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Senatorin für Finanzen Meyer Referat 21 Tel.: 2599 05.12.2016 VORLAGE FÜR DIE (SONDER-)SITZUNG DES HAUSHALTS- UND FINANZAUS- SCHUSSES AM 15. DEZEMBER 2016 ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH TOP: 1 (staatlich) TOP: 1 (städtisch) L Vorlage 19/ 288 Vorlage 19/ 310 S Konzept zur Lösung der erwarteten Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe im Haushaltsjahr 2016 Beteiligung von Ausschüssen: Deputationen: Zustimmung. Kenntnisnahme Ergebnis wird nachgereicht. nicht erforderlich. Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt. Keine WU Beschlussempfehlung 1. Der Haushalts- und Finanzausschuss ermächtigt die Senatorin für Finanzen zur haus- haltstechnischen Umsetzung des vom Senat in seiner Sitzung am 29. November 2016 beschlossenen Konzepts zur Lösung der erwarteten Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe im Haushaltsjahr 2016. 2. Der Haushalts- und Finanzausschuss bittet nach Umsetzung des Lösungskonzepts um einen abschließenden Bericht über die haushaltsstellenscharf erfolgen Verände- rungen. Von den Ressorts wurden Risiken im Umfang von 43,8 Mio. € erwartet, die sich wie folgt aufschlüsseln: Finanzierungsprobleme der Ressorts (u.a. verursacht durch Minder- einnahmen sowie Mehrausgaben insbesondere bei den flüchtlings- bezogenen Sozialleistungen) 24,9 Mio. €

VORLAGE FÜR DIE (SONDER-)SITZUNG DES HAUSHALTS- UND ... fileBeschlossene Fassung Vorlage für die Sitzung des Senats am 29. November 2016 Konzept zur Lösung der erwarteten Budget-

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Senatorin für Finanzen Meyer Referat 21 Tel.: 2599

05.12.2016

VORLAGE FÜR DIE (SONDER-)SITZUNG DES HAUSHALTS- UND FINANZAUS-SCHUSSES

AM 15. DEZEMBER 2016

ÖFFENTLICH NICHT ÖFFENTLICH UND VERTRAULICH

TOP: 1 (staatlich) TOP: 1 (städtisch)

L Vorlage 19/ 288 Vorlage 19/ 310 S

Konzept zur Lösung der erwarteten Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe im Haushaltsjahr 2016

Beteiligung von Ausschüssen: Deputationen:

Zustimmung. Kenntnisnahme Ergebnis wird nachgereicht. nicht erforderlich.

Wirtschaftlichkeit: WU-Übersicht ist beigefügt. Keine WU

Beschlussempfehlung1. Der Haushalts- und Finanzausschuss ermächtigt die Senatorin für Finanzen zur haus-

haltstechnischen Umsetzung des vom Senat in seiner Sitzung am 29. November 2016beschlossenen Konzepts zur Lösung der erwarteten Budget- und Liquiditätsrisikeneinschl. der Finanzierungsbedarfe im Haushaltsjahr 2016.

2. Der Haushalts- und Finanzausschuss bittet nach Umsetzung des Lösungskonzeptsum einen abschließenden Bericht über die haushaltsstellenscharf erfolgen Verände-rungen.

Von den Ressorts wurden Risiken im Umfang von 43,8 Mio. € erwartet, die sich wie folgt aufschlüsseln:

Finanzierungsprobleme der Ressorts (u.a. verursacht durch Minder-einnahmen sowie Mehrausgaben insbesondere bei den flüchtlings-bezogenen Sozialleistungen)

24,9 Mio. €

Seite 2 von 2

nicht produktplanintern darstellbare Liquidität aufgrund beabsichtig-ter Reste-/Rücklagenverausgabung

9,0 Mio. €

notwendige Auflösung global veranschlagter Minderausgaben 9,9 Mio. € Zur Lösung dieser erwarteten Risiken 2016 hat der Senat in seiner Sitzung am 29. No-vember 2016 ein Lösungskonzept mit folgenden Aspekten beschlossen:

Verwendung nicht benötigter investiver Mittel zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zur Deckung der flüchtlingsbezogenen So-zialleistungen.

11,0 Mio. €

Verwendung nicht benötigter Zinsausgaben

10,1 Mio. €

Umlage auf alle Ressorthaushalte zur Erwirtschaftung der global veranschlagten Minderausgaben

9,9 Mio. €

Verwendung nicht benötigter Mittel im PPL 92 Allgemeine Finanzen und im PPL 96 IT-Budget (Sperrenaufhebung erforderlich)

4,9 Mio. €

notwendige ressortinterne Lösungen 7,9 Mio. €.

