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1 Mit dem Beruf des Apothekers wird in der Öffentlichkeit vornehmlich das Bild des in der Apotheke tätigen Apothekers verbunden. Aufgrund seiner naturwissenschaftlichen Ausbildung trägt der Apotheker aber auch in vie- len anderen interessanten Tätigkeitsbereichen Verantwortung, z.B. in der Krankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie, an den Hochschu- len, in Prüfinstitutionen, bei der Bundeswehr oder im öffentlichen Ge- sundheitswesen. Die Anforderungen sind äußerst vielfältig und immer ge- prägt von dem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag des Apothekers, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzu- stellen. Der Apotheker ist ein naturwissenschaftlich geprägter Heilberuf. Er er- bringt dabei ganz spezifische pharmazeutische Leistungen, die der Ge- sundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugute kommen, und trägt in seiner Berufsausübung hohe Verantwortung. Das vorliegende, aufgrund eines Antrages der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker aus dem Jahr 2003 überarbeitete Berufsbild des Apothekers verdeutlicht die spezifischen pharmazeutischen Leistungen, die der Apotheker in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen erbringt, und welcher unverzichtbare Beitrag damit für die Gesundheit des Einzelnen und somit der Bevölkerung geleistet wird. Es stützt sich auf den »Code of Ethics for Pharmacists« der Fédération Internationale Pharma- ceutique, dem Welt-Apothekerverband, der inhaltlich an die deutschen Ge- gebenheiten angepasst und auf der Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 30. Juni 1998 verab- schiedet wurde, sowie auf die Resolution [ResAP (2001)] des Europarates über die Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheits- bereich. JOHANNES M. METZGER Präsident der Bundesapothekerkammer Vorwort

Vorwort Berufsbild des... · Der Apotheker im Krankenhaus ist für die ordnungsgemäße Versorgung der im Krankenhaus behandelten Patienten mit Arzneimitteln und Medi- zinprodukten

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Mit dem Beruf des Apothekers wird in der Öffentlichkeit vornehmlich dasBild des in der Apotheke tätigen Apothekers verbunden. Aufgrund seinernaturwissenschaftlichen Ausbildung trägt der Apotheker aber auch in vie-len anderen interessanten Tätigkeitsbereichen Verantwortung, z.B. in derKrankenhausapotheke, der pharmazeutischen Industrie, an den Hochschu-len, in Prüfinstitutionen, bei der Bundeswehr oder im öffentlichen Ge-sundheitswesen. Die Anforderungen sind äußerst vielfältig und immer ge-prägt von dem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag des Apothekers, dieordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzu-stellen.

Der Apotheker ist ein naturwissenschaftlich geprägter Heilberuf. Er er-bringt dabei ganz spezifische pharmazeutische Leistungen, die der Ge-sundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugute kommen, undträgt in seiner Berufsausübung hohe Verantwortung.

Das vorliegende, aufgrund eines Antrages der Hauptversammlung derdeutschen Apothekerinnen und Apotheker aus dem Jahr 2003 überarbeiteteBerufsbild des Apothekers verdeutlicht die spezifischen pharmazeutischenLeistungen, die der Apotheker in den verschiedenen Tätigkeitsbereichenerbringt, und welcher unverzichtbare Beitrag damit für die Gesundheit desEinzelnen und somit der Bevölkerung geleistet wird. Es stützt sich auf den»Code of Ethics for Pharmacists« der Fédération Internationale Pharma-ceutique, dem Welt-Apothekerverband, der inhaltlich an die deutschen Ge-gebenheiten angepasst und auf der Mitgliederversammlung der ABDA –Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 30. Juni 1998 verab-schiedet wurde, sowie auf die Resolution [ResAP (2001)] des Europaratesüber die Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheits-bereich.

JOHANNES M. METZGER

Präsident der Bundesapothekerkammer

Vorwort

Ein Berufsstand wird an der Bereitschaft der Berufsangehörigen gemes-sen, sich auf ethische und berufsethische Grundsätze zu verpflichten, dieüber den Rahmen gesetzlich festgelegter Minimalanforderungen hinausge-hen.

Apotheker sind Heilberufler; sie helfen den Menschen dabei, ihre Ge-sundheit zu erhalten und Gesundheitsstörungen zu vermeiden. Sie sorgenfür die bestmögliche Anwendung der von ihnen beschafften und herge-stellten Arzneimittel.

Die Rolle des Apothekers hat sich im Verlauf der letzten 20 Jahre ent-scheidend verändert. Obgleich die grundlegenden ethischen Prinzipien imwesentlichen weiter gelten, wurden die Grundsätze der pharmazeutischenEthik neu formuliert, um sie in der Öffentlichkeit zu bestätigen und erneutfestzulegen. Sie bilden die Grundlage für das Selbstverständnis und dieVerantwortung der Apotheker.

1. Wichtigste Verantwortung des Apothekers ist das Wohl des einzelnen Patienten.

Verpflichtungen:

sachgerechtes Handeln

Vorrang des Wohls der Patienten vor persönlichen oder wirtschaftli-chen Interessen des Apothekers

Förderung des Rechts der einzelnen Patienten auf eine möglichst si-chere und wirksame Behandlung

Grundsätze in der Ausübung des Apothekerberufes

Präambel

Ethische Grundsätze für Apothekerinnen und Apotheker1

1 Die folgende Erklärung zu berufsethischen Standards wurde von der Versamm-lung des Internationalen Apothekerverbandes (FIP) am 5. September 1997 inVancouver verabschiedet und in der auf die deutschen Gegebenheiten angepass-ten Fassung von der Mitgliederversammlung der ABDA am 30. Juni 1998 ange-nommen.

2

Ethische Grundsätze

32. Der Apotheker bringt jedem die gleiche berufliche Zuwendung entgegen.

Verpflichtungen:

Achtung vor dem Leben und der Menschenwürde

keine Diskriminierung

Bestreben, jeden einzelnen seinen persönlichen Umständen gemäß zubehandeln und zu informieren

3. Der Apotheker achtet das Recht des Einzelnen auf freie Wahl seiner Behandlung.

Verpflichtung:

Einbeziehung des Patienten bei der Erstellung von Heil- und Behand-lungsplänen, sofern Apotheker daran beteiligt sind

4. Der Apotheker achtet und schützt das Recht des Einzelnen auf Vertrau-lichkeit.

Verpflichtung:

Keine Weitergabe von vertraulichen Daten ohne Einverständnis desPatienten oder ohne dringenden Grund

5. Der Apotheker arbeitetet mit Kollegen und anderen Heilberufen ver-trauensvoll zusammen und achtet deren ethische und berufliche Kom-petenz.

Verpflichtung:

Zusammenarbeit mit Kollegen und Vertretern anderer Gesundheitsbe-rufe sowie -verbände und -behörden im gemeinsamen Bemühen, dieGesundheit zu fördern und Schäden zu vermeiden

6. Der Apotheker handelt in seinem Berufsfeld nach bestem Wissen undGewissen.

Verpflichtungen:

Vermeidung von Handlungsweisen, Verhalten und Arbeitsbedingun-gen, die dazu angetan sind, die berufliche Urteilsfähigkeit zu beein-trächtigen

Unabhängigkeit in der Beratung

Wahrnehmen der Verantwortung, die darin liegt, sowohl dem Einzel-nen als auch der Gesellschaft zu dienen

Ethische Grundsätze

47. Der Apotheker bewahrt seine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten

und entwickelt sie weiter.

Verpflichtung:

Gewährleistung der beruflichen Kompetenz bei jeder apothekerlichenLeistung durch unablässige berufliche Fortbildung

8. Der Apotheker sichert den Fortgang der Behandlungen auch im Fallevon Konflikten aufgrund von persönlichen ethischen Überzeugungen.

Verpflichtung:

Hinweis auf andere Apotheken, um die Versorgung des Patienten sicherzustellen

5

Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arznei-mitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Men-schen und des gesamten Volkes (§ 1 Bundes-Apothekerordnung).

