Upload
others
View
1
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
1 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Öffentliches Beschaffungsmanagement
Vorlesung im WS 2016/2017
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Wilhelm Alfen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
2 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Öffentliches Beschaffungsmanagement
Vorlesungen 3 & 4
Thema: Konventionelle Beschaffung von Bauleistungen
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Wilhelm Alfen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
3 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Fahrplan WS 2016/2017
Nr. Datum Art Abschnitt Abschnitt Inhalt
1 10/13/2016 V / AL Einführung 0, 1 Einführung / Organisation, Öffentliches Beschaffungsmanagement
2 10/20/2016 V / AL Öffentliches
Beschaffungsmanagement 1 Bedeutung, Arten, Organisation, Prozesses
3 10/27/2016 V / AL
Konventionelle
Beschaffung von
Bauleistungen
2 Organisation, Aufgaben
4 11/3/2016 V / AL
Konventionelle
Beschaffung von
Bauleistungen
2 Investitionen, Struktur
5 11/10/2016 V / AL Alternative
Beschaffungsvarianten 3 Lebenszyklus
6 11/17/2016 V / AL Das Gesamtmodell der
Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells
7 11/24/2016 V / AL Das Gesamtmodell der
Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells
8 12/1/2016 V / AL Das Gesamtmodell der
Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells
9 12/8/2016 V / AL Das Gesamtmodell der
Öffentlichen Beschaffung 4 Organisationsmodells
10 12/15/2016 V / AL PPP 5 Hintergrund
Weihnachtsferien
11 1/5/2017 V / AL PPP 5 Marktüberblick
12 1/12/2017 V / AL PPP 5 Marktüberblick
13 1/19/2017 V/ AL Stakeholders, Methoden
und Instrumente im PPP 6
Stakeholders, Methoden und Instrumente
14 1/26/2017 V/AL Stakeholders, Methoden
und Instrumente im PPP 6
Stakeholders, Methoden und Instrumente
15 2/2/2017 V/AL Stakeholders, Methoden
und Instrumente im PPP 6
Stakeholders, Methoden und Instrumente
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
4 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Die konventionelle Beschaffung von Bauleistungen 2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
2.2 Bundeshaushalt und BHO
2.3 Haushalts- und verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Prüfungsrelevante Literatur: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des
Bundes (RBBau)“,
online abrufbar unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-
atl.pdf?__blob=publicationFile
3. Kapitel: Beschaffungsprozess von Bundesfernstraßen bei Haushaltsfinanzierung (S. 14-44) in: Kohnke: „Die Gestaltung
des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15,
Fachbereich Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002
Empfohlene Links: Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): www.bmub.bund.de
Bundesministerium der Finanzen (BMF): www.bundesfinanzministerium.de
Fachinformation Bundesbau – Informations- und Wissensmanagement im Bundesbau: www.fib-bund.de
Inhalt
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/BauenUndWohnen/Bauen/rbbau_19-atl.pdf?__blob=publicationFilehttp://www.bmvi.de/http://www.bmub.bund.de/http://www.bundesfinanzministerium.de/http://www.fib-bund.de/http://www.fib-bund.de/http://www.fib-bund.de/
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
5 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Organisation der Bauverwaltung
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit
(BMUB)
Allgemeine
Grundsatzanweisungen für
alle Bauangelegenheiten
Bundesministerium für
Verteidigung (BMVg)
Fachliche Weisungen für
Verteidigungsbauten
Bauminister der Länder
keine fachliche
Weisungsbefugnis in
Bundesbauangelegenheiten
Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung (BBR)
Bauverwaltungen der Länder
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 22
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
6 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
BMUB Gesamtverantwortung für das Bundesbauwesen in allen
allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten für zivile und
militärische Bauaufgaben. Oberste Technische Instanz (OTI) für
alle zivilen Baumaßnahmen im In- und Ausland
BMVg Oberste Technische Instanz für Verteidigungsbaumaßnahmen
BBR Erledigung von Bauangelegenheiten der Verfassungsorgane und
der Obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, der
Bauaufgaben des BMVg in Berlin sowie der Bauaufgaben des
Bundes im Ausland gem. Gesetz über die Bundesbauverwaltung
BV d. L. Erledigung der Bauangelegenheiten der den Bundesressorts
nachgeordneten Behörden und Einrichtungen einschließlich
Verteidigungsbauten gem. Finanzverwaltungsgesetz
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 22
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
7 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Die Hochbau- und Verteidigungsbauaufgaben des Bundes, für die die Obersten
Technischen Instanzen des BMUB und des BMVg zuständig sind, werden vom
BBR wahrgenommen.
Die sonstigen Hochbau- und Verteidigungsbauaufgaben überträgt der Bund auf
Grundlage der mit den Ländern (ausgenommen Berlin) abgeschlossenen
Verwaltungsabkommen (Organleihe-Abkommen) den Bauverwaltungen der Länder.
Organleihe bedeutet verwaltungsrechtlich, dass eine Körperschaft einer anderen
Teile ihrer Verwaltung dauerhaft zur Verfügung stellt.
• Die Leitung der Aufgaben obliegt den „Fachaufsicht führenden Ebenen
(FfE)“ in den Ländern (z.B. Bauabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen).
• Für die Erledigung der Bauaufgaben ist die „Baudurchführende Ebene
(BdE)“ der Länder tätig (z.B. Bauämter, Landesbetriebe o.a.).
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 23 f.
