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Studienleitfaden Pharmazie Ausgabe SS 16

Studienleitfaden Pharmazie - Karl-Franzens-Universität Graz · 4 1 Einleitung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen im Studium der Pharmazeutischen Wissenschaften, einem interessanten,

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StudienleitfadenPharmazie

Ausgabe SS 16

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung (PIG-StV-Team, ÖH, Unigate) .................................................................4

2 Was ist Pharmazie? ........................................................................................8

3 Berufsmöglichkeiten .......................................................................................9

4 Voraussetzungen für das Pharmaziestudium ...............................................10

5 Zulassung und Anmeldung .......................................................................... 11

6 UniGraz online – UGo ..................................................................................13

7 Das Studium .................................................................................................18

7.1 Diplomstudium vs. Bachelorstudium .....................................................18

7.2 Lehrveranstaltungen & Musterstudienplan ...........................................20

7.3 Bachelorarbeit ......................................................................................29

7.4 Gebundene Wahlfächer & Freie Wahlfächer ........................................30

7.5 Reihungskriterien .................................................................................32

8 Äquivalenzliste .............................................................................................33

9 Prüfungen ....................................................................................................39

10 Rechte und Pfl ichten der Studierenden .....................................................42

11 Tipps des PIG-StV-Teams ..........................................................................43

12 FAQs...........................................................................................................45

13 Adressenverzeichnis...................................................................................49

14 Nützliche Links ..........................................................................................51

14 Campusplan ...............................................................................................52

15 Abkürzungsverzeichnis ...............................................................................53

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1 Einleitung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Willkommen im Studium der Pharmazeutischen Wissenschaften, einem interessanten, spannenden, aber auch anstrengenden Studium, auf das ihr euch eingelassen habt. Dieser Leitfaden soll für euch sowie für alle Unentschlossenen zur Information über das Studium, den Studienplan und die Berufsmöglichkeiten für PharmazeutInnen dienen.

Beim Hürdenlauf im weißen Mantel von Labor zu Labor über Listen, Vorbesprechungen und Platzmangel seid ihr nicht allein. Wir, das PIG-StV-Team, stehen euch bei allen Problemen zur Seite.

Wer ist das PIG-StV-Team?

Wir sind Studierende, die es sich zur Aufgabe gemachten haben, trotz Labor- und Lernstress, sich für unsere gemeinsamen Interessen einzusetzen und für möglichst faire und angenehme Studienbedingungen zu sorgen.

v.l.n.r.: Stefan, Sebastian, Wolfgang, Birgit, Erwin, Astrid, Johanna, Eva, Katharina, Helene

Mehr über uns und unsere Aufgabenbereiche erfährst du auf unserer Homepage pharmazie.oehunigraz.at

StV – Studierendenvertretung

Die StV ist die offi zielle, gewählte Vertretung der Studierenden, die zuletzt im Mai 2015 neu gewählt wurde und aus 5 Mitgliedern besteht. Die ÖH-Wahlen fi nden alle zwei Jahre statt, d.h. im Mai 2017 habt ihr die nächste Möglichkeit, eure Vertretung zu wählen bzw. euch selbst dafür aufstellen zu lassen!

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PIG – Pharmazeutische Interessens-Gemeinschaft

Die Mitglieder der PIG sind freiwillige Mitglieder, die zusätzlich zur gewählten StV die unterschiedlichsten Aufgaben im Interesse der Studierenden bewältigen. Die PIG bietet auch eine gute Möglichkeit für alle, die erstmal in die StV-Arbeit reinschnuppern und/oder ein kleines Projekt bzw. eine Veranstaltung mitgestalten und organisieren möchten.

Wenn ihr das gern einmal ausprobieren möchtet, könnt’ ihr uns jederzeit auf der Uni darauf ansprechen, zu unseren PIG-StV-Treffen (Termine fi ndet ihr auf unserer Homepage, Facebook-Seite und in unserem Newsletter) vorbeischauen oder uns eine kurze E-Mail an [email protected] schicken.

Unsere Aufgaben

Wir, das PIG-StV-Team sind die Anlaufstelle für Fragen zum Studium oder damit zusammenhängenden Themen wie z.B. Beihilfen und bieten Hilfestellung bei Schwierigkeiten im Studienbetrieb (beispielsweise bei Problemen mit Lehrenden).

Außerdem setzen wir uns auch für gute Rahmenbedingungen im Studium ein – ob in Gesprächen mit den Lehrenden, den zuständigen Organen in der Curricula-Kommission oder im Fakultätsgremium. Wir sind aber auch jener Ort, an dem ihr eure Wünsche an das Studium deponieren könnt.

Um zwischen dem stressigen Labor- Studienalltag auch immer wieder für die nötige Entspannung und Abwechslung zu sorgen, veranstalten wir auch Feste und Ausfl üge (z.B. Winterfest mit Kuchenwettbewerb, Sommerfest, Weinstraßenfahrt, Zotter-Ausfl ug, …). Daneben gibt es auch Projekte und Veranstaltungen wie Pharmazie-Stammtische, Vorträge, Bücherfl ohmärkte und den Verkauf unseres Pharmaziepullovers.

Ungefähr einmal pro Monat erscheint unser Newsletter, der die wichtigsten aktuelle Infos und Termine gesammelt enthält, weshalb wir euch sehr empfehlen, ihn auch zu lesen. Ihr bekommt ihn automatisch auf euren UniGraz online E-Mail-Account zugeschickt.

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Wann und wo fi ndet ihr uns?

Persönlich treffen könnt ihr uns nach Vereinbarung in unserem Dienstzimmer, dem NaWi-Kammerl. Das befi ndet sich im ÖH-Gebäude, Schubertstraße 6a im ersten Stock, am Sekretariat vorbei links. Dort fi nden auch unsere PIG-StV-Sitzungen statt, die öffentlich sind und zu denen ihr daher jederzeit vorbeischauen könnt. Die Termine fi ndet ihr auf unserer Homepage, Facebook-Seite sowie in unserem Newsletter.

Per E-Mail könnt ihr euch für persönliche Anliegen, Hilfe und Beratung an unsere Support-Adresse - [email protected] - wenden.

Anregungen und Kritik sind uns immer willkommen, um die Situation der Pharmaziestudenten stetig zu verbessern. Dafür ist es natürlich notwendig, dass ihr uns eure Wünsche und/oder Beschwerden mitteilt!

Als eure Interessensvertretung handeln wir in eurem Auftrag und tun dies natürlich transparent. Veränderungen im Curriculum und sonstige Neuigkeiten erfahrt ihr im jeweils aktuellen Newsletter und auf unserer Homepage. Außerdem fi ndet ihr uns auch auf Facebook (PIG & StV Pharmazie Graz). Wenn ihr unsere Seite liked, erhält ihr am schnellsten aktuelle Informationen und Neuigkeiten.

Die österreichische HochschülerInnenschaft ÖH

In Österreich ist das Mitspracherecht der Studierenden in der Hochschulpolitik gesetzlich festgelegt. Dieses Mitspracherecht umfasst Entscheidungen, die in diversen universitären Kommissionen über Studienpläne, Besetzung von ProfessorInnenstellen, Vergabe von Stipendien und vieles mehr getroffen werden.

Weiters bietet die ÖH viele Serviceleistungen für Studierende an. Über den genauen Aufbau der ÖH kann man sich auf oehunigraz.at informieren.

Dort fi ndest du auch die unterschiedlichen Referate der ÖH, die in spezifi schen Fragen weiterhelfen können. Am wichtigsten werden für euch vermutlich das Sozialreferat (für Fragen bezüglich verschiedenster Beihilfen) sowie das Referat für Bildung und Politik (für studienrechtliche Probleme) sein.

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Unigate

Unigate ist ein internetbasiertes, interaktives und multimediales Studieninformationsangebot in Form von virtuellen Broschüren, welche die Orientierung bei der Studienwahl erleichtern sollen. Es vermittelt Studieninteressierten realitätsnahe Informationen zum Studium, zur Universität und zum Studienort und dient gleichzeitig der Profi lbildung und -darstellung des Studiums.

Durch Videos von Interviews mit Studierenden und virtuellen Führungen bietet Unigate authentische Einblicke in die Universität und ins Studierendenleben. Kurze Selbstteststrecken helfen dir deine Studienwahl in Bezug auf die eigenen Erwartungen sowie fachbezogenen Interessen, Neigungen und Studienanforderungen zu überdenken.

http://www.unigate.at/

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2 Was ist Pharmazie?

In der modernen Gesellschaft kommt der Pharmazie eine zentrale Bedeutung für das Gesundheitswesen zu. Pharmazie ist ein Lehr- und Forschungsfach innerhalb der Naturwissenschaften mit starkem Bezug zu den Biowissenschaften und der Medizin. Im Zentrum der pharmazeutischen Wissenschaften stehen das Arzneimittel und alle damit verbundenen Aspekte.

Das Studium der Pharmazie dient der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, mit deren Hilfe die modernen Aufgaben selbständig, kompetent und zweckmäßig gelöst werden können. Dazu zählen Kenntnisse über die Entwicklung, Herstellung, Qualitätssicherung, Zusammensetzung, Zubereitung und Lagerung, Wirkung sowie die sichere Anwendung von Arzneimitteln.

