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TS004(GC)v06de 1 www.ecocert.com TS004(GC)v07de – v. 26/02/2016 NATUR – UND BIOKOSMETIK Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die wichtigsten Schritte des Zertifizierungsverfahrens zu beschreiben. Dieses Dokument ist Teil Ihres Zertifizierungsvertrages. Der geltende Standard ist auf http://www.ecocert.com/en/organic-cosmetics-and-wellness oder wird auf Anforderung zugesendet. Dieses Dokument wurde vollständig überarbeitet, Modifikationen werden nicht angezeigt. ZERTIFIZIERUNGS- VERFAHREN

ZERTIFIZIERUNGS- VERFAHREN - ECOCERT€¦ · TS004(GC)v06de 2 Präambel Ecocert Greenlife ist eine Tochtergesellschaft der Ecocert-Gruppe, die 2009 gegründet wurde. Sie befasst sich

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TS004(GC)v06de

1

www.ecocert.com

TS004(GC)v07de – v. 26/02/2016

NATUR – UND BIOKOSMETIK

Ziel des vorliegenden Dokuments ist es, die wichtigsten Schritte des Zertifizierungsverfahrens zu

beschreiben. Dieses Dokument ist Teil Ihres Zertifizierungsvertrages.

Der geltende Standard ist auf http://www.ecocert.com/en/organic-cosmetics-and-wellness oder wird auf Anforderung zugesendet.

Dieses Dokument wurde vollständig überarbeitet, Modifikationen werden nicht angezeigt.

ZERTIFIZIERUNGS-

VERFAHREN

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Präambel

Ecocert Greenlife ist eine Tochtergesellschaft der Ecocert-Gruppe, die 2009 gegründet

wurde. Sie befasst sich mit der Kontrolle und Zertifizierung von Non-Food-Produkten

(Kosmetik, Wasch- und Reinigungsmittel, Farben, Raumdüfte, Textilien, etc.).

Sie haben die Zertifizierung nach dem Standard für Natur – und Biokosmetik

beantragt. Mit diesem Dokument erläutert Ihnen Ecocert Greenlife die unterschiedlichen

Schritte für die Zertifizierung Ihrer Produkte gemäß den Anforderungen des Programms.

Zertifizierung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle ermöglicht es Ihnen, die

Konformität Ihrer Produkte mit den Zertifizierungsanforderungen zu bestätigen.

Zertifizierung ist ein freiwilliger Prozess. Jedes Unternehmen ist für die Erfüllung dieser

Anforderungen verantwortlich. Dieses Dokument ersetzt nicht die geltende Verordnung

und wir erinnern daran, dass eine Zertifizierung durch Ecocert Greenlife keine Zertifizierung

der Konformität mit der Verordnung ist.

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INHALTSVERZEICHNIS

I. Definitionen ....................................................................................................... 5

II. Geltendes Programm ......................................................................................... 5

III. Zugang zur Zertifizierung .............................................................................. 5

Anwendungsbereich unserer Dienstleistung: In welchem Fall sollte ich eine

Zertifizierung beantragen? ................................................................................... 5

Restriktionen ............................................................................................... 6

IV. Die Schritte des Zertifizierungsverfahrens ....................................................... 6

A. Ihr Zertifizierungsantrag ............................................................................... 6

1. Zusammensetzung Ihres Zertifizierungsantragdossiers .................................. 6

2. Nichtdurchführbarkeit eines Antrages........................................................... 6

B. Vertragliche Verpflichtung ............................................................................. 7

1. Erstellung Ihres Kostenvoranschlags ............................................................ 7

3. Formalisierung Ihrer Verpflichtung............................................................... 7

Erst-Evaluierung .......................................................................................... 7

1. Dokumentarische Evaluierung und Vorbereitung der Vor-Ort-Kontrolle ............. 7

2. Vor-Ort-Kontrolle ...................................................................................... 8

3. Zusammenfassung Ihrer Kontrolle ............................................................... 8

4. Evaluierung der umgesetzten Korrekturmaßnahmen ...................................... 9

Abweichungen und Korrekturplan ................................................................... 9

1. “Kleine” Abweichungen .............................................................................. 9

2. “Große” Abweichungen............................................................................... 9

3. Korrekturplan ........................................................................................... 9

Überprüfung der Evaluierungsergebnisse und Zertifizierungsentscheidung ..........10

Zertifizierungsdokumente .............................................................................10

Überwachung und Weiterführung der Zertifizierungsverfahrens .........................11

1. Regemäßige Überwachung ........................................................................11

2. Durchführung des Kontrollplans vor-Ort ......................................................11

3. Überwachungs-Evaluierungen ....................................................................12

4. Übersicht: Schritte des Zertifizierungsverfahrens ..........................................13

Erneuerung der Zertifizierung .......................................................................14

1. Fortsetzung der Zertifizierung unter Bedingungen ........................................14

2. Aussetzung der Zertifizierung oder zurückgestellte Zertifizierung ...................14

3. Minderung des Anwendungsbereiches der Zertifizierung ................................14

4. Entzug der Zertifizierung ...........................................................................14

Änderungen betreffend der Zertifizierung .......................................................15

1. Änderungen im Zertifizierungssystem (neue oder geänderte Anforderungen) ...15

2. Änderungen des Geltungsbereiches Ihrer Zertifizierung .................................15

3. Aufschub Ihrer Zertifizierung .....................................................................16

Beendigung der Zertifizierung .......................................................................16

1. Ende der Vertragslaufzeit und die Auswirkungen auf Ihre Zertifizierung...........16

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2. Spezifischer Fall einer Kontrolle des Lagerbestands und Lagerabverkaufs ........16

V. Beschwerden und Einsprüche ........................................................................17

Beschwerden ..............................................................................................17

Einsprüche .................................................................................................17

Ihre Verpflichtung gegenüber Forderungen von Dritten ....................................18

VI. Verwendung von Verweisen auf die Zertifizierung, auf Ecocert und auf die mit dem Markenzeichen (Ecocert und andere) verbundene Dienstleistung ................................18

Anhang I: Definitionen ..........................................................................................20

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I. Definitionen

Anhang I erläutert die Begriffe, die in diesem Dokument verwendet werden.