Der vom Gesetzgeber dem Apotheker erteilte Auftrag ist die Sicherstel-lung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.Dieser Auftrag umfasst insbesondere die Information und Beratung überArzneimittel, die Herstellung, Qualitätssicherung, Prüfung, Lagerung, Ab-gabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln, die Forschung über Arznei-mittel, die Entwicklung von Arzneimitteln sowie die Suche nach neuenWirkstoffen und Darreichungsformen. Bei der Erfüllung dieses Auftragesträgt der Apotheker ein besonderes Maß an Verantwortung und ist zu be-sonderer Sorgfalt verpflichtet.

Grundlage und Voraussetzung, um die Aufgaben des Apothekers in denverschiedenen Tätigkeitsfeldern erfüllen zu können, ist die wissenschaftli-che, akademische Ausbildung, die ausschließlich an Universitäten erwor-ben werden kann. Nur Absolventen des Ausbildungsganges Pharmaziewird nach erfolgreichem Bestehen der Staatsprüfung die Approbation alsApotheker erteilt.

Der Apotheker ist aufgrund seiner umfangreichen pharmazeutischenKenntnisse und Fertigkeiten sowie seiner fachlichen Verantwortung derunabhängige Garant für die Sicherheit und Qualität pharmazeutischerLeistungen und ein unverzichtbarer Partner im Gesundheitswesen. DerApotheker ist dem Wohl und der Gesundheit des Patienten verpflichtet. Erachtet und wahrt das Vertrauensverhältnis zum Patienten als besonderesGut.

Präambel

Berufsbild des Apothekers1,2

1 Das Berufsbild stützt sich auf den »Code of Ethics for Pharmacists« der FIP, derinhaltlich an die deutschen Gegebenheiten angepasst und auf der ABDA-Mit-gliederversammlung am 30. Juni 1998 verabschiedet wurde, sowie auf die »Reso-lution des Europarates über die Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor imGesundheitsbereich« [ResAP (2001) 2] (Anhang S. 24).

2 Männliche Berufsbezeichnungen gelten in diesem Text auch für weibliche Berufs-angehörige.

Berufsbild des Apothekers

6Der Apotheker setzt sich aktiv für die sichere und effiziente Arzneimit-telversorgung ein und ist Ansprechpartner des Patienten, des Arztes undanderer Gesundheitsberufe im Rahmen der Information und Beratungüber Arzneimittel und Medizinprodukte sowohl im Bereich der Ver-schreibungspflicht als auch der Selbstmedikation.

Der Apotheker ist verantwortlich für die Entwicklung, Herstellung, Prü-fung und das Inverkehrbringen der Arzneimitteln und Medizinprodukte.

Der Apotheker ist aktiver Partner bei der Vermeidung gesundheitlicher,insbesondere arzneimittelbedingter Risiken.

Der Apotheker ist unentbehrlich bei der Qualitätssicherung, Qualitäts-steigerung und Kostenoptimierung arzneimittelbezogener Leistungenim Gesundheitswesen.

Der Apotheker setzt sich im Rahmen der Pharmazeutischen Betreuungsystematisch für die Optimierung der Arzneimitteltherapie ein.

Der Apotheker ist an der Erstellung von Therapie- und Pflegestandardsbeteiligt.

Der Apotheker beteiligt sich in allen Tätigkeitsbereichen am Aufbau vonNetzwerken zwischen den Gesundheitsberufen zur Optimierung der Pa-tientenversorgung.

Der Apotheker arbeitet bei arzneimittelbezogenen Fragestellungen aktivin nationalen und internationalen Gremien mit.

Der Apotheker setzt sich im Kampf gegen gefälschte Arzneimittel ein.

Der Apotheker engagiert sich in der Gesundheitsvorsorge (Prävention).

Der Apotheker pflegt den fachlichen und wissenschaftlichen Austauschmit anderen Berufen und innerhalb der Apothekerschaft.

Der Apotheker hält seine Kenntnisse und Fertigkeiten durch Fortbil-dung immer auf dem neuesten Stand der pharmazeutischen Wissen-schaften und Technik.

Der Apotheker spezialisiert im Rahmen der Weiterbildung seine Kennt-nisse und Fertigkeiten für bestimmte pharmazeutische Tätigkeitsgebie-te.

Der Apotheker ist aktiv an der zukunftsorientierten Ausbildung des Be-rufsnachwuchses beteiligt.

7Der Apotheker übt seinen Beruf in verschiedenen Tätigkeitsbereichen

aus, insbesondere:

in der öffentlichen Apotheke,

im Krankenhaus,

in der pharmazeutischen Industrie,

in Prüfinstitutionen,

in der Bundeswehr,

in Behörden und Körperschaften,

an der Universität,

in Lehranstalten und Berufsschulen.

Berufsbild des Apothekers

8

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Apothekers in der öffentlichen Apothekesteht die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.Der Versorgungsauftrag umfasst pharmazeutische Dienstleistungen für Pa-tienten, Ärzte und Angehörige anderer Gesundheitsberufe und schließt dieAbgabe von Medizinprodukten ein. Der Apotheker ist wichtiger Ansprech-partner in allen gesundheitlichen, insbesondere die mit der sicheren undeffizienten Anwendung der Arzneimittel zusammenhängenden Fragen.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Effektive und effiziente Gestaltung der Arzneimitteltherapie durch

Beschaffung und Bereithaltung der Arzneimittel und Medizinproduktein erforderlicher Qualität für die bedarfsgerechte Versorgung

Gewährleistung der sicheren Abgabe der Arzneimittel und Medizin-produkte an den Patienten

Information und Beratung unter Beachtung kommunikativer Erfor-dernisse mit dem Ziel der Optimierung der Arzneimitteltherapieeinschließlich der Förderung der Compliance

– des Patienten bzw. seiner Angehörigen, des Arztes und anderer Heil-berufe sowie des Pflegepersonals über die sachgerechte Anwendungund Aufbewahrung der Arzneimittel und Medizinprodukte

– des Patienten bzw. seiner Angehörigen, des Arztes und andererHeilberufe sowie des Pflegepersonals über Wirkungen und Risiken,wie Neben-, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen, der Arzneimit-tel und Medizinprodukte, Gefahren des Fehl- und Dauergebrauchssowie Missbrauchs von Arzneimitteln

– des Patienten bzw. seiner Angehörigen sowie des Personals in Al-ten-, Pflegeheimen und Pflegediensten zur sicheren und qualitäts-orientierten Selbstmedikation, ggf. Verweigerung der Abgabe einesArzneimittels und Verweisung an den Arzt

– des Arztes über die Zusammensetzung, Wirkungsweise, Risiken, wieNeben-, Wechselwirkungen und Gegenanzeigen, der Arzneimittelund Medizinprodukte, über therapeutische Alternativen sowie überdie Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt

Tätigkeitsbereich: Öffentliche Apotheke

Tätigkeitsbereiche

9Tätigkeitsbereiche

Pharmazeutische Betreuung des Patienten in Abstimmung mit dembehandelnden Arzt (kontinuierliches Monitoring, Dokumentation al-ler für die Arzneimitteltherapie relevanten Daten)

Verantwortung für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittel undMedizinprodukte durch

Auswahl der Arzneimittel und Medizinprodukte auf der Grundlageunabhängiger, wissenschaftlicher Bewertungen einschließlich phar-makoökonomischer Gesichtspunkte

Versorgung der Arztpraxen und Krankenhäuser mit Arzneimittelnund Medizinprodukten

Überprüfung der Vorräte an Arzneimitteln bei Patienten, auf den Sta-tionen der Krankenhäuser sowie der Alten- und Pflegeheime auf ord-nungsgemäße Lagerung und einwandfreie Beschaffenheit

Letzte fachliche Kontrolle, bevor das Arzneimittel oder Medizinpro-dukt den Patienten erreicht

