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STARK VOR ORT – GLOBAL VERNETZTWir sind immer für Sie da – Häckl und Partner GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Netzwerkaktivitäten
Existenzgründerberatung u. Finanzierungsformen
Netzwerke und Kooperation
Wirtschaftsjunioren
BVK
Gewerbeverband
INPACT
ECU
ASU
MBPW
Munich Network
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Klassische Steuerberatung
Buchführung (auch digital und immer noch
beim Kunden)
Lohnbuchhaltung
Steuererklärungen
Bilanzerstellung (HGB-Steuerrecht-IFRS)
Netzwerken
Controlling
Finanzberatung
Internationale Steuerplanung mit weltweiter Betreuung
durch unsere Partner vor Ort
Gestaltungsplanung für die richtige Gesellschaftsform
Individuelle Beratung
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Controlling
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Budgetplanung
Planbilanz
Soll-Ist-Vergleiche
Cash-Flow-Rechnungen
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Wir helfen weiter bei grenzüberschreitenden Transaktionen wie z.B. bei
Einer Lieferung oder Leistung bzgl.
der Umsatzsteuer
Der Entsendung von Mitarbeitern
ins In- und Ausland
Der Gründung einer Niederlassung oder
Tochtergesellschaft im Ausland oder
Inland
Der Optimierung der steuerlichen Struktur
Der Transferpreisdokumentation
Der Funktionsverlagerungsbesteuerung
Grenzüberschreitende Transaktionen
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HSL - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Wirtschaftsprüfung
Due Diligence
Internationale Rechnungslegung
Treuhandtätigkeit
Unternehmensbewertung
Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen
Beratertätigkeit
Wir sind selbst geprüft durch
Qualitätskontrollprüfung
APAK
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HSL - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die unabhängigen Netzwerkpartner INPACT und ECU
INPACT ist ein Netzwerk von
Wirtschaftsprüfern, das weltweit
verbunden ist. Ob Los Angeles oder
Hongkong, London oder Madrid, wir
lösen die grenzüberschreitenden
Fragen mit unseren Kollegen, die wir
alle persönlich kennen.
ECU ist ein Verbund von Wirtschafts-
prüfern, Steuerberatern, Rechtsan-
wälten und Unternehmensberatern, der
europaweit Mitglieder hat.
INPACT und ECU
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Netzwerknutzen für die Kunden
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• Monatliche E-Mail-Steuernews
• Vierteljährliche Netzwerkzeitschrift mit
aktuellem Sachthema
internem aus der Kanzlei
unseren Veranstaltungen
• Eigene Vortragsabende und -tage
• BMU Businessfrühstücke
• Fackelwanderung
• Schifffahrt am Ammersee
Häckl und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Häckl, Schmidt, Lichtenstern GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die Zukunft meistern
Digitale Buchführung
E-Bilanz
Internationale Rechnungslegung, die wir bereits im Detail beherrschen z.B.
• Durch Prüfung eines börsennotierten Unternehmens nach IFRS
Internationales Steuerrecht
• Mit Planung von Steuer- und Reportingstrukturen weltweit
Stiftungsberatung
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Die Zukunft meistern
So wurde aus der Häckl und Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft seit 1980:
Ein Serviceunternehmen mit fast 50 Mitarbeitern,
davon 10 Steuerberater, davon 3 Wirtschaftsprüfer.
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nach Prüfung durch die APAK
zu den TOP 100 in Deutschland gehört.
Ein Netzwerkunternehmen, das Kontakte knüpft, hält und Unternehmer
zusammen bringt.
Ein Familienunternehmen, das sich nicht scheut, die großen
Herausforderungen aktiv anzupacken.
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Steuerberatungsgesellschaft seit 1980
Änderungen zum Steuerrecht zum Jahresende 2013
Nachweispflichten für Kundenlieferungen im innergemeinschaftlichen Bereich
Ab 01.01.2014 ist neu: die „Gelangensbestätigung“
Die Gelangensbestätigung, d.h. die Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist, muss folgende Angaben enthalten:
den Namen und die Anschrift des Abnehmers;
die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung einschließlich der Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen;
im Fall der Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder im Fall der Versendung durch den Abnehmer den Ort und den Monat des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet und im Fall der Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer den Ort und den Monat des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet;
das Ausstellungsdatum der Bestätigung sowie
die Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten (bei der elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung ist eine Unterschrift nicht erforderlich, sofern der Abnehmer klar erkennbar ist).
Die Gelangensbestätigung kann als Sammelbestätigung ausgestellt werden. Hier können Umsätze aus bis zu einem Quartal zusammengefasst werden. Die Gelangensbestätigung kann in jeder Form erbracht werden und aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben.
