14
455 Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter besonderer Betrachtung der Sektion Rechtspsychologie des BDP Denis Köhler & Katrin Scharmach 1. Einleitung Erstaunlicherweise gibt es nur sehr wenige Beiträge und Übersichten zur historischen Entwicklung der Rechtspsychologie. Zwar lassen sich in Lehrbü- chern einige Quellen und geschichtliche Hinweise finden, jedoch sind diese wenig systematisch und umfassend. Sogar im Handbuch Rechtspsychologie von Steller und Volbert (2010) existiert kein eigenes Kapitel dazu. Noch problematischer wird die historische Analyse, wenn man berufsbezogene Informationen, beispielsweise zur Sektion Rechtspsychologie des BDP oder der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs, sucht. Das Anliegen des vorliegenden Beitrages ist es daher, einen kurzen, aber durchaus umfassenden Abriss der geschichtlichen Entwicklung der Rechts- psychologie in Deutschland zu erarbeiten. Darüber hinaus werden insbesonde- re die Sektion Rechtspsychologie und die wissenschaftliche Zeitschrift „Praxis der Rechtspsychologie“ betrachtet. Selbstverständlich werden dabei bedeut- same und sehr aktive Rechtspsychologen namentlich aufgeführt. Wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, alle historisch relevanten Kolleginnen und Kollegen zu recherchieren. Sollte eine Person nicht entsprechend gewürdigt werden, dann war dieses kein „böser“ Wille. Die verfügbaren Daten und Quellen waren teilweise sehr aufwendig zu re- cherchieren. Darüber hinaus waren viele Dokumente eingeschränkt aussage- kräftig. Eine umfassende geschichtliche Rekonstruktion war aus diesen Grün- den sehr erschwert. Über Rückmeldungen, Hinweise und historische Doku- mente sind die beiden Autoren äußerst dankbar. Trotz mahnender Hinweise aus dem Kollegenkreis, bloß keine Namen zu nennen – es könnte eine Person durch „Nicht-Nennung“ gekränkt werden –, haben wir uns dafür entschieden, einen namentlichen Überblick zu geben. Gerade für junge Psychologen und Psychologinnen erscheint es uns wichtig, bedeutsame Rechtspsychologen im historischen Überblick kennenzulernen. Sie und ihre Arbeit dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Das jeweilige Engagement sollte nicht in Akten- schränken oder in privaten Bücherregalen abgelegt werden. Der vorliegende Beitrag ist eine textliche Erweiterung aus dem Werk von Köhler (2014 in Druck) zur Einführung in die Rechtspsychologie und schließt mit einem kur- zen Ausblick in die rechtspsychologische Zukunft.

Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

455

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter besonderer Betrachtung

der Sektion Rechtspsychologie des BDP

Denis Köhler & Katrin Scharmach

1. Einleitung Erstaunlicherweise gibt es nur sehr wenige Beiträge und Übersichten zur historischen Entwicklung der Rechtspsychologie. Zwar lassen sich in Lehrbü-chern einige Quellen und geschichtliche Hinweise finden, jedoch sind diese wenig systematisch und umfassend. Sogar im Handbuch Rechtspsychologie von Steller und Volbert (2010) existiert kein eigenes Kapitel dazu. Noch problematischer wird die historische Analyse, wenn man berufsbezogene Informationen, beispielsweise zur Sektion Rechtspsychologie des BDP oder der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs, sucht.

Das Anliegen des vorliegenden Beitrages ist es daher, einen kurzen, aber durchaus umfassenden Abriss der geschichtlichen Entwicklung der Rechts-psychologie in Deutschland zu erarbeiten. Darüber hinaus werden insbesonde-re die Sektion Rechtspsychologie und die wissenschaftliche Zeitschrift „Praxis der Rechtspsychologie“ betrachtet. Selbstverständlich werden dabei bedeut-same und sehr aktive Rechtspsychologen namentlich aufgeführt.

Wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, alle historisch relevanten Kolleginnen und Kollegen zu recherchieren. Sollte eine Person nicht entsprechend gewürdigt werden, dann war dieses kein „böser“ Wille. Die verfügbaren Daten und Quellen waren teilweise sehr aufwendig zu re-cherchieren. Darüber hinaus waren viele Dokumente eingeschränkt aussage-kräftig. Eine umfassende geschichtliche Rekonstruktion war aus diesen Grün-den sehr erschwert. Über Rückmeldungen, Hinweise und historische Doku-mente sind die beiden Autoren äußerst dankbar. Trotz mahnender Hinweise aus dem Kollegenkreis, bloß keine Namen zu nennen – es könnte eine Person durch „Nicht-Nennung“ gekränkt werden –, haben wir uns dafür entschieden, einen namentlichen Überblick zu geben. Gerade für junge Psychologen und Psychologinnen erscheint es uns wichtig, bedeutsame Rechtspsychologen im historischen Überblick kennenzulernen. Sie und ihre Arbeit dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Das jeweilige Engagement sollte nicht in Akten-schränken oder in privaten Bücherregalen abgelegt werden. Der vorliegende Beitrag ist eine textliche Erweiterung aus dem Werk von Köhler (2014 in Druck) zur Einführung in die Rechtspsychologie und schließt mit einem kur-zen Ausblick in die rechtspsychologische Zukunft.

