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Öffentlicher Teil
11. Jahrgang 02. Juli 2005 Nummer 04/05
AMTSKREIS
BLATTWEIMARER LAND
Nächste Ausgabe
13. August 2005
Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 ApoldaTelefon: 03644/5400 (Zentrale)
Fax: 03644/540850
Öffnungszeiten der Ämter des Landratsamtes:Mo: 09.00–12.00 UhrDi: 09.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 UhrDo: 09.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr
Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle:
Mo: 08.30–11.30 UhrDi: 08.30–11.30 Uhr und 13.00–15.30 UhrDo: 08.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 UhrFr: 08.30–11.00 Uhr
1. Samstag im Monat 09.00–11.30 Uhr
Apolda lädt zur 7. Nacht der ModeAm 2. Juli 2005 ist es wieder so weit, Apolda lädt zur7. „Nacht der Mode“ ein. Unter dem Motto „Metamorphosis“ oder „Die Verwand-lung“ verändert sich der Apoldaer Marktplatz ab 20.00Uhr wieder in einen 40 Meter langen Laufsteg.
Die brandaktuellen Kollektionen der Apoldaer FirmenApotex GmbH, KMW Strickmoden GmbH, RiedelStrickmoden, Strickatelier Landgraf, strickchic GmbH,il sagoma, Toolop by U & B GmbH, Leder Atelier GmbHund der Bad Sulzaer Firmen Kreßmann StrickmodenGmbH und Anke Hammer Strickdesign e. K. sowieStötzer Konfektion Eckolstädt, wetteifern mit den Wett-bewerbskollektionen des APOLDA EUROPEAN DESIGNAWARD 2005 um die Gunst des kundigen Publikumsaus Nah und Fern.Eine neue Bühnengestaltung, die erstklassig besetzteModelcrew und ausgefallene Accessoires zu den einzel-nen Kollektionen werden auch 2005 dafür sorgen, dassman noch lange von der 7. Modenacht Apolda sprechenwird.– Metamorphosis – beginnt mit der Schöpfung und endetmit dem Tod und der Vergöttlichung. Diese Verwandlun-gen werden die Akteure durchleben und auf der Bühneumsetzten.
Präsentiert werden die Outfits von Models und Dress-men der zbv* GmbH/Graffiti Modelteam Erfurt. Die Eröffnung gestaltet 21 Uhr das Kinderprojekt ApoldaAvantgarde/„Gnadenlos schick“ unter dem Motto „Zau-berwald und Hexenbrunnen“.
Die „heißeste“ Modenacht des Jahres wird von Kristinvon Faber-Castell moderiert und ist ein Event desAPOLDA EUROPEAN DESIGN AWARD 2005, Veran-stalter sind die Wirtschaftsförder-Vereinigung Apoldae.V., der Kreis Weimarer Land, die Kreisstadt Apoldaund das Design Zentrum Thüringen. Förderer sind neben herausragenden Textilunternehmenund Modehäusern das „Hotel am Schloß“ Apolda, dieSparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land und diestrickchic GmbH Apolda.
Der Eintritt für diese Veranstaltung ist frei. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Auch in diesem Jahr halten wieder elf Unternehmen am Tag der Modenacht die Türen ihres Werksverkaufes weit offen. Die Zeiten sind einem Flyer zu entnehmen, der in Apolda und Umgebung verteilt wurde und wird.
Seite 2 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Termine SPLITTER
02.07.2005, 10.00 Uhr Feierlichkeiten zum 10-jährigen Bestehendes Kreisjugendfeuerwehrverbandes
Ort: Flugplatz in Umpferstedt02.07.2005, 20.00 Uhr „Modenacht“ auf dem Marktplatz Apolda06.07.2005 Bau- und Vergabeausschuss25.06. bis 14.08.2005 Ausstellung im Kunsthaus Apolda Avantgarde:
„Kunstraum Thüringen“
Änderungen vorbehalten
Achtung!
Aus gegebenen Anlass weist das Jugendamt desKreises Weimarer Land nochmals dringenddarauf hin, dass Hausbesuche durch Mitarbei-ter des Jugendamtes in der Regel angekündigtwerden. Außerdem können sich die Mitarbeiterausweisen. Bei einer Familie aus Sulzbach hatten vor kurz-em unbekannte Personen unter dem Vorwand,sie seien Mitarbeiter des Jugendamtes, versuchtZutritt zur Wohnung der Familie zu erhalten.Sollte man dennoch unsicher sein, ist einRückruf im Amt zu empfehlen.
Eintrag ins Gastgeberverzeichnis 2006
Gegenwärtig erarbeitet der Fremdenverkehrs-verband Weimarer Land e.V. das Gastgeberver-zeichnis für die kommende Saison.
Der Verband bietet allen interessierten Leis-tungsträgern (Hotels, Pensionen, Ferienwoh-nungen, Campingplätzen sowie Vermieternvon Privatzimmern) an, ihre Angebote zumSelbstkostenpreis in diesem Katalog zu veröf-fentlichen.
Die Vertragsvordrucke können ab sofort beimFremdenverkehrsverband Weimarer Land e.V.,Geschäftsstelle, Bahnhofstraße 28, 99510
Apolda, Tel./Fax: 0 36 44/540 676 oder demFremdenverkehrsamt Blankenhain, der Kra-nichfeld-Information, der Kurgesellschaft Heil-bad Bad Sulza mbH, der Kurverwaltung BadBerka, dem Fremdenverkehrsverein Ilmtal-Weinstraße sowie bei den TouristinformationenWeimar und Apolda angefordert werden.
Der Endtermin für die Anmeldung ist der17.07.2005
MetznerGeschäftsstellenleiterin
An alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit ehren-amtliche Arbeit leisten!
Ziel ist es, durch eine Grundausbildung, ehren-amtlich Tätige zu befähigen, Kinder undJugendliche selbstständig anzuleiten, Gruppenzu führen sowie die eigene ehrenamtlicheTätigkeit zu reflektieren. Besonders angesprochen sind hier Jugendlicheund Erwachsene die bereits in den Jugendclubsunseres Landkreises ehrenamtlich tätig sind. Die Jugendleiter-Card gilt bundesweit undberechtigt zur Legitimation gegenüber staat-lichen und nichtstaatlichen Stellen, gegenüberErziehungsberechtigten, sowie zum Einsatz alsBetreuer bei Ferienfreizeiten.
Zielgruppe:Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahre
Termin:17.10. bis 21.10.2005
Ort:Landratsamt Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda
Umfang:40 Unterrichtseinheiten
Teilnehmergebühr:20,00 € (ohne Verpflegung)
Voraussetzung:Ein abgeschlossener Kurs „Erste Hilfe“ oder„Lebensrettende Sofortmaßnahmen“
Folgende Schwerpunktebeinhaltet die Ausbildung:
– Kenntnisse über die Leitung von Jugend-gruppen, Vermittlung von Gruppenaufbau,Leiterverhalten, Teamarbeit und Motivation
– Rechtlich relevante Grundlagen der Kinder-und Jugendarbeit
– Bewältigung von Konfliktsituationen
– Organisation, Finanzierung, Fördermöglich-keiten und Verwaltung von Jugendarbeit
– Spielpädagogik
Anmeldung kann schriftlich oder telefonischerfolgen, unter:
Landratsamt Weimarer Land,Jugend- und Sportamt,
Bahnhofstr. 2899510 Apolda
Tel. 03644/540552,Dajana Preißer
Feininger Schülerpleinairin Mellingen
Am Freitag, dem 08. Juli 2005 findet in derZeit von 9.00 bis 14.30 Uhr in Mellingen dasFeininger-Schülerpleinair statt.
Unter dem Motto der diesjährigen Veranstal-tung „Unterwegs wie Feininger im ThüringerLand“ gibt es eine Vielzahl von attraktivenAngeboten für die über 250 angemeldetenSchüler im Alter zwischen 10 und 18 Jahren.Ihre Phantasie können die kleinen und großenKünstler u.a. bei experimentellen Maltechni-ken, beim Basteln und Konstruieren, beimDrucken oder Radieren zu vorgegebenen The-men frei entfalten.
Bauspielplatz unter demMotto: „Auf in’s Elbenland“
In der Zeit vom 18.07. bis 24.07.2005 veran-staltet die Jugendschutzbeauftragte des KreisesWeimarer Land in Zusammenarbeit mit derGleichstellungsbeauftragten der Stadt Apolda,dem Jugendhaus „LOGO“ und der Arbeits-gruppe MaXXY die Präventionsveranstaltung„Bauspielplatz“.
Dieses Jahr steht er unter dem Motto „Auf in’sElbenland".Neben dem Bau von Holzhütten, einer Olym-piade, Quiz, Lagerfeuer, Grillen und vielemmehr sollen auch Selbstwertgefühl, Kommuni-kationsfähigkeit und Präventionsthemen ver-mittelt werden.
Weiterhin haben die Kinder die Möglichkeit,vom Freitag zum Sonntag in ihren selbstgebau-ten Hütten zu übernachten.
Anmeldungen und nähere Informationen unter03644/540 551, Frau Puzdrowski.
Sprechtag Versorgungsamt
Das Thüringer Versorgungsamt führt am28.07.2005 im Landratsamt Weimarer Landwieder einen Bürgersprechtag durch. Von 9.00bis 11.30 Uhr können sich interessierte Bürgerim Sitzungszimmer der ersten Etage von einerkompetenten Mitarbeiterin beraten lassen.Das Amt ist vor allem zuständig für Schwer-beschädigte, Kriegsopfer und deren Hinter-bliebene, Opfer von Gewalttaten, Vertriebeneund ehemalige politische Häftlinge, die durchihre Inhaftierung einen körperlichen Schadenerlitten haben und ähnliche Betroffene.
Jugend- und Sportamt informiert
Beschluss des Bau- und Verga-beausschusses vom 25.05.2005Beschluss Nr. 07-2/2005Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, dieVermessungsleistungen im Rahmen der Bau-maßnahme an der K 308 5. Bauabschnitt OVKeßlar – Lotschen zur Kataster- bzw. Straßen-schlussvermessung an das
Vermessungsbüro ÖbVI ZiesemannÜber der Nonnenwiese 5
99428 Weimar zu vergeben.
gez. Gutheil,Ausschussvorsitzender
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 3
Amtlicher Teil
Beschlüsse
Beschlüsse der X. Sitzung desKreistages vom 08.06.2005Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsseerfolgt vorbehaltlich der Genehmigung derNiederschriften durch den Kreistag.
Mit Beschluss Nr. 93-X/05 genehmigte derKreistag die Niederschrift der nichtöffentlichenSitzung des Kreistages vom 14.04.2005.
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Beschluss-Nummer: 94-X/2005Der Kreistag beschließt:1. der Beschluss des Kreistages Nr. 76-IX/05vom 14.4.2005 zu Haushaltsplan, Haushalts-satzung und Finanzplan 2005 wird aufgeho-ben;
2. Haushaltsplan, Haushaltssatzung undFinanzplan 2005/2006 für das Jahr 2005, Stand08.06.2005.
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Beschluss-Nummer: 95-X/2005Der Kreistag beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebs-satzung des Kreises Weimarer Land für denEigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“.
