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Sicherheitsunterweisung – kurz, aber nicht zu knappDie Arbeitsvorbereitung und die Unterweisung von Arbeitsabläufen gehört für Sie als Unterneh-mer bzw. Unternehmerin oder Führungskraft zu den alltäglichsten Aufgaben. Dennoch stellen wir fest, dass dies beim Thema Arbeitsschutz oft schwer fällt. Um Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben wir den Unterweisungskalender 2016 erstellt. Im Kalendarium finden Sie wöchentlich Vorschläge für Unterweisungen zu häufig vor-kommenden Arbeitsabläufen. Die Inhalte der wöchentlichen Unterweisungen sind in Anlehnung an unser Motto kurz, aber nicht zu knapp bemessen.
Der Vorspann dieses Kalenders soll Ihnen zu-nächst einen Überblick über Neuerungen in der Organisation der Prävention der BG RCI geben.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen an dieser Stelle weitere Angebote der BG RCI zum Thema „Unterweisung“ vor.
Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht
Ihre BerufsgenossenschaftRohstoffe und chemische Industrie Spartenprävention
Inhalt
Rund um die BG RCI
04 Die Prävention der BG RCI: Kontakte und Informationen
10 Aktionen und Medien
Wochenunterweisungen 2016
17 Packmaschinen/Palettierer
19 Sicherheitsfachkräfte21 Betriebsärzte23 Sicherheitsbeauftragte25 Betriebsanweisungen
27 Unterweisung29 Gefahrstoffe (Umgang und Lagerung)31 Gefahrstoffsymbole I33 Gefahrstoffsymbole II
35 Zusammenlagerung von Gefahrstoffen37 Einsatz von Klebstoffen39 Benutzung von Absaugeinrichtungen 41 Umgang mit Messern 43 Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
45 Erste Hilfe47 Psychische Belastungen (Stress)49 Muskel- und Skeletterkrankungen51 Ergonomie
53 Hand- und Hautschutz55 Schichtarbeit57 Lärm59 Hitzearbeit
61 Außendienst63 Verkehrssicherheit65 Ladungssicherung67 Verladearbeiten69 Krane
71 Fahrzeuge (LKW, Ladekran)73 Anschlagmittel75 Gabelstapler77 Beladung von Silofahrzeugen
79 Fahrzeug-Werkstätten81 Lager83 Leitern85 Stolper- und Sturzgefahren 87 Brandschutz89 Umgang mit Spraydosen91 Fremdfirmeneinsatz93 Gerüste95 Instandhaltungsarbeiten
97 Steigleitern99 Umgang mit Hochdruckreinigern101 Beseitigung von Störungen103 Elektroarbeiten
105 Biogefährdung107 Arbeiten an Walzen (z. B. Walzenstühlen) 109 Lösen von Umreifungsbändern111 Schnee- und Eisglätte
113 Gutes Licht am Arbeitsplatz115 Abbrucharbeiten117 Absturzsicherungen119 Handgeführte Maschinen121 Umgang mit Druckluftnaglern
123 Umgang mit Hammer und Meißel
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Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt
• Dank unseres Präventionsansatzes verhüten und bekämp-fen wir die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schon im Vorfeld.
• Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitglieds-unternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
• Mit Investitionen in intensive wissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau wird eine moderne, zukunfts-orientierte und praxisnahe Präventionsarbeit gesichert.
Leiter der PräventionDipl.-Ing. Helmut Ehnes, LangenhagenStellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention) N. N.Stellvertr. Leiter der Prävention (Projekte) Dipl.-Ing. Michael Kunze, KölnKoordination Kompetenz-CenterDr. med. Harald Wellhäußer, Heidelberg
Die Prävention der BG RCI: Kontakte und InformationenBerufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neuesten Stand sein. Technische Innovationen verändern laufend die Arbeitssituation. Prävention leistet aber noch mehr.
Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfall-gefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen.
Spartenprävention
Die betriebsnahe Betreuung, die sogenannte Spartenpräven-tion, ist in drei Sparten organisiert:
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1),Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2),Handwerk (Sparte 3).
Weitere Angebote sind die Beratung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), der Messtechnische Dienst sowie die Organisation des Arbeitsschutzes.
Die regionale Präsenz der Spartenprävention wird durch neun Präventionszentren gewährleistet.
Kompetenz-Center
Für die fachliche Expertise gibt es sieben Kompetenz-Center:
• Arbeitsmedizin,• Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe,• Gesundheit im Betrieb,• Notfallprävention,• Qualifizierung,• Technische Sicherheit,• Präventionsprodukte und -marketing.
Heidelberg
Langenhagen
Bochum
Köln
Nürnberg
Gera
Berlin
Hamburg
Mainz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Rheinland-Pfalz
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Bremen
Schleswig-Holstein
Präventionszentren
Die Präventionszentren der BG RCI
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)
Gewerbezweige:Naturstein-Industrie, Kies- und Sand-Industrie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Zement-Industrie, Kalk- und Gips-Industrie, Transportbeton-Indus-trie, Beton- und Betonfertigteil- Industrie, Asphaltmischwerke und Recycling von Altbau-stoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze.
Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2)
Gewerbezweige:Organische und anorganische chemische Indus-trie, Erdöl- und Erdgas-Industrie, Lacke- und Farben-Industrie, Kosmetik- Industrie, Seifen- und Waschmittel-Industrie, Pharma-Industrie, Gummi-Industrie, Film- und Datenträgerherstel-lung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoff-herstellung und -verwertung, Explosivstoff-Industrie, chemische, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier-, Pappen- und Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zu-ckerraffinerien, Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker.Größere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeug-ausstattung, Herstellung von Wachstuch, Leder-tuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
Handwerk (Sparte 3)
Gewerbezweige:Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen, Rie men, Gürteln, Lederhandschuhen, Galanterie-waren usw. (Feinsattlereien), Färben von Leder-waren, industrielle Herstellung von Polsterwaren und Polstermaterial, handwerkliche Raumaus-statter, Sattler, Polsterer und Dekorateure.Kleinere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Her-stellung von Pergament und Rohhaut, Herstel-lung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz- und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstal-ten, Fahrzeugausstattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
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Präventionszentrum Berlinzuständig für Berlin und BrandenburgMagazinstraße 15–16 · 10179 Berlin Postanschrift: Postfach 021094 · 10122 Berlinneue Adresse ab 1.12.2015:
Innsbrucker Straße 26–27 · 10825 Berlin
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62911E-Mail: [email protected]: Jürgen PesterChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62912E-Mail: [email protected]: Sybille SimonHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62913E-Mail: [email protected]: Patrick Werther
Präventionszentrum Bochumzuständig für Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Stadt EssenWaldring 97 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach · 44782 Bochum
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62921E-Mail: [email protected]: Christian van den BergChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62922E-Mail: [email protected]: Dr. Dieter BärhausenHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62923E-Mail: [email protected]: Jörg Reinartz
Präventionszentrum Gerazuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenAmthorstraße 12 · 07545 GeraPostanschrift: Postfach 1455 · 07504 Gera
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62931E-Mail: [email protected]: Jürgen Pester
Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62932E-Mail: [email protected]: Sybille SimonHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62933E-Mail: [email protected]: Patrick Werther
zugehörige Standorte: Dresden und HalleLudwig-Hartmann-Straße 40 · 01277 DresdenPostanschrift: Postfach 210342 · 01265 DresdenRohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-22400Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: 06221 5108-26303 Handwerk (Sparte 3) Tel.: 06221 5108-25311
Merseburger Straße 52 · 06110 HallePostanschrift: Postfach 200251 · 06003 HalleChemie - Papier - Zucker (Sparte 2) Tel.: 06221 5108-24300
Präventionszentrum Hamburgzuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-HolsteinBorsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62941E-Mail: [email protected]: Martin BöttcherChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62942E-Mail: [email protected]: Jan MartiusHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62943E-Mail: [email protected]: Stefan Olf
Zuständigkeiten und Standorte der Prävention für die betriebsnahe BetreuungDie betriebsnahe Betreuung der Prävention orientiert sich an den Bundesländergrenzen und Regierungsbezirken. Bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Präventionszentren.
Präventionszentrum Heidelbergzuständig für Baden-WürttembergKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62951E-Mail: [email protected]: Gerhard CzuckChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62952E-Mail: [email protected]: Dr. Volker WittnebenHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62953E-Mail: [email protected]: Gero Meßmann
zugehöriger Standort: Karlsruhe (Schließung zum 31.1.2016)
Kriegsstraße 154 · 76133 KarlsruhePostanschrift: Postfach 111252 · 76062 KarlsruheRohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-22500
Präventionszentrum Kölnzuständig für Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (mit Ausnahme der Stadt Essen) Stolberger Straße 86 · 50933 KölnPostanschrift: Postfach 450227 · 50877 Kölnneue Adresse zum 1.2.2016:
Gladbacher Straße 14 · 50672 Köln
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62961E-Mail: [email protected]: Christian van den BergChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62962E-Mail: [email protected]: Dr. Dieter BärhausenHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62963E-Mail: [email protected]: Jörg Reinartz
zugehöriger Standort: BonnPeter-Hensen-Straße 1 · 53175 BonnPostanschrift: Postfach 240200 · 53154 BonnUmzug ins Präventionszentrum Köln zum 1.2.2016
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-22301
Präventionszentrum Langenhagenzuständig für Bremen und NiedersachsenTheodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift: Postfach 101540 · 30836 Langenhagen
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62971E-Mail: [email protected]: Martin Böttcher
Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62972E-Mail: [email protected]: Jan MartiusHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62973E-Mail: [email protected]: Stefan Olf
Präventionszentrum Mainzzuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Lortzingstraße 2 · 55127 MainzPostanschrift: Postfach 310180 · 55062 Mainz
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62981E-Mail: [email protected]: Jochen StürtzChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62982E-Mail: [email protected]: Dr. Jürgen WilkeHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62983E-Mail: [email protected]: Gerd Tombült
zugehörige Standorte: Frankfurt und Saarbrücken Stützeläckerweg 14 · 60489 Frankfurtvorauss. Umzug ins Präventionszentrum Mainz zum 1.2.2016
Chemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-24700
Talstraße 15 · 66119 Saarbrückenvorauss. Umzug ins Präventionszentrum Mainz zum 1.2.2016
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1) Tel.: 06221 5108-23400
Präventionszentrum Nürnbergzuständig für Bayern Südwestpark 2 und 4 · 90449 Nürnberg
Rohstoffe - Baustoffe (Sparte 1)Tel.: 06221 5108-62991E-Mail: [email protected]: Ulrich KretschmerChemie - Papier - Zucker (Sparte 2)Tel.: 06221 5108-62992E-Mail: [email protected]: Dr. Harald WetterichHandwerk (Sparte 3)Tel.: 06221 5108-62993E-Mail: [email protected]: N. N.
zugehöriger Standort: Bad Abbach (Schließung zum 31.1.2016)
Raiffeisenstraße 19 · 93077 Bad Abbach Handwerk (Sparte 3)Tel.: 09405 9537-0
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Kompetenz-Center der PräventionFür die fachliche Expertise sind in der Prävention sieben Kompetenz-Center (KC) zuständig.
KC ArbeitsmedizinKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62710 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Matthias KluckertReferate:• Arbeitsmedizinische Organisationsdienste,• Grundlagen der Arbeitsmedizin.
Dem KC Arbeitsmedizin sind BONFIS und ODIN zugeordnet:
BONFIS – Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen „fibrogene Stäube“ Hunscheidtstraße 18 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach 100429 · 44704 BochumTel.: 06221 5108-29110 · Fax: -29197E-Mail: [email protected]
ODIN – Organisationsdienst für nachgehende UntersuchungenKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 Heidelberg Tel.: 06221 5108-29200 · Fax: -29299E-Mail: [email protected]: www.odin-info.de
KC Gefahrstoffe und biologische ArbeitsstoffeKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift: Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62720 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Harald WellhäußerReferate:• Explosionsschutz,• Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik.
Dem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind das Institut für Gefahrstoff-Forschung, das Labor Leuna sowie das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien zugeordnet:
Institut für Gefahrstoff-Forschung an der Ruhr-Universität BochumWaldring 97 · 44789 BochumPostanschrift: Postfach · 44782 BochumTel.: 06221 5108-29801 · Fax: -29998E-Mail: [email protected]
Labor LeunaRudolf-Breitscheid-Straße 18 · Gebäude E · 06237 LeunaTel.: 06221 5108-28418 · Fax: -28499 E-Mail: [email protected]
Gefahrstoffinformationssystem ChemikalienKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 5108-28361 · Fax: -21300E-Mail: [email protected]
KC Gesundheit im BetriebLortzingstraße 2 · 55127 MainzPostanschrift: Postfach 310180 · 55062 MainzTel.: 06221 5108-62730 · Fax: -29399E-Mail: [email protected]: Dr. Helmut NoldReferate:• Arbeitspsychologie,• Beschäftigungsfähigkeit,• Ergonomie,• Gesundheitsmanagement.
KC NotfallpräventionBerliner Straße 2 a · 38678 Clausthal-ZellerfeldTel.: 06221 5108-28502 · Fax: -28999E-Mail: [email protected]: Wolfgang RoehlReferate:• Absturzprävention,• Atemschutz,• Brandschutz,• Notfallmanagement.
