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VON A BIS Z Ein Leitfaden für Studierende Stand: Februar 2021 Staatliche Fachschule für Gartenbau www.fachschule-gartenbau.de

VON A BIS Z - fachschule-gartenbau.de

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VON A BIS Z Ein

Leitfaden für

Studierende

Stand: Februar 2021

Staatliche Fachschule für Gartenbau

www.fachschule-gartenbau.de

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 2

Liebe Studierende,

wir freuen uns, dass Sie zur Vorbereitung

auf die Meisterprüfung nach Landshut-

Schönbrunn gekommen sind. Im kom-

menden Schuljahr wird viel Neues auf Sie

zukommen.

Dieser Leitfaden soll Ihnen den Schulbe-

ginn erleichtern, möglichst viele Fragen

beantworten und dazu beitragen, die Zu-

sammenarbeit aller Beteiligten problemlos

zu gestalten.

Viel Erfolg für das kommende

Schuljahr wünscht Ihnen im

Namen aller Kolleginnen und Kollegen

Thomas Schneidawind

Schulleiter

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

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Agrarbildungszentrum Auf dem Gelände des Agrarbildungszentrums Landshut-Schönbrunn befinden sich neben der

Fachschule für Gartenbau weitere Schulen, Behörden und Einrichtungen:

• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abt. Gartenbau

• Berufliche Schulen

• Staatl. Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung ökologischer Landbau

• Landmaschinenschule

• Lehrgut

Leiter des ABZ ist Thomas Schneidawind, Stellvertreter Martin Scholz. Fragen zum Wohnheim

beantworten Gabi John und Siegfried Rückl.

Befreiung vom Unterricht Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden bis zur Dauer eines Schultages kann nur vorab

auf schriftlichen Antrag der Semesterleiter erteilen. Antragsformulare sind im Sekretariat er-

hältlich. Bei längerer Unterrichtsbefreiung ist die Zustimmung vom Schulleiter einzuholen.

Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag bestätigt der Studierende, dass er durch die Unter-

richtsbefreiung keine Schulaufgabe versäumt, bzw. der Nachholtermin mit der zuständigen

Lehrkraft abgesprochen ist.

Bei Studierenden, die von der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Stelle gefördert wer-

den, können Fehlzeiten zum Verlust von Unterhaltsgeld führen. Häufige Fehlzeiten ziehen

den Ausschluss aus der Förderungsmaßnahme nach sich. Eine genehmigte Befreiung vom

Unterricht bedeutet nicht, dass während der befreiten Zeit die Förderung gewährt wird.

Beratungslehrer/Drogenkontaktlehrer Alternativ zu den Semesterleitern hilft der Beratungslehrer den Studierenden bei persönlichen

Schwierigkeiten sowie bei Lern- und Leistungsproblemen. Beratungslehrer und Drogenkon-

taktlehrer ist Hermann Simma. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bibliothek / Zugang zum Ulmer-Fachbuchportal Die Fachschule verfügt über eine Bibliothek von etwa 1.500 Bänden. Darüber hinaus stehen

den Studierenden alle wichtigen gärtnerischen Fachzeitschriften zur Verfügung.

Allerdings können Bücher und Zeitschriften nicht ausgeliehen, sondern nur während der üb-

lichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ausnahmen sind möglich. Ansprechpartnerin für

die Bibliothek sind Frau Scheller und Frau Sperka.

Jeder Studierende erhält darüber hinaus Zugang zum Ulmer-Fachbuchportal mit über 200

gartenbaulichen Fachbüchern zum Download: http://sip.content-select.com/

Bildungskredit Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten die Möglichkeit, einen zinsgünstigen

Kredit „Bildungskredit“ nach den Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung

und Forschung (BMBF) in Anspruch zu nehmen. Bildungskredite werden somit auch unseren

Studierenden gewährt, sofern Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

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Förderungen erfolgen unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der El-

tern des Antragstellers. Es kann ein monatlicher Kredit von bis zu 300,-€ für die Dauer von

maximal 2 Jahren gewährt werden. Antragsberechtigt sind Schüler und Studenten ab dem

18. und bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender

Abschluss.

EDV-Raum Der EDV-Raum kann von den Studierenden mit einem separaten Schlüssel auch außerhalb

der Unterrichtszeiten genutzt werden. Dieser Schlüssel ist im Sekretariat gegen Unterschrift

und einer Kaution von 50,-- € erhältlich. Bitte achten Sie darauf, dass unser EDV-Saal nicht

als Internetcafé von Fremden missbraucht wird. Melden Sie Störungen und eventuelle Wün-

sche für den EDV-Saal an Markus Wittenzeller.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den EDV-Saal als Letzter verlassen, sorgen Sie bitte dafür, dass

Computer und Monitore ausgeschaltet und die Fenster geschlossen sind. Der Lehrsaal und

gegebenenfalls das Schulgebäude sind abzuschließen. Durch die Übernahme des Schlüssels

übernehmen Sie auch die Verantwortung und Haftung! Die Nutzung des EDV-Raums zwi-

schen 0.00 Uhr und 8.00 Uhr ist aus technischen Gründen nicht möglich.

Ehrenämter Jedes Semester wählt aus seinen Reihen Studierende für folgende Funktionen. Die Wahl er-

folgt für ein Semester. Eine vorzeitige Abgabe der Ämter ist möglich.

Semestersprecher/in und Stellvertreter/in

Ansprechpartner für die Semesterleiter

Repräsentation des Semesters bei beson-

deren Anlässen

Kassierer/in und Stellvertreter/in Führung eines kostenfreien Semesterkon-

tos

Einzug von Unkostenbeiträgen (Kopien,

Reisekosten, Materialien)

Kopierbeauftragte/r Zuständig für semesterbezogene Kopierar-

beiten

Beauftragte/r für das Semesterbuch Vorlage des Semesterbuches bei den Lehr-

kräften, wichtig bei Unterricht in anderen

Klassenräumen

Page 5: VON A BIS Z - fachschule-gartenbau.de

Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 5

Erkrankung Studierende, die wegen einer Erkrankung oder einem anderen zwingenden Grund (z. B. Un-

fall) am Schulbesuch verhindert sind, haben dies bis spätestens 8.30 Uhr im Sekretariat mit-

zuteilen (telefonisch, per E-Mail oder Fax).

