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Unterweisung & BetriebsanweisungBetriebsanweisung
20112011Arbeitssicherheit – Arbeitsorganisation
Umwelt- und GesundheitsschutzMi 06.07.2011
Institut für Physikalische und Theoretische ChemieInstitut für Physikalische und Theoretische Chemie
N-- Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte --
Dr. K. SchmitzDr. K. Schmitz
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflicht
Organisation des ArbeitsschutzesOrganisation des ArbeitsschutzesOrganisation des ArbeitsschutzesOrganisation des Arbeitsschutzes
UnternehmerU
F hk ft fü
Personalrat
Fachkraft fürArbeitssicherheit Betriebsarzt
N
Vorgesetzte
IBO
NN
Sicherheits-beauftragte Mitarbeiter Ersthelfer
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
Ig
Unterweisungspflicht =Unterweisungspflicht =UnternehmerpflichtUnternehmerpflichtUnternehmerpflichtUnternehmerpflicht
F d i hlä i Forderung einschlägiger RechtsvorschriftenRechtsvorschriften
§ 12 ArbSchGGUV
N
1 x jährlich, mündlich mitDokumentationspflicht
IBO
NNDokumentationspflicht
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Zu unterweisenZu unterweisenZu unterweisenZu unterweisen
Alle dauerbeschäftigten MitarbeiterAlle dauerbeschäftigten Mitarbeiter
der Uni Bonn (Arbeiter, Angestellte
und Beamte)
A bild d St d tAuszubildende, Studenten,
Gastwissenschaftler
N
Handwerker (auch der Fremdfirmen)
IBO
NNReinigungskräfte
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Gesetze / VerordnungenGesetze / Verordnungen/ g/ gGUV (I 850-0/ SR 2005 / I 8553, TRGS 526 -
Laboratorien)
A bS hGArbSchG
BetrSichVBetrSichV
BetrVerfG
N
ChemG
IBO
NNGefStoffV
BildscharbV
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
IBildscharbV
HinweisEine für die jeweiligen spezifischen Arbeits-platzbedingungen in den verschiedenenArbeitsgruppen notwendige UnterweisungArbeitsgruppen notwendige Unterweisungkann in Teilen dieser Betriebsanweisung
t d i ll di fentnommen werden, sie muss allerdings aufspezielle Anforderungen zugeschnitten und
N
ggf. erweitert werden.
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung
ÖffnungszeitenZ t itt b f iZutrittsbefugnisRauchverbot im gesamten Gebäudegesamten GebäudeSauberkeit im Labor-und Bürobereichen
N
und BürobereichenWerkstattnutzungMusik während der
IBO
NNMusik während der Arbeit
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Grundsätzlicheszur Haus –und Laborordnung
Rauchfrei – Ja Bitte!Rauchfrei – Ja, Bitte!Mit dem Rauchen aufzuhören lohnt sich! Bereits nachBereits nach
20 Minuten normalisieren sich Blutdruck und Pulseinem Tag sinkt das Herzinfarktrisikoeinem Tag sinkt das Herzinfarktrisikozwei Tagen verbessern sich Geruchs- und Geschmackssinn
N
drei Monaten verbessert sich die Durchblutungeinem Jahr sinkt das Risiko einer Herzgefäßerkrankung
IBO
NNum 50 %
fünf Jahren sind Schlaganfall- und Lungenkrebsrisiko erheblich gesunken
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
Ierheblich gesunken
Regelnfür die Nutzung von Einrichtungen im
Institut und in den Praktika
Sorgfalt und sachgemäßer Umgangg gKeine „Alleinarbeit“ Sicherer und sachgerechter experimenteller AufbauSauberkeit im Labor- und in Bürobereichen
N
BürobereichenLangzeitversucheFreier Zugang zu
IBO
NNFreier Zugang zu technischen und Sicherheitseinrichtungen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Umgangmit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
des Instituts
Brandschutz: Türkeile sind verboten! (Feuerwehrvorschrift)(Feuerwehrvorschrift)Kein Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen Fluchtwege müssen freigehalten werdeng gFahrräder gehören nicht auf FlureBrandlasten Verrauchungsgefahr bei Brand
N
Laborabzüge: Frontschieber geschlossen haltenNot- und Augenduschen: Funktionsprüfung 1 x monatlich (ND: 30 L/min AD: 6 L/min)
IBO
NNmonatlich (ND: 30 L/min, AD: 6 L/min)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
Bildschirmarbeitsplatzverordnungp g
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist eine eindeutig gesundheitsfördernde Maßnahmeeindeutig gesundheitsfördernde MaßnahmeZur Ergonomie gehört die optimale Abstimmung von Monitor und Tastatur Beleuchtungsart und von Monitor und Tastatur, Beleuchtungsart und –niveau, Arbeitstisch, BürostuhlWeiterhin sind auch die Anordnung der Arbeits-
N
Weiterhin sind auch die Anordnung der Arbeitsmittel und das Arbeitsumfeld von BedeutungAusführliche Informationen liefert die
IBO
NNSicherheitsinformation 04/2000 auf den Intranetseiten der Abt 4.2
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Merkblatt zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
Die fünf Regeln des ergonomischen Sitzens
E t R l A d B i llt i ht Wi k l Erste Regel: Arme und Beine sollten im rechten Winkel zueinander sein können! Sitzhöhe richtig einstellen!