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
8 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes umfasst
1. die Vorbereitung, Planung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung von
Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen unter Beachtung
haushaltsrechtlicher Bestimmungen,
2. die Wahrnehmung der Bauunterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen des Bundes unter Beachtung haushaltsrechtlicher Bestimmungen
und sind aufgegliedert in objektübergreifende und objektbezogene Aufgaben.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 24
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
9 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Objektübergreifende Aufgaben sind u.a.:
• Aufstellung und Fortschreibung von Regelwerken mit Festlegungen
• Erfassung und Auswertung aller aus der Durchführung der Baumaßnahmen
gewonnenen Erkenntnisse
• Sonstige baufachliche Verwaltungstätigkeiten.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 24 f.
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
10 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Objektbezogene Aufgaben der Bauverwaltung umfassen für den Einzelfall die
Bauherrenaufgaben und die Leistungen, die für die Planung und Ausführung von
Baumaßnahmen erforderlich sind.
Bauherrenaufgaben des Bedarfsträgers sind:
• Vorgabe des Zieles, das mit der Baumaßnahme erreicht werden soll,
• Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung der Bauaufgaben,
• Entscheidungen über die Durchführung der Baumaßnahme hinsichtlich Zeit,
Qualität und Kosten.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 25
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
11 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Die Bauverwaltung erbringt z.B. folgende Leistungen für die Planung und
Ausführung von Baumaßnahmen:
• Projektsteuerung,
• Planung, Kostenermittlung und Bauausführung,
• Einholen der nach öffentlich-rechtlichen oder sonstigen Vorschriften
erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen,
• Kostenkontrolle, Kostenfeststellung,
• Anträge auf behördliche Abnahme und Teilnahme hieran,
• Übergabe der Objekte,
• Überwachen der Verjährungsfristen für Mängelansprüche,
• Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen
festgestellten Mängel,
• Objektbetreuung und Dokumentation.
Dabei kann sie Aufgaben auf freiberuflich Tätige übertragen.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 26
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
12 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Aufgaben der Bundesbauverwaltung
Nicht übertragbare/delegierbare Aufgaben der Bauverwaltung sind im
Wesentlichen:
• Festlegung von Standards, technische Lösungen und Terminen,
• Einholen der bauordnungsrechtlichen und sonst erforderlichen
Genehmigungen und Zustimmungen,
• Abschluss aller Vereinbarungen mit rechtlichen und finanziellen
Auswirkungen,
• Vergabe,
• Auswahl und Beauftragung von freiberuflich Tätigen,
• Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran,
• die Haushaltsführung nach der Bundeshaushaltsordnung,
• Kostenfeststellung nach DIN 276
• Führen der Haushaltsüberwachungslisten, der Rechnungslegungsliste.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 26 f.
2.1 Beteiligte des Beschaffungsprozesses Bau
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
13 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Bundeshaushalt und Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Die Bauverwaltung benötigt zur Erledigung aller ihr übertragenen Bauaufgaben
Geld. Dieses Geld bezeichnet man als Haushaltsmittel.
Daraus folgt, dass die Bauverwaltung den baubedarfstragenden Ressorts und der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bei der Veranschlagung und
Einstellung dieser Haushaltsmittel in ihre Einzelpläne und somit in den
Bundeshaushalt hilft.
Die Bauverwaltung verausgabt die im Haushaltsplan veranschlagten Baumittel
nach den Bestimmungen des Haushaltsrechts und führt demgemäß die
erforderlichen Nachweise.
Grundnorm für alle Verwaltungen, insbesondere aber für die Bauverwaltung, ist § 7
BHO, die Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 30
2.2 Bundeshaushalt und BHO
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
14 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Nach Artikel 110 – Haushaltsplan und Haushaltsgesetz des Bundes -, Abs. 1 GG
sind alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes in den Haushaltsplan
einzustellen. Er ist die für einen bestimmten Zeitraum vorgenommene
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes.
• Mit seinem jährlichen Haushaltsrundschreiben leitet das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) die Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplanes ein.
• Die Ressorts stellen den Voranschlag zum Einzelplan zusammen.
Bis zu diesem Zeitpunkt (i.d.R. Januar/Februar des dem Haushaltsjahr vorausgehenden Kalenderjahres) muss das Ressort u.a. über die von der OTI
baufachlich genehmigten und vom BMF haushaltsseitig anerkannten
Entscheidungsunterlagen - Bau aus seinem Bereich verfügen.
• Aus der Summe der Einzelpläne der Ressorts den Entwurf des Gesamtplans
(§ 28 Abs. 1 BHO – Aufstellung und Entwurf des Haushaltsplanes) erstellt.
Die Voranschläge der Ressorts werden dem BMF zugeleitet.
• Über den Entwurf des Gesamtplans beschließt das Bundeskabinett.