Die beschlossene Fassung der Senatsvorlage wurde dem Haushalts- und Finanzaus-schuss zwar bereits in seiner Sitzung am 2. Dezember 2016 zur Kenntnis vorgelegt, aller-dings wird sie dieser Vorlage vollständigkeitshalber beigefügt. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird gebeten, die Senatorin für Finanzen zur haus-haltsstellengerechten Umsetzung des vom Senat beschlossenen Lösungskonzepts zu er-mächtigen (insbesondere zu den notwendigen Nachbewilligungen bzw. Sperrenaufhebun-gen zur Deckung der Finanzierungsrisiken der Ressorts sowie zur Auflösung der global veranschlagten Minderausgaben). Für die liquiditätssteuernden Maßnahmen (9,0 Mio. €) ist kein Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses notwendig. Die Senatorin für Finanzen wird zur Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 27. Januar 2017 über die haushaltsstellenscharfen Veränderungen einschl. der tatsächlich nachgewiese-nen Kürzungsbeträge(Planungsreserve) berichten.

Senatorin für Finanzen

21.11.2016

Fehren

2656

Beschlossene Fassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 29. November 2016

Konzept zur Lösung der erwarteten Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe im Haushaltsjahr 2016

A. Problem

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 zu den im Controlling 01-06/2016 erwarteten Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe in Höhe von 48,6 Mio. € folgende Beschlüsse gefasst:

„ 2. Soweit sich im Controllingbericht Personalmehrausgaben in einzelnen Produktplänen abzeichnen, bittet der Senat die betroffenen Ressorts Personal- und Finanzierungskonzepte zur Reduzierung dieser Mehrausgaben vorzulegen und bei Personalabgängen auf eine Wiederbesetzung der Stellen zu verzichten. 3. Der Senat bittet die Ressorts, die Budget- und Liquiditätsrisiken aufzeigen, sämtliche Ausgleichsmöglichkeiten zu prüfen und eine aktualisierte Einschätzung der Bedarfe der Senatorin für Finanzen bis zum 14.10.2016 mitzuteilen. 4. Die Senatorin für Finanzen wird gebeten, bis zum 01.11.2016 einen Vorschlag zur Auflösung der globalen Minderausgaben vorzulegen. 5. Der Senat bittet die Ressorts, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Planungsreserve nach § 6 der Haushaltsgesetze vorzuhalten. Der Senat bittet darum, diese auch über den 15.10.2016 hinaus bis zur Entscheidung des Senats im November 2016 verfügbar zu halten. “

Die Ressorts haben der Senatorin für Finanzen zum 14.10.2016 Finanzierungs-probleme im Umfang von 24,903 Mio. € sowie Liquiditätsbedarfe in Höhe von 9,019 Mio. € mitgeteilt. Hinzu kommt die Notwendigkeit, die global veranschlagten konsumtiven (3,444 Mio. €) und investiven (6,424 Mio. €) Minderausgaben aufzulösen. Eine Übersicht der Meldungen der Ressorts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Summe der Meldungen hat sich gegenüber den im Halbjahrescontrolling erwarteten Risiken um rd. 4,8 Mio. € verringert. Insgesamt ist somit eine Lösung in Höhe eines Betrages von 43,790 Mio. € zu entwickeln. Darüber hinaus gehende Probleme, die erst im Rahmen des „Controllingberichts Produktgruppenhaushalt für den Zeitraum 01-09/2016“ angezeigt werden, bleiben unberücksichtigt und sind ressortintern aufzufangen.

