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Stand: April 2018 Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt | Postfach 90 01 55 I 99104 Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße 34 | 99096 Erfurt Tel. 0361 3484-0 | Fax 0361 3485-950 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.erfurt.ihk.de D515 V : 1.4 Taxi- Taxi- und und Mietwagenunternehmer Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist -bis auf wenige Ausnahmen- genehmigungspflichtig. Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zustän- digen Verkehrsbehörde. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Unter die Genehmigungspflicht fallen auch Geschäftsideen wie z.B. ein Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z.B. im unternehmenseige- nen Fahrzeug zum Einkaufen, zum Arzt oder anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet wer- den sollen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Limousinen-, Hochzeits-oder VIP-Services. Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes aus- machen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeför- derungsgesetzes unter Mietwagenverkehre. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderung von Berufstätigen zu oder von ihrer Arbeitsstät- te oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des An- tragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leis- tungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

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Stand:April 2018

Industrie- und Handelskammer Erfurt

Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt | Postfach 90 01 55 I 99104 ErfurtBüroanschrift: Arnstädter Straße 34 | 99096 ErfurtTel. 0361 3484-0 | Fax 0361 3485-950 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.erfurt.ihk.de D515 V : 1.4

Taxi-Taxi- undund MietwagenunternehmerMietwagenunternehmer

I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr

Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist -bis auf wenige Ausnahmen- genehmigungspflichtig. Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zustän-digen Verkehrsbehörde. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

Unter die Genehmigungspflicht fallen auch Geschäftsideen wie z.B. ein Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z.B. im unternehmenseige-nen Fahrzeug zum Einkaufen, zum Arzt oder anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet wer-den sollen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Limousinen-, Hochzeits-oder VIP-Services. Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes aus-machen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeför-derungsgesetzes unter Mietwagenverkehre.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs-Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderung von Berufstätigen zu oder von ihrer Arbeitsstät-te oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer).

II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des An-tragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leis-tungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.

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1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüg-lich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2250 Euro für das erste Fahrzeug oder weni-ger als 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch Vorlage einer standardi-sierten Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf.

2. Nachweis der Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestell-ten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Aus-zug aus Gewerbezentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuver-lässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3. Nachweis der fachlichen Eignung

a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen): Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen, Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen, Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den

Verkehr mit Mietwagen beantragen, - Unternehmen, mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.

b) Nachweis der fachlichen Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nachgewiesen werden durch:

- Anerkennung leitender TätigkeitDie leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Ta-xen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemä-ßen Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sach-gebieten (siehe unter III.1-5) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterla-gen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Falls Sie selbst Unternehmer waren,

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ist der Nachweis in anderer geeigneter Form zu erbringen.

Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Hö-he der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Ge-bühr beträgt zur Zeit 40,00 Euro.

- Gleichwertige AbschlussprüfungenAbschlussprüfung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ zur Verkehrsfachwir-tin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirt-schaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler /-wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden.

Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller sei-nen Wohnsitz hat.

Fachkundeprüfungvor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichs-feldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Söm-merda, Weimarer Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00 Euro.

III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

PrüfungssachgebieteDie Prüfung besteht in der Regel aus zwei einstündigen schriftlichen Teilen und ggf. einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete:

1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten- Personenbeförderungsrecht, einschl. Tarifbildung im Taxen – und Mietwagenverkehr- Gewerberecht (Grundzüge)- Straßenverkehrsrecht- Arbeitsrecht- Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr- Sozialversicherungsrecht- Grundzüge des Steuerrechts- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts

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2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere Zahlungsverkehr Beförderungsentgelte und –bedingungen (Tarife) Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens Versicherungswesen Buchführung

3. Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr

4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umwelt- schutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

5. Grenzüberschreitender Verkehr- Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt- Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen – und Mietwagenverkehr wichtig sind- Beförderungsdokumente

Anmeldung zur Prüfung

Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Ko-pien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Fo-to und den persönlichen Angaben) bei.

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Un-terlagen, die über die Verlage oder im Buchhandel bezogen werden können.