Der Entwurf des Haushaltsplans wird als Gesetzesvorlage der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und gleichzeitig dem Bundesrat zugeleitet.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 29
2.2 Bundeshaushalt und BHO
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
15 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Zeitlicher Ablauf zur Aufstellung des Haushaltsplans
Dezember Vorstellung der Entscheidungsunterlage – Bau
Januar Haushaltsvorbesprechung
März Haushaltsrundschreiben des BMF
April
Mai Aufstellung der Voranschläge
Juni Verhandlungen mit dem BMF
Juli Entwurf des Gesamtplanes durch BMF
August Beschlussfassung des Kabinetts
September
Oktober Einbringung des Haushaltsgesetzesentwurfs (1. Lesung)
November Beratung des Haushaltsausschusses
Dezember Verabschiedung des Haushaltsgesetzes (2.+ 3. Lesung)
Januar Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 30
2.2 Bundeshaushalt und BHO
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
16 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen
Quelle: Bayat «Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)», Referendarlehrgang Königswinter 2014, S. 56)
2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen
OTI (BMUB /
BMVg)
NUTZER /
BEDARFSTRÄGER
MASSNAHMEN-
TRÄGER
BAUVERWALTUNG
Miete, Kauf, ÖPP
OIB entscheidet, ob Eigenbau als Variante in Betracht kommt
RBBau
Abs. E 1.4
Abs. E 2.2.1
Abs. F 1.2
Einverständnis des Maßnahmenträgers (nach abschließender WU)
RBBau
Abs. E 2.2.2
Abs. F 1.3
Eigenbau
RBBau
Abs. E 2.2.3
Abs. F 1.4
Billigung durch Oberste Instanz des Bedarfsträgers (OIB)
Planungs- und Bauauftrag
Bedarfsplanung
Varianten der Bedarfsdeckung untersuchen
Als Varianten zu untersuchen:
Anmietung, Kauf, Leasing oder Mietkauf, einschl. ggf. Um-
/Erweiterungsbaumaßnahmen, Eigenbau (Neu-, Um-/Erweiterungsbau) oder
ÖPP
Vorentscheidung über eine Beschaffungsvariante (BV)
Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (Es-Bau)
Baufachliche Genehmigung und Festsetzung der Kostenobergrenze
Bera
tun
gs
- u
nd
Un
ters
tütz
un
gs
-
leis
tun
gen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
17 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen
1. Nutzende Verwaltung unterrichtet zuständiges Ressort (Bedarfsträger) über
Bestehen des Bedarfs
2. Zuständiges Ressort veranlasst
Bedarfsbeschreibung
• Erläuterung der bedarfsauslösenden Gründe
• Stellenplan (Personalplanung)
• Raumbedarfsplan
• Qualitative Bedarfsanforderungen für jedes Bauteil / jeden Raum und
die Gesamtmaßnahme
und Aufstellung der Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
• Erläuterung der Baumaßnahme
• Übersichtsplan, Katasterauszug, zeichnerische Darstellung des
Planungskonzeptes
• Flächen- und Kostenermittlungen, Machbarkeitsstudie
• Kostenvergleichsbetrachtung (z.B. zwischen Mietlösung, Kauflösung,
Contracting-Modellen, Eigenbaulösung und PPP)
• Terminplan und Haushaltsmittelansatz
Quellen: BMVBS «RBBau», Berlin 2003, S. 19 f.
2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
18 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Variantenvergleich
durch
Wirtschaftlichkeits-
untersuchungen
Quellen: BMVBS «Leitfaden
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU)
bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen
des Bundes», Berlin 2012
2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
19 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Verfahrensablauf für Veranschlagung und Durchführung von Baumaßnahmen
3. Nach baufachlicher Genehmigung einschließlich Festsetzung der
Kostenobergrenze durch die OTI sowie haushaltsmäßige Anerkennung durch
BMF erteilt OTI der Bauverwaltung Auftrag zu Planung und Ausführung und
damit Aufstellung der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
4. Nach Erstellung der Entwurfsplanung und Einverständniserklärung der
Maßnahmenträger und Nutzer kann Ausführungsplanung erstellt werden.
Quellen: BMVBS «RBBau Schulungspapier», Berlin 2009, S. 31 f.
2.3 Haushalts- & verfahrensmäßige Abwicklung von Baumaßnahmen
Verantwortungsbereich
des Bedarfsträgers der Bauverwaltung
Bedarfs-
beschreibung
Entscheidungs-
unterlage-Bau
Entwurfs-
unterlage-Bau
Ausführungs-
planung
Bauausführung
Abrechnung
Übergabe
§ 24 BHO § 54 BHO § 55 BHO
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
20 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Konventionelle Beschaffung
Ist beim Variantenvergleich die Eigenbaulösung als die bevorzugte
Beschaffungsvariante identifiziert worden, erfolgt i.d.R. eine konventionelle
Vergabe der Bauleistungen:
• Haushaltsfinanzierung
• Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
• i.d.R. allg. Darstellung der Leistung + Leistungsverzeichnis
(Menge/Preis)
• Einheitspreisvertrag
• Nachweis / Beurteilung der zu erbringenden Leistung
• Verwendete Baustoffe
• Zusammensetzung
• Einbauqualität
• Vergütung der Bautätigkeit nach Fertigstellung/Baufortschritt
• Mängelansprüche: 4 – 5 Jahre
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
21 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vertragliche Beziehungen beim Eigenbau der öffentlichen Hand
Planer /
Fachplaner /
Projektsteuerer
Institutionen der
öffentlichen Hand
(Projektträger)
Eigentümer und
Betreiber eines
Immobilien- oder
Infrastrukturobjekts
Bauunternehmen Kreditinstitut
Planerverträge / GP-Vertrag
Projektsteuerungsvertrag - Vergütung der Planungsleistungen
- Vergütung der Projektsteuerungs-
leistungen
Bauverträge / GU-Vertrag - Vergütung der Bauleistungen
Finanzierungsvertrag - Kommunalkredit oder
projektspezifische Anleihen zur
Finanzierung des Projektes
Öffentliche Fördermittel Einzahlungen von Nutzern in Form von
Gebühren, Beiträgen und Abgaben
Quelle: Kumlehn „Ausschreibungs- und Vergabemodell für private Vorfinanzierungs- und PPP-Projekte im Bausektor“,
Dissertation, Technische Universität Braunschweig 2001, S. 16
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
22 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ablaufschema der konventionellen Beschaffung
Planung der Errichtung
inkl. Mittelbereitstellung Errichtung
Planung des GM
inkl. Mittelbereitst. Gebäudemanagement
Planung Verwert.