Zweite Regel: Nutzen Sie den Arbeitsstuhl vollständig aus!
Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne!
N
Dritte Regel: Sitzen Sie aufrecht! Nutzen Sie die Rückenlehne!
Vierte Regel: Sitzen Sie dynamisch! Bewegen Sie sich!
IBO
NN
Fünfte Regel: Nutzen Sie Armlehnen, Fußstützen und Handballenauflagen!
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Dienstschlüssel/Dienstschlüssel/Schließanlage
Dienstschlüssel/Transponder sind nicht übertragbar
Sind unabhängig vom Privatschlüssel zu führen
Schlüsselkette wird empfohlen, für den General-schlüssel ist sie verpflichtend
N
p
Der Abschluss einer Schlüsselhaftpflichtversiche-d f hl
IBO
NNrung wird empfohlen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Brandmeldeanlage/dBrandwarnung I
Arbeiten die mit Staub Hitze oder RauchArbeiten, die mit Staub-, Hitze- oder Rauch-entwicklung verbunden sind, müssen beim Sicherheitsbeauftragten angemeldet werdenFehlalarmauslösungen kosten ca. € 900.-Bei Brandalarmauslösung ist ein lauter Dauerton zu hören (einen Feueralarm muss Dauerton zu hören (einen Feueralarm muss man immer ernst nehmen)Informationen zum Verhalten im Brandfalle hä i d T hä
N
hängen in den Treppenhäusern ausMit Feuerlöschern sollte man sich auskennen!
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Brandmeldeanlage/Brandmeldeanlage/Brandwarnung II
Im BrandfallGebäude umgehend über die Treppenhäuser verlassen, Aufzug nicht benutzen! Falls möglich vor Verlassen der Räumlichkeiten in Betrieb befindliche Medien abschalten
ff k (S l l ) ll i b i i d
N
Treffpunkt (Sammelplatz) aller Mitarbeiter ist der Institutsparkplatz vor dem GebäudeDen An eis ngen de Fe e eh ist nbedingt
IBO
NNDen Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt
Folge zu leisten
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Lüft lLüftungsanlagen
Störungen an den Lüftungsanlagen des Hauses sind unverzüglich der Störungsannahme der Universitäts-betriebstechnik zu meldenbetriebstechnik zu melden(Abt. 4.3 - Technisches Facility Management Tel. 7600, 9777, Notfallnummer (WE, Nachts) 1111)
Eine Störung an der Lüftungsanlage ist ein echter Notfall und bedarf keines Dienstleistungsantrags
N
und bedarf keines Dienstleistungsantrags
Bei Ausfall der lüftungstechnischen Einrichtungen sind
IBO
NNg g
sofort alle Arbeiten mit Gefahrstoffen und geruchs-belästigenden Stoffen einzustellen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung
DER EINSATZ PERSÖNLICHERSCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD
WIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDEWIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDE
NICHTKONSEQUENT UMGESETZT
N
KONSEQUENT UMGESETZT
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung
DER EINSATZ PERSÖNLICHERSCHUTZAUSRÜSTUNG WIRD
WIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDEWIE SCHON 2010 FESTGESTELLT WURDE
NICHTKONSEQUENT UMGESETZT
N
KONSEQUENT UMGESETZT
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung
Tragen Sie bei Betreten des Labors regelmäßig eine Schutzbrille?