II. Geltendes Programm

Der Natur- und Biokosmetik Zertifizierungsprogramm wird von ECOCERT Greenlife

durchgeführt. Es ist ein privates Programm.

Ecocert Greenlife ist für die Zertifizierung nach diesem Programm akkreditiert und bietet

diese Dienstleistung in Frankreich und im Ausland durch seine Tochtergesellschaften an.

Dokumente des Programms sind folgende:

- der Standard für Natur und Biokosmetik,

- das gegenwärtige Zertifizierungsverfahren,

- die Kennzeichnungsregelungen

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Alle diese Dokumente sind frei auf unserer Webseite erhältlich

http://www.ecocert.com/en/organic-cosmetics-and-wellness oder werden auf

Anforderung zugesendet.

III. Zugang zur Zertifizierung

Anwendungsbereich unserer Dienstleistung: In welchem Fall sollte

ich eine Zertifizierung beantragen?

Bezugsberechtigte Antrag obligatorisch Antrag nicht obligatorisch

Vertreiber/

Markeninhaber

Sie sind Markeninhaber oder

verantwortlich für das

Inverkehrbringen

Sie sind nur Vertreiber: Sie

verkaufen Produkte anderer

Marken und Sie sind nicht

verantwortlich für das

Inverkehrbringen

Hersteller/

Subunternehmer

(Rohmaterialien oder

Fertigprodukte)

Sie sind verantwortlich für das

Inverkehrbringen der

Produkte, die Sie herstellen

und/oder

Sie arbeiten für zwei oder

mehrere Markeninhaber, die

bereits bei Ecocert verpflichtet

sind

Sie stellen Produkte für einen

einzigen Markeninhaber her

(welcher unter das

Zertifizierungsverfahren fällt).

Allerdings muss die

Evaluierung dieser Aktivität

umgesetzt werden.

Lohnunternehmen

Lohnunternehmer müssen sich nicht verpflichten.

Allerdings muss die Evaluierung dieser Aktivität umgesetzt

werden

Komplexe Spezialfälle

(Unternehmensgruppen,

Super- und Hypermärkte,

…)

Bitte kontaktieren Sie ECOCERT für weitere Informationen zur

Verpflichtungserklärung

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Restriktionen

Ecocert Greenlife kann einen Antrag auf Zertifizierung verweigern, wenn grundlegende

oder bekannte Gründe, wie illegale Aktivitäten oder wiederholte Nicht-Konformitäten von

Zertifizierungsanforderungen, unangemessenes Verhalten, ausstehende Zahlungen, etc.,

vorliegen.

IV. Die Schritte des Zertifizierungsverfahrens

Die Dienstleistung basiert auf einem jährlichen Zyklus. Sie führt, wenn die

Zertifizierungsanforderungen erfüllt werden, zur Erteilung bzw. Erneuerung eines

Zertifikates, welches Sie ermächtigt, Produkte mit einem Verweis auf die Zertifizierung

und/oder Ecocert und/oder Ecocert Greenlife in den Verkehr zu bringen.

Die Schritte des Zertifizierungsverfahrens sind folgende (und werden folgend erläutert):

A. Ihr Zertifizierungsantrag

1. Zusammensetzung Ihres Zertifizierungsantragdossiers

Um Ihnen alle notwendigen Dokumente für das Zertifizierungsverfahren zur Verfügung zu

stellen, senden wir Ihnen die folgenden Unterlagen:

- die aktuelle Version des Standards

- einen Vorerhebungs-Fragebogen und zugehörige Antragsformulare

- das Zertifizierungsverfahren (dieses Dokument)

Wir bitten Sie, uns die Fragebögen/Antragsformulare komplett ausgefüllt zurück zu

senden, um die notwendigen Informationen für die Antragsprüfung zu erhalten.

Der Antrag wird auf Durchführbarkeit und zur Einordnung Ihres Projektes geprüft. Ziel ist:

- sicherzustellen, dass Sie über alle Anforderungen des Standards informiert sind

- zu gewährleisten, dass alle in den Formularen notwendigen Angaben erfolgt sind

- die Durchführbarkeit der Zertifizierung Ihrer Produkte anhand Ihrer Daten zu

überprüfen.

2. Nichtdurchführbarkeit eines Antrages

Eine Zertifizierung kann in folgenden Fällen nicht durchgeführt werden:

- Nichtübereinstimmung mit den allgemein geltenden Regelungen für Kosmetika

- Interessenskonflikt, welcher die Unparteilichkeit unserer Entscheidungen in Frage

stellt

- Geografische Lage, die es uns nicht ermöglicht, die Zertifizierung technisch

durchzuführen oder ein Risiko für die Beteiligten bedeutet,

- Mangel an qualifizierten Personal, das die spezifischen Anforderungen Ihrer Anfrage

erfüllen kann,

Antrag /Überprüfung des Antrags

vertragliche Verpflichtung

Erst-Evaluierung Ihrer Aktivitäten (dokumentarisch

und Vor-Ort)

Überprüfung Ihrer Akte und Zertifizierungs-entscheidung

Überwachung Ihrer Aktivitäten

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- Vertragskündigung nach einer Sanktion durch Ecocert vor weniger als 3 Jahren

B. Vertragliche Verpflichtung

1. Erstellung Ihres Kostenvoranschlags

Der Zertifizierungsdienst für die Kosmetik erstellt auf Grundlage Ihres Antrages einen

individuellen jährlichen Kostenvoranschlag, unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen

Aktivität (Hersteller, Subunternehmer, Markeninhaber, Lohnunternehmer, usw.). Dieser

Kostenvoranschlag listet detailliert die Kosten für die dokumentarische Evaluierung, vor-

Ort-Kontrollen, Überprüfung des Kontrollberichtes und Zertifizierungsentscheidung auf.

