68
1 KAPITALMARKTPROSPEKT nach Schema C des Kapitalmarktgesetzes über das öentliche Angebot von qualizierten partiarischen Nachrangdarlehen gegenüber der Beerjet GmbH

t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

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1

KAPITA

LMARKTPR

OSPEK

Tnach Schem

a C des Kapitalmarktgesetzes

über das öffentliche Angebot von qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehengegenüber der Beerjet Gm

bH

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2

ZUSA

MMEN

FASSU

NG

Die nachfolgende Zusamm

enfassung ist als Einleitung zum gegenständlichen

Prospekt zu verstehen und beruht auf den in diesem Prospekt enthaltenen Infor-

mationen. Sie ist daher nur in Zusam

menschau m

it dem Prospekt selbst zu lesen.

Potentielle Anleger (folgend auch „Crowd-Investoren“ genannt) sollten die Ent-

scheidung über den Erwerb der angebotenen Veranlagung auf die zuvor erfolgte,

eingehende Prüfung des gesamten Prospekts unter Einschluss der durch Verw

eis in diesen inkorporierten Anlagen stützen.

1GEGEN

STANDDER

VER

ANLA

GUNG

Gegenstand dieses Angebots ist die Vergabe qualifizierter partiarischer Nach-rangdarlehen. Für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Beerjet Gm

bH ist geplant, nachrangiges partiarisches Darlehenskapital von Anlegern in Höhe von bis zu EUR 2.500.000 (in W

orten: Euro zwei M

illionen fünfhunderttau-

send) aufzunehmen.

2UNTER

NEH

MEN

SGEGENSTA

NDDER

BEER

JETGMBH

2.1 A

llgemeine A

usführungen

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichi-

schem Recht m

it dem Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadresse Pum

-m

erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im Firm

enbuch des Landesge-richtes Steyr unter FN 405162b.

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entw

icklung, die Erzeu-

gung, die Vermarktung sow

ie der Vertrieb und die Wartung von Schankanlagen,

insbesondere Bierzapfanlagen, sowie der Handel m

it Waren aller Art.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahm

en im In- und Ausland –

mit Ausnahm

e von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Absatz 1 Bankw

esenge-setz – berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszw

eckes notwendig oder

nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und

Tochtergesellschaften im In- und Ausland, zum

Erwerb sow

ie zur Beteiligung an anderen Unternehm

en und Gesellschaften sowie zur Übernahm

e der Geschäfts-führung und Vertretung solcher Unternehm

en und Gesellschaften.

Mit Notariatsakt vom

20.10.2015 wurde das Stam

mkapital der Beerjet Gm

bH auf EUR 39.000,00 erhöht. Diese Kapitalerhöhung w

urde noch nicht im Firm

en-buch eingetragen. M

it einer Eintragung ist voraussichtlich im Novem

ber 2015 zu rechnen.

Das Stamm

kapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 10.000,00 (nach Durch-führung der Kapitalerhöhung EUR 39.000,00) und ist zur Gänze in bar eingezahlt.

Nach Eintragung der vorbezeichneten Kapitalerhöhung sind Gesellschafter der Beerjet Gm

bH:

22,5%: Herr Ludw

ig Kleinlehner, geboren am 30.03.1967

22,5%: Herr M

ag. Ernst Koller, geboren am 25.08.1964

22,5%: Schuller IT Gm

bH, FN 229735 x

22,5%: Herr M

arkus Weigl, geboren am

07.03.1973

10%: steellook – M

etalltechnik GmbH, FN 433888 x

Die Gesellschaft wurde auf unbestim

mte Zeit errichtet.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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3

2.2 Produkte &

Stand der Entwicklung

2.2.1 Beerjet 6

Der Beerjet 6 ist nach rund 2 jähriger Entwicklungszeit seit Ende Q1 2015 serien-

reif. Ziel der Entwicklung w

ar eine stabile, anwenderfreundliche und praxistaug-

liche Hochleistungszapfmaschine zu konstruieren, die im

Echtbetrieb mit allen

äußeren Einflüssen wie Tem

peratur des Bieres, Bierquelle (Tank oder Fass) Um-

gebungstemperatur, Anw

enderkompetenz so um

gehen kann, dass ein maxim

ales Ergebnis gew

ährleistet werden kann. Der Beerjet 6 ist in der Lage per Knopfdruck

bis zu 6 Bier mit einem

Inhalt von 0,5 Liter in 4-10 Sekunden zu zapfen, inklusive einer absoluten Schaum

kontrolle per Knopfdruck (für unterschiedliche Märkte),

Protokollierung der gezapften Mengen, unterschiedlicher Gebindeform

en wie

Glas oder Becher, Einweg,- oder M

ehrwegbecher, Fass oder Tank. Ein Beerjet 6 ist

somit in der Lage in einer Stunde bis zu 1000 Gebinde Bier m

it einem Fassungs-

vermögen von 0,5 Liter zu zapfen (m

it 2 Bedienpersonen am Gerät).

Als Plattform kom

mt ein Industrie PC m

it Microsoft W

indows Betriebssystem

zur Anw

endung. Somit sind Erw

eiterungen oder Anpassungen an Länderbedingun-gen sehr einfach m

öglich. Die Software erlaubt auch eine erforderliche Fernw

ar-tung um

Updates oder Diagnosen an Geräten in anderen Ländern vornehmen zu

können.

Die Marktreife des aktuellen Produktes w

ird durch Kaufabschlüsse mit nam

haften Kunden in verschiedenen M

ärkten bestätigt. Hinsichtlich Serienproduktion kann jedoch eine Optim

ierung im Bereich der Herstellkosten erreicht w

erden.

Die im Jahre 2014 produzierten Beerjet der Serie A (4 Stück) w

urden bei einer Großveranstaltung in W

ien im Oktober 2014 zum

Einsatz gebracht und auf Pra-xistauglichkeit getestet. Die daraus entstandenen Verbesserungen sind in die Version B eingeflossen die m

it Ende Q1 2015 als Serienprodukt zur Verfügung stand. Serie B zeichnet sich durch kleinere Dim

ension, leichtere Handhabung und kostengünstigere Produktion aus.

2.2.2 Beerjet 6 m

obile

Der Beerjet 6 mobile ist vom

Grundaufbau exakt gleich w

ie die Fixinstallation Beerjet 6, jedoch zusätzlich m

it einem Technikw

agen für den mobilen Einsatz

ausgestattet mit folgenden Spezifikation:

• ein mobiler Technikw

agen mit 4 lenkbaren Schw

erlastrollen

• ein 200/400l UTK (Unterthekenkühler) mit Begleitkühlung

• ein Frisch- und ein Abwassercontainer

• 2x CO2 Flaschen m

it Doppeldruckmanom

eter und Anschlussgarnitur

2.2.3 Beerjet 4

Der Beerjet 4 besitzt denselben Aufbau w

ie Beerjet 6, nur mit 4 Zapfh

ähnen und einer m

ax. Leistung von bis zu 700 Halbe / Stunde. In vielen Gesprächen mit Kun-

den wurde im

mer m

ehr der Wunsch nach einem

kleineren Gerät mit geringeren

Maßen kom

muniziert, um

vor allem bei Fixinstallationen in Stadien vorgegebenen

Platzmöglichkeiten entgegenzukom

men.

2.3 Patente

Am 5. Februar 2014 w

urde unter dem Aktenzeichen A 50086/2014 beim

Öster-reichischen Patentam

t eine Patentanmeldung m

it dem Titel „Schankanlage und

Verfahren zum gleichzeitigen Zapfen von Bier in m

ehrere Gläser“ angemeldet. Im

Laufe des Verfahrens w

urden Ernst Koller, Thomas Schuller, M

arkus Weigl und

Ludwig Kleinlehner als Erfinder genannt. Auf die österreichische Patentanm

el-dung w

urde mit W

irkung vom 15. Juni 2015 das österreichische Patent Nr. 515123

erteilt.

Auf Basis der österreichischen Patentanmeldung w

urde innerhalb der Prioritäts-

KAPITALMARKTPROSPEKT

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4

frist am 15. Jänner 2015 die internationale Anm

eldung mit dem

Aktenzeichen PCT/AT2015/050014 eingereicht, w

elche 148 Staaten abdeckt.

3VER

ZINSU

NGD

ERVER

ANLA

GUNG

Der Crowd-Investor erhält eine feste Verzinsung (Basiszins) in Höhe von

• 5,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inklusive 11.12.2015;

• 4,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem

11.12.2015

DieBerechnungderlaufendenV

erzinsungerfolgtwienachstehend

beschrieben:

Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz

Der Darlehensbetrag wird m

it dem Basiszinssatz nach der Zinsberechnungsm

e-thode act/360 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew

eils zum 30.6. eines

jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig.

Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor

sind jedoch:

• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und

• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew

irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und

• das EBITDA der Gesellschaft war im

vorhergehenden Geschäftsjahr positiv.

Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am

Zinszahlungstermin aus den

vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag

vorgetragen.

Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum

nächstmöglichen Zinszah-

lungstermin, an dem

die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w

ird bis dahin mit dem

vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-

zahlungstermin verzinst.

Zum 31.12.2014 w

eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigen-kapitalinH

öhevonEUR438.219,62aus.LautU

nternehmensplanung

wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf ins-

gesamt rund EU

R 1,2 Millionen ansteigen und sollte durch die Ergeb-

nisse der Folgejahre ausgeglichen werden. D

ie Gesellschaft geht laut U

nternehmensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im

Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen w

erden kann. Aus diesen Gründen

ist zu erwarten, dass erstm

als zum 30.6.2020 eine Auszahlung von

laufenden Zinsen erfolgen wird.

Die Verzinsung beginnt mit dem

ersten Tag des der Annahme des Darlehensver-

trages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W

ird der Vertrag gemäß Punkt

3.3 der Darlehensbedingungen („Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding Schw

elle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Un-terschreiten aufgrund erfolgter Rücktritte bzw

. Widerrufe von Crow

d-Investo-ren binnen der 14-Tagesfrist nach Annahm

e der Darlehensangebote durch die Gesellschaft).“) aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung.

Wertsteigerungszinssatz

Darüber hinaus erhält der Crowd-Investor am

Laufzeitende gemäß Punkte 1 und

5 der Darlehensbedingungen (31.12.2022) für das zur Verfügung gestellte Kapital einen W

ertsteigerungszinssatz. Dieser wird w

ie folgt berechnet:

Berechnung des Wertsteigerungszinssatz am

Laufzeitende sowie bei vorzeitiger

Kündigung gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen:

WSZ = (BA * m

ax(UW; UM

UW)) - DB – AK

KAPITALMARKTPROSPEKT

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5

WSZ = W

ertsteigerungszinszahlung

BA = Beteiligungs-Anteil

UW = Unternehm

enswert durch Gutachter

UMUW

= Umsatz-M

ultiple Unternehmensw

ert

AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%

)

DB = Eigener Darlehensbetrag

Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem

Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow

d-Investors zur Kapitalbasis (ge-m

äß Bestimm

ungen des Darlehensvertrages). Dabei ermittelt sich der Ursprüng-

liche Beteiligungs-Anteil dem Produkt aus der Darlehensnom

inale pro 1 EUR Darlehensbetrag m

ultipliziert mit dem

vom Crow

d-Investor unter diesem Darle-

hensvertrag geleisteten Darlehensbetrag. Das Darlehensnominale je 1,00 EUR

Darlehensbetrag beträgt EUR 0,0061.

Der Gesellschaft steht es frei, den Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit (31.12.2022) im

Falle eines Kontrollwechsels gem

äß Punkt 11 der Darle-hensbedingungen vorzeitig zu kündigen. In diesem

Fall hat die Wertsteigerungs-

zinszahlung zumindest jenem

Betrag zu entsprechen, der (unter Berücksichti-gung der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abw

icklung) erforderlich ist, um

dem Crow

d-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbe-trags seit Vertragsabschluss in Höhe von 18%

p.a. zu sichern.

Es wird ausdrücklich darauf hingew

iesen, dass die Kalkulation der Höhe des W

ertsteigerungszinses auf Prognosen beruht und für den Fall des Nichterrei-chens allfälliger Prognosen eine Haftung ausgeschlossen ist.

Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W

oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm

ittlung des Unternehmensw

erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.

Voraussetzung für die Bezahlung des Wertsteigerungszinssatzes an den

Crowd-Investor sind jedoch:

• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und

• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew

irkt keine Insolvenz der Gesellschaft

4

RISIK

OHINWEIS

DEM

ANLEGERISTBEW

USST,DASSD

IEINVESTITIO

NINFO

RMDESN

ACH-

RANGDA

RLEHEN

SNICH

TNURCH

ANCEN

SONDERN

AUCH

RISIKEN

,BISHINZU

EINEM

MÖGLICH

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ITSICH

BRINGT.ESSO

LLENDA

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WD-IN

VESTO

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TSPRE-CH

ENDEA

NGEBO

TEZURGEW

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NGEIN

ESNACH

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RLEHEN

SABGEBEN

,DIEEIN

ENTO

TALAU

SFALLD

ESINVESTIERTEN

BETRAGS

VERK

RAFTEN

KÖNNEN

UNDW

IRTSCHAFTLICH

NICH

TAUFEN

TSPRE-CH

ENDERÜ

CKFLÜ

SSEAUSD

EMINVESTM

ENTA

NGEW

IESENSIN

D.

Jeder potentielle Anleger hat zu beachten, dass ihn das Risiko des Totalverlusts des geleisteten Darlehensbetrages treffen kann. Es gibt keine w

ie bei Bankein-lagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrichtung. Da-rüber hinaus kann sich - durch die individuelle Verm

ögenssituation potentieller Anleger bedingt – für Anleger das M

aximalrisiko der persönlichen Insolvenz ver-

wirklichen.

Detaillierte Risikohinweise finden sich unter Punkt 5.3. Es ist für potentielle An-

leger vor dem Fällen der Entscheidung, die im

Prospekt angebotene Veranlagung zu erw

erben, unerlässlich, die gesamten in diesem

Prospekt enthaltenen Risiko-faktoren aufm

erksam zu lesen.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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6

5ALLGEM

EINEA

USFÜ

HRUNGEN

Alle Angaben dieses Prospektes entsprechen den zum Zeitpunkt der Prospekter-

stellung verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der derzeit geltenden rechtli-

chen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Das Investitionskapital der Veranla-

gung dient der direkten operativen Unternehmensfinanzierung.

Weiters handelt es sich um

eine langfristige unternehmerische Veranlagung.

Rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Rahm

enbedingungen können sich w

ährend der Laufzeit dieser Veranlagung daher ändern, mit der Folge, dass auch

weitere rechtliche oder w

irtschaftliche Risiken, die heute nicht erkennbar sind, auftreten können oder realisiert w

erden.

Bei den im Prospekt allfällig w

iedergegebenen Annahmen, M

einungen, Unter-nehm

ensplanungen und Aussichten handelt es sich ausschließlich um M

einun-gen und Prognosen der Geschäftsführung der Beerjet Gm

bH zum Zeitpunkt der

Prospekterstellung.

Die Gültigkeit des Kapitalmarktprospektes ist auf Österreich beschränkt und w

ur-de von keiner W

ertpapierkomm

ission oder Aufsichtsbehörde in Österreich oder sonstige W

eise empfohlen.

Im Falle irgendw

elcher Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung der in diesem

Prospekt erhaltenen Inform

ationen sollte jeder Anleger eine befugte und ent-sprechend sachverständige Person zurate ziehen, die auf die Beratung für den Erw

erb von derartigen Veranlagungen spezialisiert ist.

Die Veranlagung bietet besondere Chancen, aber auch erhebliche Risiken, die über die Chancen und Risiken anderer, z. B. festverzinslicher Verm

ögensanlagen von Em

ittenten bester Bonität (zB. Deutsche Staatsanleihen), deutlich hinausge-hen. Jeder Anleger sollte daher vor der Investitionsentscheidung insbesondere die Darstellung der w

esentlichen Chancen und Risiken der vorliegenden Veran-lagung beachten.

Der nachstehende Kapitalmarktprospekt enthält alle w

esentlichen Angaben und Inform

ationen für das gegenständliche Veranlagungsangebot und wurde ge-

mäß den Vorschriften des österreichischen Kapitalm

arktgesetzes nach dessen in Anlage C enthaltenen Schem

a C von der Emittentin (Beerjet Gm

bH) erstellt. Diese Zusam

menfassung sollte lediglich als Einleitung zum

Prospekt verstanden w

erden.

Jedem Anleger w

ird empfohlen, seiner Entscheidung über eine Anlage den ge-

samten Prospekt m

itsamt Beilagen zugrunde zu legen. Dieser Prospekt liegt in

deutscher Sprache auf. Im Falle, dass Ansprüche w

egen eines fehlerhaften Pro-spekts geltend gem

acht werden, sind etw

aige Kosten der Übersetzung von dem-

jenigen zu tragen, der die Ansprüche behauptet.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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7

INHALTSV

ERZEICHNIS

1GEGEN

STANDDERV

ERANLAGU

NG

2

2UNTERN

EHMEN

SGEGENSTA

NDDERBEERJETGM

BH

2

2.1ALLGEM

EINEAU

SFÜHRU

NGEN

...................................................22.2

PRODUKTE&

STANDDEREN

TWICK

LUNG ..................................3

2.2.1 Beerjet 6 ..............................................................................................................................3

2.2.2 Beerjet 6 m

obile ...............................................................................................................32.2.3

Beerjet 4 ..............................................................................................................................32.3

PATENTE ......................................................................................3

3VERZIN

SUNGD

ERVERA

NLAGU

NG

4

4RISIK

OHINWEIS

5

5ALLGEM

EINEAU

SFÜHRU

NGEN

6

1ANGA

BENÜBERJEN

E,WELCH

EGEMÄSSD

EN§§8

UND11H

AFTEN

10

1.1EM

ITTENTIN

DERV

ERANLAGU

NG ............................................10

1.2PRO

SPEKTK

ONTRO

LLOR ..........................................................10

1.3BERATERU

NDVERTRIEBSPA

RTNER ........................................11

2ANGA

BENÜBERD

IEVERA

NLAGU

NG

11

2.1DIEV

ERANLAGU

NGSBED

INGU

NGEN

,INSBESO

NDERED

IEAUS-

STATTUNGD

ERVERA

NLAGU

NG ...............................................11

2.1.1 Vertragliche Grundlage der Veranlagung ............................................................11

2.1.2 Art der Veranlagung ....................................................................................................12

2.1.3 Darlehensbedingungen .............................................................................................12

2.1.4 Verw

endungszweck des Darlehens......................................................................22

2.1.5 Verzinsung .......................................................................................................................22

2.1.6 Übertragungsm

öglichkeit und Abtretungsmöglichkeit ................................23

2.1.7 Laufzeit .............................................................................................................................24

2.1.8 Kündigung ........................................................................................................................24

2.1.9 Qualifizierte Nachrangklausel .................................................................................25

2.1.10 Sonstiges ..........................................................................................................................25

2.2ZA

HL-,EIN

REICHUNGS-U

NDHINTERLEGU

NGSSTELLEN

........252.3

ÜBERSICH

TÜBERD

IEALLEN

FALLSBISH

ERAUSGEGEBEN

EN

VERM

ÖGEN

SRECHTE ................................................................25

2.4RECH

TSFORM

DERV

ERANLAGU

NG(A

NTEILS-,GLÄ

UBIGER-

RECHTO

DERM

ISCHFO

RM),GESA

MTBETRA

G,STÜCK

ELUNG

SOWIEZW

ECKDESA

NGEBO

TES ...............................................262.4.1

Investition in die Weiterentw

icklung von Produkten (Status quo und geplante Schritte) .........................................................................................................26

2.4.2 Durchführung von M

arketingtätigkeiten und Vertriebsaufbau ................27

2.4.3 Handelszw

ischenfinanzierung ...............................................................................272.4.4

Aufwendung im

Zusamm

enhang mit dem

Geschäftsbetrieb ...................272.4.5

Mögliche Investition in Forschung und Entw

icklung .....................................272.5

ARTD

ERVERA

NLAGU

NG(O

FFENEO

DERGESCH

LOSSEN

E FO

RM) ........................................................................................27

2.6ARTU

NDANZA

HLSO

NSTIGERV

ERANLAGU

NGS-

GEMEIN

SCHAFTEN

DESEM

ITTENTEN

ODERSO

NSTIGER

VERA

NLAGU

NGSGEM

EINSCH

AFTEN

,DIEAU

FDIE

VERA

NLAGU

NGV

ONEIN

FLUSSSEIN

KÖNNEN

........................272.7

ANGA

BEDERBÖ

RSEN,ANDEN

ENDIEV

ERANLAGU

NG,D

IE GEGEN

STANDDESÖ

FFENTLICH

ENANGEBO

TESIST,UND

SONSTIGEW

ERTPAPIERED

ESEMITTEN

TENBEREITS

NOTIEREN

ODERGEH

ANDELTW

ERDEN

....................................282.8

ALLFÄ

LLIGEHAFTU

NGSERK

LÄRU

NGEN

DRITTERFÜ

RDIE

VERA

NLAGU

NG .........................................................................28

2.9PERSO

NEN

,DIEDASA

NGEBO

TFESTÜBERN

OMMEN

HABEN

ODERDA

FÜRGA

RANTIEREN

.......................................28

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 8: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

8

2.10ANGA

BENGEM

ÄßSCH

EMAA,KAPITEL3BIS5BZW

. SCH

EMAB3U

ND4Ü

BERDIEPERSO

NEN

,DEN

ENDASAU

S DEREM

ISSIONERW

ORBEN

EKAPITA

LZURW

IRTSCHAFTLICH

EN

VERFÜ

GUNGZU

FLIEßT,SOFERN

DIESEPERSO

NEN

NICH

T MITD

EMEM

ITTENTEN

IDEN

TISCHSIN

D ..................................28

2.11DIEAU

FDIEEIN

KÜNFTED

ERVERA

NLAGU

NGERH

OBEN

EN

STEUERN

(Z.B.KAPITA

LERTRAGSTEU

ER,AUSLÄ

NDISCH

E QUELLEN

STEUERN

) ..................................................................282.11.1

Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem

Privatvermögen zur Verfügung ..............................................................................29

2.11.2 Investor (= natürliche Person) stellt Kapital aus seinem

Betriebs-verm

ögen zur Verfügung: .........................................................................................292.11.3

Investor (= im Inland ansässige juristische Person) .......................................30

2.12ZEITRAU

MFÜ

RDIEZEICH

NUNG ...............................................30

2.13ETW

AIGEBESCH

RÄNKUNGEN

DERH

ANDELBA

RKEITD

ER ANGEBO

TENEN

VERA

NLAGU

NGU

NDMARK

T,AUFD

EMSIE

GEHANDELTW

ERDEN

KANN. ....................................................30

2.14VERTRIEBS-U

NDVERW

ALTU

NGSK

OSTEN

,MANAGEM

ENT-

KOSTEN

,JEWEILSN

ACHHÖHEU

NDVERRECH

NUNGSFO

RM ..31

2.15ANGA

BEDERBEW

ERTUNGSGRU

NDSÄ

TZE ..............................322.16

ANGA

BEALLFÄ

LLIGERBELASTUNGEN

....................................322.17

NÄHEREBESTIM

MUNGEN

ÜBERD

IEERSTELLUNGD

ES RECH

NUNGSA

BSCHLUSSESU

NDETW

AIGER

RECHEN

SCHAFTSBERICH

TE .....................................................322.18

BESTIMMUNGEN

ÜBERD

IEAUSSCH

ÜTTU

NGU

ND

VERW

ENDUNGD

ESJAHRESÜ

BERSCHUSSES/

JAHRESGEW

INNES ....................................................................32

2.19LETZTERRECH

ENSCH

AFTSBERICH

TSAMTBESTÄ

TIGUNGS-

VERM

ERK ...................................................................................33

2.20DA

RSTELLUNGD

ESKAU

FPREISESDERV

ERANLAGU

NG

SAMTA

LLERNEBEN

KOSTEN

....................................................332.21

ARTU

NDUMFANGEIN

ERABSICH

ERUNGD

ER VERA

NLAGU

NGD

URCH

EINTRA

GUNGIN

ÖFFEN

TLICHE

BÜCH

ER .....................................................................................33

2.22ANGA

BEÜBERZU

KÜNFTIGEW

ERTENTW

ICKLUNGEN

DER

VERA

NLAGU

NG .........................................................................33

2.23BED

INGU

NGEN

UNDBERECH

NUNGD

ESAUSGA

BEPREISES FÜ

RVERA

NLAGU

NGEN

,DIEN

ACHSCH

LUSSD

ER ERSTEM

ISSIONBEGEBEN

WERD

EN ..........................................34

2.24ANGA

BENÜBERA

LLFÄLLIGEBEZU

GSRECHTED

ER VORH

ANDEN

ENANLEGERU

NDDEREN

BEZUGSPREISEIM

FALLEEIN

EERHÖHUNGD

ESVERA

NLAGU

NGSV

OLUMEN

S, ANGA

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BSTANZ-U

ND

ERTRAGSZU

WÄCH

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ENDEN

ANLEGER

GEGENÜBERD

ENNEU

ENANLEGERN

GESICHERTSIN

D ...........34

2.25DA

RLEGUNGD

ERMÖGLICH

KEITEN

UNDKOSTEN

EINER

SPÄTEREN

VERÄ

UßERU

NGD

ERVERA

NLAGU

NG ....................34

2.25.1 Übertragungsm

öglichkeit .........................................................................................342.25.2

Kündigung ........................................................................................................................342.25.3

Kosten bei Abwicklung der Unternehm

enswertbeteiligung ......................35

2.26LEISTU

NGEN

DERV

ERWALTU

NGSGESELLSCH

AFTU

NDDIE

DAFÜ

RVERRECH

NETEN

KOSTEN

.............................................352.27

KÜNDIGU

NGSFRISTEN

SEITENSD

ERVERW

ALTU

NGS-

GESELLSCHAFTEN

.....................................................................352.28

BESTIMMUNGEN

ÜBERD

IEABW

ICKLUNGU

NDDIE

STELLUNGD

ERANLEGERIM

INSO

LVEN

ZFALL ..........................35

2.29WERTPA

PIERKEN

NNUMMER(FA

LLSVORH

ANDEN

). ...............36

3ANGA

BENÜBERD

ENEM

ITTENTEN

36

3.1FIRM

AUNDSITZD

ESEMITTEN

TEN,UNTERN

EHMEN

S-GEGEN

STAND

.............................................................................363.2