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Umsatzsteuer - da geht es schon los -
Als Alternative zur Gelangensbestätigung kann der Nachweis u.a. auch durch folgende Belege geführt werden:
1. Bei Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Unternehmer oder Abnehmer:
Durch einen Versendungsbeleg, insbesondere einen handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist und eine Unterschrift des Empfängers als Bestätigung des Erhalts des Gegenstands der Lieferung enthält, oder durch ein Konnossement oder ein Doppelstück des Frachtbriefs oder Konnossements.
Durch einen anderen handelsüblichen Beleg, insbesondere eine Bescheinigung des beauftragten Spediteurs, die die für die Anerkennung einer Spediteursbescheinigung bei Ausfuhrlieferungen erforderlichen Angaben enthält.
Bei Kurierdienstleistungen durch eine schriftliche oder elektronische Auftrags-erteilung und ein von dem mit der Beförderung Beauftragten erstelltes Protokoll, das den Transport lückenlos bis zur Ablieferung beim Empfänger nachweist („tracking-and-tracing-Protokoll“).
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Gelangensbestätigung
2. Bei Versendung des Gegenstands der Lieferung durch den Abnehmer:
Durch den Nachweis über die Bezahlung des Liefergegenstands von einem Bankkonto des Abnehmers zusammen mit einer Bescheinigung des beauftragten Spediteurs, die diverse Angaben (bspw. Name und Anschrift des beauftragten Spediteurs, des liefernden Unternehmers, die Menge des gelieferten Gegenstandes sowie die handelsübliche Bezeichnung etc.) enthalten muss.
Zusätzlich erforderlich ist eine Versicherung des Spediteurs, dass er den Gegenstand der Lieferung an den Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördern wird.
3. Bei der Beförderung im gemeinschaftlichen Versandverfahren in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch eine Bestätigung der Abgangsstelle über die innergemeinschaftliche Lieferung, die nach Eingang des Beendigungsnachweises für das Versandverfahren erteilt wird, sofern sich daraus die Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet ergibt.
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Gelangensbestätigung
Neuregelung ab 1.1.2012 (Einführung Gelangensbestätigung)
Anlass: EuGH-Rechtsprechung = tatsächlich physische Waren- bewegung
Ziel: einfacher und sicherer Belegnachweis
Nachteil: einzig möglicher Nachweis = Gelangensbestätigung – Praxis-tauglichkeit?
Aussetzung der Neuregelung – Übergangsregelungen
Neuregelung ab 01.01.2014 (Neufassung § 17a-c UStDV)
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Belegnachweise
Belegnachweis
1. Doppel der Rechnung
und und
2.1 Gelangensbestätigung oder 2.2 alternativer Nachweis
Im Abholfall bei Beförderung nur GelangensbestätigungMöglich außer bei Sonderfall KfZ: Nachweis über Zulassung
Innergemeinschaftliche Lieferung
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Gelangensbestätigung
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Gelangensbestätigung
Beförderung = Unternehmer oder Abnehmer transportieren mit eigenem LKW, PKW (ohne Einschaltung Frächter, Spediteur).
Versendung = Dritter wird in den Transport eingeschaltet – entweder vom Unternehmer oder vom Abnehmer (Dritter = z.B. Spediteur, Frächter,..)
Belegnachweis
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Gelangensbestätigung
Innergemeinschaftliche Lieferung
Hinweis notwendig: „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“
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Neue Formulierungsvorschrift
In 3 Sprachen
Musterformular kommt (aber nicht zwingend)
Inhalt:- Name und Anschrift Abnehmer- Menge, handelsübliche Bezeichnung, FIN (!)- Ort und Monat des Erhalts- Ausstellungsdatum Bestätigung- Unterschrift Abnehmer oder Beauftragter (Arbeitnehmer, Reihengeschäft
letzter Abnehmer)
Elektronische Übermittlung ohne Unterschrift zulässig- Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder Beauftragter
begonnen- Email muss archiviert werden- GoBS, GDPdU
Aus mehreren Dokumenten
Sammelbestätigung (aufs Quartal bezogen)
Belegnachweis – Gelangensbestätigung
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Gelangensbestätigung
Versendungsbeleg- Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers- Unterschrift des Empfängers- CMR – Feld 24, Feld 22 muss unterschrieben sein
Spediteursbescheinigung- Alt: auf beabsichtigtes Verbringen beziehen- Neu: auf erfolgte Verbringung beziehen- Auch elektronisch ohne Unterschrift, wenn aus Verfügungsbereich Spediteur (zweifelsfreie Zurechnung – Kopfabschnitt Email)
Spediteursversicherung + Zahlungsnachweis (nur bei Versendungen im Auftrag des Abnehmers) minderwertiger Nachweis
- Angaben wie Spediteursbescheinigung und- Versicherung des Spediteurs, über die beabsichtigte Verbringung- „minderwertiger“ Nachweis – FinVerw kann in begründeten Zweifeln andere
Beweise verlangen
Belegnachweis – alternative Nachweise
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Gelangensbestätigung
Tracking & Tracing (Kurierdienste)- Schriftliche oder elektronische Auftragserteilung- Vom Kurierdienst erstelltes Protokoll, lückenloser Nachweis Transport bis zur
Ablieferung beim Empfänger (Monat und Ort des Endes der Beförderung)
Postsendungen- Empfangsbescheinigung eines Postdienstleiters- Nachweis über die Bezahlung
Sonderregelungen Fahrzeuglieferungen (Beförderung Abnehmer)- Zulassung auf den Erwerber – den der Erwerbsbesteuerung unterliegenden
Abnehmer des Lieferers
Sonderregelung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
Belegnachweis - Sonderfälle
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Gelangensbestätigung
Aufzeichnung UStIDNr.