Kosten für Kontrollen, Probenahmen oder Analysen, die im Evaluierungsplan nicht

vorgesehen sind, sind entsprechend im ersten Kostenvoranschlag nicht enthalten.

Sie erhalten diesen Kostenvoranschlag zusammen mit den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen und Tarifen innerhalb von 15 Tagen. In komplizierten Fällen ist

möglicherweise etwas mehr Zeit erforderlich.

2. Welche Dokumente gehören zu Ihrem Vertrag?

Der Zertifizierungsvertrag besteht aus den aktuellen Versionen der folgenden Dokumente:

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

- dieses Zertifizierungsverfahren

- der Standard für Natur – und Biokosmetik,

- die Kennzeichnungsregelungen für die Zertifizierung

- der Kostenvoranschlag

3. Formalisierung Ihrer Verpflichtung

Mit Rücksendung des unterschriebenen Kostenvoranschlages gilt der Vertrag als

geschlossen.

Mit der Unterzeichnung des Kostenvoranschlages stimmen Sie den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen einschließlich der Einhaltung der Anforderungen des Standards zu.

Erst-Evaluierung

Während der ersten Kontrolle werden die Aktivitäten im Rahmen der Zertifizierung geprüft,

um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Standards sicherzustellen.

1. Dokumentarische Evaluierung und Vorbereitung der Vor-Ort-

Kontrolle

Ihr Dossier wird einem Zertifizierungsbeauftragten zugeordnet, der Ihr erster

Ansprechpartner für alle Angelegenheiten wird. Er sendet Ihnen die nötigen Formulare für

die Vorbereitung Ihres Erst-Audits und die spezifischen Unterlagen für Ihre Aktivität zu.

Diese Dokumente werden von Ihrem Zertifizierungsbeauftragten geprüft und zur

Vertiefung unserer Kenntnisse über Ihre Aktivität und Sammlung aller notwendigen

Informationen für die Vor-Ort-Kontrolle verwendet.

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Inhaltsstoffe, Rezepturen, Etiketten, Verpackungen, Reinigungsprodukte und

Kommunikationsmittel, welche auf Ecocert/Ecocert Greenlife verweisen, müssen ECOCERT

Greenlife vor jeder Verwendung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, wird das Zulassungsaudit angewiesen.

Der zuständige Kontrolleur plant mit Ihnen den Kontrolltermin. Ungefähr 10 Tage vor der

Kontrolle erhalten Sie einen Kontrollvorbereitungsplan zum Ablauf der Kontrolle und für

die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen.

Der Kontrollplan und die notwendigen Dokumente werden gemäß der ECOCERT Verfahren

im Hinblick auf Ihre Position und der von Anderen im Prozess der Entwicklung (Herstellung

oder Vertrieb von Produkten), festgelegt.

Um die Kontrolle vorzubereiten, können Sie diesen Leitfaden zu Rate ziehen.

2. Vor-Ort-Kontrolle

Vor-Ort-Kontrollen werden durchgeführt, um die Konformität der Produkte mit den

Anforderungen des Standards zu überprüfen. Sie werden an allen im Prozess der

Zertifizierung der Produkte involvierten Standorten vorgenommen: Herstellung,

Verpackung, etc.

ECOCERT Greenlife führt die Audits nach einem je nach Ihrer Aktivität festgelegten

Kontrollplan durch (s. G.2).

Folgende Schritte werden bei der Kontrolle durchgeführt:

- Eröffnungsbesprechung: Der Kontrolleur erklärt die Ziele und die verschiedenen zu

überprüfenden Punkte, bestätigt den Anwendungsbereich der Kontrolle und den

Kontrollplan,

- Dokumentarische Evaluierung,

- Betriebsbesichtigung und Befragung von Mitarbeitern,

- Abschlussbesprechung: Der Kontrolleur gibt eine Zusammenfassung der Vor-Ort-

Kontrolle.

Im Falle einer Analyse wird jedwede Probenahme in Beisein eines Repräsentanten Ihres

Unternehmens durchgeführt, der die entsprechenden Dokumente unterschreibt. Ecocert

Greenlife bestimmt die Art der Analyse und das Labor, welches diese durchführt.

Falls notwendig, kann Ecocert Greenlife entscheiden, eine Probe in Ihren Räumlichkeiten

zu belassen. Diese Probe sollte nur im Falle einer Gegenanalyse verwendet werden. In

diesem Fall, können Sie, ein Vertreter von Ecocert Greenlife oder ein Gerichtsvollzieher die

Probe zu einem von Ecocert Greenlife beauftragten Drittlabor, gemäß den Anweisungen

von Ecocert Greenlife, senden. Die Abrechnung erfolgt analog Ihrem jährlichen

Kostenvoranschlag oder zu den realen Kosten.

3. Zusammenfassung Ihrer Kontrolle

Während der Kontrolle können Abweichungen zu den Anforderungen des Standards

festgestellt werden. Diese Abweichungen erfordern sogenannte Korrekturmaßnahmen von

Ihnen, um die Konformität zu erreichen.

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Sie erhalten am Ende der Kontrolle detaillierte Informationen zu den Abweichungen und

zu den zusätzlich notwendigen Evaluierungsaufgaben, die zur Überprüfung der erfolgten

Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.

4. Evaluierung der umgesetzten Korrekturmaßnahmen

Um Ihr Interesse an einer Fortsetzung der Zertifizierung zum Ausdruck zu bringen, müssen

die erforderlichen Korrekturmaßnahmen für jede Abweichung innerhalb der vorgegebenen

Zeit erfolgen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen sachbezogen und umfassend sein,

um den Zertifizierungsprozess fortsetzen zu können. Ansonsten werden wir Sie bitten,

andere Maßnahmen vorzuschlagen.