Ist Ihre Arbeitskleidung im Labor der Laborkittel, tragen Sie geschlossenes Schuhwerk auch im Sommer?
Benutzen Sie Handschuhe, die im Umgang mit den von Ihnen verwendeten Chemikalien den größtmöglichen Schutz gewährleisten?
N
Schutz gewährleisten?
Was unternehmen Sie in Sachen Handpflege vor und nach den Arbeiten?
IBO
NN
Wann haben Sie sich zuletzt einen Handschutzplan angesehen?
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung I
A h t / A b it it LAugenschutz / Arbeiten mit LasernIm Labor ist bei laufendem Betrieb ständig eine Schutzbrille zu tragen.
Für Arbeiten mit Lasern gelten besondere Vorschriften. Hierüber informiert der Laserschutzbeauftragte der Abteilung/Universität
Weitere Informationen: GUV-V B2 / BGV B 2 „Laserstrahlung“BGI 832 Betrieb von Lasereinrichtungen“
N
BGI 832 „Betrieb von Lasereinrichtungen
Bei Augenverletzungen: Unbedingt Facharzt aufsuchen
IBO
NNInterdisziplinäres Notfallzentrum:0228 / 287 - 12000Zentrale Chirurgisches Zentrum:0228 / 287 - 15109
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I0228 / 287 - 15109
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung II
Körperschutz / HautschutzIm laufenden Betrieb müssen langärmlige Baumwollschutzkittel getragen werden (diese werden meist nicht von der Universität finanziert!)
Es muss rutschfestes, geschlossenes Schuhwerk getragen werden
Bei Arbeiten mit ätzenden, giftigen oder sonst schädigend wirkenden Chemikalien sind unbedingt geeignete Handschuhe zu tragen
N
Welche Handschuhe geeignet sind, verrät die Gebrauchsanweisung für Schutzhandschuhe, die von der Sicherheitsabteilung jeder Handschuh-lieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195)
IBO
NNlieferung beigelegt wird (+ GUV-R 195 / BGR 195)
Einmal-Latex-Handschuhe sind für den Umgang mit Chemikalien nur sehr bedingt geeignet (hängt von den Handschuhen und dem Umgang ab)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Falls ein Kontaminationsrisiko besteht Ersatzkleidung bereithalten
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung III
Körperschutz / Hautschutz
Nitril-Schutzhandschuhe Butyl-Schutzhandschuhe
L b kitt l
N
Laborkittel
IBO
NN
EinweghandschuheSchutzbrille
SicherheitsschuheBaumwoll-
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
IEinweghandschuhe SicherheitsschuheUnterhandschuh
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung IV
SchutzartikelWerden über einen Institutsbeauftragten
(z. Zt. Dr. K. Schmitz, R. 0.002,Tel. 2641)
bei der Abt. 4.2 –Arbeits- und Umweltschutz beschafft
N
Umweltschutz beschafft.
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Personenschutz & Persönliche Personenschutz & Persönliche Schutzausrüstung V
Atemschutz
Arbeiten mit Lösungsmitteln oder Arbeiten mit Lösungsmitteln oder sonstigen Chemikalien/Zubereitungen
N
bei denen schädliche Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können, müssen in
IBO
NNStäube auftreten können, müssen in
Abzügen durchgeführt werden
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten
Grundsätze
Experimentelle Arbeiten müssen mit Sorgfalt geplant und i hti d h füh t dumsichtig durchgeführt werden
Vor der Aufnahme von experimentellen Arbeiten muss eine Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes und der ArbeitsGefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes und der Arbeits-bedingungen durch den Fachvorgesetzten (oder von einer von ihm beauftragten Person) durchgeführt werden.
N
g ) g
Es muss eine Betriebsweisung erstellt werden.
Experimentelle Arbeitsplätze mit höheren Sicherheits-
IBO
NNp p
anforderungen sollten vor Beginn der Arbeiten von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit begutachtet werden (Abt. 4.2)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung
NIB
ON
N
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten
Grundsätze
NUR FÜR DIE Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln d G f h t ff (k i ti St ff !!)und Gefahrstoffen (keine sonstigen Stoffe!!)
