76
Deutscher Bundestag 18 .Wahlperiode Drucksache 18/13001 11.08.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2017 bis 2021.................................................................. 5 1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung............................................................................................. 5 1.2 Ausblick auf 2018.......................................................................................................................... 5 1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2021............................. 6 1.3.1 Produktionspotenzial...................................................................................................................... 6 1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen................................................................................. 6 1.3.3 Ergebnisse...................................................................................................................................... 7 2 Bundeshaushalt 2018 und Finanzplan bis 2021 im Überblick................................................. 9 2.1 Bundeshaushalt 2018 und Finanzplan bis 2021............................................................................. 10 2.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote.......................................................................................... 11 3 Die Ausgaben des Bundes............................................................................................................ 13 3.1 Überblick........................................................................................................................................ 13 3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen........................................... 15 3.2.1 Soziale Sicherung........................................................................................................................... 17 3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen...................................................................................................... 17 3.2.1.2 Arbeitsmarkt.................................................................................................................................. 18 3.2.1.3 Familienbezogene Leistungen....................................................................................................... 19 3.2.1.4 Wohngeld....................................................................................................................................... 20 3.2.1.5 Wohnungsbauprämie...................................................................................................................... 20 3.2.1.6 Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen)...................................................... 20 3.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich, Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen.......................................................................... 21 3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik.................................................................................................. 21 3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung................................................................................................. 22 3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung................................................................... 22 3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich......................................................................................... 22 3.2.2 Verteidigung................................................................................................................................... 23 3.2.2.1 Militärische Verteidigung............................................................................................................... 23 3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten........................................................................................................... 23 3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz........................................... 24 3.2.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung..................................................................... 24 3.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"..................... 24 3.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation.................................................................................... 24 3.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft................................................. 25 3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie................................................................................................. 25 3.2.4.1 Energie........................................................................................................................................... 25 Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl. I S. 582) und § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) zugeleitet mit Schreiben der Bundeskanzlerin vom 11. August 2017.

Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Deutscher Bundestag18 .Wahlperiode

Drucksache 18/1300111.08.2017

Unterrichtungdurch die Bundesregierung

Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2017 bis 2021.................................................................. 51.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung............................................................................................. 51.2 Ausblick auf 2018.......................................................................................................................... 51.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2021............................. 61.3.1 Produktionspotenzial...................................................................................................................... 61.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen................................................................................. 61.3.3 Ergebnisse...................................................................................................................................... 72 Bundeshaushalt 2018 und Finanzplan bis 2021 im Überblick................................................. 92.1 Bundeshaushalt 2018 und Finanzplan bis 2021............................................................................. 102.2 Entwicklung der Schuldenstandsquote.......................................................................................... 113 Die Ausgaben des Bundes............................................................................................................ 133.1 Überblick........................................................................................................................................ 133.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen........................................... 153.2.1 Soziale Sicherung........................................................................................................................... 173.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen...................................................................................................... 173.2.1.2 Arbeitsmarkt.................................................................................................................................. 183.2.1.3 Familienbezogene Leistungen....................................................................................................... 193.2.1.4 Wohngeld....................................................................................................................................... 203.2.1.5 Wohnungsbauprämie...................................................................................................................... 203.2.1.6 Soziale Entschädigung (insbesondere Kriegsopferleistungen)...................................................... 203.2.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, Lastenausgleich,

Leistungen im Zusammenhang mit Kriegsfolgen.......................................................................... 213.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik.................................................................................................. 213.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung................................................................................................. 223.2.1.10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung................................................................... 223.2.1.11 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich......................................................................................... 223.2.2 Verteidigung................................................................................................................................... 233.2.2.1 Militärische Verteidigung............................................................................................................... 233.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten........................................................................................................... 233.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz........................................... 243.2.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung..................................................................... 243.2.3.2 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"..................... 243.2.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation.................................................................................... 243.2.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft................................................. 253.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie................................................................................................. 253.2.4.1 Energie........................................................................................................................................... 25

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 (BGBl.I S. 582) und § 50 Absatz 3 Satz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) zugeleitet mitSchreiben der Bundeskanzlerin vom 11. August 2017.

Page 2: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung....................................................................................... 263.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung................................................ 273.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung.................................................................................................... 283.2.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung......................................... 283.2.4.6 Digitale Agenda............................................................................................................................. 283.2.5 Verkehr........................................................................................................................................... 293.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes................................................................................................................ 293.2.5.2 Bundesfernstraßen.......................................................................................................................... 293.2.5.3 Bundeswasserstraßen..................................................................................................................... 303.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisierungsmittel............. 303.2.6 Bau und Stadtentwicklung............................................................................................................. 303.2.7 Bildung, Wissenschaft, Forschung und kulturelle Angelegenheiten............................................. 313.2.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen...................................... 323.2.7.2 Hochschulen................................................................................................................................... 343.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.................................... 353.2.7.4 Berufliche Bildung, Integration durch Bildung und andere Bereiche des Bildungswesens.......... 353.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten........................................................................................................... 373.2.8 Umweltschutz................................................................................................................................ 373.2.9 Sport............................................................................................................................................... 383.2.10 Innere Sicherheit, Asyl, Zuwanderung.......................................................................................... 383.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung....................................................................... 393.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft......................................................................................................... 393.2.12.1 Zinsausgaben.................................................................................................................................. 393.2.12.2 Versorgungsausgaben..................................................................................................................... 403.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt................................................................................ 423.2.12.4 Europäischer Stabilitätsmechanismus............................................................................................ 423.2.13 Sondervermögen............................................................................................................................ 423.2.13.1 Energie- und Klimafonds (EKF).................................................................................................... 423.2.13.2 Aufbauhilfefonds........................................................................................................................... 433.2.13.3 Weitere Sondervermögen............................................................................................................... 443.2.14 Öffentlich Private Partnerschaften................................................................................................. 453.2.15 Verpflichtungsermächtigungen im Überblick................................................................................ 473.3 Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes............................................................... 473.3.1 Überblick........................................................................................................................................ 473.3.2 Konsumtive Ausgaben................................................................................................................... 473.3.3 Investive Ausgaben........................................................................................................................ 483.3.3.1 Aufteilung nach Ausgabearten....................................................................................................... 483.3.3.2 Aufteilung nach Aufgabenbereichen............................................................................................. 503.4 Die Finanzhilfen des Bundes......................................................................................................... 523.5 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes.......................................................... 534 Einnahmen des Bundes................................................................................................................ 554.1 Überblick........................................................................................................................................ 554.2 Steuereinnahmen............................................................................................................................ 554.2.1 Steuerpolitik................................................................................................................................... 554.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung..................................................................................................... 644.3 Sonstige Einnahmen....................................................................................................................... 664.3.1 Überblick........................................................................................................................................ 664.3.2 Privatisierungspolitik..................................................................................................................... 664.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten............................................................................................... 674.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank............................................................................................ 674.4 Kreditaufnahme.............................................................................................................................. 675 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen.................................... 695.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund........................................................................... 695.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens.................................................................................... 695.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens.................................................................................... 705.2.2 Bundesergänzungszuweisungen..................................................................................................... 715.3 Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an

den EU-Haushalt)........................................................................................................................... 72

Drucksache 18/ 13001 - 2 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 3: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabellen im Finanzplan Seite

1. Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum................................................................ 72. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)........................ 83. Der Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021.................................................................................... 104. Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme im

Finanzplanungszeitraum................................................................................................................ 115. Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2016 bis 2021 nach Aufgabenbereichen....................... 156. Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushalts 2016 bis 2021.................................................... 397. Versorgungsausgaben des Bundes 2017 bis 2021 Prognose.......................................................... 418. Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“ 2017 bis 2021......................................... 439. Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau,

Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte).................................................................................................. 4710. Aufteilung der Ausgaben 2016 bis 2021 nach Ausgabearten........................................................ 4811. Die Investitionsausgaben des Bundes 2016 bis 2021 - aufgeteilt nach Ausgabearten -................ 5012. Die Investitionsausgaben des Bundes 2016 bis 2021 - aufgeteilt nach den größten

Einzelaufgaben -............................................................................................................................ 5213. Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2010.............................................. 6314. Die Steuereinnahmen des Bundes 2017 bis 2021 ......................................................................... 6515. Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2018............................................................................. 6616. Kreditfinanzierungsübersicht 2016 bis 2021................................................................................. 6817. Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2017 bis 2021.................................... 69

Schaubilder im Finanzplan

1. Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben (Ist 2009 - 2016, Soll 2017 - 2021).............................. 92. Entwicklung der Schulden des Bundes 2000 bis 2018........................................................................ 123. Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2018 nach Einzelplänen .............................................................. 154. Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2017 bis 2021..................................... 185. Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2006 bis 2021................................... 196. Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) - Einzelplan 30

2000 bis 2021....................................................................................................................................... 327. Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2006 bis 2021................................................................. 408. Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts

2006 bis 2021....................................................................................................................................... 539. Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt............................................................................... 5410. Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2004 bis 2018...................................... 5411. Einnahmenstruktur des Bundes im Jahr 2018..................................................................................... 5512. Entlastung der Arbeitnehmerhaushalte bis 2017 jeweils im Vergleich zu 2009................................. 6313. Entwicklung des Einkommensteuertarifs bis 2017............................................................................. 6414. Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen in Prozent 2007

bis 2021................................................................................................................................................ 7015. Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent 2007 bis 2021.................................... 71

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 3 - Drucksache 18/13001

Page 4: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Drucksache 18/ 13001 - 4 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 5: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2017 bis 2021

1.1Kurzfristige WirtschaftsentwicklungDie gesamtwirtschaftliche Aufwärtsbewegung inDeutschland ist solide und zeigte im ersten Vierteljahr2017 eine spürbare Beschleunigung. Das BIP ist im1. Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen.Damit beschleunigte sich das Wachstum gegenüberdem Schlussquartal 2016, als das BIP von Quartal zuQuartal kalender-, saison- und preisbereinigt um+0,4 % anstieg. Der Aufschwung dürfte sich auch imweiteren Jahresverlauf fortsetzen, wenn auch mit et-was geringerer Dynamik.Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrspro-jektion (aus dem April) für 2017 ein jahresdurch-schnittliches Wachstum des Bruttoinlandsproduktsvon preisbereinigt 1,5 %. Bereinigt um die Kalender-effekte bedeutet dies ein Wachstum von 1,8 %, weilim Jahr 2017 insgesamt 2,9 Arbeitstage weniger zurVerfügung stehen als im Jahr 2016.Die Wachstumsprognosen nationaler und internatio-naler Institutionen liegen für das Jahr 2017 in realerRechnung derzeit (Juni 2017) in einer Spanne von1,3 % bis 1,8 %.Über den gesamten Projektionszeitraum wird die Bin-nenwirtschaft als hauptsächliche konjunkturelleTriebkraft gesehen. Insbesondere das VerarbeitendeGewerbe und der Handel tragen zum Wachstum bei.Auf der Verwendungsseite des BIP wird das Wirt-schaftswachstum besonders durch den expandieren-den privaten Konsum gestützt, und zwar als Ergebniseines starken Arbeitsmarktes und zunehmender Löh-ne. Die nominalen Bruttolöhne und -gehälter je Ar-beitnehmer steigen wahrscheinlich um 2,5 %. Fernerwirken Transfereinkommen begünstigend (turnusmä-ßige Anpassung der Rentenleistungen, Ausweitungdes Kindergelds sowie zunehmend auch monetäre So-zialleistungen an Flüchtlinge). Hinzu kommen dieEntlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.Zusätzlich wird die Kaufkraft durch die moderateEntwicklung der Verbraucherpreise gestützt. In realerRechnung sollte der private Konsum gegenüber demJahr 2016 erneut spürbar zunehmen (+1,4 %).Die Investitionstätigkeit trägt etwas stärker zum Wirt-schaftswachstum bei als noch in der Jahresprojektion(aus dem Januar 2017) erwartet. Die Importe von Wa-ren und Dienstleistungen werden aufgrund der star-ken Inlandsnachfrage im Jahr 2017 etwas kräftigerzunehmen als die Exporte.Grundlage für die positive binnenwirtschaftliche Ent-wicklung ist der deutsche Arbeitsmarkt. Die Erwerbs-tätigkeit dürfte im Jahr 2017 um voraussichtlich0,53 Mio. Personen auf das Niveau von44,1 Mio. Personen ansteigen (Inlandskonzept). Stüt-

zend für das Arbeitskräfteangebot wirken dabei wei-terhin die hohe Netto-Zuwanderung sowie eine zu-nehmende Erwerbsbeteiligung von Älteren undFrauen. Die Arbeitslosigkeit dürfte im Jahresdurch-schnitt 2017 um 0,14 Mio. auf rd. 2,55 Mio. Personenzurückgehen. Damit fällt die Zahl der Arbeitslosenauf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.Die Entwicklung der Verbraucherpreise in den letztenJahren reflektierte den Einbruch der Ölpreise - soauch im vergangenen Jahr, als die Inflation mit0,5 % sehr moderat ausfiel. In diesem Jahr wird dasVerbraucherpreisniveau voraussichtlich vorüberge-hend um 1,8 % zunehmen, bleibt aber unter der Ziel-inflationsrate der EZB. Dabei wirken vor allem stei-gende Preise für Energie und Nahrungsmittelbeschleunigend. Die Kerninflation, also die Preisni-veauentwicklung ohne Einbeziehung von Nahrungs-mittel- und Energiepreisen, liegt mit voraussichtlich+1,5 % etwas über dem Niveau des letzten Jahres(+1,2 %). Der BIP-Deflator, der die Verteuerung derinländischen Wertschöpfung misst, wird um etwa1,5 % zunehmen. Dahinter steht die Erwartung einergesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung, die preis-bereinigt im Rahmen des trendmäßigen gesamtwirt-schaftlichen Produktivitätszuwachses bleibt. Die Ar-beitnehmerentgelte steigen in diesem Jahr umrd. 4 %, die Einkommen aus Unternehmen und Ver-mögen um 1,0 %. Im nächsten Jahr steigen beideKomponenten voraussichtlich wieder ausgewogen umrd. 3 %.Chancen für eine günstigere als die prognostizierteWirtschaftsentwicklung ergeben sich auf der binnen-und außenwirtschaftlichen Seite. Die leichte Be-schleunigung der Weltwirtschaft könnte die Exportestärker beflügeln und die Investitionen insbesondereim kapitalintensiven Exportbereich stärker ansteigenlassen als bisher erwartet.Es bleiben aber auch Risiken im außenwirtschaftli-chen Umfeld bestehen. Eine Verschärfung der geopo-litischen Konflikte sowie die mit dem Austritt desVereinigten Königreiches aus der EU und der han-delspolitischen Ausrichtung der USA verbundeneUnsicherheit zählen zu den externen Hauptrisikofak-toren für die wirtschaftliche Entwicklung.

1.2Ausblick auf 2018Der Aufschwung wird sich wegen der voraussichtlichweiterhin günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen über das Jahr 2017 hinaus fortsetzen.Für das Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung in ih-rer Frühjahrsprojektion einen Anstieg des preisberei-nigten BIP von 1,6 %, der etwas über der Wachstums-erwartung für das Jahr 2017 liegt. Werden

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 5 - Drucksache 18/13001

Page 6: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Kalendereffekte herausgerechnet, ist das Wachstumim Jahr 2016 und im Jahr 2017 mit jeweils 1,8 %gleichermaßen kräftig und im Jahr 2018 mit einer Ra-te von kalenderbereinigt 1,6 % relativ stetig. Die Pro-jektion der Bundesregierung liegt am unteren Randdes aktuellen Prognosespektrums vom Juni 2017(2018: real +1,5 % bis +2,0 %) und trägt mit demvorsichtigeren Wachstumsansatz den bestehenden Ri-siken Rechnung.Das Wirtschaftswachstum wird - wie im Jahr 2017 -rein rechnerisch von der Inlandsnachfrage getragen.Spürbare Wachstumsimpulse gehen dabei vom priva-ten Konsum aus (preisbereinigt +0,7 Prozentpunkte).Dieser profitiert von einem anhaltenden Beschäfti-gungsaufbau (+0,7 %) und Einkommenssteigerungen.Die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die deutli-che Zunahme der Bruttolöhne und -gehälter tragen zueiner kräftigen Ausweitung der verfügbaren Einkom-men der privaten Haushalte bei. Die Preisniveau-entwicklung dürfte sich im Jahr 2018 nicht weiterbeschleunigen. Der Anstieg des Verbraucherpreisni-veaus wird mit +1,6 % voraussichtlich sogar etwasgeringer ausfallen als im Jahr 2017.Die Investitionstätigkeit sollte im Jahr 2018 an Fahrtgewinnen. Insbesondere der private Wohnungsbauentwickelt sich weiterhin lebhaft. Die hohe Arbeits-platzsicherheit und zuletzt überdurchschnittlich starkeReallohnsteigerungen begünstigen die Nachfrageebenso wie die niedrigen Zinsen. Aber auch die In-vestitionen in Ausrüstungen und Wirtschaftsbautensollten mit steigender weltwirtschaftlicher Aktivitätetwas beleben. Letztlich werden auch die öffentlichenInvestitionen in den kommenden Jahren spürbar aus-geweitet werden. Alles in allem werden die Investiti-onen im Jahr 2018 um 2,9 % gesteigert.Angesichts der erwarteten zunehmenden Erholungder Weltwirtschaft werden parallel die Exporte vonWaren und Dienstleistungen in realer Rechnung lang-sam an Fahrt gewinnen. Insbesondere wegen derprognostizierten Expansion der Inlandsnachfrage undder wahrscheinlich etwas beschleunigten Ausweitungder Ausfuhren, die einen besonders hohen Importge-halt haben, werden allerdings auch vermehrt Güterund Dienstleistungen importiert werden. Infolgedes-sen nehmen auch im Jahr 2018 die Importe noch et-was stärker zu als die Exporte. Der Außenbeitragwird mit -0,1 Prozentpunkten jedoch schon etwas we-niger negativ ausfallen als noch im Vorjahr (-0,2 Pro-zentpunkte).

1.3Projektion dergesamtwirtschaftlichen Entwicklungin Deutschland bis 2021

1.3.1ProduktionspotenzialEine wichtige Grundlage für die Vorausschätzungenzur mittleren Frist sind Berechnungen zum gesamt-

wirtschaftlichen Produktionspotenzial, das - in ange-botsseitiger Betrachtung - die gesamtwirtschaftlicheAktivität bei normaler Auslastung der gesamtwirt-schaftlichen Produktionsfaktoren beschreibt. Entspre-chend den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenregelwerden die Schätzungen dazu mit der gemeinsamenMethode der EU durchgeführt.Das Produktionspotenzial wird im Projektionszeit-raum (2017 bis 2021) um jahresdurchschnittlich1,5 % pro Jahr wachsen (jeweils +1,4 % in den Jahren2019 bis 2021). Der jährliche Anstieg liegt oberhalbder Potenzialwachstumsrate der zurückliegenden De-kade. Die Zuwanderung mildert die dämpfenden Ef-fekte der Demografie auf das Wachstum des Produk-tionspotenzials.

1.3.2GesamtwirtschaftlicheRahmenbedingungenIm mittelfristigen Projektionszeitraum zwischen 2019und 2021 wird das Weltwirtschaftswachstum - in An-lehnung an Einschätzungen internationaler Organisa-tionen - mit durchschnittlich 3¾ % etwas höher aus-fallen als im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2018.Gleichwohl bleiben die Risiken hoch. Die Wachs-tumsperspektiven werden voraussichtlich nach Län-dern und Regionen betrachtet heterogen bleiben.Mittelfristig dürfte das Welthandelsvolumen mit etwa3¾ % pro Jahr ebenfalls etwas dynamischer zuneh-men als im kurzfristigen Projektionszeitraum. Damitexpandieren der Welthandel und die Weltwirtschaftetwa im Gleichschritt. Die mittelfristigen Exportchan-cen der deutschen Wirtschaft sind gut. Gerade in wei-terhin überdurchschnittlich wachsenden Schwellen-ländern ist der Bedarf an technisch hochwertigenInvestitionsgütern aus Deutschland groß. Allerdingssind gerade die Wachstumsperspektiven der Schwel-lenländer schwächer als vor der weltweiten Wirt-schafts- und Finanzkrise. Die nach wie vor wichtigenHandelspartner im Eurogebiet erreichen mittelfristigwieder einen etwas höheren Wachstumspfad. DiePreise für Rohöl und andere Rohstoffe dürften nurmoderat ansteigen.Der Außenwert des Euro bleibt stabil. Die Europä-ische Zentralbank verfolgt erfolgreich die Sicherungder Preisniveaustabilität. Für Rohöl und Rohstoffewerden im Projektionszeitraum keine angebotsseiti-gen Versorgungsengpässe unterstellt. Die gesamtwirt-schaftliche Lohnentwicklung bleibt im Rahmen desVerteilungsspielraums.Alle bis zum Abschluss der Projektion (im April2017) beschlossenen wirtschafts- und finanzpoliti-schen Maßnahmen wurden in der gesamtwirtschaftli-chen Vorausschätzung berücksichtigt.

Drucksache 18/ 13001 - 6 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 7: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

1.3.3ErgebnisseUnter den genannten Annahmen erwartet die Bundes-regierung für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenn-größen folgende Ergebnisse:Im Zeitraum von 2017 bis 2021 dürfte das BIP umdurchschnittlich real 1,5 % pro Jahr zunehmen unddamit in etwa in der Größenordnung des Potenzial-wachstums expandieren. Annahmegemäß ist die Pro-duktionslücke im Jahr 2021 geschlossen. Im gesam-ten Projektionszeitraum der Jahre 2017 bis 2021befindet sich die deutsche Wirtschaft im Korridor derNormalauslastung, d. h. die Lücke zwischen gesamt-

wirtschaftlicher Nachfrage und Produktionspotenzialist sehr gering und nahezu geschlossen.Der Arbeitsmarkt bleibt auch mittelfristig in einer gu-ten Verfassung. Die Erwerbstätigkeit wird in den dreiJahren der mittleren Frist weiterhin zunehmen, aberweniger dynamisch. Die Zahl der registrierten Ar-beitslosen dürfte mittelfristig auf einem Niveau vonauf rd. 2,5 Mio. Personen verbleiben.Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushaltesteigen im Projektionszeitraum um jährlich 3,2 %.Das Wirtschaftswachstum wird im gesamten mittel-fristigen Vorausschätzungszeitraum rein rechnerischvon der Inlandsnachfrage getragen.

Tabelle 1

Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum

Jahr

Erwerbs-tätige

(Inland)

BeschäftigteArbeitnehmer

(Inland)

Arbeitszeit jeErwerbs-tätigen

Bruttoinlandproduktpreisbereinigt, Kettenindex

injeweiligenPreisen

Deflatorinsgesamt je Erwerbs-

tätigenje Erwerbs-

tätigen-stunde

Mio. Stunden 2011 = 100 Mrd. €

2011 41,577 37,014 1.393 103,7 102,3 102,1 2.703,1 101,1

2016 1) 43,593 39,288 1.363 110,2 103,7 105,7 3.132,7 110,2

2021 2) 44,9 40,5 1.350 118,4 108,2 111 3.660 120

Veränderungen insgesamt in Prozent

2016/2011 1) 4,8 6,1 -2,1 6,3 1,4 3,6 15,9 9,0

2021/2016 2) 3 3 ¼ -1 7 ½ 4 ¼ 5 ¼ 16 ¾ 8 ¾

Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent

2016/2011 1) 1,0 1,2 - 0,4 1,2 0,3 0,7 3,0 1,7

2021/2016 2) ½ ¾ - ¼ 1 ½ ¾ 1 3 ¼ 1 ¾1) vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 20172) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, April 2017Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 7 - Drucksache 18/13001

Page 8: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 2

Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)

Jahr Bruttoinlands-produkt

Konsumausgaben BruttoinvestitionenAußen-beitragPrivate

Haushalte Staat insgesamt Anlagen Vorrats-veränderung

2011 2.703,1 1.495,5 505,7 569,8 547,8 21,9 132,1

2016 1) 3.132,7 1.679,2 616,1 598,6 626,7 - 28,1 238,8

2021 2) 3.660 1.959 737 740 771 - 31 224

Anteile am BIP in Prozent

2011 100,0 55,3 18,7 21,1 20,3 0,8 4,9

2016 1) 100,0 53,6 19,7 19,1 20,0 - 0,9 7,6

2021 2) 100 53 ½ 20 ¼ 20 ¼ 21 - ¾ 6

Veränderungen insgesamt in Prozent

2016/2011 1) 15,9 12,3 21,8 5,1 14,4 . .

2021/2016 2) 16 ¾ 16 ¾ 19 ¾ 23 ½ 23 . .

jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent

2016/2011 1) 3,0 2,3 4,0 1,0 2,7 . .

2021/2016 2) 3 ¼ 3 ¼ 3 ¾ 4 ¼ 4 ¼ . .1) vorläufiges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 20172) Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, April 2017Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Drucksache 18/ 13001 - 8 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 9: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

2 Bundeshaushalt 2018 und Finanzplan bis 2021 imÜberblick

Die Bundesregierung legt mit dem Regierungsent-wurf zum Bundeshaushalt 2018 zum vierten Mal inFolge einen Haushalt ohne neue Schulden vor. Auchin den Finanzplanjahren bis 2021 kommt der Bundes-haushalt weiter ohne neue Schulden aus. Die stabileEntwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmen-daten und die robuste Konjunktur erlauben der Bun-

desregierung die Fortsetzung des von ihr eingeschla-genen Kurses der sogenannten schwarzen Null. Diezurückliegenden Jahre der 18. Legislaturperiode ha-ben bewiesen, dass ein Haushaltsausgleich ohne Neu-verschuldung nicht im Widerspruch zu einer gestal-tenden und zugleich zukunftsorientierten Politik steht.

Schaubild 1

Haushaltspolitische Spielräume wurden klug genutzt,um gezielte Impulse zu setzen - zur Stärkung derWettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaftund zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingun-gen für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung.Gleichzeitig hat der Bund Länder und Kommunen inMilliardenhöhe entlastet und sich der aktuell immernoch großen gesellschaftspolitischen Herausforde-rung - der Aufnahme, Unterbringung und Integrationder zu uns kommenden Flüchtlinge und Asylbewer-ber - gestellt, ohne neue Schulden aufnehmen zumüssen.Zur Bewältigung dieser Herausforderung sind für dasJahr 2018 insgesamt rd. 21,4 Mrd. € vorgesehen. Diegrößten Posten stellen hierbei die sozialen Transfer-

leistungen des Bundes mit rd. 3,3 Mrd. € im Jahr2018 (2021: rd. 4,5 Mrd. €) sowie Ausgaben zur Be-kämpfung der Fluchtursachen mit rd. 6,6 Mrd. € imJahr 2018 dar. Zur Finanzierung dieser Ausgabenwird zum Teil die Rücklage zur Finanzierung von Be-lastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme undUnterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingengenutzt. Für die Jahre 2018 und 2019 ist eine Entnah-me in Höhe von rd. 8,2 Mrd. € bzw. 3,8 Mrd. € vorge-sehen. Damit ist die Rücklage vollständig eingesetzt.Neben den prioritären Maßnahmen aus dem Koaliti-onsvertrag und den fortwirkenden steuerlichen Ent-lastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Un-ternehmen werden sozialpolitische Maßnahmenumgesetzt, etwa die Erhöhung des Wohngeldes, das

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 9 - Drucksache 18/13001

Page 10: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, das Renten-paket und die Ost-West-Rentenangleichung. Hinzukommt ein Anstieg wichtiger zukunfts- und wachs-tumsorientierter Ausgaben, wie z. B. Erhöhungen derBildungs- und Forschungsausgaben und der Investiti-onen. Schwerpunkte sind hier die Förderung derElektromobilität, des Breitbandausbaus, der Mikro-elektronik sowie Förderungen von Energieeffizi-enzsteigerungen in Gebäuden, des Sozialen Woh-nungsbaus und Investitionen in dieVerkehrsinfrastruktur.Der Bundeshaushalt berücksichtigt darüber hinaus‑ nicht nur im Zusammenhang mit der Aufnahme undIntegration von Flüchtlingen wie bereits dargestellt -massive Entlastungen der Länder und Kommunen et-wa im sozialen Bereich, durch Umverteilungen desSteueraufkommens und zusätzliche Finanzhilfen.Hinzu kommen hohe Ausgaben für die Bereiche In-nere und Äußere Sicherheit sowie der Entwicklungs-zusammenarbeit. Die im bisherigen Finanzplan fürdas Jahr 2018 zur Absicherung des Haushaltsausglei-ches ohne Neuverschuldung ausgebrachte GlobaleMinderausgabe i. H. v. 4,9 Mrd. € konnte auch auf-grund der guten Steuerentwicklung auf rd. 3,4 Mrd. €gesenkt werden. Für die Jahre 2019, 2020 und 2021enthält der Finanzplan - unter der Maßgabe des Haus-haltsausgleichs ohne Neuverschuldung - aus heutigerSicht frei einsetzbare Haushaltsmittel in Höhe vonkumuliert rd. 14,8 Mrd. €, über deren Verwendung inder kommenden Legislaturperiode zu entscheiden ist.

2.1Bundeshaushalt 2018 und Finanzplanbis 2021Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Wir-kung der eingesetzten Haushaltsmittel zu verbessern.

Hierzu wurden gemäß Kabinettentscheidung vomMärz 2016 themenbezogene Haushaltsanalysen (sog.Spending Reviews) zu den Politikbereichen „Woh-nungswesen“ und „Klima/Energie“ durchgeführt.Beide Analysen wurden im Frühjahr 2017 abge-schlossen. Nachdem im ersten Spending Review Zyk-lus 2015/2016 zunächst kleinere Themen betrachtetwurden, konnte mit diesen ressortübergreifen-den Themen das neue Instrument Spending Reviewsseinen Beitrag für die Verbesserung der Wirkungsori-entierung beim Einsatz von Bundeshaushaltsmit-teln besser unter Beweis stellen. Im Ergebnis der Re-views hat die Bundesregierung im Rahmen derKabinettbeschlüsse zu den Eckwerten des Bundes-haushaltes 2018 für beide Themen die von den Ar-beitsgruppen vorgeschlagenen Handlungsempfehlun-gen bestätigt, die von den beteiligten Ressorts nunumgesetzt werden sollen. Insgesamt ist es damit inden vergangenen zwei Jahren gelungen, das Instru-ment der Spending Reviews erfolgreich zu etablieren.Es wird nunmehr im Regelbetrieb fortgeführt. ImRahmen des nun schon dritten Zyklus werden biszum Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2019Spending Reviews zu den Themen „Beschaffungstandardisierter Massengüter“ sowie „HumanitäreHilfe und Übergangshilfe einschließlich der Schnitt-stellen Krisenprävention, Krisenreaktion, Stabilisie-rung und Entwicklungszusammenarbeit“ durchge-führt.

Tabelle 3

Der Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021Gesamtübersicht

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

Ausgaben........................................................... 317,1 329,1 337,5 348,2 349,4 356,8Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent.................. +1,9 +3,8 +2,6 +3,2 +0,3 +2,1

Einnahmen......................................................... 317,1 329,1 337,5 348,2 349,4 356,8Steuereinnahmen................................................ 289,0 301,0 308,8 321,8 327,1 341,6

Nettokreditaufnahme........................................... - - - - - -

nachrichtlich:

Ausgaben für Investitionen................................. 33,2 36,1 36,4 37,1 32,6 33,0

Drucksache 18/ 13001 - 10 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 11: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 4

Berechnung der nach der Schuldenregelzulässigen Nettokreditaufnahme im Finanzplanungszeitraum

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

Mrd. €

Maximal zulässige strukturelleNettokreditaufnahme in % des BIP................. 0,35 0,35 0,35 0,35Nominales BIP des der Haushaltsaufstellungvorangegangenen Jahres............................... 3 134,1 3 227,6 3 329,0 3 436,0Nach der Schuldenregel maximal zulässigestrukturelle Nettokreditaufnahme.................... 11,0 11,3 11,7 12,0abzüglich Konjunkturkomponente................... -0,4 -0,2 0,0 0,0abzüglich Saldo der finanziellenTransaktionen (einschl. Energie- undKlimafonds)..................................................... 0,6 0,6 0,9 0,9 Nach der Schuldenregel maximalzulässige Nettokreditaufnahme................... 10,7 10,9 10,8 11,2 Differenzen durch Rundung möglich

2.2Entwicklung derSchuldenstandsquoteSeit dem Jahr 2012 geht die Schuldenstandsquotekontinuierlich zurück. Während der Schuldenstand inRelation zum Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2012noch bei 79,9 % lag, liegt sie Ende des Jahres 2016nunmehr bei 68,3 % des BIP. Damit unterschreitet siezwar erstmals seit 2008 wieder 70 % des BIP, liegtaber immer noch deutlich über dem Maastricht-Refe-renzwert von 60 %. Der Rückgang der Schuldenstandsquote im vergange-nen Jahr ist maßgeblich auf die gute Entwicklung deröffentlichen Haushalte von Bund und Ländern zu-rückzuführen. Der Schuldenabbau im Jahr 2016 ent-fiel insbesondere auf die Kernhaushalte des Bundesund der Länder, die deutliche Überschüsse auswiesen.Die Verschuldung der Gemeinden und Sozialversi-cherungen blieb dagegen im Wesentlichen unverän-

dert. Die von Bund und Ländern eingerichteten Ab-wicklungsanstalten trugen, anders als in denVorjahren, im Jahr 2016 nicht zum weiteren Schul-denabbau bei. Dem Schuldenabbau bei vorhandenenAbwicklungsanstalten wirkte die Einrichtung einerneuen Abwicklungsanstalt auf Länderebene entge-gen. Die weiterhin solide Position der öffentlichen Haus-halte sowie der weitere geplante Abbau der Portfoliosder Abwicklungsanstalten führen in der Projektions-periode zu einem fortgesetzten Rückgang der Schul-denstandsquote. Im Jahr 2017 ist mit einer Rückfüh-rung um rd. 2 Prozentpunkte auf 66¼ % des BIP zurechnen. Bis zum Ende des Projektionszeitraums2021 wird ein Rückgang der Schuldenstandsquote auf57 % des BIP erwartet. Mit der Unterschreitung der60 %-Grenze im Jahr 2020 würde ein wichtiges Zieldes Koalitionsvertrages der Bundesregierung vorzei-tig (Ziel 2022) erreicht.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 11 - Drucksache 18/13001

Page 12: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 2

Drucksache 18/ 13001 - 12 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 13: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3 Die Ausgaben des Bundes

3.1ÜberblickGegenüber dem Jahr 2017 steigen die Gesamtausga-ben bis 2021 von 329,1 Mrd. € auf 356,8 Mrd. € an.Der Ausgabenanstieg bleibt dabei mit jahresdurch-schnittlich rd. 2 % unter den für den Finanzplanzeit-raum projizierten Zuwachsraten für das nominale BIPin Höhe von durchschnittlich rd. 3,1 %.Im Haushaltsentwurf 2018 und dem Finanzplan bis2021 wirken die prioritären Maßnahmen des Koaliti-onsvertrages fort, u. a.:Im Verkehrsbereich stellte die Bundesregierung fürInvestitionen im Zeitraum 2014 bis 2017 insgesamtrd. 45,4 Mrd. € zur Verfügung. Im Jahr 2018 ist eineweitere Steigerung gegenüber dem Vorjahr umrd. 11 % auf rd. 14,2 Mrd. € vorgesehen. Zum Ver-gleich: Im Jahr 2013 lagen diese Ausgaben noch bei10,2 Mrd. €. Auch in den Folgejahren des Finanz-planzeitraums sieht die Bundesregierung Verkehrsin-vestitionen auf hohem Niveau vor.Das Ziel des Koalitionsvertrages, 700 Mio. € pro Jahrfür die Städtebauförderung zur Verfügung zu stellen,wurde durch zusätzliche programmbezogene Mittelübertroffen. Im Haushalt 2017 und im Finanzplan bis2020 erfolgte eine Aufstockung der Programmmittelum jährlich 90 Mio. € für die Programme „SozialeStadt“ und „Stadtumbau Ost und West“. Hinzu kamenProgrammmittel für ein neues Programm „ZukunftStadtgrün“ (2017/2018: je 50 Mio. €) und für 2017bis 2021 jährlich weitere 25 Mio. € für Investitionendes Bundes in nationale Projekte des Städtebaus. Mitjeweils 200 Mio. € werden in den Jahren 2017 bis2020 diese Maßnahmen durch den InvestitionspaktSoziale Integration ergänzt.Die Bundesregierung hat zudem die Ausgaben für dieEntwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe undKrisenprävention deutlich erhöht. Lagen die Ausga-ben zu Beginn der Legislaturperiode noch bei0,42 % des Bruttonationaleinkommens (sogenannteODA-Quote), hat Deutschland im Jahr 2016 nachvorläufigen Schätzungen der OECD eine Quote vonrund 0,7 % erreicht. Zu diesem Anstieg trägt auch dieBerücksichtigung von Leistungen im Inland fürFlüchtlinge aus Entwicklungsländern bei, dieDeutschland nun ebenfalls gemäß den OECD-Stan-dards bei der ODA-Meldung berücksichtigt, so wiedies andere Staaten auch tun.Im Bereich der Rente gab es in dieser Legislaturperi-ode zahlreiche Leistungsverbesserungen, etwa die ab-schlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, dieverbesserte Erwerbsminderungsrente, die Erhöhungdes Reha-Budgets und die ab dem Jahr 2018 wirken-de Ost-West-Rentenangleichung. Diese Leistungsver-besserungen führten aufgrund der guten konjunkturel-

len Lage zu keinem Beitragssatzanstieg. Vielmehrkonnte der Beitragssatz zur Rentenversicherung mitBeginn des Jahres 2015 von 18,9 % auf 18,7 % ge-senkt werden und wird auf diesem Niveau voraus-sichtlich im Finanzplanzeitraum gehalten werdenkönnen.Die verfügbaren Mittel für die Eingliederung Arbeits-suchender wurden um 1,4 Mrd. € erhöht. Die zugrun-deliegende haushaltsrechtliche Regelung wurde biszum Jahr 2020 verlängert.Der Bund hat seine Erstattung der Ausgaben für dieGrundsicherung im Alter im Jahr 2014 um 25 % er-höht und sie damit vollständig übernommen (Entlas-tung der Kommunen 2014 bis 2017 insgesamtrd. 6,2 Mrd. €; im Jahr 2018 voraussichtlich1,8 Mrd. €). Zudem erhielten bzw. erhalten die Kom-munen für die Jahre 2015 bis 2017 im Vorgriff auf dieEntlastungen im Zusammenhang mit dem Bundesteil-habegesetz 1 Mrd. € jährlich. Ab dem Jahr 2018 wer-den sie um weitere 5 Mrd. € jährlich entlastet.Der Bund finanziert seit dem Jahr 2015 das BAföGallein (Entlastung der Länder bis 2017:rd. 3,5 Mrd. €). Mit dem Hochschulpakt finanziert derBund gemeinsam mit den Ländern bis 2020 ein Studi-enangebot für bis zu 760.033 zusätzliche Studienan-fänger (Ausgaben des Bundes 2017 rd. 2,4 Mrd. €,2018 nochmals 1,8 Mrd. €).Im Forschungsbereich engagiert sich die Bundesre-gierung in dieser Legislaturperiode mit zusätzlichenMitteln i. H. v. 3 Mrd. € zur Fortsetzung des Pakts fürForschung und Innovation, zur Weiterentwicklungder Exzellenzinitiative sowie zur Stärkung der res-sortspezifischen Forschungsaufgaben. Die Ausgabenfür die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Wissensgemeinschaft Gott-fried Wilhelm Leibniz, die Fraunhofer-Gesellschaftund die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft werdendamit bis 2020 allein durch Bundesmittel um 3 % ge-steigert und die Länder damit auch weiter entlastet.Die erfolgreiche Projektförderung der Bundesregie-rung im Forschungsbereich einschließlich der DFG-Programmpauschale wird weiter erhöht. Insgesamtleistet der Bund damit einen wichtigen Beitrag zurErfüllung des sogenannten 3 %-Ziels bei Forschungund Entwicklung. Betrugen die Ausgaben für Bildungund Forschung im Zeitraum 2010 bis 2013 noch64,5 Mrd. €, so sind es im Zeitraum 2014 bis 2017bereits 81,1 Mrd. €. Für das Jahr 2018 sind22,9 Mrd. € vorgesehen.Der Bund engagiert sich auch weiter deutlich beimAusbau der Infrastruktur für die Kinderbetreuung imRahmen des Sondervermögens „Kinderbetreuungs-ausbau“. Für das Investitionsprogramm 2015 bis2018 wurden bereits 450 Mio. € zugeführt, für das