Dem KC Notfallprävention sind die Hauptstellen für das Gruben rettungswesen Clausthal-Zellerfeld, Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet:
Referat Notfallmanagement und Hauptstelle für das Gruben-rettungswesen Clausthal-ZellerfeldBerliner Straße 2 a · 38678 Clausthal-ZellerfeldTel.: 06221 5108-28502 · Fax: -28999E-Mail: [email protected]
Referat Atemschutz und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen HohenpeißenbergUnterbau 71 1/8 · 82383 HohenpeißenbergTel.: 06221 5108-28612 · Fax: -28699E-Mail: [email protected]
Referat Absturzsicherung und Hauptstelle für das Gruben rettungswesen LeipzigFriederikenstraße 62 · 04279 LeipzigTel.: 06221 5108-28712 · Fax: 06221 5108-28799E-Mail: [email protected]
Referat Brandschutz und Kooperationspartner RAG-Hauptstelle für das Grubenrettungswesen HerneWilhelmstraße 98 · 44649 HerneTel.: 02325-593440 · Fax: -593351E-Mail: [email protected]
KC Qualifi zierungKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift : Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-27100 · Fax: -27199E-Mail: qualifi [email protected]: Ulrich BürkertReferate:• Bildungsmanagement,• Seminarorganisation.
Dem KC Qualifi zierung sind die Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet. Weitere Bildungsstandorte befi nden sich in Bad Münder, Gernsbach und Leinfelden-Echterdingen.
Bildungszentrum Haus LaubachZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIDörrenbergweg 38 · 35321 Laubach Tel.: 06221 5108-27400 Fax: -27598 (Qualifi zierung)Fax: -27499 (Verwaltung)E-Mail: qualifi [email protected]: [email protected]: www.seminare.bgrci.de
Bildungszentrum Haus MaikammerZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIObere Mühle 1 · 67487 MaikammerTel.: 06221 5108-27800Fax: -27999 (Qualifi zierung)Fax: -27899 (Verwaltung)E-Mail: qualifi [email protected] E-Mail: [email protected]: www.seminare.bgrci.de
weitere Bildungsstandorte
Berufsgenossenschaft liche Bildungsstätte Hannover e. V.Lug ins Land 3 · 31848 Bad MünderTel.: 05042 5084-0 · Fax: -600E-Mail: [email protected]: www.bg-bildung.de
Papierzentrum GernsbachScheff elstraße 29 · 76593 GernsbachTel.: 07224 6401-0 (Zentrale) oder -178 · Fax: -462E-Mail: [email protected]: www.papierzentrum.org
Berufsgenossenschaft liches Schulungszentrum Stuttgart e. V.Rohrer Straße 162 · 70771 Leinfelden-EchterdingenTel.: 0711 97552-0 · Fax: -40E-Mail: [email protected]: www.schulungszentrum-oberaichen.de
KC technische SicherheitTheodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift : Postfach 101540 · 30836 LangenhagenTel.: 06221 5108-62740 · Fax: -57099E-Mail: [email protected]: Dr. Jost-Peter SonnenbergReferate:• Anlagen- und Verfahrenssicherheit,• Maschinensicherheit,• Produktprüfung und -beratung.
Dem KC Technische Sicherheit ist die DGUV Test Prüf- und Zertifi zierungsstelle zugeordnet: DGUV Test Prüf- und Zertifi zierungsstellec/o BG RCI Theodor-Heuss-Straße 160 · 30853 LangenhagenPostanschrift : Postfach 101540 · 30836 Langenhagen Tel.: 06221 5108-29501 · Fax: -29189E-Mail: [email protected]/dguv-test
KC Präventionsprodukte und -marketingKurfürsten-Anlage 62 · 69115 HeidelbergPostanschrift : Postfach 101480 · 69004 HeidelbergTel.: 06221 5108-62750 · Fax: -21199E-Mail: [email protected]: Dr. Michael GlückReferate:• Bibliotheksdienste,• Medien,• Veranstaltungen und Kampagnen,• Wissensmanagement.
Weitere Kontaktdaten:
unter www.bgrci.de
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Information und Service in Ihrer näheAdressen und Kontakte
7/2015
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Die neue Präventionsstrategie der BG RCIDie Präventionsstrategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ strebt mittels geeigneter präventiver Maßnahmen eine Arbeitswelt an, in der niemand bei der Arbeit verletzt, getötet oder so schwer verletzt wird oder erkrankt, dass er lebenslange Schäden davonträgt. Mit der Präventions-strategie „Vision Zero. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ legt die BG RCI Ziele fest, die in den kommenden zehn Jahren erreichbar erscheinen.
Sieben ZieleDie Festlegung quantitativer wie qualitativer Ziele ist ein geeignetes Instrument, um alle betrieblichen Akteure und Multiplikatoren von der Notwendigkeit weiterer Anstrengungen auf dem Gebiet der Prävention zu überzeugen und um weitere Erfolge zu erreichen. Auf dem Weg dorthin dienen die Festle-gung von Meilensteinen und ein regelmäßiges Reporting dazu, das Erreichen der Ziele zu überprüfen. Die Wirksamkeit, die Kundenwahrnehmung und -akzeptanz aller Präventionsmaß-nahmen sollen dabei regelmäßig und systematisch hinterfragt und evaluiert werden.
Ziel 1: Senkung des Arbeitsunfallrisikos in den Mitglieds-unternehmen der BG RCIDurch geeignete Präventionsmaßnahmen soll das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, bis 2024 um 30 Prozent gesenkt werden (1.000 Vollarbeiterquote).
Ziel 2: Halbierung der Anzahl der neuen Arbeitsunfall- RentenfälleDurch geeignete Präventionsmaßnahmen soll insbesondere die Anzahl der schweren Arbeitsunfälle, die zeitweise oder auf Dauer Körperschäden zur Folge haben (neue Arbeitsunfall-Rentenfälle), bis 2024 um 50 Prozent gesenkt werden.
Ziel 3: Halbierung der Anzahl der tödlichen ArbeitsunfälleDurch geeignete Präventionsmaßnahmen soll die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bis 2024 ebenfalls um 50 Prozent gesenkt werden.
Ziel 4: Verringerung der Anzahl der anerkannten BerufskrankheitenDurch geeignete Präventionsmaßnahmen soll die Anzahl der anerkannten und erstmals zu entschädigenden Berufskrank-heiten, die nicht aufgrund langer Latenzzeiten auf frühere Expositionen am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, weiter gesenkt werden.*
Ziel 5: Steigerung der Anzahl unfallfreier BetriebeDie Anzahl der Betriebe, die über einen definierten Zeitraum keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle aufweisen, soll gestei-gert werden.
Ziel 6: Bedarfsgerechte Präventionsangebote und PräventionsmaßnahmenAlle Präventionsangebote und Präventionsmaßnahmen der BG RCI, wie beispielsweise die Beratung der Unternehmen, Aus- und Weiterbildungsangebote, Präventionskampagnen, Veranstaltungen, Präventionsmedien, Angebote für besondere Zielgruppen, sind:• kundenorientiert und richten sich am Bedarf der Unter-
nehmen aus• zeitgemäß und berücksichtigen aktuelle Entwicklungen• auf Wirksamkeit geprüft und evaluiert• klar strukturiert und praxisnah• insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen
umsetzbar
Ziel 7: Steigerung der Nutzung der BG RCI-PräventionsangeboteDie Anzahl der Mitgliedsunternehmen, die Präventionsan-gebote der BG RCI aktiv in Anspruch nehmen und für ihre betriebliche Präventionsarbeit nutzen, zum Beispiel Aus- und Weiterbildungsangebote, Demonstrations- und Praxismodelle oder Kampagnenmodule, soll erhöht werden. Außerdem soll die Anzahl der Betriebe, die das Gütesiegel der BG RCI tragen, gesteigert werden.
* Da bei den Berufskrankheiten die Jahreswerte von der jeweiligen Rechtslage zur Entschädigung von Berufskrankheiten (BK-Liste, Anerkennungskriterien, Expositionsgrenzen, Dosiswerte, Rückwirkungsklauseln) abhängig sind, ist eine Festlegung zum angestrebten prozentualen Rückgang nicht möglich. Die Entwicklung bei den einzelnen Berufskrank heiten wird jedoch im Rahmen des jährlichen Reportings dargestellt.
Das Gütesiegel „Sicher mit System“Beste Produktqualität und optimale wirtschaftliche Ergebnisse lassen sich auf Dauer nur erzielen, wenn die Arbeitsprozesse sicher und gesundheitsgerecht gestaltet sind. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zählen deshalb zu den unverzichtbaren Zielen jedes erfolgreichen Unternehmens. Die innerbetrieb-liche Organisation des Unternehmens muss gewährleisten, dass die Belange der Arbeits sicherheit und des Gesundheitsschutzes systematisch in alle betrieb-lichen Prozesse integriert und stets berücksichtigt werden.
Unternehmen, welche in dieser Art und Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden, profitieren nicht nur von der hohen Motivation ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der großen Personalverfügbarkeit, sondern aufgrund minimierter Ausfallzeiten durch geringere Unfallkosten stehen sie auch wirtschaftlich besser da, erreichen höhere Produktqualität und erzielen vor allem ein optimiertes Image bei Kunden, Mit-arbeitern, Auftraggebern und in der Öffentlichkeit.
Die BG RCI hat sich zur Aufgabe gemacht, ihre Mitgliedsunter-nehmen bei der Umsetzung dieser unverzichtbaren sozialen Pflichten und der Integration in die Unternehmensziele zu unterstützen. Mit dem Gütesiegel „Sicher mit System“ (SmS) bietet sie ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb durch eine neutrale Stelle auf freiwilliger Basis und kostenlos überprüfen zu lassen. Werden im Zuge dieser Überprüfung Schwach-stellen festgestellt, so werden dem Unternehmer kostenlos Vorschläge unterbreitet, um diese Defizite zu beheben. Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung erhält das Unter-nehmen die Berechtigung, das Gütesiegel „Sicher mit System“ öffentlichkeits- und werbewirksam zu führen. Mit der Vergabe des Gütesiegels „Sicher mit System“ bestätigt die BG RCI, dass das antragstellende Unternehmen die grundlegenden recht-lichen Anforderungen für die systematische organisatorische Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß den Vergabebedingungen erfüllt.
Vorteile eines gut organisierten Arbeitsschutzes:
• Gesündere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie verringerte Fehlzeiten
• Weniger Verfahrensfehler, Störungen und technische Risiken• Höhere Produktivität und Qualität der Produkte• Motivierende Arbeitsbedingungen, die Leistungsfähigkeit
und Kreativität fördern• Eine gute Gelegenheit, betriebliche Abläufe und die
Unternehmenskultur zu verbessern• Eine lohnende Investition, die sich nach Erfahrungen vieler
Betriebe schon bald rechnet
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„Sicherheitskurzgespräche“:unterweisung leicht und wirkungsvollDialog statt Monolog! Das Konzept mit wenig vorgegebenen Textenund dem Suchbild als Erfolgskontrolle bindet die Beschäft igten beider Unterweisung ein – kurzweilig, nachhaltig, und wenn nötig auchüber sprachliche Barrieren hinweg.
einfach und vielseitigJedes „Sicherheitskurzgespräch“ (SKG) besteht aus einem geleimten Abreißblock im Format DIN A4. Zusätzlich können die Lektionen und das Suchbild als pdf-Datei unter download-center.bgrci.de heruntergeladen und z. B. mit einem Beamer für einen größeren Personenkreis auf Leinwand projiziert werden.
wirkungsvollDas Unterweisen direkt vor Ort erhöht nicht nur die Aufmerk-samkeit – zugleich wird das Wissen durch den direkten Bezug zum Arbeitsplatz auch nachhaltig transportiert.
flexibelDurch die knappe Darstellung auf den Infoblättern kann der/die Unterweisende flexibel entscheiden, welche Teile der ausführ-lichen Erläuterungen er/sie weitergeben möchte. Betriebliche Gegebenheiten können einfach ergänzt werden.
Inhalt• Die Inhalte der Unterweisung sind auf fünf Lektionen verteilt.
Jede Lektion besteht aus einem Infoblatt mit einem Bild, das sich auf die jeweiligen Kernaussagen konzentriert.
• Ziel ist es, anhand der Kernaussagen ein Gespräch mit den Beschäft igten zu führen, in dem das sichere Arbeiten im Unternehmen zur Sprache kommt – im Idealfall direkt vor Ort am Arbeitsplatz.
• Auf einem Suchbild verstecken sich eine Reihe von Sicher-heitsmängeln, die es zu fi nden gilt. Es dient wiederum der Kommunikation, vertieft auf unterhaltsame Art das vorher Behandelte und wendet es beispielhaft an. Das Suchbild ist auch als betriebliches Gewinnspiel einsetzbar.
• Ein separates Lösungsblatt zeigt die versteckten Mängel und erläutert deren Vermeidung.
• Für jede Lektion gibt es ein Erläuterungsblatt für den Unter-weisenden/die Unterweisende, das ausführlich die relevan-ten Fakten zum jeweiligen Unterweisungsthema auff ührt. Diese Erläuterungen enthalten z. B. auch weiterführende Quellenangaben sowie mögliche Unfallbeispiele.
• Mit Hilfe des zugehörigen Formblatts können Sie die durch-geführte Unterweisung bequem und ausreichend dokumen-tieren.
Breites themenspektrumEinige Beispiele: Benutzung von Leitern, Instandhaltungs-arbeiten, Denk an mich – Dein Rücken!, Erste Hilfe, Lagerung von Gefahrstoff en. Eine Übersicht aller lieferbaren Titel fi nden Sie im Medienshop der BG RCI unter medienshop.bgrci.de. Es erscheinen kontinuierlich weitere Themen.
