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Das Kind im Sozialsystem - Darstellung der Unterstützungsmechanismen in Deutschland am Beispiel des Kyffhäuserkreises -. vorgestellt von der Landrätin des Kyffhäuserkreises Frau Antje Hochwind. Deutschland. Eckdaten zum Kyffhäuserkreis. Kyffhäuserkreis. Thüringen. Erlebnisbergwerk. - PowerPoint PPT Presentation
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Das Kind im Sozialsystem- Darstellung der Unterstützungsmechanismen in Deutschland am Beispiel des Kyffhäuserkreises -
vorgestellt von der Landrätin des KyffhäuserkreisesFrau Antje Hochwind
Eckdaten zum Kyffhäuserkreis
Deutschland
Thüringen
Kyffhäuserkreis
2
Eindrücke aus dem Kyffhäuserkreis
3
Kyffhäuserdenkmal
Erlebnisbergwerk
Panorama MuseumKyffhäusergebirge
Bevölkerungsentwicklung Vergleich 2002 - 2011
Einwohnerzahl zum 31.12.2011:
80.471
4
Einwohner im Alter von 0 – 1 Jahr im Kyffhäuserkreis
1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 20120
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
1381
1126
581 532 545640 649 591 603 569 537 532 527
5
Betrachtung der Unterstützungsangebote in Altersklassen
2 – 6 Jahre 7 – 18 Jahre bis 27 Jahre 0 – 1 Jahr
6
„Eigentlich braucht jedes Kind drei Dinge: Es braucht Aufgaben, an denen es wachsen kann, es
braucht Vorbilder, an denen es sich orientieren kann und es braucht Gemeinschaften, in denen es sich
aufgehoben fühlt.“
(Prof. Gerald Hüther)
7
Schwangerschaft und 1. Lebensjahr des Kindes
• Beratungs- und Unterstützungsangebote vor und nach der Geburt• Gynäkologische Untersuchungen• Hebammen/ Familienhebammen• Früherkennungsuntersuchungen des Kindes• Beratungsangebote
(Schwangerschaftsberatung, Beratung zum Sorgerecht, Adoption, Unterhalt, Vaterschaftsanerkennungen)
• Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten• Mutterschaftsgeld• Elterngeld• Kindergeld
8
Willkommensbesuch des Jugendamtes • Begrüßungsgeschenke sowie Informationen zu
bestehenden Angeboten für junge Eltern mit Kind
außerdem Hinweise: • zur Beantragung Elterngeld / Kindergeld• Auskunft zu Betreuungsmöglichkeiten
(Kindertageseinrichtungen, Tagesmütter)• zur Thematik Kindesunterhalt für unverheiratete Paare
oder getrennt lebende Partner• Beratung und Möglichkeit zu
Unterhaltsvorschüssen im Jugendamt
0 – 1 Jahr Beratungs- und Unterstützungsleistungen
9
Willkommenspaketfür Neugeborene im Kyffhäuserkreis
10
vor / nach Geburt:• Anspruch berufstätiger Mütter:
• Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt = Mutterschutzfrist mit Fortzahlung Lohn
• Elterngeld = 67% des letzten durchschnittlichen Nettojahreslohnes – max.1.800 €/ monatlich über max. 14 Monate (Möglichkeit Einteilung Betreuungszeit durch Vater und Mutter)
• Betreuungszeit kann bis 24 Monate verlängert werden Halbierung des monatliche Betrages des Elterngeldes
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen
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vor / nach Geburt:• Anspruch nicht berufstätiger Mütter:
• 300 € Elterngeld über Zeitraum (14 Monate) – Geld wird auf Regeleistung beim Arbeitslosengeld II-Bezug angerechnet
• Anspruch für alle Eltern:• Kindergeldleistungen vom Staat bis zum
Eintritt ins Erwerbsleben• 1. und 2. Kind je 184 € im Monat• 3. Kind 190 € im Monat• 4. und jedes weitere Kind 215 €
im Monat
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen
12
Beide Elternteile arbeitslos, 1 Kind382€ Regelsatz Vater345€ Regelsatz Mutter (90%)255€ Regelsatz Kind
(7 J. = 70%)184€ Kindergeld 1. Kind500€ Kosten der Unterkunft55€ BuT (Verein, Material,
Mittagsverpflegung)
1.721€/ Monat
Beide Elternteile berufstätig, 1 Kind
1.300€ Vater1.200€ Mutter184€ 1. Kind (7 J.)