DARSTELLU

NGD

ERRECHTLICH

ENUNDWIRTSCH

AFTLICH

EN

VERH

ÄLTN

ISSEDESEM

ITTENTEN

,INSBESO

NDEREA

NGA

BEN

ZUMGRU

NDKAPITA

LODERD

EMGRU

NDKAPITA

LENTSPRE-

CHEN

DEN

SONSTIGEN

GESELLSCHAFTSK

APITA

L,DESSEN

STÜ

CKELU

NGSA

MTBEZEICH

NUNGETW

AIGER

VERSCH

IEDEN

ERGATTUNGEN

VONANTEILSRECH

TEN ..........36

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 9: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

9

3.2.1 Gesellschafterstruktur ...............................................................................................36

3.2.2 Nachrangige Darlehen ................................................................................................37

3.2.3 Förderungen und Darlehen ......................................................................................37

3.2.4 Patente ..............................................................................................................................37

3.3MITGLIED

ERDERO

RGANED

ERGESCHÄFTSFÜ

HRU

NG,

DERV

ERWALTU

NGU

NDDERAU

FSICHT(N

AME,STELLU

NG) ...38

3.4ANGA

BEDERA

NTEILSEIGN

ER,DIEIN

DERGESCH

ÄFTSFÜ

H-

RUNGD

ESEMITTEN

TENUNMITTELBA

RODERM

ITTELBAR

EINEBEH

ERRSCHEN

DERO

LLEAUSÜ

BENODERAU

SÜBEN

KÖNNEN

.....................................................................................383.5

DERLETZTEJA

HRESA

BSCHLUSSSA

MTETW

AIGER

LAGEBERICH

TEUNDBESTÄ

TIGUNGSV

ERMERK

(E) .................39

4ANGA

BENÜBERD

IEDEPO

TBANK(FA

LLSVORH

ANDEN

)39

5SO

NSTIGEA

NGA

BENZU

RVERA

NLAGU

NG

39

5.1ARTU

NDUMFANGD

ERLAUFEN

DEN

INFO

RMATIO

NEN

DER

ANLEGERÜ

BERDIEW

IRTSCHAFTLICH

EENTW

ICKLUNGD

ERVERA

NLAGU

NG .........................................................................39

5.2SO

NSTIGEA

NGA

BEN,DIEFÜ

RDEN

ANLEGERERFO

RDERLICH

SIN

D,UMSICH

EINFU

NDIERTESU

RTEILIMSIN

NED

ES §7A

BS.1KMGZU

BILDEN

........................................................395.3

RISIKEN

......................................................................................405.3.1

Risiko Nachrangigkeit des Darlehens / Nachrangklausel.............................415.3.2

Risiken aus Förderverträgen ....................................................................................425.3.3

Fungibilität der Veranlagung ...................................................................................425.3.4

Risiken aus der Verwertung von Lebensversicherungen und

Bausparverträgen .........................................................................................................435.3.5

Allgemeines Bonitätsrisiko aus dem

Darlehensvertrag ...............................435.3.6

Bonitätsbeeinflussende Risiken der Darlehensnehmerin ..........................43

5.3.7 M

anagementrisiken ....................................................................................................44

5.3.8 Schlüsselpersonenrisiken ........................................................................................44

5.3.9 Risiko der Verw

endung der Darlehensmittel ...................................................44

5.3.10 Risiko von Interessenskonflikten ..........................................................................44

5.3.11 Keine M

ittelverwendungskontrolle ......................................................................44

5.3.12 Außergew

öhnliche Ereignisse, Höhere Gewalt / nicht

vorhersehbare Ereignisse ........................................................................................445.3.13

Vertragserfüllungsrisiko ............................................................................................455.3.14

Risiko der Kostenentwicklung .................................................................................45

5.3.15 Risiko ausbleibender Verkaufserfolg ....................................................................45

5.3.16 Platzierungsrisiko .........................................................................................................45

5.3.17 W

ährungsrisiko ..............................................................................................................455.3.18

Länderrisiko ....................................................................................................................465.3.19

Missbrauchsrisiko.........................................................................................................46

5.3.20 Verw

ässerungsrisiko ..................................................................................................465.3.21

Besondere Risiken bei Investitionen auf Kredit ..............................................465.3.22

Steuerliche Risiken ......................................................................................................465.3.23

Klumpenrisiko, keine Risikodiversifizierung .....................................................46

5.3.24 Inflationsrisiko ................................................................................................................47

5.3.25 Ausfall w

ichtiger Vertragspartner .........................................................................475.3.26

Betriebsunterbrechung..............................................................................................475.3.27

Versicherungsrisiken ...................................................................................................475.3.28

Finanzierungsrisiken ..................................................................................................485.3.29

Persönliche Haftung...................................................................................................485.3.30

Risiko des Totalverlustes/Maxim

ales Risiko .....................................................48

6KONTRO

LLVERM

ERKDESPRO

SPEKTK

ONTRO

LLORS

50

BEILAGE1:ZEICH

NUNGSSCH

EIN

51

BEILAGE2:BILA

NZD

ESJAHRES2014

52

BEILAGE3:GESELLSCH

AFTSV

ERTRAG

59

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 10: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

10

1ANGA

BEN

ÜBER

JENE,W

ELCHEGEM

ÄSSD

EN

§§8UND11H

AFTEN

Jedem Anleger (im

Folgenden auch „Crowd-Investor“ oder „Darlehensgeber“ oder

„DG“) haften für den Schaden, der ihm im

Vertrauen auf die Prospektangaben oder die sonstigen nach dem

Kapitalmarktgesetz (im

Folgenden kurz KMG) erfor-

derlichen Angaben (§ 6), die für die Beurteilung der Wertpapiere oder Veranla-

gungen erheblich sind, entstanden ist,

• der Emittent für durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden seiner Leu-

te oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospekterstellung herangezo-gen w

urde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Angaben,

• der Prospektkontrollor von Prospekten für Veranlagungen für durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Verschulden seiner Leute oder sonstiger Per-sonen, deren Tätigkeit zur Prospektkontrolle herangezogen w

urde, erfolgte un-richtige oder unvollständige Kontrollen und

• derjenige, der im eigenen oder im

fremden Nam

en die Vertragserklärung des Anlegers entgegengenom

men hat und der Verm

ittler des Vertrages, sofern die in Anspruch genom

mene Person den Handel oder die Verm

ittlung von Wertpa-

pieren oder Veranlagungen gewerbsm

äßig betreibt und sie oder ihre Leute die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im

Sinne der Z 1 oder der Kon-trolle gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben.

Ausdrücklich wird darauf hingew

iesen, dass gemäß § 11 Abs 6 KM

G die Höhe der Haftpflicht gegenüber jedem

einzelnen Anleger, sofern das schädigende Verhal-ten nicht auf Vorsatz beruhte, begrenzt ist durch den von ihm

bezahlten Erwerb-

spreis, zuzüglich Spesen und Zinsen ab Zahlung des Erwerbspreises. Die Höhe der

Haftung ist sohin begrenzt mit den Sum

me der vom

Darlehensgeber eingezahl-ten Beträge zuzüglich der entsprechenden Zinsen.

Gemäß § 11 Abs 7 KM

G müssen Ansprüche der Anleger nach KM

G bei sonstigem

Ausschluss binnen zehn Jahren nach Beendigung des prospektpflichtigen Ange-botes gerichtlich geltend gem

acht werden.

FürVerm

ögensschäden,diedemAnlegerauseinerfehlerhaftenAuf-

klärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung nur in Fällen

groberFahrlässigkeitoderVorsatz.

Es wird ausdrücklich darauf hingew

iesen, dass etwaige prognostizierte Renditen

von der Haftung nicht erfasst sind und dafür auch ausdrücklich jede Haftung aus-geschlossen w

ird.

Es haften gemäß § 8 und 11 KM

G wie folgt:

1.1Em

ittentinderVeranlagung

Die Emittentin der Veranlagung ist die Beerjet Gm

bH (im Folgenden auch „Gesell-

schaft“, „Darlehensnehmerin“ oder „DN“). Die Prospekthaftung der Beerjet Gm

bH ergibt sich aus § 11 Abs 1 Z 1 KM

G.

1.2 Prospektkontrollor

Der Prospekt wurde von der CONFIRM

Wirtschaftsprüfung Gm

bH, Hochstraße 1, 4060 Leonding, Austria auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrolliert. CONFIRM

W

irtschaftsprüfung GmbH hat den Prospekt gem

äß § 8 Abs 2 KMG „als Prospekt-

kontrollor“ unterfertigt. Die Haftung des Prospektkontrollors gründet auf § 11 Abs 1 Z 2a KM

G. Nach dieser Bestimm

ung haftet der Prospektkontrollor von Prospek-ten für Veranlagungen für durch eigenes grobes Verschulden oder grobes Ver-schulden seiner Leute oder sonstiger Personen, deren Tätigkeit zur Prospektkon-trolle herangezogen w

urde, erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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11

1.3BeraterundV

ertriebspartner

Die Beerjet GmbH bedient sich Verm

ögensberatern, Dienstnehmer der Gesell-

schaft sowie sonstiger Personen und Gesellschaften, w

elche über die entspre-chende Genehm

igung zum Vertrieb dieser Veranlagung verfügen. Zum

Zeitpunkt der Prospektkontrolle stehen bereits zw

ei Personen fest, welche m

it dem Ver-

trieb der Veranlagung beauftragt werden:

• CONDA AG, FN 388264b, Donau-City-Straße 6, 1220 Wien, team

@conda.eu,

ww

w.conda.eu

Gewerbliche Verm

ögensberatung, ausgenomm

en die Vermittlung von Personal-

krediten, ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherun-

gen.

• Zenith GmbH, Europaplatz 4, FN 393231g, A-4020 Linz, offi

[email protected], w

ww

.zenith.at

Gewerbliche Verm

ögensberatung mit Berechtigung zur Verm

ittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form

Versicherungsmakler und Berater in Versi-

cherungsangelegenheiten, GISA 15298232

Weitere Personen stehen noch nicht fest, sodass sie noch nicht benannt w

erden können.

Die von der Gesellschaft autorisierten Vermittler der Veranlagung, sofern die in

Anspruch genomm

enen Personen den Handel oder die Vermittlung von Veranla-

gungen gewerbsm

äßig betreiben, haften, wenn sie gem

äß § 11 Abs. 1 Z 3 KMG die

Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 KM

G gekannt haben oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingew

iesen, dass etwaige prognostizierte Renditen

von der Haftung nicht erfasst sind. Für Vermögensschäden, die dem

Anleger aus einer fehlerhaften Aufk

lärung oder Beratung entstehen, besteht eine Haftung

nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Dem Verm

ittler ist es untersagt eine Steuerberatung durchzuführen. Bei Aussa-gen des Verm

ittlers in diesem Zusam

menhang handelt es sich daher lediglich um

eine Erläuterung des Prospektinhaltes, w

obei darauf hingewiesen w

ird, dass ihm

eine Prüfung der Prospektangaben auf deren Richtigkeit nur in einem begrenzten

Rahmen (Plausibilitätsprüfung) m

öglich ist. Der Vermittler hat keine Inkassovoll-

macht.

2ANGA

BEN

ÜBER

DIEV

ERANLA

GUNG

2.1DieV

eranlagungsbedingungen,insbesonderedieAusstattungderV

eranlagung

2.1.1VertraglicheGrundlagederV

eranlagung

Für die Veranlagung sind die Regelungen des Vertrages über eine Beteiligung am

Unternehmenserfolg in Form

eines partiarischen Nachrangdarlehens sowie die

Regelungen des Antrages (in der Folge auch „Zeichnungsschein“ genannt) maß-

geblich. Das angeführte Vertragswerk ist in Punkt 2.1.3 in diesem

Prospekt, der Zeichnungsschein ist als Beilage ./1 vollinhaltlich w

iedergegeben.

Mit der Stellung eines Antrages auf ein qualifiziertes Nachrangdarlehen bringt

der Crowd-Investor zum

Ausdruck, dass er Kenntnis vom Inhalt dieses Prospektes

und des Darlehensvertrages sowie von den Regelungen des Zeichnungsscheins

(sofern Zeichnung nicht über die Website erfolgt) hat und diese als Grundlage der

angestrebten Veranlagung anerkennt.

Der Vertrag komm

t durch Gegenzeichnung des Antrages durch die Darlehensneh-m

erin zustande.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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12

2.1.2ArtderV

eranlagung

Die Veranlagung besteht aus der Gewährung eines qualifizierten partiarischen

Nachrangdarlehens an die Darlehensnehmerin (Beerjet Gm

bH). Hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung des Rangrücktritts w

ird auf Punkt 8 des Darlehens-vertrages verw

iesen.

Der Darlehensbetrag des qualifizierten Nachrangdarlehens hat zumindest

EUR 100,00 zu betragen.

Eine Annahme des Angebots eines Crow

d-Investors auf Abschluss des Nach-rangdarlehens durch die Gesellschaft erfolgt im

eigenen völlig freien Er-m

essen der Gesellschaft nach Erreichen der Fundingschwelle (sofern die

Fundingschwelle erreicht w

urde und sich die Gesellschaft entschieden hat, das Angebot des Crow

d-Investors auf Abschluss des Nachrangdarlehens anzunehm

en) durch Übermittlung eines Em

ails an die vom Crow

d-Inves-tor bei Registrierung auf der W

ebsite bzw. im

Zeichnungsschein bekanntge-gebene Em

ail-Adresse nach entsprechender Bekanntgabe des Zeichnungs-schlusses auf der W

ebsite. Die Gesellschaft behält sich die Ablehnung von Angeboten von Crow

d-Investoren ohne weitere Gründe vor. Crow

d-Investo-ren, deren Angebote abgelehnt w

erden, erhalten kein Email zur Annahm

e ih-res Angebots und w

erden, nach Möglichkeit, gesondert per Em

ail verständigt. Ab Annahm

e der Angebote haben die Crowd-Investoren das Recht, binnen 14 Ta-

gen von dem solcherart geschlossenen Darlehensvertrag zurück zu treten. Der

Darlehensvertrag steht weiters unter der auflösenden Bedingung, dass durch

Rücktritte von Crowd-Investoren der Gesam

tdarlehensbetrag unter die Funding Schw

elle fällt; diesfalls hat die Gesellschaft keine Zinsen zu zahlen.

2.1.3 D

arlehensbedingungen

Nachstehend werden die Darlehensbedingungen w

iedergegeben:

KAPITALMARKTPROSPEKT

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13

DA

RLEHN

ENSBED

INGU

NGEN

VERTRA

GÜBEREIN

EBETEILIGUNGA

MUNTERN

EHMEN

SERFOLG

INFO

RMEIN

ESPARTIA

RISCHEN

NACH

RANGD

ARLEH

ENS

zwischen

Beerjet GmbH

Pumm

erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, Oberösterreicheingetragen im

Firmenbuch des Landesgericht Steyr unter FN 405162b

[nachfolgend „Gesellschaft“ genannt]

und

[Name Partei (lt. Angaben auf der CONDA W

ebseite oder am Zeichungsschein)]

[Wohnsitz/Sitz, sonstiges Identifizierung]

[nachfolgend „Crowd-Investor“ genannt]

1ZU

SAMMEN

FASSU

NGV

ERTR

AGS­

GEGENSTA

NDUNDKONDITIO

NEN

Darlehensbetrag: [Darlehnensbetrag]

Basiszinssatz: 5,5 % p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inkl. 11.12.2015

4,5 % p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem

11.12.2015Wertsteigerungszins(Laufzeitende/K

ündigung):

Unternehmensw

ert gem. Punkt 5.1

Alt-Gesellschafter (bereits berücksichtigend den im

Zuge der Kapitalerhö-hung vom

20.10.2015 neu beitretenden Gesellschafters steellook – Metalltechnik

GmbH):

Kleinlehner Ludwig, geb. 30.03.1967,

Koller Ernst, Mag., geb. 25.08.1964,

Schuller IT GmbH

Weigl M

arkus, geb. 07.03.1973

steellook – Metalltechnik Gm

bH

Zeichnungsfrist: 31.07.2016, 24:00 Uhr CETFunding Schw

elle: EUR 50.000,00Laufzeitende: 31.12.2022Zinszahlungsterm

in: 30.6.U

msatz-M

ultiplikator: 1,38D

arlehensnominale pro 1,00 EU

R Darlehensbetrag: EUR 0,0061

Verlängerungsoptionsfrist:3 M

onateFundingLim

it:EUR 2.500.000,00

2VORBEM

ERKUNGEN

2.1 Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft m

it beschränkter Haftung nach ös-terreichischem

Recht mit dem

Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadres-se Pum

merinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im

Firmenbuch des

Landesgerichtes Steyr unter FN 405162b. Gegenstand des Unternehmens ist die

Entwicklung, die Erzeugung, die Verm

arktung sowie der Vertrieb und die W

artung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen, sow

ie der Handel mit W

aren aller Art.

2.2 Die Gesellschaft beabsichtigt, für Zw

ecke der Unternehmensfinanzie-

rung qualifiziert nachrangige, unverbriefte, partiarische Darlehen (kurz „Nach-

rangdarlehen“) aufzunehmen.

2.3 Zu diesem

Zweck lädt die Gesellschaft Crow

d-Investoren einerseits über eine von der Crow

d-Investment Plattform

der CONDA AG zur Verfügung gestell-te W

ebsite (nachfolgend „Website“) und andererseits über Verm

ittler (wie zum

Beispiel gew

erbliche Vermögensberater) ein, sich für ein solches Nachrangdarle-

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14

DA

RLEHN

ENSBED

INGU

NGEN

hen zu interessieren und ein Angebot zur Gewährung eines solchen Nachrang-

darlehens an die Gesellschaft zu stellen. Die Annahme dieser Angebote und daher

die Aufnahme des Nachrangdarlehens durch die Gesellschaft hängt u.a. davon ab,

ob der in Punkt 1 genannte Mindestbetrag („Funding Schw

elle“) durch die An-gebote der Crow

d-Investoren erreicht wird.

2.4 Die Gesellschaft w

ird im Rahm

en des gegenständlichen Crowd-Inves-

tings Nachrangdarlehen höchstens bis zu einem in Punkt 1 genannten Gesam

tbe-trag („FundingLim

it“) von Crowd-Investoren aufnehm

en und akzeptieren.

2.5 Der Crow

d-Investor gewährt m

it dem vorliegenden Vertrag der Gesell-

schaft ein nachrangiges, unbesichertes partiarisches Darlehen. Ein Darlehen ver-m

ittelt keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Gesellschaft und die Zah-lungsansprüche des Crow

d-Investors sind qualifiziertnachrangig, das heißt

insbesondere, dass die Gesellschaft Zahlungen jeweils nur sow

eit bzw. nur dann

ausführen wird, sow

eit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz

der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem

Insolvenzgrund führt und kein ne-gatives Eigenkapital vorliegt. Im

Gegenzug erhält der Crowd-Investor Anspruch

auf einen Zins einerseits, dessen Auszahlung zusätzlich abhängig vom Gew

inn der Gesellschaft ist, und andererseits einen W

ertsteigerungszins bei Endfälligkeit und etw

aiger vorzeitiger Kündigung aufgrund eines Kontrollwechsels bzw

. bei Aufnahm

e eines Surrogatskapitals. DEM

CROWD-IN

VESTO

RISTBEWUSST,

DASSDIEIN

VESTITIO

NIN

FORM

DESN

ACHRA

NGDA

RLEHEN

SNICH

TNURCH

ANCEN

SONDERN

AUCH

RISIKEN

,BISHINZU

EINEM

MÖGLI-

CHEN

TOTALAU

SFALLD

ESINVESTM

ENTS,M

ITSICHBRIN

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DA

HERN

URCRO

WD-IN

VESTO

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RLEHEN

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SFALLD

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BETRAGSV

ERKRA

FTENKÖNNEN

UND

WIRTSCH

AFTLICH

NICH

TAUFEN

TSPRECHEN

DERÜ

CKFLÜ

SSEAUSD

EM

INVESTM

ENTA

NGEW

IESENSIN

D.

2.6 Der Crow

d-Investor stellt das Angebot zur Gewährung des Nachrangdar-

lehens an die Gesellschaft und wird gleichzeitig (als Teil dieses Angebots) den

entsprechend angebotenen Darlehensbetrag entweder über die Bezahlfunktion,

wie näher auf der W

ebsite beschrieben, oder durch Überweisung auf ein im

Zeichnungsschein benanntes Konto zahlen. Im

Fall der Annahme des Angebots

durch die Gesellschaft wird der Darlehensbetrag an die Gesellschaft ausgezahlt,

ansonsten wird der vom

Crowd-Investor gezahlte Darlehensbetrag an den ent-

sprechenden Crowd-Investor refundiert.

2.7 Crow

d-Investoren können während der unter Punkt 1 bekanntgegebe-

nen Zeichnungsfrist Angebote zur Zeichnung von Nachrangdarlehen abgeben. Die Zeichnungsfrist kann von der Gesellschaft im

Fall einer vorzeitigen Erreichung der Funding Schw

elle und/oder des Funding Limits verkürzt w

erden, ebenso kann die Zeichnungsfrist von der Gesellschaft bis zu der in Punkt 1 genannte Verlän-gerungsoptionsfrist verlängert w

erden. Der Crowd-Investor bleibt w

ährend der (allenfalls verkürzten oder verlängerten) Zeichnungsfrist an sein Angebot gebun-den.

2.8 Durch die Ausw

ahl eines Betrages, den der Crowd-Investor in Form

des Nachrangdarlehens investieren w

ill und entsprechender Bestätigung durch An-klicken des Bestätigen-Buttons auf der W

ebsite, auf der sich der Crowd-Investor

zuvor registriert hat, gibt der Crowd-Investor ein Angebot auf Abschluss eines

Darlehensvertrages zur Gewährung eines Nachrangdarlehens gem

äß den Be-stim

mungen dieses Vertrages ab. Alternativ kann das Angebot auf Abschluss

eines Darlehensvertrages zur Gewährung eines Nachrangdarlehens gem

äß den Bestim

mungen dieses Vertrages auch schriftlich durch Übersendung eines Zeich-

nungsscheins an die Gesellschaftsadresse abgegeben werden. Eine Annahm

e des Angebots eines Crow

d-Investors auf Abschluss des Nachrangdarlehens durch die Gesellschaft erfolgt im

eigenen völlig freien Ermessen der Gesellschaft nach

Erreichen der Fundingschwelle (sofern die Fundingschw

elle erreicht wurde und

sich die Gesellschaft entschieden hat, das Angebot des Crowd-Investors auf Ab-

schluss des Nachrangdarlehens anzunehmen) durch Überm

ittlung eines Emails

an die vom Crow

d-Investor bei Registrierung auf der Website bzw

. im Zeichnungs-

schein bekanntgegebene Email-Adresse. Die Gesellschaft behält sich die Ableh-

nung von Angeboten von Crowd-Investoren ohne w

eitere Gründe vor. Crowd-In-

vestoren, deren Angebote abgelehnt werden, erhalten kein Em

ail zur Annahme

ihres Angebots und werden, nach M

öglichkeit, gesondert per Email verständigt.

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15

DA

RLEHN

ENSBED

INGU

NGEN

Ab Annahme der Angebote haben die Crow

d-Investoren das Recht, binnen 14 Tagen von dem

solcherart geschlossenen Darlehensvertrag zurück zu treten. Der Darlehensvertrag steht w

eiters unter der auflösenden Bedingung, dass durch Rücktritte von Crow

d-Investoren der Gesamtdarlehensbetrag unter die Funding

Schwelle fällt; diesfalls hat die Gesellschaft keine Zinsen zu zahlen.

2.9 Diese Vorbem

erkungen sind ein integraler Bestandteil dieses Vertrags.

3ZEICH

NUNGSFR

IST,AUFLÖ

SENDE

BED

INGU

NG,D

AUER

UNDRÜCK

ZAHLU

NG

3.1 Der Crow

d-Investor gewährt der Gesellschaft ein qualifiziert nachrangi-

ges, partiarisches Darlehen gemäß den Bestim

mungen dieses Vertrags in Höhe

des vom Crow

d-Investor auf der Website durch Anklicken des Bestätigen-Buttons

bzw. des auf dem

Zeichnungsschein ausgewählten und im

Anschluss gezahl-ten Betrages. Die Gesellschaft nim

mt den Antrag durch die Übersendung einer

Annahme-Em

ail an.

3.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Zeichnungsfrist zum

Erreichen der Funding Schw

elle bis zur in Punkt 1 genannten Verlängerungsoptionsfrist zu ver-längern. Der Crow

d-Investor ist an sein Angebot während der gesam

ten (allenfalls solcherart verlängerten) Zeichnungsfrist gebunden.

3.3 Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding

Schwelle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Unterschreiten aufgrund erfolgter

Rücktritte bzw. W

iderrufe von Crowd-Investoren binnen der 14-Tagesfrist nach

Annahme der Darlehensangebote durch die Gesellschaft).

3.4 Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis zu dem

in Punkt 1 genannten Laufzeitende.

3.5 Am

Ende der in Punkt 1 genannten Vertragslaufzeit ist das Nachrangdar-lehen sam

t aller bis dahin aufgelaufener und nicht bezahlter Zinsen zur (Rück-)

Zahlung an den Crowd-Investor auf das vom

Crowd-Investor im

Rahmen seiner

Registrierung auf der Website oder am

Zeichnungsschein bekanntgegebene Bankkonto (oder eines anderen vom

Crowd-Investor m

ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W

ebsite bekanntgegebenen Kontos) fällig. Jegliche Zahlung der Gesellschaft auf das vom

Crowd-Investor auf der W

ebsite der CONDA regist-rierte (und jew

eils aktualisierte) Konto hat für die Gesellschaft schuldbefreiende W

irkung.

4

DARLEH

ENSB

ETRAG

4.1 Der Crow

d-Investor leistet einen Darlehensbetrag in Höhe des auf der W

ebsite bzw. am

Zeichnungsschein von ihm ausgew

ählten Betrages (nachfol-gend „D

arlehensbetrag“). Der Darlehensbetrag ist vom Crow

d-Investor bei Stellung seines Angebots schuldbefreiend an das auf der W

ebsite bzw. am

Zeich-nungsschein angegebene Konto zu zahlen. Nach entsprechendem

Eingang des vom

Crowd-Investor zu leistenden Darlehensbetrags hat die Gesellschaft im

Fall der Angebotsannahm

e keine weiteren Ansprüche gegen den Crow

d-Investor auf Zahlung des Darlehensbetrags (K

EINEN

ACHSCH

USSPFLICH

T).

4.2 Für die Zeichnung des Nachrangdarlehens außerhalb der W

ebsite fallen Provisionen an. Diese Provisionen w

erden gesondert zwischen dem

Crowd-Inves-

tor und dem jew

eiligen Vermittler vereinbart.

4.3 Die Höhe der m

it diesem Nachrangdarlehen zusam

menhängenden

Kosten finden Sie im Kapitalm

arktprospekt der Gesellschaft unter dem Punkt

„Vertriebs- und Verwaltungskosten, M

anagementkosten, jew

eils nach Höhe und Verrechnungsform

“.

