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Wiesenhof-Landwirtschaſts GmbH & Co KG · vertr. d. d. Wiesenhof-Verwaltungs GmbH · GF Barbara Müller-Kuntz und Markus Podlech Wiesenhof 1 · 76359 Marxzell-Burbach · Tel. 07248 93409-0 · Fax 07248 4431 · www.islandpferdezentrum-wiesenhof.de · [email protected] STUTENANMELDUNG 2020 Die Wiesenhof-Landwirtschafts GmbH & Co.KG – im folgenden Wiesenhof genannt – handelt bezüglich des Deckaktes und der Abrechnung des damit ver- bundenen Deckgeldes als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Hengsteigentümers. Alle darüber hinaus beschriebenen Leistungen erbringt der Wiesenhof in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ich melde nachfolgende Stute zur Bedeckung durch den Hengst DE2013184930 Davíð vom Áland, Eigentümerin Heidi Korsch, an: Name der Stute: Lebensnummer: Farbe/Abz.: geb.: Vater: Mutter: Meine Stute ist FEIF/FIZO geprüft: nein ja, Ergebnis: (Kopie der Urkunde liegt bei) Ekzembehandlung gewünscht: nein ja (Kosten: 5.- €/ Tag zzgl. Kosten für Pflegemittel) Meine Stute ist tragend: nein ja Maidenstute Trächtigkeitsuntersuchung gewünscht: nein ja (Kosten: Vorstellen beim Tierarzt 14.- €, zzgl. Untersuchungskosten) Falls eine Trächtigkeitsuntersuchung gewünscht ist, wird diese am Ende der Deckperiode durchgeführt. Jetzt tragend von: Abfohltermin: Farbe/Abz. des Fohlens: Hengst Stute Ich bringe die Stute am: Bitte beachten: Um Verletzungen zu vermeiden, werden die Stutenherden drei Tage vor Beginn der jeweiligen Deckperiode zusammengestellt. Stuten, die bereits abgefohlt haben oder nicht tragend sind, müssen zu dieser Zeit auf dem Wiesenhof sein. Die Anmeldegebühr von 300,- € wurde bar bezahlt am wurde überwiesen am Bitte beachten: Ohne Anmeldegebühr ist die Bearbeitung nicht möglich. Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe, IBAN-Nr: DE34 6605 0101 0108 2868 65, BIC-Code: KARSDE66XXX. Die Restzahlung erfolgt bei Abholung in bar oder per Scheck. Die Stute kann erst nach Zahlung der Gesamtrechnung abgeholt werden. Kopie der Papiere liegt bei Ergebnisse der Tupferproben liegen bei (incl. CEM-Untersuchungen, siehe Deckbedingungen) Ergebnisse der Tupferproben werden bei Anlieferung der Stute mitgebracht Ohne negative Tupferprobenergebnisse (CEM und bakteriologischer Befund, siehe Deckbedingungen) darf die Stute nicht zum Hengst. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir daher die Übersendung der Untersuchungsbefunde vorab. Achtung: Die Untersuchungsergebnisse dürfen nicht älter als 4 Wochen sein. Ich erkenne hiermit Ihre Deckbedingungen an. Ich habe Ihre Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme der Kontaktaufnahme per E-Mail zu Informationszwecken zu. Besitzer der Stute: Straße: PLZ, Wohnort: Telefon: Mobil: Email: Datum, Unterschrift:

Stutenanmeldung 2020 Vertreter · 2020-05-20 · der Probenentnahme bis zur Untersuchung der Tupfers darf 48 Stunden nicht überschreiten und die Tupfer müssen gekühlt versendet

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Page 1: Stutenanmeldung 2020 Vertreter · 2020-05-20 · der Probenentnahme bis zur Untersuchung der Tupfers darf 48 Stunden nicht überschreiten und die Tupfer müssen gekühlt versendet

Wiesenhof-Landwirtscha� s GmbH & Co KG · vertr. d. d. Wiesenhof-Verwaltungs GmbH · GF Barbara Müller-Kuntz und Markus PodlechWiesenhof 1 · 76359 Marxzell-Burbach · Tel. 07248 93409-0 · Fax 07248 4431 · www.islandpferdezentrum-wiesenhof.de · [email protected]