2.684€/ Monat
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 1 Kind)
13
-963€
0 – 1 Jahr Finanzielle Unterstützungsleistungen: eine Beispielrechnung (Eltern + 2 Kinder)
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Beide Elternteile arbeitslos, 2 Kinder382€ Regelsatz Vater345€ Regelsatz Mutter (90%)150€ anteiliges Elterngeld Mutter255€ Regelsatz Kind (7J. = 70%)224€ Regelsatz Kind (0,5J. =60%)184€ Kindergeld 1. Kind184€ Kindergeld 2. Kind500€ Kosten der Unterkunft55€ BuT (Verein, Material,
Mittagsverpflegung)
2.279€/ Monat
Beide Elternteile berufstätig, 2 Kinder
1.300€ Vater804€ Mutter Elterngeld184€ 1. Kind (7 J.)184€ 2. Kind (0,5 J.)
2.472€/ Monat
-193€
2. – 6. Lebensjahr des Kindes
• Kindertageseinrichtungen• Ergänzende Tagespflege (Tagesmütter)• Fachberatung der
Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege
• Frühförderung• Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
• Thüringer Erziehungsgeld• Übernahme von Beiträgen in
Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege
15
• Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1. Lebensjahr• 2906 Kinder im Kyffhäuserkreis in 55 Kindertages-
stätten im Kyffhäuserkreis (28 in freier und 27 in kommunaler Trägerschaft) betreut (Stand: 12.2012)
• 81 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht in 7 integrativen Kindertagesstätten
• Elternbeitrag im Durchschnitt: 97 €/ Monat (Stand 12.2012)
• Betreuungsquote (Stand 12.2012)
• 0 – 1 Jahr: 3%• 1 – 2 Jahre: 54,2%• 2 – 3 Jahre: 83,7%• 3 Jahre - Schuleintritt: 96,9%
2 – 6 Jahre Kindertageseinrichtungen
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• Ergänzendes Angebot zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen
• Insgesamt 8 Tagesmütter im Landkreis (31.03.2013)
• betreute Kinder: 6 (über Förderung durch Jugendamt) + 10 betreute Kinder (privat)
• Fachberatung für Kindertagespflege im Jugend- und Sozialamt angesiedelt• Prüfung der Eignung, Zulassung, Vermittlung,
fachliche Beratung und Begleitung• Kosten im Kyffhäuserkreis für Kindertagespflege:
35.687€ (2012)
2 – 6 Jahre Ergänzende Kindertagespflege (Tagesmütter)
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• Im Jugend- und Sozialamt angesiedelt• Kostenfrei, trägerneutral, mobil• Unterstützt Kindertageseinrichtungen:
• Fachberatung bezogen auf das Kind• Pädagogische Arbeit• Konzept-, Team- und Konfliktberatung• Fragen der Betriebsführung, baulich, räumliche
und sächliche Ausstattung• Heilpädagogische Fachberatung in der Arbeit
mit Kindern mit besonderem Förderbedarf (Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht)
2 – 6 Jahre Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
18
2 – 6 Jahre kostenfreie Frühförderung nach demSozialgesetzbuch SGB XII und SGB IX
Hilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung (bis Schule)
Ambulante/ mobile heilpädagogische Frühförderung(50 Kinder)• Ambulant – vor Ort in der Frühförderstelle• Mobil – in der Häuslichkeit des Kindes (ggf. auch in
Kindertageseinrichtung)Überregionale heilpädagogische Frühförderung (22 Kinder)• Autismusförderung• Hörspezifische Frühförderung• Sehspezifische FrühförderungTeilstationäre heilpädagogische Frühförderung (69 Kinder)• Förderung in integrativen Kindertageseinrichtungen• Einzelintegration in Regeleinrichtung mit Fachkraft
Kosten im Kyffhäuserkreis 2012: 1,42 Mio €
Stand / Zahlen 31.03.2013
19
Thüringer Erziehungsgeld• Wenn ein Kind nicht oder nicht mehr als 5 Stunden
täglich in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird
• ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für eine Dauer von max. 12 Lebensmonaten gewährt
