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Technische Anschlussbedingungen – Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn (SWE) Technical connection conditions heating water (TAB-HW)
Ausgabe 2018 Stand: 01.10.2018 Ersatz für Ausgabe Juli 1998
Seite 2 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines .......................................................................................................... 4 2 Anwendungsbereich ............................................................................................ 4 2.1 Gültigkeit ................................................................................................................ 4 2.2 Anschlussmöglichkeit ............................................................................................. 4 2.3 Anschlussart .......................................................................................................... 4 2.4 Anschluss an das Wärmenetz ................................................................................ 5 2.5 Wärmeträger .......................................................................................................... 5 2.6 In- und Außerbetriebssetzung ................................................................................ 5 2.7 Sicherheitseinrichtungen ........................................................................................ 6 2.8 Sicherheitsmängel ................................................................................................. 6 2.9 Plombenverschlüsse .............................................................................................. 6 2.10 Haftung .................................................................................................................. 6 2.11 Schutzrechte .......................................................................................................... 6 3 Auslegungsdaten ................................................................................................. 7 3.1 Temperaturen und Drücke ..................................................................................... 7 3.2 Fahrweisen der Fernwärmenetze ........................................................................... 7 3.3 Heizlast / vorzuhaltende Wärmeleistung ................................................................ 7 4 Hausanschluss ..................................................................................................... 9 4.1 Hausanschlussleitung ............................................................................................ 9 4.2 Hausanschluss in Gebäuden ................................................................................. 9 4.3 Hausstation .......................................................................................................... 11 4.4 Hausanlage .......................................................................................................... 12 4.5 Leistungs-, Liefer- und Eigentumsgrenze ............................................................. 12 5 Hauszentrale Raumheizung .............................................................................. 14 5.1 Indirekter Anschluss ............................................................................................. 14 5.2 Direkter Anschluss ohne Beimischregelung ......................................................... 18 5.3 Direkter Anschluss mit Beimischregelung ............................................................ 21 6 Hauszentrale Raumluftheizung (RLH) .............................................................. 24 6.1 Indirekter Anschluss ............................................................................................. 24 7 Hauszentrale Trinkwassererwärmung .............................................................. 30 7.1 Direkter Anschluss ohne Beimischregelung ......................................................... 31 7.2 Indirekter Anschluss ............................................................................................. 36 7.3 Solarthermische Anlagen ..................................................................................... 41
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7.4 Wohnungsstationen ............................................................................................. 44 7.5 Hausanlage Trinkwassererwärmung .................................................................... 45 8 Werkstoffe und Verbindungselemente ............................................................. 46 8.1 Allgemein ............................................................................................................. 46 8.2 Verbindungen und Dichtungen ............................................................................. 46 8.3 Pressverbindungen und Presssysteme ................................................................ 46 8.4 Eisenwerkstoffe und Stahlrohrverbindungen ........................................................ 46 8.5 Werkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen ..................................................... 46 8.6 Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe....................................................... 47 9 Wärmeübertrager ............................................................................................... 47 10 Differenzdruckregler .......................................................................................... 47 11 Sonstiges ............................................................................................................ 47 12 Abkürzungen und Formelzeichen ..................................................................... 48 13 Gesetzliche Vorgaben und Technische Regeln ............................................... 50 13.1 Verordnungen ...................................................................................................... 50 13.2 Normen ................................................................................................................ 50 13.3 DVS-Richtlinien .................................................................................................. 52 13.4 Technische Regeln des AGFW ............................................................................ 53 13.5 Technische Regeln des DVGW ............................................................................ 53 13.6 VDI-Richtlinien ................................................................................................... 53 13.7 Literatur ................................................................................................................ 54 14 Anlagen ............................................................................................................... 55 14.1 Datenblatt D1 - Fernwärmeanschluss .................................................................. 55 14.2 Datenblatt D2 – Nahwärmeanschluss .................................................................. 56 14.3 Datenblatt D3 - Dimensionierungshilfe Hausstation.............................................. 57 14.4 Datenblatt D4 - Platzbedarf Hausanschlussraum / -wand .................................... 58 14.5 Datenblatt D5 - Potentialausgleich ....................................................................... 59 14.6 Anschlussschema AS1 - indirekter Anschluss ...................................................... 60 14.7 Symboltabelle nach DIN 4747-1 ........................................................................... 61
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1 Allgemeines Diese Technischen Anschlussbedingungen wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) festgelegt und sind von dem Kunden zu beachten.
2 Anwendungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (nachfolgend TAB-HW genannt) einschließlich der da-zugehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den Anschluss und den Betrieb neuer Anlagen, die an die mit Heizwasser betriebenen Fern- und Nahwärmenetze der Stadtwerke Elmshorn (nachfolgend SWE genannt) angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und SWE abgeschlossenen An-schluss- und Versorgungsvertrages. In der TAB-HW wird nur der Begriff „Fernwärme“ verwendet.
Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt diese Fassung der TAB-HW nur bei wesentlichen Änderungen (z.B. Reparatur oder Erweiterung) in den Grenzen des § 4 Abs. 3 Satz 5 AVBFernwärmeV.
Änderungen und Ergänzungen der TAB-HW gibt SWE in geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Be-standteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und SWE.
2.1 Gültigkeit Diese TAB-HW gelten in der überarbeiteten Form ab dem 01.10.2018 und ersetzen die Ausgabe vom Juli 1998.
Für neu zu erstellende Fernwärmeversorgungsanlagen gilt die jeweils neueste Fassung der Technischen An-schlussbedingungen. Diese kann bei den SWE kostenlos angefordert bzw. im Internet unter
https://www.stadtwerke-elmshorn.de/de/Kopfnavigation/Netze/Hausanschluss/Informationen-fuer-Installa-teure/
abgerufen werden.
Aufgrund der fortlaufenden Harmonisierung von Vorschriften und Normen in den europäischen Mitgliedslän-dern, können die in der TAB-HW genannten Hinweise auf Vorschriften und Normen zwischenzeitlich ange-passt worden sein. In diesem Fall gilt bis zur Herausgabe überarbeiteter TAB sinngemäß der entsprechende Nachfolger.
2.2 Anschlussmöglichkeit Auf Anfrage stellt SWE fest, ob die Möglichkeit einer Fernwärmeversorgung an das Heizwassernetz besteht und ob die Kundenanlage angeschlossen werden kann.
2.3 Anschlussart Neuanlagen im Fernwärmenetz sind generell indirekt anzuschließen. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Hausanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt wird.
Ein direkter Anschluss ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Altanlagen als Bestandschutz) zulässig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der SWE.
Bei wesentlichen Änderungen von Bestandsanlagen ist ein Umbau auf einen indirekten Anschluss vorge-schrieben.
https://www.stadtwerke-elmshorn.de/de/Kopfnavigation/Netze/Hausanschluss/Informationen-fuer-Installateure/https://www.stadtwerke-elmshorn.de/de/Kopfnavigation/Netze/Hausanschluss/Informationen-fuer-Installateure/
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2.4 Anschluss an das Wärmenetz Die Herstellung eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz und die spätere Inbetriebsetzung der Hausstation sind vom Kunden zu beantragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer ein-getragen ist. Er veranlasst den Fachbetrieb, entsprechend den jeweils gültigen TAB-HW zu arbeiten und diese vollinhaltlich zu beachten. Das Gleiche gilt auch bei Reparaturen, Ergänzungen und Veränderungen an der Anlage oder an Anlagenteilen.
SWE haftet nicht für Schäden, die aus der Abweichung von den Technischen Anschlussbedingungen entste-hen. Die Verantwortung für die Einhaltung der TAB-HW liegt allein beim Bauherrn und seinen Bauausführen-den.
In Verträgen mit Bauausführenden sind die TAB-HW zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung zu machen und den Bauausführenden die Haftung für ihre Einhaltung aufzuerlegen. Werden durch Abweichungen von der TAB-HW Schäden verursacht oder der Energieverbrauch erhöht, kann SWE dafür keine Haftung überneh-men.
Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von der TAB-HW sind vor Beginn der Arbeiten mit SWE zu klären.
Vom Kunden einzureichende Unterlagen: - Antrag zur Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses - Lageplan (Auszug aus dem Kataster) mit eingezeichneter Liegenschaft - Gebäudegrundriss mit Lage des Hausanschlussraumes - Anschlussschema und Auslegungsdaten der Hausstation bzw. der Hauszentrale
Die Unterlagen werden von SWE geprüft und freigegeben. Durch diese Freigabe übernimmt SWE keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Funktion sowie die Einhaltung der im jeweiligen Datenblatt geforderten Temperaturen der Anlage.