Herstellung der Arzneimittel in Einzelanfertigung (Rezeptur) und aufVorrat (Defektur)

Prüfung der Arzneimittel, Ausgangsstoffe, Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Ver-packungsmaterialien und Fertigarzneimittel auf die erforderlicheQualität

Sammlung und Dokumentation von Informationen über Beanstan-dungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, insbesondere Qua-litätsmängel und Risiken, wie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen,Gegenanzeigen und Hinweise auf Missbrauch, sowie Information derzuständigen Institutionen und Behörden (Pharmakovigilanz)

Beteiligung an Netzwerken zwischen Apothekern, Ärzten, Kranken-häusern, Alten- und Pflegeheimen, Gesundheitsbehörden sowie ande-ren Angehörigen der Gesundheitsberufe

Erhebung und Nutzung der Patientendaten unter Beachtung des Daten-schutzes

Information und Beratung des Patienten bzw. seiner Angehörigen sowiedes Personals in Alten- und Pflegeheimen sowie Pflegediensten überKörperpflege und Hygiene, über Ernährung und die Anwendung vonDiätetika sowie über Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Information und Beratung bei der Abgabe von Gefahrstoffen, Pflanzen-schutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln

Durchführung klinisch-chemischer, toxikologischer und anderer Analy-sen und Messung physiologischer Parameter

Mitwirkung bei Fragen der Pharmakoökonomie und -epidemiologie

10Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Prävention)

Durchführung von Maßnahmen zum Umweltschutz, z.B. Entsorgungvon Arzneimitteln

Übernahme wirtschaftlicher Verantwortung

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker sowie anderer Berufe imGesundheitswesen, insbesondere pharmazeutisch-technischer Assisten-ten und pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellten

Der Apotheker im Krankenhaus ist für die ordnungsgemäße Versorgungder im Krankenhaus behandelten Patienten mit Arzneimitteln und Medi-zinprodukten verantwortlich. Der Versorgungsauftrag umfasst die phar-mazeutischen Dienstleistungen für Ärzte, Pflegepersonal und die klinisch-pharmazeutische Betreuung der Patienten. Der Apotheker betreut den Pa-tienten von der Arzneimittelanamnese bis zur Entlassungsmedikation undvermittelt die weitere pharmazeutische Betreuung im niedergelassenenBereich.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Gestaltung und Umsetzung der Arzneimittelsicherheit für den Kranken-hauspatienten durch

Information und Beratung des Arztes und des Pflegepersonals überdie Zusammensetzung, Wirkungsweise, Risiken, wie Neben- undWechselwirkungen, der Arzneimittel und Medizinprodukte, über dieEntwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt sowie über Ernährungs-maßnahmen

Prüfung ärztlicher Verordnungen auf Plausibilität und Richtigkeit zurVerbesserung der Arzneimittelsicherheit und Optimierung des Thera-pieerfolgs

Sammlung und Dokumentation der Informationen über Beanstan-dungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, insbesondere Qua-litätsmängel sowie Risiken, wie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen,Gegenanzeigen und Hinweise auf Missbrauch, und Information derzuständigen Institutionen und Behörden (Pharmakovigilanz)

Durchführung klinisch-chemischer, toxikologischer und anderer Ana-lysen und aufgrund der Ergebnisse Empfehlungen zur Arzneimittel-dosierung

Tätigkeitsbereich: Krankenhaus

Tätigkeitsbereiche

11Analyse der Kosten der Arzneimitteltherapie sowie Aufzeigen und Um-setzen wirtschaftlicher Alternativen durch

Leitung der Arzneimittelkommission und ggf. Medizinproduktekom-mission, Erstellung und Fortschreibung der Arzneimittelliste und ggf.Medizinproduktliste unter Berücksichtigung medizinischer, pharma-zeutischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte

Bewertung verschiedener Therapiealternativen unter pharmakoöko-nomischen Aspekten und Forcierung der Anwendung der wirtschaft-lichsten Alternative durch Festlegung von Therapieleitlinien und Pfle-gestandards in Zusammenarbeit mit den Ärzten bzw. Pflegepersonalsowie durch Therapieempfehlungen für einzelne Patienten

Erfassung und Auswertung der Daten zum Arzneimittelverbrauch

strategischen und operativen Einkauf der Arzneimittel und Medizin-produkte, strategische Ausrichtung des pharmazeutischen Leistungs-angebotes und Erschließung von Rationalisierungs- und Erlössteige-rungspotenzialen in Benchmark-Systemen

Erbringung und Weiterentwicklung pharmazeutisch-logistischer Dienst-leistungen durch

Sicherstellung der Versorgung der Stationen und Teileinheiten desKrankenhauses sowie gleichgestellter Einrichtungen mit Arzneimit-teln und Medizinprodukten unter Einsatz der Methoden des TotalQuality Managements

Gewährleistung der sicheren Arzneimittelabgabe nach der 5-R-Regel:richtiges Arzneimittel für den richtigen Patienten, rechtzeitig, in rich-tiger Dosis und richtiger Arzneiform und in einwandfreier Qualitätunter Einhaltung aller fachlichen und gesetzlichen Anforderungen

Überprüfung der Beschaffenheit der Vorräte an Arzneimitteln undMedizinprodukten auf den Stationen und anderen Teileinheiten desKrankenhauses und Sicherstellung deren ordnungsgemäßer und sach-gerechter Lagerung

Etablierung patientenbezogener automatisierter Arzneimittelversor-gungssysteme zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch Re-duktion der Schnittstellen und Medienbrüche sowie zur Unterstüt-zung der Kostenträgerrechnung

Entwicklung von Arzneimitteln, neuen diagnostischen und therapeuti-schen Verfahren nach den Bedürfnissen der Krankenhauspatientendurch

Herstellung der Arzneimittel in patientenbezogener Einzelanferti-gung (Rezeptur) sowie auf Vorrat (Defektur) mit dem Ziel der Sicher-stellung der Arzneimitteltherapie und der Erschließung von Wirt-schaftlichkeitsreserven

Tätigkeitsbereiche

12Prüfung der Arzneimittel, der Wirk- und Hilfsstoffe, der Verpackungs-materialien und der Fertigarzneimittel auf die erforderliche Qualität

Mitarbeit bei klinischen, pharmakoökonomischen und pharmakoepi-demiologischen Studien bzw. deren Leitung, insbesondere Erarbei-tung von Prüfplänen, Lagerung, Abgabe, Herstellung und Verblindungvon Prüfmustern sowie Dokumentation

Mitarbeit bei der sektorübergreifenden Pharmazeutischen Betreuungder Patienten durch

Arzneimittelanamnese und Erstellung von Empfehlungen für dieSubstitution der Arzneimittel bei Aufnahme in und Entlassung ausdem stationären Sektor

Information und Schulung des Patienten zur Förderung der Compli-ance

Erstellung regionaler Arzneimittellisten in intersektoraler Zusam-menarbeit und Umsetzung gemeinsamer Therapieleitlinien nach denGrundsätzen der Evidence Based Medicine in Kooperation mit denApothekern aus den öffentlichen Apotheken und den Ärzten und An-gehörigen anderer Gesundheitsberufe aus dem niedergelassenen Be-reich

Aus-, Fort- und Weiterbildung durch

Aus-, Weiter- und Fortbildung der Apotheker, der pharmazeutisch-technischen Assistenten und pharmazeutisch-kaufmännischen Ange-stellten

Vermittlung pharmazeutischer Inhalte bei der Ausbildung, Weiterbil-dung und Fortbildung der Ärzte und des Pflegepersonals

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Apothekers in der pharmazeutischen In-dustrie stehen die Entwicklung neuer Wirkstoffe, Darreichungsformen undArzneimittel, die Zulassung neuer Arzneimittel, die Herstellung und Qua-litätssicherung der Arzneimittel sowie die Erstellung der Informationenüber Arzneimittel. Dabei übernimmt der Apotheker die Funktion des Her-stellungsleiters, Kontrollleiters, Vertriebsleiters, Informationsbeauftragten,Stufenplanbeauftragten oder Pharmaberaters nach dem Arzneimittelge-setz sowie die Funktion des GMP- bzw. Qualitätssicherungsbeauftragtenund der Qualified Person.