• Für Kinder, die ab dem 01. August 2008 geboren sind• 2012 von 372 Kinder im Kyffhäuserkreis genutzt• Höhe des monatlichen Thüringer Elterngeldes:
• 1. Kind: 150€, 2. Kind: 200€, 3. Kind: 250€, 4. und jedes weitere Kind: 300€
• Kosten im Kyffhäuserkreis: ca. 670.000€ (2012) – wird vom Land Thüringen erstattet
2 – 6 JahreFinanzielle Unterstützungsleistungen
20
Übernahme von Beiträgen in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflege• Erfolgt auf Antrag der Eltern• Wenn ein Kind halb- oder ganztags in einer
Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter betreut wird
• Vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren, wenn die Eltern die Betreuungskosten nicht selbst aufbringen können (Nachweis)
• Kosten im Kyffhäuserkreis: ca. 1 Mio € (2012)
2 – 6 Jahre Finanzielle Unterstützungsleistungen
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7. – 18. Lebensjahr des Kindes/ Schulzeit
• Schullandschaft im Kyffhäuserkreis• Integrationsbegleitung für Kinder und
Jugendliche mit Förderbedarf• Hortbetreuung• Schülerbeförderung• Schulsozialarbeit• Offene Kinder- und Jugendarbeit im
Landkreis• Freizeitplaner
7 - 18 Jahre
22
7 - 18 Jahre Schullandschaft im Kyffhäuserkreis
Schulform Staatlicher Schulträger
Freier Schulträger
Grundschulen 15 2
Regelschulen 8 0
Gymnasien 3 1
Förderzentren 3 0
Berufsschulen 2 2
Summe 36
23
Individuelle Förderung und Unterstützung von Schülernmit Behinderung durch einfache Assistenzleistungenzur Bewältigung der schulischen Anforderungen - auf Antrag und bei ärztlicher Notwendigkeit
Kosten trägt Jugendhilfeträger bei:• seelisch behinderten oder von seelischer Behinderung
bedrohten Kindern (momentan 2 Integrationshelfer)Kosten trägt Sozialhilfeträger bei:• geistig, körperlich oder mehrfach behinderten Kindern
(momentan 16 Integrationshelfer)
Kosten im Kyffhäuserkreis: 242.400€ (2012)
7 - 18 Jahre Schulbegleitung durch Integrationshelfer
24
• Koordination der Horte im Jugend- und Sozialamt• Für Kinder vom Schuleintritt bis zum Übergang in
das 5. Schuljahr (auch in der Ferienzeit)• ganztags (über 10 Stunden/ Woche)• halbtags (unter 10 Stunden/ Woche)
• 15 Grundschulen mit Hort im Kyffhäuserkreis• 1.675 aller Grundschüler nutzen im
Kyffhäuserkreis Hortbetreuung (72%) (Stand April 2013)
• Kosten für die Nutzung des Horts: ca. 50€/Monat• Befreiung von Hortgebühren
bei Bedürftigkeit möglich
7 - 18 Jahre Hortbetreuung
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• Schülerbeförderung mit Öffentlichem Personennahverkehr bis zur Klassenstufe 10 kostenfrei
• Ab Klassenstufe 11: • 60% der Kosten zahlen Eltern/ Schüler (im
Durchschnitt 35€/ Monat)• 40% der Kosten übernimmt der Landkreis• Befreiung von den Kosten für
Schülerbeförderung bei Bedürftigkeit auf Antrag möglich
• Kosten im Landkreis 2012:1.815.000€
7 - 18 Jahre Schülerbeförderung
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• Unterstützung von Schülern, deren Schulabschluss durch „Schulschwänzerei“ gefährdet ist• Kostenfrei• Freiwillig
• An allen 8 Regelschulstandorten im Landkreis• 4 Pädagogen (bei einem Träger der freien Jugendhilfe
beschäftigt)• Bislang über ESF-Mittel finanziert + 8.000€/ Jahr
Landkreis• Perspektivisch über Landesprogramm
Schulsozialarbeit (1 Pädagoge an jeder Regelschule)
7 - 18 Jahre Schulsozialarbeit
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• Kinder- und Jugendtreffs, Jugendclubs und Jugendzimmer als Ort, an dem Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen können (unter pädagogische Anleitung)
• Kinder- und Jugenderholung (z.B. Fahrten in den Ferien, Veranstaltungen in den Kinder- und Jugendtreffs)
