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Simone GeßnerReferatsleiterin für Gewerbe- und Regionalplanung

Entwicklung und Erschließung des Gewerbeparks Hansalinie

Sitzung des Beirats Hemelingen am 06.10.2011

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Rahmenplan

Der städtebauliche Rahmenplan zur Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie wurde am 21.03.2000 durch den Senat beschlossen.

Er definiert die Grundzüge der Planungsziele der Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie: Gliederung der Erweiterung des Gewerbeparks Hansalinie in 5 Baustufen Errichtung von landschaftlich gestalteten Grünkeilen zwischen den Baustufen Freiräumliche Verbindung der bestehenden Siedlungsräumen zum Naturraum Weser

entlang der Grünkeile Europaallee als attraktive Haupterschließungsachse Errichtung 2 neuer Seen, die neben der erforderlichen Sandentnahme zur Aufhöhung

der Gewerbeflächen ebenfalls als Erholungs- und Freizeitraum dienen können

Auf der Grundlage des Rahmenplans sind bedarfsgerecht abschnittsweise Bebauungspläne aufzustellen

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Rahmenplan

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Begleitmaßnahmen

Im November 2010 hat der Senat beschlossen, im Zuge der Entwicklung des Gewerbeparks Hansalinie Maßnahmen für Freizeit und Erholung als Ausgleich der Beeinträchtigung der Naherholungsnutzung durchzuführen

=> sogenannten Begleitmaßnahmen

Es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die zusätzlich zu den naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Die Abstimmung der konkreten Begleitmaßnahmen erfolgt in einer Arbeitsgruppe, an der auch das Ortsamt Hemelingen teilnimmt.

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Bebauungsplan 2255

Der seit dem 06.06.2005 rechtsverbindliche Bebauungsplan 2255 umfasst die Baustufen 1 und 2 sowie die entsprechenden Ausgleichsflächen.

Für die Erschließung der 2. Baustufe setzt der B-Plan überwiegend Gewerbegebiet und untergeordnet entlang des Bahndamms Industriegebiet fest.

Der südlich der Europaallee ausgewiesene Sandentnahmesee soll am Ostufer für wasserorientierte Erholung ausgebaut werden

Die Ausgleichsflächen werden im Gebiet sowie im Außendeichsbereich der Weser parallel bzw. zeitnah zu den Erschließungsmaßnahmen der jeweiligen Baustufen umgesetzt

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Bebauungsplan 2255

http://www.bauleitplan.bremen.de/

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Stand der Erschließung

Im November 2003 haben die politischen Gremien der Erschließung der 1. Baustufe zugestimmt

Die Erschließung als auch die Umsetzung der der 1. Baustufe zugeordneten Kompensationsmaßnahmen sind nahezu vollständig umgesetzt

Insgesamt wurden 41,2 ha Nettogewerbefläche erschlossen Im September 2011 haben die politischen Gremien der Planung

des die Baustufen 1 und 2 verbindenden Eisenbahnbrücken-bauwerks zugestimmt

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Stand der Vermarktung

Hemelinger Marsch 52,5 ha Nettogewerbefläche zum 30.06.2011 sind 44,3 ha vergeben und 5,0 ha reserviert aktuell stehen folglich 4 Flächen mit zusammen rd. 3,2 ha zur

Vermarktung zur Verfügung

1. Baustufe der Erweiterung 41,2 ha Nettogewerbefläche zum 30.06.2011 sind 12,6 ha vergeben und für weitere ca. 18 ha

bestehen konkrete Nachfragen aktuell stehen rd. 10 ha zur Vermarktung zur Verfügung größere zusammenhängende Flächen von mehr als 2,5 ha stehen

nicht mehr zur Verfügung

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Stand der Vermarktung

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Bisherige Ansiedlungsergebnisse

Ansiedlung erfolgt entsprechend der im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zur Art der Nutzung

Aktuell sind 72 Unternehmen im Gewerbepark Hansalinie mit rd. 2.200 Beschäftigten ansässig

Durch die Ansiedlungen induzierte Investitionen: aktuell 181 Mio. € 50 % der Ansiedlungen sind Neuansiedlungen bzw.

Verlagerungen aus dem niedersächsischen Umland Ansiedlungsschwerpunkt: Automotive – knapp 1/3 der

angesiedelten Unternehmen ist der Automobilwirtschaft zuzuordnen

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Ausblick – weiteres Vorgehen

ab sofort – Planung des Eisenbahnbrückenbauwerks Ende 2011– Einberufung der AG Begleitmaßnahmen Februar 2012 – Beantragung der Sperrpause bei der DB für 2014 2012 – Beschlussfassung über die Umsetzung und Finanzierung

des Eisenbahnbrückenbauwerks sowie der Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen einschließlich der durch die AG definierten Begleitmaßnahmen

2014 – Errichtung des Eisenbahnbrückenbauwerks und Beginn der Erschließung der 2. Baustufe einschließlich Umsetzung der Kompensations- sowie Begleitmaßnahmen