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Wohnberechtigungs-schein NRW (WBS)
So bekommen Sie einen
WBS Wohn-
berechtigungs-
schein
als Sie denken
berechtigungs-
als Sie denkenEinfacher,
Wofür brauche ich einen WBS?
Um bei Sahle Wohnen zu einem günstigen Mietpreis eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten, benöti-gen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Er do-kumentiert, dass Sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
So einfach geht‘s:• Sahle Wohnen-Kundencenter anrufen• Einkommen Ihres Haushalts ausrechnen• WBS bei der Stadt beantragen• für die gewünschte Wohnanlage vormerken lassen
Wussten Sie schon, dass…? ...grundsätzlich sowohl Alleinstehende als auch Perso-nen mit Angehörigen einen WBS bekommen können? Die Einkommensgrenze hängt davon ab, wie viele Per-sonen zum Haushalt gehören.
... rund 80 % aller Senioren und rund 50 % aller Haushalte die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung erfüllen, z.B. viele Rentner, Krankenpfleger, Polizisten, Bürokaufleute oder Handwerker?
...in Nordrhein-Westfalen ab 1.1. 2013 folgende Einkom-mensgrenzen gelten, nach Abzug bestimmter Freibe-träge?
Stand: 2015. Alle drei Jahre werden diese Einkommensgrenzen anhand des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Unsere Mitarbeiter im Sahle Wohnen-Kundencenterberaten Sie gern!
Unternehmensgruppe Sahle Wohnen Bismarckstr. 34 , 48268 Greven
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Jede weitere Person 4.980 EuroJedes zum Haushalt gehörende Kind 640 Euro
Haushaltsgröße1 Person
2 Personen
Netto-Einkommen18.010 Euro21.710 Euro