Abhängig von den zusätzlich notwendigen Evaluierungen, die Ecocert Greenlife zur

Überprüfung der umgesetzten Korrekturmaßnahmen erbringen muss, können folgende

Maßnahmen notwendig sein:

- eine neue Vor-Ort-Kontrolle

- weitere Probenahmen und Analysen,

- zusätzliche dokumentarische Evaluierungen

Abweichungen und Korrekturplan

Während der Kontrolle können Abweichungen zu den Anforderungen des Standards

festgestellt werden. Diese werden in 2 Kategorien klassifiziert:

1. “Kleine” Abweichungen

Eine kleine Abweichung ist eine Abweichung, die die Eigenschaften des zu zertifizierenden

Produktes nicht verändert. Das bedeutet, dass sie nicht die Konformität des zu

zertifizierenden Produktes in Bezug auf die Prinzipien des Standards und dessen

wichtigsten Anforderungen verändert (s. Vorwort des Standards) und nicht irreführend für

den Verbraucher ist.

2. “Große” Abweichungen

Eine große Abweichung ist eine Abweichung, die die Eigenschaften des zu zertifizierenden

Produktes verändert oder ändern wird. Das bedeutet, dass sie die Konformität des zu

zertifizierenden Produktes in Bezug auf die Prinzipien des Standards und dessen

wichtigsten Anforderungen verändert und/oder als irreführend für den Verbraucher

betrachtet werden kann.

3. Korrekturplan

Die Korrekturpläne listen die möglichen Abweichungen auf und klassifizieren diese nach

ihrem Schweregrad (“große” oder “kleine” Abweichungen). Sie identifizieren auch für jede

Abweichung die Auswirkung auf die Zertifizierung. Die notwendig zu ergreifenden

Maßnahmen und die Antragsmodalitäten werden ebenso aufgeführt. Die Konsequenz für

die Zertifizierung wird je nach Art und Schwere der Abweichung sowie dessen Vorkommen

und Betrugsrisiko definiert.

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Geeignete Maßnahmen können sein: (s. Punkt H für weitere Details)

- Fortsetzung der Zertifizierung unter Bedingungen

- Minderung des Anwendungsbereiches der Zertifizierung

- Aussetzung der Zertifizierung

- Widerruf der Zertifizierung

Überprüfung der Evaluierungsergebnisse und

Zertifizierungsentscheidung

Der Kontrollbericht und Ihre vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen werden dem

zuständigen Zertifizierungsbeauftragten weitergeleitet, welcher die Vollständigkeit des

gesendeten Berichtes überprüft. Sie erhalten dann die Zertifizierungsentscheidung mit den

Analysenergebnissen (falls zutreffend), die auf Grundlage des von Ecocert Greenlife

festgelegten Korrekturplanes, dem Kontrollbericht und weiterer relevanter Dokumente

erstellt wird.

Der Zertifizierungsbeauftragte identifiziert Abweichungen als behoben auf Basis der

gesammelten Nachweise (in Dokumenten oder durch Vor-Ort Beobachtungen, wenn

zutreffend) und die Einhaltung des Korrekturplans.

Im Falle einer positiven Zertifizierungsentscheidung, sendet Ihnen Ihr

Zertifizierungsbeauftragter die Zertifizierungsdokumente.

Im Falle einer negativen Zertifizierungsentscheidung, informiert Sie Ihr

Zertifizierungsbeauftragter schriftlich unter Angabe der Gründe. In diesem Fall können Sie

eine neue Zertifizierung beantragen, beginnend mit Punkt A.

Wenn notwendig (für alle erste Kontrolle und bei blockierenden Abweichungen) stellt der

Zertifizierungsbeauftragte zu den Zertifizierungsleitern die Abweichungen zur

Stellungnahme dar. Die Zertifizierungsentscheidung bleibt dann zurückgestellt.

Wenn es Verdachte gibt, dass Sie Produkte auf den Markt bringen oder bringen werden,

die zu dem Standard nicht konform sind und auf Zertifizierung verweisen, darf Ecocert

Greenlife vorläufig die Aussetzung der Zertifizierung solcher Produkte verlangen.

Bevor wir eine solche Entscheidung treffen, werden Sie darüber informiert und laden Sie

ein, uns Ihre Bemerkungen mitzuteilen.

Zertifizierungsdokumente

Zertifizierungsdokumente können nur nach oder gleichzeitig mit folgenden Punkten

ausgestellt werden:

- die Entscheidung vorliegt, die garantiert, dass die Zertifizierung erfolgt ist,

- die Zertifizierungsanforderungen erfüllt wurden.

Diese Zertifizierungsdokumente (Zertifikat, Bescheinigungen für Sub-, Lohnunternehmen)

vermitteln oder erlauben die Identifikation der folgende Punkte:

- Name und Adresse von Ecocert Greenlife

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- Datum der Zertifizierung

- Ihr Name und Adresse

- Laufzeit der Zertifizierung

- Liste der zertifizierten Produkte (Natur oder Natur und - Biokosmetik) / Ihre

kontrollierten Verfahren

Kosten die entstehen, wenn in Erwartung einer noch nicht erfolgten Zertifizierung z.B.

Etiketten gedruckt oder Produkte hergestellt werden, fallen in Ihre Verantwortung und

können nicht an Ecocert Greenlife weiterberechnet werden.

Nur der Zertifikatsinhaber darf einen Verweis auf die Zertifizierung seiner Produkte geben.

Überwachung und Weiterführung der Zertifizierungsverfahrens

1. Regemäßige Überwachung

Die Zertifizierung wird automatisch jährlich erneuert, wenn Sie Ecocert Greenlife nicht über

die Kündigung des Zertifizierungsvertrages unter den Bedingungen der aktuellen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis setzen.