Tätigkeitsbereich: Pharmazeutische Industrie

Tätigkeitsbereiche

13Tätigkeitsbereiche

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Herstellung und Qualitätsmanagement von Arzneimitteln und Medizin-produkten durch

Durchführung und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Herstellungund Prüfung gemäß nationaler und internationaler Regelwerke undÜbernahme der Verantwortung für die Sicherheit und die Qualität derArzneimittel und Medizinprodukte

Freigabe der Arzneimittel für das Inverkehrbringen aufgrund der arz-neimittelrechtlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Zulas-sungsunterlagen

Verantwortung als Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungs-beauftragter und damit für die Koordination und Überwachung desgesamten Qualitätssicherungssystems des Unternehmens (Total Qua-lity Management)

Sicherstellung der GMP-Compliance der Herstellungs- und Prüfpro-zesse einschließlich Validierung der Prozesse

Übertragung der Entwicklungs- und Forschungsergebnisse in den in-dustriellen Routinebetrieb

Schulung des Personals in den Bereichen Entwicklung, Herstellung,Prüfung und Lagerung

Sammlung, Dokumentation und Auswertung der Informationen überBeanstandungen bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, insbeson-dere Qualitätsmängel sowie Risiken, wie Nebenwirkungen, Wechsel-wirkungen, Gegenanzeigen und Hinweise auf Missbrauch; Koordina-tion der notwendigen innerbetrieblichen Maßnahmen, Informationder Arzneimittelkommissionen der Heilberufe und der zuständigenBehörden (Pharmakovigilanz)

Forschung und Entwicklung einschließlich präklinischer und klinischerEntwicklung durch

Entwicklung neuer moderner Darreichungsformen unter Berücksich-tigung der optimalen Wirkstoffabgabe, Bioverfügbarkeit und Stabi-lität

Entwicklung neuer effizienter Herstellungs- und Verpackungstechni-ken

Entwicklung neuer Verfahren zur Qualitätssicherung und -kontrollevon Wirk- und Hilfsstoffen, Zwischenprodukten, Arzneimitteln undVerpackungsmaterialien

Suche nach neuen Wirkstoffen

Nutzbarmachung biologischer Ressourcen

14Mitarbeit bei der Aufklärung der Pharmakokinetik, Pharmakodyna-mik und der Metabolisierung von Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln(einschließlich Bioverfügbarkeit, Bioäquivalenz)

Planung, Koordination und Betreuung klinischer Prüfungen

Koordination der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Zulassung (Drug Regulatory Affairs) durch

Zusammenstellung der im Rahmen der Neuzulassung der Arzneimit-tel, Registrierung der Medizinprodukte oder Anmeldung klinischerStudien erforderlichen Dokumentation; rechtzeitige Diskussion derZulassungsstrategien mit nationalen und internationalen Zulassungs-behörden sowie regulatorische Beratung der Fachabteilungen

Pflege der Zulassungen und Registrierungen der Arzneimittel undMedizinprodukte gemäß geltender nationaler und internationaler An-forderungen; Sicherstellung der Regulatory Compliance für alle un-terhaltenen Zulassungen

Erstellung der erforderlichen wissenschaftlichen Informationen fürFachkreise sowie der Informationsschriften für Patienten unter Ein-haltung der rechtlichen Vorgaben

Vertrieb und Marketing durch

Planung, Koordination und Betreuung des Produktmanagementseinschließlich der Erarbeitung neuer Vermarktungsstrategien

Tätigkeit als Pharmaberater sowie Koordination des Außendienstes

Gesundheitspolitik durch

Koordination und Vertretung der gesundheitspolitischen Belange desUnternehmens

Planung, Koordination und Betreuung gesundheitsökonomischer Er-hebungen (Health-Outcome-Research)

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker sowie anderer Berufe imGesundheitswesen

Tätigkeitsbereiche

15

In den Prüfinstitutionen erstreckt sich die Tätigkeit des Apothekers imWesentlichen auf die Untersuchung der Kennzeichnung, der Beschaffen-heit, der pharmazeutischen Qualität (Identität und Reinheit der Wirkstof-fe, Gehalt, Dosierungsgenauigkeit, Freisetzung, Haltbarkeit, mikrobiologi-scher Status) sowie der Bioverfügbarkeit und Bioäquivalenz von Arznei-mitteln. Im Bereich der Umwelthygiene und des Umweltschutzes ist er anchemisch-toxikologischen Analysen mit Bewertung der Ergebnisse undErstellung der Gutachten beteiligt.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Verantwortung für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittel undMedizinprodukte und für den Verbraucher-/Umweltschutz durch

Entwicklung allgemein anerkannter Regeln der pharmazeutischenWissenschaften, insbesondere Monographien der Arzneibücher, Her-stellungs- und Prüfvorschriften sowie Qualitätssicherungsverfahren

Prüfung der Drogen, Chemikalien, Arzneimittel und Verpackungsma-terialien

Prüfung der Fertigarzneimittel

Entwicklung und Durchführung von Methoden zur Analyse toxischerSubstanzen und möglicher Abbauprodukte einschließlich Schadstoff-konzentrationen in Wasser, Boden und Luft

Durchführung von Einzel- und Reihenuntersuchungen zur pharma-zeutischen Qualität der Fertigarzneimittel und Prüfung der Biover-fügbarkeit und Bioäquivalenz

Erstellung von Gutachten und Analysenzertifikaten für Wirkstoffe,Hilfsstoffe und Arzneimittel

Beteiligung an der Prüfung synthetischer Stoffe, von Naturproduktenund deren Zubereitungen auf toxische Eigenschaften und Unbedenk-lichkeit für die Umwelt

Aufklärung von Mechanismen der Biotransformation und Toxikokine-tik

Verfolgung der Wege von Schadstoffen in der Umwelt, Bewertung derSchadstoffkonzentration und Risikoabschätzung für die Umwelt

Beratung des Gesetzgebers in Fragen des Umweltschutzes

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker sowie anderer Berufe imGesundheitswesen

Tätigkeitsbereich: Prüfinstitutionen / Umweltschutz

Tätigkeitsbereiche

16

Im Sanitätsdienst der Bundeswehr ist der Apotheker als Sanitätsoffizierneben organisatorischen und allgemeinen Führungs- und Amtsaufgabenvor allem für die wehrpharmazeutischen und logistischen Belange zustän-dig. Der Begriff der Wehrpharmazie beinhaltet alle für das Sanitäts- undGesundheitswesen der Streitkräfte bedeutsamen Teilbereiche der wissen-schaftlichen und praktischen Pharmazie und Lebensmittelchemie sowiedie Sanitätsmaterialwirtschaft. Aufgrund des veränderten Auftrags derBundeswehr üben die Sanitätsoffiziere Apotheker ihre Tätigkeit im ver-stärkten Maße auch im Auslandseinsatz aus.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Effektive und effiziente Gestaltung der sanitätsdienstlichen Versorgungdurch

Auswahl, Entwicklung, Beschaffung und Bevorratung der Arzneimit-tel und Medizinprodukte

Versorgung der Angehörigen der Bundeswehr über Bundeswehrkran-kenhausapotheken und Bundeswehrapotheken mit Arzneimitteln undMedizinprodukten

Information und Beratung in allen wehrpharmazeutischen Angele-genheiten

Bearbeitung pharmakoökonomischer Fragestellungen

Verantwortung für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittel undMedizinprodukte durch

Prüfung der Arzneimittel, Ausgangsstoffe, Wirkstoffe, Hilfsstoffe, Ver-packungsmaterialien und Fertigarzneimittel auf die erforderlicheQualität

Gewährleistung der Qualität, Wirksamkeit, Eignung und Unbedenk-lichkeit der bevorrateten Arzneimittel und Medizinprodukte