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DA

RLEHN

ENSBED

INGU

NGEN

16

5ZIN

SEN

5.1Begriff

sbestimmungen

Für Zwecke dieses Vertrags haben die nachfolgenden Begriffe die ihnen nachfol-

gend zugewiesene Bedeutung:

„Wertsteigerungszins“(U

nternehmensw

ertbeteiligung):

Der „Wertsteigerungszins“ berechnet sich durch M

ultiplikation des Beteili-gungs-Anteils m

it dem Unternehm

enswert oder dem

Umsatz-M

ultiple-Unter-nehm

enswert (je nachdem

welcher W

ert höher ist) abzüglich dem Gesam

tbetrag des Nachrangdarlehens unter diesem

Darlehensvertrag.

Von dem solcherart erm

ittelten Betrag sind anteilig je Crowd-Investor, die im

Zusam

menhang m

it der Abw

icklung des Wertsteigerungszinses verbun-

denen Kosten für die Nutzung der Website (entspricht 15 %

des Wertsteige-

rungszinses vor Berücksichtigung der Abwicklungskosten abzuziehen.

„UrsprünglicherBeteiligungs-A

nteileinesCrowd-Investors“:

Der Ursprüngliche Beteiligungs-Anteil eines Crowd-Investors entspricht dem

Pro-dukt aus der Darlehensnom

inale pro 1 EUR Darlehensbetrag gemäß Punkt 1 m

ul-tipliziert m

it dem vom

Crowd-Investor unter diesem

Darlehensvertrag geleisteten Darlehensbetrag.

„Beteiligungs-Anteil“:

Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem

Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow

d-Investors zur Kapitalbasis der Gesellschaft (w

ie nachfolgend definiert).

„KapitalbasisderGesellschaft“:

Die „Kapitalbasis der Gesellschaft“ ist die Summ

e aus (i) dem Stam

mkapital der

Gesellschaft (ausgenomm

en jenes Anteils des Stamm

kapitals, der nach Unter-zeichnung dieses Darlehensvertrages aus Gesellschaftsm

itteln dotiert wurde)

und (ii) der Summ

e sämtlicher Ursprünglicher Beteiligungs-Anteile von Crow

d-In-vestoren im

Zusamm

enhang mit ausgegebenen qualifizierten Nachrangdarlehen

zur Finanzierung über Crowd-Investing.

Dabei ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen:

Eine Erhöhung des Stamm

kapitals nach dem Tag der Angebotsstellung durch den

Crowd-Investor ist nur sow

eit zu berücksichtigen, soweit eine effektive Kapita-

lerhöhung durchgeführt wird. W

eiters ist das Stamm

kapital in der Berechnung der Kapitalbasis nur sow

eit zu berücksichtigen, bis das Verhältnis zwischen (i)

Stamm

kapitalerhöhungsbetrag und (ii) Investitionsbetrag (also Summ

e aus ein-gezahltem

Stamm

kapital, in die Kapitalrücklage geleisteter Zahlungen und weite-

rer Zuflüsse mit Eigenkapitalcharakter oder eigenkapitalähnlichem

Charakter, wie

etwa beispielsw

eise Gesellschafterzuschüsse, Gesellschafterdarlehen, atypisch stille Beteiligungen, Substanzgenussrechte, sofern diese der Gesellschaft m

it einem

Kündigungsverzicht von mindestens 5 Jahren zur Verfügung gestellt w

er-den) m

aximal der Darlehensnom

inale pro 1 EUR Darlehensbetrag gemäß Punkt 1

entspricht.

„UMSATZ“

bedeutet Umsatz der Gesellschaft im

jeweils vorhergehenden Geschäftsjahr ge-

mäß § 231 Abs 2 Z 1 UGB bzw

. § 231 Abs 3 Z 1 UGB.

„Um

satz-Multiple U

nternehmensw

ert“

bedeutet ein auf Grundlage des jeweils letzten Jahresabschlusses der Gesell-

schaft ermittelter W

ert des Unternehmens der Gesellschaft durch M

ultiplika-tion des UM

SATZES mit dem

in Punkt 1 festgelegten UMSATZ-M

ultiplikator, zuzüglich säm

tlicher während der Vertragslaufzeit an Gesellschafter durchge-

führte Brutto-Ausschüttungen, abzüglich der Netto-Finanzverbindlichkeiten der

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DA

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NGEN

17

Gesellschaft am Bew

ertungsstichtag, wobei jedoch die Finanzverbindlichkeiten

der Gesellschaft unter diesem Darlehensvertrag (sow

ie weiteren partiarischen

qualifizierten Nachrangdarlehensverträgen mit anderen Crow

d-Investoren, die in derselben Em

ission abgeschlossen wurden) als Ausnahm

e von der allgemeinen

Regel nicht abzuziehen sind.

„Unternehm

enswert“

bedeutet den zum Stichtag (also entw

eder dem Stichtag der Kündigung gem

äß Punkt 11.1 oder dem

in Punkt 1 genannten Laufzeitende) gemäß Fachgutach-

ten des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kam

mer der

Wirtschaftstreuhänder zur Unternehm

ensbewertung KfS/BW

1 in der jeweils

aktuellsten Fassung (bei Abschluss dieses Darlehensvertrages ist dies die am

26.4.2014 beschlossene Fassung) ermittelten W

ert des Unternehmens der Ge-

sellschaft. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Equity Value zu erm

itteln ist (also der Unternehm

enswert abzüglich der Netto-Finanzverbindlichkeiten der

Gesellschaft am Bew

ertungsstichtag, wobei jedoch die Finanzverbindlichkeiten

gemäß diesem

Darlehensvertrag (sowie w

eiteren partiarischen qualifizierten Nachrangdarlehensverträgen m

it anderen Crowd-Investoren, die in derselben

Emission abgeschlossen w

urden) als Ausnahme von der allgem

einen Regel nicht abzuziehen sind). W

eiters sind sämtliche w

ährend der Vertragslaufzeit an Gesellschafter durchgeführte Brutto-Ausschüttungen hinzuzurechnen. Der Un-ternehm

enswert ist jew

eils binnen 8 Wochen ab dem

Stichtag von einem von der

Gesellschaft beauftragten unabhängigen Wirtschaftstreuhänder auf Kosten der

Gesellschaft zu ermitteln.

5.2LaufendeV

erzinsung

Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz

Der Darlehensbetrag wird m

it dem in Punkt 1 genannten Basiszinssatz gem

äß Punkt 1 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew

eils zu dem in Punkt 1 genann-

ten Zinszahlungstermin eines jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft

fällig. Die Verzinsung beginnt mit dem

ersten Tag des der Annahme des Darle-

hensvertrages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W

ird der Vertrag gemäß

Punkt 3.3 aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung. Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an die Crow

d-Investoren ist (kumulativ zur Erfüllung der

Voraussetzung gemäß Punkt 8) auch, dass das EBITDA der Gesellschaft im

vor-hergehenden Geschäftsjahr positiv w

ar. Soweit eine Auszahlung der laufenden

Zinsen am Zinszahlungsterm

in aus den vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird

der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag vorgetragen.

Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – zum

nächstmöglichen Zinszah-

lungs-Termin, an dem

die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, auszuzahlen und w

ird bis dahin mit dem

in Punkt 1 genannten Basiszinssatz ab dem

ursprünglichen Zinszahlungstermin verzinst.

5.3Wertsteigerungszinssatzam

Laufzeitende sow

iebeivorzeitigerKündigunggem

äßPunkt11

WSZ = BA * m

ax(UW; UM

UW) - DB - AK

WSZ = W

ertsteigerungszinszahlung

BA = Beteiligungs-Anteil

UW = Unternehm

enswert durch Gutachter

UMUW

= Umsatz-M

ultiple Unternehmensw

ert

AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%

)

DB = Eigener Darlehensbetrag

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NGEN

18

Im Fall einer vorzeitigen Kündigung des Nachrangdarlehens durch die Gesell-

schaft gemäß Punkt 11 sow

ie am Laufzeitende dieses Darlehensvertrages (siehe

Punkt 1) hat der Crowd-Investor zusätzlich Anspruch auf eine W

ertsteigerungs-zinszahlung in Höhe des W

ertsteigerung-Zinses gemäß Punkt 5.

Im Fall einer vorzeitigen Kündigung gem

äß Punkt 11 muss die W

ertsteigerungs-zinszahlung zum

indest jenem Betrag entsprechen, der (unter Berücksichtigung

der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abwicklung) erfor-

derlich ist, um dem

Crowd-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbetrags seit

Vertragsabschluss in Höhe von 18% p.a. zu sichern.

Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W

oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm

ittlung des Unternehmensw

erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.

5.4Verzugszinsen

Für den Fall eines Verzugs mit der Zahlung nach Kündigung bzw

. nach Laufzei-tende von gem

äß diesem Vertrag an den Crow

d-Investor zu zahlenden Beträgen schuldet die Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 12%

p.a. (act/360).

6INFO

RMATIO

NS­U

NDKONTR

OLLR

ECHTE

6.1 Der Crow

d-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crow

d-Inves-tor die jew

eiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gew

inn- und Verlustrechnung sowie einer Berechnung und Darstellung des

jeweiligen EBITDAs) spätestens einen M

onat nach Feststellung des Jahresab-schlusses durch die Gesellschafter der Gesellschaft gem

einsam m

it einer Aufstel-lung der jew

eils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem

Crowd-Investor auch elektro-

nisch auf der Website oder per Em

ail (an die vom Crow

d-Investor im Rahm

en sei-

ner Registrierung auf der Website oder im

Zeichnungsschein bekanntgegebene Em

ail-Adresse oder eine andere vom Crow

d-Investor mittels Aktualisierung seiner

Registrierung auf der Website bekanntgegebene Em

ail-Adresse) zur Verfügung gestellt w

erden. Im Fall der Überm

ittlung am Postw

eg erfolgt die Portoübernah-m

e durch den Crowd-Investor. W

eitergehende Informations- und Kontrollrechte

bestehen nicht.

6.2 Die in Punkt 6.1 genannten Rechte stehen dem

Crowd-Investor auch nach

Kündigung des Nachrangdarlehens in dem zur Überprüfung des Zinsanspruchs

erforderlichen Umfang zu.

6.3 Der Crow

d-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung quartalsw

eise Reportings über die CONDA Plattform,

beziehungsweise bei Zeichnung des Zeichnungsscheines per Em

ail oder gegen Portoübernahm

e postalisch in Form einer Kurzdarstellung („one-pager“), die die

wesentlichen Ereignisse (zum

Beispiel Umsatz, Personalstand, M

arkt, Konkur-renz, Aktivitäten (inkl. Produktentw

icklung), Marketing & Vertrieb, Forschung &

Entwicklung, etc.) zusam

menfasst.

6.4 Der Crow

d-Investor hat über alle auf der Website, postalisch und/oder

per Email überm

ittelten als vertraulich gekennzeichneten Angelegenheiten der Gesellschaft sow

ie die ihm gem

äß Punkt 6.3 übermittelten Inform

ationen und Unterlagen (sow

eit es sich dabei nicht um Inform

ationen oder Unterlagen han-delt, die aufgrund der Hinterlegung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beim

Firm

enbuch öffentlich bekannt sind) Stillschweigen zu bew

ahren.

6.5 Die Crow

d-Investoren und die Gesellschaft vereinbaren, dass während

der Laufzeit dieses Vertrages die Gesellschaft einen Vertrag mit der CONDA AG

unterhält, mit dem

sichergestellt wird, dass die Kom

munikation zw

ischen Unter-nehm

en und Investoren einheitlich für alle Investoren über die CONDA Plattform

erfolgen kann. Es wird festgehalten, dass die dam

it verbundenen Kosten 1,5 %

der Darlehenssumm

e pro Jahr betragen dürfen und von der Gesellschaft getragen w

erden.

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NGEN

19

7AUSZA

HLU

NGSK

ONTO

7.1 Der Crow

d-Investor verpflichtet sich, die auf der Website registrierte bzw

. im

Zeichnungsschein angegebene Kontoverbindung stets aktuell zu halten bzw.

im Fall einer Änderung der Kontoverbindung die Registrierung auf der W

ebsite entsprechend zu aktualisieren oder CONDA AG m

ittels eingeschriebenen Briefes zu überm

itteln.

7.2 Überw

eisungen durch die Gesellschaft auf ein Bankkonto einer Bank in-nerhalb der Europäischen Union erfolgen kostenfrei, bei Überw

eisungen auf ein Bankkonto bei einer Bank außerhalb der Europäischen Union trägt der Crow

d-In-vestor die Kosten der Überw

eisung.

8

QUALIFIZIER

TENACH

RANGK

LAUSEL

8.1 Der Crow

d-Investor erklärt hiermit gem

äß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem

Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im

Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w

egen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu w

erden braucht. Zahlun-gen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, w

enn ein positives Eigenkapital vorliegt und sow

eit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz

der Gesellschaft bewirken w

ürde sowie die übrigen Voraussetzungen dieses Ver-

trages, insbesondere jene in Punkt 5.2 erfüllt sind; werden fällige Beträge auf-

grund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung – vor-behaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen – jew

eils zum

nächstmöglichen Term

in und wird der Auszahlungsbetrag bis dahin m

it dem

in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.

8.2 Etw

aige Ansprüche der Crowd-Investoren können von der Gesellschaft

nicht durch Aufrechnung erfüllt werden, eine etw

aige Aufrechnung durch die Ge-sellschaft w

ird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

9VER

PFLICHTU

NGEN

DER

GESELLSCHAFT

9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur

soweit vorzunehm

en oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür auf-

zuwendende Liquidität nicht benötigt, um

laut Cash-Flow-Planung die in den

nächsten 12 Monaten fällig w

erdenden (zuzüglich etwaiger m

angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow

d-Investoren im Zusam

men-

hang mit diesem

Vertrag (und in derselben Emission w

ie dieser Vertrag geschlos-senen Nachrangdarlehensverträgen) zu erfüllen.

9.2 Die

Gesellschaft verpflichtet

sich w

eiters, Entgeltzahlungen

an Geschäftsführer, die den dreifachen Betrag des höchsten gem

äß anwendbarem

Kollektivvertrag geregelten Entgelts übersteigen, nur sow

eit vorzunehmen oder

zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuw

endende Liquidität nicht benötigt, um

laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 M

onaten fällig wer-

denden (zuzüglich etwaiger m

angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungs-voraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow

d-Investoren im Zusam

menhang m

it diesem Vertrag (und

Nachrangdarlehensverträgen, die in derselben Emission geschlossen w

urden) zu erfüllen.

9.3 Für den Fall, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung gem

äß diesem

Punkt 9 verletzt, erhöht sich der von der Gesellschaft gemäß diesem

Vertrag zu zahlende Zinssatz (sow

ohl für die laufende Verzinsung als auch den Verzugszins-satz) um

sechs Prozentpunkte für den Zeitraum der Verletzung.

10ABTR

ETUNGD

ESNACH

RANGD

ARLEH

ENS

DURCH

DEN

CROWD­IN

VESTO

R

10.1 Die Abtretung der Rechte aus dem

Nachrangdarlehen durch den Crow

d-Investor ist möglich, doch m

uss der Crowd-Investor der Gesellschaft die

Abtretung sowie die Daten des Abtretungsem

pfängers unverzüglich nach der

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20

Abtretung über eine entsprechende Mitteilung über die W

ebsite mitteilen, um

si-cher zu stellen, dass auch der Abtretungsem

pfänger auf der Website als Crow

d-In-vestor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W

ebsite als Crow

d-Investoren registriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem

äß der vorgenannten Mitteilung über die W

ebsite genannte Konto-verbindung des Abtretungsem

pfängers schuldbefreiend zu leisten.

10.2 Eine teilw

eise Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den

Crowd-Investor ist jew

eils nur möglich, w

enn Zinsansprüche gemeinsam

mit

Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten werden und

jeweils nur, w

enn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zumin-

dest EUR 100 vereinbart werden.

11AUSSER

ORDEN

TLICHEK

ÜNDIGU

NGSR

ECHTE

DER

GESELLSCHAFT

11.1Kontrollw

echsel

Für den Fall, dass während der Laufzeit dieses Vertrags eine andere (natürliche

oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 genannten Alt-Gesellschafter

oder (ii) ein Angehöriger (im Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters oder (iii)

eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im

Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt wirtschaftlich und

rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%

der Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft erw

irbt (sodass diese Person anschließend auch die Mehrheit der Stim

mrechte

an der Gesellschaft hält) („Kontrollw

echsel“), hat die Gesellschaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gem

einsam m

it allen übrigen Nachrangdarle-hen von Crow

d-Investoren, die in derselben Emission gew

ährt wurden) auch vor

Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.

11.2VoraussetzungenfürdieAusübungeinesvorzeiti-

genKündigungsrechts

Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem

Punkt 11 kann von der Gesell-schaft jedoch nur ausgeübt w

erden, wenn sichergestellt ist, dass alle Vorausset-

zungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und sämtlicher darauf aufge-

laufener Zinsen sowie die Auszahlung des W

ertsteigerungszinses gemäß Punkt

5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechenden Zahlungen daher nicht gem

äß Punkt 8 bzw. 5.2 rückgestellt w

erden müsste.

11.3Kündigungserklärung,FristundFälligkeit

Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M

itteilung auf der W

ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em

ail-Adresse oder Postadresse des Crow

d-Investors (an die vom Crow

d-Investor im Rahm

en seiner Registrierung auf der W

ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene

Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom

Crowd-Investor m

ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W

ebsite bekanntgegebene Email-

Adresse oder Postadresse).

Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß diesem

Punkt 11 binnen 8 W

ochen nach Eintritt des jeweils festgelegten vorzeitigen Kün-

digungsgrundes ausüben. Im Fall einer solchen Aufk

ündigung sind der Darlehens-betrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 W

oche nach der Aufkündi-

gung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.

12SCH

LUSSB

ESTIMMUNGEN

12.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem

Recht. Gerichtsstand für säm

tliche Streitigkeiten aus und im Zusam

menhang m

it diesem Vertrag ist, so-

weit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gesellschaft.

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21

12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer W

irk-sam

keit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etw

aigen Verzicht auf das vor-genannte Erfordernis. Nebenabreden w

urden außerhalb dieses Vertrages nicht getroffen.

12.3 Sollten einzelne Bestim

mungen dieses Vertrages ganz oder teilw

eise unw

irksam sein oder w

erden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befin-

den, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestim

mungen nicht berührt.

Anstelle der unwirksam

en Bestimm

ung ist eine solche wirksam

e Bestimm

ung zu vereinbaren, die dem

Sinn und Zweck der unw

irksamen Bestim

mung, insbeson-

dere ihrer wirtschaftlichen Intention entspricht. Im

Falle einer Lücke ist diejenige Bestim

mung zu vereinbaren, die nach dem

Sinn und Zweck dieses Vertrages ver-

einbart worden w

äre, hätte man diesen Punkt von vornherein bedacht.

12.4 Der Crow

d-Investor stimm

t ausdrücklich zu, dass sämtliche seiner im

Zeichnungsschein m

itgeteilten bzw. auf der W

ebsite registrierten Daten von CONDA an die Gesellschaft für Zw

ecke der Annahme dieses Angebots und der

Umsetzung und Gestionierung dieses Darlehensvertrags überm

ittelt werden

dürfen.

12.5 Dieser Vertrag w

ird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt; im

Falle von Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.

12.6 Der Verm

ittler hat keine Inkassovollmacht.

12.7 Dem

Vermittler ist es untersagt eine Steuerberatung durchzuführen. Bei

etwaigen Aussagen in diesem

Zusamm

enhang handelt es sich daher lediglich um

eine Erläuterung des Inhalts des Zeichnungsscheines, wobei darauf hingew

iesen w

ird, dass ihm eine Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit nur in einem

be-grenzten Rahm

en (Plausibilitätsprüfung) möglich ist.

12.8 Die Haftung der Gesellschaft und des Verm

ittlers wird für Schäden auf-

grund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Davon ausgenomm

en sind Perso-nenschäden gem

äß § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG.

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22

2.1.4Verw

endungszweckdesD

arlehens

Die Darlehensmittel dienen der operativen Unternehm

ensfinanzierung, insbe-sondere im

Bereich der Entwicklung, der Erzeugung, der Verm

arktung sowie der

Vertrieb und die Wartung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen.

Darüber hinaus dienen die Darlehensmittel sonstiger allgem

einer unternehme-

rischer Zwecke.

Auf die konkrete Verwendung der Darlehensm

ittel durch die Darlehensnehmerin

hat der Crowd-Investor keinen Einfluss.

2.1.5Verzinsung

Laufende Verzinsung

Der Crowd-Investor erhält eine feste Verzinsung (Basiszins) in Höhe von

• 5,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung bis inklusive 11.12.2015;

• 4,5% p.a. (act/360) bei Angebotslegung nach dem

11.12.2015

DieBerechnungderlaufendenV

erzinsungerfolgtwienachstehend

beschrieben:

Laufende Verzinsung = Darlehensbetrag * Basiszinssatz

Der Darlehensbetrag wird m

it dem Basiszinssatz nach der Zinsberechnungsm

e-thode act/360 verzinst. Die aufgelaufenen Zinsen sind jew

eils zum 30.6. eines

jeden Jahres zur Zahlung durch die Gesellschaft fällig.

Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor

sind jedoch:

• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und

• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew

irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und

• das EBITDA der Gesellschaft war im

vorhergehenden Geschäftsjahr positiv.

Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am

Zinszahlungstermin aus den

vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag

vorgetragen.

Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum

nächstmöglichen Zinszah-

lungs-Termin, an dem

die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w

ird bis dahin mit dem

vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-

zahlungstermin verzinst.

Zum 31.12.2014 w

eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigen-kapitalinH

öhevonEUR438.219,62aus.LautU

nternehmensplanung

wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf ins-

gesamt rund EU

R 1,2 Millionen ansteigen und sollte durch die Ergeb-

nisse der Folgejahre ausgeglichen werden. D

ie Gesellschaft geht laut U

nternehmensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im

Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen w

erden kann. Aus diesen Gründen

ist zu erwarten, dass erstm

als zum 30.6.2020 eine Auszahlung von

laufenden Zinsen erfolgen wird.

Die Verzinsung beginnt mit dem

ersten Tag des der Annahme des Darlehensver-

trages durch die Gesellschaft folgenden Monats. W

ird der Vertrag gemäß Punkt

3.3 der Darlehensbedingungen („Der Vertrag ist auflösend bedingt durch das Nichterreichen der Funding Schw

elle bis zur Zeichnungsfrist (oder deren Unter-schreiten aufgrund erfolgter Rücktritte bzw

. Widerrufe von Crow

d-Investoren binnen der 14-Tagesfrist nach Annahm

e der Darlehensangebote durch die Ge-sellschaft).“) aufgelöst, erfolgt keine Verzinsung.

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 23: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

23

Wertsteigerungszinssatz

Darüber hinaus erhält der Crowd-Investor am

Laufzeitende gemäß Punkte 1 und

5 der Darlehensbedingungen (31.12.2022) für das zur Verfügung gestellte Kapital einen W

ertsteigerungszinssatz. Dieser wird w

ie folgt berechnet:

Berechnung des Wertsteigerungszinssatz am

Laufzeitende sowie bei vorzeitiger

Kündigung gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen:

WSZ = (BA * m

ax(UW; UM

UW)) - DB – AK

WSZ = W

ertsteigerungszinszahlung

BA = Beteiligungs-Anteil

UW = Unternehm

enswert durch Gutachter

UMUW

= Umsatz-M

ultiple Unternehmensw

ert

AK = anteilige Abwicklungskosten CONDA (15%

)

DB = Eigener Darlehensbetrag

Der „Beteiligungs-Anteil“ eines Crowd-Investors entspricht dem

Verhältnis des Ursprünglichen Beteiligungsanteils eines Crow

d-Investors zur Kapitalbasis (ge-m

äß Bestimm

ungen des Darlehensvertrages). Dabei ermittelt sich der Ursprüng-

liche Beteiligungs-Anteil dem Produkt aus der Darlehensnom

inale pro 1 EUR Darlehensbetrag m

ultipliziert mit dem

vom Crow

d-Investor unter diesem Darle-

hensvertrag geleisteten Darlehensbetrag. Das Darlehensnominale je 1,00 EUR

Darlehensbetrag beträgt EUR 0,0061.

Der Gesellschaft steht es frei, den Darlehensvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit (31.12.2022) im

Falle eines Kontrollwechsels gem

äß Punkt 11 der Dar-lehensbedingungen vorzeitig zu kündigen. In diesem

Fall hat die Wertsteige-

rungszinszahlung zumindest jenem

Betrag entsprechen, der (unter Berücksich-tigung der laufenden Verzinsung und vor Abzug der Kosten für die Abw

icklung) erforderlich ist, um

dem Crow

d-Investor eine Verzinsung seines Darlehensbe-trags seit Vertragsabschluss in Höhe von 18%

p.a. zu sichern.

Es wird ausdrücklich darauf hingew

iesen, dass die Kalkulation der Höhe des W

ertsteigerungszinses auf Prognosen beruht und für den Fall des Nichterrei-chens allfälliger Prognosen eine Haftung ausgeschlossen ist.

Der Wertsteigerungszins ist binnen 1 W

oche nach Vorliegen des Gutachtens zur Erm

ittlung des Unternehmensw

erts zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig.

Voraussetzung für die Bezahlung des Wertsteigerungszinssatzes an den

Crowd-Investor sind jedoch:

• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und

• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew

irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft

Verzugszinsen

Für den Fall eines Verzugs mit der Zahlung nach Kündigung bzw

. nach Laufzeit-ende an den Crow

d-Investor zu zahlenden Beträgen schuldet die Gesellschaft Verzugszinsen in Höhe von 12%

p.a. (act/360).

2.1.6Übertragungsm

öglichkeitundAbtretungsm

öglichkeit

Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow

d-Investor ist m

öglich, doch muss der Crow

d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie

die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine

entsprechende Mitteilung über die W

ebsite mitteilen, um

sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem

pfänger auf der Website als Crow

d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W

ebsite als Crowd-Investoren re-

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 24: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

24

gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem

äß der vorgenannten M

itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-

tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.

Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem

Darlehensvertrag durch den Crow

d-Investor ist jeweils nur m

öglich, wenn Zinsansprüche gem

einsam m

it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w

erden und jew

eils nur, wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum

in-dest EUR 100 vereinbart w

erden.

Aus den vorgenannten Gründen ist z.B. ein geplanter Verkauf nur sehr einge-schränkt m

öglich und kann im Einzelfall ausgeschlossen sein.

2.1.7Laufzeit

Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022.