2.5 Wärmeträger Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen nach AGFW FW 510 und kann eingefärbt sein. Das Heizwasser ist Eigentum SWE und darf nicht verunreinigt, der Anlage entnommen oder abgeleitet werden.
2.6 In- und Außerbetriebssetzung Die Hausanlage ist vor Anschluss an die Hauszentrale mit Kaltwasser zu spülen, dies ist zu dokumentieren.
Die Druckfestigkeit der anzuschließenden Hausanlage ist durch eine Druckprüfung nach VOB Teil C / DIN 18380, gemessen am tiefsten Punkt der Hausanlage, nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Übergabestation darf erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Sachkundiger von SWE deren ord-nungsgemäßen Zustand überprüft hat und der Wärmemengenzähler montiert worden ist.
Die Inbetriebsetzung ist bei SWE spätestens 10 Arbeitstage vorher schriftlich zu beantragen.
Zur Inbetriebsetzung ist die Anlage in Abstimmung und Anwesenheit von SWE mit Fernheizwasser zu füllen. Die Erstfüllung der Hausanlage kann aus dem Fernheizwassernetz erfolgen und ist kostenlos. Nachfüllungen aus dem Fernheizwassernetz sind melde- und kostenpflichtig, automatische Nachfülleinrichtungen sind nicht zugelassen.
Eine dauerhafte Außerbetriebssetzung eines Hausanschlusses ist 20 Arbeitstage vorher bei SWE schriftlich zu beantragen. Eine vorübergehende Außerbetriebssetzung ist SWE rechtzeitig mitzuteilen.
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Vom Kunden einzureichende Unterlagen: - Antrag zur Inbetriebsetzung - Bescheinigung über die Verwendung von Pressfittinge - Bescheinigung über die Durchführung einer Druckprobe und Spülung.
2.7 Sicherheitseinrichtungen Sicherheitseinrichtungen verhindern im Störungsfall eine zu hohe Druck- oder Temperaturbelastung der Kun-denanlage. Die Beeinflussung, z.B. festsetzen oder unwirksam machen, von Sicherheits- oder festgelegten Messeinrichtungen ist unzulässig, siehe AVBFernwärmeV § 33. Im Störungsfall ist SWE zu verständigen.
2.8 Sicherheitsmängel Werden Mängel, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, an der Kundenan-lage festgestellt, so ist SWE gemäß AVBFernwärmeV § 14 dazu berechtigt, ein Beheben der Mängel zu ver-langen bzw. den Anschluss oder die Versorgung bis zur Behebung dieser Mängel zu verweigern.
2.9 Plombenverschlüsse Die SWE-Plombenverschlüsse und damit gesicherte Armaturen und Bauteile dürfen nur mit Zustimmung der SWE oder durch einen seiner Vertreter geöffnet oder entfernt werden.
2.10 Haftung Alle in Verantwortung des Kunden zu errichtenden Anlagen unterliegen keiner Aufsichts- und Prüfungspflicht durch SWE. SWE steht für alle diese TAB-HW betreffenden Fragen zur Verfügung.
Für die Richtigkeit der in diesen TAB-HW enthaltenen Hinweise und Forderungen wird von SWE keine Haftung übernommen.
Für alle Tätigkeiten, die vom Personal der SWE in Kundenanlagen ausgeführt werden, gelten die Haftungsre-gelungen des § 6 der AVB FernwärmeV.
2.11 Schutzrechte SWE übernimmt keine Haftung dafür, dass die in den TAB-HW vorgeschlagenen technischen Ausführungs-möglichkeiten frei von Schutzrechten Dritter sind. Notwendige Recherchen bei den Patent- und Markenämtern (und allen ähnlichen Einrichtungen) hat der Verwender der TAB-HW selbst vorzunehmen und sämtliche even-tuell anfallenden Kosten (Lizenzgebühren usw.) selbst zu tragen.
Diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten muss der Verwender im eigenen Namen und auf eigene Kosten durch-führen.
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3 Auslegungsdaten
3.1 Temperaturen und Drücke SWE betreibt (Nah-) Fernwärmenetzte mit unterschiedlichen Vor- und Rücklauftemperaturen und Netzdrü-cken. Die Datenblätter D1 und D2 im Anhang 14 zeigen die Temperaturen und Drücke für die Sicherheitstech-nische Auslegung und im normalen Betrieb auf. Ebenfalls sind die Mindesttemperaturen und maximal zuläs-sigen Rücklauftemperaturen der Fernwärmenetze sowie die maximal zulässigen Rücklauftemperaturen für die folgenden Anlagenbauteile:
- raumlufttechnische Anlage (direkte Einspeisung) - Speicher(-Lade)-System für TWW - Durchfluss-System für TWW
in den Datenblätter D1 und D2 im Anhang 14 aufgeführt.
Bei der Auslegung der Anlagen ist zu beachten, dass die max. Vorlauftemperatur nur bei einer Außentempe-ratur von -12 °C erreicht wird.
Die angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur ist unbedingt einzuhalten. Der Durchsatz des Wärmeträgers ohne Auskühlung ist nicht statthaft. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Haus- bzw. Wassererwärmungsanlage sicherzustellen.
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken, als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült wird bzw. im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Tem-peraturveränderungen schnell zu erfassen.
Die Frostschutzabsicherung von Lüftungszentralen, insbesondere von Anlagen, die im Freien aufgestellt sind, ist im Bedarfsfall mit SWE abzustimmen. SWE behält sich ausdrücklich vor, in der Übergabestation eine Vor-richtung zur Begrenzung der Rücklauftemperatur einzusetzen.
3.2 Fahrweisen der Fernwärmenetze Die SWE betreiben die Fernwärmenetze ganzjährig.
Die Heizwasservorlauftemperaturen mit denen SWE in die Fernwärmenetze einspeist, erfolgt in Abhängigkeit der Außentemperatur gleitend – konstant, ein Mindestwert von z. B. 65 °C wird jedoch nicht unterschritten. Mit dieser Betriebsweise können Anlagen der Raumwärmeversorgung als auch Anlagen der Trinkwassererwär-mung versorgt werden.
3.3 Heizlast / vorzuhaltende Wärmeleistung Aus den Heizlastbedarf im Abschnitt 4.1 bis 4.5 wird die vom Kunden zu bestellende und von SWE vorzuhal-tende Wärmeleistung abgeleitet.
Die vorzuhaltende Wärmeleistung wird nur bei einer zu vereinbarenden niedrigen Außentemperatur angebo-ten. Bei höheren Außentemperaturen wird die Wärmeleistung entsprechend angepasst.
Aus der vorzuhaltenden Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauf-temperatur der Wert von 30 Kelvin an der Übergabestation der Volumenstrom eingestellt.
Die Heizlastberechnungen und die Ermittlung der Wärmeleistung sind auf Verlangen SWE vorzulegen.
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Heizlast für Raumheizung Die Berechnung der Heizlast erfolgt nach DIN EN 12831.
Heizlast für Raumluftheizung Die Heizlast für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN V 18599 zu ermitteln.
Heizlast für Trinkwassererwärmung Die Heizlast für die Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 ermittelt.
Heizlast für Kälteerzeugung Die Heizlast für die Kälteerzeugung ist unter Berücksichtigung der technischen Parameter der Kälteanlagen und der Kühllastberechnung nach VDI 2078 zu ermitteln.
Sonstige Heizlasten Kann der Wärmebedarf nicht nach einer der vorgenannten Berechnungsverfahren ermittelt werden (Altanla-gen), kann ein Ersatzverfahren angewandt werden.
Die Heizlastminderung durch Wärmerückgewinnung ist gesondert auszuweisen.
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4 Hausanschluss
4.1 Hausanschlussleitung Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmt SWE.
Hauseinführung Ort, Lage und Art der Hauseinführung werden zwischen dem Kunden und SWE abgestimmt. Der Kunde hat selbst ein Unternehmen mit dem Mauerdurchbruch / der Kernbohrung zu beauftragen.
Leitungsanordnung Die Wanddurchführung und der Wandverschluss nach Verlegen der Heizwasserleitungen erfolgen bei beste-henden Gebäuden von SWE. Vor dem Gebäude stehend verläuft die Vorlaufleitung rechts oder oben, d. h. im Gebäude stehend ist der Vorlaufanschluss grundsätzlich das linke oder obere Absperrventil der SWE.
Trassenführung Die Leitungsführung innerhalb und außerhalb des zu versorgenden Gebäudes wird zwischen dem Kunden und SWE abgestimmt.