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Beschluss-Nummer: 96-X/2005Der Kreistag beschließt:Der Landrat wird beauftragt, auf Grund deröffentlichen Probleme der Restabfallbehand-lungsanlage Erfurt-Ost (RABA) die rechtlicheMöglichkeit der Aufkündigung der Zweck-vereinbarung sowie andere Alternativen zuprüfen.
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Beschluss-Nummer: 97-X/2005Der Kreistag beschließt, nachfolgende Bewer-berinnen und Bewerber werden in die Vor-schlagsliste der ehrenamtlichen Richter für dasVerwaltungsgericht Weimar aufgenommen:
1. Liane Lärm99510 ApoldaAn der Karlsquelle 49
2. Ursula Kästner99518 Bad SulzaKirchstraße 56
3. Ingrid Okon99510 ApoldaAlexanderstraße 22
4. Barbara Ratz99428 Daasdorf a. B.Im Unterdorfe 1 a
5. Heidemarie Schachtschabe99510 WillerstedtKirchberg 15
6. Elke Albrecht99510 ApoldaBerliner Straße 3
7. Uwe Scharf99510 ApoldaParkstraße 5
8. Heike Grosse99510 ApoldaHeinrich-Heine-Straße 4
9. Heike Haufe99441 MellingenWeimarische Straße 49
10. Erhard Heinemann99518 EberstedtDorfstraße 60 a
11. Hannelore Mämecke99510 Apolda/OT NauendorfMattstedter Weg 5
12. Uwe Schlacken99510 NiederroßlaWeisenheimerstraße 22
13. Dr. Hans-Otto Vent99510 MattstedtUnterdorf 115
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Beschluss-Nummer: 98-X/2005Der Kreistag beschließt:Die Geschäftsordnung des Kreistages Weima-rer Land wird im § 11 Abs. 5, vierter Anstrichdurch den Zusatz „außer bautechnischeGutachten an laufenden Baumaßnahmen“ergänzt.
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Beschluss-Nummer: 99-X/2005Der Kreistag beschließt die Aufhebung desBeschlusses Nummer: 110-VIII/95 vom10.05.1995 – Vergabeordnung für den KreisWeimarer Land.
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Beschluss-Nummer: 100-X/2005Der Kreistag beschließt die Veränderung in derBesetzung des Behindertenbeirates durchnachfolgende Mitglieder und Stellvertreter:
1. Frau Anita Diener wird für Herrn Gerd Hart-mann Mitglied.
2. Herr Gerd Hartmann wird Stellvertreter vonFrau Jutta Eskau.
3. Frau Evelin Both wird Stellvertreter von FrauBarbara Petsch.
4. Herr Justus Lencer wird Stellvertreter vonHerrn Wolfgang Pawlitta.
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Beschluss-Nummer: 101-X/2005Der Kreistag beschließt,Herrn Dr. med. Siegfried Horter mit Wirkungvom 01.08.2005 zum Chefarzt der AbteilungAnästhesie und Intensivtherapie im Robert-Koch-Krankenhaus zu ernennen.
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Beschluss-Nummer: 102-X/2005Der Kreistag beschließt:Gemäß § 6 Ziffer 15 der Krankenhausbetriebs-satzung für das Robert-Koch-Krankenhaus wirdder Wirtschaftsprüfer Herr Mosig für die Prü-fung des Jahresabschlusses 2004 für dasRobert-Koch-Krankenhaus bestellt.
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Beschluss-Nummer: 103-X/2005Der Kreistag beschließt:Gemäß § 6 Ziffer 12 der Krankenhausbetriebs-satzung für das Robert-Koch-KrankenhausApolda wird der Jahresabschluss 2001 festge-stellt.
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Beschluss-Nummer: 104-X/2005Der Kreistag beschließt:Gemäß § 6 Ziffer 12 der Krankenhausbetriebs-satzung für das Robert-Koch-KrankenhausApolda wird der Jahresabschluss 2002 festge-stellt.
gez. Münchberg, KSLandrat
Seite 4 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Satzungen
Kreis Weimarer Land
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderungim Kreis Weimarer Land
Der Kreistag beschloss mit Beschluss Nr. 78-IX/2005, 94-X/2005 und 95-X/2005 vom14.04.2005 und 08.06.2005 die 1. Satzungzur Änderung der Satzung über die Schülerbe-förderung im Kreis Weimarer Land, die Haus-
haltssatzung, den Haushaltsplan und denFinanzplan des Kreises Weimarer Land für dasJahr 2005 und die 2. Satzung zur Änderung derEigenbetriebssatzung des Kreises WeimarerLand für den Eigenbetrieb Erdstofflager
„Küchelgrube“, die dem Thüringer Landesver-waltungsamt vorgelegen haben und nachfol-gend bekannt gegeben werden.
Auf Grund der §§ 87 Abs. 1 und 98 der Thürin-ger Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung – ThürKO) vom16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S. 41) geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom25.11.2004 (GVBl. S. 853) und auf Grund des§ 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzie-rung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) inder Fassung der Neubekanntmachung vom30.04.2003 (GVBl. S. 258), zuletzt geändertdurch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung desThüringer Gesetzes über die Finanzierung derstaatlichen Schulen und des Thüringer Finanz-ausgleichsgesetzes vom 16.12.2003 (GVBl. S.517) erlässt der Kreistag Weimarer Land nach-folgende 1. Änderungssatzung:
Artikel 1Die Satzung über die Schülerbeförderung imKreis Weimarer Land vom 05. Juni 2004 in derFassung der Bekanntmachung vom 05. Juni 2004(Amtsblatt Nr. 05/04) wird wie folgt geändert:
§ 7, Punkt 2 wird geändert und erhält nachfol-gende Fassung:
§ 7Höhe der Erstattung
... 2. 25% bei Schülern ab der Klassenstufe 11 desGymnasiums oder beruflichen Gymnasiums, derBerufsfachschulen und zweijährigen Fachober-schulen ohne berufsqualifizierenden Abschlussund Berufsgrundbildungsjahr, ausgenommenhiervon sind Familien deren Nettoeinkommen
den Eckregelsatz gemäß Regelsatzverordnung 2a, SGB XII § 2 und § 3, in seiner geltenden Fas-sung vom 01.01.2005 nicht übersteigen.Die betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei derAntragstellung den Nachweis für das Nettoein-kommen gemäß der Regelsatzverordnung zuerbringen....
Artikel 2Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung überdie Schülerbeförderung im Kreis WeimarerLand tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachungin Kraft.
Apolda, 26.04.2005
gez. Münchberg, KSLandrat
Auf Grund der §§ 87 Abs. 1 und 98 der Thürin-ger Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung – ThürKO) vom16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.S. 41) geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom25. 11. 2004 (GVBl. S. 853), der ThüringerEigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.Juli 1993 (GVBl. S. 432) sowie des § 5 Abs. 1Punkt 1 der Eigenbetriebssatzung des KreisesWeimarer Land für den Eigenbetrieb Erdstoff-lager „Küchelgrube“ vom 19. April 2000 erlässtder Kreis Weimarer Land nachfolgende2. Änderungssatzung:
Artikel 1Die Eigenbetriebssatzung des Kreises Weima-rer Land für den Eigenbetrieb Erdstofflager
„Küchelgrube“ vom 19. April 2000 in derFassung der Bekanntmachung vom 19. April2000 (Amtsblatt Nr. 02/00), geändert durchBeschluss 71-VIII/2000 vom 08. 04. 2000(Amtsblatt 02b/00) wird wie folgt geändert:
§ 4 Absatz 1 wird geändert und erhält nachfol-gende Fassung:
§ 4Betriebsausschuss
(1) Der Betriebsausschuss besteht aus den Mit-gliedern des Ausschusses für Umwelt- undNaturschutz sowie Landwirtschaft des Kreis-tages Weimarer Land. Für den Betriebsaus-schuss, seine Rechte und Pflichten, geltendie Vorschriften des GmbH-Gesetzes undAktG.
Artikel 2Die 2. Satzung zur Änderung der Eigenbe-triebssatzung des Kreises Weimarer Land fürden Eigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung inKraft.
Apolda, 20. Juni 2005
gez. Münchberg, KSLandrat
Kreis Weimarer Land
2. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung des KreisesWeimarer Land für den Eigenbetrieb Erdstofflager „Küchelgrube“
Gemäß § 55 in Verbindung mit § 114 ThürKOsowie ThürGemHV § 2 erlässt der Kreis Wei-marer Land folgende Haushaltssatzung:
§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan fürdas Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festge-setzt; er schließt im Verwaltungshaushaltin Einnahmen und Ausgaben mit
82.427.672 €und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit
13.631.608 €ab.
§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi-tionsfördermaßnahmen werden auf 720.281 €festgesetzt.
§ 3Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermäch-tigungen im Vermögenshaushalt wird auf34.000 € festgesetzt.
§ 4Die Kreisumlage wird mit einem Umlagesollvon 13.847.519 € und einem Umlagesatz von28,336 v.H. festgesetzt.
Die Schulumlage wird mit einem Umlagesollvon 2.572.500 € und einem Umlagesatz von7,342 v. H. festgesetzt.
§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur recht-zeitigen Leistung von Ausgaben nach demHaushaltsplan wird auf 10.000.000 € festge-setzt.
Für das Robert-Koch Krankenhaus Apolda kön-
nen Kassenkredite in Höhe von 1.275.000 €,für den Eigenbetrieb Erdstofflager KüchelgrubeWeimarer Land (EKWL) in Höhe von 10.000 €und für das Seniorenheim Tannroda in Höhevon 200.000 € zur rechtzeitigen Leistung vonAusgaben nach den Wirtschaftsplänen inAnspruch genommen werden.
§ 6Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlagefestgesetzt.
§ 7Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2005 inKraft.
Apolda, 21.06.05
Münchberg (KS)Landrat
Haushaltssatzungdes Kreises Weimarer Land für das Haushaltsjahr 2005
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 5
Amtliche Bekanntmachungen
Am 16.03.2005 wurde durch die Verbandsversammlung die Haushalts-satzung für das Jahr 2005 für den Zweckverband Wirtschaftsförderungder Region des nördlichen Landkreises Weimarer Land beschlossen.Die Haushaltssatzung 2005 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Landvom 05.04.2005 wurde die Haushaltssatzung bestätigt.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 04.07. bis18.07.2005 zu den Sprechzeiten in der Finanzverwaltung der Verwal-tungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstr. 23 aus.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung
der Region des nördlichen Landkreises Weimarer Landfür das Jahr 2005
Aufgrund § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG und der §§ 19 und 55 der Thürin-ger Kommunalordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssat-zung mit Umlagefestsetzung:
§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2005 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit
77.456,00 €
und im Vermögenshaushaltin den Einnahmen und Ausgaben mit
107.000,00 €ab.
§ 2Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3Die Umlage für die Mitglieder werden für das Jahr 2005 mit 0,51 €/Ein-wohner für die Gemeinden und 511,00 € für Unternehmen und Einrich-tungen festgelegt.
§ 4Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus-haltsplan werden in Höhe von 10.000,00 € beansprucht.
