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. Tag gegen Lärm 29. April 2015 . 1 Tag gegen Lärm - Land Brandenburg - Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm) - Vorgehensweise, Ablauf, Inhalt - Michael Thomas, Sachbearbeiter für Fluglärm im LUGV

Tag gegen Lärm - Land Brandenburg - Rahmenplan zur ... · Hoffmannkurve, DROps-Verfahren ) Rahmenplan Gemeinde Grundlage / Quelle: MLUL Rahmenplan (Zusammenwirken der Akteure). Tag

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Tag gegen Lärm 29. April 2015

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Tag gegen L ärm

- Land Brandenburg -Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im

Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)

- Vorgehensweise, Ablauf, Inhalt -

Michael Thomas, Sachbearbeiter für Fluglärm im LUGV

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Tag gegen Lärm 29. April 2015

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Rechtlicher Hintergrundund Zuständigkeit

• Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg sind für die Erstellung der Lärmaktionspläne nach § 47d BImSchG die Gemeinden zuständig.

• Beim Teilaspekt Fluglärm werden die Gemeinden im Zuge der Erstellung ihres Lärmaktionsplanes durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) unterstützt.

• Das MLUL hat für die Gemeinden im Umfeld des bestehenden Flughafens Berlin Schönefeld und des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg die Aufgabe übernommen, einen Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung - Teilaspekt Fluglärm - zu erstellen.

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Einsch ätzung des Handlungsbedarfs

Festlegung Untersuchungsgebiet:Summe der Umhüllenden LDEN > 55 dB(A) und LNight > 45 dB(A) aus der strategischen Lärmkartierung für den Flughafen Berlin-Schönefeld (2010) und dem Flughafen Berlin-Brandenburg (2015)

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Untersuchungsgebiet

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Interkommunale Arbeitsgemeinschaft

• Zur Bewältigung der Aufgabe „Rahmenplan“ wurde eine inter-kommunalen Arbeitsgemeinschaft aus Vertretern von 7 Gemeindengemäß dem festgelegten Untersuchungsgebiet, dem MLUL und dem LUGV gegründet. Arbeitsgemeinschaft wird durch einen externen Gutachter beraten.

• Daneben werden auch weitere Gemeinden innerhalb des landesplanerisch definierten Flughafenumfelds im Land Brandenburg beteiligt:

- Gosen-Neu-Zittau - Königs Wusterhausen- Rangsdorf- Wildau- Zeuthen

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Landesplanerisch definiertes Flughafenumfeld

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Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

• Austausch zum Bearbeitungsstand des Rahmenplans zur Lärmaktionsplanung auf jeweils einer Veranstaltung in den betroffenen Gemeinden (bisher 5 Veranstaltungen).

• Klärung von Fachfragen und sonstigem Informationsbedarf (auch außerhalb der Lärmaktionsplanung) der Gemeinden:- Beurteilung der Auswirkung von Maßnahmen (LAP) auf die

kommunale Bauleitplanung

- Erstellung Karte mit Lärmkonturen außerhalb des Lärmschutz-bereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm

- Erstellung Karten mit Darstellung der Maximalpegelhäufigkeit NAT 0,005 außerhalb der Schutzgebiete gemäß PFB/PEB

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Zeitlicher Ablauf und Inhalt

1. Phase: (LAP 1: April 2013 bis Dezember 2013)Meldung an den Bund und von dort an die EU ist erfolgt!

Restbetrieblaufzeit des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld

Schwerpunkte :• erweiterte Bestandsaufnahme,• Auswertung bereits umgesetzter und geplanter Maßnahmen

(u. a. Neuregelung Sichtanflüge),

• Darstellung der Maßnahmen zur Umsetzung des Planfest-stellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (Umsetzung der baulichen Schallschutz-anforderungen).