Wie im Berufsleben: Bei einer voraussichtlich länger als drei Tage dauernden Erkrankung ist

ein ärztliches Zeugnis spätestens am darauffolgenden Schultag vorzulegen. In besonderen

Fällen kann die Schulleitung ein zusätzliches Attest des Amtsarztes verlangen.

Fällt die Erkrankung auf einen Tag mit einem angesagten Leistungsnachweis (z. B. Schul-

aufgabe) ist sofort ein ärztliches Attest vorzulegen!

Wichtig: Wenn Sie eine mündliche oder schriftliche Prüfung versäumt haben, müssen Sie

sich innerhalb von 8 Tagen mit der zuständigen Lehrkraft wegen eines Nachholtermins in

Verbindung setzen, sonst bekommen Sie die Note „ungenügend“.

Exkursionen Exkursionen sind Bestandteil des Unterrichtes. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Die Kosten der Exkursionen sind vom Studierenden zu tragen. Die fachlichen Inhalte von Ex-

kursionen sind wichtige Teile des Unterrichtes und werden daher auch in den Prüfungen be-

rücksichtigt. Bezüglich der Haftung bei Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs beachten Sie

bitte das Merkblatt auf Seite 18!

Feste (Schulfeste) Schulfeste sind ein Teil des schulischen Geschehens, wobei die Teilnahme aller Studierenden

und der Lehrkräfte erwünscht ist. An unserer Schule gab es in den letzten Jahren folgende

Veranstaltungen, die meist von der SMV organisiert werden:

• Begrüßungsfest im November;

zum Kennenlernen der Studierenden der verschiedenen Fachrichtungen

• Weihnachtsfeier

• Abschlussfeier am letzten Schultag

Auch für semesterinterne Feste steht der Partyraum zur Verfügung. Bei Schäden haften die

Verursacher. Können diese nicht ermittelt werden, haftet der Veranstalter. Spuren von Feiern

sind am Folgetag bis spätestens 8.00 Uhr zu beseitigen. Im Freigelände ist eine Feuerstelle für

Grillfeste vorhanden. Vermeiden Sie unbedingt möglichen Funkenflug. Melden Sie geplante

Feste bei der Schulleitung an.

Förderung Der Besuch unserer Schule kann sowohl nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

(BAföG) wie auch nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden.

Dabei besteht ein Wahlrecht zwischen den Leistungen nach dem BAföG und denjenigen

nach dem AFBG.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

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Wird Ausbildungsförderung nach dem BAföG geleistet, entfällt die Förderung nach dem

AFGB. Weitere Einzelheiten sollten unbedingt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsför-

derung des zuständigen Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt geklärt werden.

Weitere Informationen unter: www.bafoeg.bmbf.de und www.meister-bafoeg.info

Freisprechungsfeier Traditionell werden die Meisterbriefe für die Gärtnermeisterinnen und Gärtnermeister aller

Fachrichtungen im Rahmen einer feierlichen Freisprechungsfeier überreicht. Anwesend sind

dabei die Spitzenvertreter der Berufsverbände und der Fachbehörden sowie Persönlichkeiten

des öffentlichen Lebens. Auch die Presse ist vertreten. Dem feierlichen Rahmen dieser Veran-

staltung sollten die Absolventen mit der Auswahl ihrer Kleidung Rechnung tragen!

2021 findet die Freisprechung Ende Juli auf dem Gelände der Landesgartenschau in

Ingolstadt statt.

Friedhofsgärtner Bei Bedarf bietet die Fachschule auch eine Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Fried-

hofsgartenbau an.

Haftpflicht Der Verursacher eines Schadens muss nach Prüfung der Schuldfrage damit rechnen, dass ein

Ersatzanspruch gegen ihn geltend gemacht wird. Es wird deshalb dringend empfohlen, mit

den Schlüsseln äußerst sorgfältig umzugehen und für den möglichen Schadensfall eine

Schlüsselversicherung abzuschließen. Die bestehende Schülerversicherung deckt laut Aus-

kunft vom Bayerischen Versicherungsverband das Risiko Schlüsselverlust nicht ab.

Hochschulreife Als Meister erhalten Sie die Berechtigung an Hochschulen und Universitäten zu studieren.

Internet (W-LAN) An unserer Schule bieten wir jedem Studierenden kostenloses W-LAN. Für die Nutzung ist

eine Authentifizierung über ein Ticket nötig. Das Ticket erhalten Sie im Sekretariat. Es ist auf

die Dauer von einem Kalenderjahr beschränkt. Die Tickets sind in der Schule und der Kantine

des ABZ sowie im Wohnheim 3 M nutzbar. Die Bandbreite ist auf 10 Mbit/s pro Nutzer be-

schränkt. Pro Ticket können 3 Geräte betrieben werden.

Außerdem können Sie das Internet im EDV-Saal nutzen. Eventuelle Ausfälle oder Störungen

melden Sie im Sekretariat oder bei Markus Wittenzeller.

Kopieren Für die Studierenden steht im EDV-Raum ein Kopiergerät bereit. Jede Klasse bestimmt aus

ihren Reihen zwei Kopierbeauftrage. Diese erhalten im Sekretariat einen speziellen Zahlen-

code, über den semesterbezogen abgerechnet wird. Das Kopiergerät gehört einer Fremdfir-

ma. Eventuelle Störungen sollen umgehend über die Schulverwaltung an die zuständige Fir-

ma gemeldet werden. Die Abrechnung erfolgt gegen Ende des Semesters.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 7

Lehrkräfte und Mitarbeiter Wir versuchen stets Unmögliches sofort möglich zu machen, doch Wunder dauern manch-

mal etwas länger. Zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ist sicher jemand im Sekretariat oder Lehrer-

zimmer für Sie da. Telefonisch erreichen Sie uns unter + 49 871 9521 + Durchwahl:

Durchwahl E-Mail

Sekretariat Gisela Sperka - 150 [email protected]

Michaela Scheller - 154 [email protected]

Schulleiter

Vertretung

Thomas

Schneidawind

Michael

Zehentbauer

- 151

- 152

[email protected]

[email protected]

Lehrkräfte Julian

Breitenstein

- 210 [email protected]

Claudia

Gaude-Mies

- 159 [email protected]

Ulrike Roth - 156 [email protected]

Hermann Simma - 211 [email protected]

Jan-Philipp

Wassermann

157 jan-philipp.wassermann@fsa-

sc.bayern.de

Markus

Wittenzeller

- 158 [email protected]

Gärtnerei Michael Graf

Evi Mayer

- 216

- 216

[email protected]

[email protected]

Internat (ABZ) Frau Gilot

Hr. Zerrath

- 108 [email protected]

Kasse (ABZ) Herr Rückl

Frau John

- 103

- 200

[email protected]

[email protected]

Hausmeister

(ABZ)

Herr Reiner 0151/

613 316 28

[email protected]

Leitbild Unser Leitbild stellt die verbindliche Grundlage für unser Handeln und unsere Kommunikati-

on dar. Messen Sie uns an den Zielen, die im Anhang beigefügt sind.