§ 5Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2005 in Kraft.
Berlstedt, den 07. Mai 2005
RiskeVerbandsvorsitzende
II. Beschluss und Genehmi-gungsvermerk1. Mit Beschluss vom 08. 06. 2005 Nr. 94-X/2005 hat der Kreistag die Haushaltssatzungmit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen.
2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hatmit Schreiben vom 20.06.2005 Az: 250.02.-1512.20-01/05-AP,
– den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetztenGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnah-men in Höhe von 720.281 €,
– die in § 4 Satz 1 der Haushaltssatzung festge-setzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von13.847.519 € und einem Umlagesatz von28,336 v. H.,
– die in § 4 Satz 2 der Haushaltssatzung festge-setzte Schulumlage mit einem Umlagesoll von2.572.500 € und einem Umlagesatz von 7,342v. H.
rechtsaufsichtlich genehmigt.
III. AuslegungshinweisDer Haushaltsplan liegt in der Zeit vom04.07.2005 bis 22.07.2005 in der Finanzver-waltung des Landratsamtes Weimarer Land,Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Zimmer162 und 164, öffentlich aus und kannwährend der üblichen Dienststunden eingese-hen werden.
Münchberg,Landrat
LANDRATSAMT WEIMARER LANDDER LANDRAT
Amtliche Bekanntmachung derZweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe zwischen derVerwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Weinstraße“ und der GemeindeOberreißen vom 29.04.2005 sowiederen Genehmigung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Wein-straße“ hat mit Schreiben vom 10. Mai 2005die o.g. Zweckvereinbarung dem LandratsamtWeimarer Land angezeigt. Der Landrat desLandratsamtes Weimarer Land hat mitBescheid vom 25. Mai 2005 diese Zweckver-einbarung genehmigt. Nachfolgend werdendiese Zweckvereinbarung und ihre Genehmi-gung amtlich bekannt gemacht.
Apolda, den 25. Mai 2005
Münchberg
Zweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO) vom 16. 08. 1993(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)i.V. mit §§ 7 ff des Gesetzes über kommu-nale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom11.06.1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290) wird zwischen der GemeindeOberreißen und der VerwaltungsgemeinschaftIlmtal-Weinstraße folgende Vereinbarunggeschlossen:
§ 1Präambel
Zur Sicherung der Aufgaben nach dem Thürin-ger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes(THBKG) vom 07. 01. 1992 (GVBl. S. 23)zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Okto-ber 2001 (GVBl. S. 274) überträgt die Gemein-de Oberreißen die Erfüllung der Aufgaben imBrandschutz und der allgemeinen Hilfe nachdiesem Gesetz auf die Verwaltungsgemein-schaft Ilmtal-Weinstraße.
§ 2Organisation, Bezeichnung, Satzung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der GemeindeOberreißen wird Bestandteil der FreiwilligenFeuerwehr der Verwaltungsgemeinschaft Ilm-tal-Weinstraße.(2) Die aktiven Kameraden der jeweiligen Frei-willigen Feuerwehr der Gemeinde wählen denWehrführer. Alle aktiven Kameraden allerWehren der Mitgliedsgemeinden, welche dieAufgaben durch Zweckvereinbarung an dieVerwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraßeübertragen haben, wählen den Ortsbrand-meister. Die Ernennung von Wehrführern undvom Ortsbrandmeister erfolgt durch denGemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungs-gemeinschaft.(3) Die Gebäude, Gerätschaften und Fahrzeugeverbleiben im Eigentum der Gemeinde.(4) Der Gemeinschaftsvorsitzende erledigt aufGrundlage des § 48, Absatz 1, Satz 2 ThüringerKommunalordnung in eigener Zuständigkeitdie Aufgaben innerhalb des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe vollständig. Handelt derGemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft auf der Grundlage von Beschlüs-sen, so sind diese in der Gemeinschaftsver-
Fortsetzung auf Seite 6
Seite 6 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
sammlung der Verwaltungsgemeinschaft zufassen. Die Gemeinderäte bereiten Stellung-nahmen vor.(5) Die Leitung der Feuerwehr obliegt in derVerwaltungsgemeinschaft dem Ortsbrand-meister. Er ist für die Einsatzbereitschaft derWehr in der Verwaltungsgemeinschaft verant-wortlich. Zur Unterstützung und Beratung derOrtsbrandmeister und der Wehrführer bei derErfüllung Ihrer Aufgaben findet vierteljährlicheine Beratung mit dem Gemeinschaftsvorsit-zenden statt.(6) Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Wein-straße regelt die weitere Verfahrensweise ineigener Feuerwehrsatzung und Gebührensat-zung, diese setzen die jeweilige Satzung derGemeinde außer Kraft.
§ 3Informationspflicht, Mitwirkungspflicht
(1) Die Gemeinde Oberreißen ist verpflichtet,die Verwaltungsgemeinschaft unter Mitwir-kung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zuunterstützen. Der Gemeinde Oberreißen stehtdas Recht auf Anhörung zu Fragen, die in die-ser Vereinbarung übertragenen Aufgabenbetreffend, zu.(2) Vor Erlass von Satzungen sowie vor Aufstel-lung des Investitionsplanes sind die Gemein-den anzuhören.
§ 4Kosten
(1) Sämtliche Kosten der Freiwilligen Feuer-wehr gehen in den Haushalt der Verwaltungs-gemeinschaft Ilmtal-Weinstraße über (ausge-nommen Zuschüsse an den Feuerwehrvereinder Gemeinde u.ä.).(2) Zur Finanzierung der ungedeckten Kostenerhebt die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße von den Gemeinden nach Maß-gabe deren Einwohnerzahl eine Feuerwehr-umlage.Diese wird jährlich neu kalkuliert und in derHaushaltssatzung der Verwaltungsgemein-schaft festgesetzt.Die Festsetzung wird in zwei getrennt zu ermit-telnden Teilumlagen einmal für den laufendenBetrieb im Verwaltungshaushalt und einmal alsInvestitionsumlage umgesetzt.
§ 5Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf dieDauer von 20 Jahren geschlossen.(2) Innerhalb des Vertragszeitraumes nach Abs.1 kann die Vereinbarung von den Vertragspart-nern nur aus wichtigem Grund gekündigt wer-den. Diese außerordentliche Kündigung ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Schluss einesKalenderjahres möglich.(3) Bei Kündigung seitens der Gemeinde sind
Ausgaben, die mit noch ungedeckten Folgeko-sten (z. B. Zinsen, Tilgung bei Investitionen)verbunden sind, anteilig an die Verwaltungsge-meinschaft zu erstatten.
§ 6Übergangsbestimmungen
Für das Haushaltsjahr 2005 verbleiben dieKosten der Feuerwehr, die den Verwaltungs-haushalt und den Vermögenshaushalt betref-fen, bei den Gemeinden. Die Feuerwehrum-lage als Bestandteil der Verwaltungsgemein-schaftsumlage wird insofern für dieses Jahrnicht erhoben.
§ 7Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach derBekanntmachung, einschließlich der Bekannt-machung der Genehmigung des LandratsamtesWeimarer Land in Kraft.
Pfiffelbach, den 29.04.2005
gez. MüllerU. MüllerGemeinschaftsvorsitzender Siegel
gez. RammeltJ. RammeltBürgermeister Siegel
Fortsetzung von Seite 5
LANDRATSAMT WEIMARER LANDDer Landrat
Amtliche Bekanntmachung derZweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe zwischen derVerwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Weinstraße“ und der Gemeinde Nie-derreißen vom 29. 04. 2005 sowiederen Genehmigung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Wein-straße“ hat mit Schreiben vom 10. Mai 2005die o.g. Zweckvereinbarung dem LandratsamtWeimarer Land angezeigt. Der Landrat desLandratsamtes Weimarer Land hat mitBescheid vom 25. Mai 2005 diese Zweckver-einbarung genehmigt. Nachfolgend werdendiese Zweckvereinbarung und ihre Genehmi-gung amtlich bekannt gemacht.
Apolda, den 25. Mai 2005
Münchberg
Zweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)i.V. mit §§ 7ff des Gesetzes über kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom11.06.1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290) wird zwischen der Gemeinde
Niederreißen und der Verwaltungsgemein-schaft Ilmtal-Weinstraße folgende Vereinba-rung geschlossen:
§ 1Präambel
Zur Sicherung der Aufgaben nach dem Thürin-ger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes(THBKG) vom 07. 01. 1992 (GVBl. S. 23)zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Okto-ber 2001 (GVBl. S. 274) überträgt die Gemein-de Niederreißen die Erfüllung der Aufgaben imBrandschutz und der allgemeinen Hilfe nachdiesem Gesetz auf die Verwaltungsgemein-schaft Ilmtal-Weinstraße.
§ 2Organisation, Bezeichnung, Satzung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der GemeindeNiederreißen wird Bestandteil der FreiwilligenFeuerwehr der Verwaltungsgemeinschaft Ilm-tal-Weinstraße.(2) Die aktiven Kameraden der jeweiligen Frei-willigen Feuerwehr der Gemeinde wählen denWehrführer. Alle aktiven Kameraden allerWehren der Mitgliedsgemeinden, welche dieAufgaben durch Zweckvereinbarung an dieVerwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraßeübertragen haben, wählen den Ortsbrandmei-ster. Die Ernennung von Wehrführern und vomOrtsbrandmeister erfolgt durch den Gemein-schaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemein-schaft.(3) Die Gebäude, Gerätschaften und Fahrzeugeverbleiben im Eigentum der Gemeinde.(4) Der Gemeinschaftsvorsitzende erledigt aufGrundlage des § 48, Absatz 1, Satz 2 ThüringerKommunalordnung in eigener Zuständigkeitdie Aufgaben innerhalb des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe vollständig. Handelt derGemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft auf der Grundlage von Beschlüs-sen, so sind diese in der Gemeinschaftsver-sammlung der Verwaltungsgemeinschaft zufassen. Die Gemeinderäte bereiten Stellung-nahmen vor.
(5) Die Leitung der Feuerwehr obliegt in derVerwaltungsgemeinschaft dem Ortsbrand-meister. Er ist für die Einsatzbereitschaft derWehr in der Verwaltungsgemeinschaft verant-wortlich. Zur Unterstützung und Beratung derOrtsbrandmeister und der Wehrführer bei derErfüllung Ihrer Aufgaben findet vierteljährlicheine Beratung mit dem Gemeinschaftsvorsit-zenden statt.(6) Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Wein-straße regelt die weitere Verfahrensweise ineigener Feuerwehrsatzung und Gebührensat-zung, diese setzen die jeweilige Satzung derGemeinde außer Kraft.
§ 3Informationspflicht, Mitwirkungspflicht
(1) Die Gemeinde Niederreißen ist verpflichtet,die Verwaltungsgemeinschaft unter Mitwirkungbei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unter-stützen. Der Gemeinde Niederreißen steht dasRecht auf Anhörung zu Fragen, die in dieserVereinbarung übertragenen Aufgaben betref-fend, zu.(2) Vor Erlass von Satzungen sowie vor Aufstel-lung des Investitionsplanes sind die Gemein-den anzuhören.