Auf der Basis der von Ihnen zur Verfügung gestellten und/oder von uns während der

Kontrolle oder anderer Untersuchungen erhaltenen Informationen, aktualisiert Ecocert

Greenlife Ihre jährliche Zertifizierungsgebühr.

Während des Überwachungszeitraumes wird der Kontrollplan durchgeführt. Dieser

beinhaltet:

- Überwachungskontrolle(n) Vor-Ort (die festgelegten Korrekturmaßnahmen zur

Behebung vorheriger Abweichungen werden überprüft)

- Dokumentarische Überprüfungen, wenn Änderungen bei Dokumenten, die während

des Erst-Evaluierung geprüft wurden, erfolgt sind oder im Falle von neu zu

zertifizierenden Produkten

- jährlicher Analyseplan (falls relevant)

2. Durchführung des Kontrollplans vor-Ort

Der Kontrollplan definiert den Typ und die Häufigkeit der erforderlichen Kontrollen gemäß

Ihrer Aktivität und einigen weiteren Kriterien.

Vertriebseinheiten werden einmal jährlich kontrolliert, da sie keine Produktionsschritte

durchführen.

Einheiten, die Produktionsschritte durchführen (ausgenommen Lohnunternehmen) werden

im ersten Jahr zweimal und danach ein bis zweimal jährlich kontrolliert. Die Anzahl der

Kontrollen hängt von der Risikoanalyse für die betreffende Einheit ab.

Jedesr Zertifizierungsantrag eines Hersteller/Subunternehmens wird geprüft, um die

verbundenen Risiken abzuschätzen und damit die Anzahl der Kontrollen pro Jahr und die

Gesamtkontrollzeit festzulegen.

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Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt:

- Geschäftstyp (Rohstoff-Hersteller, Make-up Hersteller, etc.)

- Anzahl der zu zertifizierenden Produkte

- Anzahl der verwendeten Inhaltsstoffe

- Schwere der festgestellten Abweichungen im Vorjahr

- Vorhandenes Qualitätsverfahren in Ihrem Unternehmen

Unternehmenstyp Zulassungsaudit Erneuerungsaudit

Markeninhaber/Vertreiber 1 Kontrolle/Jahr 1 Kontrolle/Jahr

Hersteller/Subunternehmen 2 Kontrollen/Jahr 1 oder 2 Kontrollen/Jahr

abhängig von der

Risikoanalyse

Lohnunternehmen 1 Kontrolle/Jahr 1 Kontrolle/Jahr

Dieser Kontrollplan gilt für alle Unternehmen, in Frankreich und im Ausland. Zusätzliche

und ergänzende Kontrollen können dem anfänglichen Kontrollplan hinzugefügt werden.

Wenn die Frist für eine Kontrolle nicht eingehalten wird, behält Ecocert sich das Recht vor,

Ihre Zertifikate auszusetzen, auch dann, wenn das Ablaufdatum von solchen Zertifikaten

nach der gesetzten Frist für die betreffende Kontrolle liegt.

3. Überwachungs-Evaluierungen

Die Umsetzung und Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen, die infolge von vorherigen

Abweichungen eingeleitet wurden, werden überprüft.

Die Überwachung umfasst auch die Überprüfung von Änderungen bei den

Zertifizierungsanforderungen und beim Umfang der Zertifizierung. Aus diesem Grund

müssen Sie Ecocert Greenlife unverzüglich über jedwede Änderung in Ihrem System

(Herstellung, Verarbeitung, Qualität) oder beim Sortiment der zu zertifizierenden Produkte

informieren.

Während der Überwachung wiederholen sich die Schritte C, D, E und F.

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4. Übersicht: Schritte des Zertifizierungsverfahrens

.

A. Prüfung des Antrags

B. Verpflichtungs-erklärung

C. Dok. Überprüfung

D. Erst-Kontrolle

E. Überprüfung Ihrer Akte und Zertifizierungs-entscheidung

F. Überwachung

1. Anforderung von Informationen

über die Kosmetik-Zertifizierung

2. Sendung:

Standard/

Kennzeichnungsvorschriften

Antragsformulare

Zertifizierungsverfahren

3. Rücksendung der ausgefüllten

Formulare (für einen ersten Antrag oder

die fortlaufende Aktualisierung der Informationen)

4. Evaluierung Ihres Erst-Antrages bzw. Erneuerung

Wenn Ihr Antrag nicht zulässig ist, teilen

wir Ihnen dies in unserer Antwort mit.

Sendung von Vertragsunterlagen:

(Kostenvoranschlag + AGB)

5. Verpflichtungserklärung (durch

Unterzeichnung des Kostenvoranschlags)

6. Dokumentarische Überprüfung

Sendung der Formulare, die zur

Vorbereitung der Kontrolle erforderlich

sind.

7. Sendung der für die dokumentarische Überprüfung der Unterlagen nötigen

Informationen (zur Genehmigung der

Inhaltsstoffe, Etiketten, Rezepturen,

Verpackungsartikel…)

9. Kontrolle vor Ort

Erfassung und Feststellung

von Abweichungen.

Vorschläge für

Korrekturmaßnahmen.

Gegenzeichnung des Kontrollberichtes

Eventuelle Probenentnahme

8. Evaluierung der Durchführbarkeit

einer Kontrolle (Vollständigkeit des

Dossiers, Verfügbarkeit des Kontrolleurs…)

und Beauftragung des Kontrolleurs

10. Überprüfung der

Evaluierungselemente

Beurteilung der Effizienz der vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen.

Überprüfung der vorgelegten Unterlagen

und bei Bedarf Beschluss einer

ergänzenden Kontrolle (zurück zu

Schritt 8).