Herstellung der Arzneimittel in Einzelanfertigung (Rezeptur), auf Vor-rat (Defektur) und in Großherstellung

Herstellung von Medizinprodukten und Dermopharmazeutika

Wahrnehmung logistischer Führungsaufgaben mit den SchwerpunktenSanitätsmaterialwirtschaft und Medizingerätetechnik einschließlich derInstandhaltung

Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Apo-theken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterechtes im Rahmen der öf-fentlich-rechtlichen Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr

Tätigkeitsbereich: Wehrpharmazie

Tätigkeitsbereiche

17Wahrnehmung von Leitungs- und Führungsfunktionen im Bundesmini-sterium der Verteidigung, bei den Kommandobehörden des ZentralenSanitätsdienstes und den anderen militärischen Organisationsbereichender Bundeswehr

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker und anderer Berufe imGesundheitswesen

Mit der zusätzlichen Qualifikation als staatlich geprüfter Lebensmittel-chemiker umfassen die Aufgaben weiterhin die

Durchführung der amtlichen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- undchemischen Trinkwasserüberwachung im Rahmen der öffentlich-rechtli-chen Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr

Prüfung der Qualität der Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und desTrinkwassers, Überwachung der Verpflegungseinrichtungen der Bundes-wehr und Auditierung der Lieferbetriebe der Bundeswehr

Mitarbeit bei der Entwicklung, Herstellung, Auswahl, Beschaffung, Prü-fung und Lagerkontrolle der Sonderverpflegung

Durchführung der Kontrollen der Lebensmittel, Bedarfsgegenständeund des Trinkwassers hinsichtlich möglicher Kontamination im Rahmendes medizinischen Umweltschutzes und des medizinischen A- und C-Schutzes

Der Apotheker ist in den Behörden des Bundes und der Länder sowie inKörperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. Apothekerkammern, Kran-kenkassen, kassenärztlichen Vereinigungen, tätig. Hierzu benötigt er nebenpharmazeutischem Fachwissen vertiefte Kenntnisse in den pharmazeuti-schen Rechtsgebieten sowie auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung,insbesondere der Gesundheitsverwaltung.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Verantwortung für die Sicherheit und Qualität der Arzneimittel undMedizinprodukte durch

Mitarbeit bei der Vorbereitung von Gesetzen, Verordnungen, Verwal-tungsvorschriften und Richtlinien auf nationaler und internationalerEbene sowie Beratung der Gesundheitspolitiker

Beratung über apothekenrechtliche, arzneimittelrechtliche, betäu-bungsmittelrechtliche und andere fachspezifische Fragestellungen

Tätigkeitsbereich: Öffentliches Gesundheits-/ Pharmaziewesen

Tätigkeitsbereiche

18Erteilung der Erlaubnisse und Genehmigungen, Ausstellung der Be-scheinigungen und Zertifikate auf der Grundlage des Arzneimittel-,Apotheken-, Betäubungsmittel- und pharmazeutischen Berufsrechts

Durchführung der Inspektionen im Rahmen

– der Entwicklung der Arzneimittel und Chemikalien (GLP) sowieder klinischen Prüfung der Arzneimittel (GCP)

– der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel und Wirkstoffe imIn- und Ausland (GMP)

– des ordnungsgemäßen Verkehrs mit Arzneimitteln, Betäubungsmit-teln, gefährlichen Stoffen und Medizinprodukten bei pharmazeuti-schen Unternehmern, Großhändlern,Versandhändlern, Einzelhänd-lern sowie in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken,Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Arzneimittel-, Apo-theken-, Betäubungsmittel- und Medizinprodukterechtes sowie derHeilmittelwerbung

Prüfung der Zulassungs- und Registrierungsunterlagen und Mitwir-kung bei der Entscheidung über die Zulassung oder Registrierung derArzneimittel

Überprüfung der Qualität und Kennzeichnung der Arzneimittel nachMaßgabe der Zulassungs- und Registrierungsunterlagen

Bewertung und Durchführung der Maßnahmen zur Risikoabwehr beiArzneimitteln und Medizinprodukten

Erstellung der Monographien für das Arzneibuch

Effektive und effiziente Gestaltung der Arzneimitteltherapie durch

Information und Beratung

– der Ärzte, Apotheker, der Angehörigen anderer Gesundheitsberufesowie der Patienten über pharmazeutische, pharmakologische,pharmakoökonomische und pharmakoepidemiologische Fragestel-lungen

– zur wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie

– über Fragen des Sozialrechts

Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien

Mitarbeit in der beruflichen Selbstverwaltung

Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit

Tätigkeitsbereiche

19Tätigkeitsbereiche

Mitwirkung bei der Gesundheitsberatung und beim Umweltschutz

Aus-, Fort- und Weiterbildung der Apotheker und anderer Berufe imGesundheitswesen

Durchführung der staatlichen Prüfungen für Apotheker und pharma-zeutisch-technische Assistenten

An der Universität ist der Apotheker in Forschung und Lehre – vor allemim Rahmen des Pharmaziestudiums – tätig. Schwerpunkte seiner Arbeitsind die Grundlagenforschung sowie die angewandte Forschung über Arz-neimittel und Medizinprodukte. Er ist in interdisziplinäre Forschungsnetz-werke eingebunden und zudem im Rahmen der universitären Vernetzungbei der Ausbildung in anderen Studiengängen beteiligt.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Lehre

Vermittlung der theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fer-tigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Pharmazieausbildungunter Berücksichtigung der Fortschritte der pharmazeutischen Wis-senschaften und Beteiligung an der Ausbildung der Studierenden an-derer, zumeist der Pharmazie verwandter Studiengänge

Erarbeitung, inhaltliche Aktualisierung und didaktische Optimierungder Ausbildungskonzepte für die Studierenden der Pharmazie

Gestaltung der Vorlesungen, Praktika und Seminare

Prüfung des vermittelten Wissensstoffes, z. B. in Form von Kolloquienund Klausuren

Durchführung Pharmazeutischer Prüfungen

Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten im Rahmen der Promoti-ons-, Diplom- bzw. Studentenarbeiten – Vergabe der Themen, Diskus-sionen, Publikationen,Vorträge

Fort- und Weiterbildung der Apotheker, Ausbildung der Pharmazie-praktikanten sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung anderer Berufe imGesundheitswesen

Tätigkeitsbereich: Pharmazie an der Universität

20Wissenschaftliche Forschung

Pharmazeutische/Medizinische Chemie

– Suche nach neuen Wirkstoffen, Erarbeitung theoretischer Konzeptefür die Wirkstofffindung sowie Prinzipien und Methoden zur ratio-nalen Arzneistoffentwicklung; Targetidentifizierung und -validie-rung

– Entwicklung von Syntheseverfahren zur Herstellung von Wirk- undHilfsstoffen

– Erarbeitung analytischer Untersuchungsmethoden für Wirk-, Hilfs-stoffe und Arzneimittel (Einzelstoffanalytik); Entwicklung analyti-scher Verfahren

– Entwicklung von Testverfahren zur Evaluierung neuer Wirkstoffe

– Untersuchungen zu Struktur-Wirkungsbeziehungen und Wirkme-chanismen

– Biopharmazeutische Untersuchungen, insbesondere zur Pharmako-kinetik und Metabolisierung

Pharmazeutische Biologie

– Entwicklung von Wirkstoffen biogenen Ursprungs

– Suche, Isolierung, Standardisierung und Strukturaufklärung vonNaturstoffen

– Untersuchung von Biosynthesewegen und deren Nutzung zur Wirk-stoffentwicklung mittels molekularbiologischer und biotechnologi-scher Verfahren

– Entwicklung analytischer Methoden zur Überprüfung der Qualitätvon Arzneipflanzen und deren Zubereitungen

– Untersuchung pharmakologischer Wirkungen, Struktur-Wirkungs-Beziehungen und molekularer Wirkmechanismen biogener Sub-stanzen

