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Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 4. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 2004 bis 2009 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Landesverband Brandenburg Christlich Demokratische Union Deutschlands Landesverband Brandenburg

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition

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Koalitionsvertrag Brandenburg 2004

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Vereinbarung

zur Zusammenarbeit in einer

Regierungskoalition

für die 4. Wahlperiode des

Brandenburger Landtages

2004 bis 2009

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Landesverband Brandenburg

Christlich Demokratische Union Deutschlands

Landesverband Brandenburg

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Präambel 1 2 3 4 5 6 7 8 9

10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

1. Wirtschaft, Arbeit, Technologie und Haushalt 1.1 Wirtschaft 1.1.1 Wirtschaftsförderung 1.1.2 Technologie- und Innovationsförderung 1.1.3 Energie 1.1.4 Flughafen BBI 1.1.5 Medienwirtschaft 1.1.6 Tourismus 1.2 Arbeitsmarktpolitik 1.2.1 Berufliche Weiterbildung 1.2.2 Ausbildung 1.2.3 Strategien zur Bekämpfung des Fachkräftemangels 1.2.4 Aktivitäten für Zielgruppen des Arbeitsmarktes 1.2.5 Begleitung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes im Land 1.3 Finanzen/Haushalt 1.3.1 Sicherung finanzieller Spielräume 1.3.2 Aufbau Ost, Förderprogramme des Bundes und Strukturfonds der Europäischen Union 1.3.3 Kosten-Leistungsrechnung und Aufstellung von Produkthaushalten 1.4 Europäische Zusammenarbeit 1.5. Berlin und Brandenburg 2. Bildung, Wissenschaft, Kultur 2.1 Bildung 2.1.1 Kindertagesbetreuung 2.1.2 Schulpolitik 2.1.2.1 Grundschule 2.1.2.2 Förderschule 2.1.2.3 Fortentwicklung des Schulsystems zur Oberschule 2.1.2.4 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 2.1.2.5 Berufliche Bildung 2.1.2.6 Qualitätsmessung und -sicherung

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2.1.2.7 Schulressourcenkonzept 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93

2.1.2.8 Ganztagsangebote 2.1.2.9 Selbstständigkeit von Schulen 2.1.2.10 Lehrerbildung 2.1.2.11 Lehrerarbeitszeit und -fortbildung 2.1.2.12 Rahmenlehrpläne 2.1.2.13 Arbeits- und Sozialverhalten (Kopfnoten) 2.1.2.14 Stundentafel 2.2 Wissenschaft und Forschung 2.2.1 Umsetzung und Fortschreibung des Hochschulpakts 2.2.2 Finanzierung und Ausbau der Hochschulen 2.2.3 Profilbildung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen 2.2.4 Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft 2.3 Kultur 3. Familie, Frauen, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport 3.1 Familienfreundliches Brandenburg 3.1.1 Familienpolitik 3.1.2 Frauen 3.1.3 Kinder und Jugend 3.2 Soziales 3.3 Gesundheit 3.4 Sport 3.5 Berlin und Brandenburg 4. Inneres, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau, Tolerantes Brandenburg, Justiz 4.1 Zivilgesellschaft 4.1.1 Ehrenamt und bürgergesellschaftliches Engagement 4.1.2 Bekämpfung des Rechtsextremismus 4.2 Bürokratieabbau und konsequente Deregulierung, ressortübergreifende

Verwaltungsmodernisierung

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4.3 Innere Sicherheit 93 94 95 96 97 98 99

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4.3.1 Polizei und Sicherheit 4.3.2 Politisch motivierte Gewalt 4.3.3 Terrorismusbekämpfung 4.3.4 Organisierte Kriminalität 4.3.5 Katastrophenschutz/Feuerwehren 4.4 Kommunales 4.4.1 Krisenmanagement für kommunale Unternehmen 4.4.2 Überörtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht 4.4.3 Landratswahlen 4.4.4 Funktionalreform 4.4.5 Kommunalfinanzen 4.5 Tolerantes Brandenburg 4.5.1 Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ 4.5.2 Härtefallkommission 4.6 Justiz 4.6.1 Opfer von Straftaten 4.6.2 Rückfallquoten junger Straftäter verringern 4.6.3 Innovation in Gerichtsverfahren 4.6.4 JVA-Platzkapazitäten und -Personal 4.7 Berlin und Brandenburg 5. Regionale Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt 5.1 Raumordnung, Stadtentwicklung, Ländliche Entwicklung 5.1.1 Raumordnung 5.1.2 Stadtentwicklung 5.1.3 Ländliche Entwicklung 5.2 Infrastruktur 5.2.1 Verkehr allgemein 5.2.2 Luftfahrt 5.2.3 Straße 5.2.4 Schiene/ÖPNV 5.2.5 Wasserstraßen

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5.3 Natürliche Lebensgrundlagen, Umwelt 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165

5.3.1 Nachhaltigkeit, Naturschutz 5.3.2 Trink- und Abwasser, Abfallwirtschaft, Altlasten 5.3.3 Braunkohlesanierung 5.4 Verwaltungsmodernisierung 5.5 Berlin und Brandenburg 6. Zuständigkeiten und Organisation 6.1 Organisation der Landesregierung 6.1.1 Zahl der Ministerien und Koordinationsfunktion der Staatskanzlei 6.1.2 Zuschnitt und Zuordnung der Ressorts 6.1.3 Straffung der Leitungsstrukturen der Ressorts 6.2. Zusammenarbeit der Koalitionspartner 6.2.1 Zusammenarbeit im Landtag 6.2.2 Zusammenarbeit in der Regierung 6.2.3 Abstimmungsverhalten im Bundesrat 6.2.4 Koalitionsausschuss 7. Unterbringung des Landtages

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Präambel 165 166 167

168 169 170 171 172 173

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186 187 188 189 190 191 192 193 194 195

196 197 198 199 200

201 202 203 204

Erneuerung aus eigener Kraft Anderthalb Jahrzehnte nach seiner Wiedererrichtung aus dem Geist der freiheitlichen Revo-lution von 1989 braucht das Land Brandenburg einen entschlossenen Aufbruch. In der deut-schen Hauptstadtregion und zugleich im Zentrum des vereinten Europas gelegen, besitzt das Land Brandenburg herausragende Chancen, in den kommenden Jahrzehnten aus eige-ner Kraft zur lebenswerten, weltoffenen und wirtschaftlich florierenden Heimat aller seiner Bürgerinnen und Bürger zu werden. Diese Chancen müssen wir jetzt konsequent ergreifen. Brandenburg kann zukünftig zu den erfolgreichen und dynamischen Regionen Europas zäh-len – unter der Bedingung, dass wir heute den richtigen Weg der Erneuerung einschlagen und in den kommenden Jahren konsequent fortsetzen. Niemand sonst wird uns diese Auf-gabe abnehmen, nur miteinander und nicht gegeneinander werden wir sie lösen. Auf uns selbst und unsere gemeinsame Arbeit für Brandenburg kommt es dabei an. Die neue Koalition ist zum Aufbruch für Brandenburg entschlossen. Die Landesregierung wird in gemeinschaftlicher und kollegialer Anstrengung zielstrebig dafür arbeiten, dass Bran-denburg in Zukunft auf keinem Gebiet hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Die zielge-richtete Erneuerung unseres Gemeinwesens setzt die Bündelung und konstruktive Zusam-menarbeit aller verantwortungsbewussten Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unse-res Landes voraus. Gemeinsam mit ihnen werden wir in dem Maß erfolgreich sein, wie wir die vor unserem Land liegenden Aufgaben zeitgemäß und vorausschauend lösen. Noch immer ist die hohe und andauernde Arbeitslosigkeit das schwerste ökonomische und gesellschaftspolitische Problem unseres Landes. Die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Brandenburg hat für die neue Koalition höchs-te Priorität. Gerade deshalb wollen wir Freiräume für unternehmerisches Handeln schaffen. Wir werden hervorragende Bildung und Ausbildung, leistungsstarke Forschung und den Transfer von Wissen in hochwertige Produkte und Dienstleistungen zu den zentralen Anlie-gen der Landesregierung machen. Als effizienter und bürgernaher Dienstleister soll sich die Brandenburger Verwaltung an den Vorbildern in Deutschland und Europa orientieren und Vorreiter unter den neuen Ländern werden. Dazu bedarf es mutiger Deregulierung und Ent-bürokratisierung. Gerade in schwierigen Zeiten bilden Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement das Rückgrat eines freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens. Die von den Vereinen und Initiativen, Netzwerken und freiwilligen Zusammenschlüssen geleistete Arbeit ist für den in-neren Zusammenhalt unserer Gesellschaft unersetzlich. Gemeinsinn, Toleranz und Weltof-fenheit sind entscheidende Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Brandenburg soll eine Gesellschaft aktiver Bürgerinnen und Bürger sein, die Verantwortung für ihr Gemeinwesen übernehmen. Die Bürgergesellschaft zu stärken und zu fördern wird deshalb zu den vornehmsten Aufgaben der neuen Landesregierung zählen. Mit Zivilcourage und Entschlossenheit muss jedwedem politischem Extremismus begegnet werden. Der ent-

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schiedene Kampf für die freiheitliche Demokratie und gegen den Rechtsextremismus ist staatliche Aufgabe und gesamtgesellschaftliche Verantwortung zugleich.

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Die Zukunft unserer Gesellschaft und die Lebenschancen der Menschen hängen im Zeitalter des Wissens von nichts anderem so sehr ab wie von den Fertigkeiten und Kenntnissen der Einzelnen. Die erworbene und erlernte Fähigkeit zu selbstverantworteter Lebensführung aller Menschen in allen ihren Lebensbezügen ist eine Grundbedingung gelebter Demokratie. Sie bildet zugleich die entscheidende Voraussetzung für Wertschöpfung, Wachstum und ge-samtgesellschaftlichen Wohlstand unter den ökonomischen Bedingungen des 21. Jahrhun-derts. Angesichts des demografischen Umbruchs und der anhaltenden Abwanderung muss für uns mehr denn je gelten: Jedes Kind in Brandenburg muss seine Chance erhalten! Jeder wird gebraucht, niemand darf zurückgelassen werden! Weil sich an den Zukunfts- und Bildungs-chancen unserer Kinder und Enkel zugleich das Schicksal unseres Landes entscheidet, wol-len wir die Familien stärken und Brandenburg zu einer besonders kinder- und familienfreund-lichen Region in Europa machen. Der Zusammenschluss der Länder Brandenburg und Berlin ist politisch und wirtschaftlich sinnvoll; die Koalition hält an diesem Ziel fest. Jedoch muss vor einer erneuten Volksab-stimmung Klarheit über die Finanzperspektive beider Länder bestehen. Nur so ist mit der Zustimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger zur Fusion zu rechnen. Unabhän-gig davon ist die weitere Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ein herausragendes Ziel der Koalition. Brandenburg steht heute vor großen Aufgaben. Die innere Erneuerung unseres Landes liegt im gemeinsamen Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Zu Recht erwarten die Branden-burgerinnen und Brandenburger verantwortungsbewusste, zielgerichtete und zupackende politische Führung. Die neue Koalition aus SPD und CDU nimmt diese Herausforderung an.

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1. Wirtschaft, Arbeit, Technologie und Haushalt 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275

1.1 Wirtschaft Die wichtigste Aufgabe im Land ist die Steigerung des Wirtschaftswachstums für mehr Be-schäftigung. Wirtschaftswachstum bringt den wirtschaftlichen Anpassungs- und Modernisie-rungsprozess voran, verbessert die Beschäftigungssituation und leistet einen entscheiden-den Beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Den Zielen:

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gewerbe-treibenden und Selbständigen,

- der Stabilisierung der Wirtschaftsstrukturen, Herausbildung von Branchenschwer-punkten und Förderung von innovativen Kompetenzen sowie

- der Verbesserung des Wirtschaftsimage des Landes

verpflichten sich alle Politikbereiche. 1.1.1 Wirtschaftsförderung Die künftige Wirtschaftspolitik muss noch zielgenauer ausgestaltet werden als bisher. Die Förderung ist auf die vorhandenen Cluster und Kompetenzfelder zu konzentrieren, damit die starken Branchen sich positiv weiterentwickeln und Ausstrahleffekte entfalten können. Bran-denburg verfügt über zukunftsfähige Clusterstrukturen in den Bereichen Biotechnologie, Energiewirtschaft/-technologie, Luft- und Raumfahrt, Medien sowie Schienenverkehrstech-nik. Darüber hinaus gibt es entwicklungsfähige Branchenkompetenzen und regionale Wirt-schaftszentren. Entwicklungsfähige Kompetenzfelder stellen insbesondere die Bereiche Kunststoffe, Mineralöl, Papier, Optik, Mikroelektronik, Metallverarbeitung, Holzwirtschaft, Geowissenschaften, Maschinenbau, Automotive, Ernährungswissenschaften/Nahrungs-mittelverarbeitung, Logistik, Chemie, Medizintechnik/Gesundheitswirtschaft, Materialwissen-schaften, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik dar. Förder- und Ansiedlungspolitik sowie der Ausbau der Infrastruktur müssen zielgenau auf die Stärkung dieser Potenziale ausge-richtet werden sowie dabei den mittelständischen Strukturen Rechnung tragen. Dies erfordert, dass sich alle anderen mit der Wirtschaftsentwicklung zusammenhängenden Politiken ebenfalls an diesem Ziel orientieren und im Rahmen der vorhandenen Steue-rungsmöglichkeiten auf entsprechende Schwerpunkte konzentrieren. Dies gilt beispielsweise für die Verkehrspolitik und die Hochschul- und Forschungspolitik. Alle Wirtschaftsförderprogramme werden an den Kriterien Gründung, Schaffung und Siche-rung von Arbeitsplätzen, Wachstum, Innovation oder Ansiedlung ausgerichtet. Die vorhan-denen Programme sind hinsichtlich ihrer Wirkung, Transparenz und Effizienz im Hinblick auf diese Kriterien ständig zu evaluieren. Angesichts geringer werdender Haushaltsmittel ist au-ßerdem zu prüfen, bei welchen Programmen ein Umschwenken von Zuschüssen auf zins-günstige Darlehen in Betracht kommt. Die Rolle der Investitionsbank des Landes Branden-burg (ILB) als Förderbank des Landes wird anerkannt und weiterentwickelt.