2

B. Lösung

Flüchtlingsbezogene Sozialleistungen Die höheren Ausgaben bei den flüchtlingsbezogenen Sozialleistungen von 11,0 Mio. € (Saldo aus 5,2 Mio. € Minderausgaben im Land und 16,2 Mio. € Mehrausgaben im städtischen Haushalt) werden durch die in 2016 nicht benötigten investiven Mittel zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften ausgeglichen. Damit bleiben sowohl der Mehrbedarf als auch die Einsparung innerhalb des Budgets für flüchtlingsbezogene Leistungen. Selbst nach Heranziehung der Investitionsmittel zum Ausgleich der städtischen Mehrausgaben verbleibt ein nicht benötigter Betrag von rd. 20 Mio. € der veranschlagten Mittel, der einschl. der nicht unmittelbar zu Deckungszwecken im Landeshaushalt erwarteten Verbesserung in Höhe von 5,2 Mio. € zur Reduzierung des Mitteleinsatzes für flüchtlingsbezogenen Aufwendungen beiträgt. Im Ergebnis werden somit veranschlagte flüchtlingsbezogene Mittel im Umfang von 25,2 Mio. € nicht verausgabt. Übrige Sozialleistungen Für die übrigen Sozialleistungen erwartet das Fachressort höhere Ausgaben von 3,5 Mio. € im Landeshaushalt. Im Stadthaushalt hingegen werden geringere Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. € erwartet. Nach Durchführung eines - unter Wahrung der Vermögenspositionen der jeweiligen Gebietskörperschaft - sogenannten Stadt-Land-Ausgleichs (Rücklagenfinanzierung im Landeshaushalt und Zuführung der Minder-ausgabe an eine städtische Rücklage) besteht im Saldo ein noch zu lösender Mehrbedarf in Höhe von 2,0 Mio. €. Da es sich bei den Sozialleistungen um gesetzliche Leistungen handelt, wird eine solidarische Lösung im Gesamthaushalt vorgeschlagen. Umsetzung von Beschlüssen Dies gilt auch für die gesetzlichen Leistungen der Kriegsopferfürsorge und nach dem Opferentschädigungsgesetz in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. €, für die gem. Beschluss des Senats vom 06.09.2016 eine Finanzierung aus dem Gesamthaushalt vorzusehen ist. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26.08.2016 die Senatorin für Finanzen gebeten, die erforderliche Liquidität für die rücklagen-finanzierten Aufwendungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Sozialbetrugsverdacht in Höhe von rd. 0,4 Mio. € darzustellen. Für diese bereits getroffenen Beschlüsse und für die oben genannten höheren Sozialleistungsausgaben wird vorgeschlagen, veranschlagte und nicht benötigte Zinsausgaben in Höhe von insgesamt 3,9 Mio. € einzusetzen. Global veranschlagte Minderausgaben Zum Ausgleich der im Haushalt global veranschlagten konsumtiven und investiven Minderausgaben soll jeweils die Planungsreserve in Anspruch genommen werden. Zur Ermittlung der konsumtiv nachzuweisenden Kürzungsbeträge wird – wie auch in den Vorjahren – das Verpflichtungsgradmodell (ohne Sozialleistungen) zugrunde gelegt. Die zur Realisierung der konsumtiven Minderausgaben möglichst im städtischen Haushalt nachzuweisenden Kürzungsbeträge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Neben einer konsumtiven Nachweisung dürfen auch Mehreinnahmen herangezogen werden. Die investiven Kürzungsbeträge (vgl. Anlage 3) basieren auf den - getrennt für den

3

Landes- und den Stadthaushalt - veranschlagten Nettoinvestitionen einschl. der investiven Verrechnungen/Erstattungen (Kinderbetreuung, Ganztagsschulen und Flüchtlingsunterkünfte ausgenommen). Es ist notwendig, dass die Beträge auch im entsprechenden Haushalt nachgewiesen werden. Die konsumtiven und investiven Kürzungen sind der Senatorin für Finanzen bis zum 07.12.2016 haushaltsstellengerecht nachzuweisen. Unabweisbare Ressortprobleme Zu den nachfolgenden Ressortproblemen wird vorgeschlagen, eine zentrale Lösung vorzunehmen:

07 Inneres Hier handelt es sich um einen gebührenfinanzierten Bereich, der überjährig betrachtet in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen zu gestalten ist. Die Ursachen für das erwartete Defizit im gebührenfinanzierten Rettungsdienst sind zwischen dem Ressort und der Senatorin für Finanzen noch nicht hinreichend abgestimmt. Trotz vorgeschlagener zentraler Lösung ist grundsätzlich ein Verlust vorzutragen, über dessen Höhe nach Feststellung der Ursachen im Rahmen der Abrechnung der Produktplanhaushalte zu entscheiden ist.

2,5 Mio. €

09 Staats-gerichtshof

Verfahren Bürgerschaftswahl; Eine zentrale Lösung ist aufgrund des Umfangs des Produktplanbudgets unabweisbar.

0,02 Mio. €

31 Arbeit Die veranschlagten EU-Einnahmen für die ESF-Förderperiode 2014-2020, die lt. Fachressort in diesem Haushaltsjahr nicht realisiert werden, führen - nach Abrechnung der vorzufinanzierenden Maßnahmen - in Folgejahren zu Mehreinnahmen. Auch wenn diese Mindereinnahmen - wie üblich – als Verlust vorgetragen werden, ist hierfür ein zentraler Haushaltsausgleich erforderlich.

Darstellung der Liquidität für aus der Sonderrücklage Ausgleichsabgabe finanzierte Maßnahmen. Der Abbau der für diesen Zweck gebildeten Rücklage ist aufgrund der Forderungen des Rechnungshofs unabweisbar.