- Gültige UStIDNr. Des tatsächlichen Abnehmers
- Finanzverw. – Nachholung UStIDNr. bis zur mündlichen Verhandlung vor FG – danach Versagung Steuerbefreiung
- EuGH – formelles Erfordernis – keine Versagung Steuerbefreiung wenn materielle Voraussetzungen Steuerbefreiung gegeben und wenn Lieferer alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und Nachweis Unternehmereigenschaft
Zeitpunkt:
- Bis zur USt-VA Abgabe
- Korrekturen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor FG
Buchnachweis
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Gelangensbestätigung
Sonstige Leistungen innerhalb Europa
Grundsatz der ID-Nummer
Soweit der Empfänger eine ID-Nummer hat, wird davon ausgegangen, dass er Unternehmer ist und somit eine „steuerfreie“ Leistung vorliegt
Überprüfung europaweit durch Vergleich der gemeldeten „Umsätze“ und „Erwerbe“
Hinweispflicht auf jeder Rechnung:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“,
oder in einer der europaweit gültigen Sprachen
Rechnungsstellung bis 15. des auf die Lieferung folgenden Monats
Das waren nur die Lieferungen, was passiert bei „sonstigen
Leistungen“?
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Diese Formulierungen sind alle zulässig:
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Deutsch Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Bulgarisch обратно начисляване
Dänisch omvendt betalingspligt
Englisch Reverse Charge
Estnisch pöördmaksustamine
Finnisch käännetty verovelvollisuus
Französisch Autoliquidation
Griechisch Αντίστροφη επιβάρυνση
Holländisch Btw verlegd
Italienisch inversione contabile
Lettisch nodokļa apgrieztā maksā–ana
Litauisch Atvirk–tinis apmokestinimas
Maltesisch Inverżjoni tal-ħlas
Polnisch odwrotne obciążenie
Rumänisch taxare inversă
Portugiesisch Autoliquidação
Schwedisch Omvänd betalningsskyldighet
Slowakisch prenesenie daňovej povinnosti
Slowenisch Reverse Charge
Spanisch inversión del sujeto pasivo
Tschechisch daň odvede zákazník
Ungarisch fordított adózás
Am 15. Mai gestartet
Gefördert werden mit 20% der Investitionssumme
Private Investoren (natürliche Personen), die
Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben
Vollumfängliche Beteiligungen an Chancen und Risiken
Haltefrist mindestens 3 Jahre
Mindestzeichnung Euro 10.000,00
Soweit Meilensteine vereinbart werden 10.000,00 Euro für jede
Zeichnung
Antrag pro Investor bis Euro 250.000,00 möglich
Pro Unternehmen Zuschüsse bis 1 Mio. Euro möglich
Investitionszuschuss Wagniskapital
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Gutschriften
Das Wort „Gutschrift“ darf nur noch auf allen
Abrechnungen über Leistungen stehen!
