist benannt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Abfallbehandlung
GefährdungenGefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal
Quellen:Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), TitelTRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -104-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeigneteLagerräume sind vorhanden.
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehältern Kapitel 4
Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sindaufgestellt.
Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum Aufbewahrenvon Gefahrstoffen stehen bereit.
Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor Notausgängen)sind ausgewiesen.
Die Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- undUmfüllen sind erfüllt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffenoder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung
Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -105-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Transport im Betrieb möglichst durch Organisation derProduktionsabläufe, geschlossene Anlagensysteme,Rohrleitungen etc. ausschließen.
Für den innerbetrieblichen Transport geeigneteGefahrstoffbehältnisse werden eingesetzt.
Geeignete Transportmittel (Krananlagen, Fahrzeuge etc.)stehen zur Verfügung.
Zur Aufnahme der Gefahrstoffbehälter geeigneteLastaufnahmemittel stehen bereit z. B. besondereFassgreifer.
Verkehrswege sind entsprechend des notwendigenTransportes ausgelegt (möglichst kurz, ohne Hindernisse,keine Kollision mit Personenverkehr, ausreichend breit).
Handtransport ist möglichst ausgeschlossen, für nocherforderlichen Handtransport stehen bruchsichere Behälterbereit. Der Transport von nicht bruchsicheren Behältnissenerfolgt in "Überbehältern".
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, innerbetrieblicher Transport
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Verschütten, Auslaufen von Gefahrstoffen
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.8 : Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen imHebezeugbetrieb, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 526: Laboratorien, TitelBGV D27: Flurförderzeuge, TitelseiteBGV D29: Titelseite: FahrzeugeBGV D6: Titelseite: Krane
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -106-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -107-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Für die Lagerung von Gefahrstoffen werden diezutreffenden Anforderungen der TRGS 510 beachtet.
Geeignete Lagerräume gemäß Landesbauordnung, WHG,Betriebssicherheitsverordnung etc., stehen zur Verfügung.
Für die Lagerung von Kleinmengen in anderen Räumen alsin Lagerräumen sind die Anforderungen der TRGS 510Kapitel 4 beachtet.
Die Anforderungen des Abschnitts 7 der TRGS 510 zurZusammenlagerung von Gefahrstoffen sind beachtet.
Die Gefahrstoffausgabe ist geregelt und wird kontrolliert,ein Verantwortlicher ist bestimmt, der Lagerbestanddokumentiert.
Die Erlaubnis der zuständigen Behörde für dieüberwachungsbedürftige Lagerung von leicht- oderhochentzündlichen Flüssigkeiten (> 10000 l) gemäßBetrSichV liegt vor.
Ein Explosionsschutzdokument liegt vor.
Eine Betriebsanweisung (Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe, die ggf. gefährlichmiteinander reagieren können; Auslaufen von Gefahrstoffen; Brand- und Explosionsgefährdungen
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -108-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -109-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Zu den eingesetzten Farben und Lacken liegen dienotwendigen Informationen (Sicherheitsdatenblätter derHersteller etc. für Gefahrstoffe vor).
Ein gesonderter Raum oder Bereich (Lackierraum) isteingerichtet.
Die gemäß verwendetem Lack, der eingesetztenStoffmenge und der Art der Verwendung des Lackeserforderlichen Maßnahmen der BGI 740 sind erfüllt.
Die Entstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.durch den Einsatz von Absaugungen, verhindert. DieArbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffen amArbeitsplatz sind eingehalten. Lackierstände undMaschinen sind an eine wirksame Absaugungangeschlossen.
Für die Absaugung liegt herstellerseitig die schriftlicheBestätigung der Wirksamkeit der Gefahrstofferfassung vor.
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen.
Bei Lackierarbeiten in engen Räumen, bei denen dienatürliche Lüftung unterbunden ist, sind die Anforderungender TRGS 507 erfüllt.
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß BGR104 sind realisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Die regelmäßige Reinigung des Lackierstands istorganisiert.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Arbeitsanzug,Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lackierarbeiten
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Gefahr der Reizung der Haut, der Atemwege und der Augen; Brand- undExplosionsgefahren
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -110-
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Farbspritzstand) liegt vor.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:TRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung derBeschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGI 740: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -111-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Anforderungen der BGR 500, Kap. 2.28, für dasBetreiben von Trockner sind erfüllt.
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß BGR104 sind realisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist unter Berücksichtigung derBetriebsanleitung für jeden Trockner erstellt.
Eine Beschickungsweisung gemäß BGR 500, Kap. 2.28, isterstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lacktrockner
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Gesundheitsgefährdende Dämpfe, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:BGG 909: Lüftungstechnische Berechnung von Kammertrocknern und Durchlauftrocknern, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -112-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Notwendigkeit eines Lacklagers oder einesSicherheitsschrankes ist in Abhängigkeit der Lackmengen,der Flammpunkte usw. zu ermittelnIn der VBF sind für Lagerräume die Höchstmengen, diebaulichen Anforderungen, wie Brandschutz, Lüftung usw.enthalten.
Bei Umfüll-, Abfüll- und Umrührarbeiten müssenMetallbehälter geerdet sein.
Für Trockenräume mit Beschichtungsstoffen Flammpunktkleiner 40 °C gilt ein besonderer Exschutz (Zone 1).
Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes (Lacklager).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lagerung von Beschichtungsstoffen
GefährdungenBrand- und Explosionsgefahr
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -113-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Arbeitsstättenverordnung und konkret die ASR A3.5und ASR A3.6 sind beachtet
Die BGR 121 sowie BGI 5121 sind beachtet.
Zugluft (Luftgeschwindigkeit < 0,2 m/sec) ist vermieden.
Für ausreichende Frischluftzufuhr ist gesorgt.
Die Arbeitsplatzabsaugungen (Badabsaugung etc.) sind aufdie Raumlüftung (Ausgleich der Luftbilanz) abgestimmt.
Reinigung, Pflege und regelmäßige Prüfungen der Anlagendurch eine befähigte Person sind organisiert (sieheHandlungshilfe S 019 der BG ETEM).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lüftungstechnische Anlagen/Raumluft
GefährdungenZugluft, zu hohe/zu niedrige Lufttemperatur oder Luftfeuchtigkeit,Ermüdung, Konzentrationsschwäche durch mangelnde Frischluftzufuhr,Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGI 7004: Klima im Büro, TitelArbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGI 5121: Arbeitsplatzlüftung, TitelASR A3.5: Raumtemperatur, TitelseiteBGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -114-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Mitarbeiter werden unterwiesen;Sicherheitshinweis "Poliermaschine";Unterweisung wird dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Polieren
Objekt: Poliermaschine
GefährdungenHautbelastung durch Polierpasten, Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -115-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Schleifscheibenauswahl nach BGV D12.
Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper.
Aufspannen mit gleich großen Spannflanschen.
Klangprobe, Probelauf mind. 1 min.
Werkstückauflagen bis 3 mm an die Scheibe heranstellen.
Geeignete PSA (Schutzbrille und ggf. Gehörschutz) ist zurVerfügung gestellt.
Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff Absaugunginstallieren (insbesondere bei Hartmetallstäuben).
Das Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Veranlassen, dass auf die Vollständigkeit und Wirksamkeitder Schutzhauben geachtet wird.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Polieren
Objekt: Schleifmaschinen, Schleifkörper, Schleifbänder
GefährdungenAugenverletzungen, Handverletzungen,Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm
Quellen:BGI 543: Schleifer, VorwortBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 AnwendungsbereichBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, 1AnwendungsbereichProduktsicherheitsgesetz (ProdSG), TitelNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -116-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -117-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Hautkontakt zu Blei minimieren.
Hygienemaßnahmen beachten (Ess- Trink- undRauchverbot am Arbeitsplatz).
Handwaschplatz bereitstellen.
Arbeitsplätze regelmäßig feucht Reinigen oder Absaugen(nicht fegen oder Abblasen).
Beim Befüllen oder Entleeren von Rohren mit Blei das Bleinur bis kurz über den Schmelzpunkt erhitzen.
Bleikrätze oder Schlacke nur in geschlossenem Behältermit Decken aufbewahren.
Erstellen einer Betriebsanweisung.
Arbeitskleidung von persönlicher Kleidung trennen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge G2 "Blei" organisieren.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Blechblasinstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Blei
Objekt: Umgang mit Blei beim Blasinstrumentenbau
GefährdungenGesundheitsschäden durch orale Aufnahme von Bleirauchen und Bleistäuben
Quellen:TRGS 505: Blei, Anlage 1: Muster-Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit bleihaltigenGefahrstoffen nach § 7 GefahrstoffverordnungTRGS 505: Blei, InhaltTRGS 505: Blei, TitelTRGS 505: Blei, Anlage 3: Muster-Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffVVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -118-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei geschlossenen Anlagen zur Bestrahlung von Bauteilen:Regelmäßige Überprüfung der Schalter, sodass beimÖffnen der Anlage die Strahlungsquelle ausgeschaltet wird.
Bei offenen Anlagen:Ermittlung von Art, Ausmaß und Dauer der Expositiondurch UV-Strahlung und Umsetzung der notwendigenMaßnahmen nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicheroptischer Strahlung (OStrV).
Die Expositionsgrenzwerte der OStrV sind eingehalten.
Die Ergebnisse der Ermittlung und Messung von Art,Ausmaß und Dauer der Exposition sind dokumentiert. EinKataster der exponierten Personen ist erstellt. Es bestehteine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation über 30Jahre.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen..
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Beizen - Lackieren
Objekt: Arbeiten mit UV-Licht
GefährdungenUV-Strahlung kann abhängig von der Wellenlänge zu schweren Augenschäden führenVerbrennungen der Haut
Quellen:Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Inhaltsübersicht
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -119-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamImmer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten!
Einhalten (S 15) des Stand der Technik bzw. dervorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS900).
Besondere Maßnahmen beim Brennen.
Wirksame Absaugung entstehender nitroser Gase.
Geeignete PSA (u. a. Schutzkleidung, -handschuhe,-schürze, -stiefel, Gesichtsschutz) ist zur Verfügunggestellt.
Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Beizen - Lackieren
Objekt: Beizen mit Salpetersäure
GefährdungenVerätzungen beim Einatmen der Dämpfe und Hautkontakt, Gefahr des Lungenödems, gefährlicheReaktionen mit organischen Stoffen
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Inhalt
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -120-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hierkeine Lebensmittel aufbewahren.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Beizen - Lackieren
Objekt: Lackieren mit Spirituslack
GefährdungenBrennbare Dämpfe, Hautgefährdung
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -121-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Arbeiten nur mit geeigneter Absaugung und genügenderFrischluftzufuhr.
Anmischen, Ab- und Umfüllen möglichst im geschlossenenSystem.
Zündquellen fernhalten (Explosionsgefahr).
Bereitstellen geeigneter Pumpen etc.
Bereitstellen der erforderlichen PSA (Laugen beständigeHandschuhe (z.B. aus Butylkautschuk), Schutzbrille mitSeitenschutz, ggf. Gesichtsschutz, Schutzkleidung, ggf.Schürze).
Nach Augenkontakt 10 Min. unter fließendem Wasserspülen, immer Augenarzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt 15 Min. unter fließendem Wasser spülen,Arzt aufsuchen.
Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Beizen - Lackieren
Objekt: Neutralisieren mit Ammoniak
GefährdungenVerätzungsgefahr von Augen, Haut und Schleimhaut; heftige (exotherme) Reaktionen mit Säuren, kannAugenschäden und Lungenschäden verursachen
Quellen:BGI 595: Reizende Stoffe Ätzende Stoffe, Titel
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -122-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamOptimierung des Arbeitsprozesses, damitVerbrennungsgefahr möglichst gering wird.
Unterweisen der Mitarbeiter über Arbeitsverfahren mitmöglichst geringer Verbrennungsgefahr.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Hitzearbeiten
Objekt: Biegen der Stangen mit Hitze
GefährdungenVerbrennungsgefahr beim Erwärmen und Biegen der Holzstangen über offener Flamme oder einemHeißluftgerät
Quellen:
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -123-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs werden ausschließlich gekennzeichnete und geprüfteDruckgasbehälter (Herstelleranfrage) eingesetzt.
Es werden nur bauartzugelassene Druckminderer(Kennzeichnung) eingesetzt.
Es werden nur für Brenngase zugelassene Schläucheeingesetzt (Herstelleranfrage).
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Sicherheitseinrichtungen sind vorgesehen, z. B.Absperreinrichtung, Flammenüberwachung.
Eine sachkundige/befähigte Person prüft vor der erstenInbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation,Aufstellung und Dichtheit.
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafürhergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mitbrennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen,abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen ZutrittUnbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, inTreppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen undDurchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (TRGS 510) aufgestellt. Die Zahl derGasflaschen in Arbeitsräumen ist auf ein Minimumbeschränkt.
Gasflaschen werden nicht in der Nähe von Kanälen,Bodenöffnungen, Treppenabgängen und dergleichenabgestellt.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in derNähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung,
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Hitzearbeiten
Objekt: Druckgase, Flüssiggas
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -124-
Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende Prüfung (alle 4 Jahre) auf Dichtheit,ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellungdurch eine befähigte/sachkundige Person ist organisiert.
Ortsbewegliche Flüssiggasanlagen mit einemDruckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht,sowie Verbrauchsanlagen aus geprüften Einzelteilenwerden regelmäßig durch eine vom Unternehmerbeauftragte Person geprüft. Die Prüffrist wird je nachBeanspruchung und Zustand der Anlage festgelegt.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Flüssiggas ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGV D34: Verwendung von Flüssiggas, InhaltsverzeichnisVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)BGI 554: Gasschweißer, InhaltTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -125-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamArbeiten an Gasleitungen und Anschlüsse(Gasinstallationen) sowie Gasverbrauchsanlagen werdenausschließlich von entsprechenden Fachbetriebenausgeführt. Die Regeln des Deutschen Vereins des Gas-und Wasserfaches e.V.DVGW (DVGW-TRGI G 600) sindbeachtet, soweit die öffentliche Gasversorgung betroffen ist(Bestätigung des ausführenden Fachbetriebes einholen).
Die Gasinstallationsanlage wurde vor Inbetriebnahmedurch ein zugelassenes Installationsunternehmen geprüft.
Gasschläuche sind für das entsprechende Brenngaszugelassen (Herstellerbestätigung!) und werden gegenBeschädigung gesichert verlegt.
Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird mindestens alle 12Jahre von einem zugelassenen Installationsunternehmendurchgeführt.
Die Erdgas-Leitungsanlage wird regelmäßig durch einevom Unternehmer beauftragte Person auf Dichtheit undordnungsgemäßen Zustand geprüft. Die Prüffrist wird jenach Beanspruchung und Zustand der Anlage festgelegt.
Der Zugang zu Hauptabsperreinrichtungen ist jederzeitleicht erreichbar.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Hitzearbeiten
Objekt: Erdgas-Leitungsanlage
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdungen
Quellen:
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -126-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie vorhandenen Gasleitungen sind entsprechend derBetriebsbedingungen ausgelegt.
Es werden nur zugelassenen Verbrauchsanlagenangeschlossen und betrieben.
Sicherheitsventile (bezüglich Druck und Abblaseleistung)sind vorhanden.
Berstscheiben und Druckbegrenzer sind vorhanden.
Bei Gasleitungen in Bereichen, die durch Anfahrengefährdet sind, ist ein Anfahrschutz vorhanden.
Die vorhandenen Gasleitungen sind gekennzeichnet.
Es ist ermittelt worden, in welchen Bereich derBetriebssicherheitsverordnung die Gasleitungen fällt. DiePrüffristen werden dem entsprechend festgelegt.