NIB
ON
N
Alle Gefahrstoffe Säuren & Laugen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Schutzvorschriftenbei experimentellen Arbeiten
Vakuumapparaturenpp
Es dürfen nur zugelassene Glasgeräte verwendet werden (Hersteller-Informationen beachten)Informationen beachten)
Größere Glas- und Vakuumapparaturen sollten, soweit technisch sinnvoll, mit einem Splitterschutz versehen werden, p
Schutzbrille tragen!
Pumpenabgase sollten über Digestorien abgeleitet werden
N
Vakuumapparaturen regelmäßig auf Betriebstauglichkeit prüfen.
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Schutzvorschriftenb i i t ll A b itbei experimentellen Arbeiten
Druckbehälter/DruckbehälterapparaturenLagerung von Druckgasflaschen im Labor ist nur in zugelassenen Gasflaschenschränken gestattet
Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden und dürfen nicht frei stehen
Transport von Druckgasflaschen nur mit dafür vorgesehenen Wagen unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung aufgeschraubte Schutz-unter den nötigen Sicherungen (Kettensicherung, aufgeschraubte Schutz-kappe)
Gasentnahme aus Druckgasflaschen nur über Schläuche und Arma-t di fü di j ili G t lä i i d
N
turen, die für die jeweilige Gasart zulässig sind
Druckgasflaschen vor Wärme schützen
Giftige Gase es sollte nur mit kleinen Gebinden (z.B. Lecture Bottles)
IBO
NNg ( )
umgegangen werden. Alle Arbeiten mit solchen Gasen sind im Abzug durchzuführen. Es ist eine einsatzbereite Atemschutzmaske bereitzuhalten
Arbeiten mit Autoklaven nur nach entsprechender Einweisung und
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
IArbeiten mit Autoklaven nur nach entsprechender Einweisung und unter genauer Einhaltung der Bedienungsanleitung (Prüffristen beachten!)
ChemikalienChemikalienGrundsätzliches
Jeder, der mit Chemikalien arbeitet, muss deren h f d d h h dEigenschaften und die von ihnen ausgehenden
Gefährdungen kennen.
Für die Gefahrstoffe ist ein Gefahrstoffver-zeichnis zu führen. Dieses muss 1 x jährlich
N
aktualisiert werden. Es ist von jeder Abteilung zu führen.
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen I
An Laborarbeitsplätzen dürfen nur die für den Versuch notwendigen Chemikalienmengen gelagert werdeng g g
Größere Gebinde müssen in Sicherheitsschränken bzw. im Chemi-kalienlager am AVZ I gelagert werden.
Giftige Substanzen müssen unter Verschluss gehalten werden
Behältnisse für Chemikalien müssen entsprechend den Richtlinien der GefStoffV beschriftet werden
N
GefStoffV beschriftet werden
(Chemische Bezeichnung des Stoffes (ausgeschrieben), Gefahren-symbol mit Text und die R- und S-Sätze als Nummern und der Name
IBO
NNder verantwortlichen Person müssen auf dem Gebinde stehen)
Bei KMR-Stoffen müssen die R-Sätze mit Volltext auf dem Gebinde stehen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
Istehen
ChemikalienChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen II
GHS
N
endgültig ab 01.06.2015 verbindlich, bis dahin beide Etikettierungen gestattet, Aber keine „Mischetikettierung“
IBO
NN„ g
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienChemikalienKennzeichnung-NEU
Global Harmonisiertes SystemGlobal Harmonisiertes System
zur Einstufung und Kennzeichnung von
N
zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSGHSRegelungen für den Transport
von gefährlichen Gütern Substanz mit LD50 = 257 mg/kg (oral)
EU GesundheitsschädlichUS GiftigCAN Gifti
Regelungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Arbeitsschutz)
CAN GiftigAustralia GesundheitsschädlichIndia Nicht giftig
N
( ) India Nicht giftigNew Zealand
Gefährlich
IBO
NN
China Nicht gefährlich
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSÄnderungen:
28 Gefahrenklassen statt bisher 15 Gefährdungs-gmerkmalen
Einstufungskriterienu u g
Hazard statements (H-Sätze) anstatt R-Sätze