Überprüfung des Kontrollberichtes und anderer relevanter Dokumente

11. Sendung der nötigen Unterlagen für

die Aufhebung der Abweichungen.

12. Zertifizierungs-

entscheidung

Erteilung, Verweigerung, Fortsetzung, Aussetzung,

Minderung, Entzug der

Zertifizierung

Ausstellung der

Zertifikate

Sie müssen ECOCERT Greenlife über jede Änderung im Verfahren, der Rezeptur,

der Etikettierung informieren…: zurück

zu Schritt 3

13. Überwachung

Jährliche Vertragsrevision: zurück zu

Schritt 3.

SIE ECOCERT GREENLIFE

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Erneuerung der Zertifizierung

Wenn keine Abweichungen während der Überwachung festgestellt werden, wird eine

Zertifizierungsentscheidung getroffen und Ihr Zertifizierungsbeauftragter stellt Ihre neuen

Zertifizierungsdokumente aus.

Wenn Abweichungen während der Überwachung oder auf andere Weise festgestellt

werden, werden diese von Ecocert Greenlife geprüft und es werden geeignete Maßnahmen

ergriffen.

Basierend auf dem Korrekturplan und dem Ausmaß und der Schwere der festgestellten

Mängel, kann Ecocert Greenlife folgende geeignete Maßnahmen ergreifen:

1. Fortsetzung der Zertifizierung unter Bedingungen

Bedingungen zur Fortsetzung der Zertifizierung können z.B. sein:

- Verstärkte Überwachung durch neue Kontrollen oder zusätzliche Analysen

- Aufschub der Zertifizierung, um Ihnen die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen

zu ermöglichen

- Etc.

Wenn die geforderten Bedingungen in der vorgegebenen Zeit nicht erfüllt werden, kann

Ecocert Greenlife den Prozess der Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung beginnen und

die Zertifizierungsunterlagen entsprechend aktualisieren.

2. Aussetzung der Zertifizierung oder zurückgestellte

Zertifizierung

Dies beinhaltet die Unterbrechung der Zertifizierung für einen bestimmten Zeitraum oder

bis zur Sicherstellung der Konformität der Produkte. Wenn das Produkt bisher nicht

zertifiziert wurde, wird Ihre Zertifizierung zurückgestellt. Die Aussetzung kann ein oder

mehrere Produkte und/oder Chargen betreffen. Abweichungen müssen innerhalb der

festgesetzten Frist durch die geforderten Schritte behoben werden.

In jedem Fall, kann kein Hinweis auf die Zertifizierung für die betreffenden Produkte

gegeben werden bis die Abweichungen behoben wurden. Die betreffenden Produkte

werden während der Aussetzung der Zertifizierung von Ihren Zertifizierungsdokumenten

entfernt.

3. Minderung des Anwendungsbereiches der Zertifizierung

Dies bedeutet die sofortige und endgültige Aufhebung der Zertifizierung für einen Teil der

Produkte und/oder einer Charge. Die Produkte werden als konventionell eingestuft und

dürfen keinen Hinweis auf die Zertifizierung führen. Diese Entscheidung kann auf

Abweichungen, die während der Kontrolle festgestellt wurden oder auf Ihre Anfrage, wenn

Sie für ein oder mehrere Produkte die Zertifizierung nicht fortsetzen möchten,

zurückgeführt werden (Stornierung).

In jedem Fall werden die Produkte ohne vorherigen Hinweis vom Zertifikat entfernt.

4. Entzug der Zertifizierung

Dies bedeutet die sofortige Aufhebung der Zertifizierung für alle Ihre Produkte. Sie können

keinen Hinweis auf die Zertifizierung für irgendeines Ihrer Produkte geben.

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Diese Entscheidung wird auch durch die Kündigung des Vertrages mit Ecocert Greenlife

begleitet.

Ein Produkt ohne Zertifikat oder mit ausgesetzter/entzogener Zertifizierung darf keinen

Hinweis auf die Zertifizierung führen. Dieses Verbot gilt auch für alle anderen

Kommunikationsmaterialien.

Die Aussetzung oder der Entzug Ihrer Konformitätsdokumente bedeutet das sofortige Ende

der Gültigkeit dieser Dokumente. Sie tragen die Verantwortung dafür, Ihre Kunden

umgehend darüber zu informieren, dass ihre Produkte nicht mehr zertifiziert sind und die

Verwendung Ihrer Zertifizierungsdokumente einzustellen.

Änderungen betreffend der Zertifizierung

1. Änderungen im Zertifizierungssystem (neue oder geänderte

Anforderungen)

Ecocert Greenlife verpflichtet sich, Sie per Email über Änderungen bei den Dokumenten

und Modalitäten zur Umsetzung beim Natur und -Biokosmetik Zertifizierungsprogramm zu

informieren und die aktuelle Version des Standards auf der ECOCERT Webseite zur

Verfügung zu stellen.

In einigen Fällen gelten die geänderten Bestimmungen mit sofortiger Wirkung, während in

anderen Fällen Übergangsmaßnahmen durch Ecocert Greenlife umgesetzt werden können.

Es liegt in Ihrer Verantwortung diese Änderungen umzusetzen und in der von Ecocert

Greenlife deren Umsetzung zu überprüfen.

Wenn Änderungen nicht umgesetzt werden, kann Ecocert Greenlife dies als Abweichung

werten, welche, bei Nichtkorrektur, in einer Minderung, einer Aussetzung oder auch einem

Entzug Ihrer Zertifizierung münden kann (s. §H).

2. Änderungen des Geltungsbereiches Ihrer Zertifizierung

Es liegt ebenso in Ihrer Verantwortung Ecocert Greenlife umgehend über jedwede

Änderung, die eine Auswirkung auf Ihre Konformität bezüglich der

Zertifizierungsanforderungen hat, zu informieren.

