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Was bedeutet das neue Gemeindegesetz für Zweckverbände?
Schulung vom 23. März 2017
Stadthaus Illnau-Effretikon
Ziele
Die TN kennen Inhalt und Bedeutung des eigenen Haushalts für den ZV und die Trägergemeinden
Die TN wissen, wie ein eigener ZV-Haushalt eingeführt wird und was dabei beachtet werden muss
Den TN ist bekannt, welche Neuerungen und Möglichkeiten das nGG für Zweckverbände zusätzlich bringt
Die TN wissen, wie sie bei der Statutenrevision vorgehen müssen.
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 2
ReferentInnen:
Beatrix Frey-Eigenmann, lic.rer.publ.HSG Leiterin Verwaltungs- und Schulberatung Federas Beratung AG
Andreas Hrachowy, Betriebsökonom FH wiss. MA mbA, Gemeindeamt Kt. Zürich
Patrizia Kaufmann, lic.iur.RA juristische Sekretärin mbA, Gemeindeamt Kt. Zürich
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 3
Ablauf
Begrüssung/Vorstellung
Bedeutung nGG und eigener Haushalt für ZV und Gemeinden
Einführung eigener Haushalt
• Vorgehen inkl. HRM2
• Fragen
Weitere Neuerungen und Möglichkeiten für Zweckverbände
• Neuerungen/Möglichkeiten
• Fragen
Vorgehen Statutenrevision
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 4
Bedeutung neues Gemeindegesetz
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 5
Gemeindehaushalt
HRM2
grosse Änderungen
Was müssen Zweckverbände tun?
Wichtigste und zwingende Änderung: Einführung eigener Verbandshaushalt mit eigener Bilanz.
Weitere Neuerungen: Beitritt, Publikation, Delegation, Antragsrecht, RGPK, Auflösung, Abstimmung
Für alle ZV, die keinen eigenen Haushalt haben, ist eine Totalrevision der Statuten bis spätestens 1. Januar 2022 zwingend.
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 6
ZV ohne eigenen Haushalt
Eigentums-, aber nicht vermögensfähig => keine eigene Bilanz, Vermögenswerte in den Bilanzen der ZV-Gemeinden
Laufende Rechnung muss per Ende Jahr ausgeglichen sein => Überschüsse müssen an Gemeinden ausgeschüttet werden; Verluste müssen durch sie gedeckt werden
Umfassende Nachschusspflicht Gemeinden
Fremdfinanzierung nur sehr beschränkt möglich => Investitionen müssen durch Gemeinden mindestens vorfinanziert werden
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 7
ZV mit eigenem Verbandshaushalt
Eigentums- und vermögensfähig => eigene Bilanz (VV und FV), EK-Bildung möglich
LR sollte per Ende Jahr ausgeglichen sein => Überschüsse können an Gemeinden ausge-schüttet oder dem EK zugeschlagen werden; Verluste werden grundsätzlich aus EK gedeckt.
Keine automatische Nachschusspflicht und Vorfinanzierung von Investitionen durch Gemeinden.
Fremdfinanzierung möglich => I.d.R. Solidarbürgschaft Gemeinden nötig
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 8
Zweckverband ohne Haushalt
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 9
Laufende Ausgaben
Investitionen
Gemeinde 1
Gemeinde 2
Gemeinde 3
Gemeinde 4
Zweckverband mit Haushalt
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 10
Laufende Ausgaben
Investitionen
Gemeinde 1
Gemeinde 2
Gemeinde 3
Gemeinde 4
Was bleibt gleich?
Haushaltführung analog Gemeinde nach Finanzhaushaltgesetz
Kreditbewilligung gemäss Kompetenzordnung Statuten
Verantwortung/(subsidiäre) Haftung
Eventuell Austrittsbedingungen
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 11
Praktische Bedeutung
Entflechtung Verbands-/Gemeindehaushalt
EK-Bildung ermöglicht Fremdmittelfähigkeit
Entlastung Gemeinderechnungen v.a. im Bereich Investitionen
ZV-Investitionen können unabhängig von Finanz- und Investitionsplänen der Gemeinden geplant und realisiert werden
Verantwortung ZV kann gestärkt werden (keine automatische Nachschusspflicht)
Geringe Bedeutung für ZV ohne Investitionen und mit Defizitgarantie
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 12
Was muss geregelt werden?