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 13 - Drucksache 18/13001

Page 14: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Jahr 2018 sind weitere 100 Mio. € vorgesehen. Zu-dem erhalten die Länder in den Jahren 2017 und 2018jeweils 100 Mio. € über einen Festbetrag bei der Um-satzsteuer für ausbaubedingte Betriebskosten. Einweiteres Investitionsprogramm wurde für den Zeit-raum 2017 bis 2020 mit einem Gesamtvolumen von1,126 Mrd. € aufgelegt (davon 226 Mio. € im Jahr2017; 300 Mio. € im Jahr 2018). Zusätzlich werdenden Ländern zur Verbesserung der Kinderbetreuungdie Mittel aus dem Wegfall des Betreuungsgeldesi. H. v. 1,983 Mrd. € über die Umsatzsteuerverteilungin den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt, in2018 beläuft sich der entsprechende Betrag auf870 Mio. €.Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018und der Finanzplan bis 2021 sind durch zahlreicheweitere finanzwirksame Akzente dieser Legislaturpe-riode geprägt:So wurden die Ausgaben für die Innere und ÄußereSicherheit in dieser Legislaturperiode deutlich erhöht.In diesem Zusammenhang stiegen die Ausgaben desBundesministerium des Innern bis zum Jahr 2017 umfast 48 % (Ist 2013: 6,1 Mrd. €, Soll 2017:9,0 Mrd. €) und erreichen im Jahr 2018 ein Niveauvon 9,2 Mrd. €. Die Ausgaben des Bundesministe-riums der Verteidigung erhöhten sich im gleichenZeitraum um knapp 13 % (Ist 2013: 32,8 Mrd. €, Soll2017: 37,0 Mrd. €). Für das Jahr 2018 sind38,5 Mrd. € vorgesehen.Zudem hat der Bund seine Investitionstätigkeit in denletzten Jahren deutlich ausgeweitet. Die Gesamtinves-titionen des Bundes stiegen von 121,3 Mrd. € imZeitraum 2010 bis 2013 noch einmal auf128,1 Mrd. € im Zeitraum 2014 bis 2017. Im Jahr2018 sind 36,4 Mrd. € eingeplant. Schwerpunkte sindAusgaben zur Entwicklung der Elektromobilität, zumBreitbandausbau und für die Mikroelektronik, Förde-rungen von Energieeffizienzsteigerungen in Gebäu-den und Förderung des Sozialen Wohnungsbaus. Al-lein für den Ausbau des insbesondere in ländlichenGebieten und Randlagen flächendeckend verfügbarenBreitbandnetzes mit mindestens 50 Mbit/s stehen bis2021 insgesamt rd. 4,4 Mrd. € (2018 - 2021:2,2 Mrd. €) zur Verfügung. Darüber hinaus wurdendie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur deutlichgesteigert.Durch massive Entlastungen der Länder im Bereichder Sozialausgaben, durch Umverteilungen des Steu-eraufkommens und zusätzliche Finanzhilfen eröffnet

der Bund den Länder und Kommunen zusätzlicheSpielräume für weitere Investitionen. Hierzu könnenauch die ab dem Jahr 2020 - dynamisch anwachsen-den - Entlastungen der Länder und Gemeinden vonjährlich um 9½ Mrd. € im Rahmen der Neuordnungder Bund‑Länder-Finanzbeziehungen weiter beitra-gen.Der Bundeshaushalt spiegelt neben dem Rentenbe-reich weitere sozialpolitische Maßnahmen dieser Le-gislaturperiode wider, wie zum Beispiel die Erhöhungdes Wohngeldes und das Elterngeld-Plus mit Partner-schaftsbonus. Der Bundeszuschuss an den Gesund-heitsfonds wird ab dem Jahr 2017 auf jährlich14,5 Mrd. € erhöht. Auch die arbeitsmarktpolitischenMaßnahmen wurden, nicht zuletzt wegen der aktuel-len Flüchtlingssituation, deutlich aufgestockt. Insge-samt steigen die Sozialausgaben von 145,7 Mrd. € imJahr 2013 auf 170,5 Mrd. € im Jahr 2017. Im Jahr2018 werden es bereits 173,8 Mrd. € sein, im letztenFinanzplanjahr 186,4 Mrd. €. Damit steigt ihr Anteilan den Gesamtausgaben des Bundes trotz der Ausga-benerhöhungen in den anderen Ausgabebereichenvon 47,3 % im Jahr 2013 auf 52,2 % im Jahr 2021.Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integrati-on von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Flucht-ursachen sind für das Jahr 2018 insgesamtrd. 21,4 Mrd. € vorgesehen. Große Ausgabepostenstellen hierbei die sozialen Transferleistungen desBundes mit rd. 3,3 Mrd. € im Jahr 2018 (2021:rd. 4,5 Mrd. €) sowie Ausgaben zur Bekämpfung derFluchtursachen mit rd. 6,6 Mrd. € im Jahr 2018 dar.Zur Finanzierung dieser Ausgaben wird im Jahr 2018ein Teil die Rücklage zur Finanzierung von Belastun-gen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unter-bringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen ge-nutzt. Für die Jahre 2018 und 2019 ist eine Entnahmein Höhe von rd. 8,2 Mrd. € bzw rd. 3,8 Mrd. € vorge-sehen. Damit ist die Rücklage aufgezehrt.Nicht zuletzt wurden für ein Präventionsprogrammgegen islamistischen Extremismus im Jahr 2018Haushaltsmittel i. H. v. 100 Mio. € auf die entspre-chenden Einzelpläne verteilt. Die prozentuale Verteilung der Ausgaben auf die Mi-nisterien und Einzelpläne ergibt sich aus Schaubild 3.Nach anderen Kriterien aufbereitete Darstellungender Ausgabenstruktur enthalten Kap. 3.2 (nach Auf-gabenbereichen) und Kap. 3.3 (Unterteilung in kon-sumtive und investive Ausgaben).

Drucksache 18/ 13001 - 14 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 15: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 3

3.2Aufteilung und Erläuterung derAusgaben nach AufgabenbereichenDie Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Auf-gabengebiete in Tabelle 5 und in der nachfolgendenDarstellung entsprechen weitgehend - jedoch nicht in

allen Einzelheiten - dem Funktionenplan zum Bun-deshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplanaussagefähiger und transparenter zu machen, werdendie Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung,teils in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Rei-henfolge dargestellt.

Tabelle 5

Die wesentlichen Ausgaben des Bundes 2016 bis 2021 nach Aufgabenbereichen

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

3.2.1 Soziale Sicherung

3.2.1.1 Rentenversicherungsleistungen......... 86,831 91,023 93,666 96,795 99,917 103,349

3.2.1.2 Arbeitsmarkt........................................ 34,372 37,284 37,620 38,004 38,179 38,625

3.2.1.3 Familienpolitische Leistungen............. 7,346 7,523 7,595 7,780 7,965 7,965

3.2.1.4 Wohngeld............................................ 0,574 0,635 0,540 0,510 0,485 0,460

3.2.1.5 Wohnungsbauprämie.......................... 0,223 0,265 0,223 0,223 0,223 0,223

3.2.1.6 Kriegsopferleistungen......................... 0,906 0,928 0,866 0,811 0,800 0,790

3.2.1.7 Entschädigung für Opfer dernationalsozialistischen Verfolgung,Lastenausgleich, Leistungen imZusammenhang mit Kriegsfolgen....... 0,853 0,884 0,861 0,845 0,824 0,798

3.2.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik......... 3,802 3,917 3,890 3,935 3,994 4,064

3.2.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung...... 14,000 14,500 14,500 14,500 14,500 14,500

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 15 - Drucksache 18/13001

Page 16: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

3.2.1.10 Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderung.............................. 6,188 7,137 7,208 7,809 8,809 9,509

3.2.1.11 Sonstige Maßnahmen imSozialbereich...................................... 4,869 5,717 6,138 5,972 5,918 5,533

3.2.2 Verteidigung

3.2.2.1 Militärische Verteidigung..................... 29,479 31,250 32,784 34,186 35,455 36,597

3.2.2.2 Weitere Verteidigungslasten............... 0,051 0,070 0,056 0,057 0,072 0,072

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft undgesundheitlicherVerbraucherschutz

3.2.3.1 Gemeinschaftsaufgabe"Verbesserung der Agrarstruktur unddes Küstenschutzes".......................... 0,572 0,765 0,690 0,745 0,745 0,745

3.2.3.2 Sonstige Maßnahmen im Bereich derLand- und Forstwirtschaft sowie desVerbraucherschutzes.......................... 0,447 0,702 0,605 0,495 0,498 0,498

3.2.4 Wirtschaftsförderung und Energie

3.2.4.1 Energie............................................... 1,772 1,771 1,722 1,678 1,644 1,643

3.2.4.2 Sonstige sektoraleWirtschaftsförderung........................... 0,433 0,490 0,494 0,492 0,485 0,482

3.2.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschungund Technologieförderung.................. 1,028 1,081 1,080 1,064 1,068 1,054

3.2.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung......... 0,719 1,585 1,200 1,687 1,386 0,685

3.2.4.5 Gewährleistungen und weitereMaßnahmen zurWirtschaftsförderung........................... 1,261 2,064 1,967 1,975 2,031 1,665

3.2.5 Verkehr

3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes................... 10,957 11,848 11,375 11,185 10,879 10,839

3.2.5.2 Bundesfernstraßen............................. 6,771 7,703 8,705 9,086 9,095 9,755

3.2.5.3 Bundeswasserstraßen........................ 2,023 2,383 2,231 2,270 2,179 2,179

3.2.5.4 Verbesserung derVerkehrsverhältnisse in denGemeinden......................................... 1,611 1,672 1,672 1,672 0,337 0,337

3.2.5.5 Sonstige Maßnahmen imVerkehrsbereich.................................. 2,200 2,462 2,254 2,110 1,999 2,002

3.2.6 Bauwesen

3.2.6.1 Wohnungs- und Städtebau................. 2,203 3,058 3,008 2,879 1,282 1,193

3.2.7 Forschung, Bildung undWissenschaft, kulturelleAngelegenheiten

3.2.7.1 Wissenschaft, Forschung undEntwicklung außerhalb derHochschulen....................................... 10,046 11,263 11,827 11,989 12,088 11,895

3.2.7.2 Hochschulen....................................... 3,724 4,091 3,458 3,458 2,704 2,704

3.2.7.3 Ausbildungsförderung, Förderungdes wissenschaftlichen Nachwuchses 3,516 3,977 3,975 3,992 3,993 4,023

3.2.7.4 Berufliche Bildung sowie sonstigeBereiche des Bildungswesens............ 1,887 2,017 2,140 2,268 2,252 2,252

3.2.7.5 Kulturelle Angelegenheiten................. 2,244 2,582 2,647 2,596 2,533 2,502

3.2.8 Umweltschutz..................................... 1,278 1,455 1,731 1,722 1,754 1,768

3.2.9 Sport................................................... 0,168 0,168 0,165 0,164 0,167 0,164

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung......... 5,548 6,333 6,563 6,440 6,459 6,438

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung......................................... 7,732 8,501 8,648 8,634 8,598 8,555

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

3.2.12.1 Zinsausgaben..................................... 17,531 18,506 20,810 20,263 20,628 21,656

Drucksache 18/ 13001 - 16 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 17: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

3.2.12.2 Versorgungsausgaben des Bundesohne Bahn und Post........................... 8,634 8,782 8,753 8,792 8,805 8,815

3.2.12.3 Nachfolgeeinrichtungen derTreuhandanstalt.................................. 0,320 0,314 0,342 0,342 0,355 0,331

3.2.14 Sondervermögen................................ 4,309 0,892 2,950 3,357 3,202 3,202Rundungsdifferenzen möglich

3.2.1Soziale SicherungDie Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung: Haupt-funktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit Ab-stand größten Ausgabebereich des Bundeshaushaltsdar. Sie steigen von 170,5 Mrd. € im Jahr 2017 auf186,4 Mrd. € im Jahr 2021. Auch die Sozialleistungs-quote (der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamt-ausgaben) steigt von 51,8 % im Jahr 2017 auf52,2 % im Jahr 2021 weiter an.

3.2.1.1RentenversicherungsleistungenDie Leistungen an die Gesetzliche Rentenversiche-rung sind seit Jahren die größte Ausgabeposition imBundeshaushalt.Den Hauptanteil dieses Ausgabenblocks bilden dieBundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversiche-rung einschließlich des zusätzlichen Bundeszuschus-ses (rd. 69,8 Mrd. €). Hinzu kommen die Beitragszah-lungen für Kindererziehungszeiten in Höhe vonrd. 13,7 Mrd. €. Darüber hinaus erstattet der Bund der allgemeinenRentenversicherung die Aufwendungen, die ihr auf-grund der Überführung von Ansprüchen und Anwart-schaften aus Zusatzversorgungssystemen derehemaligen DDR entstehen. Hierfür sind im Finanz-planzeitraum bis 2021 insgesamt rd. 17,4 Mrd. € vor-

gesehen (für 2018 rd. 3,4 Mrd. €). Seit dem Jahr 2010trägt der Bund von diesen Aufwendungen - nach Er-stattung des restlichen Anteils durch die Länder imBeitrittsgebiet - dauerhaft 40 %. Des Weiteren leisteter Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversiche-rung der in Werkstätten und Integrationsprojekten be-schäftigten behinderten Menschen. Im Jahr 2018 isthierfür ein Betrag von rd. 1,3 Mrd. € vorgesehen. Die Ausgaben des Bundes für die Defizitdeckung inder knappschaftlichen Rentenversicherung sinken imJahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um gut 2,1 % aufrd. 5,36 Mrd. €. Im Jahr 2018 sind für diesen Ausgabenbereichrd. 93,7 Mrd. € vorgesehen. Die Ansätze bilden wei-testgehend die Ergebnisse der aktuellen Renten- undSteuerschätzung ab. Im Vergleich zu den Soll‑Ansät-zen des Jahres 2017 nehmen die Leistungen an dieRentenversicherung zu (rd. +2,6 Mrd. €). Voraus-sichtlich im Jahr 2021 werden sie erstmals die100 Mrd. €-Marke überschreiten (vgl. Schaubild 4).Stabilisierend wirkt sich im Finanzplanzeitraum dieFortschreibung des Rentenbeitragssatzes (18,7 %)aus. Hingegen erhöht die erwartete Umsatzsteuer-und Bruttolohnentwicklung die Bundeszuschüsse.Zudem beginnt mit dem Jahr 2019 die im RV‑Leis-tungsverbesserungsgesetz vereinbarte schrittweise Er-höhung des allgemeinen Bundeszuschusses um insge-samt rd. 0,5 Mrd. € jährlich bis auf rd. 2 Mrd. € imJahr 2022.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 17 - Drucksache 18/13001

Page 18: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 4

3.2.1.2ArbeitsmarktDie Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt werden imJahr 2018 mit insgesamt rd. 37,6 Mrd. € veranschlagt,ein Anstieg um rd. 0,3 Mrd. € gegenüber dem Solldes Jahres 2017. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind imHaushalt 2018 insgesamt rd. 37,0 Mrd. € eingeplant,rd. 0,6 Mrd. € mehr als im Vorjahr. Davon sind21,5 Mrd. € für das ALG II veranschlagt, 0,5 Mrd. €mehr als im Vorjahr. Diesem Ansatz liegt die Annahme zugrunde, dass dieZahl der Arbeitslosen 2018 auf dem Niveau von2,55 Mio. verbleiben wird. Zudem wurden eine even-tuelle Regelbedarfsanpassung sowie erhöhte Beitrags-zahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegever-sicherung antizipiert. Die Ansätze für die weiterenFinanzplanjahre (2019: 22,0 Mrd. €; 2020:22,6 Mrd. €; 2021: 23,2 Mrd. €) beruhen auf der An-nahme einer weiterhin konstanten Arbeitslosenzahl(vgl. Schaubild 5) und weiterer Anhebungen der Re-gelbedarfe.Im Haushalt 2018 sind für die Beteiligung des Bun-des an den Leistungen für Unterkunft und Heizung(KdU) 6,7 Mrd. € vorgesehen, 0,2 Mrd. € mehr als imSoll 2017 (2019: 6,6 Mrd. €; 2020: 6,2 Mrd. €; 2021:6,3 Mrd. €). Hierbei ist auch für das Haushaltsjahr

2018 eine feste Bundesbeteiligung von bundesdurch-schnittlich 28,3 % berücksichtigt. Ansatzerhöhendwirken steigende Unterkunftskosten sowie eine insge-samt höhere Beteiligung des Bundes an den KdU imJahr 2018. So wird zunächst eine variable Bundesbe-teiligung von bundesdurchschnittlich 4,3 Prozent-punkten als finanzieller Ausgleich für die Erbringungder Bildungs- und Teilhabe‑Leistungen durch dieKommunen unterstellt. Außerdem erhöht der Bundseine Beteiligung an den KdU zur vollständigen Ent-lastung der Kommunen von den zusätzlichen Ausga-ben für Unterkunftskosten von Asyl- und Schutzbe-rechtigten im SGB II auch im Jahr 2018, um dieKommunen um voraussichtlich 1,3 Mrd. € für dasJahr 2018 (0,9 Mrd. € 2018 und 2019 rückwirkendfür 2018 0,4 Mrd. €) zu entlasten. Zudem erhöht derBund im Jahr 2018 seine Beteiligung an den KdU umweitere 7,9 Prozentpunkte (rd. 1,24 Mrd. €) und abdem Jahr 2019 dauerhaft um jährlich 10,2 Prozent-punkte (rd. 1,6 Mrd. € pro Jahr) als ein Element der5 Mrd. € ‑ Entlastung der Kommunen entsprechenddem Koalitionsvertrag.Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie dieim Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchendeanfallenden Verwaltungskosten werden im Jahr 2018mit rd. 8,7 Mrd. € veranschlagt (davon rd. 4,2 Mrd. €für Eingliederungsleistungen). Über den Finanzplan-zeitraum steigen sie zunächst auf rd. 8,8 Mrd. € leichtan und fallen im Jahr 2021 auf rd. 8,6 Mrd. € ab. Be-

Drucksache 18/ 13001 - 18 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 19: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

rücksichtigt ist dabei die Mittelumschichtung vomArbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaß-nahmen (jeweils 240 Mio. € in den Jahren 2018 bis2020 und 40 Mio. € im Jahr 2021) zu den Verwal-tungskosten. Dies trägt der Notwendigkeit der Inte-gration von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeits-markt nochmals Rechnung. Hierfür wird zudem dienationale berufsbezogene Deutschsprachförderungweiter ausgebaut. Zur Förderung von jährlich insge-samt 200.000 Kursteilnehmern sind ab dem Jahr 2018jährlich 470 Mio. € vorgesehen (60 Mio. € mehr alsim Jahr 2017).Für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrati-onsmaßnahmen, mit dem Arbeitsgelegenheiten fürLeistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleis-

tungsgesetz finanziert werden sollen, um sie mittelsniedrigschwelliger Angebote an den Arbeitsmarkt he-ranzuführen und ihnen zugleich sinnvolle und ge-meinwohlorientierte Beschäftigungen schon währenddes Asylverfahrens zu bieten, stehen ab dem Jahr2018 bis 2020 jährlich 60 Mio. € zur Verfügung; imJahr 2021 wird das Programm mit 9 Mio. € ausfinan-ziert.Die BA wird bei anhaltend guter Entwicklung am Ar-beitsmarkt voraussichtlich im gesamten Finanzplan-zeitraum Überschüsse erzielen und weiterhin finanzi-ell stabil aufgestellt sein. Ein Darlehen des Bundesgem. § 365 SGB III wird sie folglich im gesamtenZeitraum nicht benötigen.

Schaubild 5

3.2.1.3Familienbezogene LeistungenDie Bundesregierung erhöht ihre familienpolitischenLeistungen weiter. Der Einzelplan 17 steigt um gut61 Mio. € auf rd. 9.585 Mio. € an. Der Regierungs-entwurf 2018 und der Finanzplan bis 2021 berück-sichtigen hier insbesondere den Ausbau des Unter-haltsvorschusses und die Erhöhungen desSondervermögens Kinderbetreuungsausbau. Diewichtigste Familienleistung bleibt das Elterngeld miteinem Ansatz von 6,4 Mrd. € im Jahr 2018. Es ersetztdas vorherige Nettoeinkommen von Eltern, die ihr

Kind in den ersten zwölf bzw. vierzehn Monatenselbst betreuen, in der Regel zu 65 %. Für Geringver-diener mit einem Einkommen unter 1.000 € steigt dieErsatzrate auf bis zu 100 %. Das Elterngeld beträgtmindestens 300 € und höchstens 1.800 € monatlich.Das Elterngeld Plus unterstützt insbesondere Eltern,die während ihres Elterngeldbezugs Teilzeit arbeitenmöchten und schafft einen Ausgleich, indem es einenlängeren Elterngeldbezug erlaubt (bis zu 24 + 4 Mo-nate). Zusätzlich wird ein Partnerschaftsbonus fürvier Monate gewährt, wenn beide Eltern zwischen 25und 30 Wochenstunden arbeiten.Weitere wichtige gesetzliche Leistungen für Familiensind der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 19 - Drucksache 18/13001

Page 20: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

und der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeld-gesetz.Kinder unter 12 Jahren erhalten Unterhaltsvorschuss,wenn sie bei einem alleinstehenden Elternteil lebenund vom anderen Elternteil nicht oder nicht regelmä-ßig ausreichenden Unterhalt erhalten. Durch den Aus-bau der Unterhaltsvorschussleistungen ab dem 1. Juli2017 erhalten auch Kinder ab 12 Jahren bis zur Voll-endung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss,wenn sie nicht auf Leistungen nach dem SGB II ange-wiesen sind oder wenn der alleinerziehende Elternteilim SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von min-destens 600 € brutto monatlich erzielt. Die Unter-haltsvorschussleistung für Kinder (unter 6 Jahren biszu 150 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu201 € und für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu268 € monatlich) wird unbefristet gezahlt. Der Bundfinanziert 40 %, 60 % tragen die Länder und Kommu-nen. Im Jahr 2018 sind hierfür 518 Mio. € etatisiert.Der Kinderzuschlag ist für Eltern vorgesehen, die mitihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nichtjedoch den Bedarf ihrer Kinder decken können. Erbeträgt maximal 170 € monatlich je Kind. Die Ausga-ben für den Kinderzuschlag sind im Haushaltsentwurf2018 mit 390 Mio. € etatisiert. Für das Kindergeld fürnicht unbeschränkt Steuerpflichtige sind 140 Mio. €etatisiert. Zusätzlich zu den Familien direkt zugute-kommenden Leistungen werden erhebliche weitereMittel zur Förderung von Kleinkindern, auch zur Un-terstützung ihrer Eltern bereitgestellt. Für Projekteund Maßnahmen der Sprach- und Integrationsförde-rung im frühkindlichen Bereich sind im Regierungs-entwurf 2018 und Finanzplanzeitraum bis 2021rd. 892 Mio. € vorgesehen. Hiervon sind für das Bun-desprogramm „SprachKitas“ mit dem speziell für Fa-milien mit Fluchterfahrung ergänzenten Modul „Kita-Einstieg“ im Jahr 2018 Mittel im Umfang vonrd. 250 Mio. € eingeplant. Dem Sondervermögen„Kinderbetreuungsausbau“ werden im Jahr 2018 ins-gesamt 400 Mio. € zugeführt. Bis 2020 gewährt derBund den Ländern und Gemeinden noch weitere600 Mio. € als Finanzhilfen für Investitionen in Ta-geseinrichtungen und zur Kindertagespflege. Zusätz-lich beteiligt sich der Bund an den Betriebskosten derKitas im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung in Hö-he von 845 Mio. € jährlich. In den Jahren 2017 und2018 wird dieser Festbetrag zugunsten der Länder umje 100 Mio. € auf 945 Mio. € angehoben.Bedeutende Steigerungen erfahren die Zuweisungenan den Fonds Sexueller Missbrauch (insgesamt53 Mio. €, verteilt auf die Jahre 2018 bis 2020), umHilfeleistungen für Betroffene auszufinanzieren.Verstärkt wurden die Mittel zur Demokratieförderungund Extremismusprävention. Von dem im Haushalts-jahr 2018 mit 100 Mio. € dotierten Nationalen Prä-ventionsprogramm der Bundesregierung gegen isla-mischen Extremismus werden im Haushalt desBMFSFJ 55 Mio. € veranschlagt.

3.2.1.4WohngeldWohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wirdeinkommensschwachen Haushalten zur Sicherung an-gemessenen und familiengerechten Wohnens ge-währt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zurHälfte. Im Bundeshaushalt 2018 sind hierfürrd. 0,5 Mrd. € vorgesehen. Damit werden auch dieAuswirkungen der jährlichen Anpassungen der Re-gelbedarfe und Rentenwerte auf das Wohngeld be-rücksichtigt. Gleichzeitig ist die erwartete degressiveEntwicklung der Wohngeldausgaben aufgrund einesprognostizierten Rückgangs der Empfängerzahlen be-rücksichtigt.

3.2.1.5WohnungsbauprämieDer Bund fördert insbesondere Beiträge an Bauspar-kassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen desBausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Seit 2004 beträgt dieHöhe der Prämie 8,8 % der prämienbegünstigten Auf-wendungen (Höchstbeträge 512/1024 € für Alleinste-hende/Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie wurdefür Verträge, die bis zum Jahr 2008 geschlossen wur-den, in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfristvon sieben Jahren nach Vertragsabschluss oder beiZuteilung und Verwendung der Bausparsumme fürden Wohnungsbau ausgezahlt. Im Rahmen des Eigen-heimrentengesetzes wurde die Gewährung der Woh-nungsbauprämie für Verträge, die seit dem Jahr 2009neu abgeschlossen werden, generell an die Verwen-dung zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken gekop-pelt. Diese Änderung wirkt sich nach Ablauf der sie-benjährigen Bindungsfrist erstmals seit dem Jahr2016 ausgabendämpfend aus. Im Jahr 2018 und imFinanzplanzeitraum bis 2021 sind Ausgaben für Zah-lungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz inHöhe von rd. 0,2 Mrd. € p.a. vorgesehen.

3.2.1.6Soziale Entschädigung (insbesondereKriegsopferleistungen)Für den Bereich der Sozialen Entschädigung sind imBundeshaushalt 2018 insgesamt rd. 0,87 Mrd. € ver-anschlagt. Es werden die Bereiche der Kriegsopfer-versorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge(KOF) unterschieden.Der Schwerpunkt liegt bei der KOV mitrd. 0,62 Mrd. € und umfasst die staatlichen Leistun-gen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) anPersonen, die durch Krieg, Militärdienst oder militär-ähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt wordensind, oder an deren Hinterbliebene (im WesentlichenVersorgungsbezüge und Heil- und Krankenbehand-lung). Darüber hinaus werden Mittel für die sozialeEntschädigung von Personen, die aus politischenGründen inhaftiert wurden, für Opfer von Gewaltta-

Drucksache 18/ 13001 - 20 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 21: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

ten und SED‑Unrecht sowie für Wehr- und Zivil-dienstgeschädigte zur Verfügung gestellt. Entschädi-gungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)werden seit dem Jahr 2015 aus dem Einzelplan 14(BMVg) gezahlt. Insgesamt erhalten rd. 118.000 Per-sonen Versorgungsleistungen (Stand 1. Juni 2017);gegenüber dem Jahr 2016 sind dies rd. 18.000 Perso-nen weniger.Die KOF umfasst alle Fürsorgeleistungen im SozialenEntschädigungsrecht. Sie dient der Ergänzung der üb-rigen Leistungen nach dem BVG durch besondereHilfen für Beschädigte und Hinterbliebene im Einzel-fall. Hierzu gehören u. a. Hilfen zur Pflege für Be-schädigte und Hinterbliebene, soweit der Bedarf nichtdurch die Pflegeversicherung gedeckt ist, Hilfen inbesonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe amArbeitsleben für Beschädigte und ergänzende Hilfezum Lebensunterhalt. Die Leistungen sind grundsätz-lich einkommens- und vermögensabhängig. Im Bun-deshaushalt 2018 werden hierfür rd. 0,25 Mrd. € ver-anschlagt.

3.2.1.7Entschädigung für Opfer dernationalsozialistischen Verfolgung,Lastenausgleich, Leistungen imZusammenhang mit KriegsfolgenFür Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädi-gung von Opfern der nationalsozialistischen Verfol-gung sind im Haushaltsentwurf 2018 insgesamtrd. 779 Mio. € zugunsten von Menschen vorgesehen,die in der Zeit des Nationalsozialismus wegen politi-scher Gegnerschaft oder aus Gründen der Rasse, desGlaubens oder der Weltanschauung verfolgt wurdenund hierdurch Schaden (z. B. an Körper oder Gesund-heit oder im beruflichen/wirtschaftlichen Fortkom-men) erlitten haben. Die Leistungen des Bundes undder Länder betragen bis Ende 2017 insgesamtrd. 74,3 Mrd. €. Ein Teil der Wiedergutmachungsleis-tungen des Bundes entfällt auf die Entschädigungs-leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz(BEG), das durch die Länder ausgeführt wird. DieAufwendungen werden im Rahmen der Lastenvertei-lung nach § 172 BEG anteilig vom Bund und den al-ten Bundesländern getragen (Bundesanteil 2018:rd. 101 Mio. €). Die Bundesregierung hat sich auf derGrundlage von Art. 2 der Vereinbarung zur Durchfüh-rung und Auslegung des Einigungsvertrages gegen-über der Jewish Claims Conference (JCC) am 29. Ok-tober 1992 verpflichtet, für Härteleistungen anjüdische Verfolgte zusätzliche Mittel zur Verfügungzu stellen. Danach hat der Bund bis einschließlich2017 rd. 7 Mrd. € geleistet. Ferner werden 2018 Mit-tel in Höhe von rd. 32 Mio. € für die Wiedergutma-chung für andere als die oben genannten NS-Verfolg-ten, u. a. für Sinti und Roma und sog.Nichtglaubensjuden sowie für die Verwaltungskosten-erstattung an die JCC eingesetzt.

Für den Lastenausgleich wurden von 1949 bis 2016rd. 75,7 Mrd. € an öffentlichen Mitteln eingesetzt.Heute bestehen diese Ausgaben vor allem aus derZahlung der Unterhaltshilfe als Form der Kriegsscha-denrente, die nach §§ 5, 6 Lastenausgleichsgesetz(LAG) von Bund und Ländern zu finanzieren ist. Mitzunehmendem Abstand zum Zweiten Weltkrieg undseinen Folgen sowie nach der deutschen Wieder-vereinigung sind die Ausgaben von in der Spitze über2 Mrd. € p. a. (50er und 60er Jahre) aufrd. 11,4 Mio. € im Jahr 2018 zurückgegangen. In denJahren ab 2019 werden die Ausgaben bis aufrd. 7,7 Mio. € im Jahr 2021 weiter zurückgehen.Die Ausgaben für die Leistungen im Zusammenhangmit Kriegsfolgen in Höhe von insgesamtrd. 66,9 Mio. € im Jahr 2018 werden - nach einemAnstieg im Jahr 2019 wegen der Kosten für die Be-seitigung von Kampfmitteln und Gefahrenstellen anLuftschutzanlagen - bis zum Jahr 2021 aufrd. 49,7 Mio. € sinken. Die Schwerpunkte dieser Aus-gaben liegen bei den Erstattungen an die Länder undan sonstige Stellen für die Beseitigung ehemalsreichseigener Kampfmittel (2018: 27,5 Mio. €) sowieehemaliger alliierter Kampfmittel (2018: 20 Mio. €)auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, bei denNachversicherungen ausgeschiedener Angehörigerdes öffentlichen Dienstes nach § 99 AKG (2018:7,2 Mio. €), beim finanziellen Ausgleich an Rhein-land-Pfalz für die Übernahme von Sicherungspflich-ten an ehemaligen Westwallanlagen (2018: 5 Mio. €)und bei der Beseitigung von Gefahrenstellen an Luft-schutz- und Verteidigungsanlagen (2018: 6 Mio. €).

3.2.1.8Landwirtschaftliche SozialpolitikDie landwirtschaftliche Sozialpolitik dient der sozia-len Flankierung des Strukturwandels in der Landwirt-schaft und bildet eine stabile Basis für die Berück-sichtigung der sozialen Belange der Landwirte undihrer Familien bei deren sozialen Absicherung. Agrar-sozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltendePolitik zugunsten der aktiven Landwirte und Altentei-ler und damit Teil der Politik für den ländlichenRaum. Mit einem Ansatz von rd. 3,9 Mrd. € bleibt dieAgrarsozialpolitik das finanziell bedeutsamste Instru-ment der nationalen Agrarpolitik. Sie umfasst im We-sentlichen die Zuschüsse zur Alterssicherung derLandwirte sowie zur landwirtschaftlichen Kranken-und Unfallversicherung. Mit fortlaufenden Reformenwird dem Ziel Rechnung getragen, die landwirt-schaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, aufdie Bedürfnisse der selbständigen Landwirte zuge-schnittenes System der sozialen Sicherung zukunfts-fähig zu gestalten.Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Land-wirte als größter Ausgabeposten dieses Politikbe-reichs bleibt bis zum Jahr 2021 mit dann voraussicht-lich rd. 2,28 Mrd. € relativ konstant (2017:rd. 2,24 Mrd. €). Auch künftig werden somit mehr alsdrei Viertel der Ausgaben in der Alterssicherung der

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 21 - Drucksache 18/13001

Page 22: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Landwirte im Rahmen der Defizitdeckung durchBundeszuschüsse finanziert. Die finanziellen Folgendes Strukturwandels in der Landwirtschaft wirkensich nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werdenallein vom Bund getragen. Die Haushaltsansätze stüt-zen sich auf den Rechtsstand im Lagebericht der Bun-desregierung über die Alterssicherung der Landwirtevom 20. November 2013 (BT-Drs. 18/83) sowie aufaktuelle Schätzungen. Der nächste Lagebericht sollEnde des Jahres 2017 erstellt werden.In der landwirtschaftlichen Krankenversicherungübernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Al-tenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge undden in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthalte-nen Solidarzuschlag gedeckt sind. Dieser Solidarzu-schlag verändert sich jährlich entsprechend dem übri-gen Beitragsaufkommen und beträgt im Jahr 2017rd. 82,4 Mio. €. Die Zuschüsse des Bundes für dielandwirtschaftliche Krankenversicherung steigen inFolge höherer Leistungsausgaben bis zum Jahr 2021voraussichtlich auf rd. 1,63 Mrd. € an (2017:rd. 1,45 Mrd. €).Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversi-cherung dienen der Senkung der Unfallversicherungs-beiträge, um damit die zuschussberechtigten land-und forstwirtschaftlichen Unternehmen finanziell zuentlasten. Im Finanzplan bis zum Jahr 2021 ist vorge-sehen, den Zuschuss mittelfristig auf dem Niveau von100 Mio. € zu verstetigen.

3.2.1.9Gesetzliche KrankenversicherungDer Bund leistet an die gesetzliche Krankenversiche-rung (GKV) zur pauschalen Abgeltung der Aufwen-dungen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einenBundeszuschuss (§ 221 SGB V). Infolge der Wirt-schafts- und Finanzkrise wurden die Bundesmittel andie GKV insbesondere zur Stabilisierung derGKV‑Beitragssätze für die Jahre 2009 bis 2015 uminsgesamt rd. 35 Mrd. € erhöht. Aufgrund der positi-ven Finanzentwicklung der GKV konnte der Bundes-zuschuss anschließend vorübergehend abgesenkt wer-den: von 14 Mrd. € für das Jahr 2012 auf 11,5 Mrd. €für das Jahr 2013, auf 10,5 Mrd. € für das Jahr 2014und auf 11,5 Mrd. € für das Jahr 2015. Im Jahr 2016stieg der Bundeszuschuss wieder auf 14 Mrd. € undist seit dem Jahr 2017 auf jährlich 14,5 Mrd. € festge-schrieben.

3.2.1.10Grundsicherung im Alter und beiErwerbsminderungGrundsätzlich werden die Kosten der Sozialhilfe vonden Kommunen und Ländern getragen. Seit dem Jahr2003 beteiligt sich der Bund jedoch an den Nettoaus-gaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs-minderung (Grundsicherung). Ab dem Jahr 2009 wur-de die bis dahin geltende Festbetragsregelung i. H. v.409 Mio. € p.a. in eine quotale Beteiligung des Bun-

des umgewandelt. Bezugsgröße waren die Nettoaus-gaben des Vorvorjahres. Danach sollte im Jahr 2009die Beteiligung des Bundes 13 % betragen und an-schließend pro Jahr um 1 Prozentpunkt bis zum dau-erhaften Anteil von 16 % im Jahr 2013 anwachsen.Im Ergebnis der Gemeindefinanzkommission betei-ligte sich der Bund im Jahr 2012 mit 45 % an denNettoausgaben des Vorvorjahres und im Jahr 2013mit 75 % an den Nettoausgaben des laufenden Kalen-derjahres. Seit dem Jahr 2014 erstattet der Bund100 % der Nettoausgaben des laufenden Kalenderjah-res (§ 46a SGB XII). Infolgedessen wird die Grundsi-cherung seit dem Jahr 2013 in Bundesauftragsverwal-tung durchgeführt. Für das Jahr 2018 sind imBundeshaushalt 7,2 Mrd. € veranschlagt (2019:7,8 Mrd. €; 2020: 8,8 Mrd. €; 2021: 9,5 Mrd. €). Da-rüber hinaus werden der Deutschen Rentenversiche-rung Bund die Kosten und Auslagen, die den Trägernder Rentenversicherung durch die Wahrnehmung ih-rer Aufgaben nach § 109a Abs. SGB VI für das vo-rangegangene Jahr entstanden sind, erstattet (2018:7,7 Mio. €; 2019: 8,5 Mio. €; 2020: 9,1 Mio. €; 2021:9,1 Mio. €).