Precautionary statements (P-Sätze) anstatt S-Sätze
N
Precautionary statements (P-Sätze) anstatt S-Sätze
Piktogramme an Stelle von Gefahrensymbolen
Si l ö t
IBO
NNSignalwörter
Sicherheitsdatenblätter mit GHS-Nomenklatur
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSGefahrenpiktogramme
Explosionsgefahr Entzündlich Brandfördernd Komprimierte Gase
N
Ätzend Sehr giftig, Giftig Gesundheitsgefahr:Spezifische
Gesundheitsgefahr:Spezifische Zielorgantoxizität
IBO
NNSpezifische
ZielorgantoxizitätCMRSensibilisierendAspirationsgefahr
Spezifische Zielorgantoxizität(einmalige Exposition)SensibilisierendAspirationsgefahr
Untere Kategorie
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
IAspirationsgefahr- Obere Kategorie - -
- Untere Kategorie -
Umweltgefährlich
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSNeue Gefahrenklassen/-kategorien
Die Gefahrenklasse beschreibt die Art der physikalisch-p ychemischen, toxikologischen oder ökotoxikologischen Gefahr
Die Gefahrenkategorie beschreibt den Grad der Gefährdung
N
g
Beispiel: Gefahrenklasse: akute orale Toxizität Gefahrenkategorien: 1 (hoch) 4 (niedrig)
IBO
NNg ( ) ( g)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSNEU: Signalwörter („words that demand attention“)
Informiert über das relative Ausmaß des Schweregrades geiner Gefahr: schwerwiegend / weniger schwerwiegend
Zur Unterscheidung zwischen Gefahrenkategorienu U du g G a a go
Wird „Gefahr“ auf dem Etikett verwendet, erscheint „Achtung“ nicht.
N
„Achtung nicht.
Akute Toxizität Kanzerogenität Entzündbare Flüssigkeiten1
IBO
NN1
2
3
Katego
1
2
1
2
3
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I3
4
orie
ChemikalienKennzeichnung von Gefahrstoffen nachKennzeichnung von Gefahrstoffen nach
GHSNeue Etiketten – Alte Etiketten Beispiel
Nach den EG-Richtlinien wird Methanol mit dem
Gefahrensymbol giftig“ und Leichtentzündlich“Gefahrensymbol „giftig und „Leichtentzündlich
gekennzeichnet
Nach der GHS-Verordnung wird Methanol wie
folgt eingestuft:
- Entzündbare Flüssigkeit Kat 2
N
- Entzündbare Flüssigkeit, Kat. 2
- Akute Toxizität, Kat. 3
- Spez. Organtoxizität bei einmaliger
IBO
NNExposition, Kat. 1
- Piktogramm „Gesundheitsgefahr“
- Signalwort: Gefahr“
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I- Signalwort: „Gefahr
ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung
Grundsätze
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die entsprechenden Si h h it d t blätt d B t i b i b itSicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen bereit-zuhalten und zu beachten
Der Umgang und die Entsorgung von KMR Stoffen ChromDer Umgang und die Entsorgung von KMR-Stoffen, Chrom-schwefelsäure, Flusssäure und Ethidiumbromid unterliegen besonderen Anforderungen (Infos bei der Abt. 4.2 - Arbeits-
N
g (und Umweltschutz)
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienUmgang – Beschaffung – Entsorgung
GrundsätzeDie Beschaffung von Chemikalien sollte grundsätzlich über die Beschaffung des Instituts erfolgen (gilt auch für Bestellungen
über die Zentrale Chemikalienversorgung)
Die Entsorgung von Chemikalien aller Art hat entsprechend den V h ift d E t i htli i d U i ität B Vorschriften der Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn zu erfolgen.
Über die Entsorgungsrichtlinie muss sich jeder informieren, der
N
g g j ,Umgang mit Chemikalien hat
Entsorgung ist keine zentrale Institutsangelegenheit
IBO
NNJeder Abfallerzeuger ist für die Entsorgung seines Abfalls selbst
verantwortlich (Unterstützung durch die Abt. 4.2 und den Sicherheitsbeauftragten ist möglich)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
ISicherheitsbeauftragten ist möglich)
ChemikalienUmgang mit krebserzeugenden und
erbgutschädigenden Substanzen
Große Vorsicht ist geboten! (z.B. bei Etidiumbromid, Ch h f l ä Fl ä t )Chromschwefelsäure, Flusssäure etc.)