Page 2: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

456

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

2. Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland „Die Psychologie wurde erst 1879 von Wilhelm Wundt als eigenständige Wissenschaftsdisziplin durch die Eröffnung eines psychologischen Institutes an der Universität Leipzig gegründet (Meischner, 1999, S. 35 – 40). Zunächst finanzierte Wundt das Institut sogar selbst. Erst im Jahre 1883/84 ist es offizi-ell in die Universitätsinstitute eingereiht worden. Dennoch haben psychologi-sche Fragestellungen und Erklärungen eine lange Tradition. Bereits seit der Antike werden sie in der Literatur zitiert. Allerdings wurden diese Inhalte von der Philosophie, der Theologie, der Medizin (v. a. Psychiatrie) und anderen Wissenschaften (z. B. Rechtswissenschaften) bearbeitet (vgl. u. a. Lück & Miller, 1999). Man könnte fast sagen, dass sich bis 1879 Fachfremde mit psychologischen Themen beschäftigt haben. Seit Wundt hat sich dieses Bild stark verändert. Die Psychologie etablierte sich schnell als selbständige und forschungsstarke Wissenschaft, die zahlreiche Beiträge im Kontext des Rechtssystems publizierte“ (Köhler, 2014, S. 22).

„Bereits im 18. Jahrhundert, also lange Zeit vor der Gründung der akademi-schen Psychologie von Wundt, finden sich kriminalpsychologische Beiträge aus der gerichtlichen Medizin“ (Köhler, 2014, S. 22-23). Nach Jeck (2010) ist 1715 in Leipzig das erste nachgewiesene Werk über gerichtliche Medizin mit kriminalpsychologischen Betrachtungen in lateinischer Sprache erschienen (vgl. auch Wulffen, 1926). Der Philosoph Karl von Eckartshausen hat eine der wohl ältesten nachweisbaren Monographien der Rechtspsychologie verfasst (zitiert nach Jeck, 2010). Auch er war kein studierter Psychologe, das war ja auch zu dieser Zeit an den Universitäten gar nicht möglich, dennoch hat er sich mit diesem Thema beschäftigt. Zudem ist interessant, dass zu dieser Zeit von den Autoren der Begriff Kriminalpsychologie verwendet wurde. „An-scheinend ist die Bezeichnung Forensische Psychologie und Rechtspsycholo-gie erst deutlich später entstanden“ (Köhler, 2014, S. 23). In seiner „Rede von den Quellen der Verbrechen und der Möglichkeit selben vorzubeugen“ (von Eckartshausen, 1783, S. 20) kritisiert er die zeitgenössische Betrachtung des Verbrechers als oberflächlich und ungerecht. Seiner Ansicht nach sei Krimi-nalität individuell begründet. In recht differenzierter Betrachtungsweise suchte er in zwei Ursachenquellen die Gründe für Straftaten: Anlage und Umwelt. Jeck (2010; S. 18 – 19) nennt weitere Autoren aus dem 18. Jahrhundert, die sich mit kriminalpsychologischen Themen beschäftigt haben. Voranging ging es dabei um die Aufgaben der Kriminalpsychologie, die Verbrechensentste-hung, die gerichtliche Beurteilung von Tätern und ihren Taten sowie die Frage der Schuld (u. a.): • Christoph Carl Stübel (1795): „System des allgemeinen peinlichen Rechts“ • J. Gottlieb Münch (1799): „Über den Einfluss der Kriminalpsychologie auf

ein System des Kriminalrechts, auf menschliche Gesetze und Kultur der Verbrecher“