STUTENANMELDUNG 2020

Die Wiesenhof-Landwirtschafts GmbH & Co.KG – im folgenden Wiesenhof genannt – handelt bezüglich des Deckaktes und der Abrechnung des damit ver-bundenen Deckgeldes als ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter des Hengsteigentümers.Alle darüber hinaus beschriebenen Leistungen erbringt der Wiesenhof in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

Ich melde nachfolgende Stute zur Bedeckung durch den Hengst DE2013184930 Davíð vom Áland, Eigentümerin Heidi Korsch, an:

Name der Stute: Lebensnummer:

Farbe/Abz.: geb.:

Vater: Mutter:

Meine Stute ist FEIF/FIZO geprüft: nein ja, Ergebnis: (Kopie der Urkunde liegt bei)Ekzembehandlung gewünscht: nein ja (Kosten: 5.- €/ Tag zzgl. Kosten für Pflegemittel)Meine Stute ist tragend: nein ja MaidenstuteTrächtigkeitsuntersuchung gewünscht: nein ja (Kosten: Vorstellen beim Tierarzt 14.- €, zzgl. Untersuchungskosten)Falls eine Trächtigkeitsuntersuchung gewünscht ist, wird diese am Ende der Deckperiode durchgeführt.

Jetzt tragend von: Abfohltermin:

Farbe/Abz. des Fohlens: Hengst Stute

Ich bringe die Stute am: Bitte beachten: Um Verletzungen zu vermeiden, werden die Stutenherden drei Tage vor Beginn der jeweiligen Deckperiode zusammengestellt. Stuten, die bereits abgefohlt haben oder nicht tragend sind, müssen zu dieser Zeit auf dem Wiesenhof sein.

Die Anmeldegebühr von 300,- € wurde bar bezahlt am wurde überwiesen am Bitte beachten: Ohne Anmeldegebühr ist die Bearbeitung nicht möglich.Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe, IBAN-Nr: DE34 6605 0101 0108 2868 65, BIC-Code: KARSDE66XXX.Die Restzahlung erfolgt bei Abholung in bar oder per Scheck. Die Stute kann erst nach Zahlung der Gesamtrechnung abgeholt werden.

Kopie der Papiere liegt bei Ergebnisse der Tupferproben liegen bei (incl. CEM-Untersuchungen, siehe Deckbedingungen) Ergebnisse der Tupferproben werden bei Anlieferung der Stute mitgebrachtOhne negative Tupferprobenergebnisse (CEM und bakteriologischer Befund, siehe Deckbedingungen) darf die Stute nicht zum Hengst. Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir daher die Übersendung der Untersuchungsbefunde vorab. Achtung: Die Untersuchungsergebnisse dürfen nicht älter als 4 Wochen sein.

Ich erkenne hiermit Ihre Deckbedingungen an. Ich habe Ihre Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme der Kontaktaufnahme per E-Mail zu Informationszwecken zu.

Besitzer der Stute:

Straße: PLZ, Wohnort:

Telefon: Mobil:

Email:

Datum, Unterschrift:

Page 2: Stutenanmeldung 2020 Vertreter · 2020-05-20 · der Probenentnahme bis zur Untersuchung der Tupfers darf 48 Stunden nicht überschreiten und die Tupfer müssen gekühlt versendet

Wiesenhof-Landwirtscha� s GmbH & Co KG · vertr. d. d. Wiesenhof-Verwaltungs GmbH · GF Barbara Müller-Kuntz und Markus PodlechWiesenhof 1 · 76359 Marxzell-Burbach · Tel. 07248 93409-0 · Fax 07248 4431 · www.islandpferdezentrum-wiesenhof.de · [email protected]

DECKBEDINGUNGEN

1. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Sie müssen auf ganztägigen Weidegang vorbereitet, entwurmt und unbeschlagen sein.Die Stuten dürfen nicht aus einem gemischten Bestand (Herde gemeinsam mit Wallachen) kommen.