Am Ende der Vertragslaufzeit ist das Nachrangdarlehen sam

t aller bis dahin auf-gelaufener und nicht bezahlter Zinsen zur (Rück-)Zahlung an den Crow

d-Inves-tor auf das vom

Crowd-Investor im

Rahmen seiner Registrierung auf der W

ebsite oder am

Zeichnungsschein bekanntgegebene Bankkonto (oder eines anderen vom

Crowd-Investor m

ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der Website

bekanntgegebenen Kontos) fällig. Jegliche Zahlung der Gesellschaft auf das vom

Crowd-Investor auf der W

ebsite der CONDA registrierte (und jeweils aktualisierte)

Konto hat für die Gesellschaft schuldbefreiende Wirkung.

2.1.8Kündigung

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages ist für die Gesellschaft und den Crow

d-Investor gleichermaßen bis zum

Laufzeitende am 31.12.2022 ausge-

schlossen.

Die Gesellschaft hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle eines

Kontrollwechsels gem

äß Punkt 11 der Darlehensbedingungen.

Für den Fall, dass während der Laufzeit des Darlehensvertrages eine andere (na-

türliche oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 des Darlehensvertrages ge-nannten Alt-Gesellschafter oder (ii) ein Angehöriger (im

Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters oder (iii) eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im

Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt w

irtschaftlich und rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%

der Gesellschafts-anteile an der Gesellschaft erw

irbt (sodass diese Person anschließend auch die M

ehrheit der Stimm

rechte an der Gesellschaft hält) („Kontrollwechsel“), hat die

Gesellschaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gemeinsam

mit allen

übrigen Nachrangdarlehen von Crowd-Investoren, die in derselben Em

ission ge-w

ährt wurden) auch vor Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.

Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem

Punkt 11 der Darlehensbedingun-gen kann von der Gesellschaft jedoch nur ausgeübt w

erden, wenn sichergestellt

ist, dass alle Voraussetzungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und säm

tlicher darauf aufgelaufener Zinsen sowie die Auszahlung des W

ertsteige-rungszinses gem

äß Punkt 5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechen-den Zahlungen daher nicht gem

äß Punkt 8 der Darlehensbedingungen rückge-stellt w

erden müsste.

Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M

itteilung auf der W

ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em

ail-Adresse oder Postadresse des Crow

d-Investors (an die vom Crow

d-Investor im Rahm

en seiner Registrierung auf der W

ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene

Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom

Crowd-Investor m

ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W

ebsite bekanntgegebene Email-Ad-

resse oder Postadresse).

Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß Punkt 11

des Darlehensvertrages binnen 8 Wochen nach Eintritt des jew

eils festgelegten vorzeitigen Kündigungsgrundes ausüben. Im

Fall einer solchen Aufkündigung

sind der Darlehensbetrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 Woche

nach der Aufkündigung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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25

2.1.9Qualifi

zierteNachrangklausel

Zum 31.12.2014 w

eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Laut Unternehm

ensplanung wird das negative

Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf insgesamt rund EUR 1,2 M

illionen ansteigen und sollte durch die Ergebnisse der Folgejahre ausgeglichen w

erden. Die Gesellschaft geht laut Unternehm

ensplanung davon aus, dass das negative Eigenkapital im

Geschäftsjahr 2019 ausgeglichen werden kann. Aus diesen Grün-

den ist zu erwarten, dass bis zum

30.6.2020 keine Auszahlungen von laufenden Zinsen erfolgen w

ird.

Gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung w

ird im Darlehensvertrag vereinbart, dass

ein Anleger die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem Darlehensvertrag

erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im

Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass wegen

dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht.

Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenka-

pital vorliegt und soweit die Auszahlung des jew

eils fälligen Betrags keine Insol-venz der Gesellschaft bew

irken würde; sow

ie die übrigen Voraussetzungen des Darlehensvertrages, insbesondere jene in Punkt 5.2 erfüllt sind. W

erden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszah-lung jew

eils zum nächstm

öglichen Termin und w

ird bis dahin mit dem

in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.

Etwaige Ansprüche der Crow

d-Investoren können von der Gesellschaft nicht durch Aufrechnung erfüllt w

erden, eine etwaige Aufrechnung durch die Gesell-

schaft wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

2.1.10 Sonstiges

Ausdrücklich festgehalten wird, dass dem

Crowd-Investor keinerlei M

itwirkungs-

befugnisse, Stimm

- und Weisungsrechte hinsichtlich der Darlehensnehm

erin zustehen. Detaillierte Hinw

eise zu den Informations- und Kontrollrechten des

Crowd-Investors w

erden im Punkt 6. des Darlehensvertrages beschrieben.

Der Crowd-Investor ist an Verlusten der Gesellschaft nicht beteiligt.

2.2 Zahl-, Einreichungs- und H

interlegungsstellen

Die Zeichnung kann nur auf Grund eines diesem Prospekt beiliegenden Zeich-

nungsscheins (Beilage 1) oder direkt über die Website w

ww

.conda.eu der Conda AG erfolgen.

Für Investoren, die nicht über die Website sondern m

ittels Zeichnungsschein ein Angebot zur Darlehensgew

ährung stellen, werden Zahlungen nach An-

nahme des Anbots durch die Gesellschaft entsprechend den Bedingungen auf

folgendes Konto bei der Volksbank Oberösterreich fällig: Beerjet GmbH, IBAN

AT584480010103660000, BIC VBWEAT2W

XXX.

Für Investoren, die über die Website der CONDA AG investieren, w

erden die Zah-lungen nach Annahm

e des Anbots durch die Gesellschaft auf folgendes Konto fällig:

Beerjet GmbH, IBAN DE95 5123 0800 6530 4922 88, BIC W

IREDEMM

Da diese Veranlagung nicht durch ein Wertpapier verbrieft ist, gibt es keine Hin-

terlegungsstelle und daher auch keine Depotbank.

2.3Übersichtüberdieallenfallsbisherausgegebenen

Verm

ögensrechte

An die Gesellschaft sind bislang qualifizierte nachrangige Gesellschafterdarlehen m

it unterschiedlichen Laufzeiten mit einer Gesam

tsumm

e von EUR 279.282,23 (Stand 31.10.2015) gegeben w

orden.

Ausführliche Informationen zu den gew

ährten Darlehen und den Darlehens-gebern w

erden im Punkt 3.2.2 des KM

G Prospektes beschrieben.

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 26: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

26

2.4Rechtsform

derVeranlagung(A

nteils-,Gläubiger-rechtoderM

ischform),Gesam

tbetrag,Stückelungsow

ie Zweck des A

ngebotes

Die Veranlagung erfolgt in Form einer Gew

ährung eines qualifizierten partiari-schen Nachrangdarlehens.

Im Gegenzug erw

irbt der Anleger einen Anspruch auf Verzinsung des Darlehens-betrages. Es w

ird darauf hingewiesen, dass ein eventuell anfallendes Agio nicht

verzinst wird.

Diese Veranlagung wird im

Volumen von m

aximal EUR 2,500.000,00 ausgege-

ben. Der Mindestdarlehensbetrag pro Anleger beträgt EUR 100,00.

Zweck des Angebots ist die Aufb

ringung des Kapitals für die Darlehensnehmerin

für die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.

Die Verwendung der qualifizierten Nachrangdarlehen unterliegt dem

Zweck der

allgemeinen Unternehm

ensfinanzierung und gliedert sich insbesondere in fol-gende Bereiche, w

elche die Kerntätigkeiten bzw. Expansionspläne der Beerjet

GmbH beschreiben:

2.4.1InvestitionindieW

eiterentwicklungvonProdukten

(StatusquoundgeplanteSchritte)

2.4.1.1 Beerjet 6

Der Beerjet 6 ist nach rund 2 jähriger Entwicklungszeit seit Ende Q1 2015 serien-

reif. Ziel der Entwicklung w

ar eine stabile, anwenderfreundliche und praxistaug-

liche Hochleistungszapfmaschine zu konstruieren, die im

Echtbetrieb mit allen

äußeren Einflüssen wie Tem

peratur des Bieres, Bierquelle ( Tank oder Fass) Um-

gebungstemperatur, Anw

enderkompetenz so um

gehen kann, dass ein maxim

ales Ergebnis gew

ährleistet werden kann. Der Beerjet 6 ist in der Lage per Knopfdruck

bis zu 6 Bier mit einem

Inhalt von 0,5 Liter in 4-10 Sekunden zu zapfen, inklusive einer absoluten Schaum

kontrolle per Knopfdruck (für unterschiedliche Märkte),

Protokollierung der gezapften Mengen, unterschiedlicher Gebindeform

en wie

Glas oder Becher, Einweg,- oder M

ehrwegbecher, Fass oder Tank. Ein Beerjet 6 ist

somit in der Lage in einer Stunde bis zu 1000 Gebinde Bier m

it einem Fassungs-

vermögen von 0,5 Liter zu zapfen (m

it 2 Bedienpersonen am Gerät).

Als Plattform kom

mt ein Industrie PC m

it Microsoft W

indows Betriebssystem

zur Anw

endung. Somit sind Erw

eiterungen oder Anpassungen an Länderbedingun-gen sehr einfach m

öglich. Die Software erlaubt auch eine erforderliche Fernw

ar-tung um

Updates oder Diagnosen an Geräten in anderen Ländern vornehmen zu

können.

Die Marktreife des aktuellen Produktes w

ird durch Kaufabschlüsse mit nam

haften Kunden in verschiedenen M

ärkten bestätigt. Hinsichtlich Serienproduktion kann jedoch eine Optim

ierung im Bereich der Herstellkosten erreicht w

erden.

Die im Jahre 2014 produzierten Beerjet der Serie A (4 Stück) w

urden bei einer Großveranstaltung in W

ien im Oktober 2014 zum

Einsatz gebracht und auf Praxis-tauglichkeit getestet. Die daraus entstandenen Verbesserungen sind in die Ver-sion B eingeflossen die m

it Ende Q1 2015 als Serienprodukt zur Verfügung stand. Serie B zeichnet sich durch kleinere Dim

ension, leichtere Handhabung und kos-tengünstigere Produktion aus

2.4.1.2 Beerjet 6 m

obile

Der Beerjet 6 mobile ist vom

Grundaufbau exakt gleich w

ie die Fixinstallation Beerjet 6, jedoch zusätzlich m

it einem Technikw

agen für den mobilen Einsatz

ausgestattet mit folgenden Spezifikation:

• ein mobiler Technikw

agen mit 4 lenkbaren Schw

erlastrollen

• ein 200/400l UTK ( Unterthekenkühler) mit Begleitkühlung

• ein Frisch- und ein Abwassercontainer

• 2x CO2 Flaschen m

it Doppeldruckmanom

eter und Anschlussgarnitur

KAPITALMARKTPROSPEKT

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27

2.4.1.3 Beerjet 4

Der Beerjet 4 besitzt denselben Aufbau w

ie Beerjet 6, nur mit 4 Zapfh

ähnen und einer m

ax. Leistung von bis zu 700 Halbe / Stunde. In vielen Gesprächen mit Kun-

den wurde im

mer m

ehr der Wunsch nach einem

kleineren Gerät mit geringeren

Maßen kom

muniziert um

vor allem bei Fixinstallationen in Stadien vorgegebenen

Platzmöglichkeiten entgegenzukom

men.

2.4.2DurchführungvonM

arketingtätigkeitenundVertriebs-

aufbau

Die Durchführung von Marketingtätigkeiten dient dem

Zweck der m

arktrelevan-ten Positionierung und der Abgrenzung des Segm

entes. Marketingtätigkeiten

erfolgen insbesondere im Rahm

en der Teilnahme an M

essen und Veranstaltun-gen, Inserat-Kam

pagnen, Online Marketing Aktivitäten und zielgerichtete B2B

Komm

unikation. Ziel ist, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Kundenakquise zu betreiben.

Desweiteren ist geplant, die Vertriebsabteilung der Gesellschaft durch qualifizier-

te Arbeitskräfte personell zu unterstützen und auszubauen.

2.4.3Handelszw

ischenfinanzierung

Die Handelszwischenfinanzierung bezeichnet die Vorfinanzierung des W

arenein-kaufs, explizit jener der Beerjet-Kom

ponenten. Beim Einkauf dieser Kom

ponen-ten erhält m

an bei Abnahme größerer M

engen attraktive Einkaufspreise. Aus diesem

Grund sind die Vorfinanzierung der Produkte sowie die Lagerfinanzierung

erforderlich.

2.4.4 Aufw

endung im Zusam

menhang m

it dem Geschäftsbetrieb

Die Aufwendungen im

Zusamm

enhang mit dem

Geschäftsbetrieb umfassen bei-

spielweise Bürom

ieten, Gehälter, Sachkosten, Werbem

ittel, Produkte, usw.

2.4.5MöglicheInvestitioninForschungundEntw

icklung

Die Beerjet GmbH plant als zukünftige Investition die partielle Beteiligung an der

Forschung und Entwicklung innovativer Schanklösungen.

2.5ArtderV

eranlagung (off

eneodergeschlosseneForm)

Die gegenständliche Veranlagung ist eine offene Veranlagungsform in der

Rechtsform eines qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehens.

2.6ArtundA

nzahlsonstigerVeranlagungs-

gemeinschaften des Em

ittenten oder sonstiger Veranlagungsgem

einschaften,dieaufdie VeranlagungvonEinfl

ussseinkönnen

An die Gesellschaft sind bislang qualifizierte nachrangige Gesellschafterdarlehen m

it unterschiedlichen Laufzeiten mit einer Gesam

tsumm

e von EUR 279.282,23 (Stand 31.10.2015) gegeben w

orden.

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung keine w

eiteren Veranlagungsgem

einschaften.

Ausführliche Informationen zu den gew

ährten Darlehen und den Darlehensge-bern w

erden im Punkt 3.2.2 des KM

G Prospektes beschrieben.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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2.7AngabederBörsen,andenendieV

eranlagung, dieGegenstanddesöff

entlichenAngebotesist,

und sonstige Wertpapiere des Em

ittenten bereits notieren oder gehandelt w

erden

Diese Veranlagung wird nicht an Börsen gehandelt.

2.8 A

llfällige Haftungserklärungen D

ritter für dieV

eranlagung

Es bestehen keine Haftungserklärungen Dritter zugunsten dieser Veranlagung.

2.9 Personen, die das A

ngebot fest übernomm

en ha-ben oder dafür garantieren

Es gibt zurzeit keine Personen, die das Angebot fest übernomm

en haben oder dafür garantieren.

2.10Angabengem

äßSchemaA

,Kapitel3bis5bzw

.Schem

a B 3 und 4 über die Personen, denen das ausderEm

issionerworbeneK

apitalzurwirt-

schaftlichenVerfügungzufl

ießt,soferndiesePer-sonen nicht m

it dem Em

ittenten identisch sind

Die im Rahm

en der gegebenen qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehen aufgebrachten Darlehensbeträge stehen der Gesellschaft als Darlehensnehm

erin in vollem

Ausmaß zu ihrer w

irtschaftlichen Verfügung.

2.11DieaufdieEinkünftederV

eranlagungerhobenenSteuern(z.B.K

apitalertragsteuer,ausländischeQuellensteuern)

Die steuerliche Konzeption dieses Investments beruht auf der aktuellen österrei-

chischen Rechtslage. Die nachfolgend angeführten abgabenrechtlichen Bestim-

mungen beziehen sich auf die derzeit geltende Fassung der relevanten Bestim

-m

ungen des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014 und des Steuerreformgesetzes

2015/2016.

Zinszahlungen stellen im Sinne des österreichischen Einkom

mensteuergeset-

zes aus Sicht des Investors Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw

Einkünfte aus Betriebsverm

ögen dar. Zinsen werden definiert als von der Laufzeit abhängige

Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Demnach

zählen hierzu alle Vermögensm

ehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung

Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen.

Das österreichische Einkomm

ensteuergesetz unterscheidet folgende Arten der Besteuerung von Kapitaleinkünften:

a) Besteuerung durch Abzug von Kapitalertragsteuer (KESt) durch die im Inland

belegene kontoführende Stelle.

b) Isolierte Besteuerung mit einem

Fixzinssatz von 25% bzw

. 27,5% (Quasi-End-

besteuerung)

c) Hinzurechnung der Einkünfte zur übrigen Bemessungsgrundlage (Tarifb

esteu-erung)

Die Darlehen aus der gegenständlichen Veranlagung komm

t ein KEST-Abzug bzw

Besteuerung mit 25%

bzw. 27,5%

nicht zur Anwendung. Diese unterliegen

grundsätzlich dem progressiven Einkom

mensteuertarif und w

erden mit einem

Steuersatz von bis zu 50%

, ab 2016 mit bis zu 55%

besteuert.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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29

Die folgenden Ausführungen sind auf Grund der zahlreichen Einflussfaktoren auf die steuerliche Beurteilung nicht erschöpfend und behandeln daher insbesonde-re nicht alle steuerrechtlichen Aspekte, die für den Erw

erb, das Halten oder die Veräußerung der Veranlagung. Sie beziehen sich auf im

Inland ansässige natür-liche und juristische Personen. Jedem

Anleger wird daher em

pfohlen, vor Zeich-nung dieser Veranlagung einen W

irtschaftstreuhänder seines Vertrauens zu konsultieren, um

wirtschaftliche und steuerliche Fragen, insbesondere auch im

Hinblick auf die individuelle Steuersituation, zu klären.

2.11.1Investor(=natürlichePerson)stelltKapitalausseinem

Privatverm

ögenzurVerfügung

Einkünfte aus Darlehen, welche aus dem

Privatvermögen einer im

Inland ansässi-gen natürlichen Person begeben w

urden, unterliegen der Tarifbesteuerung und

werden som

it zum norm

alen Einkomm

ensteuertarif mit bis zu 50%

, ab 2016 mit

bis zu 55% besteuert. W

ährend den Steuerpflichtigen bei der Besteuerung durch Abzug der KESt keine w

eiteren Pflichten treffen, da diese bereits durch das Kre-ditinstitut, w

elches seine Kapitalanlagen verwaltet, erfüllt w

erden, trifft ihn im

Falle der Tarifbesteuerung die Verpflichtung, diese Einkünfte in der Einkom

men-

steuererklärung anzugeben.

Gemäß § 27a Abs 3 EStG sind als Einkünfte die tatsächlich bezogenen Kapitaler-

träge anzusetzen. Es gilt somit das Zuflussprinzip, w

onach nur jene Kapitalerträ-ge als Einkünfte im

Sinne des EStG gelten, welche tatsächlich dem

Investor (Kapi-talgeber) ausbezahlt w

erden.

Wertverluste eines begebenen Privatdarlehens können ua. daraus entstehen,

dass das zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw nicht zur Gänze zurückgezahlt

werden kann. Tritt dieser Fall ein so stellt sich das Them

a einer steuerlichen Ver-lustverw

ertung. Der Verlustausgleich ist Teil der Einkomm

ensdefinition des § 2 Abs 2 EStG, w

onach sich das Einkomm

en aus dem Gesam

tbetrag der betriebli-chen sow

ie außerbetrieblichen Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten und nach

Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt (siehe

SWK-Spezial, Die neue Besteuerung von Kapitalverm

ögen, 86. Jahrgang / Jänner 2011; S. 53ff).

Der Verlustausgleich hat grundsätzlich innerperiodisch (= innerhalb von einem

Jahr) zu erfolgen. Für Wertverluste bei Kapitalanlagen im

Privatvermögen sieht

das EStG nur einen eingeschränkten horizontalen Verlustausgleich (= Ver-lustausgleich m

it positiven Einkünften derselben Einkunftsart) vor. Vertikale Ver-lustausgleiche, also solche m

it anderen Einkunftsarten wie etw

a Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sind nicht zulässig. W

eiters muss der Verlustausgleich

„sortenrein“ erfolgen. Wie bereits zuvor ausgeführt gibt es drei Arten der Besteu-

erung von Kapitalerträgen. Jene Kapitalerträge, bei denen die Besteuerung durch KESt-Abzug und durch Quasi-Endbesteuerung erfolgen, unterliegen einem

Steu-ersatz von 25 %

bzw. von 27,5%

. Jene Kapitalerträge, die der Tarifbesteuerung

unterliegen, werden m

it dem norm

alen Einkomm

ensteuertarif im Zuge der Ver-

anlagung besteuert.

Ein Verlustausgleich kann nur innerhalb derselben Besteuerungsart vorgenom-

men w

erden. Im vorliegenden Fall können dem

nach nur Verlustausgleiche mit

positiven Einkünften aus Kapitalanlagen, welche der Tarifb

esteuerung unterlie-gen vorgenom

men w

erden. Ein Verlustvortrag ist nicht vorgesehen (siehe König, Kapitalertragsteuer ja oder nein, S 119ff).

2.11.2Investor(=natürlichePerson)stelltKapitalausseinem

Betriebsverm

ögenzurVerfügung:

Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus Darlehen, w

elche aus dem Betriebsver-

mögen einer im

Inland ansässigen natürlichen Person begeben wurden. Die Be-

steuerung dieser Einkünfte wird im

Rahmen der jew

eiligen Gewinnerm

ittlungsart des Unternehm

ens durchgeführt und unterliegen grundsätzlich der Tarifbesteu-

erung von bis zu 50%, ab 2016 von bis zu 55%

. Betroffen sind notwendiges bzw

. im

Rahmen der Gew

innermittlung gem

äß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebs-

vermögen.

Falls die Gewinnerm

ittlung durch doppelte Buchführung erfolgt, sind als Einkünf-te jene Kapitalerträge anzusetzen, auf w

elche ein Anspruch besteht. Es gilt somit

das Anspruchsprinzip, wonach (unabhängig vom

Auszahlungszeitpunkt) bereits die Zinsansprüche als Einkünfte im

Sinne des EStG gelten.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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30

Wertverluste eines begebenen Darlehens aus dem

Betriebsvermögen können

ua daraus entstehen, dass das zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw. nicht

zur Gänze zurückgezahlt werden kann. Tritt dieser Fall ein, so ist ein horizonta-

ler Verlustausgleich analog zu den Wertverlusten „Privatdarlehen“ m

öglich. Eine steuerliche Besserstellung erfahren die W

ertverluste im Betriebsverm

ögen da-hingehend, dass Verluste vertikal ausgleichsfähig sind ( = Verlustausgleich m

it positiven Einkünften anderer Einkunftsarten). Besteht trotz horizontalem

und vertikalem

Verlustausgleich ein negativer Überhang, so können diese Verluste vorgetragen w

erden.

2.11.3Investor(=imInlandansässigejuristischePerson)

Ansprüche auf Zinsen stellen im Sinne des österreichischen Körperschaftsteuer-

gesetzes aus Sicht des Investors steuerpflichtige Einkünfte dar. Zinsen werden

definiert als von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Kapitals. Dem

nach zählen hierzu alle Vermögensm

ehrungen, die bei w

irtschaftlicher Betrachtung Entgelte für eine Kapitalnutzung darstellen.

Die Rückzahlung des Kapitals ist unter dieser Prämisse steuerlich unbeachtlich.

Bei Körperschaften, die aufgrund der Rechtsform nach unternehm

ensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, sind alle Einkünfte gem

äß § 7 Abs 3 KStG den Einkünften aus Gew

erbebetrieb zuzurechnen. Wesentlich ist,

dass die Kapitalanlagen dem Betriebsverm

ögen der Körperschaft zuzuordnen sind; betroffen sind sow

ohl notwendiges bzw

im Rahm

en der Gewinnerm

ittlung gem

äß § 5 EStG auch gewillkürtes Betriebsverm

ögen.

Einkünfte aus Kapitalanlagen unterliegen – wie alle anderen Einkünfte auch –

stets der Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 25%. Zu den Einkünften aus

Kapitalanlagen zählen die Zinsen für ein zur Verfügung gestelltes Kapital im

Sinne des gegenständlichen Nachrangdarlehens.

Kapitalgesellschaften sind aufgrund ihrer Rechtsform nach unternehm

ensrechtli-chen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet (doppelte Buchführung) und der Gew

inn ist gemäß § 5 EStG zu erm

itteln. Dies hat zur Folge, dass als Einkünf-

te jene Kapitalerträge anzusetzen sind, auf welche ein Anspruch besteht. Es gilt

somit das Anspruchsprinzip, w

onach (unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt)

bereits die Zinsansprüche als Einkünfte im Sinne des KStG gelten.

Wertverluste eines begebenen Darlehens können ua. daraus entstehen, dass das

zur Verfügung gestellte Kapital nicht bzw nicht zur Gänze zurückgezahlt w

erden kann. Tritt dieser Fall ein so stellt sich das Them

a einer steuerlichen Verlustver-w

ertung.

Gemäß § 7 Abs 3 Satz 3 KStG ist die Bew

ertungs- und Verlustverwertungsvor-

schrift des § 6 Z 2 lit. C EStG ausdrücklich auf Kapitalgesellschaften nicht an-w

endbar. Die steuerliche Verlustverwertung erfolgt som

it in voller Höhe mit den

laufenden (übrigen) Einkünften aus Gewerbebetrieb. Der Verlustvortrag hat nach

den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes zu erfolgen.

Es wird unterstellt, dass die Zurverfügungstellung der Darlehen nicht in frem

den W

ährungen erfolgen und es somit zu keinen Kursgew

innen/Kursverlusten kom-

men kann. Die Rückzahlung des Kapitals ist unter dieser Präm

isse steuerlich un-beachtlich.

2.12 Zeitraum

für die Zeichnung

Der Zeitraum für die Zeichnung läuft vom

auf die Veröffentlichung dieses Pro-spektes folgenden Tag. Das Angebot ist bis zum

31.07.2016 befristet, mit einer

dreimonatigen Verlängerungsoption bis zum

31.10.2016.

2.13 Etw

aige Beschränkungen der Handelbarkeit der

angebotenenVeranlagungundM

arkt,aufdemsie

gehandelt werden kann.

Der Anleger wird ausdrücklich darüber aufgeklärt, dass die Veräußerung dieser

Veranlagung erschwert ist (d.h. sie kann nur unter besonderen Bedingungen

KAPITALMARKTPROSPEKT

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31

erfolgen), da zum Zeitpunkt der Em

ission dieses Finanzinstruments kein

Sekundärmarkt dafür existiert und kein Kursw

ert gebildet werden kann.

Will ein Anleger das Finanzinstrum

ent verkaufen, muss er einen geeigneten Käu-

fer finden und allenfalls einen Kaufpreis vereinbaren. Der Käufer muss zum

Zeitpunkt des Verkaufs auf der Internetplattform

der CONDA AG registriert sein und es m

uss unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf

an die CONDA AG erfolgen. Ein Verkauf an Personen, die nicht auf der Website der

Conda AG als Anleger registriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgtem

Verkauf hat der Emittent das Recht und die Pflicht, ausschließlich

auf die über die Website der CONDA AG genannte Kontoverbindung des

Käufers schuldbefreiend zu leisten.

Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow

d-Investor ist m

öglich, doch muss der Crow

d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie

die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine

entsprechende Mitteilung über die W

ebsite mitteilen, um

sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem

pfänger auf der Website als Crow

d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W

ebsite als Crowd-Investoren re-

gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem

äß der vorgenannten M

itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-

tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.

Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem

Vertrag durch den Crowd-In-

vestor ist jeweils nur m

öglich, wenn Zinsansprüche gem

einsam m

it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w

erden und jeweils nur,

wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum

indest EUR 100 vereinbart w

erden.

Die Veranlagung ist vererblich. Der Darlehensvertrag wird m

it dem Erben fort-

gesetzt. Mehrere Erben haben sich durch einen gem

einsamen Bevollm

ächtigten vertreten zu lassen, der sich m

it einer beglaubigt unterfertigten Vollmacht ge-

genüber der Darlehensnehmerin zu legitim

ieren hat.

2.14Vertriebs-undV

erwaltungskosten,M

anagement-

kosten,jeweilsnachH

öheundVerrechnungsform

Für die teilweise Abdeckung von Spesen und Provisionen der Kapitalverm

ittlung außerhalb der W

ebsite der CONDA AG wird dem

Darlehensgeber (Crowd-Investor)

ein Agio in Höhe von bis zu 5% des Darlehensbetrages verrechnet.

• Crowd-Investoren erhalten am

Laufzeitende einen etwaigen W

ertsteigerungs-zinssatz ausbezahlt. Dieser Betrag errechnet sich gem

äß 5.1. der Darlehensbe-dingungen. Dabei w

erden Abwicklungskosten für die CONDA AG in Höhe von

15% abgezogen.

Eine detaillierte Berechnung des Wertsteigerungszinssatzes und den daraus

resultierenden Abwicklungskosten ist im

Punkt 5.3. des Darlehensvertrages be-schrieben.

• Es wird darauf hingew

iesen, dass für sämtliche Leistungen im

Zusamm

enhang m

it der Konzeption, Entwicklung und Strukturierung des Veranlagungsange-

bots und für die Erstellung dieses Kapitalmarktprospektes (Rechtsanw

alt, Pro-spektprüfung, Haftpflichtversicherung Prospektkontrolleur, Beratungsleistun-gen zur Prospekterstellung etc.) voraussichtlich einm

alige Kosten in Höhe von EUR 110.000.- zzgl. der gesetzlichen Um

satzsteuer für die Darlehensnehmerin

anfallen. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung durch die Darlehensneh-

merin, zum

al die genauen Kosten abhängig von verschiedenen Faktoren (Prä-m

ie Haftpflichtversicherung Prospektkontrolleur, Stundenpensum Prospekt-

kontrollor und Rechtsanwalt, etc.) sind.

• Für sämtliche Leistungen im

Zusamm

enhang mit M

arketing- und Öffentlich-keitsarbeit fallen voraussichtlich einm

alige Kosten in Höhe von maxim

al EUR 50.000.- zzgl. der gesetzlichen Um

satzsteuer für die Darlehensnehmerin an.

• Die Beerjet GmbH schuldet überdies Vergütungen, die jew

eils in Abhängigkeit vom

Betrag der von den Darlehensgebern geleisteten Zahlungen im Zuge von

Darlehensgewährungen an die Beerjet Gm

bH errechnet werden („Provisio-

nen“). Das vorhin beschriebene Agio wird dabei hinzugerechnet.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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32

Die Beerjet GmbH schuldet dem

nach folgende Provisionen für folgende Leis-tungen, w

obei sich der angegebene Prozentsatz jeweils auf den Betrag des vom

Crow

d-Investor gezeichneten Darlehensbetrags zuzüglich Agio bezieht:

• Für sämtliche Leistungen im

Zusamm

enhang mit der Verm

ittlung von Nach-rangkapital von Vertriebspartnern, w

elche derzeit noch nicht genannt werden

können, werden Kapitalverm

ittlungskosten in Höhe von maxim

al 10,5% des

Darlehensbetrags zzgl. Agio berechnet.

• Die Conda AG erhält für Nachrangkapital, welches direkt über die W

ebsite ge-zeichnet w

ird, eine einmalige Platzierungsvergütung von 10,5%

des investier-ten Betrages und eine vom

Platzierungserfolg unabhängige Einmalzahlung in

Höhe von EUR 3500.- jeweils zzgl. der gesetzlichen USt.

• Die Conda AG erhält für das gesamte Nachrangkapital, w

elches in dieser Finan-zierungsrunde platziert w

ird, eine laufende Vergütung von 1,5% der Investiti-

onssumm

e zzgl. der gesetzlichen USt. jährlich für die laufende Komm

unikation m

it Investoren.

• Die Zenith GmbH erhält für Nachrangkapital, w

elches von ihr direkt oder über Dritte verm

ittelt wird, eine einm

alige Platzierungsvergütung in Höhe von 9%

zzgl. dem Agio. Es w

ird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zenith

GmbH m

it der Emittentin einen Lizenzvertrag zur Kapitalverm

ittlung abge-schlossen hat. In diesem

Vertrag wurde der Zenith Gm

bH ein exklusives Ver-m

ittlungsvolumen in Höhe von EUR 1,5 M

io. befristet bis 31.12.2015 einge-räum

t. Nach dem 31.12.2015 erlischt die Exklusivität, die Berechtigung zur

Kapitalvermittlung bleibt davon unberührt. Für den Fall, dass die Zenith Gm

bH Nachrangkapital verm

ittelt, werden die diesbezüglichen Investoren an die Con-

da AG zur weiteren Betreuung übergeben. Für diese übergebenen Investoren

erhält die Conda AG keine gesonderte Vermittlungsprovision, allerdings w

erden die diesbezüglichen Darlehensbeträge für Zw

ecke der Berechnung der jährlich an die Conda AG zu leistende Vergütung in Höhe von 1,5%

berücksichtigt.

2.15 A

ngabe der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung im

unternehmensrechtlichen Jahresabschluss erfolgt nach den

anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften.

2.16 A

ngabe allfälliger Belastungen

Es bestehen keine Belastungen, welche über die gew

öhnliche Geschäftstätigkeit einer Gm

bH hinausgehen.

2.17 N

ähere Bestimm

ungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etw

aiger Rechen-schaftsberichte

Der Jahresabschluss der Darlehensnehmerin ist vom

Geschäftsführer nach den jew

eils gültigen Bestimm

ungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des

Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Gm

bHG) zu erstellen.

Dem Darlehensgeber stehen keinerlei M

itwirkungsbefugnisse, Stim

m- und W

ei-sungsrechte hinsichtlich der Führung des Geschäftsbetriebs der Darlehensneh-m

erin, deren Verwaltung und Bilanzierung zu.

Die Darlehensnehmerin erstellt keine über den Jahresabschluss hinausgehende

Rechnungsabschlüsse oder Rechenschaftsberichte.

2.18 Bestim

mungen über die Ausschüttung und

Verw

endungdesJahresüberschusses/ Jahresgew

innes

Über die Verwendung des jährlichen Bilanzgew

innes beschließt die General-versam

mlung. Den Darlehnsgebern w

ird weder ein Jahresüberschuss noch ein

Jahresgewinn ausbezahlt.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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33

Die Darlehensgeber erhalten eine laufende Verzinsung sowie einen W

ertsteige-rungszins, w

elcher abhängig vom Unternehm

enswert oder dem

Umsatz-M

ultiple Unternehm

enswert ist. Näheres siehe dazu Punkt 5 des Darlehensvertrages.

Gemäß Punkt 9 der Darlehensbedingungen verpflichtet sich die Gesellschaft,

Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vorzunehm

en oder zuzulassen, so-w

eit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um

laut Cash-Flow

-Planung die in den nächsten 12 Monaten fällig w

erdenden (zuzüglich etw

aiger mangels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen

nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow

d-Investoren im Zusam

menhang m

it dem Darlehensvertrag (und in dersel-

ben Emission w

ie dieser Vertrag geschlossener Nachrangdarlehensverträge) zu erfüllen.

Gemäß Punkt 9.2. der Darlehensbedingungen verpflichtet sich die Gesellschaft

weiters, Entgeltszahlungen an Geschäftsführer, die den dreifachen Betrag des

höchsten gemäß anw

endbarem Kollektivvertrag geregelten Entgelt überstei-

gen, nur soweit vorzunehm

en oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür

aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um

laut Cash-Flow-Planung die in den

nächsten 12 Monaten fällig w

erdenden (zuzüglich etwaiger m

angels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crow

d-Investoren im Zusam

men-

hang mit diesem

Vertrag (und Nachrangdarlehensverträgen, die in derselben Em

ission geschlossen wurden) zu erfüllen.

Für den Fall, dass die Gesellschaft eine Verpflichtung gemäß Punkt 9 der Darle-

hensbedingungen verletzt, erhöht sich der von der Gesellschaft gemäß dem

Dar-lehensvertrag zu zahlende Zinssatz (sow

ohl für die laufende Verzinsung als auch den Verzugszinssatz) um

sechs Prozentpunkte für den Zeitraum der Verletzung.

2.19LetzterRechenschaftsberichtsamtBestätigungs-

vermerk

Rechenschaftsbericht wurde bislang nicht erstellt und gem

äß § 14 Z 4 KMG

besteht hierzu auch keine gesetzliche Verpflichtung.

2.20DarstellungdesK

aufpreisesderVeranlagung

samt aller N

ebenkosten

Der Darlehensgeber begibt an die Darlehensnehmerin ein qualifiziertes partia-

risches Nachrangdarlehen. Die Gesamtsum

me des vom

Darlehensgeber an die Darlehensnehm

erin begebenen Darlehens besteht aus dem Darlehensbetrag

(Nominalw

ert) sowie einem

etwaigen Agio iHv 5 %

des Darlehensbetrages. Für die Verm

ittlung über die CONDA AG fällt kein Agio an. Der Darlehensbetrag hat zu-m

indest EUR 100.- zu betragen zzgl. eines eventuell anfallenden Agios. Am Ende

der Laufzeit erhält der Darlehensnehmer, insow

eit kein Fall der Rangrücktritts-vereinbarung vorliegt, den Darlehensbetrag sam

t allenfalls noch nicht geleisteten laufenden Zinsen und W

ertsteigerungszins zurückbezahlt.

2.21 A

rt und Um

fang einer Absicherung der

VeranlagungdurchEintragunginöff

entlicheBücher

Es besteht keine Absicherung durch die Eintragung in öffentliche Bücher.

2.22 Angabe über zukünftige W

ertentwicklungen der

Veranlagung

Am Ende der Laufzeit erhält der Darlehensnehm

er, insoweit kein Fall der Rang-

rücktrittsvereinbarung gemäß Punkt 8 des Darlehensvertrages oder des § 67 Abs

3 Insolvenzordnung vorliegt, den Darlehensbetrag samt W

ertsteigerungszins zu-rückbezahlt.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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34

Detaillierte Risikohinweise finden sich in Punkt 5.3 des KM

G Prospektes.

2.23 Bedingungen und Berechnung des Ausgabe-preisesfürV

eranlagungen,dienachSchluss der Erstem

ission begeben werden

Es sind zurzeit keine weiteren Em

issionen geplant.

2.24 Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhan-

denen Anleger und deren Bezugspreise im

Falle eineErhöhungdesV

eranlagungsvolumens,

Angaben, in w

elcher Form die Substanz- und

Ertragszuwächse der bestehenden A

nleger ge-genüber den neuen A

nlegern gesichert sind

Es bestehen keine Bezugsrechte.

2.25DarlegungderM

öglichkeitenundKosteneiner

späterenVeräußerungderV

eranlagung

Allgemeine Inform

ationen zur

2.25.1Übertragungsm

öglichkeit

Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow

d-Investor ist m

öglich, doch muss der Crow

d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie

die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine

entsprechende Mitteilung über die W

ebsite mitteilen, um

sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem

pfänger auf der Website als Crow

d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W

ebsite als Crowd-Investoren re-

gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem

äß der

vorgenannten Mitteilung über die W

ebsite genannte Kontoverbindung des Abtre-tungsem

pfängers schuldbefreiend zu leisten.

Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus dem

Darlehensvertrag durch den Crow

d-Investor ist jeweils nur m

öglich, wenn Zinsansprüche gem

einsam m

it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w

erden und jew

eils nur, wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum

in-dest EUR 100 vereinbart w

erden.

Aus den vorgenannten Gründen ist z.B. ein geplanter Verkauf nur sehr einge-schränkt m

öglich und kann im Einzelfall ausgeschlossen sein.

2.25.2Kündigung

Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Vertrages ist für die Gesellschaft und den Crow

d-Investor gleichermaßen bis zum

Laufzeitende am 31.12.2022 ausge-

schlossen.

Die Gesellschaft hat jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eines Kontrollw

echsels gemäß Punkt 11 der Darlehensbedingungen.

Für den Fall, dass während der Laufzeit dieses Vertrags eine andere (natürliche

oder juristische) Person als (i) die in Punkt 1 des Darlehensvertrages genannten Alt-Gesellschafter oder (ii) ein Angehöriger (im

Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesell-schafters oder (iii) eine juristische Person, an der ein Alt-Gesellschafter oder ein Angehöriger (im

Sinn von § 32 IO) eines Alt-Gesellschafters direkt oder indirekt w

irtschaftlich und rechtlich beteiligt ist, mehr als 50%

der Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft erw

irbt (sodass diese Person anschließend auch die Mehrheit

der Stimm

rechte an der Gesellschaft hält) („Kontrollwechsel“), hat die Gesell-

schaft das Recht, das Nachrangdarlehen (jedoch nur gemeinsam

mit allen übri-

gen Nachrangdarlehen von Crowd-Investoren, die in derselben Em

ission gewährt

wurden) auch vor Ablauf der Laufzeit vorzeitig aufzukündigen.

Das vorzeitige Kündigungsrecht gemäß diesem

Punkt 11 kann von der Gesell-schaft jedoch nur ausgeübt w

erden, wenn sichergestellt ist, dass alle Vorausset-

KAPITALMARKTPROSPEKT

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35

zungen für die Auszahlung des Darlehensbetrags und sämtlicher darauf aufge-

laufener Zinsen sowie die Auszahlung des W

ertsteigerungszinses gemäß Punkt

5.3 erfüllt sind und die Durchführung der entsprechenden Zahlungen daher nicht gem

äß Punkt 8 rückgestellt werden m

üsste.

Die entsprechende Aufkündigung erfolgt durch (a) entsprechende M

itteilung auf der W

ebsite und (b) Übermittlung der Kündigung an die Em

ail-Adresse oder Postadresse des Crow

d-Investors (an die vom Crow

d-Investor im Rahm

en seiner Registrierung auf der W

ebsite oder am Zeichnungsschein bekanntgegebene

Email-Adresse oder Postadresse oder eine andere vom

Crowd-Investor m

ittels Aktualisierung seiner Registrierung auf der W

ebsite bekanntgegebene Email-Ad-

resse oder Postadresse).

Die Gesellschaft kann ihr außerordentliches Kündigungsrecht gemäß diesem

Punkt 11 des Darlehensvertrages binnen 8 W

ochen nach Eintritt des jeweils fest-

gelegten vorzeitigen Kündigungsgrundes ausüben. Im Fall einer solchen Aufk

ün-digung sind der Darlehensbetrag und die darauf aufgelaufenen Zinsen binnen 1 W

oche nach der Aufkündigung durch die Gesellschaft zur Zahlung fällig.

2.25.3KostenbeiA

bwicklungderU

nternehmensw

ertbeteiligung

Im Zusam

menhang m

it der Abwicklung der Auszahlung der Unternehm

enswert-

beteiligung werden Kosten für die Nutzung der Plattform

der CONDA AG i.H.v. 15%

von der Unternehmensw

ertbeteiligug abgezogen (Abschlag). Die Kosten w

erden dem Em

ittenten (Unternehmen) in Rechnung gestellt. Desw

eiteren fal-len noch Kosten am

Laufzeitende für einen Gutachter an, welcher den Unterneh-

mensw

ert festzustellen hat. Diese Kosten werden ebenfalls dem

Unternehmen in

Rechnung gestellt.

Seitens des Emittenten und der CONDA AG w

erden dem Anleger für die Veräu-

ßerung keine Kosten in Rechnung gestellt. Wird das Finanzinstrum

ent verkauft, können in Abhängigkeit des Kaufpreises für den Anleger Erträge und Aufw

en-dungen aus dem

Verkaufserlös entstehen.

2.26LeistungenderVerw

altungsgesellschaftund diedafürverrechnetenK

osten

Für die Veranlagung besteht keine eigene Verwaltungsgesellschaft.

2.27KündigungsfristenseitensderV

erwaltungs-

gesellschaften

Da keine Verwaltungsgesellschaft besteht, ist keine Angabe m

öglich.

2.28 Bestimm

ungen über die Abw

icklung und die StellungderA

nlegerimInsolvenzfall

Bei der gegenständlichen Veranlagung handelt es sich um ein qualifiziertes par-

tiarisches Nachrangdarlehen.

Im Punkt 8 des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Crow

d-Investor gemäß

§ 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Befriedigung seiner Forderungen aus diesem

Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im

Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w

egen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröff-net zu w

erden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher insbe-sondere nur, w

enn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung

des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bew

irken würde;

werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, er-

folgt die Auszahlung jeweils zum

nächstmöglichen Term

in und wird bis dahin m

it dem

in Punkt 1 genannten Zinssatz verzinst.

Etwaige Ansprüche der Crow

d-Investoren können von der Gesellschaft nicht durch Aufrechnung erfüllt w

erden, eine etwaige Aufrechnung durch die Gesell-

schaft wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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36

2.29Wertpapierkennnum

mer(fallsvorhanden).

Für das qualifizierte Nachrangdarlehen werden keine W

ertpapiere ausgegeben, es gibt daher auch keine W

ertpapierkennnumm

er.

3ANGA

BEN

ÜBER

DEN

EMITTEN

TEN

3.1 Firm

a und Sitz des Emittenten,

Unternehm

ens gegenstand

Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österrei-

chischem Recht m

it dem Sitz in St. Florian bei Linz und der Geschäftsadresse

Pumm

erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, eingetragen im Firm

enbuch des Landesgerichtes Steyr unter FN 405162b.

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entw

icklung, die Erzeu-gung, die Verm

arktung sowie der Vertrieb und die W

artung von Schankanlagen, insbesondere Bierzapfanlagen, sow

ie der Handel mit W

aren aller Art.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahm

en im In- und Ausland

– mit Ausnahm

e von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Absatz 1 Bankw

esenge-setz – berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszw

eckes notwendig oder

nützlich erscheinen, insbesondere zur Errichtung von Zweigniederlassungen und

Tochtergesellschaften im In- und Ausland, zum

Erwerb sow

ie zur Beteiligung an anderen Unternehm

en und Gesellschaften sowie zur Übernahm

e der Geschäfts-führung und Vertretung solcher Unternehm

en und Gesellschaften.

Die Gesellschaft wurde auf unbestim

mte Zeit errichtet.

3.2 D

arstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen

VerhältnissedesEm

ittenten,insbesondereAn-

gaben zum Grundkapital oder dem

Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung sam

t Bezeichnung etwaiger

verschiedener Gattungen von Anteilsrechten

Das Stamm

kapital der Gesellschaft beträgt derzeit EUR 10.000,00 und ist zur Gänze in bar eingezahlt. M

it Notariatsakt vom 20.10.2015 w

urde das Stamm

-kapital der Beerjet Gm

bH auf EUR 39.000,00 erhöht. Diese Kapitalerhöhung wur-

de noch nicht im Firm

enbuch eingetragen. Mit einer Eintragung ist voraussichtlich

im Novem

ber 2015 zu rechnen.

Die detaillierten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind aus der Bilanz

des Jahres 2014 (Beilage./2) und dem Gesellschaftsvertrag (Beilage./3), w

elche diesem

Kapitalmarktprospekt beiliegen, zu entnehm

en.

3.2.1 Gesellschafterstruktur

Gesellschafter der Beerjet GmbH sind nach Durchführung und Eintragung der

Kapitalerhöhung im Firm

enbuch zu:

22,5%: Herr Ludw

ig Kleinlehner, geboren am 30.03.1967

22,5%: Herr M

ag. Ernst Koller, geboren am 25.08.1964

22,5%: Schuller IT Gm

bH, FN 229735 x

22,5%: Herr M

arkus Weigl, geboren am

07.03.1973

10%: steellook – M

etalltechnik GmbH, FN 433888 x

Die Gesellschaft wurde auf unbestim

mte Zeit errichtet.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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37

3.2.2 N

achrangige Darlehen

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung w

urden der Gesellschaft von einigen Ihrer Gesellschafter bzw

. Partnern nachrangige Darlehen zur Unternehmensfinanzie-

rung in Höhe von EUR 279.282,23 gewährt. Diese Darlehen sind nachrangig im

Sinne des § 67 Absatz 3 Insolvenzordnung. W

eiters haben sich die bezüglichen Darlehensgeber verpflichtet, eine Nachrangigerklärung im

Hinblick auf die ge-w

ährten Nachrangdarlehen zugunsten der von den Anlegern gewährten Nach-

rangdarlehen abzugeben.

3.2.3 Förderungen und D

arlehen

FG Förderung EUR 72.800.-

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

FFG Darlehen

EUR 104.000.- Endfällig 30.09.2019

Tech2BFörderung EUR 10.000.-

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Tech2BDarlehen

EUR 36.000.- ab 01.10.2016 in 12 Quartalsraten persönliche Haftung durch Koller, Schuller IT

ERP Darlehen

EUR 58.000.- ab 31.12.2015 in 10 Halbjahres-raten á EUR 5.800.-, persönliche Haftung durch Koller, Schuller IT, W

eigl, Kleinlehner

Darlehen Privat

EUR 10.000.- 2016 endfällig

VolksbankK

ontorahmen

EUR 280.000.- jährliche Prolongation persönli-che Haftung durch Koller, Schuller IT, W

eigl, Kleinlehner

3.2.4 Patente

Am 5. Februar 2014 w

urde unter dem Aktenzeichen A 50086/2014 beim

Öster-reichischen Patentam

t eine Patentanmeldung m

it dem Titel „Schankanlage und

Verfahren zum gleichzeitigen Zapfen von Bier in m

ehrere Gläser“ angemeldet. Im

Laufe des Verfahrens w

urden Ernst Koller, Thomas Schuller, M

arkus Weigl und

Ludwig Kleinlehner als Erfinder genannt. Auf die österreichische Patentanm

el-dung w

urde mit W

irkung vom 15. Juni 2015 das österreichische Patent Nr. 515123

erteilt.

Mag.

ErnstKoller

22,5 % Gesellschafter Beerjet

steellook Gm

bH10 %

Gesellschafter Beerjet

Stefan Elm

er100 %

Gesellschafter

Ludwig

Kleinlehner

22,5 % Gesellschafter Beerjet

Beerjet Gm

bHGF Koller, Schuller

SchullerIT Gm

bH22,5 %

Gesellschafter Beerjet

Thomas

Schuller100 %

Gesellschafter

Markus

Weigl

22,5 % Gesellschafter Beerjet

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 38: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

38

Auf Basis der österreichischen Patentanmeldung w

urde innerhalb der Prioritäts-frist am

15. Jänner 2015 die internationale Anmeldung m

it dem Aktenzeichen

PCT/AT2015/050014 eingereicht, welche 148 Staaten abdeckt.

3.3MitgliederderO

rganederGeschäftsführung,derVerw

altungundderAufsicht(Nam

e,Stellung)

Die Gesellschaft wird durch die selbständig vertretungsbefugten Geschäftsfüh-

rer, Herrn Mag. Ernst Koller, geboren am

25.08.1964 (im Firm

enbuch eingetragen) und Herrn Ing. Thom

as Schuller, geboren am 20.05.1973 vertreten.

Ein Aufsichtsrat ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wurde daher nicht ein-

gerichtet.

3.4 A

ngabe der Anteilseigner, die in der Geschäfts-

führung des Emittenten unm

ittelbar oder m

ittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können

Folgende Personen können unmittelbar oder m

ittelbar eine beherrschende Rolle ausüben:

• Herr Mag. Ernst Koller, geboren am

25.08.1964, hält (nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalerhöhung) einen einer Beteiligung von 22,5%

entsprechenden Gesellschaftsanteil an der Beerjet GmbH und ist deren

Geschäftsführer.

• Die Schuller - IT GmbH, FN229735x, deren Alleingesellschafter Herr Ing.

Thomas Schuller, geboren am

20.05.1973, ist, hält (nach Durchführung der vor-stehend beschriebenen Kapitalerhöhung) einen einer Beteiligung von 22,5%

entsprechenden Gesellschaftsanteil an der Beerjet Gm

bH. Ing. Thomas Schuller

ist Geschäftsführer der Beerjet.

Darüber hinaus gibt es keine natürlichen oder juristischen Personen, welche un-

mittelbar oder m

ittelbar eine beherrschende Rolle auf die Gesellschaft ausüben oder ausüben können.

Mag.

ErnstKoller

22,5 % Gesellschafter Beerjet

steellook Gm

bH10 %

Gesellschafter Beerjet

Stefan Elm

er100 %

Gesellschafter

Ludwig

Kleinlehner

22,5 % Gesellschafter Beerjet

Beerjet Gm

bHGF Koller, Schuller

SchullerIT Gm

bH22,5 %

Gesellschafter Beerjet

Thomas

Schuller100 %

Gesellschafter

Markus

Weigl

22,5 % Gesellschafter Beerjet

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 39: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

39

3.5 D

er letzte Jahresabschluss samt etw

aiger LageberichteundBestätigungsverm

erk(e)

Die Gesellschaft wurde durch die Errichtungserklärung vom

21.10.2013 errichtet. Es liegt ein Jahresabschluss für das Jahr 2014 vor. Dieser ist als Beilage ./2 dem

Kapitalm

arktprospekt beigelegt.

4

ANGA

BEN

ÜBER

DIED

EPOTB

ANK

(FALLSV

ORHANDEN

)

Das qualifizierte partiarische Nachrangdarlehen wird durch kein W

ertpapier ver-brieft und kann daher auch auf keinem

Depot hinterlegt werden. Es gibt folglich

auch keine Depotbank.