Neben den traditionellen, auf das Arzneimittel ausgerichteten, Tätigkeiten kommt den AbsolventInnen eine besondere Rolle im Bereich der Information, Aufklärung und Beratung von PatientInnen und ÄrztInnen zu. Dies erfordert zusätzliche fachübergreifende Kenntnisse sowohl in der patientenorientierten Pharmazie als auch in der Krankheitsvorsorge, wobei ökonomische und soziologische Aspekte des Gesundheitswesens sowie ihre Bedeutung für die Gesellschaft zu berücksichtigen sind.

Das Studium umfasst alle Aspekte der Synthese, Analytik, Wirkung und Anwendung von Arzneimitteln. Dies wird in den Fachbereichen Pharmazeutische Chemie (Synthese und Analytik von Arzneistoffen), Pharmakognosie (Pfl anzenheilkunde, nicht zu verwechseln mit Homöopathie!), Pharmakologie und Toxikologie (Wirkungsweise der Arzneistoffe im Körper) sowie Pharmazeutische Technologie (Herstellung von Medikamenten aus Wirkstoffen) gelehrt. Dazu kommen Lehrveranstaltungen in den naturwissenschaftlichen (Mathematik, Biologie, Physik) und medizinischen Grundlagenfächern (Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und Hygiene).

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3 Berufsmöglichkeiten

Die pharmazeutische Forschung und Entwicklung setzt sich aus einer Vielzahl an Disziplinen zusammen, weshalb sich auch eine Reihe an unterschiedlichen Arbeits- und Tätigkeitsfeldern ergeben. Das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften führt zu einem ersten berufsqualifi zierenden Hochschulabschluss, der eine breit strukturierte Palette von Kompetenzen vermittelt und somit auf Tätigkeiten in unterschiedlichsten Bereichen vorbereitet.Relevante Berufs- und Tätigkeitsfelder sind beispielsweise:

- Pharmazeutische Forschung in öffentlichen undprivaten Einrichtungen

- Pharmazeutische und chemische Industrie

- Analytische und diagnostische Laboratorien

- Gesundheitsbehörden

ACHTUNG: Das Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften befähigt nicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung als ApothekerIn!

Für die Ausübung einer verantwortlichen Tätigkeit in den pharmazeutischen Berufsfeldern wird empfohlen, ein weiterführendes Masterstudium aus dem Bereich der Pharmazie oder eines nahe verwandten naturwissenschaftlichen Faches zu absolvieren, wie beispielsweise das Masterstudium Pharmazie* oder das NAWI Graz Masterstudium Chemical and Pharmaceutical Engineering (CPE).

* Das Curriculum für das Masterstudium Pharmazie ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich nächsten Herbst/Winter veröffentlicht.

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Nach Abschluss des an den Bachelor anschließenden Masterstudiums Pharmazie (4 Semester) stehen neben dem klassischen Beruf des Apothekers eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern und Beschäftigungsmöglichkeiten offen.

- Pharmazeutische Forschung und Lehre

- Pharmazeutische Industrie

- Gesundheitsbehörden

- Öffentliches Sanitätswesen

- Umweltschutz

- Suchtgiftanalytik

- Rückstandsanalytik

- Kontrolllaboratorien

- Ernährungswissenschaften

- Klinische Pharmazie

- Krankenhausapotheke

- Pharmazeutischer Großhandel

- Fachjournalismus

Wichtig ist es, die eigenen Vorstellungen und Berufsziele bereits in die Ausbildung einfl ießen zu lassen und sich im Rahmen der Wahlfächer in den Bereichen zu spezialisieren, die für den Wunschberuf von Vorteil und/oder notwendig sind.

4 Voraussetzungen für das Pharmaziestudium

VOR Beginn des Studiums- Matura bzw. Studienberechtigungsprüfung- Biologie in der Oberstufe bzw. Ergänzungsprüfung aus Biologie

VOR Beendigung des Bachelors- Latein in der Oberstufe bzw. Ergänzungsprüfung aus Latein

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Für alle, die die Ergänzungsprüfung aus Latein ablegen müssen, wird jedes Jahr mit Beginn des Wintersemesters ein Kurs angeboten, der 2 Semester lang dauert (Winter- und Sommersemester) und mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließt (ähnlich wie bei der Matura). Wann dieser Kurs beginnt, lässt sich dem Lehrveranstaltungsverzeichnis der Uni Graz bzw. aus UniGrazonline (UGo) entnehmen (Suche → Lehrveranstaltungen → Lateinischer Sprachunterricht für AnfängerInnen). Daneben gibt es auch die Möglichkeit Intensivkurse an externen Einrichtungen (z.B. IFS) zu besuchen.

Informationen zum Thema Studienberechtigungsprüfung oder Ergänzungs-prüfung aus Biologie erhaltet ihr direkt in der Studien- und Prüfungsabteilung der Uni Graz. Diese Ergänzungsprüfung müssen diejenigen ablegen, die in der Oberstufe bzw. Berufsbildenden Höheren Schule keinen Biologie-Unterricht hatten. In Biologie die Matura abzulegen, ist jedoch nicht erforderlich - es reicht, wenn man es als Unterrichtsfach hatte. Biologie kann wie auch Latein an Instituten für Studentenkurse od. als Externistenprüfung an den dafür zuständigen Gymnasien absolviert werden.

http://studienabteilung.uni-graz.at/de/

http://www.abendgymnasium.at/

5 Zulassung und Anmeldung

Seit dem Studienjahr 2013/14 gibt es ein Zweistufi ges Zulassungsverfahren:

1. Online-Bewerbungstool über https://studienzugang.uni-graz.at/de/aufnahmeverfahren/- Registrierung eines Benutzerkontos- Erfassung der Personendaten - Online-Self-Assessment-Test im Unigate (http://www.unigate.at/)

2. Zulassungsprüfung (fi ndet nur bei Anmeldezahlen über 384 statt)- Abhaltung fi ndet nur einmal pro Studienjahr, jeweils vor Beginn des

Wintersemesters, statt - Der Prüfungsstoff beinhaltet Chemie und Biologie und wird als Single-

bzw. Multiple-Choice abgefragt

Bezüglich Fristen/Termine fi ndet ihr mehr: http://studienzugang.uni-graz.at/

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Sonderregelungen:Man muss keine Aufnahmeprüfung machen, wenn ...

- man als Austausch-Student höchstens 2 Semester an der Karl-Franzens-Universität Graz studiert.

- man bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Pharmazie-Studium zugelassen war und dieses fortsetzen möchte.

- man an einer anderen Universität im Pharmazie-Studium zugelassen war und 120 ECTS positiv absolviert hat.

Mehr Infos zu den Sonderregelungen gibt es bei der Studien- und Prüfungsabteilung: https://studienabteilung.uni-graz.at/

Hilfestellung für die Aufnahmeprüfung:Auf Facebook haben wir die Gruppe “Aufnahmetest Pharmazie Graz” für euch erstellt, in der ihr Informationen eurer Vorgänger zum Aufnahmetest sowie dem Ablauf fi ndet. Gleichzeitig bitten wir euch, diese wieder mit diesjährige Informationen und euren Erfahrungen zu füllen - eure Nachfolger werden es euch bestimmt danken!

AnmeldungNach positiver Absolvierung der Zulassung, kann man zuerst zugelassen (immatrikuliert) und dann für den jeweiligen Studiengang gemeldet (inskribiert) werden, indem man die Einschreibung mit folgenden Unterlagen (im Original!) in der Studienabteilung an der Universität erledigt:

- Maturazeugnis bzw. Zeugnis der Studienberechtigung- Nachweise über abgelegte Ergänzungsprüfungen (Biologie)- gültiger Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis mit

Lichtbildausweis- Staatsbürgerschaftsnachweis- Sozialversicherungsnummer (e-card)

bei StudienfortsetzerInnen: - Nachweis der Matrikelnummer (Studienausweis)- Nachweis der Abmeldung

Ausländische Studierende benötigen noch einige zusätzliche Nachweise, welche unter http://studienabteilung.uni-graz.at/de/internationale-studierende/ nachzulesen sind.

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Etwa zwei bis drei Wochen nach Einzahlung des ÖH-Betrags bzw. der Studiengebühren werden dir alle Unterlagen zugesandt.

Erst mit Einzahlen des ÖH-Beitrages ist man als ordentliche/r Studierende/r gemeldet. Beachtet unbedingt die Fristen (WS: bis 30. November, SS: bis 30.April)! Wird der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht eingezahlt, wird man exmatrikuliert, und kann erst im darauffolgenden Semester wieder einsteigen.

6 UniGraz online – UGo

UniGraz online ist ein umfassendes Informationsmanagmentsystem der Universität Graz. Jede/r Studierende erhält bei der Zulassung zum Studium seinen persönlichen Zugang zu diesem System.

Unter http://online.uni-graz.at gelangt man zur Startseite. (Pop-Up Blocker deaktivieren!)

LoginAls Identifi kation dienen dabei der Benutzername des Zentralen Informatikdienstes (ZID) sowie ein selbst zu wählendes Passwort. Beim ersten Login verlangt das System die Eingabe eines PIN-Codes, der euch nach der Einzahlung des Studienbeitrages mitgeteilt wird.