inkl. Mittelbereitst. Verwertung
Projekt- Bekannt- Zuschlag Baubeginn Inbetriebnahme Projektende
beginn machung
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
23 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Die Rolle der öffentlichen Hand bei der konventionellen Beschaffung
• Eigentümer des Objektes
• ggf. Planer, wenn Kompetenzen vorhanden
• Vertragsabschluss mit Bauunternehmen, Koordinierung der Baubeteiligten als
Bauherr bzw. Beauftragung eines Projektsteuerers
• Betrieb des Projektes durch Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Verwaltungen oder
Ämter
• Träger sämtlicher Projektrisiken
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
24 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Gemäß § 9 VOB/A werden zwei Arten der Leistungsbeschreibung unterschieden:
• Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV)
Die Leistung wird anhand einer allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe
(Baubeschreibung), eines in Teilleistungen gegliederten
Leistungsverzeichnisses und der Planzeichnungen beschrieben.
• Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Das Leistungsprogramm enthält nach § 9 Nr. 11 VOB/A eine funktionale
Beschreibung der Bauaufgabe, die sowohl den Zweck der fertigen Leistung
als auch die Anforderungen an die Gestaltung, Technik und Wirtschaftlichkeit
umfasst.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 38
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
25 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Da nach VOB/A öffentliche Auftraggeber angehalten sind, das Bauvorhaben in Teil-
und Fachlose zu teilen und gewerkeweise zu vergeben, wird in den häufigsten
Fällen ein Einheitspreisvertrag vereinbart, d.h. die Vergütung erfolgt auf Basis des
für jede Leistungsposition im LV erstellten Einheitspreises.
Weitere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung sind beispielsweise:
• Detail-Pauschalvertrag, ebenfalls auf Basis eines vorgegebene LVs
• Global-Pauschalvertrag, hier sind die Mengen und Teile der Leistungen nur
global beschrieben
• Aufwandsverträge, wie z.B. Stundenlohnvertrag oder
Selbstkostenerstattungsvertrag
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
26 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Neben der gewerkeweisen Vergabe an Einzelunternehmer (EU) sind folgende
Unternehmereinsatzformen im Rahmen der konventionellen Vergabe möglich:
• Vergabe an Generalunternehmer (GU) / Generalübernehmer (GÜ)
• Vergabe an Totalunternehmer (TU) / Totalübernehmer (TÜ)
• Vergabe an Bieter- (BIEGE) / Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
ÖH als Auftraggeber und in Eigenregie Privater als „Erfüllungsgehilfe“
phasen (bzw. losweise) Übertragung von Aufgaben und Risiken
Planen Investieren Bauen Erhalten Betreiben finanzieren GU-Vertrag
Investieren Erhalten Betreiben finanzieren Planen Bauen losweise
Vergabe
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
27 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Von der Entscheidung über die Unternehmereinsatzform hängt die Planungs- und
Koordinierungsverantwortung des Auftragnehmers sowie des Bauherrn ab:
TU/TÜ GU-A*/GÜ-A* GU/GÜ EU
Werkstatt- und Montageplanung
Gewerkeübergreifende Koordination
Entwurfsplanung
Ausführungsplanung
Delegierbare
Bauherrenaufgaben
* mit Ausführungsplanung
Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 15
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
28 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 20
Konventionelle Baudurchführung Zielorientierte Baudurchführung
Einheitspreis-Vertrag Detail-
Pauschalvertrag
Einfacher Global-
Pauschalvertrag
Komplexer Global-
Pauschalvertrag
AG AG AG und AN AN
LV LV LV mit Komplett-
heitsklauseln LP
-/- Menge Menge und Teile
der Leistung
Menge und
Leistung
EU EU oder GU/GÜ EU, GU/GÜ(-A)
oder TU/TÜ
GU/GÜ-A oder
TU/TÜ
Ausführungs
planung
Leistungs-
beschreibung
Pauschalierung
Unternehmer-
einsatzform
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
29 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Derzeit ist eine Tendenz zur schlüsselfertigen Vergabe von Bauleistungen
ablesbar. Schätzungen weisen dieser Vergabeart einen Anteil von 30 % bis 50 %
zu.
Dafür spricht ebenfalls der insbesondere bei Bauunternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeitern in den letzten Jahren erheblich gestiegen Anteil an
Nachunternehmerleistungen an den Baukosten.
Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 15
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
30 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Kosten für Nachunternehmertätigkeit im Bauhauptgewerbe (Anteil in Prozent)
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
31 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Ausschreibung und Vergabe durch die öffentliche Hand
Die Angebotsbewertung bei der öffentlichen Auftragsvergabe nach VOB/A erfolgt
i.d.R. nach einem vierstufigen Wertungssystem:
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung
privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 39
Engere Auswahl (§ 16 Nr. 6 Abs. 3 VOB/A)
• Erwartung einwandfreier Ausführung einschließlich Gewährleistung
• Berücksichtigung aller Gesichtspunkte
Angemessenheit des Preises (§ 16 Nr. 3 VOB/A)
• Verbot der Zuschlagserteilung auf unangemessene Preise (§ 16 Nr. 6
Abs. 1 VOB/A)
Formale Anforderungen (gemäß § 13 VOB/A)
• Rechtzeitigkeit
• Ausschlussgründe nach § 16 VOB/A
Eignung (§ 16 Nr. 2 VOB/A)
• Fachkunde
• Leistungsfähigkeit
• Zuverlässigkeit
1. Stufe
2. Stufe
3. Stufe
4. Stufe
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
32 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Durchschnittliche Gewichtung der Vergabekriterien bei der KBV
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Quelle: ÖPP-Kompetenzzentrum Sachsen „Empirischer Vergleich von KBV und ÖPP - Studie zu Beschaffungsmethoden der
öffentlichen Hand vor dem Hintergrund des Gemeinsamen Erfahrungsberichts der Rechnungshöfe“, Leipzig 2013, S. 40
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
33 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Stärken konventioneller Beschaffung
• Erprobtes Verfahren
• Grundsätzliche Eignung für jegliche Beschaffungsmaßnahmen
• Sukzessives Bauen nach Planfeststellungsabschnitten
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
34 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Folgende Folie beinhaltet die Ergebnisse einer Umfrage aus dem Jahr 2003.
General- und Nachunternehmer wurden nach Ursachen für Zielabweichungen
im Schlüsselfertigbau befragt.
Ablesbar ist ein hoher Einfluss von fehlerhafter bzw. abgeänderter
Ausführungsplanung sowie zu kurzen Ausführungsfristen.
Ein Argument für die Erweiterung der Beschaffungsmodelle um die Planung.
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
35 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Häufigkeit der Ursache für
Zielabweichungen (in Prozent)
Qualitätsmängel Terminverzögerung Kostensteigerung
GU NU GU NU GU NU
Fehlerhafte Ausführungsplanung 83,3 76,8 90,0 81,8 95,0 85,9
Lücken- bzw. fehlerhafte oder ungenaue
Ausschreibung
66,7 66,7 53,3 72,7 75,0 81,8
Mängel bei vorhergehenden Gewerken 58,3 73,7 45,0 67,7 35,0 68,7
Koordinationsmängel des GUs 30,0 61,6 26,7 71,7 33,3 77,8
Änderung der Ausführungsplanung 46,7 40,4 91,7 88,9 93,3 92,9
Zu geringe Kapazität der Nachunternehmer 50,0 22,2 65,0 25,3 -/- -/-
Verspätete Fertigstellung der
Vorunternehmerleistung
-/- -/- 71,7 90,9 30,0 71,7
Unzureichende Qualifikation der Mitarbeiter 75,0 40,4 -/- -/- -/- -/-
Zu kurze Ausschreibungsfristen 71,7 68,7 /- -/- -/- -/-
Zu kurze Ausführungsfristen -/- -/- 78,3 82,8 -/- -/-
Verspätete Freigabe der
Ausführungsplanung
-/- -/- 78,3 74,8 -/- -/-
Mängel bzw. fehlerhafte Ausführung -/- -/- -/- -/- 66,7 57,6
Quelle: Helmus / Weber „Zusammenarbeit von General- und Nachunternehmern im schlüsselfertigen Hochbau“, In: Baumarkt und
Bauwirtschaft, 102. Jahrgang, Bertelsmann Springer Verlag 2003 , Heft 2, S. 20 ff.
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
36 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Folgende Folie beinhaltet die Ergebnisse Umfrage aus dem Jahr 2003.
Nachunternehmer eines Bauunternehmens wurden nach Ursachen für
Bauablaufstörungen befragt.
Auch hier ist ablesbar, dass Hauptabweichungsgründe in Planung und
Koordinierung der Leistungen zu finden sind.
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
37 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Quelle: Heilfort „Ablaufstörungen in Bauprojekten“, Schriftenreihe des Instituts für Baubetriebswesen, Band 3, Renningen 2003, S. 63 ff.
0% 20% 40% 60% 80%
Eigene Probleme bei Detailzeichnungen
Schwierigkeiten bei der Arbeitsvorbereitung
Eigene Fehler in der Terminplanung
Mangelnde Kapazität des Auftragnehmers
Probleme bei der Materialanlieferung
Ungeplante Schwierigkeiten (Wetter etc.)
Schlechte Unterstützung durch GU
Missverständliche Ausschreibung
Nachträge (größeres Auftragsvolumen)
zu späte Freigabe der Ausführungspläne
Mangelhafte Ausführungsplanung
Hoher Termindruck
Änderung der Ausführungspläne
verzögerte/mangelhafte Vorleistungen
20%
33%
35%
38%
42%
47%
51%
51%
55%
66%
68%
70%
71%
74%
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
38 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Die folgende Folie enthält die Ergebnisse einer Untersuchung aus dem
Jahr 2001.
Auf Basis einer nachträglichen Auswertung gutachterlicher Beurteilungen
von Bauvorhaben wurden Ursachen für Bauablaufstörungen erarbeitet,
die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Dabei wurde sowohl die Häufigkeit des Auftretens der Einzelursachen in
Bezug auf die gesamte Anzahl der untersuchten Bauprojekte ermittelt als
auch deren tatsächliche Auswirkung auf den Bauablauf gewichtet.
Auch hier die Hauptursachen Leistungsänderung, Planung
und Vorleistungen.
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
39 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Quelle: Dreier „Nachtragsmanagement für gestörte Bauabläufe aus baubetrieblicher Sicht“, Cottbus 2001, S. 35 ff.