§ 4Kosten
(1) Sämtliche Kosten der Freiwilligen Feuer-wehr gehen in den Haushalt der Verwaltungs-gemeinschaft Ilmtal-Weinstraße über (ausge-nommen Zuschüsse an den Feuerwehrvereinder Gemeinde u.ä.).(2) Zur Finanzierung der ungedeckten Kostenerhebt die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße von den Gemeinden nach Maß-gabe deren Einwohnerzahl eine Feuerwehr-umlage. Diese wird jährlich neu kalkuliert undin der Haushaltssatzung der Verwaltungs-gemeinschaft festgesetzt.Die Festsetzung wird in zwei getrennt zu ermit-telnden Teilumlagen einmal für den laufenden
Fortsetzung auf Seite 7
Betrieb im Verwaltungshaushalt und einmal alsInvestitionsumlage umgesetzt.
§ 5Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf dieDauer von 20 Jahren geschlossen.(2) Innerhalb des Vertragszeitraumes nach Abs.1 kann die Vereinbarung von den Vertragspart-nern nur aus wichtigem Grund gekündigt wer-den. Diese außerordentliche Kündigung ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Schluss einesKalenderjahres möglich.(3) Bei Kündigung seitens der Gemeinde sindAusgaben, die mit noch ungedeckten Folge-kosten (z.B. Zinsen, Tilgung bei Investitionen)
verbunden sind, anteilig an die Verwaltungs-gemeinschaft zu erstatten.
§ 6Übergangsbestimmungen
Für das Haushaltsjahr 2005 verbleiben dieKosten der Feuerwehr, die den Verwaltungs-haushalt und den Vermögenshaushalt betref-fen, bei den Gemeinden. Die Feuerwehrum-lage als Bestandteil der Verwaltungsgemein-schaftsumlage wird insofern für dieses Jahrnicht erhoben.
§ 7Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach derBekanntmachung, einschließlich der Bekannt-
machung der Genehmigung des LandratsamtesWeimarer Land in Kraft.
Pfiffelbach, den 29.04.2005
gez. MüllerU. MüllerGemeinschaftsvorsitzender Siegel
gez. i.V. TheileH. PragerBürgermeister Siegel
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 7
Fortsetzung von Seite 6
LANDRATSAMT WEIMARER LANDDer Landrat
Amtliche Bekanntmachung derZweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe zwischen derVerwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Weinstraße“ und der GemeindeWillerstedt vom 29.04.2005 sowiederen Genehmigung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Wein-straße“ hat mit Schreiben vom 10. Mai 2005die o.g. Zweckvereinbarung dem LandratsamtWeimarer Land angezeigt. Der Landrat desLandratsamtes Weimarer Land hat mitBescheid vom 25. Mai 2005 diese Zweckver-einbarung genehmigt. Nachfolgend werdendiese Zweckvereinbarung und ihre Genehmi-gung amtlich bekannt gemacht.
Apolda, den 25. Mai 2005
Münchberg
Zweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)i.V. mit §§ 7 ff des Gesetzes über kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom11.06.1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290) wird zwischen der GemeindeWillerstedt und der VerwaltungsgemeinschaftIlmtal-Weinstraße folgende Vereinbarunggeschlossen:
§ 1Präambel
Zur Sicherung der Aufgaben nach dem Thürin-ger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes(THBKG) vom 07. 01. 1992 (GVBl. S. 23)zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Okto-ber 2001 (GVBl. S. 274) überträgt die Gemein-de Willerstedt die Erfüllung der Aufgaben imBrandschutz und der allgemeinen Hilfe nachdiesem Gesetz auf die Verwaltungsgemein-schaft Ilmtal-Weinstraße.
§ 2Organisation, Bezeichnung, Satzung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der GemeindeWillerstedt wird Bestandteil der FreiwilligenFeuerwehr der Verwaltungsgemeinschaft Ilm-tal-Weinstraße.(2) Die aktiven Kameraden der jeweiligen Frei-willigen Feuerwehr der Gemeinde wählen denWehrführer. Alle aktiven Kameraden allerWehren der Mitgliedsgemeinden, welche dieAufgaben durch Zweckvereinbarung an dieVerwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraßeübertragen haben, wählen den Ortsbrand-meister. Die Ernennung von Wehrführern undvom Ortsbrandmeister erfolgt durch denGemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsge-meinschaft.(3) Die Gebäude, Gerätschaften und Fahrzeugeverbleiben im Eigentum der Gemeinde.(4) Der Gemeinschaftsvorsitzende erledigt aufGrundlage des § 48, Absatz 1, Satz 2 ThüringerKommunalordnung in eigener Zuständigkeitdie Aufgaben innerhalb des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe vollständig. Handelt derGemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft auf der Grundlage von Beschlüs-sen, so sind diese in der Gemeinschaftsver-sammlung der Verwaltungsgemeinschaft zufassen. Die Gemeinderäte bereiten Stellung-nahmen vor.(5) Die Leitung der Feuerwehr obliegt in derVerwaltungsgemeinschaft dem Ortsbrand-meister. Er ist für die Einsatzbereitschaft derWehr in der Verwaltungsgemeinschaft verant-wortlich. Zur Unterstützung und Beratung derOrtsbrandmeister und der Wehrführer bei derErfüllung Ihrer Aufgaben findet vierteljährlicheine Beratung mit dem Gemeinschaftsvorsit-zenden statt.(6) Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Wein-straße regelt die weitere Verfahrensweise ineigener Feuerwehrsatzung und Gebührensat-zung, diese setzen die jeweilige Satzung derGemeinde außer Kraft.
§ 3Informationspflicht, Mitwirkungspflicht
(1) Die Gemeinde Willerstedt ist verpflichtet,die Verwaltungsgemeinschaft unter Mitwir-kung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zuunterstützen. Der Gemeinde Willerstedt stehtdas Recht auf Anhörung zu Fragen, die in die-ser Vereinbarung übertragenen Aufgabenbetreffend, zu.(2) Vor Erlass von Satzungen sowie vor Aufstel-lung des Investitionsplanes sind die Gemein-den anzuhören.
§ 4Kosten
(1) Sämtliche Kosten der Freiwilligen Feuer-
wehr gehen in den Haushalt der Verwaltungs-gemeinschaft Ilmtal-Weinstraße über (ausge-nommen Zuschüsse an den Feuerwehrvereinder Gemeinde u.ä.).(2) Zur Finanzierung der ungedeckten Kostenerhebt die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße von den Gemeinden nach Maßga-be deren Einwohnerzahl eine Feuerwehrumla-ge. Diese wird jährlich neu kalkuliert und inder Haushaltssatzung der Verwaltungsgemein-schaft festgesetzt. Die Festsetzung wird in zweigetrennt zu ermittelnden Teilumlagen einmalfür den laufenden Betrieb im Verwaltungshaus-halt und einmal als Investitionsumlage umge-setzt.
§ 5Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf dieDauer von 20 Jahren geschlossen.(2) Innerhalb des Vertragszeitraumes nach Abs.1 kann die Vereinbarung von den Vertragspart-nern nur aus wichtigem Grund gekündigt wer-den. Diese außerordentliche Kündigung ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Schluss einesKalenderjahres möglich.(3) Bei Kündigung seitens der Gemeinde sindAusgaben, die mit noch ungedeckten Folge-kosten (z.B. Zinsen, Tilgung bei Investitionen)verbunden sind, anteilig an die Verwaltungsge-meinschaft zu erstatten.
§ 6Übergangsbestimmungen
Für das Haushaltsjahr 2005 verbleiben dieKosten der Feuerwehr, die den Verwaltungs-haushalt und den Vermögenshaushalt betref-fen, bei den Gemeinden. Die Feuerwehrum-lage als Bestandteil der Verwaltungsgemein-schaftsumlage wird insofern für dieses Jahrnicht erhoben.
§ 7Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach derBekanntmachung, einschließlich der Bekannt-machung der Genehmigung des LandratsamtesWeimarer Land in Kraft.
Pfiffelbach, den 29.04.2005
gez. MüllerU. MüllerGemeinschaftsvorsitzender Siegel
gez. MorcheI. MorcheBürgermeister Siegel
Fortsetzung auf Seite 8
LANDRATSAMT WEIMARER LANDDer Landrat
Amtliche Bekanntmachung derZweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe zwischen derVerwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Weinstraße“ und der GemeindeNirmsdorf vom 29. 04. 2005 sowiederen Genehmigung
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ilmtal-Wein-straße“ hat mit Schreiben vom 10. Mai 2005die o.g. Zweckvereinbarung dem LandratsamtWeimarer Land angezeigt. Der Landrat desLandratsamtes Weimarer Land hat mitBescheid vom 25. Mai 2005 diese Zweckver-einbarung genehmigt. Nachfolgend werdendiese Zweckvereinbarung und ihre Genehmi-gung amtlich bekannt gemacht.
Apolda, den 25. Mai 2005
Münchberg
Zweckvereinbarung zur Übertragungder Aufgaben des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe
Aufgrund des § 47 Abs. 3 der Thüringer Kom-munalordnung (ThürKO) vom 16. 08. 1993(GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekannt-machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)i.V. mit §§ 7 ff des Gesetzes über kommunaleGemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom11.06.1992 (GVBl. S. 232) in der Fassung derNeubekanntmachung vom 10. Oktober 2001(GVBl. S. 290) wird zwischen der GemeindeNirmsdorf und der VerwaltungsgemeinschaftIlmtal-Weinstraße folgende Vereinbarunggeschlossen:
§ 1Präambel
Zur Sicherung der Aufgaben nach dem Thürin-ger Brand- und Katastrophenschutzgesetzes(THBKG) vom 07. 01. 1992 (GVBl. S. 23)zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Okto-ber 2001 (GVBl. S. 274) überträgt die Gemein-de Nirmsdorf die Erfüllung der Aufgaben imBrandschutz und der allgemeinen Hilfe nachdiesem Gesetz auf die Verwaltungsgemein-schaft Ilmtal-Weinstraße.
§ 2Organisation, Bezeichnung, Satzung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der GemeindeNirmsdorf wird Bestandteil der FreiwilligenFeuerwehr der Verwaltungsgemeinschaft Ilm-tal-Weinstraße.(2) Die aktiven Kameraden der jeweiligen Frei-willigen Feuerwehr der Gemeinde wählen denWehrführer. Alle aktiven Kameraden allerWehren der Mitgliedsgemeinden, welche dieAufgaben durch Zweckvereinbarung an dieVerwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraßeübertragen haben, wählen den Ortsbrand-meister. Die Ernennung von Wehrführern undvom Ortsbrandmeister erfolgt durch denGemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsge-meinschaft.(3) Die Gebäude, Gerätschaften und Fahrzeugeverbleiben im Eigentum der Gemeinde.(4) Der Gemeinschaftsvorsitzende erledigt aufGrundlage des § 48, Absatz 1, Satz 2 ThüringerKommunalordnung in eigener Zuständigkeitdie Aufgaben innerhalb des Brandschutzes undder allgemeinen Hilfe vollständig. Handelt derGemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsge-meinschaft auf der Grundlage von Beschlüs-sen, so sind diese in der Gemeinschaftsver-sammlung der Verwaltungsgemeinschaft zufassen. Die Gemeinderäte bereiten Stellung-nahmen vor.(5) Die Leitung der Feuerwehr obliegt in derVerwaltungsgemeinschaft dem Ortsbrand-meister. Er ist für die Einsatzbereitschaft derWehr in der Verwaltungsgemeinschaft verant-wortlich. Zur Unterstützung und Beratung derOrtsbrandmeister und der Wehrführer bei derErfüllung Ihrer Aufgaben findet vierteljährlicheine Beratung mit dem Gemeinschaftsvorsit-zenden statt.(6) Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Wein-straße regelt die weitere Verfahrensweise ineigener Feuerwehrsatzung und Gebührensat-zung, diese setzen die jeweilige Satzung derGemeinde außer Kraft.