3.2.1.11Sonstige Maßnahmen imSozialbereichFür die Förderung der Inklusion von Menschen mitBehinderungen stellt der Bund im Haushaltsjahr 2018524,2 Mio. € zur Verfügung (Vorjahr: 286,4 Mio. €).Hierin sind u. a. Maßnahmen des Behinderten-gleichstellungsgesetzes-BGG (z. B. Kosten der Bun-desfachstelle für Barrierefreiheit bei der DeutschenRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Kostender Schlichtungsstelle und -verfahren bei der Beauf-tragten der Bundesregierung für die Belange behin-derter Menschen), einige Maßnahmen (z. B. die er-gänzende unabhängige Teilhabeberatung) desGesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestim-mung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteil-habegesetzes - BTHG), die Erstattung von Fahrgeld-ausfällen (die durch die unentgeltliche Beförderungvon Menschen mit Behinderungen und ihrer Begleit-personen im öffentlichen Personenverkehr entstehen)und Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliede-rung sowie der beruflichen und medizinischen Reha-bilitation enthalten.Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet - ähnlichwie die Jugendfreiwilligendienste (JFD) - die Mög-lichkeit zum gemeinwohlorientierten Einsatz im sozi-alen und ökologischen Bereich, in weiteren Bereichenwie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie imZivil- und Katastrophenschutz.Der Dienst ist in der Regel auf 12 Monate ausgerich-tet, er dauert grundsätzlich zwischen 6 und 18, aus-nahmsweise bis zu 24 Monate. Für Freiwillige ab 27Jahren besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäfti-gung. Der Bund zahlt monatlich einen Zuschuss fürdas Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge so-wie die pädagogische Begleitung. Zur besseren Koor-

Drucksache 18/ 13001 - 22 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 23: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

dinierung der Flüchtlingslage wurden im Jahr 2016zusätzliche Haushaltsmittel für 10.000 Stellen imRahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligen-dienst mit Flüchtlingsbezug“ bereitgestellt. Im Jahr2017 stehen für dieses Sonderprogramm Mittel für ca.6.500 zusätzliche Vereinbarungen und im Jahr 2018voraussichtlich nochmals für ca. 7.500 zusätzlicheVereinbarungen zur Verfügung. Hierfür wurden beimBFD im Jahr 2016 48 Mio. €, im Jahr 2017 33 Mio. €und im Jahr 2018 38 Mio. € zusätzlich etatisiert. Fürden mit dem Sonderprogramm verbundenen zusätzli-chen Verwaltungsaufwand erhält das Bundesamt fürFamilie und zivilgesellschaftliche Aufgaben(BAFzA) bis Ende 2018 zusätzlich jährlich 2 Mio. €.Im Jahr 2016 gab es im Jahresdurchschnitt insgesamtrd. 41.000 Bundesfreiwillige, davon viele in Teilzeit.Für die Jugendfreiwilligendienste (Freiwilliges Sozia-les Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationa-ler Jugendfreiwilligendienst) stehen 95,7 Mio. € imJahr 2018 zur Verfügung. Insgesamt leisten über100.000 Menschen jährlich einen Freiwilligendienst,darunter auch mehrere hundert Jugendliche, die ausanderen Staaten kommen. Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflege-vorsorge stehen für das Jahr 2018 für die Zahlung ei-ner staatlichen Zulage 53,4 Mio. € zur Verfügung.Aus diesen Mitteln werden sowohl die Verwaltungs-kosten der bei der Deutschen RentenversicherungBund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevor-sorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsor-geförderung als auch die Personal- und Sachausgabendes Bundesversicherungsamts als Aufsichtsbehördeüber die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge erstattet.

3.2.2VerteidigungDeutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitiksteht vor vielfältigen, sich wandelnden Herausforde-rungen, wie zwischenstaatlichen Konflikten, transna-tionalem Terrorismus, Angriffen aus dem Cyber- undInformationsraum, Bedrohungen durch die Verbrei-tung von Massenvernichtungswaffen sowie durchhybride Kriegsführung. Deutschlands sicherheitspoli-tisches Umfeld ist in den vergangenen Jahren nochkomplexer, volatiler sowie dynamischer und damitimmer schwieriger vorhersehbar geworden. NationaleSicherheitsvorsorge wird durch den gemeinsamenEinsatz von zivilen und militärischen, staatlichen undnicht staatlichen Stellen und Organisationen im multi-nationalen Verbund gewährleistet.

3.2.2.1Militärische VerteidigungDie im Weißbuch 2016 der Bundesregierung zur Si-cherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehridentifizierten sicherheitspolitischen Werte, Interes-sen und strategischen Prioritäten der BundesrepublikDeutschland bilden den Rahmen für Auftrag undAufgaben der Bundeswehr als Instrument des gesamt-

staatlichen Ansatzes deutscher Sicherheitspolitik.Übergreifendes Ziel ist es, im Sinne von Artikel 87aund 35 GG einsatzbereite und bündnisfähige Streit-kräfte aufzustellen. Ihre Fähigkeiten müssen durchdie kontinuierliche Modernisierung der Bundeswehrfortlaufend weiterentwickelt werden. Multinationali-tät und Integration sind und bleiben Bestimmungsgrö-ßen für die Bundeswehr. Die mit dem Gipfel vonWales 2014 begonnenen Entwicklungen verlangen ei-ne deutliche Akzentuierung der Anstrengungen imRahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zurVerbesserung der Einsatzbereitschaft und Reaktions-fähigkeit. Weitere Aufgaben der Bundeswehr sindu. a. internationales Krisenmanagement, Heimat-schutz, subsidiäre Unterstützungsleistungen inDeutschland, Partnerschaft und Kooperation auchüber EU und NATO hinaus sowie humanitäre Not-und Katastrophenhilfe. Die in Qualität und Quantitätgewachsenen Aufgaben der Bundeswehr müssen sichauch in der Fähigkeitsentwicklung widerspiegeln. Esgilt, Aufgabenspektrum und Ressourcenausstattungder Bundeswehr in Einklang zu bringen.Im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 sind180.096 Planstellen für Berufs- und Zeitsoldatinnenund -soldaten vorgesehen. Hinzu kommen12.500 Freiwilligen Wehrdienst Leistende und3.500 Reservistendienst Leistende. Für zivile Be-schäftigte sind 78.225 Planstellen und Stellen ausge-bracht.Im Entwurf des Bundeshaushalts 2018 sind im Ein-zelplan des BMVg Ausgaben in Höhe vonrd. 38,5 Mrd. € veranschlagt, damit liegen die für dasJahr 2018 vorgesehenen Ausgaben 1,6 Mrd. € überdem bislang geltenden Finanzplan. Im Finanzplan bis2021 sind für das Jahr 2019 rd. 39,9 Mrd. €, für dasJahr 2020 rd. 41,2 Mrd. € und für das Jahr 2021rd. 42,4 Mrd. € vorgesehen.

3.2.2.2Weitere VerteidigungslastenDer Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenenStreitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträgebestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittel-barem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Ab-zug der verbündeten Streitkräfte entstehen. Für dasHaushaltsjahr 2018 sind Ausgaben in Höhe vonrd. 58,5 Mio. €, für 2019 rd. 59,9 Mio. €, für 2020und 2021 jeweils rd. 74,3 Mio. € veranschlagt. Wegender verstärkten Aufgabe von militärischen Standortensind die Ausgaben - im Wesentlichen durch die Zah-lung von Überbrückungsleistungen an ehemalige zi-vile Arbeitskräfte der Entsendestaaten und im Jahr2020 durch die Zahlung einer Rate im Rahmen derRestwertentschädigungen an die britischen Streitkräf-te - stark angestiegen. Sie werden im Finanzplanzeit-raum weiterhin auf hohem Niveau fortgeschrieben,erst danach ist aufgrund der erfolgten Reduzierungder ausländischen Streitkräfte mit einem Rückgangder Ausgaben zu rechnen.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 23 - Drucksache 18/13001

Page 24: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.3Ernährung, Landwirtschaft undgesundheitlicher VerbraucherschutzDas BMEL nimmt die Regierungsaufgaben auf denGebieten Ernährung, Land-, Forstwirtschaft und Fi-scherei, ländliche Räume sowie gesundheitlicher Ver-braucherschutz wahr. Es wirkt an der Gestaltung derEuropäischen Politiken und des Rechtsrahmens fürdiese Politikbereiche mit.Für die Bereiche Ernährung, Landwirtschaft und ge-sundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushalts-entwurf 2018 insgesamt rd. 5,8 Mrd. € veranschlagt.Ziele der Agrarpolitik sind eine nachhaltige, ökolo-gisch verantwortbare, ökonomisch leistungsfähigeund multifunktional ausgerichtete Land-, Forst-, undFischereiwirtschaft, eine wettbewerbsfähige Ernäh-rungswirtschaft sowie attraktive, lebenswerte und vi-tale ländliche Räume mit wirtschaftlichen, sozialenund ökologischen Entwicklungsperspektiven.Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalenAgrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für dielandwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. Ziff. 3.2.1.8)sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung derAgrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl.Ziff. 3.2.3.2).

3.2.3.1Gesundheitlicher Verbraucherschutzund ErnährungQualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenk-liche Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sindKernanliegen des gesundheitlichen Verbraucherschut-zes. Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Pro-duktsicherheit, die Förderung der gesunden Ernäh-rung und der Wertschätzung für unsere Lebensmittelsowie ihrer transparenten und nachhaltigen Erzeu-gung gehören deshalb zu den wichtigen Aufgaben desBMEL. Die Bundesregierung trägt darüber hinaus un-mittelbar oder im Wege der Projektförderung zu einerbesseren Information der Verbraucherinnen und Ver-braucher bei. Schwerpunkte sind dabei die Themengesunde Ernährung, transparente Lebensmittelkenn-zeichnung und die Vermeidung von Lebensmittelab-fällen.Für diese Aufgaben sind im Jahr 2018 insgesamtrd. 174,3 Mio. € vorgesehen. Darin sind 96,2 Mio. €für die Erstattung der Verwaltungskosten sowie fürZuschüsse für Investitionen an das Bundesinstitut fürRisikobewertung (BfR) und 57,7 Mio. € für das Bun-desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-cherheit (BVL) enthalten. Außerdem werden im Jahr2018 die Projekte der Verbraucherinformation mitMitteln in Höhe von 16 Mio. € fortgesetzt.

3.2.3.2Gemeinschaftsaufgabe"Verbesserung der Agrarstruktur unddes Küstenschutzes"Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt daswichtigste nationale Förderinstrument der Bundesre-gierung zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik inDeutschland dar. Mit dem Vierten Gesetz zur Ände-rung des GAK-Gesetzes wurde die Gemeinschafts-aufgabe weiterentwickelt und dabei u. a. um „Maß-nahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicherGebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitikder Europäischen Union“ und den Aspekt der um-weltgerechten Landbewirtschaftung ergänzt. DerBund beteiligt sich an der Finanzierung von Förder-maßnahmen im Rahmen der GAK im Bereich derAgrarstrukturverbesserung mit 60 %; bei Maßnahmenzur Verbesserung des Küstenschutzes beträgt dieBundesbeteiligung 70 %.Im Bundeshaushalt 2017 sind für die GAK765 Mio. € veranschlagt. Davon entfallen auf denSonderrahmenplan für Maßnahmen des Küstenschut-zes in Folge des Klimawandels 25 Mio. €. Mittel inHöhe von 100 Mio. € jährlich sind für den Sonderrah-menplan für Maßnahmen des präventiven Hochwas-serschutzes vorgesehen. Der reguläre Rahmenplanwird auf 640 Mio. € aufgestockt.

3.2.3.3Nachhaltigkeit, Forschung undInnovationForschung und Innovation nehmen bei der Bewälti-gung von Herausforderungen wie Ernährungssiche-rung, Klimawandel, Klimaschutz und Erhalt der na-türlichen Ressourcen eine zentrale Rolle ein.Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und In-novation sind im Haushaltsentwurf 2018 des Einzel-plans 10 Mittel in Höhe von insgesamt rd. 673 Mio. €vorgesehen. Bei seinen Entscheidungen stützt sichdas BMEL auf wissenschaftliche Erkenntnisse seinerForschungseinrichtungen: Julius Kühn-Institut, Fried-rich‑Loeffler‑Institut, Max Rubner‑Institut, Thü-nen‑Institut sowie dem Bundesinstitut für Risikobe-wertung.Für das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffesind 61 Mio. € veranschlagt. Weiterer wesentlicherAusgabeschwerpunkt mit 54 Mio. € ist das Programmzur Innovationsförderung im Bereich Ernährung,Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucher-schutz. Ziel des Programms ist die Unterstützung vontechnischen und nicht‑technischen Innovationen inDeutschland in den Bereichen Ernährung und Land-wirtschaft. Mit der Förderung des ökologischenLandbaus und anderer Formen nachhaltiger Land-wirtschaft werden die Durchführung von Forschungs-und Entwicklungsvorhaben sowie der Technologie-und Wissenstransfer unterstützt. Hierfür sind im

Drucksache 18/ 13001 - 24 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 25: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Jahr 2018 30 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus wer-den Schulungs-, Aufklärungs- und Informationsmaß-nahmen gefördert. Außerdem sind im Haushaltsjahr2018 13 Mio. € für Modell- und Demonstrationsvor-haben veranschlagt. Wie in den Vorjahren nehmenModellvorhaben im Bereich Tierschutz und Tierhal-tung einen Schwerpunkt ein. Die mit dem Haushalt2014 begonnene Förderpolitik in den Bereichen Ei-weißpflanzenstrategie und nachhaltige Waldbewirt-schaftung wird fortgesetzt. Gefördert werden Projektezur Verbesserung der Versorgung mit heimischen Ei-weißfuttermitteln in Höhe von 4 Mio. € sowie natio-nale und internationale Forstprojekte zur Verbreitungvon Modellen nachhaltiger Waldbewirtschaftung miteinem Ansatz von 5,5 Mio. €. Für Internationale For-schungskooperationen zu Welternährung und für Be-teiligungen an EU-Initiativen nach den EuropäischenForschungsrahmenprogrammen sind 7 Mio. € veran-schlagt.Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dientder Förderung und Erprobung innovativer Ansätze inzentralen Zukunftsfeldern der ländlichen Entwick-lung. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung be-deutsamer Vorhaben und Initiativen, die ländlichenRegionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. ImBundesprogramm werden mehrere Modell- und De-monstrationsvorhaben sowie Wettbewerbe zur ländli-chen Entwicklung, Aktivitäten der Kommunikationund der Forschung gebündelt. Das BMEL erwartetsich daraus wichtige Erkenntnisse für die weitere Po-litikgestaltung. Dafür sind im Jahr 2018 55 Mio. €vorgesehen.

3.2.3.4Sonstige Maßnahmen im Bereich derLand- und ForstwirtschaftWesentliche internationale Herausforderungen imAufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung derErnährung und eine nachhaltige Energie- und Roh-stoffversorgung bei gleichzeitiger Erhaltung von Bio-diversität und der Eindämmung des Klimawandels.Hier handelt das BMEL insbesondere in enger Koo-peration mit ausgewählten staatlichen Partnern sowieinternationalen Organisationen (u. a. der Food andAgriculture Organization der VN). Für diesen Bereichsind im Haushaltsjahr 2018 rd. 75 Mio. € veran-schlagt.

3.2.4Wirtschaftsförderung und EnergieDie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deut-schen Volkswirtschaft zu erhalten und nachhaltig zusteigern, ist vorrangiges Ziel der Wirtschaftsförde-rung.Neben dem Erhalt und Ausbau der Innovationsfähig-keit unterstützt die Bundesregierung Forschung undEntwicklung, indem sie insbesondere Kooperationenzwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmenfördert und damit den Technologietransfer von der

Forschung in die Wirtschaft erleichtert. Der Umset-zung des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienzkommt eine besondere Bedeutung bei der Verwirkli-chung der Energiewende zu.

3.2.4.1EnergieMit der Energiewende wird ein langfristiger Umbau-prozess der Energieversorgung mit ehrgeizigen Zielenzur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung desAnteils der erneuerbaren Energien an der Energiever-sorgung beschrieben. Zur Umsetzung der Energie-wende und zur Gewährleistung einer sicheren,kostengünstigen und umweltverträglichen Energie-versorgung in Deutschland werden im Finanzplan bis2021 erhebliche Mittel bereitgestellt.Das 6. Energieforschungsprogramm „Forschung füreine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbareEnergieversorgung“ hat, an den Zielen der Energie-wende ausgerichtet, eine Neufestlegung von Förder-schwerpunkten vorgenommen. Im Vordergrund derFörderaktivitäten des BMWi stehen Forschungsmaß-nahmen zu Energieeffizienztechnologien und erneuer-baren Energien sowie zur Optimierung und besserenVerzahnung der verschiedenen Handlungsfelder derEnergiewende, u. a. durch die Entwicklung von Spei-chertechnologien und Netztechnologien sowie die In-tegration erneuerbarer Energien in das Gesamtsystemder Energieversorgung. Die Mittel für diese For-schungsmaßnahmen belaufen sich im Zeitraum 2017bis 2021 auf insgesamt 2,17 Mrd. €. Seit dem Jahr2011 werden darüber hinaus für diesen Bereich weite-re Mittel aus dem Sondervermögen „Energie- undKlimafonds (EKF)“ bereitgestellt (vgl. 3.2.13.1).Zudem stehen 2017 bis 2021 Mittel für die projektge-förderte nukleare Sicherheitsforschung für kerntech-nische Anlagen, welche die Reaktorsicherheits- sowiedie standortunabhängige Entsorgungsforschung um-fasst, in Höhe von rd. 184 Mio. € zur Verfügung.Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) zur Förde-rung erneuerbarer Energien (EE) im Wärmemarktwerden Investitionen in EE zur Deckung des Wärme-und Kältebedarfs primär in bestehenden Gebäudensowie für gewerbliche und industrielle Prozesse durchInvestitionszuschüsse oder Tilgungszuschüsse unter-stützt. Dafür stellt der Bund im Zeitraum 2017 bis2021 Ausgabemittel in Höhe von rd. 1,13 Mrd. € imBundeshaushalt zur Verfügung. Darüber hinaus wer-den zusätzliche Mittel aus dem EKF in Höhe vonrd. 500 Mio. € bereitgestellt.Maßnahmen zur Einsparung von Energie werden pri-oritär verfolgt. Im Mittelpunkt stehen dabei die vomBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ge-förderte unabhängige, transparente Energieberatungprivater Verbraucher und Unternehmen sowie Studiender Bundesstelle für Energieeffizienz im Rahmen desGesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) undder Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie.Hierfür stehen in den Jahren 2017 bis 2021 ca.160 Mio. € zur Verfügung. 30 Mio. € davon entfallen

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 25 - Drucksache 18/13001

Page 26: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

auf die Absicherung von Ausfallbürgschaften fürEnergieeinsparcontracting.Der Gebäudebereich ist ein zentrales Feld zur Errei-chung der Energieeinsparziele. Über die im Rahmendes „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ aufgeleg-ten KfW-Förderprogramme zum energieeffizientenBauen und Sanieren werden Gebäudeeigentümer beider Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen un-terstützt. Im Jahr 2015 wurde die Förderung u. a. umdie Sanierung und den Neubau gewerblicher Gebäudeerweitert. Im Jahr 2018 stehen für Darlehens- und Zu-schusszusagen Programmmittel in Höhe von2,0 Mrd. € aus dem EKF zur Verfügung. Die Finan-zierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen erfolgtüber den Einzelplan 09. Hierfür sind im Jahr 2018Mittel in Höhe von rd. 372 Mio. € veranschlagt.Einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Energieef-fizienz im Gebäudebereich leistet das Anreizpro-gramm Energieeffizienz (APEE). Dieses im Jahr2016 gestartete Programm ergänzt und verstärkt diebestehende Förderlandschaft. Bis zum Jahr 2021 stehtaus dem EKF ein Programmvolumen i. H. v.165 Mio. € p.a. zur Verfügung.Um die heimischen Hersteller und Anbieter von An-lagen und Techniken zur Nutzung erneuerbarer Ener-gien und zur Verbesserung der Energieeffizienz inter-national zu stärken, gibt es die „ExportinitiativeEnergie“. Diese Initiative wird vom BMWi koordi-niert und finanziert. Im Zeitraum 2017 bis 2021 ste-hen dafür insgesamt 92,5 Mio. € zur Verfügung.Um die energiepolitischen Ziele im Bereich Stromund Netze erreichen zu können, bedarf es der wissen-schaftlichen Unterstützung etwa bei der UmsetzungEU-rechtlicher Vorgaben oder des Erneuerbare‑Ener-gien-Gesetzes (EEG). Hierfür stehen von 2017 bis2021 rd. 98 Mio. € zur Verfügung.In Umsetzung der kohlepolitischen Verständigungzwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen(NRW) und dem Saarland sowie der IG BCE und derRAG AG vom 7. Februar 2007, mit der die sozial-verträgliche Beendigung des subventionierten Stein-kohlenbergbaus bis Ende 2018 eingeleitet wurde,regeln das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011sowie die auf dieser Grundlage erlassenen Zuwen-dungsbescheide an die RAG AG die Steinkohlebeihil-fen des Bundes. Für den Zeitraum nach 2016 belaufen sich die Bun-desanteile insgesamt auf bis zu 4,4 Mrd. €. NRW istfür den gleichen Zeitraum mit einem Höchstbetragvon rd. 1 Mrd. € beteiligt. Gemäß Rahmenvereinba-rung von 2007 beteiligt sich NRW nach dem Jahr2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufendeProduktion. Das Saarland beteiligt sich an den Kohle-beihilfen nicht. Haushaltswirksam werden die festge-legten Beihilfen jeweils erst im Folgejahr, da die Aus-zahlung stets im Januar des Folgejahres erfolgt. Von diesen Hilfen entfallen 2,1 Mrd. € auf die Bewäl-tigung der Altlasten des Bergbaus, die von der RAGAG zu tragen sind (Ewigkeitslasten werden ab 2019

von der RAG-Stiftung getragen). Diese Mittel werdennicht vor dem Jahr 2020 ausgezahlt. Die konkretenZahlungsmodalitäten werden zwischen dem Bundund der RAG AG im Einvernehmen mit dem LandNRW bis Mitte 2018 festgelegt. Die RAG AG leistet im Rahmen der Absatzhilfenjährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €. Für dieBewältigung der Altlasten beläuft sich der Eigenbei-trag auf 61 Mio. €. Zusätzlich wird die RAG AG ei-nen Eigenbeitrag bis zur Höhe ihres gezeichneten Ka-pitals und ihrer gesetzlichen Rücklage in 2 Schrittenin 2019 und in 2026 leisten. Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmer desdeutschen Steinkohlenbergbaus, die aufgrund vonStilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen aus-scheiden, ist entsprechend den Festlegungen desSteinkohlefinanzierungsgesetzes bis Ende 2022 ver-längert worden. Für die Jahre 2017 bis 2021 hat derBund für seinen Anteil insgesamt rd. 471 Mio. € vor-gesehen. NRW und das Saarland beteiligen sich zu-sammen mit einem Drittel.Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranberg-bauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stillle-gung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Be-triebsflächen und Anlagen unter Umwelt,Strahlenschutz- und Bergbausicherheitsaspekten ab.Hierfür sind rd. 166 Mio. € im Jahr 2018 undrd. 790 Mio. € im Finanzplanzeitraum 2017 bis 2021eingestellt. Die Kernsanierung wird voraussichtlichnicht vor 2028 beendet sein. Danach verbleibenLangzeitaufgaben.

3.2.4.2Sonstige sektoraleWirtschaftsförderungDie Schiffbaupolitik zielt auf die Verbesserung derWettbewerbsfähigkeit durch Stärkung der Innovati-onskraft. Hierbei werden wichtige Industriestandortein oftmals strukturschwachen Regionen unterstützt.Für das Innovationsförderprogramm sind im Finanz-planzeitraum 2017 bis 2021 insgesamt 106 Mio. €etatisiert (davon 25 Mio. € im Jahr 2018). Die Inno-vationsförderung wird zu einem Drittel durch dieKüstenländer kofinanziert und erfolgt, soweit derBund für die Finanzierung eines Schiffbauauftrageseiner Werft mit Sitz in diesem Land eine Zusage füreine CIRR-Zinsausgleichsgarantie des Bundes erteilt.Mit diesem Garantiesystem wird das Zinsrisiko derBanken bei der Refinanzierung von attraktiven CIRR-Festzinssatzkrediten für Besteller von Schiffen inDeutschland abgesichert.Mit Fördermaßnahmen für die forschungs- und tech-nologieintensive Luftfahrtindustrie sollen vor allemhoch qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland vordem Hintergrund eines sich stetig verschärfenden in-ternationalen Wettbewerbs gesichert werden. Für dasLuftfahrtforschungsprogramm des Bundes sind fürdie Jahre 2017 bis 2021 insgesamt 754 Mio. € vorge-sehen (davon 151 Mio. € im Jahr 2018).

Drucksache 18/ 13001 - 26 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 27: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit derdeutschen Verteidigungsindustrie nachhaltig zu ge-währleisten und hochqualifizierte Arbeitsplätze zu si-chern, ist beabsichtigt, durch die Förderung von Inno-vationen im Bereich ziviler SicherheitstechnologienDiversifizierungsstrategien von Verteidigungsunter-nehmen zu unterstützen. Zu diesem Zweck sollen imZeitraum 2017 bis 2021 insgesamt 43,5 Mio. € zurVerfügung gestellt werden (davon rd. 9 Mio. € imJahr 2018).Für Maßnahmen der Außenwirtschaft werden im Jahr2018 rd. 234 Mio. € bereitgestellt. Im gesamten Fi-nanzplanzeitraum von 2017 bis 2021 betragen dieAusgaben rd. 1,24 Mrd. €. Die verschiedenen Maß-nahmen zur Exportförderung wurden in einem „Pro-gramm zur Erschließung von Auslandsmärkten“ ge-bündelt. Das Programm besteht aus verschiedenenExportinitiativen, Messebeteiligungen und der Mana-gerfortbildung. Einen weiteren Schwerpunkt bildetdie Wirtschaftsförderungsgesellschaft Germany Tradeand Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft undStandortmarketing mbH. Sie bietet in- und ausländi-schen Unternehmen Informations- und Beratungsun-terstützung an mit dem Ziel, den Standort Deutsch-land durch den Export und ausländische Investitionenzu stärken und damit Arbeitsplätze in Deutschland zusichern oder zu schaffen. Daneben wird das weltweiteNetz der deutschen Auslandshandelskammern geför-dert. Diese unterstützen insbesondere kleine und mitt-lere Unternehmen (KMU) bei der Erschließung derMärkte vor Ort.

3.2.4.3Mittelstand, industrienahe Forschungund TechnologieförderungDie Förderung des Mittelstandes konzentriert sich aufdie Förderbereiche:

Innovative Unternehmensgründungen

Das Programm „Existenzgründungen aus der Wissen-schaft (EXIST)“ setzt bereits im Vorfeld der Grün-dung innovativer Unternehmen an. Insgesamt sinddafür in den Jahren 2017 bis 2021 rd. 199 Mio. € För-dermittel vorgesehen, davon rd. 36 Mio. € im Jahr2018. EXIST wird mit Mitteln des ESF kofinanziert.Mit „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ werdenprivate Investoren - insbesondere „Business Angels“ -unterstützt, die sich langfristig an jungen innovativenUnternehmen beteiligen. Durch den Zuschuss sollenmehr Menschen mit unternehmerischer Orientierungfür risikobehaftete Investitionen in junge innovativeUnternehmen gewonnen werden, zugleich soll somitauch die Kapitalausstattung dieser Unternehmendeutlich verbessert werden. Für INVEST ist rückwir-kend die Steuerfreistellung erteilt worden. In den Jah-ren 2017 bis 2021 sind jährlich Bundesmittel i. H. v.46 Mio. € vorgesehen.

Zur Förderung von Start-up-Unternehmen in derWachstumsphase wird im Jahr 2018 über die KfW einDirektangebot für Venture-Debt-Finanzierungen auf-gelegt werden. Zur Risikoabsicherung der KfW wer-den im Einzelplan 09 im Haushaltsjahr 2018 erstma-lig Mittel in Höhe von 47,5 Mio. € sowie eineVerpflichtungsermächtigung für künftige Haushalts-jahre eingestellt.

Beratungen zur Steigerung von unternehme-rischem Know-how und Innovationen

Die Förderung unternehmerischen Know-hows solldie Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Freien Beru-fen verbessern. Seit dem Jahr 2016 wurden die ver-schiedenen Maßnahmen neu ausgerichtet und in ein-heitlichen Richtlinien zusammengefasst. Insgesamtstehen im Jahr 2018 zur Förderung unternehme-rischen Know-hows 38,4 Mio. € zur Verfügung, dieaus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt werden.Außerdem fördert der Bund die Innovationskompe-tenz in KMU mit Innovationsberatungsprogrammen.Hierfür stehen im Jahr 2018 insgesamt 7,3 Mio. € be-reit (für die Maßnahme „BMWi-Innovationsgutschei-ne (go‑Inno)“ und die Zentralen Beratungsstellen).

Innovationsförderung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand(ZIM) bleibt das Basisprogramm für die Förderungvon Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vonKMU in ganz Deutschland. Für das Programm sindim Jahr 2018 Mittel in Höhe von rd. 543,5 Mio. €vorgesehen.Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Ent-wicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleis-tungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelstän-dische Unternehmen und freiberuflich Tätige werdenzinsverbilligte Darlehen im Rahmen des ERP-Innova-tionsprogramms gewährt, teilweise als Nachrangdar-lehen. Für die Zinsverbilligung sind rd. 43 Mio. € imBundeshaushalt 2018 vorgesehen. Die Zinsverbilli-gung wird bis zur Hälfte und mit maximal einem Pro-zentpunkt aus dem Bundeshaushalt finanziert, dieERP‑Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilli-gungsleistung.

Industrieforschung für Unternehmen

Die Industrieforschung dient dem Mittelstand, indemvorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungs-leistungen angeboten werden. Hierfür werden 2018insgesamt 246 Mio. € bereitgestellt.Mit der Förderung der industriellen Gemeinschafts-forschung (IGF) werden Forschungsvorhaben unter-stützt, bei denen für ganze Branchen Problemlösun-gen erarbeitet werden sollen. Im Jahr 2018 stehen fürdie IGF 169 Mio. € zur Verfügung.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 27 - Drucksache 18/13001

Page 28: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch gepräg-ten innovativen Industrie in strukturschwachen Re-gionen Deutschlands unterstützt der Bund mit derFörderung der externen Industrieforschungseinrich-tungen (INNO‑KOM). Im Jahr 2018 sind hierfür77 Mio. € vorgesehen.

Technologie- und Innovationstransfer für den Mit-telstand

Mit den Mitteln für Technologie- und Innovations-transfer (TuIT) verbessert das BMWi den Transfervon innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus For-schung und Entwicklung aus der Wissenschaft in dieWirtschaft. Hierfür stehen im Jahr 2018 rd. 29 Mio. €zur Verfügung (u. a. für die Maßnahmen zur Siche-rung und Verwertung Geistigen Eigentums und dieFörderung des Normenwesens durch das DIN).

3.2.4.4Regionale WirtschaftsförderungDie regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlichAufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundesin strukturschwachen Regionen gewerbliche Investiti-onen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnaheInfrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation undVernetzung lokaler Akteure gefördert. In den neuenLändern und Berlin sowie in den strukturschwachenRegionen der alten Länder stellt die GRW auch imJahr 2018 ein zentrales Instrument der Investitions-förderung dar. Für die GRW sind im Einzelplan 09 imJahr 2018 - wie im gesamten Finanzplanzeitraum -Mittel in Höhe von 600 Mio. € p. a. vorgesehen. Die-ser Ansatz wurde und wird in den Haushaltsjahren2016 bis 2018 ergänzt durch jeweils 24 Mio. € ausdem 10 Mrd. € ‑ Programm für Zukunftsinvestitionen.Rückflüsse nach § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes, diebei Nichteinhaltung von Bedingungen durch die Zu-wendungsempfänger anfallen, können bei Über-schreitung des veranschlagten Einnahmeansatzes vonca. 33 Mio. € für Mehrausgaben im Rahmen derGRW verwendet werden. Die Bundesmittel werdenvon den Ländern in gleicher Höhe kofinanziert. DieAufteilung der Verpflichtungsermächtigungen auf dieLänder erfolgt nach den im Koordinierungsrahmender GRW festgelegten Quoten.Deutschland erhält in der Förderperiode 2014 ‑ 2020aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick-lung und dem Europäischen Sozialfonds insgesamt17,1 Mrd. € (in konstanten Preisen). Davon sind ca.8,67 Mrd. € für die Übergangsregionen (neue Länderohne Leipzig, aber einschließlich Lüneburg),7,54 Mrd. € für die weiter entwickelten Regionen (al-te Bundesländer und Leipzig) und 0,845 Mrd. € fürdie Europäische Territoriale Zusammenarbeit vorge-sehen. Ein Teil der EFRE-Mittel wird weiterhin imRahmen der GRW eingesetzt werden.

3.2.4.5Gewährleistungen und weitereMaßnahmen zur WirtschaftsförderungDer Bund übernimmt Garantien für förderungswürdi-ge oder im staatlichen Interesse liegende Vorhabensowohl im außen- als auch im binnenwirtschaftlichenBereich. Das maximale Entschädigungsrisiko desBundes auf Basis der bislang nach dem jährlichenHaushaltsgesetz übernommenen Gewährleistungenwird bis Ende 2021 im Außenwirtschaftsverkehr aufrd. 77,8 Mrd. € und im Binnenwirtschaftsverkehr aufrd. 97,0 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2016) ge-schätzt. Zur Deckung der daraus ggf. entstehendenSchadenszahlungen dient die in Kapitel 3208 desBundeshaushalts gebildete globale Risikovorsorge fürEntschädigungen aus Gewährleistungen. Von den imJahre 2018 erwarteten Ausgaben des Bundes für Ge-währleistungen in Höhe von insgesamt rd. 1,1 Mrd. €(Ist 2016: knapp 0,8 Mrd. €) entfallen rd. 0,7 Mrd. €auf den Außenwirtschaftsbereich. Die Übernahmeweiterer Gewährleistungen oder künftige Verpflich-tungen des Bundes aus übernommenen Gewährleis-tungen sind hierbei unberücksichtigt (vgl. 3.2.12.4Europäischer Stabilitätsmechanismus und 3.2.13.3 zuden Sondervermögen „Finanzmarktstabilisierungs-fonds“ und „Restrukturierungsfonds“).

3.2.4.6Digitale AgendaMit einer Reihe von Fördermaßnahmen unterstütztdas BMWi die Entwicklung und Anwendung digitalerInformations- und Kommunikationstechnologien inWirtschaft und Gesellschaft:Im Rahmen des Schwerpunkts „Entwicklung digitalerTechnologien“ wird die Entwicklung und Erprobungneuartiger Informations- und Kommunikationstech-nologien (IKT), die ein starkes Anwendungs- undTransferpotenzial im Hinblick auf mittelständischeUnternehmen aufweisen, gefördert. Im Jahr 2018 sindfür dieses Programm rd. 59,5 Mio. € vorgesehen.Der Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ unter-stützt gezielt die mittelständische Wirtschaft und dasHandwerk bei der Digitalisierung ihrer Produktions-und Geschäftsprozesse. Im Jahr 2018 sind für diesenFörderschwerpunkt insgesamt 42,3 Mio. € vorgese-hen. Im Fokus der Förderung stehen dabei die The-men „Mittelstand 4.0 - Digitale Produktions- und Ar-beitsprozesse“, „eStandards“ und „Usability“.Mit dem Programm „Potenziale der digitalen Wirt-schaft“ werden Maßnahmen zur Digitalisierung in derWirtschaft unterstützt. Dafür sind im Jahr 2018rd. 16,5 Mio. € eingeplant.Im Rahmen der Initiative Industrie 4.0 soll die Platt-form Industrie 4.0 gemeinsam mit dem BMBF insbe-sondere KMU für die Thematik sensibilisieren,Serviceangebote bereitstellen und Handlungsempfeh-lungen zu den Themenfeldern Standards, Forschungund Innovation, Sicherheit vernetzter Systeme, recht-

Drucksache 18/ 13001 - 28 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 29: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

liche Rahmenbedingungen, Arbeit, Aus- und Weiter-bildung für Unternehmen und Politik erstellen. Fürdiesen Förderschwerpunkt sind im Jahr 2018 im Ein-zelplan 09 insgesamt 4 Mio. € vorgesehen.Im Jahr 2018 werden zusätzliche Mittel in den Ein-zelplänen des BMWi und des BMBF für Investitionenin die Mikroelektronik veranschlagt. Insgesamt sindhierfür in der Finanzplanung des Bundes 1,7 Mrd. €vorgesehen. Dieses Vorhaben soll die Innovationsfä-higkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit derdeutschen und europäischen Wirtschaft im Bereichdieser Schlüsselindustrie deutlich stärken und so auchder Abwanderung von Entwicklung und Fertigungvon Hochtechnologien ins außereuropäische Auslandentgegenwirken. Parallel werden daher auch die deut-schen Forschungseinrichtungen und Hochschulen imBereich der Mikroelektronik gestärkt, die der Wirt-schaft, vor allem dem Mittelstand, Zugang zu denTechnologien der Zukunft verschaffen. Das BMBFhat beginnend mit dem Haushalt 2017 für die Mikro-elektronik 400 Mio. € vorgesehen, davon 350 Mio. €für die „Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutsch-land“ (170 Mio. € im Jahr 2018). BMWi hat hierfürim Haushalt 2018 Ausgaben in Höhe von 300 Mio. €eingestellt. Für die weitere Finanzplanung sind imEinzelplan 09 2019 ebenfalls 300 Mio. € und 2020nochmals 350 Mio. € vorgesehen.Der Bund treibt den digitalen Wandel in Bildung,Wissenschaft und Forschung mit einer Reihe vonMaßnahmen voran. Hervorzuheben sind die Förde-rung des Deutschen Internet-Instituts, die Förderungder Programmlinie „Zukunft der Arbeit“ sowie derMedizintechnik und -informatik.Der Breitbandausbau hat das Ziel, bis zum Jahr 2018eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandan-schlüssen mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zurealisieren. Die Bundesregierung fördert den Ausbauleistungsfähiger Breitbandnetze insbesondere in länd-lichen und dünn besiedelten Regionen, in denen dieWirtschaftlichkeit für einen marktgetriebenen Ausbaubisher nicht gegeben ist. Hierfür stehen bis 2021 ins-gesamt rd. 4,4 Mrd. € zur Verfügung, davon1,3 Mrd. € aus den Erlösen Digitalen Dividende II(die nach Abzug der Umstellungs- und Verwaltungs-kosten hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteiltwerden), 1,1 Mrd. € aus dem Zukunftsinvestitions-programm und konventionellen Mitteln in Höhe von2 Mrd. €.