5SO

NSTIGEA

NGA

BEN

ZURVER

ANLA

GUNG

5.1ArtundU

mfangderlaufendenInform

ationen der A

nleger über die wirtschaftliche Entw

icklung derV

eranlagung

Der Crowd-Investor erhält für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur voll-

ständigen Rückzahlung aller Darlehensansprüche an den Crowd-Investor die je-

weiligen Jahresabschlüsse der Gesellschaft (einschließlich Bilanz und der Gew

inn- und Verlustrechnung sow

ie einer Berechnung und Darstellung des jeweiligen

EBITDAs) spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses durch

die Gesellschafter der Gesellschaft gemeinsam

mit einer Aufstellung der jew

eils aktuellen Kapitalbasis der Gesellschaft (und einer beispielhaften Berechnung des Beteiligungs-Anteils je EUR 100 Darlehensforderung). Die zur Verfügung zu stellenden Unterlagen können dem

Crowd-Investor auch elektronisch auf der

Website oder per Em

ail (an die vom Crow

d-Investor im Rahm

en seiner Registrie-rung auf der W

ebsite oder im Zeichnungsschein bekanntgegebene Em

ail-Adresse

oder eine andere vom Crow

d-Investor mittels Aktualisierung seiner Registrierung

auf der Website bekanntgegebene Em

ail-Adresse) zur Verfügung gestellt wer-

den. Im Fall der Überm

ittlung am Postw

eg erfolgt die Portoübernahme durch den

Crowd-Investor. W

eitergehende Informations- und Kontrollrechte bestehen nicht.

Die zuvor genannten Rechte stehen dem Crow

d-Investor auch nach Kündigung des Nachrangdarlehens in dem

zur Überprüfung des Zinsanspruchs erforderli-chen Um

fang zu.

Desweiteren erhält der Crow

d-Investor für jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft bis zur vollständigen Rückzahlung quartalsw

eise Reportings über die CONDA Plattform

, beziehungsweise bei Zeichnung des Zeichnungsscheines per Em

ail oder gegen Portoübernahm

e postalisch in Form einer Kurzdarstellung („one-pa-

ger“), die die wesentlichen Ereignisse (zum

Beispiel Umsatz, Personalstand,

Markt, Konkurrenz, Aktivitäten (inkl. Produktentw

icklung), Marketing & Vertrieb,

Forschung & Entwicklung, etc.) zusam

menfasst.

Der Crowd-Investor hat über alle auf der W

ebsite, postalisch und/oder per Email

übermittelten als vertraulich gekennzeichneten Angelegenheiten der Gesell-

schaft sowie die ihm

übermittelten Inform

ationen und Unterlagen (soweit es sich

dabei nicht um Inform

ationen oder Unterlagen handelt, die aufgrund der Hinterle-gung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beim

Firmenbuch öffentlich bekannt

sind) Stillschweigen zu bew

ahren.

5.2 Sonstige A

ngaben, die für den Anleger erforder-

lich sind, um sich ein fundiertes U

rteil im Sinne

des§7Abs.1K

MGzubilden

Unternehmensplanung / Fortbestand

Die bisherige Entwicklung des negativen Eigenkapitals der Gesellschaft erfolgte

bislang im Einklang m

it den im Businessplan enthaltenen Prognosen. Für die Ge-

schäftsführung komm

t diese Entwicklung nicht unerw

artet bzw. unplanm

äßig.

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 40: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

40

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein junges, im

Aufbau befindliches Unter-

nehmen. Die Produkte Beerjet 4, Beerjet 4 m

obil, Beerjet 6 und Beerjet 6 mobil

sind serienreif. Derzeit finden intensive Vertriebsaktivitäten statt, die bereits zu Verkaufsabschlüssen geführt haben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im

Jahr 2015 die Verkaufsziele erreicht werden. Aus heutiger Sicht besteht auch

kein Grund zur Annahme, dass die Verkaufsziele für das Jahr 2016 (100 Stück)

nicht erfüllt werden können. Für das Jahr 2017 und Folgejahre erw

artet die Ge-schäftsführung eine w

eitere Steigerung und ab dem Jahr 2017 auch die Erzielung

von positiven Jahresergebnissen, die dazu führen, dass im Geschäftsjahr 2019 das

negative Eigenkapital ausgeglichen sein sollte. Die Geschäftsführung geht unver-ändert davon aus, dass der positive Fortbestand der Gesellschaft gesichert ist.

Darüber hinaus bestehen die in Kapitel 5.3. dargestellten Risiken:

5.3 Risiken

Der vorliegende Prospekt gibt die aus Sicht der Beerjet GmbH für die Entschei-

dungsfindung des Anlegers wesentlichen Inform

ationen wieder. Für die um

fas-sende Beurteilung der Verm

ögenslage ist es unverzichtbar, den gesamten Pro-

spekt vollständig und aufmerksam

zu lesen. Die Gewährung von langfristigen

Nachrangdarlehen an die Beerjet GmbH ist eine langfristige unternehm

erische Veranlagung und als solche m

it verschiedenen Risiken verbunden. Die Gewäh-

rung von Nachrangdarlehen eignet sich daher nur für Anleger, die sich langfristig engagieren w

ollen. Der potentielle Darlehensgeber sollte daher bei Erwerb der

Beteiligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen.

Potentielle Darlehensgeber sollten sich vor Gewährung von langfristigen Nach-

rangdarlehen an die Beerjet GmbH sorgfältig m

it den in diesem Abschnitt be-

schriebenen Risikofaktoren und sonstigen in diesem Prospekt enthaltenen

Informationen vertraut m

achen. Jeder der in diesem Abschnitt behandelten

Risikofaktoren kann erheblich negative Auswirkungen auf die Geschäfts-, Er-

trags- und Finanzlage der Emittentin und deren Zukunftsaussichten haben, die

wiederum

erhebliche negative Auswirkungen auf die Nachrangdarlehen haben

können, wodurch für Darlehensgeber ein Teil- oder Totalverlust ihres Invest-

ments eintreten kann.

Potentielle Darlehensgeber sollten zur Kenntnis nehmen, dass die nachstehend

beschriebenen Risiken nicht alle die Beerjet GmbH betreffende Risiken um

fassen. Die Gesellschaft beschreibt in diesem

Abschnitt nur die im Zusam

menhang m

it der Geschäfts-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und deren Zukunftsaus-sichten derzeit für sie erkennbaren und von ihr als w

esentlich erachteten Risiken. Zusätzliche, für die Gesellschaft derzeit nicht erkennbare oder von dieser nicht als w

esentlich eingestufte Risiken können durchaus bestehen und jedes dieser Risiken kann die oben beschriebenen Ausw

irkungen haben.

Bevor die Entscheidung, der Beerjet GmbH ein Nachrangdarlehen zu gew

ähren, gefällt w

ird, sollte ein potentieller Darlehensgeber eine gründliche Analyse durch-führen, insbesondere eine eigene Finanz-, Rechts- und Steueranalyse, da die Be-urteilung der Eignung der Gew

ährung von Nachrangdarlehen an die Gesellschaft sow

ohl von ihrer/seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation w

ie auch von der Darlehenshöhe abhängt. Es w

ird daher dringend empfohlen, dass

der einzelne potentielle Darlehensgeber vor Gewährung von Nachrangdarlehen

fachkundige Beratung in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Anspruch nimm

t, um

die Auswirkungen des Darlehensgew

ährung und der damit verbundenen

Risiken auf seine individuellen Verhältnisse prüfen zu können. Der Inhalt dieses Prospektes ist nicht als Beratung in rechtlicher, w

irtschaftlicher oder steuerlicher Hinsicht zu verstehen und ersetzt nicht die in jedem

individuellen Fall unerlässli-che Beratung durch Rechtsanw

älte, Steuerberater, Banken und/oder Wertpapier-

dienstleister.

Mehrere m

it der Darlehensgewährung verbundene Risiken können sich gleichzei-

tig realisieren. Dies kann dazu führen, dass sich die Auswirkungen der einzelnen

Risiken auf den potentiellen Darlehensgeber verstärken. Insbesondere kann das Hinzutreten negativer w

irtschaftlicher Umstände allgem

einer Art, wie sie durch

eine Weltw

irtschafts- und Finanzkrise oder Staatsschuldenkrise begründet sein können, zu einer Kum

ulation sowie zu einer Verstärkung einzelner Risiken führen.

Auch das Vorliegen persönlicher Umstände seitens des potentiellen Darlehens-

KAPITALMARKTPROSPEKT

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41

gebers, von denen die Gesellschaft keine Kenntnis besitzt, kann dazu führen, dass ein Risiko ein höheres Gefährdungspotenzial als dargestellt entw

ickelt.

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Eintritt bekann-ter und unbekannter Risiken und anderer Ereignisse ist es m

öglich, dass die tat-sächlichen zukünftigen Ereignisse, die Verm

ögens-, Finanz- und Ertragslage, die Entw

icklung und die Ergebnisse der Gesellschaft von jenen abweichen, die in die-

sem Prospekt ausdrücklich oder im

plizit enthalten sind. Dazu gehören unter ande-rem

Auswirkungen gegenw

ärtiger und zukünftiger Bestimm

ungen, die laufenden Kapitalbedürfnisse der Gesellschaft, Unsicherheiten aus dem

Geschäftsbetrieb, nachhaltige Änderungen der anw

endbaren Steuergesetze, höhere Gewalt, Unru-

hen, Naturkatastrophen und sonstige Faktoren. Vor dem Hintergrund dieser und

anderer allgemeiner Unw

ägbarkeiten sollte sich der potentielle Darlehensgeber nicht auf derartige zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.

Im Folgenden w

erden die aus Sicht der Geschäftsführung derzeit wesentlichen

tatsächlichen und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage dargestellt. Dabei

stellt die Reihenfolge der Auflistung der einzelnen Risiken keine Wertung im

wirt-

schaftlichen oder rechtlichen Sinne dar. Die nachfolgenden Risikofaktoren erhe-ben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

5.3.1RisikoN

achrangigkeitdesDarlehens/N

achrangklausel

Bei dem gegenständlichen qualifizierten Nachrangdarlehen an die Beerjet Gm

bH handelt es sich um

eine unternehmerische Investition.

Der Crowd-Investor erklärt gem

äß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass er die Be-friedigung seiner Forderungen aus diesem

Darlehensvertrag erst nach Beseiti-gung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) oder im

Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger begehrt und dass w

egen dieser Verbindlichkei-ten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu w

erden braucht

Der Darlehensgeber übernimm

t mit der Nachrangigkeit eine Finanzierungsver-

antwortung für die Beerjet Gm

bH und somit auch ein erhöhtes Risiko bei Insol-

venz der Beerjet GmbH. Die Nachrangigkeit bedeutet, dass bei Insolvenz oder

Liquidation der Beerjet GmbH die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung

der Zinsen erst dann an den Darlehensgeber geleistet werden dürfen, w

enn die anderen – nicht nachrangigen – Gläubiger der Beerjet Gm

bH vollständig befriedigt w

orden sind. Durch die Nachrangigkeit trägt der Darlehensgeber gegenüber den anderen nicht nachrangigen Gläubigern der Beerjet Gm

bH ein erhöhtes Risiko, sein Kapital und die Zinsen zu verlieren.

Voraussetzung für die Auszahlung der laufenden Zinsen an den Crowd-Investor

sind:

• Vorliegen eines positiven Eigenkapitals der Gesellschaft und

• die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags bew

irkt keine Insolvenz der Gesell-schaft und

• das EBITDA der Gesellschaft im vorhergehenden Geschäftsjahr positiv w

ar (gem

äß Punkt 5. der Darlehensbedingungen)

Soweit eine Auszahlung der laufenden Zinsen am

Zinszahlungstermin aus den

vorgenannten Gründen nicht erfolgt, wird der nicht ausbezahlte Zinsenbetrag

vorgetragen.

Ein solcherart vorgetragener Zinsenbetrag ist – vorbehaltlich der Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen - zum

nächstmöglichen Zinszah-

lungs-Termin, an dem

die vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind auszuzahlen und w

ird bis dahin mit dem

vereinbarten Basiszinssatz ab dem Zins-

zahlungstermin verzinst.

Zum 31.12.2014 w

eist die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Zum

31.12.2014 weist die Bilanz der Gesellschaft

ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 438.219,62 aus. Laut Unterneh-m

ensplanung wird das negative Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 auf

insgesamt rund EUR 1,2 M

illionen ansteigen und sollte durch die Ergebnisse der

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 42: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

42

Folgejahre ausgeglichen werden. Die Gesellschaft geht laut Unternehm

enspla-nung davon aus, dass das negative Eigenkapital im

Geschäftsjahr 2019 ausgegli-chen w

erden kann. Aus diesen Gründen ist zu erwarten, dass bis zum

30.6.2020 keine Auszahlungen von laufenden Zinsen erfolgen w

ird.

Sollten die oben angestellten Planzahlen nicht erreicht werden können, so be-

steht die Gefahr eines Totalverlustes. Der Crowd-Investor erhält diesfalls w

eder eine Rückzahlung des Darlehensbetrages noch eine Ausbezahlung aufgelaufener Zinsen.

Jeder potentielle Anleger hat deshalb zu beachten, dass ihn das Risiko des Total-verlusts des geleisteten Darlehensbetrages treffen kann. Es gibt keine w

ie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrich-tung. Darüber hinaus kann sich - durch die individuelle Verm

ögenssituation po-tentieller Anleger bedingt – für Anleger das M

aximalrisiko der persönlichen Insol-

venz verwirklichen.

Die Rückzahlung des Darlehens ist sohin von der Leistungsfähigkeit und Finanz-kraft der Beerjet Gm

bH als Darlehensnehmerin, deren Erfolg bei den getätigten

Investitionen und somit m

ittelbar von der zukünftigen Entwicklung der gew

ähl-ten Investitionsm

ärkte der Gesellschaft abhängig.

Dieses qualifizierte Nachrangdarlehen ist nicht empfehlensw

ert für Personen, die darauf angew

iesen sind, sich jederzeit kurzfristig von einer gewählten Investition

trennen zu können.

5.3.2 Risiken aus Förderverträgen

Die Gesellschaft kann dazu verpflichtet werden, Förderm

ittel ganz oder teilweise

sofort zurückzuerstatten, wobei ein noch nicht zurückgezahltes Förderungsdar-

lehen sofort fällig gestellt werden kann und der Anspruch auf zugesicherte und

noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlöschen könnte, beispielsw

eise wenn

• Beauftragte des Fördergebers vom Förderungsnehm

er (Gesellschaft) über we-

sentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet w

orden sind;

• vom Förderungsnehm

er vorgesehene Berichte nicht erstattet oder Nachweise

nicht beigebracht oder erforderliche Auskünfte nicht erteilt werden;

• die Förderungsmittel vom

Förderungsnehmer ganz oder teilw

eise widm

ungs-w

idrig verwendet w

erden

• sonstige Förderungsvoraussetzungen, insbesondere solche, welche die Errei-

chung des Förderungszweckes sichern sollen, vom

Förderungsnehmer nicht

erfüllt und/oder eingehalten werden.

• Durch eine Verpflichtung zur Rückerstattung von bereits erhaltenen Fördermit-

tel oder noch zu gewährenden Förderm

ittel kann in der Gesellschaft ein Liqui-dationsengpass entstehen, w

elcher bis zur Insolvenz der Gesellschaft führen kann.

5.3.3FungibilitätderV

eranlagung

Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der Wertpapierbörse ver-

gleichbarer Handelsplatz.

Die Abtretung der Rechte aus dem Nachrangdarlehen durch den Crow

d-Investor ist m

öglich, doch muss der Crow

d-Investor der Gesellschaft die Abtretung sowie

die Daten des Abtretungsempfängers unverzüglich nach der Abtretung über eine

entsprechende Mitteilung über die W

ebsite mitteilen, um

sicher zu stellen, dass auch der Abtretungsem

pfänger auf der Website als Crow

d-Investor registriert ist. Eine Abtretung an Personen, die nicht auf der W

ebsite als Crowd-Investoren re-

gistriert sind, ist ausgeschlossen und nicht zulässig. Nach erfolgter Abtretung hat die Gesellschaft das Recht und die Pflicht, ausschließlich auf die ihr gem

äß der vorgenannten M

itteilung über die Website genannte Kontoverbindung des Abtre-

tungsempfängers schuldbefreiend zu leisten.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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43

Eine teilweise Abtretung von Ansprüchen aus diesem

Vertrag durch den Crowd-In-

vestor ist jeweils nur m

öglich, wenn Zinsansprüche gem

einsam m

it Ansprüchen auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages abgetreten w

erden und jeweils nur,

wenn Abtretungen hinsichtlich eines Darlehensbetrages von zum

indest EUR 100 vereinbart w

erden.

Aus diesen Gründen ist nicht sichergestellt, dass eine Veräußerung der Veranla-gung m

öglich ist. Unter Umständen ist eine solche Veräußerung auch m

it finanzi-ellen Einbußen verbunden.

5.3.4RisikenausderV

erwertungvonLebensversicherungen

und Bausparverträgen

Die Investoren könnten ihre Einlagenverpflichtung auch durch die Verwertung be-

stehender Lebensversicherungen und Bausparverträge finanzieren. Lebensver-sicherungen und Bausparverträge haben zw

ar eine geringere Rentabilität, jedoch handelt es sich um

vergleichsweise sichere Geldanlagen, bei der die Auszahlung

der Versicherungsleistung beziehungsweise des Guthabens garantiert sind.

Die Gewährung eines Nachrangdarlehens an die Gesellschaft bietet höhere Er-

tragsaussichten. Diese Ertragsaussichten sind jedoch im Gegensatz zu Lebens-

versicherungen und Bausparverträgen damit verbunden, dass das Risiko des

Totalverlustes besteht, falls bei der Gesellschaft der unternehmerische Erfolg

ausbleiben sollte. Somit besteht das Risiko, dass die Verw

ertung von Lebensversi-cherungs- oder Bausparverträgen und die Gew

ährung eines qualifizierten Nach-rangdarlehens im

Vergleich mit der Fortsetzung der Verträge zu einer geringeren

Rentabilität und sogar zu einem Verm

ögensverlust führen können.

Es besteht das Risiko, dass Lebensversicherungen die Auszahlung der Rückkaufs-w

erte verzögern oder verweigern könnten. W

ird der Darlehensvertrag infolge ei-ner Nichterfüllung von Verpflichtungen von Beerjet Gm

bH gekündigt, besteht das Risiko, dass der Investor seine ursprüngliche Rechtsposition an dem

gekündigten Versicherungsvertrag nicht w

ieder einnehmen kann und som

it ein Versiche-rungsschutz nicht m

ehr besteht. Außerdem w

ürde aufgrund der Kündigung des

Versicherungsvertrages die Todesfallabsicherung über die Lebensversicherung entfallen.

5.3.5 A

llgemeines Bonitätsrisiko aus dem

Darlehensvertrag

Bei der vorliegenden Konzeption gibt der Darlehensgeber ein qualifiziertes par-tiarisches Nachrangdarlehen an die Beerjet Gm

bH. Die Verantwortung für eine

wirtschaftlich sinnvolle und Ertrag bringende Verw

endung des Darlehens liegt ausschließlich bei der Darlehensnehm

erin. Jegliche Handlung der Darlehensneh-m

erin wirkt sich auf die Bonität der Darlehensnehm

erin und damit auch auf die

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem

Darlehensvertrag, insbesondere auf die Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung des Darlehens, aus.

Insofern besteht das Risiko, dass das Darlehen inklusive Zinsen nicht, nur teilwei-

se und/oder nicht innerhalb der vorgesehenen Frist zurückgezahlt werden kann.

Es besteht zudem das Risiko, dass andere Gläubiger im

Falle einer Verwertung

vorrangig bedient werden und keine bzw

. nicht ausreichende Mittel verfügbar

sind, um das nachrangige Darlehen an die Darlehensgeber zurückzuführen oder

den darüber hinausgehenden Zinsanspruch zu bedienen. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber führen.

5.3.6Bonitätsbeeinfl

ussendeRisikenderDarlehensnehm

erin

Die Risiken der Darlehensnehmerin treffen die Darlehensgeber nur m

ittelbar, da sich alle Risiken der Darlehensnehm

erin aus Sicht des Darlehensgebers auf das Bonitätsrisiko vereinen. Risiken können sich bei der Darlehensnehm

erin sowohl

aus den unternehmensinternen Prozessen als auch aus den m

arkt- und bran-chenspezifischen Besonderheiten ergeben.

Nachfolgend werden die nach Kenntnis der Darlehensnehm

erin im Zusam

men-

hang mit der Verm

ögensanlage wesentlichen Risiken auf Ebene der Darlehens-

nehmerin, die erhebliche Ausw

irkungen auf die Bonität der Darlehensnehmerin

und damit auf die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen aus dem

Darlehens-

KAPITALMARKTPROSPEKT

Page 44: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

44

vertrag haben können, dargestellt.

Die Realisierung dieser und nachfolgender Risikofaktoren führt über die Realisie-rung des Bonitätsrisikos zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber und kann den Totalverlust des Darlehens zum

Ergebnis haben.

5.3.7 M

anagementrisiken

Die Geschäftsführung der Darlehensnehmerin w

ird nicht nur im Rahm

en der Ausw

ahl von Investitionsmöglichkeiten und M

ittelverwendung, sondern insbe-

sondere bei der Umsetzung der Investitionen und w

eiteren Mittelverw

endung Entscheidungen treffen, die Ausw

irkungen auf die Ertragslage der Darlehens-nehm

erin haben werden. Zudem

besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung Abw

eichungen von den Erwartungen, eventuell entstehende M

arktrisiken oder Schw

ierigkeiten nicht frühzeitig und/oder hinreichend erkennt und/oder zutref-fend beurteilt, w

as die Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen kann.

5.3.8 Schlüsselpersonenrisiken

Die Entwicklung der Gesellschaft hängt in erheblichem

Maße von den Fähigkei-

ten der Geschäftsführung sowie der Qualität der beauftragten Vertragspartner

ab. Der Verlust von Schlüsselpersonen, kann das Risiko deutlich erhöhen, dass die Entw

icklung der Gesellschaft negativ verläuft und sich dies erheblich auf die Bo-nität und die W

ahrscheinlichkeit der Rückzahlung des Darlehens und der Zahlung der Zinsen ausw

irkt.

5.3.9RisikoderV

erwendungderD

arlehensmittel

Die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Darlehensmittel führen bei dieser

zu einer entsprechenden Belastung mit an die Darlehensgeber zu zahlenden Zin-

sen für die Überlassung des Darlehens. Nach den Regelungen des Darlehensver-trages w

ird die Darlehensnehmerin die M

ittel für die operative Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes verw

enden.

Für die Darlehensnehmerin besteht daher die Notw

endigkeit, aus geringeren Be-trägen als den ihr überlassenen Darlehensm

itteln (bsp. aufgrund von Provisionen siehe Punkt 2.14.) höhere Erträge als die m

it den Crowd-Investoren vereinbarte

Verzinsung zu erzielen, um den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für den Gesam

t-darlehensbetrag leisten zu können.

Für die Darlehensnehmerin besteht som

it das Risiko, dass sie aus den investier-ten Beträgen nicht ausreichend Ertrag realisieren kann, um

den Kapitaldienst voll-ständig leisten zu können.

5.3.10RisikovonInteressenskonflikten

Aufgrund organisatorischer, kapitalmäßiger und personeller Verflechtungen m

it Partnerunternehm

en und Gesellschaftern (siehe Punkt 3.2.2 und 3.4) kann es zu Interessenkonflikten kom

men. Es besteht die M

öglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Darlehensnehm

erin in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Insbesondere können anderw

eitige, zum Beispiel vertragliche Verpflichtungen

sowohl auf Ebene der Beerjet Gm

bH als auch auf Ebene von anderen Partnerun-ternehm

en das Risiko von Interessenskonflikten zusätzlich verstärken.

5.3.11KeineM

ittelverwendungskontrolle

Es wird keine M

ittelverwendungskontrolle durch Dritte, beispielsw

eise durch W

irtschaftsprüfer, stattfinden. Auch dies könnte zur Folge haben, dass die Beer-jet Gm

bH ihrerseits ihren Verpflichtungen gegenüber den Investoren nicht nach-kom

men könnte.

5.3.12Außergew

öhnlicheEreignisse, HöhereGew

alt/nichtvorhersehbareEreignisse

Ereignisse höherer Gewalt w

ie Kriege, Terrorismus, krim

inelle Aktivitäten, Natur- und Um

weltkatastrophen, Betrugsfälle, m

enschliches Fehlverhalten, politische Veränderungen, Änderungen des rechtlichen und regulatorischen Um

felds oder

KAPITALMARKTPROSPEKT

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der Gerichts- oder der Verwaltungspraxis, Inflation oder sonstige w

esentliche Änderungen des M

arktumfelds, w

ie z.B. die Finanz- und Wirtschaftskrise sow

ie die gegenw

ärtige Staatsschuldenkrise, sind von der Emittentin w

eder vorherseh-bar noch beeinflussbar. Solche Ereignisse können Störungen oder den gänzlichen Ausfall des Geschäftsbetriebes der Em

ittentin zur Folge haben und die Vermö-

gens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen, was

wiederum

zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die DG führen kann.

5.3.13Vertragserfüllungsrisiko

Es besteht das Risiko, dass ein oder mehrere Vertragspartner ihren vertraglichen

Verpflichtungen während der Geschäftsbeziehung nicht nachkom

men und/oder

Auseinandersetzungen auftreten werden. Die Nichterfüllung oder Kündigung

von Verträgen könnte dazu führen, dass die Darlehensnehmerin ihren Verpflich-

tungen gegenüber den Darlehensgebern nicht nachkomm

en kann.

5.3.14RisikoderKostenentw

icklung

Es besteht für die Darlehensnehmerin das Risiko, dass sich ihre Kosten erheblich

erhöhen oder unvorhergesehene Kosten auftreten und sich diese Kostensteige-rung nicht durch entsprechende Erträge ausgleichen lässt. Dies könnte dazu füh-ren, dass die Darlehensnehm

erin ihre Verpflichtung zur Leistung von Zinsen und/oder Tilgung nicht oder nicht vollständig erfüllen kann.

5.3.15RisikoausbleibenderVerkaufserfolg

Es besteht das Risiko, dass aus welchem

Grund die Nachfrage nach den Produkten ausbleibt und w

eniger Produkte als geplant abgesetzt werden können. W

eiters besteht das Risiko, dass Produktentw

icklungen nicht erfolgreich verlaufen. Darü-ber hinaus besteht die Gefahr, dass durch Schadensfälle, Fehlern in der Produkti-on, Konstruktion oder Instruktion des Produktes Verpflichtungen der Gesellschaft entstehen, w

elche den wirtschaftliche Erfolg beeinträchtigen bzw

. zur Insolvenz der Gesellschaft führen könnten.

5.3.16 Platzierungsrisiko

Die Gesellschaft beabsichtigt, durch Nachrangdarlehen eine Summ

e von EUR 2,5 M

illionen aufzunehmen.