Meisterprüfung Die Fachschule ist zuständig für die Meisterprüfung im Gartenbau. Zulassungsvoraussetzun-

gen für die Meisterprüfung sind mindestens zwei anerkannte Praxisjahre. Über Ausnahmen

entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Über alle mit der Meisterprüfung zusammen-

hängenden Termine werden Sie rechtzeitig informiert.

Die Meisterprüfung besteht aus drei fachlichen Teilen:

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

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o Produktion, Dienstleistung und Vermarktung („gärtnerisches Fachwissen“)

o Betriebs- und Unternehmensführung („Betriebswirtschaft“)

o Berufsausbildung und Mitarbeiterführung („Ausbildereignung“)

Hinzu kommt als schriftliche Ausarbeitung die „praxisbezogene Arbeit“. Die fristgerechte Ab-

gabe ist Voraussetzung zur Meisterprüfung. Beachten Sie deshalb unbedingt den Abgabeter-

min. Die Prüfungsgebühr für die Meisterprüfung beträgt 350,-- €.

Mensa Im Agrarbildungszentrum gibt es eine Kantine, die Frühstück, Mittag- und Abendessen anbie-

tet. Die Essensausgabe ist für Frühstück von 7.00 - 8.00 Uhr und für Abendessen 17.00 -

18.00 Uhr. Mittags wird von 11.30 – 13.30 Uhr ein Menü angeboten.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit bei der Mensa der Hochschule zu Mittag zu essen.

Hier kann das Menü individuell zusammengestellt und zwischen zwei bis drei Hauptgerichten

gewählt werden. Die Kosten für die Menüs liegen zwischen 3,00 und 5,50 €.

Meisterbonus Mit Bestehen der Meisterprüfung zahlt die Bayerische Staatsregierung auf Antrag einen Meis-

terbonus in Höhe von 2.000, - EUR aus. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Bayern.

Microsoft365 und Microsoft Teams Jeder Studierende erhält für die Zeit des Schulaufenthaltes eine kostenlose Lizenz der Soft-

ware Microsoft365 (Word, Excel, PowerPoint …), sowie einen Zugang zu office.com. Darin

enthalten ist neben einem 1 TB großen Speicher pro Nutzer auch der Zugang zu Microsoft

Teams. Um beides uneingeschränkt nutzen zu können, ist es erforderlich, den Datenschutz-

bestimmungen zuzustimmen. Die Datenschutzbestimmungen können online unter

https://www.fachschule-gartenbau.de/files/pdfs/office365.pdf eingesehen werden.

Nachteilsausgleich (Legasthenie) Rechtschreibfehler sind bei der Benotung von fachlichen Leistungen kein Benotungskriteri-

um. Studierende können zu Schuljahresbeginn einen Antrag auf Nachteilsausgleich schriftlich

beantragen. Der Nachteilsausgleich besteht entweder

• in einer Verlängerung der Arbeitszeit bei der Leistungserhebungen und/ oder

• in einer veränderten Gewichtung der erreichten Noten und/ oder

• im zur Verfügung stellen von technischen Hilfsmitteln.

Den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches schlägt aufgrund ei-

nes Gutachtens eines niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen der zuständige

Schulpsychologe (an der Schule oder an der staatlichen Schulberatungsstelle) vor.

In der Regel besteht der Nachteilsausgleich in einer Verlängerung der Prüfungszeit

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

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Noten im Zeugnis und Fächer im Stundenplan Die Jahresfortgangsnoten setzten sich aus mündlichen und schriftlichen Leistungsnachwei-

sen zusammen. Ihre Mindestzahl in den einzelnen Fächern ist in der Schulordnung festge-

legt. Die mündlichen Noten können auch in Form von Stegreifaufgaben erbracht werden.

• Link zur Schulordnung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAgwSchO

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

Note/Fach im Zeugnis

Wochenstunden

Fächer im Stundenplan/

Teilbereiche

Mindestzahl

der mündli-

chen Noten

Mindestzahl

der schriftli-

chen Noten

Pflanzenverwendung

4 bis 6 Std.

PV-Gehölze

PV-Stauden

Bodenkunde

Pflanzenschutz

Substrate

2 2

Betriebswirtschaftsleh-

re

5 bis 7 Std.

BWL

Buchführung

Marketing

2

2

Baubetrieb

6 bis 10 Std.

Bautechnik

Kostenrechnung

Vermessung

2 2

Betriebsführung

6 bis 15 Std.

Betriebs- und Unterneh-

mensführung

Betriebsbeurteilungen

EDV

PRU 1

PRU 2

2 2

Rechts- und Sozial-

kunde

3 bis 6 Std.

Rechts- und Sozialkunde

Baurecht

Steuerlehre

2 2

Berufsausbildung und

Mitarbeiterführung

4 bis 6 Std.

BAM

Arbeitsunterweisungen

2 2

Module

4 bis 5 Std.

Modul A/B Nur in der Ganzjahresschulform!

1

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 10

Marketing und Gestaltung/Zierpflanzenbau bzw. Staudengärtnerei

Note/Fach im Zeugnis

Wochenstunden

Fächer im Stunden-

plan

Mindestzahl

der mündli-

chen Noten

Mindestzahl

der schriftli-

chen Noten

Produktion

14 bis 16 Std..

P (GKF) Grundlagen

der Kulturführung

P (PS)

Pflanzenschutz

P (KoRe)

Kostenrechnung

P (Z/St) Zierpflanzen-

bau/Staudengärtnerei

P (TUB) Technik und

Bauen

P (VN) Vernetztes

Denken

2 2

Gestaltung und

Dienstleistung

5 bis 6 Std.

Gestaltung 2 2

Betriebswirtschaft und Mar-

keting

5 bis 8 Std..

BWL

Marketing

2 2

Rechts- und Sozialkunde

2 bis 3 Std.

