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(Wasserrechtliche) Anforderungen an die Mischwasserbehandlung in Baden-Württemberg Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Bernd Haller Regierungspräsidium Karlsruhe

(Wasserrechtliche) Anforderungen an die … · 2017-03-01 · 23.02.2016 Über a.a.R.d.T. kommt der Blick ins DWA-Regelwerk (A 128 zukünftig A 102-1/-2 bzw. länderspez. Regelungen)

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(Wasserrechtliche)

Anforderungen an die

Mischwasserbehandlung in

Baden-Württemberg

Annegret Heer - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Bernd Haller – Regierungspräsidium Karlsruhe

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1. Einführung / Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Europa – Bund – Baden-Württemberg

Emissions- und Immissionsansatz

Anlagenbestand in Baden-Württemberg

2. Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg

3. Fazit

23.02.2016

Inhalt

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Vorbemerkung

Trotz der aktuellen Regelung im Wasserhaushaltsgesetz

§ 55 WHG: Grundsätze der Abwasserbeseitigung

Abs. 2: Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder

direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit

Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden ………….

bleibt Baden-Württemberg aufgrund seiner historischen

Entwicklung mit der Mischwasserbehandlung befasst!

23.02.2016

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23.02.2016

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

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23.02.2016

EuGH-Urteil vom 18.10.2012

• Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich

• „ keine angemessen Kanalisation nach Anhang I Abschnitt A

Argumente sind u.a.

Entlastungen in Zeiten nur mäßiger Niederschläge nicht zulässig

Keine starre Anzahl, aber je „öfter umso wahrscheinlicher“

konkret: 56 – 91Entlastungen und später 25 – 47 Entlastungen von

unbehandeltem Abwasser

Auch in Extremsituationen sind geeignete Maßnahmen zur

Begrenzung der Verschmutzung erforderlich

Die Umweltauswirkungen der Einleitung in die Gewässer sind zu

beurteilen!

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

Hinweis: Kommentierung DWA E.S. 2.1

Korrespondenz Abwasser 3/2014

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23.02.2016

Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Richtlinie 2000/60/EG

• verfolgt einen umfassenden, integrativen und länderübergreifenden

Ansatz der Bewirtschaftungsplanung in Flussgebieten.

• Arbeitsebene sind die von den Ländern definierte Wasserkörper.

• Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers

(Bezugsgröße: Wasserkörper) sowohl ein Verbesserungsgebot als

auch ein Verschlechterungsverbot.

Die Umsetzung der WRRL in nationales Recht erfolgte durch• Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

• Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

• Grundwasserverordnung (GrwV)

• Landeswassergesetz

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

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23.02.2016

Über a.a.R.d.T. kommt der Blick ins DWA-Regelwerk(A 128 zukünftig A 102-1/-2 bzw. länderspez. Regelungen)

§ 57 WHG Einleiten von Abwasser in GewässerErlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die

1. Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies

bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand

der Technik möglich ist,

2. Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und

sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und

3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben

werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den

Nummern 1 und 2 sicherzustellen.

§ 60 WHG Abwasseranlagen (hier für Anlagen zur Misch-/ Regenwasserbeseitigung)

Abwasseranlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

errichtet, betrieben und unterhalten werden.

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

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23.02.2016

• Aktuell gibt es keine konkreten Anforderungen für den Stand der

Technik für die Einleitung von Niederschlagswasser in der

Abwasserverordnung

• Erste Entwürfe für einen Anhang Niederschlagswasser

entstanden 2009

• Aktuell wieder in Bearbeitung - Ergebnis ungewiss!