Ansonsten nur noch „Rechnungskorrektur“
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Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer
sofort bei Entstehen
nicht mehr wie bisher von der Zahlung abhängig
Wichtig:
• Richtiger Zahlungsempfänger auf dem Beleg
Einfuhrumsatzsteuer
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Abschaffung ermäßigter Steuersatz bei
Kunstgegenständen
Ab 01.01.2014
Ermäßigter Steuersatz bei Lieferung von
Kunstgegenständen nahezu aufgehoben
Bemessungsgrundlage 30% als Margenbesteuerung
falls Einkaufspreis nicht bekannt
Regelsteuersatz bei der Erstellung von Bildpositiven
Ermäßigter Steuersatz bei der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten als Hauptbestandteil der Leistung
Bei der Einräumung von Veröffentlichungs- oder Vervielfältigungsrechten kommt ermäßigter Steuersatz in Betracht
Ermäßigter Steuersatz beim Fotografen
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Umsatzsteuer für Speisen und Getränke 7% oder 19%
Unschädliche Dienstleistungselemente, die zu 7% führen können
• Darbietung von Waren in Regalen und übliche Nebenleistungen (Verpacken, Beigabe von Einweggeschirr oder Besteck)
• Zubereitung der Speisen sowie Abgabe von Senf, Ketchup, Mayonnaise, Apfelmus oder Ähnliches
• Transport der Speisen und Getränke einschließlich der damit zusammenhängenden Leistungen wie Kühlen oder Wärmen
• Bereitstellung von Einrichtungen und Vorrichtungen, die in erster Linie dem Verkauf von Waren dienen, z.B. Verkaufstheken und -tresen sowie Ablagebretter an Kiosken, Verkaufsständen
• Bereitstellung von Abfalleimern an Kiosken, Verkaufsständen
• Erstellung von Leistungsbeschreibungen
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Speisen und Getränke 7% oder 19%
Schädliche Elemente, die zu 19% führen
• Eine der Bewirtung fördernden Infrastruktur (Räumlichkeiten, Tische, Stühle)
• Servieren der Speisen und Getränke, Gestellung von Bedienungs-, Koch- oder Reinigungspersonal
• Durchführung von Service-, Bedien- oder Spülleistungen im Rahmen einer der Bewirtung fördernden Infrastruktur
• Nutzungsüberlassung von Geschirr oder Besteck sowie Reinigung oder Entsorgung von Gegenständen
• Überlassung von Mobiliar zur Nutzung (aber nicht z.B. Stehtische)
• Individuelle Beratung bei Speisenauswahl
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Speisen und Getränke 7% oder 19%
Änderungen für Stiftungen
Verbrauchsstiftung seit 22.03.2013 möglich
Mindestens 10 Jahre
Keine volle Absetzbarkeit für Vermögensstock
Mittelverwendungsfrist ab 01.01.2013 auf zwei Jahre ausgeweitet
Stiftungen können jetzt auch Stifter sein (ab 01.01.2014)
Ehegattenspenden werden bis 2 Mio. Euro zusammen-gerechnet
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Stiftungen
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Zivilprozesskosten
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Am 15. Mai gestartet
Gefördert werden mit 20% der Investitionssumme
Private Investoren (natürliche Personen), die
Gesellschaftsanteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben
Vollumfängliche Beteiligungen an Chancen und Risiken
Haltefrist mindestens 3 Jahre
Mindestzeichnung Euro 10.000,00
Soweit Meilensteine vereinbart werden 10.000,00 Euro für jede Zeichnung
Antrag pro Investor bis Euro 250.000,00 (Zuschuss) möglich
Pro Unternehmen Zuschüsse bis 1 Mio. Euro möglich
Investitionszuschuss Wagniskapital
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Kleines, innovatives, unabhängiges Unternehmen
Jünger als 10 Jahre
Kapitalgesellschaft in der EU
Mindestens Zweigniederlassung oder Betriebsstätte (HR eingetragen) in D
Weniger als 50 Mitarbeiter
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 10 Mio. Euro
Angehörig einer innovativen Branche
Kein Unternehmen in Schwierigkeiten
Keine Umwandlung bestehender Mittel, keine Rückzahlung von
Verbindlichkeiten des Investors
Wirtschaftlich aktiv innerhalb von 1Jahr
Voraussetzungen an das Unternehmen
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Natürliche Person mit Hauptwohnsitz EU, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist (nahestehende Person, Angestellter, GF, Beratung, § 15 ff AktG)
Alternativ eine GmbH mit Investor als einzigem Gesellschafter und Gesellschaftszweck. Eingehen und Halten von Beteiligungen
Erstmalige Beteiligung (keine Aufstockung)
Einsatz der Mittel innerhalb 2 Jahren
Vollumfängliche Teilnahme an Chancen und Risiken
Keine Vorrechte auf Gewinn bei Liquidation oder Insolvenz
Keine Entschädigungszahlungen
Voraussetzungen Investor
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Bei Gewerblichkeit der Beteiligung wohl Wahlrechte
Erfolgsneutrale Kürzung der AK auf Beteiligung oder
Erfolgswirksame Vereinnahmung als sonstiger betrieblicher Ertrag (z.R. Nutzung Verlustvortrag)
Unterschiedliche Strategie HB/Stb
Steuerliche Einordnung
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Ab 10% in einer Kapitalgesellschaft gehaltene Beteiligung
(Vorjahr maßgebend) = keine Streubesitzbeteiligung!
