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hiltrud-klein
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• Zur „Rechnungstellung“ an den Ärztepool und als Basis für die Auszahlung der Arztanteile dient gemäss Vereinbarung mit den Spitälern und gemäss Vorstandsbeschluss das auf www.bnm.ch/okp aufgeschaltete Tarifwerk inklusive Interpretationen (Ablauf wie bisher).
• Die Anwendung soll weiterhin korrekt erfolgen; insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht wie bisher die Ansprüche an die Versicherer weitergeleitet werden.
• Falls es nötig erscheint, können neue Operationen (und -Kombinationen) auf der webseite www.bnm.ch/okp unter „Neuantrag“ eingegeben werden oder Anfragen an den Präsidenten der TAKO, [email protected] geschickt werden.
• Das Spital stellt immer die APDRG-Pauschale der Grundversicherung (OKP) in Rechnung und zieht die gesamte APDRG-Pauschale auf der VVG-Spitalrechnung ab. Das Spital vereinnahmt also den ärztlichen Teil aus der OKP-Versicherung und zieht den ärztlichen Teil von seiner VVG-Spitalrechnung ab.