Rechts- und Sozial-

kunde

Buchführung

1 1

Betriebsführung

3 Std..

Steuerlehre

Betriebsbeurteilung

EDV

2 2

Berufsausbildung und Mitar-

beiterführung

4 bis 5 Std.

Berufsausbildung und

Mitarbeiterführung

Arbeitsunterweisungen

2 2

Module

4 bis 5 Std.

Modul A/B 1

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 11

(Zeugnis)Noten Staatl. Geprüfter Wirtschafter Sie erhalten neben dem Meisterzeugnis auch ein Abschluss-

zeugnis der Schule als staatl. geprüfter Wirtschafter. Die

Noten dieses Zeugnisses berechnen sich wie folgt:

Berechnung am Beispiel Zierpflanzenbau/Garten- und

Landschaftsbau

• P (Produktion) / Baubetrieb

o Fortgangsnote 3,33

o Schriftliche Prüfung 3,0

o Praxisbezogene Aufgabe 1,5 (x2)

• Betriebswirtschaft / „“

o Fortgangsnote 3,33

o Schriftliche Prüfung 3,0

• Betriebsführung / „“

o Fortgangsnote 2,45

o Betriebsbeurteilung 3,0 (x2)

• Gestaltung / Pflanzenverwendung

o Fortgangsnote 3,33

• Rechts- und Sozialkunde / „“

o Fortgangsnote 2,33

• Berufsausbildung und Mitarbeiterführung

o Fortgangsnote 3,33

o Schriftliche Prüfung 3,0

o Unterweisung 2,5 (x2)

o Fallstudie 2,5 (x2)

Notfälle In Notfällen ist die 112 (Feuerwehr und Rettungsdienste) oder 110 (Polizei) zu wählen und die

Schulleitung zu informieren.

Öffentliche Verkehrsmittel Das Agrarbildungszentrum ist mit den Buslinien 3 und 503, 537 und 538 (Haltestelle Hoch-

schule) von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof aus in Richtung Auloh zu erreichen.

Parken Im Agrarbildungszentrum finden auch Fahrübungen mit überbreiten landwirtschaftlichen

Geräten statt. Das Parken ist daher nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen vor den Schran-

ken (Parkplätze P2 und P3) zulässig. Es gelten die Verkehrsregeln für den öffentlichen Stra-

ßenverkehr und die verkehrsberuhigten Zonen.

Wichtig: Falsch geparkte Autos werden von einem ortsansässigen Abschleppunternehmen

zum Schnäppchenpreis von 300,00 Euro abgeschleppt, die bei der Fahrzeugherausgabe be-

rappt werden müssen. Die Herausgabe erfolgt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Poli-

zeidirektion, was zu weiteren Kosten für den Fahrzeughalter führen kann.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 12

Und noch etwas: Wie wäre es mit dem Fahrrad? Überdachte Fahrrad-„Parkplätze“ gibt es im

Innenhof der Fachschule.

Post Die Studierenden finden ihre eingegangene Post in einem Fach im Sekretariat.

Die richtige Anschrift vermeidet Ärger, z.B.

Gabriele Mustermann

Staatl. Fachschule für Gartenbau

Am Lurzenhof 3 L

84036 Landshut

Prüfungen An der Fachschule erhalten Sie den Abschluss in der Schulschlussprüfung als „Staatlich ge-

prüfte/r Wirtschafter/in“. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden gleichzeitig für die

Meisterprüfung gewertet. An den letzten Schultagen wird die mündliche Meisterprüfung

durchgeführt. Auch diese mündlichen Prüfungen der Meisterprüfung werden in die Ab-

schlussnote eingerechnet (siehe Schema auf Seite 11)

Rauchen Im Eingangsbereich sowie im Schulgebäude und in den anderen Gebäuden, in denen Unter-

richt stattfindet, ist das Rauchen nicht gestattet! Geduldet wird das Rauchen derzeit im In-

nenhof der Kantine und in den gekennzeichneten Bereichen des Schulinnenhofs. Bitte nicht

vor den Eingangstüren der Schule rauchen – das gibt Ärger!!

Reinigung der Gebäude Mit der Reinigung der Unterrichtsräume und der Beseitigung üblicher Abfallmengen ist ein

privates Unternehmen beauftragt. Stellen Sie nach Unterrichtsende die Stühle auf den Tisch

– nicht in die vorgesehenen Halterungen! Das erleichtert die Bodenreinigung. Bringen Sie Ihr

Leergut und Kaffeetassen wieder an die Ausgabestellen zurück.

Schulgeld Der Besuch der Fachschule ist grundsätzlich kostenfrei. Für Arbeitsmaterialien, Kopien und

Reisekosten sind während des Schulbesuchs ca. 1.500 Euro aufzubringen. Die Beträge wer-

den von den Kassenverantwortlichen der jeweiligen Semester eingefordert. Die Studierenden

erklären vor dem Schulbesuch, dass Sie in der Lage sind, diesen Betrag aufzubringen.

Schulleitung Schulleiter ist Thomas Schneidawind, sein Stellvertreter Michael Zehentbauer.

Die Schulleitung ist u.a. zuständig für Unterrichtsbefreiungen. (siehe S.3 Befreiung)

Schulordnung Es lohnt durchaus einmal, einen Blick in die Schulordnung zu werfen: Stundentafeln, Prü-

fungsverordnungen, Aufnahmebedingungen, Regeln für den Schulablauf, Zeugnisvordrucke

und Rechtsfragen. Weitere Einzelheiten regeln die „Richtlinien zum Schulbetrieb“, Schulord-

nung und Richtlinien können im Sekretariat oder im Internet eingesehen werden.

Page 13: VON A BIS Z - fachschule-gartenbau.de

Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 13

Schulordnung:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAgwSchO

Richtlinien zum Schulbetrieb:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97342

Schlussfeier Das Schuljahr endet mit einer Schulschlussfeier, in der die Schul- und Meisterzeugnisse so-

wie die Urkunden „Staatlich geprüfter Wirtschafter“ überreicht werden. Anschließend feiern

meist die Absolventen den Abschluss ihrer schulischen Laufbahn.