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Zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen strebt die Koalition die Verbesse-rung von Finanzierungshilfen an. Dafür sollen insbesondere die Möglichkeiten des Europäi-schen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Risikokapital genutzt, partnerschaftliche Lösungen in Zusammenarbeit mit den nationalen Förderbanken des Bundes und Institutio-nen der EU gefunden und in vertretbarem Umfang gemeinsam mit den Hausbanken die Fi-nanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen durch Konsortialkredite unterstützt wer-den.

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Die Koalition hält es für erforderlich, kleine und mittlere Unternehmen besser für ein erfolg-reiches Abschneiden bei öffentlichen Ausschreibungen zu qualifizieren. Sie wird das Mit-telstandsförderungsgesetz, insbesondere mit dem Ziel Preisdumping zu verhindern, überar-beiten. Die Entbürokratisierung bzw. Deregulierung sind wichtige Säulen der Wirtschaftsförderung und Bestandteil der Imagekampagne des Landes. Wir wollen jede Chancen nutzen, um kon-sequent bürokratische Vorgaben abzubauen und Genehmigungsverfahren zu beschleuni-gen. Zur umfassenden Deregulierung in allen Bereichen, die für die Ansiedlung von Unternehmen und die Standortattraktivität Brandenburgs von Bedeutung sind, wird die Koalition ein Investi-tionserleichterungsprogramm auf den Weg bringen. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Bund durch die Ermöglichung von Öffnungs- und Experimentierklauseln den Ansatz des Landes zur Neupositionierung im Standortwettbewerb unterstützt. 1.1.2 Technologie- und Innovationsförderung Die Technologie- und Innovationspolitik wird sich an den im Landesinnovationskonzept defi-nierten Innovationsclustern orientieren. Das Landesinnovationskonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Anreizsysteme im Technologietransfer beschleunigen die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in brandenburgischen Unternehmen. Die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit der Wirtschaft mit Wissenschaft und Forschung wird dabei besonders betont. Die Technologieförderung des Landes konzentriert sich auf marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Es ist sinnvoll, neben der Technologieförderung von kleinen und mittel-ständischen Unternehmen (KMU) deren Zusammenarbeit mit großen Unternehmen zu för-dern, um die ausgewählten Innovationscluster in Brandenburg schneller wachsen zu lassen. Die Zusammenarbeit mit Berlin im Technologie- und Innovationsbereich wird verstärkt. 1.1.3 Energie Die Koalition misst dem Einsatz der heimischen Braunkohle einen weiterhin hohen Stellen-wert zu und wird keine bundesgesetzlichen Regelungen befürworten, die einseitig zu Lasten der Braunkohleverstromung gehen (CO2 -Komponente). Die Koalition unterstützt die sich in einzelnen Regionen herausbildenden Kompetenzfelder für erneuerbare Energien (Bi-okraftstoffe, Biogas, feste Biomasse, Geothermie, Photovoltaik) und Anlagenbauer der Um-

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welttechnik. Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass die Genehmigungen neuer Windkraftanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Belange betroffener Bürger und Kommunen ausschließlich auf die dafür geeigneten Standorte konzentriert werden.

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1.1.4 Flughafen BBI Der Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Single Airport Berlin-Brandenburg International (BBI) ist das zentrale Infrastruktur- und Wirtschaftsentwicklungsprojekt dieser Legislaturperi-ode und ein wichtiger Baustein für die Entwicklung der Region zum dritten deutschen Luft- und Raumfahrtstandort. Vom Bau des Flughafens soll ein wichtiger Impuls für die mittelstän-dische Wirtschaft in Brandenburg ausgehen. Die Finanzierung wird gemeinsam mit den Gesellschaftern Bund und Berlin sowie der Flug-hafengesellschaft zügig abgestimmt. Der notwendige Landesbeitrag wird sichergestellt. Die verkehrliche Anbindung des BBI wird zum Zeitpunkt der Eröffnung mit regionalen und über-regionalen Schienen- und Straßenverbindungen gewährleistet. Es wird eine Eröffnung des Single Airports Berlin-Brandenburg International im Herbst 2010 in der geplanten Dimension angestrebt. Zur Entwicklung des Flughafens ist eine unterstützende Umfeldplanung zu erstellen. 1.1.5 Medienwirtschaft Die Medienwirtschaft gehört zu den Wachstumsbranchen mit hoher Arbeitsmarktrelevanz und technologischer Innovationskraft. Die Region Potsdam hat sich zu einem Zentrum für Dienstleistungsunternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche sowie der Medienwirtschaft entwickelt. Die Landesregierung wird diesen Cluster im Wettbewerb mit anderen Standorten aktiv unterstützen. Investitions-, Qualifizierungs-, Technologie- und Me-dienförderungen werden dazu abgestimmt eingesetzt. In der Medienpolitik besteht das Hauptziel in der Stabilisierung des Medienstandortes Babelsberg. Die mit der Schaffung der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH begonnene Integration der Anlaufstellen für die o. g. Branchen sowie die gute Zusammenarbeit mit Berlin werden fortgesetzt. Die Filmförde-rung und Landesbürgschaften für die Filmproduktion sind hierbei wichtige Instrumente. 1.1.6 Tourismus Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Brandenburg. Mit der Entwicklung einer vielseitigen Natur-, Kultur-, Sport- und Ferienlandschaft werden weitere Wachstumspotenzia-le für Arbeitsplätze erschlossen. Die Nutzung der bisher geschaffenen touristischen Infra-strukturen und ihre weitere Verbesserung als Unterstützung für die Unternehmen bleibt eine wichtige Aufgabe für Land, Landkreise und Kommunen. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, die für eine nationale und internationale Profilie-rung herausragenden touristischen Vorhaben - beispielsweise die Wassertourismus-Initiative Nordbrandenburg (WIN) - zu unterstützen. Darüber hinaus soll durch eine konsequente Themenorientierung der Tourismusprodukte das Profil des Reiselandes Brandenburg weiter gestärkt werden.

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Die touristische Vermarktung des Reiselandes Brandenburg wird weiter ausgebaut und ihre Leistungsfähigkeit durch das Land finanziell unterstützt. Dazu zählt die Bündelung aller Kräf-te, die sich mit Aufgaben des touristischen Marketings befassen (Kultur- und Landtourismus, Großschutzgebiete usw.).

370 371 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 385 386 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 402 403 404 405 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 416

Die Koalition unterstützt die Entwicklung zu vermarktungsfähigen Reisegebieten. 1.2 Arbeitsmarktpolitik Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bleibt zentrales Anliegen der Landespolitik. Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik stehen in einem untrennbaren Zusammenhang: Arbeitsmarktpolitik kann für sich genommen das Beschäftigungsproblem nicht lösen. Sie muss jedoch zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen und die Fachkräftesicherung unter-stützen. Brandenburg setzt auf eine wirtschaftsnahe und zielgruppenorientierte Arbeits-marktpolitik. Die Koalition wird die aktive Arbeitsmarktpolitik fortführen. Auch Menschen mit geringen Chancen, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden, sollen durch die aktive Arbeitsmarktpolitik die Gelegenheit erhalten, am Arbeits- und Berufsleben teilzunehmen. Das Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg“ wird evaluiert und zukunftsori-entiert weiterentwickelt. 1.2.1 Berufliche Weiterbildung Die Beschäftigten und Beschäftigung Suchenden müssen sich auf die Anforderungen der modernen Wissensgesellschaft vorbereiten. Zugleich sind gut qualifizierte Arbeitskräfte ein wichtiger Standortfaktor. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System lebenslangen Lernens spielen daher eine besondere Rolle. Die Förderung der Kompetenzentwicklung durch Qualifizierung in kleinen und mittleren Un-ternehmen wird fortgeführt. Notwendig ist es, Angebote zielgenauer zu gestalten, die mög-lichst vielen Erwerbspersonen berufsnah die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen ermög-licht. Die Bedarfe von Clustern und Kompetenzfeldern werden dabei besonders berücksich-tigt. 1.2.2 Ausbildung Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir erreichen, dass jeder Brandenburger Schulabgän-ger einen Ausbildungsplatz erhält. Vorrang hat demnach die duale Ausbildung. Über Lü-ckenschlussprogramme ist jedem ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Ausbildungsplatz bereitzustellen, solange die betrieblichen Ausbildungsplätze nicht ausreichen. 1.2.3 Strategien zur Bekämpfung des Fachkräftemangels Aufgrund des demografischen Wandels stehen viele Brandenburger Unternehmen vor einem Fachkräftemangel. Die Koalition wird zusammen mit den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, mit den Gewerkschaften und der Wissenschaft eine Strategie entwickeln, wie dem Fachkräftemangel begegnet werden kann, und deren Umsetzung unterstützen.

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1.2.4 Aktivitäten für Zielgruppen des Arbeitsmarktes 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 443 444 445 446 447 448 449 450 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 463

Die Förderung zielgruppenorientierter Maßnahmen insbesondere für Ältere und Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen (auch Nichtleistungsbezieher) wird evaluiert und weiterentwickelt. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Wiedereinstieg aus der Elternzeit und ergänzender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in Bezug auf das SGB II. Die Koalition be-kennt sich zu der am 01.01.2005 in Kraft tretenden Arbeitsmarktreform. Die Koalitionspartner werden die Umsetzung der Reformen weiter konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass spezifische Brandenburger Bedingungen berücksichtigt werden. Die Koalition wird sich dabei insbesondere einsetzen für: - eine Angleichung der Bedarfssätze des Arbeitslosengeldes II in Ost und West sowie - eine flexible Stichtagsregelung zum Umgang mit Schonvermögen für nach dem

31.12.1947 Geborene. 1.2.5 Begleitung der Arbeitsmarktpolitik des Bundes im Land Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, durch entsprechende Vereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit den möglichst passgenau auf die Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, und Strukturentwicklung abgestimmten Einsatz der in Brandenburg verausgabten Mittel der Arbeitslosenversicherung sicher zu stellen. Die neue Landesregierung nimmt ihre Arbeit auf, während zeitgleich bundesweit die zentrale sozial- und arbeitsmarktpolitische Reform, die Einführung des SGB II, vorbereitet und umge-setzt wird. Die Koalition wird die darin angelegte Zusammenarbeit der Kommunen und Agen-turen für Arbeit in Arbeitsgemeinschaften sowie die optierenden Kommunen mit dem Ziel der raschen und passgenauen Vermittlung von Arbeitslosen in Arbeit unterstützen. Dabei legt die Koalition besonderen Wert auf die regionale organisatorische Gestaltungsfreiheit mit dem Ziel, dass die Leistungen möglichst aus einer Hand und unter einem Dach in gebotener De-zentralität zu erbringen sind. Sie wird auf eine bürgernahe Organisation der Leistungserbrin-gung achten. Die Weiterentwicklung kommunaler Beschäftigungspolitik wird begleitet. 1.3 Finanzen/Haushalt 1.3.1 Sicherung finanzieller Spielräume Die Koalitionspartner sind sich einig, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs zur Si-cherung der Handlungsfähigkeit der Politik zwingend notwendig ist und konsequent fortge-setzt werden muss. Auf absehbare Zeit steht dem Land Brandenburg im Vergleich zu den finanzschwachen westlichen Flächenländern mit 30 % mehr Mitteln eine überdurchschnittli-che Finanzausstattung für den Aufbau Ost zur Verfügung. Die dem Land Brandenburg aus dem Korb 1 des Solidarpaktes II zur Verfügung stehenden Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) werden jedoch jährlich sinken und 2020 gänzlich auslaufen. Die Koalition setzt sich eine weitgehende Sanierung des Haushalts zum Ziel, um keine wei-teren Hypotheken auf die Zukunft zu legen. Die Nettokreditaufnahme soll bei Einnahmen

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gemäß mittelfristiger Finanzplanung (2003 – 2007) bis spätestens 2010 auf Null reduziert sein, so dass es danach möglich ist, Schulden abzubauen. Die Koalitionspartner setzen sich als verbindliches Ziel, die Nettokreditaufnahme um 175 Mio. Euro pro Jahr durch folgende Maßnahmen zu reduzieren:

464 465 466 467 468 469 470 471 472 473 474 475 476 477 478 479 480 481 482 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 507 508 509 510

- Die Konsolidierung des Landeshaushaltes soll vorrangig durch Rückführung der kon-

sumtiven Ausgaben erfolgen, damit eine hohe Investitionsquote gewährleistet und gleichzeitig möglichst schnell erreicht werden kann, dass die SoBEZ entsprechend der gesetzlichen Zweckbindung ausgegeben werden. Orientierung dazu ist die mittelfristige Finanzplanung.

- Der Personalbestand wird bis 2009 auf rund 51.000 Stellen verringert. Hierzu ist ein

konsequentes grundsätzlich einwohnerbezogenes Benchmarking in allen Bereichen er-forderlich. Die ressortübergreifende Personalkoordinierung bleibt erhalten; die Stellen-besetzungsrichtlinie ist ein Instrument, durch ressortübergreifende Personalplanung das Stellenabbauziel zu unterstützen. Die Mittel für die Fortbildung des Personals werden deutlich erhöht.

- Die Höhe der übrigen konsumtiven Ausgaben wird permanent kritisch überprüft und so-

weit wie möglich zurückgeführt. - Die von der EU und dem Bund bereitgestellten Finanzmittel werden kofinanziert und

insbesondere für die Verbesserung der Standortbedingungen eingesetzt sowie auf die Erweiterung des ersten Arbeitsmarkts konzentriert. Die Koalition vereinbart, dass die Struktur des Landeshaushaltes dahingehend geändert wird, dass der zweckentspre-chende Einsatz der Solidarpaktmittel möglichst schnell sichergestellt wird.