4,3 Mio. €

1,3 Mio. €

4

41 Jugend und Soziales

Rückerstattung der Beiträge für die Kindertagesbetreuung. Der Senat hatte in seiner Sitzung am 17.05.2016 das Ressort gebeten, auf Basis des Controllings des Haushaltsvollzugs 2016 eine Deckung für diesen Mehrbedarf [statt seinerzeit 1,2 Mio. € aktuell 0,9 Mio. €] aufzuzeigen. Hinzu kommt der notwendige Liquiditätsbedarf für die Resteinanspruchnahme (2,1 Mio. €). Unter Berücksichtigung der anderweitigen Risiken im Ressorthaushalt erscheint eine zentrale Lösung als unabweisbar.

3,0 Mio. €

Zur Finanzierung dieser 11,1 Mio. € können einerseits die in diesem Jahr nicht benötigten (und noch gesperrten) IT-Pool-Mittel des Produktplans 96 IT-Budget (2,1 Mio. €) und andererseits die im Produktplan 92 Allgemeine Finanzen veranschlagten nicht benötigten Mittel an die Bremer Verkehrsgesellschaft (2,8 Mio. €) sowie nicht benötigte veranschlagte Zinsausgaben in Höhe von 6,2 Mio. € herangezogen werden.

Mit diesem Konzept werden erwartete Risiken im Umfang von 35,9 Mio. € zentral gelöst. Dabei handelt es sich um gesetzlich beschlossene Sozialleistungen, die Finanzierung bereits beschlossener Maßnahmen, die Umsetzung global veranschlagter Minderausgaben, überjährig ausgeglichene abgetrennte Aufgabenbereiche oder unabweisbare Risiken.

Weitere Ressortprobleme Für die übrigen Bedarfe in Höhe von 7,9 Mio. € sind von den Ressorts Bau, Umwelt und Verkehr (5,3 Mio. €) sowie Wirtschaft, Arbeit und Häfen (1,3 Mio. €) bereits ressortinterne Lösungen vorgeschlagen worden. Für die vom Senator für Inneres erwarteten Mindereinnahmen (1,1 Mio. €) sowie für die von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport (rd. 0,3 Mio. €) erwarteten höheren Pflegeinvestitionen sind ressortinterne Lösungen zu entwickeln.

Das Lösungskonzept ist in Anlage 4 tabellarisch dargestellt.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Die Vorlage enthält einen Vorschlag zur Lösung der im Haushaltsjahr 2016 erwarteten Budgetrisiken und Liquiditätsbedarfe sowie zur Auflösung der global veranschlagten Minderausgaben in Höhe von insgesamt rd. 43,8 Mio. €. Die Schwerpunkte der

5

vorgeschlagenen Lösung sind:

Die höheren flüchtlingsbezogenen Sozialleistungen (Saldo = 11,0 Mio. €) werden innerhalb der flüchtlingsbezogenen Ausgaben aufgefangen.

Für die übrigen Sozialleistungsmehraufwendungen (2,0 Mio. €), bereits beschlossene Finanzierungen innerhalb des Gesamthaushalts (1,9 Mio. €) sowie unabweisbare Risiken (11,1 Mio. €) werden zentrale Ausgleichsmaßnahmen (u.a. veranschlagten, jedoch nicht benötigten Zinsausgaben in Höhe von 10,1 Mio. €) eingesetzt.

Die veranschlagten globalen Minderausgaben in Höhe von insgesamt 9,9 Mio. € werden auf alle Ressorthaushalte umgelegt.

Ressortinterne Lösungen sind im Umfang von 7,9 Mio. € zu entwickeln (davon wurden bereits im Umfang von 6,6 Mio. € von den betroffenen Ressorts Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt).

Im Übrigen sind mit dieser Vorlage unmittelbar keine genderbezogenen Auswirkungen verbunden. E. Beteiligung und Abstimmung Die Vorlage wurde mit der Senatskanzlei abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem

Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet.

G. Beschlussvorschlag

1. Der Senat stimmt dem von der Senatorin für Finanzen vorgelegten Konzept zur Lösung der Budget- und Liquiditätsrisiken einschl. der Finanzierungsbedarfe 2016 zu. Insbesondere wird der im Konzept vorgesehenen Inanspruchnahme der konsumtiven (3,444 Mio. €) und investiven (6,424 Mio. €) Planungsreserve zugestimmt und festgestellt, dass damit über die darüber hinaus gehenden Beträge der vorzuhaltenden Planungsreserve (siehe Beschluss des Senats vom 20.09.2016) verfügt werden darf.

2. Der Senat bittet die Bremische Bürgerschaft, den Rechnungshof und den

Staatsgerichtshof, die sich aus der Inanspruchnahme der Planungsreserve ergebenden konsumtiven bzw. investiven Anteile ebenfalls zu erbringen.