0.0% 20.0% 40.0% 60.0% 80.0%
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse
Baugrundeinflüsse, sonstige
Fehlende/verspätete AG-Entscheidungen
AG-Eingriffe in das Ablaufkonzept
Fehlerhafte/unvollständige Planung
Verspätete Planlieferung
Geänderte/zusätzliche Leistung
3.6%
9.0%
6.4%
8.0%
10.1%
20.8%
21.7%
Häufigkeit
Gewichtung
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
40 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
Schwächen konventioneller Beschaffung
Identifikation von Schwerpunkten:
Quelle: Schwerdtner „Anreizbasiertes Steuerungs- und Vergütungssystem für Einzelvergaben im Hochbau“,
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 45, Braunschweig 2007, S. 48
Helmus / Weber
(Befragung)
Heilfort
(Befragung)
Dreier
(Projektdaten)
Qualität Termine Kosten Termine Termine
Fehlende Ausführungsplanung XX* X X
Fehlende Vorleistung XX X X
Änderung der Leistung XX XX X X
Mangelhafte Ausführungsplanung XX XX XX X X
Mangelhafte Koordination X X
Mangelhafte Ausschreibung XX XX X
Mangelhafte Vorleistung X X
Mangelhafte Qualifikation X
Mangelhafte Ausführung X
2.4 Besonderheiten konventioneller Beschaffung
* XX sowohl General- als auch Nachunternehmer halten das jeweilige Ereignis übereinstimmend für wesentlich
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
41 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Der Beschaffungsprozess von Bundesfernstraßen bei
Haushaltsfinanzierung (exemplarisch)
1. Rechtliche Grundlagen
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
3. Bauausführung
4. Straßenunterhalt bei Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
42 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz Art. 74, 90, 104
Straßenfinanzierungs- und
Haushaltsrecht
Raumordnungs-, Planungs-
und Umweltschutzrecht Straßenrecht
• Bundesfernstraßen-
vermögensgesetz
(BStrVermG)
• Bundesfernstraßen-
gesetz (FStrG)
• Fernstraßenausbau-
sowie Fernstraßen-
ausbauänderungsgesetz
(FStrAbG) (Bundes-
verkehrswegepläne)
• Verwaltungsvorschriften
für die Auftragsverwaltung
der Bundesfernstraßen
• Straßengesetze der
Länder
• Raumordnungsgesetz
• Baugesetzbuch
• Baunutzungsverordnung
• Wertermittlungs-
verordnung
• Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
• Bundesimmisionsschutz-
gesetz (BImSchG)
• Gesetz über die Umwelt-
verträglichkeit (UVPG)
• Wasser- und Boden-
schutzgesetz
• Denkmalschutzgesetz
• Naturschutz- und
Landschaftsschutz-
gesetze der Länder
• Verkehrsfinanzierungs-
gesetz
• Straßenbaufinanzierungs-
gesetz
• Gemeindeverkehrs-
finanzierungsgesetz
• Fernstraßenbauprivat-
finanzierungsgesetz
• Bundeshaushaltsordnung
• Haushaltsgrundsätze-
gesetz
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 14
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
43 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Nach Art. 74 Nr. 22 GG obliegt dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungs-
kompetenz für den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr.
Dabei umfasst der im Gesetzestext genannte Begriff „Bau“
• Bereitstellung der Straße
• Regelungen der Planung
• Aufgaben der Straßenbaulast
• Erschließungsbeitragsrecht
• Eigentum und Widmung
sowie der Begriff „Unterhaltung“
• Regelungen des Gemeingebrauchs
• Sondernutzungen
• Anliegerrechte.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 15
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
44 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Art. 90 GG weist den Bund als Eigentümer der Bundesfernstraßen aus.
Der Bund ist hauptsächlich für die zentrale Verwaltung der Bundesfernstraßen
verantwortlich. Hierzu zählen u.a.:
• Koordination der Ausbauplanung
• Grundsatzfragen und Richtlinienarbeit
• Bestimmung der Linienführung
• Widmung und Nummerierung der Bundesfernstraßen sowie
• Einhaltung aller Anforderungen der Sicherheits- und
Ordnungsbestimmungen
Auf die Länder überträgt der Bund die Aufgaben der Straßenbaulast:
• die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
• den Grunderwerb
• die Bauausführung und
• die Unterhaltung der öffentlichen Bundesfernstraßen.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 16
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
45 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Eigentum, Baulast und Verwaltung nach Straßenklassen
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 19
Straßenklasse Eigentum und Baulast
Bundesautobahn Ortsdurchfahrten
Verwaltung
Bundesfernstraßen
Bundesautobahnen
Bundesstraßen
Bund
Bund
Gemeinden*
Länder im Auftrag
des Bundesverkehrs-
ministers (Art. 90 GG)
Landesstraßen Länder Gemeinden Länder
Kreisstraßen Landkreise Gemeinden Länder ohne Kreise
Gemeindestraßen Gemeinden Gemeinden
* nur Gemeinden > 80.000 Einwohner
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
46 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Durch das Auseinanderfallen der Eigentums- und Aufgabenverantwortlichkeit sind
die Fernstraßen Gegenstand der Bundesauftragsverwaltung und unterliegen somit
der differenzierten Finanzierungszuständigkeit von Bund und Ländern.
Gemäß Art. 104a Abs. 2 und 5 GG wird zwischen Sach- und Zweckausgaben sowie
Verwaltungsausgaben unterschieden.
Zu den Sach- und Zweckausgaben zählen:
• Kosten für Neubauten und Instandsetzung (Grunderwerb, Bauausführung
etc.)