- Die Koalition wird alle Förderprogramme des Landes einer regelmäßigen Evaluierung

unterziehen. Ziel ist es, die Anzahl der Förderprogramme weiter zu reduzieren, die Not-wendigkeit jeder Förderung und die Förderhöhe vor dem Hintergrund der demographi-schen Entwicklung und den Schwerpunkten der Landespolitik zu hinterfragen und Haus-haltseinsparungen zu erreichen.

- Ebenso werden die Koalitionspartner darauf hinwirken, dass der Bund verabredungs-

gemäß den Länderanteil an den Ausgaben für die Zusatzversorgungssysteme senkt. - Zur Herstellung von Transparenz wird eine allgemeine Versorgungsrücklage einzelplan-

bezogen eingeführt. Die Rücklage wird, solange es eine Nettoneuverschuldung gibt, in das Kreditaufnahmemanagement einbezogen.

- Innovative Betreiber- und Finanzierungsmodelle können nach Auffassung der Koalitions-

partner ein Weg sein, um den Haushalt nachhaltig zu entlasten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und die Qualität ihrer Dienstleistungen schneller zu steigern und insgesamt den angestrebten Strukturwandel in der Landesverwaltung und die Konzentration auf Kernaufgaben zügiger voranzubringen. Voraussetzungen dafür sind, dass die Vorteile derartiger Projekte hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Risikobeteiligung Privater, Qualitätsver-besserungen usw. eindeutig prognostizierbar sind. Zu prüfen sind insbesondere Errich-

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tung, Unterhalt und Betrieb von Verwaltungsgebäuden (einschließlich Schulen, Kranken-häuser, Justizvollzuganstalten) sowie die Standardisierung und Bündelung von internen Serviceleistungen der Landes- als auch Kommunalverwaltungen (back office-Tätigkeiten in Personalwirtschaft, IT, Beihilfe, Logistik, soweit diese nicht zwingend hoheitlichen Cha-rakter haben).

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1.3.2 Aufbau Ost, Förderprogramme des Bundes und Strukturfonds der Europäi-

schen Union Anders als der Korb 1 des Solidarpaktes II ist der Korb 2 den ostdeutschen Ländern zuge-sagt, aber bislang nicht näher konkretisiert worden. Die Koalitionspartner wirken darauf hin, dass die Zusagen der Bundesregierung für den Korb 2 alsbald konkretisiert werden. Die Koalitionspartner werden mit Nachdruck darauf hinwirken, dass die EU-Strukturfondsförderung ab 2007 in angemessener Höhe erfolgt. Die Koalition strebt an, die Wirkung des sogenannten statistischen Effekts für die betroffenen Regionen abzuwenden. 1.3.3 Kosten-Leistungsrechnung und Aufstellung von Produkthaushalten Die Koalitionspartner streben an, die Kosten-Leistungsrechung in allen dafür in Frage kom-menden Bereichen der Verwaltung einzuführen. Dabei wird geprüft, ob grundsätzlich – wie auf der kommunalen Ebene – ein kaufmännisches Rechnungswesen verfolgt werden soll. Die Verwaltungsbereiche, welche die Einführung der Kosten-Leistungsrechnung abge-schlossen haben, sollen einen Produkthaushalt aufstellen. 1.4 Europäische Zusammenarbeit Durch den EU-Beitritt der MOE-Staaten haben sich die Bedingungen für eine noch engere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarstaaten wesentlich verbessert. Die Koalitionspartner sehen die Notwendigkeit, eine Handlungsstrategie zu entwickeln, die die Brandenburger Unternehmen beim Marktzugang in den MOE-Staaten unterstützt. Die Unterstützung brandenburgischer Unternehmen bei Markterschließungsinitiativen im Ausland bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel der Koalition. Die vorhandenen Instrumente sollen daher noch bedarfsgerechter auf die Unterstützung brandenburgischer Unternehmen ausge-richtet werden. 1.5 Berlin und Brandenburg Die Wirtschaftsfördergesellschaften von Brandenburg und Berlin kooperieren eng bei der Vermarktung der „Region Berlin-Brandenburg“ als gemeinsame Dachmarke. Die Zusam-menarbeit von ZAB, WBI und Medienboard wird intensiviert. Wichtige Felder sind ferner: - die Intensivierung gemeinsamer bzw. angestimmter Ansiedlungsaktivitäten, - engere Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus sowie - der Auf- und Ausbau länderübergreifender Branchen-Netzwerke.

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2. Bildung, Wissenschaft, Kultur 558 559 560 561 562 563 564 565 566 567 568 569 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 588 589 590 591 592 593 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 604

2.1 Bildung Bildung ist mehr denn je der Schlüssel für individuellen und gesellschaftlichen Fortschritt. Brandenburg braucht ein leistungsfähiges Bildungssystem. Unsere Kinder haben einen An-spruch auf eine erstklassige Schulbildung. Deshalb muss die Bildungsoffensive konsequent fortgesetzt und weiterentwickelt werden, um die Qualität des Bildungssystems und das Bil-dungsniveau zu steigern. Verbindliche Bildungsstandards, mehr Wettbewerb zwischen stär-ker selbstständig agierenden Schulen und regelmäßige Evaluation von Schul- und Schüler-leistungen sind hierzu unerlässlich. Freie Träger von Schulen stehen für eine größere Vielfalt an Bildungschancen und Bildungsangeboten und sind daher zu unterstützen. Die Koalition unterstützt die Zusammenarbeit der an der Erziehung beteiligten Partner. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule. Die Wertebasis wird in der Familie gelegt. Diese muss in der Schule gefestigt werden. 2.1.1 Kindertagesbetreuung An den bestehenden Strukturen und Standards der Kindertagesbetreuung sowie den beste-henden Rechtsansprüchen und Leistungsverpflichtungen wird festgehalten. Kindertagesstätten und Einrichtungen der Tagespflege sind Orte der Betreuung, Erziehung und Bildung. Bereits im Vorschulalter werden die Weichen für Bildungs- und damit Lebens-chancen gestellt. Deshalb wird in der Vorschulbetreuung der Schwerpunkt die Weiterent-wicklung des Bildungsauftrags der Kindertagsstätten sein. Insbesondere die Bildungsange-bote vor dem Schuleintritt werden deshalb verstärkt. Es ist ein Bildungs- und Erziehungsplan für Kitas weiterzuentwickeln. Die Koalition setzt sich dafür ein, national vergleichbare Quali-tätsstandards für Erzieherinnen und Tagesmütter zu vereinbaren. Ein Jahr vor der Einschu-lung nehmen alle Kinder an einer Sprachstandserhebung teil. Zu diesem Zweck wird der Schulanmeldetermin vorgezogen. Die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte, den Einrichtungen der Tagespflege und der aufnehmenden Schule muss intensiviert werden. 2.1.2 Schulpolitik 2.1.2.1 Grundschule Grundschulen, sind das Bildungsfundament. Es wird grundsätzlich daran festgehalten, dass sie die Jahrgangsstufen 1 bis 6 umfassen. Der weitere Ausbau des Systems der flexiblen Schuleingangsphase („Flex-Klassen“) wird angestrebt. Es ist eine externe Evaluation durch-zuführen. 2.1.2.2 Förderschule Die Koalitionspartner erkennen die besondere Notwendigkeit einer Förderung an, die an ent-sprechenden Schulen und mit entsprechend ausgebildetem Lehrpersonal erteilt wird.

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Das bestehende Förderschulnetz der Allgemeinen Förderschule wird dort, wo es aufgrund des Schülerrückgangs nicht aufrechterhalten werden kann, durch den Einsatz integrativ–kooperativer Schulformen weiterentwickelt.

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2.1.2.3 Fortentwicklung des Schulsystems zur Oberschule Es wird zum Schuljahr 2005/2006 eine Schulform eingeführt, die die Bildungsgänge zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife und zum Erwerb der Fachoberschulreife anbietet und die Jahrgangstufen 7 bis 10 umfasst (Oberschule). Diese Schulform ersetzt die beste-henden Schulformen Gesamtschule und Realschule. Die innere Organisation der Schule mit zwei Bildungsgängen ist in den drei Modellen kooperative Form, integrative Form und inte-grative/kooperative Form möglich. Die Entscheidung, nach welchem der drei Modelle die innere Organisation der Schule mit zwei Bildungsgängen erfolgen soll, obliegt der jeweiligen Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger. Die Lehrerstundenzuweisung für die Schulen erfolgt unabhängig von der inneren Organisationsform. Die Einführung erfolgt durch Gesetz, indem alle Gesamtschulen und alle Realschulen zu einem Stichtag durch Änderung der Schulform zu einer Schule mit zwei Bildungsgängen werden. Das gilt auch für Gesamtschulen und Realschulen, die nicht mehr in allen Jahr-gangsstufen über Klassen verfügen. Schülerinnen und Schüler, die vor der Umwandlung ein Schulverhältnis begründet haben, sollen ihren Bildungsgang nach bisherigem Recht been-den können. Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe bestehen so lange, wie sie über eine vollständige gymnasiale Oberstufe verfügen. Wenn die Schülerzahlen nicht mehr zur Bildung einer Jahr-gangsstufe 11 ausreichen, soll die Gesamtschule im darauf folgenden Schuljahr in eine Schule mit zwei Bildungsgängen umgewandelt werden. Die Bezeichnung der Schulabschlüsse orientiert sich an bundesweit üblichen Namen. Die Stärkung des Bildungsgangs der erweiterten Berufsbildungsreife (Hauptschulbildungs-gang) ist ein besonderes Anliegen der Koalitionspartner. Durch Kooperation mit Unterneh-men und praxisorientierter Stundentafel sowie durch entsprechende Ganztagsangebote soll dieser Bildungsgang ein zukunftsorientiertes Profil erhalten. Für den Bildungsgang zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife bedarf es besonderer pädagogischer Konzepte. Vielfach fehlen diesen Kindern und Jugendlichen angemessene Lernstrategien sowie grundlegende soziale und kognitive Fähigkeiten. Vorrangige Aufgabe muss es daher sein, die Schülerinnen und Schüler an individuelles und gemeinsames Ler-nen und Arbeiten heranzuführen. Soziale Anerkennung, das Arbeiten mit den vorhandenen Stärken, gemeinsames Bearbeiten von Schwächen und die Mitwirkung der Betroffenen sind nur einige Gestaltungsgrundsätze. 2.1.2.4 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife An Gymnasien wird die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Jahren erreicht. Gymnasien können Schülerinnen und Schüler bereits nach vier Jahren Grundschulzeit zur Förderung besonderer Begabungen aufnehmen und sie in acht Jahren zum Abitur führen,

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sofern dies von den Schülerinnen und Schüler und deren Eltern gewünscht wird. Die Auf-nahme an die Gymnasien setzt das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Der Schulträ-ger hat darauf zu achten, dass durch ein derartiges Angebot das regionale Grundschulnetz nicht in Frage gestellt wird.

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Die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife an Oberstufenzentren wird weiterhin nach 13 Jahren Schulzeit möglich sein. Die Möglichkeit zum Wechsel zwischen den Bildungsgängen wird gewährleistet. Brandenburg braucht in Zukunft mehr hoch qualifizierte Fachkräfte. Deshalb muss die Abitu-rientenquote deutlich gesteigert werden. Die Qualitätsstandards müssen dabei gesichert werden. Die Kooperation zwischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, der Wirtschaft und den Hoch-schulen soll gefördert werden. 2.1.2.5 Berufliche Bildung Die Koalitionspartner werden die Oberstufenzentren als Träger schulischer Berufsbildung und als Partner der ausbildenden Wirtschaft unterstützen und fördern. Der schulische Anteil an der dualen Ausbildung muss eine Aufwertung unter anderem da-durch erfahren, dass die schulischen Noten gleichberechtigter Bestandteil der Abschluss-zeugnisse werden. Auch muss die Organisation des schulischen Teils der dualen Ausbildung besser auf die Anforderungen der Betriebe abgestimmt werden. Die Ausbildungszeit ist zu modularisieren oder zu verkürzen, wenn es das Berufsbild zulässt. 2.1.2.6 Qualitätsmessung und -sicherung Die Einführung verbindlicher, überprüfbarer Bildungsstandards, landesweiter Vergleichstests und zentraler Abschlussprüfungen, die verlässliche Aussagen zur Leistungsfähigkeit zulas-sen, wird konsequent fortgesetzt. Dazu gehören Tests in der Grundschule, die Vergleichsar-beiten in der fünften und achten Klasse, die zentralen Prüfungen in Klasse 10 und das Zent-ralabitur. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Einmal jährlich findet mit jeder Schule eine Qualitätsberatung durch die Schulaufsicht statt, in der mit der Schule über ihren Leistungs-stand gesprochen und Maßnahmen der Verbesserung verabredet werden. Im Zeitraum von fünf Jahren werden alle Schulen von einem Team mehrerer Visitatoren besucht, die über mehrere Tage die Schule auf Qualitätskriterien hin überprüft. (Visitationssystem) 2.1.2.7 Schulressourcenkonzept Die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Entwicklung der Schüler-Lehrer-Relation und des Stellenrahmens, der für die Umsetzung des Schulressourcenkonzeptes zugrunde gelegt wurde, gelten in vollem Umfang weiter. Gleiches gilt für die Vereinbarungen mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden zur Umsetzung des Schulressourcenkonzep-tes.