Die regelmäßige Dichtheitsprüfung der Gasleitungen wirdveranlasst.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Hitzearbeiten
Objekt: Gasleitungen
GefährdungenAustretende GaseExplosionsfähige Atmosphäre
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -127-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Geräte sind bis auf die Luftaustrittsstelle durch Metallkorboder Gitter gegen unbeabsichtigtes Berühren heißerOberflächen geschützt.
Sichere Ablage der Geräte ist gewährleistet.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen (UnterweisungshilfeBroschüre S031, Kapitel 5.5 "Heißluftgeräte undOberlederbügeleisen"; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Hitzearbeiten
Objekt: Heißluftgeräte, Fön
GefährdungenVerbrennungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -128-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.
Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Das Objekt "Lärm" ist beachtet.
Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Holzbearbeitung
Objekt: Bandsäge
GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -129-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamImmer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten!
Ermittlung der Holzstaubart (Bestimmung der Anteile vonBuchen- und Eichenholzstaub auch in Pressspanplatten).
Ermittlung möglicherweise sensibilisierender Holzarten.Dazu gehören unter anderem:Ostindischer Palisander,Afrikanischen Grenadillholz,Rio-Palisander,Cocobolo,Honduras Palisander,Santos Palisander,Afrikanisches Mahagoni,Rotzeder,Teak,Fernambuk.
Einhalten des Luftgrenzwertes für Holzstaub (TRGS 900)und Überprüfung des Risikos von Brand undStaubexplosionen (BGR 104 und BGI 730).
Absaugung von Holzstäuben durch Verwendung geprüfterAbsauganlagen bzw. Nachrüstsätze (Prüfbescheinigungder Holz-Berufsgenossenschaft).
Sicherstellen der Reinigung von Arbeitsbereichen mitgeprüft wirksamen Industriestaubsaugern.
Erstellen arbeitsplatzspezifischer Betriebsanweisungen.
Unterweisung der Mitarbeiter.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Holzbearbeitung
Objekt: Holzstäube bei manuellen Arbeiten
GefährdungenGesundheitsschädigende Holzstäube bei der Bearbeitung von Holz (Schleifen, Sägen, Fräsen, Hobelnetc.), Krebs erzeugende Wirkung von Eichen- und Buchenholzstäuben, allergisierende Wirkungtropischer Holzstäube, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen,Dokumentation, AuskunftspflichtenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 22 NotfallmaßnahmenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -130-
TRGS 553: Holzstaub, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 12 Zugang zu Vorschriften und RegelnBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 2 Grundpflichten des UnternehmersTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 29 BereitstellungGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -131-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -132-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3sind erfüllt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Bogenmacher
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Fräsmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenVerletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -133-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Bildschirmarbeitsplätze entsprechen denGestaltungskriterien der BGI 650.
Es ist dafür gesorgt, dass die Bildschirmarbeit durchregelmäßige Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochenwird.
Den Mitarbeitern wird die arbeitsmedizinische Vorsorgenach der ArbMedVV angeboten.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die richtige Benutzung derArbeitsplatzelemente unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Büro
Tätigkeit: Büro- und Bildschirmarbeit
Objekt: Bildschirmarbeitsplätze
GefährdungenPhysische Belastung durch einseitige Körperhaltung bei sitzender Tätigkeit,Psychische Belastungen durch die Informationsmenge
Quellen:Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -134-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Es werden Produkte mit möglichst geringemGefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar, ohnegefährliche Pigmente etc., Anfrage beim Hersteller,Sicherheitsdatenblatt) eingesetzt.
Die Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an derEntstehungsstelle.
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sindentsprechend der Menge, des Flammpunktes, derVerarbeitungstemperatur etc. (siehe BGR 104, VDE 0165)getroffen.
Die Aufbewahrung bzw. das Umfüllen inLebensmittelbehältnisse ist verboten.
Produkte werden am Arbeitsplatz in einem abschließbarenSchrank aus Metall (bei brennbaren Flüssigkeiten,gemeinsam mit Reinigungs- und Lösemitteln in einemzugelassenen Sicherheitsschrank entsprechend TRGS510) aufbewahrt.
Das Objekt Hautschutz ist beachtet.
Die erforderliche PSA (lösemittelbeständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)
GefährdungenGesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BGErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -135-
.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -136-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Es sind geeignete (beständige), verschließbare undgekennzeichnete Sammelbehältnisse bereitgestellt. Abfällewerden getrennt gesammelt, das Vermischungsverbot istbeachtet!
Sammelplätze für das Aufbewahren von Abfällen für diespätere Entsorgung sind eingerichtet und gekennzeichnet.
Die Entleerung der vollen Sammelbehältnisse und dieEntsorgung ist organisiert.
Ein Abfallbeauftragter ist benannt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Abfallbehandlung
GefährdungenGefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal
Quellen:Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), TitelTRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -137-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeigneteLagerräume sind vorhanden.
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehältern Kapitel 4
Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sindaufgestellt.
Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum Aufbewahrenvon Gefahrstoffen stehen bereit.
Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor Notausgängen)sind ausgewiesen.
Die Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- undUmfüllen sind erfüllt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffenoder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung
Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -138-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Zu den eingesetzten Farben und Lacken liegen dienotwendigen Informationen (Sicherheitsdatenblätter derHersteller etc. für Gefahrstoffe vor).
Ein gesonderter Raum oder Bereich (Lackierraum) isteingerichtet.
Die gemäß verwendetem Lack, der eingesetztenStoffmenge und der Art der Verwendung des Lackeserforderlichen Maßnahmen der BGI 740 sind erfüllt.
Die Entstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.durch den Einsatz von Absaugungen, verhindert. DieArbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffen amArbeitsplatz sind eingehalten. Lackierstände undMaschinen sind an eine wirksame Absaugungangeschlossen.
Für die Absaugung liegt herstellerseitig die schriftlicheBestätigung der Wirksamkeit der Gefahrstofferfassung vor.
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen.
Bei Lackierarbeiten in engen Räumen, bei denen dienatürliche Lüftung unterbunden ist, sind die Anforderungender TRGS 507 erfüllt.
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß BGR104 sind realisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Die regelmäßige Reinigung des Lackierstands istorganisiert.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Arbeitsanzug,Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lackierarbeiten
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Gefahr der Reizung der Haut, der Atemwege und der Augen; Brand- undExplosionsgefahren
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -139-
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Farbspritzstand) liegt vor.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:TRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung derBeschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGI 740: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -140-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.
Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.
Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.
Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten
Objekt: Handwerkzeuge
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge
Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -141-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -142-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamRegelmäßige Prüfung der Biegeapparate durch befähigtePersonen organisieren.
Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter.
Geräte müssen gegen Um- und Herunterfallen gesichertsein - sichere Ablage -.
Bei alten Biegeapparaten sicherstellen, dass keineasbesthaltigen Dichtungsmaterialien vorhanden sind.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten
Objekt: Heißbiegen von Zargen
GefährdungenVerbrennungen
Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -143-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamImmer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten!
Ermittlung der Holzstaubart (Bestimmung der Anteile vonBuchen- und Eichenholzstaub auch in Pressspanplatten).
Ermittlung möglicherweise sensibilisierender Holzarten.Dazu gehören unter anderem:Ostindischer Palisander,Afrikanischen Grenadillholz,Rio-Palisander,Cocobolo,Honduras Palisander,Santos Palisander,Afrikanisches Mahagoni,Rotzeder,Teak,Fernambuk.
Einhalten des Luftgrenzwertes für Holzstaub (TRGS 900)und Überprüfung des Risikos von Brand undStaubexplosionen (BGR 104 und BGI 730).
Absaugung von Holzstäuben durch Verwendung geprüfterAbsauganlagen bzw. Nachrüstsätze (Prüfbescheinigungder Holz-Berufsgenossenschaft).
Sicherstellen der Reinigung von Arbeitsbereichen mitgeprüft wirksamen Industriestaubsaugern.
Erstellen arbeitsplatzspezifischer Betriebsanweisungen.
Unterweisung der Mitarbeiter.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten
Objekt: Holzstäube bei manuellen Arbeiten
GefährdungenGesundheitsschädigende Holzstäube bei der Bearbeitung von Holz (Schleifen, Sägen, Fräsen, Hobelnetc.), Krebs erzeugende Wirkung von Eichen- und Buchenholzstäuben, allergisierende Wirkungtropischer Holzstäube, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen,Dokumentation, AuskunftspflichtenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 22 NotfallmaßnahmenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -144-
TRGS 553: Holzstaub, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 12 Zugang zu Vorschriften und RegelnBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 2 Grundpflichten des UnternehmersTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 29 BereitstellungGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -145-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamMitarbeiter unterweisen, dass sie:- Berührung mit den Schleifkörpern vermeiden,- Werkstücke sicher fassen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Abkanten von Hand
GefährdungenVerletzung an den rotierenden Abkantschleifkörpern
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -146-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.
Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Das Objekt "Lärm" ist beachtet.
Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Bandsäge
GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -147-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Das Objekt „Holzbearbeitungsmaschinen“ ist beachtet.
Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.
Die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit„Kühlschmierstoffen (KSS)“ sind beachtet.
Es sind Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegterMaschinenteile vorhanden.
Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen Wiederanlaufnach Spannungsausfall sind vorhanden.
Die Sägeblätter sind bis auf den zum Sägen benötigten Teilabgedeckt.
Es werden der Dreh- bzw. Hubzahl angepasste Werkzeugezur Verfügung gestellt.
Es werden technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt(Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag, Schabloneund Abweisleiste).
Es sind nur zugelassene Sägeblätter zur Verfügunggestellt.
Der Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich istunterbunden, eine feststehende Schutzvorrichtung istangebracht.
Es sind Spannmittel zur Verfügung gestellt (z.B.: festeEinspannvorrichtungen, Schraubstöcke).
Der Staub wird über eine Einzelarbeitsplatz- bzw.Gesamtfilteranlage abgesaugt.
Zum Entfernen der Späne sind Spänehaken und Handfeger
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine
GefährdungenScharfkantige Werkstücke,Unkontrolliert bewegte Teile durch Herausschleudern oder Herumschlagen von Werkstücken undSpänenEinzug in das laufende Sägeblatt,Quetschgefährdungen der Hände oder unteren Gliedmaßen durch Spanneinrichtungen,Lärm durch Emission der Maschinen beim Arbeiten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -148-
zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und Gehörschutz zur Verfügunggestellt.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitBügelsäge und eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKreissäge vorhanden.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitTrennmaschine vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bügelsäge,Kreissäge und Trennmaschine anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Die regelmäßige Überprüfung der Absaug- undAufsaugvorrichtung auf einwandfreie Funktion durch einenSachkundigen ist veranlasst.
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -149-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -150-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGekennzeichnete und geprüfte Druckgasbehälter(97/23/EG entspricht 14. ProdSV, Herstelleranfrage)werden eingesetzt.
Ausschließlich bauartzugelassene Druckminderer(Kennzeichnung) werden eingesetzt.
Nur für Brenngas zugelassene Schläuche werdeneingesetzt (Herstelleranfrage).
Brenngasschläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Vor Arbeitsbeginn werden vom Benutzer Gasschläuche,deren Befestigungen und Verbindungselemente aufeinwandfreien Zustand und Verbrauchseinrichtungen aufFunktion kontrolliert. Nach Montage wird auch die Dichtheitgeprüft.
Poröse und schadhafte Gasschläuche werdenausgetauscht oder fachgerecht ausgebessert.
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt undFlammendurchschlag sind vorgesehen(Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung).
Gasflaschen werden nur an eigens dafür hergerichtetenLagerorten gelagert (gut belüftet, nicht mit brennbarenFlüssigkeiten und giftigen oder brandfördernden Stoffenzusammen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). DasLagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängenund Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (siehe TRGS 510) aufgestellt.
Die Zahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen ist auf einMinimum beschränkt.
Arbeitsräume sind ausreichend, ggf. technisch, belüftet.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Acetylen
GefährdungenBrand- und Explosionsgefahr, Zersetzungsgefahr auch ohne Luft- und Sauerstoffzufuhr, mit Kupferkann sich explosionsfähiges Kupferacetylid bilden
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -151-
geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in derNähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung,Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende, jährliche Prüfung aufordnungsgemäßen Zustand (z. B.Flammenrückschlagsicherung, Dichtheit) durch einesachkundige/befähigte Person ist organisiert.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Acetylen ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Flaschenbrände, Explosionen etc. werden derGewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -152-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs werden ausschließlich gekennzeichnete und geprüfteDruckgasbehälter (Herstelleranfrage) eingesetzt.
Es werden nur bauartzugelassene Druckminderer(Kennzeichnung) eingesetzt.
Es werden nur für Brenngase zugelassene Schläucheeingesetzt (Herstelleranfrage).
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Sicherheitseinrichtungen sind vorgesehen, z. B.Absperreinrichtung, Flammenüberwachung.
Eine sachkundige/befähigte Person prüft vor der erstenInbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation,Aufstellung und Dichtheit.
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafürhergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mitbrennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen,abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen ZutrittUnbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, inTreppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen undDurchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (TRGS 510) aufgestellt. Die Zahl derGasflaschen in Arbeitsräumen ist auf ein Minimumbeschränkt.
Gasflaschen werden nicht in der Nähe von Kanälen,Bodenöffnungen, Treppenabgängen und dergleichenabgestellt.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in derNähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung,
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Flüssiggas
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -153-
Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende Prüfung (alle 4 Jahre) auf Dichtheit,ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellungdurch eine befähigte/sachkundige Person ist organisiert.
Ortsbewegliche Flüssiggasanlagen mit einemDruckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht,sowie Verbrauchsanlagen aus geprüften Einzelteilenwerden regelmäßig durch eine vom Unternehmerbeauftragte Person geprüft. Die Prüffrist wird je nachBeanspruchung und Zustand der Anlage festgelegt.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Flüssiggas ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGV D34: Verwendung von Flüssiggas, InhaltsverzeichnisVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)BGI 554: Gasschweißer, InhaltTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -154-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs werden ausschließlich gekennzeichnete und geprüfteDruckgasbehälter (Herstelleranfrage) eingesetzt.
Es werden ausschließlich bauartzugelasseneDruckminderer (Kennzeichnung) verwendet.
Es werden nur für Sauerstoff zugelassene Schläuche(Herstelleranfrage) eingesetzt.
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Die Armaturen und Gasschläuche werden öl- und fettfreigehalten.
Poröse und schadhafte Gasschläuche werdenausgetauscht oder fachgerecht ausgebessert.
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt undFlammendurchschlag sind vorgesehen(Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung).
Vor Arbeitsbeginn werden vom Benutzer Gasschläuche,deren Befestigungen und Verbindungselemente aufeinwandfreien Zustand und Verbrauchseinrichtungen aufFunktion kontrolliert. Nach Montage wird auch die Dichtheitgeprüft.
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafürhergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mitbrennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen,abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen ZutrittUnbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, inTreppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen undDurchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (siehe TRGS 510) aufgestellt. DieZahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen ist auf ein Minimumbeschränkt.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in der
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Sauerstoff
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdungen, brandfördernd, Entzündung von Ölen und Fetten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -155-
Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetrieblicheBeförderung, Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende, jährliche Prüfung aufordnungsgemäßen Zustand (z. B.Flammenrückschlagsicherung, Dichtheit) durch einesachkundige/befähigte Person ist organisiert.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Sauerstoff ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGI 554: Gasschweißer, InhaltBGI 617: Sauerstoff, InhaltBGI 644: Gefahren durch Sauerstoff, InhaltVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -156-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Maschine ist mit Sicherheitsabstand zur Umgebung (0,5 m)aufgestellt.
Geeignete Fangbleche werden verwendet.
Elektromagnetische Spannvorrichtung ist mit dem Antriebverriegelt;Funktion der Spannvorrichtung wird durch Signallampeangezeigt.
Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die Maßnahmen zumBrand- und Explosionsschutz beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenHerausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, TitelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, TitelS 017: Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung,Werkzeugbau/Schleifmaschine (Schleifen mit wassergemischten KSS)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -157-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3sind erfüllt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Fräsmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenVerletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -158-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSiehe auch Presse, allgemein.
Die kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder ohneSchwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch Reifen ausBandeisen oder Rohr, befestigt an den Schwengelendenoder Schwunggewichten. Die Reifen müssen mitgelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet sein.
Die Spindel muss festgestellt werden können, z. B. beimEinrichten oder bei Nichtbenutzung.
Die Hände müssen gegen Verletzungen durch denniedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6 mmist, besser durch Handabweiser oder durch verdecktesWerkzeug bzw. Schiebewerkzeug.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Handspindelpresse
Gefährdungenvon drehenden Schwengelenden getroffen werden,Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -159-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.
Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.
Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.
Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Handwerkzeuge
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge
Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -160-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -161-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen
Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben
Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3
Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.
Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5
Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).
Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).
Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.
Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten
GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -162-
Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -163-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilung "Schleifen mitwassergemischten KSS" der BG ETEM ist beachtet.
Die BGR/GUV-R 143 ist beachtet.
Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besondersfachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS 4.1 zurKSS-Fachkunde der BG ETEM).
Die arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.
Die KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sindentsprechend dem Stand der Technikminimiert. DerBGIA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports) und S039 der BG ETEM sind beachtet.
Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)werden entsprechend TRGS 611 von einer fachkundigenPerson überwacht und die Ergebnisse (Karteikarte)dokumentiert.
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beimEinsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen. EinExplosionsschutzdokument ist erstellt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Kühlschmierstoffe (KSS)
GefährdungenHautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt;Einatmen von Aerosolen und Dämpfen, ggf. Krebs erzeugende Stoffe (Nitrosamine) inwassergemischten KSS;Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischteKühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -164-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -165-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.
Das Befestigen von Schleifwerkzeugen wird nur von darinunterwiesenen Personen vorgenommen, die über daserforderliche Fachwissen verfügen.
Für die Bearbeitung von Aluminium werden dieMaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beachtet.BGR 109, Punkt 4
Die vorhandenen Schleifböcke haben eine nachstellbareSchutzhaube und Werkstückauflage.Hinweis:- Öffnungswinkel der Schutzhaube max. 90°- Schutzhaube muss den Schleifkörper allseitigumschließen
Es werden, wenn notwendig, geprüfte Absauganlagen oderIndustriestaubsauger eingesetzt.
Die zur Verfügung gestellten Schleifkörper entsprechen:- aus gebundenem Schleifmittel der Norm DIN ISO 525oder DIN ISO 603- mit Schleifbelag aus Diamant oder Bornitrid der Norm DINISO 6104- aus Schleifmittel auf Unterlagen der Norm DIN ISO 16057,DIN ISO 5429 oder DIN ISO 15635.
Originalspannflansche, dafür benötigte Einrichtungen , eineZwischenlage aus weichem oder elastischem Werkstoffund notwendige Werkzeuge (z.B. Maulschlüssel) werdenzur Verfügung gestellt.
Zum Abrichten sind Abziehsteine, Abrichtrollen oderDiamantabrichter zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrille und Gehörschutz zur Verfügung
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schleifbock
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Teile,Schleifkörper und Schleifkörner,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten,Gefahrstoffe (Stäube) durch Schleifarbeit
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -166-
gestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten amSchleifbock vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 543: Schleifer, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -167-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGeräte und Arbeitsmittel sind vor Arbeitsbeginn aufordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Für wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes istgesorgt, ggf. stehen Atemschutz oderArbeitsplatzabsaugung zur Verfügung.
Der Schweißplatz ist gegenüber dem Arbeitsraumabgeschirmt.
Das Objekt Flüssiggas ist beachtet.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekteGasschläuche austauschen.
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,-brille oder -schild ist zur Verfügung gestellt..
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,Selbstanzündung möglich.
Beim Lichtbogenschweißen auf Schutz gegenKörperdurchstömung achten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge (G39) ist ggf. organisiert.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schweißen und Schneiden
GefährdungenGefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdungdurch optische Strahlung
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -168-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die zutreffenden Anforderungen der TRGS 528 sind erfüllt.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffenam Arbeitsplatz sind eingehalten.
Bei Reinluftrückführung werden geprüfteErfassungseinrichtungen und Absauganlagen, die demPrüfgrundsatz GS IFAM 20 entsprechen, eingesetzt.
Die notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben derSchweißeinrichtungen gemäß BGR 500, Kap. 2.26, sowieder BGI 554 sind erfüllt.
Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene undordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.
Die erforderlichen Maßnahmen gemäß BGR 500, Kap.2.26, Pkt. 3.8 und BGI 563 zur Vermeidung einer Brand-und Explosionsgefährdung bei schweißtechnischenArbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten sinderfüllt.
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten vor.
Die Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (OStrV)sind eingehalten.
Die nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz desSchweißers (geeignete Arbeitskleidung, persönlicheSchutzausrüstung) und von Dritten (z. B.Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeigneteSichtfenster; siehe BGR 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3), sinderfüllt.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schweißen, autogen (Gasschweißen)
GefährdungenGefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdungdurch optische Strahlung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -169-
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGI 554: Gasschweißer, TitelBGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, TitelBGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, TitelBGI 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)BGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, InhaltsverzeichnisBGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, AcetyleneinzelflaschenanlagenTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, TitelBGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, TitelArbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), TitelseiteTRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten, TitelBGHW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -170-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Versehen von Werkzeugen, Umlenkungen,Presseinrichtungen, Vorschüben usw. mit einer festenAbdeckung.
Bei pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr beiKräften < 150 N oder < 50 N/cm².
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Sondermaschinen wie Eindrück-, Rändelmaschinen usw.
GefährdungenGefahr durch Quetsch- und Scherstellen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -171-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBeim Bohren Schutzbrille tragen.
Haarnetz tragen oder lange Haare hintenzusammenbinden.
Hautschutzmittel benutzen, Handschuhe tragen verbieten
Werkstücke einspannen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten
GefährdungenAugenverletzungen durch wegfliegende Metallspäne,Aufwickeln langer Haare, Schals usw.;Teilamputationder Hände beim Tragen von Handschuhen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -172-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGV D8, §2a - §22sind erfüllt.
Die Auswahl und Beauftragung geeigneter Personen zurBedienung ist erfolgt.
Die Notendhalteeinrichtungen werden vor Arbeitsbeginngeprüft.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsvorschriften(BGV D8 §24 - §35a) und der Betriebsanleitung desHerstellers unterwiesen; die Unterweisung wirddokumentiert.
Die jährliche Prüfung nach BGV D8 §23 - §23a durch einebefähigte Person ist organisiert, die Prüfungen werdendokumentiert (Prüfbuch BGG 956).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Winden, Hub- und Zuggeräte
GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel, Lastabsturz
Quellen:BGV D8: Inhaltsverzeichnis: Winden, Hub- und ZuggeräteBGG 956: Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -173-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Raum- und Arbeitsplatzbe- und -entlüftung bereitstellen,mindestens Fensterlüftung.
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel stehenzur Verfügung.
Klebstoffablagerungen werden regelmäßig entfernt.
Eine Betriebsanweisung (Hautkontakt vermeiden; BeimAnrühren Hautschutz verwenden, z. B. Einmalhandschuheaus Polyethylen (PE); Staubförmigen Härter umsichtighandhaben, Stäube nicht einatmen) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: 2-Komponentenkleber
GefährdungenHautreizungen, Hautirritationen, allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -174-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGeeignete, nicht brennbare Ablagemöglichkeit fürLötkolben zur Verfügung stellen.
Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und Unterweisung derVersicherten.
Arbeitshygienische Grundsätze einhalten,Waschgelegenheiten bereitstellen.
Arbeitsplätze mit ausreichenden Verstellmöglichekeitenund an Körpermaße der Beteiligten angepasst.
Absaugungen zur Vermeidung von Belästigungen durchLötdämpfe und -rauche einsetzen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Handlötarbeitsplätze, Arbeit mit Handlötkolben; Elektronikfertigung
Gefährdungenmechanische Gefährdung, Brandgefahren und Verbrennungsgefahr der Haut, Gefahrstoffdämpfe und-rauche, sensibilisierende Wirkung beachten, ungünstige Arbeitsplatzgestaltung
Quellen:BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -175-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Bei regelmäßigen Arbeiten ist eine Tischabsaugungvorgesehen.
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind umgesetzt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber
GefährdungenVerkleben von Körperteilen, z. B. Finger, Augenlider; allergische Reaktionen auf Cyanacrylat möglich
Quellen:TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -176-
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Klebstoffe, manuelle
GefährdungenGesundheitsschädliche Dämpfe, Haut- und Atemwegserkrankungen, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, 2 AnwendungsbereichDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -177-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAllgemeine Sicherheitsanforderungen an Maschinenbeachten.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
An der Abrichthobelmaschine sind die nicht benutzten Teileder Messerwelle vor und hinter dem Anschlag zuverdecken.
Geeignete Messerwellen verwenden.
Unwuchten vermeiden.
Geeignete Hilfsmittel, z. B. Zuführlade bereitstellen undverwenden.
Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Abrichthobelmaschine
GefährdungenFinger- und Handverletzungen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -178-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.
Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Das Objekt "Lärm" ist beachtet.
Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Bandsäge
GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -179-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Verdeckung des Schleifbandes am Umfang und an denKanten (außer Arbeitsbereich). Verdeckung des Antriebes.
Einrichtungen zur Vermeidung von Verletzungen an denSchleifbahnkanten (Begrenzung der Tischbewegung,Schleifschuhführung) (ab Baujahr 1980).
Schleifband ausreichend spannen.
Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschenlassen.
PSA (Schutzbrille und Schutzhandschuhe) zur Verfügungstellen.
Späne absaugen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine
GefährdungenSchleifverletzungen an den Händen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -180-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Das Objekt „Holzbearbeitungsmaschinen“ ist beachtet.
Das Objekt "Lärm; allgemein" ist beachtet.
Es sind Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegterMaschinenteile und eine zusätzliche Zuhaltung, wenn dieAuslaufzeit >10 s beträgt, vorhanden
Eine Bremseinrichtung für das Werkzeug ist vorhanden.
Die Not-Aus-Schalter sind leicht erreichbar. Ein zweiterNOT-AUS-Schalter auf der Auslassseite ist vorhanden.
Eine leichtgängige Greiferrückschlagsicherung istvorhanden.
Eine Einrichtung zur Drehzahländerung des Werkzeugesist vorhanden und kann nicht ungewollt verstellt werden.
Es werden der Drehzahl angepasste Werkzeuge werdenzur Verfügung gestellt.
Eine Absaugung ist vorhanden.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und Gehörschutz zur Verfügunggestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit derDickenhobelmaschine vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit derDickenhobelmaschine anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Dickenhobelmaschine
GefährdungenScharfkantige Werkstücke,Unkontrolliert bewegte Teile durch Werkstücke und Späne,Einzug in den laufenden Hobel,Quetschgefährdungen der Hände oder unteren Gliedmaßen durch Spanneinrichtungen,Lärm durch Emission der Dickenhobelmaschine beim Arbeiten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -181-
Die regelmäßige Überprüfung der Absaug- undAufsaugvorrichtung auf einwandfreie Funktion durch einenSachkundigen ist veranlasst.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltTRGS 553: Holzstaub, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -182-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Vorlauf der Hobelmaschine so gering wie möglicheinstellen.
Genügend Abstand (mind. 500 mm) zwischenSchlittenauslauf und festen Gebäude- oderMaschinenteilen sicherstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Hobelmaschine
GefährdungenHandverletzungen und Quetschungen zwischen Hobelschlitten und festen Bauteilen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -183-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendlichewerden beachtet.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbrändensind getroffen (Feuerlöscher, Löschdecke, Löschsand).
Ein Hautschutzplan ist erstellt und den Beschäftigtenbekannt.
Ein Industriestaubsauger der Staubklasse M für dasReinigen der Absaug-, Filter- und Sammelanlage ist zurVerfügung gestellt.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitHolzbearbeitungsmaschinen und eine Betriebsanweisungfür den Umgang mit Holzstaub vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mitHolzbearbeitungsmaschinen und Holzstaub anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen unterwiesen.
Strömungsprüfröhrchen für die Absaugwirkung derAbsauganlagen werden zur Verfügung gestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Holzbearbeitungsmaschinen
GefährdungenWerkstücke und Späne als unkontrolliert bewegte Teile,Gesundheitsgefährdung durch Holzstaub,Brandgefährdung durch Holzstaub,Explosionsfähige Atmosphäre
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltTRGS 553: Holzstaub, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -184-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Holzstaubart ist ermittelt (Bestimmung der Anteile vonHartholzstaub auch in Pressspanplatten).
Möglicherweise sensibilisierende Holzarten sind ermittelt.
Die Anforderungen der TRGS 553 sind erfüllt.
Holzbearbeitungsmaschinen mit geprüft wirksamerErfassung der entstehenden Holzstäube(Prüfbescheinigung der Holz-Berufsgenossenschaft)werden eingesetzt.
Holzstäube werden durch geprüfte Absauganlagen bzw.Nachrüstsätze (Prüfbescheinigung derHolz-Berufsgenossenschaft) abgesaugt.
Nur geprüft wirksame Abscheideeinrichtungen werdeneingesetzt.
Bei der Rückführung von abgesaugter Luft in denArbeitsbereich ist sichergestellt, dass diese Luft vonStäuben, insbesondere von Hartholzstäuben, mitgeeigneten und berufsgenossenschaftlich anerkanntenVerfahren und Geräten gereinigt wird (TRGS 553, Abschnitt4.3, GefStoffV,§ 10).
Die Reinigung der Arbeitsbereiche mit geprüft wirksamenIndustriestaubsaugern der Klasse M ist sichergestellt.
Maßnahmen zum Brandschutz gemäß TRGS 800 sindgetroffen.
Die erforderlichen Maßnahmen zum Explosionsschutzgemäß BGR 104 und BGI 739 sind erfüllt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Holzstäube
GefährdungenGesundheitsschädigende Holzstäube bei der Bearbeitung von Holz (Schleifen, Sägen, Fräsen, Hobelnetc.), Krebs erzeugende Wirkung von Hartholzstäuben, allergisierende Wirkung tropischer Holzstäube;Gefährdungen durch Stoffe; Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -185-
TRBA/TRGS 406: Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV,TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 553: Holzstaub, TitelTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -186-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamNur geeignete Kreissägeblätter verwenden, wenn möglichlärmgeminderte Sägeblätter einsetzen, und schadhafteaussondern.
Geeignete Vorschubgeschwindigkeit / Drehzahl benutzen,höchstzulässige Drehzahl beachten.
Spaltkeil benutzen und einstellen, Schutzhaubeverwenden.
Absaugung einschalten, auf Funktion achten.
Geeignete Hilfsmittel, wie Besäumniederhalter,Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag verwenden.
Schablone und Abweisleiste benutzen.
Beim Einsatzschneiden Queranschlag / Niederhalterverwenden, anschließend Spaltkeil und Abdeckhaubeanbringen.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen undbenutzen.
Sägeblatt auch unter dem Tisch verkleiden.
Kreissägen mit Not-Aus-Einrichtungen und Sicherunggegen Wiederanlauf beschaffen lassen.
Vorhandene Einzugswalzen müssen verkleidet sein.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Kreissäge
Gefährdungenfalscher Umgang, nicht ordnungsgemäße Maschinen
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - TitelTRGS 553: Holzstaub, Titel
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -187-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -188-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs wurden staubfreie bzw. staubarme Verfahrenausgewählt.
Eine Explosionsschutz – Dokumentation für Holz- undKunststoffstäube ist vorhanden.(Bsp. Explosionsschutz – Dokumentation)
Absauganlagen sind vorhanden.