Semesterbezeichnungen Garten- und Landschaftsbau Winter 1: GaLaBau WS 1

Garten- und Landschaftsbau Winter 3: GaLaBau WS 3

Garten- und Landschaftsbau Ganzjahr: GaLaBau GJ

Kombiklasse Marketing und Gestaltung/

Zierpflanzenbau/Stauden/Friedhof/

Garten- und Landschaftsbau: Kombiklasse M+G/GaLaBau

Semesterbuch In jedem Semester (Kombiklasse Marketing und Gestaltung/GaLaBau, Garten- und Land-

schaftsbau Wintersemester 1 (WS1)/Wintersemester 3 (WS3) und Ganzjahressemester (GJ)) ist

ein Semesterbuch zu führen. Fehlende Studierende werden von der Lehrkraft in dieses Se-

mesterbuch eingeschrieben – genauso wie das Fach und in Kurzform der behandelte Unter-

richtsstoff. Das Semesterbuch muss sehr sorgfältig geführt werden. Aus den Reihen der Stu-

dierenden kann eine für das Semesterbuch zuständige Person gewählt werden.

Semesterleiter Der Semesterleiter vertritt das Semester bei der Schulleitung, in der Lehrerkonferenz und bei

den in seinem Semester unterrichtenden Lehrkräften.

Die Studierenden haben bei allen schulischen Fragen grundsätzlich erst den Semesterleiter

einzuschalten. Semesterleiter im Schuljahr 2020/2021 sind:

Garten- und Landschaftsbau WS 1 Ulrike Roth

Garten- und Landschaftsbau WS 3 Claudia Gaude-Mies

Kombiklasse Marketing und Gestaltung/

Garten- und Landschaftsbau

Markus Wittenzeller/Julian Breitenstein

Semestersprecher Jedes Semester wählt zu Schulbeginn eine/n Sprecher/in und eine/n Stellvertreter/in, die die

Aktivitäten und Wünsche des Semesters in geeigneter Form gegenüber den Lehrkräften und

nach außen vertreten. Verpflichtende Termine sind lediglich die zwei bis drei Mal im Semes-

ter stattfindenden SMV-Sitzungen sowie die Schulschlussfeier.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 14

Sicherheitsbeauftragter Für die Sicherheit der technischen Einrichtungen in den Gebäuden sorgt der Sicherheitsbe-

auftragte und Verwaltungsleiter des Agrarbildungszentrums Herr Scholz.

Sollten Mängel im haustechnischen Bereich erkennbar sein, so melden Sie dies umgehend im

Sekretariat oder beim Gartenbautechniker Michael Graf bzw. in Notfällen an Wochenenden

beim Hausmeister des Agrarbildungszentrums Herrn Engelbert Reiner (0160/90725340).

Das Gebiet der Sicherheit im schulischen Bereich wird von Herrn Schneidawind betreut. Ver-

ständigen Sie bei Mängeln im Sicherheitsbereich bitte sofort Herrn Schneidawind.

SMV (Studierenden-Mit-Verwaltung) Die SMV kümmert sich um übergreifende Probleme, Veranstaltungen und sonstige Angele-

genheiten von allgemeiner schulischer Bedeutung. Sie setzt sich aus den Semestersprechern

(und deren Stellvertretern) der verschiedenen Fachrichtungen zusammen. Die fachrichtungs-

übergreifenden offiziellen SMV-Sitzungen werden von der Schulleitung einberufen.

Stellenangebote Während des Schuljahres erreicht die Schule ein umfangreiches Angebot an offenen Stellen

für alle Fachrichtungen. Diese werden im Eingangsbereich ausgehängt und können auch auf

der Internetseite https://www.fachschule-gartenbau.de/stell-sb.htm aufgerufen werden.

Stundenplan Der Stundenplan ist online einsehbar unter

https://www.fachschule-gartenbau.de/stundenplan.htm

Stundenplanänderungen können via Smartphone „abonniert“ werden. Eine Anleitung befin-

det sich auf unserer Schulseite:

https://www.fachschule-gartenbau.de/newsdetail/items/stundenplan-sms.htm

Stundentafel Die Stundentafel regelt die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stundentafeln sind

auf Seite 19 einsehbar!

Turnhalle - Sport Kampf den überflüssigen Pfunden – daher steht Ihnen die Turnhalle (Halle 1 + 2) des Agrar-

bildungszentrums an einigen Nachmittagen zur Verfügung:

Terminabsprache bitte mit Frau Auer und Herrn Rückl 0871/ 95 21 – 103.

Es spricht nichts dagegen, auch mal gemeinsam zum Joggen zu gehen – die Isarauen sind

weitläufig und schnell zu erreichen!

Verband „Ehemaligenverband Schönbrunn-Weihenstephan e. V.“ In diesem Verband der Absolventen der Schönbrunner Schulen sind ca. 2000 Mitglieder or-

ganisiert. Der Jahresbeitrag für diesen als gemeinnützig anerkannten Verband beträgt nur

20,- Euro. Als Gegenleistung für diesen Betrag entfällt für Mitglieder ein eventueller Unkos-

tenbeitrag bei Fortbildungsveranstaltungen der Schule bzw. es werden Sonderkonditionen

eingeräumt. Mitglieder erhalten außerdem zweimal jährlich unsere Mitteilungen mit vielen

geldwerten Tipps.

Page 15: VON A BIS Z - fachschule-gartenbau.de

Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 15

Außerdem kann das verbandseigene Ferienhaus in Scheuereck im Bayerischen Wald genutzt

werden. Vorstand des Ehemaligenverbandes ist Herr Andreas Pletl (Absolvent GalaBau 2009)

Vorstand der Abteilung Gartenbau ist Frau Victoria Ecker-Rutkowski (Absolvent Gartenbau

2012).

Versäumnisse Alle fehlenden Studierenden werden von der jeweiligen Lehrkraft in das Semesterbuch einge-

tragen. Versäumt ein/e Studierende/r entschuldigt (z.B. durch Krankheit) einen Leistungs-

nachweis (Klassenarbeit/Stegreif/Hausarbeit), so wird zunächst die Note „ungenügend“ in die

Notenliste eingetragen. Der/die Studierende kann innerhalb von acht Werktagen nach der

Wiederaufnahme des Schulbesuchs einen Nachholtermin mit der zuständigen Lehrkraft ver-

einbaren. Dann wird die Note „ungenügend“ durch die nachgewiesene Note ersetzt. Wird

kein Nachholtermin vereinbart, so bleibt die Note „ungenügend“ bestehen.

Das unentschuldigte Fehlen oder die Abwesenheit von angesagten Leistungsnachweisen

(Schulaufgaben, Extemporalen, Unterweisungsübungen, Vorträgen, benoteten Gruppenar-

beiten, … ), ohne vorhergehende Rücksprache mit der zuständigen Lehrkraft, führt sofort zur

Note „ungenügend“ ohne einen Anspruch auf einen Nachholtermin.