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2.1.2.8 Ganztagsangebote 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 722 723 724 725 726 727 728 729 730 731 732 733 734 735 736 737 738 739 740 741 742 743 744 745

Der begonnene Ausbau der Ganztagsangebote an Brandenburger Schulen wird fortgesetzt. Der Brandenburger Teil des Ganztagsschulinvestitionsprogramms des Bundes in Höhe von 132 Mio. € wird bis 2006/2007 abgerufen und umgesetzt. 2.1.2.9 Selbstständigkeit von Schulen Die Qualität von Schule wird nachweislich dort besser, wo selbstständig und eigenverant-wortlich organisiert und geleitet wird. Die Selbstständigkeit von Schulen wird deshalb in Ab-hängigkeit der Verfügbarkeit finanzieller und personeller Ressourcen erweitert. In das seit 2003 laufende Modellvorhaben „Stärkung der Selbstständigkeit von Schulen“ („MoSeS“) werden weitere Schulen aufgenommen. Die positiven Erfahrungen aus dem Modellvorhaben werden allen Schulen verfügbar gemacht. 2.1.2.10 Lehrerbildung Die Reform der Lehrerbildung wird eine wichtige Aufgabe der nächsten Jahre sein, um unse-re zukünftigen Lehrkräfte auf die neuen Herausforderungen optimal vorzubereiten. Dazu gehört vor allem eine Stärkung der pädagogischen Ausbildung, um sie besser zu befähigen, dem Erziehungsauftrag der Schulen verstärkt Rechnung zu tragen. Die Reform der Leh-rerausbildung wird fortgesetzt und zwar alle drei Phasen der Lehrerausbildung betreffend, dem Studium an der Universität und in Schulen, dem Vorbereitungsdienst in Schulen und Studienseminaren sowie in der Eingangsphase in den Schulen. Die Umstellung auf Bachelor- und Masterstrukturen beim Lehrerstudium an der Universität Potsdam wird weiter umgesetzt. Die praktischen Anteile im Studium werden erhöht und die Zusammenarbeit von Studienseminaren und Universität wird verstärkt. In der Berufsein-gangsphase werden die Lehrkräfte durch Beratung und Pflichtfortbildungen zusätzlich unter-stützt. 2.1.2.11 Lehrerarbeitszeit und -fortbildung Pflichtige Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer sollen in den unterrichts-freien Zeiten stattfinden. Eine Reform der Lehrerarbeitszeit wird angestrebt mit dem Ziel des flexibleren Arbeitseinsatzes, um die schulischen Präsenzzeiten zu erhöhen. 2.1.2.12 Rahmenlehrpläne Die Abstimmung der Rahmenlehrplanentwicklung mit anderen Ländern wird fortgesetzt. Die zu erreichenden Standards, die von der KMK erstellt wurden, müssen in die Rahmenlehrplä-ne eingearbeitet werden.

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2.1.2.13 Arbeits- und Sozialverhalten (Kopfnoten) 746 747 748 749 750 751 752 753 754 755 756 757 758 759 760 761 762 763 764 765 766 767 768 769 770 771 772 773 774 775 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792

Um die Transparenz, Übersichtlichkeit und konkrete Aussagekraft des Arbeits- und Sozial-verhaltens von Schülerinnen und Schülern zu erhöhen, erfolgt die Bewertung in Ziffernform ab Klasse 2 auf dem Zeugnis. 2.2 Wissenschaft und Forschung Wissenschaft und Forschung sind unverzichtbarer Motor der Erneuerung Brandenburgs. Wir werden in unserem Land eine Kultur stärken, die kreative Potenziale gewinnt und fördert. Hierfür brauchen wir eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft und deren enge Koopera-tion mit Wirtschafts- und Technologieunternehmen. Neue Produkte, neue Ideen schaffen Voraussetzungen zur Sicherung vorhandener und das Entstehen neuer qualifizierter Arbeits-plätze. 2.2.1 Umsetzung und Fortschreibung des Hochschulpaktes Der im Februar 2004 von der Landesregierung und der Brandenburgischen Landesrektoren-konferenz unterzeichnete Hochschulpakt hat im Land eine qualitativ neue Partnerschaft zwi-schen Politik und Wissenschaft begründet. Er ist eine wichtige Voraussetzung für das Erzie-len wissenschaftlicher Spitzenleistungen aus Brandenburg und für Brandenburg und wird gemeinsam mit den Hochschulen fortgeschrieben. Zielstellung ist die Stärkung der Eigen-verantwortung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Ausweitung der Autonomie der Hochschulen. Beabsichtigt ist, die Voraussetzungen zu schaffen, den Hochschulen das Recht zur Berufung von Professorinnen und Professoren zu übertragen und zur Auswahl von Studierenden zu stärken sowie die leistungsorientierte Finanzierung weiter zu qualifizieren. Es ist zu prüfen, den Hochschulen als Pilotprojekt die Bauherreneigenschaft zu übertragen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung einer Hochschule in eine Stiftung wer-den geschaffen. Die Anstrengungen der Hochschulen zur Ermittlung von Kooperationspo-tenzialen im Rahmen der Verwaltungsoptimierung werden unterstützt. 2.2.2 Finanzierung und Ausbau der Hochschulen Die strukturelle Entwicklung des Landes erfordert die Erhöhung der Bruttostudierquote der Studienberechtigten des Landes auf ein Niveau, das insbesondere dem der anderen neuen Bundesländer vergleichbar ist. Hierfür sind gemeinsame Anstrengungen der zuständigen Ressorts und aller am Bildungsprozess Beteiligten notwendig. Die Koalition wird die Ausbildungskapazität um 3.500 personalbezogene Studienplätze bis zum Jahr 2007 insbesondere in praxisorientierten Ausbildungsgängen erweitern. Entgegen der allgemeinen demografischen Entwicklung wird aufgrund der andauernden Zunahme der Bruttostudierquote und der beabsichtigten Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur der prog-nostizierte Rückgang der Studierendenzahlen nicht bereits ab 2009 eintreffen. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass in der gymnasialen Oberstufe die Vorbereitung auf das Studium verbessert und eine strukturierte Studieneingangsphase mit Kontrolle des Leis-tungsvermögens eingerichtet wird.

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Neben der weiteren Entwicklung von markt- und bedarfsgerechten Studiengängen soll auch durch die Intensivierung der Kontakte zwischen Schulen und Hochschulen und durch eine zielgerichtete Berufsberatung seitens der Agenturen für Arbeit die Attraktivität des Studiums für Brandenburger in Brandenburg erhöht werden.

793 794 795 796 797 798 799 800 801 802 803 804 805 806 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 826 827 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839

Die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung werden nicht gekürzt. Der Ausbau der Hochschulstandorte wird auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses aus dem Jahre 2001 fortgesetzt. Im Mittelpunkt der von Land, Bund und EU finanzierten Investi-tionstätigkeit stehen dabei die Schaffung der notwendigen Labor- und Bibliotheksflächen sowie die Komplettierung einzelner Hochschulstandorte durch Infrastrukturvorhaben und die weitere Ausstattung der Hochschulen mit wissenschaftlichen Großgeräten. 2.2.3 Profilbildung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen Die Hochschulen Brandenburgs müssen sich auf dem nationalen und internationalen Bil-dungs- und Arbeitsmarkt im Wettbewerb mit anderen Hochschulen und weiteren Bildungs-anbietern behaupten. Dabei geht es hauptsächlich um den Wettbewerb um die besten Leh-rer und Forscher, die besten Studierenden, die besten Nachwuchswissenschaftler und um die Drittmittel von öffentlichen Mittelgebern sowie aus der Wirtschaft. Dazu müssen sie sich einerseits partnerschafts- und kooperationsfähig erweisen, andererseits durch ein unver-wechselbares Profil und hohe Qualität konkurrenzfähig sein. Die internationale Ausrichtung von Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung und Wissens-transfer wird verstärkt. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einführung mobilitätsfördernder international vergleichbarer Studienabschlüsse (Bachelor, Master) und der Individualisierung des Studiums auf der Grundlage der Modularisierung der Studiengänge. Brandenburg muss das intellektuelle Potenzial des Landes in Gänze erschließen, die Ab-wanderung insbesondere junger Frauen aus Brandenburg stoppen und darüber hinaus Fach- und Führungskräfte ins Land holen. Mit der gezielten Unterstützung von Frauen in Studium, Lehre und Forschung soll insbesondere die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht werden. Brandenburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen die Chancen nutzen, die sich aus der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Lehre, Wis-senschaft und Forschung ergeben. Die Koalition wird die Förderung von Spitzenleistungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich unterstützen. Zur Förderung der Forschungsaktivitäten des wissenschaftlichen Nachwuchses wird ein For-schungspreis des Landes Brandenburg gestiftet. Die Zusammenarbeit mit Berlin ist zu intensivieren. Ziel der Bemühungen ist eine zwischen beiden Ländern abgestimmte Hochschulplanung.

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2.2.4 Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft 840 841 842 843 844 845 846 847 848 849 850 851 852 853 854 855 856 857 858 859 860 861 862 863 864 865 866 867 868 869 870 871 872 873 874 875 876 877 878 879 880 881 882 883 884 885 886

Durch bedarfsgerechte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft, klare Prioritäten-setzung und verstärkte ressortübergreifende Abstimmung innerhalb der Landesregierung sollen deutliche Impulse zur Wirtschaftsentwicklung in der Region gegeben werden. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der Wissens- und Technologietransfer der Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen. Ausgerichtet an einem fortgeschriebenen Landesinnovationskonzept und unter Einbeziehung der Berliner Potenziale werden Mittel aus den Bundesförderprogrammen und der Landesför-derung schwerpunktmäßig in den durch Forschung und Entwicklung bestimmten Clustern und Wachstumskernen eingesetzt. 2.3 Kultur Brandenburg ist geprägt von einer historisch bedeutsamen kulturellen Substanz; Kulturinsti-tutionen und Künstler aller Sparten sind kreative Impulsgeber für ein zukunftsfähiges Land. Deshalb bleiben die Pflege des kulturellen Erbes, die Entwicklung einer zeitgemäßen kultu-rellen Infrastruktur und die Teilhabe möglichst vieler Menschen am kulturellen Leben wichti-ge Ziele des Regierungshandelns. Die Landesregierung betont dabei vorrangig die Kultur als Ausdruck humaner Werteorientie-rung und ihre hohe Bedeutung für die touristische Attraktivität, für die Standortqualität, als Wirtschaftsfaktor und nicht zuletzt als Bildungsressource. Daher gilt es, diese Potentiale der Kultur für die Gesamtentwicklung dynamisch zu erschließen. Die in der letzten Legislaturperiode vorgelegte Kulturentwicklungskonzeption wird fortge-schrieben. Mit ihrer Fortgeltung und Umsetzung sollen vor allem die Planungssicherheit für die Träger der Kultur und die kulturpolitische Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt werden. Die Folgen der demografischen Entwicklung stellen auch an die Kulturpolitik neue Heraus-forderungen. Ziel ist es, die Erreichbarkeit kultureller Angebote zu sichern. Dafür werden - teilweise ressortübergreifend - gemeinsam mit den kommunalen Trägern der Kultur, auch neue Lösungen zu entwickeln sein. So werden mit der stärkeren Verzahnung schulischer musischer und außerschulischer kultureller Bildung neue Akzente gesetzt. Einen hohen Stellenwert wird weiterhin die Erinnerungskultur haben. Die Bewerbung Potsdams zur Kulturhauptstadt Europas wird unterstützt. Das Land wird auf der Basis der Staats-Kirchen-Verträge weiter partnerschaftlich mit den Kirchen zusammenarbeiten. Der zügige Abschluss eines Staatsvertrages mit der jüdischen Gemeinde des Landes Bran-denburg wird angestrebt.

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Das Land wird weiterhin die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk unterstützen. Zusam-men mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen ist ein neues Finanzierungsabkommen aus-zuhandeln, um die finanzielle Basis der Stiftung sicherzustellen.

887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 915 916 917 918 919 920 921 922 923 924 925 926 927 928 929 930 931 932 933

3. Familie, Frauen, Jugend, Soziales, Gesundheit und Sport 3.1 Familienfreundliches Brandenburg Es ist das zentrale Ziel der Koalition, das Umfeld für Familien und Kinder im Land zu verbes-sern. Brandenburg braucht wieder mehr Kinder. Familie und Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Wir ermutigen Menschen, sich für ein Leben in der Familie und für Kinder zu ent-scheiden. Familie ist nicht nur der Ort, wo Kinder aufwachsen, sondern auch der Ort, wo Eltern im Alter gepflegt werden. Die Verbesserung und Schaffung familien- und kinderfreund-licher Rahmenbedingungen sind deshalb unverzichtbare Investitionen in die Zukunft des Landes. 3.1.1 Familienpolitik Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Zentrale Ziele einer modernen Familienpolitik sind - die bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bzw. Aus- und Weiterbil-

dung, - die Stärkung der Erziehungskraft der Eltern, - die Sicherung einer kinder- und familiengerechten Infrastruktur. Das Grundgesetz und die Landesverfassung stellen die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Die Verbesserung der Situation der Familien ist aber nicht allein Aufga-be des Staates. Nur mit Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte, die auf die Lebensbe-dingungen von Familien Einfluss haben, wie auch der Familien und ihrer Mitglieder selbst, kann eine familienpolitische Offensive gelingen. Die Koalitionspartner werden unter Einbeziehung des Landesbeirates für Familienpolitik ein ressortübergreifendes Maßnahmepaket „Familien- und kinderfreundliches Brandenburg“ ent-wickeln. Sie werden „Bündnisse für Familie“ initiieren, die auf Landes- und kommunaler Ebe-ne zwischen Politik, Wirtschaft, Verbände und Initiativen Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensumfeldes von Familien und Kindern verabredet werden. 3.1.2 Frauen Die Koalitionspartner werden sich dafür einsetzen, dass die strukturellen Benachteiligungen von Frauen weiter abgebaut werden. Gender-Mainstreaming als Prinzip und Strategie von Geschlechtergerechtigkeit muss in allen Bereichen der Landesverwaltung zur Anwendung kommen. Der Aktionsplan der Landesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wird weiter umgesetzt.