3. Der Senat bittet die Ressorts, der Senatorin für Finanzen bis zum 07.12.2016 auf

Basis des vorliegenden Konzepts folgende Unterlagen zuzusenden: a) Konkrete Anträge auf Mittelbereitstellung zur Deckung der aktualisierten

Mehrbedarfe (sogenannte A-Anträge) bzw. eine aktualisierte Einschätzung des Liquiditätsbedarfs

b) Lösungskonzepte für die ressortintern nachzuweisenden Beträge.

6

c) Haushaltsstellengerechte Nachweisung der konsumtiven und investiven Kürzungsbeträge (getrennt nach Landes- und Stadthaushalt).

4. Der Senat beschließt, dass evtl. am Jahresende nicht verausgabte Beträge der

zentral gelösten Budgetrisiken im Rahmen des Jahresabschlusses nicht zur Reste- oder Rücklagenbildung herangezogen werden dürfen. Sollten im übrigen Produktplan (außerhalb der Aufgabenbereiche, für die eine zentrale Lösung bereitgestellt wird) nicht zweckgebundene oder nicht rechtlich verpflichtete konsumtive Mittel (einschl. Mehreinnahmen) festgestellt werden, sind diese ebenfalls bis zur Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen zentralen Lösung zu streichen.

5. Der Senat bittet die Senatorin für Finanzen, zur Umsetzung des Lösungskonzepts

eine Ermächtigung des Haushalts- und Finanzausschusses für die notwendigen haushaltsmäßigen Vollzugsbeschlüsse zu beantragen.

6. Der Senat stimmt darüber hinaus der Bereitstellung der notwendigen Liquidität zur Finanzierung von Ausgaberesten für ESF-Ausgaben noch in diesem Jahr zu.

Meldung der Ressorts zum 14.10.2016

PPL Budget Liquidität Anmerkung Vorschlag Ressort

01 Bürgerschaft - 0,355 Mio. € PUA Sozialleistungsbetrug (HaFA 26.08.2016)

-

07 Inneres 3,578 Mio. € - Mindereinnahmen Polizei,Stadtamt etc., Rettungsdienst

Personalminderausgaben, nicht benötigte IT-Pool-Mittel im PPL 96

09 Staatsgerichtshof 0,005 Mio. € 0,012 Mio. € Verfahren Bürgerschaftswahl

-

31 Arbeit 5,965 Mio. € 1,300 Mio. € Mindereinnahmen ESF2014-2020; Personalmehrausgaben,Leistungen KOF und OEG (Senat 06.09.2016); aus der Rücklage Ausgleichsabgabe finanzierte Maßnahmen

Ressortinterner Ausgleich der Personalmehrausgaben

AN

LAG

E 1

Meldung der Ressorts zum 14.10.2016PPL Budget Liquidität Anmerkung Vorschlag Ressort

41 Jugend und Soziales

Davon:flüchtlingsbez.Sozialleistungen

10,970 Mio. € - Höhere Kosten pro Fall NachbewilligungEntlasterkräfte (0,8 Mio. €) sowie Minderausgaben im Landeshaushalt (5,240 Mio. €) bereits gegen gerechnet; nicht benötigte (städtische) Investitions-mittel zur Unterbringung von Flüchtlingen (36,170 Mio. €) einsetzen

- Übrige Sozialleistungen

2,050 Mio. € - KdU und Grundsicherung Minderausgaben im städtischen Haushalt (1,480 Mio. €) gegen gerechnet; nicht benötigte (städtische) Investitions-mittel (s.o.) einsetzen

-Kindertagesbetr. 0,900 Mio. € 2,052 Mio. € Rückerstattung der Beiträge (teilweise durch Resteverausgabung finanziert)

-

-Pflegeinvestitionen 0,260 Mio. € - Gestiegene Fallzahlen in der Tagespflege

-

Meldung der Ressorts zum 14.10.2016

PPL Budget Liquidität Anmerkung Vorschlag Ressort

68 Umwelt, Bau und Verkehr

- 5,300 Mio. € Reste-/Rücklagen-verausgabung u.a. Wohngeld, Abwasser

Durch geringere Liquiditätsabflüsse bei Generalplan Küstenschutzund Tilgung Wohnungsbaudarlehen ausgleichbar

71 Wirtschaft 0,100 Mio. € - Personalmehrausgaben Ressortinterner Ausgleich

81 Häfen 1,075 Mio. € - Personalmehrausgaben Ressortinterner Ausgleich ggf. durch Investitionsausgaben

Aufzulösende Globale Minderausgaben

9,868 Mio. € - Konsumtiv (3,444 Mio. €)Investiv (6,424 Mio. €)

INSGESAMT 34,771 Mio. € 9,019 Mio. €

[Datei];03.11.2016

SF, Referat 2003.11.2016

Quotenmodell zur Erwirtschaftung konsumtiver Minderausgaben 2016Variante 3,444 Mio. € (L+G; ohne Sozialleistungen)