• Johann Christian Gottlieb Schaumann (1792): „Ideen zur Kriminalpsycho-logie“

Page 3: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

457

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

„Im 19. Jahrhundert ist ein deutlicher Anstieg der Publikationen zum The-menbereich der Rechtspsychologie festzustellen. Allerdings sind die Verfasser dieser Werke zumeist Mediziner, Juristen, Anthropologen oder Philosophen“ (Köhler, 2014, S. 23). Unter anderem hat der bekannte Rechtsgelehrte Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (1849) ein historisch interessantes Werk mit dem Titel „Aktenmäßige Darstellungen merkwürdiger Verbrechen“ veröf-fentlicht. In den bekannten Werken von Hans Gross (1897) und Erich Wulffen (1926) finden sich zahlreiche Literaturbelege aus dieser Epoche. Drei Jahre vor der Gründung der Psychologie im Jahr 1879 in Leipzig hat der italienische Arzt Lombroso (1876) seine anthropologischen Studien und Thesen über den geborenen Kriminellen veröffentlicht. „Nach Howitt (2009) war der erste richtige forensische Psychologe Albert von Schrenk-Nortzing (ca. 1897). Dieser trat als Sachverständiger vor ein Leipziger Gericht“ (Köhler, 2014, S. 23). J. M. Cattell studierte bei Wundt und beschäftigte sich nach seiner Rück-kehr in die USA ca. 1895 in seinem Labor experimentell mit der Qualität von Zeugenaussagen (Howitt, 2009). Zwei Jahre später betrachtete der Kriminolo-ge Hans Gross (1897) in seinem Werk „Kriminal-Psychologie“ klassische rechtspsychologische Themen: nämlich die „psychische Tätigkeit“ des Rich-ters und die des Vernommenen. Dabei verwendete er viele Theorien und Befunde aus der damaligen experimentellen Psychologie (z. B. zur Wahrneh-mungs- und Gedächtnispsychologie). Erst 1900 untersuchte Binet als wohl erster Psychologe die Suggestibilität von Aussagen. Wenig später befassten sich Wertheimer und Klein (1904) u. a. mit gedächtnispsychologischen Schwierigkeiten der Aussagepsychologie. In diesem Zusammenhang führte Stern (1905) rechtspsychologische Experimente zur psychologischen Tatbe-standsdiagnostik durch. Dabei ließ er als „Täter“ instruierte Personen in seine Vorlesung „stürmen“ und die Studierenden mussten später den Ablauf der Störung beschreiben. Das Ergebnis zeigte, dass die Aussagen von Augenzeu-gen recht fragwürdig sein können. Schließlich veröffentlichte Lipmann (1905) auf der Basis psychologischer Erkenntnisse Reformvorschläge für die Zeu-genvernehmung. Sogar der bekannte Neoanalytiker Carl G. Jung (1905) hat als Mediziner seine tiefenpsychologische Methode der Assoziation auf die Täterschaftsermittlung angewandt und Wertheimer und Klein gingen mit ihm in eine heftige fachliche Kontroverse. Der in die USA ausgewanderte deut-sche Psychologe Münsterberg (1908) hat sich ebenfalls mit Problemen der Glaubhaftigkeitsdiagnostik beschäftigt und angeregt, einen sogenannten „Lü-gendetektor“ zu entwickeln. Darüber hinaus diskutierte er, ob das angloameri-kanische oder das deutsche/kontinentaleuropäische Prozessrecht für die Wahrheitsfindung besser geeignet sei. Schließlich untersuchte Marbe (1913) einen gänzlich anderen Aspekt der Rechtspsychologie, nämlich die Strafzu-messung von Gerichten. Eine weitere Übersicht der geschichtlichen Hinter-gründe findet man u. a. bei Lösel und Bender (2000).

„Die Entwicklung der Rechtspsychologie wurde in Deutschland maßgeblich durch den Nationalsozialismus und den Zweiten Weltkrieg unterbrochen (vgl. Lösel & Bender, 2000). Bekanntermaßen mussten viele Wissenschaftler ins Ausland fliehen, wurden getötet oder inhaftiert, wichtige Werke wurden ver-

Page 4: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

458

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

brannt und die Nationalsozialisten haben eine seriöse Wissenschaft nicht zugelassen. Auf die ideologisch verbrämte und geradezu pervertierte Krimi-nalbiologie des Dritten Reiches gehen wir hier nicht ein“ (Köhler, 2014, S. 23).

„Die Zeit der Rechtspsychologie nach dem Zweiten Weltkrieg war eng mit den Rechtswissenschaften verbunden (vgl. Lösel und Bender, 2000). Wichtige Fachvertreter waren Friedrich Arntzen, Elisabeth Müller-Luckmann († 2012), Hans Thomae und Udo Undeutsch († 2012). Letzter hat auch den bedeutsa-men Band „Forensische Psychologie des Handbuchs Psychologie“ herausge-geben, der erstmals 1967 erschienen ist. Durch die Verknüpfung mit den Rechtswissenschaften haben die eben genannten rechtspsychologischen Ex-perten sogar auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen können und u. a. die Anerkennung der tiefgreifenden Bewusstseinsstörung als ein Eingangskriteri-um für die Frage der Schuldfähigkeit (§ 20 StGB) bewirkt (vgl. Thomae und Schmidt, 1967). Insgesamt betrachtet hat sich die Psychologie in dieser Zeit wohl eher als eine Hilfs- oder Bezugswissenschaft für die Rechtswissenschaf-ten verstanden. Zahlreiche Beiträge, so auch der Band von Undeutsch, wid-men sich primär anwendungsorientierten und praktischen Fragestellungen. Schwerpunkte dieser Arbeiten sind v. a. die Aussagepsychologie, die Glaub-haftigkeit von Zeugenaussagen, psychologische Tatbestandsdiagnostik (z. B. Spurensymptomatologie und Lügendetektion), die Beurteilung der Verantwor-tungsreife, die Beurteilung der Schuldfähigkeit und die prognostische Beurtei-lung von Rechtsbrechern. Ebenso finden sich Abhandlungen zur psychologi-schen Gutachtertätigkeit im Sozial-, Zivil-, Verwaltungs-, Familien- und Strafrecht sowie Standards der Gestaltung von psychologischen Gutachten. Kriminalpsychologische Beiträge finden sich weniger (vgl. Undeutsch, 1967). Anhand der Anzahl von Publikationen in Fachzeitschriften ist zu erkennen, dass sich die deutsche Rechtspsychologie erst ab den 1970er Jahren wieder verstärkt der empirischen Forschung zugewandt hat. In Deutschland wurden 1978 die Sektion Rechtspsychologie (damals noch mit anderem Namen; vgl. Abschnitt 3) im Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) und 1985 die Fachgruppe Rechtspsychologie innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie gegründet. Damit entstand ein gemeinsames Dach für die Foren-sische Psychologie und die Kriminalpsychologie. In anderen Ländern gab es ungefähr zeitgleich eine ähnliche Entwicklung im Bereich „Psychology and Law“. So wurde 1992 in Oxford die European Association of Psychology and Law (EAPL) gegründet, der europäische Verband der Rechtspsychologen“ (Köhler, 2014, S. 23-24).