Die Summ

e des Nachrangkapitals bildet nach Abzug der Kosten das Investitions-kapital der Gesellschaft. Es besteht allerdings das Risiko, dass nicht ausreichend Anleger gew

onnen werden. Die Gesellschaft ist unabhängig von der Höhe des

eingeworbenen Kapitals jedoch m

it festen Aufwendungen belastet, die bei gerin-

gerem Platzierungserfolg um

so stärker ins Gewicht fallen. Sofern die Gesellschaft

das geplante nachrangige Darlehensvolumen nicht erreicht, ist das eingezahlte

Kapital aufgrund fixer Aufwendungen insgesam

t prozentual höher mit Kosten be-

lastet als ursprünglich kalkuliert. Je weniger Anleger Nachrangdarlehen gew

ähren und je geringer daher der Darlehensbetrag ist, desto geringer sind zugleich die Investitionsm

öglichkeiten der Gesellschaft: Es besteht das weitere Risiko, dass

die Gesellschaft mangels ausreichenden Investitionskapitals nur in begrenzte

Produktentwicklungen und Geschäftsbereiche investieren kann, das Investiti-

onsrisiko also nur eingeschränkt streuen kann. Die genannten Faktoren können negative Ausw

irkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell-

schaft haben und dazu führen, dass Rückflüsse an Anleger schwächer ausfallen

oder ganz entfallen.

5.3.17 Währungsrisiko

Wird ein Frem

dwährungsgeschäft getätigt, so hängt der Ertrag bzw

. die Wertent-

wicklung dieses Geschäftes stark von der Entw

icklung des Wechselkurses der

Fremdw

ährung zum Euro ab. Die Änderung des W

echselkurses kann den Ertrag und den W

ert des Geschäftes daher vergrößern oder vermindern. Ein W

ährungsri-siko besteht in der Regel bei allen Geschäften, die w

irtschaftlich auf Märkten m

it Frem

dwährung erfolgen, auch, w

enn die Investition des Kunden nicht in Fremd-

währung erfolgt.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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5.3.18Länderrisiko

Das Länderrisiko ist unter anderem das Bonitätsrisiko eines Staates. Droht dem

betreffenden Staat ein politisches oder w

irtschaftliches Risiko, so kann dies ne-gative Ausw

irkungen auf alle in diesem Staat ansässigen W

irtschaftstreibenden haben. Auch das Länderrisiko kann einen Totalverlust des vom

Darlehensgeber eingesetzten Kapitals nach sich ziehen. Das Länderrisiko kann auch rechtliche Ri-siken nach sich ziehen, indem

der ausländische Investor weniger Rechte als ein

inländischer Investor bei einem vergleichbaren inländischen Investm

ent genießt.

5.3.19 Missbrauchsrisiko

Unter Missbrauchsrisiko w

ird insbesondere das Risiko von strafgesetzwidrigen

Handlungen verstanden. Missbrauchshandlungen können unm

ittelbar (zB bei Veruntreuung von Geldern der Gesellschaft) oder m

ittelbar (im Falle der Haftung

des Unternehmens für Delikte der M

itarbeiter) zu Schäden der Gesellschaft füh-ren, die schlim

mstenfalls die Insolvenz der Gesellschaft und dam

it den Totalver-lust des vom

Darlehensgeber eingesetzten Kapitals nach sich ziehen können.

5.3.20Verw

ässerungsrisiko

Die Veränderung der „Kapitalbasis der Gesellschaft“ (siehe Punkt 5.1 des Dar-lehensvertrages), z.B. durch effektive Kapitalerhöhung, nach dem

Tag der An-gebotsstellung durch den Crow

d-Investor führt idR zu einer Verringerung des „Beteiligungs-Anteils“ des Crow

d-Investors am „W

ertsteigerungszins“ (Unter-nehm

enswertbeteiligung).

5.3.21BesondereRisikenbeiInvestitionenaufKredit

Investitionen auf Kredit stellen generell ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenomm

e-ne Kredit m

uss, unabhängig vom Erfolg des Investm

ents, zurückgeführt werden.

Die Kreditkosten schmälern außerdem

den Ertrag und damit die Gew

innchancen ganz erheblich. Insbesondere für Privatpersonen ist von frem

dfinanzierten Inves-titionen dringend abzuraten.

Sofern der Anleger beabsichtigt, die Darlehensgewährung frem

d zu finanzie-ren, sollte er dabei jedoch beachten, dass Zins- und Tilgungsleistungen für ein frem

dfinanziertes Darlehen, unabhängig von der wirtschaftlichen Entw

icklung des Nachrangdarlehens anfallen. Daher m

uss der Anleger ggf. andere Vermö-

genswerte verw

enden, um Zins- und Tilgungszahlungen für eine Frem

dfinan-zierung zu erfüllen. Sollten Darlehensrückzahlungen geringer sein oder kom

plett ausfallen oder sogar ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals eintreten, m

uss der Anleger die Rückzahlung seiner Frem

dfinanzierung zzgl. Zinsen vollständig aus seinem

sonstigen Vermögen leisten. Dies kann bis zur privaten Insolvenz des

Anlegers führen.

5.3.22 Steuerliche Risiken

Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die

geltende Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige Ausw

irkungen auf das Geschäftsmodell der Beerjet Gm

bH, deren w

irtschaftliche Entwicklung sow

ie deren Zahlungsfähigkeit haben.

Es wird dem

Darlehensgeber ausdrücklich empfohlen, im

Hinblick auf die persön-lichen w

irtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen der Gew

ährung eines qualifizierten Nachrangdarlehens einen W

irtschaftstreuhänder und/oder einen Rechtsanw

alt beizuziehen.

Die steuerliche Behandlung eines Investments kann sich nachträglich derart ver-

ändern, dass anfangs bestehende Steuervorteile zu einem späteren Zeitpunkt

nicht mehr gegeben sind. Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrund-

lage obliegt dem jew

eils zuständigen Finanzamt. Eine Haftung für die von der

Gesellschaft angestrebte steuerliche Behandlung kann daher nicht übernomm

en w

erden.

5.3.23Klum

penrisiko,keineRisikodiversifizierung

Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, w

enn keine oder nur eine gerin-ge Diversifizierung/Streuung der Investitionen in den verschiedenen Geschäfts-

KAPITALMARKTPROSPEKT

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47

und Produktbereichen erfolgt. Der wesentliche Unternehm

ensgegenstand der Gesellschaft ist die Entw

icklung, die Erzeugung, die Vermarktung sow

ie der Ver-trieb und die W

artung von Schankanlagen.

5.3.24Immaterialgüterrechte

Die Gesellschaft stützt ihre Geschäftsaktivitäten auf eigens entwickelte Patente.

In der Bundesrepublik Deutschland ist ein von einem von der Gesellschaft ver-

schiedenen Dritten initiiertes Patentverfahren betreffend ein dem Beerjet ähn-

liches Schankanlagensystem anhängig. Die Geschäftsführung der Gesellschaft

ist der Ansicht, dass es zu keiner Überschneidung komm

t und daher Beerjet in Rechte Dritter nicht eingreift. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen w

erden, dass durch die Verw

endung der Beerjet-Technologie eine Verletzung von Rech-ten Dritter erfolgt. Solche Ereignisse können Störungen oder den gänzlichen Aus-fall des Geschäftsbetriebes der Em

ittentin zur Folge haben und die Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen, was w

iede-rum

zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die DG führen kann.

5.3.25Inflationsrisiko

Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Darlehensnehmer bzw

. Darle-hensgeber infolge einer Geldentw

ertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem

Risiko unterliegt zum

einen der Realwert des vorhandenen Verm

ögens, zum an-

deren der reale Ertrag, der mit dem

Vermögen erw

irtschaftet werden soll.

5.3.26AusfallwichtigerV

ertragspartner

Die Emittentin ist dem

Risiko ausgesetzt, dass ihre Vertragspartner („Kontrahen-ten“) abgeschlossene Vereinbarungen oder sonstige Verpflichtungen nicht bzw

. nicht vollständig oder vereinbarungsgem

äß erfüllen oder erfüllen können und von allfälligen Kündigungsrechten Gebrauch m

achen. Sollten Vertragspartner der Gesellschaft m

it ihren geschuldeten Leistungen, z. B. im Falle der Insolvenz,

ausfallen oder sollten bei einem Vertragsauslauf neue Verträge abgeschlossen

werden m

üssen, so besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu

schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner würden beim

Ausfall ei-nes w

ichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantien oder

Gewährleistungsansprüche entfallen. Eine Insolvenz des Vertragspartners nach

bereits erfolgten Anzahlungen kann zu einem Verlust dieser Anzahlungen führen.

Dies alles kann zusätzliche, nicht prognostizierte Aufwendungen der Gesellschaft

zur Folge haben. Eine gänzliche oder teilweise Nicht- bzw

. Schlechterfüllung kann von nachhaltigem

nachteiligem Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzergebnisse

der Emittentin sein und in der Folge auch nachteilige W

irkung für die Darlehens-geber haben. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlun-gen an die Darlehensgeber führen.

5.3.27 Betriebsunterbrechung

Aufgrund von Schadensereignissen, Lieferengpässen bei erforderlichen Materi-

alien oder Produktionsstörungen kann es zu Betriebsunterbrechungen komm

en m

it nachteiligem Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzergebnisse der Gesell-

schaft und in der Folge auch mit nachteiliger W

irkung für die Darlehensgeber. Diese Risiken können zu geringeren oder ausbleibenden Auszahlungen an die Darlehensgeber führen.

5.3.28Versicherungsrisiken

Bei Schadensfällen oder Betriebsunterbrechungen kann nicht ausgeschlossen w

erden, dass die entsprechenden Schäden aufgrund von vereinbarten Selbst-behalten nicht vollständig von Versicherungen ersetzt w

erden. Der bestehende bzw

. geplante Versicherungsschutz umfasst insbesondere nicht Schäden auf-

grund von Kriegsereignissen, Erdbeben und Vorsatz der Darlehensnehmerin. Im

schlim

msten Fall könnte dies zu einem

Verlust sämtlichen Verm

ögens der Darle-hensnehm

erin führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass nach Eintritt von Versicherungsfällen in den Folgejahren höhere Beitragsbelastungen für die ent-sprechenden Versicherungsverträge entstehen.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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48

5.3.29 Finanzierungsrisiken

Die Gesellschaft beabsichtigt, zur Finanzierung der Geschäftsentwicklung z.T.

auch Kredit- und Leasingverträge zur Finanzierung der Geschäftsentwicklung ab-

zuschließen. Die Finanzierungsabsichtserklärung einer Bank knüpft die Auszah-lung der Gelder an die Erfüllung und Dokum

entation bestimm

ter Voraussetzun-gen, insbesondere der Aufb

ringung des erforderlichen Eigenkapitals. Sollten die Gesellschaft bzw

. die einzelnen Betreibergesellschaften ihrer Pflicht nicht oder nicht in vollem

Umfang nachkom

men, besteht das Risiko, dass die Darlehen nicht

fristgerecht oder gar nicht ausgezahlt werden können und die Schankanlagen

mangels Finanzierung nicht oder nur teilw

eise produziert werden können bzw

. nicht oder es zu Verzögerungen oder zu einer Sistierung der Produktentw

icklung kom

mt.

Falls das Zinsniveau im Zeitraum

zwischen dem

Vorliegen der Finanzierungsab-sichtserklärung und dem

endgültigen Abschluss von Darlehensverträgen mit va-

riablen Zinsvereinbarungen ansteigen sollte, könnte dies zu einer Erhöhung der Zinsbelastung und dam

it zu einer Verminderung der Rentabilität führen.

Sollten die finanzierenden Banken die langfristigen Projektfinanzierungskredite aus w

ichtigem Grund kündigen und fällig stellen können, z. B. in Folge eines Ver-

zugs der Darlehensnehmerin m

it wesentlichen Verpflichtungen aus dem

Darle-hensvertrag, so könnten sich die Finanzierungskosten durch die Aufnahm

e an-derer Darlehensm

ittel zu weniger günstigen Konditionen erhöhen. Es kann auch

nicht ausgeschlossen werden, dass in einem

solchen Fall die Bank dann die ihr gestellten Sicherheiten verw

ertet und der Verwertungserlös die Forderungen der

Bank nicht oder nur geringfügig übersteigt. Für den Anleger würde dies die Ren-

tabilität vermindern und bis hin zum

teilweisen Verlust seiner Verm

ögensanlage führen.

5.3.30 Persönliche Haftung

Der Crowd-Investor ist bis auf die Entrichtung des vereinbarten Darlehensbetrags

zzgl. eines eventuell vereinbarten Agios nicht verpflichtet weitere Leistungen zu

erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten.

Für den Crowd-Investor, der seine Verpflichtung zur Entrichtung des Darlehens-

betrages zzgl. eines eventuell anfallenden Agios vollständig erbracht hat, beste-hen keine w

eiteren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft oder Gläubigern der Gesellschaft. Daher besteht keine Nachschusspflicht des Anlegers.

Sollte die Gesellschaft vor Erfüllung der vollständigen Verpflichtung zur Entrich-tung des Darlehensbetrages insolvent w

erden, haftet der Crowd-Invstor für den

offenen aushaftenden Betrag der Darlehenssumm

e zzgl. Agio.

5.3.31RisikodesTotalverlustes/Maxim

alesRisiko

Es kann aus den vorangeführten Gründen ein Totalausfall eintreten. Unter dem

Risiko des Totalverlustes versteht man das Risiko, dass das vom

Darlehensgeber eingesetzte Kapital nicht zurückgezahlt w

erden kann. Über das Risiko des Total-verlustes des Darlehensbetrages können Anleger aufgrund ihrer persönlichen Verm

ögensverhältnisse zusätzliche Vermögensnachteile treffen- etw

a durch mit

Fremdfinanzierung des Darlehens verbundene Kosten oder aus der individuellen

Vermögenslage des Anlegers resultierende steuerliche Risiken.

Anleger müssen beachten, dass sie durch in ihrer individuellen Verm

ögenssituati-on begründete Um

stände, welche der Em

ittentin naturgemäß nicht bekannt sein

können, das Maxim

alrisiko der persönlichen Insolvenz treffen kann.

Eine Darlehensgewährung w

ird daher nur Anlegern empfohlen, die aufgrund ih-

rer Einkunfts- und Vermögenssituation im

Extremfall auch einen Totalverlust des

geleisteten Darlehens hinnehmen können.

KAPITALMARKTPROSPEKT

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49

UNTERFERTIGU

NGN

ACHKAPITA

LMARK

TGESETZ

Die Emittentin erklärt hierm

it, dass die Angaben in diesem Prospekt, die für die

Beurteilung der Veranlagung erheblich sind, richtig und vollständig sind. Soweit in

diesem Prospekt W

erturteile oder Prognosen über künftige Entwicklungen w

ie-dergegeben sind, liegen diesen Präm

issen (Annahmen) zugrunde, w

ie sie zum

Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospekts abschätzbar waren. Eine Haftung für

den Eintritt dieser Annahmen kann aber nicht übernom

men w

erden.

Dieser Prospekt wird von der Beerjet Gm

bH, Pumm

erinplatz 3, 4490 St. Florian bei Linz, Oberösterreich, eingetragen im

Firmenbuch des Landesgericht Steyr un-

ter FN 405162b hiermit als Em

ittentin gemäß § 8 Abs 1 KM

G gefertigt.

St.Florian, am 16. Novem

ber 2015

Mag. Ernst Koller

Ing. Thomas Schuller

KAPITALMARKTPROSPEKT

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50

KAPITA

LMARKTPROSP

EKT

6KONTR

OLLV

ERMER

KDES

PROSPEK

TKONTR

OLLO

RS

Wir haben den Prospekt gem

äß den Bestimm

ungen des § 8 Abs. 2 KMG kontrol-

liert.

Aufstellung und Inhalt dieses Prospektes liegen in der Verantwortung der Beerjet

GmbH.

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Kontrollverm

erks zu diesem

Prospekt auf der Grundlage unserer Prüfung.

Unsere Prüfungshandlungen waren ausschließlich auf die Richtigkeit und Voll-

ständigkeit der Prospektangaben, nicht aber auf die Beurteilung der Angemes-

senheit von Entgelten, auf den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges und der

steuerlichen Auswirkungen der Veranlagung gerichtet.

Wir erklären hierm

it als Prospektkontroller gemäß § 8 Abs. 2 Z. 3 KM

G, dass der vorliegende Veranlagungsprospekt kontrolliert und für richtig und vollständig be-funden w

urde. Der Prospekt enthält gemeinsam

mit dem

Darlehensvertrag in der Fassung vom

11.11.2015 und der Bilanz alle Angaben, die es dem Anleger erm

ögli-chen, sich ein fundiertes Urteil über die Verm

ögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und deren Entw

icklungsaussichten und über die mit der angebote-

nen Veranlagung verbundenen Rechte zu bilden.

Ergänzend weisen w

ir auf die unter Punkt 5.3. angeführten Risiken, insbesondere das Risiko des Totalverlustes und M

aximale Risiko hin. Ausdrücklich w

ird darauf hingew

iesen, dass zum 31.12.2014 die Bilanz der Gesellschaft ein negatives Ei-

genkapital in Höhe von EUR 438.219,62 ausweist, eine buchm

äßige Überschul-dung liegt vor. Eine Rückzahlung der Nachrangdarlehen ist erst nach Beseitigung des negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs 1 UGB) m

öglich.

Bei der Veranlagung handelt es sich um eine unternehm

erische Veranlagung mit

entsprechenden Risiken und Chancen. Auch ein Totalverlust des eingesetzten

Kapitals kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Als Prospektkontrollor:

CONFIRM W

irtschaftsprüfung GmbH

Mag. Georg Aschauer

Wirtschaftsprüfer

Beilage./1 –Zeichnungsschein

Beilage./2 – Bilanz des Jahres 2014

Beilage./3 –Gesellschaftsvertrag

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51

BEILA

GE1

Rücktrittsrechte Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG

: (1)

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom

Unternehm

er für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räum

en noch bei einem von

diesem dafür auf einer M

esse oder einem M

arkt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom

Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum

Zustandekomm

en des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt m

it der Ausfolgung einer Urkunde, die

zumindest den N

amen und die Anschrift des U

nternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notw

endigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht,

die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch m

it dem Zustandekom

men des

Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren m

it dem Tag, an dem

der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen U

rkunde unterblieben, so steht dem

Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf M

onaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise W

arenlieferung zu; wenn der

Unternehm

er die Urkundenausfolgung innerhalb von zw

ölf Monaten ab dem

Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem

Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die U

rkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekom

men des

Vertrags. (2)

Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der U

nternehmer oder ein m

it ihm zusam

menw

irkender Dritter den Verbraucher im Rahm

en einer Werbefahrt, einer

Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom U

nternehmer für seine geschäftlichen

Zwecke benützten Räum

e gebracht hat. (3)

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

wenn er selbst die geschäftliche Verbindung m

it dem U

nternehmer oder dessen Beauftragten zw

ecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 1.

wenn dem

Zustandekomm

en des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

2. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, w

enn sie üblicherweise von U

nternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräum

e geschlossen w

erden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das U

nternehmen nach seiner N

atur nicht in ständigen Geschäftsräum

en betrieben wird und

das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt 3.

bei Verträgen, die dem Fern- und Ausw

ärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder 4.

bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des U

nternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom

Unternehm

er gedrängt w

orden ist. (4)

Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimm

te Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gew

ahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet w

ird. Der Verbraucher kann ferner von seinem

Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, w

enn der Unternehm

er gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das

Samm

eln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 Gew

O 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und W

erbeveranstaltungen (§ 57 Gew

O 1994) oder über die Entgegennahm

e von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 Gew

O 1994) verstoßen hat. Die Bestim

mungen des Abs. 1, Abs. 3 Z

4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem

Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3a KSchG

: (1) Der Verbraucher kann von seinem

Vertragsantrag oder vom Vertrag w

eiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einw

illigung maßgebliche

Um

stände, die der Unternehm

er im Zuge der Vertragsverhandlungen als w

ahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausm

aß eintreten. (2) M

aßgebliche Um

stände im Sinn des Abs. 1 sind

1. die Erw

artung der Mitw

irkung oder Zustimm

ung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des U

nternehmers erbracht oder vom

Verbraucher verw

endet werden kann,

2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

4. die Aussicht auf einen Kredit.

(3) Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt w

erden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die in Abs. 1 genannten Um

stände nicht oder nur in erheblich geringerem

Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch

spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner, bei Bank- und Versicherungsverträgen m

it einer ein Jahr übersteigenden Vertragsdauer spätestens einen M

onat nach dem Zustandekom

men des Vertrags.

(4) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, w

enn 1.

er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder w

issen musste, dass die m

aßgeblichen Um

stände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausm

aß eintreten w

erden, 2.

der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt w

orden ist oder 3.

der Unternehm

er sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.

(5) Für die Rücktrittserklärung gilt § 3 Abs. 4 sinngemäß.

Macht der Crow

d-Investor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, hat die Darlehnsnehm

erin innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang der Rücktrittserklärung

den Crowdfinancing-Betrag (zuzüglich der für diesen Betrag in der Zw

ischenzeit allenfalls vereinnahmten Zinsen) an den Crow

d-Investor zurückzuzahlen. Der N

achrangdarlehensvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass durch Rücktritte von Crowd-Investoren der G

esamtdarlehensbetrag unter die Funding Schw

elle fällt; diesfalls hat die Darlehnsnehm

erin keine Zinsen zu zahlen. Ein Rücktritt ist zu richten an: Firma Beerjet Gm

bH, Pumm

erinplatz 3, A-4490 St. Florian.

Identifizierung gemäß G

eldwäschegesetz

Vom Zeichner auszufüllen:

Zweck der Zeichnung:

HINW

EIS zur Zahlung: O

Ich handle auf eigene Rechnung O

Ich handle auf Rechnung von: (N

ame und Adresse des w

irtschaftlich Berechtigten)

O private Verm

ögensinvestition O

Sonstiges: Es w

ird darauf hingewiesen, dass die Zahlung unm

ittelbar von einem

auf den Nam

en des Crowd-Investors lautenden

Konto , das

den Anforderungen

des Geldw

äschegesetzes entspricht,

erfolgen m

uss. Das

ist in

der Regel

bei inländischen

Konten der

Fall. Der

Vermittler

hat keine

Inkassovollmacht.

Der Identitätsnachw

eis erfolgt durch: Die Identifizierung und Verm

ittlung wird durchgeführt durch:

O persönliche Identitätsprüfung

(Die Identitätsprüfung wird durch eine der nebenstehenden Personen durchgeführt)

O Dienstnehm

er der Beerjet GmbH

O Gew

erblicher Vermögensberater

O W

irtschaftsprüfer, vereidigter O

Finanzdienstleistungsinstitut Buchprüfer, Steuerberater oder

O Versicherungsverm

ittler Steuerbevollm

ächtigter O

Postident-Verfahren (Der Zeichner w

ird die Identitätsprüfung in einer Postfiliale seiner Wahl durchführen)

Für die Identitätsprüfung bei juristischen Personen und anderen Gesellschaften ist – vorbehaltlich weiterer Erfordernisse – die Vorlage eines Registerauszuges

(Handelsregister, Genossenschaftsregister oder ein vergleichbares amtliches Register oder Verzeichnis) erforderlich und daher dem

Antrag beizufügen. Vom

identifizierenden Vermittler auszufüllen:

Ausweisart:

O Reisepass

O Personalausw

eis O

Führerschein Im

Fall persönlicher Identifizierung bestätige ich, dass der Crowd-Investor

für die Identifizierung anwesend w

ar und ich die Angaben des Crowd-

Investors anhand des Originals eines gültigen am

tlichen Ausweises m

it Lichtbild

überprüft habe.

Eine Kopie

dieses Ausw

eises (Vorder-

und Rückseite) habe ich beigefügt.

Ausweis-N

r.: _________________________________ gültig bis: ___________________ ausstellende Behörde: _____________________________________________________

N

ame und Anschrift des identifizierenden Verm

ittlers

O

rt/Datum

U

nterschrift des Vermittlers

Antrag zur N

achrangdarlehensgewährung

Anbieter: Beerjet Gm

bH FN405162b

A- 4490 St. Florian, Pumm

erinplatz 3

IBAN AT584480010103660000 / BIC VBW

EAT2WXXX

Persönliche Angaben des Crow

d-Investors Version P1

O Frau

O Herr

______________________________________________________________________________________________________________________

Nam

e Vornam

e Titel

Geburtsdatum

____________________________________________________________________________________________________________________________ PLZ, O

rt Straße, Haus-N

r.

Land ____________________________________________________________________________________________________________________________ Telefon

EMAIL

Staatsangehörigkeit

____________________________________________________________________________________________________________________________ Kreditinstitut

BIC IBAN

Antragsdaten:

Darlehensbetrag: €

zzgl. 5% Agio:

Gesam

tsumm

e: (Darlehensbetrag + Agio)

Ich

(Crowd-Investor)

vergebe für

eigene Rechnung

ein qualifiziertes

partiarisches N

achrangdarlehen an die Beerjet Gm

bH. Das N

achrangdarlehen w

ird auf

Grundlage

des N

achrangdarlehensvertrages in

der Fassung

11.11.2015

gewährt.

Gem

äß Punkt

2 der

Darlehensbedingungen komm

t der Vertrag erst m

it fristgerechter und vollständiger Einzahlung der G

esamtsum

me durch den Crow

d-Investor sow

ie Antragsannahme durch die Beerjet Gm

bH zustande. Im

Fall der Ablehnung des Antrages w

erden die

überwiesenen

Beträge an

den Crow

d-Investor zurück überwiesen.

Darlehensnehmerin:

Beerjet GmbH Bedingungen: gem

äß Nachrangdarlehensvertrag in der Fassung

11.11.2015

Basiszinssatz für Angebotslegung bis 11.12.2015:

5,5 % p.a. (act/360)

Laufzeitende: 31.12.2022

Basiszinssatz für Angebotslegung nach 11.12.2015:

4,5 % p.a. (act/360)

Wertsteigerungszinssatz:

Unternehm

enswert gem

. Darlehensvertrag Punkt 5.1

Zinszahlungstermin:

30.06.

Zeichnungsfrist: 31.07.2016

Um

satz-Multiplikator:

1,38

Fundingschwelle:

EUR 50.000.-

Darlehensnominale

pro 1 EUR

Darlehensbetrag: EU

R 0,0061

Fundinglimit:

EUR 2.500.000.-

Verlängerungsoption: 3 M

onate bis 31.10.2016

Dieses Angebot basiert auf den Bedingungen des Nachrangdarlehensvertrags in der Fassung 11.11.2015 der

Beerjet Gm

bH. Dieser ist im Kapitalm

arktprospekt abgedruckt und integrierender Bestandteil dieses Angebotes. Der Crow

d-Investor bestätigt mit seiner U

nterschrift, den Inhalt des VERTRAGES über eine BETEILIG

UN

G am

U

NTERN

EHMEN

SERFOLG

in Form eines PARTIARISCHEN

NACHRAN

GDARLEHENS“ der Beerjet Gm

bH in der Fassung 11.11.2015 inhaltlich zu kennen und verstanden zu haben.