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Erster Login: Auf der Startseite http://online.uni-graz.at rechts oben auf das Schlüsselsymbol klicken und bei „Erstanmeldung“ auf „Geben Sie hier ihren PIN-Code ein“ klicken → PIN, Matrikelnummer und Geburtsdatum eingeben und bestätigen. Nach erfolgreichem Login gelangt man über einen Klick auf den Namen zu den Funktionen (oben rechts).

Die wichtigsten Funktionen von UniGraz online sind:- Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

- Integrierter Webmail-Account mit der Adresse: [email protected]

- Verwaltung und Abfrage der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsdaten

- Bearbeiten der persönlichen Daten und Einstellungen

- Informationen wie Ort, Zeit, Inhalt oder Vortragende/r zu allen Lehrveranstaltungen und integrierte Suchfunktion

- Kalenderfunktion mit Terminplaner (automatischer Eintrag aller LV- und Prüfungstermine)

- Anerkennung von Prüfungen und Zeugnisnachtrag direkt im System

- Ausdruck von Zeugnissen, Fortsetzungsbestätigungen und des Formulars für die Verbund Linien (Studienticket für Öffi s)

- Runterladen des Studienplans, um darin (nach) zu lesen

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Auf UniGraz online könnt ihr auch euren Stundenplan einsehen. Dafür müsst ihr auf Suche --> Studien gehen und in das Feld „Pharmazeutische Wissenschaften“ eintragen.

Dann erscheint folgendes Fenster:

Hier müsst ihr auf Semesterplanansicht gehen, um die einzelnen Semester geordnet zu sehen.

Es öffnet sich dann ein Pop-up Fenster in dem die Fächer des 1. Semesters angezeigt werden. Wenn ihr rechts oben auf Stundenplan klickt erscheint der Kalender, dem ihr die Abhaltungstermine enthnehmen könnt.

Hier seht ihr zwar den vorgesehenen Stundenplan, allerdings müsst ihr euch für die Lehrveranstaltungen noch einzeln anmelden!

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Wenn ihr eine Lehrveranstaltung anklickt, erscheint ein PopUp, in dem alle notwendigen Informationen der Lehrveranstaltung stehen (Wann, Wie, Was, Wo, Literaturempfehlungen, Prüfungsanmeldung, usw).

Um euch anzumelden, klickt auf Teilnahmekriterien und Anmeldung. Auf eurer UniGraz online Seite seht ihr dann euren personalisierten Stundenplan.

Es ist empfehlenswert den „Original-Studienplan“ auszudrucken und genau durch zu lesen. Nur dieser ist maßgebend. Man fi ndet ihn über dem Link „Semesterplanansicht“

Ihr könnt auch einzeln nach Lehrveranstaltungen suchen. Dazu klickt bei Suche anstatt auf „Studien“ auf „Lehrveranstaltung“ und gebt den gesuchten Namen ins erscheinende Suchfeld ein.

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Klickt man auf seiner Visitenkarte des UGo auf „LV An/Abmeldung“ gelangt man zu einer Übersicht über die LV zu denen man sich bereits angemeldet hat.

Durch klicken auf eine LV erscheint wiederum das Pop-Up mit allen wichtigen Informationen darüber. Außerdem fi ndet ihr neben dem LV-Titel folgende vier Symbole:

T --> Ein Klick darauf führt direkt zur LV-An-/Abmeldung

P --> Führt zur Prüfungs-An/Abmeldung

E --> Für manche LV werden Evaluierungen freigeschalten. Es ist wichtig, dass ihr daran auch teilnehmt und die LV beurteilt, wenn die Möglichkeit besteht. Nur dadurch ist es möglich Probleme zu beseitigen und die LV zu verbessern.

I --> Viele Vortragenden stellen über UGo Unterlagen zur Verfügung. Das I-Symbol erscheint dann grün. Ein Klick darauf führt direkt zu den Unterlagen.

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7 Das Studium

Das Charakteristische am Pharmaziestudium ist die Lern- und Zeitintensität, die viel von den Studierenden abverlangt. Viele Studienrichtungen sind sehr lernintensiv, dafür ist der Aufwand an Praktika nicht so hoch. Andere beinhalten zwar viel Seminare und Übungen mit Anwesenheitspfl icht, jedoch weniger große VO-Prüfungen. Die Pharmazie kombiniert (un)erfreulicherweise beides. Ab dem zweiten/dritten Semester besteht der Studienalltag aus Vorlesungen (vormittags), Laborübungen (späterer Vormittag bis späterer Nachmittag oder Abend) und Lernen (der mickrige Rest der Zeit).

Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist das aber alles zu schaffen und es lässt sich daneben sogar noch ganz gut leben. Im Normalfall werden aber die 6 Semester nicht ganz ausreichen, um den gesamten Stoff zu bewältigen.

Die Studiendauer verzögert sich unter anderem auch deshalb, weil man mittlerweile aufgrund des großen Studium-Andranges der letzten Jahre trotz erfüllter Voraussetzungen auf Laborübungen warten muss. Zurzeit muss man dadurch mit einer Verzögerung von mind. 3 Semestern rechnen. Ratsam ist es, während der Wartezeit kommende Voraussetzungsprüfungen zu absolvieren und so die Zeit sinnvoll zu überbrücken.

7.1 Diplomstudium vs. Bachelorstudium

Derzeit gibt es das Pharmaziestudium in Graz in zwei Varianten: Das auslaufende (alte) Diplomstudium, in dem sich noch der Großteil der Pharmaziestudierenden befi ndet sowie seit Wintersemester 2015/16 das laufende (neue) Bachelorstudium.

Diplomstudium Pharmazie ≠ Bachelor Pharmazeutische Wissenschaften

- Das Diplomstudium umfasst 9 Semester und schließt mit dem Titel Mag. pharm. ab.

- Das Bachelorstudium umfasst 6 Semester (Abschluss mit BSc – Bachelor of Science).

- Erst nach dem anschließenden Masterstudium Pharmazie (4 Semester) schließt man (voraussichtlich) auch mit dem Titel Mag. pharm. ab.

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Im Prinzip wurde das Studium mit der Umstellung in das Bachelor/Master-System zweigeteilt. D.h. nur, wenn an den Bachelor das Masterstudium angeschlossen wird (6 + 4 = 10 Semester), ist die Ausbildung gleichwertig dem Diplomstudium Pharmazie!

Im Diplomstudienplan einzusteigen, ist nicht mehr möglich. Inskribiert werden kann immer nur in den aktuell gültigen Studienplan. All jene, die ab WS 2015/16 mit dem Studium begonnen haben, studieren daher nach dem Studienplan des Bachelors für pharmazeutische Wissenschaften (Studienplan 15W)

Studierende, welche davor in Pharmazie inskribierten, studieren mit dem Studienplan 09W oder 13W im Diplomstudium Pharmazie. Für all diejenigen gibt es neben der regulären Studienzeit von 9 Semestern noch zusätzlich eine Übergangszeit von 6 Semestern, um das Studium ohne einen Umstieg in das Bachelor/Master-System abschließen zu können.

Studierende der beiden Diplomstudienpläne (09W und 13W) haben also bis 28. 02. 2023 Zeit, ihr Studium zu beenden, ohne in den Bachelor-Studienplan zwangsumgestellt zu werden!

Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, freiwillig in den Bachelor-Studienplan zu wechseln - hierfür wurde eine umfassende Äquivalenzliste ausgearbeitet (Siehe Punkt 8).

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7.2 Lehrveranstaltungen & Musterstudienplan

Die Module des Bachelors der pharmazeutischen Wissenschaften

Das Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert.

Davon entfallen auf:

Modul PF/GWF/FWF ECTSHauptmodul A: Einführungsmodule 1 + 2 PF 26Hauptmodul B: Pharmazeutische Ressourcen und Wirkstofffi ndung

PF 40

Hauptmodul C: Pharmazeutische Analytik PF 39,5Hauptmodul D: Modulation von Biosystemen PF 22,5Hauptmodul E: Grundlagen der Arzneimittelentwicklung

PF 29

Hauptmodul F: Bachelorarbeit PF 8Hauptmodul G: Gebundene Wahlfächer GWF 6Freie Wahlfächer FWF 9

PF = Pfl ichtfachGWF = Gebundenes Wahlfach = WahlfplichtfachFWF = Freies Wahlfach

ECTS = European Credit Transfer System1 ECTS entspricht einem realen Arbeitsaufwand von ca. 25 – 30 Stunden. Für jede positiv abgeschlossene Lehrveranstaltung werden euch die dafür vorgesehenen Punkte gutgeschrieben.

Die weitere Zeichenerklärungen fi ndest du auf Seite 53 des Studienleitfadens.

Viele Lehrveranstaltungen (LV) fallen in den Bereich der Pharmazeutischen Chemie (Synthese und Analytik von Arzneistoffen, Module B und C). Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass nahezu alle Teilgebiete der Pharmazie auf dem Wissen über Aufbau der Arzneistoffe und deren Reaktionen mit anderen Strukturen (Enzyme, Rezeptoren, Wechselwirkungen mit anderen Arzneistoffen im Körper usw.) basieren.

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1. Semester

Seit Wintersemester 2010/11 gibt es die Studieneingangs– und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Pharmaziestudiums gewähren soll (im Plan dunkel markiert).

Im Bachelorstudium umfasst diese 13 ECTS–Anrechnungspunkte. Sie soll vor allem dazu dienen, die persönlichen Präferenzen auszuloten.