Beispiele für solche Änderungen können folgendes beinhalten:

- rechtlicher, kommerzieller oder organisatorischer Status oder Eigentumsrechte,

- Organisation und Management,

- Modifikationen beim Produkt oder Herstellungsverfahren

- Kontaktadresse und Produktionsstandorte,

- Etc.

Die Änderungen wirken sich auf Ihre Zertifizierung aus (Änderung des Geltungsbereiches

des Zertifikates, Aussetzung, Entzug…) und kann möglicherweise zu einer zusätzlichen

Kontrolle oder einer erweiterten Kontrolle führen (im Falle eines neuen

Produktes/Verfahrens).

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3. Aufschub Ihrer Zertifizierung

Wenn Sie planen Ihre Aktivität vorübergehend einzustellen (Stillstand Herstellung,

Verpackung oder Verkauf von Ecocert Greenlife zertifizierten Produkten), bieten wir Ihnen

die Möglichkeit, Ihre Aktivität und unsere Dienstleistung für 1-2 Semester aufzuschieben.

Ihr Vertrag behält während dieses Zeitraums seine Gültigkeit. Ecocert Greenlife muss

umgehend über eine Einstellung Ihrer Aktivität informiert werden.

Ihre Zertifizierungsdokumente sind während dieser Periode nicht mehr gültig. Sie können

daher nicht länger Produkte herstellen und verkaufen, die einen Bezug auf die

Zertifizierung noch Ecocert/Ecocert Greenlife geben, ungeachtet der

Kommunikationsunterstützung (Etikettierung, Webseite, Kommunikationsdokumente,

etc.). Am Ende dieser Aufschubperiode wird das Zertifizierungsverfahren mit Schritt 1

wieder aufgenommen – Antragsprüfung gefolgt von einer Erst-Genehmigungs-Kontrolle,

wie für jeden Erstantrag.

Beendigung der Zertifizierung

1. Ende der Vertragslaufzeit und die Auswirkungen auf Ihre

Zertifizierung

Sie können jederzeit die Zertifizierung für alle oder einen Teil Ihrer Produkte beenden.

Wenn Sie die Zertifizierung für alle Ihre Produkte einstellen und gleichzeitig den Vertrag

beenden möchten, muss dies entsprechend den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

vorgeschriebenen Konditionen erfolgen.

Die Beendigung der Zertifizierung für alle oder einen Teil Ihrer Produkte und der Ablauf

Ihres Vertrages hat mit sofortiger Wirkung das Ende der Gültigkeit Ihrer Zertifikate für die

betreffenden Produkte zur Folge.

Folglich dürfen Sie ab den Ablaufdatum für die Zertifizierung (und ggf. Beendigung des

Vertrages) keine Produkte mit dem Verweis auf die Zertifizierung und/oder Ecocert

und/oder Ecocert Greenlife herstellen und vermarkten. Die Zertifizierung von Produkten,

die bereits vermarktet wurden und noch auf dem Markt erhältlich sind, ist nicht betroffen.

2. Spezifischer Fall einer Kontrolle des Lagerbestands und

Lagerabverkaufs

Wenn Sie über einen Lagerbestand von konformen Produkten verfügen, die einen Bezug

auf die Zertifizierung oder Ecocert oder Ecocert Greenlife geben und eine Zeitraum für den

Abverkauf benötigen, der über das Ende der Gültigkeit Ihrer Zertifizierung hinausgeht,

informieren Sie uns bitte über den erwarteten Abwicklungszeitraum.

Ecocert Greenlife wird Ihren Antrag prüfen und Ihren Vertrag ggf. verlängern, um Ihnen

den Abverkauf des Lagerbestandes der konformen Produkte zu ermöglichen. In diesem Fall

ist eine jährliche kostenpflichtige Kontrolle als “Vertreiber” notwendig.

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Der Vertrag und das Zertifikat bleiben daher in Kraft bis zu dem mit Ihnen vereinbarten

Zeitpunkt, der Ihnen den Abverkauf des Lagerbestandes der zertifierten Produkte

ermöglicht.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, Ecocert Greenlife zu kontaktieren, um die geltenden

Bedingungen der genauen Terminierung für Ihr Unternehmen zu klären.

Während eines solchen Vertragsverlängerungszeitraumes sind Sie nicht berechtigt, neue

Produkte mit Verweis auf die Zertifizierung und/oder Ecocert und/oder Ecocert Greenlife

herzustellen.

V. Beschwerden und Einsprüche

Sie können eine Beschwerde über unsere Dienstleistung bei Ecocert Greenlife einreichen

oder Einspruch gegen eine von Ecocert Greenlife getroffene Zertifizierungsentscheidung

erheben.

Ecocert Greenlife ist verpflichtet, Ihnen den Erhalt der Beschwerde oder des Einspruchs zu

bestätigen und diese dann in einem angemessenen Zeitrahmen gemäß den internen

Verfahren zu bearbeiten.

Beschwerden

Jede Person kann eine schriftliche Beschwerde an Ecocert Greenlife verweisen. Die

Beschwerde kann eine Validierung, einen anderen Kunde, die Ecocert Dienstleistung,

usw…, betreffen. Eine Empfangsbestätigung wird systematisch an den Beschwerdeführer

innerhalb einer Frist von acht Tagen gesendet. Eine Antwort wird dann nach der Validierung

durch eine Person, die nicht mit der Beschwerde verbunden ist, gesendet.

Alle Beschwerden werden von der Qualitätsmanager registriert, sowie die getroffenen

Maßnahmen. Analyse wird regelmäßig durchgeführt, um Ihren Erwartungen besser zu

entsprechen.

Einsprüche

Sie können schriftlich bei der Abteilung für die Kosmetikzertifizierung Einspruch gegen eine

Zertifizierungsentscheidung erheben.