Kostenlose Bestellmöglichkeit Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Sicherheitskurzge-spräche unter medienshop.bgrci.de in einer der Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos bestellen. Ein Bezug ist auch im Ergänzungsdienst (automatische Belieferung mit Neu-erscheinungen) möglich.
Die „Unfallbrennpunkte“ richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und Führungskräft e. Die Veröff entlich-ungen bestehen jeweils aus einem Plakat sowie einer Unter-weisungshilfe.
Das Plakat dient dazu, die Belegschaft auf den jeweiligen Unfallschwerpunkt als Thema hinzuweisen und so die Nach-haltigkeit der erfolgten Unterweisung zu erhöhen.
Die Unterweisungshilfe – der eigentliche „Unfallbrennpunkt“ – ist viergeteilt.
• Zunächst wird eine betriebliche Unfallsituation geschildert, um Betroff enheit zu erzeugen.
• Der zweite Teil beschreibt konkrete Maßnahmen, die zur Vermeidung der Unfallgefahren beitragen. Diese Seite dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
• Teil drei richtet sich an die Führungskräft e und enthält eine Checkliste mit weiteren Maßnahmen.
• Zu guter Letzt fi ndet sich am Ende ein Formblatt zur Doku-mentation der durchgeführten Unterweisung.
Wenn Sie die „Unfallbrennpunkte“ der BG RCI einsetzen wollen, fi nden Sie diese in unserem Internetauft ritt.
„unfallbrennpunkte“ der BG RCIIm Rahmen der „Unfallbrennpunkt“-Reihe greifen wir möglichst zeitnah Themen auf, die bei der Beobachtung des aktuellen Unfallgeschehens hervorstechen.
Krantransport von Betonfertigteilen
So nicht! Sondern so!
Herunterladen des Merkblatts:
www.bgrci.de/praevention/praxishilfen/unterweisung/unfallbrennpunkt/
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Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum ZielGefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und der Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits-bedingten Erkrankungen.
1. Erfassen der Betriebsorganisation:
Bevor Sie die Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Tätigkeiten erstellen, sollten Sie Ihr Unternehmen struktu-riert erfassen. So können Sie Schritt für Schritt die Gefähr-dungsbeurteilung für überschaubare Bereiche erstellen.
5. Festlegen von Schutzzielen und Maßnahmen:
Es werden Schutzziele und Maßnahmen festgelegt, die aus Sicht der Unfallverhütung bzw. aus praktischer und be-triebswirtschaftlicher Sicht vertretbar sind und den größten Nutzen versprechen.
3. Ermitteln der möglichen Gefährdungen und Belastungen:
Die betriebliche Gefährdungs- und Belastungssituation wird analysiert. Unfallschwerpunkte werden herausgear-beitet, ebenso wie anderes Gefährdungspotenzial.
7. Kontrolle der Wirksamkeit:Es wird geprüft, ob die ausgewählten Maßnahmen termin-gerecht durch die benannten Personen umgesetzt worden und wirksam sind. Hierhinter verbirgt sich die Frage, ob sich das Arbeitsschutzniveau verbessert hat und die betrieblichen Gefährdungs- und Belastungsfaktoren ver-mindert oder beseitigt worden sind. Den Abschluss dieses Regelkreises stellt somit die Beurteilung dar, in der festge-stellt wird, ob es sich bei dem verbleibenden Risiko um das sogenannte unvermeidbare Restrisiko handelt.
2. Erfassen der Tätigkeiten:
Nachdem Sie die Arbeitsbereiche festgelegt haben, erfas-sen Sie jetzt die zugehörigen Tätigkeiten. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z. B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur.
6. Realisieren der Maßnahmen:
Beauftragen Sie geeignete Personen mit der Umsetzung der Maßnahmen und vereinbaren Sie verbindliche Termine für die Erledigung.
4. Beurteilen des Risikos:
In diesem Schritt wird das vorliegende Gefährdungspoten-zial beurteilt. Es wird hierbei abgewogen und verglichen, ob das vorliegende Gefährdungspotenzial größer oder kleiner ist als das Grenzrisiko. In der Regel ist das Gefähr-dungspotenzial größer als das Grenzrisiko.
Durchführung und Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung sollte in sieben Schritten durchgeführt werden:
Der Nutzen von Gefährdungs beurteilungen liegt auf der Hand:
• Wichtige Informationen und Hinweise werden gewonnen über: • Gefährdungen und Belastungen an Arbeitsplätzen • Notwendige technische und organisatorische Schutz -
maßnahmen • Den erforderlichen Einsatz persönlicher Schutz aus-
rüstungen • Inhalte für Unterweisungen
• Kosten und Ausfallzeiten als Folge von Unfällen oder Erkran kungen können verringert werden.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein Führungsinstrument für Verantwortliche und tragen dazu bei, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und das Unternehmensimage durch verantwortliches Handeln zu verbessern.
• Gefährdungsbeurteilungen sind ein wesentliches Kriterium im Rahmen von Begutachtungen.
Die Gefährdungsbeurteilung trägt der allgemeinen Fürsorge-pflicht des Unternehmers Rechnung. Die Pflicht zur Durchfüh-rung von Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich aus den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. § 3 der ABBergV.
Arbeitshilfen der BG RCIDie BG RCI verfügt über ein System verschiedener Arbeitshilfen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Das Dachprodukt stellt hier-bei das Merkblatt A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel“ dar, dass die grundsätzliche Vorgehensweise zur Durchfüh-rung der Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Ergänzt wird dieses Basisprodukt durch verschiedene Gefährdungskataloge und Systeme zur Dokumentation.
Der Anwender hat dabei die wahl zwischen • dem branchen- und gewerbezweigübergreifenden Katalog
A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“
Das Merkblatt A 017 wird regelmäßig aktualisiert und bietet dem Nutzer mit umfassenden Angaben zu Rechtsbezügen und weiteren Schrift en der BG RCI die Möglichkeit, sich in einzelne Themenaspekte, soweit erforderlich, gezielt ein-zuarbeiten. Dem A 017 sind folgende Produkte zur Dokumen-tation zugeordnet:
• Ordner Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung zum Ausfüllen per Hand
• GefDok light, bestehend aus Excel-Tabellenblättern, die am PC ausgefüllt werden können
• GefDok KMU ist eine einfache Datenbank für kleinere und mittlere Unternehmen. Hier ist der Gefährdungs-katalog des A 017 in die Datenbank eingebunden. Gleich zeitig wurde die Möglichkeit geschaff en, zusätz-liche gewerbezweigs pezifi sche Gefährdungskataloge zu verwenden, wie sie in über 14 Merkblättern der BG RCI auf Basis des Katalogs des Merkblatts A 017 enthalten sind
• GefDok 32, das als hochwertige Datenbank, neben der Möglichkeit der umfassenden Gefährdungsbeurteilung auf Basis der gleichen Kataloge wie GefDok KMU die ver-knüpft e Nutzung der Daten zur Gefährdungsbeurteilung für andere Zwecke wie beispielsweise das Gefahrstoff -kataster erlaubt
• und verschiedensten branchen- und gewerbezweigspezi-fi schen Gefährdungskatalogen, die gleichzeitig auch zur Dokumentation verwandt werden können
Die unten stehende Abbildung verdeutlicht das System.
Im Fachwissenportal der BG RCI unter www.bgrci.de/praeven tion/fachwissen-portal/ werden in der Rubrik Gefährdungs beurteilung alle vorhandenen Arbeitshilfen der BG RCI beschrieben.
Dachprodukta 016
a 017
Dachprodukta 016
Baukästene.checks
Baukästene.checks
Dachprodukta 016
a 017
Diese Schrift en verzichten weitgehend auf die Nennung von Rechtsbezügen und sind dadurch schlanker. Folgende gewerbezweigspezi fi sche Arbeitshilfen sind verfügbar:
• Verschiedene Baukästen zur Gefährdungsbeurteilung beispielsweise für die Naturstein- oder Betonindustrie
• e.checks als Druckprodukte zum Ausfüllen per Hand beispielsweise für Polsterer und Sattler
• e.checks als Datenbank
rung der Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Ergänzt wird dieses
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Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
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PACKMASCHINeN/PALettIeReR
Häufige Gefahren
• Bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.: • Am laufenden Rotor der Packmaschine • An Förderbändern und Rollenbahnen • Bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat • Durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen • Beim Bruch von Hubketten
• Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung • Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Staub• Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung:• Allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr und Sicherung gegen Wieder-
einschalten • Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen
Anlageteilen • Rollenbahnen nicht betreten • Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten
Prüfungen: • Regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person
PSA:• Bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske FFP2 • Tragen einer staubdichten Schutzbrille
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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NOTIZEN
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SICHeRHeItSfACHKRäfte
Aufgaben:• Beratung des Arbeitgebers bei:
• Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
• der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
• Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln• Der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung
und in sonstigen Fragen der Ergonomie• Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• Die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel … zu überprüfen
• Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
• Die Arbeitsstätten … zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber … mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken
• Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten• Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen …
• Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten …
Stellung im Unternehmen:• Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer sicherheits-
technischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
• … Fachkräfte für Arbeitssicherheit … unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes.
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
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NOTIZEN
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BetRIeBSäRZte
Aufgaben:• Beratung des Arbeitgebers bei:
• Der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
• Der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
• Der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln• Arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomi-
schen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere:• Des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Ge-
staltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeits umgebung• Der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb• Des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wieder-
eingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess• Der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• Die Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch zu untersuchen …
• Die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten, insbesondere:
• Die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber … mitzuteilen …
• Auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten• Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen
• Darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten …
Stellung im Unternehmen:• Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fach-
kunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
• Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten. Betriebsärzte … unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebes.
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NOTIZEN
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SICHeRHeItSBeAuftRAGte
Aufgaben:• Unterstützung der Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen zur
Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten• Überzeugen vom Vorhandensein und von der Benutzung der vorgeschriebe-
nen Schutzeinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen• Auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen
Um das Amt der Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihnen nach-stehende Rechte zu gewähren:
• Keine Benachteiligung in der Ausübung ihrer Tätigkeiten• Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen• Die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen abzufordern
(z. B. Statistiken zum Unfallgeschehen)• Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten• Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses• Die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben• Ungehinderte Bewegungsfreiheit in ihren Zuständigkeitsbereichen• Kostenübernahme für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Arbeits-
entgeltfortzahlung• Niederlegung ihrer Ehrenämter
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NOTIZEN
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BetRIeBSANweISuNGeN
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unter-nehmers / der Unternehmerin. Sie ist in aller Regel das Ergebnis der Gefähr-dungsbeurteilung. Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Unternehmers an die Beschäft igten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Sie regeln arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb und eignen sich als Grundlage für die Unterweisung. Sie können darüber hinaus dem Sach- und Umweltschutz dienen.
Durchführung und Dokumentation:Betriebsanweisungen müssen in verständlicher Form und Sprache den Mitarbei-tenden die notwendigen Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen usw. bei seiner Tätigkeit geben. Diese Informationen müssen konkret abgefasst sein. Das bedeutet, dass Arbeitsmittel, Stoff e und persönliche Schutzausrüstung genau bezeichnet sein müssen.
Der Umfang einer Betriebsanweisung sollte die Größe einer DIN A4-Seite nicht überschreiten. Betriebsanweisungen sollten grafi sch einheitlich gestaltet sein z. B. Blau für Maschinen und Ar-beitsverfahren sowie Orange für Gefahrstoff e und Grün für Persönliche Schutzausrüstungen.
Betriebsanweisungen müssen an geeigneten Stellen ausgelegt oder ausgehängt werden, so dass sie jederzeit vom Personal gelesen wer-den können. Verbindlich werden die Anweisun-gen erst mit Datum und der Unterschrift des Unternehmers bzw. der Unternehmerin oder einer entsprechend beauft ragten Person.
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
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uNteRweISuNG
Erstunterweisungen, z. B.:• Von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern • Von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen • Beim Einsatz neuer Arbeitsstoffe • Bei Arbeitsverfahren im Betrieb
Wiederholungsunterweisungen:• Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung• In angemessenen Zeitabständen (mind. 1× jährlich)
Unterweisungen aus besonderem Anlass bei:• Ungewöhnlich oder selten vorkommenden Arbeiten • Arbeitsplatzwechsel • Festgestelltem sicherheits- und gesundheitswidrigem Verhalten • Unfällen oder Beinahe-Unfällen • Neuen Erkenntnissen über gesundheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz
Unterweisung ist Führungsaufgabe:• Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber ist für die Unterweisung verantwortlich.
In der betrieblichen Praxis führen die Vorgesetzten die Unterweisung durch. Unterweisungen müssen didaktisch und methodisch vorbereitet sein (beach-te Tabelle). Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich erfolgen und erforderlichenfalls wiederholt werden. Bei Jugendlichen halbjährliche Unter-weisungsfristen beachten. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Grad des „Behaltens“:
Art der Unterweisung Anteil, der im Gedächtnis bleibt
Hören 20 %
Sehen 30 %
Hören und Sehen 50 %
Aktives Mitdenken 80 %
Selbst tun 90 %
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GefAHRStoffe (uMGANG uND LAGeRuNG)
Häufige Gefahren
• Gesundheitsschädigungen, z. B. Verätzungen, allergische Reaktionen• Entstehung von Bränden und Explosionen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen zu erstellen. Hierbei ist das Substitutions- und Minimierungsgebot zu beachten.