3.2.5VerkehrDie Erhaltung und die Weiterentwicklung des Ver-kehrswegenetzes sind eine gemeinsame Aufgabe vonBund, Ländern und Kommunen, bei der jede Ebeneentsprechend ihrer Aufgabenverantwortung tätig wer-den muss. Der Bund hat seine Verkehrsinvestitionenzuletzt deutlich gesteigert: Im Jahr 2018 stehen fürInvestitionen in die klassischen Verkehrsträger (Stra-ße, Schiene, Wasserstraße) und den KombiniertenVerkehr Mittel in Höhe von rd. 14,2 Mrd. € zur Ver-

fügung (+ rd. 1,4 Mrd. € ggü. 2017), die schwer-punktmäßig zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktureingesetzt werden. Die Nutzerfinanzierung wird dau-erhaft erweitert: Die Mehreinnahmen aus der Einfüh-rung der Infrastrukturabgabe von netto rd. 0,5 Mrd. €jährlich stehen ab dem Jahr 2019 zusätzlich für Stra-ßenbauinvestitionen zur Verfügung. Im Finanzplan-zeitraum wird die Einführung der Infrastrukturgesell-schaft Straße vorbereitet, die ab dem Jahr 2021 dieAufgaben von Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung undFinanzierung insbesondere der Bundesautobahnenübernehmen wird.

3.2.5.1Eisenbahnen des BundesUm dem Wohl der Allgemeinheit und den Verkehrs-bedürfnissen Rechnung zu tragen (Art. 87e GG), fi-nanziert der Bund Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestiti-onen in die Schienennetze der Eisenbahnen desBundes. Die Kosten der Unterhaltung und Instandset-zung der Schienenwege werden von den Eisenbahnendes Bundes getragen.Im Finanzplan bis 2021 werden die Schienenwegein-vestitionen auf hohem Niveau fortgeführt. Schwer-punktmäßig werden dabei Ersatzinvestitionen anSchienenwegen gefördert. Im Rahmen der Leistungs‑und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) mit der DBAG leistet der Bund von 2015 bis 2019 durchschnitt-lich einen Infrastrukturbeitrag in Höhe vonrd. 3,3 Mrd. € p. a., im Bundeshaushalt 2018 sind3,5 Mrd. € veranschlagt. Verhandlungen zum Ab-schluss einer Folge-LuFV sollen im Jahr 2017 aufge-nommen werden.Für die Umsetzung wichtiger Schienenprojekte, dieInfrastrukturausrüstung internationaler Korridore mitdem Europäischen EisenbahnverkehrsleitsystemERTMS, Maßnahmen zur Lärmsanierung an beste-henden Schienenwegen sowie für Maßnahmen imRahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms stehenvon 2018 bis 2021 Bundesmittel in Höhe von insge-samt rd. 8 Mrd. € zur Verfügung.Darüber hinaus trägt der Bund die nicht durch eigeneEinnahmen gedeckten Aufwendungen des Bundesei-senbahnvermögens (BEV). Das BEV ist Dienstherrder der DB AG zugewiesenen Beamten und zuständigfür die Betreuung der Versorgungsempfänger. Esverwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigenImmobilien. In den Jahren 2018 bis 2021 leistet derBund - insbesondere im Rahmen der Defizitdeckungdes BEV‑Wirtschaftsplans - insgesamtrd. 22,0 Mrd. € bzw. jahresdurchschnittlichrd. 5,5 Mrd. € für den Bereich des BEV.

3.2.5.2BundesfernstraßenIm Bundeshaushalt 2018 sind für die Bundesfern-straßen für Erhaltung, Neubau und Erweiterung,Grunderwerb sowie betriebliche Unterhaltung insge-samt rd. 8,6 Mrd. € vorgesehen, wovon rd. 7,4 Mrd. €

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 29 - Drucksache 18/13001

Page 30: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

auf Straßenbauinvestitionen entfallen, die mitrd. 4,3 Mrd. € aus Mitteln der Lkw-Maut finanziertwerden. Insgesamt übersteigen die Investitionen indie Bundesfernstraßen das Niveau der Vorjahre. FürNeubau- und Erweiterungsmaßnahmen (Bedarfsplan-maßnahmen) sind 2018 insgesamt rd. 2,4 Mrd. € ein-geplant. Davon entfallen rd. 1,5 Mrd. € auf die Bun-desautobahnen und rd. 0,9 Mrd. € auf dieBundesstraßen.Aufgrund der voraussichtlich anhaltenden Zunahmedes Güter- und damit des Schwerlastverkehrs ist aufdie substanzerhaltenden und funktionssicherndenMaßnahmen ein immer stärkeres Augenmerk zu rich-ten und eine entsprechende Prioritätensetzung vorzu-nehmen. Daher werden die Ausgaben für reine Erhal-tungsmaßnahmen im Jahr 2018 auf rd. 3,9 Mrd. €angehoben. Davon sollen für Bundesautobahnenrd. 2,7 Mrd. € und für Bundesstraßen rd. 1,2 Mrd. €verwendet werden. Dabei entfallen rd. 0,7 Mrd. € aufdas Brückenertüchtigungsprogramm.Die Bundesregierung setzt ihr Engagement im Be-reich Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) fort.Im Haushalt 2018 sind für die zehn laufenden und fürneue ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich Mit-tel in Höhe von 701 Mio. € für die Konzessionsneh-mer eingeplant. Für die Fortentwicklung der ÖPPProjekte („Neue Generation“) als Beschaffungsvari-ante ist im Haushalt 2018 eine Verpflichtungsermäch-tigung in Höhe von 10,3 Mrd. € ausgebracht.

3.2.5.3BundeswasserstraßenDie Ausgaben für die Bundeswasserstraßen betragenrd. 2,1 Mrd. € im Jahr 2018 und werden in etwa indieser Höhe in der Finanzplanung bis 2021 fortge-schrieben. Knapp die Hälfte der Ausgaben entfällt da-bei auf Investitionen, insbesondere für Bau- und Er-haltungsmaßnahmen an der wasserverkehrlichenInfrastruktur. Außerdem werden im Rahmen des10 Mrd. €‑Programms für Zukunftsinvestitionen2016 - 2018 Ausgaben für Investitionen in die Bun-deswasserstraßen in Höhe von 200 Mio. € zur Verfü-gung gestellt, wovon 50 Mio. € auf das Jahr 2018 ent-fallen. Wesentlicher Ausgabezweck bleiben dieSubstanzerhaltung und Erneuerung der vorhandenenInfrastruktur.

3.2.5.4Verbesserung derVerkehrsverhältnisse in denGemeinden undRegionalisierungsmittelZur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Ge-meinden steht insgesamt ein Finanzrahmen vonrd. 1,673 Mrd. € p. a. zur Verfügung. Er verteilt sichauf drei Bausteine:Aus den „Bundesprogrammen“ nach § 6 Absatz 1 desGesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesse-rung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

(GVFG) können Schienenverkehrswege im Öffentli-chen Personennahverkehr in Verdichtungsräumen undden zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähi-gen Kosten von über 50 Mio. € gefördert werden. DerFördersatz beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähi-gen Kosten. Dafür stehen jährlich rd. 332,6 Mio. €zur Verfügung. Bund und Länder haben vereinbart,die Mittel des GVFG im Rahmen der Neuregelungder Bund-Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt überdas Jahr 2019 hinaus fortzuführen. Die entsprechendeGrundgesetzänderung wurde Anfang Juni 2017 vomDeutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesra-tes beschlossen.Seit dem 1. Januar 2007 bis Ende 2019 erhalten dieLänder außerdem nach Art. 143c Abs. 1 GG in Ver-bindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Entflechtungvon Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen(EntflechtG) Mittel in Höhe von 1,336 Mrd. € jähr-lich als Kompensation für den Wegfall von Bundesfi-nanzhilfen. Diese Mittel werden den Ländern nach ei-nem nach § 4 Abs. 3 EntflechtG vorgegebenenSchlüssel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnissein den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Bis zumJahr 2013 mussten die Länder die Mittel investiv inden Ausgabenbereichen der ehemaligen Mischfinan-zierungen verwenden. Seit dem Jahr 2014 ist auf-grund der Vorgabe des Art. 143c Abs. 3 GG die auf-gabenbereichsbezogene Zweckbindung entfallen;lediglich die „investive Zweckbindung“ bleibt beste-hen. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 143c GGlaufen die Entflechtungsmittel zum 31. Dezember2019 aus. Ab dem Jahr 2020 werden den Ländernstattdessen Anteile am Umsatzsteueraufkommen zurVerfügung gestellt.Das „Forschungsprogramm Stadtverkehr“ (FOPS) alsdritter Baustein umfasst zurzeit ca. 4,2 Mio. € jähr-lich. Es ist das einzige bundesweite und praxisorien-tierte Programm zur Behandlung städtischer Ver-kehrsprobleme.Darüber hinaus erhalten die Länder für den öffentli-chen Personennahverkehr gemäß Art. 106a GG einenBetrag aus dem Steueraufkommen des Bundes, da ih-nen im Zuge der Bahnreform zum 1. Januar 1996 dieAufgabenverantwortung für den Schienenpersonen-nahverkehr übertragen worden ist.Mit der Erhöhung dieser Regionalisierungsmittel fürdas Jahr 2016 auf 8,2 Mrd. € und der jährlichen Stei-gerungsrate von 1,8 % für die Folgejahre bis ein-schließlich 2031 hat der Bund sein Engagement nocheinmal deutlich erhöht und schafft mit insgesamt150 Mrd. € bis zum Jahr 2031 eine verlässliche Fi-nanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für dieLänder, um einen attraktiven, modernen Nahverkehrzu organisieren.

3.2.6Bau und StadtentwicklungImpulse für mehr Energieeffizienz und die damit ver-bundenen CO2-Einsparungen in den Kommunen setztdas Ende des Jahres 2011 bei der KfW aufgelegte

Drucksache 18/ 13001 - 30 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 31: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung", wel-ches inzwischen bundesweit in der Praxis etabliert ist.Hier wird der Sanierungsprozess vom Einzelgebäudezum Quartier auf eine breitere städtebauliche Basisgestellt. Durch die konzeptionelle Vorbereitung derMaßnahmen im Quartier werden die verschiedenenEigentümergruppen, insbesondere auch die privatenVermieter und selbstnutzenden Eigentümer, verstärktin den Sanierungsprozess einbezogen. Die zentralenAkteure vor Ort - Kommune, Wohnungswirtschaft,Energieversorger - bauen neue Kooperationen auf.Das Förderprogramm 2017 sieht im EKF Gesamtaus-gaben des Bundes in Höhe von 50 Mio. € für zinsver-billigte Darlehen mit Tilgungszuschüssen und Zu-schüsse vor. Für das Förderprogramm 2018 stehenProgrammmittel in gleicher Höhe zur Verfügung.Eigenmittelprogramme der KfW-Förderbank ergän-zen die Bundesinitiativen im Modernisierungs- undNeubaubereich. Alternativ zu den KfW-Programmenkann seit dem Jahr 2006 die begrenzte Absetzbarkeitvon Handwerkerleistungen entsprechend § 35a EStGin Anspruch genommen werden.Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt derBund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförde-rung. Die Städtebauförderung hilft Städten und Ge-meinden, sich nachhaltig an den wirtschaftlichen, so-zialen, demographischen und ökologischen Wandelanzupassen. Insoweit unterliegen die Förderschwer-punkte einer stetigen inhaltlichen Weiterentwicklung.Die Förderung erfolgt im Rahmen städtebaulicherGesamtmaßnahmen entsprechend dem Baugesetz-buch (BauGB). Dazu stehen aktuell die Programme„Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- undOrtsteilzentren“, „Stadtumbau“, „Soziale Stadt“,„Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „ZukunftStadtgrün“ zur Verfügung. Diese Programme bietenjeweils Lösungen für spezielle Problemlagen. Seitdem Haushalt 2014 wird außerhalb der Finanzhilfennach Art. 104b GG ein Bundesprogramm „Förderungvon Investitionen in nationale Projekte des Städte-baus“ aufgelegt. Über die im Koalitionsvertrag für die18. Legislaturperiode für die Förderung des Städte-baus vorgesehenen Programmmittel in Höhe von ins-gesamt 700 Mio. € jährlich (davon 50 Mio. € für dasBundesprogramm Nationale Projekte) hinaus stehenfür die Jahre 2017 bis 2020 jährlich weitere300 Mio. € (Verpflichtungsrahmen) für den Bereichsoziale Stadtentwicklung zur Verfügung. Hiervonwerden 200 Mio. € für ein zusätzliches Programm„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“verwendet, mit weiteren 90 Mio. € werden die Städte-bauförderungsprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadt-umbau“ aufgestockt. Ergänzend wurde ein bundesun-mittelbares Programm „Modellvorhaben Miteinanderim Quartier - Umsetzung der ressortübergreifenden

Strategie Soziale Stadt“ mit Programmmitteln in Hö-he von 10 Mio. € jährlich aufgelegt.Zusätzlich wurde das Bundesprogramm NationaleProjekte für die Jahre 2018 - 2021 um 25 Mio. € auf75 Mio. € jährlich aufgestockt sowie das Städtebau-förderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ mit Pro-grammmitteln in Höhe von 50 Mio. € im Haushalt2018 veranschlagt.In Bezug auf das CO2-Gebäudesanierungsprogrammwird auf Ziffer 3.2.4.1 verwiesen.

3.2.7Bildung, Wissenschaft, Forschungund kulturelle AngelegenheitenFür die Bildung als Querschnittsaufgabe wurde be-reichsübergreifend ein Bündel von Maßnahmen ausden unterschiedlichsten Bereichen entwickelt. Dabeistehen im Vordergrund: Stärkung des Fachkräftenach-wuchses und der Hochschulen sowie Maßnahmen fürbildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche unddie frühkindliche Bildung. Die Mittel für FuE werdenvorrangig für innovations- und wachstumsförderndeForschungsmaßnahmen im Rahmen der Hightech-Strategie eingesetzt. Sie sollen zu mehr Beschäfti-gung in Deutschland führen und eine Hebelwirkungauf zusätzliche FuE‑Investitionen der Wirtschaft undder Länder ausüben. Um die Spitzenstellung auf Ge-bieten der Schlüsseltechnologien wie Informations-und Kommunikationstechnologien, Materialfor-schung, Mikroelektronik und Photonik zu erhaltenund zu stärken, werden technologische Forschungenund Entwicklungen vorangetrieben und Lösungen fürgesellschaftliche Herausforderungen entwickelt. For-schung ermöglicht Innovationen und intelligente Lö-sungen, die helfen, die Herausforderungen der Digita-lisierung für Wirtschaft und Gesellschaft zubewältigen, sei es beim Thema Sicherheit in der digi-talen Welt, beim Umgang mit großen Datenmengen(Big Data) oder bei Innovationen für einen zukunfts-fähigen Produktionsstandort.Ein Schwerpunkt ist dabei die vernetzte Produktion,das Zusammenwachsen von Produktions-, Logistik-und Serviceprozessen im „Internet der Dinge“ (Indus-trie 4.0). Dabei stehen Anwendungen im Mittelstand,spezifische IT-Sicherheitskonzepte, neue Hard- undSoftwaresysteme und die Arbeitsplatzgestaltung imFokus.Weitere Schwerpunkte der Bildungs- und For-schungspolitik sind der Pakt für Forschung und Inno-vation, die Exzellenzinitiative sowie deren Nachfol-gerin, die Exzellenzstrategie. Der Hauptteil derentsprechenden Ausgaben entfällt auf den Einzelplandes BMBF (vgl. Schaubild 6).

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 31 - Drucksache 18/13001

Page 32: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 6

3.2.7.1Wissenschaft, Forschung undEntwicklung außerhalb derHochschulenDie Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturpe-riode zu einer umfassenden ressortübergreifenden In-novationsstrategie weiterentwickelt. Ziel der neuenStrategie ist es, Deutschlands Position im globalenWettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stär-ken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neueImpulse für mehr Innovation in Wirtschaft und Ge-sellschaft zu setzen. Durch einen noch besseren Wis-sens- und Erkenntnistransfer, d. h. die verbesserteUmsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähi-ge Produkte und Dienstleistungen, sollen neue Wert-schöpfung und zukunftssichere Arbeitsplätze geschaf-fen werden. Die Bundesregierung wird an diebisherigen Erfolge der Hightech-Strategie anknüpfenund diese weiter ausbauen. Deshalb wird sie eineneue Forschungs- und Innovationsstrategie fürDeutschland formulieren. Dabei wird sie die Schaf-fung einer offenen Innovationskultur zu einem Leit-thema machen und von einem Verständnis von Inno-vationen ausgehen, welches neue Technologien wieauch neue Formen des Lernens, Zusammenlebensund Arbeitens umfasst.

Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die Fortsetzungdes Strukturwandels im deutschen Wissenschaftssys-tem. Dazu zählt die mit den Ländern vereinbarte Fort-setzung des Pakts für Forschung und Innovation füreine dritte Programmphase in den Jahren 2016 bis2020. Danach streben Bund und Länder vorbehaltlichder Mittelbereitstellung durch die jeweiligen Parla-mente an, der DFG sowie den großen Forschungsein-richtungen MPG, WGL, FhG und HGF einen Auf-wuchs der Zuwendung um 3 % zu gewähren. Seitdem Jahr 2016 finanziert der Bund diesen Aufwuchsallein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Län-der-Finanzierungsschlüssel unberührt. Der Bund er-wartet, dass die Länder den Hochschulen adäquateSteigerungen ihrer Mittelausstattung zur Verfügungstellen. Als Teil des 2014 verkündeten Dachprogrammes „In-novationen für die Produktion, Dienstleistung und Ar-beit von morgen“ wurde im Jahr 2016 die Programm-linie „Zukunft der Arbeit“ auf den Weg gebracht. DieHandlungsfelder reichen von sozialen Innovationenim Bereich der Arbeit, den Auswirkungen von Globa-lisierung und Regionalisierung auf die Arbeitsweltwie auch dem Zusammenwachsen von Produktionund Dienstleistungen, den Mensch-Maschine-Interak-tion bis zu neuen Ansätzen der Flexibilisierung, derPrävention und der Verankerung des Nachhaltigkeits-gedankens in der Arbeit.

Drucksache 18/ 13001 - 32 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 33: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Mit dem im Jahr 2016 zusammengeführten Pro-gramm in der Meeresforschung (MARE:N) sollenForschungsstrategien gegen Verschmutzung, Überfi-schung und Übersäuerung der Meere entwickelt wer-den. Es bündelt die Maßnahmen des BMBF, BMWi,BMEL, BMVI und BMUB. In zehn Jahren werdenüber 450 Mio. € für die Förderung entsprechenderProjekte bereitgestellt. Zusammen mit der Förderungvon Forschungszentren und der Erneuerung der deut-schen Forschungsflotte werden damit in zehn Jahrenüber 4 Mrd. € für die Zukunft der Meere investiert. Die zwischen 2009 und 2012 gegründeten DeutschenZentren der Gesundheitsforschung (DZG) - das Deut-sche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen,das Deutsche Konsortium für Translationale Krebs-forschung sowie die Deutschen Zentren für Diabetes-,Herz-Kreislauf-, Infektions- und Lungenforschung -haben bereits im Jahr 2015 ihre Aufbauphase weitge-hend abgeschlossen. Gemeinsam mit 13 Bundeslän-dern stellt das BMBF rd. 250 Mio. € jährlich für dieDZG bereit. Ziel ist es, Ergebnisse aus der biomedizi-nischen Grundlagenforschung rascher und besser zumWohle der Patientinnen und Patienten in Form vonneuen Therapien, Diagnoseverfahren und Präventi-onsmaßnahmen in die klinische Anwendung und me-dizinische Praxis zu überführen. Die Überführung von Forschungsergebnissen aus derGrundlagenforschung in die klinische Anwendung istauch das Ziel des Berliner Instituts für Gesundheits-forschung (BIG). In einer für Deutschland einmaligenStruktur wird darin die exzellente außeruniversitäreForschung am Max-Delbrück-Centrum für Molekula-re Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC)mit der herausragenden Kompetenz des Universitäts-klinikums Charité in der klinischen patientenorien-tierten Forschung verbunden. Für den Aufbau und dieEtablierung des BIG stellt der Bund von 2013 bis2018 gemäß der mit dem Land Berlin geschlossenenVerwaltungsvereinbarung zur Errichtung und Grund-finanzierung des BIG insgesamt bis zu 285 Mio. € zurVerfügung. Der Finanzierung des BIG liegt ein Finan-zierungsschlüssel von 90 % Bund und 10 % LandBerlin zugrunde. Schließlich wird auch der Aufbau von Forschungsinf-rastrukturen (deutsche Forschungsflotte, internationa-le Großprojekte XFEL, FAIR, Erdbeobachtungssatel-liten etc.) gefördert. Die Investitionsmittel im Bereich„naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ be-laufen sich 2017 auf rd. 273 Mio. € und im Jahr 2018auf rd. 290 Mio. €. Für die Arbeit des Deutschen Zentrums für Luft- undRaumfahrt e.V. (DLR) sowie weitere Aktivitäten imBereich der Raumfahrt werden im Jahr 2018 Mitteli. H. v. rd. 1,574 Mrd. € bereitgestellt. Hiervon entfal-len 852,5 Mio. € auf Beiträge zur Europäischen Welt-raumorganisation ESA und 276,3 Mio. € auf Aktivitä-ten im Rahmen des Nationalen Weltraumprogramms.Einen besonderen Schwerpunkt stellen die anwen-dungsbezogenen Programme wie Robotik, Erdbeob-achtung, Navigation und Telekommunikation sowie

die Beteiligung Deutschlands an der Fortführung derInternationalen Raumstation (ISS) bis 2024 dar. DasDLR als nationales Forschungszentrum für Luft- undRaumfahrt, das sich in den ForschungsbereichenLuft- und Raumfahrt, Energie, Verkehr sowie Sicher-heit sowie Digitalisierung mit umfangreichen For-schungs- und Entwicklungsprojekten, aber auch ope-rationellen Aufgaben im Rahmen nationaler undinternationaler Kooperationen und auch wehrtechni-scher Forschung beschäftigt, erhält eine institutionelleGrundfinanzierung des Bundes, darüber hinaus leis-ten auch die Sitzländer im Rahmen der 90:10 Finan-zierung gemäß dem GWK-Abkommen einen Beitragzur Grundfinanzierung in Höhe von rd. 478 Mio. €;es baut mit fünf neuen Instituten seine Digitalisie-rungsforschung und mit jeweils einem neuen Institutdie maritime Sicherheits‑ und die Energieforschungaus. Für den maritimen Bereich sind im Finanzplan-zeitraum 2017 bis 2021 Mittel i. H. v. rd. 282 Mio. €(im Jahr 2018 rd. 60 Mio. €) vorgesehen. Dies um-fasst die maritimen Förderprogramme: „MaritimeTechnologien der nächsten Generation“, „MaritimeSicherheit/Echtzeitdienste“ sowie „InnovativerSchiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“.Schwerpunkte der Programme sind u. a. die For-schung und Entwicklung in den Bereichen Automati-sierung und Vernetzung maritimer Systeme, maritimeMonitoring- und Wartungstechnologien, alternativeAntriebssysteme (LNG, Methanol, Ethanol) sichereRoutenführung/Navigation und „Green Shipping“(Energieeffizienz/Emissionsreduzierung).Für den Bereich „Bodengebundene Verkehrstechnolo-gien“ sind im Finanzplanzeitraum 2017 bis 2021rd. 226 Mio. € eingeplant (rd. 45 Mio. € im Jahr2018). Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungs-projekte aus den Bereichen Automatisiertes Fahren(z. B. kooperative, vernetzte Systeme, Fahrerassistenzund automatisiertes Fahren, Testmethoden) sowie In-novative Fahrzeuge (z. B. Effizienzsteigerung durchLeichtbau, Optimierung aerodynamischer Eigen-schaften, Antriebstechnik, welche die Emissionen re-duziert). Die Förderung von Verbundprojekten erfolgt auf Ba-sis von Zuwendungen, wobei Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft eine Eigenbeteiligung vonmindestens 50 % erbringen müssen. Die Verkehrsfor-schung weist (traditionell) einen relativ hohen KMU-Anteil auf. Die Beteiligung von KMU in Verbundpro-jekten ist eine wesentliche Zielsetzung. Eine zentraleQuerschnittaktivität ist die internationale Zusammen-arbeit im Bereich Bildung und Forschung. Die Bun-desregierung wird in dieser Legislaturperiode dieStrategie zur Internationalisierung von Wissenschaftund Forschung weiterentwickeln. Für die Zusammen-arbeit mit anderen Staaten werden im Jahr 2017rd. 110 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 33 - Drucksache 18/13001

Page 34: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.7.2HochschulenDer Hochschulpakt wurde in drei Programmphasenvon 2007 bis 2010, von 2011 bis 2015 und für einedritte und abschließende Programmphase von 2016bis 2020 (inkl. Ausfinanzierung bis 2023) beschlos-sen. Mit diesen Vereinbarungen gewährleisten Bundund Länder auch bei steigenden Studienanfängerzah-len eine hohe Qualität des Studiums. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund undLändern über den Hochschulpakt 2020 enthält einProgramm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfän-ger (erste Säule). Die Vereinbarung ist als Fest-betragsmodell ausgestaltet. Der Bund stellt hierfür inden Jahren 2015 bis 2023 einen Höchstbetrag von biszu 14,152 Mrd. € bereit. Die Länder stellen die Ge-samtfinanzierung sicher. In einer zweiten Säule wird seit dem Jahr 2007 für dieindirekten, zusätzlichen und variablen Projektausga-ben in DFG‑Forschungsvorhaben eine Programmpau-schale bereitgestellt. Ziel ist es, die Wettbewerbsfä-higkeit der Forschung an Hochschulen zu stärken.Seit dem Jahr 2016 erhalten neu von der DFG bewil-ligte Projekte eine Pauschale in Höhe von 22 % derverausgabten Projektmittel. Die Länder beteiligensich an der Finanzierung mit einem Anteil von 2 Pro-zentpunkten. In den Jahren 2016 bis 2020 sind hier-für insgesamt rd. 2 Mrd. € Bundes- undrd. 125 Mio. € Ländermittel vorgesehen. Der Anteildes Bundes für den Hochschulpakt beträgt im Jahr2018 insgesamt 2,2 Mrd. €. Mit dem Qualitätspakt Lehre (2010 - 2020) werdenseit dem Wintersemester 2011/12 Maßnahmen zurPersonalgewinnung, Personalqualifizierung und Wei-terentwicklung der Lehrqualität gefördert. In derzweiten Förderphase bis Ende 2020 erhalten 71 Uni-versitäten, 61 Fachhochschulen sowie 24 Kunst- undMusikhochschulen die Möglichkeit, ihre erfolgrei-chen Konzepte nach positiver Zwischenbegutachtungweiterzuentwickeln und auf weitere Bereiche ihrerHochschule auszudehnen. Im Jahr 2018 stellt derBund für den Qualitätspakt Lehre 200 Mio. € zur Ver-fügung. Insgesamt beabsichtigt der Bund, bis zumJahr 2020 rd. 2 Mrd. € bereitzustellen, das jeweiligeSitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die Exzellenzinitiative eröffnet den deutschen Hoch-schulen die Chance, ihre Profile zu schärfen und Spit-zenzentren mit hoher internationaler Attraktivität zuschaffen. In der dritten und letzten Förderrunde mitinsgesamt 2,7 Mrd. € (davon trägt 75 % der Bund)über eine fünfjährige Laufzeit werden insgesamt 45Graduiertenschulen, 43 Exzellenzcluster und 11 Zu-kunftskonzepte bis 2017 gefördert. Im Jahr 2017 sind357 Mio. € aus dem Bundeshaushalt für die Exzel-lenzinitiative vorgesehen. Die mit der Exzellenzinitia-tive begonnene Förderung von Spitzenforschung anUniversitäten wird mit der Exzellenzstrategie verste-tigt. Auf Basis des Art. 91b GG werden im Rahmender Exzellenzstrategie künftig Exzellenzcluster und

Exzellenzuniversitäten in Deutschland gefördert. ImJahr 2018 sind hierfür bundesseitig rd. 378 Mio. €vorgesehen. Die Bundesregierung unterstützt mit dem Hochschul-pakt und dem Qualitätspakt Lehre auch die Weiterent-wicklung des Bologna-Prozesses. Die Weiterbildungwird durch den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung:offene Hochschulen“ deutlich gestärkt. Bis zum Jahr2020 sollen hierfür bis zu 250 Mio. € zur Verfügunggestellt werden, im Haushalt 2018 sind 39,2 Mio. €veranschlagt. Die Mobilitätsförderung wurde u. a. mitdem Bologna‑Mobilitätspaket in den vergangenenJahren deutlich aufgestockt und fördert damit zumBeispiel Hochschulkooperationen, vierjährige Bache-lorprogramme mit integrierten Auslandsaufenthaltenund Sprachkurse. Für den Aus- und Neubau von Hochschulen ein-schließlich der Hochschulkliniken wurden von 2007bis 2013 jährlich 695 Mio. € auf der Grundlage desEntflechtungsgesetzes als Kompensationszahlungenan die Länder gezahlt. Für die Jahre ab 2014 bis zumAuslaufen der Entflechtungsmittel am 31. Dezember2019 hat sich der Bund bereit erklärt, die Mittel inunveränderter Höhe fortzuführen, und dies gesetzlichgeregelt. Seit Januar 2014 ist die aufgabenspezifischeZweckbindung entfallen; lediglich die investiveZweckbindung ist bestehen geblieben. Die Bundesre-gierung würde es begrüßen, wenn alle Länder, wie esin einigen Ländern bereits geschehen ist, ihre Bereit-schaft erklärten, die Entflechtungsmittel weiter voll-ständig in den bisherigen Aufgabenbereichen einzu-setzen. Aufgrund Art. 91b Abs. 1 GG wirken Bund und Län-der in Fällen überregionaler Bedeutung auch bei derFörderung von Forschungsbauten an Hochschuleneinschließlich Großgeräten zusammen. Hierfür stelltder Bund den Ländern bis zum Ende des Jahres 2019jährlich 298 Mio. € zur Verfügung. Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung aufdie Förderung der Fachhochschulen. Das Programm„Forschung an Fachhochschulen“ unterstützt sie da-rin, ihr Potential für Kooperationen mit der Wirtschaftund der Gesellschaft auszubauen und ist damit auchein Beitrag zur Umsetzung der Hightech-Strategie.Um gezielt die Profilbildung und das Innovationspo-tenzial forschungsstarker Fachhochschulen zu stär-ken, werden im Rahmen des Programms seit demJahr 2016 strategische Forschungs- und Innovations-partnerschaften zwischen Fachhochschulen und vor-nehmlich KMU gefördert. Die neu beschlossene Förderinitiative „InnovativeHochschule“ richtet sich ebenfalls insbesondere anFachhochschulen sowie an kleinere und mittlere Uni-versitäten. Sie wird den forschungsbasierten Ideen-,Wissens- und Technologietransfer an deutschenHochschulen unterstützen und dessen strategischeRolle im regionalen Innovationssystem stärken.

Drucksache 18/ 13001 - 34 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 35: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.7.3Ausbildungsförderung, Förderungdes wissenschaftlichenNachwuchsesMit dem durch das BAföG für Unterhalts- und Aus-bildungskosten zur Verfügung gestellten Geld wirdvielen jungen Menschen eine individuelle Förderungfür eine der Neigung, Eignung und Leistung entspre-chende Ausbildung zuteil und beispielsweise die Ent-scheidung für ein Studium oft erst ermöglicht. DerFörderbetrag orientiert sich an dem Bedarf für Le-bensunterhalt und Ausbildung. Der Förderungs-höchstsatz für auswärts wohnende Studierende vonvorher 670 € monatlich stieg aufgrund des 25.BAföG-Änderungsgesetzes zum Wintersemester2016/2017 auf 735 €, der Kinderbetreuungszuschlagvon 113 € auf einheitlich 130 € für jedes eigene Kind.Der Bund hat seit dem 1. Januar 2015 die volle Finan-zierung der Geldleistungen nach dem BAföG über-nommen. Er entlastet die Länder dadurch dauerhaftum jährlich 1,17 Mrd. €. Im Gegenzug haben dieLänder zugesagt, die dadurch in den Länderhaushal-ten frei werdenden Mittel wieder im Bildungsbereich,insbesondere im Hochschulbereich, zu investieren.Auch die Stipendien, die über die 13 vom Bund un-terstützten Begabtenförderungswerke zur Verfügunggestellt werden, dienen der Erleichterung der Studien-entscheidung. Damit mehr junge Menschen von derFörderung der Begabtenförderungswerke profitierenkönnen, wurde die Förderung bereits auf 1 % der Stu-dierenden ausgedehnt. 2018 sind für die Begabtenför-derungswerke insgesamt rd. 266 Mio. € vorgesehen. Mit dem im Jahr 2011 gestarteten Deutschlandstipen-dium werden begabte und leistungsfähige Studieren-de an staatlichen und staatlich anerkannten Hoch-schulen in Deutschland gemeinsam mit privatenMittelgebern durch ein einkommensunabhängigesStipendium (i. H. v. 300 € pro Monat) unterstützt. Aufdiese Weise werden Anreize für Spitzenleistungen ge-schaffen. Im Jahr 2016 wurden 0,9 % der Studieren-den gefördert. Durch länderinterne Umverteilungnicht ausgeschöpfter Stipendienkontingente könnenbis zu 8 % der Studierenden einer Hochschule geför-dert werden. Ergänzt wird diese Ausbildungsförde-rung durch das Bildungskreditprogramm des Bundesund den allgemeinen Studienkredit, ein Eigenmittel-programm der KfW. Mit einem neuen Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichenNachwuchses, welches über den Zeitraum von zehnJahren mit bis zu 1 Mrd. € ausgestattet ist, sollenplanbarere und transparentere Karrierewege etabliertwerden. Außerdem wird damit die Attraktivität undWettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschafts-systems durch die strukturelle Verankerung von Tenu-re-Track-Professuren in Deutschland gestärkt. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Bundesre-gierung bei der Förderung des hochqualifizierten wis-senschaftlichen Nachwuchses. Hierfür stehen bei-spielhaft die Maßnahmen zur qualitativen

Weiterentwicklung der Promotionsphase (die Förde-rung von Graduiertenschulen im Rahmen der Exzel-lenzinitiative sowie das vom BMBF finanzierte Pro-gramm „International Promovieren in Deutschland -for all (IPID4all)“ des DAAD, das vielfältigeMöglichkeiten zur Internationalisierung der Promoti-onsphase eröffnet. Zudem wird durch das Professo-rinnenprogramm zielgerichtet der Anteil von Wissen-schaftlerinnen an den Professuren gesteigert. Hierfürstellen Bund und Länder bis 2017 insgesamt150 Mio. € Fördermittel (Förderquote 50/50) bereit.Insgesamt (Bundesanteil zum Professorinnenpro-gramm einbezogen) sind für das Jahr 2018 für Strate-gien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit fürFrauen in Bildung und Forschung 27 Mio. € vorgese-hen.

3.2.7.4Berufliche Bildung, Integration durchBildung und andere Bereiche desBildungswesensDurch die Initiative „Bildungsketten bis zum Ausbil-dungsabschluss“ erhalten Schülerinnen und Schülerab der 7./8. Klasse im Rahmen einer Bund - LänderVereinbarung Unterstützung für einen besseren Über-gang von der Schule in die Berufswelt. Das BMBFleistet hierzu mit seinem Berufsorientierungspro-gramm einen wichtigen Beitrag, für den im Jahr 2018ein Betrag von 77 Mio. € vorgesehen ist. Mit demProgramm „JOBSTARTER plus“ unterstützt dasBMBF mit 30 Mio. € im Jahr 2018 die Entwicklungder Ausbildungsstruktur (z. B. durch Unterstützungs-und Beratungsstrukturen für KMU, Ausbildung undMigration, Verzahnung von Aus- und Weiterbildung,interregionale Mobilität).Durch die Förderung überbetrieblicher Berufsbil-dungsstätten (ÜBS) sichert der Bund die Qualität derberuflichen Ausbildung und auf die kleinen und mitt-leren Unternehmen zugeschnittene Fort- und Weiter-bildungsangebote. Das hilft vor allem kleinen undmittleren Betrieben, die mehr als zwei Drittel allerJugendlichen im dualen System ausbilden. 2018 ste-hen im Einzelplan des BMBF 72 Mio. € zur Verfü-gung. Davon entfallen bis zu 30 Mio. € auf das Son-derprogramm zur Förderung von Digitalisierung inden ÜBS und ihren Kompetenzzentren. Im Etat desBMWi sind für diese Zwecke im Jahr 2018 insgesamt37 Mio. € veranschlagt.Gemeinsam mit der BA und dem Zentralverband desDeutschen Handwerks hat das BMBF die Initiative„Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ für vertieftefachliche Berufsorientierung und berufsbezogenenSprachunterricht gestartet. Im Jahr 2018 sind im Ein-zelplan des BMBF für die Berufsorientierung fürFlüchtlinge 20 Mio. € Fördermittel vorgesehen. Imbundesweit angelegten Programm „Einstieg Deutsch“werden in Kooperation von Lernbegleitern und ehren-amtlichen Helfern Sprachverstehen und Sprechfähig-

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 35 - Drucksache 18/13001

Page 36: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

keit vorrangig bei Flüchtlingen mit guter Bleibeper-spektive verbessert.Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfort-bildungsförderungsgesetzes (AFBG) werden Teilneh-merinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen undähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüssevorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstützt. ImJahr 2018 sind im Einzelplan des BMBFrd. 266 Mio. € dafür vorgesehen. Mit Hilfe der im Jahr 2014 gestarteten BMBF-Initia-tive zur „Gewinnung von Studienabbrechern/innenfür die berufliche Bildung“ sollen Studienabbrecherin kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschlussin der beruflichen Aus- und/oder Fortbildung erwer-ben können. Im Bereich der beruflichen Begabtenför-derung fördert die Bundesregierung mit 24,8 Mio. €im Jahr 2018 Weiterbildungsmaßnahmen für begabtejunge Berufstätige, die ihre Berufsausbildung beson-ders erfolgreich abgeschlossen haben. Als einzigesakademisches Begabtenförderungsprogramm unter-stützt es sowohl berufsbegleitend Studierende alsauch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studiums(Regelstudienzeit). Jährlich vergibt das BMBFrd. 1.000 Stipendien an Stipendiatinnen und Stipen-diaten an rd. 360 Hochschulen in Deutschland und imeuropäischen Ausland.Zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung früh-kindlicher Bildung in der Kindertagesbetreuungfördert der Bund die Qualitätssicherung zur Quali-fizierung des Fachpersonals mit der „Weiterbildungs-initiative Frühpädagogische Fachkräfte“. Die Initiati-ve „Haus der kleinen Forscher“ führt Kinder bis zumAlter von 10 Jahren altersgerecht an naturwissen-schaftlich-technische Themen heran und dient zu-gleich der Qualifizierung der pädagogischen Fach-kräfte.Mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ unter-stützt der Bund Hochschulen bei der Weiterentwick-lung begonnener Reformen und der Entwicklungüberzeugender Beiträge zur Aufwertung des Lehr-amtsstudiums mit insgesamt bis zu 500 Mio. € biszum Jahr 2023; der Ansatz für das Jahr 2018 beträgt75 Mio. €.Seit dem Jahr 2013 und jedenfalls bis 2022 fördertdas BMBF mit dem Programm „Kultur macht stark.Bündnisse für Bildung“ außerschulische Maßnahmender kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligteKinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jah-ren. Im Jahr 2018 stehen hierfür 50 Mio. € bereit.Um die duale Ausbildung zu stärken, hat die Bundes-regierung unter Federführung des BMWi am 12. De-zember 2014 gemeinsam mit der BA, der Wirtschaft,Gewerkschaften und Ländern die „Allianz für Aus-und Weiterbildung 2015 - 2018“ unterzeichnet. DiePartner der „Allianz“ haben am 2. Juni 2016 ihr ge-meinsames Engagement für die berufliche Bildungbekräftigt und mit konkreten Maßnahmen fortge-schrieben. Ziel der „Allianz“ ist es, die duale Ausbil-dung zu stärken und sie für junge Menschen - mit undohne Fluchthintergrund - noch attraktiver zu machen.