§ 3Informationspflicht, Mitwirkungspflicht
(1) Die Gemeinde Nirmsdorf ist verpflichtet,die Verwaltungsgemeinschaft unter Mitwir-kung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zuunterstützen. Der Gemeinde Nirmsdorf stehtdas Recht auf Anhörung zu Fragen, die in die-ser Vereinbarung übertragenen Aufgabenbetreffend, zu.(2) Vor Erlass von Satzungen sowie vor Aufstel-lung des Investitionsplanes sind die Gemein-den anzuhören.
§ 4Kosten
(1) Sämtliche Kosten der Freiwilligen Feuer-wehr gehen in den Haushalt der Verwaltungs-
gemeinschaft Ilmtal-Weinstraße über (ausge-nommen Zuschüsse an den Feuerwehrvereinder Gemeinde u.ä.).(2) Zur Finanzierung der ungedeckten Kostenerhebt die Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße von den Gemeinden nach Maßga-be deren Einwohnerzahl eine Feuerwehrum-lage.Diese wird jährlich neu kalkuliert und in derHaushaltssatzung der Verwaltungsgemein-schaft festgesetzt. Die Festsetzung wird in zweigetrennt zu ermittelnden Teilumlagen einmalfür den laufenden Betrieb im Verwaltungshaus-halt und einmal als Investitionsumlage umge-setzt.
§ 5Laufzeit, Kündigung
(1) Diese Zweckvereinbarung wird auf dieDauer von 20 Jahren geschlossen.(2) Innerhalb des Vertragszeitraumes nach Abs.1 kann die Vereinbarung von den Vertragspart-nern nur aus wichtigem Grund gekündigt wer-den. Diese außerordentliche Kündigung ist miteiner Frist von 6 Monaten zum Schluss einesKalenderjahres möglich.(3) Bei Kündigung seitens der Gemeinde sindAusgaben, die mit noch ungedeckten Folge-kosten (z.B. Zinsen, Tilgung bei Investitionen)verbunden sind, anteilig an die Verwaltungsge-meinschaft zu erstatten.
§ 6Übergangsbestimmungen
Für das Haushaltsjahr 2005 verbleiben dieKosten der Feuerwehr, die den Verwaltungs-haushalt und den Vermögenshaushalt betref-fen, bei den Gemeinden. Die Feuerwehrum-lage als Bestandteil der Verwaltungsgemein-schaftsumlage wird insofern für dieses Jahrnicht erhoben.
§ 7Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tage nach derBekanntmachung, einschließlich der Bekannt-machung der Genehmigung des LandratsamtesWeimarer Land in Kraft.
Pfiffelbach, den 29.04.2005
gez. MüllerU. MüllerGemeinschaftsvorsitzender Siegel
gez. TänzerB. TänzerBürgermeister Siegel
Seite 8 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Fortsetzung von Seite 7
Gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.09.2003 (GVBl. S.433), ist es erforderlich, nachfolgend aufgeführten Straßenabschnitt zwi-schen den Blankenhainer Ortsteilen Lotschen und Neudörnfeld einzu-ziehen:
1. Einziehung
Die Teilstrecke der Kreisstraße K 308 in der Baulast des Kreises WeimarerLand vom OT Lotschen bis zum OT Neudörnfeld
Von NK 5134 021 bis NK 5134 020Von km 0,031 bis km 1,786
= 1,755 km
ist, u.a. infolge der stark verbesserten Verkehrsführung zwischen Keßlarund der L 1060, für den Verkehr vollkommen entbehrlich und wird ein-gezogen. Der Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Einziehung wird aufden 01.01.2006 festgelegt. Um den Anliegern der betroffenen Blanken-hainer Ortsteile Neudörnfeld und Lotschen Gelegenheit zu Einwendun-gen zu geben, wird die Einziehung hiermit bekannt gemacht.
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung des Landkreises Weimarer Land zur Einziehung der Kreisstraße K 308im Bereich zwischen Lotschen und Neudörnfeld
Fortsetzung auf Seite 9
Eine Veröffentlichung der Einziehungsabsicht ist bereits im Amtsblatt06/2004 der Stadt Blankenhain vom 11.09.2004 erschienen.Als Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Einziehung wurde damalsbereits der 01.01.2005 festgelegt.Einwendungen hiergegen waren in der dabei gesetzten Frist bis zum31.10.2004 im Bauamt des Landratsamtes nicht eingegangen.
2. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichenBekanntmachung als bekannt gegeben.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nachihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im LandratsamtWeimarer Land, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, einzulegen.
Apolda, 06.06.2005
Münchberg DienstsiegelLandrat
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 9
Fortsetzung von Seite 8
Informationen
Jahreshefte „ApoldaerHeimat“ zu erwerben
Seit 1983 erscheint jährlich im Dezember einneues Heft der Reihe „Apoldaer Heimat“.Es enthält Beiträge zur Natur und Heimatge-schichte der Stadt Apolda und ihrer Umge-bung. Daher sind diese Hefte nicht nur für dieBewohner Apoldas, sondern auch für dieBewohner der umliegenden Orte von Interesse. Herausgeber ist der Apoldaer Kulturverein e.V.
Das Heft vom Jahre 2004 (22. Jahrgang) enthältbeispielsweise neben speziellen Beiträgen überApolda auch folgende Themen:
– Ein Bismarckturm in Bad Sulza?
– Johann Gottlob Töpfer – der große Sohn Nie-derroßlas
– Das Schicksal der Apoldaer Kirchenglockenin den beiden Weltkriegen (u.a. Zottelstedt,Oberroßla, Rödigsdorf, Herressen, Sulzbach,Oberndorf, Schöten, Utenbach, Nauendorf).
Auch das Jahresheft 2003 (21. Jahrgang) enthältBeiträge, wie
– Zur Geschichte von Sonnendorf
– Das Dorfensemble von Wickerstedt
Die Hefte sind zum Preis von 4,50 € u. a.erhältlich bei Buch-Habel, TouristinformationApolda und im Glockenmuseum.
Ernst Fauer, Apolda
Traditionell vermittelt jährlich eine Ausstel-lung im Kunsthaus Apolda Avantgarde Ein-blicke in das Lebenswerk eines ThüringerKünstlers. Im 10. Jahr des Bestehens des Kunsthauseswerden in dieser Ausstellung wesentlichekünstlerische Leistungen der Malerei undGrafik im Zeitraum von 1945 bis 1990zusammengefasst. Dies erfolgte in engerZusammenarbeit mit den MühlhäuserMuseen, die mit ihrer Sammlung Thüringer
Ausstellung „Kunstraum Thüringen“ bis 14.08.2005im Kunsthaus Apolda zu sehen
Farbenfrohe Heißluftballone über dem Kreis Weimarer Land
Kunst einen wesentlichen Beitrag zur Aufar-beitung der Kunstgeschichte Thüringens im20. Jahrhundert leisten. Die Ausstellung widmet sich einem Zeitab-schnitt, der durch gravierende historischeZäsuren begrenzt wird, die das GesichtDeutschlands und Europas veränderten undauch von nachhaltigem Einfluss auf diekünstlerische Entwicklung waren. Das Endedes Zweiten Weltkrieges 1945 und die Wie-dervereinigung 1990. Dabei kann die Aus-stellung anhand prägnanten Schwerpunkt-setzungen und Auswahl nur wesentlicheAspekte der regionalen Kunstentwicklungaufzeigen – sie ist also exemplarischen Cha-rakters und stellt nicht den Anspruch, einenerschöpfenden Überblick zu liefern. Gleich-wohl bietet sie vertiefende Einblicke in diejüngere Kunstgeschichte des Landes und ver-weist auf die vielfältigen Einflüsse, Verflech-tungen, Traditionslinien und Korresponden-zen zwischen den überregionalen heraus-ragenden Leistungen und dem künstle-rischem Boden – dem Kunstraum Thüringen– auf dem sie entstanden sind.
Kunsthaus Apolda AvantgardeBahnhofstraße 4299510 ApoldaTelefon: 03644/515364
Geöffnet:Di–So 10–18 Uhrwww.kunsthausapolda.de
Auch in diesem Jahr kamen Liebhaber dergroßen bunten „Luftballon’s“ wieder auf ihreKosten. Wunderschöne farbenfrohe Heißluft-ballons starteten vom 27. bis 29. Mai 2005 zurBiermontgolfiade der Vereinsbrauerei. Ob früham Morgen, in den Mittagsstunden oder amspäten Abend, zahlreiche Besucher sahen inder Herressener Promenade das großartigeSpektakel. Foto: Lorenz
Seite 10 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Verkauf
Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz Schullandheim Hayn in der
Gemarkung Hayn, Flur 3, Flurstück Nr. 228/3 = 12.828 m2
Flur 4, Flurstück Nr. 254 = 972 m2
Flur 4, Flurstück Nr. 255 = 3.461 m2
17.261 m2
Der Grundbesitz ist mit 1 eingeschossigen Lehrgebäude, 7 Bungalows, 1 Hauptgebäude mitKüche und Speiseraum sowie 1 Garage entsprechend der Nutzung als Schullandheim bebaut.
Ihr Kaufangebot richten Sie bitte an den
Kreis Weimarer Land, Liegenschaftsverwaltung,
Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda.
Vereinbarung zur Besichtigung der Liegenschaft sowie Exposéanforderung unterTel. 03644-540266 oder www.weimarerland.de
Der Kreis Weimarer Land ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.
Das Sachgebiet Wohnungsbauförderung beimLandratsamt Weimarer Land weist darauf hin,dass auch in diesem Jahr die Neuschaffungeines selbstgenutzten Eigenheimes, der Erwerbeiner eigengenutzten Eigentumswohnung bzw.der Erwerb bereits vorhandenen Wohnraums inForm eines Eigenheimes oder einer eigenge-nutzten Eigentumswohnung mit zinsverbillig-ten Kapitalmarktdarlehen gefördert werdenkann.Interessenten wird empfohlen, sich über dieBedingungen und die Möglichkeiten einer För-derung beim Sachgebiet Wohnungsbauförde-rung, Landratsamt Weimarer Land, Bahnhof-straße 28, 99510 Apolda zu den bekanntenSprechzeiten zu informieren.Tel.: 03644/540621
Das Sachgebiet Wohnungsbauförderunginformiert …
Eigenheimbau kann auch2005 gefördert werden
Selbsthilfegruppen des Kreises vorgestellt …
Heute: SHG Blaues Kreuz
Suchtprobleme werden durch Schweigennicht harmloser, allein durch guten Willenund zähes Kämpfen nicht besiegt, im Allein-gang niemals beseitigt.