Der Abschluss der Studieneingangsphase gemeinsam mit anderen Fächern aus dem 1. Semester berechtigt zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter aus dem 2. Semester.

Ohne Abschluss der StEOP darf man weitere Lehrveranstaltungsprüfungen, wie zum Beispiel VO-Prüfungen des zweiten Semesters sowie auch aus höheren Semestern im Ausmaß von 27 ECTS zusätzlich absolvieren.

Modul Lehrveranstaltung Art SWS Prüfung ECTS

A.1.1 Einführung in die Pharmazeutischen Wissenschaften

OL 1 IP 1,5

A.1.2 Physik für Studierende der Pharm. Wissenschaften

VO 2 LV-P 3

A.1.3 Allgemeine Biologie für Studierende der Pharm. Wissenschaften

VO 2 LV-P 4

A.1.4 Humane Zellbiologie für Studierende der Pharm. Wissenschaften

VO 1 LV-P 1,5

A.1.5 Allgemeine Chemie für Studierende der Pharm. Wissenschaften

VO 3 LV-P 4,5

A.2.1 Systematik arzneistoffl iefernder Organismen

VO 2 LV-P 4

A.2.2 Mathematik in ausgewählten Kapiteln

VO 1 LV-P 1,5

A.2.3 Stöchiometrie VU 1 IP 1,5A.2.4 Allgemeine Mikrobiologie und

HygieneVO 2 IP 3

Freie Wahlfächer 615 30,5

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Wie schon erwähnt, befähigt die Absolvierung der STEOP und anderer Lehrveranstaltungen zur Teilnahme an LV’s mit immanenten Prüfungscharakter (SE, LU, VU). Welche das für das darauffolgende Semster immer sind, fi ndet ihr unterhalb der Semesteransicht.

Hier seht ihr die Voraussetzungen, die für LV‘s des 2. Semesters bzw für Stöchiometrie im 1. Semester braucht.

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

A.2.3 Stöchiometrie(1. Semseter!)

A.2.2 Mathematik in ausgewählten Kapiteln

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneipfl anzen A.2.1

StEOPSystematik arzneistoff- liefernder Organismen

B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen organische Chemie

A.2.3StEOPStöchiometrie

C.1.3 Qualitative Analyse anorgansicher Wirkstoffe A.2.3

StEOPStöchiometrie

Diese Einteilung ist eine Empfehlung der Studienkommission, die diesen Studienplan erstellt hat. Du musst dich nicht daran halten, wirst aber schnell sehen, dass es kaum Variationsmöglichkeiten gibt. Bedingt durch die schlechte fi nanzielle Situation der Universitäten österreichweit können die einzelnen Kurse nur jährlich angeboten werden. Das bedeutet, wenn du eine LV aus dem ersten Semester nicht im Wintersemester besuchst, kannst du sie erst wieder ein Jahr später besuchen. Prüfungstermine für VOs werden allerdings jedes Semester angeboten (3 Termine pro Semester, 2 bei StEOP-Fächern).

Alle LV aus dem ersten Semester werden immer im Wintersemester angeboten, alle aus dem zweiten Semester immer im Sommersemester (ausgenommen Lehrveranstaltungen mit IP aus der StEOP). Das setzt sich dann in den weiteren Semestern so fort, was gerade im Hinblick auf die „Mangelware Laborplatz” tragisch werden kann, wenn Studierende mindestens ein Jahr warten müssen, um im Studium weiterzukommen.

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2. Semester

Modul Lehrveranstaltungstitel Art SWS Prüfung ECTSA.2.5 Morphologie und Systematik der

Arzneipfl anzenLU 2 IP 1,5

B.1.1 Organisch-chemische Grundlagen der Pharmazeutischen Chemie

VO 3 LV-P 5,5

B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen organischen Chemie

LU 4 IP 3

C.1.1 Anorganische Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe

VO 2 LV-P 3

C.1.2 Einführung in die Pharmazeutische Analytik

VO 2 LV-P 3,5

C.1.3 Qualitative Analyse anorg. Wirkstoffe LU 5 IP 4D.1.1 Funktionelle und pathologische

AnatomieVO 3 LV-P 4,5

Gebundene Wahlfächer 3 4,524 29,5

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

B.2.2 Arzneistoffsynthese B.1.1

B.1.2

Org.-chemische Grundlagen der Pharmaz. ChemieArbeitstechniken in der präparativen org. Chemie

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

C.1.3 Qualitative Analyse anorganischer Wirkstoffe

C.1.5 Versuchsplanung und Statistik

A.2.3 Stöchiometrie

C.2.1 Apparative Methoden der Strukturaufklärung A.1.2

STEOPPhysik für Studierende der pharm. Wissenschaften

E.1.1 Angewandte MikrobiologieA.2.4

STEOPAllgemeine Mikrobiologie und Hygiene

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3. Semester

Modul Lehrveranstaltungstitel Art SWS Prüfung ECTSB.1.3 Nomenklatur pharm. relevanter

VerbindungenVO 1 LV-P 1,5

B.2.1 Arzneistoffsynthese inkl. Reaktions-mechanismen

VO 3 LV-P 4,5

B.2.2 Arzneistoffsynthese LU 8 IP 6B.3.1 Biogene Wirkstoffe (Reinstoffe:

Primärstoffe, Sekundärstoffe)VO 3 LV-P 4,5

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

LU 5 IP 4

C.1.5 Versuchsplanung und Statistik SE 1 IP 1,5C.1.6 Nutzung pharm. relevanter

DatenbankenSE 1 IP 0,5

C.2.1 Apparative Methoden der Struktur-aufklärung

VU 2 IP 2,5

D.1.2 Histologie VO 1 LV-P 1,5E.1.1 Angewandte Mikrobiologie VU 3 IP 3

28 29,5

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

B.3.3 Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung pfl anzlicher Sekundärstoffe

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneipfl anzen

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. Instrumenteller Methoden

C.1.4

B.2.2C.2.1

Quantitative Analyse von Wirk- und HilfsstoffenArzneistoffsyntheseApparative Methoden der Strukturaufklärung

E.1.3 Grundlagen der Präformulierung

C.1.4

C.2.1

E.1.2

Quantitative Analyse von Wirk- und HilfsstoffenApparative Methoden der StrukturaufklärungArzneistoff Präformulierung

25

4. Semester

Modul Lehrveranstaltungstitel Art SWS Prüfung ECTSB.3.2 Analytik von Arzneidrogen und

PhytopharmakaVO 3 LV-P 4,5

B.3.3 Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung pfl anzlicher Sekundärstoffe

LU 6 IP 4,5

C.2.2 Analytik von Arzneimitteln und Wirkstoffen

VO 2 LV-P 3

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

LU 7 IP 5,5

D.1.3 Physiologie VO 3 LV-P 4,5D.1.4 Biochemie VO 3 LV-P 4,5E.1.2 Arzneistoff Präformulierung VO 2 LV-P 3E.1.3 Grundlagen der Präformulierung LU 1 IP 0,5

27 30

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

C.3.2 Molekularbiologische Arbeitstechniken

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

C.3.4 Biochemische und bioanalytische Methoden

D.1.4C.2.3

BiochemieArzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

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5. Semester

Modul Lehrveranstaltungstitel Art SWS Prüfung ECTSC.3.1 Gentechnik und Molekularbiologie VO 1 LV-P 1,5C.3.3 Pharmazeutische Bioanalytik VO 2 LV-P 3C.3.4 Biochemische und bioanalytische

MethodenLU 6 IP 4,5

D.2.1 Pathophysiologie und Pathobiochemie

VO 3 LV-P 4,5

E.2.1 Einführung in die Pharmazeutische Technologie

VO 1 LV-P 1,5

E.2.2 Einführung in die industrielle Galenik VO 2 LV-P 3E.2.3 Grundlagen der Pharmazeutischen

TechnologieLU 6 IP 4,5

E.2.4 Pharmazeutische Biotechnologie VO 2 LV-P 3Gebundene Wahlfächer 1 1,5freie Wahlfächer 3

26 30

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie (5. Semester!)

E.2.1 Einführung in die Pharmazeutische Technologie (5. Semester!)

E.3.2 Biopharmazeutische Untersuchungsmethoden

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie

27

6. Semester

Modul Lerveranstlatung Art SWS Prüfung ECTSB.4.1 Biopharmazeutika VO 1 LV-P 1,5B.4.2 Synthetische Arzneistoffe VO 3 LV-P 4,5C.3.2 Molekularbiologische

ArbeitstechnikenLU 4 IP 3

D.2.2 Grundlagen der Pharmakologie VO 2 LV-P 3E.2.5 Stabilität Pharmazeutischer

ZubereitungenVO 1 LV-P 1,5

E.3.1 Biopharmazie und Pharmakokinetik VO 3 LV-P 4,5E.3.2 Biopharmazeutische

UntersuchungsmethodenLU 2 IP 1,5

E.3.3 Toxikologie von Arznei- und Suchtmitteln

VO 2 LV-P 3

F.1 Bachelorarbeit 818 30,5

Der Besuch von Vorlesungen (VO) und LV ohne immanenten Prüfungscharakter (IP) ist nicht Pfl icht, aber empfehlenswert. Gerade zu Beginn des Studiums sollte man nicht gleich mit Abwesenheit glänzen. Es ist für jeden von Vorteil, selbst in der LV zu sein und aus eigenen Unterlagen lernen zu können. Vor allem zur ersten LV-Einheit sollte man gehen, da die Professoren in dieser meist über den Ablauf der LV sowie ihre Prüfung sprechen. Bei LUs und VUs bzw. SEs besteht Anwesenheitspfl icht!