KMU sollen rechtzeitig für aktuelle Themen wie Um-brüche im Produktions- und Arbeitsablauf sowie imPersonalmanagement sensibilisiert und mit konkretenHandlungsempfehlungen unterstützt werden. Dasvom BMWi geförderte „Kompetenzzentrum für Fach-kräftesicherung“ (KOFA) ermittelt die bestehendenund zukünftigen Herausforderungen für KMU, wiebeispielsweise Digitalisierung, und erarbeitet nutzer-gerechte Handlungsempfehlungen. Hierfür sind imFinanzplanzeitraum gut 40 Mio. € veranschlagt, da-von im Jahr 2018 8,5 Mio. €.Das BMWi fördert die Unterstützung von KMU beider „Passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzensowie bei der Integration von ausländischen Fach-kräften“ (Passgenaue Besetzung/Willkommenslotsen)im Finanzplanzeitraum mit rd. 50 Mio. €, davon imJahr 2018 10,6 Mio. €. Die Unternehmen erhaltendurch derzeit 180 Mitarbeiter (Passgenaue Berater)der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, derKammern der Freien Berufe sowie anderer Organisa-tionen der Wirtschaft Unterstützung bei der Beset-zung von Ausbildungsplätzen mit inländischen jun-gen Menschen sowie bei der Integrationausländischer Auszubildender und ausländischerFachkräfte, die keinen Flüchtlingsstatus besitzen. SeitFrühjahr 2016 werden KMU des Weiteren durchrd. 140 „Willkommenslotsen“ speziell bei der Ausbil-dung, Beschäftigung und betrieblichen Integrationvon Flüchtlingen beraten und unterstützt.Das Willkommensportal „Make it in Germany“ alsBeitrag des BMWi zur gemeinsamen Fachkräfte-Of-fensive mit BMAS und BA informiert weltweit inter-nationale Fachkräfte über den Lebens- und Arbeits-standort Deutschland. Das BQ-Portal, eine Online-Wissens- und Arbeits-plattform zu ausländischen Berufsqualifikationen undBerufsbildungssystemen, liefert für zuständige Stel-len im Kammerbereich umfassende Informationenund Arbeitshilfen, um eine transparente und einheitli-che Prüfung ausländischer Berufsqualifikationen imHinblick auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Re-ferenzberufen zu ermöglichen. Für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationenim Ausland erworben haben, erhöht das Gesetz zurVerbesserung der Feststellung und Anerkennung imAusland erworbener Berufsqualifikationen die Chan-cen, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbei-ten. Zu seiner Umsetzung hält die Bundesregierungumfangreiche und mehrsprachige Informations- undBeratungsangebote vor und entwickelt diese zielgrup-pengerecht weiter, z. B. durch das Anerkennungspor-tal (www.anerkennung-in-deutschland.de), die Aner-kennungsberatung der Telefonhotline „Arbeiten undLeben in Deutschland“ oder die Beratungsstellen desNetzwerks „Integration durch Qualifizierung - IQ“(2018 und 2019: jeweils 47,5 Mio. €, 2020 und 2021:jeweils 44,5 Mio. €). Mit der Weiterbildungsprämie (Bildungsprämie) sol-len mehr Menschen für die individuelle beruflicheWeiterbildung mobilisiert werden. Insbesondere soll

Drucksache 18/ 13001 - 36 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 37: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

die Weiterbildungsbeteiligung derjenigen gestärktwerden, die sich bisher aus finanziellen Gründennicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligt habenbzw. beteiligen konnten. Das Programm wurde bisEnde 2020 verlängert (3. Förderphase). Die Nationale Strategie für Alphabetisierung undGrundbildung hat die Grundlage für eine gesamtge-sellschaftliche Anstrengung gelegt, um Erwachseneauf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, siezum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquateAngebote zu machen. Sie wurde im September 2015in eine Dekade für Alphabetisierung 2016 - 2026überführt, als Fortsetzung der Verbesserung der Kom-petenzen von Erwachsenen im Lesen und Schreiben,damit sie besser am gesellschaftlichen Leben und amBeschäftigungssystem teilhaben können. Es werdendie dafür erforderlichen Materialien, Konzepte undLehr-Qualifikationen erarbeitet. Damit kann eine we-sentliche Fachkräftereserve unter Berücksichtigungder demografischen Entwicklung erschlossen werden.

3.2.7.5Kulturelle Angelegenheiten

Inländische Kulturpolitik

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur undMedien hat unter Wahrung der Kulturhoheit der Län-der folgende Zuständigkeiten:• Kulturelle und Medienangelegenheiten - einge-

schlossen die Zuständigkeit für die Pflege deut-scher Kultur des östlichen Europas (§ 96 Bundes-vertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuungfür heimatlose Ausländerinnen und Ausländer undfremde Volksgruppen,

• Medienpolitik,• Medien- und Filmwirtschaft, Verlagswesen,• Hauptstadtkulturförderung in Berlin,• Gedenkstätten und Suchdienste.

Hierfür stehen der Beauftragten einschließlich des ihrnachgeordneten Bundesarchivs, des Bundesinstitutsfür Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichenEuropa und der Behörde des Bundesbeauftragten fürdie Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehe-maligen DDR im Jahr 2018 insgesamtrd. 1,7 Mrd. € zur Verfügung. Das hohe Niveau derVorjahre wird damit aufrechterhalten.Schwerpunkte der Arbeit der Kulturbeauftragten sind:• Förderung von kulturellen Einrichtungen und Pro-

jekten von nationaler und gesamtstaatlicher Bedeu-tung,

• Substanzerhaltung und Restaurierung von unbe-weglichen Kulturdenkmälern von nationaler Be-deutung,

• Investitionen für die Sanierung am Gebäudebe-stand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,

• Filmförderung - u. a. Förderung der Produktionvon Kinofilmen durch den Deutschen Filmförder-fonds I und II - sowie

• Pflege des Geschichtsbewusstseins und Förderungvon Gedenkstätten und Projekten auf der Grundla-ge der Gedenkstättenkonzeption des Bundes.

Neben der durch die Beauftragte der Bundesregierungfür Kultur und Medien durchgeführten Förderungwird auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Viel-zahl weiterer Maßnahmen, insbesondere durch dasBMUB sowie das BMBF unterstützt.

Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weistder Regierungsentwurf 2018 rd. 1,8 Mrd. € aus. Überdie Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplandes Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mitden traditionellen europäischen und transatlantischenPartnern, aber auch z. B. mit den asiatischen oder is-lamisch geprägten Kulturen sowie zwischen Indus-trie-, Schwellen- und Entwicklungsländern fördert.Zu den wichtigsten mit Bundesmitteln gefördertenMittlerorganisationen gehören das Goethe-Institut,die Alexander von Humboldt‑Stiftung, der DeutscheAkademische Austauschdienst und die durch die Be-auftragte der Bundesregierung für Kultur und Mediengeförderte Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“. ImBereich des BMBF werden im Jahr 2018rd. 355 Mio. € u. a. für internationale Hochschul- undWissenschaftskooperation, die Max-Weber-Stiftungund die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausge-geben.

3.2.8UmweltschutzEine intakte Umwelt und der schonende Umgang mitden natürlichen Ressourcen sind Voraussetzungen füreine nachhaltige Entwicklung. Für die Umsetzungumweltpolitischer Ziele verfügt der Bund über einegrundgesetzlich verankerte Gesetzgebungskompe-tenz. Durchführung und Finanzierung der Gesetze imUmweltbereich liegen entsprechend der im Grundge-setz vorgesehenen Aufgabenverteilung grundsätzlichbei den Ländern. Der Bund engagiert sich finanziellim Umwelt- und Naturschutz unter anderem in Formvon Förderprogrammen.Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die vielePolitikbereiche betrifft. Daher entfällt nur ein Teil derAusgaben für die Umweltpolitik auf den Haushalt desBMUB. Diese Mittel werden für die Bereiche Um-weltschutz (im engeren Sinne), Klimaschutz, Natur-schutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz sowiesichere Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Ab-fälle zur Verfügung gestellt.Einen wichtigen Schwerpunkt bildet dabei die inter-nationale Klimaschutzfinanzierung. Gefördert werdenMaßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemis-

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 37 - Drucksache 18/13001

Page 38: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

sionen und zur Anpassung an den Klimawandel inEntwicklungsländern. Ab dem Jahr 2018 stehen hier-für jährlich rd. 437 Mio. € zur Verfügung, das sindrd. 50 Mio. € mehr als im Vorjahr.Für die nationale Klimaschutzinitiative, durch dieu. a. innovative Konzepte und Modellprojekte zurSenkung der Treibhausgasemissionen in Deutschlandgefördert werden, stehen im Jahr 2018 rd. 65 Mio. €zur Verfügung.Im Bereich des Naturschutzes setzt das Bundespro-gramm „Biologische Vielfalt“ einen wichtigen Ak-zent. Dieses Programm baut auf der im Jahr 2007 be-schlossenen nationalen Strategie zur biologischenVielfalt auf und stellt im Jahr 2018 25 Mio. € bereit,um Artenvielfalt und bedrohte Lebensräume zu erhal-ten. Ab dem Jahr 2019 werden die Mittel auf30 Mio. € jährlich erhöht.Weitere wichtige Schwerpunkte im Haushalt desBMUB sind die Projekte im Zusammenhang mit derEndlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad, Asse,Morsleben) sowie die Durchführung des Standortaus-wahlverfahrens. Hierfür stehen im Jahr 2018 insge-samt 431 Mio. € zur Verfügung. Neu im BMUB-Haushalt veranschlagt sind in Folge der gesetzlichenAufgabenübertragung auf den Bund die refinanzier-ten Ausgaben für die Zwischenlagerung radioaktiverAbfälle, die im Jahr 2018 mit einem refinanziertenBeitrag von 200 Mio. € etatisiert sind.In den Bereichen Umweltschutz (im engeren Sinne)sowie Reaktorsicherheit und Strahlenschutz liegenSchwerpunkte in den Bereichen Ressortforschungund Förderung von Demonstrations- und Modellvor-haben.Von den Maßnahmen, die (auch) dem Umweltschutzzugutekommen und die in den Haushalten andererBundesministerien veranschlagt sind, sind insbeson-dere zu nennen:Maßnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energi-en, insbesondere im Zusammenhang mit der Energie-wende, sowie zur Energieeffizienz (u. a. Gebäudesa-nierung) sind im Haushalt des BMWi veranschlagtbzw. werden vom BMWi mit Mitteln aus dem EKFgefördert (vgl. 3.2.4.1 und 3.2.13.1).Für den internationalen Klimaschutz werden imHaushalt des BMZ weitere Haushaltsmittel in be-trächtlicher Höhe bereitgestellt (2017 und 2018 Aus-gaben und Verpflichtungsermächtigungen für klima-bezogene Maßnahmen i. H. v. jeweils 2,3 Mrd. €).Im Jahr 2017 beträgt die Projektförderung auf demGebiet Klima, Energie und Umwelt aus dem Haushaltdes BMBF rd. 511 Mio. €. Für das Jahr 2018 sind529 Mio. € vorgesehen.Das BMVI unterstützt die Entwicklung und Anwen-dung umweltfreundlicher Technologien (z. B. Wasser-und Brennstofftechnologie, Umweltkomponente beiden De-Minimis-Hilfen an das Güterverkehrsgewer-be, Förderung umweltfreundlicher Schiffsmotoren)und investiert in Umweltschutzmaßnahmen bei denVerkehrswegen (z. B. Finanzierung von Lärmschutz-

maßnahmen an Bundesfernstraßen und Bundesschie-nenwegen, Wiederherstellung der ökologischenDurchgängigkeit an Bundeswasserstraßen).Auch bei den Finanzhilfen im Rahmen der Gemein-schaftsaufgaben nach Art. 91a GG werden die Zieleund Erfordernisse des Umweltschutzes beachtet.Darüber hinaus finanziert der EKF weitere Maßnah-men für den Umweltschutz (Gesamtvolumen 2018:rd. 4,2 Mrd. €).

3.2.9SportFür die Förderung des deutschen Spitzensports stehenim Sporthaushalt des BMI im Regierungsentwurf2018 rd. 165 Mio. € zur Verfügung.Weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar derFörderung des Sports dienen, sind u. a. im Bereichdes BMVg (rd. 91,0 Mio. €), des BMFSFJ(rd. 18,3 Mio. €), des AA (rd. 5,1 Mio. €), des BMF(rd. 3,5 Mio. €) und des BMAS (rd. 0,7 Mio. €) ver-anschlagt.Für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dessenAufgabenschwerpunkte bei der Initiierung, Förderungund Koordinierung sportwissenschaftlicher Projektesowie dem Transfer der Forschungsergebnisse in diePraxis liegen, sieht der Regierungsentwurf 2018rd. 3,4 Mio. € vor.

3.2.10Innere Sicherheit, Asyl, ZuwanderungFür die Innere Sicherheit sind von 2018 bis 2021 ins-gesamt 19,4 Mrd. € vorgesehen. Mit 4,9 Mrd. € ent-fällt im Haushalt 2018 wiederum der größte Anteilder Mittel des BMI (rd. 9,2 Mrd. €) auf diesen Be-reich.Darin enthalten sind auch die Mittel gemäß dem Si-cherheitspaket aus dem parlamentarischen Verfahrenzum Bundeshaushalt 2017, das für den Zeitraum 2017bis 2020 Aufstockungen in Höhe von insgesamtrd. 876 Mio. € vorsah und auch im Jahr 2021 fortge-führt wird. Finanzielle Schwerpunkte im Bereich derInneren Sicherheit sind im Jahr 2018 die Ausgabenfür die Bundespolizei (rd. 3.378 Mio. €) und für dasBundeskriminalamt (rd. 616 Mio. €). Die Ausgleichs-leistungen des Bundes an das Land Berlin für haupt-stadtbedingte Sicherheitsmaßnahmen werden gemäßdem neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag deutlichaufgestockt - und zwar um 40 Mio. € p. a. ggü. derbisherigen Finanzplanung auf nunmehr 100 Mio. €jährlich bis zum Jahr 2021. Für asyl- und flüchtlingsbedingte Leistungen sind imBundeshaushalt 2018 insgesamt gut 21 Mrd. € vorge-sehen (vgl. Tabelle 6). Die Aufgaben im Zusammen-hang mit der hohen Zahl der Flüchtlinge liegen in ge-samtstaatlicher Verantwortung. Der Bund entlastetgleichwohl solidarisch die anderen Gebietskörper-schaften im Jahr 2018 in Höhe von rd. 6,8 Mrd. €.

Drucksache 18/ 13001 - 38 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 39: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 6

Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushalts 2016 bis 2021

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

Fluchtursachenbekämpfung................................ 6,54 6,86 6,55 6,43 6,27 6,18

Aufnahme, Registrierung und Unterbringung imAsylverfahren...................................................... 1,14 1,02 1,02 1,00 1,02 1,02

Integrationsleistungen......................................... 1,80 3,11 3,72 3,80 3,76 3,15

Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren...... 1,71 2,68 3,29 4,14 4,31 4,48

Unmittelbare Entlastungen Länder undKommunen.......................................................... 9,26 6,78 6,81 1,72 0,45 0,12

Gesamtbelastungen Asyl Bundeshaushalt.... 20,45 20,45 21,39 17,09 15,82 14,94

3.2.11Wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklungDie deutsche Entwicklungspolitik orientiert sich andem Ziel, Menschen eine Lebensperspektive zu er-möglichen, um damit vor allem auch Fluchtursachenentgegen zu wirken. Die Entwicklungs- und Nachhal-tigkeitsziele der Vereinten Nationen sind der zentraleinternationale Referenzrahmen für die deutsche Ent-wicklungspolitik. In absoluten Zahlen lag Deutschland im Jahr 2016nach der vorläufigen OECD-Statistik mitrd. 24,7 Mrd. US-$ nach den USA und vor Großbri-tannien bei den ODA-Leistungen an Entwicklungs-länder an zweiter Stelle der Gebernationen. Am BNEgemessen erzielte Deutschland damit eine vorläufigeODA-Quote von rd. 0,7 %. Deutschland berücksich-tigt seit der ODA-Meldung 2015 - entsprechend derDefinition des Entwicklungsausschusses der OECD(DAC) - auch die Aufwendungen im Inland fürFlüchtlinge aus Entwicklungsländern für den Unter-halt, die Versorgung, medizinische Leistungen undLeistungen für (Grund-) Bildung bei der Herleitungder ODA-Quote stärker als in der Vergangenheit, sowie dies andere Staaten ebenfalls tun. Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2018 und demFinanzplan bis 2021 dokumentiert die Bundesregie-rung ihre entwicklungspolitische Verantwortung auchim Rahmen des übergeordneten Ziels eines ohne neueSchulden ausgeglichenen Bundeshaushalts. Die Aus-gaben im Einzelplan des BMZ werden für das Jahr2018 auf 8,7 Mrd. € angehoben. Neben diesen Ausgaben tragen auch die Entwick-lungsleistungen anderer Ressorts, der EU, der Bun-desländer, Marktmittel der KfW sowie Schuldenerlas-se zur Umsetzung der entwicklungspolitischen Zieleder Bundesregierung bei. Die Erreichung einer ODA-Quote von 0,7 % bleibt das Ziel der Bundesregierung.

3.2.12Allgemeine Finanzwirtschaft

3.2.12.1ZinsausgabenIm Bundeshaushalt 2018 sind rd. 20,8 Mrd. € fürZinsausgaben veranschlagt (6,2 % der gesamten Bun-desausgaben). Die Zinsausgaben werden bis zum Jahr2021 auf rd. 21,7 Mrd. € (6,1 % der Gesamtausgaben)ansteigen (vgl. Schaubild 7).Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren aufdem bestehenden Schuldenportfolio, der geplantenneuen Kreditaufnahme zur Finanzierung der Tilgun-gen, den bestehenden und geplanten Swapverträgenund der Kassenfinanzierung. Sie berücksichtigen fer-ner die historisch durchschnittliche Schwankungs-breite der Zinsen. Die Ansätze für Zinsausgaben lie-gen für 2018 um rd. 1,6 Mrd. € über dem altenFinanzplanansatz. Dies beruht auf einem geringfügighöheren Zinsniveau, durch das sich die erwartetenZinsausgaben des Bundes erhöhen. Insbesondere wer-den im Haushaltsjahr 2018 keine zinsausgabenmin-dernde Agioeinnahmen erwartet.Die Berechnung der neuen Finanzplanung basiert aufeiner Hochrechnung aus der aktuellen Zinssituationund der historischen Schwankungsbreite. Trotz desunterstellten geringfügig höheren Zinsniveaus bleibendie Zinsausgabenansätze weiterhin stabil auf einemim langjährigen Vergleich niedrigen Niveau. Infolge-dessen sind weiterhin günstige Anschlussfinanzierun-gen für Bundesschulden möglich. In den nächstenJahren ist allerdings damit zu rechnen, dass die güns-tigen Finanzierungen aus der Niedrigzinsphaseschrittweise auslaufen werden. Daher wird ab 2020ein Anstieg der Zinsausgaben unterstellt.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 39 - Drucksache 18/13001

Page 40: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 7

3.2.12.2Versorgungsausgaben

Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahnund Post)

Die Versorgungsausgaben umfassen direkte Pensions-zahlungen einschließlich der Beihilfen in Krankheits-und Pflegefällen an ehemalige Beamtinnen und Be-amte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen undSoldaten des Bundes sowie an Versorgungsberechtig-te nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhält-nisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen(G 131) und an deren Hinterbliebene. Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten ist inden letzten fünf Jahren um rd. 2,6 % zurückgegangen.Bis zum Jahr 2021 wird ihre Anzahl bei rd. 190.000stagnieren (vgl. Tabelle 7). Grund hierfür ist die Ab-nahme der Zahl der Versorgungsberechtigten nachdem G 131 und das gleichzeitige Ansteigen der Zahlder Versorgungsempfänger aus dem Personenkreisder Beamtinnen und Beamten, Richterinnen undRichter, Soldatinnen und Soldaten des Bundes.Laut Sechstem Versorgungsbericht der Bundesregie-rung wird die Zahl der Versorgungsberechtigten desBundes im Jahr 2030 bei 201.000 liegen. Danachwird sie wegen des Eintritts der geburten- und einstel-

lungsstarken Jahrgänge in den Ruhestand bis zumJahr 2035 auf 207.000 ansteigen und anschließendauf 199.000 im Jahr 2050 zurückgehen. Gründe fürdiesen Rückgang sind u. a. die Maßnahmen zur Per-sonalreduzierung sowie die Auswirkungen von Refor-men des Dienst- und Versorgungsrechts. Diese Emp-fängerzahlen zu Grunde legend ergeben sich beiunterstellten jährlichen Versorgungsanpassungen inHöhe von 2,0 % sowie ebenfalls unterstellten jährli-chen Erhöhungen der Beihilfeausgaben von 3 % diein Tabelle 7 abgebildeten Versorgungsausgaben fürdie Jahre 2030 bis 2050.Zur Dämpfung der Haushaltsbelastungen durch zu-künftige Versorgungsausgaben ist ein Sondervermö-gen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet wor-den. Diese Rücklage soll den Bundeshaushalt inZeiten der höchsten Empfängerzahlen von Versor-gungsausgaben entlasten. Sie wird seit dem Jahr 1999durch verminderte Besoldungs- und Versorgungsan-passungen finanziert. Die Hälfte der Einsparungen,die aufgrund weiterer versorgungsrechtlicher Maß-nahmen (Versorgungsänderungsgesetz 2001) erzieltwerden, wird ebenfalls der Versorgungsrücklage zu-geführt. Bis Ende des Jahres 2024 wird das Versor-gungsniveau dauerhaft um 7,13 % gegenüber demRechtsstand vor Einführung der Versorgungsrücklageabgesenkt sein (Ende 2017: - 6,33 %). Ende des Jah-res 2016 betrug der Marktwert des Sondervermögensrd. 11,1 Mrd. €.

Drucksache 18/ 13001 - 40 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 41: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Be-amtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter so-wie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bun-des wurde das auf Dauer angelegte Sondervermögen„Versorgungsfonds des Bundes“ eingerichtet. Für die-se Beschäftigten werden Zuweisungen an das Sonder-vermögen in Höhe der durch die Versorgungsfonds-zuweisungsverordnung festgelegten Sätze zwischen27,9 % und 36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbe-züge geleistet. Nach gegenwärtigem Rechtsstand wirdder Bundeshaushalt ab dem Jahr 2020 durch Entnah-men aus dem Fonds zur Deckung von Versorgungs-ausgaben für diesen Personenkreis dauerhaft entlastet.Ende des Jahres 2016 betrug der Marktwert diesesSondervermögens rd. 3,1 Mrd. €.Der Bund beteiligt sich auch an den Versorgungslas-ten anderer Dienstherren und erbringt Leistungennach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberfüh-rungsgesetz für die geschlossenen Sonderversor-gungssysteme in den neuen Bundesländern. Die neu-en Bundesländer erstatten dem Bund dieAufwendungen für das Sonderversorgungssystem derVolkspolizei (einschl. Feuerwehr und Strafvollzug).Die Ausgaben sind in der Tabelle 5 unter „SonstigeMaßnahmen im Sozialbereich“ erfasst.

Die Versorgungsausgaben bei der Bahn

Beim BEV werden im Jahresdurchschnitt 2018 vor-aussichtlich für 89.000 Ruhegehaltempfänger und

58.000 Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Bei-hilfen, Unterstützungen u. Ä. gezahlt. Hieraus entste-hen Belastungen des BEV in Höhe vonrd. 4,8 Mrd. €. Die Anzahl der Versorgungsberechtig-ten des BEV ist rückläufig. Im Finanzplanzeitraumbleiben die Versorgungsausgaben des BEV nahezuunverändert. Der Bund ist verpflichtet, die sich ausden Einnahmen und Ausgaben des BEV ergebendenDefizite zu decken. Die Gesamtausgaben für die „Ei-senbahnen des Bundes“ sind in Tabelle 5 ausgewie-sen.

Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolge-unternehmen

Ehemalige Postbeamtinnen und -beamte erhalten Ver-sorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeam-tenversorgungskasse. Die Finanzierung tragen derBund und die Postnachfolgeunternehmen. Dabei be-trägt der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunter-nehmen seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezügeihrer aktiven Beamtinnen und Beamten und der fikti-ven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaubtenBeamtinnen und Beamten. Der größere Finanzie-rungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zurSicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Postbeam-tenversorgungskasse verpflichtet ist.

Tabelle 7

Versorgungsausgaben* des Bundes 2017 bis 2021 Prognose

2017 2018 2019 2020 2021Prognose

2030 2040 2050- Mrd. € -

Beamte, Richter und Soldaten 8,5 8,5 8,5 8,6 8,6 11,1 14,0 16,7Anzahl der Versorgungsempfängerrd. 183.000 185.000 186.000 187.000 188.000 201.000 206.000 199.000G 131-Fälle 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 - - -Anzahl der Versorgungsempfänger 5.700 4.500 3.500 2.700 2.200 - - -Summe Bund 8,8 8,8 8,8 8,8 8,8 11,1 14,0 16,7Ehemalige Bahnbeamte 4,8 4,8 4,8 4,7 4,7 4,7 4,1 3,1Anzahl der Versorgungsempfänger 151.000 147.000 143.000 139.000 136.000 106.000 68.000 34.000Ehemalige Postbeamte 8,1 8,3 8,5 8,7 8,9 8,9 8,0 5,5Anzahl der Versorgungsempfängerrd. 272.000 270.000 267.000 266.000 264.000 243.000 184.000 107.000Summe Bahn und Post 12,9 13,1 13,3 13,5 13,6 13,6 12,1 8,6Summe Bund, Bahn und Post 21,8 21,9 22,1 22,3 22,4 24,7 26,1 25,4Nachrichtlich:Leistungen für dieSonderversorgungssysteme in denneuen Bundesländern 2,0 2,1 2,2 2,2 2,3*) Einschl. VersorgungsrücklageRundungsdifferenzen möglich

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 41 - Drucksache 18/13001

Page 42: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.12.3Nachfolgeeinrichtungen derTreuhandanstaltDie Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonder-aufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhand-anstalt hat die noch verbliebenen Restaufgaben in denBereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung,Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseige-nem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ge-schäftsbesorgend auf andere Einrichtungen übertra-gen. Die BvS selbst konnte ihre Ausgaben bislangdurch eigene Einnahmen decken und wird auch imJahr 2018 ohne Zuwendungen auskommen. Der Fi-nanzbedarf der anderen Treuhand‑Nachfolgeeinrich-tungen wird aus dem Bundeshaushalt gedeckt.Für diese Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sieht derBundeshaushalt für das Jahr 2018 Zuwendungen inHöhe von insgesamt rd. 342 Mio. € vor:• Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal-

tungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert und ver-wertet die Flächen der stillgelegten, nicht privatis-ierten ostdeutschen Braunkohletagebaue undVerarbeitungsanlagen. Ferner hat sie die stillgeleg-ten Bergwerksbetriebe des Kali-, Spat- und Erz-bergbaus nach den Regeln des Bundesberggesetzeszu sichern, zu verwahren und zu verwerten (Ansatz2018: 207 Mio. €).

• Die EWN Entsorgungswerk für NuklearanlagenGmbH (EWN) ist mit der Stilllegung, dem Rück-bau und der notwendigen Entsorgung der anfallen-den radioaktiven Abfälle der KernkraftwerkeGreifswald und Rheinsberg betraut (Ansatz 2018:rd. 135 Mio. €).

3.2.12.4EuropäischerStabilitätsmechanismusIm Jahr 2010 wurde mit der Einrichtung eines tempo-rären Euro-Schutzschirms, bestehend aus einemEU‑Gemeinschaftsinstrument (Europäischer Finanz-stabilisierungsmechanismus, EFSM) und der Europä-ischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), auf diezu diesem Zeitpunkt akute Staatsschuldenkrise rea-giert. Das BMF wurde gesetzlich ermächtigt, Ge-währleistungen für Notmaßnahmen der EFSF bis zurHöhe von insgesamt 211,0459 Mrd. € zu überneh-men. Der deutsche Garantieanteil für die beendetenRettungsprogramme der EFSF beläuft sich auf insge-samt 97,6 Mrd. € (Stand: 31. Mai 2017). Neue EFSF-Rettungsprogramme werden nicht mehr aufgelegt. Der im Jahr 2012 durch völkerrechtlichen Vertrag alsinternationale Finanzinstitution gegründete Europä-ische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat als perma-nent angelegter Krisenbewältigungsmechanismus dietemporär aufgesetzte EFSF abgelöst. Gemäß Arti-kel 3 ESM-Vertrag mobilisiert der ESM Finanzmittel,

um Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsuni-on, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme ha-ben oder denen solche Probleme drohen, Stabilitäts-hilfen unter strikten Reformauflagen zur Verfügungzu stellen. Diese Hilfen dürfen allerdings nur gewährtwerden, wenn sie zur Wahrung der Finanzstabilitätdes Euro-Währungsgebietes insgesamt und seinerMitgliedstaaten unabdingbar sind. Der ESM verfügt über rd. 704,7987 Mrd. € Stammka-pital. Diese Summe teilt sich auf inrd. 80,5484 Mrd. € eingezahltes undrd. 624,2503 Mrd. € abrufbares Kapital. Der AnteilDeutschlands am eingezahlten Kapital beträgtrd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapitalrd. 168,3 Mrd. €. Dem ESM stehen als Instrumentefür die Stabilitätshilfe an seine Mitglieder vorsorgli-che Finanzhilfen, Finanzhilfen zur Rekapitalisierungvon Finanzinstituten, Darlehen sowie Primär- und Se-kundärmarkt-Unterstützungsfazilitäten zur Verfü-gung.Neben seiner Mitgliedschaft bei der EFSF und beimESM hat sich Deutschland auch an den bilateralenHilfen für Griechenland beteiligt, die im Jahr 2010beschlossen wurden. Auf Grundlage des Währungs-union‑Finanzstabilitätsgesetzes vom 7. Mai 2010wurde das BMF ermächtigt, Gewährleistungen biszur Höhe von insgesamt 22,4 Mrd. € für Kredite andie Hellenische Republik zu übernehmen. Diese Ge-währleistung dient der Absicherung von Krediten derKfW an Griechenland, die gemeinsam mit den Kredi-ten der anderen Mitgliedstaaten des Euro-Raums unddes Internationalen Währungsfonds ausgezahlt wur-den bzw. ausgezahlt werden sollen. Für das ersteGriechenland-Programm hat die KfW insgesamt15,19 Mrd. € ausgezahlt. Die restlichen Kreditzusa-gen aus dem ersten Griechenland-Programm sind in-zwischen in das zweite Griechenland-Programm, dasvon der EFSF im März 2012 übernommen wordenist, übergegangen.

3.2.13Sondervermögen

3.2.13.1Energie- und Klimafonds (EKF)Der EKF bleibt das zentrale Instrument zur Finanzie-rung der zusätzlichen Programmausgaben zur Umset-zung der klima- und energiepolitischen Ziele derBundesregierung (vgl. 3.2.4.1). Seine Programmaus-gaben sollen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahrnochmals um rd. 1 Mrd. € - auf dann rd. 4,2 Mrd. € -ansteigen (vgl. Tabelle 8). Von den Programmausga-ben entfallen rd. 1,25 Mrd. € auf die CO2-Gebäudesa-nierung und rd. 1,8 Mrd. € auf Forschung,Entwicklung und Marktunterstützung im Bereich er-neuerbarer Energien und Energieeffizienz. Die vorge-sehenen Programmausgaben für die Jahre 2018 bis2021 belaufen sich auf annähernd 17 Mrd. €.

Drucksache 18/ 13001 - 42 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 43: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 8

Übersicht zum Finanzplan „Energie- und Klimafonds“2017 bis 2021

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021in T€

EinnahmenErlöse aus der Versteigerung derBerechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz............................... 1.022.428 1.055.449 920.534 1.122.820 1.108.114Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt........ 717.318 2.800.262 3.256.841 3.151.818 3.151.818Entnahme aus Rücklage................................ 1.470.956 359.821 35.000Gesamteinnahmen....................................... 3.210.702 4.215.532 4.212.375 4.274.638 4.259.932 Ausgaben nach PolitikschwerpunktenCO2-Gebäudesanierungsprogramme undEnergetische Stadtsanierung......................... 875.720 1.268.970 1.624.170 1.684.220 1.684.220Weiterentwicklung der Elektromobilität.......... 220.000 215.000 215.000 215.000 215.000Erneuerbare Energien und Energieeffizienz.. 1.434.901 1.803.481 1.839.908 1.834.253 1.834.253Versch. Programme nationaler Klimaschutzund Klimawandel und verschiedeneinternationale Einzelprogramme.................... 323.081 333.081 333.081 333.081 333.081Zuschüsse an stromintensive Unternehmenzum Ausgleich vonemissionshandelsbedingtenStrompreiserhöhungen.................................. 300.000 210.000 230.000 250.000 290.000Kaufprämie und Ladeinfrastruktur für E-Autos.............................................................. 217.000 350.000 148.000 100.000Globale Minderausgabe................................. -160.000 -177.784 -141.916 -96.622Zuführung an Rücklage.................................. 35.000Gesamtausgaben......................................... 3.271.837 3.437.302 4.304.782 4.485.159 4.491.554Rundungsdifferenzen möglich

Die Programmausgaben 2018 werden in Höhe vonrd. 1,05 Mrd. € durch Einnahmen aus dem europä-ischen Emissionshandel finanziert, hinzutreten eineZuweisung aus dem Bundeshaushalt in Höhe vonrd. 2,8 Mrd. € sowie eine Entnahme aus der Rücklagedes Sondervermögens (rd. 0,36 Mrd. €).

3.2.13.2AufbauhilfefondsNach den Hochwasserereignissen des Frühsommers2013 wurde mit dem im Juli 2013 in Kraft getretenenAufbauhilfegesetz ein nationaler Solidaritätsfonds„Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes er-richtet. Es wurde mit 8 Mrd. € ausgestattet; davon6,5 Mrd. € zur Beseitigung von Schäden an der Infra-struktur in den Ländern und Gemeinden und1,5 Mrd. € zur Beseitigung von Schäden an der Bun-desinfrastruktur.Der Aufbauhilfefonds wurde vom Bund in voller Hö-he vorfinanziert; die Länder ihrerseits leisten einenFinanzbeitrag. Diese Beteiligung der Länder an denKosten der Finanzierung (Zinsen und Tilgung) ist ab-geleitet von einem Finanzierungsanteil i. H. v.3,25 Mrd. € (50 % von 6,5 Mrd. €).