Produktplan% Euro

01 Bürgerschaft 0,8 27.740 02 Rechnungshof 0,1 2.500 03 Senat und Senatskanzlei 0,5 18.500 05 Bevollmächtigter beim Bund 0,6 20.950 06 Datenschutz 0,0 1.110 07 Inneres 7,8 269.760 08 ZGF 0,1 2.500 09 Staatsgerichtshof 0,0 60 11 Justiz und Verfassung 3,9 134.020 12 Sport 2,8 94.970 21 Bildung 16,8 578.630 22 Kultur 4,6 159.010 24 Hochschulen und Forschung 14,3 492.100 31 Arbeit 0,9 29.780 41 Jugend und Soziales 4,3 149.710 51 Gesundheit 2,1 73.440 68 Bau und Umwelt 21,4 737.000 71 Wirtschaft 5,5 190.150 81 Häfen 4,0 138.490 91 Finanzen 2,4 82.620 92 Allgemeine Finanzen 1,0 34.000 93 Zentrale Finanzen 2,2 76.080 96 IT-Ausgaben der FHB 3,6 123.490 97 Immobilienwirtschaft/-managemen 0,2 7.390 0,00 0,0

Insgesamt 100,0 3.444.000

Anteil am Kürzungsbetrag

ANLAGE 2

10.11.2016SF 21-1

% EURO % EURO EURO01 Bürgerschaft 460.000 0,236 11.290 0 0,000 0 11.290 02 Rechnungshof 85.550 0,044 2.100 0 0,000 0 2.100 03 Senatskanzlei, Kirchl. Angelegenh. 260.000 0,133 6.380 1.194.000 0,851 13.890 20.270 05 Bundesangelegenheiten 79.260 0,041 1.950 0 0,000 0 1.950 06 Datenschutz 13.540 0,007 330 0 0,000 0 330 07 Inneres 4.421.000 2,265 108.530 4.557.080 3,246 53.010 161.540 08 Gleichberechtigung der Frau 4.000 0,002 100 0 0,000 0 100 09 Staatsgerichtshof 0 0,000 0 0 0,000 0 0 11 Justiz 5.715.380 2,929 140.310 0 0,000 0 140.310 12 Sport 0 0,000 0 3.164.000 2,254 36.810 36.810 21 Kinder und Bildung 275.920 0,141 6.770 12.183.990 8,679 141.730 148.500 22 Kultur 61.000 0,031 1.500 2.327.000 1,658 27.070 28.570 24 Hochschulen, Forschung 35.722.000 18,304 876.940 0 0,000 0 876.940 31 Arbeit 1.548.500 0,793 38.010 0 0,000 0 38.010 41 Jugend u. Soziales 1.697.390 0,870 41.670 1.525.000 1,086 17.740 59.410 51 Gesundheit 26.412.960 13,534 648.410 10.505.600 7,484 122.210 770.620 68 Umwelt, Bau, Verkehr 12.782.700 6,550 313.800 37.081.300 26,415 431.350 745.150 71 Wirtschaft 29.304.100 15,015 719.390 24.332.400 17,333 283.050 1.002.440 81 Häfen 62.237.400 31,890 1.527.870 0 0,000 0 1.527.870 91 Finanzen / Personal 612.740 0,314 15.040 0 0,000 0 15.040 92 Allg. Finanzen 500.000 0,256 12.280 8.068.000 5,747 93.840 106.120 93 Zentrale Finanzen (ohne Minderausgabe) 0 0,000 0 0 0,000 0 0 96 IT-Ausgaben der FHB 8.557.180 4,385 210.070 2.999.980 2,137 34.900 244.970 97 Immobilienwirtschaft und -management 4.410.000 2,260 108.260 32.443.600 23,111 377.400 485.660 INSGESAMT 195.160.620 100,0 4.791.000 140.381.950 100,0 1.633.000 6.424.000

nachrichtlich (pol. Schwerpunkte/Bereinigungen):Kindertagesbetreuung (PPL 21)Ausbau Ganztagsschulen (PPL 21)Ausbau Ganztagsschulen (PPL 97)flüchtlingsbez. Ausgaben (PPL 41)Weiterleitung Feuerschutzsteuer (PPL 93)KInvFG (PPL 93)

Anteil an Insgesamt

(anteiliger) Kürzungs-

betrag

EURO EURO

Investive Umlage (einschl. investiver Verrechnungen/Erstattungen)

bereinigte Netto-

investition

Anteil an Insgesamt

(anteiliger) Kürzungs-

betrag

bereinigte Netto-

investition

PPL

LAND STADT Kürzungs-betrag

insgesamt

AN

LAG

E 3, Seite 1

Investive Umlage (Einbeziehung budgetrelevanter sowie der Verrechnungs-/Erstattungshaushaltsstellen - Beträge sind gerundet auf volle 10 €) 10.11.2016

