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TSV Infopost 44. Ausgabe Juni 2014 Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wird geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben. Grund für die Einführung Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren. Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement für die Kinder- und Jugendhilfe nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden. Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, trafen die örtlichen Vereine mit der Gemeinde Grettstadt die Vereinbarung, dass die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse, auch aufgrund des Datenschutzes, die Gemeindeverwaltung übernimmt.

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TSV Infopost Nr. 44

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TSV Infopost44. Ausgabe Juni 2014

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sogenannte Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wird geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ vorzulegen haben.

Grund für die Einführung Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.

Es geht hierbei nicht um einen „Generalverdacht“ gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement für die Kinder- und Jugendhilfe nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72 a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemeinen akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, trafen die örtlichen Vereine mit der Gemeinde Grettstadt die Vereinbarung, dass die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse, auch aufgrund des Datenschutzes, die Gemeindeverwaltung übernimmt.

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Einsichtnahme in die „erweiterten Führungszeugnisse“ durch die Gemeindeverwaltung.

Wie schon erwähnt, konnte mit der Gemeinde Grettstadt vereinbart werden, dass ab sofort das erweitere Führungszeugnis (eFZ) bei der Gemeinde, im Einwohnermeldeamt (Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten

zur Einsichtnahme vorgelegt werden kann.Die Vorlage des eFZ kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen.

Der Verfahrensablauf sieht wie folgt aus:

(Montag bis Freitag: 8 - 12 Uhr // und Donnerstag: 14 - 18 Uhr)

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Bestätigung des Vereinsvorstands über die ehrenamtliche bzw. nebenamtliche Tätigkeit

Vorlage dieser Bestätigung bei der Gemeinde; diese beantragt dann kostenfrei das eFZ

Führungszeugnis wird persönlich dem Antragsteller per Post zugestellt

Das eFZ muss dann der Gemeinde vorgelegt werden (Wahrung des Datenschutzes!!)

Gemeinde bescheinigt die Einsichtnahme und dass kein Eintrag gemäß § 72a SGB VIII im eFz vorhanden ist.

Das eFZ wird der betroffenen Person umgehend wieder ausgehändigt.

Der Vereinsvorstand erhält die Bestätigung der Gemeinde.

Für die Bestätigung erhebt die Gemeinde keine Gebühren.

Für die Zusammenarbeit bzgl. der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse möchten wir uns recht herzlich bei der Gemeindeverwaltung bedanken.

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Dreizehn hochmotivierte Volleyballer/-innen fuhren am 11. April mit Kind&Kegel zu unserem letzten Gegner: Wülfershausen.

Die hohe Motivation trug im ersten Satz dazu bei, dass wir souverän 25:10 gewonnen haben. Dieser überlegene Satzgewinn ließ uns etwas locker werden, die Anspannung ließ nach und es wurde im zweiten Satz richtig aufregend; wir konnten ihn aber knapp mit 26:24 für uns entscheiden. Den dritten Satz mussten wir dann leider an die tapfer kämpfenden Wülfershäuser mit 17:25 abgeben.

Oh je? Aufstieg in Gefahr?

Doch nun konnten wir unsere anfängliche Spannung wieder aufbauen und den nächsten Satz mit 25:19 für uns entscheiden. Damit war der Aufstieg perfekt: wir sind im erst zweiten Jahr ungeschlagener Meister der 2. Hobbyliga Scheinfurt.

Kleiner Hinweis am Rande:Die Nachwuchsarbeit wurde auch in der Aufstiegsnacht nicht vernachlässigt: die kleine Emma Herold erblickte just an diesem Tag das Licht der Welt.

Die Volleyballer bedanken sich bei allen, die in dieser Saison dabei waren und uns unterstützt haben und freuen sich schon auf die nächste Saison, in der wir mit 2 Mannschaften in der ersten und zweiten Liga starten wollen.

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Die Fußballabteilungdes TSV lädt Sie

am 21.06.2014zum Sonnwendfeuer

auf das Sportgelände ein.

Bieranstich ist um 19:00 Uhr.Neben Spezialitäten vom Grill, leckeren

Kaltspeisen und einer Kaffeebar bieten wir Ihnen einige schöne Stunden in unserer

Mondschein- Cocktailbar an.

*Public Viewing- WM 2014* auf Großbildleinwand!!

Deutschland gegen Ghanaab 21:00 Uhr

Das Feuer wird bei Einbruch der Dunkelheit entzündet.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Holzanlieferung ist ab 30.05.14 an der Feuerstelle rechts neben den Tennisplätzen

möglich

Das Holz bitte in die Höhe aufschichten; Dankeschön

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Autohaus Lommel spendet Trikotsatz! Die 1. Fußballmannschaft des TSV 07 Grettstadt bedankt sich ganz herzlich bei Achim Lommel für seine großzügige Spende.

v. l. Achim Lommel mit der Mannschaft

Jahreshauptversammlung der Fußballabteilung

mit Neuwahlen der Abteilungsleitung

am 10.07.14 um 20.30 Uhr im Sportheim/ Jugendraum

Die Fußballabteilung lädt alle Mitglieder und Interessierte herzlich dazu ein.

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20142014Es ist wieder so weit:

Ein Wochenende voll Spaß und Action

vom

08. bis 10. August

JumiJumi--ZeltlagerZeltlager

Anmeldungen gibt es Anfang Juli

bei Eurem Trainer und in den Banken

und altbekannten Aktionen

t vie o ru gmi len t llen Neue n en

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Herausgeber:Verantwortlich:

TSV 07 GrettstadtKarina Lommel, Tel. 1806

KI N D E R

Kleider &

Spielzeug-Markt

5. Kinderkleider- und Spielzeugmarkt

beim TSV Grettstadt

mit Kaffee- & Kuchenbar

Verkauft werden darf alles was zum Thema Kind gehört.

Sie haben die Möglichkeit gut erhaltene Herbst- & Wintermode in den

Größen 50-140, Umstandsmode, Faschings , Schuhe, Spielsachen,

Kinderwägen, Autositze (aktuelle Norm) und sonstige Baby- &

Kinderausstattung zu kaufen oder zu verkaufen.

kostüme

Annahme:

Verkauf:

Rückgabe:

Sonntag, 14.09.2014

Sonntag, 14.09.2014

Sonntag, 14.09.2014

von 10:00 – 11:00 Uhr

von 14:00 – 16:00 Uhr

von 18:00 – 19:00 Uhr

Listen für den Verkauf gibt es ab 18.08.2014 für 1,50 €

im Grettschter Lädle, Tel: 09729/909733 zu den üblichen Öffnungszeiten

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Hebling Tel: 09729-909905

Wo: in der Sporthalle

Wann: am Sonntag, 14.09.2014 von 14:00 - 16:00 Uhr

An dieser Stelle wollen wir uns nochmals bei allen fleißigen Helfer bedanken,

die unseren Kinderkleidermarkt am 23.03.2014 so tatkräftig unterstützt

haben.

Wir können voller Stolz sagen, dass wir einen schönen Betrag für unsere

Turngruppen erwirtschaften konnten.

Wir würden uns freuen, wenn wir im Herbst wieder mit so vielen Helfern und

Kuchenbäckern an den Start gehen könnten.

Euer Kleidermarkt- Team

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