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3.1.3 Kinder und Jugend 934 935 936 937 938 939 940 941 942 943 944 945 946 947 948 949 950 951 952 953 954 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 966 967 968 969 970 971 972 973 974 975 976 977 978 979 980

Die Koalition wird Möglichkeiten prüfen, einschließlich etwaiger Rechtsänderungen, um den Schutz von Kindern vor Misshandlungen und Vernachlässigungen zu verbessern. Die Koalition strebt eine Bundesratsinitiative an, mit der die Beweislast in Unterhaltsklagever-fahren zugunsten der Unterhaltsberechtigten umgekehrt werden soll. In der Jugendarbeit werden beratende, aktivierende und wertorientierende Angebote zum Ausgleich von familiär bedingten Defiziten stärker Berücksichtigung finden; ebenso wird die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe, insbesondere mit der Schulsozialarbeit, wei-terentwickelt. Der Landesjugendplan bildet weiterhin die Grundlage für die Jugendförderung. Bei der Quali-tätsentwicklung der Jugendarbeit wird dies neben der Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Schule, der Sicherung eines vielfältigen Freizeitangebots und der Stärkung von Ei-geninitiativen und Selbsthilfepotenzialen zentrale Bedeutung haben. Zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung oder Misshandlung soll die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule, Justiz, Polizei und Gesund-heitswesen verbessert werden. Die Koalition wird mit Unterstützung des Bundes in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt ein Pilotprogramm „Netz für Familien“ beginnen. Damit sollen das Wohl des Kindes stärker in den Mittelpunkt gerückt und Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung wirksam unterstützt werden. 3.2 Soziales Die demografische Entwicklung erfordert eine konzeptionelle Neuausrichtung in der Alten-betreuung und Pflege. Dazu bedarf es eines guten Angebotes an pflegerischer ambulanter Infrastruktur und ergänzenden Diensten. Die weitere Entwicklung betreuter Wohnformen soll eine sinnvolle Alternative zur Unterbringung in Pflegeheimen darstellen. Die Träger sind zu unterstützen, bedarfsgerechte Strukturen zu schaffen, in denen professionell erbrachte sozi-ale Dienste mit Selbst- und Familienhilfe sowie ehrenamtlichem Engagement verknüpft wer-den. Die sachlichen Zuständigkeiten der örtlichen Träger der Sozialhilfe und des überörtlichen Trägers werden bis zum 01.01.2007 unter Berücksichtigung der bundesgesetzlich in § 97 Abs. 1 bis 3 SGB XII getroffenen Regelungen neu bestimmt. Die künftigen landesrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen sollen die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ sowie eine bürgernahe Organisation der Hilfegewährung sicherstellen. Die Koalitionspartner werden sich für eine Sicherung des Fach- und Hilfskräftebedarfs in der Pflege einsetzen. Es ist darauf hinzuarbeiten, dass die Landesverwaltung der Verpflichtung gemäß SGB IX nachkommt, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftig-ten.

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3.3 Gesundheit 981 982 983 984 985 986 987 988 989 990 991 992 993 994 995 996 997 998 999

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Gesundheitsförderung und –prävention bleiben wichtige Landesziele. Die Sicherung der me-dizinischen Versorgung in der Fläche hat angesichts der demografische Entwicklung und bereits jetzt bestehenden Fachkräftemangels in der Gesundheitspolitik Priorität. Die flächen-deckende stationäre Betreuung ist in den Grundfachrichtungen zu erhalten. Jeder Branden-burgerin und jedem Brandenburger ist der Zugang zur spezialisierten und hochspezialisier-ten Betreuung zu ermöglichen. Die Koalitionspartner werden darauf hinwirken, dass die an der medizinischen Versorgung Beteiligten (Krankenkassen, kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhausträger, Kommu-nen) unter Ausschöpfen der durch das GKV-Modernisierungsgesetz geschaffenen Möglich-keiten Konzepte für eine auch zukünftig bedarfsgerechte medizinische Versorgung in ländli-chen Regionen entwickeln und umsetzen. Das Ziel ist eine enge Zusammenarbeit von ambu-lanter und stationärer Versorgung. 3.4 Sport Der Sport hat sowohl als Breitensport als auch als Leistungssport mit seinen sozialen und gesundheitspräventiven Funktionen und seinem hohen ehrenamtlichen Engagement sehr hohe Bedeutung. Die Förderung des Sports wird auf der Grundlage des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg fortgeführt. Die für die Fortführung des Bundesprogramms „Goldener Plan Ost“ notwendigen Landesmit-tel werden bereitgestellt. 3.5 Berlin und Brandenburg Mit dem Land Berlin sind Verhandlungen zu führen, um in der Krankenhausplanung eine weitgehende Abstimmung und ggf. arbeitsteilige Aufgabenerledigung zu erreichen. Die bis-her erzielten Fortschritte sind insbesondere angesichts der finanziellen Zwänge, denen beide Länder in besonderer Weise unterliegen, durch ein engeres Zusammenwirken beider Fach-ressorts auszubauen. Hauptkriterium ist, eine bedarfsgerechte Krankenversorgung in der Region sicherzustellen.

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4. Inneres, Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau, 1017 1018 1019 1020 1021 1022 1023 1024 1025 1026 1027 1028 1029 1030 1031 1032 1033 1034 1035 1036 1037 1038 1039 1040 1041 1042 1043 1044 1045 1046 1047 1048 1049 1050 1051 1052 1053 1054 1055 1056 1057 1058 1059 1060 1061 1062 1063

Tolerantes Brandenburg, Justiz 4.1 Zivilgesellschaft Bürgerschaftliches Engagement bildet das Rückgrat des demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens. Seine Förderung bleibt eine grundlegende Aufgabe. Wo immer möglich, soll die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger des Landes gestärkt werden. Eine intakte Gesellschaft bietet die beste Gewähr gegen Intoleranz und Extremismus. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen nicht toleriert werden. Die Koalitionspartner bekennen sich zu der in der Geschichte Brandenburgs wurzelnden Traditionen: zu Toleranz und Weltoffenheit. 4.1.1 Ehrenamt und bürgergesellschaftliches Engagement In ihrem Bemühen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und bürgerschaftliches Engagement zu befördern sowie das Ehrenamt aufzuwerten, richtet die Landesregierung eine „Koordinie-rungsstelle Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement“ im Geschäftsbereich der Staats-kanzlei ein. Aufgabe dieser Koordinierungsstelle ist die systematische Aufwertung bürgerge-sellschaftlicher Bestrebungen in Brandenburg. Die bereits existierenden Bemühungen der Landesregierung um die Aufwertung der Ehrenamtlichkeit werden systematisiert und ausge-baut. Die Koalition wird als Instrument bürgergesellschaftlicher Kommunikation und Interakti-on ein „Brandenburger Internetverzeichnis Ehrenamt“ etablieren. 4.1.2 Bekämpfung des Rechtsextremismus Extremistische Tendenzen schaden der Demokratie. Eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung ist der Rechtsextremismus. Er bedroht die Demokratie, schadet unserem Land und dem Wirtschaftsstandort Brandenburg. Die Koalition ist sich einig, dass der Be-kämpfung des Rechtsextremismus herausragende Bedeutung zukommt. Es ist festzustellen, dass es rechtsextremistischen Strukturen teilweise gelungen ist, Tabugrenzen abzusenken und größere Akzeptanz zu finden. Die Koalition wird dafür arbeiten, dies nicht weiter zuzu-lassen. Rechtsextremismus ist mit einer offenen, freiheitlichen und demokratischen Gesell-schaft unvereinbar und darf deshalb in der Mitte der Brandenburger Gesellschaft keinen Platz finden. Die Koalition wird ihr Bemühen verstärken, den Rechtsextremismus im öffentlichen Raum zurückzudrängen. Sie unterstützt gesellschaftliche Initiativen, die sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit richten - so wie die Arbeit des Aktionsbündnisses gegen Rechtsextre-mismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Die Koalition hat mit ihrer Strategie der Repression bereits beträchtliche Erfolge erzielt. Die-ser Kurs wird fortgesetzt. Darüber hinaus unterstützt die Koalition die gezielte Jugendarbeit und intensiviert die systematische Weiterbildung von Lehrern, Berufsschullehrern, Ausbildern und Sozialarbeitern. Die umfangreichen flankierenden präventiven Maßnahmen werden in-tensiv fortgesetzt. Hierzu gehört eine verstärkte Aufklärung im schulischen Bereich, die eine noch stärkere Koordinierung zwischen Eltern, Schule, Polizei und freien Trägern erfordert. Die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung wird umstrukturiert und auf stärkere Au-

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ßenwirkung hin orientiert. Schwerpunkt ihrer Arbeit wird die Bekämpfung des Rechtsextre-mismus sein.

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4.2 Bürokratieabbau und konsequente Deregulierung, ressortübergreifende Verwal-

tungsmodernisierung Die Frage der Reformfähigkeit stellt sich zur Zeit auf allen staatlichen Ebenen in Deutsch-land. Die Koalitionspartner werden diese Herausforderung für Brandenburg offensiv anneh-men. Deregulierung und Entbürokratisierung sind dabei maßgebliche Bausteine der Verwal-tungsmodernisierung. Die Landesregierung wird deshalb eine ressortübergreifende Entbüro-kratisierung vorantreiben. Das Augenmerk ist – auch vor dem Hintergrund des demografi-schen Wandels – verstärkt darauf gerichtet, welche Aufgaben der Staat zwingend wahrneh-men muss, welche davon er selbst erfüllen will und bei welchen es wirtschaftlicher ist, sich Dritter bei der Aufgabenerfüllung zu bedienen. Außerdem sind die Möglichkeiten länderüber-greifender Zusammenarbeit stärker zu entwickeln. Nicht zuletzt müssen die Instrumente der Verwaltungsmodernisierung und die technischen Möglichkeiten des eGovernment konse-quent dafür eingesetzt werden, mehr Bürgernähe herzustellen. Effizientes Regieren bedeutet, die gesetzten Ziele schnell in möglichst hoher Qualität und möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Daher wird der Prozess der Verwaltungsmodernisie-rung einschließlich des Bürokratieabbaus durch ein ressortübergreifendes Controlling im Rahmen der Regierungsplanung sichergestellt. Die Regierungsarbeit soll zunehmend über konkrete, messbare Ziele und Projekte betrieben werden. Dafür sollen alle Ressorts Ziele und Projekte definieren und ergebnisgeleitet steu-ern. Daher wird für alle Ressorts unter Federführung der Staatskanzlei ein entsprechendes Managementsystem eingeführt. Verwaltungsmodernisierung ist eine Daueraufgabe. Der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung obliegen das Controlling, die Aufgabenkritik und die Koordinierung des Personalmanagements. Die Koalitionspartner wollen den Normenbestand des Landes Brandenburg drastisch abbau-en und kommunale Standards flexibilisieren. Es ist eine zentrale Normenprüfstelle einzurichten. Bürger, Unternehmen und Institutionen können sich mit Anregungen und Beschwerden an diese Prüfstelle wenden. Die Normen-prüfstelle arbeitet eng mit der Stabsstelle für Verwaltungsmodernisierung zusammen. In die Arbeit wird der Sachverstand von Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaftsorganisationen einbezogen. Es sind ein oder mehrere Landesservicecenter zu schaffen: Dazu gehören die Einrichtung eines zentralen IT-Dienstleisters, eines zentralen Personaldienstleisters sowie Dienstleister im Bereich des Bau-, Liegenschafts- und Beschaffungswesens. Die Koalitionspartner werden in diesem Zusammenhang prüfen, ob eine Zusammenführung der vorhandenen IT-Zentren

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auch bei Gewährleistung sicherheitsspezifischer Anforderungen zu nachhaltigen Synergieef-fekten und zur Erhöhung der Servicequalität führen kann.

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Die Einrichtung eines Call-Centers der Landesregierung für die gesamte Landesverwaltung das über eine zentrale Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse erreichbar ist, ist bis Ende 2005 zu prüfen. Einrichtung und Betrieb können bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit als PPP erfol-gen. Die aus wirtschaftlichen Gründen gebotene Zusammenführung von Verwaltungen und Kon-zentration von Behördenstandorten sowie Konzentration von Verwaltungsdienstleistungen darf nicht zu Lasten der Erreichbarkeit durch Bürger und Unternehmen gehen. Die Koaliti-onspartner verabreden deshalb einen Pilotversuch, bei dem in Zusammenarbeit mit Land-kreisen und Gemeinden Landesbehörden Servicestellen einrichten. Der Masterplan eGovernment wird fortgeschrieben. Die Fortbildungseinrichtungen der Landesverwaltung sollen gebündelt werden. Das Landes-institut für Schule und Medien (LISUM) und das Sozialpädagogische Fortbildungswerk soll-ten hiervon ausgenommen werden, da diese beiden Einrichtungen mit den entsprechenden Berliner Einrichtungen zusammengeführt werden. Die Koalitionspartner unterstützen die notwenige Reform des öffentlichen Dienstrechts. 4.3 Innere Sicherheit Die Innere Sicherheit bleibt eine zentrale Aufgabe der Landesregierung. Voraussetzung ist eine bürgernahe und kompetente Polizei. 4.3.1 Polizei und Sicherheit Die Polizeireform ermöglicht eine bürgerorientierte und effiziente Polizeiarbeit, die unter Be-rücksichtigung der eingeleiteten Evaluierung weiter optimiert wird. Die Einführung eines be-lastungsbezogenen, flexiblen Arbeitszeitmodells, insbesondere für den Schichtdienst, wird geprüft. Die Sicherheitspartnerschaften von Polizei und Kommunen mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie das Engagement verschiedener Aktionsgruppen gegen Gewalt werden weiter unter-stützt und ausgebaut. Die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsbehörden – auch im Außendienst – wird in-tensiviert. Graffiti und Räume öffentlicher Verwahrlosung werden besonders angegangen. Das digitale Funksystem für Sicherheitsbehörden (BOS) wird eingeführt.