Zeitpunkt der Einführung: Vorzugsweise 1. Januar 2019; spätestens 1. Januar 2022
Übertragung Vermögenswerte Gde. auf ZV => Sacheinlage (inkl. Entscheid über Restatement)
(Eigen-)Kapitalausstattung ZV
o Umwandlung Investitionsbeiträge in Beteiligungen und/oder Darlehen
o Evt. Entscheid über weiteres Dotationskapital
Finanzierung von Betriebs-/Investitionskosten
o Finanzierungsquoten
o Evt. Gewinnverwendung/Verlustdeckung
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 13
Weitere Neuerungen
Delegationsmöglichkeit an Angestellte
Beitritt weiterer Gemeinden erfordert neu immer eine Statutenrevision
Erlasse müssen für Stimmberechtigte jederzeit elektronisch zugänglich sein
Antragsrecht Gemeindevorstände bei Urnenabstimmungen in Verbandsgemeinden
Einführung Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK)
Auflösung per Mehrheitsbeschluss möglich
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 14
Zweckverbände – Einführung eigener Haushalt
Andreas Hrachowy Gemeindeamt des Kantons Zürich
Inhalt
- Rechnungslegungsmodell HRM2
- Ziele
- Elemente
- Auswirkungen auf Zweckverbände
- Einführung eigener Haushalt
- Einführungszeitpunkt
- Übertragung Vermögenswerte
- Umwandlung der Investitionsbeiträge
- Bewertung des Verwaltungsvermögens
- Aufwertungsgewinne / -verluste bei den Verbandsgemeinden
Inhalt
- Künftige Finanzierung der Zweckverbände
- Betriebskosten
- Investitionskosten
Zürcher Zweckverbände
9 Übrige
10 Planung 14
Friedhof
47 Sicherheit
21 Wasser
29 Abwasser
16 Gesundheit
16 Bildung
5 Abfall
10 Fürsorge
Rechnungslegungsmodell HRM2
HRM2 - Ziele
Die Rechnungslegung (insbesondere der Kontenrahmen) von Bund, Kantonen und Gemeinden wird vereinheitlicht
Abbildung der tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Körperschaften (Trennung von Rechnungslegung und Finanzpolitik)
Mehr Transparenz durch eine verbesserte und logischere Darstellung der funktionalen und volkswirtschaftlichen Gliederung
Zuverlässige und qualitativ gute Finanzinformationen als Entscheidungsgrundlage
HRM2 - Elemente
Bilanz
Vermögens- und Finanzierungslage
Erfolgs-rechnung
Aufwands- und Ertragslage
Investitions-rechnung
Investitionsausgaben
und -einnahmen
Geldfluss-rechnung
Finanzlage, Herkunft und Verwendung der
Geldmittel
Anhang
Offenlegung von Informationen
HRM2 - Auswirkungen
Bilanz
Anlagen des Zweckverbands werden im Verwaltungsvermögen geführt
Finanzvermögen - Flüssige Mittel - Forderungen
Fremdkapital - Verpflichtungen - Kontokorrente - Rückstellungen
Verwaltungsvermögen - Sachanlagen - Immaterielle Anlagen
Eigenkapital - zweckgebundenes EK - zweckfreies EK
Bilanz Zweckverband
HRM2 - Auswirkungen
Erfolgsrechnung
Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen
Abschreibungen über die Nutzungsdauer gemäss Anlagekategorien
Abschreibungen werden im Aufgabenbereich verbucht
Gestufter Erfolgsausweis: Betriebliches Ergebnis, Finanzergebnis, Ausserordentliches Ergebnis
Investitionsrechnung
Investitionen werden aktiviert (Aktivierungsgrenze)
Kein Kostenverteiler für die Investitionsausgaben
