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IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Technischer Fachwirt, Fach Steuern
Krperschaftssteuer
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Inhalt Definition und Steuerpflicht ....................................................................................................... 3
Berechnungsschema der Krperschaftssteuer .......................................................................... 4
Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkommensteuerrecht ...................................... 5
Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwendungen nach KStG) ............................... 6
Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH .............................................................. 8
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ......................................................................... 9
Freibetrge sind ..................................................................................................................... 10
Einige Detailregelungen ........................................................................................................... 11
bungsaufgabe (keine Prfungsaufgabe) ................................................................................ 13
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 3
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Definition und Steuerpflicht
Krperschaftssteuer
= Einkommenssteuer der juristischen Personen
Zur Erinnerung an die Unternehmens-Rechtsformen!!!!
Zu den juristischen Personen zhlen alle Kapitalgesellschaften, insbesondere
GmbH
AG
Keine juristischen Personen sind:
OHG
KG
GbR
Einzelkaufmann e.K.
Freiberufler
Neben der GmbH und der AG gibt es jedoch noch andere, krper-
schaftssteuerpflichtige Gesellschaftsformen:
Eingetragener Verein (e.V.)
Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
Andere eingetragene Personengesellschaften
Bei diesen Unternehmensformen ist keine
Krperschaftssteuer zu bezahlen
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 4
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Berechnungsschema der Krperschaftssteuer + Jahresberschuss/Jahresfehlbetrag nach 275 HGB (=Gewinn
und Verlustrechnung)
+/- Anpassungen handelsrechtlicher Bewertungsanstze, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen
+ Zuwendungen Zu den Zuwendungen gehren:
+ Nicht abziehbare Aufwendungen nach 4 EStG, hier insbesondere Gewerbesteuer 4 Abs. 5b: Die Gewerbesteuer und die darauf ent-fallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsaus-gaben
+ Nicht abziehbare Aufwendungen ( 10 KStG)
Nicht abziehbare Steuern insbesondere Kr-perschaftsteuer/Solizuschlag
In einem Strafverfahren festgelegte Geldstra-fen
Die Hlfte der Vergtungen an Aufsichtsrats-mitglieder
Spenden
...
+ Verdeckte Gewinnausschttungen ( 8 Abs. 3 KStG)
= Gesamtbetrag der Zuwendungen im Sinne 9 Abs. 1 KStG
= Einkommen im Sinne 9 Abs. 2 KStG - Abziehbare Zuwendungen zur Frderung steuerbegnstigender
Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr. 1 KStG)
- Verlustabzug ( 10 EStG) = Einkommen
- Freibetrge ( 24 u. 25 KStG)
= Zu versteuerndes Einkommen
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Dr. W. Grasser, Juli 2013
Nicht abziehbare Aufwendungen nach dem Einkom-
mensteuerrecht
Abzugsverbote nach dem 4 Einkommensteuerrecht
(eine Auswahl):
o Aufwendungen fr Geschenke ... o Aufwendungen fr die Bewirtung von Personen aus geschftlichem An-
lass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen bersteigen, .... o Aufwendungen fr Jagd oder Fischerei, fr Segeljachten oder Motorjach-
ten ... o Mehraufwendungen fr die Verpflegung des Steuerpflichtigen, o Aufwendungen fr die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und
Betriebssttte und fr Familienheimfahrten, o Aufwendungen fr ein husliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der
Ausstattung ... o andere als die in den Nummern 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendun-
gen, die die Lebensfhrung des Steuerpflichtigen ... o ... Geldbuen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. o Zinsen auf hinterzogene Steuern nach 235 der Abgabenordnung; o Ausgleichszahlungen, die in den Fllen der 14, 17 und 18 des Krper-
schaftsteuergesetzes an auenstehende Anteilseigner geleistet werden; o die Zuwendung von Vorteilen... o Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von
nicht einlagefhigen Vorteilen an o Zuschlge nach 162 Absatz 4 der Abgabenordnung; o Jahresbeitrge nach 12 Absatz 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes.
.
Achtung!
4 Abs 5b EStG
Gewerbesteuer kann nicht als betrieblicher Aufwand
abgezogen werden
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 6
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Zuwendungen nach KStG (= nicht abziehbare Aufwen-
dungen nach KStG)
Steuern (Krper-
schaftssteuer, Soli-
Zuschlag)
Umsatzsteuer, Vor-
steuer
Verdeckte Gewinn-
ausschttung
Die Hlfte der Verg-
tungen an Mitglieder
des Aufsichtsrates
10 KStG Nicht abziehbare Aufwendung
Nicht abziehbar sind auch:
1. Aufwendungen fr die Erfllung von Zwe-
cken des Steuerpflichtigen, die durch Stif-
tungsgeschft .. vorgeschrieben sind.