Bisher steuerfrei jetzt aber steuerpflichtig
Resultat aus der Rechtsprechung in Europa
Für alle Ausschüttungen ab 28.02.2013
Nur für Dividendenerträge
Nicht für Veräußerungsgewinne
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Streubesitzbeteiligungen
Kernpunkt der Neuregelung ab 01.01.2014 ist
Reisekostenreform
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Die Bestimmung einer ersten Tätigkeitsstätte und in Ermangelung einer solchen die Bestimmung hierzu. Dann ist die erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung an den der Arbeitnehmer typischerweise täglich tätig werden soll.
Alternativ soll der Arbeitnehmer je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dort tätig werden.
Höchstens eine erste Tätigkeitsstätte
Falls mehrere Tätigkeitsstätten möglich, ist diejenige die erste Tätigkeitsstätte, die der Arbeitgeber bestimmt.
Fehlt es an dieser Zuordnung, ist diejenige die erste Tätigkeitsstätte, die der Wohnung am nächsten liegt.
Zuordnung auch bei Dritten möglich, falls Dritter
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Nach §15 AktG
verbundenes Unternehmen ist also
im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen
mit Mehrheit beteiligte Unternehmen
abhängige und herrschende Unternehmen
Konzernunternehmen
werksseitig beteiligte Unternehmen oder
Vertragsteile eines Unternehmensvertrags sind
Andere Möglichkeiten einer Begründung der ersten Arbeitsstätte
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Langfristiger Wartungsvertrag
Entleihung von Zeitarbeitnehmern (z.B. von vornherein einer Arbeitsstätte zugeordnet)
Hier ist aber 48-Monatsgrenze zu beachten!!
Zukunftsprognose entscheidend
Ungewollte Unterbrechungen ändern hier nichts
Beispiel:
Arbeitnehmer A wird für 30 Monate ausgeliehen (Prognosezeitraum)
Nach 29 Monaten Verlängerung um 30 Monate
Da die Überlassungszeiträume 48 Monate nicht überschreiten, begründet Arbeitnehmer A keine erste Arbeitsstätte
Ein in Schondorf wohnender Steuerberater ist dauerhaft an drei Tagen in der Woche in der Niederlassung der Kanzlei in Landsberg tätig (Entfernung von der Wohnung 25 km, täglicher Abwesenheit, 7,5 Std. an 140 Tage) und an zwei Tagen in der Woche in der Hauptstelle in München tätig (Entfernung 40km, Anwesenheit 8,5 Std an 90 Tagen). Der AN nutzt den eigenen PKW. Der AG bestimmt München als seine erste Tätigkeitsstätte.
Lösung:
Da der AG München als erste Tätigkeitsstätte bestimmt hat, gilt diese als solche.
Werbungskosten
Fahrtkosten nach Landsberg 25 km x 140 Tage x 0,30 € x 2 = 2.100,00
Verpflegungsmehraufwand 0,00 € da unter 8 Stunden
Entfernungspauschale nach München 40km x 90 x 0,30 € = 1.080,00
3.180,00
Auswirkungen
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AG verzichtet auf die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte
Lösung:
Erste Tätigkeitsstätte ist die nächstliegendste betriebliche Einrichtung in Landsberg.
Werbungskosten
Fahrtkosten nach München 40 km x 90Tage x 0,30 € x 2 = 2.160,00
Verpflegungsmehraufwand 12,00 € x 90 Tage = 1.080,00
Entfernungspauschale nach Landsberg 25km x 140 x 0,30 € = 1.050,00
4.290,00
Abwandlung
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Graphisch lässt sich die gesetzliche Neuregelung wie
folgt darstellen
48
Graphisch lässt sich die gesetzliche Neuregelung wie
folgt darstellen
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Bus- oder LKW-Fahrer haben keine erste Tätigkeitsstätte.
Lediglich wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom Arbeitgeber festgelegter Ort aufgesucht werden soll, werden die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort/Sammelpunkt gleich behandelt mit den Fahrten von der Wohnung zu einer Tätigkeitsstätte.
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Erste Tätigkeitsstätte
Kundendienstmonteure haben ebenfalls in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte. Nur dann, wenn dauerhaft und typischerweise arbeitstäglich ein vom Arbeitgeber festgelegter Ort aufgesucht werden soll, werden die Fahrten von der Wohnung zu diesem Ort/Sammelpunkt ebenso behandelt wie die Fahrten von der Wohnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte.
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Erste Tätigkeitsstätte
Weiträumiges Gebiet
Soll der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in einem weiträumigen Gebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung.
Ein weiträumiges Gebiet liegt vor, wenn die Arbeitsleistung z.B.- auf einer festgelegten Fläche ausgeübt werden soll. Zusteller, Hafenarbeiter, Forstarbeiter.