Anlagenbuchhaltung für die Anlagen des Verwaltungsvermögens und der Sachanlagen FV
HRM2 - Auswirkungen
Geldflussrechnung
Ausweis der Herkunft und Verwendung der Geldmittel in den Bereichen betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit
Anhang
Ausweis der Beteiligungsverhältnisse der Verbandsgemeinden am Eigenkapital des Zweckverbands
Einführung eigener Haushalt
Einführungszeitpunkt
HRM2-Kontenrahmen
Budget und Jahresrechnung 2019 auf dem neuen
Kontenrahmen für alle Zweckverbände verbindlich
Eigener Haushalt
frühestens per 1. Januar 2019
oder
innerhalb der Übergangsfrist per 1. Januar 2020, 1. Januar 2021 oder spätestens per 1. Januar 2022
Übertragung Vermögenswerte
Bilanz Gemeinde A
Investitions- beiträge ZV ARA
Bilanz Gemeinde B
Investitions- beiträge ZV ARA
Bilanz Gemeinde C
Investitions- beiträge ZV ARA
1. Schritt Die Vermögenswerte bzw. die Anlagen werden im Sinne einer Sacheinlage auf den Zweckverband überführt.
Bilanz Zweckverband ARA
Finanzvermögen Fremdkapital
Verwaltungs- vermögen Sachanlagen
Übertragung Vermögenswerte
Bilanz Gemeinde A
Bilanz Gemeinde B
Bilanz Gemeinde C
2. Schritt Der Zweckverband erhält durch die Sacheinlage Eigenkapital.
Bilanz Zweckverband ARA
Finanzvermögen Fremdkapital
Verwaltungs- vermögen Sachanlagen
Eigenkapital Zweckfreies Eigenkapital
Übertragung Vermögenswerte
Bilanz Gemeinde A
Beteiligung VV ZV ARA
Bilanz Gemeinde B
Beteiligung VV ZV ARA
Bilanz Gemeinde C
Beteiligung VV ZV ARA
3. Schritt Die Verbandsgemeinden erhalten im Gegenzug eine Beteiligung am Zweckverband.
Bilanz Zweckverband ARA
Finanzvermögen Fremdkapital
Verwaltungs- vermögen Sachanlagen
Eigenkapital Zweckfreies Eigenkapital
Übertragung Vermögenswerte
Beteiligungsquote
Das Verhältnis der geleisteten Investitionsbeiträge
ergibt die Quote, zu der die Verbandsgemeinden am Eigenkapital des Zweckverbands beteiligt sind.
Verwaltungs-
vermögen
Ermittlung
Verwaltungsvermögen
nach linearer
Methode*
CHF 100
* Aufwertung gemäss
§ 179 Abs. 1 lit. c GG
Zweckverband
Anteil am Eigenkapital
aufgrund des
„historischen
Schlüssels“
(Verhältnis der
Investitionsbeiträge an den
gesamten Investitionen)
Eigenkapital
Neues Eigenkapital
des Zweckverbands
CHF 100
Anteil Beteiligung
Gemeinde 3, 20 % CHF 20
Anteil Beteiligung
Gemeinde 1, 45 % CHF 45
Anteil Beteiligung
Gemeinde 2, 35 % CHF 35
Gemeinden
Umwandlung Investitionsbeiträge
Bilanz Gemeinde A
Darlehen VV ZV ARA
Bilanz Gemeinde B
Darlehen VV ZV ARA
Bilanz Gemeinde C
Darlehen VV ZV ARA
Umwandlung der Investitionsbeiträge in Beteiligungen
und/oder Darlehen möglich.
Bilanz Zweckverband ARA
Finanzvermögen
Verwaltungs- vermögen Sachanlagen
Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital - Darlehen
Bilanz Zweckverband
Finanz- vermögen
Verwaltungs- vermögen
Bewertung Verwaltungsvermögen
Neubewertung § 179 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz
Das VV wird unter Berücksichtigung der effektiven Anschaffungswerte spätestens ab 1986 neu bewertet (Aufwertung). Lineare Abschreibung der Anlagen ab Nutzungsbeginn über Nutzungsdauer.