Die SHG Blaues Kreuz wurde 1987 gegrün-det und hat zur Zeit 22 Mitglieder.
Das Blaue Kreuz will besonders Suchtge-fährdeten mit ihren Angehörigen Rat und
Hilfe geben, sowie vorbeugende Informatio-nen für alle Interessierten.
Sie sind offen für jeden, unabhängig vonKonfession, Partei und Nationalität.
Sie bieten Glaubenshilfe als Lebenshilfe, zurzufriedenen Nüchternheit (Abstinenz) fürBetroffene zur Lebensbewältigung fürGefährdete, Kranke und Angehörige.
Die SHG trifft sich jeden Freitag um 19 Uhrin Apolda in der Weimarischen Str. 44.
Kontakt:Frank RuhnkeElisenstraße 2499510 ApoldaTel.: 03644/553678
Das Gesundheitsamt informiert …
Impfungen gehören zu den wichtigsten undwirksamsten vorbeugenden Maßnahmender Medizin. Je größer die Zahl der Geimpf-ten ist, um so größer wird die Chance, ein-zelne Krankheitserreger zurückzudrängenoder auszurotten. Es ist daher wichtig, dassSie sich regelmäßig über Impfungen zumSchutz Ihrer Gesundheit und der Ihres Kin-des informieren.Die Grundlage hierfür bilden die Empfeh-lun-gen der Ständigen Impfkommission(STIKO), die Impfempfehlungen für ganzDeutschland ausspricht.Ihr Hausarzt, Ihr Apotheker oder IhrGesundheitsamt spricht mit Ihnen gern überFragen im Zusammenhang mit Schutzimp-fungen.Um den Impfschutz bei Diphtherie undTetanus (Wundstarrkrampf) aufrecht zuerhalten, benötigen auch Sie als Erwachse-ner in 10-jährigen Abständen Auffrischungs-impfungen. Hier bestehen besonders gravie-rende Impflücken, vor allem bei älterenMenschen.Falls Sie keine vollständige Grundimunisie-rung gegen Kinderlähmung haben, solltenSie diese auch im Erwachsenenalter nach-holen oder vervollständigen lassen. Eine
Auffrischung ist vor Reisen in Länder mithohem Infektionsrisiko angeraten. Für Frau-en mit Kinderwunsch ist die Impfung gegenRöteln wichtig, da Rötelninfektionen beiSchwangeren schwerste Behinderungenbeim ungeborenen Kind verursachen.Wenn Sie über 60 Jahre alt sind oder eineerhöhte gesundheitliche Gefährdung infolgeeines Grundleidens, wie z. B. chronischeLungen-, Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nie-renerkrankungen sowie Diabetes oder ande-re Stoffwechselkrankheiten haben, solltenSie sich unbedingt gegen Virusgrippe undPneumokokkeninfektionen impfen lassen.Die Impfung gegen Virusgrippe müssen Siejährlich im Herbst wiederholen lassen, diePneumokokkenimpfung muss erst nach 6Jahren aufgefrischt werden.Zusätzlich ist die Impfung gegen Virusgrippeauch für alle Personen, die zahlreiche Kon-takte zu anderen Menschen haben, empfeh-lenswert.Beachten Sie bitte, dass es seit 2002 inThüringen wieder Risikogebiete einer durchZecken übertragenen Hirnhautentzündung(FSME – Frühsommer-Meningoencephalitis)gibt.Es betrifft den Saale-Holzland-Kreis, den
Saale-Orla-Kreis und den Landkreis Hild-burghausen. Alle Bewohner und Besucherdieser Landkreise, die sich dort in der Naturaufhalten, sollten gegen FSME geimpft sein.Bei Auslandsreisen sind je nach Ziel undReisestil noch weitere Impfungen zu emp-fehlen, wie z.B. gegen FSME, Gelbfieber,Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken,Tollwut, Typhus und die medikamentöseMalariavorbeugung.
Lassen sie sich von Ihrem Hausarzt, Apo-theker oder Gesundheitsamt beraten!Sehen Sie gleich in Ihrem Impfbuch unddem Ihrer Familie nach, lassen Sie anläss-lich eines Arztbesuches die Impfungenüberprüfen und noch notwendige Impfun-gen durch den Hausarzt nachholen.Schutzimpfungen sind von der Praxisgebührbefreit. Die Kosten für alle Impfungen, diedurch die STIKO als Standard- oder notwen-dige Auffrischungsimpfungen empfohlenwerden, übernehmen in der Regel die Kran-kenkassen.
Dr. med. G. Maderstellv. Amtsarzt
Auch Erwachsene benötigen regelmäßig SchutzimpfungenIst Ihr Impfschutz ausreichend?
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 11
Veranstaltungen im Thüringer FreilichtmuseumHohenfeldenSonntag, 3. Juli 2005 ab 10.00 Uhr
Märchentag mit Kinderfest
Zu einem märchenhaften und heiterenSonntag lädt das Thüringer FreilichtmuseumHohenfelden Märchenfreunde jeden Altersam 3. Juli ein.Denn dann wird der „Märchentag mit Kin-derfest im Freilichtmuseum“ veranstaltet.Das Gelände der Baugruppe „Am Eichen-berg“ bildet mit den historischen Gebäudeneine großartige Märchenkulisse für Hand-puppen-, Marionetten-, Schattentheaterspie-ler und Märchenerzähler. Sie alle werdentraditionelle, klassische oder exotische Mär-chen erzählen, vortragen oder aufführen. Mit Unterstützung der Mitarbeiter und Mit-arbeiterinnen der Wüstenrot BausparkasseAG werden auch beliebte Aktionen angebo-ten, die ein klassisches Kinderfest im Muse-um ausmachen: traditionelle Spiele,Geschicklichkeitswettkämpfe, lustige Mit-machaktionen, ein Quiz zu den Gebäudenam Eichenberg und einen Ballonweitflug-wettbewerb.
Samstag, 9. Juli 2005, 15.00 UhrEröffnung der Sonderausstellung:
Thüringer Landschaften,Druckgraphiken von Otto Paetz
Seit über sechzig Jahren arbeitet der 1914 inCunsdorf/Reichenbach im Vogtland gebore-ne Maler und Graphiker Otto Paetz in undum Weimar.Eine interessante Auswahl seiner Druck-graphiken, die dem Betrachter in einzigarti-ger Weise Reize und Stimmungen derThüringer Landschaften erschließen, wirdbis zum 25. September 2005 im alten Pfarr-haus des Thüringer Freilichtmuseum zusehen sein.
Sonntag, 10. Juli 2005, ab 10.00 Uhr„Achtung – Traktoren kommen!“
Unter diesem Motto veranstaltet das Thürin-ger Freilichtmuseum Hohenfelden am Sonn-tag, dem 10. Juli zusammen mit dem „Trak-toren- und Landmaschinenverein Kirch-heim/Thüringen e.V.“ einen Traktorentag mitSternfahrt zur Baugruppe „Am Eichenberg“.Ab 10.00 Uhr werden dort alte Traktorenaus verschiedenen Jahrzehnten den Tonangeben. Natürlich werden Bulldogs derFirma Lanz in Aktion zu sehen sein, dane-ben aber auch Traktoren anderer legendärerMarken wie Deutz, McCormick, Krameroder Normag. Zu sehen sind auch Eigen-bautraktoren – jeder ein Unikat. Mit Eigen-sinn und geschickten Fingern wurden sie inder DDR von Tüftlern auf den Dörfernzusammengebaut.Denn trotz des Bedarfs an Zugmaschinengab es für Privatleute kaum Möglichkeitensie zu kaufen. Fans alter (Land-)technik wer-den an diesem Tag kompetente Partner zumFachsimpeln finden.Selbstverständlich wird auch für das leibli-che Wohl gesorgt.
Samstag, 6. August 2005, ab 9.00 Uhr14. Thüringer Schäfertag
An diesem Tag laden der LandesverbandThüringer Schafzüchter e.V. und das Thürin-ger Freilichtmuseum Hohenfelden ab 9.00Uhr zum diesjährigen Thüringer Schäfertagein. Zum mittlerweile 14. Mal findet diesegemeinsame Veranstaltung in Hohenfeldenstatt.
Die vier besten Hüter aus den vorange-gangenen Regionalausscheiden und der Sie-ger des letzten Jahres ermitteln den Thürin-ger Landesmeister im Hüten.Auf dem Hütegelände um die Baugruppe„Am Eichenberg“ des Thüringer Freilichtmu-seums Hohenfelden müssen die Teilnehmermit den eigenen Hunden und einer fremdenSchafherde ihr Können beweisen. Zu denAufgaben gehören u. a. Ein- und Auspfer-chen, Treiben über eine Brücke und „engesund weites Gehüt“.Beim althergebrachten „Hammelkegeln“ istals erster Preis sogar ein Lamm zu gewinnen.Für die Versorgung der Gäste ist gesorgt, diemusikalische Umrahmung übernehmen die„Blankenhainer Blasmusikanten“.
Im Norden des Kreises Weimarer Land liegt dasdenkmalgeschützte doppelte SackgassendorfWeiden. Zum dritten Mal in Folge ist der beschaulicheOrt Schauplatz des Kunst und Kulturfestes„Kunstprojekt KIRCHBERG WEIDEN“ initiiertvom Verein zur Erhaltung der Kirche und desKirchbergs in Weiden bei Buttelstedt e.V.
An zwei Tagen inszeniert Sabine Lauer (künst-lerische Leitung), aus bildender Kunst, Musik,Tanz, Theater und/oder Performance einGesamtkunstwerk. Wichtig ist ihr dabei, dieverschiedenen künstlerischen Ausdrucksfor-men als eigenständige Darbietungen zu erhal-ten. Gleichzeitig aber in der Gesamtdarstellungüber Berührungen, Verknüpfungen und Ergän-zungen ein einmaliges zeit- und ortsgebunde-nes Schauspiel zu gestalten. Dazu gehört auch,die prozessionsartige Wanderung bergwärts zuden einzelnen Spielstätten bis hin zur Kircheauf dem Bergspornplateau.
Abgerundet wird das Fest durch einen von denEinwohnern des Dorfes Weiden kredenztenländlich kulinarischen Schmaus.