Die zeitliche Empfehlung zur Absolvierung der gebundenen und freien Wahlfächer müsst ihr allerdings nicht zwingend einhalten. Es reicht wenn ihr die vorgeschriebene Menge an ECTS (6 ECTS an gebundenen, 9 ECTS an freien Wahlfächern) irgendwann im Laufe des Bachelors absolviert (z.B. während Laborwartezeiten). Konzentriert euch im 1. Semester zunächst mal auf die Pfl ichtfächer, vor allem auf StEOP-LV.

28

Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/LehrveranstaltungenEine gesammelte Liste aller Voraussetzungen, die man im Laufe des Bachelors benötigt.

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

A.2.3 Stöchiometrie A.2.2 Mathematik in ausgewählten Kapiteln

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneipfl anzen A.2.1

STEOPSystematik arzneistoff-liefernder Organismen

B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen org. Chemie A.2.3

STEOPStöchiometrie

B.2.2 Arzneistoffsynthese B.1.2 Arbeitstechniken in der präparativen org. Chemie

C.1.4 Quantitative Analyse von Wirk- und Hilfsstoffen

C.1.3 Qualitative Analyse anorganischer Wirkstoffe

C.1.5 Versuchsplanung u. Statistik A.2.3 StöchiometrieC.2.1 Apparative Methoden der

Strukturaufklärung A.1.2STEOPPhysik

E.1.1 Angewandte MikrobiologieA.2.4

STEOPAllgemeine Mikrobiologie und Hygiene

B.3.3 Analytik von Arzneidrogen und Gewinnung pfl anzlicher Sekundärstoffe

A.2.5 Morphologie und Systematik der Arzneipfl anzen

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. Instrumenteller Methoden

C.1.4

B.2.2C.2.1

Quantitative Analyse von Wirk- und HilfsstoffenArzneistoffsyntheseApparative Methoden der Strukturaufklärung

E.1.3 Grundlagen der Präformulierung

C.1.4

C.2.1

E.1.2

Quantitative Analyse von Wirk- und HilfsstoffenApparative Methoden der StrukturaufklärungArzneistoff Präformulierung

C.3.2 Molekularbiologische Arbeitstechniken

C.2.3 Arzneistoff- und Arzneimttelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

29

Modul/Lehrveranstaltung benötigte Voraussetzung

C.3.4 Biochemische und bioanalytische Methoden

D.1.4C.2.3

BiochemieArzneistoff- und Arzneimittelanalytik inkl. instrumenteller Methoden

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie

E.2.1 Einführung in die Pharmazeutische Technologie

E.3.2 Biopharmazeutische Untersuchungsmethoden

E.2.3 Grundlagen der Pharm. Technologie

7.3 Bachelorarbeit

Im Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen.

Die Bachelorarbeit kann erst verfasst werden, wenn bereits Prüfungen über Pfl ichtfächer im Umfang von mindestens 60 ECTS- Anrechnungspunkten in diesem Bachelorstudium positiv absolviert wurden.

- Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

- Die Bachelorarbeit wird mit 8 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

- Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Module B bis E sowie G abzufassen

- Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehr-veranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt. Es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

30

7.4 Gebundene Wahlfächer & freie Wahlfächer

Fächer, die keinem Semester zugeordent sind: GWF und FWFIm Rahmen der gebundenen Wahlfächer = Pfl ichtwahlfächer kannst du aus einem bestehenden Kontingent im Fachbereich Pharmazie wählen (Wahlfachkatalog - Modul G)

Aus folgendem Katalog sind 4 Lehrveranstaltungen für das Modul G zu wählen (6 ECTS), um das Bachelorstudium der pharmazeutischen Wissenschaften zu absolvieren

Modul Lerveranstlatung Art SWS GWF ECTSG.1.1 Pfl anzliche Allergene und Toxine VO 1 GWF 1,5G.1.2 Geschichte der Pharmazie VO 1 GWF 1,5G.1.3 Genderpharmazie VO 1 GWF 1,5G.1.4 Wissenschaftstheorie VO 1 GWF 1,5G.1,5 Spezielle Probleme der

ArzneimittelanalytikVO 1 GWF 1,5

G.1.6 Radiopharmazie VO 1 GWF 1,5G.1.7 Biosimilar Product Development SE 1 GWF 1,5G.1.8 Pharmazeutische Guidelines (GMP) SE 1 GWF 1,5G.1.9 Radiologie, Strahlenbiologie und

StrahlenkundeVO 1 GWF 1,5

G.1.10 Umwelt- und Lebensmitteltoxikologie VO 1 GWF 1,5G.1.11 Zelluläre und molekulare

ImmunologieVO 1 GWF 1,5

G.1.12 Naturwissenschaftliche Grundlagen der Alternativmedizin

VO 1 GWF 1,5

Als Unterschied dazu kannst du die freien Wahlfächer im Ausmaß von 9 ECTS aus dem gesamten Bestand an LV der Universitätenlandschaft wählen. Es wäre zum Beispiel auch möglich, an der Uni in Wien einen Kurs in Marketing zu machen und ihn dann in Graz als freies Wahlfach für Pharmazie anrechnen zu lassen, oder du machst an der Uni einen Sprachkurs und lässt dir diesen anrechnen.

Falls ihr euch bei Modul G nicht für vier LV entscheiden könnt, ist es auch möglich mehr daraus zu machen. Was ihr über die 6 ECTS, die gefordert sind hinaus macht wird dann ebenfalls zu den freien Wahlfächern gerechnet.

31

Von BiPol-Referat der ÖH gibt es außerdem eine Liste mit sinnvollen freien Wahlfächer in der ihr vielleicht auch etwas Interessantes fi ndet.http://bipol.oehunigraz.at/liste-der-sinnvollen-fwf/

Berufsorientierte Praxis: Weiters besteht die Möglichkeit sich Praktika, z.B. 4 Wochen Arbeit in einer Apotheke, als berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer anrechnen zu lassen (1,5 ECTS pro Woche Vollzeitarbeit). Maximal können so 12 ECTS als freies Wahlfach absolviert werden.

Übrigens werden dir auch Jobs in der Pharmaindustrie oder ähnlichem angerechnet, allerdings nicht im Pharma-Großhandel.

Wie gehe ich vor?1. Formular ausdrucken und ausfüllen (VOR Arbeitsbeginn)

https://nawi.uni-graz.at/de/studieren/informationen-und-formulare-fuer-studierende/berufsorientierte-praxis/

2. Formular vom Curriculumskomissionsvorsitzenden unterschreiben lassen. In unserem Fall ist das Prof. Martin Schmid. Am besten besuchst du ihn in seiner Sprechstunde immer am Dienstag, 11:00 - 11:45 Uhr.

3. Bestätigung vom Arbeitgeber/der Einrichtung nach Arbeitsantritt ausfüllen lassen (samt Stempel und Unterschrift)

4. Formular und Bestätigung im NAWI Prüfungsreferat abgeben.

Achtung: Dies gilt vor allem für Diplomstudierende. Für Bachelor-Studierende gilt das nur für Praktika z.B. in der Pharmaindustrie oder in Laboratorien, da das Bachelorstudium nicht zur Berufsausübung als ApothekerIn befähigt.

Natürlich steht es aber auch Bachelor-Studierenden frei, Apotheken-Praktika zu absolvieren. Lasst es euch auch auf jeden Fall vom Arbeitgeber bestätigen (Seite 3 bzw. 4 des Formulars). Möglicherweise können die ECTS dafür dann später für das Masterstudium Pharmazie genehmigt (Schritt 2) und angerechnet(Schritt 4) werden. Leider können wir das derzeit aber nicht versprechen.

32

7.5 Reihungskriterien

Seit dem Studienjahr 2013/14 gelten für LV mit beschränkter Teilnahmezahl (sprich allen Laborübungen) folgenden Reihungskriterien:

1. Die LV ist als Pfl ichtfach im Curriculum vorgesehen

2. Anzahl der ECTS positiv absolvierter Pfl icht-/Wahlpfl ichtfächer

3. Datum der Teilnahmevoraussetzungen

4. Studierende, welche bereits einmal zurückgestellt wurden (= warten mussten) oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen

5. Notendurchschnitt (gewichtet nach ECTS) der Teilnahmevoraussetzungen

Punkt 1 bedeutet, dass Pharmaziestudierende für LV der beiden Pharmazie-Studienpläne Vorzug gegenüber Studierenden anderer Studienrichtungen haben.

Wenn angenommen 2 Studierende die gleiche ECTS-Anzahl haben, zieht Punkt 3. Falls auch hier Gleichstand herrscht, wird nach Punkt 4 entschieden.

33

8 Äquivalenzliste

Äquivalenzliste bei Umstieg in das Curriculum des Bachelorstudiums Pharmazeutische Wissenschaften in der Version vom Curriculum des Diplomstudiums Pharmazie.