Wichtige deutsche Fachvertreter der Rechtspsychologie waren in den 1980er, 1990er und 2000er Jahren Günter Bierbrauer (Universität Osnabrück; emeri-tiert), Hermann Wegener (Universität zu Kiel; emeritiert und verstorben), O. Berndt Scholz (Universität Bonn; emeritiert), Helmut Kury (MPI Freiburg; emeritiert) und Friedrich Lösel (Universität Erlangen-Nürnberg; emeritiert) gewesen. Insbesondere hat der Letztgenannte mit seinen zahlreichen Veröf-fentlichungen und seinen internationalen Kontakten die deutsche Rechtspsy-chologie maßgeblich geprägt und fachlich international etabliert. Weitere

Page 5: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

459

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

wichtige Vertreter sind u. a. Günter Köhnken (Universität zu Kiel), Max Steller (FU Berlin; emeritiert), Olaf Schmidt (Universität Bonn; emeritiert), Siegfried Spohrer (Universität Gießen), Rudolf Egg (Kriminologische Zent-ralstelle Wiesbaden, emeritiert), Wilfried Hommers (Universität Würzburg; emeritiert), Wolfgang Bilsky (Universität Münster; Seniorprofessor) und Harry Dettenborn (HU Berlin; emeritiert).

Leider ist es in den letzten Jahren eher zu einer Schwächung der Rechtspsy-chologie an Universitäten und Hochschulen gekommen. Bedeutende Rechts-psychologen sind emeritiert oder stehen kurz davor und in der Neubesetzung der Lehrstühle wurde oftmals eine Schwerpunktsetzung mit Grundlagenorien-tierung vorgenommen (z. B. kognitive Neurowissenschaften oder biopsycho-logische Ausrichtung). Aktuelle Lehrstühle oder Professuren mit rechtspsy-chologischen Schwerpunkten haben u. a. Günter Köhnken (Universität zu Kiel), Thomas Bliesener (Universität zu Kiel), Rainer Banse und Marie Luise Kluck (beide Universität Bonn), Daniela Hosser (TU Braunschweig), Niels Habermann (SRH Hochschule Heidelberg) und Martin Rettenberger (Univer-sität Mainz) inne. Darüber hinaus führen Renate Volbert und Hans-Peter Dahle die Forensische Psychologie von Max Steller an der FU-Berlin als außerplanmäßige Professoren fort. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Universität Konstanz (u. a. Prof. Dr. Jerome Endrass) ein spezielles rechtspsy-chologisches Curriculum aufgebaut hat. Martin Rettenberger ist 2013 zum Juniorprofessor für Forensische Psychologie an die Universität Mainz berufen worden. Im selben Jahr ist sogar ein Psychologe auf eine Juniorprofessur für Forensische Psychiatrie der RUW Bochum berufen worden (Boris Schiffer). Auf den Homepages der Institutionen und Personen findet man aktuelle Inhal-te über die jeweiligen Schwerpunkte und Forschungsaktivitäten.

3. Die Geschichte der Sektion Rechtspsychologie im BDP Im Gegensatz zu der eben aufgezeigten historischen Entwicklung der Rechts-psychologie im akademischen Bereich ist die Geschichte der Sektion Rechts-psychologie enger an Kolleginnen und Kollegen aus der Berufspraxis gekop-pelt und entsprechend stärker von Personen aus dem Fachhochschulbereich gestaltet worden. Letztere haben sich wahrscheinlich aufgrund ihrer anwen-dungsorientierten Tätigkeit in Forschung und Lehre (doppeltes Lehrdeputat im Vergleich zu Universitätsprofessoren) mehr in berufspolitischen Fragen enga-giert und folglich etwas weniger in wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert. Deren Tätigkeit und Engagement fließen aber auch direkt in die Rechtspsychologie ein und stellen einen wesentlichen Beitrag zur Professiona-lisierung dar. Aus den genannten Gründen wird sich dieser Thematik an dieser Stelle gewidmet.