Bei entschuldigtem Fehlen, Abwesenheit oder Krankheit mit ärztlichem Artest (wird ab dem 1.

Tag benötigt) bleibt die Note „ungenügend“ gesetzt, so lange der/die Studierende sich nicht

innerhalb von 8 Tagen um einen Nachholtermin bei der jeweiligen Lehrkraft bemüht und

organisiert.

Sommerschultage (§21 (1) Satz 2 der Schulordnung)

„Die Berechtigung zum Vorrücken ist nicht erreicht, wenn […]

- Satz 2 (Schulordnung) im fachpraktischen Semester (Sommerschulwoche) der Studie-

rende an mehr als einem vorgeschriebenen Schultag nicht teilgenommen hat,

- oder die Semesterarbeit nicht termingerecht vorgelegt wurde […]….…“

Für die Sommerschultage gilt wie oben eine Bewertung mit „ungenügend“, so lange kein

Attest vorgelegt und sich nicht eigenständig um einen Nachholtermin selbst gekümmert

wurde.

Versicherung Es wird empfohlen, die bisherige Krankenversicherung für die Dauer des Schulbesuches fort-

zusetzen. Nach der Schulordnung sind die Studierenden verpflichtet, sich bei Schulbeginn

gegen Haftpflichtschäden in angemessener Höhe zu versichern. Ein entsprechender Nach-

weis über die Privathaftpflichtversicherung ist spätestens bei Schulbeginn vorzulegen.

Vorrücken und Wiederholen (§ 21 der Schulordnung) Das Semesterzeugnis enthält die Feststellung, ob die Berechtigung zum Vorrücken in das

nächste Semester erreicht ist. Die Berechtigung zum Vorrücken ist nicht erreicht, wenn

1. im ersten Semester in einem Pflichtfach die Note „ungenügend“ oder in zwei Pflicht-

fächern die Note „mangelhaft“ erteilt worden ist, ohne dass ein Notenausgleich statt-

findet; Notenausgleich kann Studierenden gewährt werden, wenn bei der Note „un-

genügend“ in einem Pflichtfach oder bei der Note „mangelhaft“ in zwei Pflichtfächern

mindestens ausreichende Leistungen in allen übrigen Pflichtfächern erzielt und in

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Ein Leitfaden für Studierende

Seite 16

mindestens einem Pflichtfach die Note „sehr gut“ oder „gut“, oder in zwei Pflichtfä-

chern die Note „befriedigend“ erreicht wurden; bei der Note „ungenügend“ in einem

Pflichtfach, das mit dem beendeten Semester ausläuft, ist ein Notenausgleich ausge-

schlossen; das Gleiche gilt, wenn beide Noten „mangelhaft“ auf auslaufende Pflichtfä-

cher entfallen;

2. im fachpraktischen Semester der Studierende an mehr als einem vorgeschriebenen

Schultag nicht teilgenommen oder die Semesterarbeit nicht termingerecht vorgelegt

hat oder im Zeugnis einmal die Note „ungenügend“ oder zweimal die Note „mangel-

haft“ erteilt worden ist, wobei Notenausgleich nicht möglich ist;

3. anstelle einer Note eine Bemerkung gemäß § 16 Abs. 12 aufgenommen wurde, wobei

ein Notenausgleich nicht möglich ist. Wurde die Berechtigung zum Vorrücken in das

nächste Semester nicht erreicht, kann das Semester einmal wiederholt werden.

Studierenden, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eige-

nes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken

in das nächste Semester nicht erfüllen (z. B. wegen Krankheit), kann das Vorrücken auf

Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken ge-

schlossen werden und das angestrebte Bildungsziel erreicht wird.

Über das Vorrücken, die Gewährung von Notenausgleich, das Vorrücken auf Probe

und die Dauer der Probezeit entscheidet die Lehrerkonferenz.

Wohnheim für Studierende Ansprechpartner bei der Vergabe der Zimmer ist Herr Rückl von der Verwaltung des Agrarbil-

dungszentrums, Telefon: 0871/ 95 21 – 103.

Ansprechpartner im Wohnheim sind Frau Gilot und Herr Zerrath. Die Miete fürs Wohnheim-

bewohner wird grundsätzlich im Abbuchungsverfahren eingezogen.

Zeugnisse Die Fachschule vergibt folgende Zeugnisse:

• Semesterzeugnis – nach dem ersten Semester

• Semesterzeugnis nach dem Sommersemester (Garten- und Landschaftsbau)

• Zeugnis zum Staatlich geprüften Wirtschafter – als Abschluss der Fachschule

Im Rahmen der Schulschlussfeier erhalten Sie ein eigenes Zeugnis für den Staatl. geprüften

Wirtschafter und das Meisterzeugnis. Den Meisterbrief erhalten Sie im Rahmen der Freispre-

chungsfeier auf dem Gelände der Landesgartenschau in Ingolstadt im Juli Ihres Abschluss-

jahres.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 17

Leitbild der Staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-

Schönbrunn Fachrichtungen Gartenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

Wir bereiten Gärtnerinnen und Gärtner in den Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau,

Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau und Friedhofsgartenbau auf die Meisterprüfung vor. „Die

junge Fachschule“ steht für unsere Grundhaltung, neugierig, aktiv und geistig beweglich zu

sein. Unsere Arbeit orientiert sich stets an aktuellen Erfordernissen der Branche. Wir legen

Wert auf hohe Kundenzufriedenheit und eine bewusste Imagepflege. Zeitgemäßes Marketing

soll das Bildungsangebot der Schule unterstützen und das Berufsbild der Gärtnerinnen und

Gärtner fördern. Mit diesem Qualitätsanspruch wollen wir die Auslastung unserer Schule

auch in Zukunft auf hohem Niveau halten.