Wird das Gebiet von verschiedenen Zugängen aus betreten oder befahren, ist die Entfernungspauschale aus Vereinfachungsgründen bei diesen Fahrten nur für die kürzeste Entfernung von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugang anzuwenden.
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Erste Tätigkeitsstätte
Pro Kalendertag 24 Euro
An- und Abreisetag 12 Euro, wenn auswärtige Übernachtung
Über 8 Stunden 12 Euro
Längstens 3 Monate, fängt neu an, wenn 4 Wochen Unterbrechung
Verpflegungsmehraufwendungen
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Verpflegung
Soweit die steuerfreien Pauschalen um bis zu demselben Betrag überschritten werden, sind diese mit 25% pauschalierbar.
Pauschalversteuerung von Verpflegungspauschalen
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Mahlzeitengestellung
Soweit durch AG veranlasst
Nicht höher als 60 Euro pro Mahlzeit
AN kann keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen
Versteuerung ist anteilig Sachbezugswert
Frühstück 1,60 Essen 2,93 Euro (2013) 3,00 € (2014)
Dieser Betrag kann mit 25% pauschal versteuert werden
Soweit über 60 € Mahlzeit = Individualversteuerung
Versteuerung
Verpflegung
Kürzung der Sachbezugswerte um 20% für Frühstück und je 40% für Mittag- und Abendessen
Frühstück gemäß Ausweis auf der Rechnung
Auch wenn Business- oder Servicepauschale ausgewiesen
Also Merke:
Rechnung immer auf Arbeitgeber ausstellen!!!
Arbeitgeber muss Mahlzeitengestellung „veranlassen“
Soweit Verpflegungspauschalen möglich (was meist der Fall
ist)
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Verpflegung
Arbeitnehmer A unterbricht Tätigkeit in B wegen Krankheit ab dem 15. Dezember. Er beginnt Tätigkeit wieder am 20. Januar. Die berufliche Tätigkeit wurde mehr als vier Wochen unterbrochen. A kann somit für weitere drei Monate seiner Tätigkeit die Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen oder steuerfrei ersetzt bekommen.
Dreimonatsfrist
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Verpflegungsmehraufwand
Der Bauarbeiter A soll ab März 2014 arbeitstäglich an der Baustelle in H für fünft
Monate tätig werden. Am 01. April 2014 nimmt er dort seine Tätigkeit auf. Ab
20. Mai 2014 wird er nicht nur in H, sondern für einen Tag wöchentlich auch an
der Baustelle in B tätig, da dort ein Kollege ausgefallen ist.
Für die Tätigkeit an der Baustelle in H beginnt die Dreimonatsfrist am
01. April 2014 und endet am 30. Juni 2014. Eine vierwöchige Unterbrechung
liegt nicht vor (immer nur eintägige Unterbrechung).
Für die Tätigkeit an der Baustelle in B greift die Dreimonatsfrist hingegen nicht,
da A dort lediglich einen Tag wöchentlich tätig wird.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 1
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
Mittagessen -9,60 Euro
Abendessen -9,60 Euro
verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro
Insgesamt abziehbar 19,20 Euro
Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei
Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A
erhält vom Arbeitgeber keine weiteren Reisekostenerstattungen. Der Arbeitgeber hat keinen geldwerden Vorteil für die Mahlzeiten zu
versteuern. Der Arbeitnehmer kann für die Auswärtstätigkeit folgende Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen:
58
Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 2
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
Mittagessen -9,60 Euro
Abendessen -9,60 Euro
verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro
Insgesamt steuerfrei auszahlbar 19,20 Euro
Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils
mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen gebucht und bezahlt. Zusätzlich zu diesen Leistungen möchte der Arbeitgeber
auch noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung zahlen. Für die vom Arbeitgeber veranlassten und bezahlten Mahlzeiten soll jeweils ein Betrag in
Höhe des geltenden Sachbezugswertes (2014: Frühstück 1,63 Euro und Mittag-/Abendessen 3,00 Euro) einbehalten werden.