2. Folgende Untersuchungen, die nicht älter als 4 Wochen sein dürfen werden benötigt:eine Cervix-Tupferprobe mit negativem bakteriologischem Befund eine Cervix-Tupferprobe untersucht per PCR mit negativem CEM-Befund sowieeine Klitoris-Tupferprobe untersucht per PCR mit negativem CEM-Befund (Contagiöse Equine Metritis) für Maidenstuten, nicht tragende Stuten sowie Stuten mit Fohlen bei Fuß, wenn das Fohlen älter als 4 Wochen ist oder wenn es Komplikationen bei der Geburt gab.Stuten mit Fohlen bei Fuß, jünger als 4 Wochen, nach normaler Geburt (ohne Nachgeburtsverhalten), benötigen nur eine CEM-Untersuchung per Klitoris-Tupfer (siehe oben), aber keine zusätzliche Cervix-Tupferprobe. Der Klitoris-Tupfer kann auch während der Trächtigkeit entnommen wer-den.Wichtig ist, dass Tupfer für die Untersuchung auf CEM in einem speziellen Kohle-Transportmedium an das Labor geschickt werden. Die Dauer von der Probenentnahme bis zur Untersuchung der Tupfers darf 48 Stunden nicht überschreiten und die Tupfer müssen gekühlt versendet werden. Die CEM-Tupfer müssen per PCR untersucht werden. Diese Untersuchung führt z.B. das Labor Dr. Böse GmbH, Carl-Zeiss-Str. 6, 31177 Harsum, Tel.: 05127 / 90205-0 durch. Bitte melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie noch Fragen dazu haben.Die Ergebnisse der Tupferproben sind per Laborbefund und mit Angabe der Entnahmelokalisation nachzuweisen. Frei formulierte Atteste und Befun-de, auf denen die Entnahmelokalisation nicht angegeben ist werden nicht akzeptiert. Werden die Tupferproben nicht vorgewiesen dürfen die Stuten nicht zum Hengst.

3. Für bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung wird Sorge getragen. Der Wiesenhof übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste, die an Stu-ten oder Fohlen entstehen, beispielsweise durch Krankheiten und deren Folgen, sowie Blitz, Feuer und andere Ursachen. Die Haftungsbeschränkung umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen. Sie greift nicht ein, soweit ein Schaden auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beruht. Für von seinem Pferd hervorgerufene Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Für das eingestellte Pferd muss der Abschluss einer Haft-pflichtversicherung nachgewiesen werden können.

4. Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen, bei denen tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen im Auftrag und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt zugezogen. Dasselbe gilt sinngemäß für eine Behandlung durch den Hufschmied.Für Vorstellen beim Tierarzt werden jeweils 14,- € berechnet zzgl. Untersuchungskosten des Tierarztes. Für Medikamentenverabreichung berechnen wir 5,- € pro Tag zzgl. Kosten für Medikamente.Um die tägliche Ekzempflege bzw. Medikamenten-Verabreichung zu gewährleisten, müssen sich die Stuten problemlos fangen lassen.

5. Um Verletzungen zu vermeiden, werden die Stutenherden drei Tage vor Beginn der jeweiligen Deckperiode zusammengestellt. Stuten, die bereits ab-gefohlt haben oder nicht tragend sind, müssen zu dieser Zeit auf dem Wiesenhof sein. Falls Ihre Stute zu Beginn der Deckperiode noch nicht abgefohlt hat, kann sie nach Absprache auch später gebracht werden.

6. Kopie von Abstammungsnachweis und evtl. FEIF/FIZO-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung beiliegen.

7. Die Pensionskosten auf der Weide betragen 6,- € pro Pferd und Tag.

8. Die Stuten können nach Absprache bei den dafür zur Verfügung stehenden Hengsten auch an der Hand gedeckt werden. Bitte bringen Sie sie in die-sem Fall in der Rosse.Die Kosten für das Decken an der Hand sind wie folgt:Decken/probieren an der Hand 8,- € pro Mal, Tierarzt vorstellen für Follikelkontrolle jeweils 8,- € zzgl. Untersuchungskosten,Unterbringung in der Box 10,- € pro Tag.

9. Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 300,- € erhoben, der auf das Deckgeld voll angerechnet wird. Der Betrag gilt als Reservierungsgebühr/Be-arbeitungsgebühr und wird auch bei Abmeldung der Stute einbehalten.Bitte Scheck oder Bargeld beilegen oder auf unser Konto bei der Sparkasse Karlsruhe Ettlingen überweisen:DE34 6605 0101 0108 2868 65, BIC-Code: KARSDE66XXX.

10. Sämtliche Restkosten sind bei Abholung der Stute in bar oder vorab per Überweisung zu bezahlen.

11. Falls die Stute nicht tragend sein sollte, wird das Deckgeld zurückerstattet. Die Anmeldegebühr von 300,- € gilt in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr und wird einbehalten. Voraussetzung für die Rückerstattung ist eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung, die spätestens sechs Wochen nach Abholung der Stute vorliegen muss. Bitte beachten Sie, dass eine Trächtigkeit bzw. Nichtträchtigkeit innerhalb der ersten sechzehn Tage nach der Be-deckung nicht sicher feststellbar ist. In diesem Fall ist eine Nachuntersuchung erforderlich.

12. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Vereinbarung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz der Wiesenhof-Landwirtschafts GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Wiesenhof Verwaltungs GmbH, GF Barbara Müller Kuntz und Markus Podlech.

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Wiesenhof-Landwirtscha� s GmbH & Co KG · vertr. d. d. Wiesenhof-Verwaltungs GmbH · GF Barbara Müller-Kuntz und Markus PodlechWiesenhof 1 · 76359 Marxzell-Burbach · Tel. 07248 93409-0 · Fax 07248 4431 · www.islandpferdezentrum-wiesenhof.de · [email protected]

ALLGEMEINE DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre RechteInformationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zu den verarbeiteten Daten gehören Ihre Stammdaten (z.B. Namen und Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mailadressen und Telefonnummern) sowie Ver-tragsdaten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Vertragsinhalte, vertragliche Kommunikation, Namen von Kontaktpersonen) und Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Zahlungshistorie). Bei der Anmeldung zu Kinder- und Jugendlehrgängen wird auch das Geburtsdatum verarbeitet. Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir nur, wenn diese Bestandteile einer beau� ragten oder vertragsgemäßen Verarbeitung sind.

Personenbezogene Daten unserer Vertragspartner und Interessenten werden entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO verarbeitet. Dies erfolgt im Rahmen unserer vertraglichen oder vorvertraglichen Leistungen gegenüber unseren Vertragspartnern. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Drit-te erfolgt grundsätzlich nicht, außer sie ist zur Verfolgung unserer Ansprüche gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO erforderlich oder es besteht hierzu eine gesetz-liche Verpfl ichtung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO. In Einzelfällen kann es jedoch möglich sein, dass Daten Externen, z.B. Au� ragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO, verfügbar gemacht werden müssen.

Ihre Daten werden grundsätzlich nur solange verwendet, wie es für die bestehende Vertragsbeziehung erforderlich ist, es sei denn Sie haben uns Ihre Einwil-ligung zu weiteren Zwecken schri� lich erteilt oder wir haben ein berechtigtes Interesse an der weiteren Verarbeitung. In diesen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten bis zu Ihrem Widerruf, Ihrer Einwilligung oder bis Sie unseren berechtigten Interessen widersprechen. Ungeachtet dessen sind wir aufgrund regulato-rischer, handels- und steuerrechtlicher Vorgaben verpfl ichtet, Ihre Adress-, Zahlungs- und Bestelldaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern.

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Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:Islandpferdezentrum WiesenhofWiesenhof-Landwirtscha� s GmbH & Co. KGvertr. d. d. Wiesenhof-Verwaltungs GmbHGF Barbara Müller-Kuntz und Markus PodlechWiesenhof 176359 Marxzell-Burbach

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