Ihr Einspruch muss folgende Form wahren:

- in schriftlicher Form erfolgen (Brief oder Email),

- innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Zertifizierungsentscheidung erfolgen,

- hinreichend begründet sein: neue Punkte, die Ecocert Greenlife bis dahin nicht

bekannt waren, müssen vorgelegt werden.

Wenn der Einspruch zulässig ist, wird dieser von der Abteilung für die

Kosmetikzertifizierung bearbeitet.

Wenn Ihr Einspruch abgewiesen wird, können Sie in zweiter Instanz beim Natur und-

Biokosmetik Zertifizierungsprogramm Committee Einspruch erheben. Dieser zweite

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Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen ab Empfang der Ablehnung Ihres ersten

Einspruchs erfolgen.

Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung auf die bereits gefassten Beschlüsse, die

Gegenstand des Einspruchs sind. Diese Beschlüsse gelten daher, bis eine neue

Entscheidung nach Evaluierung Ihres Einspruchs erfolgt.

Ihre Verpflichtung gegenüber Forderungen von Dritten

Die Verwaltung von Forderungen von Dritten, die direkt an Sie gerichtet werden, fällt unter

Ihrer Verantwortung. Sie müssen ein Verzeichnis aller Beschwerden, die einen Bezug zu

der Einhaltung der Zertifizierungsanforderungen haben, führen und diese Aufzeichnungen

Ecocert Greenlife zur Verfügung stellen. Diese Aufzeichnungen müssen einen Überblick

über die geeigneten zu ergreifenden Maßnahmen geben und diese Maßnahmen müssen

dokumentiert werden.

VI. Verwendung von Verweisen auf die Zertifizierung, auf Ecocert und

auf die mit dem Markenzeichen (Ecocert und andere) verbundene

Dienstleistung

Die Kennzeichnungsvorschriften für die Zertifizierung, für Ecocert/Ecocert Greenlife und

dazugehöriger Markenzeichen sind im folgenden Dokument festgelegt: TS006(GC) -

Kennzeichnungsvorschriften.

Der Missbrauch der Marke oder der fehlerhafte Verweis auf die Zertifizierung oder auf

Ecocert oder Ecocert Greenlife durch den Kunden kann zur Anwendung geeigneter

Maßnahmen führen, wie Minderung, Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung. Ecocert

Greenlife ist ebenso verpflichtet, die entsprechenden Behörden zu informieren.

Hier einige Fälle, die auftreten können :

- Das Logo oder die Referenz auf die Zertifizierung oder auf Ecocert oder Ecocert

Greenlife erfolgt auf nicht-konformen Produkten.

- Das Logo oder die Referenz auf die Zertifizierung oder Ecocert oder Ecocert

Greenlife erfolgt auf Produkten, die nicht Bestandteil des Zertifizierungsantrages

oder im Zertifizierungsverfahren sind.

- Generell, die Kennzeichnungsregeln und Etikettierungsvorschriften werden nicht

eingehalten (bitte lesen Sie die entsprechenden Vorschriften, die Sie auf unserer

Webseite oder auf Anfrage von uns erhalten).

* *

*

Ecocert Greenlife steht Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

ECOCERT GREENLIFE

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TS004(GC)v06de

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BP 47

32600 L’ISLE JOURDAIN

Customer relationship service

+33 (0)5 62 07 51 09 or by email: [email protected]

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Anhang I: Definitionen

Einspruch: Schriftliche Anfrage des Kunden an Ecocert Gruppe, eine von der Ecocert

Gruppe getroffene Zertifizierungsentscheidung erneut zu überprüfen.

Zertifizierung: Ausstellung eines Zertifizierungsdokumentes (s. Definition).

Zertifizierungsdokument: Dokumente, die dem Kunden zur Bescheinigung der

Konformität der Produkte mit dem Zertifizierungsprogramm ausgestellt werden.

Zertifizierungsanforderung: Spezifische Anforderung, die vom Kunden erfüllt sein muss,

als Voraussetzung zur Schaffung und Aufrechterhaltung der Zertifizierung.

Zertifizierungsprogramm: Reihe von Anforderungen, Regeln und Verfahren, die durch den

Programmeigentümer festgelegt wurden und von der Ecocert Gruppe umgesetzt werden

müssen.

Zertifizierungsstandard: Technisches Dokument, welches die zu erfüllenden

Produktanforderungen, Evaluierungsmethoden und Verfahren für die Kommunikation

bzgl. der Zertifizierung festlegt.

Kunde: Person oder Organisation, die durch Unterzeichnung einer

Dienstleistungsvereinbarung eine Dienstleistung der Eccoert Gruppe in Anspruch nimmt.

Beschwerde: Ausdruck der Unzufriedenheit, anders als Einspruch, durch eine Person oder

Organisation an die Ecocert Gruppe, in Zusammenhang mit der Aktivität der Gruppe und

in Erwartung einer Rückmeldung.

Korrekturplan: Liste der Abweichungen, bezogen auf die Zertifizierungsanforderungen

und die Auswirkung auf die Zertifizierungsentscheidung. Der Korrekturplan kann durch

zusätzliche Evaluierungen ergänzt werden, die zur Erfüllung der Anforderungen

notwendig sind.

Korrekturmaßnahmen: Maßnahmen, die zur Behebung von Abweichungen oder anderen

unerwünschten Situationen ergriffen werden.

Evaluierungsplan: Beschreibung der Anzahl und Arten der Evaluierungen, die während

eines Auswertungszyklus Anwendung finden, um die Konformität der Produkte zu den

Anforderungen, basierend auf der Unternehmensart, zu gewährleisten.

Abweichung: Nicht-Erfüllung einer Anforderung.

Überwachung: Die Wiederholung der Bewertung, Überprüfung und

Zertifizierungsentscheidung gemäß des Zertifizierungsprogrammes als Basis für die

Aufrechterhaltung der Zertifizierung.