59
Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3
Zahlt der Arbeitgeber angesichts der Mahlzeitengestellung nur eine (z.B. um die amtlichen Sachbezugswerte für zwei Frühstücke je 1,63 Euro, ein
Mittagessen je 3,00 Euro und ein Abendessen je 3,00 Euro zusammen also um 9,26 Euro) gekürzte steuerfrei Reisekostenerstattung von 9,94 Euro an
seinen Arbeitnehmer, kann der Arbeitnehmer die Differenz von 9,26 Euro als Werbungskosten geltend machen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen
arbeitsrechtlichen Anspruch (nur) auf eine gekürzte Reisekostenerstattung. Zuzahlungen des Arbeitnehmers werden gekürzt vom Abzug, nicht aber direkte
Kürzung des Arbeitsgebers.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
Mittagessen -9,60 Euro
Abendessen -9,60 Euro
verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro
Insgesamt Verpflegungspauschalen 19,20 Euro
Abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -9,94 Euro
Verbleiben als Werbungskosten 9,26 Euro
Nimmt der Arbeitgeber den Einbehalt in Höhe der Sachbezugswerte z.B. von einen Betrag in Höhe der ungekürzten Verpflegungspauschale (48,00
Euro) vor und zahlt nur eine gekürzte Reisekostenerstattung von 38,74 Euro (48 Euro – 9,26 Euro) an den Arbeitnehmer, können ebenfalls höchstens
19,20 Euro steuerfrei erstattet werden. Der darüber hinausgehende vom Arbeitgeber ausgezahlte Betrag von 19,54 Euro (=38,74 Euro – 19,20 Euro)
ist pauschal (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höchstens bis zu 48,00 Euro) oder individuell zu besteuern.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3
Zahlt der Arbeitgeber eine ungekürzte steuerfrei Reisekostenerstattung von 19,20 Euro, zieht hiervon aber im
Wege der Verrechnung ein Entgelt für die gestellten Mahlzeiten in Höhe der amtlichen Sachbezugswerte ab, ist
die Kürzung der Verpflegungspauschalen um die verrechneten Entgelte zu kürzen, im Gegenzug aber die
ungekürzte steuerfreie Reisekostenerstattung von 19,20 Euro abzuziehen. Zwar erhält der Arbeitnehmer nur
9,94 Euro ausgezahlt, dies ist aber wirtschaftlich die Differenz aus 19,20 Euro steuerfreie
Reisekostenerstattung -9,26 Euro Entgelt für die gestellten Mahlzeiten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer
einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine ungekürzte steuerfreie Reisekostenerstattung, die der Arbeitgeber
aber im Rahmen der Erfüllung dieses Erstattungsanspruchs mit seinem Anspruch auf das für die Mahlzeiten
vereinbarte Entgelt aufrechnet. Die arbeitgeberinterne Verrechnung ändert nicht den wirtschaftlichen Charakter
oder die Anspruchsgrundlage der Reisekostenerstattung.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 3
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -3,17 Euro (4,80 – 1,63 Euro)
Mittagessen -6,60 Euro (9,60 – 3,00 Euro)
Abendessen -9,60 Euro (9,60 – 3,00 Euro)
verbleiben für den Zwischentag 7,63 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -3,17 Euro (4,80 – 1,63 Euro)
verbleiben für den Abreisetag 8,83 Euro
Insgesamt Verpflegungspauschalen 28,46 Euro
Abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -19,20 Euro
Verbleiben als Werbungskosten 9,26 Euro
Zahlt der Arbeitgeber eine ungekürzte Reisekostenerstattung von 48 Euro und zieht hiervon das für die
Mahlzeiten vereinbarte Entgelt in Höhe der Sachbezugswerte im Wege der Verrechnung ab (48,00 Euro – 9,26
Euro = 38,74 Euro), ändert dies nichts an der Berechnung der dem Arbeitnehmer steuerlich zustehenden
Verpflegungspauschalen. In diesem Fall können ebenfalls 28,46 Euro steuerfrei erstattet werden. Der darüber
hinausgehende, dem Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zustehende Erstattungsbetrag von 19,584 Euro (=48,00 Euro
– 28,46 Euro) ist pauschal (nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höchstens bis zu 48,00 Euro) oder individuell zu
besteuern.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 4
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
Mittagessen -0,00 Euro (9,60 – 10,00 Euro)
Abendessen -0,00 Euro (9,60 – 10,00 Euro)
verbleiben für den Zwischentag 19,20 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro
Insgesamt Verpflegungspauschalen 38,40 Euro
Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in
einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen
gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A zahlt für das Mittag- und Abendessen je 10 Euro.