Mögliche technische Schutzmaß-nahmen:
• Verwendung geschlossener Anlagen
• Erfassung der Gefahrstoffe am Entstehungsort oder an der Austrittsstelle
• Lüftung• Leitfähig geerdete Behälter
verwenden
Umgang:• PSA-Benutzung beachten • Kontakt mit der Haut und den
Augen vermeiden • Gefahrstoffe nicht in Lebens-
mittelbehältern und Lebensmittel nicht in Chemikalienbehältern aufbewahren oder zubereiten
• Nach Hautkontakt gründlich reinigen (Hautschutzplan beachten)
• Nicht rauchen, essen, trinken oder schnupfen
• Lebensmittel nicht in der Nähe von Gefahrstoffen aufbewahren
• Benetzte Kleidung, gegebenen-falls auch die Unterwäsche, sofort wechseln
• Bei brennbaren und explosiblen Gefahrstoffen geeignete Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen durchführen
• Gefahrstoffe nur in Original-gebinden oder speziellen Lager-tanks lagern
• Behälter unter Umständen in Auf-fangwannen lagern
• Am Arbeitsplatz nur die für einen ungehinderten Arbeitsablauf not- wendige Menge aufbewahren
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GefAHRStoffSyMBoLe I
• GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen Gefahrensymbole.
• Es gibt 9 neue Piktogramme für physikalisch-chemische, Gesundheits- und Umweltgefahren.
H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) lösen die früheren R-Sätze (Gefahrenhinweise) und die S-Sätze (Sicherheitsratschläge) ab.
GeSuNDHeItSGefAHReN
PiktogrammMaßnahmen aus der Gefährdungs-beurteilung – Mindeststandards beim umgang mit Gefahrstoff en
GHS 06 totenkopf mit gekreuzten Knochen
• Keinesfalls einatmen oder ver-schlucken!
• Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!
• Kein ungeschützter Umgang.
Sofort lebensbedrohliche Vergift ung, auch durch kleine Mengen.
GHS 08 Gesundheitsgefahr
Zeitversetzt schwere Gesundheits schäden möglich, z. B. Krebser-krankung, Organschäden, Allergie bei Einatmen.
Lungenschäden bei Ver-schlucken möglich.
• Nicht verschlucken!
GHS 05 ätzwirkung
• Haut- und Augenkontakt unbedingt vermeiden!
• Schutzbrille oder Schutzschild und Schutzhandschuhe tragen.
Schwere Verätzungen!Schwere Augenschäden!
GHS 07 Ausrufezeichen
• Nicht einatmen, verschlucken oder berühren.
• Geschlossene Arbeitskleidung, ggf. zusätzlich Persönliche Schutz-ausrüstung tragen.
Reizwirkung auf Haut, Augen oder Atemwege.Gesundheitsschädlich.Kann Hautallergie aus-lösen. Betäubende Dämpfe.
Etik
ett b
each
ten
GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: die neuen Piktogramme ersetzen die orangefarbenen GHS ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung
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GefAHRStoffSyMBoLe II
PHySIKALISCH-CHeMISCHe GefAHReN uND uMweLtGefAHReN
PiktogrammMaßnahmen aus der Gefährdungs-beurteilung – Mindeststandards beim umgang mit Gefahrstoffen
GHS 01 explodierende Bombe
• Bereitstellungs- und Lagervor-schriften beachten!
• Stoffe nicht verunreinigenExplosiv
GHS 02 flamme
• Zündquellen vermeiden (z. B. offe-nes Feuer, Rauchen, Funken).
• Wenn vorhanden, Inertisierung aufrechterhalten.
• Erdung sicherstellen.• Vorsicht auch bei leeren Gebinden
Entzündbar durch Fremd-einwirkung (z. B. Energie, Luft, Wasser) oder selbst-entzündbar.
GHS 03 flamme über einem Kreis • Bereitstellungs- und Lagervor-
schriften beachten!• Stoffe nicht verunreinigen.Brandverursachend oder
brand verstärkend.
GHS 04 Gasflasche • Benetzte Kleidung sofort aus-
ziehen.• Für ausreichende Belüftung sorgen.
Tiefkalt verflüssigte Gase:Kälteverletzung bei Berüh-rung.
Unter Druck stehende Gase: Zerbersten der Behälter möglich.
• Gasflaschen gegen Umfallen sichern.
• Für ausreichende Belüftung sorgen.• Nicht erwärmen.
GHS 09 umwelt • Nicht verschütten!
• Nicht in Kanalisation, offene Gewässer oder in den Boden gelangen lassen.Gewässergefährdend
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ZuSAMMeNLAGeRuNG voN GefAHRStoffeN
Eine Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in:• einem Lagerabschnitt,• einem Container,• einem Sicherheitsschrank oder• einem Auffangraum befinden.
Häufige Gefahren
• Erhöhung des Gefahrenpotentials der einzelnen Gefahrstoffe• Wechselwirkung von Stoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Mengen begrenzen• Lagerhöchstmengen nicht überschreiten• Zusammenlagerungsmöglichkeiten nach TRGS 510 beachten
MÄRZ 2016
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Feiertage: 25.03. Karfreitag, 27.03. Ostersonn-tag, 28.03. Ostermontag
DIENSTAG
MITTWOCH
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DONNERSTAG
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NOTIZEN
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eINSAtZ voN KLeBStoffeN
Häufige Gefahren
• Irritation, Sensibilisierung und Schädigung der Haut• Entwicklung von Allergien• Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege• Brand- und Explosionsgefahr• Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern• Krebserzeugende Inhaltstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Substitutionsmöglichkeiten prüfen • Minimierungsgebot beachten• Sicherheitsdatenblatt beachten• Hautkontakt vermeiden• Geeignete PSA einsetzen• Für gute Belüftung sorgen, ggf. Absauganlagen benutzen• Zündquellen vermeiden• Arbeitsbereiche absperren• Notwendigkeit von arbeitsmedizinischer Vorsorge prüfen
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Feiertage: 25.03. Karfreitag, 27.03. Ostersonn-tag, 28.03. Ostermontag
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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NOTIZEN
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BeNutZuNG voN ABSAuGeINRICHtuNGeN
Häufige Gefahren
• Falsche Planung von Absauganlagen• Falsche Dimensionierung / Gestaltung• Falscher Umgang• Problematik Luftführung / Zuluft• Mangelndes Wissen
Daraus resultierend besteht die Gefahr der erhöhten Exposition gegenüber Ge-fahrstoffen aller Art mit dem Risiko von akuten oder chronischen Erkrankungen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Weitestgehende Einhausung der Quelle• Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle unter Beachtung der Ausbreitungs-
richtung absaugen• Richtige Anordnung des Erfassungselements• Einstellen eines ausreichenden Luftstromes• Gleichmäßige Verteilung der Ansaugluftgeschwindigkeit• Ausreichende Zuluft• Vermeiden von Luftzug• Unbelastete Frischluft ansaugen
Als praktische Tipps für den betrieblichen Alltag gilt Folgendes:• Absauganlagen sind nachzuführen (Beachtung der Betriebsanweisung).• Wo abgesaugt wird, muss ausreichend Zuluft vorhanden sein.• Die Zuluft sollte möglichst gerichtet eingeblasen werden.• Den betreffenden Arbeitsplatz nie isoliert betrachten, sondern inkl. des
direkten Umfeldes, z. B. Querströmungen einbeziehen.• Die jährliche Sachkundeprüfung durchführen.
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Feiertage: 25.03. Karfreitag, 27.03. Ostersonn-tag, 28.03. Ostermontag
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
SAMSTAG
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SONNTAG
Ostersonntag
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NOTIZEN
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uMGANG MIt MeSSeRN
Messer werden bei vielen Arbeiten quer durch alle Branchen eingesetzt. Sie sind für die Arbeit meist unverzichtbar. Schnittverletzungen sind eine der Hauptunfall-ursachen.
Häufige Gefahren
Schnitt- und Stichverletzungen durch:• Verwendung falscher Messer wie z. B. „Cuttermesser“ mit Abbrechklingen,
„Kartoffelmesser“ etc. • Keine Nutzung von Schnittschutzhandschuhen etc.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Auf den Einsatz von „Cuttermessern“ mit Abbrechklingen verzichten• Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst ver zichten • Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann (z. B. durch die
Verwendung von Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Entgratungs-arbeiten in der Kunststoffindustrie etc.)
• Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist (muss es eine „spitze“ Klinge sein etc.)
• Sicherheitsmesser verwenden• Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden
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Feiertage: 25.03. Karfreitag, 27.03. Ostersonn-tag, 28.03. Ostermontag
DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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Ostermontag
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NOTIZEN
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PeRSöNLICHe SCHutZAuSRüStuNGeN (PSA)
Gehörschutz bei:• Einem Beurteilungspegel von 80 dB(A) oder mehr• Lauten Einzelgeräuschen
Kopfschutz:Wenn die Gefahr der Kopfverletzung besteht, z. B. durch herabfallende Gegenstände.
Augen- und Gesichtsschutz bei:• Mechanischen/chemischen Einwirkungen• Optischen/thermischen Gefährdungen
Atemschutz:• Von der Umgebungsluft abhängige Geräte, z. B. Atemschutzmaske mit
Partikelfilter P2 gegen Quarzfeinstaub • Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte, z. B. Pressluftatmer
Handschutz:• Wenn die Gefahr der Handverletzung besteht.• Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz-/tätigkeitsbezogen zu
erfolgen.
Fußschutz:Wenn die Gefahr z. B. durch herabfallende Gegenstände auf die Füße besteht.
Absturzgefährdung:• Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
(Auffanggurte) • Persönliche Schutzausrüstungen zum Halten und Retten
(Haltegurte)
Beachte: Grundlage für jeglichen Einsatz von PSA ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Mitarbeiters!
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Feiertage: 25.03. Karfreitag, 27.03. Ostersonn-tag, 28.03. Ostermontag
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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NOTIZEN
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Sofortmaß-nahmen
Rettungs-dienst
Krankenhaus
Notruf
erste Hilfe
eRSte HILfe
Rettungskette:Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen zu organisieren,um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten.
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind:• Ersthelfer- bzw. Betriebssanitäterschaft in Abhängigkeit von der Betriebsgröße• Notfallplan• Verbandbuch• Meldeeinrichtung (Telefon, Funk)• Verbandkasten C (klein) DIN 13157• Verbandkasten E (groß) DIN 13169• Rettungsgeräte und -transportmittel• Ggf. Sanitätsraum
Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:• Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Ersthelfern, Krankenhaus,
Durchgangsärztin oder -arzt• Standort von Verbundkästen• Flucht- und Rettungswege• Alarmplan
Angaben bei Notruf:• Wo ist der Unfallort?• Was ist passiert?• Wie viele Verletzte?• Welche Verletzungen?• Warten auf Rückfragen!