Unsere Ziele

• Ein qualitativ hochwertiger Unterricht

o Prüfungs- und teilnehmerorientierte Bildungsangebote für den gärtnerischen Be-

rufsstand

o Praxisnahe und aktuelle Wissensvermittlung

o Themen- und fächerübergreifende Unterrichtseinheiten

o Förderung des Erfahrungsaustausches unter den Studierenden

o Hohe Aktualität des vermittelten Wissens

o Einsatz von modernen Medien

o Kein Ausfall von Unterrichtsstunden

• Eine angenehme Lern- und Arbeitsatmosphäre

o Persönlichkeitsbildung der Studierenden

o Leistungsbereitschaft fördern und fordern

o Förderung des Gemeinschaftssinnes

o Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter

• Nutzung und Erhaltung von Ressourcen

o Einbeziehung von Gärtnerei und Labor im Unterricht

o Einsatz aktueller Hard- und Software

o Einladung von fachkompetenten Referenten

• Kontaktpflege mit Ehemaligen

o Erfahrungsaustausch mit Berufsstand und Prüfungsmeistern

o Gezielte und regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte

• Standortsicherung der Schule

o Hohe Kundenzufriedenheit

o Präsenz auf/durch Ausstellungen

o Regelmäßige Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse

o Zielgruppenorientierter Internetauftritt

o Vermittlung der Bedeutung der Staatlichen Aufwandsträger in Schule und Öffent-

lichkeit

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 18

Merkblatt Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge bei Schulveranstaltungen durch Studierende an

staatlichen agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und der Fachakademie

Lehrfahrten, Besichtigungsfahrten und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Unter-

richt stattfinden, sind Schulveranstaltungen. Soweit die Studierenden nach der jeweiligen

Schulordnung bzw. der Studienordnung zur Teilnahme verpflichtet sind, wird die Fahrt nach

Möglichkeit und näherer Anordnung der Schule mit angemieteten Bussen oder mit öffentli-

chen Verkehrsmitteln durchgeführt. In diesem Fall ist zum Schutz vor vermeidbaren Gefähr-

dungen die Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge ausgeschlossen.

Ist die Benutzung angemieteter Busse oder öffentlicher Verkehrsmittel nicht oder nur mit

unverhältnismäßigen Schwierigkeiten oder Aufwendungen möglich, kann die Schule den

Studierenden die Fahrt mit privateigenen Kraftfahrzeugen nicht verwehren.

Benutzt der Studierende ein solches Kraftfahrzeug, handelt er ausschließlich in eigener Ver-

antwortung und auf eigenes Risiko, und zwar auch dann, wenn er andere Studierende mit-

nimmt. Die Schule ist zwar verpflichtet, die Studierenden bei Schulveranstaltungen im Rah-

men des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden an Gesundheit und Vermögen zu bewah-

ren. Sie ist aber weder gehalten noch in der Lage, außerhalb dieses Rahmens für die Beförde-

rung bei Schulveranstaltungen zu sorgen oder die Fahrt der Studierenden zu beaufsichtigen.

Verursacht der Studierende bei der Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug einen Schaden, haf-

tet er demnach allein nach den Vorschriften des Haftungsrechts. Eine Pflichtverletzung der

Schule ist nicht gegeben, eine Haftung des Staates als Träger der Schule und der Schulauf-

sicht (Staatshaftung) scheidet aus.

Als Halter bzw. Fahrer eines pflichtversicherten Kraftfahrzeuges genießt der Studierende im

Rahmen der im Versicherungsvertrag festgelegten Deckungssummen Haftpflichtversiche-

rungsschutz gegen Haftungsansprüche Dritter, auch mitfahrender Studierender. Bei der Bil-

dung von Fahrgemeinschaften kann sich im Hinblick auf das erhöhte Haftungsrisiko der Ab-

schluss von Insassenunfallversicherungen empfehlen.

Nach §2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII sind die Studierenden gesetzlich gegen Arbeitsunfall versi-

chert. Der Versicherungsschutz gilt für Körperschäden, die der Studierende durch einen Un-

fall bei der Schulveranstaltung oder auf dem Weg von oder zur Unterrichtsstätte erleidet. Die

Art des benutzten Verkehrsmittels ist ohne Bedeutung.

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 19

Stundentafel für die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Lands-

hut-Schönbrunn Fachrichtung Gartenbau Marketing + Gestaltung/Zierpflanzenbau Marketing + Gestaltung/Stauden Marketing + Gestaltung/Friedhof 1.

Semester

Wochen-

stunden

2.

Semester

Wochen-

stunden

Beide

Semester

Wochen-

stunden

1.

1.1

PFLICHTFÄCHER

Produktion, Dienstleistung, Vermarktung

1.1.1 Produktion 13 11 24

1.1.2 Gestaltung und Dienstleistung 10 9 19

1.2 Betriebs- und Unternehmensführung

1.2.1 Betriebswirtschaft und Marketing 7 6 13

1.2.2 Rechts- und Sozialkunde 2 2 4

1.2.3 Betriebsführung 3 3 6

1.3

1.3.1

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

4

4

8

Mindestpflichtstunden 39 35 74

2. WAHLFÄCHER

2.1 Vertiefung Gestaltung und Marketing 2 2 4

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - 2-semestrig

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau/Kombiklasse – 2-semestrig

1.

Semester

Wochen-

stunden

2.

Semester

Wochen-

stunden

Beide

Semester

Wochen-

stunden

1.

1.1

PFLICHTFÄCHER

Produktion, Dienstleistung, Vermarktung

1.1.1 Baubetrieb 10 10 20

1.1.2 Rechts- und Sozialkunde 4 5 9

1.1.3 Pflanzenverwendung 7 5 12

1.2 Betriebs- und Unternehmensführung

1.2.1 Betriebswirtschaft und Marketing 9 6 15

1.2.2 Betriebsführung 5 6 11

1.3

1.3.1

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

4

3

7

Mindestpflichtstunden bzw. –schultage 39 35 74

2. WAHLFÄCHER

2.1 Vertiefung Baubetrieb / Betriebswirtschaft 2

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 20

Stundentafel für die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Lands-

hut-Schönbrunn Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau - 3-semestrig (1.WS/2.SS/3.WS)

1. Winter-

semester

Wochen-

stunden

2. Sommer-

semester

Schultage

3. Winter-

semester

Wochen-

stunden

1.