Diesjährig steht das 2. Kunstprojekt KIRCH-BERG WEIDEN unter dem Titel BERG IMLICHT.Der Weimarer Architekt Christian Hanke wirdgemeinsam mit Sabine Lauer den Weg zur Kir-che sowie den Außenbereich und den Innen-raum der Kirche mit Licht in Szene setzen. Ihrbesondres Augenmerk richten beide dabei aufkleine Besonderheiten, Strukturen und Einzig-artigkeiten. Schon vier Wochen vor der Veran-staltung wird ein weithin sichtbarer Lichtscheindas Dorf Weiden markieren und auf das Kunstund Kulturfest hinweisen.Der Sologitarrist der Georgischen Staatsphil-harmonie Tariel Khosroshvili, Gast der Musik-hochschule Franfurt am Main, wird gemeinsammit Akiko Tabezaki, Studentin der Musikhoch-schule Franz Liszt in Weimar, ein Konzert mitGitarre und Geige geben. Ein außergewöhn-liches Klangerlebnis erwartet den Besucher.Bindeglied zwischen Berg und Kirche, Lichtund Klang ist die tänzerische Darbietung fürdie, die in Erfurt lebende international agieren-de Tänzerin Ester Ambrosino gewonnen wer-den konnte.Des Weiteren präsentieren Kreative der GalerieLEBENSART AM PALAIS (Lebenshilfe-WerkWeimar/Apolda e.V.) in der Kirche ihre farben-frohen, lebensbejahenden Bildwerke.Zuckerstückchen ist am 27. August dieABENDLICHEN VORSPEISE kredenzt von denEinwohnern des Dorfes Weiden (Beginn: 19Uhr, Kostenbeitrag: € 5,00).Der Besuch der Veranstaltung ist an beidenTagen kostenfrei. Nur für die Teilnahme an derABENDLICHEN VORSPEISE wird ein Kosten-beitrag von € 5,00 erhoben.
Kontakt/Buchung:• Sabine Lauer, DAS KUNSTBÜRO
(069) 420858-28• Dr. Gerhard Setzpfandt, Verein zur Erhaltung
der Kirche und des Kirchbergs in Weiden beiButtelstedt e.V.(03643) 54280
2. Kunstprojekt –KIRCHBERG WEIDEN
am 26. + 27. August 2005in Weiden bei Buttelstedt
Seite 12 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Informationen des Regionalbeirates für Arbeitsmarktpolitik für die Region Mittelthüringen
Regionales Förderkonzept 2006
Wie bereits für die Vorjahre will der Regional-beirat für Mittelthüringen auch für 2006 Maß-nahme-/Projektvorschläge erfassen, bewertenund in einem regionalen Förderkonzept (RFK)zusammenstellen. Die Bewertung und Auswahl erfolgt nach denAspekten und Bedürfnissen der Region. In die-sem Zusammenhang können Maßnahme-/Pro-jektvorschläge, die im Jahr 2006 beginnen sol-len und mit den unten aufgeführten regionalenFörderschwerpunkten übereinstimmen, biszum
29. Juli 2005
der Geschäftsstelle des Regionalbeirates Mit-telthüringen zugesandt werden.
Die Schwerpunkte für das Regionale Förder-konzept 2006 bilden die Grundlage für eineeffektvolle Platzierung der finanziellen Mitteldes 2. Arbeitsmarktes (Richtlinie zur Förderungstrukturwirksamer Beschäftigungsprojekte vom01.04.2005; ThürStAnz Nr. 20/2005 S. 919-921) im Regionalbereich Mittelthüringen. Dies können Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen(ABM) oder Projekte der Beschäftigung schaf-fenden Infrastrukturförderung (BSI) sein.
Wirtschaft /Infrastruktur
– Maßnahmen, die Dauerarbeitsplätze schaffen– Maßnahmen, die der Entwicklung dergewerblichen Wirtschaft dienen– Maßnahmen, die der Reaktivierung brachlie-gender Flächen dienen, insbesondere Flächenaus dem Brachflächenkataster des FreistaatsThüringen– Maßnahmen zur Vorbereitung von Existenz-gründungen– Erhöhung der touristischen Attraktivität derRegion durch Maßnahmen, die im Rahmen
eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung undInstandhaltung der touristischen Infrastrukturund zu Lückenschlüssen führen, insbesondereRad-, Wander-, Wasserwegenetze (z. B. Ilm-Gera-Radwanderweg, Ilm, Unstrut)– Maßnahmen, die der Ausweitung bzw.Erhaltung und Verbesserung von kulturellenAngeboten dienen– Maßnahmen der touristischen Dienstleis-tung mit regionalem und überregionalem Cha-rakter
Regionale Entwicklung
– Maßnahmen zur Umsetzung von Regiona-len Entwicklungskonzepten in Mittelthüringen,hierbei insbesondere Maßnahmen, die eineoberste Priorität (Schlüsselprojekte) in Regiona-len Entwicklungskonzepten (REK) einnehmen(z.B. Geopark Drei-Gleichen)– Maßnahmen zur Umsetzung von Integrier-ten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) – Maßnahmen mit besonderer Bedeutung fürdie Region sowie überregionaler Ausstrahlung(Dampfbahnfreunde mittlerer Rennsteig etc.)– Modellprojekte, die den regionalen Grund-positionen und Zielen des RegionalbeiratesMittelthüringen entsprechen – Schaffung von wahrnehmbaren Marken(Dachmarken, Vermarktung der Region bzw. überregionaler Marken)
Verknüpfungen
– Maßnahmen, die in Kombination mit ande-ren Förderprogrammen finanziert werden (z.B.Stadtumbau Ost, Dorferneuerung*, Denkmal-schutz, Leader plus, Genial Zentral etc.)– Territorial (landkreis- oder planungsregions)übergreifende Maßnahmen, die dem Außen-marketing des Regionalbereiches Mittelthürin-gen und der interkommunalen Kooperationdienen
Städtebau
– Erneuerung und Instandsetzung der städte-baulichen Infrastruktur– Rückbaumaßnahmen (z.B. Stadtumbau Ost)
Umwelt
– Agenda 21 (Nachhaltige Entwicklung)– Umweltbildung– Maßnahmen zur Landschaftspflege und desNaturschutzes– Abbruch landwirtschaftlicher Gebäude (imRahmen der Dorferneuerung* in touristischbedeutsamen Regionen bzw. Ortslagen)
Kultur
– Maßnahmen zur Verbesserung der kulturel-len Attraktivität der Region – Maßnahmen zur Vorbereitung und Durch-führung der Denkmalpflege, der städtebau-lichen Erneuerung und des städtebaulichenDenkmalschutzes
*Noch offen ist die zukünftige Förderfähigkeitvon Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes mitdem Förderprogramm Dorferneuerung.
Unterstützung und weiterführende Informatio-nen zur Antragstellung erhalten Sie von der
Geschäftsstelle des Regionalbeirates Mittelthüringen
Ansprechpartner: Herr Borchhardt
Warsbergstraße 199092 Erfurt
Tel.: 0361/2223-323Fax: 0361/2223-234
www.gfaw-thueringen.de
Name: Frau Beate KühnhausenVakulicht GmbHAm Amselberg 699444 Niedersynderstedt
Gründungsjahr:28.06.2002
Das Unternehmen wurde durch Übernahmeder im Jahre 2001 in Insolvenz gegangenenFirma Dr. Bescherer GmbH gegründet.
Am 01.07.2002 konnte die Produktion mit 10Arbeitnehmern, einer optimierten Produk-tionsausrichtung und verstärktem Außenmarke-ting, die dem Unternehmen ein eigenesGesicht geben, aufgenommen werden.
Beschäftigte:Heute sind im Unternehmen 23 Arbeitnehmertätig und ab September 2005 wird erstmaligein Lehrling ausgebildet.
Welche Produkte bzw. Leistungen werdenerbracht?Die Firma Vakulicht ist ein innovatives Unter-
nehmen, dass darauf spezialisiert ist individu-elle Beschichtungen für die Automobilindus-trie, die Lichtwerbung und Lichttechnik sowieDekorationszubehör für die Elektroindustrie zuentwickeln.
Mit Hilfe technischer Anlagen werden dünneAluminiumschichten auf Glas, Metalle undKunststoffe aufgebracht. Dies geschieht durchthermisches Verdampfen im Vakuum.
Das Spektrum umfasst Lackierungen, Metalli-sierungen und Kombinationsprodukte. Die Ver-fahren werden unter höchsten qualitativenAnsprüchen durchgeführt. Durch individuellePositionierung der Substrate ist die Bearbeitungschwieriger Geometrien möglich.
Absatzgebiete:Die Produkte werden deutschlandweit, aberauch nach Holland, Belgien, Österreich,Schweiz und nach Polen geliefert.
Sonstiges :Im November 2004 wurde die ISO-Zertifika-tion erworben.Die Betriebstätte konnte in diesem Jahr käuf-
Heute: Vakulicht GmbH, Niedersynderstedt –Preisträger des Weimarer Wirtschaftspreises für „Existenzgründer/Junge Unternehmer“ 2005
Betriebe der Region vorgestellt …
lich erworben werden und zur Kapazitäts-erweiterung sind weitere Investitionen sowiedie Einstellung von weiteren zwei Arbeitneh-mern geplant.
In kürzester Zeit wurden Umsatzsteigerungenvon 25% erzielt.
Im Mai 2005 wurde Frau Kühnhausen(Geschäftsführerin) mit dem Weimarer Wirt-schaftspreis 2005 in der Kategorie „Existenz-gründer/Junge Unternehmen“ geehrt.