Zugänglichkeit der Leitungen Damit Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden können, dürfen Fernwärmeleitungen au-ßerhalb von Gebäuden auf dem kundeneigenem Grundstück innerhalb eines Schutzstreifens von beidseitig 2,0 m nicht überbaut oder mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden. Die Zugänglichkeit und die Be-triebssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Die Heizwasseranschlussleitungen innerhalb des Gebäudes müssen frei zugänglich und kontrollierbar sein. Sie dürfen nicht unter Putz verlegt oder eingemauert bzw. einbetoniert werden.
4.2 Hausanschluss in Gebäuden Der Hausanschlussraum ist der Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Betriebseinrichtungen unter-gebracht werden.
Bereitstellung und Zugang Für die vertragsgemäße Übergabe der Fernwärme ist nach AVBFernwärmeV §11 vom Kunden ein geeigneter Raum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Der Raum sollte verschließbar sein und muss jederzeit ohne Schwierigkeiten für SWE-Mitarbeiter und dessen Beauftragte zugänglich sein. Die Eingangstür muss sich in Fluchtrichtung öffnen lassen.
Raumanforderungen Lage und Abmessungen sind mit SWE rechtzeitig abzustimmen. Die erforderliche Größe muss so bemessen sein, dass alle Anlagenteile montiert, bedient und gewartet werden können. Der Platzbedarf für die Überga-bestation, die Hauszentrale sowie evtl. zusätzlichen Betriebseinrichtungen (z. B. Trinkwassererwärmungsan-lage, Pufferspeicher) sind zu berücksichtigen.
Als Planungsgrundlage gilt die DIN 18012.
Richtwerte für den Raumbedarf sind unter dem Datenblatt D4 im Anhang 14 aufgeführt.
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Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Umgebungstemperatur im Bereich der Übergabestation darf dauerhaft 30 °C nicht überschreiten.
Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Hausanschlusseinrichtun-gen sollten nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein. Weitere Maßnahmen, die aufgrund baulicher Gegebenheiten zum Schutz vor Lärmbelästi-gung (Fließ- und Pumpengeräusche) erforderlich werden, sind vom Kunden auszuführen.
Wände, an denen Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden, müssen den zu erwartenden me-chanischen Belastungen entsprechend ausgebildet sein und eine ebene Oberfläche aufweisen.
Raumausstattung Die elektrische Installation ist nach den VDE 0100 für Nassräume auszuführen. Nach Bedarf ist für die Haus-station ein elektrischer Anschluss bereit zu stellen (z.B. DIN CEE-Steckdose, 230 V Wechselstrom, mit 16 A abgesichert).
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichende Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.
Eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle für den Hausanschlussraum werden empfoh-len.
Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvor-schriften entsprechen. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
Folgeschäden durch Nichteinhaltung, z. B. Wasserschaden bei fehlendem Bodenabfluss, führen zum Haf-tungsausschluss von SWE.
Potentialausgleich Elektrische Installationen und Potentialausgleich sind nach DIN 57100 und DIN VDE 0100 für Nassräume aus-zuführen.
Die Querschnitte der Potentialausgleichsleitungen sind entsprechend DIN VDE 0100-540 zu bemessen.
Ein Hauptpotentialausgleich im Gebäude ist zwingend erforderlich. An dem Potentialausgleich sind u. a. fol-gende Komponenten anzuschließen:
- Fundamenterder, - Stahlkonstruktionen (z. B. Rahmen der Hausstation), - Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf – sekundärseitig), - Trinkwasserleitungen (kalt, warm und Zirkulation), - Wärmeübertrager und Trinkwassererwärmer.
Die Inbetriebsetzung kann nur bei vorhandenem Potentialausgleich erfolgen.
Beispiel eines Potentialausgleichs ist unter im Datenblatt D5 im Anhang 14 aufgeführt.
Hausanschlussnische Die Verwendung von Hausanschlussnischen ist nur im Einzelfall zulässig und bedarf einer vorherigen Abstim-mung mit SWE.
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4.3 Hausstation Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale. Sie ist die Verbindung zwischen dem Hausanschluss und der Hausanlage.
Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Hausstation (Kompakt-station) angeordnet sein.
Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747-1 und die entsprechenden AGFW-Ar-beitsblätter. Falls Druck- und/oder Temperaturabsicherungen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese nach DIN 4747-1 ausgeführt werden. Die Anlagenteile sind durch geeignete Schmutzfänger zu schützen.
Es sind die jeweils gültigen Vorschriften über Schall- und Wärmedämmung sowie Brandschutz zu berücksich-tigen.
Übergabe-station Hauszentrale HausanlageHausanschlussleitung
Anschluss direkt oder indirekt
Hausstation
Abbildung 1: Hausanschlussleitung und Hausstation
Übergabestation Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Tempe-ratur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben (Übergabestelle) und die Wärmearbeit zu zählen.
Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung kann in der Übergabestation untergebracht sein.
Durch SWE erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärme-leistung, des maximalen Volumenstromes, der erforderlichen Anschlussart – direkt oder indirekt – und der technischen Netzdaten.
Die Anordnung der Anlagenteile ist im Anschlussschema AS1 im Anhang 14 dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation bestimmt SWE.
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Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Wärmemengenmessung SWE legt die Bauart und Größe des Wärmemengenmessgerätes fest, liefert und setzt die geeichte Messein-heit. Die Messeinrichtung wird von SWE gewartet und turnusmäßig gewechselt. Sie bleibt SWE Eigentum.
Die Wärmemengenmessung im Heizwassernetz besteht aus den Bauteilen: Volumenstrommesswertaufneh-mer, Vor- und Rücklauftemperaturmessfühler sowie dem Rechenwerk. Teilweise können Bauteile zur Strom-versorgung und Messleitungsanschluss für Datenfernauslesung/Funk zusätzlich verbaut sein.
Isolierung Die Rohrleitungen und Armaturen sind von der Übergabestelle bis zu den Mess-Stellen der Wärmemessein-richtung nach der EnEV fachgerecht zu isolieren.
Hauszentrale Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpas-sung der Wärmelieferung an die Hausanlage z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.
Die Hauszentrale für Raumheizung ist für den indirekten Anschluss vorzusehen. Die Trinkwarmwasserberei-tung wird direkt an das Fernwärmenetz angeschlossen.
Der Anschlussnehmer ist dafür verantwortlich, dass die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage nach den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, dem Stand der Technik entsprechend, durchgeführt wird.
SWE ist berechtigt, dieses zu überwachen und behält sich eine Qualitätskontrolle der eingesetzten Materialien und Arbeiten vor.
Die Bedienungsanleitung und ein Schaltschema der Hauszentrale sind vom Vertragsunternehmen zu erstellen und in der Anlage auszulegen.
4.4 Hausanlage Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem ab Hauszentrale, den Heizflächen sowie den zugehöri-gen Absperr-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Beim direkten Anschluss müssen die Hausanlagenteile den in der Hausstation gewählten Druck- und Temperaturbedingungen genügen.
4.5 Leistungs-, Liefer- und Eigentumsgrenze Der vertraglichen Vereinbarung zur Folge können Modelle in unterschiedlicher Ausprägung und Mischung zum Tragen kommen.
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Ansc
hlus
s di
rekt
ode
r in
dire
ktHausanschluss-leitung
Übergabestation Hauszentrale HausanlageHausstation
FVU Kunde
Leistungs-, Liefer- und
Eigentumsgrenze
Σ kWh000
000Σ m³
Abbildung 2: Leistungs-, Liefer- und Eigentumsgrenzen
Leistungsgrenze
Die Leistungsgrenze definiert den Bauleistungsbereich von SWE und kennzeichnet den physischen Übergang der SWE-Anlage zur Kundenanlage.
Liefergrenze
An der Liefergrenze sind die vertraglich vereinbarten Werte des Wärmeträgermediums hinsichtlich Druck, Temperatur, Differenzdruck und Volumenstrom einzuhalten.
Eigentumsgrenze
Die Eigentumsgrenze kennzeichnet den Teil der Anlagentechnik im Eigentumsbereich von SWE. An der Schnittstelle Eigentumsgrenze findet der Gefahrenübergang von SWE auf den Kunden statt. SWE bleibt Ei-gentümer des Wärmeträgermediums.
SWE Kunde
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5 Hauszentrale Raumheizung Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion abgeben.
5.1 Indirekter Anschluss Beim indirekten Anschluss sind Fernheizwasser-Volumenstrom und Heizmittel-Volumenstrom durch einen Wärmeübertrager hydraulisch voneinander entkoppelt.
Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen und Wär-meleistungen annähernd konstant bleibt, variiert der Fernheizwasser-Volumenstrom mit den Leistungs- und Temperaturänderungen.
TF
Hauszentrale
HausanlageHausstation
STW
VH
RTB
Fernheizwasser-Volumenstrom
Übergabe-station
ggf. weitere Regelkreise
Heizmittel-Volumenstrom
W
M
M
Abbildung 3: Hauszentrale-Raumheizung Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss
Temperaturregelung Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen.
Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager ange-schlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfs-aufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen.
Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellge-räte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig.
Seite 15 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.
Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige maximal erforderliche Volumen-strom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen minimalen Differenzdruckes betragen.
Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netz-Differenzdruck ∆pmin gemäß Datenblatt D1 und D2 maß-gebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.
Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximal auftretenden Netz-Differenzdruck ∆pmax gemäß Datenblatt D1 und D2 schließen kön-nen.
Temperaturabsicherung gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur grö-ßer ist als die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN EN 14597 aufweisen.
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120 °C Liegt die höchste Netzvorlauftemperatur oberhalb der zulässigen Temperatur der Hausanlage, ist ein typge-prüfter Schutztemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerä-tes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Druckluft) ausgelöst.
höchste
Netzvorlauf-temperatur
Zeile
für A
nord
nung
s-be
ispi
ele
höchstzulässige Temperatur in der
Hausanlage Raumheizung
Fühler Vorlauftem-peraturregelung
Sicherheitstechnische Ausrüstung Stellgerät Sicherheitsfunktion
nach DIN EN 14597 typgeprüft
θVN max θVHa zul TFVH TRH 1) STWH 1) SF
1*) 2*) 3*) 4*)
mit und ohne Hilfsenergie
≤ 120 °C
1 ≥ Netzvorlauf- temperatur Ja ----- ----- -----
2 < Netzvorlauf- temperatur Ja ----- Ja 3)
(max θVHa zul) Ja 3) 4)
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN EN 14597
3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m³/h nicht überschrei-tet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich. Flächenheizsysteme sind von der Erleichterung ausgenommen.
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom k vs-Wert). Die Kenn-zeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Register-nummer.
Tabelle 1: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen – Raumheizung
Seite 16 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Netzvorlauftemperatur Heizmitteltemperatur
θ VN max θ VH max
ggf. weitere Regelkreise,Prüfkriterium: θ VH max
4
1 W3
R
2
M
Abbildung zur Tabelle 13: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2;
grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
Rücklauftemperaturbegrenzung Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzu-stellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. SWE entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.
Der Fühler zur Messung der Rücklauftemperatur ist auf der Primärseite möglichst im oder direkt am Wärme-übertrager anzuordnen um Temperaturänderungen schnell zu erfassen. Anlegefühler sind nicht zulässig.
Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der netzseitig nötige Fernheizwasser-Volumenstrom ist möglichst klein zu halten.
Der Heizmedium-Volumenstrom muss einstellbar und die Hausanlage hydraulisch abgeglichen sein. Die Um-wälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.
Seite 17 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Druckabsicherung Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747-1 zu erfolgen.
Membran-Sicherheitsventile (MSV)
Ansprechdruck 2,5 oder 3 bar
Abblaseleistung für Wasser in l/h = Nennwär-meleistung in kW
≤ 100 ≤ 350 ≤ 900 ≤ 1300 ≤ 1800 ≤ 2600
Nennweite DN d0 15 20 25 32 40 50
Anschlussgewinde*) d1 für die Zuleitung G ½ G ¾ G 1 G 1¼ G 1 ½ G 2
Anschlussgewinde*) d2 für die Ausblaseleitung G ¾ G 1 G 1¼ G 1 ½ G 2 G 2½
Art der Leitung Längen Anzahl Bögen Mindestdurchmesser und Mindestnennweiten DN
Zuleitung d10 ≤ 1 m ≤ 1 15 20 25 32 40 50
Ausblaseleitung ohne Entspannungs-topf (ET)
d20 ≤ 2 m ≤ 2 20 25 32 40 50 65
≤ 4 m ≤ 3 25 32 40 50 65 80
*) nach DIN EN ISO 228 Teil 1
Für Leistungen und Drücke, für die keine Membran-Sicherheitsventile verfügbar sind, sind federbelastete oder gewichtsbelastete SV mit entsprechendem Eignungsnachweis nach TRD 721 (siehe Abschnitt „Normen und technische Regeln“) zu verwenden. Ihre Auslegung erfolgt nach TRD 721 und den Herstellerangaben. Zuleitungen und Ausblaseleitungen sind so zu dimensionieren, dass keine gefährliche Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes des Wärmeerzeugers (Wärmeübertrager) entstehen kann.
Tabelle 2: Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen gegen Drucküberschreitung infolge Wasser-ausdehnung beim indirekten Anschluss
Bei Anlagen > 350 kW ist zusätzlich eine Druckabsicherung in Form von Pressostaten erforderlich.
Seite 18 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
5.2 Direkter Anschluss ohne Beimischregelung Diese Anschlussart ist nur bei Altanlagen mit Bestandschutz zulässig. Neuanlagen müssen über einen indirekten Anschluss an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung erfolgt keine Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Hausanlage Raumheizung in der Hauszentrale.
Durch eine gleitende oder gleitend-konstante Betriebsweise des Fernheizwassers wird eine näherungsweise Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an den Leistungsbedarf der Raumheizung durch SWE vorge-nommen.
Ein variabler Fernheizwasser-Volumenstrom gewährleistet die endgültige Anpassung der Heizleistung an die Anforderung der Hausanlage.
Hauszentrale
HausanlageHausstation
RTB
Fernheizwasser-Volumenstrom
Übergabe-station
ggf. weitere Regelkreise
Abbildung 4: Hauszentrale-Raumheizung, Prinzipschaltbild für den direkten Anschluss ohne Beimischregelung
Temperaturreglung Die Vorlauftemperatur des Fernheizwassers wird durch SWE in Abhängigkeit von der Außentemperatur gere-gelt. 1
1 Dies ist nach der Energieeinsparverordnung § 14 (1) für Raumheizungsanlagen zulässig, sofern die wesent-
liche Forderung der EnEV nach Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch die Fahrweise des Fernwärmenetzes erfüllt ist.
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Temperaturabsicherung gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120°C Es dürfen nur Anlagen angeschlossen werden, deren zulässige Betriebstemperatur gleich oder größer ist als die maximale Vorlauftemperatur des Fernheizwassers. Eine besondere Temperaturabsicherung ist nicht er-forderlich.
höchste Netzvorlauftem-
peratur
höchstzulässige Temperatur in der
Hausanlage Raumheizung
Fühler Vorlauftem-peraturregelung
Sicherheitstechnische Ausrüstung Stellgerät Sicherheitsfunktion
nach DIN EN 14597 typgeprüft
θVN max θVHa zul TFVH TRH 1) STWH 1) SF
1*) 2*) 3*) 4*)
mit und ohne Hilfsenergie
≤ 120 °C ≥ Netzvorlauftempera-tur ----- 2) ----- ----- -----
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN EN 14597
2) Dezentrale Temperaturregelung mit thermostatischen Heizkörperventilen bzw. Einzelraumregelung ausreichend.
Tabelle 3: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen – Raumheizung
Netzvorlauftemperaturggf. weitere Regelkreise
θ VN max
Abbildung zur Tabelle 5: Keine sicherheitstechnische Ausrüstung erforderlich
Seite 20 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Rücklauftemperaturbegrenzung Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzu-stellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. SWE entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült wird.
Volumenstrom Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und/oder der Trinkwassererwärmung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers.
Druckabsicherung Eine Druckabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximale zulässige Druck in der Hausanlage.
Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgt, ist diese in der Hauszentrale vorzunehmen.
Seite 21 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
5.3 Direkter Anschluss mit Beimischregelung Diese Anschlussart ist nur bei Altanlagen mit Bestandschutz zulässig. Neuanlagen müssen über einen indirekten Anschluss an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Beim direkten Anschluss mit Beimischregelung erfolgt die Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Hausanlage Raumheizung durch eine Beimischung von Rücklaufwasser in der Hauszent-rale. Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen und Wär-meleistungen annähernd konstant bleibt, resultiert aus der Beimischung des Rücklaufwassers ein mit den Leistungs- und Temperaturänderungen wechselnder Fernheizwasser-Volumenstrom.