Auf der linken Seite der Tabelle sind alle Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des Bachelor-Studiums gelistet. Auf der rechten Seite der Tabelle sind die entsprechenden äquivalenten Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums des Diplomstudiums Pharmazie gelistet. Es gilt wechselseitige Anrechnungsmöglichkeit. Nicht gelistete Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Prüfungsfächer des auslaufenden Curriculums können im Rahmen freier Wahlfächer anerkannt werden.

Wenn ihr aus dem Diplomstudium in den Bachelor wechselt oder aber als Bachelorstudent/in LVs aus dem Diplomstudium besucht, welche ihr euch für euren Studienplan anrechnen lassen wollt, müsst ihr diese LVs im Anerkennungsformular des UniGraz online ausfüllen, ausdrucken und im NaWi-Prüfungsreferat abgeben. Die Anrechnung kann bis zu ein paar Wochen dauern, daher überlegt euch immer rechtzeitig, bis wann ihr diese benötigt!

Anmerkung zur VO Toxikologie:E.3.3 Toxikologie von Arznei- und Suchtmitteln (Bachelor) kann für VO Toxikologie (Diplom) angerechnete werden, umgekehrt jedoch nicht!

34

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9 Prüfungen

PrüfungsabhaltungBei LV mit Vorlesungscharakter fi ndet immer eine Prüfung statt, während sich die Endnote bei LV mit immanentem Prüfungscharakter aus mehreren Teilleistungen (z.B. Zwischentests, Mitarbeit, …) zusammensetzen kann. Insgesamt müssen für LV mit Vorlesungscharakter mindestens 3 Prüfungstermine pro Semester angeboten werden (meist Anfang/Mitte/Ende des Semesters). Bei VO-Prüfungen könnt ihr auch frei wählen, an welchem Termin ihr zur Prüfung antreten möchtet. In StEOP-LV müssen nur 2 Prüfungstermine pro Semester angeboten werden.

Man kann auch zu Prüfungen antreten, wenn man sich im UniGraz online (UGo) nicht für die Vorlesung angemeldet hat. Prinzipiell ist es nur notwendig, den Prüfungsstoff zu beherrschen, den man sich auch über Bücher oder Skripten selbst aneignen kann. Dennoch ist es empfehlenswert, die Vorlesungen zu besuchen, da die Professoren auch oft auf Themen näher eingehen und Schwerpunkte setzen.

Prüfungsanmeldung Mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin muss die LV zur Prüfungsanmeldung im UGo freigeschalten sein und die Anmeldefrist darf frühestens 1 Woche vor der Prüfung enden. Die Anmeldefristen variieren aber immer von LV zu LV, daher müsst ihr euch am besten selbst regelmäßig im UGo informieren.

Achtung: Falls ihr doch nicht zum angemeldeten Prüfungstermin antreten wollt, müsst ihr euch 48 Stunden vor der Prüfung im System abmelden, ansonsten seid ihr die nächsten 8 Wochen für die Prüfung gesperrt bzw. zumindest für den nächsten Prüfungstermin.

PrüfungsantritteSeit 1. 1. 2016 haben alle Studierende wieder 4 Antritte für StEOP-Prüfungen. Studierende, die bereits vor dem 1. 10. 2011 die StEOP-Prüfung zum ersten Mal abgelegt haben, bekommen einen 5. Antritt.

Studierende, die eine kommissionelle StEOP-Prüfung vor dem 1. 1. 2016 negativ abgelegt haben, bleiben weiterhin für das Jahr gesperrt - bekommen also keinen zusätzlichen Prüfungsantritt!

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Für alle übrigen Prüfungen stehen ebenfalls 4 Antritte zu Verfügung bzw. bei Prüfungen, die man bereits vor dem 1.10.2011 einmal gemacht hat 5.

Der letzte Prüfungsantritt ist meistens kommissionell mündlich (bei StEOP-Prüfung derzeit schriftlich), d.h. die Prüfung muss von mindestens 3 PrüferInnen beurteilt werden. Auch den vorletzten Prüfungsantritt kann man schon kommissionell schriftlich abhalten – falls ihr das wünscht, redet am besten selbst mit dem Prüfungsleiter darüber. Bei der letzten zulässigen Wiederholung muss auch der Studiendekan im Prüfungssenat sitzen.

Hat man alle Prüfungsantritte einer regulären LV (nicht StEOP-LV) ausgenutzt und die Prüfung nicht bestanden, bedeutet das, dass man für dieses Studium an der Universität Graz gesperrt ist, da kein Studium, das diese LV als Pfl ichtfach vorgesehen hat, abgeschlossen werden kann. Bei einer nicht-bestandenen kommissionellen StEOP-Prüfung ist man hingegen für ein Jahr gesperrt, kann anschließend wieder im Studium einsteigen und normal weiterstudieren (nur die Prüfungsantritte der negativen StEOP-Prüfung werden auf Null gesetzt).

PrüfungsergebnisseDie Dauer der Aussendung der Ergebnisse hängt immer von Prüfer/in und der Menge der zu korrigierenden Arbeiten ab - manche korrigieren alle Arbeiten innerhalb weniger Tage, manche benötigen die gesamte gesetzliche Frist von einem Monat. Falls diese Korrekturfrist von Professoren/innen nicht eingehalten wird, könnt ihr euch entweder selbst mit dem jeweiligen Prüfer/in in Kontakt setzen oder an uns wenden. Sobald euer Ergebnis eingetragen ist, bekommt ihr die Note per E-Mail (Webmail eures UGo-Account) zugesendet und fi ndet sie dann in eurer Visitenkarte unter „Prüfungsergebnisse“.

Einsichtnahme & Berufung Da die Abhaltung der Einsichtnahme von Professor zu Professor anders gehabt wird, solltet ihr am besten in der LV bzw. bei der Prüfung noch einmal nachfragen oder eine E-Mail an den jeweiligen Professor schreiben. Die rechtliche Frist der Einsichtnahme beträgt 6 Monate ab dem Prüfungsantritt. Prinzipiell habt ihr auch das Recht eure Prüfungen zu kopieren - außer bei Multiple-Choice-Prüfungen. Falls ihr die Prüfung kopieren möchtet, ist dies bitte zuvor mit dem Lehrenden abzusprechen.

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Eine Berufung gegen eine negative Beurteilung ist nur aufgrund formeller Fehler (z.B. unbegründeter Ausschluss der Öffentlichkeit, geänderte Beurteilungskriterien, Baulärm während der Prüfung, usw.) möglich und muss innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe beim Studiendirektor eingebracht werden. Gegen eine positive Beurteilung kann man keinen Einspruch erheben. Bei erfolgreicher Berufung wird die Prüfung aufgehoben und der Prüfungsantritt wird nicht gerechnet. Gegen eine subjektiv “unfaire” Benotung kann nicht berufen werden!

Prüfungswiederholungen: Negativ beurteilte Prüfungen können jederzeit ausgebessert werden.Positiv absolvierte Prüfungen können bis zu 6 Monate nach Ablegung der Prüfung wiederholt werden – vorausgesetzt man hat den betreffenden Studienabschnitt bzw. das Studium zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Das Prüfungsergebnis der vorherigen Prüfung wird mit dem erneuten Antritt ungültig – auch zählt sie zu der maximal zulässigen Anzahl der Prüfungsantritte.

Anrechnung / AnerkennungPrüfungen aus anderen Studien oder Universitäten können nur dann anerkannt werden, wenn sie gleichwertig sind (selber Inhalt, gleicher Aufwand, usw). Wenn das zutrifft, musst du in UNIGRAZonline unter „Anerkennung/Zeugnisnachtrag“ die anzuerkennende LV eintragen. Anschließend bringst du den ausgedruckten Antrag unserem CuKo-Vorsitzenden (derzeit Prof. Martin Schmid). Falls der Bescheid negativ ausfällt, kannst man innerhalb von 2 Wochen beim Senat dagegen berufen – melde dich dann am besten bei uns oder direkt an der ÖH via E-Mail ([email protected]), damit wir dich dabei unterstützen können.

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10 Rechte & Pflichten Rechte von Studierenden

Prüfungen • Studierende haben das Recht, Informationen über den Prüfungsmodus

zum Beginn einer Lehrveranstaltung zu erhalten. • Es müssen 3 Prüfungstermine pro Semester (Ausnahme: STEOP - nur 2

Prüfungstermine) angeboten werden.• Das Prüfungsergebnis muss 4 Wochen nach dem Prüfungsdatum

bekanntgegeben werden.• Studierende haben das Recht auf 3 Prüfungswiederholungen • Ab der 2. Prüfungswiederholung kann ein PrüferInnenwechsel gefordert

werden.• Es muss eine Einsichtnahme in die Prüfung innerhalb von 6 Monaten ab

Antritt gewährt werden• Studierende können Einspruch gegen eine negative Beurteilung innerhalb

von 2 Wochen erheben - das ist aber nur bei schweren Formfehlern (s.o.) möglich.

Anerkennung von Vorleistungen• Lehrveranstaltungen mit der gleichen ECTS / SWS-Anzahl aus anderen

Studien bzw. von anderen Universitäten werden bei einer Deckung des Inhalts von 80% im Normalfall angerechnet.

• Praktika, z.B. 4 Wochen Arbeit in einer Apotheke, können als berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer (1,5 ECTS pro Woche Vollzeitarbeit) angerechnet werden. Maximal können so 12 ECTS als freies Wahlfach absolviert werden.