• Verkehrsprognosen und Straßenbaustatistik zur Planungsvorbereitung
• Kosten für die Unterhaltung der Straße (Lohnkosten, Fuhrpark, Baustoffe).
Da die Einrichtung der Straßenbaubehörden gemäß Art. 86 GG Angelegenheit der
Länder ist, tragen diese die Kosten für die Verwaltungsaufgaben bei
Bundesfernstraßen selber.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 17
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
47 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Die staatlichen Zuweisungen der Finanzierungsmittel erfolgen aus dem allgemeinen
Staatshaushalt, also aus den Steuereinnahmen. Die wichtigsten Einnahmequellen,
die der Straßenverkehr erbringt, sind:
Aber: Bundessteuereinnahmen unterliegen dem Nonaffektationsprinzip, also der
zweckungebundenen Einstellung in den Gesamthaushalt! Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage: Statistisches Bundesamt „Finanzen und Steuern, Steuerhaushalt 2014“, S. 6 f.
Gesamtsteuer-einnahmen
2014: 643.617 Mio. €
Energie -steuer:
39.758 Mio. €
KfZ-Steuer: 8.501 Mio. €
davon Straßen-verkehr: 48.258 Mio. € = 7,5 %
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
48 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
1. Rechtliche Grundlagen
Zweckgebundene Einnahmen sind die Einnahmen der LKW-Maut:
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
49 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Umweltverträglichkeits-
prüfung Straßenplanungsprozess
Bedarfsplan
Bundesverkehrswegeplan
Generalverkehrspläne der
Länder, Kreise und
Gemeinden
M 1 : 50.000
Prüfung der
Umwelterheblichkeit
Ökologische
Risikoeinschätzung
Voruntersuchung
Linienbestimmung
M 1 : 5.000
Linienbestimmungs-,
Raumordnungs- oder
Flächennutzungsplan-
verfahren
Uneingeschränkter
Planungsauftrag für
Maßnahmen des
vordringlichen Bedarfs
Umweltverträglichkeits-
studien
Haushaltsrechtliche
Absicherung
Stufe 1
Stufe 2
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 20
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
50 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Umweltverträglichkeits-
prüfung Straßenplanungsprozess
… …
… …
Genehmigungsgrund-
lage mit fünfjähriger
Gültigkeit
Stufe 1
Stufe 2
Entwurfsbearbeitung
rechtsverbindliche Pläne
M 1 : 500
Vorentwurf
Planauslegung
Anhörung
Planfeststellungsverfahren
Landschaftspflegerischer
Begleitplan
Stufe 3
Ausführungsplanung
M 1 : 100 und M 1 : 50
Landschaftspflegerischer
Ausführungsplan
Stufe 4
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 20
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
51 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Die Bedarfsplanung als Teil des Bundesverkehrswegeplans läuft in folgenden
Schritten ab (Beteiligte):
1. Prognose der Verkehrsentwicklung
(BMVI, Gutachter, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen)
2. Überprüfung der Verkehrsnetze
(Länder, Deutsche Bahn AG, Abgeordnete, BMVI)
3. Bewertung der Projekte / Feststellung Bauwürdigkeit und Dringlichkeit
(BMVI, Gutachter, Ingenieurbüros, Forschungseinrichtungen)
4. Dringlichkeitseinteilung unter Berücksichtigung der Finanzplanung
(BMF, BMVI)
5. Anhörung / Abstimmung
(BMVI, Länder, Interessenverbände, Bundesressorts)
6. Kabinettsbeschluss
(Bundeskabinett)
7. Gesetzgebungsverfahren
(Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident)
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 21
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
52 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Die Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im Rahmen des Bedarfsplans für
Bundesfernstraßen basiert auf rein volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeits-
untersuchungen, deren Bewertungskriterien in vier Hauptgruppen
zusammengefasst sind:
• Gesamtwirtschaftliche Bewertung (Nutzen – Kosten – Analyse)
• Ökologische Bedeutung (Umweltrisikoeinschätzung)
• Städtebauliche Beurteilung
• Zusätzliche Beurteilung
Eine gesamtwirtschaftliche Beurteilung mit einem Kosten – Nutzen – Ergebnis von
>3 ergibt eine Einstufung der jeweiligen Maßnahme als „vordringlichen Bedarf“ und
eine Weiterbetrachtung der Maßnahme in Stufe 2.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 23
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
53 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
In Stufe 2 schließt sich das Raumordnungsverfahren sowie das
Linienbestimmungsverfahren an. Hier wird festgelegt:
• in welchem räumlichen Korridor sich die Maßnahme bewegen soll
• welche Varianten der Linienführung und Trassierung möglich sind,
• ob die Gesamtmaßnahme umweltverträglich ist.
Abschließend wird durch den Bundesminister für Verkehr die Linienführung sowie
daraus resultierend die verkehrstechnischen und bautechnischen Aspekte der
weiteren Planung festgelegt.
Im Anschluss erfolgt in Stufe 3 die weitere Ausarbeitung der Pläne sowie das
Planfeststellungsverfahren mit Anhörung.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 29 ff.