BereinigungenHGr. 7, 8, 985 Grp. 981, 986 OGr. 33,34,

Grp. 133,134Grp. 381, 386 zentr. EFRE-

Einnahmen im PPL 71

(polit.) Schwer-punkte

HGr. 7, 8, 985 Gr. 981, 984 OGr. 33,34, Grp. 133,134

Grp. 381, 384

(polit.) Schwer-punkte

% EURO % EURO01 Bürgerschaft 460.000 0 0 0 460.000 0,236 11.290 01 Bürgerschaft 0 0 0 0 0 0,000 0 02 Rechnungshof 84.000 1.550 0 0 85.550 0,044 2.100 02 Rechnungshof 0 0 0 0 0 0,000 0 03 Senatskanzlei, Kirchl. Angelegenh. 260.000 0 0 0 260.000 0,133 6.380 03 Senatskanzlei, Kirchl. Angelegenh. 1.194.000 0 0 0 1.194.000 0,851 13.890 05 Bundesangelegenheiten 78.000 1.260 0 0 79.260 0,041 1.950 05 Bundesangelegenheiten 0 0 0 0 0 0,000 0 06 Datenschutz 13.000 540 0 0 13.540 0,007 330 06 Datenschutz 0 0 0 0 0 0,000 0 07 Inneres 4.421.000 0 0 0 4.421.000 2,265 108.530 07 Inneres 4.605.080 0 48.000 2.928.000 2.928.000 4.557.080 3,246 53.010 08 Gleichberechtigung der Frau 4.000 0 0 0 4.000 0,002 100 08 Gleichberechtigung der Frau 0 0 0 0 0 0,000 0 09 Staatsgerichtshof 0 0 0 0 0 0,000 0 09 Staatsgerichtshof 0 0 0 0 0 0,000 0 11 Justiz 5.715.380 0 0 0 5.715.380 2,929 140.310 11 Justiz 0 0 0 0 0 0,000 0 12 Sport 0 0 0 0 0 0,000 0 12 Sport 3.164.000 0 0 0 3.164.000 2,254 36.810 21 Kinder und Bildung 592.300 1.522.620 0 0 -1.839.000 275.920 0,141 6.770 21 Kinder und Bildung 26.799.990 0 0 1.508.000 -13.108.000 12.183.990 8,679 141.730 22 Kultur 60.000 1.000 0 0 61.000 0,031 1.500 22 Kultur 2.327.000 0 0 0 2.327.000 1,658 27.070 24 Hochschulen, Forschung 69.044.960 0 33.729.960 0 407.000 35.722.000 18,304 876.940 24 Hochschulen, Forschung 0 0 0 0 0 0,000 0 31 Arbeit 1.548.500 0 0 0 1.548.500 0,793 38.010 31 Arbeit 0 0 0 0 0 0,000 0 41 Jugend u. Soziales 1.697.390 0 0 0 1.697.390 0,870 41.670 41 Jugend u. Soziales 93.825.000 0 0 0 -92.300.000 1.525.000 1,086 17.740 51 Gesundheit 26.403.830 9.130 0 0 26.412.960 13,534 648.410 51 Gesundheit 10.500.200 5.400 0 0 10.505.600 7,484 122.210 68 Umwelt, Bau, Verkehr 48.415.200 3.528.000 36.499.500 3.068.000 407.000 12.782.700 6,550 313.800 68 Umwelt, Bau, Verkehr 41.989.300 0 1.380.000 3.528.000 37.081.300 26,415 431.350 71 Wirtschaft 47.456.500 11.788.650 11.669.500 17.457.550 -814.000 29.304.100 15,015 719.390 71 Wirtschaft 18.663.500 17.457.550 0 11.788.650 24.332.400 17,333 283.050 81 Häfen 40.221.000 43.753.400 10.737.000 11.000.000 62.237.400 31,890 1.527.870 81 Häfen 43.239.000 11.000.000 11.000.000 43.753.400 0 0,000 0 91 Finanzen / Personal 560.010 52.730 0 0 612.740 0,314 15.040 91 Finanzen / Personal 0 0 0 0 0 0,000 0 92 Allg. Finanzen 500.000 0 0 0 500.000 0,256 12.280 92 Allg. Finanzen 5.000.000 3.068.000 0 0 8.068.000 5,747 93.840 93 Zentrale Finanzen (ohne Minderausgabe) 5.840.630 10.621.200 11.169.430 0 -5.292.400 0 0,000 0 93 Zentrale Finanzen (ohne Minderausgabe) 7.693.600 0 0 7.693.200 -400 0 0,000 0 96 IT-Ausgaben der FHB 8.638.010 0 0 80.830 8.557.180 4,385 210.070 96 IT-Ausgaben der FHB 2.999.980 0 0 0 2.999.980 2,137 34.900 97 Immobilienwirtschaft und -management 4.410.000 0 0 0 4.410.000 2,260 108.260 97 Immobilienwirtschaft und -management 35.529.000 0 0 5.400 -3.080.000 32.443.600 23,111 377.400 INSGESAMT 266.423.710 71.280.080 103.805.390 31.606.380 0 -7.131.400 195.160.620 100,0 4.791.000 INSGESAMT 297.529.650 31.530.950 12.428.000 71.204.650 -105.560.400 140.381.950 100,0 1.633.000

