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balthild-kathman
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Ziel der Informationsveranstaltung
Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ in
Niedersachsen kennen lernen
Rechtliche Rahmenbedingungen kennen lernen
Rolle des Fahranfängers und des Begleiters
reflektieren
Vielfalt der Übungsmöglichkeiten erörtern
Ablauf
Zahlen, Daten und Fakten zur Unfallgefährdung junger FahrerInnen
Rahmenbedingungen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ in
Niedersachsen
Die Rolle des Fahranfängers und seiner Begleiter
Anforderungen, Aufgaben, Pflichten, Sanktionen
Kritische Situationen und Kommunikation zwischen Fahranfänger
und Begleiter, Verhalten der Begleitperson
Klärung offener Fragen
Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen
Fahranfänger aller Klassen in Deutschland sind pro Tag
…
an 3 – 4 Unfällen mit Toten,
an 45 Unfällen mit Schwerverletzten,
an 170 Unfällen mit Leichtverletzten beteiligt
und in 60 % der Fälle die Hauptverursacher.
Quelle: www.begleitetes-fahren.de
kleine Statistik
Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen
stellt nur 7% der Führerscheinbesitzer,
Quelle: BASt
am Unfallgeschehen
aber 33% der Beteiligten
kleine Statistik
§
Alter des Fahrerlaubnisbewerbers
10 20 30 40 50 60 70
0,2
0,4
0,6
0,8
Un
fälle /
Jah
r
Jugendlichen - Risiko
Anfänger - Risiko
17
20
25
36
56
18
Risiko beim Beginn des selbständigen
Fahrens ab 18
Risiko beim Beginn des selbständigen
Fahrens ab 18
kleine Statistik
Unfallrate und Lebensalter
500
1000
1500
2000
2500
0
1991 1992 1993 1995 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Verunglückte Verkehrsteilnehmer 1991 bis 2001
je 100.000 Einwohner – nach Altersgruppen -
19952122
2031
18 – 20 jährige
145514811465
21 – 24 jährige
597601596
25 – 65 jährige
Quelle: amtl. Verkehrsunfallstatistik, stat. Bundesamt
Anteil junger FahrerInnen an Unfällen
0
5
10
15
20
25
30
35
Deutschland Österreich
18-24
L-17
25,2%
7%
32,8%
in Deutschland und Österreich
Üben bringt Sicherheit (1)
hohes Risiko
Üben bringt Sicherheit (2)
geringesRisiko
Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
BF-17 Kontrollgruppe
Teilnehmer am BF-17
haben 40 % weniger
Unfälle selbst verschuldet
als Fahranfänger der
Kontrollgruppe
Gesamtzahl (in Prozent) der selbst verschuldeten Unfälle
Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster
Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen
Teilnehmer am BF-17
haben 58,6 % weniger
von der Polizei aufgenommene
Unfälle selbst verschuldet
als Fahranfänger der
Kontrollgruppe
Anzahl der von der Polizei aufgenommenen selbst verschuldeten Unfälle
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
BF-17 Kontrollgruppe
Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster
Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
1,8
BF-17 Kontrollgruppe
Teilnehmer am BF-17
erhielten 64,5 % weniger
Bußgelder als Fahranfänger
der Kontrollgruppe
Anzahl der verhängten Bußgelder
Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster
Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
zu den Begleitpersonen
Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung
Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung
Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
Beginn des Begleiteten Fahrens
So geht‘s (1)
So geht‘s (2)
Beginn der Probezeit nach Erteilung Fahrerlaubnis: 2 Jahre
Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres
(danach alleine, auch wenn der Kartenführerschein
noch nicht ausgehändigt wurde und die
Prüfungsbescheinigung noch gültig ist)
3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit
der Prüfungsbescheinigung
ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins
FahranfängerInnen
verantwortliche Fahrzeugführer
verantwortliche Fahrzeugführer
nur mit zulässiger
Begleitperson
nur mit zulässiger
BegleitpersonPrüfungsbescheinigung
und Personalausweis mitführen
Prüfungsbescheinigung
und Personalausweis mitführen
BF-17
Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen
(auch die der Begleitperson)
Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen
(auch die der Begleitperson)
und deren Verantwortung
Rechtliche Anforderungen an die „begleitende Person“
Voraussetzungen:
Vollendung des 30. Lebensjahres
Mindestens seit 5 Jahren im (ununterbrochenen)Besitz der Fahrerlaubnis B (3 alt)
Nicht mehr als 3 Punkte im VZR zum Zeitpunktder Erteilung der Prüfungsbescheinigung
keine Begleitung bei:
0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft
0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut
einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
Einnahme berauschender Mittel (gem. StVG)
Hinweis zur Kfz-Versicherung
BF-17
Ehepartner – Tarif?Ehepartner – Tarif?
Wenigfahrer – Tarif?
Wenigfahrer – Tarif?
Sondervereinbarungen?
Mindestalter der Fahrzeugführer?
Sondervereinbarungen?
Mindestalter der Fahrzeugführer?
Überprüfen
Im Zweifel:bei Ihrer Versicherung
nachfragen
Im Zweifel:bei Ihrer Versicherung
nachfragen
Während des Begleitens ist der Führerschein
mitzuführen und ggf. der Polizei vorzuweisen
Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer
sondern Beifahrer
sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“,
sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen
Situationen
sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen
Fahrzeugführer
sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen
einer sicheren Fahrweise
sie vermitteln Sicherheit
Aufgaben der Begleiter
Widerruf der Fahrerlaubnis
50 € Bußgeld
1 Punkt-Eintrag im VZR Flensburg
Vor Wiedererteilung Teilnahme am Aufbauseminar (ASF)
Quelle: StVG / FeV / BKatVErlass Niedersachsen
Sanktionen
10 € Verwarnungsgeld
50 € Bußgeld (als Folge der Beteiligung an einer Owi)
ggf. Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG(500 bis 1000 € Geldbuße)
Fahren ohne namentlich benannte Begleitperson
Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt
Beifahrer gibt sich als zugelassener Begleiter aus