Aus den verfügbaren Unterlagen des BDP konnte die Gründung der Sektion Rechtspsychologie im Jahr 1978 recherchiert werden. Möglicherweise wurde die Sektion bereits früher gegründet, zumindest lassen die schriftlichen Aus-führungen in den Dokumenten das vermuten. Ein Gründungsprotokoll dazu konnte jedoch nicht gefunden werden. Daher nehmen wir eine Sektionsbil-

Page 6: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

460

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

dung in dem genannten Jahr an. Zu diesem Zeitpunkt war der Name noch „Sektion Forensische und Kriminalpsychologie“ und erst 1992 wurde eine Änderung in Sektion Rechtspsychologie beschlossen. Damit würde die Sekti-on Rechtspsychologie bereits eine knapp 35-jährige Geschichte aufweisen, die kurz anhand der Sektionsvorstände und der Entwicklung der Praxis der Rechtspsychologie skizziert wird (vgl. Tab. 1). Eine inhaltliche Analyse der genauen Tätigkeit und Aufgaben der jeweiligen Vorstände wäre sehr aufwän-dig, unübersichtlich und umfangreich gewesen. Darüber hinaus lagen den Autoren auch nur sehr unterschiedlich umfangreiche Informationen und Akten bzw. Dokumente vor, so dass eine derartige Analyse sehr heterogen ausgefal-len wäre und möglicherweise nicht den „realen“ Aktivitäten der Vorstände entsprochen hätte. Aus den genannten Gründen wird nur auf die personelle Seite fokussiert.

Zunächst werden zum Verständnis kurz die Aufgabenbereiche und Inhalte der Vorstandstätigkeit skizziert. Die Mitglieder des Vorstandes und die Delegier-ten arbeiten ehrenamtlich, d. h., sie bekommen keine Vergütung und sie sind vor allem außerhalb ihrer Berufstätigkeit für die Sektion aktiv. Es handelt sich nicht um hauptberuflich für den BDP tätige Verbandfunktionäre. Dieser As-pekt muss betont werden, da möglicherweise bei den Mitgliedern der Sektion der Eindruck entstehen könnte, der Vorstand „tue“ nicht genug und sei nicht immer ausreichend engagiert. Es ist sehr viel ehrenamtliche Arbeit für den Vorstand zu leisten. Die Autoren möchten deshalb an dieser Stelle allen für die Sektion Rechtspsychologie ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kolle-gen dafür danken, dass sie so viel Zeit in die Sektionsarbeit investieren und zur Professionalisierung aktiv beitragen oder beigetragen haben. Was umfasst aber die Arbeit eines Sektionsvorstandes? Zunächst finden mindestens viermal pro Jahr Vorstandsitzungen statt. Darüber hinaus wird sich auf den Delegier-tenkonferenzen des BDP (mind. dreimal pro Jahr jeweils Samstag und Sonn-tag) und den Präsidiumssitzungen (ca. drei bis vier Termine am Wochenende) beteiligt. Damit kommt man auf eine Mindestbelastung der Ehrenamtlichen innerhalb des BDPs von ca. zwölf bis 14 Tagen pro Jahr (teilweise mit Über-nachtungen). Diese Arbeit erbringen die Vorstandsmitglieder und Delegierten innerhalb ihrer Freizeit. Zusätzlich zu diesen skizzierten Aufgaben kommen noch u. a. die Beantwortung von Mitglieder- und Studierendenanfragen, Reak-tionen auf Beschwerden von „Begutachteten“, externe Einladungen für Fach-tagungen oder Gremien sowie die Anfertigung von Gutachten oder Stellung-nahmen (z. B. zu neuen Gesetzen, Gesetzesinitiativen) und die Mitwirkung an der Erstellung von fachlichen Standards (z. B. Weiterbildungsordnung, Begu-tachtungsstandards). Ebenso ist die Reaktion und Positionierung in Bezug auf rechtspsychologische Themen in den Medien und der Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und Statements (z. B. zur Qualität von rechtspsychologi-schen Gutachten) sehr zeitintensiv. Es ist ersichtlich, dass die Tätigkeit des Vorstandes viel intrinsische Motivation und ehrenamtliches Engagement erfordert.

Die Tabelle 1 zeigt die personelle Zusammensetzung des Vorstandes der Sektion zwischen 1978 und 2013. Weiter kann entnommen werden, dass eine

Page 7: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

461

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen tätig waren. Aufgrund der investier-ten Zeit sind v. a. die Kolleginnen und Kollegen Adelheid Kühne, Irmgard Rode, Sabine Nowara, Tobias Fabian und Günter Romkopf herauszuheben. Diese Personen stellen sicherlich das berufspolitische und anwendungsorien-tierte Gegensatzpaar zu den in Abschnitt 1 aufgeführten universitären Kolle-ginnen und Kollegen dar und haben maßgeblich zur Professionalisierung und Entwicklung der Rechtspsychologie beigetragen.