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4.3.2 Politisch motivierte Gewalt 1157 1158 1159 1160 1161 1162 1163 1164 1165 1166 1167 1168 1169 1170 1171 1172 1173 1174 1175 1176 1177 1178 1179 1180 1181 1182 1183 1184 1185 1186 1187 1188 1189 1190 1191 1192 1193 1194 1195 1196 1197 1198 1199 1200 1201 1202 1203

Politisch motivierte Gewalttaten, insbesondere die rechtsextrem motivierte und fremdfeindli-che Gewalt gegen ausländische Mitbürger werden konsequent verfolgt. Die umfangreichen flankierenden präventiven Maßnahmen werden intensiv fortgesetzt. Hierzu gehört eine ver-stärkte Aufklärung im schulischen Bereich, die eine noch stärkere Koordinierung zwischen Eltern, Schule, Polizei und freien Trägern erfordert. 4.3.3 Terrorismusbekämpfung Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus wird sehr ernst genommen; entspre-chende Vorkehrungen auf Landesebene, die nach dem 11. September 2001 getroffen wur-den, bleiben aufrecht erhalten. 4.3.4 Organisierte Kriminalität Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität bleibt eine große Herausforderung. Die hierzu geschaffenen Strukturen einschließlich einer intensiven Zusammenarbeit mit Berlin werden genutzt und soweit erforderlich ausgebaut. Die gute Zusammenarbeit mit den polnischen Behörden wird weiter fortgeführt und intensiviert. 4.3.5 Katastrophenschutz, Feuerwehren Die ehrenamtliche Arbeit im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes hat eine heraus-ragende Bedeutung. Ein flächendeckendes Netz an Freiwilligen Feuerwehren bleibt nicht nur für den Brandschutz unverzichtbar; die freiwilligen Feuerwehren sind auch ein Träger des sozialen und kulturellen Lebens in vielen Gemeinden. Die von ihnen geleistete Kinder- und Jugendarbeit wird weiterhin Unterstützung erfahren. Die Koalitionspartner bekennen sich dazu, die Freiwilligen Feuerwehren bei ihrer Nachwuchsgewinnung zu unterstützen. Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes soll die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung durch die landesweite Bündelung von Kompetenzen und die Optimierung der überörtlichen Zusammenarbeit mit benachbarten Bundesländern, dem neuen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie der Republik Polen erreicht werden. 4.4 Kommunales Die Koalitionspartner bekennen sich zu starken Landkreisen, Städten und Gemeinden als Fundament für das Land und Ausdruck des politischen Gestaltungswillens seiner Menschen. Sie sind das Zentrum des sozialen, kulturellen und politischen Lebens und stiften Identität in vertrauter Umgebung. Voraussetzung einer lebendigen Demokratie und eines toleranten Zusammenlebens ist ein ausreichender Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum der Kommune. Daher gilt es, die Eigenverantwortlichkeit unserer Landkreise, Städte und Gemeinden zu erhalten und mög-lichst auszubauen. Gemeindeordnung, Amtsordnung und Kreisordnung müssen mit diesem Ziel novelliert werden. Auch Reibungsverluste zwischen Verwaltung und Mandatsträgern

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müssen abgebaut und klare Verantwortungsstrukturen als Voraussetzung für erkennbare Verantwortungen nach außen geschaffen werden.

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Die kommunale Zusammenarbeit soll ausgeweitet werden. Dazu sind nicht nur weitere An-reize zu schaffen, sondern auch rechtliche Alternativen zu den bisherigen Regelungen zu prüfen. 4.4.1 Krisenmanagement für kommunale Unternehmen Fehlentwicklungen in verschiedenen Bereichen der kommunalen Betätigung führen, soweit sie nicht rechtzeitig durch ein kompetentes Krisenmanagement begleitet werden und ggf. auch finanzielle Hilfen geleistet werden, zu hohen Einstandspflichten für die Gemeinden, zu Verlusten von kommunalem Vermögen, aber auch zur Gefährdung von Fördermitteln und letztlich auch zu Haushaltsrisiken des Landes. 4.4.2 Überörtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht Die überörtliche Haushaltsprüfung von Kreisen und kreisfreien Städten, zur Zeit Aufgabe des Landesrechnungshofes, ist eine Angelegenheit der Rechtsaufsicht des Landes über das Haushaltsgebaren dieser kommunalen Ebene. Eine Zusammenführung mit der allgemeinen Kommunalaufsicht schafft Synergieeffekte und kann auch im Hinblick auf den vorausgehen-den Punkt als sachgerecht angesehen werden. 4.4.3 Landratswahlen Die Koalitionspartner werden in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen für die Direktwahl der Landräte schaffen. 4.4.4 Funktionalreform Die Anstrengungen um eine Entlastung von Kommunen von pflichtigen Aufgaben und Stan-dards werden fortgesetzt, um den Kommunen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu eröff-nen. Auch bei der Verteilung von Aufgaben auf Land und Kommunen kommt es darauf an, die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Auge zu verlieren. Die Aufgabenübertragungen im Rahmen der Funktionalreform müssen einer Evaluation unterzo-gen werden. Aufgabenverzicht und Privatisierung haben grundsätzlich Vorrang vor neuen Zuständigkeitsverlagerungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Diese sind nur sinnvoll, wenn der neue Träger die Aufgaben nicht nur bürgernäher, sondern auch sachgerecht und insbesondere ohne Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte erledigen kann. Die Arbeit an der Funktionalreform nach Abschluss der Gemeindegebietsreform wird mit dem Schwerpunkt der interkommunalen Aufgabenübertragung von den Landkreisen auf die Gemeinden fortgeführt.

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Bis zum Ende der Legislaturperiode wird ein umfassender Katalog erarbeitet und abge-stimmt, welche Aufgaben vom Land auf die Landkreise und die kreisfreien Städte und von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden übertragen werden können. Dieser Katalog und eine Verständigung mit den kommunalen Gebietskörperschaften über finanzielle und personelle Auswirkungen sind Voraussetzung für eine mögliche umfassende Verwal-tungsstrukturreform in der folgenden Legislaturperiode.

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4.4.5 Kommunalfinanzen Mit dem Finanzausgleichsgesetz wird den Kommunen ein längerfristiger Finanzrahmen zu-gesichert und damit deren Planungssicherheit wesentlich erhöht. Die kommunale Selbstver-waltung wird damit durch eine dauerhafte, den Aufgaben angemessene Finanzausstattung gestärkt. Die Koalitionspartner gehen davon aus, dass die Kommunen ihrer Eigenverantwor-tung noch stärker gerecht werden. 4.5 Tolerantes Brandenburg 4.5.1 Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ Die Koalitionspartner halten an dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ fest und werden es weiterentwickeln. Neben der weiteren Auseinandersetzung mit Rechtsextremis-mus und Fremdenfeindlichkeit bei jungen Menschen ist zukünftig die stärkere Auseinander-setzung mit entsprechenden Haltungen bei Erwachsenen eine wichtige Aufgabe. Die Fort-setzung der Arbeit der Mobilen Beratungsteams wird gesichert. 4.5.2 Härtefallkommission Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, dass die Landesregierung durch Rechtsver-ordnung aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des § 23 a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz eine Härtefallkommission einrichtet. 4.6 Justiz Eine funktionierende Justiz ist eine tragende Säule des Rechtsstaates und von elementarer Bedeutung für das Rechtsbewusstsein der Bürger. Ihre Unabhängigkeit ist zu wahren. Es ist Aufgabe der Rechtspolitik, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und ihr friedliches Zusammenleben zu fördern. 4.6.1 Opfer von Straftaten Die Belange der Opfer von Straftaten stehen weiterhin im Blickpunkt der Landesregierung und auch der Strafrechtspflege. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten, die Versorgung der Opfer von Straftaten in rechtlicher, psychologischer und ggf. wirtschaftli-cher Hinsicht, sowie die Gewährleistung einer angemessenen Stellung in den jeweiligen Er-mittlungs- und Gerichtsverfahren. Es wird der weitere Ausbau von Netzwerken, die der Op-ferbetreuung dienen, gefördert.

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Die begonnene Entwicklung von der herkömmlichen täter- zu einer deutlich mehr opferorien-tierten Strafjustiz ist weiter voranzubringen.

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4.6.2 Rückfallquoten junger Straftäter verringern Jugendkriminalität bedeutet ganz allgemein eine Herausforderung nicht nur für die Jugend-hilfe oder für die Justiz, sondern sie ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Der Jugend-kriminalität ist nach wie vor besondere Aufmerksamkeit zu widmen und mit entsprechenden Maßnahmen zu begegnen. Das Bestreben muss es sein, die Rückfallquoten jugendlicher Delinquenten deutlich zu senken. Dies erfordert differenzierte Vollzugsformen (Jugend-Sozialtherapie, Anti-Gewalttraining, Wohngruppenvollzug) und Straftäterbehandlungsprogramme (Rechtsextremismus, berufliche Qualifizierung) im Jugendvollzug. 4.6.3 Innovation in Gerichtsverfahren Der Einsatz moderner Kommunikationstechniken im Rechtsverkehr wird vorangebracht. Die Gerichte im Land müssen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Justizkommunikationsge-setzes, das den Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeit für eine elektronische Aktenbear-beitung öffnen soll, in der Lage sein, dessen Möglichkeiten auszuschöpfen. Organisations- und Arbeitsabläufe bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bedürfen weiterer Modernisierung. Der elektronische Rechtsverkehr, Beschaffung elektronischer Re-gister (z. B. das Handelsregister) sind wesentliche Justizprojekte der kommenden Legisla-turperiode. 4.6.4 JVA-Platzkapazitäten und -Personal Unter Berücksichtigung der aktualisierten Bedarfsprognosen und der Auswirkungen der de-mografischen Entwicklung wird der Bedarf an Haftplätzen korrigiert. Der Personalbestand im Justizvollzugsbereich ist entsprechend dieser Bedarfsprognose anzupassen. Dabei ist in Abhängigkeit von der Umsetzung des an den Bedarf anzupassenden JVA-Bauprogramms anzustreben, bei der Stellen-/Haftplatzrelation das Verhältnis des jeweiligen Best-Practice-Bundeslandes zu erreichen. Zur Unterstützung des Haftplatzabbaus sollen Verhandlungen mit dem Land Berlin bezüglich eines gemeinsamen Justizentwicklungsprogramms in Verbindung mit einer Haftplatzplanung aufgenommen werden. Geeignete Kooperationen im Bereich des Justizvollzuges sind eben-so mit anderen benachbarten Ländern anzustreben. 4.7 Berlin und Brandenburg Eine gemeinsame Aufgabenerledigung im Fort- und Ausbildungsbereich des Polizeivollzugs-dienstes mit Berlin ist auszubauen.

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Eine gemeinsame Aufgabenerledigung im Bereich Aus- und Fortbildung des Justizvollzugs-dienstes sowie der kriminologischen Forschung ist anzustreben. Ziel ist eine gemeinsame Justizvollzugsausbildung in den Ländern Berlin und Brandenburg.

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5. Regionale Entwicklung, Infrastruktur, Umwelt 5.1 Raumordnung, Stadtentwicklung, Ländliche Entwicklung 5.1.1 Raumordnung Raumordnung ist ein Instrument zur Entwicklung des Landes, zum effektiven Einsatz öffent-licher Mittel für die Bereitstellung von Dienstleistungen und Komponenten der Daseinsvor-sorge durch die öffentliche Hand. Der demografische Wandel führt zu erheblichen Disparitä-ten zwischen verschiedenen Teilräumen des Landes. Der Anpassung der landes- und regio-nalplanerischen Grundlagen an die demografischen Entwicklungen, an die finanzpolitischen Rahmenbedingungen und an die wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzungen ist Priorität einzuräumen. Vorrangig ist der Landesentwicklungsplan I (Zentrale Orte) mit dem Ziel zu überarbeiten, die Hierarchie der Zentralitätsstufen auf drei zu reduzieren, Teilfunktionen zu vermeiden, wobei gewachsene Strukturen zu berücksichtigen sind. Die Kriterien zur Ausweisung zentraler Orte sind zu überprüfen und weniger zentrale Orte sind auszuweisen. Auf Ausstattungskataloge ist zu verzichten; stattdessen soll überörtliche Funktionswahrnehmung bewertet werden. Die zentralörtliche Funktion soll an den Hauptort der Gemeinde gebunden werden. Entsprechen-de Vorgaben für die Planungsebenen zur Überarbeitung der Regionalpläne zur zentralörtli-chen Gliederung und zur Erarbeitung integrierter Regionalpläne sind bis Mitte 2005 zu erar-beiten. Der Änderungsbedarf am Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist zu überprüfen. Der Lan-desentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum (LEP eV) ist unter anderem unter dem As-pekt des demografischen Wandels zu überarbeiten. Öffentliche Investitionen und Behördenstandorte sind auf zentrale Orte und Schwerpunktorte zu konzentrieren, soweit nicht ihre Aufgabe eine andere Zuordnung erforderlich macht. Da-bei sind die Hauptorte der Gemeinden sowie die Stadtkerne zu stärken. Die Förderung der Landeshauptstadt wird fortgesetzt. 5.1.2 Stadtentwicklung In der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik gilt es, die Städte auch bei sinkenden Ein-wohnerzahlen weiterhin attraktiv und lebenswert zu erhalten. Dabei muss den unterschiedli-chen Entwicklungen in den Regionen Rechnung getragen werden. Die Städte im äußeren Entwicklungsraum werden zunehmend zum Kristallisationspunkt von Versorgungseinrichtun-gen und gleichzeitig der Motor für die sie umgebende Region. Es ist daher notwendig, jegli-che Entwicklungsimpulse künftig noch stärker als bisher auf die Städte zu konzentrieren, um

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dort die wichtigsten Funktionen der Wirtschaft, der Infrastruktur und der Versorgung zu bün-deln.