Pharmazeutische Technologie

– Entwicklung innovativer Arzneiformen und Trägersysteme ein-schließlich verfahrenstechnischer Aspekte, Arzneistoff-Hilfsstoff-Wechselwirkungen, Targeting mittels Arzneiformen

– Untersuchungen zur Freisetzung der Wirkstoffe aus Darreichungs-formen, zur Resorption sowie zu weiteren biopharmazeutischenFragestellungen

– Untersuchung der Qualität und Stabilität der Arzneiformen ein-

Tätigkeitsbereiche

21schließlich der Qualitätssicherung bei der Herstellung der Arznei-mittel

Pharmakologie und Toxikologie

– Beschreibung und Aufklärung der Wirkungen, Nebenwirkungenund Interaktionen von Substanzen im Organismus (Pharmakody-namik)

– Analyse des Verbleibs von Wirkstoffen im Organismus (Pharmako-kinetik, Metabolisierung)

– Bewertung der Eignung potenzieller Wirkstoffe zu therapeutischenZwecken

Klinische Pharmazie

– Erarbeitung von Konzepten zur Optimierung der individuellenPharmakotherapie in besonderen Therapiesituationen

– Klinische Pharmakokinetik und Pharmakokinetik-Pharmakodyna-mik-Modelling einschließlich Populationspharmakokinetik/-dyna-mik

– Mitwirkung an klinischen Studien und Untersuchungen zur Phar-makoökonomie und -epidemiologie

Weitere Forschungsgebiete in Abhängigkeit vom wissenschaftlichenProfil der pharmazeutischen Hochschulinstitute

– Geschichte der Pharmazie

– Pharmazeutische Biochemie

– Pharmazeutische Biotechnologie

– Pharmazeutische Mikrobiologie

– Radiopharmazie

Tätigkeitsbereiche

22

Der Apotheker ist maßgeblich an der Ausbildung und am Unterricht anLehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und anBerufsschulen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) be-teiligt. Neben fundierten fachlichen pharmazeutischen Kenntnissen sindzusätzlich pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Vermittlung der für die Tätigkeitsbereiche notwendigen theoretischenund praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten

Im Rahmen der Ausbildung der PTA insbesondere

– Herstellung der Arzneimittel, Medizinprodukte und anderer apo-thekenüblicher Waren und Ausgangsstoffe

– Prüfung der Wirkstoffe, Ausgangsstoffe und Arzneiformen

– Kenntnisse über die Wirkungsweise, die Anwendung und Abgabeder Arzneimittel, Medizinprodukte, Kosmetika und Diätetika sowieder gefährlichen Stoffe, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp-fungsmittel

– Dokumentation aller aufzeichnungspflichtigen Vorgänge

– Preisberechnung

– Verpackung und Lagerung der Arzneimittel, Medizinprodukte undanderer apothekenüblicher Waren

Im Rahmen der Ausbildung der PKA insbesondere

– Lagerhaltung der Arzneimittel, Warenbewirtschaftung, kaufmän-nisch-organisatorische Arbeiten, Warenpräsentation, Bürokommu-nikation

– vorbereitende Arbeiten zur Herstellung und Abgabe der Arzneimit-tel und Medizinprodukte

– Kenntnisse über den Umgang mit Arzneimitteln und deren Anwen-dung, vor allem im Hinblick auf den Erwerb des Sachkundenach-weises für die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel

– Kenntnisse über die Anwendung und Abgabe der Medizinprodukte,Kosmetika, Diätetika, der gefährlichen Stoffe sowie der Pflanzen-schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

– Preisberechnung

Tätigkeitsbereich: Theoretische und praktische Ausbildung der Gesund-heitsfachberufe in der Pharmazie

Tätigkeitsbereiche

23Befähigung der Auszubildenden zur selbstständigen Bewältigung berufs-typischer Aufgabenstellungen – selbstständige Planung, Durchführungund Kontrolle

Vermittlung der Grundlagen der Kommunikation

Vermittlung der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimit-tel- und Apothekenrechts

Aufzeigen der mit der Berufsausübung verbundenen Umweltbedrohun-gen, der Unfallgefahren und des möglichen Arbeitsschutzes sowie derengesetzlichen Regelungen

Leitung der Lehranstalten für PTA

Planung und Durchführung des theoretischen und praktischen Unter-richts

Durchführung der in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorge-sehenen Prüfungen

Mitwirkung bei der Aufstellung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

Tätigkeitsbereiche

24

Das Ministerkomitee, das in seiner Zusammensetzung auf die Vertretervon Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich,Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, der Niederlande, Norwegen, Por-tugal, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und des VereinigtenKönigreichs, Mitgliedstaaten des Teilabkommens auf dem Gebiet Sozialesund öffentliche Gesundheit, beschränkt ist,

gestützt auf die Resolution (59) 23 vom 16. November 1959 über dieAusdehnung der Aktivitäten des Europarats auf den sozialen und kulturel-len Bereich;

gestützt auf die Resolution (96) 35 vom 2. Oktober 1996, anlässlich derdie Strukturen des Teilabkommens überarbeitet wurden und der Ent-schluss gefasst wurde, auf der Grundlage überarbeiteter Regeln, die dieRegeln der Resolution (59) 23 ersetzen, die bereits durchgeführten undgemäß dieser Resolution weiter entwickelten Aktivitäten fortzuführen;diese Aktivitäten zielen insbesondere auf:

a. die Anhebung des Niveaus des Schutzes der öffentlichen Gesundheit imweitesten Sinne einschließlich eines regelmäßigen Beitrags - im Bereichder Produkte, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Nah-rungsmittelkette des Menschen haben sowie im Bereich Pestizide, Arz-neimittel und Kosmetika - zur Harmonisierung von Gesetzgebung, Vor-schriften und Praktiken zur Regelung von Qualitäts-, Wirksamkeits-und Sicherheitskontrollen für Produkte einerseits und des sicheren Um-gangs mit giftigen oder schädlichen Produkten andererseits;

b. die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft: durch die Festlegung eines kohärenten Politikmodells für Menschen mitBehinderungen sowie einen Beitrag zur europaweiten Umsetzung diesesModells unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Prinzipien der vollenBürgerschaft und der unabhängigen Lebensweise; und durch einen Bei-trag zur Beseitigung jeglicher Integrationshindernisse, unabhängig da-von, ob diese psychologischen, erzieherischen, familiären, kulturellen,

Resolution ResAP (2001) 2über die Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheitsbereich1

(Angenommen vom Ministerkomitee des Europarates am 21. März 2001bei der 746. Sitzung der Stellvertreter der Minister)

1 Übersetzung des englischen Originaltextes, der unter http://cm.coe.int im Inter-net veröffentlicht ist.

Resolution des Europarates

25sozialen, beruflichen, finanziellen oder architektonischen Ursprungssind;

gestützt auf die mehrere Jahre lang durchgeführten Aktivitäten zumZwecke der Harmonisierung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der öffent-lichen Gesundheit, insbesondere im Arzneimittelbereich;

unter Berücksichtigung der in den Resolutionen AP (93) 1 über Rolleund Ausbildung von Offizinapothekern, AP (94) 1 über den vernünftigenUmgang mit Arzneimitteln und AP (97) 2 über die Entwicklung der Funk-tion von Apothekern und die Anpassung ihrer Erstausbildung vorgeschla-genen Maßnahmen sowie der notwendigen Umsetzung dieser Maßnahmen;

unter Berücksichtigung des Abschlussberichts über das Seminar „Apo-theker am Scheideweg neuer Gesundheitsrisiken: unverzichtbare Partnerfür das Risikomanagement!“, das vom 20. bis 22. Oktober 1999 im Europa-rat in Straßburg stattfand;

angesichts der Entwicklung neuer Therapieformen und den damit ver-bundenen Risiken;