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Zeitlicher Ablauf und Inhalt

2. Phase: (LAP 2a: ab Januar 2014 bis … 2015)

vor bzw. zum Zeitpunkt Inbetriebnahme BER

Schwerpunkte:• Bestandsaufnahme zur Auswirkung des künftigen Flugbetriebs,• Mess- und Evaluierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme

(u. a. geplante erweiterte Fluglärmmessanlage),

• Erste Maßnahmeempfehlungen für die Zeit nach der Inbetrieb-nahme (erstmalig unter Beachtung der Gesamtlärmsituation Flug / Straße / Schiene VDI 3722 Blatt 2).

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Zeitlicher Ablauf und Inhalt

3. Phase: (LAP 2b: ab Januar 2019)

nach Inbetriebnahme BER und Auswertung des Flugbetriebs von zwei vollständigen Flugplanperioden

Schwerpunkte:• Überarbeitung der Kartierung,

• Überprüfung der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen,

• Darstellung der zukünftigen Lärmauswirkungen auf der Basis des realen Flugbetriebes.

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Rahmenplan (Zusammenwirken der Akteure)

Gem

eind

e

Vorschläge

Vorschläge

Rahmenplan

LAP 2013

• SXF• Straße• Schiene

LAP 2013

• SXF• Straße• Schiene

LAP 2013

• SXF• Straße• Schiene

LAP 201X

• BER• Straße• Schiene

LAP 201X

• BER• Straße• Schiene

LAP 201X

• BER• Straße• Schiene

FLK, UBA, MIL, DFS, u.a.

Abstimmung Maßnahmenvorschläge

• Maßnahmenumsetzung BER

Evaluierung / Monitoring BER• Maßnahmendiskussion BER

2a

2bRah

men

plan

Bestandsaufnahme SXF (+ BER)• Bestandsaufnahme SXF, • Evaluierung / Monitoring SXF, • Maßnahmendiskussion/-umsetzung

1

Rah

men

plan

Grundlage / Quelle: MLUL

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Bestandsaufnahme SXF (+ BER)Vorschläge

Rahmenplan

LAP 2013

• SXF• Straße• Schiene

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2013

FLK, UBA, MIL, DFS, u.a.

Gutachtenz.B. Bestandaufnahmeergänzende ErhebungenBegleitung des SchallschutzprogrammsMaßnahmensammlung u. –auswertung…

Rah

men

plan

Gem

eind

eGrundlage / Quelle: MLUL

Rahmenplan (Zusammenwirken der Akteure)

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Evaluierung / Monitoring BERVorschläge

Rahmenplan

LAP 2015

• BER• Straße• Schiene

2a

2015

FLK, UBA, MIL, DFS, u.a.

Gutachtenz.B. ergänzende Erhebungen(Schiene), Maßnahmendiskussion mit Gesamtlärmbetrachtung (Nordumfliegung Blankenfelde-Mahlow, gespiegelte Hoffmannkurve, DROps-Verfahren)

Rah

men

plan

Gem

eind

eGrundlage / Quelle: MLUL

Rahmenplan (Zusammenwirken der Akteure)

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• Auch für Gemeinden die nicht im Umfeld des Flughafens SXF/BER liegen, ist für die Bewältigung der Aufgabe Lärmaktionsplanung eine ähnliche Vorgehensweise – Rahmenplan – denkbar. (Voraussetzungen prüfen!)

• Senkung der Kosten je Gemeinde für externen Gutachter

• Ermöglicht einen direkten Austausch zwischen den beteiligten Gemeinden (z. B. Auswirkung von einzelnen kommunalen Maßnahmen auf das gesamte Umfeld lassen sich besser darstellen, diskutieren und untereinander abwägen).

• Ein Gemeindeverbund hat ggf. bei gleichen Auswirkungen durch eine Lärmquelle (z. B. BAB) ein höheres Gewicht bei Durchsetzung von Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung.

• Meldung der Maßnahmen / Entlasteten an die EU erfolgt gemeindeweise!

Fazit