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Das in den Städten vorhandene Entwicklungspotenzial muss vor allem auf die Stadtzentren ausgerichtet werden. Die Abstimmung von Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung ist sicher-zustellen. Im Sinne einer integrierten Strukturpolitik müssen die Instrumente der Städtebau- und Wohnungsbaupolitik mit den Programmen der Wirtschaftsförderung, aber auch der Hochschulpolitik und der Forschungsförderung abgestimmt sein. Die noch vorhandenen in-nerstädtischen Brachflächen müssen vor den Flächen am Stadtrand bzw. auf der grünen Wiese entwickelt werden. Die Konversion ist als Stadtentwicklungsinstrument fortzuführen. Die Bildung von staatlich gefördertem Wohneigentum ist auf innerstädtische Entwicklungs-gebiete, die städtische Sanierungsfunktionen besitzen, zu konzentrieren. Der Stadtumbau stellt in den kommenden Jahren eines der zentralen Handlungsfelder der Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in Brandenburg dar. Der Rückbau von bis zu 50.000 Wohneinheiten soll bis 2009 in den Stadtumbaustädten abgeschlossen sein. Ab 2005 werden die Schwerpunkte die städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Aufwertungs-maßnahmen sowie die Bildung innerstädtischen selbstgenutzten Wohneigentums mit zielge-nauen Förderangeboten sein. Für Maßnahmen, die geeignet sind, in den Städten kinder- und familienfreundliche Struktu-ren zu schaffen, den Folgen des demografischen Wandels zu begegnen und den Wirt-schaftsstandort Stadt zu stärken, ist die vollständige Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln im Landeshaushalt anzustreben. Dies gilt besonders auch für das Stadtumbaupro-gramm. Die Wirkungen der Bauordnung sind in Bezug auf Bürger- und Investorenfreundlichkeit zu evaluieren, ggf. sind Anpassungen vorzunehmen. Das Land wird gegenüber dem Bund mit dem Ziel aktiv, eine weitere Entlastung von Alt-schulden der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften zu erwirken. 5.1.3 Ländliche Entwicklung Land- und Forstwirtschaft sind wirtschaftlich und sozial tragende Säulen im ländlichen Raum. Die Agrarpolitik ist darauf zu richten, die Unternehmen der Land-, Forst- und Ernährungswirt-schaft weiter zu stärken und zu stabilisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Die „Agrarwirtschaftsinitiative Brandenburg“ wird unterstützt, um durch langfristige Strategien die Lebensfähigkeit des ländlichen Raumes zu erhalten und zu stärken. Dies erfolgt auch durch die Sicherung und Erschließung der Absatzmärkte. Die Kofinanzierung der Programme der EU und des Bundes, z.B. die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, soll gesichert werden. Die Koalition wirkt darauf hin, dass der Bund nicht durch Regelungen die brandenburgische Landwirtschaft in ihrer Struktur benachteiligt. Für die wirtschaftliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe ist die standortgerechte Ver-edelungswirtschaft von großer Bedeutung und wird unterstützt. Darüber hinaus wird der Strukturwandel begleitet, indem neue Geschäftsfelder erschlossen werden (z. B. Dienstleis-tungen, Energieerzeugung, Direktvermarktung).

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Die Biotechnologie ist durch eine gezielte und breite öffentliche Information und Beratung als Chance der Landwirtschaft im weltweiten Wettbewerb zu begreifen und zu unterstützen.

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Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die Sicherung des beruflichen Nachwuchses zu unterstützen. Für den Privatwald werden Initiativen unterstützt, damit das hohe Potential an nachhaltig nutzbarem Holz vor allem im kleinen Privatwald zum Nutzen der gesamten Wertschöpfungs-kette erschlossen wird. Forstbetriebsgemeinschaften und forstliche Zusammenschlüsse sind weiter zu befördern. Die Jagdsteuer und die Jagderlaubnissteuer sind abzuschaffen. Ländliche Entwicklung muss als integrierte ländliche Entwicklung die Synergieeffekte der Einkommensdiversifizierung, u.a. durch nachwachsende Rohstoffe und Tourismus, aus-schöpfen. Integrierte ländliche Entwicklungskonzeptionen für konkret abgegrenzte ländliche Gebiete müssen die anderen räumlichen Planungen und Fachplanungen berücksichtigen. Die Entwicklung regionaler Leitbilder wird unterstützt. Die Projektförderung wird auf die vor-handenen regionalen Aktivitäten ausgerichtet. Entscheidungskriterien sind Umsetzungsreife, Projektgüte und -qualität. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes richtet sich zukünftig zunehmend auf die Unterstützung von Initiativen von Kommunen, Unternehmen und anderen Akteuren. Wettbe-werb, Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Vernetzung werden stärker als bisher zu den tragenden Elementen der ländlichen Entwicklung. Die Innenentwicklung der Dörfer und der Rückbau leerstehender dorfuntypischer Gebäude sind zu fördern, wo es der wirtschaftlichen Entwicklung dient und der Entleerung der Orts-kerne vorbeugt. Die Koalitionspartner werden sich weiterhin für eine zivile Nutzung des ehemaligen Truppen-übungsplatzes Kyritz-Ruppiner Heide einsetzen. 5.2 Infrastruktur 5.2.1 Verkehr allgemein Die weitere soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes und seiner Bürger ist in ho-hem Maße auch von der Qualität der verkehrlichen Infrastruktur abhängig. Die Verkehrspolitik muss den Auswirkungen des demografischen Wandels Rechnung tragen. Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, die zu erwartende Zunahme des motorisierten Individual-verkehrs insbesondere im engeren Verflechtungsraum und des Straßengüterverkehrs einzu-planen, die Weiterentwicklung der umweltschonenden Verkehrsträger Schiene und Wasser konsequent durchzusetzen und die gute Erreichbarkeit aller Landesteile sowie der Metropole Berlin sicherzustellen. Mit leistungsfähigen Verkehrssystemen soll so einer Auseinanderent-wicklung der Teilräume entgegengewirkt werden.

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In den dünn besiedelten Regionen Brandenburgs sind bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruk-turangebote sicherzustellen. Notwendige Schwerpunktsetzungen müssen die Zielsetzung einer koordinierten Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung unterstützen.

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Bedeutsame Wirtschaftsansiedlungs- bzw. -erweiterungsvorhaben sollen durch infrastruktu-relle Maßnahmen unterstützt werden. Die für den Erweiterungsprozess der EU notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind bedarfsgerecht zu realisieren.

Zur Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes sind alle erfolgver-sprechenden Initiativen zu ergreifen. Die Koalition wird die vollständige Finanzierung des BVWP 2003 beim Bund einfordern. 5.2.2 Luftfahrt Die Luftverkehrskonzeption ist zu überarbeiten. Dabei muss besonders die wirtschaftliche Tragfähigkeit verstärkte Beachtung finden. Mit Berlin sind Vereinbarungen zur Schaffung eines gemeinsamen Luftfahrtamtes zu treffen. Die ILA ist am Standort Schönefeld auch über das Jahr 2010 hinaus zu sichern. 5.2.3 Straße

Die Erneuerung noch nicht sanierter Autobahnabschnitte soll bis zum Ende der Legislatur weitestgehend abgeschlossen werden. Der Neubau der Bundesautobahn (BAB) 14 ist zügig voranzutreiben. Priorität bei der Entwicklung des Bundesstraßennetzes haben die großräumigen Verbindun-gen, z. B. des „blauen Netzes“ und der Verbindung Leipzig-Lausitz. Hier sollen einerseits die Ausbaustandards kritisch überprüft und andererseits durch Kombinationen von Ortsumge-hungen/Ortsdurchfahrten und Ausbauten der freien Strecke verkehrlich nutzbare Teilab-schnitte frühestmöglich fertiggestellt werden. Der Landesstraßenbedarfsplan ist in Zusammenarbeit mit den Kommunen mit dem Ziel der Prioritätensetzung zu überarbeiten.

Zu prüfen ist dabei eine stärkere Netzdifferenzierung mit Anwendung unterschiedlicher Qua-litäts- und Ausbaustandards, die Abstufung bzw. Entwidmung verkehrlich unbedeutsam ge-wordener Netzteile sowie die Weiterentwicklung und verstärkte Anwendung kostensparender und kooperativer Realisierungsmodelle für Straßen und Radwege (z.B. Wittstocker Modell) mit den Kommunen. Die Fortführung der Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege hat hohe Priorität. Weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind zu prüfen.

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5.2.4 Schiene/ÖPNV 1530 1531 1532 1533 1534 1535 1536 1537 1538 1539 1540 1541 1542 1543 1544 1545 1546 1547 1548 1549 1550 1551 1552 1553 1554 1555 1556 1557 1558 1559 1560 1561 1562 1563 1564 1565 1566 1567 1568 1569 1570 1571 1572 1573 1574 1575 1576

Die Eisenbahn soll dauerhaft die grundlegende Raumerschließung in Brandenburg sichern. Darauf sind die Planungskonzepte, die Bestellung von Regionalverkehrsleistungen sowie die Förderung des Streckenausbaus auszurichten. Die Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels in Berlin ist für die Verbesserung des Regional-verkehrsangebotes zwischen den Regionen des Landes zu nutzen. Der Wettbewerb im SPNV soll konsequent zur Verbesserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses führen. Die wettbewerbliche Vergabe des vollständigen Netzes bis 2012/13 ist abzusichern. Für den Erhalt und den Ausbau der langfristig bestehenden Bahnhöfe sind verstärkt Initiati-ven unter Einbeziehung der Kommunen zu entwickeln.

Der VBB ist weiter zu stärken und soll mehr Funktionen für die Verkehrsverwaltungen sowie für die Verkehrsunternehmen übernehmen.

Die Wirkung des neuen ÖPNV-Gesetzes ist zur Mitte der Legislatur zu prüfen und seine Re-gelungen ggf. zu modifizieren. Besonders im dünn besiedelten ländlichen Raum müssen noch stärker innovative und alternative Bedienungskonzepte entwickelt und umgesetzt wer-den (Anwendung Pilotprojekt Impuls 2005).

5.2.5 Wasserstraßen

Die Entwicklung der Landeswasserstraßen soll tourismuswirtschaftlichen Zielstellungen Rechnung tragen und hier insbesondere das Angebot an Wasserwanderrastplätzen ein-schließlich der notwendigen Infrastruktur verbessern. 5.3 Natürliche Lebensgrundlagen, Umwelt 5.3.1 Nachhaltigkeit, Naturschutz Der Schutz sowie eine sorgsame Nutzung der natürlichen Ressourcen sind erforderlich, um sich Entwicklungsfähigkeit zu bewahren. Das Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung muss stärker in alle Fachpolitiken Eingang finden. Brandenburg schöpft seine Zukunftspotenziale auch aus der Vielfalt und Schönheit seiner Landschaften. Die naturräumlichen Potenziale bedeuten eine hohe Lebensqualität für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger und bergen eine große Chance für die weitere Ent-wicklung des Tourismus und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Koalition bekennt sich deshalb zu einer nachhaltigen Umweltpolitik, die den Erhalt der Brandenburger Kultur- und Naturlandschaften sichert. Für den Umgang mit Naturschutz- und Umweltschutzrecht haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass sie grundsätzlich keine Landesregelungen über Bundes- und EU-Standard verfolgen.

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Der Natura 2000-Schutz ist mit vertraglichen administrativen oder rechtlichen Maßnahmen zu untersetzen. Weitere Schutzgebietsausweisungen sind grundsätzlich nur im Rahmen des Natura 2000-Schutzes und möglichst niedrigschwellig vorzunehmen. Konfliktvermeidung und Akzeptanzgewinnung stehen hierbei im Vordergrund. Flächenpools sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Region an abgestimmten Standorten bündeln. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zuvorderst Entsiegelungsmaßnahmen vorzunehmen.

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Das System der Großschutzgebiete wird erhalten. Der Trägerwechsel im Nationalpark Unte-res Odertal wird gemeinsam mit dem Bund durchgesetzt. Das Nationalparkgesetz Unteres Odertal wird mit dem Ziel einer besseren Akzeptanz überarbeitet. Die Koalition wird sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ackerbauliche Nut-zung in potentiell hochwassergefährdeten Gebieten auch weiterhin möglich ist. 5.3.2 Trink- und Abwasser, Abfallwirtschaft, Altlasten Die EU- Wasserrahmenrichtlinie ist mit geringst möglichem Verwaltungsaufwand umzuset-zen. In Orten mit mehr als 2000 Einwohnern muss entsprechend der Kommunalabwasser-rahmenrichtlinie die Ortserschließung fortgesetzt werden. Die Förderung erfolgt auf Grundla-ge kommunaler Abwasserbeseitigungskonzepte, die den demografischen Wandel zu be-rücksichtigen haben. Im Bereich Trinkwasser liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung maro-der Wasserwerke, Verteilungsnetze und Rohrnetze. Das Schuldenmanagement für Abwasserverbände ist zu Ende zu führen. Es ist darauf hin-zuwirken, die Strukturen der Abwässerverbände wirtschaftlicher zu gestalten. Dezentrale Kleinlösungen werden weiter zugelassen. Die Entsorgungsträger für Abfallentsorgung sind dabei fachlich zu unterstützen, den Gebüh-renanstieg für Abfallentsorgung infolge der EU-Abfallverordnung moderat zu halten. Es ist darauf hinzuwirken, das Verfahren für Haftungsfreistellung nach dem Umweltrahmen-gesetz zu optimieren. Eine Pauschalierung ist mit dem Bund nur zu vereinbaren, wenn finan-zielle Risiken für das Land überschaubar sind. 5.3.3 Braunkohlesanierung Die nachnutzungsorientierte Sanierung der entstehenden Seenflächen sowie der angren-zenden Bereiche ist als Chance für die Lausitz zu sehen. Die berg- und wasserrechtlich be-gründeten Sanierungsmaßnahmen - die Herstellung der Seenflächen und die damit einher-gehende Gewährleistung der Wasserbeschaffenheit – sollen eng mit der infrastrukturellen Entwicklung der Region, den touristischen Vorhaben sowie den damit verbundene Folgein-vestitionen verknüpft werden. Die nachnutzungsorientierte Sanierung sichert die Verwer-tungsfähigkeit der Bergbauflächen. Die Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land ist einzubeziehen. Die erfolgreiche Sanierung und Entwicklung des Lausitzer Seenlandes erfordert länderüber-greifend abgestimmte, langfristig tragfähige Strukturen für die Bewirtschaftung, Unterhaltung

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und Entwicklung der Seenflächen sowie der angrenzenden Bereiche. Voraussetzung dafür ist ein an die Sanierungsziele und Entwicklungsvorstellungen angepasstes Konzept zur Flä-chenverwertung.