W
TF
Hauszentrale
HausanlageHausstation
STW
VH
RTB
Übergabe-station
ggf. weitere Verbrauchergruppen
Heizmittel-Volumenstrom
Fernheizwasser-Volumenstrom
M
M
Abbildung 5: Hauszentrale-Raumheizung Prinzipschaltbild für den direkten Anschluss mit Beimischregelung
Temperaturregelung Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen.
Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen sind einzeln zu regeln.
Als Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Strahlpumpen sollten wegen der besonderen Einsatz-bedingungen nur mit Genehmigung von SWE verwendet werden.
Sind der Beimischregelung weitere Regelkreise nachgeschaltet, so können diese auch mit Dreiwegeventilen ausgerüstet werden.
Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig.
Seite 22 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit SWE zu nehmen.
Zur Dimensionierung des Stellgerätes für die Beimischregelung sind der maximal erforderliche Fernheizwas-ser-Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes ∆pmin ge-mäß Datenblatt D1 und D2 betragen. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.
Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck ∆pmax gemäß Datenblatt D1 und D2 schließen können.
Temperaturabsicherung gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur grö-ßer ist als die maximal zulässige Temperatur der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN EN 14597 aufweisen.
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120 °C Liegt die höchste Netzvorlauftemperatur oberhalb der zulässigen Temperatur der Hausanlage, ist ein typge-prüfter Schutztemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerä-tes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Druckluft) ausgelöst.
Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Schutztemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall wird ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich.
höchste Netzvorlauf-temperatur
Zeile
für A
nord
nung
s-be
i-sp
iele
höchstzulässige Temperatur in der
Hausanlage Raumheizung
Fühler Vorlauftem-peraturregelung
Sicherheitstechnische Ausrüstung Stellgerät Sicherheitsfunktion
nach DIN EN 14597 typgeprüft
θVN max θVHa zul TFVH TRH 1) STWH 1) SF
1*) 2*) 3*) 4*)
mit und ohne Hilfsenergie
≤ 120 °C
1 ≥ Netzvorlauf- temperatur Ja ----- ----- -----
2 < Netzvorlauf- temperatur Ja ----- Ja 3)
(max θVHa zul) Ja 3) 4)
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN EN 14597
3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m³/h nicht überschreitet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich. Flächenheizsysteme sind von der Erleichterung ausgenommen.
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom k vs-Wert). Die Kennzeich-nung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer.
Tabelle 4: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen – Raumheizung
Seite 23 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
ggf. weitere Regelkreise,Prüfkriterium: θ VH max
Heizmitteltemperatur
θ VH max
Netzvorlauftemperatur
θ VN max
ggf. weitere Regelkreise, Prüfkriterium: θ VN max
4
1 WR32
M
Abbildung zur Tabelle 8: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2;
grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
Rücklauftemperaturbegrenzung Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzu-stellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. SWE entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült wird.
Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.
Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers.
Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.
Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.
Druckabsicherung Eine Druckabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximal zulässige Druck in der Hausanlage.
Seite 24 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgen kann, ist diese in der Hauszentrale vorzu-nehmen.
6 Hauszentrale Raumluftheizung (RLH) Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch erzwungene Konvektion abgeben. Hierzu gehören z. B. Ventilatorkonvektoren, Decken- und Wandlufterhitzer sowie Luftheizregister in Klimaanlagen.
6.1 Indirekter Anschluss Beim indirekten Anschluss sind Fernheizwasser- und Heizmittel-Volumenstrom durch einen Wärmeübertrager hydraulisch voneinander entkoppelt.
Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen annähernd konstant bleibt, variiert der Fernheizwasser-Volumenstrom mit den Leistungs- und Temperaturänderungen.
Die Temperaturregelung erfolgt in der Regel in der Hauszentrale-Raumluftheizung, sie ist bei RLH-Anlagen auch in der Hausanlage möglich.
Seite 25 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
W
RTB RTB RTB RTB
Hausstation
Hauszentrale
Hausanlage
VH
RTB
STW
TF
RTB RTB
Heizflächen-Volumenstrom =konstant
Heizflächen-Volumenstrom =variabel
Heizflächen-Volumenstrom
Fernheizwasser-Volumenstrom
Übergabe-station
Heizflächen-Volumenstrom
Heizmittel-Volumenstrom
Heizmittel-Volumenstrom
M M
TFL
M M
TFL TFL
A
BA
B
A
B
A
B
A
B
A
B
TFL
M
M
Abbildung 6: Hauszentrale-Raumluftheizung Prinzipschaltbilder für den indirekten Anschluss
Seite 26 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Temperaturregelung Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels.
Die Regelung der Lufttemperatur (z. B. Raum-, Zu- oder Abluft) erfolgt durch nachgeschaltete Regeleinrich-tungen in der Hausanlage.
Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager ange-schlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfs-aufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen.
Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellge-räte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit SWE zu nehmen.
Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.
Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige maximal erforderliche Volumen-strom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes ∆pmin gemäß Datenblatt D1 und D2 betragen.
Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netz-Differenzdruck ∆pmin gemäß Datenblatt D1 und D2 maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.
Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck ∆pmax gemäß Datenblatt D1 und D2 schließen können.
Seite 27 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Temperaturabsicherung gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur grö-ßer ist als die maximal zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN EN 14597 aufweisen.
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120 °C Es ist ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Druckluft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Schutztemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall wird ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich.
höchste
Netzvorlauf-temperatur
Zeile
für A
nord
nung
s-be
i-sp
iele
höchstzulässige Temperatur in der
Hausanlage Raumheizung
Fühler Vorlauftem-peraturregelung
Sicherheitstechnische Ausrüstung Stellgerät Sicherheitsfunktion
nach DIN EN 14597 typgeprüft
θVN max θVHa zul TFVH TRH 1) STWH 1) SF
1*) 2*) 3*) 4*)
mit und ohne Hilfsenergie
≤ 120 °C
1 ≥ Netzvorlauf- temperatur Ja ----- ----- -----
2 < Netzvorlauf- temperatur Ja ----- Ja 3)
(max θVHa zul) Ja 3) 4)
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN EN 14597
3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m³/h nicht überschrei-tet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich.
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom k vs-Wert). Die Kenn-zeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Register-nummer.
Tabelle 5: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmehausstationen – Raumluftheizung
Seite 28 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Netzvorlauftemperatur
Heizmittel-Volumenstrom
ggf. weitere Regelkreise,Prüfkriteriumθ VH maxθ VN max
4
1 WR32
Heizmitteltemperaturθ VH max
M
Abbildung zur Tabelle 25: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
Rücklauftemperaturbegrenzung Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzu-stellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. SWE entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. SWE entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.
Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.
Der Fühler zur Messung der Rücklauftemperatur ist auf der Primärseite möglichst im oder direkt am Wärme-übertrager anzuordnen um Temperaturänderungen schnell zu erfassen. Anlegefühler sind nicht zulässig.
Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der netzseitig nötige Fernheizwasser-Volumenstrom ist möglichst klein zu halten.
Der Heizmedium-Volumenstrom muss einstellbar und die Hausanlage hydraulisch abgeglichen sein. Die Um-wälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.
Seite 29 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Druckabsicherung Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747-1 zu erfolgen.
Membran-Sicherheitsventile (MSV)
Ansprechdruck 2,5 oder 3 bar
Abblaseleistung für Wasser in l/h = Nennwär-meleistung in kW
≤ 100 ≤ 350 ≤ 900 ≤ 1300 ≤ 1800 ≤ 2600
Nennweite DN d0 15 20 25 32 40 50
Anschlussgewinde*) d1 für die Zuleitung G ½ G ¾ G 1 G 1¼ G 1 ½ G 2
Anschlussgewinde*) d2 für die Ausblaseleitung G ¾ G 1 G 1¼ G 1 ½ G 2 G 2½
Art der Leitung Längen Anzahl Bögen Mindestdurchmesser und Mindestnennweiten DN
Zuleitung d10 ≤ 1 m ≤ 1 15 20 25 32 40 50
Ausblaseleitung ohne Entspannungs-topf (ET)
d20 ≤ 2 m ≤ 2 20 25 32 40 50 65
≤ 4 m ≤ 3 25 32 40 50 65 80
*) nach DIN EN ISO 228 Teil 1
Für Leistungen und Drücke, für die keine Membran-Sicherheitsventile verfügbar sind, sind federbelastete oder gewichtsbelastete SV mit entsprechendem Eignungsnachweis nach TRD 721 (siehe Abschnitt „Normen und technische Regeln“) zu verwenden. Ihre Auslegung erfolgt nach TRD 721 und den Herstellerangaben. Zuleitungen und Ausblaseleitungen sind so zu dimensionieren, dass keine gefährliche Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes des Wärmeerzeugers (Wärmeübertrager) entstehen kann.