Alle Anlagenteile und die Absauganlage inklusive desAbsaugrohres sind geerdet.
Die Staubquellen sind staubdicht gekapselt und werdenunter Unterdruck betrieben.
Die Räume sind so ausgeführt, dass sich keine Stäube anWänden und der Decke absetzen können.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHolzstaub vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Der Zustand der technischen Schutzmaßnahmen gegengefährliche Stäube wird regelmäßig überprüft.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff
GefährdungenGesundheitsgefährdung durch Stäube,Brandgefährdung durch Stäube,Explosionsfähige Atmosphäre
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisTRGS 553: Holzstaub, Inhalt
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -189-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -190-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Versehen von Werkzeugen, Umlenkungen,Presseinrichtungen, Vorschüben usw. mit einer festenAbdeckung.
Bei pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr beiKräften < 150 N oder < 50 N/cm².
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
GefährdungenGefahr durch Quetschstellen, Scherstellen. Einzugstellen, Sägeblättern und weiteren Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -191-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Es sind leicht erreichbare Notausschalter installiert (z.B.Fußtaster).
Die Tischbohrmaschinen sind an der Werkbankverschraubt.
Es werden notwendige Spannmittel zur Verfügung gestellt(z.B. Schraubstöcke, Spannpratzen).
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und ggf. Haarschutz z.B. Haarnetzezur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Tisch-und Ständerbohrmaschinen vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine
GefährdungenUngeschützt bewegte Teile durch offenen Riementrieb, rotierende Bohrspindel und Bohrer,Unkontrolliert bewegte Teile durch Späne und Werkstücke,Oberflächenbeschaffenheit der Späne
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 547: Handwerker, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -192-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
Arbeiten auf der Tischfräsmaschine werden in der Regel imHandvorschub durchgeführt; auch das Arbeiten mit einemVorschubapparat gilt als Handvorschub.
Auf der Tischfräsmaschine nur für Handvorschub geeigneteWerkzeuge verwenden, die mit dem BG-Test-Prüfzeichenoder der Aufschrift "HANDVORSCHUB"(Spandickenbegrenzung max. 1,1 mm) gekennzeichnetsind.
Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Geigenbauer und Zupfinstrumentenbauer
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Tischfräsmaschine
GefährdungenHand- und Körperverletzungen, Fingerverlust durch Berühren des Fräsers, Schnittverletzungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -193-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Abmessungen der Arbeitsräume entspricht derArbStättV Anhang Nr. 1.2 (1).Empfehlung:- Grundfläche mindestens 8 m² - Raumhöhe mindestens2,50 m;mit Staffelung:- Grundfläche > 50 m² - Raumhöhe mindestens 2,75 m;- Grundfläche >100 m² - Raumhöhe mindestens 3,00 m;- Grundfläche >2000 m² - Raumhöhe mindestens 3,25 m.Die Anordnung von Fenstern, Oberlichtern undLüftungsvorrichtungen ist gemäß ArbStättV Anhang Nr. 1.6beachtet.Die Gestaltung von Fenstern und Oberlichtern ist gemäßASR A1.6 beachtet.
Die Bewegungsflächen an Arbeitsplätzen wurden nachArbStättV Anhang Nr. 3.1 ausgelegt.Empfehlung: Freie Bewegungsfläche mindestens 1,5 m²,Breite mindestens 1 m.
Die Lufträume an Arbeitsplätzen wurden nach ArbStättVAnhang Nr. 1.2 (3) ausgelegt.Empfehlung für den Mindestluftraum:je ständig anwesendem Beschäftigten- bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³,je anderer Person, die sich nicht nur vorübergehend dortaufhält, 10 m³ (z. B. durchschnittliche Anzahl der Kunden).
Die Beleuchtung der Arbeitsräume ist gemäß ArbStättVAnhang Nr. 3.4, bzw. ASR A3.4 ausgeführt.
Die Sitzgelegenheiten entsprechen den Anforderungen derBGI 650.
Für Atemluft und Raumtemperatur sind die ArbStättVAnhang Nr. 3.5 und 3.6 sowie die ASR A3.5 und ASR A3.6beachtet; zum Klima siehe auch BGI 7003.
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung istentsprechend der ASR A 1.3 gestaltet.Die Sicherheitsbeleuchtung und optischen
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Arbeitsstätte
Objekt: Arbeitsplätze: Arbeits-/Sozialräume
GefährdungenPsychische Gefährdungen durch Raumdimensionierung und -gestaltung,gesundheitliche Beeinträchtigung durch klimatische Faktoren, wie Zugluft, Luftfeuchtigkeit undRaumtemperatur der Arbeitsräume,Gefährdung durch fehlende oder unzureichende Beleuchtung der Arbeitsräume,Gesundheitsgefährdung durch fehlende Sozialräume
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -194-
Sicherheitsleitsysteme sind nach der ASR A3.4/3 gestaltet.
Die Sozialräume sind entsprechend ArbStättV § 6 Abs. 2bis 6 und dem Anhang Nr. 4.1 gestaltet.
Die Sanitärräume sind entsprechend der ASR A4.1gestaltet.
Die Pausenräume sind entsprechend der ASR A4.2 und dieUmkleideräume sind entsprechend der ASR A4.4 gestaltet.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltASR A3.4/3: Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme, InhaltASR A3.5: Raumtemperatur, InhaltASR A3.6: Lüftung, TitelseiteASR 34/1-5: UmkleideräumeASR 35/1-4: WaschräumeASR 37/1: ToilettenräumeBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI/GUV-I 7003: Beurteilung des Raumklimas - Gesund und fit im Kleinbetrieb, InhaltBGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -195-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamNotausgänge schaffen, die das schnelle und sichereVerlassen von Arbeitsplätzen und Räumen erlauben.
Mit Rettungszeichen auf Rettungswege und Notausgängehinweisen.
Rettungswege und Notausgänge stets freihalten.
Organisieren, dass Notausgänge während der Betriebszeitnicht verschlossen sind oder Schlösser anbringen, die sichvon innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Arbeitsstätte
Objekt: Notausgänge, Rettungswege, Fluchtwege
GefährdungenErschwertes Verlassen von Gefahrenbereichen,Verzögerung des Erste-Hilfe-Einsatzes von Rettungskräften
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben vonArbeitsstätten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -196-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs wurde überprüft, ob Risiken oder Gefahren trotzMaßnahmen zu deren Verhinderung durch den Einsatztechnischer Schutzeinrichtungen, arbeitsorganisatorischerMaßnahmen, Methoden oder Verfahren verbleiben. Dieerforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung wird durch dieGefährdungsbeurteilung ermittelt.
Die erforderliche Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung ist entsprechend dergesetzlichen Grundlagen gestaltet und so platziert, dass siedie größte Schutzwirkung entfalten kann.ASR A1.3: Anlage 1 - Sicherheitszeichen undSicherheitsaussagen
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, diefür den gesamten Betrieb, eine Halle oder einenHallenbereich gilt, ist da angebracht, wo dieSicherheitsaussage den Kreis der Betroffenen erreicht (z.B.an der Werkseinfahrt, am Eingang von Gebäuden oder aneinem abgegrenzten Hallenbereich).
Eine Anhäufung von Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnungen wurde vermieden.Hinweis:- Anhäufungen mindern die Wirksamkeit und damit dieAussagekraft des einzelnen Sicherheitszeichens
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über die Bedeutung, sowie über dieVerpflichtung zur Beachtung der eingesetzten Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Arbeitsstätte
Objekt: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
GefährdungenMangelhafte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Quellen:ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -197-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -198-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Verkehrswege sind mit ihren Abmessungen, Verläufenund Sicherheitsabständen nach der ArbStättV Anhang Nr.1.8 und der ASR A1.8 gestaltet. Boden- undWandöffnungen sind durch Geländer oder Abdeckungengesichert.
Die Fußböden sind sicher begehbar.Stolperstellen sind entschärft:- Kanten von Ausgleichsstufen sind gekennzeichnet, z.B.durch Farbwechsel im Bodenbelag.- Steigungen/ Rampen sind erkennbar, z.B. durch farblicheKennzeichnung.- Unebenheiten (> 4 mm) sind beseitigt.- Hochstehende Teppichkanten sind verklebt oder mitAbschlussleisten fixiert.- Kabel und Schläuche liegen nicht auf dem Fußboden,sondern sind z.B. in der Zwischendecke verlegt oder vonoben zugeführt.
In Bereichen mit erhöhter Rutschgefahr sind Fußböden mitrutschhemmenden Bodenbelägen verlegt.- ASR A1.5/1.2
Gitterroste sind gegen Ausheben oder Verschiebengesichert.- BGI 588
Begrenzungen von Verkehrswegen in Räumen sindgekennzeichnet- in Räumen mit Grundflächen über 1000 m² oder- zum Schutz der Beschäftigten wegen der Nutzung oderEinrichtung der Räume.
Bei Beschaffenheit und Maße von Treppen und Geländernist die ASR A1.8: Verkehrswege, "4 Einrichten vonVerkehrswegen" beachtet.
Stufenkanten sind deutlich erkennbar und ausgetreteneoder beschädigte Stufen werden unverzüglichinstandgesetzt.
Bei Feuchtreinigung wird vor Glätte gewarnt undAußentreppen werden im Winter geräumt und gestreut.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Arbeitsstätte
Objekt: Verkehrswege
GefährdungenSturz auf der Ebene durch Stolperstellen,Bewegte Arbeitsmittel durch Fahrzeuge
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -199-
Gefahrstellen mit Stolper- oder Sturzgefahr undHindernisse sind nach ASR A1.8: Verkehrswege, "4Einrichten von Verkehrswegen" gekennzeichnet.
Die Verkehrswege sind ausreichend beleuchtet; siehe ASRA3.4 Anhang 1.
Boden- und Wandöffnungen sind durch Geländer oderAbdeckungen gesichert.
Bei Anordnung und Gestaltung von Türen und Toren sinddie ArbStättV Anhang Nr. 1.7 und die ASR A1.7 Nr. 4 undNr. 5 beachtet.
Die Ausführung von kraftbetätigten Türen und Torenentspricht der ArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 7 und derASR A1.7 Nr. 7.
Bei Ausführung und Einbau von Steigeisen und Steigleiternsind die ArbStättV Anhang Nr. 1.11 und die ASR A1.8beachtet.
Bei Steigeisen und Steigleitern in Schächten, Behältern u.Ä. ist die BGR 177 beachtet.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten wurden unterwiesen:- Handläufe von Treppen zu benutzen,- Rettungswege und Notausgänge immer frei zu halten,- Feuerlöscheinrichtungen nicht zu verstellen.
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), InhaltsübersichtASR A1.7: Türen und Tore, InhaltBGR 177: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume, InhaltBGR 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -200-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen
Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben
Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3
Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.
Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5
Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).
Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).
Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.
Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration
Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten
GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -201-
Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -202-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Lärmemission(Herstellerangaben) bestellt.
Es wird geprüft, ob lärmarme Arbeitsverfahren eingesetztwerden können.
Die Lärmexposition der verschiedenen Arbeitsbereichewird ermittelt (Lärm-Belastungs-Rechner) .Die Auslösewerte in Bezug auf denTages-Lärmexpositionspegel und denSpitzenschalldruckpegel betragen:1. Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak= 137 dB(C)2. Untere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak= 135 dB(C).
Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieoberen Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak =137 dB(C) erreicht oder überschritten so sind:
- Lärmbereiche zu kennzeichnen,- ein Lärmminderungsprogramm mit technischen undorganisatorischen Maßnahmen ausgearbeitetund umgesetzt,- arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge (G 20) veranlasst.
Es besteht Tragepflicht für Gehörschutz. Die Schutzwirkungdes persönlichen Gehörschutzes muss so gewählt sein,dass die maximal zulässigen Expositionswerte (TRLV LärmTeil 1, Punkt 6.2, Satz 5) nicht überschritten werden.
Werden nach TRLV Lärm (Teil 1, Punkt 6.2, Satz 5) dieunteren Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC,peak =135 dB(C) erreicht oder überschritten, so wird:
- geeigneter persönlicher Gehörschutz zur Verfügunggestellt,- die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) im Rahmender Unterweisung oder durch den Betriebsarztdurchgeführt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 20) angeboten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration
Objekt: Lärm; allgemein
GefährdungenLärm am Arbeitsplatz
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -203-
Es werden technische Maßnahmen zur Lärmminderung aufden Schallübertragungswegen (z.B. Kapselung,Abschirmung) eingesetzt.
Es wird geprüft, ob organisatorische Schutzmaßnahmen (z.B. die zeitliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten oder dieVerteilung der Exposition im Wechsel auf mehrereMitarbeiter) durchführbar sind.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVLärm (Teil 1, Punkt 8) wird im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt durchgeführt.
Für das Benutzen von Gehörschutz ist eineBetriebsanweisung vorhanden.Die Beschäftigten werden regelmäßig über Risiken undSchutzmaßnahmen unterwiesen und zum Tragen vonGehörschutzmittel motiviert.
Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, InhaltVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Lärm Teil:Allgemeines, InhaltTRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 2: Messung von Lärm, InhaltTRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen, InhaltBGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -204-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.Beim Einkauf neuer Maschinen werden bei gleicherEignung Maschinen mit der geringsten Vibrationsemission(nach Herstellerangaben) bestellt.
Es wird geprüft, ob vibrationsarme Arbeitsverfahreneingesetzt werden können.
Die Vibrationsexposition nach TRLV Vibration (Teil 1 Punkt6.2, Abb. 5) ist anhand von Kennwertrechnern zu ermitteln:- http://bb.osha.de/docs/gkv_calculator.xls für GKV,Hrsg.:Landesamt für Arbeitsschutz, Potsdam- http://www.dguv.de/ifa,Webcode: d3245, Hrsg.: Institut fürArbeitsschutz der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Auslösewert: A(8) = 2,5m/s² überschreiten, wird- ein Vibrationsminderungsprogramm erarbeitet undumgesetzt,- arbeitsmedizinische Vorsorge (G 46) angeboten.
Bei Tätigkeiten mit einer ermittelten Vibrationsexposition, dieden Hand-Arm-Vibrationen (HAV) Expositionsgrenzwert:A(8) = 5 m/s² erreichen oder überschreiten, werden- Sofort-Maßnahmen ergriffen und weitereÜberschreitungen verhindert,- die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge ( G 46)organisiert und veranlasst.
Eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit Werkzeugenund Maschinen, bei denen Hand-Arm-Schwingungenauftreten, ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung nach TRLVVibration (Teil 1, Punkt 8) ist im Rahmen der Unterweisungoder durch den Betriebsarzt sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Tätigkeiten mit Heben und Tragen, Lärm und Vibration
Objekt: Vibration; Hand-Arm-Vibration
GefährdungenHand-Arm-Vibration durch die Nutzung von vibrierenden Arbeitsmitteln, die in der Hand gehalten odermit der Hand geführt werden
Quellen:Arbeitshilfen zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Inhalt
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -205-
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 2: Messung von Vibrationen, InhaltTRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen, InhaltTRLV Vibrationen Teil Allgemeines, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -206-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamStandflächen mit sicheren Zugängen sind auch angelegentlich oder kurzzeitig für Wartung und Reinigunggenutzten Arbeitsplätzen eingebaut; siehe BetrSichVAnhang 1 Nr. 2.15.
Zu Schutzmaßnahmen sind die ASR A2.1 beachtet.Zur Sicherung von Boden- und Wandöffnungen sind dieASR A2.1 beachtet.
Die Laufflächen sind rutschhemmend oder habenrutschhemmende Beläge.
Sichere Aufstiege sind vorhanden.Abnehmbare Leitern sind gegen Verrutschen gesichert, z.B. durch Einhängemöglichkeiten.