Risikobelehrung

Bei dem zur Zeichnung angebotenen N

achrangdarlehen handelt es sich um keine so genannte m

ündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Verm

ögensanlage, die mit

entsprechenden unternehmerischen Risiken verbunden ist. Insbesondere kann ein Verlust des zu zahlenden Darlehensbetrages nicht ausgeschlossen w

erden. Der Crowd-

Investor sollte stets einen Teil oder gar Totalverlust der zu zahlenden Zeichnungssumm

e wirtschaftlich verkraften können. Das angebotene N

achrangdarlehen ist daher nicht als M

ittel zur Altersvorsorge geeignet. Der Crowd-Investor erklärt, dass er die Risikohinw

eise gelesen und zu Kenntnis genomm

en hat. Der Crowd-Investor bestätigt,

dass ihm gegenüber keine von den vorgenannten Antragsunterlagen abw

eichende oder darüber hinaus gehende Erklärungen oder Zusicherungen durch die Beerjet GmbH

bzw. den Verm

ittler abgegeben und keine diesbezüglichen Nebenabreden getroffen w

urden. Für das qualifizierte Nachrangdarlehen besteht kein der W

ertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine vorzeitige, individuelle Veräußerung des qualifizierten N

achrangdarlehens vor Laufzeitende ist daher nicht sichergestellt und gegebenenfalls m

it finanziellen Einbußen verbunden. Der wirtschaftliche Verlauf der Beerjet Gm

bH hängt von verschiedenen, in der Zukunft liegenden Ereignissen ab. Aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren ist eine konkrete Prognose über den w

irtschaftlichen Verlauf der Beerjet GmbH nicht m

öglich. Treten die vorgenomm

enen Annahm

en und Planungen - aus welchem

Grund auch imm

er - nicht ein, hat der Crowd-Investor die sich daraus ergebenden N

achteile mittelbar oder unm

ittelbar zu tragen, dies bedeutet, dass der Crow

d-Investor insbesondere die von ihm eingesetzte Darlehenssum

me zur Gänze verlieren kann. Der Crow

d-Investor muss daher in der

Lage sein, bei einer unerwartet negativen w

irtschaftlichen Entwicklung der Beerjet Gm

bH einen Totalverlust in Kauf zu nehmen.

Ändern sich steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die geltende Gesetzeslage und die Rechtsprechung der Höchstgerichte, kann dies nachteilige

Auswirkungen auf das Geschäftsm

odell der Beerjet GmbH, deren w

irtschaftliche Entwicklung, sow

ie deren Zahlungsfähigkeit haben.

Es wird ausdrücklich darauf hingew

iesen, dass sich umfassende Risikohinw

eise in Punkt 5.3. des KMG

-Prospektes befinden!

Datenschutz, Datenverarbeitungsklausel Em

pfangsbestätigung Der Crow

d-Investor willigt zum

Zwecke der Führung des Investorenregisters sow

ie die

Verwaltung

der N

achrangdarlehen in

die Speicherung,

Verarbeitung, Auskunftserteilung

sowie

Nachfrage

seiner/ihrer in

diesem

Zeichnungsschein/Angebot zur

Darlehensgewährung

angegebenen personenbezogenen Daten durch die CO

NDA AG, Donau-City-Straße 6, 1220 W

ien, sow

ie durch den jeweiligen Verm

ittler ein. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten

an Dritte zu Werbezw

ecken. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der Einschlägigen

Datenschutzgesetze. Die

personenbezogenen Daten

werden

gelöscht, sobald eine weitere Speicherung nicht m

ehr notwendig ist. Dem

Crowd-

Investor wird über die gespeicherten Daten und deren W

eitergabe auf Anfrage Auskunft

erteilt. Der

Crowd-Investor

ist m

it der

Zusendung von

Informationsm

aterialien über

und durch

die Darlehensnehm

erin per

E-Mail

und/oder Post einverstanden.

Der Crow

d-Investor bestätigt

den Erhalt

folgender U

nterlagen und

dass er

ausreichend Gelegenheit hatte, die genannten Unterlagen, Risikohinw

eise und die Rücktrittsbelehrung

zur

Kenntnis zu

nehmen:

O Antragskopie

O Belehrung über die gesetzlichen Rücktrittsrechte

O Kopie Beratungsprotokoll inklusive Risikoeinstufung

O Kapitalm

arktprospekt inkl. Nachrangdarlehensvertrag in der Fassung

11.11.2015 Die Belehrung über die Rücktrittsrechte und die Ausfolgung der angeführten U

nterlagen erfolgte am:

Ort/Datum

U

nterschrift Crowd-Investor

Ort/Datum

U

nterschrift Crowd-Investor

Ort/Datum

U

nterschrift Crowd-Investor

Ort/Datum

U

nterschrift Crowd-Investor

Ort/Datum

U

nterschrift Crowd-Investor

Page 52: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

52

BEILA

GE2

.

JAHRES-ABSCHLUSS

2014

BeerjetG

mbH

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

Pum

merinplatz

34490

St.Florian

3361Aschbach,M

elissenstraße11,07476/77811

3340W

aidhofen/Ybbs,WienerStraße

5,07442/53552

WT-C

OD

E:800747

217/8534S

t.Nr.:

FinanzamtLinz

.

zum31.12.2014

BeerjetG

mbH

Bilanz

402400

€31.12.2014

€31.12.2013

Aktiva

A.Anlageverm

ögen

I.Imm

aterielleV

ermögensgegenstände

1.Softw

are23.816,68

0,00

II.Sachanlagen

1.Bauten

auffremdem

Grund

10.373,380,00

2.Maschinen

59.270,570,00

3.Betriebs-und

Geschäftsausstattung

10.876,572.660,55

80.520,522.660,55

ANLAGEVER

MÖGEN

104.337,202.660,55

B.Umlaufverm

ögen

I.Vorräte

1.fertigeE

rzeugnisseund

Waren

196.300,5348.796,00

II.Forderungenund

sonstigeV

ermögensgegenstände

1.Forderungenaus

Lieferungenund

Leistungen11.760,00

2.400,00

2.sonstigeForderungen

undV

ermögensgegenstände

24.232,8328.557,19

35.992,8330.957,19

UMLAUFVER

MÖGEN

232.293,3679.753,19

C.Rechnungsabgrenzungsposten

1.329,011.794,17

SummeAktiva

337.959,5784.207,91

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

Page 53: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

53

.

zum31.12.2014

BeerjetG

mbH

Bilanz

402400

€31.12.2014

€31.12.2013

Passiva

A.Negatives

Eigenkapital

I.Stam

mkapital

10.000,0010.000,00

II.Bilanzverlust

-448.219,62-141.479,62

davonVerlustvortrag

-141.479,620,00

SUMMEEIG

ENKAPITAL

-438.219,62-131.479,62

B.Rückstellungen

1.sonstigeR

ückstellungen22.688,72

3.588,76SUMMERÜCKSTELLU

NGEN

22.688,723.588,76

C.Verbindlichkeiten

1.Verbindlichkeiten

gegenüberKreditinstituten

326.208,95136.705,10

2.Verbindlichkeiten

ausLieferungen

undLeistungen

111.558,9534.983,97

3.Verbindlichkeiten

gegenüberGesellschaftern

5.061,432.299,60

4.sonstigeVerbindlichkeiten

310.661,1438.110,10

davonaus

Steuern

3.816,001.619,58

davonimRahm

endersozialen

Sicherheit

1.931,462.977,57

SUMMEVER

BINDLIC

HKEITEN

753.490,47212.098,77

SummePassiva

337.959,5784.207,91

Haftungsverhältnisse

11.600,000,00

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

.

1.1.2014bis

31.12.2014

BeerjetG

mbH

Gewinn-und

Verlustrechnung402400

€2014

%€

2013%

1.Umsatzerlöse

44.440,2624,2

2.000,00100,0

2.Veränderung

desBestands

anfertigen

Erzeugnissen132.000,00

71,80,00

0,0

3.andere

aktivierteEigenleistungen

7.400,074,0

0,000,0

4.Betriebsleistung

183.840,33100,0

2.000,00100,0

5.sonstige

betrieblicheErträge

a)E

rträgeaus

demA

bgangvom

Anlageverm

ögen622,66

0,30,00

0,0b)

übrige116.745,89

63,55.000,00

250,0117.368,55

63,85.000,00

250,0

6.Aufw

endungenfürM

aterialundsonstige

bezogeneHerstellungsleistungen

a)M

aterialaufwand

144.447,9878,6

14.513,84725,7

b)A

ufwendungen

fürbezogeneLeistungen

95.824,9052,1

91.122,84>999,9

240.272,88130,7

105.636,68>999,9

7.Zwischensum

meKlasse

4-560.936,00

33,2-98.636,68

>999,9

8.Personalaufw

anda)

Löhne39.506,24

21,57.118,18

355,9b)

Gehälter

118.138,1064,3

11.746,80587,3

c)Leistungenan

betrieblicheM

itarbeitervorsorgekassen1.868,36

1,0109,95

5,5d)

Aufw

endungenfürgesetzlich

vorgeschriebeneSozialabgaben

sowie

vomEntgeltabhängige

Abgabenund

Pflichtbeiträge

39.037,2021,2

4.960,64248,0

e)sonstige

Sozialaufwendungen

605,800,3

369,5018,5

199.155,70108,3

24.305,07>999,9

9.Zwischensum

meKlasse

4-6-138.219,70

-75,2-122.941,75

>999,9

10.Abschreibungen

a)aufim

materielle

Gegenstände

desA

nlagevermögens

undSachanlagen

45.612,9424,8

965,2748,3

11.sonstige

betrieblicheAufw

endungena)

Steuern,sow

eitsienichtunterSteuern

vomEinkom

men

undvom

Ertrag

fallen783,25

0,4251,20

12,6

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

BEILA

GE2

Page 54: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

54

BEILA

GE2

.

1.1.2014bis

31.12.2014

BeerjetG

mbH

Gewinn-und

Verlustrechnung402400

€2014

%€

2013%

b)übrige

104.872,8457,1

17.223,84861,2

Summesonstige

betrieblicheAufw

endungen105.656,09

57,517.475,04

873,8

12.Zwischensum

meaus

Z1bis

11(Betriebserfolg)

-289.488,73-157,5

-141.382,06>999,9

13.Zinsen

undähnliche

Aufw

endungen16.751,27

9,197,56

4,9

14.Zwischensum

meaus

Z13bis

13(Finanzerfolg)

-16.751,27-9,1

-97,56-4,9

15.Ergebnis

dergewöhnlichen

Geschäftstätigkeit

-306.240,00-166,6

-141.479,62>999,9

16.Steuern

vomEinkom

menund

vomErtrag

500,000,3

0,000,0

17.Jahresfehlbetrag

-306.740,00-166,9

-141.479,62>999,9

18.Jahresverlust

-306.740,00-166,9

-141.479,62>999,9

19.Verlustvortrag

ausdem

Vorjahr-141.479,62

-77,00,00

0,0

20.Bilanzverlust

-448.219,62-243,8

-141.479,62>999,9

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

.

AnhangBeerjetG

mbH

Bilanzierungs-und

Bewertungsm

ethoden

Allgemeine

Grundsätze

Der

Jahresabschlussw

urdeunter

Beachtungder

Grundsätze

ordnungsmäßiger

Buchführung,sow

ieunter

Beachtungder

Generalnorm

,ein

möglichst

getreuesBild

derVerm

ögens-,Finanz-

undErtragslage

desU

nternehmens

zuverm

itteln,aufgestellt.

BeiderErstellungdes

Jahresabschlussesw

urdederG

rundsatzderVollständigkeiteingehalten.

Beider

Bewertung

dereinzelnen

Vermögensgegenstände

undSchulden

wurde

derG

rundsatzder

Einzelbewertung

beachtetundeine

Fortführungdes

Unternehm

ensunterstellt.

Dem

Vorsichtsprinzipw

urdedadurch

Rechnung

getragen,dass

nurdie

amAbschlussstichtag

realisiertenG

ewinne

ausgewiesen

wurden.

Allenerkennbaren

Risiken

unddrohenden

Verlustenw

urdeentsprechend

Rechnung

getragen.

Anlagevermögen

Erworbene

Immaterielle

Vermögensgegenstände

Erworbene

imm

aterielleAnlagew

ertew

urdenzu

Anschaffungskostenangesetzt

und,sofern

sieder

Abnutzungunterliegen,um

planmäßige

Abschreibungenverm

indert.

Die

planmäßige

Abschreibungw

irdlinear

vorgenomm

en.D

abeiw

irdfolgende

Nutzungsdauer

zugrundegelegt:

Nutzungsdauer

inJahren

Konzessionen-

EDV-Softw

are/H

omepage

3

Sachanlagevermögen

Das

Sachanlagevermögen

wurde

zuAnschaffungs-

bzw.

Herstellungskosten

angesetztund,

soweit

abnutzbar,umplanm

äßigeAbschreibungen

vermindert.

Die

planmäßige

Abschreibungw

irdlinear

vorgenomm

en,wobeifür

dieeinzelnen

Anlagengruppenfolgende

Nutzungsdauerzugrunde

gelegtwird:

Nutzungsdauer

inJahren

Gebäude

-Technische

Anlagenund

Maschinen

-Andere

Anlagen,Betriebs-undG

eschäftsausstattung3-5

Die

übrigengeringw

ertigenVerm

ögensgegenständedes

Geschäftsjahres

wurden

imJahr

derAnschaffung

sofortvollabgeschrieben.

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

Page 55: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

55

.

AnhangBeerjetG

mbH

Umlaufverm

ögen

Vorräte

Die

Bewertung

derVorräte

erfolgtezu

Anschaffungs-bzw

.H

erstellungskostenoder

zuniedrigeren

Tageswerten.

Forderungenund

sonstigeVerm

ögensgegenstände

Die

Forderungenund

sonstigenVerm

ögensgegenständew

urdenm

itdemN

ennwertangesetzt.

Rückstellungen

SonstigeRückstellungen

Inden

sonstigenR

ückstellungenw

urdenunter

Beachtungdes

Vorsichtsprinzipsalle

imZeitpunkt

derBilanzerstellung

erkennbarenR

isikenund

derHöhe

oderdemG

rundenach

ungewisse

Verbindlichkeitenm

itden

Beträgenberücksichtigt,die

nachvernünftigerkaufm

ännischerBeurteilungerforderlich

sind.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitensind

mit

demR

ückzahlungsbetragunter

Bedachtnahme

aufden

Grundsatz

derVorsicht

ermittelt.

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

.

AnhangBeerjetG

mbH

ErläuterungenzurB

ilanz

Allgemeine

Angaben Erläuterungen

zueinzelnen

Postenvon

Bilanz

undGuV

Entwicklung

desAnlageverm

ögens

Die

Entwicklung

dereinzelnenPosten

desAnlageverm

ögensund

dieAufgliederung

derJahresabschreibungnach

einzelnenPosten

(§226

Abs.1U

GB)istaus

demtieferstehenden

Anlagespiegelersichtlich:

Ansch-W

ert1.1.2014

31.12.2014Zugang

Um

buchungA

bgangU

mbuchung

Abschreibung

kumuliert

1.1.201431.12.2014

Buchw

ert1.1.2014

31.12.2014A

bschreibungZuschreibung

EU

RE

UR

EU

RE

UR

EU

RE

UR

I.Immaterielle

Vermögensgegenstände

1.S

oftware

0,0035.725,00

0,000,00

0,0011.908,32

35.725,000,00

0,0011.908,32

23.816,680,00

II.Sachanlagen

1.B

autenauffrem

demG

rund0,00

11.344,530,00

0,000,00

971,1511.344,53

0,000,00

971,1510.373,38

0,002.

Maschinen

0,0086.548,10

0,000,00

0,0027.277,53

86.548,100,00

0,0027.277,53

59.270,570,00

3.B

etriebs-undG

eschäftsausstattung3.625,82

19.749,307.917,03

965,272.660,55

5.455,9415.458,09

0,000,00

4.581,5210.876,57

0,003.625,82

117.641,937.917,03

965,272.660,55

33.704,62113.350,72

0,000,00

32.830,2080.520,52

0,00S

umm

eA

nlagenspiegel3.625,82

153.366,937.917,03

965,272.660,55

45.612,94149.075,72

0,000,00

44.738,52104.337,20

0,00

Forderungenund

sonstigeVerm

ögensgegenstände

Die

nachfolgendeD

arstellungzeigtdie

Restlaufzeiten

derinderBilanz

ausgewiesenen

Forderungen:

Gesam

tbetrag

davonR

estlaufzeitbis

1Jahr

EUR

EUR

Forderungenund

sonstigeVerm

ögensgegenständeForderungen

ausLieferungen

undLeistungen

11.760,0011.760,00

sonstigeForderungen

undVerm

ögensgegenstände24.232,83

24.232,83Sum

me

Forderungen35.992,83

35.992,83

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

BEILA

GE2

Page 56: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

56

BEILA

GE2

.

AnhangBeerjetG

mbH

SonstigeForderungen

undVerm

ögensgegenstände

ImPosten

"SonstigeForderungen

undVerm

ögensgegenstände"sind

wesentliche

Erträgeenthalten,die

erstnach

demBilanzstichtag

zahlungswirksam

werden.

Dies

betrifftfolgendePosten:

31.12.201431.12.2013

EUR

EUR

Sonstigekurzfr.Forderungen

22.972,8327.297,19

Kautionen1.260,00

1.260,00

24.232,8328.557,19

Negatives

Eigenkapital

Die

Gesellschaftw

eistunterPassivaden

Posten"negatives

Eigenkapital"inH

öhevon

€ -438.219,62 aus.

Die

Geschäftsführung

derG

esellschaftnim

mt

zurFrage,

obeine

Überschuldung

imSinne

desInsolvenzrechtes

vorliegt,wie

folgtStellung:

Esbesteht

keineÜ

berschuldungder

Gesellschaft

imSinne

desInsolvenzrechtes,

dazw

areine

statischeÜ

berschuldungvorliegt,die

Fortbestehensprognosedes

Unternehm

ensaberpositiv

ist,d.h.d erBarwertder

Zukunftserträgereichtzum

Ausgleichderstatischen

Überschuldung

aus.Die

Verlusteaus

denvergangenen

Jahrenund

demFolgejahrsind

abgedeckt.

Eigenmittelquote,fiktive

SchuldentilgungsdauerEs

wird

festgestellt,dassdie

Eigenkapitalquotegeringer

als8%

istunddie

Schuldentilgungsdauer15

Jahreübersteigt.M

ehralsdie

Hälfte

desStam

mkapitals

istdurchVerluste

aufgebraucht.

BeschlüssezurG

egensteuerung1. D

ieFinanzierung

erfolg tezum

Teildurchnachrangige

Eigentümerdarlehen.

2.D

ieProduktentw

icklungw

urdeim

4.Q

uartal2014

abgeschlossenund

ersteAufträge

konnten

abgeschlossenw

erden.3. Für2015

istderVerkaufvon22

Beerjet-Anlagen,für2016von

100Beerjet-Anlagen

geplant.

InderB

ilanznichtgesondertausgew

ieseneRückstellungen

FolgendeR

ückstellungenhaben

einenerheblichen

Um

fang,w

urdenjedoch

inder

Bilanznicht

gesondertausgew

iesen:

Stand1.1.2014

Verwendung

Zuweisung

Stand31.12.2014

EUR

EUR

EUR

EUR

Rückst.fürJA-Arbeiten

1.500,001.500,00

1.500,001.500,00

Rückst.f.n.abger.Präm

ien0,00

0,0021.169,63

21.169,63R

ückst.fürn.kons.Urlaube

2.088,764.158,43

2.088,7619,09

3.588,765.658,43

24.758,3922.688,72

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

.

AnhangBeerjetG

mbH

Verbindlichkeiten

ZurFristigkeitderinderBilanz

ausgewiesenen

Verbindlichkeitenw

erdenfolgende

Erläuterungengegeben:

Gesam

tbetrag

davonR

estlaufzeitbis

1Jahr

davonR

estlaufzeitüber1

Jahr

davonR

estlaufzeitzw

.1und

5Jahre

davonR

estlaufzeitüber5

JahreEU

REU

REU

REU

REU

RVerbindlichkeitenVerbindlichkeitengegenüberKreditinstituten

326.208,95185.008,95

141.200,0083.200,00

58.000,00Verbindlichkeiten

ausLieferungen

undLeistungen

111.558,95111.558,95

0,000,00

0,00VerbindlichkeitengegenüberG

esellschaftern5.061,43

5.061,430,00

0,000,00

sonstigeVerbindlichkeiten

310.661,1419.661,14

291.000,00291.000,00

0,00davon

ausSteuern

3.816,003.816,00

0,000,00

0,00davon

imRahm

endersozialen

Sicherheit

1.9 31,461.931,46

0,000,00

0,00

Summ

eVerbindlichkeiten

753.490,47321.290,47

432.200,00374.200,00

58.000,00

SonstigeVerbindlichkeiten

ImPosten

"SonstigeVerbindlichkeiten"

sindw

esentlicheBeträge

enthalten,dieals

Aufwand

erfasstwurden,

abererstimFolgejahrzahlungsw

irksamw

erden.

Dies

betrifftfolgendeAufw

endungen:31.12.2014

31.12.2013EU

REU

RVerr.konto

Max

Weigl

146,000,00

Darl.Schuller-IT

Gm

bH50.000,00

0,00Tech2b

InkubatorGm

bHD

arlehen36.000,00

18.000,00D

arlehenScheruga

10.000,0010.000,00

Darlehen

SGS

S&TG

mbH

195.000,000,00

Finanzamtlaufendes

Konto563,34

0,00Finanzam

tLohnsteuer2.615,88

1.054,68Finanzam

tDienstgeberbeitrag

364,57323,42

FinanzamtD

ienstgeberzuschlag29,17

25,87G

emeinde

Komm

unalsteuer243,04

215,61G

ebietskrankenkasse1.931,46

2.977,57Lohn-und

Gehaltsverbindl.

0,004.830,11

Sonst.kurzfr.Verbindlichk.13.767,68

682,84

310.661,1438.110,10

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

Page 57: t GmbH on quali… · tor: 1,38 ag: EUR 0,0061 Verlängerungsoptionsfrist: e unding Limit: EUR 2.500.000,00 RBEMERKUNGEN 2.1 2.2 ös-es-des die artung en aller Art. ernehmens " nanzie-quali

57

.

AnhangBeerjetG

mbH

GEW

INN-UNDVER

LUSTR

ECHNUNG

Entwicklung

derUmsatzerlöse

20142013

VeränderungEU

REU

REU

R%

ErlöseInland

41.440,262.000,00

39.440,26>999,9

ErlöseEU

3.000,000,00

3.000,00k.A.

44.440,26

2.000,0042.440,26

>999,9

ErläuterungderAufw

endungenfürForschung

undEntw

icklung

FolgendeAufw

endungenw

urdenim

BereichForschung

undEntw

icklunggetätigt:

20142013

SachverhaltBetrag

BetragLöhne

undG

ehälter73.948,83

19.110,00M

aterialundFrem

dleistungen87.976,62

150.728,54Anschaffung

Werkzeuge

5.748,460,00

Herstellung

Prototypen84.322,71

0,00G

emeinkosten

undFinanzierungsaufw

and16.669,30

3.822,00268.665,92

173.660,54

Zuwendungen

Förderungen-59.620,00

-5.000,00

209.045,92168.660,54

Steuernvom

Einkommenund

Ertrag

Das

ErgebnisderG

ewöhnlichen

Geschäftstätigkeitw

urdem

it€ 500,00 belastet.

D

asaußergew

öhnlicheErgebnis

wurde

mit€ 0,00 belastet.

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

.

AnhangBeerjetG

mbH

SonstigePflichtangaben

ZahlderArbeitnehmer

Die

durchschnittlicheZahl

derArbeitnehm

ergegliedert

nachArbeitern

undAngestellten

beträgt(§ 239 Abs. 1 Z 1 U

GB):

20142013

Arbeiter2

1Angestellte

22

Gesam

t4

3

Angabenzuden

Mitgliedern

derGeschäftsführung

Geschäftsführung:

Nam

eseit

Mag.ErnstKoller

21.10.2013

.................................................................................D

atum,U

nterschriftdesG

eschäftsführers/derG

eschäftsführer

Kastner&

SchatzSteuerberatung

GmbH

BEILA

GE2

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58

BEILA

GE2

.

BeerjetGmbH

Pummerinplatz3

Finanzamt:Linz

4490St.

FlorianSteuer-Nr:

217/8534

bh14/402400Seite:

Anlagenspiegel

Anschaffungskosten/HerstellungskostenBuchwert

KumulierteJahres

2014/01/01Zugang

AbgangUmbuchung

2014/12/31Abschreibung

2014/12/312014/01/01

Abschreibung

A.ANLAGEVERMÖGEN

I.IMMATERIELLE

VERMÖGENS-GEGENSTÄNDE

1.KONZESSIONEN,

GEWERBL.SCHUTZ-

RECHTEU.

ÄHNLICHERECHTE

U.VOR-

TEILESOWIE

DARAUSABGELEITETE

LIZENZEN0,00

35.725,000,00

0,0035.725,00

11.908,3223.816,68

0,0011.908,32

II.SACHANLAGEN

1.GRUNDSTÜCKE

UNDGRUNDSTÜCKS-

GLEICHERECHTE

UNDBAUTEN,

EINSCHLIESSLICHDER

BAUTENAUF

FREMDEMGRUND

0,0011.344,53

0,000,00

11.344,53971,15

10.373,380,00

971,15

2.TECHNISCHE

ANLAGENUND

MASCHINEN0,00

86.548,100,00

0,0086.548,10

27.277,5359.270,57

0,0027.277,53

3.BETRIEBS-

UNDGESCHÄFTS-

AUSSTATTUNG,ANDERE

ANLAGEN3.625,82

19.749,307.917,03

0,0015.458,09

4.581,5210.876,57

2.660,555.455,94

SUMMESACHANLAGEN

3.625,82117.641,93

7.917,030,00

113.350,7232.830,20

80.520,522.660,55

33.704,62

SummeAnlagevermögen

3.625,82153.366,93

7.917,030,00

149.075,7244.738,52

104.337,202.660,55

45.612,94

12

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BEILA

GE3

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GE3

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BEILA

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68 BeerjetG

mbH

Pumm

erinplatz 34490 St. Florian, Austria

T +43 7224 22002F +43 7224 22002-55E office@

beerjet.com

www.beerjet.com