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 5
eintägige Auswärtstätigkeit: 12,00 Euro
Kürzung: 1x Mittagessen -9,60 Euro
Verbleiben als Verpflegungspauschale: 2,40 Euro
Der Arbeitnehmer A nimmt an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung teil. Der Arbeitgeber hat für den
Arbeitnehmer A auf dieser Fortbildungsveranstaltung ein Mittagessen gebucht und bezahlt. Der Arbeitgeber
besteuert das Mittagessen nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG pauschal, da er keine Aufzeichnungen über die
Abwesenheit des Arbeitnehmers führt. Der Arbeitnehmer A erhält vom Arbeitgeber keine weiteren
Reisekostenerstattungen. Der Arbeitnehmer A kann anhand seiner Bahntickets gegenüber dem Finanzamt
nachweisen, dass er für die Fortbildung insgesamt zehn Stunden von seiner Wohnung und seiner ersten
Tätigkeitsstätte abwesend war. Er kann für die Fortbildung folgende Verpflegungspauschalen als
Werbungskosten abziehen:
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Verpflegungsmehraufwand – Beispiel 6
Anreisetag: 12,00 Euro
Zwischentag: 24,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
Mittagessen -9,60 Euro
Abendessen -9,60 Euro
verbleiben für den Zwischentag 0,00 Euro
Abreisetag: 12,00 Euro
Kürzung: Frühstück -4,80 Euro
verbleiben für den Abreisetag 7,20 Euro
Insgesamt Verpflegungspauschalen 19,20 Euro
abzüglich steuerfreie Reisekostenerstattung -19,20 Euro
verbleiben als Werbungskosten 0,00 Euro
Der Arbeitnehmer A ist auf einer dreitägigen Auswärtstätigkeit. Der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer in
einem Hotel zwei Übernachtungen jeweils mit Frühstück sowie am Zwischentag ein Mittag- und ein Abendessen
gebucht und bezahlt. Der Arbeitnehmer A erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zu den zur Verfügung
gestellten Mahlzeiten noch eine steuerfreie Reisekostenerstattung für Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v.
19,20 Euro. Der Arbeitgeber muss keinen geldwerten Vorteil für die Mahlzeiten versteuern. Der Arbeitnehmer A
kann für die Auswärtstätigkeit keine Verpflegungspauschalen als Werbungskosten geltend machen:
Unterkunftskosten ab 2014 nur noch bis Höchstbetrag 1.000,00 € monatlich
Eigener Hausstand am Wohnort (vor allem für Alleinstehende), vorausgesetzt wird:
Innehaben einer Wohnung
Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung
Mindestens 10% der regelmäßigen laufenden Kosten der Haushaltsführung (Miete, Mietnebenkosten, Kosten für Lebens-mittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs)
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Doppelte Haushaltsführung
Nach wie vor 1% des Bruttolistenneupreises oder
Fahrtenbuch
Aber evtl. nutzt
Vereinbarung, dass ein Verbot der Nutzung ausspricht
Leitsatz
Steht nicht fest, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat, kann auch der Beweis des ersten Anscheins diese fehlende Feststellung nicht ersetzen. Über die Frage, ob und falls ja, welches betriebliche Fahrzeug dem Arbeitnehmer ausdrücklich oder zumindest konkludent auch zur privaten Nutzung überlassen wurde, muss gegebenenfalls das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls entscheiden.
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Privatnutzung PKW
Nachträgliche Schuldzinsen
Abzug bei Veräußerung von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist
Verkaufspreis deckt nicht die Schulden
Abzug der Zinsen als nachlaufende Kosten
Nicht grundsätzlich anerkannt, daher evtl. Klage nötig
Gleiches gilt für
nachträgliche Kosten aus dem Verkauf wesentlicher Beteiligungen aus Kapitalgesellschaften!
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Sonstiges aus der Rechtsprechung
Altverluste aus Spekulationsgeschäften bis 2008
Verrechenbar nur noch bis 2013
Aber Vorsicht:
Verrechenbarkeit wäre z.B. die Generierung von Gewinnen aus Aktienverkäufen
Soweit aber ein Depot bei der Bank geführt wird, wird ein weiterer vorhandener Verlust mit diesem Gewinn verrechnet (Verlusttopf)
Rat deshalb:
Aktiengewinn über eine weitere Bankverbindung realisieren!
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Steueroptimierte Verrechnung von Altverlusten
Zukunftssicherung und 44,00 € Grenze
Ab Januar sind Beiträge zur betrieblichen Kranken- oder Pflegezusatzversicherung nicht mehr unter der Freigrenze von 44,00 € zu subsumieren.
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Was kann ich meinem Mitarbeiter Gutes tun?
z.B.:
Gutscheine bis 44,00 Euro
Kommunikationsmittel komplett steuer- und sozialversicherungsfrei
Betriebsveranstaltung bis 110,00 Euro
PKW Gestellung
Kindergartenzuschuss
Gesundheitsfördernde Maßnahmen 500,00 Euro
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Last but not least
HÄCKL UND PARTNER GMBHSTEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Hintere Salzgasse 8 · 86899 Landsberg am Lech
Tel: +49 8191-9170-0 · Fax: +49 8191-21877
Nördliche Auffahrtsallee 44 80638 München
Tel: +49 89 15923665-0 Fax: +49 89 15923665-99
www.haecklundpartner.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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Wir bedanken uns für Ihre
Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen
frohe Weihnachten und ein gesundes
und erfolgreiches neues Jahr!