Wenn Geländer nicht möglich sind, werden andereSicherungen eingesetzt wie- Fanggerüste oder Fangnetze,- persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz mitFalldämpfer und Seilkürzer.Außerdem sind Griffe oder andere Haltemöglichkeitenmontiert.
Betriebsanweisungen für PSA gegen Absturz sind erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungenunterwiesen.Die Unterweisungen sind dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten
Objekt: Arbeitsplätze mit Absturzgefahr (ohne Bauarbeiten)
GefährdungenAbsturz, mechanische Gefährdungen
Quellen:Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), TitelBGG 906: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, InhaltTRBS 2121: Gefährdung von Personen durch Absturz, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -207-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -208-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet. Der Kompressorwird in einem separaten Raum betrieben.
Die Armaturen zur Veränderung des Abblasdrucks sindverplombt.
Der Verdichter ist so aufgestellt, dass das Ansaugen vonleicht entzündlichen und entzündlichen Gasen undDämpfen ausgeschlossen ist.
Bewegliche Antriebsteile (Keilriemen, Lüfterräder, usw.)sind verkleidet.
Die Prüfbescheinigung ist am Betriebsort vorhanden.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es ist Gehörschutz zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKompressoren für Drucklufterzeugung vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Sicherheitseinrichtungen werden auf Wirksamkeit geprüftund die Funktionsfähigkeit wird erhalten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten
Objekt: Druckluftbehälter mit Kompressor
GefährdungenUngeschützt bewegte Maschinenteile,Unkontrolliert bewegte Teile durch Zerknall des Druckbehälters
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -209-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -210-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamElektrische Anlagen und Betriebsmittel stehen insicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand zurVerfügung.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden von einerElektrofachkraft bzw. unter deren Leitung und Aufsichterrichtet, gewartet, repariert, instandgesetzt und geprüft.
Es ist sichergestellt, dass Zugänge zu elektrischenBetriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden regelmäßiggeprüft. Die Prüfung wird dokumentiert.
Die Beschäftigten sind über die Gefahren des elektrischenStromes und die sichere Handhabung elektrischerBetriebsmittel mit Hilfe der entsprechendenBetriebsanweisung unterwiesen (Unterweisungshilfe"Unterweisen in der Elektrotechnik").
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten
Objekt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; allgemein
GefährdungenGefährliche Körperströme durch Berühren von unter Spannung stehendenTeilen,Lichtbögen durch das Annähern an unter Spannung stehende Teile
Quellen:BGI 548: Elektrofachkräfte, InhaltBGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, InhaltBGI/GUV-I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nachEinsatzbedingungen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- undMontagestellen, InhaltsverzeichnisBGI/GUV-I 5190: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel,InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -211-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEinrichtungen zur Ladungssicherung wie Zurrösen sindvorhanden und Zurrmaterial ist zur Verfügung gestellt.
Die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge haben festeEinbauten für Werkzeuge und Material.
Zur Verfügung gestellte LKW‘s mit Hubladebühne(Ladebordwände) sind mit Tritten und Griffen zumAuf-/Absteigen von den Ladeflächen ausgestattet.
Die zur Verfügung gestellten Kombis haben eine feste,trennende Einrichtung zwischen Fahrer- und Laderaum, z.B. Gitter, Netz oder Wand.
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Fahrzeugen mitSonderaufbauten gewährleisten einen sicheren Aufenthalt.
Den Mitarbeitern wird ein Fahrsicherheitstrainingangeboten.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Alle Fahrzeuge sind mit Warnkleidung ausgestattet (z.B. miteiner Warnweste nach DIN EN 471) und allen Fahrern vonLKW´s mit Ladebordwänden werden Schutzschuhe zurVerfügung gestellt.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Führen vonFahrzeugen und eine Betriebsanweisung für Arbeiten mitder Hubladebühne (Ladebordwand) an Fahrzeugenvorhanden.
Das Objekt „Prüfung" ist beachtet.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Mitarbeiter sind mit Hilfe der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder der UnterweisungshilfenMerkblatt T 17 unterwiesen.Die Mitarbeiter werden anhand der BGI 649 zurLadungssicherung unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten
Objekt: Kraftfahrzeuge
GefährdungenOrganisatorische und technische Bedingungen,Unkontrolliert bewegte Teile durch rutschende Ladung,Sturz bzw. Absturz bei Arbeiten auf der Ladefläche oder der Ladebordwand
Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -212-
BGV D29: Inhaltsverzeichnis: FahrzeugeT 017: Führen von Kraftfahrzeugen, TitelPL 022: FahrzeugeBGG 916: Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -213-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten
Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb/Übergreifendes
Tätigkeit: Übergreifende Tätigkeiten
Objekt: Leitern und Tritte
GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -214-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -215-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAufbau- und Betriebsanleitung des Regalherstellers sindbeachtet.Die Regale sind ausreichend dimensioniert.Geeignete Aufstiege sind vorhanden.Die technische Ausführung entspricht BGR 234 Nr.4.1 - 4.3.Ein Standsicherheits- und Tragfähigkeitsnachweis istvorhanden.
Die technische Ausführung von Lagerräumen, unter denensich andere Räume befinden, von Regalbühnen,Zwischenböden und Galerien (Tragfähigkeit der Fußböden,Treppen, Absturzsicherungen, Ladestellen) entspricht derBGR 234 Nr. 4.3.4.
Die Kennzeichnung mit der zulässigen Tragfähigkeit beiFachlasten über 200 kg oder Feldlasten über 1000 kg istgut lesbar; siehe BGR 234 Nr. 4.2.7.1.Die Kennzeichnung von Regalbühnen usw. mit derzulässigen Fußbodenbelastung ist gut lesbar; siehe BGR234 Nr. 4.3.4.1.
Bei Flurförderzeugverkehr: Die Anfahrschutzeinrichtungrender Regale sind wirksam (unbeschädigt).
Die Mitarbeiter sind regelmäßig unterwiesen:- Zulässige Lasten beim Einlagern beachten; Regalbödennicht überlasten.- Schwere Lasten im unteren Regalbereich lagern.- Aufstieghilfen benutzen, keine Stühle, Kisten o. Ä.- Nicht an Regalen hochklettern.- Nur unbeschädigte Lagergeräte (Paletten, Stapelbehälter)verwenden.- Defekte Lagergeräte sofort zur Reparatur bringen oderentsorgen.- Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchteneinhalten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Lager
Tätigkeit: Lagerarbeiten
Objekt: Lagern: Regale/Regalbühnen
GefährdungenUmkippen, Überlastung, Herunterfallen von Lagergut,Ungeeignete Aufstiege, Absturz von Leitern oder Tritten
Quellen:BGR 234: Lagereinrichtungen und -geräte, TitelMB 013: Transport im Betrieb, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -216-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -217-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Notwendigkeit eines Lacklagers oder einesSicherheitsschrankes ist in Abhängigkeit der Lackmengen,der Flammpunkte usw. zu ermittelnIn der VBF sind für Lagerräume die Höchstmengen, diebaulichen Anforderungen, wie Brandschutz, Lüftung usw.enthalten.
Bei Umfüll-, Abfüll- und Umrührarbeiten müssenMetallbehälter geerdet sein.
Für Trockenräume mit Beschichtungsstoffen Flammpunktkleiner 40 °C gilt ein besonderer Exschutz (Zone 1).
Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes (Lacklager).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Lager
Tätigkeit: Lagerarbeiten
Objekt: Lagerung von Beschichtungsstoffen
GefährdungenBrand- und Explosionsgefahr
Quellen:
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -218-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Leitern und Tritte werden entsprechend derArbeitsaufgabe zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Leitern und Tritte:- mit Stufen, Haltegriff oder Haltebügel,- mit ausreichender Größe und- ausreichender Tragkraftsind zur Verfügung gestellt.Leiterarten
Betriebsanleitungen sind an den Leitern angebracht, z.B. inForm von Kurzanleitungen oder Piktogrammen auf derLeiter.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Benutzen vonAnlegeleitern und eine Betriebsanweisung für das Benutzenvon Stehleitern vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Leitern undTritten anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisungen und/ oder den UnterweisungshilfenTestbogen Nr. 14 unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung" ist beachtet. Die Prüfungen sind z. B.in einem Leiternprüfbuch(http://www.bgetem.de/medien-service - "Leiternprüfbuch S20") zu dokumentieren.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Lager
Tätigkeit: Lagerarbeiten
Objekt: Leitern und Tritte
GefährdungenAbsturz, unkontrolliert bewegte Teile durch herabfallende Materialien
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltHK 010: Betriebsanleitung für AnlegeleiternHK 011: Betriebsanleitung für StehleiternTRBS 1203: Befähigte Personen, InhaltAB 014: Benutzen von Leitern, InhaltTRBS 2121 Teil 2: Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung vonLeitern, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -219-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -220-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder sichern(abdecken).
Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst beginnen,wenn die Gefahr bringende Bewegung zum Stillstandgekommen und ein unbefugtes, irrtümliches Ingangsetzenvermieden ist.
Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten, Verhaltenbei Störungen, etc.) und Mitarbeiter regelmäßigunterweisen.
Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,gefahrlos und leicht erreichbar sind.
Maschine mit wirksamer Absaugung versehen und immerbeim Schleifen einschalten.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Saitenherstellung
Tätigkeit: Saitenherstellung
Objekt: Saiten schleifen
GefährdungenGefährdung durch bewegte Teile, durch Antriebseinheiten und durch Schleifstaub
Quellen:
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -221-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSicherstellen, dass Quetsch-, Scher- und Einzugstellendurch Schutzhauben gesichert sind.
Sicherstellen, dass öffenbare Schutzabdeckungen durchPositionsschalter mit Personenschutzfunktion gesichertsind.
Sicherstellen, dass durch geeignete PSA händischgeführter Draht nicht zu Schnittverletzungen führt.
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Saitenherstellung
Tätigkeit: Saitenherstellung
Objekt: Saitenwickelmaschine
GefährdungenGefährdung durch drehende Maschinenteile, mit Hand geführtem Draht und umherschlagendem Draht,Gefahr der Schlingenbildung, Augenschäden und Erfassung von Körperteilen und Kleidung
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.1 : Betreiben von Anlagen zur Drahtbe: und-verarbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -222-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Es werden Produkte mit möglichst geringemGefährdungspotential (lösemittelfrei, nicht brennbar, ohnegefährliche Pigmente etc., Anfrage beim Hersteller,Sicherheitsdatenblatt) eingesetzt.
Die Absaugung ggf. frei werdender Dämpfe erfolgt an derEntstehungsstelle.
Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sindentsprechend der Menge, des Flammpunktes, derVerarbeitungstemperatur etc. (siehe BGR 104, VDE 0165)getroffen.
Die Aufbewahrung bzw. das Umfüllen inLebensmittelbehältnisse ist verboten.
Produkte werden am Arbeitsplatz in einem abschließbarenSchrank aus Metall (bei brennbaren Flüssigkeiten,gemeinsam mit Reinigungs- und Lösemitteln in einemzugelassenen Sicherheitsschrank entsprechend TRGS510) aufbewahrt.
Das Objekt Hautschutz ist beachtet.
Die erforderliche PSA (lösemittelbeständige Handschuhe,Schutzbrille mit Seitenschutz) steht zur Verfügung.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Farben, Lacke, Beschichtungsstoffe (Kleinmengen)
GefährdungenGesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung
Quellen:BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BGErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -223-
.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -224-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Es sind geeignete (beständige), verschließbare undgekennzeichnete Sammelbehältnisse bereitgestellt. Abfällewerden getrennt gesammelt, das Vermischungsverbot istbeachtet!
Sammelplätze für das Aufbewahren von Abfällen für diespätere Entsorgung sind eingerichtet und gekennzeichnet.
Die Entleerung der vollen Sammelbehältnisse und dieEntsorgung ist organisiert.
Ein Abfallbeauftragter ist benannt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Abfallbehandlung
GefährdungenGefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal
Quellen:Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), TitelTRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -225-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Lagerung im Betrieb ist organisiert, geeigneteLagerräume sind vorhanden.
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehältern Kapitel 4
Geprüfte und zugelassene Sicherheitsschränke sindaufgestellt.
Geeignete, gekennzeichnete Behälter zum Aufbewahrenvon Gefahrstoffen stehen bereit.
Stellflächen für Gefahrstoffgebinde (nicht im Verkehrs-,Flucht- oder Rettungsweg oder etwa vor Notausgängen)sind ausgewiesen.
Die Anforderungen des Objektes Gefahrstoffe, Ab- undUmfüllen sind erfüllt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Gefahrstoffe, Bereithalten am Arbeitsplatz
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Auslaufen von Gefahrstoffen, gefährliche Reaktionen mit anderen Stoffenoder der Umgebung, ggf. Brand- und Explosionsgefährdung
Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -226-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Zu den eingesetzten Farben und Lacken liegen dienotwendigen Informationen (Sicherheitsdatenblätter derHersteller etc. für Gefahrstoffe vor).
Ein gesonderter Raum oder Bereich (Lackierraum) isteingerichtet.
Die gemäß verwendetem Lack, der eingesetztenStoffmenge und der Art der Verwendung des Lackeserforderlichen Maßnahmen der BGI 740 sind erfüllt.
Die Entstehung gesundheitsgefährlicher Dämpfe ist, z. B.durch den Einsatz von Absaugungen, verhindert. DieArbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffen amArbeitsplatz sind eingehalten. Lackierstände undMaschinen sind an eine wirksame Absaugungangeschlossen.
Für die Absaugung liegt herstellerseitig die schriftlicheBestätigung der Wirksamkeit der Gefahrstofferfassung vor.
Raumlufttechnische Maßnahmen sind ergriffen.
Bei Lackierarbeiten in engen Räumen, bei denen dienatürliche Lüftung unterbunden ist, sind die Anforderungender TRGS 507 erfüllt.
Die Anforderungen an den Brandschutz gemäß TRGS 800sind für die verwendeten Gefahrstoffe erfüllt.
Die Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß BGR104 sind realisiert.
Ein Explosionsschutzdokument ist erstellt.
Die regelmäßige Reinigung des Lackierstands istorganisiert.
Die erforderliche PSA (Schutzhandschuhe, Arbeitsanzug,Schutzbrille etc.) steht zur Verfügung.
Das Objekt Hautschutz und Hygiene ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Lackieren
Objekt: Lackierarbeiten
GefährdungenGefährdungen durch Stoffe; Gefahr der Reizung der Haut, der Atemwege und der Augen; Brand- undExplosionsgefahren
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -227-
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Farbspritzstand) liegt vor.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:TRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRBA 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung derBeschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 507: Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRBS 2153: Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGI 740: Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -228-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.
Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.
Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.
Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten
Objekt: Handwerkzeuge
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge
Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -229-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -230-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamImmer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten!
Ermittlung der Holzstaubart (Bestimmung der Anteile vonBuchen- und Eichenholzstaub auch in Pressspanplatten).
Ermittlung möglicherweise sensibilisierender Holzarten.Dazu gehören unter anderem:Ostindischer Palisander,Afrikanischen Grenadillholz,Rio-Palisander,Cocobolo,Honduras Palisander,Santos Palisander,Afrikanisches Mahagoni,Rotzeder,Teak,Fernambuk.
Einhalten des Luftgrenzwertes für Holzstaub (TRGS 900)und Überprüfung des Risikos von Brand undStaubexplosionen (BGR 104 und BGI 730).
Absaugung von Holzstäuben durch Verwendung geprüfterAbsauganlagen bzw. Nachrüstsätze (Prüfbescheinigungder Holz-Berufsgenossenschaft).
Sicherstellen der Reinigung von Arbeitsbereichen mitgeprüft wirksamen Industriestaubsaugern.
Erstellen arbeitsplatzspezifischer Betriebsanweisungen.