Tabelle 6: Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen gegen Drucküberschreitung infolge Wasser-ausdehnung beim indirekten Anschluss
Seite 30 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
7 Hauszentrale Trinkwassererwärmung Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die Hausanlagen mit Trinkwarmwasser versorgen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der direkte und indirekte Anschluss zulässig, folgende Systeme können eingesetzt werden.
- Speicherladesystem, - Speichersystem mit eingebauter Heizfläche, - Durchflusswassererwärmer (Einfamilienhaus)
Bei Mehrfamilienhäusern und größeren Heizungssystemen ist nur der indirekte Anschluss zulässig, folgende Systeme können eingesetzt werden.
- Pufferspeicher mit zentraler Frischwasserstation, - Pufferspeicher mit dezentralen Wohnungsstationen, - Zentrales Speicherladesystem
Die für die Ausführungsart der Trinkwassererwärmer maßgebliche Klassifizierung des Wärmeträgers wird durch DIN 1988 bestimmt und entspricht Kategorie 3 (wenig giftige Stoffe).
Der Trinkwassererwärmer muss mindestens den Anforderungen der Ausführungsart C (korrosionsbeständig, gesichert; Werkstoff Edelstahl oder Kupfer) entsprechen.
Die Trinkwassererwärmung kann sowohl im Vorrangbetrieb als auch im Parallelbetrieb zur Raumheizung er-folgen.
Bei Vorrangbetrieb wird die Heizlast für die Trinkwassererwärmung zu 100 % abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz oder teilweise reduziert.
Ein Parallelbetrieb liegt vor, wenn sowohl die Heizlast der Raumheizung und ggf. der raumlufttechnischen Anlagen als auch die Heizlast der Trinkwassererwärmung gleichzeitig abgedeckt werden.
In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich (keine Vorrangschaltung).
Seite 31 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
7.1 Direkter Anschluss ohne Beimischregelung Beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung erfolgt keine Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Trinkwassererwärmungsanlage. Durch eine konstante oder gleitend-konstante Betriebs-weise des Fernheizwassers wird ein ausreichendes Angebot der Fernheizwasser-Temperatur durch SWE si-chergestellt.
Fernheizwasser-Volumenstrom
RTB
TWW
TWK
Speicherladesystem
TF Ein
TF Aus
A C
TFW
STWW
TWZ
TRWR W
M
Speicher mit eingebauter Heizfläche
RTB
TWK
TWW
Fernheizwasser-Volumenstrom
A C
TFW
STWW
TWZ
TRWWR
M
WR
TWW
TWKRTB
Durchflusssystem
Fernheizwasser-Volumenstrom
A C
TWZ
MTFW
STWWTRW
Abbildung 7: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Prinzipschaltbilder für den direkten Anschluss ohne Beimischregelung
Seite 32 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Temperaturregelung Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur auf einen konstanten Wert.
Die Temperaturmessstelle ist abhängig vom gewählten Trinkwassererwärmungssystem vorzusehen:
- beim Speicherladesystem am Austritt des Wärmeübertragers, - beim Speichersystem (empfohlenes Prüfzeichen: DVGW-VP 670) im oberen Drittel des Speichers und
gegebenenfalls oberhalb der Einbindung der Zirkulationsleitung,
- beim Durchflusswassererwärmer möglichst am Austritt in den Wärmeübertrager hineinragend.
Als Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden.
Die Stellgeräte sollten im Vorlauf angeordnet werden.
Zur Dimensionierung des Stellgerätes sind der maximal erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes ∆pmin gemäß Datenblatt D1 und D2 be-tragen. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.
Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck ∆pmax gemäß Datenblatt D1 und D2 schließen können.
Temperaturabsicherung
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 100 °C
höchste Netz-
vorlauf-tempe-ratur
θVN max
höchste
Heiz-mittel- tempe- ratur
θVH max
Zeile
für A
nord
nung
sbei
spie
le
höchstzul. Temperatur
in der Hausanlage Trinkwarm-
wasser
θVHa zul
Heizmittel Trinkwarmwasser Stellgerät Sicher-heits-
funktion nach
DIN EN 14597
Fühler für Tempe-ra-tur-rege-
lung
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Tempe- ratur-reg-
ler
Tempe-ratur-regler
Sicherheits-temperatur-
wächter
TFVH TRH 1) STWH 1) TFW 5) TRW 1) STWW 1) SF
A*) B*) C*) 1 *) 2 *) 3 *) 4 *) 5 *) 6 *) 7 *)
≤ 100 °C ----- 1 ≤ 75 °C
Vorregelung für TWE nicht vorhanden. Ja Ja Ja (max θVHa zul)
Ja
2 > 75 °C Ja ----- ----- -----
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN EN 14597
5) Die Regelung der Trinkwarmwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.
Tabelle 7: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Temperaturabsicherung beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung
Seite 33 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
4
5
TWK
TWW2
13
6
≤ 100 °C
höchste Netzvorlauftemperatur≤ 75 °C
7
A C
TWZ
WR
WR
M
Abbildung zur Tabelle 29: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 1;
grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
4
5
TWK
TWW2
13
6
≤ 100 °C
> 75 °C
7
A C
höchste Netzvorlauftemperatur
TWZ
WR
WR
M
Abbildung zur Tabelle 29: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauf-temperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C be-trägt.
Bei maximal zulässiger Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Tempera-turregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.
Seite 34 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Rücklauftemperaturbegrenzung Anmerkungen zur Hygiene Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizmittels, mit denen eine Trinkwassererwärmungsanlage – unab-hängig von ihrer Beheizungsart – betrieben wird, sind nur in Grenzen frei wählbar. In erster Linie müssen sie den eigentlichen Zweck der Anlage, dem Erwärmen von Trinkwasser auf eine vom Verbraucher vorgegebenen Temperatur, ermöglichen. Neben dieser grundsätzlichen Anforderung an die Funktionstüchtigkeit haben die Heizmitteltemperaturen ebenfalls Auswirkungen auf:
- die Hygiene der Anlage - die Betriebssicherheit der Anlage (Verbrühungsgefahr), - die Wirtschaftlichkeit der Anlage (umzuwälzender Volumenstrom) und - die Langlebigkeit der Anlage (Ausfällen von Härtebildnern).
Die Heizmitteltemperaturen beeinflussen die genannten Punkte u. U. gegenteilig, so dass die gewählten Pa-rameter häufig einen Kompromiss darstellen müssen.
Die Anforderungen an die hygienischen Verhältnisse werden in einem hohen Maß vom DVGW-Arbeitsblatt W 551 reglementiert. Nach dieser Technischen Regel muss bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb das erwärmte Trinkwasser am Austritt des Erwärmers eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen.
Im Aufheizbetrieb wird kaltes Trinkwasser durch das Heizmittel auf die gewünschte Temperatur erwärmt. Da bei diesem Vorgang das Heizmittel immer gegen kaltes Trinkwasser (mit beispielsweise 10 °C) abgekühlt wird, können gewünschte niedrige Rücklauftemperaturen sicher erreicht werden. Dazu ist lediglich eine korrekte Dimensionierung der wärmeübertragenden Flächen erforderlich.
Im Nachheizbetrieb beeinflusst die Forderung nach einer Trinkwarmwassertemperatur von mindestens 60 °C die erreichbare niedrige Rücklauftemperatur des Heizmittels aber negativ. Bei dieser Betriebsart wird bereits erwärmtes Trinkwasser, das durch Auskühlverluste des Speichers (und eventuell des Zirkulationssystems) auf eine Temperatur unterhalb der geforderten 60 °C abgekühlt ist, erneut aufgeheizt. Dabei stellt das abgekühlte Trinkwasser (mit beispielsweise 55 °C) die kalte Seite des Vorgangs der Wärmeübertragung dar und es ist folglich keine Rücklauftemperatur erreichbar, die unterhalb der Temperatur des wieder aufzuheizenden Trink-wassers liegt.
Sollen Trinkwassererwärmungsanlagen mit Einrichtungen zur Rücklauftemperaturbegrenzung (so genannte Rücklauftemperaturbegrenzer, RTB) versehen werden (z. B. um aus deren Ansprechen auf eine verkalkte Heizfläche zu schließen), so muss deren Sollwert mindestens 65 °C betragen.