Tabelle 1: Personelle Zusammensetzung des Sektionsvorstandes seit 1978

Sektionsvorstand – 1978 Wiederaufnahme der Sektionstätigkeit auf einer konstituierten MV beim Bun-deskongress für Vollzugspsychologie in Augsburg 1978 auf Anregung von Bärbel Kuhn. Änderung des Sektionsnamens in „Forensische und Kriminalpsy-chologie“ Dr. K. Mai (JVA Bruchsal), Dr. A. Kühne, (Universität Hannover), G. Clauss (JVA Adelsheim).

Sektionsvorstand – 1980 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), P.-H. Tebbe (JA Hameln)

Sektionsvorstand – 1982 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), P.-H. Tebbe (JA Hameln), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird der Sektionsvorstand auf vier Mitglieder erweitert. Hinzugewählt wird G. Romkopf als Kassenwart.

Sektionsvorstand – 1984 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), B. Kuhn (JVA Hohenasperg), H. Schostak (Centrum für Integrative Therapie Köln), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen)

Sektionsvorstand – 1986 G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen), Claudia Rönn (Bad Neuenahr); Delegierte: Helga Schostak (Köln; gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende der Landesgrup-pe NRW, Ressort: Gesundheitspolitik); November 1986 (DK 2/86): G. Romkopf lässt sich zum Vizepräsidenten wählen.

Sektionsvorstand – 1987 Dr. A. Kühne (Universität Hannover), G. Romkopf (JVA Gelsenkirchen), C. Rönn (Freie Praxis Bad Neuenahr), Prof. Dr. H.-J. Fisseni (Universität Bonn) Delegierte: Helga Schostak (Köln); Ersatzdelegierte: Prof. Dr. I. Rode (Fach-hochschule Köln, Fachbereich Sozialwesen)

Page 8: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

462

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

Sektionsvorstand – 1990 Prof. Dr. I. Rode (Klinische Psychologie FH Köln Fachbereich Sozialarbeit), Dr. Hans-Georg Mey (Fachdezernent für den psychologischen Dienst beim Justiz-vollzugsamt Hamm, glz. Leiter der Arbeitsgruppe Kriminologischer Dienst beim Justizministerium NW), G. Werth (JVA Mainz), T. Fabian (Bremer Institut für Gerichtspsychologie, Fachbereich Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

Sektionsvorstand – 1991 Prof. Dr. I. Rode, Dr. Hans-Georg Mey, G. Werth, T. Fabian 23.06.1991 Beschluss der Präsidiumssitzung: Offizielle Benennung von Fr. Prof. Dr. Kühne als Vertreter des Berufsverbandes für den Deutschen Familienge-richtstag

Sektionsvorstand – 1992 Prof. Dr. I. Rode, S. Nowara, G. Werth, T. Fabian 19.02.1992 Vorsitzender des DFGT: Hr. Richter Willutzki 13.11.1992 MV: Umbenennung der Sektion Forensische und Kriminalpsycholo-gie in „Rechtspsychologie“

Sektionsvorstand – 1997 S. Nowara, Dr. T. Fabian, Prof. Dr. I. Rode, G. Werth

Sektionsvorstand – 1997 U. Wetter, Dr. R. Balloff, Prof. Dr. F. Baumgärtel, Prof. Dr. H. Dettenborn

Sektionsvorstand – 2000/2001 Prof. Dr. I. Rode, G. Jacobs, Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirt-schaft und Kultur Leipzig, Fachbereich Sozialwesen), Dr. S. Nowara (Institut für Forensische Psychiatrie, Rheinische Kliniken Essen)

Sektionsvorstand – 2004 Dr. S. Nowara, G. Jacobs, Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirt-schaft und Kultur Leipzig, Fachbereich Sozialwesen), Dr. M. Kalinowsky-Czech

Sektionsvorstand 2005 – 2009 Dr. S. Dauer, G. Teichert, C. Orth, R. Doberenz

Sektionsvorstand – 2011 Prof. Dr. F. Baumgärtel, C. Orth, Dr. jur. A. Kannegießer, M. Hoese

Sektionsvorstand 2012 – 2013 Prof. Dr. D. Köhler (FH-Düsseldorf/University of Applied Sciences Düsseldorf, FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06)), C. Orth, Dr. jur. A. Kannegießer, M. Hoese, Delegierte: Anna Geisendörfer, Christa Klitzschmüller, Ersatzdelegierte: Petra von Knoblauch zu Hatzbach, Freya von Romatowski