Unterweisung der Mitarbeiter.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Manuelle Arbeiten
Objekt: Holzstäube bei manuellen Arbeiten
GefährdungenGesundheitsschädigende Holzstäube bei der Bearbeitung von Holz (Schleifen, Sägen, Fräsen, Hobelnetc.), Krebs erzeugende Wirkung von Eichen- und Buchenholzstäuben, allergisierende Wirkungtropischer Holzstäube, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen,Dokumentation, AuskunftspflichtenDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 22 NotfallmaßnahmenBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete BereicheTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -231-
TRGS 553: Holzstaub, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 12 Zugang zu Vorschriften und RegelnBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 2 Grundpflichten des UnternehmersTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 29 BereitstellungGefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -232-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamMitarbeiter unterweisen, dass sie:- Berührung mit den Schleifkörpern vermeiden,- Werkstücke sicher fassen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Abkanten von Hand
GefährdungenVerletzung an den rotierenden Abkantschleifkörpern
Quellen:
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -233-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.
Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Das Objekt "Lärm" ist beachtet.
Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Bandsäge
GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -234-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Das Objekt „Holzbearbeitungsmaschinen“ ist beachtet.
Das Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.
Die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit„Kühlschmierstoffen (KSS)“ sind beachtet.
Es sind Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegterMaschinenteile vorhanden.
Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen Wiederanlaufnach Spannungsausfall sind vorhanden.
Die Sägeblätter sind bis auf den zum Sägen benötigten Teilabgedeckt.
Es werden der Dreh- bzw. Hubzahl angepasste Werkzeugezur Verfügung gestellt.
Es werden technische Hilfsmittel zur Verfügung gestellt(Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag, Schabloneund Abweisleiste).
Es sind nur zugelassene Sägeblätter zur Verfügunggestellt.
Der Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich istunterbunden, eine feststehende Schutzvorrichtung istangebracht.
Es sind Spannmittel zur Verfügung gestellt (z.B.: festeEinspannvorrichtungen, Schraubstöcke).
Der Staub wird über eine Einzelarbeitsplatz- bzw.Gesamtfilteranlage abgesaugt.
Zum Entfernen der Späne sind Spänehaken und Handfeger
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine
GefährdungenScharfkantige Werkstücke,Unkontrolliert bewegte Teile durch Herausschleudern oder Herumschlagen von Werkstücken undSpänenEinzug in das laufende Sägeblatt,Quetschgefährdungen der Hände oder unteren Gliedmaßen durch Spanneinrichtungen,Lärm durch Emission der Maschinen beim Arbeiten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -235-
zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und Gehörschutz zur Verfügunggestellt.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitBügelsäge und eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitKreissäge vorhanden.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitTrennmaschine vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit Bügelsäge,Kreissäge und Trennmaschine anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Die regelmäßige Überprüfung der Absaug- undAufsaugvorrichtung auf einwandfreie Funktion durch einenSachkundigen ist veranlasst.
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -236-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.
Die Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person istorganisiert.
Die Mitarbeite sind unterwiesen;Sicherheitshinweis "Bunsenbrenner";die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Bunsenbrenner
GefährdungenVerbrennung an heißer Flamme oder Werkstücken,Brand durch unkontrolliert austretendes Brenngas
Quellen:BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -237-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.7sind erfüllt.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -238-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAllgemeine Sicherheitsanforderungen für Maschinenbeachten.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
Betriebsanweisung erstellen.
Unterweisen der Mitarbeiter.
Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Drücken von Schallstücken
GefährdungenErfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Werkzeuge
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der ArbeitsmittelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -239-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGekennzeichnete und geprüfte Druckgasbehälter(97/23/EG entspricht 14. ProdSV, Herstelleranfrage)werden eingesetzt.
Ausschließlich bauartzugelassene Druckminderer(Kennzeichnung) werden eingesetzt.
Nur für Brenngas zugelassene Schläuche werdeneingesetzt (Herstelleranfrage).
Brenngasschläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Vor Arbeitsbeginn werden vom Benutzer Gasschläuche,deren Befestigungen und Verbindungselemente aufeinwandfreien Zustand und Verbrauchseinrichtungen aufFunktion kontrolliert. Nach Montage wird auch die Dichtheitgeprüft.
Poröse und schadhafte Gasschläuche werdenausgetauscht oder fachgerecht ausgebessert.
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt undFlammendurchschlag sind vorgesehen(Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung).
Gasflaschen werden nur an eigens dafür hergerichtetenLagerorten gelagert (gut belüftet, nicht mit brennbarenFlüssigkeiten und giftigen oder brandfördernden Stoffenzusammen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). DasLagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängenund Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (siehe TRGS 510) aufgestellt.
Die Zahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen ist auf einMinimum beschränkt.
Arbeitsräume sind ausreichend, ggf. technisch, belüftet.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Acetylen
GefährdungenBrand- und Explosionsgefahr, Zersetzungsgefahr auch ohne Luft- und Sauerstoffzufuhr, mit Kupferkann sich explosionsfähiges Kupferacetylid bilden
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -240-
geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in derNähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung,Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende, jährliche Prüfung aufordnungsgemäßen Zustand (z. B.Flammenrückschlagsicherung, Dichtheit) durch einesachkundige/befähigte Person ist organisiert.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Acetylen ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Flaschenbrände, Explosionen etc. werden derGewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft gemeldet.
Quellen:TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, InhaltBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -241-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs werden ausschließlich gekennzeichnete und geprüfteDruckgasbehälter (Herstelleranfrage) eingesetzt.
Es werden nur bauartzugelassene Druckminderer(Kennzeichnung) eingesetzt.
Es werden nur für Brenngase zugelassene Schläucheeingesetzt (Herstelleranfrage).
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Sicherheitseinrichtungen sind vorgesehen, z. B.Absperreinrichtung, Flammenüberwachung.
Eine sachkundige/befähigte Person prüft vor der erstenInbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation,Aufstellung und Dichtheit.
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafürhergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mitbrennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen,abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen ZutrittUnbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, inTreppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen undDurchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (TRGS 510) aufgestellt. Die Zahl derGasflaschen in Arbeitsräumen ist auf ein Minimumbeschränkt.
Gasflaschen werden nicht in der Nähe von Kanälen,Bodenöffnungen, Treppenabgängen und dergleichenabgestellt.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in derNähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung,
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Flüssiggas
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -242-
Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende Prüfung (alle 4 Jahre) auf Dichtheit,ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellungdurch eine befähigte/sachkundige Person ist organisiert.
Ortsbewegliche Flüssiggasanlagen mit einemDruckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht,sowie Verbrauchsanlagen aus geprüften Einzelteilenwerden regelmäßig durch eine vom Unternehmerbeauftragte Person geprüft. Die Prüffrist wird je nachBeanspruchung und Zustand der Anlage festgelegt.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Flüssiggas ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGV D34: Verwendung von Flüssiggas, InhaltsverzeichnisVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)BGI 554: Gasschweißer, InhaltTRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -243-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs werden ausschließlich gekennzeichnete und geprüfteDruckgasbehälter (Herstelleranfrage) eingesetzt.
Es werden ausschließlich bauartzugelasseneDruckminderer (Kennzeichnung) verwendet.
Es werden nur für Sauerstoff zugelassene Schläuche(Herstelleranfrage) eingesetzt.
Schläuche sind gegen Abgleiten gesichert (mitSchlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.).
Die Armaturen und Gasschläuche werden öl- und fettfreigehalten.
Poröse und schadhafte Gasschläuche werdenausgetauscht oder fachgerecht ausgebessert.
Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt undFlammendurchschlag sind vorgesehen(Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung).
Vor Arbeitsbeginn werden vom Benutzer Gasschläuche,deren Befestigungen und Verbindungselemente aufeinwandfreien Zustand und Verbrauchseinrichtungen aufFunktion kontrolliert. Nach Montage wird auch die Dichtheitgeprüft.
Die Lagerung von Gasflaschen erfolgt nur an eigens dafürhergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mitbrennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen,abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen ZutrittUnbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, inTreppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen undDurchfahrten, Garagen etc. ist verboten.
Gasflaschen sind möglichst außerhalb der Arbeitsräume,im Arbeitsraum ggf. in einem speziellenGasflaschenschrank (siehe TRGS 510) aufgestellt. DieZahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen ist auf ein Minimumbeschränkt.
Gasflaschen sind gegen Umfallen gesichert,Sicherungsmöglichkeiten sind mit Ketten, Schellen etc.geschaffen. Sie sind vor Erhitzen geschützt und nicht in der
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Druckgase, Sauerstoff
GefährdungenBrand- und Explosionsgefährdungen, brandfördernd, Entzündung von Ölen und Fetten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -244-
Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä. aufgestellt. DieEntfernung zu Heizkörpern beträgt mind. 0,5 m.
Die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter –Füllen, Bereithalten, innerbetrieblicheBeförderung, Entleeren" (www.baua.de) ist beachtet.
Die wiederkehrende, jährliche Prüfung aufordnungsgemäßen Zustand (z. B.Flammenrückschlagsicherung, Dichtheit) durch einesachkundige/befähigte Person ist organisiert.
Eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung für denUmgang mit Sauerstoff ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltBGI 554: Gasschweißer, InhaltBGI 617: Sauerstoff, InhaltBGI 644: Gefahren durch Sauerstoff, InhaltVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -245-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Maschine ist mit Sicherheitsabstand zur Umgebung (0,5 m)aufgestellt.
Geeignete Fangbleche werden verwendet.
Elektromagnetische Spannvorrichtung ist mit dem Antriebverriegelt;Funktion der Spannvorrichtung wird durch Signallampeangezeigt.
Mitarbeiter werden unterwiesen;Unterweisung wird dokumentiert.
Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Falls Aluminium bearbeitet wird, sind die Maßnahmen zumBrand- und Explosionsschutz beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenHerausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, TitelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, TitelS 017: Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung,Werkzeugbau/Schleifmaschine (Schleifen mit wassergemischten KSS)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -246-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Das Objekt "Kühlschmierstoffe" ist beachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGI 547, Kapitel 7.3sind erfüllt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen, die Unterweisung wird dokumentiert.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, ggf. Haarnetz)ist bereitgestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Fräsmaschine, Metallbearbeitung
GefährdungenVerletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne
Quellen:BGI 547: Handwerker, TitelAB 004: Spanabhebende Metallbearbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -247-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie vorhandenen Gasleitungen sind entsprechend derBetriebsbedingungen ausgelegt.
Es werden nur zugelassenen Verbrauchsanlagenangeschlossen und betrieben.
Sicherheitsventile (bezüglich Druck und Abblaseleistung)sind vorhanden.
Berstscheiben und Druckbegrenzer sind vorhanden.
Bei Gasleitungen in Bereichen, die durch Anfahrengefährdet sind, ist ein Anfahrschutz vorhanden.
Die vorhandenen Gasleitungen sind gekennzeichnet.
Es ist ermittelt worden, in welchen Bereich derBetriebssicherheitsverordnung die Gasleitungen fällt. DiePrüffristen werden dem entsprechend festgelegt.
Die regelmäßige Dichtheitsprüfung der Gasleitungen wirdveranlasst.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Gasleitungen
GefährdungenAustretende GaseExplosionsfähige Atmosphäre
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -248-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Gefahrstoffe; allgemein" ist beachtet.
Es ist eine Absaugung am Arbeitsplatz vorhanden, z. B.- Lötkolben mit integrierter Absaugung- Zentralabsaugung mit Erfassungseinrichtungen- Tischabsaugung mit Filtereinsatz
Die Arbeitsplätze lassen sich den Körpermaßen derBeschäftigten anpassen und bieten ausreichendeVerstellmöglichkeiten, z.B.- höhenverstellbare Tische- höhenverstellbare Stühle- anpassbare Armstützen
Ablageeinrichtungen für Lötkolben sind zur Verfügunggestellt.
Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur Entsorgungvon Lotrückständen sind bereitgestellt.
Eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung, nach ASR A3.4 Anhang 1, ist vorhanden.
Der Mutterschutz wird beachtet, d.h. werdende Mütterwerden nicht mit Lötarbeiten beauftragt.
Eine einseitige Belastung wird durch die Gestaltung desArbeitsplatzes vermieden (z.B. Wechsel zwischenAusführung im Sitzen und im Stehen).
Die Handlötarbeitsplätze werden regelmäßig gereinigt.
Bei Absauganlagen mit Filtern ist eine regelmäßigeFilterwartung organisiert.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitbleihaltigem Weichlot und eine Betriebsanweisung für dasArbeiten mit bleifreiem Weichlot vorhanden.
Die Mitarbeiter sind anhand der arbeitsplatzbezogenenBetriebsanweisungen unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Handlötarbeitsplatz
GefährdungenKontakt mit heißen Medien,Brandgefährdung,Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des Flussmittels,Stäube von bleihaltiger Krätze,Einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -249-
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), InhaltASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, InhaltTRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, InhaltTRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten, InhaltTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, InhaltBGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, InhaltsverzeichnisBGI 790-014: BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung- Kolbenlöten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -250-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSiehe auch Presse, allgemein.
Die kreisförmige Bahn der Schwengelenden (mit oder ohneSchwungkugel) muss gesichert sein, z. B. durch Reifen ausBandeisen oder Rohr, befestigt an den Schwengelendenoder Schwunggewichten. Die Reifen müssen mitgelb-schwarzen Streifen gekennzeichnet sein.
Die Spindel muss festgestellt werden können, z. B. beimEinrichten oder bei Nichtbenutzung.
Die Hände müssen gegen Verletzungen durch denniedergehenden Preßstempel geschützt werden, z. B.dadurch, dass der Stempelhub möglichst kleiner als 6 mmist, besser durch Handabweiser oder durch verdecktesWerkzeug bzw. Schiebewerkzeug.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Handspindelpresse
Gefährdungenvon drehenden Schwengelenden getroffen werden,Handverletzungen durch niedergehenden Pressstempel
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -251-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBei der Beschaffung werden ergonomische Gesichtspunkte(z.B. bezüglich Gewicht, Griff) berücksichtigt. Soweitmöglich, werden Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschafft.
Für die Arbeit auf Baustellen sind feste Taschen zurVerfügung gestellt, die umgehängt oder am Gürtel befestigtwerden können.
Zum Abisolieren sind Kabelmesser mit verdeckterSchneide und Griffen mit umlaufender Wulst gegen dasAbgleiten in Richtung Klinge zur Verfügung gestellt.
Schnittschutzhandschuhe sind für den Einsatz vonMessern mit feststehender Klinge zur Verfügung gestellt.
Es wird ein Handschutz für Meißel zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.Es sind Schutzbrillen für Meißelarbeiten zur Verfügunggestellt.
Eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHandwerkzeugen ist vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung und/ oder der UnterweisungshilfeTestbogen Nr. 9 über den Umgang mit Handwerkzeugenunterwiesen.
Eine regelmäßige Kontrolle, Pflege und Wartung derHandwerkzeuge ist sichergestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Handwerkzeuge
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Materialien,Oberflächenbeschaffenheit der Werkzeuge
Quellen:ABL 009: Werkzeug, TitelAB 001: Werkzeug, InhaltBGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmen
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -252-
auf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -253-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamHebe- und Tragetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Heben-Halten-Tragen“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM-Heben-Halten-Tragen
Zieh- und Schiebetätigkeiten werden nach derLeitmerkmalmethode „Ziehen-Schieben“ bewertet.Bewertungshilfe: LMM- Ziehen-Schieben
Bei Arbeiten mit bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird der Mutterschutz beachtet.Mutterschutzgesetz, §4 Weitere BeschäftigungsverboteAbs. 2, Punkt 1-3
Eine arbeitsmedizinische Beratung wird angeboten.