• Kulturelle, politische, ökologische, soziale und gesundheitliche und Bildung für Kinder und Jugendliche
• Internationale Jugendbegegnung
7 - 18 Jahre
Kinder- und Jugendarbeit für alle Kinder und Jugendlichen
28
Ferienfreizeitangebote im Kyffhäuserkreis
7 - 18Jahre Freizeitplaner
29
Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
• Ausbildungsformen in Deutschland• Unterstützungs- und Beratungsangebote
am Übergang Schule – Beruf• Schulsozialarbeit an Regelschulen und
Berufsschulen• Jugendgerichtshilfe
30
bis 27 Jahre Ausbildungsformen im Kyffhäuserkreis
• Duale Ausbildung• Ausbildungsbetrieb (Praxis)• Berufsbildende Schule (Theorie)
• Schulische Ausbildung• Berufsfachschule• Höhere Berufsfachschule
• Berufsvorbereitende Maßnahmen• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme• Berufsvorbereitendes Jahr• Berufsvorbereitendes Jahr für Jugendliche mit
sozialpädagogischem Förderbedarf
31
bis 27 Jahre Unterstützung- und Beratungsangeboteam Übergang Schule - BerufInstitutionen, die Jugendlichen auf dem Weg in den Beruf helfen in Verantwortung der • Jugendhilfe + Kooperationspartner
• Probleme mit Drogen, Schulden oder in der Familie• Schulische Probleme• Probleme im Ausbildungsbetrieb
• Agentur für Arbeit• Berufsberatung• Programme für Jugendliche mit Schwierigkeiten
• Jobcenter• Spezielle Programme für
Jugendliche mit Schwierigkeiten32
bis 27 Jahre Schulsozialarbeit an Berufsschulen
• Unterstützung von Schüler/innen, die Schule „schwänzen“ und/oder der Schulabschluss ohne Unterstützung nicht schaffen• Kostenfrei• Freiwillig
• Hilfe bei Ausbildungssuche• Sozialpädagogische Unterstützung• Kompetenztraining
33
bis 27 Jahre Jugendgerichtshilfe
• Spezieller Fachdienst für straffällig gewordene Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr
• Beratung des Jugendlichen und der Familie• Teilnahme an Gerichtsverhandlungen• Vorschlag für mögliches Urteil
• Nachbetreuung des Jugendlichen (nach Urteilsverkündung), z.B. durch• Vermittlung und Überwachung soziale
Arbeitsstunden• Besuch eines sozialen Trainingskurses• Verkehrserziehungsunterricht
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Angebote, die für Kinder, Jugendliche und ihre Familienaltersübergreifend genutzt werden können(nach Bedarfslage und Anspruch)
Erziehungsberatung Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“
Kinderschutzdienst
Kindergeldzuschlag
Mehrgenerationenhäuser
Familienzentren
Angebote der Volkshochschule
Schuldnerberatung
Leistungen des Jobcenters
Wohngeld
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Drogen- und Suchtberatung
• Zielgruppe: Alleinerziehende und Elternpaare • Für Kinder, die unter 25 Jahre sind, unverheiratet
und im Haushalt leben• Zusätzliche zum Kindergeld• In Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen
der Eltern und Kinder• Max 140€/ Monat je Kind
Beispiele Kindergeldzuschlag
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• Antragsberechtigt sind Eltern von hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen, die auf folgende Leistungen angewiesen sind:• Grundsicherung (Hartz IV- Leistungen), Sozialhilfe,
Kindergeldzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen• Eine finanzielle Unterstützung ist möglich bei, z.B.
• Ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
• Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben• Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtung, Hort,
Schule• Schulbedarf• Lernförderung
Beispiele Leistungen aus „Bildung und Teilhabe“
37
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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