nachrichtlich (pol. Schwerpunkte/Bereinigungen): nachrichtlich (pol. Schwerpunkte/Bereinigungen):Kindertagesbetreuung (PPL 21) 331.000 1.508.000 1.839.000 Kindertagesbetreuung (PPL 21) 8.070.000 8.070.000 Ausbau Ganztagsschulen (PPL 21) 0 Ausbau Ganztagsschulen (PPL 21) 5.038.000 5.038.000 Ausbau Ganztagsschulen (PPL 97) 0 Ausbau Ganztagsschulen (PPL 97) 3.080.000 3.080.000 flüchtlingsbez. Ausgaben (PPL 41) 0 0 0 flüchtlingsbez. Ausgaben (PPL 41) 92.300.000 92.300.000 Weiterleitung Feuerschutzsteuer (PPL 93) 1.072.000 2.928.000 0 0 4.000.000 Weiterleitung Feuerschutzsteuer (PPL 93) 2.928.000 -2.928.000

1 3.292.400 7.693.200 9.693.200 0 1.292.400 KInvFG (PPL 93) 7.693.600 7.693.200 400

Bruttoinvestitionen Bereinigungeninvest. Einnahmen bereinigte Netto-

investition

Anteil an Insgesamt

(anteiliger) Kürzungs-

betrag

Bruttoinvestitionen invest. Einnahme Anteil an Insgesamt

PPL

LAND STADT

EURO EURO

(anteiliger) Kürzungs-

betrag

bereinigte Netto-

investition

PPL

AN

LAG

E 3, Seite 2

L&G (konsolidiert)

Land Stadt

erwartete Risiken bei Einzelbetrachtung der Haushalte (brutto) -15,9 -25,2

5,2 -

erwartete Risiken (Budgetrisiken, Liquiditätsanmeldungen, Finanzierungsbedarfe) -43,8 -18,3 -25,5

davon Lösungsvorschlag:- flüchtlingsbez. Sozialleistungen -11,0 (5,2) -16,2

Investive Minderausgaben Flüchtlingsunterbringung - 16,2

- übrige Sozialleistungen -2,0 -3,5 1,5 L/S-Austausch durch Kassenverstärkungsrücklage 1,5 -1,5 Zinsminderausgaben 2,0 -

- Umsetzung von Beschlüssen (PUA Sozialleistungsbetrug, KOF- und OEG-Leistungen) -1,9 -1,9 - Zinsminderausgaben 1,9 -

- Auflösung Globaler Minderausgaben (konsumtiv und investiv) -9,9 -4,8 -5,1 Inanspruchnahme konsumtive Planungsreserve ? 3,4 Inanspruchnahme investive Planungsreserve 4,8 1,6

-11,1 -5,7 -5,4

nicht benötigte BVG-Mittel des PPL 92 - 2,8 nicht benötigte IT-Pool-Mittel des SI im PPL 92 2,1 Zinsminderausgaben 5,7 0,5

-7,9 -7,6 -0,3 ressortintern zu realisierende Beträge SI 0,8 0,3 ressortintern zu realisierende Beträge SJFIS 0,3 - ressortintern zu realisierende Beträge SUBV (gem. Ressortvorschlag) 5,3 - ressortintern zu realisierende Beträge SWAH (gem. Ressortvorschlag) 1,3 -

INSGESAMT (nach Lösungsvorschlag) 0,0 0,0

nachrichtlich:nicht benötigte investive Minderausgaben Flüchtlingsunterbringung 20,0

- in Mio. € -

nicht für den Bedarf im städtischen Haushalt heranziehbare Minderausgaben im Landeshaushalt bei den flüchtlingsbezogenen Sozialleistungen

- weitere (unabweisbare) Ressortprobleme (Rettungsdienst, ESF-Mindereinnahmen, Sonderrücklage Ausgleichsabgabe, Rückerstattung Kindergartenbeiträge, Überprüfung Bürgerschaftswahl

- weitere Ressortprobleme (Mindereinnahmen SI, Personalmehrausgaben SWAH, Pflegeinvestitionen, Liquiditätsbedarf SUBV)