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Literatur

Sach- und Fachkunde, Fachrichtung „Taxi-Mietwagen“Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Lehrbuch mit Fragenkatalog, Lösungsbuch für von Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa e.K., Ruhehorststr. 37, 46244 Bottrop, www.verkehrsverlag-hema.de

Fachkunde & Prüfung Lehrbuch für Taxi- und Mietwagenunternehmer von Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 Münchenwww.heinrich-vogel-shop.de

BOKraft Kommentar von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de

Das Taxiunternehmen in der PraxisLeitfaden zur Betriebsführung mit Sonderteil Kalkulation von Meißner/ Mattern, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de

Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmervon Herwig Kollar und Gergin Ufuk, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, www.huss-shop.de

Online-LernplattformFolgende Online-Lernplattform ist uns bekannt:AVB Seminare, Lübbecke, Tel. 05741 2399124www.avb-seminare.de

Schulungsveranstalter

Die in der Anlage 2 aufgeführten Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungslehrgän-ge auf die Fachkundeprüfung durch.

Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Existenzgründung und Unter-nehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt.

Ansprechpartner:Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel. 0361 3484-203Fax 0361 3485-975E-Mail: [email protected]

Steffen SchulzeAbteilungsleiter Existenzgrün-dung/ Unternehmensförderung Tel. 0361 3484-210Fax 0361 3485-975 E-Mail: [email protected]

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Anlage 1

Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung

Behörde TelefonLandeshauptstadt ErfurtBürgeramtGewerbe- u.AufsichtsangelegenheitenBürgermeister-Wagner-Str. 199084Erfurt

0361-6 55 78 25

Stadtverwaltung EisenachStraßenverkehrsabteilungE.-Thälmann-Str. 7499817 Eisenach

03691-6 76 6 44

Stadt WeimarStraßenverkehrsbehördeSchwanseestr. 1799421 Weimar

03643-7 62 3 83

Landkreis EichsfeldRechts- u. OrdnungsamtFriedensplatz 837308 Heiligenstadt

03606-6 50 3610

Landratsamt GothaStraßenverkehrsamt18.-März.-Str. 5099867 Gotha

03621-2 14 585

Landratsamt KyffhäuserkreisStraßenverkehrsbehördeMarkt 899706 Sondershausen

03632-7 41 1 83

Landratsamt NordhausenFB Recht und OrdnungUntere VerkehrsbehördeBehringstr. 399734 Nordhausen

03631- 9 11 721

Landratsamt SömmerdaStraßenverkehrsamtWielandstr. 499610 Sömmerda

03634-3 54 7 13

Landratsamt Unstrut-Hainich-KreisFachdienst Verkehr u. Fahrerlaub-niswesenBonatstraße 50 99974 Mühlhausen

03601- 80 17 21

Landratsamt WartburgkreisStraßenverkehrsamtErzberger Allee 1436433 Bad Salzungen

03695-6 16 1 32

Landratsamt Weimarer LandStraßenverkehrsbehördeBahnhofstraße 2899510 Apolda

03644-5 40 7 04

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Anlage 2SchulungsveranstalterAKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. VerkehrssicherheitCarl-Zeiss-Str. 4399097 Erfurt

Tel. 0361-4 17 24 58Fax: 0361-4 17 24 59e-Mail: [email protected]

ABV - Ausbildung Verkehrsleiter & BetriebsleiterWerner Jörrn-MartensHellerweg 5432052 Herford

Tel. 05741-2397200E-Mail: [email protected]

Bildungsinstitut f. d. VerkehrsgewerbeCarlo CancianiFingerhutstr. 3599092 Erfurt-Marbach

Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr. 84 99084 Er-furt sowie Camburger Str. 5, 99091 Erfurt

Tel. 0361-6 02 48 09Mobil: 0171- 4 06 91 99

Dippel & HeroldVerkehrsseminareRoland Dippel +Volker Herold GbRSopienstr. 134117 Kassel

(Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort)

Tel. 0561-820 74 72Fax:0561-529 78 79e-Mail: [email protected]