Einheitliche Maßstäbe zur Verwendung der Mittel desFonds wurden in der Aufbauhilfeverordnung(AufbhV) und in der Verwaltungsvereinbarung zwi-schen Bund und betroffenen Ländern vom 2. August2013 festgelegt. Die Grundsätze für Hilfszusagen derLänder im Einzelnen ergeben sich aus den in der Ver-waltungsvereinbarung definierten sieben Hilfspro-grammen.Anträge auf Hilfen aus dem Fonds konnten bis zum30. Juni 2016 bewilligt werden. Abschließende Aus-sagen zum gesamten Schadensumfang können derzeitnoch nicht getroffen werden. Der Mittelabfluss istnachlaufend und erfolgt bedarfsgerecht bzw. imErstattungsverfahren, soweit die Länder in Vorleis-tung getreten sind. Auf Grundlage der bei den Län-dern eingegangenen Anträgen ergibt sich dort ein vo-raussichtlicher Gesamtschaden von rd. 6,1 Mrd. €;der Schaden bei der Bundesinfrastruktur beträgtrd. 0,1 Mrd. €. Zum Stichtag 1. Juni 2017 warenrd. 4,7 Mrd. € aus dem Fonds abgeflossen, davon sindinsgesamt rd. 1,75 Mrd. € im Bundeshaushalt verein-nahmt worden, da sie voraussichtlich nicht benötigtwerden.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 43 - Drucksache 18/13001

Page 44: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

3.2.13.3Weitere SondervermögenDer konsolidierte Öffentliche Gesamthaushalt um-fasst auch die Sonderrechnungen des Bundes, die sichin unmittelbarer Bundesverwaltung befinden odervon Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verwal-tet werden. Aktuell sind neben dem EKF und demAufbauhilfefonds besonders hervorzuheben das Son-dervermögen Finanzmarktstabilisierung, der Restruk-turierungsfonds, das Sondervermögen „Kommunalin-vestitionsförderungsfonds“ und das Sondervermögen„Investitions- und Tilgungsfonds“. Rechtlich undwirtschaftlich sind die Mittel der Sondervermögenvom Bundeshaushalt grundsätzlich getrennt zu halten.Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungs-fonds (FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtungeines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanz-marktstabilisierungsfondsgesetz - FMStFG) vom17. Oktober 2008 errichtet. Der Fonds dient der Stabi-lisierung des Finanzmarktes durch befristete Maßnah-men zur Überwindung von Liquiditätsengpässen undzur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Kreditinstitu-ten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben war der FMS biseinschließlich 30. Dezember 2010 mit einer Garan-tieermächtigung von 400 Mrd. € ausgestattet, dieKreditermächtigung betrug insgesamt 80 Mrd. €. MitInkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes(RStruktFG) am 31. Dezember 2010 reduzierte sichdie Garantieermächtigung des FMS auf 300 Mrd. €,die Kreditermächtigung auf 60 Mrd. €. Seit Inkraft-treten des Dritten Gesetzes zur Umsetzung einesMaßnahmenpaketes zur Stabilisierung des Finanz-marktes (3. FMStG) zum 1. Januar 2013 ist für Maß-nahmenbewilligungen ab dem 1. Januar 2013 ein Ver-lustausgleich durch den Restrukturierungsfondsvorgesehen. Mit dem Inkrafttreten des BRRD-Umset-zungsgesetzes wurde die Antragsfrist für Stabilisie-rungsmaßnahmen des FMS letztmals bis Ende 2015verlängert. Seit Januar 2016 ist die Gewährung neuerStabilisierungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Nach-befüllung bereits bestehender Abwicklungsanstaltenund der Beteiligung an Unternehmen, an denen derFMS aufgrund von Rekapitalisierungsmaßnahmenbereits beteiligt ist) nicht mehr zulässig. Die Verwal-tung des Fonds erfolgt durch die Bundesanstalt für Fi-nanzmarktstabilisierung (FMSA), die der Rechts- undFachaufsicht durch das BMF unterliegt. Für die Ver-bindlichkeiten des Fonds haftet der Bund, der auchdie Verwaltungskosten des Fonds trägt.Zum 31. Dezember 2010 wurde der Restrukturie-rungsfonds (RSF) errichtet, der ebenfalls von derFMSA verwaltet wird. Die bisher akkumulierten Mit-tel des Fonds stammen aus der Bankenabgabe, dievon 2011 bis 2014 jährlich erhoben wurde. Grundle-gende Änderungen des RStruktFG erfolgten durchArt. 3 des BRRD‑Umsetzungsgesetzes vom 10. De-zember 2014 (BGBl I S. 2091) und zuletzt durchArt. 4 des Abwicklungsmechanismusgesetzes vom2. November 2015 (BGBl. I S. 1864). Danach erhebt

die FMSA ab dem Jahr 2015 die Beiträge der inDeutschland beitragspflichtigen Institute nach euro-päischen Vorgaben. Die Einzelheiten zur Berechnungund Erhebung der Beiträge sind in der DelegiertenVerordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom21. Oktober 2014, im RStruktFG und in der neuenRStruktFV geregelt. Nach dem zwischenstaatlichenÜbereinkommen über die Übertragung von Beiträgenauf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über diegemeinsame Nutzung dieser Beiträge werden inDeutschland von solchen Instituten, die in den An-wendungsbereich der SRM-VO (Single ResolutionMechanism-VO, Verordnung (EU) Nr. 806/2014)fallen, erhobene Beiträge auf den einheitlichen Ab-wicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) über-tragen. Über Bankenrestrukturierungs- und ‑abwick-lungsmaßnahmen entscheidet künftig der einheitlicheAbwicklungsausschuss (Single Resolution Board -SRB), soweit es sich um sog. SSM-Institute odergrenzüberschreitende Gruppen handelt. Im nationalenFonds verbleiben lediglich die Beiträge von sog. Uni-onszweigstellen und von CRR-Wertpapierfirmen un-ter Einzelaufsicht.Das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförde-rungsfonds“ wurde zum 30. Juni 2015 gegründet(Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens„Kommunalinvestitionsförderungsfonds“,KInvFErrG). Das Sondervermögen dient der Förde-rung von Investitionen finanzschwacher Kommunenin den Jahren 2015 bis 2020 und soll dadurch einenBeitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschafts-struktur leisten. Das Volumen des Fonds beträgt3,5 Mrd. €. Mit Blick auf den Adressatenkreis - fi-nanzschwache Kommunen - beträgt die Förderquotedes Bundes bis zu 90 %. Der Kofinanzierungsanteilder Kommunen von mindestens 10 % kann auch vonden Ländern übernommen werden. Durch das „Ge-setz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz-ausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Ände-rung haushaltsrechtlicher Vorschriften“, das am1. Juni 2017 vom Bundestag und am 2. Juni 2017vom Bundesrat beschlossen wurde, wird der Kommu-nalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. €aufgestockt, mit denen auf Grundlage des neuge-schaffenen Art. 104c GG in den Jahren 2017 bis 2022Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Sa-nierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Wirt-schaftlichkeit den Ersatzbau von Schulgebäuden all-gemeinbildender und berufsbildender Schulengefördert werden sollen. Die Förderquote des Bundesbleibt unverändert.Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermö-gen „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITF) finan-zierte der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzli-che Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur imUmfang von rd. 20,0 Mrd. €. Davon wurdenrd. 10,0 Mrd. € für Finanzhilfen des Bundes für Zu-kunftsinvestitionen der Länder und Kommunen,rd. 3,9 Mrd. € für Bundesinvestitionen, rd. 4,8 Mrd. €für das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage

Drucksache 18/ 13001 - 44 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 45: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

(Umweltprämie), rd. 0,8 Mrd. € für die Ausweitungdes zentralen Investitionsprogramms Mittelstand undrd. 0,5 Mrd. € für die Förderung anwendungsorien-tierter Forschung im Bereich der Mobilität ausgege-ben. Seit dem Jahr 2012 werden keine Fördermittelmehr ausgezahlt. Das Sondervermögen besitzt eineeigene Kreditermächtigung und eine verbindliche Til-gungsregelung. Der ITF erhält zur Tilgung seinerSchulden Zuführungen in Höhe der Einnahmen ausdem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushaltveranschlagten Anteil übersteigen.Die Zweckvermögen bei der LandwirtschaftlichenRentenbank sowie der Postbank (ehemals DSL-Bank) und das Bergmannssiedlungsvermögen(BSV) zählen zu den Sondervermögen, die von Stel-len außerhalb der Bundesverwaltung verwaltet wer-den (Treuhandvermögen). Das BSV ist, soweit diesesvon der THS Wohnen GmbH verwaltet wurde, durchdas erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes überBergmannssiedlungen am 13. Dezember 2007 aufge-löst worden.Durch das Schuldenmitübernahmegesetz hat der Bun-deshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 1999 dieZins- und Tilgungsverbindlichkeiten der sich in un-mittelbarer Bundesverwaltung befindlichen Sonder-vermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisen-bahnvermögen und des (Ende 2000 aufgelösten)Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleein-satzes (Verstromungsfonds) übernommen. Die ur-sprünglichen Verbindlichkeiten des Erblastentil-gungsfonds, die rd. 181 Mrd. € betrugen, wurdeninzwischen nahezu vollständig getilgt. Der Erblasten-tilgungsfonds wurde daher zum 31. Dezember 2015aufgelöst (Art. 2 des Gesetzes zur Änderung von Ge-setzen über Sondervermögen des Bundes vom22. Dezember 2014, BGBl. I S. 2431).Bereits seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirt-schaft mit den Finanzmitteln des ERP-Sonderver-mögens unterstützt. Dieses Sondervermögen ist ausMitteln der „Marshallplanhilfe“ für den Wiederauf-bau der deutschen Wirtschaft, dem European Reco-very Program (ERP), hervorgegangen. Die erwirt-schafteten Erträge des Sondervermögens werden zurWirtschaftsförderung eingesetzt und kommen insbe-sondere KMU zugute. Die aus dem Vermögen gene-rierten Erträge gewährleisten langfristig die Fortfüh-rung der ERP-Wirtschaftsförderung und denSubstanzerhalt dieses Sondervermögens.Der Fonds „Deutsche Einheit” (FDE) wurde 1990als Sondervermögen des Bundes errichtet, um eine ra-sche Angleichung der Lebensverhältnisse im Bei-trittsgebiet an das Niveau in den alten Bundesländernzu ermöglichen. Zum 1. Januar 2005 entfielen dieSchuldendienstanteile der alten Bundesländer amFDE und der Bund übernahm als Mitschuldner dieVerbindlichkeiten des FDE. Hierbei wurden die Ver-bindlichkeiten des FDE in die Bundesschuld integ-riert (Art. 8 § 6a Solidarpaktfortführungsgesetz). AlsKompensation für den entfallenen Länderanteil an derweiteren Abfinanzierung des FDE erhält der Bund bis

zum Jahr 2019 jährlich von den Ländern u. a. einenFestbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von1,32 Mrd. €.Durch den Fonds nach § 5 Mauergrundstücksge-setz werden wirtschaftliche, soziale und kulturelleZwecke in den neuen Ländern (einschließlich ehema-liges Ost-Berlin) gefördert. Hierzu werden Über-schüsse aus dem Verkauf von Mauer- und Grenz-grundstücken herangezogen; die Überschüssebetrugen bis Ende des Jahres 2016 insgesamtrd. 52,5 Mio. €.Das durch Erlass des BMF vom 7. Oktober 1991 er-richtete nicht rechtsfähige Sondervermögen Entschä-digungsfonds (EF) bündelt die Rechte und Verpflich-tungen, die sich für den Bund aus demVermögensgesetz sowie dem Entschädigungs- undAusgleichsleistungsgesetz (EALG) ergeben. Rechts-grundlage ist § 9 des Entschädigungsgesetzes. Ge-speist wird der EF seit dem Jahr 2008 im Wesentli-chen durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt.Für Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen wur-den bis Ende des Jahres 2016 Barleistungen in Höhevon rd. 1,83 Mrd. € aus dem EF erbracht. Für dieWiedergutmachung der NS‑verfolgungsbedingtenVermögensschädigungen wurden in den Jahren 1994bis 2016 Leistungen in Höhe von rd. 2,44 Mrd. € ausdem Fonds gezahlt.Mit dem am 11. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetzzur Errichtung eines Sondervermögens „Schlusszah-lungen für inflationsindexierte Bundeswertpapie-re“ wurde ein Sondervermögen zur Vorsorge für dieaus der Indexierung resultierenden Schlusszahlungenfür inflationsindexierte Bundeswertpapiere errichtet.Dem Sondervermögen werden aus dem Bundeshaus-halt jährlich anteilig die am Ende der Laufzeit von in-flationsindexierten Bundeswertpapieren fällig werd-enden Beträge zugeführt. Es handelt sich um einezweckgebundene Rücklagenbildung, so dass bei Fäl-ligkeit die aus der Indexierung resultierendenSchlusszahlungsbeträge unmittelbar aus dem Sonder-vermögen geleistet werden.

3.2.14Öffentlich Private PartnerschaftenÖPP sind als Beschaffungsvariante auf allen staatli-chen Ebenen präsent. Sie stellen eine auf vertragli-cher Basis langfristig angelegte Zusammenarbeit zwi-schen Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft dar.Wie für jede andere Variante der öffentlichen Be-darfsdeckung gilt stets der Grundsatz der Wirtschaft-lichkeit des Vorhabens. Eine Realisierung als ÖPPkommt dann in Frage, wenn sie sich über den Lebens-zyklus betrachtet als die wirtschaftlichste Beschaf-fungslösung erweist. Eine ÖPP ist damit keine Finan-zierungs-, sondern eine Beschaffungsvariante. Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffenbisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung.In ihrem Bericht über ÖPP-Projekte im Betrieb vom26. November 2015 (BT-Drs. 18/6898) hat die Bun-

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 45 - Drucksache 18/13001

Page 46: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

desregierung dem Deutschen Bundestag über ihreÖPP-Projekte berichtet.

ÖPP – Projekte des Bundesministeriums für Ver-kehr und digitale Infrastruktur

Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmensoll deren Realisierung beschleunigen, Effizienz-gewinne über den Lebenszyklusansatz generieren undinsgesamt zu mehr Innovation im Straßenbau führen.Seit dem Jahr 2007 sind im Bereich der Bundesauto-bahnen insgesamt zehn ÖPP‑Projekte vergeben wor-den. Hierbei baut der Private einen Autobahnab-schnitt aus und übernimmt den Betrieb und dieErhaltung für einen in der Regel dreißigjährigen Zeit-raum zur Ausführung. Im Gegenzug erhält der Private bei den ersten vier so-genannten A-Modellen die auf der Konzessionsstre-cke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile davon.Beim fünften Projekt wird ein vertraglich vereinbar-ter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz progefahrenem mautpflichtigen Kilometer vergütet. Abdem sechsten Projekt handelt es sich um so genannteVerfügbarkeitsmodelle. Bei dieser Modellvariante er-hält der Private als Vergütung für Bau, Erhaltung undBetrieb über die gesamte Projektlaufzeit ein Entgeltaus dem Bundeshaushalt auf Basis der Verfügbarkeit,d. h. der Befahrbarkeit der Verkehrswege.

ÖPP – Projekte des Bundesministeriums der Ver-teidigung

Auch im Verteidigungsbereich können ÖPP ein ge-eignetes Instrument sein, um durch das Know‑how

der Privatwirtschaft Effizienzgewinne bei den Pro-zessabläufen zu erreichen und zugleich die Bundes-wehr auf Tätigkeitsfeldern zu entlasten, die nicht zuihren Kernaufgaben gehören.Zu den ÖPP-Vorhaben der Bundeswehr zählt die Si-mulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90 (NH90).Dieses Vorhaben umfasst die Bereitstellung und denBetrieb von vier Simulatoren mit zugehöriger Infra-struktur an den Stationierungsorten des NH 90. Einweiteres großes ÖPP-Projekt im Hochbaubereich istdie Sanierung und der Betrieb der Fürst-Wrede-Ka-serne in München.

ÖPP – Projekte der Bundesanstalt für Immobili-enaufgaben

Um die finanzwirksamen Auswirkungen über langeLaufzeiten transparent zu machen, werden neben denunmittelbar über den Bundeshaushalt finanziertenÖPP-Projekten des Bundes erstmals im Regierungs-entwurf 2018 auch die von der Bundesanstalt für Im-mobilienaufgaben in Auftrag gegebenen ÖPP-Projek-te des Bundes nachrichtlich in die Übersicht X(„ÖPP-Projekte des Bundes“) zum Bundeshaushalteinbezogen. Dabei handelt es sich um den im Jahre2014 fertiggestellten Neubau des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung (BMBF) am Kapelle‑Uferin Berlin sowie um das kurz vor der Fertigstellungstehende, als Nachbargebäude des BMBF errichtetesog. „Futurium“ als Ort für Präsentation und Dialogzu Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

Drucksache 18/ 13001 - 46 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 47: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 9

Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende MaßnahmenTiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte)

MaßnahmeGesamt-

ausgaben

Finanzierungsverlauf

Verausgabtbis 2016

Finanzplan-zeitraum

2017 - 2021Folgejahre(insgesamt)

Mio. €

Bereich Bundesfernstraßen(10 Bundesfernstraßenprojekte) 9.854 1.253 1.813 6.788Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung 889 371 318 200Hochbau - laufende MaßnahmeFürst-Wrede-Kaserne 164 74 50 40(Kap. 1408 Tit. 517 09)Sonstige ÖPP-Projekte:Simulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90 639 358 348 33(aus Kap. 1407 Tit. 553 69)

ÖPP-Projekte der BImA*Kapelle-Ufer, Berlin 370 96 56 218Futurium, Berlin 108 46 23 39*Vorhaben der BImA sind nicht im Bundeshaushalt veranschlagt.

3.2.15Verpflichtungsermächtigungen imÜberblickVerpflichtungsermächtigungen sind nach der Legal-definition in § 6 BHO (i. V. m. §§ 16, 38 BHO) imHaushaltsplan ausgebrachte Ermächtigungen zumEingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Aus-gaben in künftigen Haushaltsjahren. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018sind VE i. H. v. insgesamt rd. 73,1 Mrd. € vorgese-hen; rd. 36,7 Mrd. € betreffen die Jahre 2019 bis2021, rd. 19,8 Mrd. € die Folgejahre. Bei weiterenrd. 16,5 Mrd. € war eine Aufteilung auf einzelne Jah-re noch nicht möglich. Im Bundeshaushalt 2017 wurden VE in Höhe vonrd. 84,1 Mrd. € ausgebracht. Davon entfallen auf dieFinanzplanjahre 2018 bis 2020 rd. 40,8 Mrd. € undauf die Folgejahre rd. 22,2 Mrd. €. Bei weiterenrd. 21,1 Mrd. € war die Aufteilung der Ermächtigungauf Jahresfälligkeiten bei Aufstellung des Haushalts2017 noch nicht möglich. Der Haushalt 2016 enthielt VE in Höhe vonrd. 71,4 Mrd. €. Über- oder außerplanmäßig wurdenVE in Höhe von rd. 2,1 Mrd. € bewilligt. Ausweislichder Haushaltsrechnung 2016 beliefen sich die bis zumJahresende 2016 eingegangenen Verpflichtungen aufrd. 41 Mrd. €.

3.3Die konsumtiven und investivenAusgaben des Bundes

3.3.1ÜberblickDie Ausgaben des Bundes lassen sich mit Blick aufihre Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe inkonsumtive und investive Ausgaben gliedern. In § 10Abs. 3 Nr. 2 HGrG ist geregelt, welche Ausgaben zuden Investitionen zu zählen und welche als konsum-tive Ausgaben anzusehen sind. Danach ist der beiweitem größere Anteil der Ausgaben des Bundes-haushaltes den konsumtiven Ausgaben zuzuordnen. Außer durch eigene Investitionsausgaben unterstütztder Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Um-fang auch auf der Einnahmenseite, z. B. durch Ein-nahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investi-tionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen andie Länder, z. B. aus dem Mineralölsteueraufkommenzugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs nach§ 5 Regionalisierungsgesetz oder infolge der Umwid-mung der Finanzhilfen an die neuen Länder nach demInvestitionsförderungsgesetz Aufbau Ost in Sonder-bedarfs-Bundesergänzungszuweisungen.

3.3.2Konsumtive AusgabenIm Jahr 2018 werden die konsumtiven Ausgaben desBundes (ohne sonstige Vermögensübertragungen) mit304,5 Mrd. € etwa 90 % der Gesamtausgaben aus-

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 47 - Drucksache 18/13001

Page 48: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

machen (vgl. Tabelle 10). Die Ausgaben für Zuwei-sungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sowie fürZinsen belaufen sich dabei auf insgesamt241,7 Mrd. €. Die Ausgaben für Personal und denlaufenden Sachaufwand betragen 62,8 Mrd. €. Insge-samt konnte der Anteil der Personalausgaben an denGesamtausgaben seit dem Jahr 1992 von 12,1 % auf9,5 % im Jahr 2018 reduziert werden.

3.3.3Investive AusgabenNach Maßgabe des § 10 StabG i. V. m. § 50 Abs. 5HGrG wird im Folgenden näher auf Volumen undStruktur der Investitionsausgaben des Bundes im Fi-nanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen sichdie Investitionen in Sachinvestitionen und Finanzie-rungshilfen (vgl. 3.3.3.1), andererseits nach Aufga-benbereichen gliedern (vgl. 3.3.3.2). Die Investitionsausgaben des Bundeshaushalts 2018liegen mit 36,4 Mrd. € über dem Soll des Vorjahresvon 36,1 Mrd. € (vgl. Tabelle 11). Im Jahr 2019 stei-gen die Investitionsausgaben weiter auf 37,1 Mrd. €an. Diese hohen Werte gehen insbesondere auf das bis2018 befristete 10 Mrd. € - Programm für Zukunftsin-vestitionen zurück. Der anschließende Rückgang derInvestitionsausgaben auf 32,6 Mrd. € im Jahr 2020und auf 33 Mrd. € im Jahr 2021 ist insbesondere aufdas Auslaufen der Entflechtungsmittel (Rückgangvon über 3 Mrd. € p.a. ab dem Jahr 2020) und von In-vestitionsprogrammen und sowie auf die geändertenAufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten vonBund und Ländern zurückzuführen.

3.3.3.1Aufteilung nach AusgabeartenDie Finanzierungshilfen des Bundes zugunsten vonInvestitionsvorhaben Dritter werden rd. 26 Mrd. € im

Jahr 2018 betragen (vgl. Tabelle 11), bleiben im Jahr2019 auf diesem Niveau und gehen im Jahr 2020 aufrd. 21,5 Mrd. € und im Jahr 2021 auf 20,1 Mrd. € zu-rück. Die Finanzierungshilfen teilen sich auf in Hilfenfür den öffentlichen Bereich und für sonstige Berei-che (rd. 6,9 Mrd. € und rd. 19,1 Mrd. € in 2018). Der Bund tätigt im Jahr 2018 Sachinvestitioneni. H. v. 10,4 Mrd. €. Bis zum Jahr 2021 steigen sieweiter auf 12,9 Mrd. € an. In dem Zeitraum entfallenvon den Sachinvestitionen durchschnittlich knapp79 % auf Baumaßnahmen (vgl. Tabellen 10 und 11).Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sa-chen gehen von 1,9 Mrd. € im Jahr 2018 auf ein Ni-veau von rd. 1,5 Mrd. € in den Jahren 2020 und 2021zurück, während die Ausgaben für den Erwerb vonunbeweglichen Sachen in derselben Zeitspanne nahe-zu konstant bei etwa 0,9 Mrd. € liegen. Nicht zu den Sachinvestitionen gehören die Ausgabenfür militärische Beschaffungen, Materialerhaltung,Wehrforschung und -entwicklung sowie für militäri-sche Anlagen. Diese Ausgaben der Obergruppe 55steigen von 12,6 Mrd. € im Jahr 2018 auf etwa16 Mrd. € im Jahr 2021 an. Die eigenen Sachinvesti-tionen des Bundes machen nur einen relativ geringenTeil der gesamten öffentlichen Investitionen aus. DasSchwergewicht liegt bei den Finanzierungshilfen zu-gunsten von Investitionsvorhaben Dritter. Allerdingstragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z. B. dieKfW) in erheblichem Umfang zu öffentlichen undprivaten Investitionen bei.

Tabelle 10

Aufteilung der Ausgaben 2016 bis 2021 nach Ausgabearten *)

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

1. Laufende Rechnung

1.1 Personalausgaben.............................. 30,7 32,0 32,1 32,4 32,5 32,61.1.1 Aktivitätsbezüge.................................... 22,3 23,4 23,6 23,8 23,9 24,0

1.1.2 Versorgung............................................ 8,4 8,6 8,5 8,6 8,6 8,6

1.2 Laufender Sachaufwand..................... 26,1 29,0 30,7 31,9 33,0 34,01.2.1 Unterhaltung unbeweglichen

Vermögens............................................ 1,5 1,5 1,6 1,6 1,6 1,6

1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagenusw........................................................ 10,0 11,3 12,6 13,9 15,0 16,0

1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand........ 14,7 16,2 16,5 16,5 16,4 16,4

1.3 Zinsausgaben...................................... 17,5 18,5 20,8 20,2 20,6 21,6

Drucksache 18/ 13001 - 48 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 49: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

1.3.1 An Verwaltungen................................... 0 0 0 0 0 0

1.3.2 An andere Bereiche............................... 17,5 18,5 20,8 20,2 20,6 21,6

1.4 Laufende Zuweisungen undZuschüsse............................................ 202,3 215,7 220,9 225,7 230,0 234,8

1.4.1 An Verwaltungen................................... 23,6 26,8 29,4 30,4 30,8 31,6- Länder................................................. 16,7 19,6 20,1 20,7 21,2 22,0- Gemeinden.......................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0- Sondervermögen................................. 7,0 7,2 9,3 9,7 9,6 9,6- Zweckverbände................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

1.4.2 An andere Bereiche............................... 178,7 188,9 191,5 195,3 199,2 203,2- Unternehmen...................................... 26,9 30,0 29,7 30,2 30,3 31,0- Renten, Unterstützungen u. Ä. an

natürliche Personen............................ 29,0 29,9 30,2 30,8 31,5 32,1- Sozialversicherung.............................. 112,6 116,9 119,9 123,1 126,4 129,7- private Institutionen ohne

Erwerbscharakter................................ 2,4 3,7 3,5 3,3 3,3 3,0- Ausland............................................... 7,9 8,4 8,2 8,0 7,7 7,3- Sonstige.............................................. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Summe Ausgaben der laufendenRechnung............................................. 276,6 295,1 304,5 310,3 316,1 323,1

2. Kapitalrechnung

2.1 Sachinvestitionen................................ 8,8 10,0 10,4 11,1 11,2 12,92.1.1 Baumaßnahmen.................................... 6,8 7,5 7,7 8,7 8,8 10,5

2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen.......... 1,5 1,8 1,9 1,6 1,5 1,5

2.1.3 Grunderwerb......................................... 0,5 0,7 0,9 0,8 0,8 0,9

2.2 Vermögensübertragungen.................. 23,6 23,5 25,0 25,1 20,8 19,42.2.1 Zuweisungen/Zuschüsse für

Investitionen.......................................... 22,8 22,6 24,2 24,3 20,0 18,7

2.2.1.1 An Verwaltungen................................... 9,3 7,0 6,9 6,8 3,3 3,1- Länder................................................. 5,4 6,5 6,4 6,5 3,0 3,0- Gemeinden.......................................... 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1- Sondervermögen................................. 3,7 0,4 0,4 0,3 0,3 0

2.2.1.2 An andere Bereiche............................... 13,5 15,6 17,3 17,4 16,7 15,6- Inland.................................................. 7,5 8,9 10,2 10,4 9,7 8,5- Ausland............................................... 6,0 6,7 7,1 7,1 7,0 7,1

2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen...... 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,7

2.3 Darlehensgewährung, Erwerb vonBeteiligungen....................................... 1,6 3,4 1,8 1,7 1,4 1,4

2.3.1 Darlehensgewährung............................ 1,1 1,9 1,5 1,5 1,4 1,4

2.3.1.1 An Verwaltungen................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

2.3.1.2 An andere Bereiche............................... 1,1 1,9 1,5 1,5 1,4 1,4- Sonstige - Inland – (auch

Gewährleistungen).............................. 0,8 1,6 1,1 1,1 1,1 1,1- Ausland............................................... 0,2 0,3 0,4 0,3 0,3 0,3

2.3.2 Erwerb von Beteiligungen,Kapitaleinlagen...................................... 0,5 1,5 0,3 0,3 0,0 0,0- Inland.................................................. 0,2 1,3 0,1 0,1 0,0 0,0- Ausland............................................... 0,3 0,2 0,2 0,2 0 0Summe Ausgaben derKapitalrechnung.................................. 33,9 36,9 37,2 37,9 33,4 33,8

3. Globalansätze...................................... 0 -2,9 -4,2 -0,0 -0,1 -0,0

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 49 - Drucksache 18/13001

Page 50: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

4. Ausgaben zusammen......................... 310,6 329,1 337,5 348,2 349,4 356,8*) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögens-übertragungen, welche den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten nebenden investiven Ausgaben gem. § 13 BHO auch die nicht investiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.

Tabelle 11

Die Investitionsausgaben des Bundes 2016 bis 2021- aufgeteilt nach Ausgabearten -

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

1. Sachinvestitionen...................................... 8,8 10,0 10,4 11,1 11,2 12,91.1 Baumaßnahmen.......................................... 6,8 7,5 7,7 8,7 8,8 10,5

- Hochbau.................................................... 0,7 0,9 0,5 1,2 1,4 3,2- Tiefbau....................................................... 6,1 6,6 7,2 7,5 7,4 7,3

1.2 Erwerb von beweglichen Sachen................ 1,5 1,8 1,9 1,6 1,5 1,5

1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen............ 0,5 0,7 0,9 0,8 0,8 0,9

2. Finanzierungshilfen................................... 24,4 26,0 26,0 26,0 21,5 20,12.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich 9,3 7,0 6,9 6,8 3,3 3,1

- Darlehen.................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0- Zuweisungen............................................. 9,3 7,0 6,9 6,8 3,3 3,1

2.2 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche... 15,1 19,0 19,1 19,2 18,1 17,0- Darlehen.................................................... 0,3 0,4 0,4 0,4 0,3 0,3- Zuschüsse................................................. 13,5 15,6 17,3 17,4 16,7 15,6- Beteiligungen............................................. 0,5 1,5 0,3 0,3 0,0 0,0- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. 0,8 1,5 1,1 1,1 1,1 1,1Investive Ausgaben insgesamt................ 33,2 36,1 36,4 37,1 32,6 33,0

Rundungsdifferenzen möglich

3.3.3.2Aufteilung nach AufgabenbereichenDie Investitionen in Bundesfernstraßen, Eisenbahnendes Bundes, Bundeswasserstraßen, den kommunalenStraßenbau und sonstige Verkehrsbereiche sowie indie Digitale Infrastruktur bilden auch im Jahr 2018den größten investiven Ausgabenblock (vgl. Tabelle12).Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Berei-chen:

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-lung

Die investiven Ausgaben im Einzelplan des BMZ lie-gen im Jahr 2018 bei rd. 6,1 Mrd. €.

Bildung und Forschung

Wesentliche investive Ausgaben im Einzelplan desBMBF sind die 715,2 Mio. €, die der Bund gemäßArtikel 143c Abs. 1 GG den Ländern als Kompensati-on für die Beendigung der GemeinschaftsaufgabenAusbau und Neubau von Hochschulen einschließlichHochschulkliniken und Bildungsplanung jährlich biszum 31. Dezember 2019 zur Verfügung stellt. Zudemstellt er für die Förderung von Forschungsbauten anHochschulen einschließlich Großgeräten jährlich298 Mio. € bereit. Die mit der Exzellenzinitiative be-gonnene Förderung von Spitzenforschung an Univer-sitäten wird mit der Exzellenzstrategie einschließlichder erstmals dauerhaften Förderung von Exzellenz-Universitäten auf Basis des Art. 91 b GG verstetigt.Im Jahr 2018 sind hierfür bundesseitig rd. 378 Mio. €vorgesehen. Um zusätzliche Studienplätze zu schaf-fen und die Forschung an Hochschulen weiter zu stär-ken, wie mit den Ländern im Hochschulpakt 2020

Drucksache 18/ 13001 - 50 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 51: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

vereinbart, stehen im Jahr 2018 rd. 2,2 Mrd. € bereit.Darüber hinaus wurde ein gemeinsames Programmfür bessere Studienbedingungen und mehr Qualität inder Lehre beschlossen, das mit jährlich 200 Mio. €ausgestattet ist. Mit dem Ziel des Ausbaus einer international wettbe-werbsfähigen und leistungsstarken Wissenschaftsinf-rastruktur werden im Bereich der institutionellen För-derung insbesondere die MPG, die FhG, die HGFsowie die Mitgliedseinrichtungen der WGL durch er-hebliche Finanzmittel nach Art. 91b Abs. 1 GG geför-dert.

Wohnungsbau

Die Schaffung von Wohnraum wird auch durch diesoziale Wohnraumförderung unterstützt. Die Zustän-digkeit ist durch die Föderalismusreform I seit demJahr 2007 vollständig auf die Länder übergegangen.Als Ausgleich für den Wegfall der bis dahin gewähr-ten Bundesfinanzhilfen erhalten sie bis zum Jahr2019 vom Bund Kompensationsmittel in Höhe vonjährlich 518,2 Mio. €, die bis Ende des 2013 für in-vestive Maßnahmen der Wohnraumförderung zweck-gebunden waren. Mit den Zahlungen sind mit Aus-nahme der gewährten Rückbürgschaften alleAltverpflichtungen des Bundes abgegolten. Mit Än-derung des Entflechtungsgesetzes durch Artikel 12des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom20. Oktober 2015 erhöht der Bund die Kompensati-onszahlungen in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils500 Mio. €. In Umsetzung der Vereinbarung zwi-schen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundesan den Kosten der Integration vom 7. Juli 2016 wer-den die Kompensationsmittel für die Jahre 2017 und2018 nochmals um weitere 500 Mio. € auf jeweils1.518,2 Mio. € angehoben. Die Länder haben zuge-sagt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialenWohnungsbau zu verwenden. Die Verteilung der Kompensationsmittel erfolgt nachim Entflechtungsgesetz festgelegten Schlüsseln. Fürdie zweite Aufstockung der Kompensationsmittel abdem Jahr 2017 wurde in diesem Gesetz eine Vertei-lung nach dem sog. Königsteiner Schlüssel festgelegt.Die Kompensationsmittel unterliegen gemäß Art.143c Absatz 3 GG weiterhin einer investiven Zweck-bindung.

Städtebau

Die Maßnahmen des Städtebaus sind von hoher städ-tebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeu-

tung. Sie helfen zudem, den Folgen des demografi-schen Wandels gezielt zu begegnen sowie dieenergie- und klimaschutzrelevanten Ziele des Bundeszu verwirklichen. Aufgrund ihrer hohen Anstoßwir-kung (private Nachfolgeinvestitionen) ist die Förde-rung des Städtebaus ein erheblicher Wirtschaftsfaktorvor Ort. Für die Förderung des Städtebaus sind fürdas Jahr 2018 Kassenmittel in Höhe von808,75 Mio. € vorgesehen, diese steigen bis zum Jahr2021 auf 1.018,75 Mio. € an. Darin enthalten sind ne-ben den Mitteln für die Städtebauförderung gemäßArt. 104b GG einschließlich der in 2017 neu aufge-legten Programme „Zukunft Stadtgrün“ sowie „Inves-titionspakt Soziale Integration im Quartier“ auch dieAusgaben für das im Jahr 2014 aufgelegte Bundes-programm „Förderung von Investitionen in nationaleProjekte des Städtebaus“.

Umweltschutz

Die Ausgaben des Bundes im Umweltschutzbereichstellen nur einen Teil der gesamten Umweltschutzin-vestitionen dar, da nach dem Grundgesetz die Länderfür den Vollzug im Bereich des Umweltschutzes zu-ständig sind. Der Schwerpunkt öffentlicher Investitio-nen in den Umweltschutz in Deutschland liegt daherbei Ländern und Gemeinden. Schwerpunkte der In-vestitionen des Bundes für Umweltschutz im Einzel-plan des BMUB sind die Projekte im Zusammenhangmit der Endlagerung radioaktiver Abfälle (Konrad,Asse, Morsleben) und dem Standortauswahlverfahrenmit einem Volumen von insgesamt 431 Mio. € imJahr 2018, des Weiteren die Ausgaben für die Zwi-schenlagerung radioaktiver Abfälle (2018:200 Mio. €). Ausgabenschwerpunkte im Bereich Kli-maschutz sind die Nationale Klimaschutzinitiative(65,4 Mio. €) und die Internationale Klimaschutziniti-ative (Zuschüsse zu Investitionen zum Schutz desKlimas und der Biodiversität im Ausland) mitrd. 437 Mio. € im Jahr 2018.

Wirtschaftsförderung

Im Jahr 2018 sind im Rahmen der Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“ 624 Mio. € für regionale Fördermaßnahmenvorgesehen.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 51 - Drucksache 18/13001

Page 52: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 12

Die Investitionsausgaben des Bundes 2016 bis 2021- aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

1. Bundesfernstraßen...................................... 6,0 6,5 7,5 7,6 7,6 7,6

2. Bundesschienenwege.................................. 5,3 6,1 5,6 5,5 5,2 5,2

3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse derGemeinden.................................................. 1,6 1,7 1,7 1,7 0,3 0,3

4. Bundeswasserstraßen................................. 0,8 1,1 1,0 1,0 0,9 0,9

5. Digitale Infrastruktur/Breitbandausbau........ 0,2 0,9 0,5 1,0 0,7 0,0

6. Entwicklungshilfe......................................... 5,0 5,8 6,1 6,1 6,0 6,2

7. Bildung und Forschung................................ 2,3 2,4 2,7 2,7 2,6 2,4

8. Wohnungsbau und Städtewesen................. 1,8 2,8 2,8 2,8 1,3 1,3

9. Gewährleistungen........................................ 0,8 1,5 1,1 1,1 1,1 1,1

10. GA „Aus- und Neubau von Hochschulen“/Kompensation.............................................. 1,0 1,0 1,0 1,0 0,3 0,3

11. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz... 0,9 1,1 1,4 1,3 1,3 1,3

12. GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“............. 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6

13. Bundesliegenschaften................................. 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3

14. GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” u. Ä.. 0,4 0,6 0,5 0,6 0,6 0,6

15. Innere Sicherheit.......................................... 0,3 0,6 0,6 0,5 0,4 0,4

16. Kulturelle Angelegenheiten.......................... 0,3 0,4 0,3 0,4 0,3 0,3

17. Verteidigung................................................. 0,3 0,3 0,3 0,2 0,3 0,3

18. Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau 0,2 0,4 0,4 0,3 0,3 -

19. Beteiligung am Grundkapital AsiaInfrastructure Investment Bank.................... 0,3 0,2 0,2 0,2 - -

20. Kommunalinvestitionsförderungsfonds........ 3,5 - - - - -

3.4Die Finanzhilfen des BundesUnter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichtswerden nach § 12 StabG Hilfen des Bundes für priva-te Unternehmen und Wirtschaftszweige verstanden.Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt, diebestimmte Güter und Dienstleistungen für privateHaushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar demWirtschaftsgeschehen zugeordnet werden können(z. B. Hilfen für den Wohnungsbau).

Subventionen - also Finanzhilfen und Steuervergüns-tigungen - sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährtwerden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zuWettbewerbsverzerrungen führen und so Fehlallokati-onen von Ressourcen hervorrufen. Ein verzögerterStrukturwandel und eine Beeinträchtigung der Wett-bewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft insgesamt wä-ren dann die Folge. Das im Jahr 2015 in die Subventi-onspolitischen Leitlinien der Bundesregierungaufgenommene Ziel der grundsätzlich regelmäßigen

Evaluierung von Subventionen verdeutlicht den An-spruch die Transparenz zu erhöhen, die Wirkungsori-entierung öffentlicher Finanzen zu stärken und Sub-ventionen auf ihre Notwendigkeit kontinuierlich zuüberprüfen. Darüber hinaus berücksichtigt die Bun-desregierung das Prinzip der Nachhaltigkeit auch inder Subventionspolitik. Hierbei orientiert sie sichgrundsätzlich am Nachhaltigkeitsmanagementkonzeptder Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Ausgaben fürZukunftsinvestitionen der Bundesregierung führen abdem Jahr 2016 zu einem Anstieg der Finanzhilfen(vgl. Schaubild 8). Den größten Anteil hieran habendie Unterstützung des flächendeckenden Breit-bandausbaus im ländlichen Bereich und der Energie-effizienzfonds. Die Finanzhilfen des Bundes in derAbgrenzung des 25. Subventionsberichts steigen imZeitraum 2015 bis 2021 von 5,5 Mrd. € auf7,9 Mrd. €. Im Jahr 2018 verteilen sich die Finanzhil-fen des Bundes im Wesentlichen auf die Bereiche ge-werbliche Wirtschaft (Anteil: 55,9 %), Wohnungswe-sen (Anteil: 26,4 %) sowie Ernährung undLandwirtschaft (Anteil: 7,6 %).

Drucksache 18/ 13001 - 52 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 53: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 8

In der Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbe-reiche im Jahr 2018 knapp 90 % der Finanzhilfen desBundes.

3.5Die Personalausgaben undStellenentwicklung des BundesDer Bereich der Personalausgaben des Bundes wirdmaßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgelt-zahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- undMilitärpersonal) sowie von den Versorgungsleistun-gen an die Pensionäre. Trotz der in den vergangenenJahren gestiegenen Bezüge und Entgelte konnte diePersonalausgabenquote nahezu konstant gehaltenwerden. Diese Entwicklung wird sich auch in der Zu-kunft fortsetzen (Schaubild 9). Der Stellenbestand desBundes im zivilen Bereich ist im Jahr 2018 nahezu

unverändert zum Vorjahressoll (rd. 258.000, vgl.Schaubild 10). Um keine Festlegungen zu treffen, dieden politischen Gestaltungsspielraum der nach denBundestagswahlen neu zu bildenden Regierung ein-schränken würden, wurde bereits mit dem Kabinett-beschluss vom 15. März 2017 (Eckwertebeschluss)entschieden, für den Regierungsentwurf des Bundes-haushalts 2018 und den Finanzplan bis zum Jahr 2021keine Verhandlungen des Personalhaushalts durchzu-führen. Deshalb werden im Haushaltsentwurf 2018ausschließlich technische Veränderungen abgebildet.Die Änderung des Stellensolls ergibt sich allein ausMaßnahmen aufgrund gesetzlicher Grundlagen wiezum Beispiel der Übernahme von sogenanntem Über-hangpersonal oder dem Wirksamwerden von kw‑Ver-merken.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 53 - Drucksache 18/13001

Page 54: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 9

Schaubild 10

Drucksache 18/ 13001 - 54 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 55: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

4 Einnahmen des Bundes

4.1ÜberblickDen größten Anteil (308,8 Mrd. €, knapp 92%) derGesamteinnahmen des Bundes im Jahr 2018(337,5 Mrd. €) stellen die Steuereinnahmen dar (vgl.Schaubild 11 und Ziffer 4.2). Sie bestehen aus denBundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteuern

(Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer, Kör-perschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Ver-brauchsteuern (z. B. Energie-, Tabak-, Versicherungs-und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern(Solidaritätszuschlag). Neben den Steuereinnahmenerzielt der Bund im Jahr 2018 sonstige Einnahmen(vgl. Ziffer 4.3) in Höhe von rd. 28,7 Mrd. €.