Abwasserverordnung definiert den Stand der Technik

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

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23.02.2016

Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Bundes stehen in Baden-

Württemberg fachliche Arbeitsmaterialien, die im Detail das technische

Regelwerk der DWA anpassen, zur Verfügung

• Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-

Württemberg Teil: Mischsystem (Stand: 1999)

• Arbeitshilfen für den Umgang mit Niederschlagswasser in Siedlungsgebieten

(Stand: 2005; wird überarbeitet)

• Arbeitshilfen für den Umgang mit Regenwasser - Regenrückhaltung

(Stand: 2006)

• Arbeitsmaterialien zur fortschrittlichen Regenwasserbehandlung in Baden-

Württemberg Messung des Entlastungsverhaltens bei Regenüberlaufbecken –

Grundlagen und Empfehlungen (Stand: 2007, eingeführt 2008)

Rechtliche RahmenbedingungenEuropa – Bund – Baden-Württemberg

Einführung

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23.02.2016

Emissions- und Immissionsansatz

Beschreibt ein Vorgehen zur

Festlegung von gewässer-

bezogenen Anforderungen an

Einleitungen aus

• kommunalen Kläranlagen

und

• Regenwasserbehandlungs-

anlagen, insbesondere

Anlagen im Mischsystem.

Einführung

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23.02.2016

Anlagenbestand in Baden-Württemberg

In der Datenbank des Landes „schlummern“

• 6.920 RÜB (incl. Stauraumkanäle)

• 3.481 RÜ !!

Volumen m3

Einführung

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Anlagenbestand in Baden-Württemberg

1.421

3.365

1.228

380 435

91

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

An

zah

l

vorhandenes Volumen in m3

Anzahl der RÜB in Baden-Württemberg nach Volumen

Anzahl RÜB

Einführung

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23.02.2016

Fachliche Schwerpunkte in Baden-Württemberg

Vollzug der Maßnahmenprogramme und des Bewirtschaftungsplans

Ziel: Erreichen des guten Zustandes

Vermeidung von lokalen/akuten Defiziten im Gewässer

Beispiel auf Ebene Wasserkörper:Beispiel auf lokaler Ebene:

Schwerpunkte

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23.02.2016

• Woher kommt die Belastung im Gewässer?

• Welcher Belastungspfad liefert welchen Beitrag?

Was tun?

Es bleiben Fragen?

„Hinsehen!“

„Stammdaten“ aus der Planung und Umsetzung der Anlagen

(Volumen, Schwellenhöhe, -länge und –ausrichtung, Au , QDr , Qkrit , Q0,…………)

Ausrüstung (Drosseln, Pumpen, Steuerung, Reinigungseinrichtung,

Rechen/Siebe, …………….)

Messausrüstung (Entlastungsverhalten!!, Pumpensteuerung, ........)

Schwerpunkte

Zur Bewertung der Einträge von urbanen Flächen und zur Bewertung

und Vermeidung lokaler Defizite ist die Erfassung des Entlastungs-

verhaltens der Anlagen (Dauer und Häufigkeit) zwingende

Voraussetzung.

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23.02.2016

1.421

3.365

1.228

380 435

91

297

1.249

619

200 240

60

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

0 ≤ 100 100 ≤ 500 500 ≤ 1000 1000 ≤ 1500 1500 ≤ 190100 ohne Angabe

An

zah

l

vorhandenes Volumen in m3

Anzahl RÜB Messeinrichtung vorhanden

Schwerpunkte

Messeinrichtungen?

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23.02.2016

Deshalb: Messen - Bewerten - Optimieren

Schwerpunkte

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23.02.2016

Fazit1. Anlagen zur Mischwasserbehandlung und -entlastung sind aufgrund

der

• hohen Anzahl und

• damit verbundenen unbestrittenen Gewässerbelastung

ein Schwerpunkt der kommunalen Abwasserwirtschaft.

2. Der Einfluss der Mischwasserentlastung auf die Gewässerbeschaffenheit

lässt sich nur durch „Hinsehen“ quantifizieren!

3. Die Messung des Entlastungsverhaltens (Häufigkeit und Dauer), Teil

des Betriebs, stellt einen selbstverständlichen Schritt dar, der

zeitnah konzipiert und weiter umgesetzt werden kann.

4. Verbindet Betreiberinteressen und Informationen zum

zielorientierten Gewässerschutz!

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Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit

Folie 18

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23.02.2016

Zu viel Phosphor in den Gewässern!

Problemlage Wasserrahmenrichtlinie – hier MuP (o-PO4-P)

Wasserkörperbewertung

Makrophyten und Phytobenthos

Wasserkörperbewertung

Orthophosphat-P