Pflichten der Beschäftigten:• Erste Hilfe leisten• Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen• Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch –
Aufbewahrungszeit: 5 Jahre• Anordnung befolgen, sich in ärztliche Behandlung
zu begeben (Durchgangsärztin oder -arzt)• Sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden
lassen
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NOTIZEN
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PSyCHISCHe BeLAStuNGeN (StReSS)
Stress kann Folge von Belastungen sein, die sich aus der Arbeitsaufgabe (z. B. hohe Verantwortung), Arbeitsorganisation (z. B. Schichtarbeit, Zeitdruck), Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Hitze) oder sozialen Beziehungen (z. B. Konflikte mit Kollegen / Kolleginnen) ergeben. Auch diese Belastungen sind in der Gefähr-dungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Häufige Gefahren
Häufiger, andauernder Stress durch z. B. ständigen Zeitdruck, Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten oder Mängel in der Arbeitsorganisation kann gesund-heitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden nach sich ziehen. Da es bei gestressten Mitarbeitern / Mit-arbeiterinnen auch zu Denkblockaden, Nervosität und Konzentrationsstörungen kommen kann, steigt das Risiko für Fehler und Unfälle.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Arbeitsorganisation optimieren• Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung• Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen• Aufgaben eindeutig formulieren• Klare Festlegung von Zuständigkeiten• Unterweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen durchführen• Unterstützung anfordern (z. B. Springersystem organisieren)• Beschäftigten Rückmeldung über Arbeitsqualität geben• Anerkennung zeigen• Störungen des Arbeitsablaufs möglichst ausschließen• Offene Gesprächskultur mit konstruktiver Kritik• Gemeinsame betriebliche Veranstaltungen durchführen (Betriebsfeiern, -sport)
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NOTIZEN
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MuSKeL- uND SKeLetteRKRANKuNGeN
Häufige Gefahren
Rückenbeschwerden in Zusammenhang mit dem Bewegen (Heben, Tragen, Schieben, Ziehen) schwerer Lasten, ungünstigen Körperhaltungen, Vibrationen,Zwangshaltungen, Bewegungsmangel, einseitigen körperlichen und psychischen Belastungen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Zunächst konkrete Gefährdungsbeur-teilung mit z. B. Leitmerkmalmethode durchführen, um zu hohe Belastungen zu erkennen durch:
• Gewicht• Häufigkeit• Wegstrecke
Einsatz technischer Hebe- und Tragehilfen:
• Vorhandene technische Hebe- und Tragehilfen nutzen
• Hebe- und Tragehilfen sorgsam und bestimmungsgemäß verwenden
• Defekte an technischen Hebe- und Tragehilfen melden
• Technische Hebe- und Tragehilfen nur nach Unterweisung benutzen
Organisatorische Maßnahmen:• Ausgleichübungen am Arbeitsplatz
durchführen• Regelmäßige Pausen einplanen• Beim Sitzen die Sitzpositionen
wechseln• Ungünstige Körperhaltungen
vermeiden
• Zwangshaltungen vermeiden• Beim Heben und Tragen – Hilfe holen
Rückenschonendes Heben und Tragen:• Lasten körpernah mit gestrecktem
Rücken heben• Aus den Beinen heben• Beim Heben Füße dicht an die
Last bringen• Beim Tragen von Lasten Oberkörper
gerade halten und nicht verdrehen• Lasten wenn möglich körpernah
tragen und gleichmäßig verteilen
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DONNERSTAG
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SONNTAG
Tag der Arbeit
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NOTIZEN
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eRGoNoMIe
Häufige Gefahren
• Vorzeitige Ermüdung • Fehlbelastungen
• Über- und Unterforderung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Fahrzeuge: • Schwingungsgedämpfte Sitze • Verstellbare Sitze • Gute Rundumsicht • Sichere Auf- und Abstiegs-
möglichkeit • Lärm- und Staubreduzierung in den
Führerhäusern • Klimatisierung
Arbeitsplätze: • Ausreichendes Flächen- und Raum-
angebot• Begrenzung des Greifraumes für
häufig wiederkehrende Handgriffe • Arbeitshöhe bei stehender Tätig-
keit und schweren Werkstücken: 700–900 mm; bei kleineren Teilen und feineren Arbeiten: 900–1000 mm
• Bei Feinarbeiten die Möglichkeit der Einrichtung eines Sitzarbeits-platzes prüfen; „Sitzarbeitsplatz geht vor Steharbeitsplatz.“
Maschinen, Anlagen, Werkzeuge: • Arbeitsmittel wählen, die auf
Körperkräfte und Körpermaße des Menschen abgestimmt sind
• Softwareergonomie beachten
Arbeitsumgebung: • Beleuchtung, Klima, Lärm günstig
gestalten• Arbeitskleidung entsprechend der
Jahreszeit• In Werkhallen ausreichende Raum-
temperatur
Heben und Tragen von Lasten, Zwangshaltung:
• Heben und Tragen von Lasten mit Transportmitteln oder geeigneten Hebehilfen
• Zwangshaltungen (gebückt, gehockt, kniend) durch Hilfsmittel vermeiden
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MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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DONNERSTAG
Christi Himmelfahrt
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HAND- uND HAutSCHutZ
Häufi ge Gefahren
• Feuchtarbeiten• Abrasive Stoff e• Mechanische Gefährdungen, wie z. B. Schnitt-
verletzungen• Säuren und Laugen• Allergisierende Substanzen (z. B. aus Praxishilfen)• Hautresorptive gesundheitsgefährdende Stoff e• UV-Strahlung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Hautschutzplan erstellen• Verwendung von geeigneten Körperschutzmitteln (Schuhe, Kleidung,
Handschuhe)• Hautschutz -, Hautpflege- und geeignete Hautreinigungspunkte verwenden • Allergisierende Substanzen meiden • Klimaeinflüsse wie z. B. Kälte , Feuchtigkeit oder UV-Strahlung vermeiden• Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit
> 2 Std. oder mit hautresorptiven gesundheits-gefährdenden Gefahrstoff en
• Durchbruchszeiten der Handschuhe gegenüber Gefahrstoff en beachten
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 05.05. Christi Himmelfahrt, 15.05. Pfi ngstsonntag, 16.05. Pfi ngst montag, 26.05. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG
DONNERSTAG
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SONNTAG
Pfingstsonntag
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NOTIZEN
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SCHICHtARBeIt
Häufige Gefahren
Durch Schichtarbeit bedingte Störungen des Biorhythmus können Schlafstörun-gen, Ernährungs- und Gesundheitsdefizite sowie soziale Probleme verursachen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Beschränkung der Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern auf 8 Stunden (abweichende Regelungen siehe Arbeitszeitgesetz)
• Auf geeignete Beleuchtung achten • Besonders auf ausgewogene, gesunde Ernährung achten • Auch nach der Nachtschicht den Wecker stellen • Die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern und weitere Maßnah-
men sind nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, z. B. durch einen Schichtplan.
• Die speziellen betriebsärztlichen Angebote bei Schichtarbeit nutzenMAI 2016
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 05.05. Christi Himmelfahrt, 15.05. Pfingstsonntag, 16.05. Pfingst montag, 26.05. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
DIENSTAG
MITTWOCH
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LäRM
Als Lärm bezeichnet man Geräusche, die das Gehör schädigen können oder die als störend empfunden werden.Eine Gefährdung des Gehörs besteht bereits bei Tages-Lärmexpositionspegeln ab 80 dB(A).
Häufige Gefahren
• Eine lang andauernde Einwirkung von hohen Schallpegeln kann zu Gesund-heitsschäden, insbesondere zu Gehörschäden, führen.
• Bei sehr hohen Schallpegeln können einzelne kurzzeitige Schallereignisse zu einer bleibenden Gehörschädigung führen.
• Einzelne Schallereignisse, die über den Umgebungsgeräuschen liegen, können, z. B. durch Schreck oder Ablenkung, eine erhöhte Unfallgefahr darstellen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Maßnahmen:• Kapselung von Maschinen und Geräten• Lärmarme Werkzeuge verwenden• Fenster und Türen von Lärmschutzkabinen geschlossen halten
Organisatorische Maßnahmen:• Räumliche und zeitliche Abtrennung von
lärmintensiven Arbeiten• Kennzeichnung der Lärmbereiche
Persönliche Gehörschutzmittel: • Bei Arbeiten in Lärmbereichen muss die
Unternehmerin bzw. der Unternehmer den Beschäftigten persönliche Gehörschutzmittel zur Verfügung stellen.
• Bei Lärm ab 85 dB(A) oder beim Aufenthalt in gekennzeichneten Lärmbereichen müssen die persönlichen Gehörschutzmittel getragen werden.
• Auf guten Sitz und Hygiene achten
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 05.05. Christi Himmelfahrt, 15.05. Pfingstsonntag, 16.05. Pfingst montag, 26.05. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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Fronleichnam*
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HItZeARBeIt
Arbeit, bei der es infolge von Belastungen aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls stark isolierender Bekleidung zu einer Überwärmung des Körpers kommt, nennt man Hitzearbeit.
Häufige Gefahren
Kann der Körper die überschüssige Wärme nicht abgeben, kommt es zu einem Anstieg der Körpertemperatur mit zunehmenden gesundheitlichen Risiken. Verschiedene Erkrankungsbilder wie Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung, Hitzekoller, Hitzekrämpfe, Hitzschlag bis hin zum Hitzetod drohen.
Anzeichen von Gesundheitsstörungen durch Hitze sind u. a.:• Zunehmendes Schwächegefühl• Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit, Brechreiz• Hautrötungen, später Blässe mit kaltem Schweiß
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technisch:• Belüftung, Luftkühlung, Luftdusche, Schutz vor Wärmestrahlung
(Abschirmung)
Organisatorisch:• Reduzierung der Arbeitsschwere und/oder Aufenthaltszeit im Hitzebereich• Entwärmungsphasen (Tätigkeiten ohne Hitzeeinwirkung) einplanen • Arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß gesetzlicher Vorgaben
Persönlich:• Angepasste Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung (Hitzeschutz-
kleidung, Kühlweste, Brille)• Ausreichende Flüssigkeitsaufnahme
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* Regionale Feiertage in Deutschland
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AuSSeNDIeNSt
Häufige Gefahren
• Zeitdruck• Überforderung• Verschmelzen von Arbeitsplatz und Privatsphäre• Unzureichende ergonomische Bedingungen bei der Nutzung der Arbeitsmittel• Soziale Isolation im betrieblichen und privaten Bereich
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Klare und angemessene Ziele setzen• Tages- und Wochenplanung durchführen• Feste Zeiten für Pausen und Freizeit zur Entspannung einplanen; während-
dessen Kommunikationsgeräte abschalten• Zeiten der Erreichbarkeit betrieblich vereinbaren• Mobile Arbeitsgeräte im Hinblick auf ergonomische Gesichtspunkte auswählen• Auch bei der Arbeit mit mobilen Geräten für ergonomische Bedingungen
sorgen, z. B.: • Laptop nicht auf dem Schoß, sondern auf einer festen Unterlage, z. B. Tisch
im Café oder an Plätzen mit Tisch in der Bahn verwenden • Während der Autofahrt möglichst nicht telefonieren und wenn, Freisprech-
anlage/Headset verwenden• Regelmäßig an den Mitarbeitertreffen teilnehmen
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NOTIZEN
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veRKeHRSSICHeRHeIt
Häufige Gefahren
• Fehlverhalten• Fehlende oder falsche Ladungssicherung, Überladung• Mangelhafter Zustand der Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:• Sicherheitsgurt anlegen• Den Fuß fest umschließendes
Schuhwerk tragen• Ladung sichern und zul. Gesamtge-
wicht einhalten• Regelmäßige Ruhepausen• Sommer- und Winterreifen je nach
Jahreszeit• Telefonieren nur bei Stillstand des
Fahrzeuges
Reparatur/Wartung:• Regelmäßige Inspektion, Wartung
und Reinigung• Im Gefahrenbereich des fließenden
Verkehrs Warnweste tragen
Organisation:• Unterweisung im Umgang mit dem
speziellen Fahrzeug durchführen• Fahrzeuge entsprechend der
Arbeitsaufgabe/Anforderungen auswählen
• Fahrerlaubnis regelmäßig über-prüfen
• Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. Schulung zur Ladungssicherung, Fahrsicherheitstraining
Prüfungen:• Sichtprüfung vor Fahrtantritt,
z. B. Prüfung von Reifenzustand, Beleuchtung
• Fahrzeuge mindestens einmal jährlich und nach wesentlichen Änderungen prüfen
• Regelmäßige Untersuchungen nach StVZO
• Prüfergebnisse dokumentieren und bereithalten
Arbeitsmedizinische Vorsorge:• Gemäß dem Ergebnis der Gefähr-
dungsbeurteilung organisieren• Gesundheitsprüfung ab dem 50.
Lebensjahr für Lkw-Fahrerinnen bzw. -Fahrer
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LADuNGSSICHeRuNG
Häufige Gefahren
• Verrutschendes, herabfallendes Ladegut• Umkippende Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Ladung ist so zu verladen und zu sichern, dass die Anforderungen der Straßen verkehrsordnung erfüllt sind.
• Im normalen Fahrbetrieb, z. B. bei Vollbremsungen, darf die Ladung nicht verrutschen oder herabfallen.
• Verantwortlich sind alle am Lade- und Transportprozess Beteiligten wie Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader sowie deren Vorgesetzte
• Das Personal muss geschult sein.
Formschluss:• Das Ladegut wird so lückenlos geladen, dass ein Verrutschen nicht möglich
ist, z. B. Palette an Palette. • Darunter fallen auch die Varianten des Direktzurrens, z. B. Schrägzurren und
Diagonalzurren.
Kraftschluss beim Niederzurren:• Mit Zurrmitteln wird die Ladung durch eine hohe Anpresskraft, d. h. durch
Erhöhung der Reibung, am Verrutschen gehindert.• Die Ladefläche muss möglichst trocken und sauber sein.• Beim Niederzurren ist die Vorspannkraft des Spannelementes (z. B. einer
Ratsche) und der Zurrwinkel entscheidend. Berechnungen sind erforderlich.• Antirutschmatten, Kantenschützer und Kantengleiter verwenden• Geeignete Fahrzeuge mit Zurrpunkten einsetzen
JUNI 2016
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veRLADeARBeIteN
Vermeiden Sie beim Anheben der Last Schrägzug und achten Sie auf ausrei-chende Abstände zu festen Teilen der Umgebung. Setzen Sie Lasten nur auf ebenem und trag fähigem Untergrund ab.
Häufige Gefahren
• Getroffen werden von herabfallender Last• Eingequetscht werden zwischen Last und festen Teilen der Umgebung• Getroffen werden von umkippenden Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Bewegen Sie schwere und sperrige Lasten aus siche-rem Abstand. Stellen Sie sich nie zwischen Last und feste Teile der Umgebung. Führen Sie die Last mit ge-eigneten Hilfsmitteln.
Als Kranführer / Kranführerin arbeiten Sie erforder-lichen falls mit Anschlägern und Einweisern zusammen. Nutzen Sie die vorgeschriebenen Hand zeichen zur Verständigung.
Achten Sie bei jedem Arbeitsschritt auf die Stand-festigkeit der schon auf der Ladefläche befindlichen Ladungsteile. Sichern Sie diese – wenn nötig – gegen Umkippen.