Schaubild 11

4.2Steuereinnahmen

4.2.1Steuerpolitik

Kontinuierliche Fortentwicklung eines wettbe-werbsfähigen und verlässlichen Steuerrechts

Die Steuerpolitik der Bundesregierung stärkt durchverlässliche steuerliche Rahmenbedingungen undwachstumsorientierte Impulse die Wettbewerbsfähig-keit der Unternehmen ebenso wie die Kaufkraft vonBürgerinnen und Bürgern. Die Einnahmenentwick-lung ist stabil und trägt zur Fortführung einer solidenHaushaltspolitik bei. Dies stärkt das Vertrauen inlangfristig tragfähige Finanzen. Bürgerinnen und Bür-

ger in Deutschland brauchen ebenso stabile Planungs-grundlagen wie die Unternehmen, damit die gutenRahmenbedingungen für Innovationen und Investitio-nen auch weiterhin nachhaltig gesichert bleiben. Des-halb wurde gleich zu Beginn dieser Legislaturperiodeklargestellt, dass auf Steuererhöhungen verzichtetwird. Gleichzeitig nutzt die Bundesregierung finanzi-elle Spielräume auch zu gezielten steuerlichen Entlas-tungen. So wurde im letzten Jahr erneut ein Gesetzzur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfrei-betrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlagsverabschiedet. Das Gesetz sorgt für die geboteneSteuerfreistellung des Existenzminimums für Er-wachsene und Kinder sowie für weitere steuerlicheEntlastungen der Familien. Außerdem verschiebt esdie Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechtsund baut auf diese Weise die in den Jahren 2016 und2017 entstandene kalte Progression auf tariflicher

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 55 - Drucksache 18/13001

Page 56: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ebene vollständig ab. Ab dem Jahr 2018 führt dasGesetzespaket zu einer Gesamtentlastung von über6 Mrd. €. Die steuerpolitischen Handlungsschwer-punkte sind nach wie vor zum einen weitere Schritteder Steuervereinfachung und der Modernisierung desSteuervollzugs und zum anderen die Bekämpfungvon Steuerhinterziehung sowie die Eindämmung vonSteuervermeidung.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens istein Handlungsschwerpunkt der Steuerpolitik in dieserLegislaturperiode. Der zunehmenden Digitalisierungund Globalisierung der Geschäftsprozesse in derWirtschaft sowie der demographischen Entwicklungsoll mit Effizienzsteigerungen durch den Einsatz mo-derner IT-Verfahren Rechnung getragen werden. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsver-fahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) schafftden gesetzlichen Rahmen für ein Gesamtpaket austechnischen, organisatorischen und rechtlichen Mo-dernisierungsmaßnahmen. Dabei wird die technischeUmsetzung der vorgesehenen Maßnahmen weit über-wiegend durch die Länder im Vorhaben KONSENSerfolgen.Im Wesentlichen sieht die Modernisierung des Be-steuerungsverfahrens folgende gesetzliche und unter-gesetzliche Handlungsfelder vor:• Ausbau der elektronischen Kommunikation zwi-

schen Verwaltung und den am Besteuerungsver-fahren Beteiligten, d. h. z. B. Vermeidung von Me-dienbrüchen durch die elektronische Übermittlungvon Belegen, Steuerbescheiden (durch Bereitstel-lung zum Datenabruf) und sonstigem Schriftver-kehr; weitere Steigerung des Anteils freiwilligelektronisch eingereichter Steuererklärungen; ge-steigerte Nutzerfreundlichkeit von ELSTER.

• Harmonisierung der vielfältigen Regelungen überDatenübermittlungspflichten im Ertragssteuerrecht(z. B. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Kranken-und Pflegeversicherung, Bundesagentur für Ar-beit), zugleich Schaffung einer Mantelregelung inder Abgabenordnung (AO).

• Gesetzliche Verankerung und Regulierung des Ein-satzes von Risikomanagementsystemen (RMS) imBesteuerungsverfahren, d. h. ausdrückliche Nor-mierung der Möglichkeit und der Ausgestaltungvon IT‑gestützten RMS in der AO; Konzentrationder personellen Prüfung auf risikobehaftete Fälleund deutliche Steigerung der unter Einsatz automa-tionsgestützter RMS vollständig maschinell bear-beiteten risikoarmen Einkommensteuererklärun-gen.

• Weitere Erleichterung und bessere Serviceangebo-te bei der Steuererklärung, d. h. Ausbau der vo-rausgefüllten Steuererklärung, weitgehender Ersatzder gesetzlichen Pflichten zur Vorlage von Belegen

mit der Steuererklärung durch sog. Belegvorhalte-pflichten (Belegvorlage dann nur noch aufgrundindividueller Anforderung des Finanzamts).

• Verlängerung der Steuererklärungsfrist und Neure-gelung des Verspätungszuschlags.

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsver-fahrens ist weitestgehend am 1. Januar 2017 in Kraftgetreten. Die Neuregelungen zu den Steuererklä-rungsfristen und zum Verspätungszuschlag gelten erstab dem Veranlagungszeitraum 2018. Die Vielzahl derbegleitenden organisatorischen und technischen Maß-nahmen erfordert ausreichend Vorlaufzeit und ent-sprechende Investitionen. Die Umsetzung wirdschrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.

Bürokratieabbau - Arbeitsprogramm BessereRechtsetzung

Die im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II)enthaltenen steuerrechtlichen Regelungen sind mitWirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft getreten undumfassen insbesondere die Anhebung der Pauschalie-rungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge auf250 € und der Grenzbeträge zur vierteljährlichen Ab-gabe der Lohnsteuer-Anmeldung sowie Erleichterun-gen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in derAbgabenordnung.

Steuerpolitik im internationalen und europäischenKontext

Die Bundesregierung setzt ihre erfolgreiche Steuerpo-litik für eine bessere internationale Zusammenarbeit,faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen und dieWahrung der nationalen Besteuerungsrechte fort. MitÜbernahme der G20-Präsidentschaft im Jahr 2017kann Deutschland dabei als internationaler Akteur ei-gene Akzente setzen. Als einen Schwerpunkt dersteuerlichen Arbeiten hat die Bundesregierung dasThema „Tax Certainty“ auf die internationale Agendagehoben. Hierbei sollen neben der steuerpolitischenPlanungssicherheit auch Aspekte der Steuerrechtssi-cherheit (Streitvermeidung und –beilegung) gefördertwerden. Rechtssicherheit in der internationalen Be-steuerung trägt erheblich zu einer Verbesserung desInvestitionsklimas und einer Stärkung des Wirt-schaftswachstums bei und erhöht gleichzeitig die Ver-lässlichkeit des staatlichen Steueraufkommens. Auf-grund der starken Exportorientierung der deutschenWirtschaft profitiert nicht zuletzt Deutschland von ei-ner solchen weltweiten Verbesserung der Besteue-rungsstandards. Ein weiteres von Deutschland initi-iertes Schwerpunktthema ist die Frage dersteuerlichen Auswirkungen der Digitalisierung, ins-besondere mit Blick auf Frage der steuerlichen Be-handlung innovativer digitaler Geschäftsmodelle. DieOECD wird hierzu weitere Arbeiten durchführen undden G20-Staaten einen Bericht vorlegen. Darüber hi-naus engagiert sich die Bundesregierung auf G20-

Drucksache 18/ 13001 - 56 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 57: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Ebene aktiv für eine verstärkte steuerliche Zusam-menarbeit mit Entwicklungsländern.Nach Vorlage der Empfehlungen im Rahmen der ge-meinsamen Initiative der OECD und G20 gegen Ge-winnkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosionand Profit Shifting – BEPS“) steht nun die zügige undeinheitliche Implementierung der erarbeiteten Emp-fehlungen an. Die Umsetzungsschritte der einzelnenStaaten werden durch einen internationalen Monito-ringprozess überwacht. Mit ersten Ergebnissen ist be-reits im Jahr 2017 zu rechnen.Mit dem „Inclusive Framework on BEPS“ sollen ins-besondere Entwicklungsländer verstärkt auf gleichbe-rechtigter Basis eingebunden werden. Mehr als 90Staaten haben sich mittlerweile dem Inclusive Frame-work angeschlossen. Damit haben sich auch zahlrei-che Nicht-OECD/G20-Staaten und Jurisdiktionen zurUmsetzung der BEPS-Empfehlungen verpflichtet.Zur Implementierung der auf Doppelbesteuerungsab-kommen (DBA) bezogenen BEPS-Empfehlungen ha-ben die beteiligten Staaten/Jurisdiktionen einen völ-kerrechtlichen Vertrag („Multilaterales Instrument“)erarbeitet, dessen Abschluss zeitaufwändige Nachver-handlungen der jeweiligen bilateralen DBA durch ei-nen multilateralen Ansatz zur gleichzeitigen Ände-rung bestehender DBA ersetzt. 76 Staaten (darunterauch Deutschland) waren an der Erstunterzeichnungdes Multilateralen Instruments am 7. Juni 2017 inParis beteiligt oder haben ihr Interesse an einer späte-ren Zeichnung erklärt. Durch diesen Zeichnungspro-zess werden die BEPS-Empfehlungen in über 1.100bilaterale DBA integriert.Daneben wirkt die Bundesregierung auf OECD-Ebe-ne weiterhin an der laufenden Überarbeitung desOECD-Musters für DBA und dessen Kommentierungsowie an der Weiterentwicklung der OECD-Verrech-nungspreisleitlinien für multinationale Unternehmenund Steuerverwaltungen zur Gewinnabgrenzung zwi-schen verbundenen Unternehmen mit. Durch einenbreiten internationalen Konsens in diesen Bereichen,der mit den innerstaatlichen Regelungen überein-stimmt, trägt die Bundesregierung dazu bei, sowohlpotenzielle Besteuerungskonflikte zu reduzieren alsauch die nationalen Besteuerungsrechte zu sichern.Darüber hinaus ist die Bundesregierung weiterhin imGlobal Forum Prozess (Global Forum on Transparen-cy and Exchange of Information for Tax Purposes)aktiv. Hierbei geht es um die Prüfung der tatsächli-chen Umsetzung des OECD-Standards zu Transpa-renz und effektivem Informationsaustausch in Steuer-sachen durch alle Mitgliedstaaten des Global Forum.Die erste Runde der weltweiten Überprüfungen be-gann im März 2010; inzwischen wurden für 113 Staa-ten und Jurisdiktionen Ratings erteilt. Das Global Fo-rum hat insgesamt 142 Mitglieder. Mitte 2016 starteteeine weitere Prüfungsrunde, in deren Rahmen zusätz-liche Prüfkriterien auf ihre Einhaltung hin geprüftwerden. Im Vordergrund steht dabei insbesondereauch die Prüfung der Feststellung zum BeneficialOwner (Wirtschaftlich Berechtigter). Darüber hinaus

haben die G20 die OECD um die Erstellung einerListe zu unkooperativen Staaten gebeten, die die in-ternationalen Transparenzstandards nicht einhalten.Diese Liste wurde zum Gipfel der G20 in Hamburgvorgelegt.Auch auf EU-Ebene wurden wichtige Schritte gegenGewinnverlagerung und Gewinnkürzung in Abstim-mung mit den Arbeiten bei der OECD unternommen.Auf Basis des Maßnahmenpakets der EuropäischenKommission vom 28. Januar 2016 wurde die „Anti-Tax Avoidance Directive“ im Juli 2016 beschlossen.Im Mai 2017 wurden Teile dieser Richtlinie (Maß-nahmen gegen sog. hybride Gestaltungen) ergänzt.Bereits im Mai 2016 war eine Änderung der Amtshil-ferichtlinie zur Einführung eines Informationsaus-tauschs über die sog. Country‑by‑Country-Reportsbeschlossen worden. Mit dem Gesetz zur Umsetzungder Änderungen der EU‑Amtshilferichtlinie und vonweiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und‑verlagerungen wurden die Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und damit zugleich als Mindest-standards qualifizierte Empfehlungen des BEPS-Pro-jekts in Deutschland umgesetzt.Zwecks Schaffung eines einheitlichen Streitbeile-gungsmechanismus innerhalb der EU und zur Sicher-stellung eines schnelleren und effizienteren Streitbei-legungsverfahrens in Fällen von EU-Besteuerungskonflikten wurde am 29. Mai 2017 derRichtlinienvorschlag über Verfahren zur Beilegungvon Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU ver-abschiedet. Die Bundesregierung begrüßt grundsätz-lich die im Oktober 2016 gestartete neue Initiative derEuropäischen Kommission zum Richtlinienvorschlagüber eine Gemeinsame Körperschaftsteuer‑Bemes-sungsgrundlage (GKB). Dabei unterstützt die Bun-desregierung insbesondere, dass Fragen einer Konso-lidierung und Aufteilung erst anschließend - nacheiner Einigung auf eine GKB - erörtert werden sollen.Weiterhin ist die Reform der Zins- und Lizenzrichtli-nie ein wichtiges Ziel, um Gewinnverlagerung undGewinnkürzung sowie missbräuchliche Inanspruch-nahme der Richtlinienvergünstigungen auszuräumen.Nicht zuletzt befasst sich die EU-Gruppe Verhaltens-kodex (Unternehmensbesteuerung) regelmäßig mitschädlichen steuerlichen Regimen in den Mitglied-staaten. Zudem werden die Arbeiten an einer EU-Lis-te für nicht kooperative Drittstaaten fortgeführt.Dabei unterstützt die Bundesregierung insbesondere,dass Fragen einer Konsolidierung und Aufteilung erstanschließend – nach einer Einigung auf eine GKB -erörtert werden sollen. Weiterhin ist die Reform derZins- und Lizenzrichtlinie ein wichtiges Ziel, um Ge-winnverlagerung und Gewinnkürzung sowie miss-bräuchliche Inanspruchnahme der Richtlinienver-günstigungen auszuräumen. Nicht zuletzt befasst sichdie EU-Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbe-steuerung) regelmäßig mit schädlichen steuerlichenRegimen in den Mitgliedstaaten. Zudem werden dieArbeiten an einer EU-Liste für nicht kooperativeDrittstaaten fortgeführt.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 57 - Drucksache 18/13001

Page 58: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Darüber hinaus sieht ein am 21. Juni 2017 von derEU-Kommission unterbreiteter Vorschlag zur Ände-rung der EU-Amtshilferichtlinie vor, dass künftig dieMitgliedstaaten bestimmte Intermediäre verpflichten,innerhalb von fünf Tagen gegenüber den zuständigenBehörden Informationen zu grenzüberschreitendenGestaltungen, die primär auf steuerliche Vorteile ab-zielen, vorzulegen. Diese sollen dann in einem weite-ren Schritt mit den anderen EU-Mitgliedstaaten unterBerücksichtigung des nach der Richtlinie festzulegen-den Verfahrens automatisch ausgetauscht werden.Auf UN-Ebene wirkt das BMF an den Arbeiten desUN-Steuerkomitees am UN-Musterabkommen fürDBA mit, welches die besondere Situation von Ent-wicklungsländern berücksichtigt.

Finanztransaktionsteuer (FTT) in Verstärkter Zu-sammenarbeit (VZ)

Deutschland setzt sich entsprechend der Koalitions-vereinbarung für die Einführung einer FTT im Wegeder VZ ein. Grundlage der Verhandlungen ist der vonder Europäischen Kommission am 14. Februar 2013vorgelegte Richtlinienvorschlag zur Einführung einerFTT im Wege der VZ, der im Grundsatz eine Besteu-erung sämtlicher Finanzinstrumente vorsieht.In mehreren gemeinsamen politischen Erklärungender Finanzminister der VZ-Mitgliedstaaten (VZ-MS)wurde eine stufenweise Einführung und ein größt-möglicher steuerlicher Anwendungsbereich bei nied-rigen Steuersätzen unter Beachtung der Auswirkun-gen auf die Realwirtschaft und der Gefahr vonVerlagerungen im Finanzsektor vereinbart. In der ge-meinsamen Erklärung vom 8. Dezember 2015 habendie Finanzminister der VZ-MS Grundzüge einer Eini-gung auf Kernbestandteile der künftigen Steuer auf-gezeigt.Im informellen Ministertreffen am 10. Oktober 2016verständigten sich alle VZ-MS auf Basis des von Ös-terreich als politischem Koordinator der VZ-MS ein-gebrachten Vorschlags zu Kernbestandteilen einerFTT. Es wurde ferner vereinbart, die Frage der Aus-wirkung der Steuer auf Realwirtschaft und Altersver-sorgung weiter zu untersuchen.In einem weiteren Ministertreffen am 20. März 2017wurde eine mögliche Steuerbefreiung im Bereich derAltersvorsorge erörtert. Die Verhandlungen werdenfortgesetzt.

Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug

Auf EU-Ebene wird die Bekämpfung des Umsatz-steuerbetrugs konsequent weiterverfolgt. In diesemZusammenhang ist auch die von Seiten der Europä-ischen Kommission am 7. April 2016 vorgelegte Mit-teilung zum Aktionsplan zur Mehrwertsteuer 2016wichtig, mit dem die Kommission ihre Arbeits-schwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für diekommenden Jahre skizziert. Die Kommission zielt im

Wesentlichen darauf ab, das bestehende Mehrwert-steuer-System weniger betrugsanfällig zu machen undzugleich seine Anwendung für die Unternehmer zuvereinfachen. Hier wird es wichtig sein, ein ausgewo-genes Verhältnis zwischen diesen gegenläufigen Ziel-setzungen zu finden. Darüber hinaus müssen bei derWeiterverfolgung der künftigen Maßnahmen die fol-genden Grundsätze und rechtlichen Überlegungen be-rücksichtigt werden: Kosteneffizienz, Verhältnismä-ßigkeit, Einstimmigkeit, Datenschutzvorschriften,Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes sowie voll-ständige Beachtung der jeweiligen Kompetenzen derUnion und der Mitgliedstaaten. Konkrete Fortschrittekonnten in Bezug auf die Schaffung einer EU-Rechts-grundlage gemacht werden, die es interessierten Mit-gliedstaaten erlaubt, zeitlich beschränkt ein generellesReverse-Charge-Verfahren für nationale Umsätze ein-zuführen. Die Kommission hat im Dezember 2016 ei-nen entsprechenden Richtlinienvorschlag vorgelegt,der derzeit im Rat erörtert wird.Aufgrund der Aufteilung der Einnahmen aus der Um-satzsteuer haben der Bund und die Länder ein ge-meinsames Interesse an der Sicherung des Aufkom-mens. Der effektiven Bekämpfung derUmsatzsteuerhinterziehung wird daher nach wie vorein hoher Stellenwert beigemessen. In der Zusam-menarbeit zwischen Bund und Ländern sowie im In-formationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaatenwird daher kontinuierlich an der Verbesserung besteh-ender und der Entwicklung neuer Verfahren und Me-thoden gearbeitet.Auf OECD-Ebene wird - auch auf Initiative der Bun-desregierung - geprüft, welche Verbesserungen beimzwischenstaatlichen Informationsaustausch auf globa-ler Ebene - also über die EU-Ebene hinaus - möglichsind, um insbesondere Internetleistungen von nichtansässigen Unternehmern zutreffend im Bestim-mungsland zu besteuern. Hier sollen insbesondere diebereits vorhandenen Instrumente des Übereinkom-mens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachenin den Fokus der Mitgliedstaaten gerückt und akti-viert werden. Diese Bemühungen können auch dazubeitragen, unbekannte Steuerfälle aufzudecken.

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, desKinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin-derzuschlags

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags,des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kin-derzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1202)wurde die Anhebung des steuerlichen Grundfreibe-trags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Exis-tenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderungder Familien, bei denen sich der Kinderfreibetragnicht auswirkt, wurde das Kindergeld in gleichemVerhältnis wie der Kinderfreibetrag für 2015 und2016 erhöht. Daneben wurde der Kinderzuschlag fürGeringverdiener um 20 € auf 160 € monatlich ab dem

Drucksache 18/ 13001 - 58 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 59: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

1. Juli 2016 angehoben. Darüber hinaus wurde mitdiesem Gesetz der Entlastungsbetrag für Alleinerzie-hende ab 2015 auf 1.908 € angehoben und nach derKinderzahl gestaffelt. Er stieg für das zweite und je-des weitere Kind nochmals um jeweils 240 €. Zu-gleich wurden mit diesem Gesetz die Effekte der kal-ten Progression der Jahre 2014 und 2015ausgeglichen. Dazu wurden - zusätzlich zur Anhe-bung des Grundfreibetrags - die übrigen Tarifeckwer-te 2016 um die in der Frühjahrsprojektion 2015 fürdie Jahre 2014 und 2015 enthaltenen Inflationsratenvon insgesamt knapp 1,5 % nach rechts verschoben.Dieses Gesetzpaket entlastet die Bürgerinnen undBürger um insgesamt rd. 5,4 Mrd. € jährlich.

Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtli-nie vom 21. Dezember 2015

Am 16. April 2014 wurde die sog. EU-Mobilitäts-Richtlinie (Richtlinie 2014/50/EU des EuropäischenParlamentes und des Rates über Mindestvorschriftenzur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwi-schen den Mitgliedsstaaten durch Verbesserung desErwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprü-chen) verabschiedet. Danach sind Betriebsrentenan-sprüche künftig nach spätestens drei Jahren unverfall-bar und ein mögliches Mindestalter darf höchstens 21Jahre betragen (Artikel 4 Absatz 1a und 1b der Richt-linie). In Deutschland gilt nach § 1b Absatz 1 Satz 1des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Al-tersversorgung (BetrAVG - Betriebsrentengesetz) der-zeit noch eine Frist von fünf Jahren bei einem Min-destalter von 25 Jahren.Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richt-linie vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2553) setztdie Richtlinie in deutsches Recht um. Die gesetzli-chen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für arbeitge-berfinanzierte Versorgungszusagen im BetrAVG wer-den entsprechend der Richtlinie gesenkt. Dabei wirddie in Artikel 8 Absatz 1 der EU-Mobilitäts-Richtli-nie eingeräumte Umsetzungsfrist bis zum 21. Mai2018 voll ausgeschöpft. Die verkürzten Unverfallbar-keitsfristen gelten nur für Zusagen, die nach dem31. Dezember 2017 erteilt werden. Allerdings profi-tieren auch vor diesem Zeitpunkt vereinbarte Zusagenab dem Jahr 2018 von den verkürzten Unverfallbar-keitsgrenzen, soweit sie mindestens drei Jahre bestan-den haben und der jeweilige Versorgungsberechtigtebei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Le-bensjahr vollendet hat.Im Steuerrecht wirkt sich die Verkürzung der be-triebsrentenrechtlichen Unverfallbarkeitsfristen aufdie bilanzsteuerrechtliche Bewertung von Pensions-und Unterstützungskassenzusagen nach dem Einkom-mensteuergesetz aus. Zur Gewährleistung einerversicherungsmathematisch zutreffenden Berück-sichtigung von Versorgungsverpflichtungen in dersteuerlichen Gewinnermittlung werden die Mindestal-ter in § 4d EStG (Unterstützungskassenzusagen) und§ 6a EStG (Pensionszusagen) durch das Gesetz zur

Umsetzung der EU‑Mobilitäts-Richtlinie angepasst.Das bislang zu beachtende Mindestalter von 27 Jah-ren wird dementsprechend für erstmals nach dem31. Dezember 2017 zugesagte Versorgungsleistungenauf 23 Jahre gesenkt.

Luftverkehrsteuer

Am 1. Januar 2017 trat die Verordnung zur Absen-kung der Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzesfür das Jahr 2017 in Kraft. Mit dieser Verordnungwerden die Steuersätze unter Berücksichtigung derEinnahmen aus dem luftverkehrsbezogenen Treib-hausgas-Emissionshandel jährlich neu festgesetzt.Aufgrund der Einnahmen aus dem Emissionshandelim Jahr 2016 wurden die gesetzlichen Steuersätze fürdas Jahr 2017 um 0,46 % gesenkt.Eine Absenkung der Steuersätze in der Verordnungzur Absenkung der Steuersätze des Luftverkehrsteu-ergesetzes für das Jahr 2018 ist abhängig von den imJahr 2017 erzielten Einnahmen aus dem luftverkehrs-bezogenen Treibhausgas-Emissionshandel.

Reform der Investmentbesteuerung

Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteue-rung vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730) sollenEU‑rechtliche Risiken ausräumt, Steuersparmodelle(insbesondere die Umgehung der Dividendenbesteue-rung) verhindert, steuerliches Gestaltungspotentialeinschränkt, administrativer Aufwand abgebaut undSystemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden.Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab dem 1. Ja-nuar 2018 angewendet werden. Die gesetzlich flan-kierte Sicherstellung der Besteuerung inländischerDividenden bei sog. Cum/Cum-Geschäften soll be-reits rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 in Kraft tre-ten.

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- undSchenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer-und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts vom 4. November2016 (BGBl I. S. 2464) werden die verfassungsrecht-lichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts vom 17. Dezember 2014 umgesetzt.Ziele der mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft ge-tretenen Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schen-kungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes sindder Erhalt von Arbeitsplätzen sowie Planungssicher-heit für Unternehmen im Fall der Unternehmensnach-folge.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 59 - Drucksache 18/13001

Page 60: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeitder Familienkassen des öffentlichen Dienstes imBereich des Bundes

Das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeitder Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Be-reich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. IS. 2835) leitet eine grundlegende strukturelle Reformder Zuständigkeiten der Familienkassen des öffentli-chen Dienstes ein. Dazu geht die Kindergeldbearbei-tung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes imBereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeitoder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt über,um die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung zu ge-währleisten und einen modernen und wirtschaftlichenVerwaltungsvollzug zu erreichen. Für den Bereichvon Ländern und Kommunen erhalten die öffentli-chen Arbeitgeber die Möglichkeit, ebenfalls Zustän-digkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur fürArbeit abzugeben.

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digita-len Grundaufzeichnungen

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen andigitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember2016 (BGBl. I S. 3152) soll die Unveränderbarkeitvon digitalen Grundaufzeichnungen sichergestellt undManipulationen ein Riegel vorgeschoben werden.Das vorgesehene Maßnahmenpaket besteht im We-sentlichen aus drei Komponenten:• Verpflichtender Einsatz einer technischen Sicher-

heitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischenAufzeichnungssystem (keine Registrierkassen-pflicht),

• Einführung einer Kassen-Nachschau,• Sanktionierung von Verstößen.

Welche elektronischen Aufzeichnungssysteme übereine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungverfügen müssen, wird durch die Kassensicherungs-verordnung festgelegt. Der Bundestag hat dieser Ver-ordnung am 2. Juni 2017 zugestimmt; die Zustim-mung des Bundesrates erfolgte am 7. Juli 2017.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektro-mobilität im Straßenverkehr

Die steuerlichen Maßnahmen im Gesetz zur steuerli-chen Förderung von Elektromobilität im Straßenver-kehr vom 7. November 2016 (BGBl. I S. 2498) ergän-zen das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zurFörderung der Elektromobilität im Sektor Straßenver-kehr, das zeitlich befristete Kaufanreize, weitere Mit-tel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie zu-sätzliche Anstrengungen bei der öffentlichenBeschaffung von Elektrofahrzeugen beinhaltet.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Kraftfahr-zeugsteuergesetzes

Die von der Wirtschaftskommission für Europa derVN (UNECE) entwickelte weltweit harmonisierteTestprozedur „WLTP“ zur Ermittlung der Abgasemis-sionen leichter Kraftfahrzeuge verfolgt das Ziel, zu-künftig realitätsnähere CO2-Emissionswerte im Rah-men der Typgenehmigung zu erhalten. Folglich wirdsich die Ermittlung der CO2-Emissionen nach WLTPerheblich von dem derzeit maßgeblichen so genann-ten NEFZ-Verfahren unterscheiden. Die Kraftfahr-zeugsteuer knüpft grundsätzlich an die Zulassung ei-nes Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßenan und wird für erstmals zugelassene Personenkraft-wagen seit dem 1. Juli 2009 nach dem von den Zulas-sungsbehörden übermittelten CO2-Prüfwert des Fahr-zeuges und dem Hubraum bemessen. Nach denFestlegungen auf EU-Ebene wird die Ermittlung derCO2-Prüfwerte von Personenkraftwagen für ab dem1. September 2018 erstmals zum Verkehr zugelasseneFahrzeuge nach WLTP vorgeschrieben. Die Bemes-sung der Kraftfahrzeugsteuer für erstmals zugelassenePersonenkraftwagen anhand der CO2-Prüfwerte nachWLTP wird in Anlehnung an das Verkehrsrecht ein-heitlich ab dem 1. September 2018 erfolgen. Ohnedas Änderungsgesetz würden CO2-Prüfwerte nachWLTP bereits ab Mitte des Jahres 2017 sporadisch fürdie Steuerbemessung wirksam. Haushalterische Aus-wirkungen treten durch die Anwendung des Gesetzesnicht ein.

Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehr-steueränderungsgesetzes

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Kraftfahr-zeugsteuergesetzes und des Versicherungsteuergeset-zes (Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz) vom8. Juni 2015 (BGBl I S. 901) wurden Steuerentlastun-gen in das Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommen,die eine Doppelbelastung der Steuerpflichtigen durchdie Einführung einer Infrastrukturabgabe verhindern.Die Entlastungen gelten für das Halten von in- undausländischen Fahrzeugen, die in den Anwendungs-bereich der Infrastrukturabgabe fallen. Sie treten erstab dem Beginn der Erhebung der Infrastrukturabgabein Kraft. Mit dem Gesetz zur Änderung des ZweitenVerkehrsteueränderungsgesetzes werden die Steuer-entlastungsbeträge für Personenkraftwagen der Eu-ro‑6‑Emissionsklasse mit besonders gemindertenSchadstoffemissionen erhöht. Dies verstärkt den öko-logischen Anreiz und soll europarechtlichen Beden-ken der EU-Kommission gegen das Zweite Verkehrs-teueränderungsgesetz Rechnung tragen.

Drucksache 18/ 13001 - 60 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 61: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichenVerlustverrechnung bei Körperschaften

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerli-chen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2998) wurde die steu-erliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neuausgerichtet. Die bisherige Vorschrift zum Verlustab-zug bei Körperschaften (§ 8c KStG) regelt, dass nichtgenutzte Verluste ganz oder teilweise wegfallen,wenn an einer Körperschaft Anteile in bestimmterHöhe erworben werden. Die Verluste fallen nichtweg, soweit die Körperschaft über stille Reservenverfügt (Stille‑Reserven-Klausel) oder die Vorausset-zungen der sogenannten Konzernklausel erfüllt sind.Über diese Ausnahmen hinaus bietet die Neuregelungdes § 8d KStG Körperschaften die Möglichkeit, nichtgenutzte Verluste trotz eines qualifizierten Anteilseig-nerwechsels auf Antrag weiterhin als fortführungsge-bundenen Verlustvortrag nutzen zu können, wenn derGeschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem Anteil-seignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitigeVerlustnutzung ausgeschlossen ist. Die Neuregelungträgt der Situation von Unternehmen Rechnung, beidenen für die Unternehmensfinanzierung häufig dieNeuaufnahme oder der Wechsel von Anteilseignernnotwendig wird und bei denen dann - ohne die Neure-gelung - nicht genutzte Verluste wegfallen würden.Sie beseitigt steuerliche Hemmnisse bei der Kapital-ausstattung dieser Unternehmen. Die Neuregelungfindet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.

Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktord-nungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderungdes Einkommensteuergesetzes

Das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktord-nungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderungdes Einkommensteuergesetzes vom 20. Dezember2016 (BGBl. I S. 3045) enthält als steuerliche Entlas-tungsmaßnahme eine Regelung zur Tarifglättung fürEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c und§ 36 Absatz 2 Nummer 3 EStG -neu-). Zur Klärungder beihilferechtlichen Fragen ist ein Notifizierungs-verfahren bei der Europäischen Kommission eingelei-tet worden. Die Tarifglättung steht daher unter einemInkrafttretensvorbehalt.

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmengegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen derEU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnah-men gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungenvom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) sollen ins-besondere die Empfehlungen des gemeinsamen Pro-jekts von OECD und G20 gegen Gewinnkürzung und

Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shif-ting“ - BEPS) zur Stärkung der Transparenz sowieÄnderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetztwerden. Zudem sollen weitere steuerliche Regelung-en zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändertwerden, um deutsche Besteuerungsrechte besserwahrnehmen zu können. Daneben sieht das Gesetzein Maßnahmenpaket mit einem Entlastungsvolumenvon mehr als 6 Mrd. € vor, von dem insbesondere Fa-milien profitieren. So werden für die Jahre 2017 und2018 Erhöhungen beim Grundfreibetrag, Kinderfrei-betrag, Unterhaltshöchstbetrag, Kindergeld und ab2017 beim Kinderzuschlag umgesetzt sowie zumAusgleich der kalten Progression des Jahres 2016 dieübrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2017um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 nachrechts verschoben. Zum Ausgleich der für das Jahr2017 erwarteten kalten Progression werden die Eck-werte des Einkommensteuertarifs 2018 nochmalsnach rechts verschoben.

Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung undzur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften(Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz –StUmgBG)

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumge-hung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor-schriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz -StUmgBG) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) solldie Steuerhinterziehung mithilfe von Domizilgesell-schaften durch erhöhte Transparenz wirksam be-kämpft werden. Die mit dem StUmgBG verfolgtenMaßnahmen auf nationaler Ebene sind im Wesentli-chen:• erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichti-

gen,• Einführung einer neuen steuerlichen Anzeige-

pflicht für Banken,• erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzver-

waltung und• Erfassung des Namens, der Adresse, des Geburts-

datums und der steuerlichen Ordnungsmerkmaledes Kontoinhabers, jedes anderen Verfügungsbe-rechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigtendurch Kreditinstitute und Bereitstellung dieser Da-ten im Kontenabrufverfahren.

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zu-sammenhang mit Rechteüberlassungen

Das vom Bundestag am 27. April 2017 beschlosseneGesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusam-menhang mit Rechteüberlassungen, dem der Bundes-rat am 2. Juni 2017 zugestimmt hat, beschränkt dieMöglichkeiten multinationaler Unternehmen, Gewin-ne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderenPräferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 61 - Drucksache 18/13001

Page 62: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

oder IP-Boxen) zu verlagern. Mit der Einführung ei-nes neuen § 4j EStG wird daher die steuerliche Ab-zugsmöglichkeit von Lizenzaufwendungen und ande-ren Aufwendungen für Rechteüberlassungenbegrenzt, soweit diese im Ausland im Rahmen vonPräferenzregimen besteuert werden, die nicht den An-forderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20(sog. Nexus-Ansatz) entsprechen.Darüber hinaus wurden folgende Regelungen in dasGesetz aufgenommen:• Anpassung der Steuerbefreiung des INVEST-Zu-

schusses (§ 3 Nummer 71 EStG);• Einführung einer gesetzlichen Steuerbefreiung von

Sanierungserträgen (§ 3a EStG, § 7b GewStG), dader Große Senat des BFH mit Beschluss vom28. November 2016 (GrS 1/15) den sog. Sanie-rungserlass aufgrund des Verstoßes gegen denGrundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltungverworfen hat (Diese Maßnahme steht jedoch unterNotifizierungsvorbehalt);

• Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibunggeringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 € auf800 € sowie die Anhebung der unteren Wertgrenzezur Bildung eines Sammelpostens von 150 € auf250 €;

• ausdrückliche Festschreibung der Verwaltungsauf-fassung bei der Thesaurierungsbegünstigung(§ 34a EStG) bei unentgeltlicher Übertragung vonBetrieben oder Mitunternehmeranteilen auf eineKörperschaft.

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetzes

Die Gesetzesänderung erfolgte in erster Linie zur An-passung nationaler Steuerbegünstigungen an das imJahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie. Dies betrifft die Gewährungvon Beihilfen für Unternehmen in wirtschaftlichenSchwierigkeiten, die Steuerentlastung für hocheffizi-ente KWK-Anlagen und das sog. Herstellerprivileg,das eine Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse

enthält, die bei der Herstellung von Energieerzeugnis-sen in einem Betrieb verwendet werden. Ebenso wur-den Ermächtigungsgrundlagen für eine elektronischeKommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligtenund der Verwaltung im Energiesteuer- und Stromsteu-erbereich geschaffen. Darüber hinaus erfolgten imEinzelnen bspw. die Verlängerung der Steuerbegüns-tigung sowohl für als Kraftstoff verwendetes Erdgas(CNG/LNG), als auch für Flüssiggas (Autogas, LPG)über das Jahr 2018 hinaus. Für Erdgas wird die Steu-erbegünstigung bis Ende 2026 verlängert, es erfolgtaber eine sukzessive Verringerung ab 2024. Die Be-günstigung für Flüssiggas wird über die Jahre 2019bis 2022 um jeweils 20 Prozent abgeschmolzen. Ab2023 ist dann der reguläre Steuersatz anzuwenden.Das Stromsteuerrecht wird durch eine Entlastungs-möglichkeit für Elektro- und Plugin-Hybridfahrzeu-ge, die im öffentlichen Personennahverkehr einge-setzt werden, ergänzt. Hiermit wird eineGleichstellung mit der bereits bestehenden Steuerbe-günstigung für Oberleitungsomnibusse und denSchienenbahnverkehr erreicht. Der Bundestag hat dasGesetz am 1. Juni 2017 beschlossen. Die zweite Bera-tung im Bundesrat erfolgt voraussichtlich Anfang Juli2017.

Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersver-sorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Be-triebsrentenstärkungsgesetz)

Der Bundestag stimmte am 1. Juni 2017 dem Be-triebsrentenstärkungsgesetz zu, um eine weitere Ver-breitung der betrieblichen Altersversorgung auf frei-williger Basis besonders in kleinen Unternehmen undbei Geringverdienerinnen und Geringverdienern zuerreichen. Die grundsätzlich ab dem 1. Januar 2018greifenden Neuregelungen setzen im Arbeits- undSteuerrecht sowie im Versicherungsaufsichts- und So-zialrecht an. Mit dem Gesetzentwurf wird schließlichauch die Grundzulage bei der Riester-Rente angeho-ben und das Verfahren zur Riester-Förderung verbes-sert. Der Bundesrat hat dem Betriebsrentenstärkungs-gesetz am 7. Juli 2017 zugestimmt.