in Anbetracht der Tatsache, dass iatrogene Effekte, einschließlich Medi-kationsfehler, nicht nur ein Problem der öffentlichen Gesundheit sind, son-dern auch zu einer Erhöhung der Ausgaben für das Gesundheitswesenführen;

angesichts des wachsenden Trends zur Selbstmedikation;

angesichts der von gefälschten Produkten ausgehenden Gefahren;

angesichts der durch Versandhandel mit Arzneimitteln und die Entwick-lung dieser Verkaufspraxis über das Internet verursachten Probleme;

angesichts der mit den neuen Informationstechnologien verbundenenHerausforderungen;

angesichts der Notwendigkeit, die Anwendung des technologischenFortschritts zugunsten des Patienten zu gewährleisten;

in Anbetracht der Tatsache, dass Apotheker sowohl durch ihren wissen-schaftlichen und pharmazeutischen Sachverstand als auch durch ihre ethi-schen Verpflichtungen einen Mehrwert schaffen;

angesichts der Notwendigkeit, die Rolle des Apothekers im Bereich derBewältigung neuer Gesundheitsrisiken zu fördern;

in Anbetracht der Tatsache, dass Offizinapotheker die dem Patienten amleichtesten zugänglichen Gesundheitsfachleute sind und dass sie dazu bei-tragen, die Gesundheitsversorgung des Patienten persönlicher zu gestalten;

in Anbetracht der Tatsache, dass die pharmazeutische Betreuung zu ei-ner Verminderung des Risikos ärztlicher Fehler einschließlich Medikati-onsfehlern beiträgt;

Resolution des Europarates

26angesichts der Notwendigkeit, bei der Vergütung von Apothekern ihre

fachlichen Leistungen zu berücksichtigen;

in Anbetracht der Tatsache, dass eine Senkung der Ausgaben für dasGesundheitswesen nicht auf Kosten der Qualität der Versorgung erfolgendarf;

in Anbetracht der Tatsache, dass bestimmte Vorschriften im Hinblick aufdas Auftreten neuer Gesundheitsrisiken und die Weiterentwicklung derRolle des Apothekers bei deren Bekämpfung angepasst werden müssen,

empfiehlt, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten des Teilabkommensauf dem Gebiet Soziales und öffentliche Gesundheit bei der Anpassung ih-rer Vorschriften die folgenden Prinzipien in Betracht ziehen, um der sichwandelnden Rolle des Apothekers in Bezug auf die Gesundheitssicherheitzu entsprechen, und dass sie Apotheker, Berufsvertretungen, akademischeEinrichtungen, Krankenkassen sowie Patienten- und Verbrauchervereini-gungen zur Beachtung dieser Prinzipien auffordern:

1. Aufgrund von Entwicklungen im Bereich der Kommunikationssystemeund von wissenschaftlichen Fortschritten besteht das Risiko, dass per-sönliche Kontakte seltener werden. Patienten sollten – und sie haben einRecht darauf – die Möglichkeit haben, sich direkt an einen Apotheker zuwenden. Ferner ist es erforderlich, durch den Aufbau von Netzwerkenzwischen Apothekern, Gesundheitsbehörden und anderen Angehörigender Gesundheitsberufe die Grundlagen für deren Zusammenarbeit zuschaffen. Apotheker müssen innerhalb dieser Netze frei und objektivhandeln können. Das für sie geltende Vergütungssystem muss gemäß derResolution AP (93) 1 über Rolle und Ausbildung von Offizinapothekerndahingehend überprüft werden, dass damit weniger den Gewinnmargenund Verkaufsmengen als vielmehr den fachlichen Leistungen der Apo-theker entsprochen wird. Die Grundausbildung von Apothekern sowiederen Weiterbildung sollte Verhaltenswissenschaften und Kommunikati-onsfähigkeit mit einschließen.

2. Eine Senkung der Ausgaben für das Gesundheitswesen darf nicht aufKosten der Qualität der Versorgung gehen. Um gleichzeitig gute Qualitätzu garantieren und der Notwendigkeit nachzukommen, die Kosten nied-rig zu halten, sollte dem Beitrag der Apotheker zur Qualitätssteigerungund Kostensteuerung Rechnung getragen werden. Darüber hinaus soll-ten die gesetzlichen Regelungen sicherstellen, dass Apotheker auf allenEbenen der Medikationskette beteiligt sind.

3. Zu den grundlegenden Funktionen von Apothekern, die Experten fürArzneimittel sind, gehört die Mithilfe bei der Vermeidung ärztlich be-dingter (iatrogener) Risiken. Zur Stärkung der Rolle des Apothekers indieser Hinsicht stehen diverse Mittel zur Verfügung. Es muss ein epide-miologisches Netz in Bezug auf Medikationsfehler errichtet werden, dasApotheker und andere Angehörige der Gesundheitsberufe einbezieht

Resolution des Europarates

27und auf einer systematischen Meldung von Fehlern beruht. Darüber hin-aus sollten pharmazeutische Betreuung und klinische Pharmazie (inKrankenhäusern, Offizinapotheken und im Bereich der medizinischenGrundversorgung) weiterentwickelt werden. Die Rolle des Apothekersals Berater von behandelnden Ärzten, Patienten und anderen an der me-dizinischen Versorgung Beteiligten muss gestärkt werden. Insbesonderemüssen Apotheker Patienten nicht nur in mündlicher, sondern auch inschriftlicher Form über die korrekte Anwendung von Arzneimitteln be-raten.

4. Die pharmazeutische Betreuung ist ein essentieller Bestandteil der Vor-beugung und der Verminderung iatrogener Risiken und sollte systema-tisch umgesetzt werden. Sie beinhaltet:

das Führen von Patientendateien mit Einzelheiten über die Kranken-geschichte des Patienten, verabreichte Arzneimittel, klinische Infor-mationen, verfügbare therapeutische und biologische Ergebnisse so-wie Empfehlungen an den Patienten;

die Überwachung von Verschreibungen, insbesondere im Lichte derPatientendatei, um die Richtigkeit der Therapie zu prüfen und mögli-che Wechselwirkungen mit anderen Mitteln festzustellen;

die Auswertung der Gesamtmedikation des Patienten;

die objektive Betrachtung der dem Patienten erteilten Ratschläge; esmüssen Verfahren entwickelt werden, bei denen Patienten unter be-stimmten Umständen schriftlich informiert werden;

den systematischen Informationsaustausch mit anderen Angehörigender Gesundheitsberufe (über Netzwerke).

Um diese Ziele zu erreichen, ist die vollständige Nutzung der diversenInformationstechnologien und sachbezogenen Datenbanken notwendig;darüber hinaus sollte der Zugang zu externen Patientendaten und derenIntegration in die vorhandenen Patientendateien ermöglicht werden.

5. Die mit Selbstmedikation einhergehenden Risiken können durch gutePatienteninformation verringert werden, wobei Apotheker in diesemZusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Es ist Aufgabe des Apothe-kers, den Patienten über relevante Wechselwirkungen mit anderen Mit-teln zu informieren. Ferner muss der Patient über Risiken, die mit soge-nannten Borderline-Produkten und nicht apothekenpflichtigen Arznei-mitteln verbunden sind, sowohl durch medizinisches Fachpersonal alsauch über Informationskampagnen informiert werden.

Apotheker müssen alle Patientenanfragen auswerten. Sie müssen überverlässliche Leitlinien verfügen, die Kriterien für die Bewertung des Zu-stands des Patienten sowie für die Beratung enthalten. Nötigenfallsmüssen Apotheker ihre Ansichten schriftlich darlegen und diese mitEinverständnis des Patienten an dessen Arzt richten.

Resolution des Europarates

28Wenn eine Patientendatei geführt wird, sollte diese auch Informationenüber die Selbstmedikation enthalten.