Verzicht auf Neubewertung § 179 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz
Der Buchwert des VV wird nach der degressiven Abschreibungsmethode rechnerisch ermittelt. Die Restbuchwerte der Anlagen sind über die verbleibende Restnutzungsdauer linear abzuschreiben.
Fremd kapital
0
25'000
50'000
75'000
100'000
125'000
150'000
175'000
200'000
225'000
250'000
275'000
300'000
325'000
350'000
375'000
400'000
200
6
200
7
200
8
200
9
201
0
201
1
201
2
201
3
201
4
201
5
201
6
201
7
201
8
201
9
202
0
202
1
202
2
202
3
202
4
202
5
202
6
202
7
202
8
202
9
203
0
203
1
203
2
203
3
203
4
203
5
203
6
203
7
203
8
Bewertung Verwaltungsvermögen
Bilanzwert mit Aufwertung
Bilanzwert ohne Aufwertung
Eingangsbilanz per 1.1.2019
Buchwert per 31.12.2018 =
Auswirkungen auf die Abschreibungen
Bewertung Verwaltungsvermögen
Würdigung der beiden Varianten
Bei beiden Varianten ist die Restnutzungsdauer der Anlagen zu bestimmen Grundlage dafür ist das Restatement
Im heutigen HRM1 fehlen die Informationen zu den einzelnen Anlagen
Restnutzungsdauer der Anlage = in der Anlagenbuchhaltung zu hinterlegende Nutzungsdauer
Anlagen in Nutzung sind in der Anlagenbuchhaltung zu führen, auch wenn sie vollständig abgeschrieben sind.
Verzicht auf die Neubewertung bedeutet keine wesentliche Verminderung des Arbeitsaufwands
Bewertung Verwaltungsvermögen
Zuständigkeiten beim Beschluss
ZV mit Einführung eines eigenen Haushalts
Beschluss erfolgt im Rahmen der neuen Statuten durch
die Stimmberechtigten Urnenabstimmung gemäss § 77 Abs. 2 lit. b und § 79 Gemeindegesetz
ZV mit eigenem Haushalt
Beschluss erfolgt durch das Budgetorgan:
Delegiertenversammlung oder Gemeindevorstände der Verbandsgemeinden § 49 Abs. 1 Gemeindeverordnung
Aufwertungsgewinne/-verluste
Auswirkungen
Je nach…
Zeitpunkt der Einführung des eigenen Haushalts
Entscheiden zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens oder des Verzichts beim Zweckverband und bei der Verbandsgemeinde
führt dies zu…
Aufwertungsgewinnen
Aufwertungsverlusten
bei der Verbandsgemeinde bezüglich ihrer Beteiligung am Zweckverband.