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 13
Mit großer Verantwortung und Sachlichkeit inder Urteilsfindung kamen die Mitglieder desKreis-Messebeirates im Prof. Eiermann-Bau zuihrer Beratung am 9. Juni 2005 zusammen. Mit einer Visite durch alle Etagen war dieAbsicht verbunden, das Für und Wider derNutzung für die im Jahr 2006 bevorstehende10. Jubiläums-Kreismesse abzuwägen. Unternehmer wurden ebenso einbezogen wieauch das Urteil der Kreishandwerkerschaftgefragt war. Obschon einzelne Bereiche, etwadie erste und zweite Etage etwas „freundlicher“erschienen, konnte einer Gesamtnutzung –auch der Umfeldvariante – nicht zugestimmtwerden. Das begründete auch Alfred Dürrbeckjun. von der Firma Dürrbeck aus Buttelstedt so,der eine Nutzbarkeit für möglich, aber Auf-wand und Nutzen in keinem Verhältnis sah.Der Ausgangspunkt „Leistungsschau im Indus-triedenkmal“ wäre zwar löblich, würde aberdem Anliegen der Jubiläumsmesse nicht ent-sprechen.Die Variante Brauereihalle in Apolda beigleichzeitiger Einbindung des Marktplatzesund angrenzender Bereiche fand begründet dieungeteilte Zustimmung der Beiratsmitglieder. Hans-Jürgen Giese entwickelte erste Überle-gungen, die vorab bereits die Zustimmung desGeschäftsführers der Vereinsbrauerei DetlefProjahn und auch des Bürgermeisters der Stadt
Michael Müller fanden. Aus der Sicht der Land-wirtschaft, des Handels (denkbar offener Ein-kaufssonntag am 14. Mai), des Tourismus undder Gastronomie, der Handwerkerschaft undder Aussteller selbst gab es anerkennendeZustimmung. Die Brauereihalle bietet die Aus-stellungs-Fläche, die im Messezelt (900 qm)sonst belegt wurde. Zentrumsnähe, Parkmöglichkeiten, Leistungs-schau mit „Volksfestcharakter“, weitestgehendwitterungsunabhängig und Qualitätsparametersprachen abschließend für sich. Die Kreis-messe würde zum Jubiläum ein Höhepunkt fürdie Stadt und Anziehungspunkt für die ganzeRegion. Die Kfz-Innung hätte erstmals die Chance, dieFahrzeuge ohne „Spuren des geschottertenMessegeländes“ ähnlich einem Auto-Frühlingpräsentieren zu können. Mitten im Zentrum,im Herzen der Stadt, würde sich die Landwirt-schaft auf hohem Niveau vorstellen können.Eine „Versorgungsmeile“ am Brauhof ergäbesinnig die Verbindung von Marktplatz zurBrauereihalle. Selbst für die abendliche Veran-staltung für Aussteller und die Wirtschaft fändeim nahen Hotel am Schloss einen würdigenRahmen. Ulrike Köppel, Geschäftsführerin derWeimarer „CCW (Weimarhalle) und TourismusServicegesellschaft“ stimmte der zu begrüßen-den Alternative zu und versicherte, die Unter-
nehmen der Stadt Weimar für die Jubiläums-Kreismesse zu begeistern und für Apolda zuwerben. Der Weimarer Wirtschaftspreis wird zwar erst2007 wieder verliehen, doch könnte die Messeein guter Ausgagspunkt für die Bewerber sein. Mit der Zustimmung war zugleich der Begriff„Wirtschaftsfrühling“ im doppelten Sinne ver-bunden: vom 12. bis 14. Mai 2006 findet dieJubiläumsmesse in einer frühlingshaften Jahres-zeit statt, und das neue Konzept sowie derneue Messestandort widerspiegeln einezukunftsweisende Aufbruchstimmung zumNutzen der ausstellenden und im WeimarerLand ansässigen Unternehmen. Das kommtdem gewollten Anliegen der Messe und demVerbandsauftrag zugute, so der Vorsitzende desMVA Michael Krügel.Nach den bisherigen Überlegungen ist nicht anEintritt gedacht, was die Besucherzahlen posi-tiv tangieren wird. Wichtig sei der vielseitigeKontakt zwischen Ausstellern und den Gästender Messe sowie die positiven Nachwirkungen. Mit der Aufnahme der Tätigkeit der AG Organi-sation/Finanzen, Berufsinformationstag, Land-wirtschaft, Tourismus/Gastronomie, Öffentlich-keitsarbeit /Akquise und einer Aussage zumaktuellen Arbeitsstand erfolgt die nächsteZusammenkunft des Beirates am 6. September2005.
Jubiläums-Kreismesse 2006 in ApoldaWirtschaftsfrühling mit neuen Impulsen für gute Zukunft
Interventionsstelle/Frauenschutzwohnung/Beratungsstelle/ambulante Betreuung
Ansprechpartnerin: Frau Schröter – Fachkraft für soziale Arbeit
Seit 1.1.2002 befindet sich unsere Beratungs-stelle in Trägerschaft des DiakoniewerkesApolda e.V.
Wir bieten Hilfe für von Gewalt betroffeneFrauen und deren Kinder.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wennSie:– von häuslicher Gewalt betroffen sind
– psychische und physische Gewalt erfahrenhaben
– in Wohnungsangelegenheiten– in Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht– bei der Durchsetzung sozialrechtlicher
Ansprüche– Vermittlung und Begleitung zu anderen Pro-
fessionen (Rechtsanwalt, Psychologen,Kinderschutzdienst, Amtsgericht) bedürfen
– Unterstützung bei der Entwicklung einerneuen Lebensperspektive wünschen
Frauennotruf: 0170/1940510 Tag und Nachtbereitschaft
Telefonnummer:03644/562725 Beratungsbüro
Beratungsgespräche:täglich von Mo bis Do 8.00–16.00 Uhr,
Fr 8.00–12.00 Uhr und nach Vereinbarung
„Niemand kann dich verändern.Es kann Dir nur der Weg gezeigt werden.
Gehen musst du ihn selbst.“
Helga Schröter
Vereine stellen sich vor:Frauenschutzwohnung im Diakoniewerk Apolda e.V., Ritterstr. 43, 99510 Apolda
In der Zeit vom 21. bis 25. Juli 2005 findet imStädtedreieck Saalfeld – Rudolstadt – Bad Blan-kenburg der 105. Deutsche Wandertag statt.Unter dem Motto „Für Herz und Sinne wan-dern“ werden zirka 30.000 organisierte Wan-derer aus ganz Deutschland in unserer Regionerwartet.Mit mehr als 120 geführten Wanderungen undeinem umfangreichen Rahmenprogramm wer-den die landschaftlichen Schönheiten unsererRegion beworben, Kultur präsentiert und diesprichwörtliche thüringer Gastlichkeit unterBeweis gestellt.
Im Kreis Weimarer Land finden folgendeWandertouren statt.
16.07.2005– Familienwanderung in Kranichfeld (8 km)
17.07.2005– Große Panoramawanderung um Kranich-feld (18 km) (Kranichfeld bis Riechheimer Berg,Katzenberg-Sonnenhof)
19.07.2005– Große Panoramawanderung um das Goethe-bad im Grünen, Bad Berka (18 km)
20.07.2005– Mit Goethe unterwegs zur Frau von Stein(28 km von Weimar nach Großkochberg)
21.07.2005 – Von der Glockenstadt Apolda zur Klassiker-stadt Weimar (23 km auf den Napoleonwan-derwegen von Apolda nach Weimar)
22.07.2005– Wandern um Bad Berka 8 km
22.07.2005– Auf den Spuren Lionel Feiningers zu denDorfkirchen im Weimarer Land
23.07.2005 – Von der Glockenstadt Apolda zur Klassiker-stadt Weimar (23 km auf den Napoleonwan-derwegen von Apolda nach Weimar)
23.07.2005– Wanderung durch den Dammbachsgrundbei Blankenhain in das Pfingsttal (23 km Erleb-nisbad Blankenhain bis Pfingsttal-Blankenhain)
Ansprechpartner:Landratsamt Weimarer Land,Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturpflege,Bereich Tourismus Frau WeberTelefon: 03644/540 687
Thüringer Gebirgs- und Wanderverein e.V.
105. DEUTSCHER WANDERTAG 2005
Seite 14 02. Juli 2005 – Nummer 04/05
Das war das 12. Apoldaer Oldtimer-Schlosstreffen 2005
Zum 12. Oldtimer-Schlosstreffen vom 3. bis 5.Juni 2005 konnten die Veranstalter insgesamt273 Teilnehmerfahrzeuge (177 PKW, 96 Krä-der) in Apolda am Start begrüßen.
Die Rundfahrt durch das Weimarer Land amSamstag startete 9.30 Uhr auf dem MarktplatzApolda in Anwesenheit des BürgermeistersMichael Müller und führte zum ersten Zwi-schenstopp nach Bad Berka und dann weiterdurch das Ilmtal zum zweiten Halt nach BadSulza. Zahlreiche Schaulustige standen in denOrten an den Straßenrändern, winkten undbegrüßten die Teilnehmer. Gegen 17.00 Uhrtrafen die Oldtimer in Apolda am Brückenbornein, wo sie ebenfalls herzlich empfangen wur-den. Jeder Teilnehmer erhielt eine Urkundeund eine Erinnerungsplakette.Zum Oldtimerabend vergab die KfZ-Innungihren Ehrenpokal an den Kapellendorfer DieterHesse für seinen in 3000 Stunden exakt restau-rierten Mercedes 190 SL, Baujahr 1961.
Am Sonntag startete um 10.00 Uhr die Fahrtdurch Apolda und anschließend ermittelte eineJury auf dem Parkplatz am Schloss die ambesten restaurierten Oldtimer und die zeitge-rechte Kleidung der Fahrer.
Auch an die kleinen Gäste wurde am Sonntaggedacht, das Kinderfreizeitzentrum „Lind-wurm“ und der Spielebus des CJD hielten einbreites Beschäftigungsangebot und tolle Spielebereit. Auf dem Programm standen ein Mal-wettbewerb und viele schöne Bastelideen. Dieentstandenen Bilder sind im „Lindwurm” zubesichtigen.
Die Veranstalter danken allen Organisatoren,Sponsoren und den vielen Helfern, die bei derVorbereitung und Durchführung der Veranstal-tung geholfen haben. Foto: Lorenz
02. Juli 2005 – Nummer 04/05 Seite 15
Herzlichen Glückwunsch
Impressum:
Herausgeber:Kreis Weimarer Land
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:Landrat des Kreises Weimarer Land
Redaktion:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer LandSilke Schmidt
Anschrift:Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 03644/540110Fax: 03644/540115, e-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land
Erscheinungsweise:In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushaltedes Kreises Weimarer Land.Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beimLRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apoldabestellt werden.
Redaktionsschluss:In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.
Druck:Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda,Tel. 03644/5033-0, Fax: 03644/503399,e-mail: [email protected]
Vertrieb:Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt
Wir gratulieren nachträglich
Irma und Walter Sonnekalbaus Oberroßla
zurGnadenhochzeit
die sie am 09. Juni 2005gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Charlotte und Gerhard Rostockaus Apolda
zurEisernen Hochzeit
die sie am 5. Februar 2005feiern werden.
Wir gratulieren nachträglich
Waltraud und Karl Wollweberaus Buttelstedt
zurDiamantenen Hochzeit
die sie am 17. Juni 2005gefeiert haben.
Wir gratulieren nachträglich
Anni und Karl-Heinz Nolteaus Apolda
zurDiamantenen Hochzeit
die sie am 23. Juni 2005gefeiert haben.
Elisabeth Strietzel, Apoldazum 102. Geburtstag
Hilda Genseke, Bad Berkazum 100. Geburtstag
Helene Quaas, ApoldaGertha Körbs, ApoldaKäte Kühnel, Bad Berka
zum 98. Geburtstag
Martha Hanft, Ettersburgzum 97. Geburtstag
Hans Aulinger, ApoldaAnna Gießler, StedtenMartha Enders, Bad Sulza
zum 96. Geburtstag
Ilse Keßlar, ApoldaFriedrich Schiller, Tonndorf
zum 95. Geburtstag
Albin Fischer, ApoldaKäthe Drawert, Bad Berka
zum 94. Geburtstag
Arno Müller, KleinromstedtElsa Rödiger, OberreißenErna Hecht, Bad BerkaPaul Becker Bad Berka
Marie Pfeifer, HochdorfLucie Beier, Bad Sulza
zum 93. Geburtstag
Edith Spuller, ApoldaOlga Schmid, KranichfeldElfriede Pokorny, KleinromstedtErna Grimm, Bad BerkaWilly Blume, Bad BerkaRudolf Altmann, TannrodaGerty Schäfer, Thalborn
zum 92. Geburtstag
Luise Holzapfel, ApoldaKäthe Trenkel, ApoldaIlse Ulmer, ApoldaMarie Kirmse, KromsdorfHelene Drehmann, Bad BerkaAnna Langenhan, Bad BerkaMarianne Schwerdt, Bad BerkaMargarete Beyer, Magdala
zum 91. Geburtstag
Hilda Braun, ApoldaHerta Brüser, ApoldaMartha Naumann, StobraFrida Schulz, GroßobringenGertrud Woschech, Schmiedehausen
zum 90. Geburtstag
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