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NOTIZEN
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KRANe
Häufige Gefahren
• Fehlbedienung• Anstoßen der Last an Menschen/
Anlagen• Quetschung von Personen durch
fehlende Sicherheitsabstände• Pendelnde Lasten
• Lastabsturz• Absturz von Personen von der
Krankonstruktion• Stromschlag durch Berühren einer
Hochspannungsleitung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:• Betriebsanweisung erstellen und
unterweisen• Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu
festen Teilen der Umgebung• Standsicherheit gewährleisten• Schrägzug/Losreißen festsitzender
Lasten ist verboten.• Max. Tragfähigkeit/Lastmoment
beachten; Überwachungseinrich-tungen nicht manipulieren
• Verständigung mit dem Einweiser/ Anschläger bzw. der Einweiser-/ Anschlägerin z. B. durch verein-barte Handzeichen
• Nur geeignete Anschlagmittel verwenden
• Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
• Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten
• Zusammenstoß von mehreren Kra-nen auf einer Kranbahn verhindern
Organisatorische Anforderungen:• Sachkundeprüfung in Fristen
entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, mindes-tens einmal jährlich
• Schriftliche Beauftragung durch die Unternehmerin/den Unternehmer
Technische Anforderungen:• Sichtbarer Hinweis auf die zuläs-
sige Tragfähigkeit/Lastmoment erforderlich
• Funktionsfähige Hakensicherung erforderlich
Anforderungen an die Kranfahrerin bzw. den Kranfahrer:
• Mindestens 18 Jahre• Körperlich/geistig geeignet• Zuverlässig• Nachweis der Befähigung
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NOTIZEN
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fAHRZeuGe (LKw, LADeKRAN)
Häufige Gefahren
• Unfälle durch Fahrzeugmängel• Herabfallende, verrutschende Ladung • Fehlverhalten des Fahrers bzw. der Fahrerin, z. B. Abspringen• Umkippen der Fahrzeuge wegen unzureichender Aufstellung der Fahrzeuge,
z. B. zu nah an Böschungskanten• Kollision des Kranauslegers mit der Umgebung während der Fahrt
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Prüfung vor Fahrtantritt• Ladung auf der Ladefläche mit Zurrmitteln korrekt sichern• Sicherheitsgurt anlegen• Kranausleger in Transportstellung bringen/festlegen• Bei Ladekranen Zubehörteile/Lastaufnahmeeinrichtungen auf dem Fahrzeug
sichern• Festes Schuhwerk tragen• Auf- und Abstiege richtig benutzen, nicht abspringen• Durchfahrtshöhen beachten• Beim Rückwärtsfahren Einweiser bzw. Einweiserin beauftragen / Kamera-
systeme benutzen• Ausreichenden Abstand zu Gräben/Böschungen einhalten• An Kippkanten ohne festen Anschlag mindestens 5,00 m Abstand halten• Beim Abstellen gegen unbefugtes Benutzen (Schlüssel abziehen) und gegen
Wegrollen sichern• Bei Reparatur im fließenden Verkehr Warnkleidung tragen
Kranbetrieb:• Kran auf tragfähigem Untergrund korrekt
abstützen, Unterlagen verwenden• Sicherheitsabstand zu elektrischen Frei-
leitungen beachten• Kran und Lastaufnahmeeinrichtungen nicht
überlasten• Lasten nicht über Personen schwenken
β
0,60 mbis 12 t Gesamtgewicht
bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht
1,00 m
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MITTWOCH
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NOTIZEN
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ANSCHLAGMItteL
Häufige Gefahren
Lastabsturz auf Grund• des Überschreitens der zulässigen Tragfähigkeit des Anschlagmittels bzw.
Verwendung von beschädigten Anschlagmitteln• falscher Auswahl von Anschlagmitteln• von Lasten, die nicht sicher angeschlagen sind, weil sie sich ungewollt
verlagert bzw. unbeabsichtigt ausgehakt haben.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Kennzeichnung der Anschlagmittel,
z. B. Tragfähigkeit
Anschlagen:• Nur genormte und gekennzeich-
nete Anschlagmittel verwenden• Bei Ketten den Kettenanhänger
beachten• Belastungstabellen beachten• Maximaler Neigungswinkel 60° • Kantenschutz verwenden bei
scharfen Kanten• Lasthaken so einsetzen, dass
ein unbeabsichtigtes Aushängen verhindert wird
• Anschlagmittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt werden
Stahldrahtseile:Ablegereife z. B.:
• Wenn mehrere Drähte in einem kurzen Seilbereich gebrochen sind
• Bei Quetschungen oder Knickung des Seiles
Ketten:• Kennzeichnung auf den Kettenan-
hängern• Ablegereife z. B. bei Verformungen,
Rissen
Chemiefaserbänder:• Aufnäher enthalten Angaben z. B.
über die Tragfähigkeit.• Ablegereife z. B. bei Beschädigun-
gen der Webkanten
Prüfungen:• Vor dem Gebrauch Sichtkontrolle• Prüfung in regelmäßigen Abstän-
den durch befähigte Person
≤ 60°
Tragmittel
Lastaufnahme-mittel
Neigungs-winkel Anschlag-
mittel
Drahtbrüche Quetschungen
Litzenbrüche Knicke
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NOTIZEN
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GABeLStAPLeR
Häufige Gefahren
• Stolpern, Rutschen, Stürzen beim Auf- und Absteigen
• Umkippen des Gabelstaplers
• Anfahren von Personen und Geräten• Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Betrieb:• Fahrerrückhalteeinrichtungen
benutzen (z. B. Bügel) und ggf. nachrüsten
• Beim Beladen Tragfähigkeits-diagramm beachten
• Die Last möglichst nahe am Gabel-rücken aufnehmen und in niedriger Stellung der Gabelzinken verfahren
• Kurven mit angepasster Geschwin-digkeit durchfahren; beim Befah-ren von Steigungen und Gefällen Last bergseitig führen
• Personen nur auf hierfür vorgese-henen Mitfahrersitzen befördern
• Für Montagearbeiten Arbeitsbüh-nen mit Seiten- und Rückenschutz verwenden
• Gabelstapler gegen unbeabsich-tigte Benutzung sichern, z. B. Schlüssel abziehen
• Gabelstapler mit Flüssiggasantrieb nicht in Räumen unter Erdgleiche abstellen
• Beim Betrieb von Gabelstaplern mit Verbrennungsmotor in Räumen Katalysatoren/Rußfilter zur Abgas-reinigung benutzen
Prüfungen:• Regelmäßige Prüfung durch eine
befähigte Person• Tägliche Sichtprüfung durch die
Fahrerin bzw. den Fahrer
Anforderungen an die Fahrerin bzw. den Fahrer:
• Ausgebildet• Mindestens 18 Jahre alt• Vom Unternehmer bzw. von der Un-
ternehmerin schriftlich beauftragt und eingewiesen
• Jugendliche nur zu Ausbildungs-zwecken unter Aufsicht einsetzen
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BeLADuNG voN SILofAHRZeuGeN
Häufige Gefahren
Störungsbeseitigung: • Absturz vom Fahrzeug oder von der Verladebühne• Staubaustritt beim Befüllen • Überdruck beim Öffnen der Domdeckel • Verletzungen durch Fahrzeugbewegungen, besonders bei Rückwärtsfahrt • Gefahren beim Rangieren von Bahnwaggons • Quetschgefahr durch Verladegarnitur • Kontakt mit Gefahrstoffen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Benutzen der vorhandenen Geländer bei jedem Aufenthalt auf dem Fahrzeug• Vor dem Öffnen der Domdeckel den Behälter drucklos machen • Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser • Sichtkontakt auf den Fahrbereich bei Rangierbetrieb • Beim Anfahren auf stehende Waggons den dahinterliegenden Verkehrsraum
beobachten • Abgekuppelte Waggons mit Hemmschuh gegen Ablaufen feststellen • Für den Rangierbetrieb eine Betriebsanweisung erstellen
Prüfungen: • Regelmäßige Prüfung der Anlagen durch eine befähigte Person
PSA: • Sicherheitsschuhe beim Aufenthalt
auf dem Fahrzeug • Staubmaske (FFP2) • Schutzbrille• Geschlossene Arbeitskleidung
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NOTIZEN
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fAHRZeuG-weRKStätteN
Häufige Gefahren
• Stolpern, Stürzen, Absturz • Quetschen
• Gesundheitsschädliche Gase und Dämpfe
• Brandgefahr
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Werkstätten:• Notausgänge kennzeichnen und freihalten• Brandschutzvorkehrungen treffen• Gefahrstoffe sachgerecht lagern• Ordnung und Sauberkeit halten
Arbeitsgruben:• Arbeitsgruben müssen jederzeit beidseitig zugänglich sein• Nicht benutzte Gruben abdecken, umwehren oder durch Ketten absperren• Beim Auftreten gesundheitsschädlicher Gase und Dämpfe natürliche bzw.
technische Lüftungsmaßnahmen nutzen
Hebebühnen, Gruben- und Getriebeheber, Krane, Batterieladeräume:• Betriebsanweisungen beachten und bestimmungsgemäß verwenden• Bedienung nur durch geeignetes, unterwiesenes und beauftragtes Personal
Sichern von schweren Teilen:• Fahrzeuge gegen unbeabsichtigtes Bewegen
sichern, z. B. durch Feststellbremse oder Unterlegkeile
• Bewegliche Fahrzeugteile, z. B. Kippmulden, Ladeschaufeln, Führerhäuser oder Pritschen, gegen Absinken formschlüssig sichern
• An und unter Fahrzeugen / schweren Teilen nur arbeiten, wenn diese z. B. durch Unterstellböcke gesichert sind
Persönliche Schutzausrüstungen:• Sicherheitsschuhe• Hand- und Hautschutz• Ggf. Helm
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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NOTIZEN
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LAGeR
Häufige Gefahren
• Angefahren werden• Verletzt werden durch Lager-
material
• Stolpern, Stürzen• Überlastung beim Heben und
Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Kennzeichnungen anbringen• Fuß- und Fahrwege trennen, ausrei-
chend breit anlegen, ausleuchten• Verkehrsregelungen• Ebene und tragfähige Verkehrs-
wege und Flächen• Geeignete Geräte/Hebehilfen
verwenden wie z. B. Mitgänger-flurförderzeuge
Betrieb:• Ordnung und Sauberkeit• Fehlstellen im Bodenbelag markie-
ren und schnellstens beseitigen• Ausgelaufene Lagergüter/Flüssig-
keiten sofort entfernen• Verkehrs- und Fluchtwege, Feuer-
löscher, Fluchttüren, Elektroschalt-schränke freihalten
Prüfungen:• Lagereinrichtungen, z. B. Paletten,
Gitterboxen, vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen prüfen
Betriebsanweisungen für:• Die Lagerplätze der einzelnen
Produkte und die Art der Lagerung• Die maximalen Stapelhöhen• Die zu benutzenden Einrichtungen• Die maximal zulässigen Gesamt-
gewichte
PSA:• Sicherheitsschuhe• Schutzhelm bei Kranbetrieb
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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NOTIZEN
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LeIteRN
Häufige Gefahren
• Wegrutschen, Einsinken und Umfallen der Leiter• Abstürzen von der Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Allgemein:• Geeignete Leitern zur Verfügung stellen, Anzahl und Größe beachten• Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrungen sichern• Keine behelfsmäßigen Verlängerungen benutzen• Leitern regelmäßig sowie vor jeder Benutzung prüfen• Schadhafte Leitern nicht benutzen – unbrauchbar machen und entsorgen• Beim Besteigen von Leitern möglichst mit beiden Händen festhalten
Anlegeleitern:• Den richtigen Anlegewinkel einhalten: 65–75°• Mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen • Gegen Umfallen sichern, z. B. durch Fußverbreiterungen • Mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen• Oberste 4 Sprossen nicht benutzen
Bei Bauarbeiten:• Keinen Standplatz höher als 7,00 m• Gewicht von mitzuführenden Werkzeugen/Material nicht mehr als 10 kg• Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht mehr als 1,00 m2
Stehleitern:• Nur mit fest angebrachten Spreizsicherungen
verwenden• Nicht als Anlegeleitern benutzen• Von Stehleitern nicht auf andere Arbeits-
plätze oder Verkehrswege übersteigen• Oberste Sprosse nicht besteigen. Ausnahme:
sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist• Auf Treppen und schiefen Ebenen Holmver-
längerungen einsetzen
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≥ 1 m
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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StoLPeR- uND StuRZGefAHReN
Häufige Gefahren
• Umknicken beim Abspringen z. B. von Fahrzeugen und Maschinen • Sturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen• Stolpern, Ausrutschen und Umknicken auf der Ebene oder beispielsweise
durch Granulat, Schläuche, Leitungen und Flüssigkeiten am Boden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Verkehrswege sollten möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt angelegt sein und keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen
• Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen sicher und boden-gleich abdecken
• Abschnitte von Verkehrswegen, die besonderem Verschleiß unterliegen, zusätzlich stabilisieren z. B. durch Kantenbefestigungen an Türschwellen und Treppenstufen
• Vermeidung glatter Böden, z. B. Einlassen von Gummistreifen in Treppen oder Anätzen der Oberfläche bzw. mechanisches Aufrauen
• Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz und der Verkehrswege • Schläuche und Elektrokabel stolpersicher verlegen• Leitern müssen stand- und trittsicher sein• Verkehrswege kennzeichnen, Trennung der Fahr- und Fußwege• nach Möglichkeit Podestleitern verwenden
Aufstieg auf Fahrzeuge und Maschinen:• Aufstiege benötigen ausreichend breite, tiefe und
rutschhemmende Trittflächen sowie Haltegriffe/ -stangen für sicheres Ein- und Aussteigen.