Aufwertungsgewinne/-verluste
Umstellung per 1. Januar 2019
Variante 1 Gemeinde: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen
Zweckverband: Neubewertung Verwaltungsvermögen
HRM1
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge
HRM2
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge ohne Aufwertung
§ 179 Abs. 2 GG
Verbandsgemeinde
HRM2
Ermittlung
Verwaltungsvermögen mit Aufwertung
§ 179 Abs. 1 lit. c GG
Beteiligungswert:
Aufwertungsgewinn
Zweckverband
Umwandlung
Investitionsbeiträge
Aufwertungsgewinn ist erfolgsneutral für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte innerhalb der Eingangsbilanz (Bilanzanpassungsbericht)
Aufwertungsgewinne / -verluste
Umstellung per 1. Januar 2019
Variante 2 Gemeinde: Neubewertung Verwaltungsvermögen
Zweckverband: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen
HRM1
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge
HRM2
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge mit Aufwertung
§ 179 Abs. 1 lit. c GG
Verbandsgemeinde
HRM2
Ermittlung
Verwaltungsvermögen ohne Aufwertung
§ 179 Abs. 2 GG
Beteiligungswert:
Aufwertungsverlust
Zweckverband
Umwandlung
Investitionsbeiträge
Aufwertungsgewinn
Aufwertungsverlust ist erfolgsneutral für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte innerhalb der Eingangsbilanz (Bilanzanpassungsbericht)
Aufwertungsgewinne/-verluste
Umstellung innerhalb Übergangsfrist
Variante 1 Gemeinde: Verzichtete auf Neubewertung Verwaltungsvermögen
Zweckverband: Neubewertung Verwaltungsvermögen
HRM1
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge
Entscheid per 1.1.19
HRM2
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge ohne Aufwertung
§ 179 Abs. 2 GG
Verbandsgemeinde
HRM2
Ermittlung
Verwaltungsvermögen mit Aufwertung
§ 179 Abs. 1 lit. c GG
Beteiligungswert:
Aufwertungsgewinn
Zweckverband
Umwandlung
Investitionsbeiträge
Aufwertungsgewinn ist erfolgswirksam für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte über die Investitions- und Erfolgsrechnung
Aufwertungsgewinne/-verluste
Umstellung innerhalb Übergangsfrist
Variante 2 Gemeinde: Neubewertung Verwaltungsvermögen erfolgte
Zweckverband: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen
HRM1
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge
HRM2
Restbuchwert der
Investitionsbeiträge mit Aufwertung
§ 179 Abs. 1 lit. c GG
Verbandsgemeinde
HRM2
Ermittlung
Verwaltungsvermögen ohne Aufwertung
§ 179 Abs. 2 GG
Beteiligungswert:
Aufwertungsverlust
Zweckverband
Umwandlung
Investitionsbeiträge
Aufwertungsgewinn
Aufwertungsverlust ist erfolgswirksam für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte über die Investitions- und Erfolgsrechnung
Künftige Finanzierung der Zweckverbände
Finanzierung
Betriebskosten
Heutiger Kostenverteiler für die Betriebskosten kann unverändert beibehalten werden.
Spezialfall eigenwirtschaftliche Zweckverbände:
Kein Kostenverteiler
Regelungen zur Zuweisung der Gewinne und Verluste im Eigenkapital notwendig (sinnvollerweise Beteiligungsquote der Verbandsgemeinden)
Regelungen zur Gewinnverwendung und Verlustdeckung möglich
Finanzierung
Investitionen
Kein Kostenverteiler für die Investitionen
Finanzierung erfolgt über Eigen- oder Fremdmittel
Darlehen von Dritten (z.B. Banken)
Darlehen von Verbandsgemeinden
Ausgestaltungsmöglichkeiten in den Statuten
Zusammenfassung
Zusammenfassung
Übergang auf das HRM2 bei Zweckverbänden ohne eigenem Haushalt
Einführung HRM2
Budget und Jahresrechnung ab 2019 auf dem HRM2-Kontenrahmen
Rechtsanpassung
Statutenrevision aufgrund des eigenen Haushaltes (Urne)
Entscheid zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Vermögensübertrag von den Verbandsgemeinden auf den Zweckverband (Umwandlung der Investitionsbeiträge in Beteiligungen)
Ermittlung der Beteiligungswerte der Verbandsgemeinden
Eingangsbilanz per 1.1.2019, 1.1.2020, 1.1.2021 oder spätestens 1.1.2022
Zusammenfassung
Übergang auf das HRM2 bei Zweckverbänden mit eigenem Haushalt
Einführung HRM2
Budget und Jahresrechnung ab 2019 auf dem HRM2-Kontenrahmen