Page 9: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

463

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

4. Die Geschichte der Praxis der Rechtspsychologie Die Entwicklung der Praxis der Rechtspsychologie (PdR) ist eng mit der Geschichte der Sektion Rechtspsychologie verknüpft. Zunächst erschien nämlich in den 1980er Jahren ein regelmäßiger Rundbrief (viermal pro Jahr) der Sektion Rechtspsychologie (siehe Abb. 1). Nach der Phase der Rundbriefe folgten eine Erweiterung der inhaltlichen Gestaltung und die Änderung des Titels. Fortan hieß die Zeitschrift „Praxis der Forensischen Psychologie“ und wurde immer umfangreicher (vgl. Abb. 2.). Sowohl die Rundbriefe als auch die Praxis der Forensischen Psychologie waren von der Gestalt her sehr be-grenzt und umfassten in manchen Ausgaben weniger als 50 Seiten. In den 1990er Jahren fand schließlich die Umbenennung in Praxis der Rechtspsycho-logie mit ihrer heutigen Struktur statt. Darüber hinaus wurden die Ausgaben der PdR inhaltreicher und von der Seitenzahl deutlich stärker. Manche Ausga-ben übersteigen das Zeitschriftenformat und stellen eher „kleine Bücher“ dar. Die PdR hat also in den letzten 25 Jahren eine deutliche Veränderung in Form, Ziel und Art erlebt. Während die Rundbriefe aus den 1980er Jahren vor allem noch als Forum der Informationsweitergabe durch die Sektion dienten (mit fachwissenschaftlichen Teil), hat sich die PdR heute zu einem ernstzuneh-menden wissenschaftlichen Fachjournal mit Peer-Review-Prozess entwickelt. Mitteilungen der Sektion stellen zwar immer noch einen grundlegenden Be-standteil dar (z. B. Veröffentlichung der Weiterbildungsordnung), dieses wird aber u. a. durch fachwissenschaftliche Aufsätze, aktuelle berufspolitische Einwicklungen und Rechtssprechungsübersichten sowie Büchertipps und Rezensionen flankiert.

Die skizzierte enorme Entwicklung und Professionalisierung der PdR wurde v. a. von den Kollegen Thomas Fabian, Harry Dettenborn, Rainer Balloff und Peter Wetzels erfolgreich vorangetrieben und umgesetzt. Ihnen sei an dieser Stelle ebenfalls herzlich gedankt! Die Schriftleitung ist genauso rein ehren-amtlich tätig und die Tabelle 2 gibt einen Überblick der Mitglieder seit Grün-dung der Rundbriefe. Auf der Homepage der PdR stehen zudem seit Ende 2013 die „alten“ und „vergriffenen“ Hefte zum freien Download zur Verfü-gung (www.praxisderrechtspsychologie.de). Es lohnt sich, diese historischen Werke zu studieren.

Page 10: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

464

Forum

Abbildung 1: Rundbrief 1/1990

Praxiss der Rechtspsychologiie 23 (2), Dezember 20

13

Page 11: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

Praxis der R Rechtspsychologie 23 (2

Abbildung 2: P

2), Dezember 2013

Praxis der Forensischenn Psychologie 1/1991

46

Foru

65

um

Page 12: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

466

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

Tabelle 2: Schriftleitung der Praxis der Rechtspsychologie

Schriftleitung bis 1996 Redaktion: T. Fabian

Schriftleitung 1997 bis 2004 Prof. Dr. T. Fabian (Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Fb. Sozialwesen), Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn

Schriftleitung 2005 bis 2009 Prof. Dr. P. Wetzels (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissenschaften), Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn

Schriftleitung 2010 bis 2012 Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR), Prof. Dr. H. Dettenborn, Prof. Dr. D. Köhler (SRH Hochschule Heidelberg), Prof. Dr. P. Wetzels (Univer-sität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Institut für Kriminalwissen-schaften)

Schriftleitung 2013 bis heute Dr. R. Balloff (Institut Gericht & Familie Service GbR Berlin), Jun.-Prof. Dr. S. Kemme (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburg), Prof. Dr. D. Köhler (FH-Düsseldorf/University of Applied Sciences Düsseldorf, FB Sozial- und Kulturwissenschaften (06)), Dr. L. Stadler (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft), Prof. Dr. P. Wetzels (Universität Hamburg, Fakultät für Rechtwissenschaft, Abteilung Strafrecht und Kriminologie, Institut für Kriminologie)

5. Ausblick in die Zukunft Ein erfolgreicher Berufsverband, die Professionalisierung und die positive Entwicklung der Rechtspsychologie benötigen die rege Arbeit und Unterstüt-zung von Rechtspsychologen und Mitgliedern des BDP. Der Beitrag wollte aufzeigen, dass sich in der Vergangenheit viele Kolleginnen und Kollegen stark ehrenamtlich sowie beruflich engagiert haben und so zu einer beeindru-ckenden Entfaltung der Rechtspsychologie beigetragen haben. Wir können nur jedem Einzelnen für sein Engagement danken. Jedes Jahrzehnt hatte seine Fachvertreter. Es wird interessant bleiben, welche der genannten Personen weiter aktiv bleiben und welche neuen Namen in das Geschichtsbuch einge-tragen werden können. Insbesondere die Entwicklung der neuen Weiterbil-dungsordnung, die Entstehung von Masterabschlüssen in Rechtspsychologie an Universitäten und Hochschulen sowie die Einrichtung neuer Professuren und Juniorprofessuren lassen eine spannende Zukunft erwarten. Dennoch sollten wir uns nicht ausruhen, sondern uns für die entsprechende Stellung und Bedeutsamkeit der Rechtspsychologie als Anwendungsfach innerhalb der Psychologie einsetzen.