Beurlaubung • Studierende haben das Recht, sich für ein Semester beurlauben zu

lassen. Der Antrag muss aber vor Semesterbeginn eingereicht werden! Im Semester der Beurlaubung ist keine Absolvierung von LVen im entsprechenden Studium möglich.

Pfl ichten von Studierenden

• Studierende müssen Namens- und Adressänderung (im UGo) bekanntgeben.

• Sie sind selbst für die fristgerechte Einzahlung des ÖH-Beitrags* (=Rückmeldung zum Studium) verantwortlich.

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• Sie müssen sich selbstständig für Lehrveranstaltungen und Prüfungen im UniGrazOnline anmelden:

- Dabei sind Anmeldefristen zu beachten - Eine Abmeldung ist bis 48h vor dem Prüfungsantritt möglich (per UGo, E-Mail oder persönlich) - Bei Nichterscheinen droht eine Prüfungssperre von max. 8 Wochen bzw. für den nächsten Prüfungstermin.

• Bei Prüfungen müssen sie sich mittels UniGraz Card bzw. Lichtbildausweis ausweisen können.

* Wird der Beitrag nich innerhalb der Frist eingezahlt, wird man exmatrikuliert, d.h. von der Uni ausgeschlossen und kann erst im darauffolgenden Semester wieder einsteigen.

11 Tipps des PIG-StV-Teams

Erstsemestrigentutorium Seit ein paar Jahren veranstalten wir jeden Herbst ein Erstsemestrigentutorium. Es soll euch die Möglichkeit geben, in mehreren Treffen Studienfreunde zu fi nden, euch über lustige Gruppenspiele kennenzulernen und gleichzeitig eure Fragen zum Studienstart stellen zu können. Außerdem können eure TutorInnen von ihren eigenen Erfahrungen im Studium berichten und euch gute Tipps geben. Wie immer wird es mehrere Gruppen geben, bei denen ihr euch eintragen könnt. Genaueres erfährt ihr dann in der „OL Einführung in die Pharmazeutischen Wissenschaften“, in der sich das PIG-StV-Team und die TutorInnen vorstellen.

Falls ihr ab dem 2. Studienjahr selbst Teil des TutorInnen-Teams werden möchtet, könnt ihr uns jederzeit schreiben: [email protected] bei diesem Projekt mitarbeiten zu können, gibt es meistens im September ein zwei- bis dreitägiges Vorbereitungswochenende.

Deine Vorteile sind: • ein lustiges Seminarwochenende, bei dem du in den Gebieten

„Gruppendynamik“ und „Stundenabhaltung“ ausgebildet wirst,• 2 ECTS in Rahmen der freien Wahlfächer für 1 Wintersemester• 4 ECTS für freie Wahlfächer sowie 1 Toleranzsemester für

Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Versicherung, wenn du insgesamt 2 Wintersemester lang als TutorIn fungierst

• sehr viel Spaß :)

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ÖH-Sozialbroschüre Bei Fragen zu folgenden Themen ist die ÖH-Sozialbroschüre defi nitiv die richtige Informationsquelle:

• Studiengebühren• Familienbeihilfe• Studienbeihilfen• Fonds & Förderungen (Fahrtkostenzuschuss, Wohnbeihilfe,

Kinderbetreuungszuschuss, ...)• Versicherungen

Ihr fi ndet sie entweder auf der ÖH-Homepage (http://oehunigraz.at/) zum Download oder als gedruckte Version im Sekretariat des ÖH-Gebäudes (Schubertstraße 6a).

BasismodulDas Basismodul umfasst einführende Lehrveranstaltungen, die die fachliche, fakultätsweite und universitätsweite Orientierung am Beginn des Studiums an der Universität erleichtern sollen. Es besteht aus Pfl icht- und freien Wahlfächern im Ausmaß von etwa 30 ECTS-Anrechnungspunkten, nach deren Absolvierung ein Zertifi kat erlangt werden kann:

• universitätsweites Basismodul (freie Wahlfächer, 6 ECTS Anrechnungspunkte)

• fakultätsweites Basismodul• fachspezifi sches Basismodul des gewählten Studiums

Für wen?… für Studierende, die am Beginn ihres Studiums stehen… für alle, die die Universität besser kennen lernen möchten… für diejenigen, die sich einen Überblick über die verschiedenen Wissenschaftsbereiche verschaffen möchten… für jene, die an interdisziplinärer und globaler Denkweise interessiert sind

Was?... Orientierungshilfe für das Studium... Einblick in die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Wissenschaften... die eigene Persönlichkeit hinterfragen und entwickeln... kritisches Denken lernen

Warum?… um besser organisiert zu sein… um die Universität zu entdecken

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… um wissenschaftliches Arbeiten und Denken zu lernen… um ein Zertifi kat für die Basismodule zu erhalten

Wie?… mit Lehrenden und Studierenden aus allen Fakultäten… onlineunterstützt

Wann?... über ein Studienjahr verteilt

Nähreres fi ndet ihr auch hier: http://lehr-studienservices.uni-graz.at/de/studienservices/ bzw. im Curriculum (Original-Studienplan) des Pharmazie-Bachelorstudiums.

12 FAQsGibt es einen „Stundenplan“? Es gibt keinen vorgeschriebenen Stundenplan, sondern nur einen empfohlenen Plan der Studienkommission, den ihr im UGO ausdrucken könnt (Näheres siehe Kapitel UniGrazOnline). Prinzipiell kann sich aber jeder autonom seinen Stundenplan zusammenstellen.

Woher bekomme ich Skripten und Prüfungsfragen?Bisher fi ndet man Pharmazie-Unterlagen im ganzen Netz verstreut: manche Professoren benutzen das UGO, andere wiederum “Moodle” oder sie schicken euch ihre Folien per E-Mail aus. Wie es jeder einzelne Professor handhabt, erfährt ihr meist in der 1. Lehrveranstaltung des Semesters. Auch auf Pharmapoint und auf der Pharmazie-Dropbox gibt es Skripten und Altfragen zum Download.

Hier die Links zu den wichtigsten Seiten: • Moodle: https://moodle.uni-graz.at/moodle/login/index.php• Pharmapoint: http://pharmapoint.co.at/• PharmXplorer: http://www.pharmxplorer.at/academic.php• Dropbox: https://www.dropbox.com/

Um immer eine möglichst aktuelle und vollständige Sammlung von Prüfungsfragen zu haben, schickt diese am besten an pharmapoint.co.at

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Zusätzlich haben wir auch Facebook-Gruppen in denen ihr euch über Lehrveranstaltunge, Prüfungen und Allfälliges zum Studium austauschen könnt.• Bachelor Pharmazie Graz• Pharmazie in Graz

Wie kann ich mich zur Dropbox hinzufügen lassen?Wenn du dich auf www.dropbox.com registriert hast, schickst du für die Einladung in die Pharmaziedropbox einfach eine Mail an [email protected] mit dem Betreff: „Einladung zur Dropbox“ und der eigenen Mailadresse als Text.Anmerkung: Die Dropbox wird nicht vom PIG-StV-Team verwaltet.

Kann ich neben dem Studium arbeiten?Pharmazie ist ein sehr Zeit- und lernintensives Studium und beinhaltet auch viele Praktika bzw. LV mit Anwesenheitspfl icht. Daher ist es meist eine Herausforderung, Studium und Arbeit unter einem Hut zu bringen, wobei es durch ein gutes Zeitmanagement sehrwohl möglich ist. Dennoch sollte man dann mit einer Studienverzögerung rechnen.

Muss ich mich bereits vor dem Beginn des Studiums auf die StEOP Prüfungen vorbereiten?Da die Aufnahmeprüfung teilweise die Themengebiete der StEOP abdeckt, hat man dadurch gute Vorkenntnisse für die StEOP-Prüfungen erlangt. Prinzipiell sollten naturwissenschaftliche Vorkenntnissen auf Mittelschul-Niveau als Vorbereitung reichen, denn auf den Prüfungstoff wird in den Vorlesungen erneut eingegangen.

Was passiert, wenn ich die StEOP nicht im 1. Semester beendet habe? Der Abschluss der Studieneingangsphase berechtigt zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter aus dem 2. Semester (z.B. Morphologie und Systematik der Arzneipfl anzen). Wer die StEOP nicht innerhalb des 1. Semesters absolviert hat, muss daher auf diese LV‘s evtl. ein ganzes Jahr warten. Man kann aber ohne rechtzeitigen Abschluss der StEOP Lehrveranstaltungsprüfungen im Ausmaß von 27 ECTS im Bachelorstudium (bzw. 20,5 ECTS im Diplomstudium) aus den weiteren. Semestern (bzw. 2. Abschnitt) vorziehen. Durch die dadurch resultierende Verzögerung des Abschlusses des Studiums (bzw. des 1. Studienabschnittes im Diplomstudium) kann es zu Verlust diverser Beihilfen kommen.

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Was sind Toleranzsemester? Für die Familienbeihilfe hat man 1 Toleranzsemester, das man, wenn man es in einem Abschnitt nicht verwendet, in den nächsten mitnehmen kann. Man muss den Bachelor innerhalb von 7 (6 + 1) Semestern abschließen, um die Familienbeihilfe weiterbeziehen zu können.