1.1

PFLICHTFÄCHER

Produktion, Dienstleistung, Vermarktung

6

1.1.1 Baubetrieb 11 11

1.1.2 Rechts- und Sozialkunde 4 5

1.1.3 Pflanzenverwendung 6 5

1.2 Betriebs- und Unternehmensführung 7

1.2.1 Betriebswirtschaft und Marketing 9 5

1.2.2 Betriebsführung 5 6

1.3

1.3.1

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

Berufsbildung und Mitarbeiterführung

4

2

3

Mindestpflichtstunden bzw. –schultage 39 15 35

2. WAHLFÄCHER

2.1 Vertiefung Baubetrieb / Betriebswirtschaft 2

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 21

Nutzervereinbarung EDV-Saal

Verbot von Raubkopien und Download Sie nehmen zur Kenntnis, dass das Kopieren (auch auszugsweise) von Software sowie das

Herunterladen von Musik, Filmen usw. strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Schulleitung

kann bei Verstößen schulrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Keine eigenen Programme installieren Ihnen ist bekannt, dass sie eigene Programme nicht ohne Genehmigung der zuständigen

EDV-Lehrkraft auf dem Computer installieren dürfen.

Gefahr von Computerviren, Schadsoftware … Auf den Schulcomputern sind wiederholt Computerviren aufgetreten. Die Schule kann keine

Haftung für Schäden durch Computerviren übernehmen. Datenträger, die auch auf schulex-

ternen Computern eingesetzt werden, sollen auf Viren überprüft werden. Die EDV-Lehrkräfte

unterstützen Sie gerne.

Internetnutzung Sie verpflichten sich, von den Schulrechnern aus keine Internetseiten zu besuchen, deren

Inhalte gegen deutsche Gesetze verstoßen. Aus rechtlichen und sicherheitstechnischen

Gründen dürfen im EDV-Saal keine privaten Computer an den Internetzugang angeschlossen

werden. Die Schulleitung kann bei Verstößen schulrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Eingeschränkter Datenschutz Sie nehmen zur Kenntnis, dass die besuchten Internet-Seiten automatisch protokolliert wer-

den und persönliche Dateien – auch E-Mails – eingesehen werden können.

Haftung für Schäden Alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften entstehen, gehen aus-

schließlich zu ihren Lasten!

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 22

Lageplan Agrarbildungszentrum

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 23

Ärzte und Notfallnummern

Notruf 116 117, ärztlicher Bereitschaftsdienst Es gibt Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht le-bensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grip-palen Infekten oder Infektionskrankheiten wie etwa Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, kann man bundesweit die 116117 wählen. Unter dieser Notruf-nummer erreicht man den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfährt dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Arzt nach Hause.

Notruf 110 Polizei

Notruf 112 Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss

die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht er-

sichtlich ist, darf und sollte der Notruf gewählt werden. Die 112 sollte gewählt werden, wenn

schwere Verletzungen vorliegen, evtl. mit hohem Blutverlust, bei Schockzustand oder Ohn-

macht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust, spontanen Sprach- oder Sehstörungen

sollte der Rettungsdienst unter 112 gewählt werden, weil diese Symptome auf einen Herzin-

farkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Praktische Ärzte in der Nähe • Dr. med. Ernst Brenner - Facharzt für Allgemeinmedizin

Neißestr. 1b, 84036 Landshut, Tel: 0871-95 27 70

• Dr. med. Dagmar Hofmann - Praktische Ärztin

Ahornstr. 111, 84030 Ergolding, Tel: 0871-1 43 22 50

• Dr. med. Uta Rzehak

Industriestr. 11, 84030 Ergolding, Tel: 0871-43 07 14 90

• Dr. med. Klaus Kellermann - Facharzt für Innere Medizin

Herzog-Georg-Platz 1, 84028 Landshut, Tel: 0871-5 33 90

• Dr. med. Gerda Wiedemann - Praktische Ärztin

Ritter-von-Schoch-Straße 21 a; 84036 Landshut, Telefon: 0871-5 27 07

• HNO-Praxis

Prof. Dr. med. Karl Götte

Papiererstr. 1, 84034 Landshut, 0871–6 60 66 90

• Zahnarztpraxis

Dr. Peter Hoffmann & Kollegen

Duniwang 7b, 84036 Landshut–Auloh, Telefon: 0871-9 51 19 44

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Seite 24

Index Agrarbildungszentrum 3 Befreiung vom Unterricht 3 Beratungslehrer/Drogenkontaktlehrer 3 Bibliothek / Zugang zum Ulmer-Fachbuchportal 3 Bildungskredit 3 EDV-Raum 4 Ehrenämter 4 Erkrankung 5 Exkursionen 5 Feste (Schulfeste) 5 Förderung 5 Freisprechungsfeier 6 Friedhofsgärtner 6 Haftpflicht 6 Hochschulreife 6 Internet (W-LAN) 6 Kopieren 6 Lehrkräfte und Mitarbeiter 7 Leitbild 7 Meisterprüfung 7 Mensa 8 Meisterbonus 8 Microsoft365 und Microsoft Teams 8 Nachteilsausgleich (Legasthenie) 8 Noten im Zeugnis und Fächer im Stundenplan 9 (Zeugnis)Noten Staatl. Geprüfter Wirtschafter 11 Notfälle 11 Öffentliche Verkehrsmittel 11 Parken 11 Post 12 Prüfungen 12 Rauchen 12 Reinigung der Gebäude 12 Schulgeld 12 Schulleitung 12 Schulordnung 12 Schlussfeier 13 Semesterbezeichnungen 13 Semesterbuch 13 Semesterleiter 13 Semestersprecher 13 Sicherheitsbeauftragter 14 SMV (Studierenden-Mit-Verwaltung) 14 Stellenangebote 14

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Fachschule für Gartenbau – Landshut Anhang zum Leitfaden für Studierende

Seite 25

Stundenplan 14 Stundentafel 14 Turnhalle - Sport 14 Verband „Ehemaligenverband Schönbrunn-Weihenstephan e. V.“ 14 Versäumnisse 15 Versicherung 15 Vorrücken und Wiederholen (§ 21 der Schulordnung) 15 Wohnheim für Studierende 16 Zeugnisse 16 Leitbild der Staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn 17 Merkblatt 18 Stundentafel für die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn 19 Stundentafel für die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn 20 Nutzervereinbarung EDV-Saal 21 Lageplan Agrarbildungszentrum 22 Ärzte und Notfallnummern 23 Index 24 Notizen 26

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© 2021 | Printed im Kopierraum

Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft

Fachrichtungen Gartenbau sowie Garten- und Landschaftsbau

Am Lurzenhof 3 L

84036 Landshut-Schönbrunn

Tel. 0871 9521 – 150

Fax 0871 9521 – 153

[email protected]

www.fachschule-gartenbau.de

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https://www.instagram.com/fsa_sc/

Notizen .........................................................................................................................................................................

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