Drucksache 18/ 13001 - 62 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 63: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 13

Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2010

2010 2015 2016 2017 2018in €

KinderfreibeträgeSächliches Existenzminimum..... 4.368 4.512 4.608 4.716 4.788Betreuung und Erziehung oderAusbildung.................................. 2.640 2.640 2.640 2.640 2.640Kindergeld1. Kind......................................... 184 188 190 192 1942. Kind......................................... 184 188 190 192 1943. Kind......................................... 190 194 196 198 2004. Kind......................................... 215 219 221 223 225

Schaubild 12

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 63 - Drucksache 18/13001

Page 64: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 13

4.2.2Ergebnisse der SteuerschätzungDie Einnahmeerwartungen bei den Steuern für dieJahre 2017 bis 2021 basieren auf den Ergebnissen desArbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2017.Neben dem federführenden BMF gehören diesem Ar-beitskreis das BMWi, die Obersten Finanzbehördender Länder, die Bundesvereinigung der kommunalenSpitzenverbände, die Deutsche Bundesbank, das Sta-tistische Bundesamt, der Sachverständigenrat zur Be-gutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungund führende wirtschaftswissenschaftliche For-schungsinstitute an.Der Schätzung wurden die gesamtwirtschaftlichenEckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregie-rung für den Zeitraum bis 2021 zugrunde gelegt. Da-nach erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2017eine reale Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Akti-vität um 1,5 %. Im Schätzzeitraum 2018 bis 2021werden für das nominale BIP Veränderungsraten von3,1 % (2018) und jeweils 3,2 % für die restlichenSchätzjahre 2019 bis 2021 prognostiziert.Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ geht grund-sätzlich vom geltenden Steuerrecht aus.Für die Jahre 2017 bis 2021 wurden gegenüber derSchätzung im November 2016 die finanziellen Aus-wirkungen der nachstehenden Steuerrechtsänderun-gen berücksichtigt:

• Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- undSchenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts vom 4. November2016 (BGBl. I S. 2464),

• Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromo-bilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016(BGBl. I S. 2498),

• Verordnung zur Absenkung der Steuersätze imJahr 2017 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteu-ergesetzes (Luftverkehrsteuer‑Absenkungsverord-nung 2017 - LuftVStAbsenkV 2017) vom 24. Ok-tober 2016 (BGBl. I S. 2488),

• Viertes Gesetz zur Änderung des Regionalisie-rungsgesetzes vom 1. Dezember 2016 (BGBl. IS. 2758),

• Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kostender Integration und zur weiteren Entlastung vonLändern und Kommunen vom 1. Dezember 2016(BGBl. I S. 2755); Artikel 1 Änderung des FAG,

• Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichenVerlustverrechnung bei Körperschaften vom20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2998),

• Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmengegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000),

Drucksache 18/ 13001 - 64 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 65: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

• Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zu-lassungsverordnung und anderer straßenverkehrs-rechtlicher Vorschriften vom 23. März 2017(BGBl. I S. 522),

• BMF‑Schreiben vom 9. November 2016 IV C 8 - S2296-b/07/10003 :008 (Dok. 2016/1021450) zurSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haus-haltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für dieInanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen(§ 35a EStG); Überarbeitung des BMF‑Schreibensvom 10. Januar 2014 (BStBl. 2014 I S. 75; BStBl.2016 I S. 1213),

• BMF‑Schreiben vom 6. Dezember 2016 IV C 3 - S2221/12/10008 :008 (Dok. 2016/1004920) zumSonderausgabenabzug für Beiträge zur Basiskran-kenversicherung im Sinne des § 10 Absatz 1 Num-mer 3 Buchstabe a EStG; Bonuszahlungen einergesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewuss-tes Verhalten (§ 65a SGB V) - Anwendung desBFH-Urteils X R 17/15 vom 1. Juni 2016; (BStBl.2016 I S. 1426),

• Umsetzung des EuGH‑Urteils vom 15. September2016 C-518/14 in der Rechtssache Senatex zumZeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Berichtigungeiner Rechnung,

• Anwendung des BFH Urteils vom 6. April 2016 IR 61/14 zur Anrechnung ausländischer Steuern -Auslegung des Begriffs "Wirtschaftlicher Zusam-menhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG (BStBl.2017 II S. 48).

Verglichen mit der letzten Steuerschätzung im No-vember 2016 werden die Steuereinnahmen insgesamt

im Jahr 2017 voraussichtlich um +7,9 Mrd. € höherausfallen. Für den Bund ergeben sich daraus im Jahr2017 voraussichtlich Mehreinnahmen von+2,4 Mrd. €.In den Jahren 2018 bis 2021 wird das Steueraufkom-men insgesamt deutlich über dem Schätzergebnisvom November 2016 liegen. Allerdings ergeben sichfür den Bund in den Jahren 2018 und 2019 Einnah-menrückgänge: 2018 +5,6 Mrd. € (Bund:-4,2 Mrd. €), 2019 +10,5 Mrd. € (Bund: -0,1 Mrd. €),2020 um +13,5 Mrd. € (Bund: +1,2 Mrd. €) und 2021um +16,6 Mrd. € (Bund: +3,8 Mrd. €). Die Einnah-merückgänge in 2018 und 2019 resultieren insbeson-dere aus den Zahlungen des Bundes an die Länderund Gemeinden im Rahmen des Gesetzes zur Beteili-gung des Bundes an den Kosten der Integration undzur weiteren Entlastung von Ländern und Kommu-nen.Für die Jahre 2017 bis 2021 beträgt das geschätzteSteueraufkommen:

Insgesamt davon Bund2017 732,4 Mrd. € 308,0 Mrd. €2018 757,4 Mrd. € 309,0 Mrd. €2019 789,5 Mrd. € 325,9 Mrd. €2020 820,2 Mrd. € 338,8 Mrd. €2021 852,2 Mrd. € 353,0 Mrd. €

In Tabelle 14 sind zusätzlich zu den Ergebnissen derSteuerschätzung (Nr. 1) die Auswirkungen von ge-planten Steuerrechtsänderungen beziffert, die nicht inder Steuerschätzung berücksichtigt wurden, aber Be-standteil der Finanzplanansätze sind.

Tabelle 14

Die Steuereinnahmen des Bundes 2017 bis 20212017 2018 2019 2020 2021

in Mrd. €

1. Steuerschätzung*- Bundesanteil an Lohnsteuer und

veranlagter Einkommensteuer............................................ 107,0 111,1 117,4 124,4 131,7- Bundesanteil an nicht veranlagten Steuern vom

Ertrag, Abgeltungssteuer auf Zins- undVeräußerungserträge und Körperschaftsteuer................... 26,1 28,0 30,2 31,1 31,9

- Bundesanteil an Steuern vom Umsatz(nach Abzug EU - MwSt-Eigenmittel)................................. 113,0 116,3 124,0 128,6 131,2

- Bundesanteil an Gewerbesteuerumlage............................. 1,9 2,0 2,1 2,1 2,2- Tabaksteuer........................................................................ 14,2 14,1 14,0 13,9 13,8- Branntweinsteuer................................................................ 2,1 2,1 2,1 2,0 2,0- Energiesteuer...................................................................... 40,2 40,2 40,2 40,2 40,1

abzüglich:- Länderbeteiligung......................................................... - 8,4 - 8,5 - 8,8 -8,9 -9,0

- Stromsteuer........................................................................ 6,6 6,6 6,6 6,6 6,6- Sonstige Bundessteuern..................................................... 42,4 43,4 44,7 46,0 47,3

abzüglich:- Ergänzungszuweisungen............................................. - 9,1 - 8,5 - 8,0 - 8,2 - 8,4- EU-BNE-Eigenmittel..................................................... - 18,2 - 28,0 -28,8 - 29,3 26,7

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 65 - Drucksache 18/13001

Page 66: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

2017 2018 2019 2020 2021in Mrd. €

- Kompensation Kfz-Steuer (ab 07/2009)....................... - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0 - 9,0- Konsolidierungshilfen................................................... - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8 - 0,8

2. Auswirkungen von geplantenSteuerrechtsänderungen, die unter Nr. 1 nicht erfasstsind und Anpassungen an die aktuelleEinnahmeentwicklung....................................................... -0,0 -0,2 -4,1 -11,7 -11,5

Steuereinnahmen................................................................... 308,0 308,8 321,8 327,1 341,6Rundungsdifferenzen möglich*) Ergebnis AK „Steuerschätzungen“ vom Mai 2017

4.3Sonstige Einnahmen

4.3.1ÜberblickNeben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr2018 sonstige Einnahmen in Höhe von

rd. 28,7 Mrd. € (vgl. Tabelle 15). Hierzu gehören ins-besondere ein Anteil am Gewinn der Deutschen Bun-desbank, Einnahmen aus Gewährleistungen, die Lkw-Maut, Erstattungen der Länder, Einnahmen ausPrivatisierungen und Grundstücksverkäufen sowieZinseinnahmen und Darlehensrückflüsse.

Tabelle 15

Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2018

in Mrd. €

• Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.).............................................. 0,3

• Verwaltungseinnahmen........................................................................................... 9,5

- Gebühren, Entgelte....................................................................................... 8,4

• Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen)................. 5,7

- Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen (u. a. GewinnabführungBundesbank/EZB)............................................................................................ 5,6

- Mieten, Pachten u. a. m................................................................................. 0,1

• Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen................ 0,1

- Privatisierungserlöse..................................................................................... 0,0

• Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen............................... 0,7

• Zinseinnahmen........................................................................................................ 0,3

• Darlehensrückflüsse................................................................................................ 1,2

• Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondereFinanzierungseinnahmen........................................................................................... 10,9

Zusammen................................................................................................................ 28,7

4.3.2PrivatisierungspolitikDurch Privatisierung gewinnen Staat und Unterneh-men Handlungsfreiheiten. Der Bund setzt Reformpo-tenziale frei und die Unternehmen steigern ihre Effi-zienz, um sich im Wettbewerb zu positionieren. Das

Haushaltsrecht des Bundes folgt der ordnungspoliti-schen Grundüberzeugung, dass privater Initiative undEigentümerschaft grundsätzlich Vorrang vor Beteili-gungen des Bundes zu geben ist. Dementsprechendsollen Beteiligungen an privatrechtlichen Unterneh-men nur bei Vorliegen eines wichtigen Interesses desBundes gehalten werden, sofern sich der vom Bund

Drucksache 18/ 13001 - 66 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 67: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

mit der Beteiligung angestrebte Zweck nicht besseroder wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt(vgl. § 65 Absatz 1 BHO).

4.3.3BundesimmobilienangelegenheitenZentraler Immobiliendienstleister auf Bundesebeneist die mit unternehmerischen Strukturen ausgestatte-te Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) alseine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öf-fentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMF. Sienimmt folgende Kernaufgaben wahr:• Verwaltung des dienstlich genutzten Bundesliegen-

schaftsvermögens auf der Basis eines nachhaltigen,wert- und kostenoptimierten zentralen Liegen-schaftsmanagements,

• wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr fürdienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften,

• zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbe-darfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheit-lichen Liegenschaftsmanagements (ELM)“,

• Wahrnehmung übernommener Aufgaben der Bun-desanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufga-ben (BvS) im Bereich des Altlastenmanagementsund der Beteiligungsführung sowie

• Wahrnehmung bestimmter liegenschaftsbezogeneröffentlicher Verwaltungsaufgaben des Bundes.

Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesan-stalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die Bun-desanstalt Eigentümerin grundsätzlich aller Dienstlie-genschaften des Bundes geworden, die sie denbisherigen Nutzern auf der Grundlage eines Mietver-hältnisses (Vermieter‑Mieter‑Modell) zur weiterenNutzung überlässt. Im Rahmen des ELM führt dieBundesanstalt auch investive Baumaßnahmen für dieBundesbehörden auf den ihr übertragenen bzw. vonihr zu beschaffenden Liegenschaften durch, die siegrundsätzlich aus selbst erwirtschafteten Mitteln ent-sprechend ihrem Wirtschaftsplan finanziert; die Refi-nanzierung wird durch die von den Nutzern jeweilsan die Bundesanstalt zu entrichtenden Mieten ge-währleistet.Die durch die Flüchtlingsunterbringung auf BImA‑ei-genen Liegenschaften entstehenden finanziellen Be-lastungen erwirtschaftet die Bundesanstalt aus eige-nen Mitteln.Auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaß-nahmen an in das ELM einbezogene Dienstliegen-schaften des Bundes erfolgt nach Maßgabe des Wirt-schaftsplans aus Eigenmitteln. Die Bundesanstaltunterstützt auf diese Weise die energiepolitischen Be-schlüsse und Vorgaben der Bundesregierung.Im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2021 leistet dieBundesanstalt in Abhängigkeit von Geschäftsent-

wicklung und Liquidität jährlich Abführungen an denBundeshaushalt, die zentral bei Kapitel 6004 (Bun-desimmobilienangelegenheiten) veranschlagt werden(2018: 2,465 Mrd. €). Zudem erwirtschaftet die Bun-desanstalt sämtliche ihr entstehenden Aufwendungen,u. a. für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bau- oderenergetische Sanierungsmaßnahmen und Grund-stücksverpflichtungen (z. B. infolge von Altlastenehemals militärisch genutzter Liegenschaften).

4.3.4Gewinne der Deutschen BundesbankDie Deutsche Bundesbank hat im Geschäftsjahr 2016einen Bilanzgewinn von rd. 399 Mio. € erzielt, nachrd. 3.189 Mio. € im Vorjahr. Der Gewinn wurde imFebruar 2017 an den Bund abgeführt. Der im Ver-gleich zum Vorjahr geringere Bilanzgewinn ist insbe-sondere auf eine Aufstockung von Rückstellungen inHöhe von 1.750 Mio. € zurückzuführen. Der Gewinnwurde maßgeblich vom Nettozinsertrag getragen, dervon 2.299 Mio. € um 1.020 Mio. € auf 3.319 Mio. €angestiegen ist. Steigende Zinserträge wurden wegendes negativen Einlagenzinssatzes der EuropäischenZentralbank (EZB), der seit März 2016 -0,4% und zu-vor ab Dezember 2015 -0,3 % beträgt, vor allem aufder Passivseite der Bilanz bei Einlagen von Kreditins-tituten sowie Euroguthaben in- und ausländischerEinleger erwirtschaftet. Für das Haushaltsjahr 2018und für die folgenden Haushaltsjahre werden jeweilsEinnahmen aus dem Bundesbankgewinn in Höhe von2.500 Mio. € veranschlagt.

4.4KreditaufnahmeDie Nettokreditaufnahme ist der Teil der Bruttokre-ditaufnahme, der nicht zur Anschlussfinanzierung an-stehender Kreditverbindlichkeiten, sondern zur Aus-gabenfinanzierung verwendet wird. Für das Jahr 2018plant der Bund keine Nettokreditaufnahme. Für dieAnschlussfinanzierung des Bundes ist ein Betrag von175,7 Mrd. € vorgesehen. Hinzu tritt die Kreditauf-nahme durch drei Sondervermögen des Bundes, denFinanzmarktstabilisierungsfonds, den Investitions-und Tilgungsfonds sowie den Restrukturierungsfonds(vgl. 3.2.13.3), deren Höhe sich nicht belastbar prog-nostizieren lässt, da sich die Kreditermächtigungender Sondervermögen über mehrere Haushaltsjahre er-strecken. Die für den Bundeshaushalt nach der BHOvorgeschriebene Nettoveranschlagung der Einnahmenaus Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zu-sammenhängenden Tilgungsausgaben (Anschlussfi-nanzierung) wird im Kreditfinanzierungsplan (Ge-samtplan des Bundeshaushalts, Teil IV) dargestellt(vgl. auch Tabelle 16).

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 67 - Drucksache 18/13001

Page 68: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Tabelle 16

Kreditfinanzierungsübersicht 2016 bis 2021

Ist2016

Soll2017

Entwurf2018

Finanzplan2019 2020 2021

- in Mrd. € -

1. Bruttokreditaufnahme

1.1 Kreditaufnahme zur

1.1.1 Anschlussfinanzierung für Tilgungen....... 192,7 167,7 175,7 166,6 182,1 163,3

1.1.2 Eigenbestandsveränderung (- = Abbau).. 3,6 -1,8 -3,0 -2,4 -0,9 1,4

1.1.3 Bestandsveränderung derVerwahrgelder.......................................... -5,9 9,3 10,1 4,0 2,5 -1,0

1.2 Nettokreditaufnahme................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

1.3 haushaltsmäßige Umbuchung (-=Minderung der BKA)................................ 3,1 2,9 -0,1 0,0 0,0 0,0Zusammen (1.1 - 1.3).............................. 193,5 178,1 182,7 168,2 183,7 163,7

2. Tilgung von Schulden

2.1 mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren.. 114,1 87,8 105,2 93,5 109,2 90,1

2.2 mit Laufzeiten von einem bis zu vierJahren...................................................... 50,7 58,5 51,1 49,6 53,8 50,1

2.3 mit Laufzeiten von weniger als einemJahr.......................................................... 27,9 21,3 19,3 23,5 19,0 23,0Tilgung von Schulden gesamt (2.1 - 2.3). 192,7 167,6 175,6 166,6 182,0 163,2

2.4 Sonstige Einnahmen zurSchuldentilgung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Zusammen (2.1 - 2.4).............................. 192,7 167,7 175,7 166,6 182,1 163,3

Rundungsdifferenzen möglich

Drucksache 18/ 13001 - 68 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 69: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderenöffentlichen Ebenen

5.1Die Finanzbeziehungen zwischen EUund BundDas Volumen des EU-Haushalts 2017 beläuft sich aufrd. 134,5 Mrd. €. Wie bereits in den vergangenen Jah-ren ist Deutschland mit einem Finanzierungsanteilvon rd. 21 % am EU-Haushalt der größte Beitrags-zahler unter den 28 EU-Mitgliedstaaten.Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wirdallein vom Bund erbracht.Im so genannten Eigenmittelbeschluss sind die Rege-lungen für die Finanzierung des EU-Haushalts festge-legt. Dieser wird durch folgende drei Eigenmittelar-ten finanziert: Traditionelle Eigenmittel (Zölle undZuckerabgaben), auf einer vereinheitlichten Bemes-sungsgrundlage basierende Mehrwertsteuer(MWSt)‑Eigenmittel und Bruttonationaleinkommen(BNE)-Eigenmittel.Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaatenausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleich-gewichte zu reduzieren, sind befristet für den Finanz-

rahmen 2014 - 2020 folgende Regelungen vorgese-hen:• Absenkung des MWSt-Eigenmittel-Abrufsatzes

von 0,30 % auf 0,15 % für Deutschland, Nieder-lande und Schweden.

• Pauschale Absenkung der BNE-Eigenmittel jähr-lich in Preisen 2011: für Dänemark 130 Mio. €, fürdie Niederlande 695 Mio. €, für Schweden185 Mio. € sowie für Österreich 30 Mio. € im Jahr2014, 20 Mio. € im Jahr 2015 und 10 Mio. € imJahr 2016.

• Die so genannte Erhebungskostenpauschale, diedie Mitgliedstaaten für die Erhebung der Traditio-nellen Eigenmittel einbehalten, wurde von25 % auf 20 % abgesenkt.

• Der neue Eigenmittelbeschluss muss in allen Mit-gliedstaaten ratifiziert werden und tritt dann rück-wirkend ab 2014 in Kraft. So lange gilt der bisheri-ge Eigenmittelbeschluss fort.

Tabelle 17

Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt 2017 bis 20212017 2018 2019 2020 2021

in Mrd. €

Zölle.................................................................................... 5,20 5,45 5,65 5,85 6,05Zuckerabgaben................................................................... 0,04 0,00 0,00 0,00 0,00Mehrwertsteuer - Eigenmittel.............................................. 2,45 2,53 2,58 2,64 4,96Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel.............................. 18,20 28,02 28,83 29,34 26,73Eigenmittelabführung insgesamt.................................... 25,89 36,00 37,06 37,83 37,74

5.2Aufteilung desGesamtsteueraufkommensDer Anteil des Bundes am Gesamtsteueraufkommenbetrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahre1998 auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg derBundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahre 2002 an(vgl. Schaubild 14). Ursächlich hierfür war vor allemdie ökologische Steuerreform mit einer stufenweisenAnhebung der Energiesteuer und der Einführung ei-ner Stromsteuer, deren Sätze ebenfalls bis zum Jahre2003 kontinuierlich angehoben wurden. Mit den Ein-nahmen aus der ökologischen Steuerreform stabili-siert der Bund die Beiträge zur Rentenversicherung.

Der Bundesanteil am Steueraufkommen sank in denJahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % undstieg dann bis 2009 vor allem infolge des höherenBundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf43,5 %. Im Jahr 2012 war noch ein Anteil von42,7 % zu verzeichnen. Im Jahr 2016 verzeichneteder Bund seinen bisher niedrigsten Anteil am Ge-samtsteueraufkommen von 40,9 % Nach den Ergeb-nissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vomMai 2017 wird der Bundesanteil am Steueraufkom-men im Jahr 2017 auf 42,1 % prognostiziert und zumEnde des Prognosezeitraums 2021 ein Niveau von ca.41,4 % erreichen.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 69 - Drucksache 18/13001

Page 70: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Schaubild 14

5.2.1Aufteilung desUmsatzsteueraufkommensNach Art. 106 Absatz 3 GG werden die Anteile vonBund und Ländern am Umsatzsteueraufkommendurch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bun-desrates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufendenEinnahmen haben der Bund und die Länder dabeigleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer not-wendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungs-verhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sindnach Art. 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund undLändern an der Umsatzsteuer anzupassen.Aktuell stellt sich die Umsatzsteuerverteilung zwi-schen Bund und Ländern folgendermaßen dar: DerBund erhält vorab 4,45 % des Aufkommens. Vom da-nach verbleibenden Umsatzsteueraufkommen erhältder Bund zur Refinanzierung eines zusätzlichen Bun-deszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherungvorab 5,05 %. Von dem verbleibenden Aufkommender Umsatzsteuer erhalten die Gemeinden vorab2,2 % als Kompensation für den Wegfall der Gewer-bekapitalsteuer, zusätzlich 500 Mio. € im Jahr 2016,1,5 Mrd. € im Jahr 2017 sowie 2,76 Mrd. € im Jahr2018. Von dem danach noch verbleibenden Umsatz-steueraufkommen stehen dem Bund 49,7 % und denLändern 50,3 % zu. Darin sind Kompensationsbeträ-

ge für den Familienleistungsausgleich in Höhe von6,3 Prozentpunkten enthalten.Der Bundesanteil wird um einen Festbetrag verän-dert. Dieser Betrag liegt• im Jahr 2016 bei -8.291.216.248 €,• im Jahr 2017 bei -5.262.788.000 € und• im Jahr 2018 bei -5.829.568.000 €.

Der Länderanteil erhöht sich entsprechend. Der Fest-betrag errechnet sich aus verschiedenen politischenMaßnahmen, wie z. B. der Teilkompensation bei derÜbernahme der Verbindlichkeiten des Fonds „Deut-sche Einheit“ durch den Bund zum 1. Januar 2005 imRahmen des Solidarpakts II, der finanziellen Beteili-gung des Bundes am Ausbau der Betreuung der Un-terdreijährigen, der Länderbeteiligung an der Abfi-nanzierung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ abdem Jahr 2014 sowie den Änderungen im Rahmendes Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländernund Kommunen ab 2015 und zum quantitativen undqualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowiezur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, des Ge-setzes zur Förderung von Investitionen finanzschwa-cher Kommunen und zur Entlastung von Ländern undKommunen bei der Aufnahme und Unterbringungvon Asylbewerbern und des Asylverfahrensbeschleu-nigungsgesetzes. Zuletzt wurden darüber hinaus Maß-nahmen im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des

Drucksache 18/ 13001 - 70 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 71: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und zurÄnderung weiterer Gesetze vom 21. November 2016sowie des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes anden Kosten der Integration und zur weiteren Entlas-tung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember2016 beschlossen, welche den Festbetrag maßgeblichverändert haben. Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder undder Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen errech-nen sich aus den dargestellten gesetzlich definiertenUmsatzsteueranteilen. Dabei werden die Prozentsätzefür den Bund und die Länder auf das nach Abzug der

Vorabbeträge für den Bund und für die Gemeindenverbleibende Umsatzsteueraufkommen angewendet.Anschließend wird der Festbetrag berücksichtigt.Gemäß erster Verordnung zur Durchführung des Fi-nanzausgleichsgesetzes erhält der Bund im Jahr 2017einen Anteil am Umsatzsteueraufkommen von50,6 % zur Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. auchSchaubild 15). Die Länder erhalten 2017 einen Anteilam Umsatzsteueraufkommen von 46,7%, die Ge-meinden von 2,7 %. Die Mittelabführungen an dieEU, teilweise in Form von MWSt-Eigenmitteln, er-folgen aus dem Gesamtsteueraufkommen des Bundes.

Schaubild 15

5.2.2BundesergänzungszuweisungenDas Finanzausgleichsgesetz vom 20. Dezember 2001bildet zusammen mit dem Maßstäbegesetz vom9. September 2001 die gesetzliche Grundlage für dieRegelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichseinschließlich derer des Solidarpakts II für die Jahre2005 bis 2019. Das Finanzausgleichssystem ist in dreiStufen unterteilt: die horizontale Umsatzsteuervertei-lung, den Länderfinanzausgleich und die Bundes-ergänzungszuweisungen. Die Regelungen zu denBundesergänzungszuweisungen sind dabei wie folgt:Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine Bun-desergänzungszuweisungen in Höhe von 77,5 % dernach Durchführung des Länderfinanzausgleichs ver-

bleibenden Fehlbeträge zu 99,5 % der länderdurch-schnittlichen Finanzkraft. Ihr Volumen betrug imAusgleichsjahr 2016 rd. 4,3 Mrd. € (vorläufig) undwird für 2017 auf rd. -4,5 Mrd. € und für 2018 aufrd. -4,6 Mrd. € geschätzt.Neben allgemeinen Bundesergänzungszuweisungengewährt der Bund verschiedene Arten von Sonderbe-darfs‑Bundesergänzungszuweisungen.Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten ausdem bestehenden starken infrastrukturellen Nachhol-bedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kom-munaler Finanzkraft erhalten die neuen Länder undBerlin degressiv ausgestaltete Sonderbedarfs‑Bundes-ergänzungszuweisungen im Rahmen des SolidarpaktsII. Ihr Volumen für 2016 belief sich aufrd. -4,3 Mrd. €. Für 2017 ist ein Rückgang um

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 71 - Drucksache 18/13001

Page 72: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

rd. -0,7 Mrd. € auf rd. -3,6 Mrd. € und für 2018 einweiterer Rückgang um rd. -0,8 Mrd. € auf dannrd. -2,8 Mrd. € festgelegt. Insgesamt stellt der Bundden ostdeutschen Ländern zum Abbau teilungsbe-dingter Sonderlasten von 2005 bis 2019rd. 105,3 Mrd. € in Form von Sonderbedarfs‑Bundes-ergänzungszuweisungen zur Verfügung.Zum Ausgleich von Sonderlasten durch die struktu-relle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehendenüberproportionalen Lasten bei der Zusammenführungvon Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfä-hige erhielten die neuen Länder (ohne Berlin) im Jahr2016 rd. 0,8 Mrd. €. Für die Jahre 2017 und 2018 isthierfür ein Betrag in Höhe von jeweils rd. 0,5 Mrd. €festgelegt.Im Hinblick auf ihre überdurchschnittlich hohen Kos-ten der politischen Führung erhalten leistungsschwa-che kleine Länder weitere Sonderbedarfs‑Bundeser-gänzungszuweisungen in Höhe von rd. 0,5 Mrd. €jährlich.Das Gesamtvolumen der Bundesergänzungszuwei-sungen belief sich im Ausgleichsjahr 2016 aufrd. -9,9 Mrd. € (vorläufig) und wird für das Jahr 2017auf rd. -9,1 Mrd. € sowie für das Jahr 2018 aufrd. -8,5 Mrd. € geschätzt.

5.3Die Leistungen des Bundes an inter-und supranationale Organisationen(ohne Beiträge an den EU-Haushalt)In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaus-halts sind für eine Vielzahl von inter- und supranatio-nalen Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbe-reiche Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen desBundes erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle inForm von Pflichtleistungen im Rahmen der Mitglied-schaften, zum Teil sind aber auch freiwillige Leistun-gen vorgesehen. Dabei sind zahlreiche Beiträge inFremdwährungen zu entrichten; die zu veranschla-genden Beträge unterliegen deshalb wechselkursbe-dingten Schwankungen.Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistun-gen:Das finanzielle Engagement der BundesrepublikDeutschland innerhalb der EU beschränkt sich nichtallein auf die Abführungen an den EU-Haushalt. Siebeteiligt sich z. B. auch am Europäischen Entwick-lungsfonds zugunsten von Entwicklungsländern Afri-kas, der Karibik und des Pazifiks (2014 bis 2020:6,28 Mrd. €). Zudem ist die Bundesrepublik Deutsch-land mit 16,12 % am Stammkapital der EuropäischenInvestitionsbank (EIB) in Höhe von 243,3 Mrd. € be-teiligt. Im Dezember 2012 wurde das Stammkapitalder EIB um 10 Mrd. € erhöht. Deutschland hat sichan dieser Kapitalerhöhung mit 1,6 Mrd. € beteiligt.Die Bundesrepublik Deutschland ist am Stammkapi-tal der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Ent-wicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit 8,52 % betei-ligt.

Außerdem ist Deutschland einer der größeren An-teilseigner der Weltbankgruppe, der regionalen Ent-wicklungsbanken sowie des Internationalen Wäh-rungsfonds und beteiligt sich in entsprechendemUmfang an deren konzessionären Hilfsfonds.Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an deram 16. Januar 2016 gegründeten Asiatischen Infra-struktur‑Investmentbank (Asian Infrastructure Invest-ment Bank, AIIB). Das Gesamtkapital der AIIB be-trägt 100 Mrd. US-$, der deutsche Eigenkapitalanteil900 Mio. US-$ (einzuzahlen über den Zeitraum 2016- 2019) sowie Gewährleistungen in Höhe vonrd. 3,6 Mrd. US-$ ab 2016. Damit wird Deutschlandnach China, Indien und Russland der viertgrößte An-teilseigner mit 4,1 % der Stimmen sein. Ziel der AIIBist es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung überdie Finanzierung von Infrastruktur und anderer pro-duktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie die regi-onale Kooperation in enger Zusammenarbeit mit denbestehenden Entwicklungsinstitutionen zu stärken.Der Arbeitsschwerpunkt soll auf der Förderung öf-fentlicher und privater Investitionen liegen, wobeiden Bedürfnissen weniger entwickelter Staaten derRegion besonders Rechnung getragen werden soll.Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA)sind im Finanzplanzeitraum 2017 bis 2021rd. 4,1 Mrd. € eingeplant. Ferner sind erheblicheLeistungen an die NATO, die Europäische Organisati-on für Kernforschung (CERN), die Europäische Or-ganisation zur Nutzung von meteorologischen Satelli-ten (EUMETSAT), die Europäische Organisation zurSicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) sowiedie Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung (OECD) vorgesehen.Für die VN sind in demselben Zeitraumrd. 3,3 Mrd. € eingeplant (Beitrag zum ordentlichenHaushalt sowie Finanzierung der Friedensmissionenund der Internationalen Strafgerichtshöfe); hinzukom-men die Leistungen an ihre Unter- und Sonderorgani-sationen sowie die Leistungen zur Unterstützung ihrerSonderprogramme. Im Bereich der VN beruht die Fi-nanzierung auf den Pflichtbeiträgen sowie den frei-willigen Leistungen der Mitgliedstaaten. Die Höheder Pflichtbeiträge eines jeden Mitgliedslandes wirdmit Hilfe eines komplexen Verteilungsschlüssels fest-gesetzt. Die Beitragsskala der VN orientiert sich da-bei am Grundsatz der Zahlungsfähigkeit der Mitglied-staaten. Wesentliche Berechnungskomponenten sinddabei eine Orientierung am Bruttonationaleinkommenzuzüglich einiger Korrekturfaktoren (Anteil der Be-völkerung in absoluter Armut, Staatsverschuldungu.a.) und ein Mindestbeitragssatz von 0,001 % für diezahlungsschwächsten Beitragszahler. Der Anteil derUSA zum regulären VN-Budget unterliegt einerObergrenze von 22 %; zu den FriedenserhaltendenMissionen tragen die USA gemäß regulärer Berech-nungsmethodik 28,57 % bei. Der auf die Bundesre-publik Deutschland entfallende Beitragssatz beträgtsowohl zum regulären Haushalt als auch zu den Frie-densmissionen aktuell 6,39 % (nach vormals - 2013

Drucksache 18/ 13001 - 72 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 73: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

bis 2015 - 7,14 %). Die Beitragsskalen der meistenanderen Institutionen innerhalb und außerhalb desVN-Systems orientieren sich an dem für die VN fest-gelegten Verteilungsschlüssel, wobei die jeweiligenMitgliedschaften in den einzelnen Organisationen zu-grunde gelegt werden. Deutschland beteiligt sich zu-dem mit freiwilligen Leistungen an der Finanzierungvon Programmen.Zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)siehe Ziffer 3.2.12.4.

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 73 - Drucksache 18/13001

Page 74: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Abkürzungsverzeichnis

€ Euro£ Pfund Sterling% ProzentAA Auswärtiges AmtAbs. AbsatzAbschn. AbschnittaF alte FassungAfA Absetzung für AbnutzungAFBG AufstiegsfortbildungsförderungsgesetzAIG AuslandsinvestitionsgesetzAKG Allgemeines KriegsfolgengesetzÄndG ÄnderungsgesetzAnh. AnhangAnm. AnmerkungAO AbgabenordnungArt. ArtikelAstV Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EGBA Bundesagentur für ArbeitBAföG BundesausbildungsförderungsgesetzBBk Deutsche BundesbankBerlinFG BerlinförderungsgesetzBewG BewertungsgesetzBfdI Beauftragte für den DatenschutzBGBl. BundesgesetzblattBHG BerlinhilfegesetzBHO BundeshaushaltsordnungBIP BruttoinlandsproduktBK BundeskanzlerinBKAmt BundeskanzleramtBKGG BundeskindergeldgesetzBKM Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur

und MedienBMAS Bundesministerium für Arbeit und SozialesBMBF Bundesministerium für Bildung und ForschungBMEL Bundesministerium für Ernährung und

LandwirtschaftBMF Bundesministerium der FinanzenBMF-Dok. BMF-DokumentationBMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und JugendBMG Bundesministerium für GesundheitBMI Bundesministerium des InnernBMJV Bundesministerium der Justiz und für

VerbraucherschutzBMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Bau und ReaktorsicherheitBMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale

InfrastrukturBMWi Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBMZ Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und EntwicklungBPr BundespräsidentBR BundesratBReg BundesregierungBRH BundesrechnungshofBSP Bruttosozialproduktbspw. beispielsweiseBT Deutscher BundestagBT-Drs. BundestagsdrucksacheBuchst. BuchstabeBVerfG BundesverfassungsgerichtBZSt Bundeszentralamt für Steuernd. h. das heißtDB Deutsche Bahn AGDfBest. Durchführungs-BestimmungenDFG Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.DV DurchführungsverordnungEAG Europäische Atom Gemeinschaft

EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefondsfür die Landwirtschaft

EALG Entschädigungs- und AusgleichsleistungsgesetzECOFIN-Rat

Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten

ECU Europäische Währungseinheit des EWSEDIP European Defence Improvement ProgramEFRE Europäischer Fonds für regionale EntwicklungEFTA European Free Trade Association (Europäische

Freihandelszone)EFWZ Europäischer Fonds für währungspolitische

ZusammenarbeitEG Europäische GemeinschaftEGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und StahlEIB Europäische InvestitionsbankEntflechtG EntflechtungsgesetzEP Europäisches ParlamentEpl. EinzelplanER Europäischer RatERE Europäische RechnungseinheitErl. Erläuterung(en)ERP European Recovery ProgramESF Europäischer SozialfondsESt EinkommensteuerEstDV Einkommensteuer-DurchführungsverordnungEstG EinkommensteuergesetzEstRG Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d.

Familienlastenausgleichs und der Sparförderung(Einkommensteuerreformgesetz)

EU Europäische UnionEWS Europäisches WährungssystemEWWU Europäische Wirtschafts- und WährungsunionEZB Europäische Zentralbankf. folgende (Seite)ff. folgende (Seiten)FhG Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der

angewandten Forschung e.V.FuE Forschung und EntwicklungGewSt GewerbesteuerGG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschlandggf. gegebenenfallsggü. gegenüberGMBl Gemeinsames MinisterialblattGRW Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der

regionalen WirtschaftsstrukturGV GemeindeverbändeGVFG GemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzGWK Gemeinsame WissenschaftskonferenzHG HaushaltsgesetzHGF Zentren der Hermann von Helmholtz-

GemeinschaftHGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts

des Bundes und der Länder(Haushaltsgrundsätzegesetz)

HVE Haushaltsvorentwurfi. H. v. in Höhe voni. V. m. in Verbindung mitIDA Internationale EntwicklungsorganisationidF in der FassungInvHG Gesetz über die Investitionshilfe der

gewerblichen Wirtschaft (Investitionshilfegesetz)InvZulG InvestitionszulagengesetzIWF Internationaler WährungsfondsKan$ Kanadischer DollarKap. KapitelKapStDV Kapitalertragsteuer DurchführungsverordnungKfW Kreditanstalt für WiederaufbauKfzSt Kraftfahrzeugsteuer

Drucksache 18/ 13001 - 74 - Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode

Page 75: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

KHG KrankenhausfinanzierungsgesetzKSt KörperschaftsteuerKStDV Körperschaftsteuer-DurchführungsverordnungKStG KörperschaftsteuergesetzKVStG KapitalverkehrsteuergesetzLAF LastenausgleichsfondsLAG LastenausgleichsgesetzLSt LohnsteuerMio. MillionenMPG Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der

Wissenschaften e. V.Mrd. MilliardenMWSt MehrwertsteuerNATO North Atlantic Treaty OrganizationnF neue FassungNr. NummerODA Official Development Assistance (Öffentliche

Entwicklungszusammenarbeit)OECD Organisation for Economic Co-operation and

Development (Organisation für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung)

Öffa Deutsche Gesellschaft für öffentl. Arbeiten AGOPEC Organization of the Petroleum Exporting

Countries (Organisation erdölexportierenderLänder)

ÖPNV Öffentlicher PersonennahverkehrPISA Programme for International Student Assessment

(Internationale Schulleistungsstudie)rd. rundRE RechnungseinheitRegE RegierungsentwurfRegG RegionalisierungsgesetzRepG ReparationsschädengesetzRVO Reichsversicherungsordnungs. siehes. a. siehe auchSGB SozialgesetzbuchSGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch -

Arbeitsförderung -sog. sogenannteStabG Gesetz zur Förderung der Stabilität und des

Wachstums der Wirtschaft

StabZG StabilitätszuschlagsgesetzStÄndG SteueränderungsgesetzStAnpG SteueranpassungsgesetzStEntlG SteuerentlastungsgesetzStWG Gesetz zur Förderung der Stabilität und des

Wachstums der WirtschaftSZR SonderziehungsrechteTit. TitelTz. Textzifferu. a. unter anderemu. dgl. und dergleichenÜBS Überbetriebliche BerufsbildungsstättenUS-$ US-DollarUst UmsatzsteuerUStDG Durchführungsbestimmungen zum

UmsatzsteuergesetzUStDV Verordnung zur Durchführung des

UmsatzsteuergesetzesUStG Umsatzsteuergesetzv. T. vom TausendVE VerpflichtungsermächtigungenVermBG Vermögensbildungsgesetzveröff. veröffentlichtvgl. vergleicheVGR Volkswirtschaftliche GesamtrechnungVN Vereinte NationenVO VerordnungVSt VermögensteuerVV VerwaltungsvorschriftWBIF Investitionsfonds Westlicher BalkanWGL Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm

Leibniz e. V.WoBauG WohnungsbaugesetzWoPDV Durchführungsverordnung zum Wohnungsbau-

PrämiengesetzWoPG Wohnungsbau-PrämiengesetzWoPR Richtlinien zum Wohnungsbau-PrämiengesetzWSA Wirtschafts- und Sozialausschuss der EGz. B. zum Beispiel

Deutscher Bundestag - 18.Wahlperiode - 75 - Drucksache 18/13001

Page 76: Unterrichtung - Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf · Quartal 2017 mit +0,6 % (preis-, kalender- und sai-sonbereinigt) gegenüber dem Vorquartal angestiegen

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.comDruck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333