Für die Befreiung von den Studiengebühren gilt: Semesteranzahl + 2 Toleranzsemester, das sind im Bachelor also 8 (6 +2) Semester.

Achtung: Wenn man in seinem Zweitstudium die Toleranzzeit überschreitet, muss man auch den Studienbeitrag zahlen. Falls man in mehreren Studien über der Toleranzzeit ist, wird der Beitrag aber nur einmal eingehoben.

Muss ich Studiengebühren zahlen? Solange du die Toleranzzeit nicht überschreitest, bist du derzeit von den Studiengebühren befreit.

Weiters kann man die Befreiung von Studiengebühren durch Auslands-aufenthalte, einer Schwangerschaft, einer schweren Krankheit und einer Kinderbetreuung verlängern lassen. Bei Behinderung oder Berufstätigkeit mehr als das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze werden die Studiengebühren erlassen.

Ansonsten muss man pro Semester 363,36€ Studiengebühren zahlen (Stand: Aug. 2013) - beachtet unbedingt die Fristen, den in der Nachfrist muss man einen Aufschlag von 10% zahlen.

Kontodaten fi ndet man im UGO unter „Studienbeitragsstatus“ - bitte nicht auf das Eintragen eurer Kundendatennummer vergessen! Mehr Informationen zur Studiengebühr und deren Befreiung fi ndet ihr unter diesen Links:

• http://studiengebuehren.oehunigraz.at/• http://www.uni-graz.at/studienbeitrag/

Wann verliere ich die Familienbeihilfe bzw. Studienbeihilfe?

FamilienbeihilfeWenn du die vorgegebenen Semester (Semesteranzahl + 1 Toleranzsemester) überschreitest, bekommst du bis zum Zeitpunkt der letzten Prüfung dieses Studiums keine Beihilfe mehr.

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Man kann die Anspruchsdauer allerdings verlängern lassen, wenn folgende Fälle vorliegen:

• Erkrankung von mindestens 3 Monaten • Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten • Behinderungen im Studien-/Prüfungsbetrieb (z.B. Laborwartezeiten!)• ÖH-Tätigkeiten (z.B. TutorIn)

Als Leistungsnachweis sind 16 ECTS oder 8 SWS aus Pfl icht- Pfl ichtwahlfächern des Hauptstudiums zu erbringen. Freie Wahlfächer oder Ergänzungsfächer zählen dafür nicht!

Wenn man im WS zu studieren begonnen hat, ist der Nachweiszeitraum von 1. Oktober bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres (16 ECTS oder 8 SWS) festgelegt - beginnt man im SS zu studieren, muss man innerhalb von 1. März bis zum 31. Oktober des Folgejahres (3 Semester!) einen Nachweis von 24 ECTS bzw. 12 SWS erbringen.

Grundsätzlich sollte der Leistungsnachweis schon bis zum 30. September beim Finanzamt vorgelegt werden - wenn man ihn aber erst bis zum 31. Oktober einreicht, bekommt man die Familienbeihilfe im Nachhinein ausbezahlt.

Wenn du öfters als 2x dein Studium gewechselt hast, verlierst du den Anspruch auf Familienbeihilfe für immer. Wenn du dein Studium nach dem 3. inskribierten Semester erst wechselst, bekommst du erst wieder die Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn du in deinem neuen Studium so viele Semester schon studierst, wie du in den zuvor betriebenen Studium abgelegt hast.

Man muss übrigens die Familienbeihilfe auch jederzeit zurückzahlen, wenn der Leistungsnachweis nicht vollständig erbracht worden ist und die Familienbeihilfe dennoch ausbezahlt wird bzw. wenn die Verdienstgrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Erst nach 5 Jahren ist die Rückzahlungsverpfl ichtung verjährt.

StudienbeihilfeAlles Wissenswertes zur Studienbeihilfe fi ndet ihr hier:

• http://soziales.oehunigraz.at/fi nanzielles/• http://www.stipendium.at

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13 AdressenverzeichnisInstitut für Pharmazeutische WissenschaftenInstitutsleitung: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Bauer

Universitätsplatz 4 (1.OG)8010 Graz

Tel.: 0316/[email protected]

http://pharmazie.uni-graz.at/de/

Institutsbereich PharmakognosieLeitung: Univ.-Prof. Dr. Rudolf BauerSekretariat: Mag. Claudia [email protected]ätsplatz 4 (1.OG)8010 GrazTel.: 0316/380-5525

Institusbereich Pharmazeutische ChemieLeitung: Ao.Univ.-Prof. Dr. Robert WeisSekretariat: Annabelle Pö[email protected]ße 1/Universitätsplatz 1 (1. OG)8010 GrazTel.: 0316/380-5365

Institutsbereich Pharmazeutische TechnologieLeitung: Univ.-Prof. Dr. Andreas ZimmerSekretariat: Ursula Gö[email protected]ße1/Universitätsplatz 1 (EG)8010 GrazTel.: 0316/380-8880

Institutsbereich Pharmakologie und ToxikologieLeitung: O.Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael MayerSekretariat: Dr. Annemarie [email protected]ße 46 (1.OG)8010 GrazTel.: 0316/380-5555

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Vorsitzender der Curricula-Kommission für die Studienrichtung Pharmazie (für Anrechnungen zuständig)derzeit Prof. Martin Schmid [email protected]: 0316/380-5386Schubertstraße 1/Universitätsplatz 1 (2. OG)8010 GrazSprechstunde: Dienstag, 11:00-11:45

Prüfungsreferat PharmazieSachbearbeiterin: Andrea HauerUniversitätsplatz 38010 [email protected].: 0316-380-2198

Österreichische ApothekerkammerLandesgeschäftsstelle SteiermarkStadionplatz 28041 Graz-LiebenauTel.: 0316/47 53 74http://www.apotheker.or.at

FV-NaWiSchubertstraße 6a8010 Grazhttp://oeh.uni-graz.atTel.: 0316/380-2930

Österreichische HochschülerInnenschaft GrazVorsitzender: Markus TrebuchSchubertstraße 6a8010 Grazhttp://oeh.uni-graz.atTel.: 0316/380-2901

ÖH HelplineTel.: 01-5853333

Psychologische StudierendenberatungDreihackengasse 18020 Grazhttp://www.studentenberatung.atTel.: 0316-814748

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Studienbeihilfenstelle GrazMetahofgasse 308020 Grazhttp://www.stipendium.atTel.: 0316-813388-0

4students - Studien Info ServiceLehr- und StudienservicesHarrachgasse 288010 Graz0316 380 - [email protected]

14 Nützliche LinksHomepage Uni Grazhttp://www.uni-graz.at/

vollständiger Campusplanhttp://campusplan.uni-graz.at/

UNIGRAZ Onlineonline.uni-graz.at

StV-Pharmaziepharmazie.oehunigraz.at

PharmXplorerStudienplattform für das Pharmaziestudiumwww.pharmxplorer.at

PharmapointInfos zu einzelnen LVs und große Sammlung an Prüfungsfragenwww.pharmapoint.co.at

Institut für Pharmazeutische Wissenschaftenhttp://www.uni-graz.at/pharmazie/

Studienorientierungsplattform Unigatehttp://www.unigate.at

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15 Campusplan

1 Universitätsplatz 3, Hauptgebäude2 Universitätsplatz 1. Pharm. Chemie & Pharm. Technologie4 Universitätsstraße 15, Resowi - Zentrum5 Universitätsplatz 4, Pharmakognosie12 Harrachgasse 21, Vorklinik

Weiters:15 Schubertstraße 5, Pfl anzenphysiologie16 Holteigasse 6, Botanik17 Humboldtstraße 46 (ZMB), Pharmakologie

1516

17

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16 Abkürzungsverzeichnis

FV Fakultätsvertretung

HS Hörsaal

IP Immanenter Prüfungscharakter

LV Lehrveranstaltung

LV-P Lehrveranstaltungsprüfung = schriftliche oder mündliche Prüfung über den gesamten Stoff der jeweiligen LV

NaWi Naturwissenschaften

ÖH Österreichische HochschülerInnenschaft = die „Gewerkschaft der Studierenden ”

SE Seminar = LV mit beschränkter Teilnehmerzahl und Anwesenheitspfl icht, immer mit Anmeldung verbunden

StV Studierendenvertretung

PIG Pharmazeutische Interessensgemeinschaft Graz

UE Übung = praktische Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspfl icht und immanentem Prüfungscharakter, beschränkte Teilnehmerzahl, immer mit Anmeldung verbunden

LU Laborübung = praktische Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspfl icht und immanentem Prüfungscharakter, beschränkte Teilnehmerzahl, immer mit Anmeldung verbunden

VO Vorlesung = Lehrveranstaltung ohne Anwesenheitspfl icht

VU Vorlesung mit Übung (Anwesenheitspfl icht)

Wst Wochenstunde(n) = 1 WSt bedeutet, dass du eine LV über ein ganzes Semester, jede Woche eine Stunde besuchst.

SWS Semesterwochenstunde = WSt.

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Impressum

Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich:Studienvertretung Pharmazieder HochschülerInnenschaft, KF-Universität GrazSchubertstraße 6a8010 Graz

Kontakt:[email protected]@oehunigraz.atFacebook: PIG & StV Pharmazie Graz

Inhalt und Layout: PIG-StV-Team PharmazieFotos und Bilder: Bildersuche auf http://www.google.atFür die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.