Technische Einrichtungen zur Begrenzung der Rücklauftemperatur dürfen bei ihrem Ansprechen nicht zu ei-nem Stillstand der gesamten Hausanlage führen. Dies wird durch separate Begrenzungseinrichtungen für die vorhandenen Hausanlagenbereiche (z. B. statische Heizung und Trinkwassererwärmungsanlage) erreicht; zentral wirkende Begrenzungseinrichtungen sind zu vermeiden.
Kleinanlagen mit dezentralen Durchfluss-TWW-Erwärmern deren nachgeschaltetes Wasservolumen 3 Liter nicht überschreitet, können mit Betriebstemperaturen < 60°C betrieben werden.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 gibt die Trinkwarmwassertemperatur am Austritt des Wassererwärmers von mindestens 60 °C vor. Die Temperatur des Zirkulationswassers darf um nicht mehr als 5 K unterhalb der Spei-cheraustrittstemperatur liegen.
Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwär-mungsanlage sicherzustellen.
Seite 35 von 65 Technische Anschlussbedingungen-Heizwasser (TAB-HW) der Stadtwerke Elmshorn
Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Trinkwarmwasser-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.
Beim Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustel-len und zu begrenzen.
Beim Durchflusswassererwärmer ist der Trinkwarmwasserdurchfluss auf die Auslegungsleistung des Wärme-übertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) einzustellen und zu begrenzen.
Druckabsicherung Eine Druckabsicherung nach DIN 4747-1 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximal zulässige Druck in der Trinkwassererwärmungsanlage.
Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgen kann, ist diese in der Hauszentrale vorzu-nehmen.
Die Trinkwarmwasserseite ist nach DIN EN 806, DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern.
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7.2 Indirekter Anschluss Beim indirekten Anschluss sind Fernheizwasser- und Heizmittel-Volumenstrom durch einen Wärmeübertrager hydraulisch voneinander entkoppelt.
Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen annähernd konstant bleibt, variiert der Fernheizwasser-Volumenstrom mit den Leistungs- und Temperaturänderungen.
Abbildung 8: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung, Pufferspeicher mit zentraler Frischwasserstation
Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss
Abbildung 9: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung, Pufferspeicher für dezentrale Wohnungsstationen
Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss
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Speicherladesystem
MMWR
TWW
R W
TWK
BA C
TWZ
VolumenstromHeizmittel-
RTB
TFVH
STWHTF W
TRH
M
STWHTRH
TF Ein
TF Aus
Abbildung 10: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung, Speicherladesystem Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss
Temperaturregelung Geregelt werden die Trinkwarmwassertemperatur und/oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert.
Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Trinkwarmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittel- und Ladevolumenstromes erreicht.
Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellge-räte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit SWE zu nehmen.
Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.
Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige maximal erforderliche Volumen-strom und der jeweilige am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes ∆pmin ge-mäß Datenblatt D1 und D2 betragen. Primärseitige sind schnell wirkende Stellgeräte nicht zulässig.
Die Stellantriebe (nach DIN 4747-1, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck ∆pmax gemäß Datenblatt D1 und D2 schließen können.
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Temperaturabsicherung
Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 100 °C
höchste Netz-
vorlauf-tempe-ratur
θVN max
höchste Heiz-mit-
tel-tempe-ra-
tur
θVH max
Zeile
für A
nord
nung
sbei
spie
le höchstzul.
Temperatur in der
Hausanlage Trinkwarm-
wasser
θVHa zul
Heizmittel Trinkwarmwasser
Fühler für
Tempe-ratur-rege-lung
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Stellgerät Sicher-heits-
funktion nach
DIN EN 14597
Fühler für
Tempe-ratur-rege-lung
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Stellgerät Sicher-
heits-funk-tion nach DIN EN 14597
Tempe-ra-tur-
regler
Sicherheits-temperatur-
wächter
Tempe-ratur- regler
Sicherheits-temperatur-
wächter
TFVH TRH 1) STWH 1) SF TFW 5) TRW 1) STWW 1) SF
A *) B *) C *) 1 *) 2 *) 3 *) 4 *) 5 *) 6 *) 7 *) 8 *)
≤ 100 °C
≤ 75 °C 1 ≤ 75 °C Ja --- Ja
(max θVH) Ja Ja --- --- ---
≤ 100 °C
2 ≤ 75 °C Ja --- --- --- Ja Ja Ja
(max θVHa zul) Ja
3 > 75 °C Ja --- --- --- Ja --- --- ---
*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
5) Die Regelung der Trinkwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.
Tabelle 8: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Temperaturabsicherung beim indirekten Anschluss
5
TWK
TWW2
1
≤ 100 °C
≤ 75 °C ≤ 100 °C
BA C
TWZ
R W
R W
4/8 36 7
M
Abbildung zur Tabelle 35: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2;
grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
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5
7
TWK
TWW
4/8 21
3
≤ 100 °C
≤ 100 °C> 75 °C
BA C
6
WR
TWZ
WR
M
Abbildung zur Tabelle 35: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 3;
grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich
Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltem-peratur ≤ 75 °C beträgt. Sie ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C beträgt.
Bei einer Heizmitteltemperatur > 75 °C und einer maximal zulässigen Temperatur der Trinkwassererwär-mungsanlage von ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperatur-wächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur, erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.
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Rücklauftemperaturbegrenzung Anmerkungen zur Hygiene Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizmittels, mit denen eine Trinkwassererwärmungsanlage – unab-hängig von ihrer Beheizungsart – betrieben wird, sind nur in Grenzen frei wählbar. In erster Linie müssen sie den eigentlichen Zweck der Anlage, dem Erwärmen von Trinkwasser auf eine vom Verbraucher vorgegebenen Temperatur, ermöglichen. Neben dieser grundsätzlichen Anforderung an die Funktionstüchtigkeit haben die Heizmitteltemperaturen ebenfalls Auswirkungen auf
- die Hygiene der Anlage - die Betriebssicherheit der Anlage (Verbrühungsgefahr), - die Wirtschaftlichkeit der Anlage (umzuwälzender Volumenstrom) und - die Langlebigkeit der Anlage (Ausfällen von Härtebildnern). Die Heizmitteltemperaturen beeinflussen die genannten Punkte u. U. gegenteilig, so dass die gewählten Pa-rameter häufig einen Kompromiss darstellen müssen.
Die Anforderungen an die hygienischen Verhältnisse werden in einem hohen Maß vom DVGW-Arbeitsblatt W 551 reglementiert. Nach dieser Technischen Regel muss bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb das erwärmte Trinkwasser am Austritt des Erwärmers eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen.
Im Aufheizbetrieb wird kaltes Trinkwasser durch das Heizmittel auf die gewünschte Temperatur erwärmt. Da bei diesem Vorgang das Heizmittel immer gegen kaltes Trinkwasser (mit beispielsweise 10 °C) abgekühlt wird, können gewünschte niedrige Rücklauftemperaturen sicher erreicht werden. Dazu ist lediglich eine korrekte Dimensionierung der wärmeübertragenden Flächen erforderlich.
Im Nachheizbetrieb beeinflusst die Forderung nach einer Trinkwarmwassertemperatur von mindestens 60 °C die erreichbare niedrige Rücklauftemperatur des Heizmittels aber negativ. Bei dieser Betriebsart wird bereits erwärmtes Trinkwasser, das durch Auskühlverluste des Speichers (und eventuell des Zirkulationssystems) auf eine Temperatur unterhalb der geforderten 60 °C abgekühlt ist, erneut aufgeheizt. Dabei stellt das abgekühlte Trinkwasser (mit beispielsweise 55 °C) die kalte Seite des Vorgangs der Wärmeübertragung dar und es ist folglich keine Rücklauftemperatur erreichbar, die unterhalb der Temperatur des wieder aufzuheizenden Trink-wassers liegt.
Sollen Trinkwassererwärmungsanlagen mit Einrichtungen zur Rücklauftemperaturbegrenzung (so genannte Rücklauftemperaturbegrenzer, RTB) versehen werden (z. B. um aus deren Ansprechen auf eine verkalkte Heizfläche zu schließen), so muss deren Sollwert mindestens 65 °C betragen.
Technische Einrichtungen zur Begrenzung der Rücklauftemperatur dürfen bei ihrem Ansprechen nicht zu ei-nem Stillstand der gesamten Hausanlage führen. Dies wird durch separate Begrenzungseinrichtungen für die vorhandenen Hausanlagenbereiche (z. B. statische Heizung und Trinkwassererwärmungsanlage) erreicht; zentral wirkende Begrenzungseinrichtungen sind zu vermeiden.
Die maximale Rücklauftemperatur darf den Wert gemäß Datenblatt D1 und D2 nicht übersteigen.
Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die mit einer maximalen Rücklauftemperatur des Fernheizwassers von 50 °C betrieben werden, sind die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 in besonderer Weise zu beachten.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 gibt die Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers mit 60 °C an. Die Temperatur des Zirkulationswassers darf am Eintritt in den Trinkwassererwärmer 55 °C nicht unterschreiten.
Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwär-mungsanlage sicherzustellen.
Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuord-nen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen.
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Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Trinkwarmwasservolu-menstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.
Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.
Druckabsicherung Durch die hydraulische Verbindung der Trinkwassererwärmungsanlage mit der Hausanlage-Raumheizung sind beide Anlagen für den gleichen Druck auszulegen und nach DIN 4747-1 abzusichern.
Die Trinkwarmwasserseite ist nach DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern.
7.3 Solarthermische Anlagen Ergänzend zur Fernwärmeversorgung können solarthermische Anlagen (siehe auch AGFW FW 522-1) einen Deckungsbeitrag zur Trinkwassererwärmung und/oder zur Raumheizung leisten. Reicht die von der solarther-mischen Anlage zur Verfügung gestellte Wärmeleistung nicht aus, erfolgt die Nachheizung bis hin zur vollstän-digen Bedarfsdeckung durch Fernwärme.
Zur optimalen Nutzung der Gesamtanlage (Fernwärme und Solarthermie) sind Planung und Betrieb der beiden Wärmeerzeugungseinheiten aufeinander abzustimmen, das gilt auch für die sicherheitstechnische Ausrüs-tung. Hierbei ist die maximale Auskühlung des Heizmediums durch den hydraulischen Aufbau der Anlage sicherzustellen. Die netzseitig vorgegebenen Rücklauftemperaturen aus der Übergabestation dürfen durch die solarthermische Anlage nicht überschritten werden. Alle weiteren Vorgaben dieser TAB sind ebenso zu be-achten.
Der Anschluss der Solaranlage unterliegt den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Anschluss an die Hausstation Die Herstellung des Anschlusses einer Solaranlage an die Fernwärme und die spätere Inbetriebsetzung der Anlage, sind vom Kunden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke zu beantragen. Der Anlagen-aufbau bzw. die Einbindung der solarthermischen Anlage muss im Vorfeld von den SWE genehmigt werden.
Über eine gemeinsame Inbetriebsetzung der Anlage entscheidet SWE im Einzelfall.
Die Solaranlage ist Teil der Hauszentrale. Bindeglied zwischen Fernwärme- und Solaranlage ist ein Wärme-speicher (Trinkwarmwasserspeicher und/oder Pufferspeicher).
Der Wärmespeicher muss so konstruiert sein, dass einströmendes Wasser die Temperaturschichtung im Spei-cher nicht zerstört.
Vom Kunden einzureichende Unterlagen - Auslegungsdaten der Solaranlage - Verwendungszweck(e) und anteilige solare Deckungsrate - Schaltbild der Solaranlage mit Einbindung in die Hauszentrale
Sicherheitstechnische Anforderungen Fernwärmespezifische Anlagenteile sind nach DIN 4747-1 und dieser TAB-HW auszuführen. Solarspezifische Anlagenteile sind nach den Normen DIN EN 12975 bis DIN EN 12977 auszuführen.
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Anwendungsbeispiele
7.3.4.1 Solaranlage mit bivalent versorgtem Speicher-Trinkwassererwärmer Ein bivalenter Speicher kann aus zwei Quellen beladen werden. Dazu hat er zwei innen liegende, hydraulisch nicht miteinander verbundene Wärmeübertrager, die übereinander angeordnet sind. Die Solaranlage wird an den unteren Wärmeübertrager angeschlossen, der Fernwärmeanschluss erfolgt am darüber liegenden Wär-meübertrager.
Bei bivalenten Speichern mit innen liegenden Wärmeübertragern stellt der Bereich der unteren Heizfläche eine Vorwärmstufe dar. Damit muss nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 der gesamte Inhalt des Speichers einmal täg-lich auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden.
TWW
TWK
TWZ
Hausstation nach DIN 4747-1
Abbildung 11: Speichersystem mit innen liegenden Heizflächen für Solar und Fernwärme Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solar-kreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird mit Fernwärme nachgeheizt, bis die Sollwerttemperatur erreicht ist.
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7.3.4.2 Solaranlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer und außen liegendem Wärmeüber-trager für die Nachheizung
Ein Speicher-Trinkwassererwärmer hat einen innen liegenden Wärmeübertrager für den Solarteil. Die Nach-heizung mit Fernwärme erfolgt über einen externen Wärmeübertrager.
Bei solarbeheiztem Speicher mit innen liegendem Wärmeübertrager stellt der Bereich der integrierten Heizflä-che eine Vorwärmstufe dar. Damit muss nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 der gesamte Inhalt des Speichers einmal täglich auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden.
Hausstation nach DIN 4747-1
TWK
TWW
TWZ
M
Abbildung 12: Trinkwassererwärmer mit außen liegendem Wärmeübertrager für die Nachheizung
Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solar-kreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird im Fernheizbetrieb, bis zum Er-reichen der Sollwerttemperatur, nachgeheizt.
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7.4 Wohnungsstationen Wohnungsstationen sind dezentrale hydraulische Schnittstellen, die von einer zentralen Fernwärme-Haussta-tion gespeist und in jeder Wohnung installiert werden. Sie ermöglichen eine individuelle Temperaturregelung für Raumwärme und Trinkwarmwasser. Für die Einzelabrechnung von Wärme und Trinkwasser sind Mess-stellen vorzusehen.
Allgemeines Die Temperatur- und Druckabsicherung der Wohnungsstation ist in der zentralen Fernwärme-Hausstation vor-zunehmen. Zur Auslegung der Sicherheitstechnik sind die Inhalte Abschnitt 6 und die DIN 4747-1 maßgebend.
Mindestanforderungen und Planungsgrundlagen der Wohnungsstationen sind in AGFW FW 520 Teil 1 und 2 beschrieben.
Warmhaltefunktion Bei Wohnungsstationen mit Trinkwassererwärmung im Durchflusssystem ist es zwingend erforderlich, dass ganzjährig Heizmittel mit entsprechender Vorlauftemperatur am Wärmeübertrager zur Verfügung steht (Warm-haltefunktion). Um den hiermit verbundenen Wärmeverbrauch und den Anstieg der Rücklauftemperatur zu begrenzen, muss die Leitung für die Warmhaltefunktion in möglichst geringer Nennweite dimensioniert werden und der Durchfluss temperaturgeregelt sein.
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7.5 Hausanlage Trinkwassererwärmung
Speicher Um eine optimale Temperaturschichtung zu erreichen, sind Speicher in stehender Bauart zu bevorzugen.
Die Entnahme- und Zuführungsstutzen sind an den höchsten und tiefsten Punkten der Speicher zu installieren und mit Radialumlenkungen zu versehen.
Bei Speicher-Lade-Systemen mit mehreren Speichern sind diese in Reihe zu schalten.
Vermeidung von Legionellen Legionellen sind Bakterien, die natürlicher Bestandteil des Trinkwassers sind und sich bei Wassertemperatu-ren zwischen 30 °C und 45 °C verstärkt vermehren. Werden diese Bakterien mit Wassernebel eingeatmet und gelangen so in die Lunge, können sie bei immungeschwächten Personen zu starker Gesundheitsgefährdung führen.
Die Vermehrung wird begünstigt durch ruhende Wässer sowie Ablagerungen. Zur Vermeidung der Legionel-lenvermehrung sind die DVGW-Arbeitsblätter W 551,W 553 und AGFW FW 526 zu beachten.
Folgende Hinweise sollten beachtet werden:
- Speicher mit Toträumen oder gering durchströmten Bereichen sind nicht einzusetzen. - Speicher sind jährlich zu reinigen. - Die Funktion der Zirkulation bzw. der elektrischen Begleitheizung ist ständig zu überwachen, um unzu-
lässige Abkühlung auch in wenig genutzten Leitungen zu verhindern.
- Wenig genutzte Duschen sollten vor Benutzung mit maximal möglicher Zapftemperatur durchgespült werden.
Zirkulation Die Einhaltung einer konstanten Trinkwarmwassertemperatur an den Zapfstellen kann durch ein Zirkulations-system mit Umwälzpumpe oder eine elektrische Begleitheizung der Trinkwarmwasserleitung realisiert werden. Für die Auslegung des Zirkulationssystems sind die DIN 1988 und das DVGW-Arbei