• Nicht abspringen – beim Ein- und Aussteigen alle Tritte benutzen
• Aufstiegshilfen verwenden• auch bei Instandhaltungsarbeiten für sichere
Standflächen sorgenFeiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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BRANDSCHutZ
Häufige Gefahren
• Personenschäden• Umweltschäden• Explosionsschäden
• Vermögensschäden• Freisetzung von Gefahrstoffen• Existenzgefahr für das gesamte
Unternehmen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Für den Brandfall Alarmplan aufstellen und bekannt machen• Einsatz der Feuerlöscher gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung• Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl bereithalten und gut
erreichbar positionieren • Hinweisschilder für Feuerlöscheinrichtungen anbringen und beachten• Fluchtwege kennzeichnen und freihalten• Zufahrten für die Feuerwehr freihalten• Feuer- und explosionsgefährdete Bereiche durch Aufstellen von Hinweis-
schildern• kennzeichnen, offenes Feuer und Zündquellen fernhalten• Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bedienung der Feuerlöscher
unterweisen• Regelmäßig Brandschutzübungen durchführen• An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen leicht entzündliche, brandfördernde
oder selbstentzündliche Stoffe nur in einer Menge lagern, die für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist
• Nach Beendigung der Arbeit an Elektrogeräten (z. B. Wasserkocher, Kaffee-maschine, etc.) Stecker möglichst ziehen
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uMGANG MIt SPRAyDoSeN
Häufige Gefahren
• Das Treibmittel der Spraydose kann extrem oder leicht entzündbar sein• Der Nutzinhalt der Spraydose kann leicht entzündbar, reizend oder ätzend
sein• Bei Überhitzung von Spraydosen besteht die Gefahr, dass die Spraydose
zerbersten kann• Die Spraydose kann sich in einen „Flammenwerfer“ verwandeln, wenn in
offene Flammen gesprüht wird• Bei Verwendung in kleinen Räumen oder von undichten Spraydosen kann sich
das Flüssiggas in Bodennähe ansammeln. Es kann sich eine explosionsfähige Atmosphäre bilden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Auf Spraydosen mit entzündbarem Treibgas verzichten oder andere Ausbrin-gungsmechanismen z. B. Pumpspray einsetzen
• Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Spraydosen erstellen, dabei das Sicherheitsdatenblatt sowie die auf der Druckgasdose abgedruckte oder dem Behälter beigefügte Gebrauchsanweisung berücksichtigen
• Spraydosen nicht an Stellen aufbewahren, an denen sie auf Temperaturen von mehr als 50 °C erwärmt werden können, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder durch Heizungen
• Nicht in offene Flammen sprühen • Bei Sprüharbeiten in Räumen auf gute Belüftung achten• Spraydosen, die sichtbare Mängel aufweisen oder undicht sind, nicht verwenden• Spraydosen nicht in Durchgängen oder Durchfahrten, Treppenräumen, Gebäude-
oder Stockwerksfluren sowie auf Dachböden lagern oder bereitstellen• Geeigneten Feuerlöscher bereithalten• Entleerte oder beschädigte Spraydosen als Sondermüll entsorgen• Beim gewerblichen Transport von Spraydosen je nach Menge die Vorschriften
der Gefahrgutverordnung-Straße beachten (Gefahrgutbeauftragter, Kenn-zeichnung)
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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fReMDfIRMeNeINSAtZ
Häufige Gefahren
• Gegenseitige Gefährdung der Mitarbeitenden von verschiedenen Unternehmen• Mangelhafte Informationen der Fremdfirma über die Betriebsabläufe vor Ort
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Benennung einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators • Gemeinsamer Ortstermin • Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung durch die Fremdfirma für deren
Mit arbeitende und einer Gefährdungsbeurteilung durch den Auftraggeber für dessen Mitarbeitende
• Abgleich der Gefährdungsbeurteilungen• Abstimmung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen mit der Koordina-
torin bzw. dem Koordinator• Benennung von Ansprechpartnern bei Auftraggeber und Fremdfirma• Einweisung der aufsichtsführenden Person der Fremdfirma durch den Auftrag-
geber über besondere Betriebsgefahren• Unterweisung der Mitarbeitenden der Fremdfirma durch deren aufsichts-
führende Person • Schriftliche Dokumentation der Unterweisungen• Bereitstellen geeigneter PSA und geprüfter Arbeitsmittel durch Fremdfirma
und/oder Auftraggeber nach Absprache
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GeRüSte
Häufi ge Gefahren
• Herunterfallen von der Arbeitsbühne• Kippen der Arbeitsbühne• Herunterfallen von Werkzeugen und Material• Überlastung der Arbeitsbühne• Verletzungen durch nicht geschlossene Aufstiegsbühne
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Die Beschäft igten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.
• Fahrbare Arbeitsbühnen nach Aufb au und Verwendungsanleitung des Herstellers errichten• Nur Bauteile eines Herstellers
verwenden• In Gebäuden maximal 12 m Höhe• Außerhalb von Gebäuden maxi-
mal 8 m Höhe• Es muss ein sicherer Innenaufstieg
vorhanden sein.• Überbrückungen zwischen fahr-
baren Arbeitsbühnen unterein-ander oder Gebäuden / Bauteilen sind unzulässig.
• Das Anbringen von Hebezeugen ist verboten.
• An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene ein dreiteiliger Seitenschutz vorhan-den sein.
• Fahrbare Arbeitsbühnen sind vor der Verwendung von einer befähig-ten Person zu prüfen.
• Zulässige Belastung beachten• Fahrbare Arbeitsbühnen nur
lang sam und auf ebenem, trag-fähigem, hindernisfreiem Unter-grund verfahren
• Fahrrollen müssen nach dem Ver-fahren durch Bremshebel festge-setzt werden.
• Jeglichen Anprall vermeiden• Vor dem Verfahren lose Teile gegen
Herabfallen sichern und nach Mög-lichkeit ohne Material verfahren
• Nicht auf Belagflächen abspringen• Aufenthalt von Personen auf fahr-
baren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig.
• Es dürfen keine defekten Gerüst-teile verbaut werden.
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INStANDHALtuNGSARBeIteN
Häufige Gefahren
• Unzureichende Vorbereitung• Zeitdruck • Arbeiten an laufenden Maschinen oder Anlagen • Improvisation • Schwierige Umgebungsbedingungen, z. B. enge Räume, Hitze • Arbeiten mit Gefahrstoffen • Absturz• Ausrutschen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten:• Betriebsmittel gegen ein unbefugtes oder irrtümliches Ingangsetzen sichern• Gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energie, z. B. Druckluft,
Federn, angehobener Maschinenteile, verhindern• Festlegen besonderer Sicherheitsmaßnahmen, wenn Arbeiten an laufenden
Maschinen erforderlich sind • Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen bei verketteten Anlagen, wenn
einzelne Anlagenteile weiter betrieben werden müssen
Maßnahmen nach Beendigung der Instandhaltungsarbeiten:
• Anbringen aller Schutzeinrichtungen • Überprüfung der Funktion des Betriebs-
mittels und der Schutzeinrichtungen• Vor dem Anlaufen von Maschinen und
Anlagen sicherstellen, dass alle Personen die Gefahrenbereiche verlassen haben
• Aufräumen und ggf. Reinigung der Instand- haltungsstelle
• Vollzähligkeit des verwendeten Werkzeugs und der Hilfsmittel vor Wiederinbetriebnahme kontrollieren
• Freigabe durch verantwortliche Person vor Wiederinbetriebnahme der Anlage
SEPTEMBER 2016
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Tag der Deutschen Einheit
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NOTIZEN
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SteIGLeIteRN
Häufige Gefahren
• Absturz von der Leiter• Höhenangst, Kreislauf, Schwindel
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Maßnahmen:• Steigleitern müssen fest ange-
bracht sein.• Steigleitern müssen an ihrer
Austrittsstelle eine bewegliche Durchgangs sperre haben.
• Steigleitern mit mehr als 3 m (bei Zugängen zu maschinellen Anla-gen), ansonsten 5 m Fallhöhe müs-sen mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein.Solche Einrichtungen sind z. B.:• Mitlaufendes Auffanggerät
einschließlich fester Führung (Steigschutzeinrichtung)
• Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung (Seilsiche-rung)
• Durchgehender Rückenschutz, beginnend zwischen 2,2 m und 3 m oberhalb der Einstiegsebene der Person
• Bauteile oder Streben, die auf Grund ihrer Anordnung und Be-schaffenheit geeignet sind, den Rückenschutz zu ersetzen.
• Bei Fallhöhen von mehr als 10 m darf nur PSA gegen Absturz (z. B. Steigschutzeinrich tungen) vorgesehen werden.
• An Steigleitern müssen Ruhe-bühnen im Abstand von höchstens 10 m vorhanden sein.
• Steigleitern mit Absturzhöhen über 10 m müssen mit Steigschutzein-richtungen ausge rüstet sein.
Organisatorische Maßnahmen:• Betriebsanweisung erstellen und
Unterweisung durchführen• Steigleitern und Steigschutzein-
richtungen sind regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
• Auswahl geeigneter Personen, z. B. ohne Höhenangst (ggf. Vorsorgeunter suchung G 41)
• Nutzung von PSA gegen Absturz ist im Rahmen der jährlichen Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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NOTIZEN
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uMGANG MIt HoCHDRuCKReINIGeRN
Häufige Gefahren
• Rückstoß• Schneidwirkung des Strahls• Leckagen, Austreten von Druck-
flüssigkeit• Gefahrstoffe, z. B. Lösemittel• Heiße Flüssigkeiten
• Heiße Teile• Durch den Strahl gelöste
Wurfstücke • Arbeiten in der Nähe elektrischer
Anlagen• Abgase
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Elektrisch betriebene Hochdruck-reiniger nur über Speisepunkt mit FI-Schutzschalter anschließen
• Vor jeder Inbetriebnahme Sichtprü-fung der Spritzpistole, Schlauchlei-tung und Sicherheitseinrichtungen
• Von Hand geführte Spritzeinrich-tungen nur von einem sicheren Standplatz aus bedienen
• Keine Körperteile in den Flüssig-keitsstrahl bringen
• Hochdruckstrahl nicht auf Personen richten
• Bei Rückprall von gelösten Teilen Spritzschutz verwenden
• Schlauchleitung nicht einklemmen, über scharfe Kanten ziehen oder mit Fahrzeugen überfahren
• Zug- oder Biegebeanspruchung der Schlauchleitung vermeiden
• Die Betätigungseinrichtung der Spritzeinrichtung nicht in Ein-schaltstellung festsetzen
• Nicht von Leitern aus arbeiten; Gerüst benutzen
• Bei Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsende Gerät gegen unbeab-sichtigtes Betätigen sichern
PSA :
• Stiefel, Hose, Handschuhe• Kopf- und Gesichtsschutz• Ggf. Atemschutz
OKTOBER 2016
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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BeSeItIGuNG voN StöRuNGeN
Häufige Gefahren
• Quetschen und Scheren• Abstürzen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Vorbeugende Instandhaltung: z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/ -teile austauschen oder reparieren und genaue Einstellung von Schaltern
• Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten, auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlich erfolgter technischer Veränderungen, genau informiert sein.
• Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen• Planung und Rücksprache mit Vorgesetzten• Ausschalten der Anlagenteile und gegen Wiedereinschalten sichern• Leichte Zugänglichkeit zu Störungsquellen• Nutzung der verriegelten Zugänge• Nutzung der Vor-Ort-Steuerung• Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren• Sicherung der Auflasten oder sich absenkender Maschinenteile gegen
unbeabsichtigte Bewegung• Abstimmung bei der Zusammenarbeit
mehrerer Personen
Persönliche Schutzausrüstungen:• Sicherheitsschuhe• Schutzhandschuhe• Arbeitsschutzhelm• Gehörschutz• Persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz
OKTOBER 2016
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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eLeKtRoARBeIteN
Häufige Gefahren
• Beim Berühren spannungsführender Teile kommt es zu einer Körper-durchströmung.
• Beim unsachgemäßen Hantieren an spannungsführenden Teilen bzw. beim Ziehen von NH-Sicherungseinsätzen kann es zur Bildung von Lichtbögen kommen, die zu schweren Verbrennungen an Gesicht und Händen führen.
• Bei Elektroarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen, z. B. Leiter, Gerüst, besteht die Gefahr des Absturzes.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Geeignete isolierende Arbeitsschutzkleidung tragen• Elektrotechnische Laien dürfen elektrische Betriebsmittel lediglich mit dafür
vorgesehenen Bedienteilen schalten und steuern. • Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen Arbeiten durchführen, für
die sie unterwiesen und schriftlich beauftragt sind, z. B. das Ziehen von NH-Sicherungs einsätzen.
• Alle anderen Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Prüfungen:• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden.
Erste Hilfe:• Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten
regelmäßig in Erster Hilfe aus- und weitergebildet werden.
OKTOBER 2016
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Feiertage: 03.10. Tag der Deutschen Einheit, 31.10. Reformationstag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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Allerheiligen*
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BIoGefäHRDuNG
Häufige Gefahren
• Gesundheitsgefährdung durch Biostoffe, die am Baustoff anhaften oder durch Kontakt mit benutzten Spritzen und Kanülen, Nagetiere, Vögel oder andere Tiere und durch deren Exkremente übertragen werden
• Lokale Entzündungen und Durchfall, seltener Infektionen durch Bakterien und Viren
• Sensibilisierende oder toxische Wirkungen bestimmter Bakterien und Schimmelpilze
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen :• Leicht zu reinigende Oberflächen für Fußböden• Vom Arbeitsplatz getrennte Möglichkeiten zur Aufbewahrung und Einnahme
der Pausenverpflegung
Organisatorische Maßnahmen:• Vor Pausen und nach Beendigung der Tätigkeit Hände waschen • Milde Hautreinigungsmittel und die Möglichkeit zum hygienischen Trocknen
der Hände, z. B. Einweghandtücher, zur Verfügung stellen• Regelmäßige Reinigung und regelmäßiger Wechsel der Arbeitskleidung und
der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)• Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung und persönlicher Schutzaus-
rüstung aufbewahren • Einsatz von staubarmen Reinigungsmethoden (wie z. B. Naßreinigung oder
Verwendung von Staubsaugern der Staubklasse H, ggf. mit Vorabscheider)• Erstellung einer Betriebsanweisung für den Umgang mit Biostoffen und Unter-
weisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen• Verbot von Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen am Arbeitsplatz • Mittel zur Wundversorgung bereitstellen
PSA:• Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe • Hautschutz gemäß Hautschutzplan • Soweit erforderlich Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil
Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 16.11. Buß- und Bettag*
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ARBeIteN AN wALZeN (Z. B. wALZeNStüHLeN)
Walzenstühle werden in verschiedenen Branchen eingesetzt. Hauptsächlich fin-den sie in der Gummiindustrie Verwendung, um auf ihnen Rohgummimischungen, sogenannte Felle, herzustellen. Aber auch in der Lack- und in der Kunststoffindus-trie sind Walzenstühle vorzufinden.