2. Die Steuern vom Einkommen und sonstige
Personensteuern, die Umsatzsteuer, ver-
deckte Gewinnausschttungen und die
Vorsteuerbetrge auf Aufwendungen
3. In einem Strafverfahren festgesetzte Geld-
strafen
4. Die Hlfte der Vergtungen jeder Art, die an
die Mitglieder des Aufsichtsrates, oder
andere mit der berwachung der Geschfts-
fhrung beauftragte Personen gewhrt
werden.
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 7
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Warum mssen bestimmten Betrge hinzugerechnet werden?
Gewinn + Verlustrechnung
Aufwand Ertrag
Materialaufwand Personalaufwand (incl. Lhne fr Aufsichtsratsmit-glieder) Zinsaufwand Abschreibungen .... Spenden Steuervorauszahlungen Verlustabzug (Verlust aus dem Vorjahr) ...
Umsatzerlse Zinserlse Sonstige Erlse
Im Jahresberschuss nach 275 HGB sind
Spenden
verdeckte Gewinnausschttungen (z.B. Lhne an die Gesellschafter
Steuervorauszahlungen
Verlustabzge aus dem Vorjahr ...
bereits herausgerechnet. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind
diese Betrge wieder hinzuzurechnen.
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 8
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Beispiel der Ermittlung des Einkommens einer GmbH Der Buchhalter der ABC GmbH hat alle Abschlussbuchungen bis auf die Steuerbuchungen durchgefhrt. Er muss nun die Steuern berechnen, um den Steueraufwand des Geschftsjah-res richtig (im handelsrechtlichen Sinne) darstellen zu knnen. Die G+V zeigt einen vorlufigen Jahresberschuss von 350.000. Aufwendungen sind u.a.
70.000 KSt-Vorauszahlungen,
3850 Soli-Vorauszahlungen,
80.000 Gewerbesteuervorauszahlungen,
50.000 Vergtungen fr die Mitglieder des Aufsichtsrates,
80.000 Spenden von den 60.000 zur Frderung steuerbegnstigender Zwecke sind.
Berechnung des zu Einkommens einer GmbH
350.000 Handelsrechtlicher Jahresabschluss +80.000 Gewerbesteuervorauszahlungen +70.000 KSt-Vorauszahlungen
+3.850 Soli-Vorauszahlungen +25.000 Hlfte der Vergtung der Aufsichtsratsmit-
glieder +80.000 Spenden
=608.850 Einkommen im Sinne 9 KStG -60.000 Spenden
=548.850 zu versteuerndes Einkommen
82.327,50 Krperschaftssteuer (15% des Einkom-mens)
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 9
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Einkommen - Abziehbare Zuwendungen zur Frderung steuerbegnstigender
Zwecke ( 9, Abs. 2, Nr. 1 KStG)
- Verlustabzug ( 10 EStG) = Einkommen
- Freibetrge ( 24 u. 25 KStG)
= Zu versteuerndes Einkommen
Abziehbare Aufwendungen sind:
Geschftsfhrerge-
halt geschftsfh-
render Gesellschafter
bei KGs auf Aktien
Mitgliedsbeitrge
und Spenden zur
Frderung steuerbe-
gnstigter Zwecke.
(max. 20% des Ein-
kommens)
9 KStG Abziehbare Aufwendungen
Abziehbare Aufwendungen sind auch:
1. Bei KGs auf Aktien der Teil des Gewinns, der
an persnliche haftende Gesellschafter auf
das Grundkapital gemachten Einlagen als
Vergtung fr die Geschftsfhrung verteilt
wird.
2. Vorbehaltlich Spenden und Mitgliedsbei-
trge zur Frderung steuerbegnstigter
Zwecke bis zur Hhe
a) 20% des Einkommens
b) 4 Promille der Summe aller Umstze und
der im Kalenderjahr aufgewendeten Lhne
und Gehlter.
IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 10
Dr. W. Grasser, Juli 2013
Freibetrge sind
Vereine und Genossen-
schaften der Land und
Forstwirtschaft knnen
15.000 abziehen
alle anderen Krper-
schaften knnen mindes-
tens 5000 Freibetrag gel-
tend machen.
25 KStG Freibetrag fr Erwerbs- und Wirt-
schaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land-
und Forstwirtschaft betreiben
(1) Vom Einkommen der steuerpflichtigen Ge-
nossenschaften sowie der steuerpflichtigen
Vereine, deren Ttigkeit sich auf den Betrieb
der Land-