6. Angesichts des hohen Risikos, das neue Therapien, wie Gen- und Zell-therapien, bergen, müssen folgende Punkte gewährleistet sein:

Auflistung einer Reihe vorbildlicher Verfahren in Zusammenarbeitmit allen beteiligten Fachleuten und die Überwachung von deren Um-setzung;

Sicherstellung, dass auf jeder Ebene Therapieprotokolle detailliertdokumentiert und überprüft werden,

Bildung multidisziplinärer Teams, in denen die verschiedenen Fähig-keiten der Mitglieder bestmöglich zum Einsatz kommen;

Aufstellung von Entscheidungskriterien für den Einsatz bestimmterBehandlungsformen im Hinblick auf die Gefahren und hohen Kostendieser Behandlungen;

Sicherstellung des Informationsaustauschs zwischen den beteiligtenGesundheitsfachleuten innerhalb und außerhalb des Krankenhausbe-reichs;

die obligatorische Aufzeichnung aller Forschungs-, Herstellungs- undGebrauchsschritte in Bezug auf Arzneimittel, die aus der Genfor-schung hervorgegangen sind.

Apotheker müssen als an der Bewältigung von Gesundheitsrisikenbeteiligte Fachleute in jeden einzelnen dieser Schritte einbezogenwerden und eine aktive Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen.

7. Angesichts der Tatsache, dass medizinische Behandlungen statt zur Hei-lung von Krankheiten immer häufiger zum Zwecke der Leistungssteige-rung über das natürliche Niveau hinaus verwendet werden, muss Apo-thekern mehr Spielraum bei der Unterbindung dieser Praktiken einge-räumt werden. Es ist ihre Aufgabe, Patienten über damit verbundene Ri-siken aufzuklären und deren Anfragen im Lichte ihrer Patientendateienzu bewerten. Es ist Aufgabe der Gesundheitsbehörden, Informations-kampagnen zur Aufklärung der Bürger über die Risiken des Gebrauchsvon Arzneimitteln zu diesem Zweck zu organisieren.

8. Gefälschte Arzneimittel sind eine echte Gefahr. Um ihr zu begegnen, be-darf es der Zusammenarbeit von Behörden, Herstellern, Großhändlern,Apothekern sowie intergouvernementaler Organisationen und Nichtre-gierungsorganisationen.

Es ist Aufgabe der Behörden:

Überwachungssysteme einzurichten, die Apotheker auf allen Ebenender Medikationskette integrieren;

Resolution des Europarates

29zu fordern, dass auf jeder Stufe des Vertriebssprozesses eine Person (inder Regel ein Apotheker) für die Qualität verantwortlich ist;

die Kontrollen vor Ort bei Herstellern und Großhändlern zu verstärken;

gegen unkontrollierten Import,Vertrieb und Marketing vorzugehen;

eine vorsichtige Haltung gegenüber der Öffnung der Märkte und derPreissenkungspolitik einzunehmen.

Es ist Aufgabe der Hersteller:

möglichst fälschungssichere Verpackungen zu entwickeln;

die Notwendigkeit anzuerkennen, im Falle von Fälschungen selbst-verständlich Beschwerde einzulegen

falls sie selbst Opfer von Fälschungen sind, die Gesundheitsbehördeund alle an der Vertriebskette beteiligten verantwortlichen Personenzu benachrichtigen.

Es ist Aufgabe der Apotheker, ihre Lieferanten mit gebührender Sorg-falt auszuwählen.

Patienten müssen über die mit gefälschten Arzneimitteln verbundenenRisiken informiert werden.

9. Die staatlichen Gesundheitsbehörden sind für die Gewährleistung derQualität, der Sicherheit und der Wirksamkeit aller auf dem Markt be-findlichen Arzneimittel zuständig. Diese Garantie wird jedoch durch be-stimmte, mit dem Internet sowie mit der illegalen Einfuhr und dem ille-galen Versandhandel verbundene Verkaufspraktiken gefährdet.

Es muss eine Reihe vorbildlicher Regeln für den sicheren Gebrauch desInternet im Arzneimittelbereich aufgestellt werden. Diese Regeln sollteninsbesondere von den Regierungen umgesetzt werden, die den Verkaufvon Arzneimitteln über das Internet in Erwägung ziehen. Falls notwen-dig, sollte der persönliche Kontakt (im Gegensatz zum virtuellen Kon-takt) zwischen Patient und einem medizinischen Experten garantiertwerden.

Es müssen internationale Gesetze aufgestellt werden. Im Falle des Feh-lens dieser Gesetze sollte die Gesetzgebung des Landes, in dem das Arz-neimittel an den Endverbraucher verkauft wird, Vorrang vor derjenigendes Herkunftslandes haben.

In Bezug auf Information und Werbung müssen ein Akkreditierungssy-stem und ein Gütezeichen eingeführt werden.

Die Verbraucher müssen sowohl durch Einzelberatung als auch durchbreite Informationskampagnen über diese Themen informiert werden.

Die staatlichen Gesundheitsbehörden sollten sich des Internets bedie-nen, um die Öffentlichkeit zu zuverlässigen Informationen hinzulenken.

Resolution des Europarates

3010.Im Hinblick auf die Optimierung der Patientenversorgung sollten Netze

entwickelt werden, die Krankenhäuser, Offizinapotheker, Mitarbeitervon Teams der medizinischen Grundversorgung, Ärzte und, soweit an-gebracht, Gesundheitsbehörden, Krankenkassen und Universitäten mit-einander verbinden. Diese Netze müssen darüber hinaus die Kooperati-on zwischen innerhalb und außerhalb von Krankenhäusern tätigen Mit-arbeitern ermöglichen.

Diese Netze müssen in erster Linie den Patienteninteressen dienen:

Es sollte sichergestellt werden, dass:

die Wahlfreiheit der Patienten beibehalten bleibt;

persönliche Patientendaten vertraulich behandelt werden und nurausgewählte Personen Zugang dazu haben;

Kriterien für die Netzqualität und die Netzssicherheit aufgestelltwerden, und dass die Netze geprüft und kompatibel sind;

die einzelnen Verantwortlichkeitsstufen festgelegt werden.

Der Gebrauch neuer Technologien wird ebenfalls zur Vereinfachung derFührung von Patientendateien und der Überwachung von Verschreibun-gen beitragen.

11.Zur Umsetzung dieser Ziele muss die Grundausbildung und die Weiter-bildung der verschiedenen in diesem Bereich tätigen Personen ständigauf den neuesten Stand gebracht werden.

Glossar

31

Borderline-Produkt: Produkt, das in Ermangelung eindeutiger Kriteri-en bezüglich seiner Aufmachung und/oder Funkti-on keiner der rechtlich festgelegten Klassen (Arz-neimittel, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel,Medizinprodukte) zuzuordnen ist

Gesundheitssicherheit: die Sicherheit von Einzelpersonen in Bezug aufsämtliche Risiken, die mit der Wahl der Behand-lung, präventiven und diagnostischen Maßnahmen,dem Gebrauch von medizinischen Produkten so-wie Tätigkeiten und Entscheidungen von Gesund-heitsbehörden verbunden sind

Iatrogene Effekte: unvorhergesehene Reaktionen, Ereignisse oder Un-fälle, die durch bestimmte Wirkungen von Arznei-mitteln oder durch die Umstände ihres Gebrauchs,einschließlich Medikationsfehler, verursacht wer-den

Pharmazeutische die Einsetzung verschiedener Verfahren, die eineBetreuung: verantwortungsvolle Arzneimittelabgabe gestatten,

um merkliche Erfolge bei der Verbesserung der Lebensqualität des Patienten zu erzielen

Teams der multidisziplinäres Gesundheitsteam vor Ort, das für medizinischen den Erstkontakt des Patienten mit dem gesamten Grundversorgung: System der Gesundheitsversorgung zuständig ist.

Selbstmedikation: vom Patienten selbst auf eigene Initiative hindurchgeführte Arzneimittelbehandlung ohne ärzt-liche Verschreibung

Glossar

Impressum

32

ISBN 3-7741-1024-7

© 2004 ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Hergestellt durch den Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Druck und Verarbeitung: Fuck Druck Koblenz

Printed in Germany