Häufige Gefahren
• Gefahr des Einzugs von sich gegenläufig bewegenden Walzen• Gefahr des Schneidens durch den Einsatz von Messern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Trennende Schutzeinrichtung soweit möglich • Vermeidung weiterer Gefahrstellen gegen Lärm, Gefahrstoffe, elektrostati-
sche Aufladung, hohe Temperaturen• Niemals mit Handschuhen arbeiten• Sicherung durch Verdeckung, soweit möglich (an Getriebe etc.) • Schutzeinrichtung mit Annäherungsfunktion (BWS)• Sicherung durch Not-Aus:
• Schaltstangen bei Labor- (< 400 mm) und großen Walz werken (> 400 mm)• Schaltbleche bei Laborwalz werken (< 400 mm Walzendurchmesser)• Reißleinen als zusätzliche Not-Halt-Einrichtung bei Labor- (< 400 mm) und
großen Walz werken (> 400 mm Walzendurch messer)
Nach Betätigen von Not-Halt-Einrichtungen ist folgendes erforderlich: • Ein Anhalten der Bewegung nach < 1/3 Umdrehung• Walzen müssen in der Bewegung selbsttätig reversieren um ⅓ – ⅔ des
Walzenumfangs und/oder selbsttätig auseinanderfahren oder manuell ausein ander gefahren werden können (⅓ – ⅔ des Walzen umfangs).
Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 16.11. Buß- und Bettag*
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LöSeN voN uMReIfuNGSBäNDeRN
Häufige Gefahren
• Nach dem Trennen des unter Spannung stehenden Packstahlbandes können die Stahlbandenden hochschnellen und Schnittverletzungen, besonders Augen verletzungen, verursachen.
• Auf dem Boden liegendes Packstahlband kann beim Darauftreten hochschla-gen und Beinverletzungen verursachen.
• Schnittverletzungen der Hände durch das Stahlband• Stolpergefahr durch Stahlbänder• Benutzung ungeeigneter Werkzeuge wie z. B. Meißel zum Öffnen von
Packstahlbändern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Betriebsanweisung erstellen und unterweisen• Benutzung von Sicherheits- Stahlbandscheren, wenn möglich• Benutzung von geeigneter PSA (Visierhelm, Schutzhandschuhe und Armstulpen)• Vor dem Lösen der Bänder sicheren Standplatz einnehmen• Sicherheitsabstände einhalten• Stahlband nicht in der Nähe von Kanten schneiden• Stahlbänder direkt nach dem Schneiden entsorgen
Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 16.11. Buß- und Bettag*
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FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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SCHNee- uND eISGLätte
Halten Sie die Verkehrswege ständig frei, auch bei Neuschnee.
Häufige Gefahren
• Ausrutschen und stürzen auf der Ebene, an Gefällstrecken oder auf schneebedeckten Eisflächen
• Unkontrolliert rutschende Fahrzeuge• Abgehende Dachlawinen oder herab fallende Eiszapfen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Verkehrswege freihalten und streuen• Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung • Benutzung rutschfesten Schuhwerks• Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z. B. Zweiräder)• Beseitigung von Dachlawinen und Eiszapfen
Organisatorische Maßnahmen• Vorbeugende Instandhaltung der Verkehrsflächen (z. B. Beseitigung von
Schlaglöchern) • Frühzeitige Organisation des Winterdienstes
Tragen Sie gut sichtbare, reflektierende Winterschutz-kleidung und rutschfestes Schuhwerk.
Achten Sie auf Dachlawinen und Eiszapfen. Melden oder beseitigen Sie die Gefahren.
Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 16.11. Buß- und Bettag*
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NOTIZEN
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GuteS LICHt AM ARBeItSPLAtZ
Bei der Arbeit werden bis zu 80 Prozent der Informationen visuell aufgenommen. Deswegen hat die Beleuchtung einen wesentlichen Einfluss auf eine adäquate Informationsverarbeitung. Eine gute Beleuchtung hilft den Beschäftigten, die Arbeit sicher und ohne zusätzliche Gesundheitsgefahren durchzuführen. Unfall-gefahren werden frühzeitig erkannt und Fehler werden vermieden. Dabei wird einer vorzeitigen Ermüdung vorgebeugt und die Aufmerksamkeit bleibt erhalten.Da die Beleuchtung Einfluss auf wichtige Körperfunktionen ausübt, hat sie eine hohe Bedeutung für die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit. Die neue DGUV Information 215-210 – „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstät-ten“ enthält wichtige Anforderungen und Empfehlungen zur Optimierung.
Grundregeln für eine gute Beleuchtung sind:• Auf eine ausreichende Beleuchtungsstärke und ausgewogene Helligkeits-
verteilung achten • Die Vorteile des Tageslichts nutzen• Eine günstige Lichtrichtung für das räumliche Sehen und für die visuelle
Verständigung wählen• Störende Blendung und Reflexionen vermeiden• Störende Schatten im Arbeitsbereich und auf Verkehrswegen verhindern• Lampen mit einer guten Farbwiedergabe verwenden, damit z. B. Sicherheits-
farben erkannt werden• Lampen mit einer geeigneten Lichtfarbe einbauen• Regelmäßige Wartung und Reinigung der Beleuchtungsanlage durchführen• Beachten, dass Lichtbedarf und Blendempfindlichkeit im Alter zunehmen
Gütemerkmale der Beleuchtung Vorteile einer guten Beleuchtung
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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ABBRuCHARBeIteN
Häufige Gefahren
• Stolpern, Rutschen, Abstürzen• Herabstürzende Gebäudeteile• Gefahrbringende Bewegung von Fahrzeugen und Baumaschinen• Staub, Lärm, Schwingungen und Gefahrstoffe
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Reihenfolge der einzelnen Abbruchabschnitte bestimmen • Gefahrenzonen (z. B. Abwurfbereich) und Aufstellorte von Prallwänden
festlegen• Die schriftliche Abbruchanweisung muss vor Ort sein und den Mitarbeitenden
bekannt sein• Beim Abbruchfortschritt Statik und Standsicherheit beachten• Auf Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon und Fernwärme) achten • Witterungseinflüsse berücksichtigen • Sicherheitsabstände zwischen Großgeräten und abzubrechenden Bauteilen
einhalten• Verkehrs- und Fluchtwege von Material freihalten • Gefahrenbereiche absperren oder durch Warnposten sichern• Bauteile nicht unterhöhlen oder waagerecht einschlitzen
Abbruch von Hand:• Absturzsicherung von Personen• Abwurföffnungen sichern • Beim Demontieren Bauteile vor dem Lösen gegen Herabfallen sichern • Bei Einsturzgefahr von Bauteilen Arbeit einstellen, Gefahrenbereich
verlassen, Baustellenbereich sichern
Abgreifen, Abtragen Eindrücken
Einziehen
≥ 0,5 H
≥ 0,5 m
≥ 0,5 H
≥ 1,5 H
H
H
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Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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MONTAG DIENSTAG
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ABStuRZSICHeRuNGeN
Häufige Gefahren
• Absturz durch fehlende bzw. mangelhafte Absturzsicherungen• Falsche Handhabung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Absturzsicherungen sind erforderlich an allen Arbeitsplätzen und Verkehrs-wegen, die höher liegen als:
• 0,00 m: an / über Wasser – bei Stoffen, in denen man versinken kann• 0,50 m: an Bedienungsständen für Maschinen und deren Zugänge• 1,00 m: in allen stationären Betrieben / an Treppenläufen / an Wandöffnungen• 2,00 m: an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen• 3,00 m: bei Arbeiten auf Dächern• 5,00 m: z. B. beim Mauern über Hand
Mögliche Schutzmaßnahmen:• Seitenschutz, z. B. Geländer• Fanggerüste, Fangnetze, Fangwände• Abdeckungen bei Öffnungen• Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Seitenschutz/Höhe des Seitenschutzes:• Bis 12 m Absturzhöhe: 1,00 m• Über 12 m Absturzhöhe: 1,10 m• An Bedienungsständen und Zugängen für Maschinen: 1,10 m
Abdeckung bei Öffnungen:• Bodenöffnungen durchtrittsicher und
unverschieblich abdecken • Wandöffnungen mit Seitenschutz sichern
Arbeitsmedizinische Voraussetzungen:• Nur höhentaugliche Mitarbeiter / Mitarbeiter-
innen mit Arbeiten an hochgelegenen Plätzen betrauen
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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1. Weihnachtsfeiertag
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HANDGefüHRte MASCHINeN
Häufige Gefahren
• Wegfliegende Material- und Werkzeugsplitter sowie Schleiffunken• Stäube, insbesondere quarzhaltiger Feinstaub• Lärm und Vibrationen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Technische Anforderungen:• Kennzeichnung der Schleifkörper und Trennscheiben, Verfalldatum beachten• Schutzhauben bei Handtrenn- und Handschleifmaschinen
Betrieb:• Entsprechend der auszuführenden Arbeit den richtigen Schleifkörper/die
richtige Trennscheibe verwenden• Zum Aufspannen nur gleichgroße, zur Maschine gehörende Spannflansche
verwenden• Möglichst nur vibrationsarme/schallgedämmte Geräte verwenden• Drehzahl der Maschine niemals höher als die des Schleifkörpers/der Trenn-
scheibe• Werkstücke vor dem Bearbeiten sicher auflegen und einspannen• Maschine stets beidhändig führen – nicht verkanten• Trennscheibe nicht als Schleifscheibe verwenden• Bei Druckluftwerkzeugen Schlauchver-
bindung gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern und vor dem Trennen drucklos machen
• Bei Arbeiten im Nassbereich die erforder- lichen Schutzmaßnahmen einhalten
• Bei Staubentstehung Maßnahmen zur Staub- reduzierung durchführen
• Bei allen Schleif-, Trenn-, Bohr- und Meißel- arbeiten: Schutzbrille und Gehörschutz
• Bei Staub: Atemschutz mit Partikelfilter FFP2
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
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MITTWOCH
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SONNTAG
Neujahrstag
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2. Weihnachtsfeiertag
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uMGANG MIt DRuCKLuftNAGLeRN
Häufige Gefahren
• Verletzung durch Klammern • Augenverletzung durch weg-
fliegende Teile
• Lärm• Vibrationen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Bedienungsanleitung des Herstellers beachten • Den auf dem Gerät vermerkten max. Betriebsdruck nicht überschreiten • Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren • Nur die vom Hersteller für das jeweilige Gerät vorgeschriebenen Befestigungs-
mittel verarbeiten • Bei druckluftbetriebenen Geräten unbedingt Druckminderer mit Sicherheits-
ventil verwenden, um Drucküberschreitungen zu verhindern • Das Wasser im Wasserabscheider regelmäßig entleeren • Öl im Vorratsbehälter zum Schmieren des Schlagkolbens muss vorhanden
sein • Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupp-
lung am Druckschlauch auf die Tülle am Gerät montiert ist • Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten • Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen – Rückschlaggefahr! • Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler
suchen • Eintreibgeräte mit den Auslösesystemen „Kontaktauslösung“ dürfen nicht auf
Leitern verwendet werden. • Beim Gegenhalten auf ausreichend großen Abstand zwischen Hand, Knie oder
sonstigem Körperteil und Klammeraustrittsstelle achten• Geeignete PSA verwenden: Splitterschutzbrille, Gehörschutz
Feiertage: 24.12. Heiligabend, 25.12. 1. Weih-nachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag, 31.12. Silvester
DEZEMBER 2016
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MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
122 | 123
FREITAG
Heilige Drei Könige*
Jan
ua
R –
1.
Wo
CH
E
06 07 08
0504
02 03
NOTIZEN
Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
uMGANG MIt HAMMeR uND MeISSeL
Häufige Gefahren
Hammer: • Hammerkopf löst sich vom Stiel und wird bei der Schlagbewegung zum un-
kontrollierten Wurfgeschoss. • Hammer entgleitet der Hand oder der Stiel bricht (Wurfgeschoss). • Ungenaue Schlagführung durch lockeren oder stark abgenutzten Hammerkopf
(Schlag auf die Finger) • Splitterablösung von Hammerkopf (Augenverletzung)
Meißel: • Augenverletzung durch Splitter • Handverletzung durch Fehlschläge des Hammers
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
Hammer: • Hammer auf einwandfreien Zustand überprüfen • Hammer richtig umfassen und Blick auf den Meißel • Hammerstiel darf nicht rissig oder gesplittert sein. • Hammerstiel muss griffig sein (ovaler Griff mit konischer Verdickung
zum Stielende hin). • Der Hammerstiel sollte aus einem Material mit guter Festigkeit und Elastizität
sein (Esche, Weißbuche, Hickory, glasfaserverstärkter Kunststoff, Stahlrohr mit rutschfestem Handgriff).
• Muss frei von Öl und Fett bleiben (Vorsicht bei Handschweiß).
Meißel: • Meißel mit Handschutz verwenden• Werkzeugkopf regelmäßig nachschleifen, damit sich kein Bart bildet• Geeignete PSA verwenden (Splitterschutzbrille, Schutzhandschuhe)• Meißel nur bestimmungsgemäß verwenden (nicht als Hebel)
Feiertage: 01.01. 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
JANUAR 2017
MO DI MI DO FR SA SO
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* Regionale Feiertage in Deutschland
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
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