Eingangsbilanz per 1.1.2019 mit Entscheid zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens
Rechtsanpassung
Statutenrevision zur Rechtssicherheit (Urne)
Zweckverbände – Weitere Neuerungen und Möglichkeiten
Patrizia Kaufmann Gemeindeamt des Kantons Zürich
Übersicht
• Bei-/Austritt
• Publikation / Rechtssammlung
• Delegation
• Delegiertenrechte
• Antragsrecht
• RPK / RGPK
• Auflösung
Beitritt
Zweckverband
Beitritt
Abstimmung an der Urne
Statutenänderung an der Urne
Eine weitere Gemeinde möchte einem bestehenden Zweckverband beitreten
Vorgehen
Zweck-verband
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Beitritt
• Ev. Leistung Einkaufssumme
• Ausweis Beteiligung in Anhang JR
• …
• Änderung Beteiligungs-verhältnisse der Verbandsgemeinden
• Ausweis Beteiligungen und Beteiligungs-verhältnisse in Anhang JR
• …
Folgen
Zweck-verband
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Austritt
Zweckverband
Austritt
Abstimmung an der Urne
Kenntnisnahme
Eine Verbandsgemeinde möchte aus dem Zweckverband austreten
Vorgehen
Zweck-verband
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Austritt
• Gemäss Statuten
• Anhang JR anpassen
• …
• Gemäss Statuten
• Beteiligungen und Beteiligungsver- hältnisse in Anhang JR anpassen
• …
Folgen
Zweck-verband
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Austritt
Kündigung ( Gestaltungsrecht)
Austrittsmodalitäten gemäss Statuten
• Kündigungsfrist und Austrittszeitpunkt
• Beteiligung Umwandlung in Darlehen ja/nein
• Darlehen Darlehen (ev. Verkürzung / Verlängerung Amortisationsdauer)
• Weitere Mitfinanzierung getätigter Investitionen (wie bisher)
• …
Austritt
Kriterien zur Festlegung der Austrittsmodalitäten:
• Grösse Zweckverband
• Zusammensetzung Zweckverband
• Investitionsintensität
• Eigenfinanzierungsbetrieb / Zuschussbetrieb
• …
Publikation
Wo?
• Publikationsorgane der Verbandsgemeinden (wie bisher)
• eigenes Publikationsorgan
Wie? (sofern eigenes Publikationsorgan)
• physisches Publikationsorgan (wie bisher)
• elektronisch
Rechtssammlung
Elektronische Rechtssammlung
Systematische Rechtssammlung
Delegation
Vorstand kann gewisse Aufgaben delegieren an:
• Mitglieder und Ausschuss (wie bisher)
• Angestellte
Detailregelung in Erlass erforderlich
Vorstand
Delegiertenrechte
Nur ZV mit DV
Einberufungsrecht (wie bisher)
• Statuten bestimmen erforderliche Anzahl Delegierte
• Traktandum
• kurze Begründung
Anfragerecht
• Angelegenheiten des ZV von allgemeinem Interesse
• Diskussion möglich (Mehrheitsbeschluss DV oder auf Verlangen 1 Delegierte)
Antragsrecht
Urnenabstimmungen in Verbandsgemeinden (z.B. Statutenrevision)
….
…
Zuständigkeit
• Versammlungsgemeinde Gemeindevorstand
• Parlamentsgemeinde Gemeindeparlament
Vorlaufzeit beachten
• zwingende Abstimmungsempfehlung
Antragsrecht
Urnenabstimmungen im Verbandsgebiet (operative Geschäfte, z.B. neue Ausgaben)
….
…
Zuständigkeit
• Versammlungs- und Parlamentsgemeinden Gemeindevorstand
• freiwillige Abstimmungsempfehlung
• Ermächtigung in Statuten notwendig
RPK
• mind. 3. Mitglieder
• finanzrechtliche Zulässigkeit
• finanzielle Angemessenheit
• rechnerische Richtigkeit
• alle Anträge finanzieller Tragweite
RGPK
RPK
• mind. 3. Mitglieder
• finanzrechtliche Zulässigkeit
• finanzielle Angemessenheit
• rechnerische Richtigkeit
• alle Anträge finanzieller Tragweite
RGPK
• mind. 3 Mitglieder
• finanzrechtliche Zulässigkeit
• finanzielle Angemessenheit
• rechnerische Richtigkeit
• Zweckmässigkeit
• Geschäftsbericht
• Geschäftsführung
Sofern in Statuten vorgesehen
• alle den Stimmberechtigten vorzulegende Geschäfte
Sonst
• alle Anträge finanzieller Tragweite
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Auflösung
Zweck-
verband
Auflösung
Der Zweckverband will sich auflösen
Vorgehen
• Beschluss Verbandsgemeinden
• Urnenabstimmung
• Einstimmigkeit oder Mehrheit
Liquidationsanteile gemäss Statuten
Verbandsgemeinden übernehmen die Aufgabenerfüllung wieder selber
Vorgehen Statutenrevision
Klärung von Grundsatzfragen:
Ist der ZV (noch) die geeignete Rechtsform für die Aufgabenerfüllung?