Arbeiten nur im Abzug und mit kleinen Mengen
B häfti b t fü d d d till d MüttBeschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter
Ermittlungspflicht nach § 16 Abs. 1-3a GefStoffV (Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell) Risikoabschätzung)
N
(Ersatzstoffsuche (Spaltenmodell), Risikoabschätzung)
Kennzeichnungspflicht des Arbeitsplatzes (schwarz-gelbes Klebeband zu erhalten von der Abt 4 2)
IBO
NNKlebeband zu erhalten von der Abt. 4.2)
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienUmgang mit verflüssigten (tiefkalten)
Gasen
Dürfen nur in den dafür vorgesehenen Behältern transportiert d (St hli li t k T k )werden (Stahlisoliertanks, Tragekannen)
Transport von verflüssigten Gasen in Personenaufzügen ist verboten verboten
Betriebsanweisung erstellen
NIB
ON
N
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
ChemikalienUmgang mit brennbaren Stoffen
und Flüssigkeiten
Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten am Arbeitsplatz ist nicht zulässigzulässig
Aufbewahrung beschränkt sich auf Tagesbedarf (max. 1L)
Lagerort sind zugelassene SicherheitsschränkeLagerort sind zugelassene Sicherheitsschränke
Leicht brennbare Flüssigkeiten sind in Gefäßen aus Edelstahl zu lagern
N
Lagerung in Kühlschränken nur wenn diese frei von Zündquellen sind (entsprechende Kennzeichnung!)
Vor den Arbeiten Prüfen ob Feuerlöscheinrichtungen in
IBO
NNVor den Arbeiten Prüfen, ob Feuerlöscheinrichtungen in
erreichbarer Nähe sind (CO2-Löscher, Löschdecke, Löschsand)
Bei Arbeiten auf feuerbeständige Unterlage achten
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
Ig g
GentechnikbereicheGentechnikbereicheHinweise zu Arbeiten
Das Arbeiten in diesen Bereichen erfordert besondere Zulassungen, Genehmigungen und Unterweisungen
Der Projektleiter des Gentechnik-Bereiches informiert und trägt die Verantwortung
N
g g
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
GefahrensituationenGefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe I
Ruhe bewahren & überstürztes Handeln vermeiden
Bei Hilfeleistung auf eigene Sicherheit achten
Personenschutz geht vor SachschutzPersonenschutz geht vor Sachschutz
Unbedingt Ersthelfer benachrichtigen (Namen der aktuellen Ersthelfer sollten in allen Arbeitskreisen ausgehängt werden)g g )
Gefährdete Personen sind zu warnen und zum Verlassen des Raumes aufzufordern
N
Verletzte bergen (wenn möglich) und Erstversorgung vornehmen
Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Arztes nicht allein lassen
Entsteh ngsb ände mit Fe e lösche ode mit Sand löschen
IBO
NNEntstehungsbrände mit Feuerlöscher oder mit Sand löschen
Größere Brände Gebäude sofort verlassen, falls BMA versagt, umgehend die Feuerwehr informieren
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
Ig
GefahrensituationenGefahrensituationenVerhalten & Erste Hilfe II
Kleiderbrände Notdusche benutzen bzw. Löschdecke verwenden
Augenverätzungen Augendusche benutzen (für 10 – 15 Minuten, bei geöffneten Lidspalt Hilfestellung durch zweite Person) in jedem Falle einen Augenarzt aufsuchen
Notruf (0112) Informationen bereit halten (Unfallart Gebäude Notruf (0112), Informationen bereit halten (Unfallart, Gebäude, Etage, Raum, Anzahl Verletzte), Rückfragen abwarten (5-W-Regel: Wo geschah, Was geschah, Wie viele Verletzte, welche Arten von
N
Verletzungen, Warten auf Rückfragen)
Fachvorgesetzten, Geschäftsführenden Direktor (Tel. 3525) und Sicherheitsbeauftragten (Tel 2641) informieren deren
IBO
NNSicherheitsbeauftragten (Tel. 2641) informieren deren
Telefonnummern sollten bekannt sein
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
Sollte bei jedem Telefon ausgefülltTelefon ausgefüllt zu finden sein!