Erhöhte Belastungen bei Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten wird durch angepasste Lastgewichtevermieden.BGI 523: Bild 5-5
Es werden Transporthilfsmittel für schwere Lasten zurVerfügung gestellt (z.B. Knippstangen, Rollknippstangen,Rollen oder Walzen, Wälzwagen, Transportfahrwerke).
Es sind handbetriebene Transportmittel zur Verfügunggestellt (z.B. Stechkarren, Schiebkarren, Handwagen,Heberoller, Hubwagen).
Es sind Mitgänger-Flurförderzeuge zur Verfügung gestellt.
Es sind Transporthilfsmittel für leichte Lasten zur Verfügunggestellt (z.B. Handmagnete, Handsauger, Tragklauen,Traggurte, Tragklemmen).
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)" istbeachtet.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Eine Betriebsanweisung für Hebe-, Trage-, Zieh- undSchiebetätigkeiten von Lasten ist vorhanden.Die Beschäftigten sind über rückengerechtes Heben,Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Heben, Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten
GefährdungenDurch das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben und Halten von Lasten ist eine Gefährdung desMuskel-Skelett-Systems vmöglich.
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -254-
Quellen:Mutterschutzgesetz (MuschG), InhaltBGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltBGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -255-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilung "Schleifen mitwassergemischten KSS" der BG ETEM ist beachtet.
Die BGR/GUV-R 143 ist beachtet.
Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besondersfachkundige Personen sind organisiert (Seminar GS 4.1 zurKSS-Fachkunde der BG ETEM).
Die arbeitsmedizinische Vorsorge G24 ist organisiert.
Die KSS-Emissionen (Dampf und Aerosole) sindentsprechend dem Stand der Technikminimiert. DerBGIA-Report 4/2004 (www.dguv.de > ifa > Reports) und S039 der BG ETEM sind beachtet.
Wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur)werden entsprechend TRGS 611 von einer fachkundigenPerson überwacht und die Ergebnisse (Karteikarte)dokumentiert.
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beimEinsatz nichtwassermischbarer KSS sind getroffen. EinExplosionsschutzdokument ist erstellt.
Eine Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Kühlschmierstoffe (KSS)
GefährdungenHautentfettung und allergisierende Wirkung bei Hautkontakt;Einatmen von Aerosolen und Dämpfen, ggf. Krebs erzeugende Stoffe (Nitrosamine) inwassergemischten KSS;Brand- und Explosionsgefährdungen durch Aerosole beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS
Quellen:BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelBGR/GUV-R 143 Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, TitelVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), InhaltTRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischteKühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -256-
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -257-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen.Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zurVerfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse.
Werkstück so platzieren lassen, dass aufsteigendeLötrauche nicht eingeatmet werden:Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauchesorgen.
Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermiedenwird.
Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B.Kolophonium) soll vermieden wird.
Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisungerstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Löten von Hand, kurzzeitig
GefährdungenHeiße MetallteileLötrauchesensibilisierende Flussmittel
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -258-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSGV, 9.ProdSV: Neunte Verordnung zumProduktsicherheitsgesetz, CE-Kennzeichnung,Konformitätserklärung
Maschinen, die vor dem 3.10.2002 erstmals in Verkehrgebracht wurden, müssen den Vorschriften entsprchen, diezum Zeitpunkt des Inverkehrbringens galten, mindestensaber den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) Anhang 1und 2.
Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder sichern(abdecken)
Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal beseitigenlassen (Betriebsanleitung beachten)
Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst beginnen,wenn die Gefahr bringende Bewegung zum Stillstandgekommen und ein unbefugtes, irrtümliches Ingangsetzenvermieden ist
Betreten des Maschinenraumes nur bei Maschinenstillstand
Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in Ganggesetzt werden kann, solange sich noch Personen imBearbeitungsraum befinden
Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten, Verhaltenbei Störungen, etc.) und Mitarbeiter regelmäßigunterweisen
Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen
Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.Stapelvorrichtungen)
Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen(Ausführung siehe DIN 31003)
Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zugestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener ausgeht
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Maschinen, allgemein und Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
Gefährdungenungeschützt bewegte Maschinenteile,unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -259-
Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche undrückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mitPersonenschutzfunktion absichern
Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass dieSchutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird
Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,gefahrlos und leicht erreichbar sind
Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr duchAusfall und Widerkehr elektrischer Energie
Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutiggekennzeichnet und leicht erreichbar sein
Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Persondurchführen lassen
Quellen:Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
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Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -260-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Handschutzmaßnahmen durch sicheres Werkzeug, festeVerdeckung, bewegliche Verdeckung, Zweihandschaltungoder berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B.Lichtschranken).
Feste Verdeckungen um den gesamten Wirkbereich derPresse (auch bedienerabgewandte Seite).
Betriebsanweisung mit Maßnahmen beim Einrichten undbeim Beseitigen von Störungen erstellen.
Einrichten mittels Checkliste und Kontrollbuch oder mit Hilfeeines Kontrolleinrichters.
Einrichter und Kontrolleinrichter beauftragen, Schulung derbeauftragten Personen.
Regelmäßige Sachkundigenprüfung der Presse sowiederen Schutzeinrichtungen (mind. 1 x jährlich),Prüfplakette sichtbar anbringen.
Dokumentation der Pressenprüfung (Prüfbuch, etc.).
PSA zur Verfügung stellen (z. B. schnittfeste Handschuhe,Gehörschutz).
Mitarbeiter unterweisen.
Siehe Prüfliste Pressen und Stanzen (Betrieb) und PrüflistePressen und Stanzen (Bau und Ausrüstung).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Presse, allgemein
Gefährdungenmechanische Gefährdung durch unzureichende Sicherung der Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)ZH 1/281: Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen derMetallbearbeitung, 1 AnwendungsbereichZH 1/387: Biegearbeiten auf kraftbetriebenen Gesenkbiegepressen (Abkantpressen) derMetallbearbeitung, AnwendungsbereichZH 1/456: Zweihandschaltungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung, 1AnwendungsbereichZH 1/508: Sicherheitsregeln für bewegliche Abschirmungen an kraftbetriebenen Exzenter- undErsteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -261-
verwandten Pressen der Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -262-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Beschaffung technischer Arbeitsmittel istbeachtet.
Das Objekt Presse; allgemein ist beachtet.
Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).
Betriebsanweisung - Unterweisung.
Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.
Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Presse, Exzenter
GefährdungenUnzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.3 : Pressen der Metallbe- und -verarbeitung, Anhang 1
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -263-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSichere Werkzeuge, Verdeckungen (siehe Presse,allgemein).
Schutzeinrichtungen (z. B. BWS, Zweihandschaltung,bewegliche Verdeckungen).
Betriebsanweisung - Unterweisung.
Einrichter - Kontrollperson, Kontrolleinrichter mit Prüfliste.
Prüfung der Presse und Schutzeinrichtungen jährlich mitNachweis (durch befähigte Person).
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Gehörschutz) zurVerfügung stellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Presse, Hydraulik
Gefährdungenunzureichende Schutzeinrichtungen, ungesicherte Quetsch-, Scher-, Stichstellen
Quellen:
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -264-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamsicherheitstechnische Prüfung von prüfpflichtigenArbeitsmitteln veranlassen, Beispiel: Feuerlöscher alle zweiJahre prüfen lassen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln
GefährdungenGefahren durch defkte Arbeitsmittel. Nicht rechtzeitig erkannte Mängel.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -265-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Objekt „Lärm; allgemein“ ist beachtet.
Das Befestigen von Schleifwerkzeugen wird nur von darinunterwiesenen Personen vorgenommen, die über daserforderliche Fachwissen verfügen.
Für die Bearbeitung von Aluminium werden dieMaßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz beachtet.BGR 109, Punkt 4
Die vorhandenen Schleifböcke haben eine nachstellbareSchutzhaube und Werkstückauflage.Hinweis:- Öffnungswinkel der Schutzhaube max. 90°- Schutzhaube muss den Schleifkörper allseitigumschließen
Es werden, wenn notwendig, geprüfte Absauganlagen oderIndustriestaubsauger eingesetzt.
Die zur Verfügung gestellten Schleifkörper entsprechen:- aus gebundenem Schleifmittel der Norm DIN ISO 525oder DIN ISO 603- mit Schleifbelag aus Diamant oder Bornitrid der Norm DINISO 6104- aus Schleifmittel auf Unterlagen der Norm DIN ISO 16057,DIN ISO 5429 oder DIN ISO 15635.
Originalspannflansche, dafür benötigte Einrichtungen , eineZwischenlage aus weichem oder elastischem Werkstoffund notwendige Werkzeuge (z.B. Maulschlüssel) werdenzur Verfügung gestellt.
Zum Abrichten sind Abziehsteine, Abrichtrollen oderDiamantabrichter zur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrille und Gehörschutz zur Verfügung
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schleifbock
GefährdungenUnkontrolliert bewegte Teile durch wegfliegende Teile,Schleifkörper und Schleifkörner,Lärm durch Emission der Maschine beim Arbeiten,Gefahrstoffe (Stäube) durch Schleifarbeit
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -266-
gestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten amSchleifbock vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Quellen:BGV A3: Inhaltsverzeichnis: Elektrische Anlagen und BetriebsmittelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 543: Schleifer, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -267-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGeräte und Arbeitsmittel sind vor Arbeitsbeginn aufordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Für wirksame Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes istgesorgt, ggf. stehen Atemschutz oderArbeitsplatzabsaugung zur Verfügung.
Der Schweißplatz ist gegenüber dem Arbeitsraumabgeschirmt.
Das Objekt Flüssiggas ist beachtet.
Gasflaschen gegen Umfallen sichern; defekteGasschläuche austauschen.
Persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhandschuhe,-brille oder -schild ist zur Verfügung gestellt..
Arbeitskleidung nicht mit Sauerstoff abblasen,Selbstanzündung möglich.
Beim Lichtbogenschweißen auf Schutz gegenKörperdurchstömung achten.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge (G39) ist ggf. organisiert.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schweißen und Schneiden
GefährdungenGefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdungdurch optische Strahlung
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -268-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die zutreffenden Anforderungen der TRGS 528 sind erfüllt.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) von Gefahrstoffenam Arbeitsplatz sind eingehalten.
Bei Reinluftrückführung werden geprüfteErfassungseinrichtungen und Absauganlagen, die demPrüfgrundsatz GS IFAM 20 entsprechen, eingesetzt.
Die notwendigen Maßnahmen zum sicheren Betreiben derSchweißeinrichtungen gemäß BGR 500, Kap. 2.26, sowieder BGI 554 sind erfüllt.
Nur geprüfte, für den Einsatz zugelassene undordnungsgemäß gekennzeichnete Druckgasflaschen,Schläuche, Druckminderer, Brenner sind im Einsatz.
Die erforderlichen Maßnahmen gemäß BGR 500, Kap.2.26, Pkt. 3.8 und BGI 563 zur Vermeidung einer Brand-und Explosionsgefährdung bei schweißtechnischenArbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten sinderfüllt.
Ein Schweißerlaubnisschein liegt für diese Tätigkeiten vor.
Die Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (OStrV)sind eingehalten.
Die nach OStrV notwendigen Maßnahmen zum Schutz desSchweißers (geeignete Arbeitskleidung, persönlicheSchutzausrüstung) und von Dritten (z. B.Raumabgrenzungen, Abschirmungen, geeigneteSichtfenster; siehe BGR 500, Kap. 2.26, Pkt. 3.3), sinderfüllt.
Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA)steht zur Verfügung (Schweißerschutzbrille, -visier,Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Lederschürze).
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Schweißen, autogen (Gasschweißen)
GefährdungenGefährdungen durch Schweißrauche, Brand- und Explosionsgefährdung, Verbrennungen, Gefährdungdurch optische Strahlung
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -269-
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGI 554: Gasschweißer, TitelBGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, TitelBGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, TitelBGI 743: Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV)BGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, InhaltsverzeichnisBGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag inEinzelflaschenanlagen, AcetyleneinzelflaschenanlagenTRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, TitelBGI/GUV-I 7006-1: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen, TitelArbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), TitelseiteTRGS 528: Schweißtechnische Arbeiten, TitelBGHW Kompakt 19: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -270-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Versehen von Werkzeugen, Umlenkungen,Presseinrichtungen, Vorschüben usw. mit einer festenAbdeckung.
Bei pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr beiKräften < 150 N oder < 50 N/cm².
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
GefährdungenGefahr durch Quetschstellen, Scherstellen. Einzugstellen, Sägeblättern und weiteren Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -271-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamBeim Bohren Schutzbrille tragen.
Haarnetz tragen oder lange Haare hintenzusammenbinden.
Hautschutzmittel benutzen, Handschuhe tragen verbieten
Werkstücke einspannen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Ständerbohrmaschine für feinmechanische Metallarbeiten
GefährdungenAugenverletzungen durch wegfliegende Metallspäne,Aufwickeln langer Haare, Schals usw.;Teilamputationder Hände beim Tragen von Handschuhen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -272-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Staubbelastung (Art und Zusammensetzung) istermittelt, eine Anfrage beim Hersteller der Strahlmittel(Sicherheitsdatenblatt) ist erfolgt.
Die Maßnahmen der BGR 500, Kap. 2.24, sind beachtet.
Bei Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel sindVerwendungsbeschränkungen und maximal zulässigeGehalte an Metallen beachtet (vgl. BGR 500, Kap. 2.24,Pkt. 3.2 und 3.4).
Bei Auswahl und Kontrolle der Strahlmittel sindVerwendungsbeschränkungen und maximal zulässigeGehalte an Metallen beachtet.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) sind eingehaltenund das Risiko von Staubexplosionen (BGR 104) überprüft.
Strahlen erfolgt möglichst in geschlossenen Systemen(Strahlbox, Strahlkabine).
Abgegrenzte Strahlbereiche sind eingerichtet.
Ggf. frei werdende Stäube werden an der Austrittsstelleabgesaugt.
Nur auf den Staub abgestimmte Abscheideeinrichtungenwerden eingesetzt, bei Reinluftrückführung sind nurgeprüfte Abscheider im Einsatz (siehe BGR 121 und TRGS560).
Bei Bearbeitung von Leichtmetallen (Aluminium,Magnesium) sind besondere Explosionsschutzmaßnahmen(Explosionsschutzdokument) beachtet (siehe u. a. BGR109).
Ggf. sind raumlüftungstechnische Maßnahmen ergriffen(mind 30 % Frischluftanteil, siehe BGR 121).
Maßnahmen gegen Brände in Lüftungsanlagen sindgetroffen (Fachfirma einschalten).
Die regelmäßige Prüfung der Absaug- und Lüftungsanlagen
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Strahlarbeiten
GefährdungenGesundheitsgefährdung durch Stäube vom Strahlmittel sowie vom Werkstück (zu strahlendes Material)
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -273-
ist organisiert (mind. jährliche Prüfung durch Sachkundigenmit Dokumentation der Ergebnisse).
Die regelmäßige, sachgerechte Reinigung derArbeitsbereiche (Einsatz geprüfter Industriestaubsauger)ist sichergestellt.
Die Mitarbeiter werden durch den Betriebsarzt überwacht.
Die ggf. erforderliche PSA (Atemschutz, Schutzkleidung,Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, siehe BGR 500, Nr.2.24) steht, je nach Kontakt zu Strahlstäuben, bereit.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung(Checkliste) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, TitelBGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, TitelBGR/GUV-R 194: Benutzung von Gehörschutz, TitelBGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, TitelTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelBGR 109: Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium, TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -274-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamSicherung der Einzugsstellen durch Schutzleisten oder-profile mit maximalem Walzenabstand von 8 mm oderSicherung durch bewegliche Abdeckungen.
Achtung, Walzen immer nur an der Auslaufseite reinigen,evtl. sind die Seiten zu kennzeichnen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Walzen
GefährdungenGefahr des Einziehens
Quellen:
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -275-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" istbeachtet.