Wie sieht eine zweckmässige Organisation aus (Aufgaben-/Kompetenzverteilung)?
Stimmt das Finanzierungskonzept noch?
Welche Rolle sollen die Gemeinden künftig bei der Finanzierung haben?
Braucht der Zweckverband Eigenkapital und wenn ja wie viel?
Wie schwer soll ein Verbandsaustritt sein? Wie kann sich der ZV gegen eine «Erosion» der EK-Basis schützen?
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 67
Vorgehen Statutenrevision
• Ab 1. Januar 2018 zwingend Urnenabstimmung
• Genügend Vorlaufzeit für Vorprüfung GAZ und Genehmigungsverfahren RR einrechnen (je 2-3 Monate); Genehmigung neu konstitutive Wirkung
• Bei geplantem Inkrafttreten am 1. Januar 2019 => Urnenabstimmungen Frühjahr 2018
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 68
Entwurf Statuen
Vorprüfung GAZ
Statuten überarbeiten
(Urnen-) Abstimmung
Genehmigung Statuten durch
RR
Zweckverbände – Arbeitshilfen und Schulungen
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Informationsplattform
www.gemeindegesetz.zh.ch
Arbeitshilfen
Spezifisch für Zweckverbände
Musterstatuten Zweckverbände ohne Delegiertenversammlung
Musterstatuten Zweckverbände mit Delegiertenversammlung
Anleitung Musterstatuten für Zweckverbände
Weitere
Leitfaden HRM2
Vorlage Ressourcenplanung und Checkliste zur Umstellung
Musterbeschlüsse
Funktionale Gliederung und HRM2-Kontenrahmen
Vorlage Budget und Jahresrechnung
Schulungen
Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung
2017 Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2018 Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Grundlagen
HRM2-Budget 2019
Modul 1Restatement /
Anlagenbuchhaltung
Modul 2Budget
NeubewertungVerwaltungsvermögen
"Restatement"
Kurs 1 - Finanzhaushalt im GGKurs 2 - Entscheidungen
Kurs 3Budget und Bilanzanpassung
Kickoff-Veranstaltung zum HRM2
Schulungen
Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung
Oktober
November
Dezember
2019 Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2020 Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Bilanzstruktur
Produktivstart HRM2
Bilanzanpassung
Bilanzanpassungsbericht
Anlagenbuchhaltung
Vorbereitungen JR
HRM2-Jahresrechnung 2019
Modul 3Bilanzanpassung
Modul 4Jahresrechnung
Kurs 4Jahresrechnung
Vorbereitungen JR
Schulungen
Behördenschulungen
Kurs 1: Finanzhaushalt im Gemeindegesetz - Mai-Juli 2017
Kurs 2: Entscheidungen im Übergang - Mai-Juli 2017
Kurs 3: Budget und Bilanzanpassung - Mai-September 2018
Kurs 4: Jahresrechnung - Dezember 2019-Februar 2020
Fachschulungen
Modul 1: Anlagenbuchhaltung/Restatement - August-Oktober 2017
Modul 2: Budget - März/April 2018
Modul 3: Bilanzanpassung - Oktober/November 2018
Modul 4: Jahresrechnung - Oktober/November 2019
Offene Fragen
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 75
Einladung zum Apéro riche
23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 76