NIB
ON
N
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
WICHTIGESWICHTIGESZUM SCHLUSS
Jede Verletzung muss im Verbandbuch dokumentiert werden für den Nachweis bei der Unfallkasse NRW
Falls erforderlich: Unfallanzeige aufnehmen, ab drittem Tag der Arbeitsunfähigkeit und/oder wenn ein Durchgangsarzt aufgesucht wurde (Versand an die Personalabteilung der Universität Formulare wurde. (Versand an die Personalabteilung der Universität, Formulare im Intranet oder die Seiten der Unfallkasse NRW)
Arbeiten im chemischen / physikalischen Labor und der Einsatz von
N
persönlicher Schutzausrüstung gehören zwingend zusammen
Jeder Mitarbeiter ist für die Sicherheit, den Gesundheits- und Arbeitsschutz mit verantwortlich
IBO
NNArbeitsschutz mit verantwortlich
Brandlasten gehören nicht auf Flure, Holzkeile nicht unter Türen
Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
IFluchtwege sind unbedingt freizuhalten!!
„Der besorgte Blick“„Der besorgte Blick2011 (I)
Die Arbeitssicherheit hat sich insgesamt verbessert aber:
Alleinarbeit ist unvermeidlich, aber die zusätzliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt, die eine Alleinarbeit Aufmerksamkeit und Sorgfalt, die eine Alleinarbeit fordert wird nicht konsequent umgesetzt, so entsteht gefährliche Alleinarbeit
N
g
Der Evergreen:
Di F t B i Hö l t h ( ll ) i
IBO
NNDie Fenster, z.B. im Hörsaal stehen (vor allem) im
Sommer bis in die Nacht hinein offen
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
„Der besorgte Blick“„Der besorgte Blick2011 (II)
Die Kenntnisse über die Entsorgungsrichtlinie der Universität Bonn sind oftmals unzureichend
Trotz Feueralarms wird das Gebäude nur schleppend verlassen
N
schleppend verlassen
E d h k i G fäh d b il
IBO
NNEs werden nahezu keine Gefährdungsbeurteilungen
für experimentelle Arbeitsplätze durchgeführt
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
„LICHTBLICK“„LICHTBLICK2011
Gefährdungsanalysen für
experimentelle Arbeitsplätzeexperimentelle Arbeitsplätze
wurden erstmals in größerer
Anzahl angefertigt!!Anzahl angefertigt!!
Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und soll all die
i L b täti ti i h h i l i
N
im Labor tätigen ermutigen sich auch einmal an einer
Gefährdungsanalyse zu beteiligen.
IBO
NN
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
L t E th lf d ?Lust Ersthelfer zu werden?
K d D t il tKurse und Details unter:
http://www.intranet.uni-bonn.de/erste-hilfe-kurse-2011/?searchterm=erste%20hilfekurse 2011/?searchterm erste%20hilfe
N
Die für den Arbeitskreis zuständigen Erst-
helfer müssen dort bekannt sein
IBO
NNhelfer müssen dort bekannt sein.
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
S hl b kSchlussbemerkung
Unterweisungen über spezielle Arbeitsmethoden, Arbeitsmittel und die sich daraus ergebenden Risiken und Gefahren müssen gezielt i h lb d i l A b it b t A b it l t innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen am besten am Arbeitsplatz durch den jeweiligen Fachvorgesetzten erfolgen
Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Vor Aufnahme jeglicher Arbeiten hat eine arbeitsplatzspezifische Gefährdungsanalyse durch den Fachvorgesetzten zu erfolgen
Es sind Betriebsanweisung durch den Fachvorgesetzten oder eine
N
von ihm beauftragte Person (Pflichtenübertragung) zu erstellen
Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Arbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs-
IBO
NNArbeitsmittel müssen die Gefährdungsbeurteilungen/ Betriebs
anweisungen entsprechend aktualisiert werden
Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz im Institut liegt
PHYSIKALISCHE UND THEORETISCHE CHEMIE
UN
I
beim Geschäftsführenden Direktor