Page 13: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

467

Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013 Forum

And for a second you turn back Oh no, be strong Walk on (U2)

Literatur Arntzen, F. (1970). Psychologie der Zeugenaussage (1. Auflage). Göttingen:

Hogrefe. Binet, A. (1900). La sugeestibilite. Paris. Gross, H. (1897). Kriminal-Psychologie. Nabu Public Domain Reprint. Howitt, D. (2009). Introduction to Forensic and Criminal Psychology. Har-

low: Pearson Edication Ltd. Jeck, T. (2010). Die Anfänge der Kriminalpsychologie. Berlin: Verlag Dr.

Köster. Jung, C. G. (1905). Die psychologische Diagnose des Tatbestandes. Gesam-

melte Werke. Band 2: Experimentelle Untersuchungen. Olten: Walter, 512 – 575.

Köhler, D. (2014). Rechtspsychologie. Stuttgart: Kohlhammer. Lipmann, O. (1905). Reformvorschläge zur Zeugenvernehmung vom Stand-

punkt des Psychologen. Archiv für Kriminologie, 20. Lombroso, C. (1876). L'uomo delinquente. In rapporto all'antropologia, alla

giurisprudenza ed alle discipline carcerarie, Turin: Bocca. Lösel, F. & Bender, D. (2000). Rechtspsychologie. S. 581 – 629. In J. Straub,

A. Kochina & H. Werbik (Hrsg.). Psychologie in der Praxis. Anwendungs- und Berufsfelder einer modernen Wissenschaft.

Lück, H. E. & Miller, E. (Hrsg.) (1999). Illustrierte Geschichte der Psycholo-gie. Weinheim: PVU.

Marbe, K. (1913). Grundzüge der Forensischen Psychologie. München: Beck. Meischner, W. (1999). Wilheilm Wundt. In H. E. Lück & R. Miller (Hrsg.).

Illustrierte Geschichte der Psychologie. Weinheim: PVU. Münch, J. G. (1799). Über den Einfluss der Kriminalpsychologie auf ein

System des Kriminalrechts, auf menschliche Gesetze und Kultur der Ver-brecher. Nürnberg.

Münsterberg, H. (1908). On the witness stand: Essays on psychology and crime. Garden City, NY: Doubleday & Page.

Ritter von Feuerbach, A. (1848). Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen. Frankfurt: Heyer.

Schaumann, J. C. G. (1792). Ideen zur Kriminalpsychologie Friedrich Wil-helm II., dem weisen Gesetzgeber und milden Richter geweiht. Halle: Ge-bauer.

Steller, M. (2008). Psychophysiologische Aussagebeurteilung. 364 – 375. In M. Steller & R. Volbert (Hrsg.). Handbuch der Rechtspsychologie. Göttin-gen: Hogrefe.

Stern, W. (1905). Psychologische Tatbestandsdiagnostik. Beiträge zur Psy-chologie der Aussage, II/2, 145 – 147.

Page 14: Zur Geschichte der Rechtspsychologie in Deutschland unter

468

Forum Praxis der Rechtspsychologie 23 (2), Dezember 2013

Stübel, C. C. (1795). System des allgemeinen peinlichen Rechts mit Anwen-dung auf die in Chursachsen geltenden Gesetze. Leipzig: Sommer.

Thomae, H. & Schmidt, H. D. (1967). In U. Undeutsch (Hrsg.). Handbuch der Psychologie, Band 11, Forensische Psychologie, Göttingen: Hogrefe, 326 – 396.

Undeutsch, U. (1967). Forensische Psychologie. Göttingen: Verlag für Psy-chologie.

Von Eckartshausen, C. (1783). Rede von den Quellen der Verbrechen, und der Möglichkeit selben vorzubeugen. Vötter.

Wertheimer, M. & Klein, J. (1905). Psychologische Tatbestandsdiagnostik. Ideen zu psychologisch-experimentellen Methoden zum Zwecke der Fest-stellung der Anteilnahme eines Menschen an einem Tatbestand. Archiv für Kriminal-Anthropologie und Kriminalistik, 15, 72 – 113.

Wulffen, E. (1926). Kriminalpsychologie. Psychologie des Täters. Ein Hand-buch für Juristen, Justiz-, Verwaltungs- und Polizeibeamte, Ärzte, Pädago-gen und Gebildete aller Stände. Berlin: Verlag unbekannt.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Dipl.-Psych. Denis Köhler FH-Düsseldorf

Fachbereich für Sozial- und Kulturwissenschaften (06) Universitätsstr. Gebäude 24.21

40225 Düsseldorf

E-Mail: [email protected]