EVT – Trafoier GmbHFichtenweg 49 (Gewerbegebiet)99109 Erfurt-Kerspleben

Tel. 036203-9567-0Fax: 036203-9567-11e-Mail: [email protected]

Verkehrsseminare NaumannIn der Stehle 36 b53547 Kasbach-Ohlenberg

(Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk)

Tel. 02644- 4063334Fax:. 02644-4063216Mobil: 01708722110www.Fachschule-Nau-mann.de e-Mail: [email protected]

GBK Rudolf Keil e.K.Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter-& PersonenbeförderungsverkehrHauptstr. 2126197 Großenkneten

Tel. 04435-388 050Fax: 04435-970 892e-Mail: info@gbk-unternehmensbe-ratung.euwww.gbk-unternehmensbe-ratung.eu

GGSG –Gefahrgutservice GunzenheimerSchulgasse 498743 Gräfenthal

(Die Lehrgänge finden in 99867 Gotha, Mühlhäuser St,. 9 statt)

Tel. 036703 – 81339Fax:036703 - 81339Mobil: 0174-3049138www.ggsg.dee-Mail: [email protected]

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K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbHAusbildungsstätteAm Buchenwaldplatz 599423 Weimar

Tel. 03643- 5 056 33Fax: 03641- 82 68 16(Fax =Geschäftsstelle 07743 Jena, Sophienstr. 53)

Hans-O. Siemers-qualifizierte Einzelschulungen-Drosselweg 634260 Kaufungen

Tel. 05605 – 9289666Fax: 05605-926956e-Mail: [email protected]

SVG Regionalzentrum ErfurtIn der Langen Else 299098 Erfurt (GVZ)

Tel.: 0361- 44 22 55-0Fax: 0361 -44 22 515e-Mail: [email protected]

Taxischule Bremerhaven eine Dienstleistung der Alexander Buck Bürodienstleistung UG(haftungsbeschränkt)Lange Str. 2527580 Bremerhaven

(Der Lehrgang wird auch als Online-Seminar(„Webinar“) angeboten)

Tel. 0172-4210 391Fax: 03212 42 10 391e-Mail:[email protected]

Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße 2-698544 Zella-Mehlis

Tel.: 03682 46 40 50Fax: 03682 46 40 533www.verkehrsakademie.dee-Mail: zella-mehlis @ver-kehrsakademie.de

VAEVerkehrsAusbildungEichhorn GmbHAm Köhlersgehäu 698544 Zella-Mehlis

Tel.: 03682 47 77 380Mobil: 0171 320 37 85e-Mail: [email protected]

Verkehrsausbildung KoschnigKarl-Liebknecht Str. 1404668 Grimma Nerchau

Tel. 034382-41317 o- 40329Fax: 034382-40838e-Mail: [email protected]

Verkehrsseminare HeMaReiffstr. 2 a45659 Recklinghausen

(Schulungen bundesweit)

Tel. 0800 – 80 80 103(kostenfrei)Fax: 02361 – 65 809 21e-Mail: info@verkehrsseminare he-ma.dewww.verkehrsseminare-he-ma.de

verkehrsseminare marbs e.K.Frau Ellen MarbsKreßbacher Str. 5 74117 Bad Friedrichshall

(Schulungen bundesweit)

Tel. : 0800-0561 561e-Mail: [email protected] www.verkehrsseminare.com

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WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbH ErfurtBinderslebener Landstraße 3199092 Erfurt

Tel. 0361- 2 20 22 0Fax: 0361- 2 20 22 10e-Mail: [email protected] http://www.whw-erfurt.de

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Fax 0361/ 34 85 975

An die Industrie- und Handelskammer ErfurtAbteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach 90015599104 Erfurt

Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignungzur Führung eines

Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Name:.............................................. Vorname:..............................................................

Geburtsdatum:............................... Geburtsort:............................................................

PLZ:................................................. Wohnort:...............................................................

Strasse:......………………………………………………………………………………..................

Telefon..............................Fax ..............………….

Ich bitte, mich frühestens ab........................... für einen Prüfungstermin vorzumerken.

Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt.

Datum:_______________________Unterschrift:__________________________________