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
54 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 35
Zeit in
Monaten
7
1
2
3
4
5
6
1 Monat
max. 3 Monate
2 Wochen
1 Monat
3 Wochen
1 Monat
ggf. Korrekturen mit (teilweiser)
Wiederholung des Verfahrens
Vorbereitung der Bekanntmachung
des Erörterungstermins
Einwendungsfrist
Planauslegung
Vorbereitung der Planfeststellung:
Bekanntmachung der Auslegung
Aufforderung an Gemeinden
zur Planfeststellung
Stellungnahme der Behörden
Abschluss der Erörterung
Stellungnahme der Behörden
(max. 3 Monate)
Aufforderung an Gemeinden
zur Planfeststellung
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
55 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
2. Bereitstellung und Planung von Fernstraßen
Durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Planungs- und Genehmigungsphasen:
• Raumordnung und Linienbestimmung: 5 – 7 Jahre
• Planfeststellung bis zur Rechtskraft: 5 – 10 Jahre
• Entwurfsplanung: 2 – 3 Jahre
• Bau: 3 – 4 Jahre
• Umweltverträglichkeit: min. 2 Jahre
Somit ergibt sich eine Mindestdauer von über 15 Jahren bis zur Inbetriebnahme des
Projekts.
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 36
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
56 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
3. Bauausführung
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung
privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 40 f.
Funktion Beteiligter Aufgaben
Bauherr /
AG
zuständige Straßenbaubehörde
oder Bundesautobahnamt
Koordinierung des Gesamtvorhabens
• Projektsteuerung
• bauaufsichtliche Überwachung der
Bauarbeiten
• Abrechnung der Bauleistungen
• Ausführung der Straßenaufsicht
• Genehmigung von Leistungs- und
Vertragsänderungen
• Genehmigung von Nachträgen
• Abnahme der Leistung
• Vergütung
AN Privates Bauunternehmen • sach- und termingerechte Erstellung der
vertraglich geschuldeten Gesamtleistung
• Verkehrssicherung
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
57 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen
Quelle: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Modelle“,
Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 43
Straßen-
bestandteile
Unterhaltung im engeren Sinne zur Substanz- und Funktionserhaltung,
Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Betriebliche Erhaltung Bauliche Erhaltung
Kontrolle Wartung Unterhaltung Instandsetzung Erneuerung
Straßenkörper Kontrolle des Straßenkörpers
einschl. Ingenieur-
bauwerke,
Dokumentation
Reinigung der
Fahrbahn, Ent-
wässerungs-
einrichtungen,
Winterdienst
Ausbesserung
beginnender
Schäden der
Verkehrsflächen,
Beseitigung von
Schlaglöchern und
Unfallschäden im
Bankett
Aufbringung einer
neuen Deckschicht
oder Oberflächen-
behandlung,
Ausbesserung von
Fugen
Einbau eines neuen
Straßenablaufs
Zubehör Kontrolle der Verkehrszeichen
und Verkehrs-
einrichtungen
(LSA),
Baumkontrolle,
Dokumentation
Reinigen der
Verkehrszeichen,
Pflege des Straßen-
begleitgrüns,
Herstellen des
Lichtraumprofils,
Mäharbeiten
Richten von
Verkehrszeichen
und Verkehrs-
einrichtungen
(Leitpfosten)
Reparatur von
Verkehrszeichen
und Verkehrs-
einrichtungen
Austausch eines
abgängigen
Verkehrszeichens,
Nachpflanzung von
Bäumen und
Sträuchern
Nebenanlagen Kontrolle der Gehöftanlagen
(Rastplätze),
Dokumentation
Reinigen der
Gehöftanlagen,
Pflege der
Bepflanzung
Anstricharbeiten am
Gehöft
Reparaturen am
Gehöft, an der
Hoffläche und
Bepflanzung
Erneuerung der
Gehöfteinzäunung
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
58 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen
1990 gab der Bundesminister für Verkehr erstmals die Zustimmung zur Vergabe von
bis dahin hoheitlichen Aufgaben an private Unternehmen:
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Kohnke „Die Gestaltung des Beschaffungsprozesses im Fernstraßenbau unter Einbeziehung
privatwirtschaftlicher Modelle“, Mitteilungen Heft 15, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Technische Universität Berlin 2002, S. 44
Formell privatisierbare Aufgaben
Wartungsaufgaben
der betrieblichen Erhaltung
• Reinigung von Fahrbahnflächen
• Reinigung von Einläufen und Leitungen
• Reinigung von Verkehrszeichen
• Reinigung von Rückhaltebecken und Ölabscheidern
• Grasschnitt mit Mähgutbeseitigung
• Pflege und Entwicklungsmaßnahmen in landespflegerischen Ausgleichs- und
Ersatzflächen
• Pflege von Gehölz
• Leeren und Abfahren von Müllbehältern
• Aufsammeln und Abfahren von Unrat auf Rastplätzen
Instandsetzungsaufgaben
der baulichen Erhaltung
• Oberflächenbehandlung
• Aufbringen von Schlämmen
• Fugenverguß
• Markierungsarbeiten
• Reparaturen an Fahrbahnen
• Reparaturen an Brücken, Stützwänden, Durchlässen und
Lärmschutzeinrichtungen
• Reparaturen an Schutzplanken
• Abtrag von unbefestigten Seitenstreifen
• Regulierung von Gräben
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen
Vorlesung „Öffentliches Beschaffungsmanagement“
59 © Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen WS 2016/17
4. Straßenunterhaltung bei Bundesfernstraßen
Situation heute: Beispiel Thüringen
Quelle: Aufgabenzuordnung der Straßenunterhaltung und des Betriebsdienstes; 2. Entwurf der Abteilung 2 (Erhaltung, Verkehr und
Betrieb) des Thüringer Landesamt für Straßenbau (TLSB) vom 10. Mai 2004.
2.5 Exkurs Straßenbau: Beschaffung von Bundesfernstraßen