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Mit dem Verwaltungsabkommen zur Bergbausanierung 2003-2007 haben sich Bund und betroffene Länder verpflichtet, ca. 1,7 Mrd. € zur Verfügung zu stellen, davon ca. 50 % für Maßnahmen im Land Brandenburg. Die mit dem Verwaltungsabkommen über die Bergbau-sanierung 2003-2007 eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Landes Brandenburg bis 2007 müssen über Landes- und EU-Mittel sichergestellt werden. Ab 2005 sind Verhandlungen zur Nachfolgeregelung des Verwaltungsabkommens zur Vollendung der Braunkohlesanierung aufzunehmen. Die Finanzierung und die sach- und zeitgerechte Realisierung der weiteren Arbeiten muss gesichert werden. Die langfristige Ri-sikovorsorge im Hinblick auf Wasserhaushalt und Wasserqualität muss gewährleistet wer-den. Einer abschließenden Übertragung der Verpflichtungen und Vermögenswerte der LMBV auf vom Bund unabhängige Trägerstrukturen wird nur zugestimmt, wenn ausreichende Re-gelungen für Risikofälle getroffen werden. Die künftige Trägerstruktur muss die bestmögliche Aufgabenwahrnehmung auch im Sinne regionaler Entwicklung und Wertschöpfung gewähr-leisten. 5.4 Verwaltungsmodernisierung Die Koalitionspartner werden die eingeleitete Reform der Forstwirtschaft konsequent weiter-führen. Nach Abschluss der derzeit laufenden internen Umstrukturierung und der Erreichung des für den rein forstwirtschaftlichen Bereich angestrebten Personalzielbestandes ist ein Konzept zur künftigen Organisations- und Wirtschaftsform unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden beihilfe- und wettbewerbsrechtlichen Fragen zu bearbeiten. Aus dem Bereich Wasserwirtschaft des Landesumweltamtes sind weitere geeignete Aufga-ben auf die Wasser- und Bodenverbände zu übertragen. Das Brandenburgische Wasserge-setz wird zur Erlangung von mehr Bürger- und Investorenfreundlichkeit überarbeitet. Das Wasserverbandsgesetz wird novelliert mit dem Ziel leistungsfähiger Strukturen und der Mi-nimierung von Kosten. 5.5 Berlin und Brandenburg Die Vielzahl wichtiger und verkehrsreicher, überregionaler sowie regionaler Straßen-, Schie-nen- und Wasserverbindungen erfordert eine bis ins Detail aufeinander abgestimmte Ver-kehrsplanung. Aufgrund des für Bauprojekte notwendigen zeitlichen Vorlaufs für Planfeststellungsverfahren, Vorplanungen, Sicherstellung der termingerechten Finanzierungen, Abstimmungsprozesse, alternativer Verkehrsführungen während der Bauzeit usw. ist es erforderlich, Änderungen auf das unabdingbare Maß zu beschränken und mit dem jeweils anderen Land abzustim-men. Die Defizite im bisherigen Abstimmungsverfahren im engeren Verflechtungsraum kön-nen durch eine neue Organisationsform beseitigt werden. Dies kann ein gemeinsames Ver-kehrsplanungsreferat sein.

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Die Verhandlungen mit dem Land Berlin zur Errichtung eines gemeinsamen Luftfahrtamtes mit dem Ziel der gemeinsamen Aufgabenerledigung sollen unverzüglich begonnen werden.

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6. Zuständigkeiten und Organisation 6.1 Organisation der Landesregierung Die Koalitionspartner werden die Straffung der Organisation der Landesregierung fortsetzen. Die Verwaltung soll effizient und bürgerorientiert arbeiten. Verwaltungsmodernisierung ist Daueraufgabe 6.1.1 Zahl der Ministerien und Koordinationsfunktion der Staatskanzlei Die Zahl der Ressorts wird auf 9 festgelegt.

6.1.2 Zuschnitt und Zuordnung der Ressorts Ministerpräsident und Staatskanzlei In der Staatskanzlei ressortieren die Zuständigkeiten für - die politische Koordinierung, - Bundes- und Europaangelegenheiten, - die demografische Entwicklung im Land Brandenburg, - die zentrale Normenprüfstelle. Der Regierungssprecher wird auf Vorschlag der SPD, sein Stellvertreter auf Vorschlag der CDU eingesetzt. Der stellvertretende Regierungssprecher nimmt in der Staatskanzlei eine angemessene Aufgabe wahr. Ministerium des Innern

Das Ministerium des Innern übernimmt die Zuständigkeit für das Ausschreibungs- und Ver-gabeblatt des Landes Brandenburg (bisher MdJE).

Ministerium der Justiz Bündelung der Rechtsprechung durch Verlagerung der Zuständigkeit für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit in das Ministerium der Justiz (bisher MASGF). Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Keine Änderung der Zuständigkeiten.

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1717 1718 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 1730 1731 1732 1733 1734 1735 1736 1737 1738 1739 1740 1741 1742 1743 1744 1745 1746 1747 1748 1749 1750 1751 1752 1753 1754 1755 1756 1757 1758 1759 1760 1761 1762 1763

Keine Änderung der Zuständigkeiten. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Übernahme der Zuständigkeit für das Gesetz zum Schutz der Auswanderer, zudem Über-nahme der Zuständigkeit für Grundsatzfragen der Bildschirmtätigkeit (beides bisher MI). Ministerium für Wirtschaft Keine Änderung der Zuständigkeiten. Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Bündelung der Zuständigkeiten für Landwirtschaft, Umweltschutz mit den Zuständigkeiten des Verbraucherschutzes im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrau-cherschutz (bisher MLUR, MASGF, MW). Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Bündelung der infrastrukturellen und raumplanerischen Zuständigkeiten im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung durch Verlagerung des Bereiches Raumordnung aus dem Ministerium für Umweltschutz, Landwirtschaft und Raumordnung. Ministerium der Finanzen Übertragung des Bereichs Kommunaler Finanzausgleich (bisher MI) sowie der Zuständigkei-ten für die zentrale Steuerung der Verwaltungsmodernisierung und die Koordinierung Perso-nalmanagement (bisher Staatskanzlei). 6.1.3 Straffung der Leitungsstrukturen der Ressorts Die Doppelstruktur auf der STS-Ebene im Arbeits- und Umweltressort wird abgebaut. Die Anzahl der Abteilungen wird auf 42 (bisher 45) festgeschrieben. Einzusparen sind jeweils eine Abteilung in den Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, der Justiz sowie für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Straffung der Referatsstruktur ist weiter fortzuführen. 6.2 Zusammenarbeit der Koalitionspartner 6.2.1 Zusammenarbeit im Landtag In den Landtag werden Anträge (Gesetzesentwürfe, sonstige Anträge, Große Anfragen) von den Koalitionspartnern nur gemeinsam eingebracht. Gleiches gilt für das Auftreten in den

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Ausschüssen des Landtages. Aktuelle Stunden werden von den Koalitionspartnern jeweils beantragt, nachdem das Benehmen mit dem Koalitionspartner hergestellt worden ist.

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Die Koalitionspartner verpflichten sich, im Landtag und in seinen Ausschüssen nicht mit wechselnden Mehrheiten abzustimmen. Die freie Gewissensentscheidung des einzelnen Abgeordneten bleibt davon unberührt. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Landtag und seinen Ausschüssen keiner der Partner überstimmt wird. Die Besetzung und Struktur der Landtagsausschüsse wird zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. 6.2.2 Zusammenarbeit in der Regierung An den Kabinettssitzungen nehmen neben dem Ministerpräsidenten und dem Chef der Staatskanzlei, die Minister und in ihrer Vertretung die Staatssekretäre und ferner der Regie-rungssprecher, der stellvertretende Regierungssprecher und der Protokollführer teil. Die Vor-sitzenden der Koalitionsfraktionen können – ohne Stimmrecht - teilnehmen. Die Koalitions-partner verpflichten sich bei Abstimmungen im Kabinett zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Bei Grundsatzfragen wird keine der beiden Seiten überstimmt. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit abweichender Voten einzelner Minister in Sachfragen. Die Koalitionspartner und die von ihnen benannten Ressortchefs verpflichten sich, die Diskussion vor Verabschiedung des jeweiligen Jahreshaushaltes kabinettsintern zu führen. Der Finanzminister unterrichtet den Ministerpräsidenten und den stellvertretenden Minister-präsidenten, bevor er haushaltswirtschaftliche Maßnahmen (z. B. nach § 41 LHO) ergreift oder andere grundsätzliche Entscheidungen im Haushaltsvollzug trifft. Wenn eine Einigung über die jeweilige Maßnahme nicht erzielt werden kann, ist vor deren Umsetzung der Koaliti-onsausschuss zu befassen. Alle Kabinettvorlagen und Vorlagen an den Landtag sind unbe-schadet der Zuständigkeitsregelungen im Übrigen rechtzeitig mit dem Ressort des stellver-tretenden Ministerpräsidenten abzustimmen (Mitzeichnung). Regierungserklärungen des Ministerpräsidenten sind im Kabinett mindestens eine Woche vor ihrer Abgabe einvernehmlich zu beraten. Die Staatskanzlei und die Ministerien tauschen die Einladungen und Protokolle sowie die Vorlagen für Ministerpräsidentenkonferenzen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Für die Fachministerkonferenzen sowie Konferenzen auf Bundes- und EU-Ebene wird der Zugriff auf Vorlagen und Protokolle sichergestellt. Die Fachminister unterrichten rechtzeitig über strittige Punkte von politischer Bedeutung in Fachministerkonferenzen. Der Ministerpräsident unterrichtet den stellvertretenden Ministerpräsidenten im Sinne einer vertauensvollen Zusammenarbeit über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine.

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Der Ministerpräsident ist der ordentliche Vertreter des Landes im Vermittlungsausschuss. Stellvertreter ist der Minister der Finanzen.

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Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. erfolgt im gegenseitigen Benehmen. Die Geschäftsordnung der Landesregierung wird entsprechend den Regelungen im Koaliti-onsvertrag bis 01.03.2005 überarbeitet. 6.2.3 Abstimmungsverhalten im Bundesrat Die Koalitionspartner einigen sich im Einzelfall über das Abstimmungsverhalten im Bundes-rat. Dabei werden folgende Prämissen zu Grunde gelegt: - Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang. - Wortlaut und Geist dieser Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind

Grundlage der vereinbarten Politik. - Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitions-

partners von grundsätzlicher Bedeutung sind. Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten Initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind. Beide Koalitionspartner gehen von der Überzeugung aus, dass die verfassungsrechtlich vor-gegebene Mitwirkung Brandenburgs am Gesetzgebungsverfahren des Bundes von ihm und vor allem von den anderen Länder als konstruktive Mitgestaltung und nicht als automatische Enthaltung und damit als Ablehnung wahrgenommen werden darf. Sie verständigen sich für besondere Einzelfälle, in denen über die Einhaltung der vorgenannten Prinzipien keine Eini-gung hergestellt werden kann, im Koalitionsausschuss im konsensualem Verfahren auf eine für beide Partner akzeptable Lösung. Dabei sind auch die Chancen der Konsensfindung durch Anrufung des Vermittlungsausschusses auszuloten. 6.2.4 Koalitionsausschuss Es wird ein paritätisch besetzter Koalitionsausschuss, bestehend aus sechs Personen, ge-bildet. Ihm gehören der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident, die Fraktions- und die Landesvorsitzenden der Koalitionsparteien an. Er tagt in regelmäßigen Abständen. Bei Personalunion entscheidet der jeweilige Koalitionspartner über die Besetzung der freien Stelle. Bei Bedarf wird zu den Beratungen von Einzelfragen je ein weiterer Vertreter zugezo-gen. Im Koalitionsausschuss werden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die einer Abstim-mung unter den Koalitionspartnern bedürfen, erörtert, soweit dies von einem der beiden Koalitionspartner erbeten wird. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.

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7. Unterbringung des Landtages 1857 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864 1865 1866 1867 1868 1869 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887

In der kommenden Legislaturperiode muss die Unterbringung des Landtages dauerhaft ver-bessert werden. Dabei kommen die Alternativen Erweiterungsbau des Ensembles auf dem Brauhausberg oder Neubau mit stadtentwickelnder Funktion am Alten Markt in Betracht. Die Landesregierung wird bis März 2005 einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Die Koali-tion wird eine Entscheidung des Landtages vor der Sommerpause 2005 herbeiführen. Potsdam, . Oktober 2004 Für den Landesverband der Für den Landesverband der Christlich Sozialdemokratischen Partei Demokratischen Union Deutschlands Deutschlands Der Landesvorsitzende Der Landesvorsitzende Für die Fraktion der Für die Fraktion der Christlich Sozialdemokratischen Partei Demokratischen Union Deutschlands im Deutschlands im Landtag Brandenburg Landtag Brandenburg Der Fraktionsvorsitzende Der Fraktionsvorsitzende

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