Die technischen Anforderungen nach BGV D8, §2a - §22sind erfüllt.
Die Auswahl und Beauftragung geeigneter Personen zurBedienung ist erfolgt.
Die Notendhalteeinrichtungen werden vor Arbeitsbeginngeprüft.
Die Mitarbeiter werden anhand der Betriebsvorschriften(BGV D8 §24 - §35a) und der Betriebsanleitung desHerstellers unterwiesen; die Unterweisung wirddokumentiert.
Die jährliche Prüfung nach BGV D8 §23 - §23a durch einebefähigte Person ist organisiert, die Prüfungen werdendokumentiert (Prüfbuch BGG 956).
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Winden, Hub- und Zuggeräte
GefährdungenQuetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel, Lastabsturz
Quellen:BGV D8: Inhaltsverzeichnis: Winden, Hub- und ZuggeräteBGG 956: Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -276-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamFeste und bewegliche Verdeckungen um dieZuführeinrichtungen.
Schnittfeste Handschuhe mit guter Griffigkeit undschweißabsorbierender Innenfütterung bereitstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Metallbearbeitung
Objekt: Zuführeinrichtungen von Blechstreifen
GefährdungenSchnittverletzungen an Blechen, Quetschungen an Führungseinrichtungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -277-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe; allgemein ist beachtet.
Raum- und Arbeitsplatzbe- und -entlüftung bereitstellen,mindestens Fensterlüftung.
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel stehenzur Verfügung.
Klebstoffablagerungen werden regelmäßig entfernt.
Eine Betriebsanweisung (Hautkontakt vermeiden; BeimAnrühren Hautschutz verwenden, z. B. Einmalhandschuheaus Polyethylen (PE); Staubförmigen Härter umsichtighandhaben, Stäube nicht einatmen) ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: 2-Komponentenkleber
GefährdungenHautreizungen, Hautirritationen, allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -278-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamGeeignete, nicht brennbare Ablagemöglichkeit fürLötkolben zur Verfügung stellen.
Betriebsanweisung für Gefahrstoffe und Unterweisung derVersicherten.
Arbeitshygienische Grundsätze einhalten,Waschgelegenheiten bereitstellen.
Arbeitsplätze mit ausreichenden Verstellmöglichekeitenund an Körpermaße der Beteiligten angepasst.
Absaugungen zur Vermeidung von Belästigungen durchLötdämpfe und -rauche einsetzen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Handlötarbeitsplätze, Arbeit mit Handlötkolben; Elektronikfertigung
Gefährdungenmechanische Gefährdung, Brandgefahren und Verbrennungsgefahr der Haut, Gefahrstoffdämpfe und-rauche, sensibilisierende Wirkung beachten, ungünstige Arbeitsplatzgestaltung
Quellen:BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, InhaltGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -279-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Bei regelmäßigen Arbeiten ist eine Tischabsaugungvorgesehen.
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind umgesetzt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Kleben; Cyanacrylat, Sekundenkleber
GefährdungenVerkleben von Körperteilen, z. B. Finger, Augenlider; allergische Reaktionen auf Cyanacrylat möglich
Quellen:TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -280-
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Sonstige Tätigkeiten
Objekt: Klebstoffe, manuelle
GefährdungenGesundheitsschädliche Dämpfe, Haut- und Atemwegserkrankungen, Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, 2 AnwendungsbereichDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenGefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -281-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAllgemeine Sicherheitsanforderungen an Maschinenbeachten.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
An der Abrichthobelmaschine sind die nicht benutzten Teileder Messerwelle vor und hinter dem Anschlag zuverdecken.
Geeignete Messerwellen verwenden.
Unwuchten vermeiden.
Geeignete Hilfsmittel, z. B. Zuführlade bereitstellen undverwenden.
Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Abrichthobelmaschine
GefährdungenFinger- und Handverletzungen.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -282-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Technische Anforderungen nach BGI 725, Kapitel 4.1.5,sind erfüllt.
Geeignete Hilfsmittel, wie Anschläge (Parallel-,Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade), sindbereitgestellt.
Betriebsanweisung ist erstellt.
Das Objekt "Lärm" ist beachtet.
Das Objekt "Holzstäube" ist beachtet.
Mitarbeiter werden anhand der Betriebsanweisungunterwiesen; die Unterweisung ist dokumentiert.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Bandsäge
GefährdungenSägeband, Wegschleudern von Material oder Werkstückhalterung, Lärm, Holzstaub
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -283-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Verdeckung des Schleifbandes am Umfang und an denKanten (außer Arbeitsbereich). Verdeckung des Antriebes.
Einrichtungen zur Vermeidung von Verletzungen an denSchleifbahnkanten (Begrenzung der Tischbewegung,Schleifschuhführung) (ab Baujahr 1980).
Schleifband ausreichend spannen.
Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschenlassen.
PSA (Schutzbrille und Schutzhandschuhe) zur Verfügungstellen.
Späne absaugen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine
GefährdungenSchleifverletzungen an den Händen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, § 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
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Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -284-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Das Objekt „Holzbearbeitungsmaschinen“ ist beachtet.
Das Objekt "Lärm; allgemein" ist beachtet.
Es sind Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegterMaschinenteile und eine zusätzliche Zuhaltung, wenn dieAuslaufzeit >10 s beträgt, vorhanden
Eine Bremseinrichtung für das Werkzeug ist vorhanden.
Die Not-Aus-Schalter sind leicht erreichbar. Ein zweiterNOT-AUS-Schalter auf der Auslassseite ist vorhanden.
Eine leichtgängige Greiferrückschlagsicherung istvorhanden.
Eine Einrichtung zur Drehzahländerung des Werkzeugesist vorhanden und kann nicht ungewollt verstellt werden.
Es werden der Drehzahl angepasste Werkzeuge werdenzur Verfügung gestellt.
Eine Absaugung ist vorhanden.
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und Gehörschutz zur Verfügunggestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mit derDickenhobelmaschine vorhanden.Die Beschäftigten sind über den Umgang mit derDickenhobelmaschine anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Dickenhobelmaschine
GefährdungenScharfkantige Werkstücke,Unkontrolliert bewegte Teile durch Werkstücke und Späne,Einzug in den laufenden Hobel,Quetschgefährdungen der Hände oder unteren Gliedmaßen durch Spanneinrichtungen,Lärm durch Emission der Dickenhobelmaschine beim Arbeiten
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -285-
Die regelmäßige Überprüfung der Absaug- undAufsaugvorrichtung auf einwandfreie Funktion durch einenSachkundigen ist veranlasst.
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltTRGS 553: Holzstaub, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, Inhaltsverzeichnis
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -286-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Auswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Vorlauf der Hobelmaschine so gering wie möglicheinstellen.
Genügend Abstand (mind. 500 mm) zwischenSchlittenauslauf und festen Gebäude- oderMaschinenteilen sicherstellen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Hobelmaschine
GefährdungenHandverletzungen und Quetschungen zwischen Hobelschlitten und festen Bauteilen
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)
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Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -287-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDie Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendlichewerden beachtet.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbrändensind getroffen (Feuerlöscher, Löschdecke, Löschsand).
Ein Hautschutzplan ist erstellt und den Beschäftigtenbekannt.
Ein Industriestaubsauger der Staubklasse M für dasReinigen der Absaug-, Filter- und Sammelanlage ist zurVerfügung gestellt.
Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten mitHolzbearbeitungsmaschinen und eine Betriebsanweisungfür den Umgang mit Holzstaub vorhanden.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Die Beschäftigten sind über den Umgang mitHolzbearbeitungsmaschinen und Holzstaub anhand derarbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisungen unterwiesen.
Strömungsprüfröhrchen für die Absaugwirkung derAbsauganlagen werden zur Verfügung gestellt.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Holzbearbeitungsmaschinen
GefährdungenWerkstücke und Späne als unkontrolliert bewegte Teile,Gesundheitsgefährdung durch Holzstaub,Brandgefährdung durch Holzstaub,Explosionsfähige Atmosphäre
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), InhaltTRGS 553: Holzstaub, InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -288-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt Gefahrstoffe, allgemein ist beachtet.
Die Holzstaubart ist ermittelt (Bestimmung der Anteile vonHartholzstaub auch in Pressspanplatten).
Möglicherweise sensibilisierende Holzarten sind ermittelt.
Die Anforderungen der TRGS 553 sind erfüllt.
Holzbearbeitungsmaschinen mit geprüft wirksamerErfassung der entstehenden Holzstäube(Prüfbescheinigung der Holz-Berufsgenossenschaft)werden eingesetzt.
Holzstäube werden durch geprüfte Absauganlagen bzw.Nachrüstsätze (Prüfbescheinigung derHolz-Berufsgenossenschaft) abgesaugt.
Nur geprüft wirksame Abscheideeinrichtungen werdeneingesetzt.
Bei der Rückführung von abgesaugter Luft in denArbeitsbereich ist sichergestellt, dass diese Luft vonStäuben, insbesondere von Hartholzstäuben, mitgeeigneten und berufsgenossenschaftlich anerkanntenVerfahren und Geräten gereinigt wird (TRGS 553, Abschnitt4.3, GefStoffV,§ 10).
Die Reinigung der Arbeitsbereiche mit geprüft wirksamenIndustriestaubsaugern der Klasse M ist sichergestellt.
Maßnahmen zum Brandschutz gemäß TRGS 800 sindgetroffen.
Die erforderlichen Maßnahmen zum Explosionsschutzgemäß BGR 104 und BGI 739 sind erfüllt.
Eine arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung ist erstellt.
Die Mitarbeiter sind unterwiesen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Holzstäube
GefährdungenGesundheitsschädigende Holzstäube bei der Bearbeitung von Holz (Schleifen, Sägen, Fräsen, Hobelnetc.), Krebs erzeugende Wirkung von Hartholzstäuben, allergisierende Wirkung tropischer Holzstäube;Gefährdungen durch Stoffe; Brand- und Explosionsgefahr
Quellen:Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -289-
TRBA/TRGS 406: Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege, TitelBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TitelTRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV,TitelBGR 104: Explosionsschutz-Regeln (EX-RL), TitelBGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, TitelTRGS 800: Brandschutzmaßnahmen, TitelDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, TitelGefahrstoffverordnung (GefStoffV), TitelTRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, TitelTRGS 500: Schutzmaßnahmen, TitelTRGS 553: Holzstaub, TitelTRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden undfruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben, TitelTRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte, TitelTRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen,Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -290-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamNur geeignete Kreissägeblätter verwenden, wenn möglichlärmgeminderte Sägeblätter einsetzen, und schadhafteaussondern.
Geeignete Vorschubgeschwindigkeit / Drehzahl benutzen,höchstzulässige Drehzahl beachten.
Spaltkeil benutzen und einstellen, Schutzhaubeverwenden.
Absaugung einschalten, auf Funktion achten.
Geeignete Hilfsmittel, wie Besäumniederhalter,Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag verwenden.
Schablone und Abweisleiste benutzen.
Beim Einsatzschneiden Queranschlag / Niederhalterverwenden, anschließend Spaltkeil und Abdeckhaubeanbringen.
Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen undbenutzen.
Sägeblatt auch unter dem Tisch verkleiden.
Kreissägen mit Not-Aus-Einrichtungen und Sicherunggegen Wiederanlauf beschaffen lassen.
Vorhandene Einzugswalzen müssen verkleidet sein.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Kreissäge
Gefährdungenfalscher Umgang, nicht ordnungsgemäße Maschinen
Quellen:BGI 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - TitelTRGS 553: Holzstaub, Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -291-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -292-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamEs wurden staubfreie bzw. staubarme Verfahrenausgewählt.
Eine Explosionsschutz – Dokumentation für Holz- undKunststoffstäube ist vorhanden.(Bsp. Explosionsschutz – Dokumentation)
Absauganlagen sind vorhanden.
Alle Anlagenteile und die Absauganlage inklusive desAbsaugrohres sind geerdet.
Die Staubquellen sind staubdicht gekapselt und werdenunter Unterdruck betrieben.
Die Räume sind so ausgeführt, dass sich keine Stäube anWänden und der Decke absetzen können.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für den Umgang mitHolzstaub vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Der Zustand der technischen Schutzmaßnahmen gegengefährliche Stäube wird regelmäßig überprüft.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff
GefährdungenGesundheitsgefährdung durch Stäube,Brandgefährdung durch Stäube,Explosionsfähige Atmosphäre
Quellen:Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), InhaltDGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention , InhaltBGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisTRGS 553: Holzstaub, Inhalt
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -293-
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -294-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamAuswahl der Maschinen entsprechend ProdSG (sieheMaschinen, allgemein).
Maschinen, die erstmalig vor dem 3.10.2002 in Betriebgenommen wurden, müssen midestens den Anforderungender Betriebssicherheitsverordnung entsprechen.
Versehen von Werkzeugen, Umlenkungen,Presseinrichtungen, Vorschüben usw. mit einer festenAbdeckung.
Bei pneumatischen Antrieben keine Verletzungsgefahr beiKräften < 150 N oder < 50 N/cm².
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Sondermaschinen; Musikinstrumentenbau
GefährdungenGefahr durch Quetschstellen, Scherstellen. Einzugstellen, Sägeblättern und weiteren Gefahrstellen
Quellen:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1: Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7Absatz 1 Ziffer 2BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 AnwendungsbereichNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (9. ProdSV)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -295-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamDas Objekt „Beschaffung technischer Arbeitsmittel“ istbeachtet.
Es sind leicht erreichbare Notausschalter installiert (z.B.Fußtaster).
Die Tischbohrmaschinen sind an der Werkbankverschraubt.
Es werden notwendige Spannmittel zur Verfügung gestellt(z.B. Schraubstöcke, Spannpratzen).
Das Objekt „Persönliche Schutzausrüstung (PSA)“ istbeachtet.Es sind Schutzbrillen und ggf. Haarschutz z.B. Haarnetzezur Verfügung gestellt.
Das Objekt „Unterweisungen der Mitarbeiter“ ist beachtet.Es ist eine Betriebsanweisung für das Arbeiten an Tisch-und Ständerbohrmaschinen vorhanden.Die Beschäftigten sind anhand der arbeitsplatzspezifischenBetriebsanweisung unterwiesen.
Das Objekt „Prüfung“ ist beachtet.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine
GefährdungenUngeschützt bewegte Teile durch offenen Riementrieb, rotierende Bohrspindel und Bohrer,Unkontrolliert bewegte Teile durch Späne und Werkstücke,Oberflächenbeschaffenheit der Späne
Quellen:BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, InhaltsverzeichnisBGI 547: Handwerker, Inhaltsverzeichnis
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -296-
Maßnahmen B veranlasst durchgeführtJa,
wirksamObjekt "Beschaffung technischer Arbeitsmittel" ist beachtet.
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personenorganisieren.
Arbeiten auf der Tischfräsmaschine werden in der Regel imHandvorschub durchgeführt; auch das Arbeiten mit einemVorschubapparat gilt als Handvorschub.
Auf der Tischfräsmaschine nur für Handvorschub geeigneteWerkzeuge verwenden, die mit dem BG-Test-Prüfzeichenoder der Aufschrift "HANDVORSCHUB"(Spandickenbegrenzung max. 1,1 mm) gekennzeichnetsind.
Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen.
Betrieblicher Katalog: Musikinstrumentenbau
Arbeitsbereich: Schlaginstrumentenbau
Tätigkeit: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen
Objekt: Tischfräsmaschine
GefährdungenHand- und Körperverletzungen, Fingerverlust durch Berühren des Fräsers, Schnittverletzungen
Quellen:
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG.......................bis ....................... erledigt am .......................durch .......................
Verantwortliche/r (O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .......................)hat alle Maßnahmenauf Wirksamkeit geprüft.
Datum ....................... Unterschrift des Verantwortlichen .......................
Ersteller/in: Datum: 15.04.2015 Seite -297-